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Westdeutsche Zeitschn . i
für
Geschichte und Kunst.
Herausgegeben
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Dr. F. Hettner
Dirertor des Provinzialmuseums
in Trier.
Dr. K. Lamprecht
Privatdocent der Geschichte
in Bonn.
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Jahrgang IT. Heft I.
(Pick's Monatsschrift XU. Jahrgang).
TRIER.
Verlag der Fr. Lintz'schen Buchhandlung.
1885.
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r ''lirlich erscheinen 4 Ilefte u. 12 Knrrespondenzblätter zu dorn Abonnementspreis v. 10?
' <l r (Ahpnnenientspreis auf die Korrcspondcnzhlätter apajj£ it g e $»<yo
Inhalt.
Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters, vornehmlich in Süd-
westdeutschland. Von Dr. £. Gothein in Strassburg (jetzt Professor in
Karlsruhe). S. 1.
Der Umfang des ältesten römischen Köln. Von Prof. Heinrich Düntzer in
Köln. S. 23.
Der oberrheinische Limes. Von Prof. Th. Mommsen in Berlin. S. 43.
Die Mainzer Chronik von 1469 — 1484. Entgegnung von Prof. C. Hegel in
Erlangen. S. 51.
Recensionen :
A. v. Co hausen, Der römische Grenzwall in Deutschland. Militärische
und technische Beschreibung. — Angezeigt von Dir. F. Haug iu
Mannheim.
Bibliographie:
I. Zeitschriften. S. 69.
IL Bücherschau. S. 92.
Erwiderung von A. Wyss in Darmstadt. S. 112.
Dem ersten Vierteljahrsheft, dessen verspätetes Erscheinen durch
die Herstellung der Bibliographie veranlasst wurde, wird das zweite in
wenigen Wochen folgen.
Vom Korrespondenzblatt sind ausgegeben die Nummern
1 bis 5, Nr. 4 liegt bei.
Die nächsten Hefte werden enthalten:
a) Abhandlungen.
Breslau (Berlin), Über die älteren Königs- und Papsturkunden für das Kloster
Sanct Maximin bei Trier.
Conrady (Miltenberg), Die Ausgrabung des Limeskastells in Obernburg a. M.
von Duhn (Heidelberg), Die etruskischen Dreifusse in den Rheinlanden.
Haug (Mannheim), Die römischen Viergötteraltäre.
Haupt (Würzburg), Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg gegen
Ludwig den Reichen von Baiern im J. 1461 — 1462.
Htttntf (Trier), Die Neumagener Funde des J. 1884.
Kerler (Würzburg), Zur Geschichte des Geheimmittelwesens; ein Brief aus
dem 15. Jahrh.
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Westdeutsche Zeitschrift
für
Geschichte und Kunst.
Herausgegeben
Dr. F. Hettner Dr. K. Lamprecht
Director des Provinzialmuseums a. o. Professor der Geschichte
in Trier. in Itonu.
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Jahrgang IV.
(Pick'e Monmtwchrift XII. J»hrg»ng).
4-
TRIER.
Verlag der Fr. Lintz'schen Buchhandlung.
1885.
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Ht LIMTI'SCHE 8UCHDRU0KERC1 IN THIEB.
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Inhalt der Vierteljahrshefte.
Abteilung I.
Gotbein, £., Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters,
vornehmlich in Südwestdeutschland 1
Pirenne, H., De l'Organisation des ftudes d'histoire provinciale et
locale en Belgique 113
Sickel, W., Die Entstehung der fränkischen Monarchie . . . 231 u. 313
Abteilung II.
a) Altertum.
Conrady, W., Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M.
Hierzu Tafel II u. ni . 157
Düntzer, H., Der Umfang des ältesten Köln 23
Hammeran, A., Die Inschriften der Saalburg bei Homburg .... 388
Harster, W., Das römische Urnenfeld bei Mühlbach am Glan. Hierzu
Tafel XV— XVIII 283
Hettner, F., Juppitersäulen 365
Mommsen, Th., Der oberrheinische Limes 43
Robert, C, Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophages.
Hierzu Tafel XIV 273 u. 403
v. Roessler, G., Das Römerbad in Rückingen bei Hanau, ein Recon-
8tructionsversuch. Hierzu Tafel XIX 353
Zangemeister, K., Inschriften von Waldfischbach 357
b) Mittelalter und Neuzeit. (Vgl. die Aufsätze unter Abu 1.)
Haupt, H., Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg gegen
Ludwig den Reichen von Bayern im Jahre 1461 — 1462 302
Hegel, C, Die Mainzer Chronik von 1459—1484 51
Dazu: Entgegnung von A. Wyss 112
Kraus, F. X., Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. Hierzu
Tafel XIV 138
Schmitz, W., Der Bauernkrieg und die mit demselben zusammenhan-
genden stadtkölnischen Unruhen 310
Zur Geschichte des Gehcimmittelwesens ; ein Brief aus dem 15. Jahrh. 299
p) Recensionen.
v. Cohausen, A., Der römische Grenzwall in Deutschland. Angezeigt
von F. Hang 55
Suchier, R., Weitere römische Münzen und Stempel aus der Nähe
von Hanau. Angezeigt von A. Hammeran 404
Wolff, G. und Dahin, O., Der römische Genzwall bei Hanau mit den
Kastellen Rückingen und Marköbel. Angezeigt von A. Hammeran. 177
Abteilung III.
Bibliographie 69
Mnseographie über das Jahr 1884:
Hettner, ¥., Schweiz, Westdeutschland, Holland (Hier/u Taf.
IV— Xm 181
Ohlenschlager, F., Die Sammlungen provinzialer Altertümer
im Königreich Bayern 225
Schuermans, H., Trouvailles faites en Belgique 227
Archiv : K o r th , L., Kölnische Urkunden in der Nationalbibliothek zu Paris 413
Loersch, L., Kreuznacher Archiv 412
Roth, W. E., Beschreibung der Rheingauer Gemeinde- und
Pfarrarchive 408
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Abbildungen.
Taf. I zu Kraus, ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier S. 138.
Taf. II u. III zu Conrad?, Die Ausgrabungen des Limeskastells in Obernburg
a. M. S. 157.
Taf. IV— XIII zur Museographie S. 193 ff.: Taf. IV und V, 1—3 zu Karls-
ruhe S. 197 Nr. 42. Taf. V, 3 nnd 4 und VI zu Homburg S. 203
Nr. 55. Taf. VII zu Hanau S. 199 Nr. 52. Taf. VIII-X zu Worms
S. 206 Nr. 67. Taf. XI zu Trier S. 216 Nr. 80. Taf. XII Bronze-
gegenstände zu Mannheim S. 198 Nr. 45. Taf. XII, 1 zu Herstatt
S. 220 Nr. 86. Taf. XII 2—5 zu Merkens S. 221 Nr. 87. Taf. XIII,
1—5 ni Lcyden S. 224 Nr. 99. Taf. XIII, 6 zu Oonstanz S. 196
Nr. 37.
Taf. XIX zu Robert, eine alte Zeichnimg des Aachener Persephonesarkophages
S 273.
Taf. XV— XVIU zu Harstcr, das römische Urnenfeld bei Mühlbach S 283.
Taf. XIX zu v. Rössler, das Römerbad in Rückingen bei Hanau S. 353.
Inhalt des Korrespondenzblattes.
(Die Citate gehen auf die Nummern des Korrespondenzblattes).
Wissenschaftliche Mlscellane*.
B res s lau, Abt Gottfried von Echter-
nach vererbpachtet das Kölner Grund-
stück seiner Abtei an Wasmud, der
auf demselben mehrere Häuser ge-
baut hat, 1202 80.
Goecke, R., Das siebzehnte preussi sc he
Staatsarchiv (Wetzlar) 109, 137.
Hammeran, A., Die Badeanlagcn der
röm. Kastelle 111.
— Die Inschriften der Saalburg hei
Homburg 112. (Fortsetzung siehe
Wd. Zeitschrift IUI, S. 388.)
— Zu den Jaippitersäulen 152.
Müller, Fr., Medicus Soranus 153.
Ohlenschlager, F., Die Porta prae-
toria in Regensburg 110.
Zangemeister, K., Unedierte In-
schriften von der Murgmündung 141.
Praehistorlsche Altertümer.
R i n g w a 1 1 : bei Gottmadingen 143
(Sp. 163).
Trichtergrube: hei Gottmadingen
143.
Gräber: Hügel beiBucheim 22; Em-
merichshofen 144 ; Gottmadingen 22,
143 ; Gttndlingen 90; Hügelsheim 22 ;
Wattweiler 98. Urnenfeld bei Gott-
madingen 22: Obrigheim 25.
Bronze: Arm- und Halsringc bei
Emmerichshofen 144, Hügelsheim 22;
Wattweiler 98. Fibeln hei Hügels-
heim 22. Gefässe bei Gündlingen
90; Mainz 95. Kessel bei Emmen-
dingen 90. Knüpfe hei Buchheim 22
(Sp. 30). Massenfund bei Pfcffingen
89. Nadel bei Gottmadingen 22
(Sp. 28). Ohrring bei Hügelsheim 22.
Schild bei Mainz 95. Schwert hei
Gailenkirchen 89; Gündlingen 90.
Weismctall: Anhänger bei Emme-
richshofen 144.
Eisen : Fibel bei Hügelsheim 22. Kette
bei Emmendingen 90; mit Anhängsel
bei Gottmadingen 22 (Sp. 28). Mes-
ser bei Gottmadingen 143. Ringe bei
Buchheim 22 (Sp. 30); Gottmadingen
22 (Sp. 27). Schwert bei Hügelsheim
22. Speer bei Buchheim 22 (Sp. 30
und 31).
Thon: Gefässe bei Buchheim 22
(Sp. 31) ; Emmerichshofen 144; Gott-
madingen 22 (Sp. 27 u. 28), 143;
I Gündlingen 90 : Hügelsheim 22. Kugel
bei Wattweiler 98.
Lignit u. dgl. : Armring von Günd-
lingen 90; Hügelsheim 22.
Bernstein: bei Emmerichshofen 144;
Gündlingen 90.
F e u c r s t c i n : bei Emmerichshofen 1 44.
Elfenbein: bei Buchheim 22 (Sp. 30).
Holz: Brett bei Buchheim 22 (Sp. 31).
Leder mit Bronzeplatte bei Emmerichs-
hofen 144.
Lein enge webe: bei Gündlingen 90.
Römische Altertümer.
Kastelle und Befestigungen: Kas-
telle in Horburg 2, 44 ; Inheiden 48 ;
Jünkerath 134; Neumagen 99 (Sp.
113); Seeligenstadt 32. Pfahlgraben
im Horloffthale 80; bei Inheiden 48;
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in Württemberg 60, 130. Porta prae-
toria in Regensburg 110. Praetorium
in Horburg 2.
Strassen: in Horburg 2 ; von Heidel-
berg nach Strassburg, Ettlingen und
Baden 91 ; von Mfihlburg nach Hei-
delberg 13; von Höchst nachLingen-
feld 116, 132; in Worms 97.
Gebäude: Beringen 129; Friesdorf
70; Kirchheim 43; Main?. 14; Maisch
61, 92; Martinach 58; Worms 145
(Sp. 166).
Verschiedene Gehäulichkeiten:
Brücke bei Grosskrotzenburg 93;
bei Mainz 50. Brunnen bei Heddern-
heim 3 ; Saalburg 66, 133 ; Worms
145. Mauern in Basel 87 ; in Mainz
46, 47. Stadt bei Gernsheim 64.
Götterstatuen aus Stein: Juppiter
reitend, 2 Exemplare aus Hcddcrn-
heim 3, 3 (Sp. 4) ; sitzend bei Trier
146. Venus (Marmor) in Tarquinpol
88 (Sp. 92).
Götterreliefs: Juno, Minerva, Her-
cules am Postament, andere Götter
am Sockel eines Monumentes in Hed-
dernheim 3/ Lunus und Sol in Hed-
dernheim 3 (Sp. 5). Mercur in Bingen
33. Hercules in Trier 146.
O r a b s t a t u e n : Krieger, schreitend
oder schwebend, in Köln 71» (Sp. 78).
Reiter aus Jünkerath 134.
Grabreliefs: Genius, Hercules und
Mann mit Saguni in Jünkerath 134.
Portraitfiguren in Mainz 68,t; Neu-
magen 99; Worms 97 (Sp. 110) und
145. Heiter in Worms 97. Schiff
und Wagen aus Jünkerath 134. Schiff
ans Neumagen 99 (Sp. 113). Tuch-
fabrik in Neumagen 99 (Sp. 113).
Architektlirstücke: Deckgesims in
Mainz 46, 47. Kapital in Tarquin-
pol 88 (Sp. 92). Kapital (mit Köpf-
chen geziert) und Säule in Bingen
33 und Heddcrnheim 3. Pfeiler in
Köln 71» (Sp. 78). Säulen in Hor-
burg 2; Jünkerath 134.
Grabinschriften von Soldaten: in
Dunhansen 140; Mainz 47; Strass-
burg 154; Worms 97 (Sp. 1(8. 109.
110). Von (hriljtersonen: in Amsol-
dingen 59: Köln 71» (Sp. 79), 128,
148; Leimen 141 ; Mainz 31, 83, 94 ;
Neumagen 99; Tarquinpol 45, 142;
Worms 117, 145.
Votivinschriften: an Mars in Mainz
5 ; an Mercur in Heidelberg 118; in
Mettenheim 63. An Juppiter in Hcd-
dernheim 3 (Sp. 5) ; in Neuss 121 ;
an Juppiter und Genius in Mainz 31 ;
an Juppiter und Juno Regina in-
Seegraben 115. Mit nicht erhalte-
nem Götternamen in Mainz 5.
Ehreninschrift: in Bonn 120.
B a u i n s c h r i f t : Meilenstein bei Worms
97 (Sp. 108).
Verstümmelte Steininschriften:
Heddemheim 65 ; Horburg 2; Mainz
67; Tarquinpol 45, 88 (Sp. 92).
Militärdiplome: in Heddemheim
11; in Mainz 6.
Aufschriften: auf Bleibarren und
Gläsern in Worms 145; auf Holz-
täfelchen der Saalburg 66 ; auf Terra-
cotta-Figur in Köln 71 ; in Worms 78.
Auf Thonbecher in Worms 145.
Ziegelstempel: leg. VI. u. VH in
Grimlinghausen 100; leg. XIIII in
Gernsheim 64; leg. XI CI u. XXI
in Beringen; leg. XXII in Worms
145; coli. las. in Gernsheim 64;
ETCIMR in Horburg 2.
Epigraph ica: circitor in Worms 97
(Sp. 109). cohors Ias(??) in Gerns-
heim 64. decurio civitatis Taunen-
sium in Heddemheim 3 (Sp. 4). Gen-
tile der Kinder nach Cognomcn des
Vaters gebildet, in Heddemheim 3
(Sp. 4). leg. I Adj. in Mainz 5, 21 ;
leg. VI und VII bei Grimlinghausen
100; leg. V11I in Dunhausen 141;
leg. XI (I u. XXI in Beringen 129;
leg. XIIII (?) in Gernsheim 64; leg.
XXII in Mainz 47, 68; in Worms 145.
legatus Germ. inf. Claudius Iulianus
in Bonn 120. num. Kata in Worms
97 (Sp. 110). optio custodiarum in
Mainz». 21 . S • STAE --= supra scriptae
in Heddemheim 3 (Sp. 5).
Thon: in Minversheim 12; Odenkir-
chen 26. Lämpchen und Urnen in
Laurensberg 34 ; Worms 145. Säulen
in Mainz 14. Sigillata in Köln 149.
Urnen in Seeligenstadt 32.
Glas: Köln 149; auch mit bildlichen
Darstellungen und ein Lämpchen in
Worms* 145. Lacrimatorium in Hor-
burg 2. Schale und Flaschen aus
Laurensherg 34. Urnen in Minvers-
heim 12.
Bronze: Chirurgische Instrumente
und Salbbüchschen in Köln 149.
Fibeln und Ring in Horburg 2. Ge-
räte in Tarquinpol 88 (Sp. 92).
Löwe (röm. Signum) in Worms 23.
Statue eines Mercur in Basel 87.
Statue in Mainz 4. Verschiedenes
aus Minversheim 12.
Eisen: Feile und Pferdeschuh von der
Saalburg 66. •
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Blei: Barren mit Stempel in Worms 145.
Gold: Fäden in Worms 145 (Sp. 167) ;
Fäden und Ring mit Granat und
Büchschcn in Horburg 2. Ring und
Brosche in Köln 148. Schmuck von
Tüngcrsheim 131.
Silber: Messergriff Köln 149.
Holz: Bohlen von einem Brunnen und
Schrifttäfelchen von der Saalburg 66.
Etui in Köln 149. Räder von der
Saalburg 133. Särge in Mainz 4.
Leder: Sandalen von der Saalburg 66.
Bernstein: Kette in Worms 145
(Sp. 167).
Steinplatte zum Salbenreihen in
Köln 149.
Granit mit Vogel in Ilorburg 2.
Sardonyx: fein geschnitten aus Köln
148.
Bein: Aufsteckkamm in Worms 145
(Sp. 167). Elfenbeinplatte in Köln
149. Messergriff 149. Nadeln in
Tarquinpol 88 (Sp. 93).
Wandbekleidung: in Tarquinpol 88
(Sp. 93); Worms 145.
Mosaik: in Tarquinpol 88 (Sp. 93).
Gräber: in Köln 148, 149; in Min-
versheim 12; Neuss 100; Oden-
kirchcn26; Seeligcnstadt 32 ; Worms
145. Holzsärge in Mainz 4; Worms
. 145. Steinsärge Deutsch-Oth 1 ; Ilor-
burg 2; Laurensberg 34; Tarquin-
pol 45; Obrigheim 25.
Münzen: in Dhron 147 ; Köln 148,
149; Oberweier 92; Seeligenstadt
32; Tarquinpol 88 (Sp. 92); Tüngcrs-
heim 131.
Fränkische Altertümer.
Gräber: Flonheim96; Oberlahnstein
69; Obrigheim (Holzsärge) 25, 62;
Tarquinpol 88 (Sp. 91).
G e f ä s s e : Eimer mit Kisenbeschlag in
Klonheim 96 ; Obrigheim 62. Kupfer-
schiissel in Obrigheim 62. Ans T hon:
Klonheim 96 (Sp. 106) ; Obcrlahn-
stein 69 ; Obrigheim 2o. •
Gläser: in Oberlahnstein 69; Obrig-
heim 25; Rheinhessen 24.
Kamm: (Bein) Obrigheim 25; Tar-
quinpol 88 (Sp. 91).
Münze aus Obrigheim 62, 113.
Schccre in Flonheim 96 (Sp. 106).
Schmucksachen: Brosche aus Gold
in Obrigheim 62; Rheinhesscn 24;
Tarquinpol 88 (Sp.92). Fibel (Bronze)
in Oberlahnstcin 69; ans Silber in
Obrigheim 25. Gürtelschnalle in
Flonhein 96 (Spalte 104). Perlen-
halsband in Obrigheim 25, 62; dgl.
ttno* Schnallen aus Tarquinpol 88
(Sp. 91 u. 92). Rheinkiesel in Fas-
sung aus Obrigheim 62. Ringe in
Obrigheim 25, 62. Verschiedenes aus
Obrigheim 25.
Spinn Werkzeug: in Obrigheim 62.
Waffen: in Oberlahnstein 69 ; Obrig-
heim 25. Spatha, röm. Gladius,
Angon und 2 Lanzen aus Flonheim
96 (Sp. 103).
Fundorte der praehistor., röm. und fränk.
Altertümer.
Amsoldingen 59 ; Baden 91 ; Basel 87 ;
Beringen 129; Bingen 30; Bonn 70,
120; Buch 60; Buchheim 22; Can-
tubonue 1; Dalkingen 60; Darm-
stadt 64, 80; Deutsch-Oth 1 ; Dhron
147; Duuhausen 141 ; Emmendingen
90 ; Emmerichshofen 144 ; Ettlingen
61, 91, 92; Flonheim 96; Frankfurt
3, 65, 119; Friesdorf 70; Gailen-
kirchen 89; Gernsbeim 64; Gott-
madingen 22; Grimlinghausen 100;
Grosskrotzenburg 93; Gündlingen
90; Hanau 93, 144; Heddemheim
3, 11, 65; Heidelberg 13, 91, 118;
Höchst 119; Hördt 116; Homburg
(Saalburg) 66, 112, 133; Ilorburg
2, 44; Horloffthal 80; Hügelsheim
22; Hungen 48; Inheidcn 48; Jün-
kerath 134; Karlsruhe 13, 22, 61,
90, 91, 92, 116, 132, 143; Kirch-
heim 43 ; Köln 71, 71» (Sp. 78), 128,
148, 149; Laurensberg 34; Lei-
nen 141; Lingenfctd 116; Mainz
4, 5, 6, 14, 21, 24, 31, 46, 47, 50,
67, 68, 83, 94, 95; Maisch 61; Mar-
tinach 58 ; Mettenheim 63 ; Minvcrs-
heim 12; Mitteilengenfeld 60; Mühl-
burg 13; Mülfort26; Mülhausenl2;
Neumagen 99; Neuss 121 ; Oberlahn-
stein 69; Oberweiler 92 ; Obrigheim
25, 62, 113; Odenkirchen 26; Pfcf-
tingen 89; liegensburg 110; Schaff-
hausen 129; Schwabsberg 50; Soe-
graben 1 15 ; Seeligenstadt 32; Strass-
burg 91, 154; Stuttgart 43, 89, 101 ;
Tarquinpol 45, 88, 142; Trier 99,
134, 146, 147; Tüngersheim 131;
Wettwcilcr 98; Wiesbaden 119;
Worms 23, 63, 78, 95, 96, 97, 117,
145; Würzburg 131 ; Zweibrücken 98
Utteratur.
v. Apoll, F., Argentoratum 18.
Baer, Trierer Handwerkszünfte 53.
Beck, L., Die Geschichte des Eisens.
I. Bd. 20.
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Bibliothekskataloge von Maximin-Trier
124.
Bissinger, Verzeichnis der Trümmer-
und Fundstätten aus röm. Zeit im
Grossherzogthum Baden 122.
Bresslau, Einnahmeverzeichnis des
Refectoriums von St. Maximin-Trier
123, s. auch 124.
Codex diplomaticus Nassoicus 41.
Diekamp, W., Aufgaben des west-
fälischen Altertumsvereins 52.
Feuder, Springiersbach 51.
Friedrich, C, Die altdeutschen Glä-
ser 19.
Goecke, R., Verzeichnis gedruckter
niederrheinischer Chroniken 40.
Haug, F., Der römische Grenzwall in
Deutschland 39, 102.
Haupt, H., Der römische Grenzwall
in Deutschland 39.
H[umann],G., Essener Müusterschatz
106.
Janitschek, Karoling. Malerei 107.
Kurth, Historiographie du pays de
Liege 126.
Luxemburger Land 150.
Mitteilungen d. badisch. Cominissiou 42.
Mommsen, Th., Die Örtlichkoit der
Varusschlacht 27.
— , römische Geschichte V. Bd. 38.
Afonumenta Germauiae 57.
de la Noe, über v. Cokausen's Werk
'der röm. Grenzwall in Deutschland',
(Rev. archöol.) 72.
Naue, J.,Die praehistor. Schwerter 151.
Niederrhein, Der, Zeitschrift 17.
Ohlenschlager, F., Verzeichnis der
Schriften üb. Urgeschichte v. Bayern
und die Zeit der Römerherrschaft
daselbst 9.
— , Die röm. Truppen im rechts
rheinischen Bayern 9.
— , Die röm. Grenzlager zu Passau,
Künzing, Wischelburg U.Straubing 9.
— , Sage und Forschung 77.
— , Erklärung der Ortsnamen Biburg
139.
P a e h 1 e r , O., Die Löschung des Stahles
bei den Alten 55.
Palustre et Barbier, Trierer Dom
schätz 108.
Pick, Stiftskirche zu Bonn 127.
Quid de, Studien zur Deutschen Ver
fa8sungs- und Wirtschaftsgeschichte
125.
Springer, Karoling. Malerei 107.
v. T r ö 1 1 s c h r E., Fundstatistik der vor-
römisch. Metallzeit im Rheingebiet 28.
Weckcrling, A., Die römische Ab-
teilung des Paulusmuseums der Stadt
Worms 54.
Wagner, E., Hügelgräber und Urnen-
friedhöfe in Baden 122.
Zurbonscn, E., Urkunden des Klo-
sters Hertzebrok 8.
Vortrage.
v. Becker, K., über die ältesten Be-
wohner Europas 15.
B i s 8 i n g e r , Orientierung über die röm.
Reste in Baden 122.
Honsoll, über das Rheinthal in vor-
liistor. u. histor. Zeit 122.
KekulC, R., die Kunst des Praxite-
les 7.
Klein, J., Thonfiguren aus Köln 7.
Mayer, über praehistor. Zufluchten 1 22.
Robert, die Zeichnung des Aachener
Korasarkophag im Coburgensis 37.
Schaffhausen, Erweiterung der Al-
tertumsforschung 7.
Tischler, über die Gliederung der
La Tünezeit 122.
Wagner, Begrüssungsrede bei der
Karlsruher Anthrop.-Vers. 122.
Gelehrte Gesellschaften und Vereine.
Aachener Gv. 186; Badische histor.
Kommission 42, 138; Berliner arch.
Gesellschaft 37 ; Bonner Av. 7 ;
Deutsche Anthrop. Gesellschaft in
Karlsruhe 74, 122 ; Deutsche Philo-
logenversammlung in Giessen 75;
Gesellschaft f. Rheinische Geschichts-
kunde 29; Gesellschaft für ältere
deutsche Geschichtskunde 57; Ha-
sischer Gv. 102; Mannheimer Av.
102; Münchener Historische Kom-
mission 10, 140; Westfälischer Av.
52; Wiesbadener Av. 15.
Archive, Museen, Funde mittelalterlicher
und späterer Gegenstände.
Aachener Archiv 16 ; Ems, Münzen 82 ;
Essen, Münsterschatz 106; Laach,
Abteikirche 105 ;- Mainz, Museum 50;
Mittelheim, Silbergerät 81; Mühl-
heim bei Offenbach, Münzfund 79;
Poulheim, Wandgemälde 85; Ried-
lingen, Museum 135; Springiers-
bach, Archiv 51; Steinbach, Ein-
hardkirche 104; Trier, Archiv 84,
Domschatz 108; Utrecht, Archiv uud
Museum 76.
Varia.
v. Führ'sche Sammlung in Stuttgart 101.
Gross'sche Pfahlbautensammlung 35.
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Hessische Pfahlgrabenuntersuchung 73.
Praehist. Karte von Hessen 86.
Redaktion des Korrbl. des Gesamtver-
eins in Berlin 49.
Restauration der Saalburg 36.
Zusatz zu den Mitteilungen Zurbosens
über Hertzebrock (Westd. Zeitschr.
. 3. 394 f.) 8.
»^SWK*-
Corrigenda.
Im Korrespondenzblatt. Die im Juniblatt auf Sp. 78 beginnende
Notiz hat die Nummer 71», die im Novemberblatt Sp. 160 als 141 bezeich-
nete Notiz die Nummer 141» zu erhalten. In Nr. 141a lies Korr. HI statt
Korr. HII.
Ausserdem ist zu Jahrgang IV als Supplement erschienen:
Ergänzungsheft II, enthält: Rheinisches Archiv, Wegweiser durch die für die
Geschichte des Mittel- und Niederrheins wichtigen Handschriften.
I. Teil. Der Niederrhein, bearbeitet von Dr. Th. Ilgen, Archiv**
Assistent, VIII und 210 SS.
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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittel-
alters, vornehmlich in Südwestdeutschland.
Von Dr. E. Gothein in Strassburg.
Uralt in seinen Überlieferungen, ist der Bauernstand dennoch
eines der jüngeren Kinder der socialen Entwicklung unseres Volkes.
Erst das 12. Jahrhundert, jene Zeit, welche wohl als die einer volks-
wirtschaftlichen Revolution bezeichnet worden, hat der deutschen Nation
mit einer streng durchgeführten Scheidung der Stände jene organische
Gliederung gebracht, die Jahrhunderte lang das gesamte Leben dieses
Volkes beherrschen sollte und die noch unsere Zeit beeinflusst, wie sehr
auch veränderte wirtschaftliche und politische Bedingungen die alte
Gruppierung umgewandelt haben und weiter umwandeln.
Damals erst bildete sich aus Freien und Unfreien, die durch eine
gemeinsame Bildung, gleiche Lebensweise, zuletzt auch durch ein ge-
meinsames Recht zusammengeschlossen wurden, der Ritterstand, der
Adel, und spielte seine glänzende, kurze Rolle. Damals erst, und wie-
derum aus höchst ungleichartigen Elementen zusammengesetzt, erhob
sich auf der Grundlage städtischer Erwerbsthätigkeit und städtischer
Sitte das Bürgertum zu seiner Bedeutung. War es auch nicht im Stande,
so rasch wie der Adel eine eigene, seiner socialen Stellung entsprechende
geistige Kultur zu gestalten, so waren dafür die Grundlagen, die es für
eine solche legte, um so fester. Selbst der Klerus, einschliesslich des
Gelehrtenstandes, der erst damals seine eigenartige Bildung, die Scho-
lastik, recht folgerichtig durchführte, erfüllte sich erst in dieser Zeit
mit dem höchsten, dem ausschliesslichen Standesbewnsstsein.
Von dieser unaufhaltsamen Entwicklung waren weite Kreise des
Volkes unberührt geblieben, gleichsam ein Rückstand, nachdem jene
flüchtigeren Bestandteile sich ausgeschieden hatten. Innerhalb der ar-
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. IV, I. 1
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2 E. Gothein
beitenden Landbevölkerung suchten sich nicht wie in den andern Stän-
den die Genossen gleicher Bildung und gleichen Berufes auf; sie flössen
nur zusammen. Zunächst geschah dies für das Auge der Aussenstehen-
den, mit der Zeit aber wuchsen sie auch in Wahrheit zusammen. Unter
sich hielten die Bauern wohl noch lange auf die ererbten Unterschiede
der Freiheit, wie sie es noch heut mit den ererbten Unterschieden des
Besitzes thun, aber nach Aussen hatten dieselben ihre rechte Bedeutung
verloren. Alle jene mannichfachen Abstufungen von der Vollfreiheit
bis zur Leibeigenschaft waren entweder altüberkommen oder hatten sich
in dem letztvorhergegangenen Zeitraum zugleich mit dem Lehenswesen
gebildet. Jetzt vermehrten sie sich nicht mehr, sie verminderten sich
auch nicht, sie waren festgelegt, und viele von ihnen hatten kaum noch
eine rechte Bedeutung. In Süddeutschland zumal sassen alle Gattungen
nebeneinander und untereinander. Dem Adel waren sie einer wie der
andere „gebüren". Ich weiss nur ein Beispiel, dass ein höfischer Dichter
die Standesgleichheit zwischen dinglich abhängigen aber persönlich freien
Bauern und den freien Herren betont, im armen Heinrich. Aber auch
hier hatte Hartmann von der Aue eine Familienüberlieferung alter Zeit,
nicht die Gegenwart im Auge. Jene Gegenwart zeigt sich uns deut-
licher in der ironischen Schilderung Wolframs, wonach der Bauer, dem
sich das Naturkind Parzival unbefangen angeschlossen, nicht in die Nähe
von König Artus Hof kommen darf. Die notwendige Folge war, dass
die ursprünglich verschiedenen Bestandteile der arbeitenden Landbevöl-
kerung sich je länger je mehr als einen zusammengehörigen Stand
selber ansahen; und wenn gebüre und dörper höhnende Schimpfworte
blieben, so keimte bei ihnen selbst in dem Worte vom „edlen Baumann u
zuerst das stolze Gefühl der Arbeitsehre.
Nicht mit einem Rückschritt, sondern mit einem bedeutenden
Fortschritt war die Trennung von den andern Berufsständen verbunden.
Vergegenwärtigen wir uns dessen hauptsächliche Gründe. Für viele Teile
Deutschlands war die bäuerliche Auswanderung nach dem slavischen
Osten vorteilhaft gewesen. Nicht von besitzlosen Proletariern, auch
nicht von Unzufriedenen war sie vollzogen worden, sondern von wohl-
habenden unternehmenden Leuten, zumeist wohl jüngeren Bauerssöhnen.
Die Möglichkeit, ein unabhängiges tüchtiges Dasein im Nachbarlande
zu gewinnen, wirkte auch auf das Mutterland zurück.
In diesem selbst schlug die Hoffart des Adels, der die Arbeit
Schande wähnte und ungemessene Ansprüche an Lebensgenuss stellte,
«um Vorteil des Bauern aus. Jene Überhebung rächte sich frühzeitig.
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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 3
Der oft bemerkte Rückgang des Adels am Ende des 13. Jahrhunderts,
der gerade in den Ländern, wo die ritterliche Bildung am höchsten
stand : in Schwaben, Franken, Österreich, auch am stärksten auffällt, ist
nur der Ausdruck der wirtschaftlichen Thatsache, dass dieser Stand es
versäumt hatte, sich seinen Anteil an der wirtschaftlichen Arbeit der
Nation zu erobern. Der Totengräber des Adels war nicht einmal der
Bauer unmittelbar — nur etwa aus Österreich hören wir in dieser Zeit
von einem zum Trotz gesteigerten Selbstgefühl der Bauern, der „Gäu-
hühner", das es nicht mehr rätlich für den Ritter erscheinen Hess,
unter ihnen zu wohnen. Unmittelbar vollzogen dies wirtschaftliche Gottes-
gericht die Klöster, die als die bestorganisierte Kapitalmacht hierzu
auch am meisten geeignet waren. Die gerade für diese Zeit überaus
reichhaltigen Güterbücher und Kopialbücher der Klöster und Stifter
gewähren uns einen Einblick in diesen Vorgang. Wir sehen, wie die
Verschuldung grosser und kleiner Herren wächst, wir lernen missglückende
Spekulationen kennen, manche gedankenlose Schenkung und noch mehr
Anleihen und Vorschüsse; wir sehen, wie Stück für Stück Güter und
Rechte auf die geistlichen Herren übertragen werden, und verfolgen
schliesslich das Aussterben, nachdem man sich durch das übliche Mittel der
Verzweiflung, die reiche Heirat, noch eine Weile über Wasser gehalten hat #
Aus vielen ihrer so erworbenen Güter bildeten die Klöster grosse
Grangien, Musterwirtschaften, die von ihren tüchtigsten Leuten im Ei-
genbau verwaltet wurden. Aber dies geschah von ihnen nur zur Zeit
ihrer Blüte, und auch da nicht bei allem Erwerb ; die weitaus grössere
Masse ward an Bauern verlehnt. Dieselbe Zeit unternahm grosse, oft
sogar unproduktive Rodungen. Um ein Beispiel anzuführen, so ist der
Schwarzwald nie mehr so dicht mit Höfen besetzt gewesen wie im 14.
Jahrhundert. Auf diese Weise kam die Landwirtschaft immer mehr in
die Hände der Bauern; und das war ausschlaggebend.
Ähnlich der Rolle der Klöster war die des städtischen Besitzes.
Die Versuche, durch das Pfahlbürgertum die freien Elemente des Land-
volkes an die Städte zu knüpfen, scheiterten zwar an der Fürstengewalt
und an der Abneigung des Adels ; für den Augenblick aber wirkten sie
bedeutend und belebend. Minder wichtig war, dass viel adliger Besitz
in die Hände städtischer Patrizier kam, denn diese fühlten sich doch
immer dem Landadel wahlverwandt und gingen bei der ersten Verstim-
mung, der sie einmal in der Vaterstadt ausgesetzt waren, zu diesem über
und in ihm auf. Den oberdeutschen Städtern, obwohl sie viel bitterer
angefeindet wurden, ist doch der eigensinnige Bürger-Berufsstolz der
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4 E. üothein
Hanseaten immer fremd geblieben. Für die Bauern war das wichtigste,
dass die Städte wirtschaftliche Mittelpunkte wurden, Märkte, die ihnen
eine Verwertung ihrer Bodenerzeugnisse überhaupt erst in nennenswertem
Masse ermöglichten. Freilich waren die Städte alsbald besorgt, hierbei
den Vorteil möglichst für sich zu behalten und den Bauern nur wenig
zukommen zu lassen ; aber so lange der Reichszusammenhang noch nicht
zu Gunsten der Landesherrlichkeiten zersprengt war, machte sich doch
diese Engherzigkeit minder geltend als später.
Diese erhöhte Regsamkeit des 13. und 14. Jahrhunderts hatte
auch ihre starken Schattenseiten. Gerade in den fortgeschrittensten
Gebieten zerfiel damals die alte Ackerverfassung; und mochte dies für
den Augenblick ein Fortschritt sein, für die Dauer war es ein Nachteil.
Man verfolgte namentlich Seitens der Klöster den Zweck der Güter-
Abrundung und erreichte ihn für einige Geschlechter; dann aber zer-
fielen diese künstlich zusammengelegten Gebreiten, oder wie man sie
sonst nannte, erst recht in regellos durcheinander zerstreute Stückchen;
und man begnügte sich, blos den Schein der Einheit festzuhalten, indem
man einen der Belehnten zum Vorträger ernannte, der den gesamten
Zins ablieferte. So geschah es z. B. im Breisgau, wo man aus Ge-
markungskarten und Lagerbüchern vergeblich den alten Zustand wie-
derherzustellen versuchen möchte, während im Unterland noch die heu-
tige Flurkarte eine weit ältere Verfassung als die des 13. Jahrhunderts
erkennen lässt.
Zugleich machte sich in manchen Gegenden geradezu eine wüste
Spekulation in landwirtschaftlichen Werten geltend. Der Rentkauf, wie
er sich im 13. Jahrhundert in den Städten ausgebildet hatte, ist im
14. auf dem Land schon ganz gang und gäbe. Die kirchlich-scholas-
tische Bekämpfung des Zinswuchers war eine Gegenwirkung, aber eine
ganz machtlose. Die Güter gerade in den besten Lagen wurden mit
Zinsen und Gülten überhäuft, vertauscht, geteilt und wieder vereinigt,
um schliesslich ganz zersplittert zu werden. Der Kaiserstuhl im Breis-
gau z. B. hat noch jetzt unter den Folgen einer Spekulationsepoche
des 14. Jahrhunderts zu leiden.
So birgt ein glänzender Zustand schon die Keime des Verfalles
in sich. Es war natürlich, dass diese deutlicher hervortraten, sobald
jene Gründe des Aufschwungs sich schwächer geltend machten. Die
geschichts-philosophische Ansicht, wie sie auf dem Höhepunkte des Mittel-
alters Otto von Freising ahnungsvoll entwarf, das melius ad summum
quam in summo, hat sich wenigstens an diesem Mittelalter selbst bewährt.
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Die Lage des Bauernstandes am Knde des Mittelalters. 5
Die Frage, ob sich im 15. Jahrhundert, zumal in dessen zweiter
Hälfte, die Lage der Bauern verschlechtert habe, wird man im Grossen
und Ganzen zu bejahen haben. Wie weit dabei die allgemeinen öko-
nomischen Verhältnisse, die Schwankungen des Geldwertes mitgespielt
haben, indem sie die Ablösungen zu einer Zeit beförderten, zur andern
fast unmöglich machten, ist schwer zu sagen; als massgebend würde
man sie kaum betrachten können. Ökonomische Gründe haben sicher-
lich die Unzufriedenheit des Bauern veranlasst und genährt; aber es
waren solche, die an Ort und Stelle entstanden waren, die man dort
zu heben hoffen tynnte. In erster Linie war es die fortschreitende
Güterzersplitterung, die natürlich den Wohlstand jedes einzelnen Bauern
herabdrückte. l ) Freilich fand sich auch in Gebieten, wo die Höfe und
Hufen nicht oder in geringem Masse zerfallen waren, die Unzufrieden-
heit, so im Schwarzwald, im Allgäu, Tyrol; auch in diesen Strichen
fand der Bauernaufruhr eine Stätte; aber meist lassen sich dann be-
sondere Gründe aufweisen ; überhaupt verbreitet sich aber ein Gährungs-
stoff leicht auf Massen, in denen er gar nicht entstanden ist. Jeden-
falls sind die eigentlichen Herde dieser Gährung: das Tauberthal, der
Bruhrain, die Ortenau, das würtembergische Neckarthal, diese Schau-
plätze der Bewegungen des Bundschuhs und des armen Konrad, auch
die Gebiete der äussersten Güterzersplitterung.
Diese selbst war nun freilich nur ein Faden aus einem grossen
Gewebe von Missbräuchen. Zunächst hatte sich die wirtschaftliche Stel-
lung des Adels in Süddeutschland seit den letzten Jahrhunderten gar
nicht geändert. Die Adligen Frankens und Schwabens waren im 15.
und 16. Jahrhundert sowenig Landwirte als im 13. Inventarien mäch-
tiger Adelsgeschlechter zeigen das mit einer erschreckenden Deutlichkeit. *)
Grosse Geldkapitalien, die man entweder bei den Städten oder bei den
') Die grösseren Höfe waren in den Ebenen und im Hügelland schon
meistens dem Vorträgersystem verfallen, die sich noch hielten, gingen dem-
selben Zustand rasch entgegen. Bald nacli dem Bauernkrieg musste im ba-
dischen Oberland schon verboten werden „die Güter in Riemen zu schneiden,"
da die alten für die Kleinhäusler zu gross gewordenen Gebäude verödeten
und verfielen.
f ) Solche finden sich in süddeutschen Gebieten wenigstens seit der
Mitte des 16. Jahrhunderts ; dass dort das Einkommen des Adels aus Kapital
und nutzbaren Rechten, die oft kapitalisiert wurden, nie aber aus eigener
Landwirtschaft hervorging, zeigen sämtliche Quellen von den Urkunden bis
zu den Lagerbüchern schlagend.
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6 E. Gothein
Fürsten zinstragend angelegt hatte, bildeten den Grundstock des Ver-
mögens, der sich aber natürlich sehr leicht angreifen Hess; aus unzäh-
ligen, oft winzig kleinen Bodenzinsen und Naturallieferungen, sowie aus
den Gefällen der Gerichtsbarkeit setzte sich zusammen, was man im
Hausbedarf brauchte. Alles Land war in Lehen ausgethan, nur die
Rebhöfe zu Teilbau auf bestimmte Zeit; sonst besass man wohl auch
noch Vieh, das verstellt wurde, genau so, wie es heut von wucherischen
Viehhändlern in denselben Gebieten zum Schaden der Landwirtschaft
geschieht. So breitete sich auch in den Rebgegenden der Teilbau statt
der festen Weingülte immer mehr aus, die romanische Wirtschaftsform
bei der dem Süden entlehnten Kultur. Auch wo die Kontrakte nicht
ungünstig scheinen, sank der Rebmann durch die Vorschüsse, die er
empfing, nach und nach in völlige Verschuldung und Abhängigkeit.
Gewiss war die wirtschaftliche Unthfttigkeit des Adels in früherer
Zeit für den Bauern von Vorteil gewesen, denn sie hatte ihm den Land-
besitz in die Hände gespielt. Auf die Dauer musste dieselbe, selbst
wenn sich, wie es doch oft der Fall war, die Anforderungen der Herren
nicht erhöhten, eine Last und eine Fessel werden. Eine Grundrente
wurde bezogen, für die auch nicht die geringste wirtschaftliche Leist-
ung erfolgte.
Nicht anders verhielt es sich jetzt mit dem Eiufluss des städtischen
Kapitals. Die Verschuldung durch den Rentkauf war an vielen Stellen
sehr bedenklich geworden ; und die Fälle, in denen das derart auf den
Grundbesitz zur Verzinsung gewälzte Kapital zu Verbesserungen ver-
wendet worden wäre, zählen zu den Seltenheiten. Die deutsche Volks-
wirtschaft hat sich leider immer durch unproduktives Auffressen von
bereits gesammeltem Kapital ausgezeichnet. In den aufreizenden Schriften
aus der Bauernkriegszeit spielt der Rentkauf eine weit grössere Rolle
als die Frohnden. Neben der typischen Figur des Karsthans steht auf
den Titeln oft auch noch ein anderer Holzschnitt, der für sich redet:
der arme Bauer, der mit dem Sack auf der Schulter, die Hand be-
scheiden an der Mütze vor den Kaufherrn tritt, während dieser hinter
seinem Zahltisch bequem und übermütig die Rente einzustreichen bereit
ist. Es wäre ja lächerlich, in diesem Verhältnis selbst, der berechtigsten
und zuverlässigsten Kapitalanlage, etwas Verwerfliches zu finden; nur
dass diese ersten Schritte der Geldwirtschaft für den Bauern gefahrlich
und drückend wurden, muss betont werden, gerade so, wie derselbe
heute wieder den entwickelten Formen des Kredits ratlos und des-
halb oft schutzlos gegenübersteht. Wie weit die Verschuldung des
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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 7
Landvolkes an das Grosskapital im 16. Jahrhundert ging, erkennt man
z. B. beim Wollhandel. Es wurde in der Zeit des Bauernkrieges und
ebenso späterhin als ganz selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Woll-
händler das ganze Jahr über den Bauern und Schäfern Vorschuss gab.
Die Wolle war also, lange ehe sie gewachsen, schon verkauft und ver-
zehrt. Es. galt schon als ein grosser Fortschritt, dass die Fürsten
durch Ausschüsse der verschiedenen Beteiligten jährlich den Preis, der
bis zu einer bestimmten Frist innezuhalten sei, festsetzten, dass sie hin
und wieder einzelnen ihrer Diener ein Privilegium des Wollankaufes
gaben. So drückend nun aber eine solche wirtschaftliche Hörigkeit, die
schlimmer ist als die rechtliche, sein musste, so betrachteten doch die
Bauern diese Fürkäufer als ihre besten Freunde; sie waren noch viel
übler dran, wenn man ihnen den Absatz ihrer Produkte zu Gunsten
der städtischen Handwerker beschränkte, wenn man sie diesen schlechten
und kreditlosen Zahlern, diesen mäkelnden, von Standeshochmut erfüllten
Bürgern überliess. Und doch war gerade dies meistens der Fall.
Wie die Kapitalmacht der Städte, so war auch die der Kirche
jetzt weit drückender geworden als früher. War bisher diese aufsteigende
Wirtschaftsmacht gerade den Bauern zugute gekommen, so war sie jetzt
in ihrer Stagnation ebenso lästig wie die des Adels. Keine Sophistik
deutet die Thatsache fort, dass die Klöster in jener Zeit massenhaft
Grundrente ganz unproduktiv verschlangen; und dazu blüht noch der
Unfug, aus eitler Prunkbegierde allerlei neue Kapitel zu schaffen und
Dutzende von Pfarren ihnen einzuverleiben, die aus dem Vermögen der
Dörfer gestiftet waren.
Doch das alles mag man vom wirtschaftlichen Standpunkt als
Nebensache bezeichnen im Vergleich mit der einen alles beherrschenden
Macht, die in der aufstrebenden fürstlichen Verwaltung lag. Da zeigt
sich wieder die verhängnisvolle Thatsache, unter der unser Volk mehr
als irgend ein anderes zu leiden gehabt hat, dass alles, was ein grosser
Fortschritt auf der einen Seite war, zur drückenden Last auf der an-
deren wurde. Die Mehrzahl der Fürstentümer und Herrschaften, nament-
lich in Süddeutschland, hatte erst im 15. Jahrhundert einen einiger-
massen festen Bestand gewonnen. Sie waren nicht viel anders zusammen-
gebracht worden, als wie etwa heute ein Grossgrundbesitzer zu seinem
ererbten Gut hier und da neues erwirbt und seinen Besitz durch Tausch,
Zukauf, Heirat möglichst abzurunden sucht. Diese Art des Entstehens
brachte es mit sich, dass die Fürstengewalt auf die wirtschaftlichen
Verbältnisse der Untertanen bisher keinen besonderen Einfluss ausgeübt
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8 E. Gothein
hatte. Aus den unzähligen Urkunden über Verpfändungen, Verkaufe,
Einlösungen, Teilungen von Herrschaftsrechten ist nicht das mindeste zu
entnehmen, als eben die Thatsache, dass man mit Herrschaftsrechten
Handel trieb.
Seit der Mitte des 15. Jahrhunderts wurde es anders. War die
rechtliche Entwicklung des Reichsfürstenstandes schon vorher ziemlich
abgeschlossen, so begann die wirtschaftliche jetzt erst recht. Jedes
Fürstentum und im Wetteifer mit diesen bald auch jede Herrschaft
fühlte sich als ein einheitliches Ganzes. Es ist kein Zweifel, dass diese
Änderung sich unter dem Einfluss der Ausländer, der Italiener und
Burgunder, vollzog. Die Staatsweisheit, die Art von Verwaltungstechnik,
wie sie sich in den italienischen Tyrannenstaaten gebildet hatte, wurde
allerwärts mustergiltig für grosse und kleine Fürsten, ebenso wie es die
nicht minder künstlich berechnete Verwaltung Venedigs für die Städte
wurde. Jener Schreiberstand, der uns in seinen litterarischen Äusse-
rungen so selbstbewusst entgegentritt, dessen Wahlspruch war:
Aus Schreibern und Studenten
Werden der Welt Regenten
war der Träger der Neuerung.
Hierzu entlehnte man von Burgund den hohen Hof- und Beamten-
adel, eine sonderbare Vermengung mittelalterlicher und moderner Rich-
tungen. Gegen diesen haben die Vertreter des alten Rittertums, Ulrich
von Hütten an der Spitze, so nachdrücklich Verwahrung eingelegt. Aber
welche Fülle bedeutender Köpfe von den Freunden und Helfern Maxi-
milians, den Herberstein und Wolkenstein an bis zu den Diplomaten
und Hofmeistern der Fürsten, den Neipperg und Carlowitz, erzeugte
dieser Stand! Wem aber konnte derselbe in seiner doppelten Eigen-
schaft : Adel und Beamtentum, gefährlicher sein als dem Bauern ? Nicht
als ob man mit Absicht übermütig gewesen wäre. Im Gegenteil: eine
Ähnlichkeit zwischen diesen Fürsten samt ihren Beamten und den „auf-
geklärten Despoten" des vorigen Jahrhunderts lässt sich nicht verkennen.
Aber sie teilten mit diesen auch die Neigung zum Ordnen überall und
überall, die Lust am Experimentieren. Da waren denn die Bauern
zum corpus vile des Experimentes recht eigentlich bestimmt; und es
war italienische Staatskunst, entstanden in einem Lande, das einen
eignen Bauernstand kaum kennt, die man anwandte.
Die ersten Schritte, die diese jugendlich starke, selbstbewusste Be-
amtenschaft unter der Leitung geistvoller Fürsten that, waren auch die
kräftigsten. Ich erinnere nur an jenen merkwürdigen Mann, der eine
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Die Lage des Bauernstandes am Ku-Ie lies Mittelalters. 9
ganz originelle Natur, doch auch gleichsam ein Conipendium aller wider-
streitenden Richtungen seiner Zeit war, an Albrecht Achilles. Was hat
er nicht alles von Brandenburg aus in den fränkischen Landen besorgt !
In wie wunderlicher Weise steht in seinen Briefen das Grösste und das
Geringfügigste neben einander; wie zeigt sich an ihm, dass jene un-
ruhige Vielgeschäftigkeit, die man so oft Maximilian allein zum Vor-
wurf macht, in Wahrheit ein Erzeugnis der gesamten damaligen Ver-
hältnisse, ein Erbteil grade der besten Männer war. Die Landesord-
nungen, welche zu eben jener Zeit die sächsischen Forsten gaben, leisten
in den Veranstaltungen, um die eigene Unterthanenschaft möglichst ab-
zuschliessen gegen Fremde, schon das Äusserste. Das waren aber doch
noch grosse Territorien; dasselbe Prinzip, angewandt auf die kleineren,
musste viel stärkere Wirkungen hervorbringen. Wenn der Herzog Wil-
helm von Sachsen - Thüringen seinen „armen Leuten" den freien Zug
ausser Landes verwehrte, so war es doch erträglicher, als wenn ihn der
Markgraf von Baden und der Bischof von Strassburg gegen einander
and womöglich gegen jeden benachbarten Reichsritter verboten.
Überall war es ein Bestreben der Fürsten, die milderen Formen
der Hörigkeit in die Leibeigenschaft überzuleiten. Eine Verschlechterung
der wirtschaftlichen Lage des Bauern war in Süddeutschland, so viel
ich sehe, gar nicht einmal hiermit verbunden; man wollte nur die
Heerde ganz unterwürfig bei einander haben. Deshalb ist der Kampf
gegen die Leibeigenschaft, oder sagen wir lieber: für die Freizügigkeit
im Bauernkrieg eine Hauptsache gewesen. Wo die Bauern, wie in der
Ortenau, wenigstens in diesem Punkte einige Erfolge erstritten, da waren
dieselben doch nicht imstande, der übermächtigen Entwicklung Einhalt
zn thun ; als man den Ortenauer Vertrag im vorigen Jahrhundert wieder
auffand, da war man ganz erstaunt aus ihm zu sehen, dass im 16. Jahr-
hundert die Bauern überhaupt von einer Landesherrschaft zur anderen
gezogen seien. Nicht als ob die Herren von aller bäuerlichen Selbst-
verwaltung ohne weiteres abgesehen hätten. Sie suchten dieselbe sogar
zn verwerten; aber die Obhut des Amtmanns und die geldgierige Aus-
beutung durch den geistlichen Fiskal machten diese Rüge- und Send-
gerichte zu einer besonders widerwärtigen Einrichtung für die Bauern.
Angeberei und Ausspürerei wurden in ihnen grossgezogen; davon reden
nicht nur die satirischen Dialoge jener Zeit.
Die wirtschaftliche Gesetzgebung erstreckte sich vor allem auf
jene Gegenstände, die bisher und auch noch fürderhin die Grundlage
der bäuerlichen Wirtschaft bildeten: auf Wald, Wasser und Waide.
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10 E. Gothein
Die alten Markgenossenschaften, ob auch hörig geworden, bildeten noch
immer die Grundlage des gesamten ländlichen Wirtschaftslebens; und
sie waren ein Band, das die Unterthanen ganz verschiedener Landes-
herren zusammenschloss. Gegen diesen alten Zusammenhang richtete
die neue Landesherrlichkeit ihre Angriffe; ihn zu untergraben hat sie
mit List und Gewalt gearbeitet. Es ist das erbärmlichste Kapitel in
unsern Archiven: die Kondominatsstreitigkeiten. Erbärmlich nicht so-
wohl um der Kleinlichkeiten und Rechtsverdrehereien willen, als darum,
weil wir es hier mit Händen greifen, wie das Volk verdorben worden
ist. Im Anfang, bis zum Bauernkrieg, wehrte sich der Bauer mit Hän-
den und Füssen gegen diese neue Richtung — die Bewahrung der
alten Markrechte ist ja in seinen Artikeln immer die vornehmste For-
derung; und schon im 15. Jahrhundert verdanken wir diesem Wider-
streben die Niederschrift vieler Weistümer. Aber bald, gewöhnt daran
sich ausschliesslich als Unterthan seines Landes- und Leibesherrn zu
betrachten, von seiner Regierung alles zu erwarten, ging auch der
Bauer auf jene Richtung ein. Was ein Band der Vereinigung sein
sollte, wurde eine Quelle von tausend Eifersüchteleien und Vergewal-
tigungen 1 ). Hier war es, wo das römische Recht, vertreten durch das
Kammergericht, aufs Unheilvollste in die Volkswirtschaft eingriff. Schliess-
lich erfolgte aus solchen Streitigkeiten die völlige Verwüstung von Wald
und Waide, da jeder nur trachtete, dem anderen so viel als möglich
zu entziehen.
Solche Waldverwüstung machte vielfach das wieder schlimm, was
die Forstordnungen für sich allein vielleicht gut gemacht hätten. Diese
an sich betrachtet bedeuten allerdings einen Fortschritt. Sicherlich ge-
nügten die alten Wald- Weistümer nicht mehr, zumal seitdem sich auf
Murg, Kinzig und Neckar ein schwanghafter Holzhandel entwickelt
hatte. Hier fand also die Verwaltungsthätigkeit ein lohnendes Feld.
Aber wie baute sie es an! Es ist nahezu unglaublich, was die Schrei-
berweisheit des 15. Jahrhunderts hier für Kunststücke erfunden hat.
*) Das zeigt sich besonders klar an fast sämtlichen Waldmarken des
Oberrheins und seiner Zuflüsse. Zwischen Württemberg und Baden beginnen
diese Streitigkeiten schon in der Mitte des 15. Jahrhunderts. In der Orteaau
und im Breisgau, wo es sich um mehr und kleinere Herren handelt, ist dann
der Haupttummelplatz solcher Prozesse. Die landesfürstliche Forstgesetz-
gebung, die auf Genossenschaften, die über ihren Bereich hinausgehen, nie
Rücksicht nimmt, beginnt auch schon im 15. Jahrhundert und erreicht bald
nach der Mitte des 16. ihren Höhepunkt.
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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. H
Alle Phantasieen des grünen Tisches aus späteren Zeiten treten hinter
Verordnungen zurück, wie die des Markgrafen Christoph von Baden für
die Benutzung der Hardt, jenes sandigen, damals nur von wenigen
Dörfern unterbrochenen Waldstrichs, in dem sich jetzt das späteste Kind
der Fürstenlaune, die Stadt Karlsruhe, erhebt. Hier ward der schwer-
falligste Beamten - Mechanismus aufgebaut. Damit einer der Bauern
aus den holzungsberechtigten Dörfern seine Klafter Brennholz erhalte,
bedurfte es eines 4fachen Instanzenzages und zweier Anweisungen des Hof-
meisters in Baden. Selbstverständlich waren derartige Verordnungen gar
nicht ausführbar; dazu hätte es eines Beamten-Apparates bedurft, über
den man gar nicht verfügte. Eben das war das Schlimme. Gar kein
Gesetz ist doch immer besser als eines, das unmögliche Forderungen
stellt, das den Menschen erbittert, Gewalttaten hervorruft, die Achtung
vor der Staatsordnung untergräbt. Von Seiten der Fürsten und Beamten
wollte man gar nicht die Nutzung des Waldes und der Waide den Un-
terthanen entwinden ; — das wäre, da von ihr die Wirtschaft noch ganz
abhing, auch gar nicht gegangen — , man wollte sie nur in der Weise
regeln, dass den Unterthanen alles aus der Herren Hand zukäme.
Dazu kam, dass gerade seit der Mitte des 15. Jahrhunderts die
Jagdlust der Herren in bedenklicher Weise zunahm. Ist es doch schon
dem alten Albrecht Achilles ärgerlich gewesen, dass sein Lieblingssohn
Friedrich sehr viel lieber Schweine hetzte als im Rath sass. Im 16.
Jahrhundert trieb das Unwesen schon üppige Blüten — es sollten frei-
lich noch viel schlimmere Zeiten kommen. Nicht umsonst führen die
Würtemberger in ihrem Wappen das Hirschhorn ; sie haben unter allen
die massloseste Tyrannei geübt : auf 10 Jagdordnungen kam dort knapp
eine Holzordnung. Anderswo war es aber auch nicht viel besser.
Noch ein Punct wäre hier zu erwähnen : die sogenannte Reception
des römischen Rechtes. Ein Urteil ist hier, wo sich die wissen-
schaftliche Untersuchung — von Juristen mit üblicher Gründlichkeit und
Umsicht jedoch langsam geführt — im Flusse befindet, noch zurückzu-
halten. Die verhängnisvolle Wirkung, welche das römische Recht, ver-
treten durch die höchste Reichsjustiz, durch Missverstehen der Markge-
nossenschaften geübt hat, habe ich schon erwähnt. Wichtiger ist wohl
noch der ideelle Einfluss, der nicht ausbleiben konnte, wo das gelehrte
Richtertum mit Unbehagen auf den hörigen Bauernstand blickte, den
es samt seinen hergebrachten Ordnungen nicht in seine Kategorieen
bringen konnte. Die Ausschliessung von der Rechtsbildung war für den
Bauern das grössere Uebel, die wirtschaftlicheBeeinträchtigung das geringere.
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12 E. Gothein
Denn das nmss ich entschieden bestreiten, dass der römische Eigen-
tumsbegriff in Süddeutschland den bäuerlichen Grundbesitz gefährdet
habe. Das war im Osten der Fall, hier aber nicht. Dort, wo der Junker
noch Landwirt war, haben ihm römische Rechtsbegriffe zur willkom-
menen Handhabe gedient, um sein Ackergut auf Kosten seiner Unter-
thanen zu vergrössern. Im Süden ist mir bis jetzt nicht ein einziger
Fall von Bauern-Legung vorgekommen. — Die Einziehung verfallener
Lehengüter wird man selbstverständlich nicht mit diesem Namen belegen.
Andrerseits aber finden sich sogar Vorschriften, welche den Verkauf von
Gütern Leibeigner an Adlige verbieten, damit die der Herrschaft ge-
bührenden Rechte nicht geschmälert werden. Die Klagen, die über das rö-
mische Recht schon im 15. Jahrhundert laut werden, kommen viel mehr aus
den Städten, als vom Lande. Dort suchte sich aber der Bürger bald
durch die populäre Rechtslitteratur zu helfen. Der Bauer konnte das
nicht, hatte es aber auch kaum nötig. Denn selbst der Leibeigne besass
sein „frei und ledig eigen". Das war anerkannt; jedoch den bittern
Hohn, den krassen Widerspruch, der hierin lag, hat man nie zu heben
versucht.
So viel, glaube ich, wird man betonen dürfen: Nicht die wirt-
schaftlichen sondern die socialen Folgen, die aus dem römischen Recht
hervorgingen , haben dem Bauern geschadet, haben bei ihm Erbitterung
erzeugt.
Oberhaupt darf man die Folgen dieser wirtschaftlichen Miss-
stände nicht allzu hoch anschlagen. Sie häuften den Brennstoff auf, aber
sie gaben weder den Zunder noch den Funken. Schliesslich geht es den
Menschen doch eben immer und überall kümmerlich. Nach Goethes
ewig wahrem Worte bringt es eben der Mensch, stelle er sich auch,
wie er wolle, nicht weiter als sich zu nähren und zu kleiden, Kinder
zu zeugen, und die, so gut es geht, zu nähren. Damit findet sich der
Einzelne und ein ganzer Stand ab, zugleich übt das Bewusstsein, dass
das Menschenleben erst dann köstlich gewesen ist, wenn es Mühe und
Arbeit war, seine erhebende und sittigende Kraft. Wenn sich aber mit
dem wirtschaftlichen Notstand auch der sociale verbindet, wenn ein
Stand, ein Volk es empfindet, dass ihm neben dem materiellen Lohn
der Arbeit auch der ideelle entgeht — das erweckt die Erbitterung,
das führt zur gewaltsamen Umwälzung Mögen im Tagesleben die breiten
Massen der materiellen Interessen allein wirksam erscheinen — in der
Geschichte giebt doch der ideelle Zusatz den Ausschlag.
Wie war hier der Stand der Rechnung zwischen den Bauern und
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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 13
den übrigen Gruppen? Zunächst dem Adel, der noch immer eine Art
socialer Alleinberechtigung für sich forderte *). Man hat erst vor Kurzem
wieder mit Recht darauf hingewiesen, dass der Adel damals durch eine Reihe
grosser Niederlagen, die von Nicopolis bis Azincourt reichen, sein kriege-
risches Übergewicht einbüsste, dass er damit seinen Anspruch auf eine Füh-
rerrolle verwirkte, dass ein Fussvolk an seine Stelle trat, welches aus den
Reihen der Bauern hervorging! Das ist unzweifelhaft richtig; doch fehlt ein
bedeutendes Zwischenglied zu dem Schloss, dass sich so die Missachtung und
Erbitterung gegen die deutschen Bauern erkläre. Bas hiesse doch den
deutschen Adel und die ihm innewohnende Kraft gewaltig unterschätzen,
wollte man annehmen : so einfach habe sich diese Entwicklung vollzogen.
Der Niedergang der Ritterehre liegt vor dem 15. Jahrhundert. Jene Nieder-
lagen, unter denen für die deutsche Auffassung die durch die Hussiten
entschieden, besiegelten den Verfall; sie rüttelten aber auch den Adel
unerbittlich auf; und mit diesem Augenblick begann allerwärts ein selbst-
bewusster Aufschwung, eine Renaissance des Adelswesens. An Albrecht
Achilles und seiner Zeitgenossen Namen knüpft sich dieselbe besonders.
Die längst entschlummerten Turniere wurden wieder belebt und zugleich
— eine dringende Notwendigkeit für den verwahrlosten Adel — zu
Ehrengerichten ausgebildet. Vielleicht nie zuvor haben die Ritter eine
solche Virtuosität in Kampf und Spiel, in Ernst und Scherz erreicht,
aber auch nie zuvor hatten sie ihre Ansprüche so hoch gesteigert. Auch
eine Renaissance der Ritterbildung, die sich zumal an Hermanns von
Sachsenheim Namen knüpft, fehlt nicht. Nun erhob sich freilich zu
gleicher Zeit das Landsknechtswesen und es folgte den Spuren der revo-
lutionären Schweizer; aber es war auch von Anfang an, so zu sagen,
eine Konkurrenzgründung gegenüber dem Monopol dieser Schweizer. Volks-
mässig in ihrem Ursprung, wie sie es im Sinne ihres „Vaters" Maxi-
milian immer blieben, wurden die Landsknechte als Berufsstand doch
alsbald bauernfeindlich und adelsfreundlich. Ja, es war ihnen nichts
verhasster als der wehrhafte Bauer, das Abbild des Schweizers ! So fan-
den sie sich mit dem Adel auf halbem Wege; die beiden kriegserfahr-
nen Stände ergänzten sich und waren nicht gewillt, andere an ihrem
Vorrecht Teil nehmen zu lassen. Die ersten adligen Führer der Lands-
knechte, wie jener Wilwolt von Schaumburg, der ganz in den Ideeen
eines Ulrich von Lichtenstein lebte und webte, nahmen mit Widerwillen
*) Dass dies nicht zu viel gesagt ist, zeigt die ganze Geschichte des
Kampfes mit den Städten.
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14 E. Gothem
ihre Stellang ein ; schon die zweite Generation : die Jacob von Ems und
Georg Frundsberg waren mit Leib und Seele dabei. Der Übergang vom
Ritter zum Soldaten vollzog sich bei ihnen rasch und leicht; und der
Übergang der Landsknechte von trotzigen Bauernhaufen zu dienstbe-
reiten, wenn auch oft unbotmässigen Söldnerschaaren hatte sich schon
früher vollzogen.
Nun sagt man : die Führer der aufständischen Bauern waren alte
Landsknechte Gewiss! — Wo dreingeschlagen wird, ist ein alter Soldat
immer gern dabei. Aber wie verhielten sich diese Führer? — Es be-
durfte nur des Aufrufs, der Erinnerung an die alte Brüderschaft von
Seiten des vergötterten Frundsberg, und sie führten ihre Haufen in's
Gebirge, um sie aufzulösen. Dieses Ereignis ist typisch für das ge-
samte Verhältnis zwischen Bauern, Landsknechten und Adel: nicht
der Niedergang des Adels war der Anlass einer tiefgehenden Unzufrie-
denheit des Bauernstandes, sondern sein Wiederaufstreben, bei dem er
sich mit den streitbarsten Elementen des Volkes, die er diesem gleich-
sam entfremdete, verband. Der Bauer fühlte sich wieder wehrhaft —
das lehrte ihn ein Blick auf die Schweizer — , aber er fühlte sich zu-
gleich ausgeschlossen von dieser Wehrhaftigkeit.
Unter den kulturgeschichtlichen Verdiensten des schwer zu ken-
nenden Maximilian steht in erster Reihe, dass er, eine durch und durch
volksmässige Natur, die Bedeutung des Bauernstandes für die Wehrver-
fassung erkannte. Aber es wurde ihm, nicht ohne seine eigene Schuld,
hier wie so oft zu Teil, dass seine Werke unvollendet statt zum Segen
zum Unheil ausschlugen. Denn in Wirklichkeit wurde durch sein syste-
matisches Aufrufen und Aufrütteln des Volkes der Unwille des Bauern-
standes gegen die obern Stände erst recht gestärkt. In demselben Mass,
wie während des 15. Jahrhunderts die Angst des Adels vor dem Bauern-
stande gewachsen war, hatte sich dieses Selbstgefühl gehoben: jetzt er-
reichten beide ihren Höhenpunkt. Wenn man die Kundgebungen des
Adels in dieser Zeit durchgeht, so kann man sich kaum des Gedankens
erwehren, dass so lange der Teufel an die Wand gemalt wurde, bis
er zuletzt wirklich ersclüen. Die revolutionäre Schweiz witterte man
überall und überall, — und wenn es auch nur in Heidingsfeld Krawall
gab, so durchlief sofort der Angstschrei ob den „Heidingsfelder Schwei-
zern" ganz Deutschland, als wenn hier der Funke in's grosse Pulverfass
gefallen wäre.
Nichts bezeichnet die socialen Verhältnisse Deutschlands im 15.
Jahrhundert so, als die Thatsache, dass während dieser ganzen Zeit die
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N
Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 15
Bauern als revolutionärer Stand gefürchtet wurden — die Bauern, die
doch unter gewöhnlichen Verhältnissen überall und immer konservativ
gewesen sind und sein müssen. Misstrauen aber erweckt Erbitterung und
nirgends mehr als beim Bauer. Zu alledem kam noch die Ausbildung
des Hof- und Beamtenadels, die für den Bauern einen neuen Druck be-
deutete ; so ward das Verhältnis zwischen den beiden Ständen, die doch
eigentlich zu einander gehörten, völlig zerrüttet. Noch unerquicklicher
als das Verhältnis des Bauern zum Adel war jedoch das zur Geistlich-
keit. Ganz deutlich war seine Erkenntnis, dass dieser Stand seine
Arbeitspflicht nicht mehr erfülle, dass er also auch sein Brot nicht mehr
mit Fug und Recht esse. Und gerade dieser Stand war es, der den
grössten Besitz in Händen hatte, dessen Berechtigungen überall im Leben
aufs Tiefste einschnitten. So verwildert die Pfarrgeistlichkeit auf dem
Lande war, gegen sie hatte man wenig einzuwenden; darum hat auch
die Reformation, selbst wo sie nicht durchdrang, dieser erhöhte Geltung
verschafft. Mehr Unwillen erzeugten schon die vielen neugegründeten
Kapitel, wahrhaft verhasst aber war der Bettelmönch, der geistliche Pro-
letarier, der seine Augen und Ohren überall hatte, der zudringlich Eier
und Käse erbettelte, und gegen den der Bauer nicht einmal Hausrecht
üben durfte. Die Drohungen gegen diese lästigen Gäste klingen darum
auch ganz besonders roh und erbittert; und doch, wenn es in diesen
aufreizenden Schriften etwa heisst: der Bauer solle dem Bettelmönch
statt eines Käses einen Stein nachwerfen, was ist das anders, als dass
er sich das Recht nehmen will, den ihm Unbequemen auf die ihm ge-
läufige Art zu vertreiben?
Die gesamte Feindseligkeit gegen die Geistlichen war aber aus-
schliesslich eine sociale, durchaus keine religiöse. So tief vorbereitet auch
die grosse Wandlung des deutschen Geistes war, die wir Reformation
benennen, im Bauernstand hat sie nicht ihre Wurzeln gehabt, wenn auch
die beiden Führer Luther und Zwingli Bauern waren. Im alten Kir-
chenwesen an und für sich fühlte sich das Landvolk ganz wohl, und
als die Reformation eintrat, fasste es dieselbe ausschliesslich als sociale
Umwälzung auf; ihr wenigstens diente das schöne Wort von der Pre-
digt des lautern Evangeliums nur als Dekoration, oder erweckte nur
eine flüchtige Begeisterung. Hatten sie denn damit von ihrem Stand-
punkt Unrecht? Wer kann leugnen, dass die Reformation eine sociale
Revolution in sich barg? Nur das sollen wir laut betonen, dass diese
Umwälzung nicht der Zweck der Reformatoren war; aber das ändert
nichts an der Thatsache, dass die plötzliche Umwandlung eines geschlos-
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in k. (lothclu
senen, geistig und wirtschaftlich mächtigen Standes zu einem beratenden,
dienenden Amt eine der grössten Revolutionen war, mochte sie nun
regelrecht von den Fürsten oder regellos von den Bauern vollzogen werden.
Die Bauern kehrten nur diese eine Seite hervor; das hat Luther so
tief empört ; aber konnte man es anders von ihnen erwarten V Als dann
später auch in den katholisch gebliebenen Landesteilen der Landpfarrer
das Übergewicht erhielt und die Mönche wieder sittsame Leute geworden
waren, da war auch der Bauer vollständig befriedigt mit seinen refor-
matorischen Ansprüchen.
Dass die wirtschaftlichen Beziehungen des Bauern zum Bürger keine
befriedigenden waren, wurde oben gezeigt — von den socialen gilt das
Gleiche. Die eifersüchtige Ausschliessung der Nicht-Bürgerlichen vom
Handwerk begann entweder im 15. Jahrh. oder wurde jetzt erst drückend
empfunden. Wohl finden wir bei den berufenen Vertretern des Klein-
bürgertums selbst noch im 16. Jahrhundert, wie bei einem Hans Sachs.
Wohlwollen und sogar eine gewisse Teilnahme an der Art und Weise
des Bauern, an seiner Geselligkeit, seinem Recht, ja vielleicht ist das-
selbe zu keiner Zeit so stark gewesen wie damals. — Das hat aber
nicht gehindert, dass man den Bauern jetzt so fern wie möglich von
dem eignen Kreise zu halten suchte. Man gönnte wohl dem Bauern
Wohlbehagen innerhalb seines Standes; aber die Stände recht von ein-
ander zu trennen, das war Bürger Weisheit des 15. und 16. Jahrhunderts.
Die städtischen Obrigkeiten haben sich ganz besonders beeilt, bei ihren
ländlichen Unterthanen die Zügel recht straff anzuziehen. Ein unprak-
tischer Gelehrter wie Mutianus mochte selbst im Bauernkriege glauben,
dass hier wie immer die bösen Reichsstädte dahinter steckten ; in Wahr-
heit aber haben diese damals so viel Angst wie Fürsten, Adel und Geist-
lichkeit vor dem Stande gehabt, der seine sociale Gleichberechtigung
auf dem Wege der Gewalt suchte.
Wenn sich nun vor unserm Auge die wirtschaftlichen Missstände
zu socialen umwandeln und dadurch erst recht gefahrdrohend erscheinen,
so werden wir bei noch tieferem Eindringen auf die allgemein-geistigen
Zustände, auf die ßildungsverhältnisse geführt. Ihre Wirkung zeigt sich
nicht so offenkundig wie jene der wirtechaftlich-socialen, aber sie giebt
in der Weltentwicklung doch immer den Ausschlag. In dieser Hinsicht
nun war die letzte Hälfte des 15. Jahrhunderts die Zeit des beginnen-
den Umschwungs, des grössten Umschwunges, den unser Volk je erlebt
hat. Nicht aus politisch-geschichtlichen Gründen sondern ausschliesslich
um dieser geistigen Umwälzung willen rechnen wir von da ab die Neu-
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Die Lago des Bauernstandes am Endn de« Mittelalters. 17
zeit. Das Mittelalter, das die socialen Stände hervorgerufen hatte, war
auch eine Zeit der Standesbildungen. So vielfach die Berührungen, so
stark die wechelseitige Beeinflussung war. im Wesentlichen blieben doch
die grossen Gruppen geistig von einander unterschieden. Auch die Bauern
hatten eine solche Standesbildung; und es war eine der besten über-
haupt. Was wir auch über den Anteil höfischer Dichter an nnsern
Volksepen denken mögen, die Thatsache bleibt bestehen, dass diese von
ungenannten Dichtern gesungenen, in beständigem Fluss befindlichen
Lieder Eigentum des ganzen Volkes blieben. Der alte Helmbrecht,
der in seiner Jugend am Hofe von Herzog Ernst hatte singen hören,
rechnet die französischen Stoffe mit zu dem fremden Krame, der ihm
seinen Sohn entfremdet. Dass man in den ritterlichen Kreisen sich lieber
den ihrem geistigen und sittlichen Gehalt nach so unendlich tiefer stehen-
den französischen Romanen zuwandte, als den Stoffen, die man mit dem
Bauern hätte teilen müssen, bleibt auch bestehen. Uns aber mundet
jetzt wieder die Frucht vom urwüchsigen deutschen Stamme so viel
besser als jene, welche das gälisch-französische Reis getragen, das auf
diesen Baum gepfropft wurde.
Nicht anders steht es mit Kunstgesang und Volksgesang. So hoch
wir jenen auch stellen mögen — wer thut es nicht ? — er ist dennoch
verklungen ; dieser aber gilt uns jetzt und künftig als echte Quelle aller
Lyrik. Gerade das 15. Jahrhundert war es, in dem diese lyrische Be-
gabung des Volkes, d. h. überwiegend des Bauernstandes, ihre schönsten
Blüten trieb, eine Zeit also, die sonst an nationaler geistiger Triebkraft
so arm ist wie kaum eine andere, die fast eine Lücke in unsrer Litte-
raturgeschichte darstellt. Ein Stand, der ahnungslos und absichtslos diese
Dichtung schuf, in der der ganze Reichtum des menschlichen Gemütes
wie unter einem leichten Schleier, verhüllt und doch jedem reinen Auge
sichtbar, liegt, ein solcher Stand ist gewiss geistig gesund und entwick-
lungsfähig gewesen. Welche Entwicklung aber nahm er? Der grösste
Fortschritt, den unsere Kultur je gemacht hat: die Schöpfung einer
neuen, auf wissenschaftlicher Erkenntnis beruhenden Bildung, die nicht
einem Stande angehört, die sich an den Menschen als Menschen wendet,
und die doch von Anfang an national sein wollte und es war, — - grade
dieser Fortschritt hat die klaffende Wunde geschlagen, hat die grössere
Hälfte des Volkes ausgeschlossen von dem geistigen Besitze, der allen
gebührt. Die ersten Vertreter der neuen Bildung haben allerdings den
Bauern mit Teilnahme betrachtet; man hat mit Grund bemerkt, dass
diese herben, satirischen Naturen nirgends mit so viel Schonung reden,
Wertd. Ztituhr. f. Goach. u. Kuntt. IV, 1. 2
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lg fi. Öothcin
als wo es sich am die „armen Leute" — das ist die übliche Bezeich-
nung der Bauern in jener Zeit — handelt. Aber hat dem Bauern diese
Teilnahme genützt? Konnte er sich den Bildungsstoff, der ihm hier so
überreich geboten wurde, aneignen? — Nicht einmal den Versuch hie-
zu hat er gemacht, hat er machen können. Der Kleinbürger konnte
es und that es. Von dem Augenblicke an, als in Strassburg Sebastian
Brant den Reichtum antiker Sentenzen mit dem Schatze deutscher Spruch-
weisheit zu verschmelzen wusste, und in harten scharfen Zügen ein Bild
der menschlichen Natur umriss, als er mit mühsamem Studium ein ge-
reinigtes Versmass und eine gereinigte deutsche Sprache zu erhalten
suchte, da war auch die Brücke geschlagen vom Humanisten zum Hand,
werker. Nichts stellt später Hans Sachs so hoch, als diese ehrliche
Bewältigung und Nutzbarmachung eines umfassenden Bildungsstoffes. Aber
den Bauern Hess die Flutwelle, welche die anderen mit sich riss. zurück.
Was das für ihn bedeute, hat er sich freilich selber nicht klar ge-
macht; die Erkenntnis hatte ja schon eine Änderung bedingt. Solche
Beschwerden stehen in keinen Artikeln ; aber das Gefühl, dass er keinen
Teil habe an einer für alle anderen fruchtbaren Entwicklung hat dumpf
auf ihm gelastet; es hat ihn im Bauernkriege getrieben und ist heut
noch nicht von ihm gewichen. Und heut noch stehen wir ratlos diesem
Zustande gegenüber.
Jedoch begeben wir uns von diesem Gebiete, wo man den innigen
Zusammenhang weit auseinander liegenden Erscheinungen wohl ahnen,
niemals aber beweisen kann, auf das der augenscheinlichen Wirklich-
keit zurück! fassen wir zum Schluss noch die politischen Gründe der
Aufregung und des Ausbruches in's Auge. Im Vergleich zu den bisher
dargelegten halte ich sie nur für Anlasse nicht für Ursachen. Ich will
aber Niemanden das Recht bestreiten, sie auch an die Spitze zu stellen :
das hängt ganz von der Art und Weise ab, wie man sich den Zusam-
menhang der Weltbegebenheiten vorstellt. Darüber kann kein Zweifel
herrschen, dass die politischen Ereignisse stets den tiefsten Eindruck
machen, meist die gesamte Weiterentwicklung einschliesslich der gei-
stigen bestimmen. In diesem Sinne wird die Geschichtsschreibung immer
politische bleiben. Eine offene Frage aber ist es: ob die politischen
Ereignisse ihrer eignen Gesetzmässigkeit, man möchte fast sagen : ihrer
eigenen Willkür folgen oder ob vielmehr nur diejenigen unter ihnen
wirksam sind und bleiben, die der Ausdruck einer bereits vorhandenen
nationalen, socialen, wirtschaftlichen, geistigen Kraft sind. In diesem
letzteren Sinne, in dem Sinne eines Aufsuchens dieser Kräfte wird, glaube
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falc Lajro des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 1Ö
leb, die Geschichte immer mehr Culturgeschichte werden. Der grossen
Hftnner bedarf es jederzeit im Leben der Völker ; von denen kann keine
Geschichtsschreibung absehen ; aber ihre Grösse besteht eben dann, das»
sie das Notwendige frei erkennen und. durchführen.
Unzweifelhaft ist es die politische Stellung der Schweizer, welche in
Süd- und Mitteldeutschland die Ansichten über die Gefährlichkeit der
Bauern überhaupt bestimmt bat. Sie waren der Sauerteig einer gährenden
Masse. In Niederdeutschland nahmen die Dithmarschen eine ähnliche aber
doch weit geringfügigere Stellung ein. Die Schweizer- Bauern selber hatten
zwar längst daran Geschmack gefunden über andre Bauern zu herrschen;
aber die Überlieferung, die in ihnen Befreier hoffte oder fürchtete,
stärkte sich noch immer zusehends. Es war von Bedeutung, dass das
trotzigste Demokratenvolk, die Appenzeller, den gefährdeten Gegenden
auch am nächsten sass. Von der Hochwarte ihres Landes aus über-
schauten sie ganz Oberschwaben. Die immer erneute Eifersucht gegen
die Habsburger, die geborenen Vertreter des oberdeutschen Adels, vor
allem aber der Heldenkampf gegen Burgund erhöhten diese Meinung,
die man von den Schweizern hegte. Denn eben in Herzog Karl von
Burgund fürchtete man bis in die tiefsten Kreise des Volkes hinab den
geschworenen Feind und Zerstörer aller und jeder Volksfreiheit.
Es war eine nationale Bewegung, wie sie in dieser Art noch nie
durch alle Schichten der Nation gegangen war, als man, seinen Angriff
auf den Rheinstrom abzuweisen, sich rüstete; und die Kunde, dass der
gefürchtete Mann, in dem das Volk einen weltstürzenden Eroberer ahnte,
den Haufen der Bauern schimpflich erlegen sei, ging begeisternd und
erregend überall durch die Hütten. Dann schlugen die hochgehenden
Wogen der Politik in den nächsten Jahrzehnten ihre äussersten Kreise
bis in diese Schichten, zumal seitdem Maximilian die Politik verfolgte,
mit Hilfe nationaler Begeisterung den Reichstagen und ihrem hochsinni-
f?en Führer Berthold von Mainz Schach zu bieten 1 ).
*) Das bleibt doch wohl trotz. Ulmann als Resultat meiner früheren
Untersuchungen bestehen. Von dem Rechte des Königs zu „gemeinen Zügen"
aufzubieten als staatsrechtlichem Grundsatz, etwa wie der goldnen Bulle, habe
ich nie geredet. Die Thatsache aber, dass Maximilian mittelst seiner Mani-
feste einen Druck auf die Reichstage auszuüben suchte, dass er sich bemühte
unabhängig von diesen seine Truppen zusammenzubringen, scheint mir doch
klar. Was ist denn überhaupt Staatsrecht" im 15. Jahrhundert? Der Mei-
nimg Ulmanns: ich habe mich durch die Ereignisse der Gegenwart in meinem
Urteil über die Vergangenheit bestimmen lassen, erwidere ich nur : dass aller?
» 2*
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20 K- (Joihpiii
Wenn man bedenkt, wie schwer sich solche Wechselwirkung auf
der Oberfläche der Ereignisse kand giebt. dann wird man die Anzeichen
fflr den Zusammenhang der religiösen und socialen Volksbewegungen jener
Zeit mit den politischen Ereignis-en für bedeutsam genug halten. Hier,
wo es sich um ]>sychologische Vorgänge handelt, hat sicherlich auch der
psychologische Schluss seine Berechtigung. Jedenfalls hatte sich seit den
70er Jahren des 15. Jahrhundert* der Bauernstand daran gewöhnt, grosse
politische Umwälzungen zu erwarten, und wenn diese Erwartuug wieder
einmal getäuscht war, hat si* sich in mehr oder minder convnlsivischen
Bewegungen Luft gemacht.
Inmitten dieser Gewitterschwüle entstand der schwäbische Bund, die
grosse Versicherungs- Anstalt aller derer, die im Besitz waren, gegen die,
welche diesen Besitz gefährdeten. Der erste Krieg, zu dem die dem
Bund innewohnende Triebkraft, trotz alles klugen Hemmens seitens der
Häupter, drängte, war der Schweizerkrieg: Adel, Bürgertum. Lands-
knechte wollten die ihnen allen gefährliche Bauern-Revolution ersticken,
ehe sie ausgebrochen. Und später wiederum ergriff Ulrich von Würtem-
berg sofort die Mittel der Bauern-Agitation und der Verbindung mit
der Schweiz, als er den Bund sich als Feind gegenüber sah.
Wenn man die Geschichte der 50 Jahre nach 1470 unter dem
Gesichtspunkt verfolgt, wie die einzelnen Ereignisse auf das Volk wirkten,
so kann man sich nur wundern, dass der Bauernkrieg nicht schon längst
dinge jeder Historiker aus der Betrachtung der Gegenwart die Kräfte, die in
der Vergangenheit wirken, erkennen lernt. Wie aber sonst eine Betrachtung
der Gegenwart grade dem Habsburger Maximilian zu Gute kommen soll, ist
mir nicht klar. Eine Rechtfertigung der Politik Maximilians, wie Ulmann
meint, habe ich nie geben wollen, ich habe seine Schwächen und Fehler min-
destens so vollständig wie Ulmanu bezeichnet. Nur habe ich auch das prak-
tische Verhalten der Reichsständc einer genauen Kritik unterzogen, und bin
dabei zu dem Resultat gelangt, dass Berthold ein Feldherr ohne Truppen
war. Mir haben freilich nicht so viel Rciclistagsaktcn zu Gebote gestanden
wie Ulmann; ich glaube aber trotzdem, dass eine Prüfung, wie weit die Be-
schlüsse durchführbar waren und wie weit sie durchgeführt wurden, einen
grösseren Wert hat als die erschöpfende Mitteilung kleinlicher Reichtags- Ver-
handlungen. Übrigens war mein Buch, wie schon der Titel „Politische und
religiöse Volksbewegungen vor der Reformation" zeigt, wesentlich culturge-
schichtlich. Die Zustände des Volkes sollten nach ihren nächsten Ursachen
darin untersucht werden, nicht die Politik jener Jahre. Um seiner culturge-
schichtlichen Bedeutung willen erscheint bei mir Maximilian in günstigerem
Licht als früher; über Maximilian als Politiker wird, von Einzelheiten abge«
lehen, Rankes Urteil wohl immer das entscheidende bleiben.
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Die Lage des Bauernstandes am Ende des Mittelalters. 21
ausgebrochen war. Geweissagt ist er worden, wie kaum ein anderes
Ereignis. Und doch kam schliesslich das tolle Jahr überraschend.
Überschwangliche Hoffnungen waren auf Karl V. bei seiner Wahl
gesetzt worden, jubelnd bis in das kleinste Dorf hatte man sie begrüsst,
and hatte sie, die wohl eine weltgeschichtliche Notwendigkeit aber doch
wahrhaftig kein nationales Gluck war, als solches gepriesen. — Der
Mann, der wie kein andrer das politische Gewissen der Nation verkör-
perte, Ulrich von Hütten, allen voran. Und wer die hoffnungsvolle
Freude nur etwas nachzuempfinden vermag, die bei dem Aufgang des
neuen Tages, mit dem Auftreten Luthers und Huttens, in den Herzen
des Volkes vom Höchsten zum Geringsten zitterte, wer dann das Gefahl
würdigen kann, dass alles nnn verloren und vergebens sei, der wird auch
begreifen, dass jetzt der kleinste Funke genügte, um den Holzstoss zu
entflammen, den ein ganzes Jahrhundert aufgeschichtet hatte. Der Bauern-
krieg ist hie und da noch ein Rausch, ein hoffnungsfroher Taumel ge-
wesen, im Grossen und Ganzen aber war er der gewaltsame Ausbruch
wenn nicht der Verzweiflung so doch der Enttäuschung.
Mit Vorliebe spürt man jetzt dem Verlaufe des wilden Jahres
nach. Wenn bei einer Feuersbrunst die Flamme hin und her läuft,
dann verfolgt die versammelte Menge mit höchster Spannung, wie sie
von diesem zu jenem Stockwerk springt, hier verschwindet um im näch-
sten Augenblick wieder aufzuschlagen. Wenn sich aber hinterher die
Behörde mit dem Brande beschäftigt, dann sind ihr diese Dinge ganz
gteichgiltig ; sie spürt den Ursachen der Verbreitung im Bau und in der
Einrichtung des Hauses nach; und daraus bildet sie sich ihr Urteil.
Aus den Büchern, die mit viel Ausführlichkeit von Ort zu Ort verfolgen,
wie sich tobende und betrunkene Bauern benehmen, ist rein gar nichts
zu lernen 1 ).
Der Bauernkrieg wurde gewaltsam niedergeworfen; der Versuch
des Landvolks sich inmitten der Neugestaltung aller Dinge seinen eignen
Platz zu erobern war gescheitert für immer. Die materielle Lage der
Bauern hat sich durch die Niederwerfung des Aufstands nicht eben merk-
lich verschlechtert. Diejenigen Gegenden, welche schon in den nächsten
Jahrzehnten einen Rückgang zeigen, sind dieselben, die vom Bauernkrieg
gar nicht betroffen waren, die, in welchen der Adlige selber Landwirt
war oder es wieder wurde. Das friedliche 16. Jahrhundert ist sogar
') Dass ich kritische Qucllensammlungen hingegen in ihrem Wert zu
schätzen weiss, brauche ich kaum zu bemerken.
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22
eine Zeit erhöhten Wohlstandes für den Landmaun geworden, so sehr
auch alle jene oben geschilderten Hemmnisse dem Aufschwung im Wege
standen. Hier aber gilt es, dass der Mensch nicht vom Brote allein
lebt. Die geistige Nahrung war dem Bauern geraubt; er blieb ausge-
schlossen von der Geschichte der deutschen Geistescultur. Misstrauen
und Verachtung vergifteten je länger je mehr das Verhältnis der Stände.
Das entsetzliche Strafgericht des grossen Krieges, der das deutsche Volk
au den Abgrund gedrängt hat, nahte.
Es ist ein dunkles Bild, das ich hier entrollt habe. Wer auf den
Höhen der Geschichte hinwandelt, der sieht in ihr die Gestaltung des
Vernünftigen ; und ein milder Sonnenglanz vergoldet ihm wohl auch manch-
mal das Verwerfliche. Wer von uns blickt nicht bewundernd auf zu
diesem Optimismus, dieser Sonnenhöhe eines Goethe, eines Ranke! Wer
aber in die Tiefen hinabsteigt, und das Volk in seiner Arbeit belauscht,
dem drängt die Geschichte überwältigend das Bewusstsein auf, dass 9
Zehntel des Lebens aus Not, Elend, Unverstand und Verworfenheit be-
stehen, und das letzte Zehntel noch zur Hälfte aus Träumerei. Der
Glaube an die Weiterentwicklung der Menschheit zum Guten, an den
Sieg jeder überzeugungstreuen, wahren und deshalb unwiderstehlichen
Idee bleibt dennoch.
Die Zeit des Bauerokrieges ist auch die der Reformation gewesen,
und diese hat nicht nur dem geistigen Leben der Nation neue Bahnen
eröffnet, sie hat auch langsam und nachhaltig die Auffassung des eigenen
und fremden Arbeitslebens umgestaltet, und den Segen, den sie den Zeit-
genossen nicht spenden konnte, für spätere Geschlechter reifen lassen.
Denn sie, die dem Einzelnen die sittliche und geistige Selbständigkeit
sicherte, hat ihn auch zur wirtschaftlichen Selbständigkeit vorbereitet,
und sie hat wiederum aus der Verdunklung des Mittelalters zu befreien
gesucht, was das Ewige, das Menschlich - Göttliche im Christentum ist:
die Liebe und die Arbeit.
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Der Umfang des ältesten römischen Köln.
Von Prof. Heinrich Düntzer in Kölu.
Steine des Anstosses, die dem Forscher im Wege liegeil, darf er
weder überspringen noch umgehen, er muss sie wissenschaftlich be-
seitigen oder ihre Bedeutung anerkennen, was nicht selten zur richtigen
Einsicht führt. So verhält es sich iu Sachen des ältesten römischen
Köln mit einer Angabe des Würzburger Karthäusers Erhard Winheim in
seinem 1607 zu Köln bei Bernhard Wolter 1 ) erschienenen „Sacrarium
Ageippinae Uoc est Designatio Ecclesiarum Colonicnsium:
Praecipuarum Relitpüarum : Quarundam iiidem Antiquitatum memora-
bilium, una cum &;reg;inatione quam vtjcant Iiomana y coronidis loco
adiuncfa; hinc inde, partim ex pcruetustis Monimenfis partim relatiane
Virorum fidc digniss ; in gratiam tarn Ubiogernianorum, quam pietalis
causa ad Urbem conuolantium ; Ab olim t>etdato teste, nunc Wirccburgensi
Cartmiano F. Erhardo Winheim Albimoenio coUecta." In der vom
10. Februar 1607 datierten Widmung an den Abt Hieronymus des
Cistercienserklosters Ebrach erzählt er: als er vor sechzehn Jahren in
Köln studiert, habe er für diese Schrift zu sammeln begonnen; da der
Abt Hieronymus ihn 1597 zu wissenschaftlicher Thätigkeit aufgefordert,
f ) Nach Merlo (Annalen des historischen Vereins für den Niederrheüi
XXX, 7) nannte er sich so auf dem Titelblattc einer bei ihm erschienenen
deutschen Schrift; auf den von ihm verlegten lateinischen Büchern und in
den Unterschriften seiner Widmungsbriefe findet sich Gualterus, Gualterius
und Gualteri Wahrscheinlich schwankte auch die deutsche Namensform zwischen
Wolter nnd Wolters. Merlo setzt die Zeit seiner Drucke zwischen 1604 und
1637. Er wohnte nächst der Pfaffcnpfortc. 1637 findet sich die Firma
Petrus Chulmws et Jtaercdett Bernardi Gualtheri. Bei ihm erschienen mehrere
Schriften über die Karthäuser, die er ganz besonders verehrte. Auch Cholinus
hatte 1608 ein Buch über die Karthäuscr herausgegeben.
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24 II. Düutzer
habe er beschlossen, die in Köln mit so vieler Liebe gesammelten Bruch-
stücke zu bearbeiten; eben mit der Vollendung beschäftigt, sei er von
dem Buchhändler Wolter, der ihm in Köln viele Wohlthaten erzeigt
habe, aufgefordert worden, ihm etwas in Verlag zu geben ; wegen mancher
Schwierigkeiten habe er sich an den berühmten Hauptherausgeber der
vom Jahre 1572 an erschienenen C'witates orbis terrarwu, den Dechan-
ten zu Maria ad Gradus, Dr. Georg Braun, gewandt, der ihm nicht
blos die gewünschte Auskunft gegeben, sondern ihn dringend zur Voll-
endung und Herausgabe der Schrift getrieben. Unter seinen Gönnern
nennt er auch den ersten Bürgermeister von Köln, Johann Hardenrath,
der ihn drei Tage in seinem Hause bewirtet habe. So war er denn
in Köln wohl bewandert; während seiner Anwesenheit hatte er alles
selbst gesehen oder von kundigen Männern vernommen, und seine
Zweifel wurden auf briefliche Anfragen von einem der bedeutendsten
Kenner der kölnischen Metropole gelöst.
Winheim gedenkt unter den Kapellen an erster Stelle der vor
seiner Zeit abgerissenen Michaelskapelle an der Martpforte l ). Seiendum
guod Fanum illud supra portam fflienanam aiitiquissimum ä Marco
Agrippa Marti conseeratum, amrum pietate in oratorium 1). Michaelis
Archangeli commutatmn, necessitate id postulante, anno 1511. Magistra-
tur Authoritate amotum, ad antiquitatis conseruandam memoriam, duas
staticas S. Michaekm et Martern tali inscriptionc porta ipsa etiamnum
exhibentc repraesenteL Es folgen darauf die bekannten sechs lateinischen
Distichen, welche dem der klassischen Sprache Kundigen erzählten, wie
zwischen den beiden Häusern, an welchen die Bildsäulen und die Verse
angebracht waren, einst das durch das Heiligtum (phanum) des Mars
berühmte, von dem Stadtgründer Agrippa gebaute Thor gestanden ; hier
habe der Degen des Julius Caesar und der Dolch gehangen, mit welchem
sich Otho erstochen (nach Sueton, Vitell. 8. 10); zur christlichen Zeit sei
die Pforte dem Michael geweiht worden, als sie aber unscheinbar (obscnra)
und für die Stadt unbrauchbar (imUUis) geworden, habe man sie ent-
fernt und die Stelle geebnet. Die Inschrift schliefst mit dem selt-
samen Wunsche:
TJt tarn Mavortis sunt dirttta moenia portae,
Dextcra sie urbem servet ab hoste Bei,
da doch die Pforte selbst längst christlich und dem Erzengel Michael
') Brölmann nennt in seinem Epideigma den dortigen Hügel (clwus)
locus Martins, quem an ber SWartpforfcen ndgarüer et cippinn [Stock, von dem
vor der Pforte liegenden Stockhausc] jwderiorcs vocacere.
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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 25
geweiht, dabei so verfallen war, dass sie wie ein Spott auf den Kriegs-
gott und jede kriegerische Abwehr der Feinde aassah; aucli hatte die
Stadt ja andere Festungswerke, deren Herstellung man gerade damals
betrieb. Merkwürdig ist es, wie Aegidins Gelenius in seinem anspruchs-
vollen Werke De admiranda, sacra, et eivili mmjnitudine Colon ine
Claudiae Agrippinensis Claudiae Vbiorum Urhis Libri IV, in dessen
Vorrede es heisst, Wiuheim habe einiges mit Unrecht geglaubt, anderes
Vortreffliche übersehen, einen so argen Fehler begehen konnte, dass er
achtunddreissig Jahre nach Winheim die Michaelskapelle an der Mart-
pforte mit der an der Salzgasse verwechselte und das, was von jener
gilt, mit den Nachrichten von dieser wunderlich vermischte, was bei
einem Kölner, der die Standbilder mit ihrer deutlichen Inschrift vor
Augen sah und das Unsinnige erkennen rausste, was in seiner Ortsbe-
stimmung infra portam Mortis supra caput pUtteae Salinariae lag, fast
unbegreiflich ist. Aber sein Ansehen war so gross, dass alle Spätem
von seinem Irrtum mehr oder weniger angesteckt wurden. Schon an-
fangs 1858 habe ich den Irrtum in den „Jahrbüchern des Vereins von
Altertnmsfreundeu im Rheinlande u XXVI, 58 ff. nachgewiesen, welchen
auch unabhängig von mir Merlo erkannt hatte, der das Richtige im
„Domblatf vom 6. Juni 1858 Nr. 158, 97 gab. Zu den von mir
angeführten Beweisstellen ist jetzt hinzugekommen die Schreinsurkunde
von 1238 (Quellen und Urkunden II, 184): „Domtis tptae tertia est a
capella Michaelis superioris versus domum civiam", wo superior wohl
den Gegensatz zur Kapelle an der Salzgasse bezeichnet 1 ). Ein sacerdos
de porta Martis oder de capella sancti Michaelis kommt auf Schreins-
karten vor. Vgl. Merlo im „Domblatt" 155, 33, 34. 158, 97. Es
ist derselbe, den Cäsarius von Heisterbach in seiner Jugend kannte.
Im Jahre 1 329 beschloss der Rat, so lange Riggolf Pfarrer von Alban
sei, keine Messe in der zu seiner Pfarre gehörenden Kapelle der Mar-
porze zu hören, in welcher sonst die Ratsmesse gelesen wurde. Vgl.
Merlo Nr. 158, Ennens Geschichte der Stadt Köln II, 493 III, 784.
Nach den Ausgabebüchern waren der Celebrant in der Marskapelle, in
der Salzgassen- und in der Rheingassekapelle auf die Stadtkasse ange-
wiesen (Ennens Geschichte der Stadt Köln III, 787). Die Kapelle auf
der Marporze ist auch in der Urkunde von 1232 (Quellen II, 136) ge-
meint (vgl. daselbst IV, 389), dagegen die in der Salzgasse Quellen II,
129 und in der von mir erwähnten Urkunde der Gymnasialbibliothek,
x ) Es soll wohl supertore heisscn, mag nun superioris Lese-, Druck- oder
Schreibfehler sein.
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2ti iL Düntzer
die Cardauns später (Aunalen XXX VW, 17) bat abdrucken lassen. Nach
den Ratsprotokollen wurde* wie Merlo nachweist, der Abbruch der sehr
verfallenen Kapelle in der Salzgasse am 21. Februar 1590 beschlossen.
Winbeim kannte sie deshalb nicht, wogegen Gelen sie mit der auf der
Marporze verschmelzt und sie 1544 abbrechen lässt.
Über die Wegschaffung der Marporzcnkapelle hat Merlo die Rats-
protokolle am angefahrten Orte abdrucken lassen. Schon am Michaelstage
1537 wurde die Kapelle geschlossen, „orsachen haluen der Capellaen
daeselbs dae van die Ornamenten und andere beneff vast seer verbracht
und entuyssert hait tt . Auch war schon die Rede vom Abbruche der-
selben. Doch im folgenden Jahre hören wir nur von einer Visitation
der Kapelle und dem Auftrag an den Pfarrer von Alban, dafür zu
sorgen, dass „der gotzdienst verwart und niet gespoliert werde, wie
biss her geschiet ist". Erst mehr als sieben Jahre später, am 1. Juni
1545, wurde „bern Arnolden von Bruwiler unud Thormeistern bevolhen
mit dem Oftitiall zu handeln als eins ordinario. das man die Martporte
affbreche nachdem die Bufellieh ist". Im nächsten Jahre ward vom
Erzbischof die Erlaubnis zum Abbruch derselben gegeben, und schon am 28.
Juni war sie niedergelegt; denn an diesem Tage ward bestimmt : „Nachdem
der Zeilouen [Ziegelofen] und auch die stein von der Martportzen vur-
handen. das man die an kein ort verfuren und verbrauchen sali, son-
dern zu notturft der Statt gebew und festung zu behalten. u So wurden
diese Steine des alten Thores leider gleich neu vermauert; verfuhr man
ja überall mit den Resten der Römerzeit schon seit dem Mittelalter
nicht besser. Hiermit ist die Geschichte der Martporze in den Rats-
protokollen noch nicht zu Ende. Am 30. September 1547 handelt es
sich um die steinerne Treppe, die aus dem zunächst an der Martporze
gelegenen Hause am Ecke der Judengasse zur Kapelle hinaufführte, auch
vom Rate dazu benutzt worden war. „Als vor Jars die Capeil der
Martportzen affgebrochen unnd den noch eine steinen trapp durch Gelis
Eiftiers huiss uffgeht, die man sich versieht zu der Capellen gehoerich
sej So ist den Herrn Renthmeisteren befolhen die trap besichtigen und
beleidenn zu lassen, wae sy der gemein zugehoer sollen die hern die
steinen trap affbrechen und eine hultzeue widder dar machen." Darauf
hören wir am 3. April 1549, dass die anliegenden Häuser durch den
Abbruch gelitten. „Dweil vergangner Jar die Marportz affgebrochen, unnd
den die heuser als Eifflers, Platten und andere byliegende huser ge-
buwet sein müssen, umb unzierlkhkeit willen der Statt, So habe unse
herrn vam Rath befolhen mit den partheien zuhendeln, das
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Der Umfang des ältesten römischen Külu. 27
die Fenster allenthalben gebawt werden oder jm fall sy sich des Widdern
wurde ein Rath verursacht andere mittelwege vurzunehinen, dardüreh
die nnzirlichkeit und bowefelligkeit jm hertzen van der Statt gebessert
werde." Endlich wurde am 19. September 1554 gelegentlich auch daran
gedacht, die Stelle, wo das Thor gesunden, durch ein Denkmal zu be-
zeichnen. „Als Gilissen Eiftier sein huiss an der Martportzen uffbawet
unnd der Balken so jn der Judengassc daran licht hat Er eim llath
zuerkennen geben und zu wissen begert, ob der daselbst solle ligen bleiben.
Ist erlaubt denselben abzulegen, nachdem man nit weiss, was es meine,
dass Er da liegt. Zu dem ist den hern Renthmeistern bevolhen, ein
gedechtmiss dahin zu machen, damit man wissen möge das porta Martis
daselbst gestanden habe." Damals also entstanden Bilder und Inschriften.
Nicht ohne Wert, wenn auch nicht ganz zuverlässig, sind die An-
gaben« die Hermann von Weinsberg, in dessen neunundzwanzigstes Jahr
der Abbrach des Thores hei, in seinem Gedenkbuch darüber macht.
Er schreibt 1 ): „Anno 1645 (V) hat eyn ersam rhaidt der stadt Coln
mit bewilligung der geistlicheit die Marportz (dar boven sant Michaeills
capell war) im gründe laissen abbrechen, und die stein an der stadt
baw gebraucht. Difze Marportz stunde unden an der Juden gassen, zu
Rhein wartz, hatte zwein bogen, van Drachentiltzer steinen, und war
seir unreinlich altzeit dar unden (dan ein jeder schütte syn unfelait dar
unden), dan es gingen gein dürren dar unden uifz, und stanck ubell
Etliche willen es sulte porta Martis syn gewest, van dem Marfz genant.
Mich bedunckt, es sol die portz umb del>. Martz willen also genaht
syn, dar sie nach beistunde. Als sei oben abgebrochen war, bii2 uff
die bogen, dar die capella sant Micheils gestanden, habb ich eyn tag
die nachparrn sehn sitzen uff den bögen, an eyni disch essen und
drincken, wolten der Marportzen die letz geben." Weiter berichtet er,
ein Gewandschneider habe an der südlichen Seite der Pforte ein Haus
von Grund aus neu aufbauen lassen, neben ihm hätten die Nachbarn
ihre Häuser gebaut und Fenster und Thüren an der Strasse gemacht,
wo früher keine gewesen, an der Judengasse aber habe Gilles Eiftier, ein
Ratsmann, eines Thürstehers Sohn, zwei schöne köstliche Häuser gebaut.
Auftauend ist hier der Bericht, dass dieses Thor zwei Bogen und
zwar von Drachenfelser Stein gehabt, wonach sie sich von dem noch
bis zu unserer Zeit trümmerhaft erhaltenen römischen Stadtthore, das
jetzt an der neuen Schule in der Pipinstrasse seine Stelle gefunden,
wesentlich unterschiede; denn nicht allein hat dieses, wie alle römischen
•) Ennen Jahrb. XLI, 61 giebt die Stelle nicht ganz genau.
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28 H. Düntzer
Stadtthore, wenn sie nicht grosse Prachtthore waren, nur einen Bogen
nnd zu einem Doppelbogen war hier kein Raum, sondern es ist auch
von Jurakalk, nicht von Drachenfelser Trachyt. den freilich die Römer
schon brauchten, wie die Weihesteine in unserm Museum II, 12. 14. 19,
das Relief II, 150 und das Kapital II, 75 beweisen, aber kaum zu
einem Thorbaue. Doch beide auffallenden Angaben erklären sich viel-
leicht durch das, was Weinsberg weiter berichtet. Dass das Thor noch
im fünfzehnten Jahrhundert geöffnet war, sehen wir aus dem Berichte
der Koelhoffschen Chronik von 1416. Zweier Gaddemen mit allerlei
kleinen Kramereien unter der Marporzen gedenkt Ennens „Geschichte der
Stadt Köln" (II, 594); später (II, 505^ war verboten unter dieser und
andern Pforten einen Kram aufzuschlagen. Nach jenem Berichte Weins-
bergs muss das römische Thor zu seiner Zeit unterbaut gewesen sein, weil
es baufällig war, man sich aber der Michaelskapelle wegen nicht entschließen
konnte, es wegzuräumen, wie man später eher thun konnte, als man
für die Ratsmesse die 1426 auf der Stelle der alten Synagoge erbaute
Jerusalemskapelle hatte. Weinsbergs Bericht lässt keine andere Erklä-
rung zu, als dass das Thor durch einen Unterbau in der Mitte gestützt
und dadurch der Verkehr der Strasse gehemmt war, wenigstens für das
Fuhrwerk, das einen andern Weg zum Rheine gefunden hatte, wenn
auch Fussgäuger noch etwa an den Seiten oder durch die Doppelthüren
der beiden am Thoro gelegenen Häuser durchgehen konnten. Den so in
zwei Teile, einen östlichen und einen westlichen, geteilten Bogen mochte
Weinsberg als zwei Bogen bezeichnen, und den Drachenfelser Stein dieses
spätem Mittelbaues auf den Bogen selbst übertragen, wenn diese An-
gabe anders nicht auf blosser Verwechslung beruht.
Dass der Name porta Martis neben dem der frühere porta fort,
auch porta mercatorttm steht, nur spätere Romanisierung für Markt-,
Mart-, Maatporze sei, wie wir eine Martportc auch zu Boppard am
Markte finden, die man gleichfalls zur porta Martin gemacht (Jahrb.
L, 80), ist jetzt allgemein anerkannt, nachdem ich die Sache in grösserm
Zusammenhange Jahrb. XXVII. 35 erörtert habe. Dort ist auch be-
merkt, dass der Bau und die Einweihung der Michaelskapelle auf dem
Thore unter Erzbischof Pilgrim (1022—1035) fällt. Wenigstens schreibt
Mörckens im Conatus chronologims S. 89 von diesem: In ipsa Metro-
poli Sacclltm S. Michaelis Archanyeli quod fuit in porta Martis con-
struxit, doch führt er diese Thatsache im Index chronologicus nicht auf,
bringt auch keine Beweismittel dafür bei, nicht einmal, wie er sonst
pflegt, die momimcnta loci. Auf dieser Romanisierung zur porta Martin
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f>cr Umfang des- ältesten römischen Köln. 29
allein scheint die Sage zu beruhen, dass hier früher eine Kapelle des
Mars gestanden, was man mit dem delubrum Martin bei Sueton. Vit, 8
in Verbindung brachte, wie sonderbar auch ein Marstempel auf einem Stadt-
thore sein mag, wogegen Michaelskapellen gern in der Höhe angebracht
wurden, wie selbst auf der alten Stadtmauer in Reims. Weiter wissen
wir von jenem Thore nichts; denn Brölmanns Zeichnung der Brücke
Constantins afano Mortis ad Dir Henne castrum von 1608 ist ein Hirn-
gespinnst. Es wird schon sehr zerfallen gewesen sein, als man hier die
Michaelskapelle baute; denn das gegen die Germanischen Völker ge-
richtete Rheinthor musste von bedeutender Wehrkraft sein. Die Franken
scheint man bei ihrem zweiten Erscheinen ziemlich ruhig durch das
Thor haben ziehen lassen (vgl. Jahrbücher LI II, 210); das Zerstörungs-
werk mögen die Hunnen und die Normannen auch hier vollbracht haben,
so dass nur wenig von der alten starken Befestigung übrig blieb.
Wir sind über der Verfolgung der porta Bhenana antiquissima
ganz von Winheim abgekommen Dieser fahrt unmittelbar nach der
S. 24 angeführten Stelle also fort: Fnissc interim harn 8. Michaelis
Archangcli tutelarem memoriam Colonierisibus in prinris gratam, cel
indc constot, quod in dirersis cditiorilms locis, tanti patroni nomine in-
sign in oratoria, auorum piefas instituerit Ut altera urbis antiquae
porta, versus meridiem ad S. Cacciliac monasierinm, nbi editiori m loco
S. Michaelis coenobrum existit. Dazu nehme man S. 269 die Be-
merkung über die Eeclesia 8, Michaelis Sanctimonalium relatarum rc-
gularium August inianorum: Eeclesia haec prope S. Caeciliam, supra
unam portam, pro maiorum consuetndine (qui I). Michaelis oratoria in
editioribus locis constüuerunt) Sita, a virginibus ordinis 8. August ini
regnlaribus, uteunque augustc Mbitantibtis, modo oecupatur, olim pars
nugusti illius ad S. Caeciliam Templi. Der letztere Ausdruck kann nur
uneigentlich bezeichnen, dass die Kapelle früher zu Cäcilien gehört
habe. Entschieden berichtet Winheim, wie die Michaelskapelle an der
Marporzen auf dem Rhein thore der alten römischen Stadt gebaut ge-
wesen, so die bei Cäcilien auf dem südlichen Thore. Dies kann nicht
etwa eine Verwechslung mit dem Pfaffenthore sein, über welchem die
Ijambertuskirche stand; denn wenn Winheim auch von dieser S. 307
nur sagt : „Supra poiiam flamincam, imlgariter Pfaffen porfc", so konnte
er doch beide Kapellen nicht mit einander verwechseln, und dass das
Pfaffenthor mit seiner auf den römischen Xamen der colonia Claudia
Augusta Agripjrinensis deutenden alten Inschrift zur römischen Stadt
gehört habe, konnte ihm, der auch in diesem Teil der Stadt, wo der
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ao & ^
ntzor
Dom lag, wo der Dechant Braun und so viele gelehrte Buchdrucker 1 ,
vielleicht, auch Wolter, wohnteu, unmöglich entgehen; er unterliess es nur,
bei der kurzen Beschreibung der Kapellen an Cäcilien und am Pfaffen-
thör auf den römischen Ursprung der beiden Thore hinzuweisen, weil
ihm hier darauf wenig ankam, wogegen es ihm bei Gelegenheit der
verschwundenen Michaelskapelle an der Marporze wichtig schien, darauf
hinzuweisen, dass diese, wie auch die bei Cäcilien, auf einem römischen
Stadtthore gebaut sei. Er muss dieses gehört haben, da er überall bei
Kundigen Nachrichten einzog. Er selbst berichtet S. 116 von der Aus-
kunft, die ihm über den Ursprung der Cäcilienkirche der Canonicum in
Cäcilien Doctor Theodorus Phrearaeus, der wie Winheim, ein Karthäuser
war, erteilt habe. Es muss allgemein im Cäcilienstifte geglaubt worden
sein, dass hier ein südliches Stadtthor gewesen. Freilich suchte man
im Cäcilienstifte selbst diesem den allerältesten Ursprung, noch vor dem
Domstifte, durch gefälschte Urkunden zu gewinnen, wie ich dies
Jahrb. Lllf, 216 ff. nachgewiesen, und so könnte man auch jenes
römische Stadtthor für eine solche Erfindung leidenschaftlicher Ehrsucht
halten. Aber man sieht um so weniger, wie man, im Gegensatze zu
der allgemeinen Ansicht, die Hochpforte sei zur Römerzeit das Südthor
gewesen, im Gegensatze zu den auf dem Bache noch überall zu Tage
tretenden Resten der römischen Südmauer dazu hätte kommen können,
als gerade hierdurch die Cäcilienkirche ausserhalb des ältesten Köln
verlegt würde. Im Bezirke des Cäcilienklosters muss unter der Michaels-
kapelle ein älteres Bauwerk gelegen haben, das man als ein altes rö-
misches Stadtthor wie die Marporze ansprechen, ja für älter als die
bekannte Römermauer halten konnte. Der Bau der ältesten Kirche und
des Klosters der heiligen Cäcilia reicht ins neunte Jahrhundert hinauf l ) :
damals wird schon dieser römische Bau in der Immunität des Klosters ge-
legen, vielleicht auch schon, längst vor der Marporze, eine Kapelle des
heiligen Erzengels darauf gestanden haben. Einer prächtigen Herstel-
lung des Klosters finden wir 941 gedacht. Die jetzige Kirche gehört
der Hauptanlage nach dem zwölften Jahrhundert an. Von der altern
Geschichte der Kapelle wissen wir sehr wenig. Nach einer Schreins-
urkunde von 1237 gab ein Pfarrer von St. Peter einem Canonicus von
Cäcilien Domuni cum arca Capelk S. Myvliaclis appendentem jure hacre-
ditario für sechs solid I jährlich. Eine andere 2 ) vom Jahre 1358 ge-
») Vgl. J. B. D. Jost „zur Geschichte des (äcilicnklof,tcrs in Köln"
in den „Studien und Mitteilungen des Bcnodictiner- und Cistcrcienscr*Ordcn$"
(1883).
f ) Beide schou in C'Iasens n Srhrciiwpraxis u S. 37.
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l)er l'mfang des ältesten rönnscheu Köln. #i
denkt eines Mathias Presbyter dictus rnrlof de Ander naco liector
capeUac S. Michaelis super portam apnd S. Caeciliam. Über die Lage
der Kapelle belehrt uns die bisher ungedruckte Genehmigung und An-
ordnung des Erzbischofs Friedrich vom Jahre 1373. Unsere Gymnasial-
bibliothek besitzt die auf die Bestätigung und Erweiterung des Klosters
sich beziehende Urkunde des Erzbischofs Theoderich vom 30. Dezember
1458, in welcher der Wortlaut der früheren von Erzbischof Friedrich
wörtlich angefahrt wird. Das Haus zum Kloster schenkte der schon
genannte Reetor Mathias de Andernaco, und zwar nicht erst 1 480, wie
von Mering (die Bischöfe und Erzbischöfe der Stadt Köln II, 115) aus
Missverständnis der Äusserung des Gelen, im Widerspruch mit seinen
eigenen Mitteilungen schreibt. Erzbischof Friedrich beurkundet 1373:
Cum nt nobi* innotuit dilecttis nofm in Christo Mathias de Andernaco
presbiter Reetor CkiprUe sanrti Michaeli* sitr infra l ) Emunitatrm secu-
ta rh* Ecclesie sanete Cecilie Colon iensis Jnrta rändern CajH'llam extra
cmnnitatcm dicte Kcelesir quandam domum suis laboribns snmptibus
ef exprnsis edifirari fecerit quam dreocionis causa in honorem dei et
tßeatixshnc Marie rirginA matri* eins de consensu et colunMe cenrrabilL*
Catherine de tceurlhotten dicte srcttlaris fJrelcsir sanete Cecitie Abba-
ti&se et ( f onradi Bcctoris parochialis sanete ecclesie saneti P/tri Cola* ,
n iensis Infra cuius paroehiam dieta domus est strueta scu edificaia in
fnclusorhun scr jmcllarum inibi includendaitim seeundum ordinem et
Regnlam Canonicorum Begularium rinencinm in qua n tum in co est
dejmtare ei ordinäre coneepit nt ibidem a mnndanis spectaculis segregate
qukeius rhintum domino famutentur Xos eiasdem Bcctoris deuocionem
fanorc rolentes proseqni gracioso nc prospicere nt fidel htm derocioet diuini
nominis cnltus augmentetnr sanetorum patrum restigiis inherentrs domum
snpradietam in Inchisorium faeimus et in nomine domini instituimns
per presentes rolentes nt de cetera impcrjjctuum See persone note et
druotr pttrlle et non plures que seeundum modum et formam inferius
insertm domino nostro iesu ehr ist o et brate rirgini sne matri devote
drsidermt famulari inibi morc debito inclndantttr qnr ritam dtteanf soli-
tariam et drbitam Inclnsarum sicqne uni earum Scr pncllarum incln-
drndarum alie qninqnc in exhortacionibus ac monitis licitis et honest is
parrant, que tarnen nnllatenus officium prclaeionis ralrat usurpare Prc-
terra Ineludrndc predictr habitn ntantur infra scripta ridelicrt Tnnica
alba lanea et ceste alfm finea suj>erpellicio nitneupata desttper relo nigro
l ) Nach gangbarem Spracheobruiichc im Simio von intra.
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32 H- Dnntzer
w copifr ac Clamidc neu mantello subnigri coloris largo infantum ut
ipse zuteile incluxe velnt ai fortan monidlis aliquot deuocione intraret
pasaint habitum suum quem gestare tenentur ipso clamidc obtegere seit
si ad fenestram accederet alieni locutura l ) in eodem vlamide corpus
domini mseipere reucrenter llector vero Capelle mneli Michaelis pre-
diele qui pro tempore fuerit curam earum gerat cisque mivistret ecclesmstica
sacramenta ac quockns in septtmana necesmrium fiter it missam celebret
et EucJiaristic sacramentum reseruet. Xon negamus tarnen aacerdotilmn
Religiosis ml Sectilaribus bone rite et notis quin aliquibus diebus in septt-
mana in cadem Capelki pro derocionc missam ralcant celebrarc. Die geist-
liche und zeitliche Fürsorge für das Inclusorium wurde dem Frior des
Klosters St. Maria Magdalena in Neuss ausserhalb der Stadt tibertragen.
Die Einführung der sechs Jungfrauen, sowie neuer an die Stelle gestorbener
war dem Rector Mathias vorbehalten, nach dessen Tode sollte an seine
Stelle der Pfarrer von St. Peter treten. Erzbischof Theoderich ge-
stattete, dass in Zukunft, da das Gebäude der Klüse und die Einkünfte
derselben sich hinreichend vergrössert *). die Zahl der Jungfrauen auf
zehn vermehrt werde, die Einführung aber sollte in Zukunft allein dem
Prior des Magdalenenklosters in Neuss zustehen.
Hiernach lag die Kapelle innerhalb der Immunität des Cäcilien-
klosters, reichte aber bis zu der die Immunität abschliessenden Mauer;
unmittelbar ausserhalb derselben, daneben, war das zur Klüse geschenkte
Haus, das gleichmässig mit einer Mauer umschlossen und mit einem
Gange zur Kapelle versehen wurde. Auf dem grossen Reichardtschen
Stadtplane liegt die Klüse etwa in der Mitte der östlich von der Kirche
! ) Hier scheinen ein paar Worte in der Feder stecken geblieben zu sein.
*) Quia Inclusorium prout reridica relacionc didieimus in struetura et
redditibus competenter sit augmentatum et amptiatum. Gelen lässt Kaiser Fried-
rich III im Jahre 148) den Umfang des Klosters vergrössern und ihm reiche
Freigebigkeit bezeigen. Aber nach einem Schreiben des päpstlichen Nuntius
an den Rat der Stadt Köln vom ö. März 1476, das von Hering (I, 115 ff.)
mitteilt, hatte der Kaiser, gerührt von den äusserst beschränkten Verhältnissen,
den Schwestern ein dem früheren Kloster Weycr zugehörendes, jetzt im Be-
sitze des Cäcüienstiftes befindliches Backhaus zu ihrer Wohnung bestimmt,
dessen Abtretung aber die Äbtissin von Oäcilien, obgleich sie durch ein an-
deres Haus entschädigt werden sollte, verweigert hatte. Vorgebens hatte der
kaiserliche Gesandte -den Rat dringend gemahnt, auf Vollziehung des aller-
höchsten Willens zu halten. Der Nuntius forderte nun den Rat auf, darauf
Bedacht zu nehmen, dass der vom Papste bestätigte kaiserliche Befehl sofort
ausgeführt werde.
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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 33
bis zur Cäcilienstrasse gehenden Immunitätsmauer. Das Hans, welches
der Rektor Mathias geschenkt, lag in der Nähe der Cäcilienstrasse; es
wurde später zur Armenapotheke verwandt und steht als solche mit
No. 13 bezeichnet noch im Adressbuche vom Jahre 1841. Wenn Gelen
von der Michaelskapelle sagt : Incumbit portae immunitatis Ulms quae olim
apud S. Coeciliam et D. Petrum Metropolüatia fuü, Ecdesiae, so denkt
er an jene fabelhafte urälteste Kathedralkirche, die erst Hildebold auf
den Domhügel verlegt habe. Sie Aber den Eingang zur Immunität zu
verlegen, wurde er wohl durch ähnliche Kapellen bestimmt. Die
Michaelskapelle bei Severin lag nach Gelen (S. 643) supra portam
immunitatis S. Severini hüer basilicam eiusdem et ecclesiam 8, HL
Magdalenae, nach Winheim S. 304 apud S. Severmum m porta apud
pMrinum, wogegen er S. 309 in seiner kurzen Beschreibung der saceUa
prineipaliara sagt, sie befinde sich inter coemiterium et T&mphim & Se-
rerini loco editiori. Die Michaelskapelle bei Gereon war nach Gelen
supra iiigressum amplae porticus S. Gereonis. Wichtiger ist, was dieser
aber die alte Lambertuskapelle beim Dome S. 625 sagt: Incumbit
angiporto vetusti ambitus Metropolitana wogegen es in der Überschrift
heisst supra antiquum ambitum apud damum decanalem et portam
Paphiam 1 ). Auch Winheim sagt, sie liege an dem Pfaffenthore. Beide
erwähnen hier nicht des römischen Ursprungs des Thores, doch hatte
Gelen, wo er vom römischen Köln handelt, desselben gedacht. Est veteris
urbis porta scptentrionalis, sagt er S. 89, dagegen übergeht er dort
ganz das östliche Thor, das er ohne weitere Bemerkung porta MarHs
S. 643 nennt, während er die fabelhafte „Jovis porta, hodiedum bic
$opor$", die von Mercur benannte „Styrenporfe" und die ganz ver-
schwundene Jani porta erwähnt. Nach Gelens Ungenauigkeit, die wir bei
*) Nach den in der Kapelle vorhandenen Inschriften (bei Gelen S. 65)
hätte die Kapelle längst vor Erzbischof Hildebold bestanden, dieser aber sie
im Jahre 1076 von neuem geweiht, Erzbischof Siegfried sie am 23. September
1287 dem heiligen Lambertus zugeeignet, der Rektor Laurentius Surius sie
1581 neu hergestellt. Wahrscheinlich verdankt sie ihren Ursprung dem Erz-
bischof Hildebold, wonach sie jünger wäre als die Michaelskapelle auf der
Marporze. Auch dieses römische Nordthor muss in den wilden Zeiten viel
gelitten gehabt haben. Nach den bei den Ausschachtungen an der Strassen-
ecke unter Fettenhennen gefundenen reich ausgeführten Stücken von Ge-
simsen und Kapitalen (Jahrbücher XXXVII, 69 f.) muss es mit seinen beiden
Rnndtnrmen ein stattlicher Bau gewesen sein. Die aufgefundenen Stücke
sind ins Museum gekommen, aber man weiss nicht, welche jetzt vorhandene
es sind, ob etwa II, 75. 110*. 119*. 146. 161. 251.
Wentd. Zeitaehr. f. Oeich. u. Kun«t IV, 1. 3
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34 H. Düntzer
der Michaelskapelle an der Marporze im st&rksten Liebte sahen, wird
man seiner Angabe, unsere Michaelskapelle habe auf dem Immunitäts-
tbore gelegen, Winheim gegenüber, wenig Bedeutung zuschreiben dürfen.
Von Gelen scheint auch Clasen abhängig, wenn er (Schreinspraxis S. 37)
sagt, das Gebührhaus sei gewesen „neben der bei St. Cäcilien gestan-
denen Pforte, über welcher eine Kapelle zu Ehren des H. Michaels,
die der dabei gelegenen Klüsen den Namen gegeben, gebauet war".
Mering, der die Kapelle noch sah, berichtet (U, 115), sie habe sich
einerseits an den Haupteingang zur Immunität des St. Cäcüienstiftes
und andererseits an den Eingang zur Immunität des Klösterchens selbst,
nahe an der Peterskirche, angelehnt. Demnach muss sie zwischen dem
Eingang in die Immunität des Cäcüienstiftes und dem vor der Mauer
gelegenen Klösterchen gelegen haben.
Dass die Kapelle auf einem römischen Baue gestanden, wird kaum
bezweifelt werden können, eher dass dieses ein römisches Stadtthor ge-
wesen, das älter als die in Resten erhaltene Römermauer gewesen.
Ganz unmöglich würde dieses sein bei der neuerdings wieder von
Michael Mertz in seinem höchst verdienstlichen „Beitrag zur Feststellung
der Lage und der jetzigen Beschaffenheit der Römermauer zu Köln tt
(1883) aufgestellten Ansicht, jene Reste rührten von der ältesten Mauer
her, deren der Abgesandte der Tencterer schon in einer von Tacitus
berichteten Rede gedenkt. So wenig wir auch bezweifeln, dass das
oppidum Ubiorum schon zur Zeit des Civilis ummauert gewesen, wenn
wir auch die Beweiskraft der Äusserung einer Rede bei Tacitus nicht
hoch anschlagen, wir vermissen jeden Grund zur Annahme, dass dieses
schon damals den Umfang gehabt, den jene Mauerreste bezeichnen, und
diese nicht einem spätem Baue angehören, wofür ganz entschieden die
Form der Buchstaben auf dem Bogen des nördlichen Stadtthores zeugt.
Vgl. meinen Museumskatalog S. 116 f. Aus dem Mangel an Spuren
einer altern Mauer lässt sich eben nichts erweisen; denn wenn solche
auch noch in fränkischer Zeit sich erhalten haben sollten, so mussten
diese doch bei der völligen Umgestaltung der Stadt gerade an den
Stellen, wo wir diese uns denken müssen, völlig, auch unter dem Bo-
den, verschwinden, wenn sie nicht etwa dadurch sich erhielten, dass
man sie zur Grundlage von Neubauten benutzte. Nicht blos im Mittel-
alter, auch in der Zeit der Antiquitätenliebhaberei seit dem sechzehnten
Jahrhundert, ja noch in unseren Tagen hat man die gemachten Auf-
grabungen äusserst nachlässig behandelt. Was wissen wir von den
Ausschachtungen beim Baue der neuen Peterspfarrschnle, bei welchen
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Der Umgang des ältesten römischen Köln. 35
nach Ennen (Geschichte der Stadt Köln I, 90 f.) man zwei Bauperio-
den entdeckt haben will? Können sich hier nicht Sparen einer altern
römischen Stadtmauer gefunden haben ? denn wenn wirklich die Michaels-
kapelle auf einem römischen Stadtthor gestanden, würde die Mauer, zu
welcher es gehörte, gerade Aber diese Stelle nach Osten gelaufen sein.
Freilich wurde bei der Annahme eines römischen Stadtthores bei Cä-
cilien nicht allein der Umfang des ältesten Köln bedeutend eingeschränkt
werden, sondern auch der Strassenzug, wenn wir die Lage der übrigen
Thore beibehalten, ein ganz anderer werden. Eine Verbindungsstrasse
zwischen dem südlichen und nördlichen Thore würde dann auf der
Columbastrasse die von Osten nach Westen gehende durchschnitten
haben. Aber aus diesem Thore würde die Fortsetzung des Verbindungs-
weges gerade zur ältesten Strassenverbindung Kölns, die nach Zülpich
und Reims führte. Von Veit lässt die Römerstrasse von der Hoch-
strasse über den Neumarkt durch das Weyerthor laufen (Jahrb. LXXV, 3),
wogegen der angegebene Weg sich mehr empfehlen würde. Doch wir
gehen auf diese und andere beim Mangel sicherer Haltpunkte schwer
zu lösende Fragen nicht ein, sondern verfolgen nur den Lauf, den die
südliche Mauer genommen haben müsste, wenn wirklich, was wir nur
als eine Möglichkeit betrachten, das Thor der Michaelskapelle bei Cä-
cilien ein römisches Stadtthor gewesen wäre. Es würde die südliche
Stadtmauer sich in diesem Falle westlich durch die Lungengasse, öst-
lich durch die Blindgasse an der Pipinstrasse hingezogen haben. „Aber
wie wäre dies möglich ? u wird man ausrufen. „Wie kann man nicht
blos die Cäcilienkirche, sondern auch Maria im Capitol vom ältesten
Köln ausschliessen? 4 * Dass die Bezeichnung Maria in Capttolio eine
spätere unglückliche Romanisiernng der früher Maria alta genannten
Kirche gewesen, ein eben solches Phantom, wie die Wasserburg auf
dem Domhügel, ist längst erwiesen, und dass die Gegend, wo sie liegt,
auch wenn wir auf das alte Stadtthor bei Cäcilien verzichten, doch
nicht im Bering der ältesten Mauern gelegen haben kann, dafür giebt
es einen andern, wir glauben, unanfechtbaren Beweis.
Das Verbot der Zwölftafelgesetze, die Toten in dem Bereiche
der Stadt zu verbrennen und zu begraben, ward in der Kaiserzeit streng
gehalten und wiederholt eingeschärft '), auch in den italischen und frem-
den Städten der Provinzen eingeführt. Dass man bei der Gründung
von Colonieen daran festhielt, beweist die lex coloniae Genetivae *). Zu
') Marquardt, Privatleben der Römer 1, 350 f. Dirksen, die scriptores
historiae August ae S. 169 ff.
■) Vgl. Mommsen in der Ephemeris epigraphica III, 94. 110.
3*
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36 H. Düntier
Rom gestattete man nur selten Ehrenbegräbnisse auf dem campus Martius.
Das Grabdenkmal des Cestius wurde erst durch die Aurelianische Mauer
in den Umfang der Stadt gezogen. Dem Sinne der Alten, welche sich
die Geister der Verstorbenen um das Grab schwebend, ja in ihm fort-
lebend dachten, das sie gern mit den Bildern vollen Lebensgenusses
schmückten, entsprach es, dass sie, wenn sie auch die Stadt durch die
Asche der Toten entweiht glaubten, doch ihre Grabmäler möglichst in
der Nähe an allgemein besuchten, mit dem frischen Leben in bewegter
Verbindung stehenden Orten zu haben wünschten, und so schmückten
sie die belebtesten Landstrassen mit den Denkmälern ihrer Hingegangenen.
Auch die gemeinsamen columbaria finden wir an ihnen, wie in Rom
vor der porta Pinciana, auf der via Appia und der via Ostimsis.
Natürlich schloss man sich auch in den beiden Germanien und im
belgischen Gallien, wo römische Sitte und Bildung, wenn gleich im
letzteren nach Hettners Nachweis 1 ) weniger tief und das Volkstümliche
bewältigend, frühe eindrangen, in der Verbrennung und Bestattung dem
römischen Gebrauche an, wie ja die Grabsteine nicht allein römisch
sprechen, sondern auch in der äussern Form auf Rom hindeuten. So
verlegte man denn auch in Gallien und Germanien die Gräber an die
Landstrassen vor der Stadt. In Trier beginnt die Gräberstrasse erst
nördlich von der Porta nigra, welche hier die römische Stadt abschloss ;
jenseit derselben sind nie Gräber gefunden worden, und ebenso wenig
an irgend einer Stelle, die unzweifelhaft im Bereiche derselben gelegen *).
Eben so wird es in Mainz gewesen sein. Leider hat Jac. Becker in
seinem sonst so vorzüglichen Museumskatalog darauf nicht geachtet. Dass
in Bonn eine Gräberstrasse vor dem Koblenzer Thore gewesen, hat schon
Lersch erkannt 8 ), wenn er auch meint, vielleicht hätte man später von
dem Glauben an eine Verunreinigung durch die Toten abgelassen, die
gewiss nur der einzige Grund der Bestattung vor den Thoren gewesen.
Aber die Angabe des Fundorts mancher dortigen Grabsteine ist so un-
sicher überliefert, dabei der Umfang des in der Nähe des castrum Bonna
sich bildenden Ortes bisher so wenig überzeugend nachgewiesen, dass uns
hier der Boden unter den Füssen weicht 4 ).
Auch in Köln ist selbst seit den vierziger Jahren, wo Lersch sich
*) In dem lichtvollen Aufsatze „Zur Kultur von Germanien und Gallia
Belgica", Wd. Zs. H, 1 ff.
*) Vgl. Hettner in Picks Monatsschrift VI, 345.
•) Jahrbücher I, 22. m, 197.
*) Vgl. Freudenberg „Urkundenbuch des römischen Bonn" S. 44 £
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t)er Umfang des ältesten römischen Köln. 37
so eifrig der römischen Inschriften annahm und der Verein von Alter-
tumsfreunden in Bonn seine Thätigkeit begann, so wenig auf die Fund-
stätte der Steine geachtet worden, dass man von manchen gar nicht
weiss, wann sie ausgegraben, von wo und wie sie in das Museum ge-
kommen, da sich keine Meldung in den Akten findet 1 ). Aber glück-
licherweise genügt das, was wir von den Fundorten wissen, zur Entschei-
dung der Frage, wo die Südgrenze der Stadt gewesen, jenseit welcher
die Gräber begannen. Im Jahre 1848 wurde beim Ausschachten zu
Neubauten in einer Tiefe von acht bis neun Fuss unmittelbar südwärts
von der Pipinstrasse an der westlichen Seite des Kreuzganges der
Marienkirche, der man im Mittelalter den Namen in Capitölio beilegte,
nicht blos ein aus später römischer Zeit stammender 'Grabsein, sondern
auch ein mit Pinienzapfen verzierter Deckstein eines Grabmals gefunden ;
denn als solchen hat den von Lerscii für ein Kapital gehaltenen Stein *)
aus Grobkalk Braun 8 ) nachgewiesen. Ja Braun hat auch gezeigt, dass
der daselbst entdeckte Bogen zu einem columbarmm gehört* haben muss
and wir hier die Reste von Begräbniskammern vor uns haben, die an
dieser Stelle gebaut waren 4 ). Wenn er (XVI, 55) den seiner Deutung
entgegenstehenden Satz, dass die Römer keine Gräber innerhalb der
Stadtmauern geduldet, mit der schon von Lersch gemachten Bemerkung
zurückweisen will, obgleich es der Regel nach keine Grabmäler inner-
halb der römischen Städte gegeben, so könne man doch die Ausnahmen
aufzählen, so würde man nicht blos dies zu thun, sondern auch die
besondern Verhältnisse der einzelnen Fälle festzustellen haben, ehe man
daraus einen Schluss zöge. Den weiter geäusserten Gedanken: „Man
könnte fragen, wo die südliehen Grenzen der Stadt Köln ursprünglich
gewesen", hat er eben sowenig verfolgt, als die Frage aufgeworfen, ob
') Manche Grabsteine waren schon in der altern Blankenheimer Samm-
lung, so dass man gar nicht weiss, ob sie aus Köln stammen; in den zwan-
ziger Jahren finden wir darin schon die Grabsteine II, 149. 180 ; 1835 II, 179 ;
1839 II, 140. 143, wie auch die Aschenkrüge 173; 1844 II, 141. 142. 144.
145. 231; 1847 H, 181. Von II, 185. 215. 235. 241. 243. 253 können wir
nicht einmal eine so unbestimmte Zeitbestimmung geben.
») Jahrbücher XIV, 97 fT. nebst Tafel VI, im Museum Wallraf-Richartz
II, 94. 225.
*) Daselbst XVI, 48 ff. Einen ähnlichen fand man in Arnoldshöhe bei
Köln in einer Gräberstrasse. Vgl. daselbst LXXII, 69. Ein dritter kam im
Jahre 1882 bei Niederlegung der alten Stadtmauer, also weit vor dem rö-
mischen Köln, zu Tage. Vgl. das Korrbl. zur Wd. Zs. I, 39.
4 ) Daselbst XIX, 65 ff.
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38 H. Düntzör
nicht in der Nahe jener Grabkammern sich noch andere Spuren von
Gräbern gefunden. Und wir können dies bejahen. Aus der nahen
Marienkirche oder dem Kreuzgange derselben stammen zwei Sarkophage,
der noch erhaltene der Gattin des speculator Gallicanus (Katalog des
Museums II, 204) und der verkommene, den Valeria Prepis ihrem
Gatten weihte (Lersch I, 53. Brambach 366). Wollen wir nun auch
nicht behaupten, man habe sie gerade an dieser Stelle gefunden, so
musste es doch in nächster Nähe geschehen sein; sie wurden in die
nahe Kirche gebracht, wie mehrere Grabsteine in die Vorhalle der
Gereonskirche (Brambach 350 — 352), der Sarkophag der Apollonia
Victorina Bessula (Katalog des Museums II, 159) in die ürsulakirche,
da beide Kirchen auf einer Stelle standen, wo heidnische und christliche
Gräber sich fanden. Auch diese nach der Marienkirche geschafften
Sarkophage können nur auf einer nahen Gräberstrasse gefunden wor-
den sein; nun aber gab es eine solche nicht an der nahen römischen
Rheinmauer und die in Resten noch erhaltene Südmauer liegt zu weit
von der Marienkirche ab, ja man würde die Särge eher in die Jakobs-
oder Georgskirche als auf diese Höhe gebracht haben. Da wir von
ganz nahen römischen Grabkammern wissen, so wird man nicht zweifeln
können, dass diese Sarkophage nicht weit davon gefunden worden. Auch
ein Stück eines andern grössern Grabsteins ist in der Nähe der Casino-
strasse an einer Stelle gefunden worden, die nach unserer Annahme
ausserhalb der ältesten Stadtmauer lag. Das im Katalog unter II, 149a
aufgeführte Bruchstück wurde im Frühjahr 1869 auf der Hochstrasse
ungefähr der Mündung der Blindgasse gegenüber mit mehrern von einem
römischen Gebäude stammenden architektonischen Resten gefunden. Den
sehr schweren Block wird man nicht aus der Ferne herbeigebracht
haben, sondern man nahm ihn aus der Nähe, und so würde auch dieser
Grabstein, selbst wenn man ihn nördlich von der Blindgasse gefunden
haben sollte, noch zu Gunsten unserer Annahme zeugen, dass die Grä-
berstrasse unmittelbar südlich von der Blindgasse begonnen habe. Sollte
die Inschrift II, 210 wirklich, wie der junge Imhoff an Lersch berichtete,
im Cäcilienspital, nicht unter Gottesgnaden gefunden worden sein, so
wäre dieselbe ein neuer Beleg, dass die Gräberstrasse in dem Teile der
Stadt begann, der nördlich von der erhaltenen Südmauer liegt. Ganz
unzweifelhaft spricht dafür das in dem Turm der Peterskirche einge-
mauerte Stück eines Grabsteins bei Brambach 361. Die Peterskirche
lag noch ziemlich weit von der über den Bach sich hinziehenden Süd-
mauer; es wäre seltsam, wenn man dieses Stück zu dem fernen Peters-
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Der Umfang des ältesten römischen Köln. 39
türm gebracht und dort eingemauert hätte, wogegen dies viel eher be-
greiflich, wenn man es in der Nähe fand. An der Mauer der Peters-
kirche wurde ein Stück des Gedenksteines der Wiederherstellung eines
Gebäudes aus den Jahren 392 — 394 (Brainbach 360) angebracht, das
gleichfalls in der Nähe gelegen hatte, etwa von der altern Cäcilien-
kirche stammte. Vielleicht war der Stein in der Cäcilienkirche noch
vollständig, wnrde erst bei der Zerstörung durch Brand oder beim Ab-
bruche derselben verstummelt und blieb deshalb beim Neubaue liegen.
Ja man konnte glauben, auf diesem Steine habe die Behauptung beruht,
die Michaelskapelle stehe auf einem altrömischen Stadtthore, die dritte
Zeile sei zu ergänzen [portatn vetustatje conlabsam, wonach das Thor
noch vor dem Ende des vierten Jahrhunderts hergestellt worden, so
dass der neue Mauerbau erst im fünften Jahrhundert erfolgt wäre.
Hierzu könnte man die schon von Lersch verglichene ähnliche Inschrift
anführen, die sich auf die Wiederherstellung der Mauern von Verona
bezieht. Aber das ist eben nur eine entfernte Möglichkeit, da statt porfam
auch p&rticum, domum u. a. hier gestanden haben kann.
Sehr wenig wissen wir von sonstigen römischen Resten zwischen
der Lungengasse, der Blindgasse und Pipinstrasse einerseits und der
vom Griechenthore den Bach herab sich ziehenden römischen Mauer.
Sie könnten zum Teil der spätem Zeit angehören, in welcher die Stadt
schon nach Süden erweitert war; aber wir bedürfen dieser Annahme
nicht, da man die freie Gegend um die Gräber, wenn man solche auch
in der Stadt nicht duldete, dadurch so wenig entweiht glaubte, dass
man hier selbst Weihesteine und Altäre aufzustellen, ja auch Tempel
zu bauen sich nicht scheute. Im Umgange der Marienkirche selbst
fanden sich Mosaikböden und eine Stuckwand (Katalog II, 188. 213).
Südwestlich von derselben traf man beim Abbruch der von Erzbischof
Heribert im Jahre 1009 geweihten Stephanskapelle (von keiner Kapelle
in Köln ist eine ältere Weihung überliefert) im Boden einen rings ab-
gebrochenen Stein eines Fronto Consularis, der den Schluss einer Grab-
schrift, aber auch einer Gedenktafel sein kann (Katalog II, 176). An
der Hochpforte soll der von einem Soldaten gesetzte Weihestein der
deae Malvisiae und des Silvanus (Katalog II, 33) gefunden worden
sein. Die Bezeichnung des Fundortes ist sehr unbestimmt, da adportam
aUam (auf der Hochpforte) die Strasse vom Bache bis zur Stephans-
kapelle heisst, scheint aber auf das spätere Römerthor zu deuten, so
dass man den Stein vor demselben ausgegraben haben könnte. In der
Lungengasse kamen ein Weihestein eines praefectus classis Germankae
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40 H. Dnntrer
und ein unbekleideter weiblicher Torso zu Tage (Katalog II, 1. 78);
diese könnten ebensowohl dies- wie jenseits der Graberstrasse gefunden
worden sein. Gleicher Zweifel besteht bei dem im Cäcilienspitale ein-
gemauerten Weihesteine des Mercurius Arvernus (Katalog II, 9), dem
im Garten desselben gefundenen Relief (Katalog II, 120) und dem
schon erwähnten Gedenkstein an der Peterskirche; wurden sie in der
Nähe gefunden, so konnte dies sowohl nach der Cäcilienstrasse als nach
der entgegengesetzten Richtung hin geschehen. Die Mosaikböden I, 30
und II, 234 dürften jenseit der Gräberstrasse gelegen haben und vor
die Zeit fallen, wo dieser südliche Strich zur Stadt gezogen wurde. Ge-
wiss ist dies von dem Mosaikboden auf dem Griechenmarkt (Jahrbücher
XLI, 129 ff. Katalog II, 168).
Jenseit der noch in Resten erhaltenen Südmauer wurden
Grabsteine gefunden hn Filzengraben (II, 104 a), beim Abbruch des
Annoturms Georgstrasse 7 (II, 139. 228), im Karmeliterkloster zum
Dan (II, 198. 203), in der Wilhelmstrasse (II, 180 a), in der Achter-
strasse (II, 208), an verschiedenen Stellen auf und bei der Severin-
strasse bis zum Thore zu (II, 178. 219. 233 a. 259. 260. Brambach
368. 370 — 372). Aus Gräbern, die an Severin gefunden wurden,
stammen auch viele kostbare Gläser (Jahrbücher LXVI, 162, LXXI,
114. 121) und andere Gefasse (Brambach 369, Jahrbücher LXXI, 114).
Vor dem Severinsthore begegnen wir den Grabsteinen 209, Brambach
372. 377. 378, und die neuerdings im Severinswall gemachten Funde
deuten auf Gräber. In dieser ganzen Gegend sind sonst nur ein einen
Eber zerreissender Löwe und ein verzierter Fries gefunden worden (II,
86, 96). So sehr überwiegen in dieser Fortsetzung der ältesten Grä-
berstrasse die Grabdenkmale. Vor der südlichen Mauer fand man auch,
in der Waisenhausstrasse, die viel besprochenen 67 Schädel, von
denen 19 Nägel in der Stirn hatten (Jahrbücher XXXVI, 153 ff.), wie
es auch anderwärts, in Köln bei Severin (Jahrb. XLI, 117) vor-
kommt. Dass in dieser Gegend, von der Severinstrasse bis zum Ger-
berbache die Richtstätte gewesen, ist kaum zu bezweifeln. Man hat
auf der Severinstrasse auch das Skelett eines Gekreuzigten gefunden.
Auch die Christen hatten an Severin ihre Grabstätten, aber auch im
Westen und Norden, besonders an Gereon und auf dem ager Ursulanus.
Im ganzen Bereiche der römischen Stadtmauer mit Aus-
nahme der von uns bezeichneten Stelle gegen Süden finden sich keine
Grabsteine, obgleich es an andern Resten der römischen Zeit nicht
fehlt. So wurden auf der Cäcilienstrasse zwei Altäre mit Reliefs ent-
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t>er Umfang des ältesten römischen Köln. 41
deckt (II, 21. 124), also diesseit der Gräberstrasse und vielleicht der
ältesten südlichen Stadtmauer. Zunächst der westlichen Römermauer
lassen sich keine sichern Funde nachweisen, da der Apemstrasse 17
(der Mauer gegenüber) aufgegrabene Weihestein des Jupiter (1, 2) und
die Mosaikböden auf dem Apostelkloster (II, 196 a. 212. 257) vor der
Stadtmauer lagen. Um so grösser ist die Zahl der an der nördlichen
Stadtmauer gefundenen Weihesteine und der Reste römischer Skulptur
und Architektur, besonders auf der Burgmauer, wo man nicht allein
schon früher mehrere in der Nähe aufgegrabene Steine* in einen alten
Mauerturm geschafft hatte (II, 14. 81. 90. 147), sondern auch manches
einzeln gefunden wurde (II, 3. 10. 13. IG — 18. 41. 113. 134*),
auf dem nahen Appellhofsplatze (II, 92. 107. 117. 118. 125) und am
Pfaffen thore (n, 12), wogegen der wasserspeiende Löwe in der Komö-
dienstrasse (II, 95) und der Trankgasse 13 gefundene Weihestein der
matres Mediotautehac (II, 49) ausserhalb der alten Stadt lagen. An
der östlichen Stadtmauer hat man östlich vom Dome ausser den Trüm-
mern zweier Häuser manches aufgegraben (11,7. 8. 27. 35. 163. 164.
Jahrbücher XLII, 79 ff.) ; auch das meiste auf dem Frankenplatze Ge-
fundene (II, 16. 37. 148. 159. 162. 218) wird ursprünglich dieser
Stelle angehört haben. Sonst treffen wir zunächst der östlichen Stadt-
mauer den Gedenkstein der Wiederherstellung des Prätoriums (Brambach
331) in der Bürgerstrasse und einen auf den Neubau eines öffentlichen
Gebäudes unter Commodus bezüglichen (II, 223) unter dem Rathaus-
platze. Im Innern der Stadt hat man das meiste auf dem Wallrafs-
platze in der Nähe des Pfaffenthores aufgefunden, einen Altar des
Mercur (II, 11), einen abgebrochenen Stein mit dem in einer oben und
rechts erhaltenen Einfassung vertieft stehenden Namen des Severus
Maximus (II, 132 ist er ohne haltbaren Grund als Grabstein bezeich-
net) und mehrere Opfergeräte (Jahrbücher XLIII, 122, 60). Wenn
andere Stücke des zuletzt erwähnten nahe dem Rathausplatze ans Licht
gekommenen Gedenksteins sich wirklich unter dem Wallrafsplatze ge-
funden, so kann das nur in Folge einer frühern Ausgrabung auf dem
erstem geschehen sein. Der Weihestein des Sol Serapis (II, 26) war
in einem Hause auf dem Domhof eingemauert. Vor dem Westportal
des Doms wurde ein Kapital einer noch unentzifferten Inschrift aufge-
graben (Katalog des Museums S. 117), in der vor dem Pfaffenthore
nach dem Wallrafsplatze führenden Strasse unter Fettenhennen eine
Matroneninschrift und ein Relief (II, 38. 44), westlich von dieser Strasse
auf dem Margarethenkloster, ein Säulenstumpf (II, 120). In der Bu-
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42 H. Düntzer
dengasse wurde ein Weihestein des Dis und der Proserpina in beträcht-
licher Tiefe gefunden (II, 24). Auf dem Laurenzplatze waren der grosse
Torso eines Imperators und eine kolossale Flussmaske eingemauert (II,
56. 74). In der Glockengasse stiess man beim Ausschachten zum
Theaterbau auf einen Altar mit acht Reliefs (II, 103 a), zwischen der
Mörser- und der Röhrergasse auf einen Mosaikboden (II, 170), in der
nahen Elstergasse auf eine Granitsäule (I, 19), auf der Hochstrasse
Nr. 56 auf ein Reliefbild der Nehalennia (II, 46), endlich am Licht-
hofe auf eine Säule (II, 127*). Neuerdings ist noch manches gefunden
worden, ohne dass genaue Angaben des Ortes vorlägen. Vgl. Korre-
spondenzblatt I, 52 f.
Hiernach sind Grabsteine nur in dem von uns bezeichneten süd-
lichen Teile der Stadt und ausserhalb der vorhandenen römischen Um-
fassungsmauern nachzuweisen. Wie vor der Südmauer sich eine Gräber-
strasse hinzieht, so sind auch sehr zahlreiche Grabsteine und Sarkophage
ausserhalb der Nord- und der Westseite zu Tage getreten. Vor dem
ersteren fanden sich solche in der Gegend der Ursulagarten- und Salzma-
gazinstrasse, auf dem sogenannten ager Ursulanus (II, 177. 226. 230.
Brambach 323 — 327. 395. Jahrbücher XLH, 132. XL VII, 126 ff.
LV, 144. Stein „die Pfarre der heiligen Ursula"), wo aber auch Weihe-
steine zum Vorschein kamen (Brambach 313—317. Korrbl. I, 76), in
der Machabäerstrasse (II, 130. 169. 239), gleichfalls neben Weihe-
steinen (II, 25. 31), an der Cunibertskirche (U, 57. 181. 184. Bram-
bach 318), auf dem Eigelstein in der Nähe des Thores (H, 200. 206.
207. 220. 221), wie vor dem Thore (II, 175). Nicht geringer ist die
Zahl der Grabsteine und Särge nordwestlich und westlich von der
Stadtmauer, am Klingelpütz im Arresthause (II, 172. 257), wogegen
auf der Eintrachtstrasse ein Weihestein sich fand (Brambach b84), be-
sonders aber um Gereon, auf der Gereon-, der Norbert-, Friesen- und
Magnusstrasse (U, 138. 199. 201. 205. 214. 225 a. Brambach 346.
347. 350. 352. Jahrbücher LXVIII, 152 f. LXXI, 121. Korrbl. II,
36 ff. u. a.), neben Weihesteinen u. a. (II, 40. 41a. 43 a. 54. Korrbl. I,
76), auch vor dem Gereonsthore (II, 5. 121. 252), in der Benesis-
strasse (Brambach 354. Jahrbücher XII, 377), beim Schafenthore (II,
211), bei Mauritius bis zur Telegraphenstrasse (Brambach 356. 358.
359. 421), wo auch Weihesteine und ein Mosaik sich fanden (II, 3 a.
42 a — 192 a), vor dem Hahneuthore (Korrbl. II, 44), vor dem Weyer-
thore (106. 182. 193. Brambach 375. 376), wo auch ein Weihestein
(II, 45), und beim Pantaleonsthore (Korrbl. If, 23}.
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t)er Umfang des ältesten römischen Köln. 43
So war auch das römische Köln wie Rom auf allen Landseiten
von Gräbern umgeben, deren Lage wir leider, da die Fundberichte, wie
meist noch bis heute, mangelhaft sind, sie nicht einmal die Richtung der
Särge angeben, nicht genauer bestimmen können. Dass wir innerhalb
der jetzt noch in ihren Resten erhaltenen römischen Stadtmauern von
Gräbern nur in dem bezeichneten südlichen Teile Spuren finden, dürfte
uns, da dies kaum auf Zufall beruhen kann, die volle Berechtigung geben,
diesen von dem ältesten römischen Köln auszuscheiden. Auch die vor-
handene Römermauer umfasst keinen Raum von gleicher Länge und
Breite; selbst die Ostmauer ist nicht so lang wie die Nordmauer, die
beiden andern haben eine noch grössere Ausdehnuug. Nach unserer
Ausscheidung würde die älteste Stadt in der Richtung von Norden nach
Süden an der schmälsten Seite, an der Südmauer, etwa ein Fünftel
der spätem Ausdehnung verlieren. Über die Thore der ältesten Römer-
stadt lässt sich nichts mit Sicherheit bestimmen, nur fällt es sehr auf,
dass an der spätem römischen Mauer sich kein nach der ältesten Strasse,
die durch das Ubierland über Zülpich nach Reims führte, hingerichtetes
Thor findet.
Der oberrheinische Limes.
Vortrag, gehalten in der archäologischen Gesellschaft in Berlin.
Von Prof. Th. Moramsen in Berlin.
Die Erinnerung an diejenige Vergangenheit, welche nicht die
unseres eigenen Volkes ist und doch sowohl in ihrem Ausgang mit
dessen geschichtlichen Anfängen sich verflicht wie in ihrem Wiederer-
wachen dessen Kulturgeschichte ebenso gefördert wie gekreuzt hat, diese
Erinnerung zu beleben und zu vertiefen ist die Aufgabe, welche unser
Verein sich gestellt und vielleicht nicht ganz vergeblich gestellt hat.
Es ist also natürlich, dass wir in ihm oft und von verschiedenen Seiten
auf diejenigen Thatsachen zu reden kommen, in welchen Römer und
Germanen sich direkt berührt haben, und dazu gehört in erster Reihe
die merkwürdige militärische Anlage, welche das römische Rheinland
an das römische Donauland anknüpft, der Limes.
Das Wort selbst hat seine in ihrer Bedeutung wenig verstandene
Geschichte. Limes ist ein uralter technischer Ausdruck der römischen
Hess- und Baukunst. Wie beim Hausbau cardo die Angel der in das
Gebäude führenden Thür und Unten die Querschwelle genannt wird, so
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44 *fr». Mommscn
bezeichnet bei dem Kreuzschnitt, auf dem die römische Feldmessung
bekanntlich beruht, cardo die Gesichtslinie des Messenden, limes die
Qnerlinie, welche jene durchschneidet ; denn dies sind die ursprünglichen
correlaten Benennungen, wenn auch im gewöhnlichen Sprachgebrauch für
das letztere Wort die aus limes decimanus verkürzte Bezeichnung deci-
manus eingetreten ist. Da diese Kreuzlinien die Ackerstücke abgrenzen, so
sind sie zugleich die Wege, und daher hat, während für cardo in diesem
Sinn via eintritt, limes diejenige Bedeutung angenommen, welche im
Sprachgebrauch der republikanischen Zeit am meisten hervortritt, die
des Querwegs, der via transversa, wie die Grammatiker der augustischen
Zeit das Wort erklären ; wesshalb dasselbe oft zu via im Gegensatz steht
als Nebenweg neben dem Hauptweg. Eine militärische Bedeutung und
eine Beziehung auf die Grenze hat das Wort in älterer Zeit nicht
gehabt.
Die neue Bedeutung des Wortes, welche zuerst bei Velleius
unter Tiberius gefunden wird, hängt zusammen mit wichtigen Änderungen
in der Reichsverwaltung. Die römische Republik kennt, abgesehen von
der Küste, eine commerciell und militärisch geschlossene Grenze streng
genommen nicht. Der Zoll ist wesentlich Hafenabgabe, wie auch die
Benennung portorhim dies anzeigt. Ganz fehlen Zollstationen an den
Landgrenzen allerdings nicht; im südlichen Gallien zum Beispiel wurde
der Wein, der über Toulouse nordwärts zu den Barbaren ging, an der
Grenze verzollt, und auch portus bezeichnet nur vorzugsweise den
Hafen, daneben auch die binnenländische Zollstation. Aber in den wich-
tigsten Verkehrsgebieten dieser Epoche, in Italien, Sicilien, selbst in
Kleinasien ist in dieser Zeit nur von Küstenzöllen die Rede. Ähnlich
verhält es sich mit dem militärischen Schutz der Grenzen. Eine eigent-
liche Grenzbewachung kennt diese Zeit nicht; selbst nachdem eine ge-
wisse factische Stabilität der Armee eingetreten war, sind die Truppen
nicht in dieser Weise verwendet worden. Das wesentliche Mittel des
Grenzschutzes war damals die Beseitigung des allzu mächtigen Nachbar-
staats und die halbe Unterthänigkeit der mit dem unmittelbaren Reichs-
gebiet grenzenden Staaten ; man darf bei der Würdigung der Politik
der Republilv Rom, gegenüber den Diadochenstaaten zum Beispiel, nie
vergessen, dass jener die stehende Armee fehlt, welche diese besitzen;
und manche Gewaltsamkeit wird dadurch wenn nicht entschuldigt, doch
erklärt.
Mit dem Eintreten des Kaiserregiments wird dies alles im Funda-
ment wie in den Consequenzen verändert. Die stehende Armee tritt
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Der oberrheinische Limes. 45
ein recht eigentlich zur Schliessung und zum Schutz der Grenzen; es
ist ihre hauptsächliche Aufgabe die sämtlichen Strassen, welche über
die Reichsgrenze in das Ausland führen, unter Aufsicht zu nehmen,
wozu selbstverständlich es mit gehört die Überschreitung der Grenze an
andern Punkten zu verhindern. Der Sicherheitszweck und das fiskalische
Interesse gehen dabei Hand in Hand. Dem Ausland gegenüber bildet
das Reich ein abgeschlossenes Verkehrsgebiet ; es wird möglich, wie dies
denn auch später wenigstens geschah, die Ausfuhr gewisser Artikel ins
Ausland überhaupt zu verbieten, anderswo den internationalen Verkehr
auf bestimmte Grenzörter zu beschränken. Wenn in diesen Fällen
mehr allgemein politische Zwecke massgebend sind, so füllt die Ver-
allgemeinerung der bei der Einfuhr und der Ausfuhr an allen Reichs-
grenzen zu entrichtenden Zölle die Kassen des Fiskus.
Das System der Grenzsperrung, das mit dem Kaiserreich eintritt,
stützt sich begreiflicher Weise zunächst auf die grossen Ströme, wo mit
verhältnismässig wenigen Leuten und mit geringen Kosten der Verkehr
auf die durch die Brücken oder sonst bezeichneten Übergangspunkte sich
beschränken lässt. Wie hier verfahren ward, zeigt deutlich das nieder-
rheinische Germanien, welches seit Claudius Zeit durch den Rhein be-
grenzt war. Die Kastelle folgen auf einander in der Entfernung von
etwa 18 KU., so zum Beispiel im südlichen Teile Remagen, Bonn,
Wesseling, Deutz, Dormagen, Bürgel, Neuss, alle am linken Rheinufer
mit Ausnahme von Deutz, das als Ausfallsthor dient.
Aber nicht überall boten sich Flussgrenzen dar; und wo diese
fehlen, . tritt för sie die Querstrasse ein, der limes. Die Verwendung
des Wortes erklärt sich ohne Schwierigkeit. Auch dieser limes ist der
Gegensatz der via : die via ist der mit einem Grenzposten besetzte und
unter Kontrole dem Verkehr freigegebene Weg, der limes der Weg zu beiden
Seiten, welcher dem Verkehr entzogen werden soll. Dass der limes in
der That ein Weg und zunächst als Weg gedacht ist, zeigt sprachlich
die Thatsache, dass die Schriftsteller des ersten Jahrhunderts die für
den Wegebau technischen Ausdrücke aperire, munirc, agere regelmässig
auf den limes anwenden, auch wohl, wie Tacitus, limes, die Fahrstrasse,
und agger, den Strassendamm, coordinieren. Auch ist ohne Zweifel die
ursprüngliche Anlage des Limes darauf hinausgelaufen, dass die Strecken
zwischen Posten und Posten zum Patrouillieren eingerichtet, also z. B.
im Walde die Bäume niedergeschlagen wurden, um den Überblick und
die Bewegung hier den Soldaten zu erleichtern. Freilich hat in der weiteren
Entwickelung der Limes vielfach aufgehört ab Strasse zu dienen. Mili-
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46 Th. Mommsen
tärisch konnte dieser Sperrweg in doppelter Weise entwickelt werden,
entweder zu einer befestigten und besetzten Strasse oder zu einer Weg-
sperre; nnd beides ist geschehen: der britannische Wall zum Beispiel
ist eine befestigte Querstrasse, der obergermanisch-raetische Pfahlgraben
ein gesperrter Weg; Umites sind beide.
Der Hadrianswall in Britannien, welcher gewöhnlich vaUum, aber
auch limes heisst, läuft bekanntlich quer über Nordengland von Meer
zu Meer, etwa von Newcastle nach Carlisle, in der Lange von 16 deut-
schen Meilen. Er besteht aus einer Kette von grösseren und kleineren
Kastellen, von welchen jene in Abstünden von nicht ganz einer deutschen
Meile sich einander folgen, nordwärts geschützt durch eine gewaltige Stein-
mauer mit vorliegendem Graben, südlich durch einen doppelten Erdwall mit
dazwischen gezogenem Graben, ist also recht eigentlich eine von Osten nach
Westen laufende gegen Norden und Süden befestigte Querstrasse. — Sehr
ähnlich ist die etwa halb so lange Anlage, welche von der Donau bei Rassova
zum Meere geführt ist und die Dobrudscha abschneidend hier eine kürzere
und brauchbarere Verteidigungslinie herstellt als sie die Donau in ihrem
letzten Laufe gewährt. Ausser der Aufnahme, die vor bald 50 Jahren
in Gemeinschaft mit unserm jetzigen Feldmarschall v. Moltke Herr von
Vincke von dieser Anlage gemacht hat, liegen mir darüber durch Hrn.
Zangeraeisters freundliche Vermittelung die interessanten Aufzeichnungen
eines jungen deutschen Philologen vor, des Herrn Dr. C. Schuchhardt
aus Hannover. Auch dieser Bau besteht aus zwei im Ganzen neben
einander herlaufenden Linien, einem Steinwall und einem Erddamm,
hinter welchen in Abständen von beiläufig 750 Metern sich Kastelle
befinden ; auffallend ist nur, dass in der östlichen Hälfte der Erddamm,
in der westlichen der Steindamm der nördlichere ist. Also auch dieser
bei den Schriftstellern nicht erwähnte und seiner Entstehung nach un-
bekannte Bau ist eine befestigte Querstrasse. Nur wird man immer
festzuhalten haben, dass der Zweck eines jeden Limes mehr die Sperrung
ist als die Verbindung ; wenn an einer Stelle des Donaulimes ein Kastell
mit seiner Stirnseite die vordere, mit der Rückseite die hintere Linie
berührt, so ist damit freilich die unmittelbare Kommunikation innerhalb
der beiden Linien aufgehoben, aber dem Zwecke des Limes widerspricht
eine derartige Einrichtung nicht.
Anderer Art ist der germanisch-raetische Limes. Es ist über den-
selben vor kurzem ein ausführliches mit zahlreichen Tafeln begleitetes
Werk von Hrn. A. v. Cohausen erschienen; und wie sehr es auch zu
bedauern ist, dass dem Verfasser auch die oberflächlichste Kenntnis der
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Der oberrheinische Limes. 47
lateinischen Sprache wie der römischen Kriegsaltertümer abgeht nnd
auch sonst Beweise grosser Flüchtigkeit zur Vorsicht bei dem Gebrauche
mahnen; wie sehr es ferner zu bedauern ist, dass der raetische Teil
des Limes wenig berücksichtigt ist und die so schwierige und so wichtige
Untersuchung der sehr verschiedenartigen und doch offenbar zusammen-
gehörenden Anlagen nicht in eine und dieselbe Hand hat gelegt werden
können, so wird man dennoch, da weiter gehende Hoffnungen sich nicht
realisiert haben, in dem hier Gebotenen die erste grössere und zusam-
menfassende Arbeit wenigstens über den obergermanischen Bau mit Dank
entgegen nehmen. Was über diese Anlage zur Zeit feststeht, soll hier
kurz zusammengefasst werden, zum Teil im Anscbluss, zum Teil im
Gegensatz zu den Urteilen des genannten Schriftstellers.
Es ist eines der wichtigsten Resultate der neueren Untersuchungen,
dass einerseits das nördliche Ende des Limes und sein Anschluss an
den Rhein festgestellt, andererseits der Grund ermittelt ist, warum er
eben hier einsetzte. Allerdings ist beides nicht eigentlich neu; schon
vor fünfzig Jahren hat vielleicht der beste der auf diesem Arbeits-
felde thätig gewesenen Beobachter, Oberstlieutenant Schmidt, beides richtig
festgestellt. Aber es ist Cohausens Verdienst namentlich durch Unter-
suchung der Wasserläufe oberhalb Rheinbrohl eine Lücke in der Schmidt-
schen Darlegung ausgefüllt und gezeigt zu haben, dass da, wo der Limes
aufhört, sich ein jetzt entsumpftes Terrain und ein seitdem trocken ge-
legter Rheinarm anschliessen, zwischen denen nur ein schmales Defite
durchführt. Unmittelbar gegenüber diesem Punkt fliesst der Vinxtbach
in den Rhein, welcher durch zwei dort gefundene Grenzsteine der ober-
nnd der niederrheinischen Legionen sich herausstellt als der Obrincafluss
des Ptolemaeus, die Grenze der beiden Germanien. Also nicht strate-
gische, sondern administrative Gründe haben den Anfangspunkt des Limes
bestimmt; und die geschichtliche Erklärung ergiebt sich nun ohne Schwie-
rigkeit. Das Wort des Corbulo ist bekannt, wie beneidenswert einst
das Los der römischen Feldherren gewesen sei. Er sprach es als
Statthalter von Niedergermanien, als ihm der Befehl zugegangen war,
das rechte Rheinufer zu räumen und die Besatzungen alle auf das linke
zurückzunehmen. Dabei ist es für diese Provinz geblieben; die mili-
tärischen Anlagen der Römer, die sich hier finden, insbesondere die
Etappenstrassen an der Lippe gehören der ersten römischen Kaiser-
zeit an und sind wenn nicht früher, damals unter Claudius aufgegeben
worden. Aber für Obergermanien ist der gleiche Befehl nicht bloss
nicht ergangen, sondern hier ist im Laufe der Kaiserzeit die Grenze
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48 Th. Mommseu
vorgeschoben und befestigt worden ; und davon zeugt der obergermanische
Limes.
Um die Entwickelung der Verhältnisse richtig zu verstehen, muss
man unterscheiden zwischen der Ziehung und der Sperrung der Grenze.
Jene geht auf Augustus zurück; seine germanischen Feldzüge endigten
wohl mit dem Verzicht auf weitere Eroberungen, aber nicht mit dem
Verzicht auf das rechte Rheinufer selbst ; vielmehr wurde dies wenigstens
insoweit festgehalten, dass den Germanen der Regel nach die Ansie-
delung am Fluss nicht gestattet ward. Aber ebenso wenig scheinen zu-
nächst die Römer sich dort festgesetzt zu haben ; wir wissen von keinem
Kastell, keiner Strasse, keiner Stadt, die dort unter der julischen oder
der claudischen Dynastie gegründet worden wären, und Tacitus bekannter
Bericht über das Neckargebiet bestätigt durchaus, dass diese Gegend
damals im wesentlichen als Oedgrenze behandelt worden ist. Das älteste
Zeugnis einer staatlichen Anlage auf dem rechten Rheinufer ist der
Meilenstein, den ein auch sonst wohlbekannter Legat von Obergermanien
unter Vespasian um das J. 74 n. Chr. bei Offenburg im Badischen hat
setzen lassen; auch er ist seit nahezu einem halben Jahrhundert be-
kannt, aber erst in allerneuester Zeit von Hrn. Zangemeister richtig
gelesen und bezogen worden. Alle weiteren Spuren und Zeugnisse be-
stätigen es, dass die Verwandlung der obergermanischen Oedgrenze auf
dem rechten Rheinufer in einen Teil der Provinz, die Gründung von
Kastellen, die Sicherung der Grenze ein Werk der flavischen Zeit, wir
dürfen jetzt sagen, ein Gedanke Vespasians sind. Der Chattenkrieg
Domitians ist nur ein Teil der Durchführung desselben, nicht minder
die Wegebauten Traians, welche den Rhein und die Donau enger zu-
sammenschlössen.
Ich verweile nur bei dem Wallbau. Der obergermanische Limes
kann in seiner ersten Anlage mit hoher Wahrscheinlichkeit dem Domitian
und Trajan beigelegt werden. Freilich ist daran nicht bloss beständig
gebaut, sondern es ist derselbe auch teilweise nicht so sehr verlegt als
verdoppelt worden. Es ist überall eine Eigentümlichkeit dieser römischen
Anlagen, dass sie mehrfach analoge Grenzsperren hinter einander auf-
weisen, die gleichzeitig in Gebrauch gewesen sind. Am deutlichsten
zeigt sich dies in England, wo der Hadriansmauer Newcastle-Carlisle
der wesentlich gleichartige Wall des Pius und des Severus vom Frith
of Clyde zum Frith of Forth vorgelegt ist ; hier sind nachweislich beide
Linien gleichzeitig mit Truppen belegt gewesen. Ebenso liegt der
moesischen Grenzsperre das Legionslager von Troesmis unweit Galatz
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Der oberrheinische Limes. 49
in der Weise vor, dass beide die gleiche Grenze schirmen. Analoge Ver-
hältnisse finden wir auch im Neckargebiet: hier ist die Grenzlinie teils
hinter, teils vor dem Neckar gezogen. Um so weniger kann es befremden,
wenn unter verschiedenen Regierungen an diesen Bauten gearbeitet ward ;
nachweislich ist hier dies namentlich unter Pius und Marcus geschehen.
Die obergermanisch - raetische Sperrlinie unterscheidet sich von
der britannischen und der moesischen vor allen Dingen durch ihre Aus-
dehnung : sie beläuft sich insgesamt auf 70 — 80 deutsche Meilen, wovon
zwei Drittel auf Obergermanien, ein* Drittel auf Raetien entfallen. Sie
beginnt, wie gesagt, an der Nordgrenze der Provinz zwischen Ander-
nach und Remagen, biegt dann weit nach Osten aus, um das untere
Mainthal nebst den oberen Zuflüssen dieses Flusses einzuschliessen, und
hält sich von Hanau an auf längere Zeit an den Mainlauf. Vom Main ab
wird sie zwiefach : die eine wahrscheinlich ältere Anlage sucht vom Main
die kürzeste Verbindung zum Neckar und hält sich etwa von Wimpfen
ab hinter diesem. Die östlichere wahrscheinlich jüngere Linie läuft vom Main
geradewegs, meist schnurgerade, auf die Rems zu, einen Nebenfluss des
Neckar, den sie bei Lorch östlich von Cannstatt trifft. Hier schliesst
die raetische Linie sich an, welche von Lorch aus über die Altmühl
weg die Donau sucht und diese nahe vor Regensburg erreicht.
Wie durch den Anfangspunkt die Anlage sich als ein Werk der
Provinzialverwaltung herausstellt, so trägt sie auch in den beiden Pro-
vinzen, die sie begrenzt, einen verschiedenartigen Charakter. Die
obergermanische Grenzsperre besteht, wie die britannische und die
moesische, aus einer Kette von Kastellen, welche aber, der Ausdehnung der
Anlage entsprechend, beträchtlich weiter, zum Teil bis 15 Kil. von einan-
der abliegen. So weit möglich, sind für die Grenzsperre Flüsse benutzt,
namentlich der Main, so lange er in seinem mittleren Lauf eine der
Grenzsperre homogene Richtung einhält ; ebenso der Neckar, soweit er
die gleiche Richtung hat. Wo diese Flusslinien versagen, sind die
Kastelle durch einen Erdwall mit vorgelegtem Graben verbunden, in
welchen kleinere Forts und Wachttürme eingelegt sind.
Der raetische Limes dagegen besteht aus einer einfachen Steinschüt-
tung, wenigstens so weit wir bis jetzt wissen. Wachttürme scheinen auch
hier vorhanden gewesen zu sein. Kastelle, wie sie bei dem ober-
germanischen Limes vorkommen, unmittelbar hinter demselben ange-
legt und mit einiger Regelraässigkeit sich folgend, fehlen bei dem raetischen
und sind hier nur in grösserer Entfernung in unregelmässigen Abstän-
den von der Sperrung nachweisbar.
Wmtd. Zeitschr. f. Ge»ch. u. Kuuttt. IV, I. 4
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50 Th. Mommseu
Eine Grenzbefestigung, wie die britannische und die musische, war
der Pfahlgraben nicht. Es ist oft darauf hingewiesen worden, dass
dessen Tracirung ohne alle Rücksicht auf militärische Ausnutzung des
Terrains stattgefunden hat; überhöhende Stellungen, hinterliegende
Sümpfe begegnen überall. Indes ein einsichtiger Militär wie v. Yincke
bemerkt dasselbe auch hinsichtlich der Anlage in der Dobrndscha, und
es kann allerdings fraglich sein, wie weit bei dem damaligen Stande
der Kriegswissenschaft und dem militärischen Verhältnis der Römer zu
den Germanen aus solchen Wahrnehmungen Schlüsse gezogen werden
dürfen. Aber entscheidend ist das Verhältnis der verfügbaren Mann-
schaften zu den Erfordernissen einer solchen Anlage, wenn man sie als
Grenzverteidigung auffasst. Wh* kennen die Truppenzahl der Provinz
genau ; es standen dort zu der Zeit Domitians und Traians vier Legio-
nen, von 20000 Mann und 10000 Mann Auxiliarsoldaten, zusammen
30000 M., im 2. Jahrh. dagegen nur zwei Legionen, also höchstens
20000 M. Das Aufgebot der Provinz kann nur für ausserordentliche
Fälle in Betracht kommen und auch dann nicht stark ins Gewicht ge-
fallen sein. Die Gesamtzahl der Kastelle bloss der äusseren Linie schlägt
Cohausen auf etwa 50 an; das einzelne fordert zur vollen Vertei-
digungsfähigkeit durchschnittlich mindestens eine Cohorte von 500 Mann.
Also war es unmöglich mit jener Armee sämtliche Kastelle gleich-
zeitig in verteidigungsfähigen Stand zu setzen, noch viel weniger
möglich die zwischenliegenden zum Teil ausgedehnten Wallstrecken auch
nur zu besetzen, ganz abgesehen von der Unvernunft eine Armee in
dieser Art in lauter kleine Detachements aufzulösen und dem Feind
so vereinzelt zu exponieren. Bei dem raetischen der Kastelle ent-
behrenden Limes kann an eine Bestimmung zur Grenzwehr überall nicht
gedacht werden.
Also ist der überhaupt abenteuerliche Gedanke eine Linie wie
die hier beschriebene obergermanische als fortiticatorische Circum-
vallation zu fassen ein für allemal abzulehnen und wird vielmehr
diese Anlage so aufzufassen sein, dass wohl das einzelne Kastell je
nach Umständen mit voller Besatzung versehen und als Festung ge-
braucht werden konnte, die Sperrung zwischen ihnen aber lediglich den
Zweck hatte für gewöhnliche Zeiten den Sicherheitsdienst zu erleichtern
und Räubern und Schmugglern das Geschäft zu erschweren. Für diesen
Zweck reicht sowohl die Anlage wie die Truppenzahl vollständig aus;
auch lag es nahe die£Querstrassen , deren Überschreitung verhindert
werden sollte, anfangs vielleicht durch Verhaue, später durch einen zur
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Der oberrheinische Limes. 51
Postenstellung eingerichteten Wall zu sperren. Weniger klar ist der
Zweck des raetischen Steinwalles; doch wird er wahrscheinlich der
gleiche sein, nur dass die Aussetzung ständiger Posten hier nicht er-
forderlich schien, also die Verschiedenheit beider Anlagen darauf hin-
deutet, dass hier die Grenzverhältnisse friedlicher waren und die bereite
militärische Hülfe eher entbehrt werden konnte.
Dazu stimmen auch die geschichtlich bekannten Verhältnisse. Der
obergermanische Limes muss in erster Reihe sich bezogen haben auf
den Verkehr mit den Chatten, der raetische auf den mit den Her-
munduren. Nun hat allerdings in der Epoche, der der Grenzwall
wesentlich angehört, in dieser gesamten Gegend die Ruhe vorgeherrscht;
nach dem Chattenkrieg Domitians, der wohl den unmittelbaren Anlass
zu der gesamten Anlage gegeben hat, erfahren wir nichts von Grenz-
kriegen in diesem Gebiet bis auf den gegen die Marcomanen, in
welchen die Chatten eingriffen, wenn sie auch nicht in hervorragender
Weise sich daran beteiligten. Aber wenn diesen gegenüber doch
immer Vorsicht geboten war, so verhält es sich bekanntlich anders
mit den Hermunduren. "Der Gau der Hermunduren', sagt Tacitus,
"ist den Römern treu, und darum wird diesen allein von den Germanen
der Verkehr nicht blos am Ufer (oder vielmehr an der Grenze) ge-
stattet, sondern im Binnenland und in der angesehensten Pflanzstadt
der Provinz Raetien — das heisst in Augsburg. Sie überschreiten den
Fluss wie sie wollen und ohne Aufsicht; und wenn wir den übrigen
Ausländern bloss unsere Waffen und unsre Lager zeigen, so haben wir
diesen unsere Stadt- und Landhäuser aufgethan, ohne dass sie darum
bitten.' Darauf wird mit grosser Wahrscheinlichkeit bezogen werden
dürfen, dass die militärische Kontrole des Grenzverkehrs in Raetien weg-
gefallen zu sein scheint, da der Limes hierauf nicht eingerichtet ist.
Eine gewisse Grenzsperre, um die Zollerhebung zu erleichtern, kann
recht wohl auch hier stattgefunden und dafür diese Anlage gedient haben.
*^ö*«-«
Die Mainzer Chronik von 1459—1484.
Entgegnung von Prof. G. Hegel in Erlangen.
Herr Archivar Dr. A. Wyss hat seine Studie über meine Edition
der Mainzer Chroniken im letzten Heft Jhg. 1884 dieser Zeitschrift
fortgesetzt in Bezug auf die oben genannte Chronik.
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52 C. Hegel
In dieser Chronik ist der hauptsächliche Bestandteil die gleich-
zeitige Erzählung eines Mainzers, worin so ausfuhrlich wie glaubwürdig
über die Verhandlungen des Rats der Stadt mit den beiden streitenden
Erzbischöfen, Diether von Iseuburg und Adolf von Nassau, sowie mit
der Pfaffheit der Stadt berichtet und sodann der Überfall und die Er-
oberung von Mainz durch Adolf von Nassau am 28. Oktober 1462
und das darauf von dem Sieger über die Bürger verhängte Strafgericht
geschildert ist (s. die Einleitung).
Die neue Ausgabe und Bearbeitung der Chronik ist aus dem Ge-
sichtspunkt behandelt, dass ihr Wert lediglich in diesem Hauptstück,
worin sie eine wichtige geschichtliche Quelle ist, besteht. Nur um des-
willen habe ich sie in meine Sammlung der Städtechroniken aufgenommen.
Das Ganze der Chronik stellt sich als eine Compilation aus dem
17. Jh. dar, worin ausser jener Erzählung noch anderes, zum Teil
ebenfalls Gleichzeitiges, wie Aktenstücke und ein von dem Kampf in
Mainz handelndes Reimgedicht, zum Teil aus bekannten Druckschriften
Geschöpftes verarbeitet ist. Ihre Abfassung fällt um ungefähr 120 Jahre
später als die Dinge, von denen sie bis zum Schluss handelt. Es ist
so, wie wenn heutzutage Jemand eine interessante gleichzeitige Erzäh-
lung aus der Geschichte des siebenjährigen Krieges aufgefunden hätte
und diese mit einer Einrahmung aus bekannten Geschichtsbüchern ver-
öffentlichte.
Ich habe von den anderweitigen vom Compilator benutzten Quellen,
in Bezug auf den ersten und dritten Abschnitt der Schrift, in meiner
Einleitung S. 11 und 12 in der Kürze gehandelt und überdies in den
Anmerkungen zum Texte auf dieselben und andere verwandte Quellen-
schriften hingewiesen.
Den Zuthaten des Compilators, welche A. Wyss mit Recht als
'Ballast' bezeichnet, ist der Fleiss seiner Studie zugewendet, worin meine
Nachweisungen vervollständigt und die betreffenden Stellen der Chronik
zeilenweise nach dem Druck angegeben sind. Wenn aber hiermit die
Forderung verbunden und an den Herausgeber gestellt wird, dass er
solchen "Ballast' durch kleineren Druck für den Leser hätte unschädlich
machen sollen, so muss ich meinerseits erwidern, dass ich ein derartiges
Verfahren im vorliegenden Falle weder für nötig noch für richtig ge-
halten hätte, nicht für nötig, weil bereits in der Einleitung diejenigen
Teile der Chronik, wo sie als Quelle zu benutzen ist, genugsam be-
zeichnet sind, und nicht für richtig oder passend, weil die ganze
Compilation, abgesehen von einigen unbedeutenden Aeusserungen des
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ftic Mainzer Chronik von 1469—1484» 53
Autors (s. Wyss S. 415) nichts als Entlehntes enthält und* wenn von
diesem nur das als solches Nachgewiesene im kleineren Druck, alles
übrige aber im grösseren gegeben wäre, dann erst recht Unklarheit
aber den ungleichen Wert des letzteren entstanden wäre, indem darin
das ans schlechten wie guten Quellen Geschöpfte als gleichbedeutend
erschiene.
Über einzelnes will ich noch folgendes bemerken; und zwar zu*
nächst, was sich mit dem Ort und der Zeit der Abfassung berührt.
Zu dem Verzeichnis der Mainzer Verräter habe ich S. 59 ange-
merkt, dass es sich auch in der Frankfurter Reichscorrespondenz und
ähnlich in der Speierischen Chronik finde. Beide waren dem Compilator
sicherlich unbekannt. Wyss hat es auch auf einem eingeklebten Blatt
in einer Hs. der Limburger Chronik gesehen. Es war demnach noch
sonst verbreitet und ohne Zweifel auch in Mainz zu finden. Denn es
ist nach Gegenstand und Inhalt der Chronik überhaupt als wahrschein-
lich anzunehmen, dass sie in Mainz verfasst worden sei.
Auf die wörtliche Übereinstimmung mit Serarius, rerum Mogunt.
L. V, und Benutzung desselben habe ich gleichfalls schon hingewiesen *)
und damit anerkannt, dass die Compilation erst nach 1604 verfasst
sein könne.
Ich habe ferner behauptet, dass sie in ihrer ersten Redaktion A
vor dem J. 1612 verfasst sein müsse, weil ein Zusatz in der zweiten,
offenbar späteren Redaktion eben dieses Jahr als die Zeit ihrer Abfas-
sung bezeichnet. Damit steht jedoch im anscheinenden Widerspruch die
wörtliche Übereinstimmung eines in beiden Redaktionen befindlichen
Stücks mit Lehmanns Speierischer Chronik, die selbst erst 1612 im
Druck erschienen ist. Ich habe darum als möglich angenommen (Einl.
S. 11 Anm.), dass der Compilator die Erzählung über das Treffen bei
Pfeddersheim am 4. Juli 1460 und was weiter bis zum Friedensvertrag
vom 18. Juli darauf folgt (S. 15 Anm. 3), aus der gleichen Quelle
wie Lehmann geschöpft haben könne. Ich gebe diese Vermutung be-
reitwillig gegen eine bessere preis, kann aber die von Wyss aufgestellte
nicht für die bessere halten. Es hilft nichts, ein fingiertes Concept
des Verfassers vom J. 1612 an die Stelle der Redaktion A zu setzen,
aus welchem derselbe erst später, etwa 1619, sowohl A wie B ziem-
*) Einl. S. 12: 'Einige Nachrichten über Diether's Regierung stimmen
beinahe wörtlich mit Serarius überein und lassen die Hand des späteren
Bearbeiters erkennen.' Dass unter dem späteren Bearbeiter eben der
Compilator zn verstehen sei, ergiebt sich aus dem Vorhergehenden.
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64 C. öegel
Hch gleichzeitig aasgearbeitet habe (Wyss S. 413): das Verhältnis bei-
der Redaktionen und beider Schriftensammlungen , worin sie sich be-
finden (s. meine Einl. S. 6), zn einander nnd die nur in einem Znsatz
von B angegebene Abfassungszeit 16 t 2 wird dadnrch nicht verständlicher.
Lehmann giebt als Quelle seiner Erzählung von dem Treffen bei
Pfeddersheim eine "bischöfliche Beschreibung 9 desselben an, die, wie es
scheint, wörtlich aufgenommen ist. *) Mit dieser zum Teil übereinstim-
mend ist die Erzählung derselben Begebenheit in der von Mone heraus-
gegebenen Speierischen Chronik c. 163. Doch unterscheiden sich beide
in der Form wie auch im Inhalt. Letztere giebt den Bericht des
Hauptmanns des Speierischen Fähnleins an den Rat und ist über die
Vorgänge des Treffens viel kürzer gefasst als jene, welche den Anteil
des Pfalzgrafen weit mehr hervortreten lässt, weicht auch im einzelnen
wie bei der Aufzählung der gefallenen 6 oder 7 Grafen von ihr ab.
Ich kann demnach die von Wyss mir entgegengestellte Behauptung
(S 415), dass die bischöfliche Beschreibung in der Speierer Chronik
bei Mone vorliege, nicht als zutreffend gelten lassen, sondern denke
mir das Verhältnis zwischen beiden so, dass der Bericht des Stadt-
hauptmanns in der bischöflichen Beschreibung benutzt worden sei. Letz-
tere verstehe ich als eine Beschreibung des Treffens, die der Bischof
Johann von Speier seinerseits in einem Ausschreiben oder irgend einer
schriftlichen Abfassung gegeben hat. Denn auch er war ebenso wie
die Stadt Speier bei dem Kriege und dem Treffen, beide als Verbündete
des Pfalzgrafen, beteiligt (s. die Chronik bei Mone c. 161, Quellen-
sammlung I S. 442, 443, und Eickhardt Artzt Weissenburger Chronik,
Quellen u. Erört. II. S. 179).
Über die mit der Mainzer Chronik gleichartige Compilation des
Domvicars Georg Helwich, Moguntia devicta, welche zuerst 1626 im
Druck erschienen und von Joannis Rer. Mogunt. T. II wieder abge-
druckt ist, habe ich Einleitung S. 13 gesagt, dass in ihr die Chronik
ausgeschrieben sei. Wyss zeiht mich des Irrtums und bemerkt, "die
Ähnlichkeit beruhe auf Benutzung gleicher Quellen, was sich mit Be-
stimmtheit nachweisen lasse. 9 Helwich selbst nennt im Eingang seiner
Schrift die von ihm benutzten Autoren und dazu lateinische und deut-
sche Manuskripte von Zeitgenossen, die er in seiner Dedikation an
Kurfürst Georg Friedlich bestimmter als mitlebende Mainzer Bürger
bezeichnet, deren einigermassen rohe Abfassungen er zwar nicht wört-
*) S. 933: 'Nachfolgende Erzählung ist aus der bischöflichen Speyer-
schen Beschreibung hieher gesetzt/
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Google
bie Mainzer Chronik von 1459—1484. 56
lieh wiedergegeben, sondern bald erweitert, bald verkürzt und in an»
dere Ordnung gebracht habe. '). Aus seiner Darstellung selbst von
S. 155 des Abdrucks bei Joannis Bd. II an bis zum Schluss beim
Tode des Erzb. Diether 1482 (Sectio XV) ist in der That leicht zu
ersehen, dass darin nicht nur die gleichzeitige Erzählung unserer Chro-
nik, sondern auch, was diese noch darüber hinaus bis zum Schluss über
die zweit« Regierung Diethers enthält, in der von ihm angedeuteten
Weise behandelt und ausgeschrieben ist.
Es sei noch erwähnt, dass ich in einem besondern Stück des 2.
Bandes, ' das als Anhang zur Chronik anzusehen ist, von anderen, und
zwar nur den der Sache nnd Zeit nach am nächsten stehenden und
darum vorzugsweise in Betracht kommenden Berichten über die Er*
oberung von Mainz gehandelt, und dazu eine sehr interessante, bisher
unbekannte niederdeutsche Erzählung von einem beteiligten Anhänger
Erzb. Adolfs aas einem Codex der Bibliothek des Collegium Theodo-
sianum in Paderborn und ein gleichfalls unbekanntes Carmen elegiacum
de Moguntinorura excidio aus der fürstlich Wallersteinischen Bibliothek
zu Maihingen mitgeteilt habe.
»^>*e^o.*
Recensionen.
Der römische Grenzwall in Deutschland. Militärische und technische
Beschreibung desselben von A. v. Cohausen, Ingenieur-Oberst z. D.
und Conservator. Mit 52 Folio - Tafeln Abbildungen. Wiesbaden,
C. W. Kreiders Verlag. 1884. — Angezeigt von Dir. F. Haug
in Mannheim.
Schon längst war bekannt, dass Herr von Cohausen mit einem Werk
über den rumischen Grenzwall beschäftigt sei, und mit begründeter Spannung
durfte man demselben entgegensehen; denn es war unter den Erforschern
der heimischen Altertümer gewiss Einstimmigkeit darüber vorhanden, dass er
durch seinen Beruf als Ingenieur-Offizier, durch seine erfolgreiche Thätigkeit
auf dem realen Gebiete der Altertumswissenschaft und speziell durch seine
mehr als 30jährige persönliche Bekanntschaft mit dem Grenzwall mehr als
irgend ein anderer einzelner Mann dazu berufen war. Die hohen Erwartungen,
welche jedermann von dem Werke hegte, sind auch nach der technischen
') — conscripta, ex quibus humili ac impolita dictione plurima de-
sumsi, non quidem verbum e verbo expriraens — sed latius nonnunquam
contractiusve res ipsas explicans, ordinemque rerum, sienbi commodius
visum fnit, ernnmutans.
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56 ftecehsionert.
Seite hin in der Hauptsache erfüllt worden. Wenn wir im Folgenden neben
den grossen Verdiensten des Werkes auch einige Mängel und Lücken her-
vorheben, so thun wir es in dem Gedanken, dass es doch auf dem Gebiet,
auf welches es sich erstreckt, die Forschung bedeutend gefördert, teilweise
auch zum Abschluss gebracht hat.
Es fehlt dem Vf. keineswegs an dem Bewusstsein, dass zu einer
umfassenden geschichtlichen Darstellung noch mehr gehören würde, und dass
diese nur geschrieben werden könnte „in Verbindung mit der Geschichte der
römisch-germanischen Kriege und mit Zurateziehen aller Schriftquellen", und
er fügt bescheiden hinzu: „Wir müssen uns darauf beschränken, diesen Ge-
schichtschreibern ein nicht zu übersehendes Material, eine technische und
militärische Beschreibung des Grenzwalls zu übergeben." Noch eine andere
Beschränkung hätten wir gerne schon in den Titel des Werkes aufgenommen
gesehen : „Der römische Grenzwall vom Main bis zum Rhein." Es ent-
fallen nämlich nach einer kurzen Einleitung und Übersicht auf den Limes
von Kelheim bis Lorch nur 18, von da bis Grosskrotzenburg 14 Seiten, und
dies ist etwa */» des ganzen Zuges ; dagegen die übrigen *!s sind auf 266
Seiten eingehend in einzelnen Abschnitten, je von einem Kn stell zum andern,
dargestellt Den Schluss des Textes bilden die interessanten Vergleichungen
mit andern Grenzwehren und die ebenfalls sehr bedeutsamen „Ergebnisse der
Untersuchung", nebst Namen- und Sach-Register. Damit haben wir aber nur
erst die eine Hälfte des ganzen Werks; die andere bildet ein Atlas, der
zu dem beschreibenden Wort im reichsten Masse das anschauliche Bild hin-
zufügt. Wir finden hier nach einer allgemeinen Übersichtskarte (Tafel I)
namentlich Grundrisse und Profile der Grenzkastelle, Wachtürme, Villen
Grabhügel von Grosskrotzenburg bis Nicderbieber (Tafel IV — XXIX), sodann
Detailkarten über den Lauf des Limes vom Main bis zum Rhein (Tafel
XXXIII — XXXIX) und eine grosse Anzahl von Profilen des Walls und Gra-
bens (Taf. XL— XL VIII). Es erhellt, dass in diesen graphischen Darstel-
lungen ein Hauptwert des Buches liegt. Man wird aber durch dieselben
auch daran erinnert, wie viel in Bayern und Württemberg noch geschehen
muss, um dem, was durch Cohausen und seine Mitarbeiter für den rechts-
mainischen Limes geleistet ist, nachzukommen. Durch Männer wie Büchner,
Mayer, Paulus und neuestens Herzog und Ohlenschlager sind wir wohl über
den Zug des Limes genau unterrichtet, aber die Profile sind in Württemberg
nur spärlich, in Bayern so gut wie gar nicht aufgenommen, und fast alle
Kastelle harren noch der Ausgrabung von der Donau an bis Jagsthausen, ja
sie sind zum Teil in ihrer Lage noch nicht einmal festgestellt. In Baden und
am Main geschieht dies eben jetzt, besonders durch die eifrige Thätigkeit
Conrady's.
Ehe wir zum Einzelnen übergehen, sei noch eine allgemeine Bemerkung
vorausgeschickt. Herr v. Cohausen hat mit einem andern verdienten Limes-
Forscher, dem älteren Paulus, das gemein, dass er die Litt er a tu r nur
gelegentlich, aber nicht durchgängig und methodisch benützt und ebenso nur
im Vorbeigehen citiert. So sagt v. Cohausen S. 1 kurz: „Wer sich mit der
Litteratur bekannt machen will, findet sie in den Bonn. Jahrb. LXIII 1878
von Professor Hühner zusammengestellt." Aber eben bei Hübner steht sehr
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ftecensioneri. £>?
richtig (a. a. 0. S. 21): „Diese ganze Litteratur in erschöpfender und me-
thodischer Weise auszunutzen hat noch niemand versucht." Dass diese For-
derung nicht blos eine Pedanterie der Stubengelehrten ist, erlauben wir uns
an einem evidenten Beispiel klar zu machen. Herr v. Cohausen sagt S. 325:
„Der trockenen Donaugrenze (d. h. dem ratischen Limes) fehlten, soviel bis
jetzt bekannt, alle Kastelle". Nun haben aber in den Jahren 1818 ff. der
Professor Freudenreich und der Oberjustizsekretär Buzorini in Ellwangen den
Grenzwall von Weiltingen bis Welzheim untersucht und eine Reihe von
Kastellen und grösseren Lagerplätzen gefunden, auch in den Württ. Jahrb.
von 1823 einen freilich sehr kurzen Bericht darüber gegeben. Sie waren es,
welche Buchner den Weg wiesen, aber des letzteren schnell hingeworfenes
Buch;* „Reise auf der Teufelsmauer u hat ihren kurzen Bericht in Schatten
gestellt und so zu sagen erdrückt. Der ältere Paulus hat zwar denselben an-
geführt (Württ. Jahrb. 1835, S. 154), aber nicht einmal die Namen der Ver-
fasser genannt, noch auch die von ihnen angegebenen Spuren weiter verfolgt.
Auch Herzog hat beide nur gelegentlich als Berater Buchners erwähnt. Erst
der jüngere Paulus ist wieder auf sie aufmerksam geworden und hat in den
Württ. Jahresheften für Landesgeschichte VH (1884), Heft 1 eine kurze Ab-
handlung veröffentlicht: „Die römischen Schanzwerke am Donaulimes". Aber
auch hier vermissen wir die Nennung der beiden ersten Entdecker. So ist
also eine schon vor mehr als 60 Jahren gemachte Beobachtung durch Ver-
nachlässigung der vorhandenen Litteratur wieder so gut als verloren gegangen
und mu8ste jetzt neu ans Licht gezogen werden.
Ein ähnlicher Fall aus dem Gebiete des von Cohausen eingehend be-
arbeiteten rechtsmainischen Limes ist mir allerdings nicht bekannt Vielleicht
dürfte es sich aber doch empfehlen, die alten Karten nachzusehen, von welchen
Cohausen und Hübner nichts sagen, und die mir selbst auch nur aus den
Anführungen Anderer bekannt sind, z. B. Fr. Zollmann, Karte von der Graf-
schaft Hanau 1728; Exadimma Vckrariat tabula, del. G. C. Bunau (=- W.
C. Bunau, la Wetteravie, Paris 1762?); Nie. Persona, Locorum Bheno aäia-
centitim pars inferior; Karte der Wetterau von Müller, Hanau 1783. Auf allen
diesen soll der Limes verzeichnet sein; vielleicht hätten sich dieselben auf-
finden lassen und bei genauerer Betrachtung nützliche Winke gegeben. Dass
auf der Strecke von Unter- Widdersheim bis Arnsburg der Lauf des Limes
im einzelnen noch nicht durchaus sicher ist, geht aus Cohausens Darstellung
selbst hervor (vgl. S. 65. 70. 75). Der bedeutendste Vorgänger Cohausens,
der Oberst-Lieutenant F. W. Schmidt, hat auf dieser ganzen Strecke nichts
gefunden, Pfarrer Möbius in Traishorloff und Direktor Soldan in Giessen
ziehen den Grenzwall zum Teil etwas anders als H. v. Cohausen, und aus
einer Zeitungsnachricht entnehme ich, dass von dem Geschichtsverein für
Hessen in diesem Sommer durch die Herren Fr. Kofier und Lehrer Bach
Ausgrabungen angestellt worden sind, wonach der Pfahlgraben nicht, wie Co-
hausen annimmt, durch Bettenhausen gehen soll, sondern näher an Langsdorf
vorbei, wo die Grundmauern eines Kastells von 148' Länge und Breite mit
abgerundeten Ecken ausgegraben worden seien. Bei solchen Differenzen
wären vielleicht doch aus einer alten Zeichnung oder Nachricht Anhaltspunkte
zu gewinnen, da der Grenz wall natürlich früher viel besser erhalten war.
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50 ftecensiöneu.
•
Eine vollständige und methodische Benutzung der vorhandenen Litteratur ist
die notwendige Ergänzung der eigenen Beobachtung, um so mehr, wenn, wie
hier, das Objekt der Forschung von Jahr zu Jahr mehr geschwunden ist.
Nach diesen allgemeinen Bemerkungen folgen wir dem Gang des
Werkes selbst. Die Länge des Grenzwalls wird von Cohausen so berechnet:
1) Der Limes Raeticus, von seinem Anfang oberhalb Kelheim an der Donau
zuerst nordwestlich bis Gunzenhausen, dann südwestlich bis Lorch 174 km,
2) der rheinische Limes a) von Lorch bis zum Main bei Miltenberg 107 km,
b) der Lauf des Mains von Miltenberg bis Grosskrotzenburg 46 km, c) der
Grenzwall von da nördlich, dann im Bogen um die Wetterati herum, dann
westlich auf dem Taunus hin, endlich nordwestlich bis zum Rhein bei Rhein-
brohl 215,5 kin, zusammen 542,5 km.
Den Limes Raeticus beschreibt Cohausen auf Grund der bekannten
Schriften Buchners und Mayers, 'sowie der freilich nicht näher eingehenden
Bemerkungen Ohlenschlagers in aller Kürze. Eine kleine Strecke, von Gun-
zenhausen bis Pleinfeld, hat er selbst im Sommer 1877 mit Conrady begangen;
über diese giobt er einen besonderen Bericht (S. 18 ff.). — Den bayrischen
Limes, die sog. Teufelsmauer, beschreibt er nach Mayer als eine Trocken-
mauer, ohne Mörtel, wiewohl Coli, selbst an einer Stelle Mörtel gefunden
hat. Sie ist jetzt etwa 10' breit und 3 — S'/i' hoch; hieraus schliesst Co-
hausen auf eine ursprüngliche Höhe von 2,50 m, was vielleicht etwas zu viel
ist, und sagt: höher sind auch die Mauern der Kastelle im Taunus nicht.
Einen Graben hat die Mauer nicht vor sich; nur läuft nach Mayer in einer
Entfernung von 17 Xi d. h. „Schritt" (dies das Mass, mit welchem Cohausen
durchgängig misst, *= * 4 m) von der Donau an bis Kleinlellenfeld ein
schmaler, seichter Graben parallel vor der Mauer her. Hierin finden Mayer
und Ohlenschlager die letzte Spur einer Palissadenreihe, Cohausen dagegen
die Abgrenzung eines Pomeriums, eine Marke, wie weit der Wald von der
Mauer zurückgehalten werden sollte. Den Grund, warum die Römer hier
eine Mauer zogen anstatt Wall und Graben, findet Cohausen — und das ist
meines Wissens ein neuer und einleuchtender Gedanke — in dem geo-
gttostischen Untergrund (S. 11). „Der ganze Zug der Teufelsmauer
geht durch die Juraformation, deren Flösse allenthalben plattenförmige Schich-
tungen und rechtwinklige Absonderungen zeigen und daher leicht zu trockenen
Mauern aufgeschichtet werden können. tt Die „Festpunkte" beschreibt Mayer
als kreisförmige Schutthügel von 52—85 Schritt Umkreis oder 12—20 m im
Durchmesser; Cohausen hält dagegen eine quadratische Form der Türme mit
abgerundeten Ecken, ähnlich denen im Taunus, für wahrscheinlicher und ver-
sucht S. 13 eine Rekonstruktion derselben. Auffallend findet er das Fehlen
der Kastelle. Dieselben fehlen aber eigentlich nicht, nur stehen sie in einem
weniger nahen Verhältnis zu dem Grenzwall ; denn die bis jetzt bekannten
Kastelle, wie Eining, Irnsing, Pföring, Kösching, Pfunz, Irnsingen liegen 5—13
km hinter dem Wall, nur Gunzenhauscn unmittelbar daran. Beigefügt ist
noch ein besonderer Abschnitt über die sog. römischen Warttürme mit
Bossenquadern, welche bei Mayer, Mone, Krieg von Hochfclden als
Dogma galten. Mit Recht bezeichnet Cohausen dieselben als Bergfriede des
12. u. 13. Jahrh. (vgl. auch Näher, Die baugcschichtliche Entwicklung der
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ftecensionen. ߧ
Ritterburgen in Südwestdeutschland, Bonner Jahrb. LXXVI, S. 91 ff.). „An
römischen Bauten in Italien, sagt er, findet man bei weitem nicht so viele
Bossenquader-Türme wie in Bayern, und wo man überhaupt in Italien Bossen-
quader findet, sind sie ohne Randschlag", wie auch die Porta nigra in
Trier, während jene vermeintlich römischen Türme Bossen mit Randschlag
haben.
Über den württembergischen Teil des Limes Raeticus geht Co-
hausen sehr kurz hinweg. Nach den einheimischen Forschern hat derselbe
„das Profil einer Strasse (nicht mehr einer Mauer), d. h. eine Unterlage
aus plattenförmigem Gestein, darauf eine Stückung von hochkantig gestellten
Steinen, überschüttet mit einer Schichte zum Teil weit hergeholten Klein-
schlags, und dieser zusammengebacken mit einem massenhaften Mörtelguss"
(S. 15). Aber von wo an ändert der Limes seine Konstruktion und wird aus
einer Mauer znr Strasse? Die blauweissen und schwarzroten Grenzpfähle
können es doch nicht ausmachen. Diese Frage bedarf also noch der Unter-
suchung. Ebenso ist ein anderer Punkt nicht völlig aufgeklärt: Freudenreich,
Buzorini und Buchner Hessen den Grenzwall südlich von Iggingen und Her-
lighofen, Wnstenried und Muthlangen, an Klein- und Hangen-Deinbach vor-
bei nach Lorch ziehen; der ältere Paulus und ebenso Herzog legten ihn
aus militärischen Rücksichten auf die beherrschenden Höhen südlich vom
Leinthal, wo eine Hochstrasse nach Pfahlbronn hinfuhrt; der jüngere
Paulus und Cohausen entscheiden sich wieder für die Lorcher Linie, wobei
letzterer bemerkt, dass andere Stellen des Grenzwalls zur Genüge beweisen,
dass die Römer nicht die Höhe eingehalten haben. Die oben angeführte Ab-
handlung des jüngeren Paulus war Cohausen noch nicht bekannt; derselbe
sieht die „Mörtelstrasse" nicht als die eigentliche Grenzlinie, sondern als den
„Räckenmarksstrang des römischen Verteidigungsgebiets* an, indem er auch
römische Schanzwerke ausserhalb dieser Strasse gefunden haben will. Letzteres
wird Cohausen durchaus bestreiten, da er mehrfach und nachdrücklich be-
tont, dass sich ausserhalb des Limes keine römischen Befestigungen finden
Übrigens glauben wir auch, dass manche der von Paulus als römisch be-
zeichneten „Bürotel u (Burgställe) dem Mittelalter zuzuweisen sind, so der
jetzt noch 46' hohe Erdhügel bei Buch (S. 43). Auf das Ergebnis der von
Paulus beabsichtigten Ausgrabungen in jenen Gegenden darf man gespannt sein.
Gehen wir mm aber zu dem rheinischen Limes über, der bekannt-
lich aus Wall und Graben besteht, so ist keine Differenz über den Zng des-
selben von Pfahlbronn-Haghof an. Die Strecke von da bis Mainhardt hat zu
Anfang unseres Jahrhunderts Pfarrer Presch er, das Stück von Mainhardt
bis Osterburken schon im vorigen Jahrhundert Hansseimann annähernd
festgestellt. Die schnurgerade Linie hat der ältere Paulus erkannt und gegen
verschiedene Zweifel siegreich behauptet (mit Ausnahme des letzten Teils
von Walldürn an). Wenn auch nicht die ganze Linie erhalten ist, so liegt
doch der Beweis für die gerade Führung nach Herzog (Die Vermessung des
römischen Grenzwalls in seinem Lauf durch Württemberg, S. 22) darin, dass
alle noch erhaltenen ziemlich bedeutenden Reste in eine gerade Linie fallen.
Dieselben sind nach den Forschungen der hiezu berufenen Kommission in die
Flurkarten des statistisch-topographischen Bureaus eingezeichnet und auf der
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60 Iiecensloneti.
Herzog'schen Karte übersichtlich dargestellt. — An dieser Linie, aber nicht
unmittelbar am Limes, Hegen die durch Inschriften beglaubigten römischen
Garnisonsplätze Welzheim, Murrhardt, Mainhardt, Öhringen, Jagsthausen,
Osterburken und Walldürn. Das Kastell von Mainhardt ist durch den
jüngeren Paulus (Herzog Taf. II, hienach Cohausen Taf. XLIX), das von
Osterburken durch den Mannheimer Altertumsverein (Taf. L), das von
Walldürn durch Conrady ausgegraben worden, die andern harren noch ihrer
näheren Feststellung.
Von Walldürn an beginnen nun die höchst wichtigen Entdeckungen
Conrady 's. Während nämlich Paulus bekanntlich die gerade Linie bis an
den Main bei Freudenberg sich fortsetzen Hess (wobei aber das Kastell von
Walldürn ausserhalb des Limes fiel), hat Conrady nach früheren Vermutungen
von Buchner und zuletzt von K. Christ durch die sorgfaltige und methodische
Ausgrabung von 21 Wachtürmen (vgl. Wd. Zs. III, 1884, S. 266 ff. mit einer
Karte) unwiderleglich nachgewiesen, dass der Grenzwall südlich von Wall-
dürn die gerade Linie verlässt und sich in mehreren Winkeln über Neusass,
Keichart8hausen und Wenschdorf nach Miltenberg hinzieht und bei dem
Kastell Altstadt (vgl. Cohausen Taf. LI) den Main erreicht Diese Entdeck-
ungen hängen jedoch mit einer anderen Frage zusammen, welche Cohausen
nur im Vorbeigehen streift, nämlich mit dem von dem Baumeister K. Arnd
behaupteten „Probuswall", der sich nach dessen Ansicht von Freudenberg
über die unwirtlichen Höhen des Spessarts und Vogelsbergs um die Orte
Gelnhausen, Birstein, Schotten herumzieht, also fast das ganze Gebiet der
Flüsse Kinzig, Nidder und Nidda einschliesst. Noch Hübner in seiner oben
angeführten Abhandlung hatte sich nicht ablehnend dagegen verhalten und
den Arnd'schen Wall in die von Kiepert angefertigte Karte einzeichnen lassen,
obgleich die fraglichen Gegenden gar keine Spuren römischer Besiedelung
zeigen und etwaige von Probus angelegte Verschanzungen doch nicht der
in Frage stehende Limes sein können. Daher trat Alb. Duncker in der
Schrift „Beiträge zur Erforschung und Geschichte des Pfah)grabens u (1879)
nachdrücklich dagegen auf, und der unermüdliche Jakob Schneider gab im
Anschluss an die Forschungen des Oberstlieutenants F. W. Schmidt und des
älteren Dieffenbach in der 12. Folge seiner „Neuen Beiträge" (1879) den Lauf
des Limes in der Hauptsache ganz richtig au. Völlig beseitigt aber und
durch thatsächliche Funde widerlegt ist die Arnd'sche Hypothese erst von
Conrady; denn wenn der Grenzwall bei Miltenberg den Main erreicht, so
kann er nicht in einer Spessartlinie seine Fortsetzung gefunden haben, son-
dern er muss von da an dem Main gefolgt sein, der hier in derselben Rich-
tung fliesst, oder der Main selbst muss die Grenze gebildet haben. Letzteres
nimmt auch Cohausen an, welcher die Strecke von Miltenberg abwärts mit
der Strecke von Passau bis Kelheim vergleicht und beide als „nasse Grenzen u
bezeichnet. Aus den neuesten Nachrichten Conrady's und G. Wolffs ist zu
entnehmen, dass .dieselben einander entgegenarbeiten, um die Kastelle,
welche am linken Mainufer sich zwischen Miltenberg und Grosskrotzenburg
finden, Trennfurt, Obernburg, Niedernberg, Stockstadt, SeHgenstadt, aufzu-
nehmen und dadurch den Nachweis zu vervollständigen, dass hier wirklich
der Fluss die Grenze bildet.
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Recensionen. 61
Ehe wir aber weitergehen, haben wir noch der Mümliugliuie zu ge-
denken, welche nach Conrady (a. a. 0. 209) nicht von Oberabnrg, sondern
etwas weiter südlich von Wörth ans gegen Süden sich an dem Mümliugthal
hinzieht. Dieselbe ist neuerdings von einer hessischen Kommission näher
untersucht worden. Sie besteht aber nicht aus einem fortlaufenden Wall,
sondern nur aus einer Reihe von Kastellen: Lützelbach, Heimhaus, Eulbach,
Würzberg, Hesselbach, Sehlossau, zwischen denen Wachtürme die Verbindung
herstellten. In den letzten Jahren ist nun aber durch K. Christ, Geh. Hof-
rat Wagner und Conrady nachgewiesen worden, dass diese Linie nicht,
wie Knapp annahm, sich gegen Osten in einem Bogen nach Mudau hinüber
wendet, sondern gerade südlich fortsetzt. In diese Richtung fällt namentlich
das von Wagner und Conrady 1883 ausgegrabene Kastell Oberscheiden-
thal; weiter folgt Neckarburken, wo ebenfalls ein Kastell sich befand, und
es besteht grosse Wahrscheinlichkeit (vgl. Zangemeister, Westd. Korr. II,
Nr. 140), dass die MümlingHnie in einer schon von dem älteren Paulus ange-
nommenen Neckarlinie sich fortsetzt über Gundelsheim, Wimpfen, Böckin-
gen, Benningen-Marbach bis Kannstatt, wo überall durch Inschriften Militär-
stationen nachgewiesen sind. Über das Verhältnis dieser Linie zum Limes
ist noch keine Klarheit hergestellt. War die Ncckar-Mümlinglinie die frühere
Grenzlinie? oder ist sie als befestigte Strassenlinie im Innern angelegt wor-
den ? Eine dritte Möglichkeit, dass sie in die letzte Zeit der Römerherrschaft
fallt und angelegt wurde, als man schon an der Verteidigung des Grcnzwalls
verzweifelte, ist dadurch ausgeschlossen, dass schon im Jahre 148 nachweis-
bar in Böckingen eine Militärstation war und zwischen Würzberg und Eul-
bach eine Inschrift des Antoninus Pius, also ungefähr aus derselben Zeit, ge-
funden worden ist (Conrady a. a. 0. 386), ferner dadurch, dass nach Con-
rady's Entdeckung (ebd. 277) die Kastellmauern der MümlingHnie sauberer
und stattlicher gebaut sind, als die des Grenzwalls. Die erste Ansicht,
Priorität der MümlingHnie vor der von Pfahlbronn - Miltenberg, hat Zange-
meister (a. a. 0. 270) mutmasslich geäussert. Cohausen aber sieht, und wir
glauben mit Recht, die MümlingHnie als eine befestigte Strassenlinie für den
innern Verkehr an, welche eine gesicherte Truppen-, Boten- und Signal- Ver-
bindung vermitteln sollte. Ähnlich Conrady a. a. 0. 283 f.
Von Grosskrotzenburg an folgen wir nun ganz der ausführlichen, auf
Autopsie gegründeten und sachkundigen Führung Cohausens selbst, der diesen
rechtsmainischen Teil seit mehr als 80 Jahren (vgl. S. 2 f.), unterstützt von
verschiedenen Altertumsfreunden, besonders dem jüngeren Dieffenbach, uner-
müdlich begangen, gemessen und verzeichnet hat. Die Hauptvorgänger Co-
hausens in diesem Teil der Arbeit sind F. W. Schmidt, dessen Aufnahmen
in die Jahre 1838 — 1845 fallen, aber erst 1869 veröffentlicht wurden, und des
altern Dieffenbach mit seiner Geschichte der Wetterau (1843), sodann
für die Taunusgegenden K. Rössel, Die römische Grenzwehr im Taunus
(1876). Grössere Kontroversfragen sind hier nicht mehr zu besprechen ; dass
aber im Kleinen noch nicht alles klar und sicher ermittelt ist, wurde schon
oben gesagt (vgl. S. 57).
Um den südlichen Teil dieser Strecke hat sich in den letzten Jahren
der Hanauer Geschichtsvereiu namhafte Verdienste erworben, besonders Alb.
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62 Recensionen.
Duiu'ker t Dr. G. Wo Iff und Architekt v. Rösslcr, welche die Ausgrabung
der Kastelle Grosskrotzenburg (vgl. Taf. IV), Rückingen (Taf. LH) und aller-
neusteus Marköbel (vgl. Frankf. Didaskalia 1884 Nr. 249) geleitet haben-
in schnurgerader Richtung, und zwar fast genau von Süd nach Nord (die
Spezialkarte Cohausens Taf. XXXIII, Nr. 7. 8 ist nicht richtig orientiert)
läuft der Limes von Grosskrotzenburg, wo er den Main verlässt, nach
Rückingen, wo er die Einzig überschreitet. Das früher hier aufgedeckte
Gebäude, über welches Duncker und Suchier in der Schrift „Das Römer-
Pastell und das Totenfeld bei Rückingen" (1873) berichtet hatten, war aller-
dings nicht das Kastell selbst, sondern eine der häufig in der Nähe sich
findenden Villen — das Fragzeichen Hübners, über welches Duncker sich
vereifert hat, war demnach berechtigt — aber 1883 ist von Dr. Wolff und
Hauptmann Dahns das Kastell selbst aufgedeckt worden. Die gerade Rich-
tung setzt sich fort bis Marköbel, von wo der Limes nordnordwestliche
Richtung nimmt, aber wieder in gerader Linie über die Nidder nach Alten-
stadt und weiter an Staden vorbei über die Nidda bis zur Bingeuheimer
Mühle hinläuft. Von hier an, wo das Kastell Lochberg Hegt, tritt wieder die
fast genau nördliche Richtung eiu ; der Pfahlgraben folgt dem Thal der Hör-
loff auf der Ostseite. Von Steinheim an macht er eine starke Biegung nach
Westen, überschreitet zwischen Hungen imd Inhcidcn die Horloff und erreicht
bei Ar ns bürg die Wetter. Dass dieser letztere Teil von Steinheim oder
Unterwiddersheim an nicht ganz feststeht, wurde schon S. 67 nach dein Be-
richt Cohausens selbst bemerkt. Damit stimmen nun aber seine Spezialkarten
insofern nicht überein, als hier die Grenzlinie so sicher uud fest durchgezogen
ist, wie an andern Orten. Bei einer übersichtlichen Zeichnung des Ganzen
muss es erlaubt sein, die Lücken auszufüllen, bei einer so eingehenden karto-
graphischen Darstellung aber, wie Cohausen Rie giebt, war es unserer Ansicht
nach geboten, das Sichere und das Unsichere zu unterscheiden.
Bei Amsburg, wo das von Amtmann Fabricius ausgegrabene Kastell
Altenburg liegt (Tafel VI), lässt Cohausen auf eine kurze Strecke die Wetter
die Grenze bilden. Von hier an macht der Pfahlgraben um Grümingen herum
einen Bogen, der in eine längere gerade südwestliche Linie ausläuft ; er zieht
an Pohlgöns vorbei bis Butzbach, wo das Kastell Hunnenburg liegt Von
hier an finden sich keine längeren geraden Strecken mehr. In einem Bogen,
aber im ganzen in südlicher Richtung, erreicht der Grenzwall Langenhain,
wo die U8e überschritten wird, und zieht auf den waldigen Höhen des Taunus
weiter zur Capersburg, einem Kastell, das der historische Verein für das
Grossh. Hessen 1879 ausgraben Hess (Tafel IX, 2). Von hier gelangen wir
in südwestlicher Richtung an die Saalburg, bei der Cohausen mit besonderer
Vorliebe und warmem Anteil des Gemüts in Erinnerung an viele dort ver-
lebte erhebende Stunden verweilt (Pläne Tafel XIII. XIV). Bekanntlich
dürfen wir von Cohausen und Jakobi ein eingehendes Werk über dieses durch
seine treffliche Erhaltung einzig dastehende Römerlager erwarten.
Nach der Saalburg ist der nächste bedeutendere Punkt das Feldberg-
Kastell, 1842 von dem Oberförster Baum im Auftrag des Nassauischen Al-
tertumsvereins ausgegraben (Tafel XVII). Von diesem an zieht der Grenzwall
in westsüdwestlicher Richtung bis zur Altenburg bei Heftrieh, danu in
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Recensionen. 03
doppelter Linie zum Kastell Zugmautel (Tafel XXI), dan im Jahre 1853
vom Nassauischen Altertumsvereiu untersucht wurde. Dann folgt er in einigen
Biegungen scharf der Wasserscheide und gelangt nach Born, hierauf in west-
licher Richtung bei Adolfseck über das Thal der Aar hinüber nach dem
Dorfe Kernel, das auf einem römischen Kastelle liegt (Situationsplan Tafel
XXIV). Von hier an ist die vorherrschende Richtung die nordwestliche, doch
kommen mehrere stärkere Krümmungen vor, die wir nicht im einzelnen auf-
zählen. Übrigens ist von Kernel ab die Linie etwas unsicher bis in die Nähe
von Holz hausen, wo sich ein von Cohausen selbst 1874 ausgegrabenes
Kastell befindet (Tafel XXV). Von da geht der Grenzwall an dem Dorfe
Pohl (~ Pfahl) vorüber nach Hecheln, hierauf bei Ems über die Lahn (Si-
tuationsplan Tafel XXVII), nachher an dem Kastell Äugst bei Ansbach, ferner
an den Dörfern Hölir und Grenzhausen vorbei, über die Brex und Sayn zum
Kastell Alteburg bei Heimbach, welches untersucht wurde von Oberstlieutenant
F. W. Schmidt (Tafel XXVUI). Nach dem Übergang über die Bicber folgt
sodann das bedeutendste aller Limeskastelle (vgl. die Zusammenstellung des
Flächeninhalts derselben Tafel XXXII), das von Niedcrbieber, ausgegraben
von Hauptmann Hoffmann (vgl. Dorow, Römische Altertümer in und um Neu-
wied, 1826, hienach Tafel XXIX). Endlich erreicht der Limes nach mehreren
starken Biegungen zwischen Rheinbrohl und Hönningen den Rhein, gerade
gegenüber der Mündung des Vinxtbachs, der ohne Zweifel die Grenze von
Ober- und Untergermanien bildete (so nach F. W. Schmidt u. A. auch Co-
hausen, vgl. ferner Zangemeister Wd. Zs. III, 3, S. 315).
Wie Cohausen am geeigneten Orte Abschnitte mit Digressionen über
Heddernheim, Hofheim, Wiesbaden etc. einschaltet, so l&sst er nun, nachdem
er den Lauf des Limes bis zu seinem Ende verfolgt, noch mehrere sehr
dankenswerte Anhänge folgen. Zunächst handelt er von den „ Absperrungen
vom Weiherhof bis nach Menzenberg bei Honnef, welche von manchen, u. a.
von J. Schneider für Teile des Limes gehalten worden sind, von Cohausen
aber, wir glauben mit Recht, in spätere Zeit versetzt werden (Karte auf
Taf. XXX). — Ein ziemlich grosser Abschnitt bespricht sodann „die alten
Strassen in der Wetterau und auf der rechten Seite des Mains und Rheins
bis Rheinbrohl" (Tafel XXXI mit Übersichtskarte), wobei auf Hammeran,
Urgeschichte von Frankfurt, 1882 (Festschrift der Anthropologen - Versamm-
lung) und auf Dr. Lotz's mündliche Mitteilungen verwiesen ist. Absichtlich
vermeidet hier Cohausen den Ausdruck „Römerstrassen", da die Unterschei-
dung schwierig ist und jedenfalls schon vor der römischen Zeit Strassen vor-
handen waren.
Zwei weitere Abschnitte behandeln in «ehr instinktiver Vergleichung
die beiden römischen Grenzwälle in Britannien nach Bruce und Hübner, die
Landwehr von Frankfurt a. M., die österreichische Militärgrenze, den böhmi-
schen Grenzwald, die russische Militärgrenze gegen den Kaukasus, die russische
Westgrenze, die argentinische Grenzwehr gegen die Indianer.
Von besonderer Bedeutung aber sind im letzten Kapitel „Die Ergeb-
nisse der Untersuchung". Über den Zug des Limes bemerkt Cohausen
richtig, dass eigentlich militärische Motive dabei kaum zu Grunde liegen
können, denn „von diesem Standpunkt aus ist er meistens geradezu schlecht
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64 Recensionen.
geführt". Auf der rechtsmainischen Strecke tritt deutlich die Absicht hervor
das fruchtbare Gelände der Wetterau und des Neuwieder Beckens, die Salz-
quellen von Traishorloff und Nauheim und die warmen Quellen von Ems her-
einzuziehen. Im Übrigen ist „seine Richtung soviel als möglich eine gerade ",
so namentlich in Württemberg, auch in Bayern, datin vom Main aus nord-
wärts, während auf dem Taunus und in dem rheinischen Gebirge „das Streben
hervortritt, sich möglichst in den Berghorizontalen zu halten". — «Wie der
Pfahlgrabeu die Thalsohlen durchschnitten hat, hat sich nirgends erhalten. "
— Die Kastelle sind „zuerst an wohlgewählte Stellen gelegt und dann der
Pfahlgraben so gezogen worden, dass er nicht allzufern an ilinen vorüberging".
Hiezu bemerke ich, dass dies bei den längeren geraden Strecken, namentlich
in Württemberg, nicht zutreffen möchte ; hier ist offenbar die Wahl des Platzes
der Kastelle bedingt durch die gerade Linie, nicht umgekehrt — Von dieser
längsten geraden Linie durch Württemberg, über deren Konstruktion schon
Paulus und Herzog a. a. 0. S. 23 gehandelt haben, sagt Cohausen: „Sie ist
mit der Absicht auf Miltenberg zu treffen nur nach dem Instinkt gezogen
und bedurfte daher von Walldürn an der Korrekturen, die wir kennen ge-
lernt haben". — „Eine Regel, nach welcher der Pfahlgraben auf der zum
Ausland oder aber auf der zum Inland geneigten Gebirgsabdachung hinliefe,
ist nicht aufzustellen. Beide Fälle kommen vor", so z. B. an der Saalburg.
Wahrscheinlich liessen sich die Römer „hier im Detail durch Übereinkünfte
mit den angrenzenden Völkerschaften bestimmen".
Von den Profilen des Grabens und Walls hat Cohausen eine sehr
grosse Menge aufgenommen und sowohl nach einer von ihm konstruierten
Formel im Texte arithmetisch (vgl. S. 4), als auch auf den Taf. XL— XLVII
graphisch dargestellt. Er bemerkt von ihnen, dass sie bei dem rheinischen
Limes sich entfernt nicht unter ein Mass bringen lassen, wenn man auch der
Zeit und den Einflüssen von Regen, Frost und Wind allen Spielraum zuge-
stehe. Dies „ist um so auffallender, da man doch bei einer so grossartigen
Anlage erwartet hätte, dass sie nach einem Schema, nach einem Profil aus-
geführt worden wäre". — „Nie", heisst es ferner, „hat der Erdwall einen Stein-
kern, weder einen gemauerten noch einen zusammengeworfenen, der nur mit
Boden überzogen wäre". Ob dies auch für die Strecke südlich vom Main
gilt, bleibt mir zweifelhaft; wenigstens ist auf der Ackerflur bei Osterburken
der Limes nur noch in Gestalt einer c. 4' breiten, jetzt von Humus bedeckten
Mauer erhalten. — Der Pfahlgraben „besteht jedoch auch oft nur aus einer
nach dem Ausland steil abfallenden Stufe oder Terrasse. Es fehlt ihm dann
oft der Graben, oft der Wall". Dagegen sieht Cohausen die hie und da vor-
kommende Verdopplung oder Verdreifachung von Wall und Graben als spätere
Zuthat an, aus der Zeit, da der römische Limes als mittelalterliche Landes-
grenze gedient hat. — Zu unserer Überraschung bestreitet er (S. 328 f.) die
bisher allgemein angenommene Verpalissadieruug des Grenzwalls als einen
„militärisch und technisch monströsen Gedanken"; die bekannte Stelle des
Spartian in der vita Hadriani bezieht er nur auf die „Absperrung kurzer
Lücken". Auch von Resten einer Bepflanzimg, Heckendickichten, Gebücken
erklärt er durchaus keine Spur gefunden zu haben, nicht einmal Unebenheiten.
So schwer es mir wird, einem gerade in eiuer solchen Frage höchst kompe-
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Recensionen. 65
tenten Beurteiler entgegenzutreten, so gestehe ich doch, das« ich das
„Monströse" daran nicht finden kann. Die Grenzsperre wurde doch sicher-
lich durch die Palissadenreihe viel wirksamer, als durch Wall und Graben
allein, und dass ihre Anlegung mehr Mühe gekostet haben soll, als die Erd-
arbeit, kann ich mir nicht denken. Ferner weist die Stelle des Spartianus
auf alle Strecken hin, wo eben limites, nicht flumina die Grenze bildeten.
Dass aber eingesteckte Pfahle jetzt noch Unebenheiten müssten hinterlassen
haben, kann ich nicht glauben, da dieselben ohne Zweifel oben am Abhang
des Walls angebracht waren, wo die Abflössung die Löcher schneller ausfüllte.
Einschneidend und bedeutend sind die Beobachtungen Cohaüseus über
die Kastelle. Nördlich vom Main lagen sie etwa 8 km von einander ent-
fernt; anf der württembergisch-badischen Linie aber 12 — 14 km. — Sie waren
ringsum zuganglich, nie auf Berggipfel oder an Felsen oder an Sümpfe oder
Gewässer gestellt. Eine hohe Lage und freie Umsicht ist nirgends bevorzugt,
in charakteristischem Unterschied von den mittelalterlichen Befestigungen;
selbst wo Berge ganz in der Nähe waren, ist die Gelegenheit verschmäht
worden. — Ihre Form ist immer ein Rechteck mit gerundeten Ecken oder
auch ein Trapez, nie aber ein Dreieck oder ein Kreis. — Sie liegen an
Strassen, die ins Ausland führen ; aber diese Strassen ziehen an den Kastellen
vorüber, nicht durch sie hindurch. Sie liegen endlich nicht unmittelbar am
Pfahlgraben, wie in Britannien am Hadrianswall , sondern meist 100—600 m,
selten weiter davon entfernt. — Aus der Grösse der Kastelle versucht Cohausen
sodann die für jedes derselben bestimmte Truppenzahl zu berechnen. Er
rechnet nämlich anf ein Kastell von 420 in Umfang, wie Holzhausen, 2 Ko-
horten ä 360 Mann und schätzt „trotz manchem Wenn und Aber" die für
die Besetzung der Kastelle und Wachtürme des Limes nötige Mannschaft
auf 40,000 Mann Hilfstruppeu, während „4 Legionen ä 3600 Mann als mobile
Armee zur Verfügung des Feldherrn standen". Dabei stellt er die Behaup-
tungen auf, dass „gegen 100 Hilfskohorten aus Inschriften bekannt" seien, dass
dazu noch die 32 Kohorten der Voluntaricr kommen, welche, „vorzugsweise
aus Landeseingeborenen bestanden", dass also mindestens 130 Hilfskohorten
ä 360 Mann, zusammen 46,800 Mann in Obergermanien zur Besetzung der
Grenze verwendet waren, was mit den 4 Legionen ein Heer von 60,000 Mann
aasmachen würde. Mit allen diesen Sätzen bewegt sich Cohausen in schwerem
Irrtum. In Obergermanien sind keine 100 Hilfskohorten nachweisbar. Die
32 Kohorten der Voluntaricr standen keineswegs alle dort, noch waren sie
Landeseingeborene. Die Legionen dienten nicht hauptsächlich als mobile
Armee, sondern lagen wenigstens teilweise mit den Hilfstruppen auch am
Limes. Die Hilfskohorten sind nicht blos 360, sondern 500, zum Teil 1000
Mann stark, die Legionen zählten nicht 3600, sondern 5—6000 Mann; es
standen aber seit Marc Aurel, vielleicht schon seit Hadrian, nur noch 2 Le-
gionen in Obergermanien. Die Zahl der Hilfstruppen, Kohorten und Alen,
wird wohl nach sonstigem römischen Brauch die der Legionssoldaten nicht viel
überstiegen haben, so dass wir für Obergermanien in der früheren Zeit viel-
leicht 50,000, in der späteren höchstens 30,000 Mann annehmen dürfen. Hier-
nach muss in der Berechnung der Besetzung der Kastelle bei Cohausen ein
Fehler stecken.
Westd. ZeiUchr. f. Gesch. u. Knust. IV, I. 5
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06 Recensionen.
Unter den Anlagen im Kastell und um das Kastell bebt Co-
hausen besonders hervor ein vielfach vorkommendes, „mit mehr Luxus, mit
Uypokausten und Glasfenstern ausgestattetes Gebäude", welches Conrady als
„Offizierskasiiio" bezeichnet (Pläne von solchen s. Tafel VII und sonst). Co-
hausen glaubt, das* es „nicht nur für den Lagerkommandanten und für
höhere Offiziere, sondern auch für die die Grenze bereisenden höheren Be-
amten, ja den Kaiser selbst gedient hat u . — Der Graben war vor den Thoren
nicht ausgehoben, man gelangte ebener Erde zu denselben; wir finden also
keine Zugbrücken. — Ebenso gab es keine Vorwerke, detachierte Forts
u. dgl., geschweige denn „Kastelle im Ausland", d. h. ausserhalb des Limes-
-r- Ziemlich in der Mitte lag das Praetorium, besonders schön ausgeführt -in
der Saalburg, wo es genau dem römischen Normalhaus entspricht Dasselbe
war aber nicht als Refugium, als innere Befestigung gebaut, nicht mit Wall
und Graben umgeben. Abzulehnen sind also nach Cohausen die Ideen von
Bergfrieden, Citadellen, Reduits aus der mittleren und neueren Zeit. — Auch
keine Kasernenbauten finden sich, wohl aber ein freier Platz mit Feuerstellen,
aus denen man schliessen kann, dass die Besatzung in Hütten oder Zelten
untergebracht war, in deren Mitte das Feuer brannte. Die Höhe der Wälle
ist nach der Bodenmasse zu 2,30 — 2,70 m zu berechnen. Dazu kam die Höhe
der Brustmauer und der zur Deckung des Mannes nötigen Zinne, welche Cob.
zu 2,43 m berechnet
Die Warttürme oder Wachhäuser denkt sich Cohausen nach Art
der auf der Trajanssäule dargestellten (vgl. Tafel III) ; sie hatten 4—5 m
ins Gevierte und im Ganzen 12 m Höhe und waren mit einer Galerie und
einem Dach versehen. Auf die Einrichtung im einzelnen können wjr nicht
eingehen. Die Ansicht von Beule au x, wonach die Pfahlgrabentürme beson-
ders den Zweck der Telegraphie hatten, wird von Cohausen bekämpft. Er
findet das von Reuleaux ausgedachte System zu künstlich „für die rohen
Burschen, die verdammt waren, die einsamen Türme im Wald zu hüten", zu-
mal bei den vielfachen Störungen durch Wind und Wetter; auch die Lage
vieler Wachtürme würde nicht dazu passen. Er ineint vielmehr, dass die
Signale nur in Rauch bei Tag und Feuer a bei Nacht bestanden hätten. Wenig-
er aber vermutet, dass bei den Türmen" die Familien der Wächter in Hütten
Unterkunft gefunden hätten, so würde ich mir die Besetzung der Türme lieber
nach Art unserer „Wachen" so denken, dass sie von Zeit zu Zeit, etwa täg-
lich, vom Kastell aus abgelöst wurden.
Über den Zweck des Pfahlgrabens spricht sich Cohausen ganz
ähnlich aus, wie ich schon im Jahr 1872 („Wirtenibcrgisch Franken" IX, 2)
in einer vielleicht zu wenig beachteten kleinen Abhandlung „Andeutungen über
den Zweck des römischen Grcnzwalls u gethau habe. Der Zweck war nach
Coli, erstens „eine bestimmte, überall greifbare Mark* 4 zu bilden, die niemand-
in Zweifel Hess, was er thue, wenn er sie überschritt. Ich habe dies die
politische Bedeutung des Walls genannt. „Xur da, wo offizielle Durch-
gänge vorhanden waren und durch Schlagbäume geöffnet und geschlossen
werden konnten, war der Ein- und Ausgang unter gewissen Bedingungen ge-
stattet". Als zweiten Zweck sieht Cohausen den der Zollerhebung für
ein- und ausgehende Waren an. Dies ist gewiss ein richtiger und meines
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Recensionen. 67
Wissens auch neuer Gesichtspunkt. Ich habe seiner Zeit als zweiten Zweck
den polizeilichen genannt, unter Hinweisung auf Tai. Germ. 41 und Hist.
4, fi4, woraus sich ergiebt, dass das Eintreten der Germanen ins römische
Gebiet mit Ausnahme der Hermunduren einer Kontrole unterworfen war.
Als dritten Zweck bezeichnet Cohausen den Schutz gegen räuberische Ein-
falle, aber nicht in dem Sinn einer auch im grossen Krieg wirksamen Ver-
teidigungslinie, sondem nur einer für den kleinern Krieg wichtigen Schutz-
wehr. Allerdings denke ich mir dieselbe starker, weil mit Palissaden besetzt ;
namentlich war es für Reiterei unmöglich, über Graben, Wall und Palissaden
hinwegzukommeu. Und so konnte der Limes auch im grossen Krieg die
Feinde wenigstens aufhalten.
Zum Schluss behandelt Cohausen noch kurz die Zeit der Erbauung
des Grenzwalls. Von den vielen Wällen und Gräben am Niederrhein, um
deren Erforschung sich bekanntlich der unermüdliche Professor Dr. Jakob
Schneider grosse Verdienste erworben hat (Neue Beitrage zur alten Geo-
graphie und Geschichte der Rheinlande, 1.— 13. Folge. Düsseldorf 1860—80),
lässt sich nach Cohausen nicht feststellen, welche vorrömisch, römisch oder
mittelalterlich sind. Jedenfalls war nach der Hermannsschlacht das rechts-
rheinische Unter-Germanien aufgegeben und wurde nie wieder dauernd be-
setzt. Den von Frontin erwähnten Limes des Domitian in der Ausdehnung
von 120 Milien = 180 km (nicht 140, wie S. 349 steht) glaubt Cohausen in
dem recht8mainischen Limes wiederzufinden, der übrigens 22 Milien oder 33 km
(genauer 35 Vi km) länger sei. Trotz dieser Differenz scheint auch mir aus
dem Zusammenhang der Domitianischcn Limesanlage mit dem Chattenkrieg
a. 82 (vgl. Asbach, Wd. Zs. III, S. 6 und 20) unzweifelhaft hervorzugehen,
dass Domitian den Limes gegen die Chatten, also zum Schutz des von ihnen
zunächst bedrohten rechtsmainischen Gebiets gebaut hat. Es kann sein, dass
der nordwestliche Teil, etwa von der Ems an bis Rheinbrohl, erst später ge-
baut wurde, so dass zunächst die Lahn die Grenze bildete (denn in Nieder-
bieber weist meines Wissens nichts auf das 1. Jahrhundert). Dann würde das
Mass von 120 Milien stimmen, welches ja doch nur als runde Zahl zu fassen
ist. Wenn aber Domitian den rechtsmainischen Limes anlegte, so spricht die
Natur der Dinge dafür, dass Trajan zunächst den Limes vom Main an bis
Pfahlbronu oder Lorch ausführen liess, der durch seine schnurgerade Rich-
tung als das Werk einer einheitlichen und kühnen Konception sich darstellt.
Das ist auch Cohausens Ansicht. Ferner stimmen wir ihm auch darin zu,
dass der rät is che Grenz wall nicht der frühste Teil ist, wie manche meinen,
sondern der späteste. Hicfür möchten wir aber nicht den von ihm ange-
führten Grund geltend machen, dass auch der Hadrianswall aus einer Mauer
bestehe — denn «lieser hat auch Erdwall und Graben — , sondern einmal
das friedliche Verhältnis der Römer zu den Hermunduren, welches eine hand-
greifliche Grenze weniger nötig machte, und dann den Umstand, dass die
Kastelle am rätischen Limes, wenn sie gleich nicht fehlen, doch mit dem-
selben in keiner so engen Verbindung stehen; denn letzteres weist darauf
hin, dass die Kastelle vorher bestanden, ehe der Limes gezogen wurde. Dann
wird der rätische Limos in die spätere Zeit Trajans oder unter Hadrian zu
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68 ReccDsionen.
setzen sein. (Man vgl. über diese Frage aurh die Erörteruug Herzogs
a. a. 0. S. 38 ff., dem wir aber, wie aus dem Obigen erhellt, nicht in allem
beistimmen können).
Wir scheiden von dem Werke Coliauseus mit dem lehluifteu Dank für
den reichen Schatz sorgfältiger Beobachtungen, der dariu niedergelegt ist und
nach vielen Seiten hin klärend und anregend wirken wird.
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Bibliographie.
Vorbemerkung. Die Anordnung entspricht genau der des Vorjahres. Zu-
sammenstellung und Korrektur hat Herr Dr. F. Wolff in Köln übernommen.
Die Mitarbeiter sind dieselben wie im Vorjahre.
Verbesserungen und Ergänzungen zu den früheren wie zur diesjährigen
Bibliographie sind erbeten und werden dankbare Verwendung finden.
Kür die Redaction:
Dr. Lamprecht.
I. Zeitschriften.
Elsass-Lothrinaen.
1 Strassburger Studien ; s. III. Nr. 1 f.
1 Band 2 (Sehluss). 1) W. Mankeh Die
Mundart des Münsterthals. S. 113—284.
2 — 2) H. Finke. Der Strassburger Elek-
tenprozess vor dem Oonstanzer Konzil.
(Forts, von III. Nr. 11.) U. S. 285—
304. III. S. 403—430. Erste Verhand-
lungen vor dem Konzil. König Sigmunds
Stellung. Kampf der Parteien im Konzil
:\ und Freilassung deR Bischofs. — 3) A.
Schricker. Älteste Grenzen und Gaue
im Elsass. Ein Beitrag znr Urgeschichte
des Landes. Mit 4 Karten. S. 305—402.
Wichtige Arbeit über die ältere Geo-
graphie des Landes. Entwickelung der
Einzelgebiete des Landes vom Ausgang
der Römerzeit bis zum Beginn des Ver-
falls der alten Gauverfassung. Verhält-
nis der Diöcesan- und Archidiakonal-
grenzen gegenüber den alten romischen
und jüngeren germanischen Gaugrenzen.
Die Suggetenses, Campanenses und Tu-
retenses des Vertrags von 612 nicht
Saint ois, Champagne und Thurgau, son-
dern im Obcrelsass. Der Name Elsass
ursprünglich nur auf das Land nörd-
lich des Eckenbachs beschränkt. Ein-
zelheiten der Arbeit werden freilich
nicht ohne Widerspruch bleiben. —
4) G. Knod. Zur Schlettstadter Schul- ,
geschiebte. S. 413-439. Über die Dauer 4
der Thätigkeit Dringenbergs (1441 bis
1477), Crato Hofmanns (1477 bis Ende
1501) uiul Gebwilers (Ende 1501 oder
Aufang 1502 bis Ende 1509). — 5) J. 7
Cruegcr. Briefe von Schöpflin und an- ;)
dein Strassburger Gelehrten an Bodraer
und Breitinger. S. 440—498. Die 32
Briefe von Schöpflin (30), Scherz, Elias
Stöber, Lamcy, Müller betreffen die
Studieu der Zürcher auf dem Felde
der mittelhochdeutschen Dichtung, de-
ren erste Benützung der Pariser Minnc-
sängerhs., einige Strassburger Hss. aus
der Johanniterbibliothek u. geben Zeug-
nis von der umfassenden Thätigkeit
Schöpflins, seinen Keiscn, Beziehungen,
etc. — 6) Ruppcrt. Strassburger Adel
in der Mortenau. 2) Die Liebenzeller. b
S. 499—500. Dies Geschlecht erscheint
nur von 1254— vor 1335. — 7) E(rmt)
M(aHin). Zum heiligen Namenbuch von 7
Konrad Dangkrotzheim. S. 501—504.
Korrekturen zur Pickeischen Ausgabe
nach einem neu aufgefundenen Drucke.
Mit diesem Hefte stellt die verdienst-
liche Zeitschrift ihr Erscheinen ein.
Die Unterbringung von umfassenden
Dissertationen aus dem Gebiete der
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?Ö
Bibliographie
germanischen Philologie in einer histo-
rischen Zeitschrift machte derselben,
die als deutsche so wie so schon einen
genügend schwierigen Stand im elsäs-
Bischen Publikum hatte, die Existenz
unmöglich. Einigen Ersatz wird die an
ihre Stelle tretende vom historisch-lit-
terarischen Zweigverein des Vogesen-
Club8 herauszugebende Zeitschr, bieten.
2 Revue d'Alsace. Beifort 1883. III. Nr.
8 12 f. Tome 12. Octobre-DCcembre. 1) G.
Corbis. Recueil alphabe'tiquedes croyan-
ces et superstitions, qui avaient cours
ä Beifort et les environs. S. 433—464.
Bd. 13. S. 123— 134,257— 266 (Schluss).
9 2) Ch. Schmidt et L. Boesch. Les im-
primeurs alsaciens avant 1520. S. 465 —
492. Bd. 13. S. 46-67, 191-209. (Forts,
derwichtigen Arbeit III. Nr. 24). Behan-
delt die sämtlichen (bis 1520) Strass-
burger Drucker: Joh. Mentelin, Heinr.
Eggestein, Johann Grüninger, Hüphtiff,
Knoblouch u, «. w., und im Anhang
10 Hagenau und Schlettatadt. — 3) Arth.
BenoU. Les ex-Iibris dans les trois
evtehls Metz, Toul et Verdun. S. 493—
512. Bd. 13. S. 92—122. Fortsetzung
und Schluss von III. Nr. 14. Die Fort-
setzung betrifft das französische Luxem-
burg, Diedenhofen, Verdun, Chätillon.
11 4) F. E. Tuefcrd. L'Alsace artistique.
S. 518—557 u. Bd. 13. 68-91. 220—
249. Fortsetzung der langen Aufsatz-
reihe. Siehe III Nr. 13. Enthalt in die-
sen jüngeren Teilen wenigstens hie und
da etwas, was man. als Fortschritt be-
zeichnen kann; Biographien von Ohn-
12 macht, Zix u. a. — 5) N. de Vecole des
chartes. Abjuration de Mlle Elisabeth-
Henriette Zorn de Bulach. Discours
du cardinal de Rohan qui a recu l'ab-
juration (1725) S. 558—661. Übertritt
13 zum Katholizismus. — 6) Aug. Stoeber.
Lettre inödite de M. Edouard Labou-
laye k Fre*deric Schützenberger, maire
de la ville de Strasbourg. S. 562— 564.
14' — Tome 13. Jan vier- Juin. VjAug. Stoe-
ber. Recherches sur le droit d'asile
dans l'ancienne Rlpublique de Mul-
house. S. 5—26. Enthält auch Nach-
richten zur Geschichte der beiden Ritter-
ordenshäuser in Mühlhausen. Aber eine
Republique war doch das Mühlhausen
des vierzehnten Jahrhunderts nicht ! —
lor 2) Folkloristes. Folklorisme de l'Alsacc
. 'Romande. Usages et traditions popu-
* laires, qui se perdent. S. 27— 46. 210—
219. Bienen. Ehe Tanz. Folkloristen
~(*on Volk u. Lernen bez. engl, folklore)
nennt sich ein Gönnte, 'das sich das Stu-
dium der Sitten und der Sprache der
romanischen Reste in der elsassischen
Bevölkerung zur Aufgabe gemacht und
Proben eines Lexikons bietet. —3) Ch. 16
Cand. Recherches historiques sur lVtat •
et le developpement de Instruction
primaire ä Hencourt, depuis la fin du
moyen äge jusqu'ä nos jours. S. 145—
190. Das unter Württemberg-Mumpel-
gard stehende He'ricourt gehörte nie
zum eigentlichen Elsass. — 4) Dr. Muh- 17
Ion. Un poete montbt'liardais. Charles
Berger. S. 250— 256. Berger war Buch-
händler in Mümpelgard. Es werden
Proben seiner Gedichte mitgeteilt.
Bulletin de la soeiM pour la conser-3
vatlon des monuments historiques d'Alsace.
II seric, XII volumc, 1 livraison. Strass-
burg, Schultz 1884. 1) Schlosser. No- 18
tice sur les tumulus de Schalbach (Can-
ton de Fene'trange). S. 1—18 u. 1 Th\
3 tumuli. Im ersten 6 Bestattungsgrä-
ber, teilweise mit Steinen umstellt, ei-
nige Beigaben von Bronzetorqucs, Ei-
sengegenstände und Feuersteine, Arm-
bänder aus Lignite enthaltend. Im 2.
Tumulus ein Grab, Skclet mit 2 Arm-
bändern aus Lignite. Im 3. Tumulus
Fragmente von 6 — 7 Thonvasen, sämt-
lich auf der Drehscheibe hergestellt,
aber unvollkommen im Brand, ausser-
dem ein Fragm. eines Bronceschmuckes.
Die Lignitearmbänder finden sich nur
im alten Gallien. Die Gräber werden
den 2 letzten vorchristl. Jahrh. zuge-
wiesen. — 2) Ernst Martin. Die Aus- 19
rabung des Göthehügels bei Sesenheim.
19—29. In dem aus Wahrheit und
Dichtung als Friderikensruhe bezeich-
neten Hügel wurde bei einer Durch -
schachtung im J. 18c0 an einer prae-
hist Begräbnisstätte eine etruskische
Schnabelkanne und ein goldner Arm-
wie Fingerring gefunden. Ausserdem
von einem fränkischen Grab 2 Schild-
buckel und eine Münze Totila's. —
3) A. Benoit. Les ex-libris de Schöpflin 20
S. 30—33. — 4) Ch. Schmidt. Notice 21
sur un manuscript du dixiemc siede,
qui jadis a fait partie de la biblio-
theque de la cathedralc de Strassbourg.
S. 34—42. Aus der Bibliothek von Firmin-
Didot jetzt in elsässischen Besitz (wo-
hin?) gekommenes Evangeliarium mit
Markbeschreibung des Bistums Strass-
hurg, stark beschädigtem Schatz ver-
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•Bibliographie.
71
zeichnis und Notiz über die Schlacht
bei Basentello. Geschrieben ist der
22 Codes in St. Gallen. — 5) r. Apeti.
Argentoratum. Ein Beitrag zur Orts-
geschichte von Strassburg i. E. (S. 43—
83. Dazu zwei sehr gute Plane. Gute
Zusammenfassung und Forschung über
Strassburg zur Römerzeit. Bestimmung
des Mauerumfang8, Art der Befestigung,
. Strassenzüge u. s. w. Auch separat er-
schienen. Die Pläne machen alle äl-
teren unbrauchbar, vgl.Wd. Korr. IV, 18.
28— 8) Ernest Lehr. Guldenthaler alsa-
cien a lVffigie de Ferdinand I, empereur.
24 S. 84. 85. — 7) Salomon Notice snr
le Breuschecksehlösslein. S. 86 — 88.
25 — 8) Sitzungsberichte Januar 1881 bis
Mai 1883. S. 1—100, welche trotz der
■unendlichen Breite manche wertvollen
Notizen ober Funde, Ausgrabungen,
• Restaurationen u. 8. w. enthalten.
4 Alemannia s. II Nr. 131 III Nr. 33.
26 Jahrg. 12. 1) B. SteMe. Volkstümliches
27 aus Hohenzollern S. 1—12. — 2) A. Bir-
28tinger. Legenden S. 12—18 — 3) dto.
29 Sitten u. Gebräuche S. 18—26. — 4) dto.
30 Aberglauben S. 26-31 . — 5) dto. Sprich-
st Wörter S. 31—38. — 6) dto. Zu den
32 Volksbüchern S. 38— 40— l)dto. Tier-
33 stimmen S. 41—43. — 8) Crecdius.
Jakob Wimpheling und die Schwaben
34 S 44—68. — 9) Birlinger u. Crecdius.
* Zn des Knaben Wunderhorn. X. 69 —
36 77. — 10) Birlinger. Sprachliches und
Aberglauben aus Heinrich Sander. S.
36 80—82. — 11) dto. Eine alemannische
und eine bäurische Gebrauchsanweisung
zu den Psalmen aus dem 12. und 13.
37Jahrh. 82—96.— 12) Birlinger. Find-
381inge. 98—101. — 13) Mündel. Volks-
tümliches aus dem Elsass. 101—114.
39 Sagen. — 14) Crooelkm. Zwei Lieder.
40 1 14 - 1 17 — 15) Birlinger. Tibians goi-
41 dene Schmiede S. 117-122. — 16) dto.
Fryheiten der Vnniversitet ze Friburg
42 122—131. — 17) dto. Von der Passauer-
kunst oder vom Fest- und Gefroren-sein.
43 131—136. — 18) dto. Stadtbnch von
Sennheim. Oberelsass. S. 136—146.
Das Stadtbuch ist wesentlich ein Eid-
44 buch, 1652 redigiert. — 19) dto. Aus
•dem Ablassbuche von Thann in Ober-
Elsass. 146—150. Genaue Übersicht
über die 1340-1499 der Kirche gege-
benen Ablässe und Freiheiten; zur Ge-
schichte der interessanten Kirche von
45 Wert. — 20) dto. Zum deutschen Wör-
44terbnch N. S. 151—158. — 21) dto.
Volkstümliches, Sagen, Sitten, Aber-
glauben. 159—167. — 22) Lehner. Pa- 47
ternoster und Avemaria. S. 167—169.
— 23) Birlinger. Aus Conrad Dieterich 48
von Ulm, Volkstümliches aus Hessen.
S. 170—172. — 24) dto. Alte Receptc49
für Fisch- u. Krebsfang. S. 172-173.
— 25) dto. Legende von s. Idda von 50
Toggenbnrg. 8. 173—177. — 26) Cre- 51
ceUus. Schwabenlied. S. 177—180. —
27) dto. Elsässische Volkslieder. S. 180 52
bis 189. Bemerkungen zu-K. Mündels
Buch. — 28) Birlinger. Variarum na- 53
tionum proprietates S. 190—196. —
29) dto. Zur Literaturgeschichte des 54
XVIII. Jahrb. aus Heinrich Sanders
Reisen. S. 196— 20b. — 30) dto. Zu 55
Friedrich Kluge's Etymologischem Wör-
terbuche der -deutschen Sprache. S. 205
—208. — 31) M. B. Bück. Bätische 56
Ortsnamen. S. 209—296. Sehr sorgfäl-
tige, streng wissenschaftliche Unter-
suchung, worin nachgewiesen wird, dass
alle rätischen Ortsnamen nicht auf ur-
rätische, sondern auf lateinische bez.
deutsche Wurzeln zurückgehen. Ein Er-
gebnis, das für die Geschichte der Al-
pen und Süddeutschlands von der weit-
tragendsten Bedeutung ist
Baden.
Zeitschrift f. d. Geschiente des Ober- 5
Hieins. Herausgegeben v. d. Grossberzogl.
General - Landesarchive zu Karlsruhe.
(Karlsruhe. Braun. 1884). S. III, 44 f.
Bd. 37. Hft. 2— 4. 1) Fr.v. Weech. 57
Urkundenbuch der Cisteczienser-Abtei
Salem 1267-1274. S. 138-263. Fort-
setzung der Urkundenpublikation ge-
nannten Klosters. Entsprechend ihrer
Wichtigkeit sind sämtliche Urkk. in
ganzem Abdruck mit Siegclbeschreibung
mitgeteilt. — 2) J. Wale. Analekten zur 58
Geschichte Oberdeutschlands, insbeson-
dere Württembergs in den Jahren 1534
bis 1540. S. 263—337. Abdruck von
Aktenstücken aus den Archiven von
Marburg u. München, welche die Dar-
stellung in Wille's Buch über die Re-
stitution des Herzogs Ulrich fortsetzen.
— 3) Both v. Schreckenstein. Ober die 59
Notitia Fundationis des Klosters St.
Georgen auf dem Schwarzwalde, unter
besonderer Berücksichtigung der darin
zur Bezeichnung der Geburtsstande u.
Standesverhältni8se dienenden Worte.
S. 338—384. Diese Notitia Fundationis
über das 1083. gegründete Kloster ist
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72
Bibliographie.
keine eigentliche Urkunde u. liegt uns
nicht mehr in der Urschrift vor. Be-
sprechung von dominus, dux, comes,
ßOprinceps, capitaneus, miles etc. — 4)
Ph m Buppert. Regesten des mortenauer
Adels. I. Neuenstein. S. 885—411. Die
Neuensteiner sassen auf der Burg Neuen-
stein im Kenchthal und gehörten einst
zu dem zähringischen Dienstadel. Eine
grosse Anzahl dieser Regesten sind aus
61 Archivalien gesammelt. — 6) Register.
62 S. 412—447. — 6) BericJUigungm. S.
63 448. — 7) K. Hartfelder. Badische Ge-
schichtslitteratur der Jahre 1880— 1 882.
p. I — LIX. Die Zusammenstellung zählt
gegen 600 Nummern. Auch separat
erschienen.
64 8)Müteüungmderbadt8c1im?u8torischen
Cwnmisskm. Nr. 2 u. 3. S. 31—118.
Berichte über die Plenarsitzung am 27.
Okt. 1883 und über die Anordnungen,
welche die Commission zum Zwecke
der Stadt-, Gemeinde- u. sonstigen Ar-
chive Badens getroffen hat. Inhalts-
Angaben der Archive zu Adelsheim,
Wertheim (Stadtarchiv), Biethingen,
Büsingen, Gailingen, Gottmadingen,
Oehningen, Randegg, Siegen, Öttlingen,
Weil bei Lörrach, Thumringen, Witt-
lingen.
65 Bd. 38. Hft. 1 u. 2. 1) Fr. v. Weech.
Urkundenbuch der Cisterzienser-Abtei
Salem. 1274-1281. S. 1—129. Forts.
66 der oben besprochenen Arbeit. — 2)
Fh. Buppert. Regesten des mortenauer
Adels. I. Neuenstein. Schluss nebst
67 Stammtafel. S. 130—156. — 3) Barock.
Badische Studenten auf der Strassburgcr
Universität von 1616—1791. S. 157—
208. 1161 Namen. Sehr nützlich ist
das beigefugte alphabetische Register.
684) K. Hartfdder. Badische Geschichts-
litteratur des Jahres 1883. S. I— XXVI,
enthält 266 Nummern und ist auch in
Separatausgabe erschienen.
6 Schriften des Vereins für Geschichte
des Bodensee's und seiner Umgebung.
Bei Schluss der Redaktion noch nicht
erschienen. S. III, 48 f.
7 Das alte Konstanz. Stadt u. Ditfcese
in Schrift und Stift dargestellt. Blätter
für Geschichte, Sage, Kunst u. Kunst-
handwerk. Organ des Münsterbauver-
eins. Redig. von F. Schober. Jhrg
69 II (1882) Hft. 1. 1) Vorwort mit einer
Initiale aus dem Missale des Bischofs
Hugo von Landenberg (1504) auf der
Überlinger Stadtbibliothek. S. 1. —
2) Wappen des Erhard Ratdolt aus 70
demselben Missale. S. 2. — 3) Schober. 71
Unserer lieben Frauen Münster in Con-
stanz (Mariae nascenti). Fortsetzung.
6. Das Münster im 19. Jahrb. S. 1—11.72
Die Münsterkirche wurde seit der Er-
richtung des Erzbistums Freiburg 1826
einfache Pfarrkirche, u. erst seit 1842
beginnen bedeutendere Renovationen an
dem ehrwürdigen Gebäude. — 4) Stand 73
derRestaurationsarbeiten des Konstan-
zer Münsters. S. 12. Beschreibung der
Arbeiten in den Kapellen von St. Mau-
ritius, St Josef, St. Magdalena, St. Anna
und St. Katharina. — 5) F. Schober. 74
Zwei Missale des Hugo vonHohenlanden-
berg. S.13 — 14. Dieser Bischof regierte
die Diözese Konstanz von 1496—1529.
Das eine Missale ist ein Druck von 1504,
das zweite eine Handschrift von 1510
von künstlerischem Werte. — 6) A* 75
Essenwein. Gutachten über die Restau-
ration und Ausstattung des Innern des
Münsters zu Konstanz. S. 15 — 16.
Hft. 2 u. 3. 7) F. Setober. Die 76
ersten neueren Restaurationsarbeiten
im Münster in Konstanz. Die St Kon-
radikapelle. S. 17—24 — 8) K. Beyerle. 11
Zur Geschichte von Konstanz in frän-
kischer Zeit. S. 25—28. In Konstanz
hat sich trotz der Stürme der Volker-
wanderung eine rato- romanische Ge-
meinde erhalten. — 9) F. Schober. Wand- 78
femälde in Konstanz aus dem 14. Jh.
. 29 — 57. Diese jetzt fast ganz zer-
störten Bilder befanden sich in dem
Messmerhause des ehemaligen Kollegiat-
stiftes St. Johann. Eine aus dem Jahr
1866 stammende Arbeit Ettmüllers über
dieselben ist von dem Verfasser zu
Grunde gelegt. Beigefügt sind 5 Tun.
mit einem Bildercyklus über die We-
berei. — 10) N. iScÄmiVfe. Gutachten be- 79
treffend die Wiederherstellung des Mün-
sters zu Constanz. S. 37 — 38.
Schritten des Vereins fOr Geschichte und 8
Naturgeschichte der Baar und der angren-
zenden Undesteile in Donaueschingen.
Bei Schluss der Redaktion noch nicht
erschienen.
Freiburger Diözesan-Archiv. Organ des 9
kirchlich-hi8t. Vereins für Geschichte,
Altertumskunde u. christliche Kunst der
Erzdiözese Freiburg mit Berücksichtig-
ung der angrenzenden Diözesen. Bd.
XVI. Freiburg i. B. 1883. 8°. XVI n.
344 S. S. HI, 74 f. — 1) A. Potnsignon. 80
Das Dominikaner- oder Predigerkloster
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Bibliographie.
73
zu Freiburg i. B. S. 1—48. Eine auf
gedrucktem u. ungedrucktem Material e
ruhende Geschichte dieses bedeutend-
sten aller Freiburgcr Klöster, in dem
auch Albertus Magnus gelebt hat. —
81 2)J.B.Trenkle. Beiträge zur Geschichte
der Pfarreien in den Landkapiteln Geras-
bach u. Ettlingen ( Fortsetzung). S. 49—
63. Die Angaben beziehen sich auf die
zwei Orte Rotbenfels u. Haueneberstein.
8 — 3) J. König. Die Statuten des Deut-
schen Ordens nach der Revision des
grossen Ordenskapitels zu Mergentheim.
1606. Nach einer Abschrift in dem Pfarr-
buchc der ehemaligen Dcutschordens-
Pfarrei Oberhausen. 8. 65 — 156. Dem
Abdruck der revidierten Statuten sind
durch P. Benvcnuto Stengel e die Pro-
tokolle über die Inventaraufnahme der
dem deutschen Orden als Entschädi-
gung im J. 1802 zugewiesenen Klöster
88 des Linzgaues beigefügt. — 4) J. O.
Mayer. Beiträge zur Geschiente des
Klosters Gengenbach. I. Fortsetzung
und Schluss der Monumenta von P.
Gallus Mezler. 4. Die Äbte von Gengen-
bach. S. 156-195. Aufzählung der Äbte
mit beigefügten historischen Notizen,
84 die bis 1699 reichen. — 5) Ph. Buppert.
II. Abt Friedrich von Koppenbach und
der Versuch, das Kloster Gengenhach
in die Hände des Grafen Anton von
Salm zu bringen. S. 196—215. Gicbt
urkundlichen Attfschluss über bisher
85 fast ganz unbekannte Vorgänge. — 6)
A.Ltndner. Catalogus possessionuin mo-
nasterii Rhenaugicnsis. Nach dem Ma- i
nuakript des Frid. Waltcnspül. S. 217
— 238. Verzeichnis des Besitzes des
jetzt aufgehobenen Klosters Rheinau
H6 nach Urkunden, Urbarien etc. — 7) J.
X. VawtUi. Beiträge zur Geschichte
der Orden in der Diözese Rottenburg.
A. Ritterorden. 1. Der Deutsche Orden.
S. 239—25*. Per Aufsatz behandelt die
Coramenden zu Mergentheim, Heilbronn,
Kapfenburg, Ulm und Altshausen. Klei-
87 nere Mitteilungen. — 8) F. Zdl. Zur
Geschichte der Münsterpfarrei in Frei-
burg. S. 253—256. Urkk. u. Regesten
«8 von 1420-1476. — 9) C. Krieg, ürk.
über die Grundsteinlegung der Wall-
fahrtskirche zuWaghäusel vom 24. April
1683. Abdruck der Urk. für diesen bei
Philippsburg gelegenen Wallfahrtsort.
8*)— 10) ScJwttle. Erste Begräbnisstätte
des berühmten Chromaten Hcrmannus
Contrarius. S. 260— 265. Der Verfasser
sucht nachzuweisen, dass II. zuerst in
AI leshausen am Federsee, später in
Altshausen (württemb. O.-A. Saulgau)
beigesetzt worden ist. — 1 1 ) J. Kfmig. 90
Expositio capituli omnis utriusqnesexus.
S. 265—266. — 12) E. Schnell Die frü- 91
herc Klause Wammenthal unter dem
Schlosse Schalksburg. S. 266— 270. Re-
gesten von 1395 - 1517 aus dem furstl.
Archiv zu Sigmaringen. — 13) Staiger. 92
Das ehemalige Kloster Wagenhausen.
S. 270 — 272. Wagenhausen am linken
Rheinufer bei Stein war einst ein Be-
nediktinerkloster. — 14) Ausscrordent- 93
liehe Besteuerung des Klerus. Aus dem
Pfarrbuch von Roggenbeuren. S. 272.
— 15) Necrologium Friburgense. 1827 94
bis 1877. Verzeichnis der Priester, wel-
che im ersten Semisäculum des Bestan-
des der Erzdiözese Freiburg im Gebiete
und Dienste derselben verstorben sind,
mit Anga5e von Jahr u. Tag der Ge-
burt, der Priesterweihe u. des Todes,
der Orte ihres Wirkens, ihrer Stiftun-
gen und litterarischen Leistungen. Bei-
trag zur Personalgeschichte u. Statistik
der Erzdiözese. Erste Abtig.: 1827 —
1846. S 273 344.
Zeitschrift der Gesellschaft für Betör- 10
derung d. Geschichte-, Altertums- u. Volks-
kunde von Freiburg, dem Breiegau u. den
angrenzenden Landschaften. Bei Schluss
der Redaktion noch nicht erschienen.
Schau-ine-Land. Allerlei viseierung und 1 1
auch geschriebner ding an tag gegeben
vom Breiegau-Verein „Schau -ins -Land"
zu Freiburg i. B. 10 Jahrlauf. S. III, 75 f.
1) S.41. Gitter itoekd v<m der KaixerhapelleW)
im Münder zu Freiburg i.B. — 2). Otto 96
wn Eisengrein. Kaiser Maximilian I.
und seine Beziehungen zu Freiburg.
Eine historische Skizze. S. 41— 55.
Mit schönen Nachbildungen von Bildern
Maximilians von Albrecht Dürer, II.
Burgkmair und aus dem Theuerdank.
Dazu ein Nachtrag von Greiges über
ein Kaiserfenster im Freiburger Mün-
ster. — 3) Geige». Fragmente mittel- 97
alterlicher Töpferkunst. S. 67—62 (mit
I — IV). Dabei zahlreiche Abbildungen
von Kacheln, die sich in Freiburg und
benachbarten Schlössern gefunden ha-
ben. — 4) A. Münzer. Buchholz. S. 6398
— 75. Eine Chronik dieses im nörd-
lichen Breisgau gelegenen Dorfes. —
5) Otto von Einengrein. Der Markustag 99
des J. 1800. Ein Beitrag zur Gesch.
des Breisgaus. S. 76—77. Schildert den
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w
Bibliographie.
Überfall des Breisgaus und der Stadt
KM) Freiburg durch die Franzosen. — 6)
Anhang. Jahresbericht. Mitgliederver-
vcrzeichnis. Rechenschaftsbericht.
Jahrgang 11. Lieferung 1 u. 2.
101 1) Ign. Hub. Der Kanonier von Frei-
102 bürg. Gedicht. S. 1. — 2) C. Geren.
Ans den Aufzeichnungen eines Arztes
in Eichstetten, einem Dorf am Kaiser-
103 stuhl S. 3. — 3) Fr. Geige«. Kachel-
fragmentc aus dem XV. Jahrh. Zeich-
nungen. (Nachtrag zu Schau-ins- Land
104 1883. S 57—63.) 8. 5. — 4) A. Pohi-
signrni. Die heilkräftige Quelle u. das
Haus des hl. Lazarus in Schlatt (Breis-
gau). Mit Zeichnungen von Fr. Geiges,
J. Kuhn n. Fr. Lederle. S. 7—17. "-*
lOö 5) Schmiedeiserne Wirtshausschilde aus
dem 18. u. 19. Jahrh. Zeichnungen von
106 Fr. Lederle. S. 18. — 6) Schmiedeiscr-
4 lies Thorgitter aus dem ehemaligen
Baslerhof, jetzigen Bezirksamtgebäude
zu Freiburg. Zeichnung von 0. Geiges.
107 S. 1 9. — 7) ,7. Bader. Die wilden Schnee-
berger. Mit einer Zeichnung von Fr.
108 Lederle. S. 20— >4. — 8) Ratsbeschluss
bezüglich der Bnrgermeisterwahl zu
109 Freiburg im Juni 1501. S. 24. — 9) C
Geres. Zur Geschichte des Freiburger
110 Theaters. S. 25—30. — 10) Fr. Geiges.
Das alte Freiburg, wie es war und wurde
von seiner Gründung bis auf unsere
Tage. I. Teil. Eine Skizze in Wort und
- . Bild. S. 43—58. Beilage: Idealbild des
Oberthore im 12. Jahrh.
Mittelrhein.
12 Mitteilungen des historischen Vereins
der Pfalz; s. III Nr. 89 f.
111 Band 12, 1884. 1) MeMis Text zur
archäologischen Karte der Pfalz (Vor-
wort; Übersicht u. Litteratur; Verzeich-
nis der Ortsnamen u. Funde). S 1 — 64
112— 2) MeMis. Ein gallisch - römischer
Ringwall vom Mittelrhein. S. 85—70.
Beschreibt die 'Heidelsbnrg' bei Wald-
lLSfischbach im Westrich. — 3) Schwarz.
Zur Geschichte der Porzellanfabrik in
Frankenthal. Nach den Akten des kgl.
Kreisarchivs. S. 71—80. Verfolgt die
Geschichte der Fabrik von ihrer Grün-
dung bis zu ihrer Auflösung (1755 —
1141800). — 4) MeMis. Archäologische
Karte der Rheinpfalz und der Nach-
bargebicte, vgl. Wd. Korr. III, 128.
13 Pfälzisches Museum, Monatsschrift für
heimatl. Litteratur u. Kunst, Geschichte
u. Volkskunde. I
1. Jahrgang 1884. I) C. MehUs.Uh
Eine Römerburg im Westrich S. 6 u.
12, vgl. Wd. Korr. III, 128. — 2) Koff- 116
mar. Zu den Billigheimer Pfahlbauten
S. 7. — 3) Der Name von Pirmasens 117
S 7. - 4) Harntet. Denarfund von 118
Mindcrslachen S. 11. Der Fund be-
steht aus 300) St aus der Hohenstau-
fenzeit, wahrscheinlich in den Abteien
Weissenbnrg u. Selz geprägt. — 5) K. 119
Christ. Der Name von Worms S. 14*
— 6) A'. Christ. Hessisch -pfälzische 120
Wftstungen(Lichtenklingen,GtJlenbach)
S. 15, (Hennenhaus bei Warzberg, Hen-
nenhans bei Viclbrunn) S. 20, (Enlbach)
S. 20, (der Pfaffenstein des Eginhard,
Gegend von Hirschhorn) S. 37, (Gegend
von Weinheim) S. 54, (Siegfriedsbrunnen
vor dem Odenwald) S. 70, 86, 95. —
7) Rieger. Die Schicksalsgöttinnen zu 121
Worms S. 32. — 8) Keiper. Französ. 122
Familiennamen in der Pfalz S 34, 53,
58, 67. — 9) Franck. Markward von 123
Annweilcr, Reichstruchsess u. kaiserl.
Lehnsherr in Italien unter Heinrich VI
S. 42. — 10) Harster. Das röm. Gra- 124
berfeld bei Muhlbach am Glan S. 43,
(wichtig namentlich die in Gräbern
gefundenen römischen Waffen). —
11) A. r. V. Die Speicrer Feuerord- 125
nung aus dem J. 1728 S. 45. — 12) 126
Haege. Der Gaisbock von Lambrecht.
— 13) Ijeiningen- Westtrhurg. Leiningen- 127
Westerburg'. u. Leiningen-Hartenburg'-
schc Wahl- u. Denkspräche aus vier ■
Jahrhunderten. S. 69.— U>)I)eppkh. Die 128
Grabmonuinente in dem St. Nikolaus-
Kirchlein zu Neidenfels S. 60. — 17) 129
Sehreger. Vom pfalzischen Hause S. 66.
— 18) HM. Die Hohenburg bei Scho- 130
nau in der Pfalz S. 68—70, 76—78,
82—83. — 19) Schmitt. Der Hohberg 131
bei Edenkoben S. 73— 76. —20) Glikc*. 132
Langwieden *u. sein Kirchlein S. 94v
Korrespondenzblatt des Gesamtverems 14
d. deutsch. GescMchts- u. Altertimsver-
eine, s: III Nr. 120 ff.
Jahrg. 1883, Nr. 11—12. 1) MeMis. 133
Ein röm. gall. Ringwall S. 81—82. —
2) Gross- Umstadt, Restauration der Kir- 134
che n. bist. Denkwürdigkeiten S. 82 —
88. — 3) /. Keller. Zwei neue röm. 135
Inschr. aus Mainz, S. 88, vgl. Westd.
Korr. H, 223. — 4) Walleser. Römische 136
Meilensteine zu Ladenburg, vgl. Westd.
Korr. III, 4.
Jahrg.- 1884, Nr.'l— 9. 1) Grab- 137
Schriften von St. Quintin in Main«,
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Bibliographie.
1h
S. 6—8. Bei den Restaurationsarbeiten
in der.Quintinskirche aufgefunden, ans
138 dem 16.— 17. Jahrh. — 2) F. Bmert.
Geschichte der Herren u. Grafen von
Heusenstamm, S. 8—10, 21—26, 32—
34, 38—41, 48—60, 54—56, 62-63.
Mit Siegclabbildungen u. vielen Urkk.
139 — 3) JEoeW. Sichtung u. genauere Be-
zeichnung der vorrömischen Metallfunde
140 Süddeutschlands, S. 13 — 15. — 4) Dcrs.
Über das Vorkommen bestimmter Fibel-
formen im mittleren Rheingebiet, S. 15.
141 _- 5) Ders. Sind dem Lausitzer Typus
ähnliche Gelasse, sowie die auf den
norddeutschen Urncnfeldern vorkom-
menden Bestattungsarten am Mittelrhein
schon beobachtet worden? S. 15. —
142 6) Ders. Über die Gefasse von der Art
der Wd. Zs. II, Tfl. IX, 5—11 abgebil-
143 deten. — 7) Ders. Die röm. provinz. Me-
tall-Industrie ; ist zum Teil aus einer
vorröm, wahrscheinlich gall. Metall-
Industrie; .hervorgegangen, S. 18. —
144iJ) Ders. Über die Wormser Gesteh ts-
14i>kTüge, S. 18. — 9) Ders. Über das
Wormser Doppelglas, abgeb. Wd. Zs.
146 n, Tfl. III, 3. — 10) Weckerling. Über
die Zangemeister 'sehe Erklärung der
Wormser Parcen, vgl. Wd. Korr. II, 128.
147 — 11) Ders. Wormser röm. Holzsärge.
148—12) J. Tage. Wogastiburg, S. 26.
Mitteilung einer Konjektur Sedlaccks
über den Namen und die Lage dieser
149 Borg. — 13; Latz. Römische Strassen
u. Siedlungen in Frankfurts Umgegend.
-Bei * Bergen. Mit einem Plan, S. 29 —
150 32. — 14) Wolf. Germanische Gräber
bei Hochstadt, vgl. Korr. III, 73. —
131 15) Latz. Der Kuhhornshof bei Frank-
furt, eine röm. Fundstätte, S. 37—38.
Iä2 — 16) J. Keßer. Zwei Metalünschriften
ans Mainz. I. Ein neue* röm. Militär-
diplonvS. 46-47, vgl. Wd. Korr. ffl,
84. II. Votivtafel für die Nemetona,
S. 61—62, vgl. Wd. Korr. III, 92. —
15317) 2Z. Suekter. Münzen von Bergen
bei Frankfurt, S. 47—48. Zeigt, dass
der mehrerwähnte Münzfund, welcher
Münzen bis zum J. 380 enthielt, nie-
mals daselbst gemacht worden ist.
15 Archiv für Frankfurt« Geschichte u.Kunst;
s. UI Nr. 157 f.
Band 10. 1883. (IV,) 156 S. Mit 3
1-V4 Tafeln Abbildungen. Faulhaber. Ge-
schichte der Post . in Frankfurt a. M.
Nach archivalischen Quellen bearbeitet.
16 «ttstfuwgen an die Mitglieder des Ver-
eins fihr Geschichte u. Altertumskunde in
Frankfurt a. M.; s. UI Nr. 22.
Band 7, Nr. 1—3. 1) Crecdnts. Aus 156
den Kölner Universit.-Matrikeln, S. 38.
Stellt aus den von Schmitz veröffent-
lichten Matrikeln die Studenten aus
Frankfurt zusammen. — 2) Becker. Nach- 1 56
trag zu dem Ncujahrsblatt über die
Brücken-Kapellen (1880), S. 39-40.
Geschichtsblltter ff. die mittelHiemiscIien 17
Bistümer; s. III Nr. 199 ff. 157
1. Jahrg. Heft 2, 1) Aus dem Le-
ben des rheinisch. Clerus (15i*8— 1523).
Mitt. ans einem Pap. Fol. d. Bibl. d.
bisch. Priesterseminars in Mainz, wel-
cher die Protokolle der Sitzungen des
Clerus seeundarius enthält. — 2) Bo- 158
nifatiusfest, -Reliquien und -Hymnen
(Schlnss). — 3) Das Syntagmn monu- 159
mentorum des Domvirars G. Helwich
(Fortsetzung). — 4) ,7. Zaun. Das Ter- 160
ritorium des Bistums Limburg. — 5) 161
Falk «. Heckwann. Die Karolingischc
Saulennasilika zu Höchst am Main. Von
Erzb. Otgar v. Mainz (826-847) erbaut.
— 6) Ein Brief Wurdtweins über die 162
Fortsetzung seiner Dioecesis moguntina.
— 7) Rafft/. Eine mutmassliche Mis- 163
sionsstätte des h. Bonifatius in dem
Dorfc Selters bei Giessen. — 8) Be- 164
rieht an den apostolischen Stuhl, be-
treffend Zustand des Erzstifts Trier
um 1694 (Fortsetzung). — 9) Aus dem 165
Leben einiger Domptarrer zu Mainz
während des Mittelalters. Betr. Bar-
tholom. Zehendcr (fl519), Joh. Stumpf
(t 1533), Joh. Menzinger (f 1636).--
10) F. Wolf. Modus propinandi in festis 166
SS. Maximini videlicet et Agritii. Aus
I cod. 1626 der Trier. Stadtbibl. Pp. fol.
17. Jh. — 11) Zur Sprache und Sitte 167
der Kirche im Mittelalter, a) Not Got-
tes. Über „capella zu der noit gots a
a. d. Bergstrasse, n. Kloster Not Gottes
im Rheingau bei Marienthal, b) St. Anna
Mettertia Darst. von St. Anna, Maria,
Jesuskind, c) Grisgramen. d) Nebeling,
ein langes dünnes Wachslicht.
Heft 3. 1) Die Verwüstung des 168
Klosters Kirschgarten durch die Worm-
ser 1525. Übers, aus einer gleichzeit.
Papierhs. im Staatsarch. zu Darmstadt.
— 2) Zu den St. Valentinuswallfahrten 169
am Niederrhein. Näheres überdieMain-
zer Valentinsandacht in St Christoph-
Mainz. — 3) DasSyntagmamonumento- 170
rum des Domvicars G. Helwich. (Torts.)
— 4) Curiosa u. Raritäten in den Kir- 171
chen. — 5) Bericht an den päpstlich. 172
Stuhl, betreffend Znstand des Erzstifts
Trier um 1614. (Forts.) — 6) Zur Ge- 173
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76
Bibliographie.
schichte der Verehrung des h. Panlinus 1
174 von Trier. Aus Litaneien. — ?) Aus I
einem ungedruckten Reliquienverzeich- j
17f>nis des Doms zu Mainz — 8) Zur Ge- 1
schichte der Fluchtung der Mainzer |
Archive (1792). Abdruck von Briefen
17« Peter Schunks. — 9) P. Garn«. Die
letzten Mönche im Kloster Amorbach.
177— 10) Ein unbekannter Marienthaler
Druck in der kgl. Bibliothek zu Berlin.
Ein Breviarium estivalc scd'm ordinem
et rubricam || wormacensem (1480). —
17811) Kunst u. Altertum in Fritzlar. -—
17912) Ndl. Der Reliquienschrein der hl.
Elisabeth in Marburg. Beschreibung u.
180 Geschichte desselben. — 13) 11. Hdbig.
Domvicar Georg Helwich (1580—1082).
Kurze Biographie. Aufzählung seiner
181 Werke. — 14) Dietenbergers Grab u.
182 Bildnis. — In) Zur Sprache und Sitte
der Kirche im Mittelalter. Clericus
coniugatus = bewibter Schreiber, nicht
Cleriker; Elemosyna = Seelenheil; Fa-
brica = 1) Bau ; 2) Kirchenfond ; Bumei-
ster = Kirchen vorstand; Pecia = Teil,
Stück.
183 4. Heft. 1) Marx. Die älteste Re-
sidenz der Bischöfe von Trier. Auf
184 der Südseite der Domkirche. — 2) Die
Verwüstung des Klosters Kirschgarten
1 $» durch dieWormser 1526 (Forts.) — 3) Das
Syutagma monumentorum des Doinvi-
180 cars G. Helwich (Forts.) — 4) Litanei der
Mainzer Kirche aus dem 8. — 9. Jahrh.
Abdruck einer Hs. aus der Münchener
187 Hof- u. Staatsbibliothek. — f>) Zur Ge-
schichte der Flüchtling der Mainzer
188 Archive. 1792 (Schluss). — 6) Toten-
schilde in mittelalterlichen Kirchen.
Nachweis derselben in versch. Kirchcu.
189 — 7) Bericht an den apostolischen Stuhl,
betreffend Zustand des Erzstift* Trier
190 um 1694 (Schluss). — 8) Die crurifragac
Beinbrecher an alten Kirchhöfen. Gru-
ben zur Abhaltung der Tiere von Kirch-
191 höfen. — 9) Der Glockengiesser Dill-
mann von Hackenburg. War 1 45 1 — 1 482
thätig; Aufzählung seiner Werke. —
19210) Domvicar G. Helwich. 1580—1632
193 (Forts.) — 11) Zur Kunstübung im Mit-
telalter. Betr. Erklärung der vereinten
Darstellung von St. Katharina, Barbara,
Margaretha, Dorothea.
18 Rhenus; s. III, Nr. 212 ff.
194 1. Jahrgang. 4. Quart. 1) V. r.
Ledebur. Urkundliche Nachrichten über
die Familien von Lanstoin. Nr. 10—12.
Stammtafel der Schilling v. Lanstein.
Mit Urkundenbeilagen. — 2) G. Zfdch. 19.">
Rechnung des Johannes Hirzfelt, Kell-
ners im Schloss Lahnstein 1444 — 1446.
Nr. 10—12. — 3) Widmann. DudcchinliXi
von Lahnstein c. 1U7. Nr. 10. — 4)197
Mfdler. Gerlach, Erzb. von Mainz, be-
fiehlt dem Peter seinem Zollschreiber
die Güter des deutschen Hauses von
Coblenz zollfrei passieren zu lassen.
Eltville 1360 März 13. Abtrennungs-
Urk. Horchheims von Nicderl ahnst ein
von P. Innocenz III 1214 Mai 7. Nr. 10.
5) G. Zülch. Srhöftenweisttim von Nie- 198
derlahnstein. 1631. Nr. 10. — 6) J. 199
Hellbach. Zur Geschichte des Königs-
Stuhls u. derWenzclskapelle. Nr. 11/12.
v. Olenschlagers Bild vom Königsstuhl
1775; Litteratur u. letzte Ereignisse in
der 2. Hälfte des 18 Jhs. — 7) J. Bon». 200
Aus dem Oberlahnsteiner Protokollbuch.
1663. Nr. 11/12. — 8) F. W.E.Roth. 201
F. W. E. Roths Fontes rerum Nassoi-
carum, Geschichtsquellen aus Nassau,
und sonstige bevorstehende Publikatio-
nen. Nr. 11/12. — 9) Wilhelm. Stif-202
tung einer Frühmesse u. einer ständi-
gen Vicarie in der Pfarrkirche zu Brau-
bach. Nr. 11/12. Üben, einer Urk. von
1321. — 10) R. Pick. Der verunglückte 20-5
Dachdecker (Nieder lahnst. Sage). Nr.
11/13. — 11)6?. ZülcJi. Wye der thornes 204
uff dem zoll Lansteyn gerechent wurd.
Nr. 11/12. — 12) R. Pick. Erzb. Hein- 306
rieh II. von Trier verleiht den Bewoh-
nern des bei der Burg Stolzenfels ge-
legenen Ortes (CapelletO die bürger-
lichen Freiheiten von Coblenz, 1275
Sept. 29. — 13) Bcrq. Churfürstl. Be- 2<m;
fehl das bey 50 rthlr. Straff kein Bür-
ger auderstwo mahlen solle als auf der
herrschaftl. Bannmühle (Oberlahnstein).
1699 Nr. 11/12. — 14) G Zidch. Kitter- 207
bürgermeister zu Oberlahnstein. 1606— -
1631 Nr. 11/12. — 16) R.Pick. Kultur- 20K
geschichtliches. 1) Der Hochzeitsthron
in Besselicb. 2) Der Palmesel in Cob-
lenz. Nr. 11/12. — 16) G. Zülch. Menü 2M
eines „Imsses u aus dem Ende des 16.
Jhs. Nr. 11/12. — 17) Hdlbach. Kur- 210
mainzer Wappen auf Burg Eppenstein.
Nr. 11/12. — 18) G. Zülch. Mahnung 211
der Lehenslcuie. Nr. 11/12. Urk. Job.
v. Mainz (1397—1419).
2. Jahrgang. 1. und 2. Quartal.
1) J. Hellbach. Zur Gesch. des König- 212
Stuhls u. der Wenzelskapelle. Nr. 1 — 3.
Zerstörung des Königstuhls (um 1795);
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Bibliographie.
77
Streit um den Baumgartcn bei Rhcns
(1806—1807); znr Litteratur des Kö-
nigstuhls im 19. Jh.; einleitende Schritte
zum Wiederaufbau; der Wiederaufbau.
213— 2) F. W. E. Haut. Eine topograph.
Beschreibung des Mittclrheins saec. 16.
Nr. 1. Enthalten in Kaspar liedios
Chronik. Strassburg bei Crafft Myller.
214 1543. — 3) G. ZücIl Rechnung des
Johannes Hirszfelt, Kellners im Schloss
Lahnstein. 1444—1446 Nr. 1—3. —
2154) r. Ledebur. Urkundl. Nachrichten
über die Familien von Lanstein. Nr.
1 — 7. Schilling von Lanstein; Huns-
win von Lanstein; Bowe von Lanstein;
216 Brenner von Lanstein. — 5) F. W. E.
Roth, Ein mittelalteriges Sprachdenk-
mal aus dem Kloster Arnstein. Nr. 1.
Auf dem Deckel einer Inkunabel der
Wiesb. Landesbibl. (Anglicus de Glan-
villa. De proprietatibus rerum), ist
relig. Inhalts, niederdtsch., Mitte saec.
217 15. — 6) C. Koenen. Archaeologische
Bedeutung der Horchheimer Gräber-
2l8fande. Nr. 2. 4—7. — 7) Pfr. Mäüer.
Drei Urkk. zur Geschichte von Camp.
Nr. 2. Urk. Rudolfs I. von 1273 Dez. 9 ;
Erzb. Johanns v. Trier von 1583 Febr. 7 ;
der Heimburger u. Geschworenen der
Gemeinden zu Camp von 1694 März 8
219 in Abschr. von März 9. — 8) F. W.E.
Roth. Zur Heilkunde u. Hauswirtschaft
des 16. Jhs. Nr. 2. Aus einem in einer
Incunabel d. Wiesb. Landesbibl. betindl.
220 Blatte saec. 16. — 9) A. v. d. Linde.
Die Kunigl. Landesbibl. zu Wiesbaden.
Nr. 3 — 5. Seit ihrem Ursprünge 1808
in ihrer hist. Eut Wickelung geschildert.
221 — 10) F. W. E. Roth, Handschriften
des ehemaligen Klosters Camp a. R. in
222 Wien. Nr. 3. — 11) G. Zidch. Die
Rheinmühle (bei Oberlahnstein). Nr. 8.
Abdr. von 5 auf sie bezügl. Urkk. von
223 1417. 1439. 1480. 1489 1494. — 12) R.
Pkk. Zollschreiber zu Oberlahustein
224 Nr. 4. — 13) F. W. E. Roth Ein altes
musikalisches Druckwerk. Nr. 4. In
225 der Wiesb. Landesbibl. — 14) R. Pick.
W&ppenstein der Abtei Heisterbach zu
Niederlahnstein ; Vallendarer Volkswitz.
226 Nr. 4. — 15) F. W. E. Roth. Die Schick-
sale des Klosters Eberbach während des
dreissigjährigen Krieges. Nr. 5 — 7. —
227 16) G. Zölch Trierisch Ordnung, wie
sich die schützen im ausszugh mit ih-
rer gewerc kleidung wachten huth und
atusziehen verhalten sollen. Niedcr-
Uhnstein. Nr. 5 — 7. Aus dem Pfarrar-
chiv Niederiah nst ein. Schrift des saec.
17. — 17) F. W.E. Roth, Rheiugauer 228
Regesten. Nr. 5—7. Von 1307—1618
Okt. 1. — 18) R. Pick. Aus dem Leben 229
des Zollschreibers Peter Wolff zu Ober-
lahnstein. Nr. 5. — 19) R. Pick. Zwei 230
Grabsteine aus Niederlahustein. Nr. 5.
— 20) R Pick. Otto als Frauenname. 231
Nr. 6. — 2\) ZälcJi. Entscheydt zwu-232
scheu amptman imd zolschreiber zu
Lanstevu (über Jagdgerechtsame) von
1610. — 22) /Auch. Verkaufsurk. aus 233
Braubach von 1377.
Fiheinprovinz.
Jahrbücher des Vereins von Altertums- 19
freunden im Rheinlande; s. III Nr. 268 f.
Heft 76 (1883). 1) *. Veiüi. Die 234
Römerstrassen Cüiu-Reims und Reims-
Trier. B. Strasse Reims-Tricr. S 1—20.
— 2) /. Schneider. Neue Forschungen 235
über die Römerstrassen zwischen Maas
u. Rhein. II. S. 20—27. — 3) J Schneider 236
Zu den Ausgrabungen in Xanten S.
27—30. — 4) H. SchaaffliaHsen. Über 237
den röm. Isis-Dienst am Rhein. S. 31 —
62 u 1 Tti. Bedeutung u. Entwickelung
des Isis- Dienstes, über Darstellungen
der Isis, mit besonderer Berücksich-
tigung der in St. Ursula- Köln aufge-
fundenen sitzenden Isis, vgl. Wd. Korr.
I, 270. — b)E autfinWecrth Römische 238
Gläser mit Fadenverzierung u. aufge-
malten Figuren. S. 63—86 u. 1 Tti. —
6) Zangemeister. Zu eiuer Inschrift von 239
Seligenstadt. S. 87—90. Auf derselben
steht Flavia Nemes; unter Flavia Ne-
metum sei wahrscheinlich nicht Novio-
magus (Speier), sondern die civitas,
deren Vorort Noviomagus war, zu ver-
stehen. — 7) NaeJier. Die baugeschicht- 240
liehe Entwickelung der Ritterburgen in
Südwest-Deutschland. S. 91 — 175. Be-
handelt: Altgerm. Befestigungen vorder
Römerzeit, Ringwälle zur Zeit des ale-
mannisch-römischen Krieges, baulichen
Anlagen der Ringwälle, Wallburgen der
ersten germ. Ansiedlungen, Ritterbur-
gen des Feudal adels, Technik des mit-
telalterl. Burgbaues, Beschreibung der
einzelnen Teile, Burgfestungen späterer
Zeit. — 8) J.R.Nordlwff. Zur Gesch. 241
der Erzgiesserkunst S. 176—186. Er-
gänzungen u. Berichtigungen zu Hachs
„Zur Geschichte der Erzgiesserkunst".
— 9) L. Korth. Die Sekret-Siegel der 242
Stadt Bonn. S. 186—191. Die Tiere
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Bibliographie.
auf ihnen sind nicht Symbole des tri-
umphierenden Christentums, sondern
gehören dem Mithras - Cyklus an. —
243 10) F. van Vleuten. Lengsdorfer Münz-
244 fand. S. 192-200. — 11) Literatur. S.
201 — 218. Rezensionen von: Dr. Victor
Gross, Les Protohcivetes; Grimm, der
röm. Brückenkopf in Castel bei Mainz
u» die dortige Römerbrücke (Schwörbel) ;
Mayer, Stuttgarter Katalog, Reihengrä-
berfunde (Hang) ; Beissel, Baugeschichte
der Kirche des hl. Victor zu Xanten
246 (v. Vleuten). — 12) Misceüen : 1) Zange-
meister: Leugensäulen von Ladenburg
S. 219-223, sind die Wd. Korr. III, 4
besprochenen Steine; 2) ders., Zwei
neuerdings gefundene Oculistenstempel
S. 224. 225; H) ders., Fragment einet
Meilensäule (von Hadrian, vermutlich
aus Eschweiler) S. 225; 4) ders., Uu-
edierte Inschrift von Worms mit der
Erwähnung eines decurio civitatis Van«
gionum S. 22«. 227; 6) Mehlis: Ein
gallisch-römisch. Ringwall S. 227—230.
Die „Heidelsburg 4 * im Westrieh, im Ge-
biete der Blies; 6) Hermann: Johann
Joest v. Calcar u. die niederrheinische
Malerschule S. 230. 231. Schreibt das
in Schirmbeck, Kreis Rees, befindliche
Altarbild, nicht Jan, sondern Johann
Joest von Calcar zu; 7; ders., Zwei
Pokale aus dem J. 1578, Kölner Mei-
sters S. 232. 233; 8) aus'm Wcertli:
Neue Matronensteine der Asercinehae
aus Odendorf S. 233—235; 9) ders.,
Der Michelsberg S. 235. 236, enthält
röm. Reste; 10) den., Metz. Grab-
kreuze von Blei im Dom S. 236—238;
11) den., Albrecht Dürer, Schwert-
klinge mit Darstellungen aus dessen
Triumphwagen S. 238.239: 12) Näher:
Reitende Matrone aus Bückig in Baden.
S. 235. 240; 13) Rhein. Kurier., Prae-
hist Fund in Niederwalluf S. 240. 241;
14) J.. X.: Zur Limes-Frage S. 241—
243. Über O berscheidenthal, Auszug aus
Wd. Korr. .II, 140; 15) Asberg: Röm.
Funde daselbst S.243; 16) v. Vleuten:
Lengsdorfer Mtinzfiind S. 243. Ergän-
zung aus den „Berliner Münzblättem"
von Adolf Weyl; 17) Klein: Fund in
Blankenheim (Eifel) S. 243. Weist die
Identität der Wd. Korr. III, 14 edierten
Inschrift mit C. Rh. 439 nach; 18) Das
Museum der Altertümer in Wiesbaden
246 S. 244. 245. — 13) Bericldnbzx das
Winckelmannsfest in Bonn am 9. Dez.
2471883. S. 246-250. — 14) Mitglieder-
verzeichnis S. 251—262.
Heft 77. \) A. Wiefanann. Win- 248
kelmann8 Urteil über die ägypt Kunst
n. die Profaiikuust der Ägypter. S. 1 —
13. — 2) J. Klein. Denkmäler römisch. 249
Soldaten von Andernach. S. 14 — 44, vgl
Wd. Korr. HI, 142. — 3) L. Schtcörbd. 250
Inschrift aus Deutz. 8. 45 — 47, vgl.
Wd. Korr. III, 139. — 4) W. H*>«s-251
brodt. Griechische und lateinische In-
schrift von der Untermosel. S. 48 — r6,
vgl. Wd. Korr. III, 11. — 6) J. Äfcm.252
Neue röm. Inschr. aus Köln. S 57 — 60,
vgl. Wd. Korr. HI, 140. — 6) C. Mehlis. 253
Die Heidclsburg bei Waldfischbach u.
ihre Denkmäler. S 61—87, vgl. Wd.
Korr. III, 141. — 7) Hermann. Der 254
Palast Kaiser Karls des Grossen zu
Nymwegen. S. 88— 122. Geschichte der
Burg, Schilderung der fränkischen u.
romanischen Kapelle, Versuch einer
Herstellung des Plans der Burg. —
8) J. J. Merlo. Meister Gerard Lange. 255
S. 123—141. Thätig als Goldschmied
in der 2. Hälfte des 14. Jhs. Auszüge
aus den Ausgabebüchern der Mitwochs-
Rent kämme r von Köln. Als Anhang:
Die Statuten der Goldschmiede-Bruder-
schaft zu Köln aus der enten Hälfte
des 14. Jahrlis. — 9) J. B. Nordhoff. 2b*>
Meister Eisenhuth. S. 142—165. Be-
richtigungen u. Ergänzungen zu frühe-
ren Arbeiten über den berühmten Me-
tallkünstler ; Nachrichten über seinen
Vorläufer David Knop. — 10) Literatur: 257
Koch, Gesch.. der Stadt Eschweiler II
(van Vleuten), J. B. D. Jost, St Ma-
rienkirche am Malzbüchel zu Köln (van
Vleuten). — 11) Bericht über die An- 258
thropologen- Versammlung in Trier am
9—11. Aug. 1883 (SchaafFhausen) —
12) S. Jenny. Bericht über antiqua-259
rische Funde am Obcrrhein und am
Bodensee. Prähistor. aus Vorarlberg;
Sonnenuhr, Normalmass, Venusstatuette
aus Bregenz, verschiedenes Korr. II,
1 besprochenes.— 13) MütceHen, J)W.2«0
Fussbahn. Andernach. Thongefasse mit
netzartiger Verzierung. 2) Terwelp.Die
Ringmauern, Wehrtürme u. Thore von
Andernach. Gesch. derselben mit ur-
kundl. Belegen (Rechnungen). 3) Ders.
Breve des Papstes Urban III (1185—
1187) nach einer deutschen Übersetzung
aus dem 15. Jh. Den Pfarrdienst An- .
dernachs betr. 4) Koenen. Röm. Funde
in Andernach. 5) Seh. Ein spätröm.
Steinsargfund in Bedburg. 6) Schaalf-
hausen. Bergbau- Altertümer. 7) J. K.
Bertrich. Gräberfund. Münzen u. email-
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Bibliographie.
79
lierte Brosche. 8) Schaafthauseii. Koni.
Funde in Bonn u. röm. Mass. 9) Seh.
Der Donnerkeil von Martba'8 Hof in
Bonn u. die Nephritfrage. 10) Rosbach.
Bonn. Mittelalter!. Inschrift ca. 1100,
in Münster in Bonn. 11) Seh. Hügel-
gräber am Rhein auf den Höhen zwi-
schen Boppard und St Goar. 12) J.
Klein. Buschdorf bei Bonn. Grabfund.
Schönes umsponnenes Fläschcheu mit
Münzen Maximians. 13) £. Herstatt
Köln. Bericht über röm. Altert in u.
bei Köln. Barbotingefäss mit Europa
auf Stier. 14) J. Kamp. Röm. Inschrift
am Pfaffenthor, vgl. Wd. Korr. III, <U..
lö) Naeher, Königsbach. Reitende Ma-
trone. 16) Fuss. Iipp (bei Bedburg).
Matroneninschrift an die Vatuimae (?)
17) v. Vleuten. Neuenahr. Über den
Graben der mittleren Burg. 18) Mehlis.
Rheinische [wohl Reihen-?] Graber u.
nordischer Goldschmuck aus der Pfalz.
Plattengräber bei Deidesheim und Ron-
dersbeim, vgl. Westd. Korr. HI, 9.
19) Mehlis. Neue röm. Altertümer aus
der westl. Pfalz. Skulpturen aus Nanz-
weiler, vgl. Westd. Korr. III, 60. 20)
Sehaafthausen. Neue römische Funde
in Remagen. 21) S. Röm. Fundamente
im "Walde b. Roetgen, Reg. -Bez. Aachen.
22) Bissinger. Stet^feld. Reitende Ma-
trone, vgl. Wd. Korr. IH, 71. 2H) Köln.
Ztg. Die Ausgrabungen für das Pro-
viBzial-Moseum in Trier. 24) Schaaff-
hausen. Der Sarg des hl. Paujinus in
Trier. Gutachten über. das Holz der
Lade u. den Sarginhalt 25) J. Klein.
Nachtrage und Berichtigungen zu den
Ocalistenstempeln. Vergl Heft 65 56.
26) K Zangemeister. Berichtigungen
zn Heft 76—14) Schaaff hausen. Gene-
ralversammlung des Vereins, am 6. Juli
1884.
20 MUlcUungefi aus dem Stadtarchiv von
Köln; s. IU Nr. H07 f.
261 Heft 4. 1) Hötebeuim, Vorbemerk.
des Heransg. S. V— X. Über Archive.
262 L Lu KortJ*. Das Urkk. -Archiv d Stadt
Köln bis 1396. II. Abt. S. 1—49. Ke-
gesten der im Archiv aufbewahrten Ur-
kunden von 1275—1303, 295 Xrn. —
263 II. K Keller. Die stadtkölnischen Ko-
pienbücher II. Abt. S. 51—111, 1373—
2641401. — HL Register. S. 113—126.
265 Heft 5. 1) Hohlbaum. Vorbemerk.
266 des Herausg. S. ffl. IV. — I. L. Korth.
Das Urkk. -Archiv der Stadt Köln bis
1396. III. Abt S. 1—78. Rcgcstcn der
im Archiv aufbewahrten Urkk. v. 1304 —
1&10, 622 Nrn. — IL fttgisttr. S. 79—89. 2B7
Heft 6. LL.Kortii. Das Urkk.-Ar-26S
chiv der Stadt Köln bis 1396. IV. Abt.
S. 1 — 74. Regesten der im Archiv auf-
bewahrten Urkk. von 1331—1350, 671
Nrn. — 11. Keimen. Die Stadt kölnisch. 269
Kopicubücher. III. Abt. S. 75— 107.
1410 Juli 24—416 Jan. 2. — HL Eine 270
Handschrift zur Kölnischen Gtsduchte in
Deventer. S. 109. 110. Perg.-Hs. 16.
Jbs., enthält Vertrage, Testamente, Ak-
ten betr. die geistl. Stifter der Kölner
Diözese. — IV. BegisUr. - S. 111—128. 2?t
Jahresbericht Ober den Stand und die 272
Wirksamkeit des christlichen Kunstvereias
der Erzdiözese Köln für das Jahr 1883;
*. 111 Nr. 31. Bespricht 6 in photo-
graph. Abbildung beigegebene Crucitixe
des erzbischofi. Museums in Köln.
Zeitschrift des Aachener Geschichtsver- 21
eins; s. III Nr. 311 f.
Band 5. Heft 3 u. 4. .1*83 8)^.273
r. Reumont. Coruel Peter Bock S. 157 —
190. Lebensbeschreibung, als Anhang:
Chronologisches Verzeichnis der bedeu-
tenderen Arbeiten C. P. Bock's. — 9)274
L. Kortfi. Die Reisen des Ritters Ar-
nold von Harff in Arabien, Indien und
Ostafrika. S. 191—218. Kurze Nach-
richten über Arnolds Vorfahren und
ihn selbst, Beschreibung sehier Reise;
Kritik der letzteren ergiebt, dass er
vum Sinai aus nicht nach dem Orient
gereist ist, sondern die in seinem Be-
richte angegebene Zeit in Italien ver-
lebt hat; der Bericht selbst ist beson-
ders auf Grund von Marco Polo abge-
fasst. Als Anhang 1) Urk. von 14%
April 28 aus dem Stadtarchiv Köln;
Arnold v. Harff bittet die Stadt Köln,
den Nachtpfeiffer Zander zur Auslie-
ferung eines entliehenen Ringes zu ver-
anlassen. 2) Die Grabstätte des Ritters
Arnold v. Harff (in der Kirche zu Loe-
venich). — 10) H. J. Gross. Zur Ge- 275
schichte des Aachener Reiches. S. 219
— 240. II. Eine Gemeindeverfassung
des Reiches. Abdruck einer Urkunde:
„Sendgerichts-. Schöffen-, Provisoren-,
Kirchnieisters-, Küsters- und Lehrers-,
sambt Sendboten-Ordnung in der Pfarre
Laurensbcrg", nach der Copie des No-
tars Janssen etwa um 1721; Alter des
Originals ist nicht festzustellen. — 11) 276
J. J. Michel. Die Jülichschc Unterherr-
schaft Heiden. S. 241—264. Geschichte
derselben von der Entstehung (2. Hälfte
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80
Bibliographie.
d. 13. Jhs.) bis zur Mcdiatisierung zur
Zeit der Französischen Revolution. Als
Beilage: 1) Wrogen des Vogtgedinges
der Herrschaft Heiden. 2) Vögte der
Herrschaft Heiden seit 1580. 3) Das
Schöffengericht der Herrschaft Heiden.
4) Grenzen und Wrogen des Gerichts
Horbach. 5) Eid des Geriehtsschreibers.
277 — 12) Sclucenger. Aachener Schuldra-
raen des 18. Jhs. S. 265—286. Bericht
über eine Sammlung derselben in der
Gymnasial-Bibliothek von Aachen aus
den JJ. 1736-1785; U Trauerspiele,
278 1 Lustspiel. — 13) C. Nörrenberq. Eine
Aachener Hs. des XV. Jus. S. 287—
279 294. Theologischen Inhalts. — 14) K
Pauls. Hexenverbrennungen zu Aachen
in deu JJ. 1630 u. 1649. S. 295—301.
Auf Grund der Chronik des Aachener
Jesuiten-Collegiums in der kgl. Bibl. zu
Berlin (vgl. Aach. Zs. V. S. 75 f.). —
280 15) Kleinere Mitteilungen, S. 302—334.
1) C Rhoen. Einiges über den Brand
des Aachener Rathauses am 29. Juni
1883 mit Nachschrift der Redaktion
auf Grund der Schrift von Kessel : Die
Rathaustürme zu Aachen und ihre Wie-
derherstellung. 2) A. v. R(eumont). Die
Denkmünze auf den Aachener Friedens-
schluss v. 1668. 3) Keussen. Aachener
als Rektoren der Universität Basel.
4) Pauls. Reste einer Römerwarte bei
Kriesenrath im Landkr. Aachen, h) A.
v. R(enmont). G. A. Königsfeld. Bio-
graphie des 1883 verstorb. Hymuologen.
6) Litteratur: Rezensionen von Frey-
rauth, Aachener Dichter u Prosaisten
(X.); Giersberg, Gesch. der Pfarreien
des Dekanates Grevenbroich (Loersch).
7) Aus Zeitschriften.
281 Band 6. Heft 1. 2. 3. 1) Kart
u. Theod. Franz Oppenhoff. Die Straf-
rechtspflege d. Schöffenstuhls zu Aachen
seit dem J. 1657. S. 1—64. Geschildert
auf Grund einer im Besitze des Aache-
ner Landgerichtes befindlichen Hand-
schrift: Protocollum Scabinatus Senten-
tiarum Criminalium ab Ad 1657 altcro
post incendium Urbis, welche auf 123
Papierblättern 238 Entscheidungen von
1657 Febr. 10 bis 1776 Febr. 26 ent-
282 hält — 2) Karl Bhocn. Die St. Sal-
vatorkapelle bei Aachen. S. 65—80.
Kurze Geschichte der von Ludwig dem
Frommen u. Irmgard gestifteten Ka-
pelle u. des 997 gegründeten Klosters.
283 Beschreibung der Kapelle. — 3) J.
Hansen. Beiträge zur Geschichte von
Schönau. S. 81— 108. Begriff des Son-
nenlehns bildet sich für Schönau Mitte
des 14. Jhs. aus; Selbständigkeit erst
1760 aufgegeben ; Zusammenstellung
der Namen u. Daten, die auf die Fami-
lie Schönau -Schönforst sich beziehen;
Stammbaum der Besitzer von Schönau
von Raso Mascharell HI. (c. 1350) bis
Ende 17. Jhs. Als Beilage Urkk. und
Regesten aus einem Aktenfascikel des
kgl. Staatsarchivs Münster: *,Das vom
Freiherrn von Blanche als Herren der
reichsfreyen Herrschaft Schönau prä-
tendirte jus monetandi betreffend" vom
J. 1756. — 4) R Pick. Pattern und 284
seiue Beziehungen zu der ehemaligen
Pfarrkirche zu Geuenich. S. 109—132.
Der Beiname -.Geuse n-Pattern nicht auf
dort wohnende Protestanten (Geusen),
sondern auf das jetzt verschwundene,
seit dem 12. Jh. gen. Kercich zurück-
zuführen; die Kirche in Pattern war
Filiale der Rcmigius- Pfarrkirche zu
Geuenich ; Nachrichten über das gegen-
seitige Verhältnis. Als Beilage: ürk.
von c. 1450, behandelt die Beziehungen
der Kirche von Pattern zu der von
Geuenich, von 1410 April 20: Quittung
über ein von den Patterner Schöffen
von den Lombarden in Düren aufge-
nommenes Darlehn, Bruchstücke aus
einem Kalendarium der Kapelle zu Pat-
tern 15. u. 16. Jh. — 5) E. von Otdt'2$ö
mann. Bollheim bei Zülpich und seine
Besitzer, insbesondere die Herren von
Hompcsch. S. 133—180. Geschichte
von Bollheim seit Anfang d. 14. Jhs.,
im Besitze derer von Bollheim, von
Vlatten, von Geisbusch (1415—1480),
jetzt Eigentum des Herzogs von Arem-
berg. Ürkk.-Beilagen von 1379 Sept.
10 bis 1654 Juni 4. — 6) R Piek. Urkk. 286
zur Geschichte des Pfarrdorfs Ratheim.
S. 181—198. Kurzer hist. Überblick,
Urkk. v. 1296 Jan. 26 bis 1702 Juli 11.
— 7) A. v. Beumont. Friedrich von der 287
Trenck in Aachen. 1765—1780. S. 199
—226. Schildert besonders die publi-
cistische Thätigkeit Trcucks. — 8) E. 288
Pauls. Aus der Zeit der Fremdherr-
schaft. S. 227—238. I) Der Tempel
der Vernunft in Aachen. Am 20. Dtez.
1794 eröffnet. Auszüge aus den Be-
richten des Aachener Zuschauers von
17941795. ü) Ein Militäraufetaud in
Aachen. Fand im Sommer 1795 statt
Bericht derselben Quelle wie in I). —
9) Kleinere Mitteilungen. S. 239—270. 289
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Bibliographie.
81
1) it. ItöblbaumV Zar Geschichte der
Aachenfahrt. Abdruck einiger Notizen,
bes. einer Urk. ans dem Stadtarchiv
von Köln von 1403 Juni 13, in welcher
der Rat von Halberstadt um Fürsprache
Kölns beim Rat von Aachen bittet in-
folge der Vergewaltigung von Pilgern
durch den Burggrafen von Montjoie. —
2) Braun. Bruchstück einer Meilensäule
aus dem Eschweiler Wald. Dort ist der
von Zangemeister Bonner Jahrb. 76,
S. 222 besprochene Stein aufgefunden.
3) Ders. Römische Gräber bei Hilfarth
im Kreise Heinsberg. 10. Febr. 1883
aufgefunden, aber zerstört. 4) Locrsch.
Das Denkmal zur Erinnerung an die
Erschlagung des Grafen Wilhelm von
Jülich nach einer alten Beschreibung.
Gegeben aus den von G. J. Freiherrn
von Knapp hinterlassenen hss. «.Bei-
trägen zur Jülich- u. Bergischen Lan-
desgeschichte, " verweisend auf Brosii
Ann. Jutiae I p. 42. 5) Michel. Die
Aachener Wetterhörner. Über ihren
Gebrauch im Volke. 6) E. v. Oidtmann.
Zur ältesten Geschichte der Güter Bon-
gart, Bovenberg n. Holzheim bei Weis-
weiler. Waren im Besitze der Familie
Bongart-Heiden. Genealogie derselben.
SR. Pick. Zur Gesch. der Aachener
lockengiesserfamilie von Trier. Führt
( J neue Mitglieder der Familie mit Nach-
richten über ihre Thätigkeit auf. 8) E.
Pauls. Zur Geschichte der Heiligtümer
in der Theresianerkirchc zu Aachen.
Wurden ca. 1400 durch Ritter Hennann
von Randenrath nach Aachen gebracht.
9) Litteratur: Rezensionen v. Scheins,
Gesch. der Jesuitenkirche zum hl. Mi-
chael in Aachen (Pick); Beissel, Bau-
geschichte der Kirche des hl. Victor
zu Xanten (Pick); Niederrh. Geschichts-
freund (?). Aus Zeitschriften.
*«) Heft 4. 1) A. v. Beumont Kaiser
Karls V. Krönnng in Aachen beschrie-
ben von Baidassar Castiglione. S. 271
—294. Darstellung nach einem Briefe
Baldassars Castiglione an den Kardinal
Bernardo Bibbiana von Köln 1520
Nov. 2. nebst kurzen Notizen über
291 beide Männer. — 2) /. Hansen. Die
Wiedertäufer in Aachen und in der
Aachener Gegend S. 295—338. Ihre
Thätigkeit fällt in die Jahre 1528—
1632. Beilage: 1) Abdr. d. Urk. 1533
Ang. 16. Haus Mark. gedr. bei Keller,
Wiedertäufer S. 301. 2) Bischof Franz
von Münster bittet die Städte Aachen,
Wettd. Zaittchr. f. Goich. u. Kamt IV, I
Köln, Wesel; Werbungen gegen die
Münsterischen Wiedertäufer gestatten
zu wollen. Iburg 1534 Febr. 19. 3)
Bischof Franz von Münster ersucht
Johann von Verken, Herrn zu Puffen-
dorf um freies Geleit für Landsknechte,
die auf dem Zuge nach Münster von
ihm aufgehalten sind. Wolbeck 1534
April 4. 4) Hans Kaiffer an seine
Gattin Magdalene in Mähren: Die
Leute sagten zum Teil, man werde sie
loslassen, aber zuerst „ausgeisscln",
zum Teil, man werde sie toten. Der
Rat sei uneinig. Aachen 1558 Febr. 7.
5) Ders. an dies. Die Stunde sei jetzt
nahe. „Denn die zu Köln haben am
5. Märzi den Thomas, den Schweizer-
bander köpfen lassen, darauf wir achten,
dass die Stadt Aach auch schaut. Aachen
1558 März 1. 6) Hans Kaiffer an die
Gem. in Mähren: am 10. April seien
sie inquiriert worden. Aachen 1558
Apr. 26. 7) Hans Kaiffer an seine
Gattin: Uneinigkeit des Rats, der Fürst
von Jülich sei ihnen sehr feind. Aachen
1558 Mai 26. 8) Ders. an dies.: Be-
richt über seine Gefangenschaft. Ab-
schied. Aachen 1558 Aug. 5. 9) Ge-
dicht des Hans Kaiffer über seine
Schicksale in Aachen. 1558 August.
10) Be8chluss der vereinigten Konsis-
torien der deutschen und wälschen
reformierten Gemeinde in Aachen gegen
die Wiedertäufer. 1595 Aug. 25. —
3) Kleinere Mitteilungen. S. 339-344. 292
1) L. Korth. Zur Orientreise des
Ritters Arnold von Harff. Besch. d. v.
Hartzheim p. 328 erwähnten Hs., vom
Verf. wieder aufgef. in der Stadtbibl.
zu Trier; Ergänzungen Gildemeisters
zu dem Aufs. Aach. Zeitschr. V, 191
—218. 2) Zu dem Aufsatz: Friedrich
von der Trenck in Aachen. Genealog.
Notizen. 3) Hansen. Übersicht über
die im Archiv der Aachener evang.
Gemeinde aufbewahrten Aktenstücke.
4) Ein Lied auf Karl den Grossen. 5)
Höhlbaum. Urk. aus dem Stadtarchiv
zu Köln : Die Stadt Noyon stellt einem
Aachener, Hermann, Sohn des Bier-
brauers Colin von Rommans, ein Zeug-
nis aus. 1415 Apr. 17. 6) Litteratur.
Anz. von Koch, Reformation im Her-
zogtum Jülich (Hansen). Aus Zeit-
schriften (Pick). 7) Chronik des Aach.
Geschichtsvereins 1883/84.
Annalen des historischen Vereins für 22
den Niederrhein; s. IH Nr. 344 f. (Heft
6
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Bibliographie;
40 unter der Presse, enth. Register zu
Bd. 1—39).
293 Heft 41. 1884. 1) A. Kaufmann.
Nachträge zu den Quellenangaben und
Bemerkungen zu Karl Simrock's Rhein-
sagen (vgl. Ann. XIX f 37—60). S. 1—
294 ö6. — 2) J. J. Merlo. Die Häuser Saal-
ecke u. Mirweiler zu Köln. S. 57 — 71.
Das von de Nocl als Mirweiler-Hof be-
zeichnete Haus Unter Taschenmacher
15. 17 trägt in Wahrheit den Namen
Saalecke. Geschichte des Hauses Mir-
weiler, Ecke der Hochstrasse u. Grossen
Budengasse (jetzt Palantsches Kaffee-
295 haus). — 3) L. Kortii. Urkk. aus dem
Stadtarchiv von Köln. S. 72—108. Zur
Erläuterung der „Bestimmungen über
die Herausgabe handschriftlicher Texte.
Im Auftrage des Gelehrten- Ausschusses
der Gesellsch. für Rh. Gesch. -Kunde
herausg. von Prof. Dr. Karl Menzel. u
Grösstenteils in den Mitt. a. d. Stadt-
296 archiv von Köln verzeichnet — 4) H.
Catüauns. Ein Kölner Bürgerhaus im
16. Jh. S. 109—141. Abdruck des im
Pfarrarchiv von St. Apostelu-Köln be-
findlichen Inventars der Nachlassen-
schaft von Thonis Bertholt u. Grietgin
Hase a. d. J. 1519 (vgl. Wd. Zs. 1883
297 Korr. -Bl. 1 Nr. 11). — 5) MisceUen.
S. 142—143. K. Unkel. Burg Reiters-
dorf. S. 142. 143. Legt diesen Namen
dem Gebäude zu, dessen Fundamente
bei dem Bau der Villa des Hrn. Geh.
Rath Bredt-Honnef aufgedeckt sind. —
R.Pick. Berichtiguugen u. Ergänzungen
zu den bisher erschienenen Heften der
„Annalen*. S. 143—148. — Anfrage.
148. 149. — Vereins- Angelegenheiten.
S. 150-182.
23 Niederrheinischer Geschichtsfreund; s.
IH Nr. 355 f.
298 Jahrgang 1883. 4. Quart. 1) C.
Noecer. Zur Gladbacher Heiligtums-
299 fahrt 1867. Nr. 21. — 2) L. Henrichs.
Lenth unter Preussen u. unter franz.
300 Fremdherrschaft. Nr. 21. 22. — 3) J.
B. D. Jost. P. Jos. Hartzheim. 8. J.
Mit Aufzählung seiner Schriften. Nr. 21.
301 — 4) L. Henrichs. Beiträge zur nie-
derrhein. Kirchengeschichte. Nr. 21. 23.
III (vgl. HI. 424). Dekanat Geldern
302 oder Sträleu. — 6) B. Schölten. Regg.
aus dem Xantener kopialbuch, die Gü-
ter des Kapitels in Niftrich u. Wichen
3(3 betr. Nr. 22. vgl. HI. 464. — 6) Tibus.
Ein bisher unbekannter Kubier Weih-
bischof. Nr, 22. Ist Petrus de Zeric,
sein Erzbischof war Wilhelm. (1349—
1363). Abdr. einer auf ihn bezüglichen
Urk. von 1357 aus dem Archive des
Freih. v. Beverförde-Werries. — 7) J. 304
J.Sluyter. Rheinläufe, Spycke, Uferhöfe,
Furthe, Warde u. Horste. Nr. 23. 24. —
8) Terwetp. Hexennrozess in Andernach. 305
Nr. 23. 23. Auf Grund von Akten im
Andernacher Archiv. 17. Jh. — 9) JL 306
Henrichs. Das Tertiarierinnen-Kloster
Thal Josaphat zu Wachtendonk. Nr. 23,
vgl. IU. 442. Beschäftigungen der Klo-
sterbewohner. — 10) Clcvische Volks- 307
Sprüche u. Redeweisen. Nr. 23. 24. —
11) J. B. D. Jost. Aegidius Gelenius.308
Nr. 24. Mit Angabe seiner Schriften.
— 12) Miscellen, Fragen, Antworten, 309
Litterarisches fast in jeder Nr.
Jahrgang 1884. 1. 2. 3. Quartal.
1) Die Verwaltung des Amtes Krickeu- 310
beck. Nr. 1. Mitt einer Instruktion
der Rechenkammer von Roermond vom
30. Jan. 1663 an den Drosten Arnold
Huyn-Geleen. — 2) X. Henrichs. Das 311
Tertiarierinnen-Kloster Thal Josapliat
zu Wachtendonk. Nr. 1. 9. 10. 11. 13.
V. Das'Vermögen des Klosters. VI. Hi-
storische Nachrichten. — 8) R Schalten. 312
Prozess des Xantener Stiftes gegen die
von Batenborg wegen der Donkschen
zu seinem Sadelhof ten have in Ober-
mörmter gehörenden Güter von der
Hand des Notars Gerit van der Schuren.
Nr. 1—3. Inhalt von Aktenstücken aus
dem Xantener Pfarrarchiv über diesen
1472 am Clevischen Hofgerichte statt-
gehabten .Prozess. — 4) /. J. Sluyter. 313
Rheinläufe, Spycke, Uferhöfe, Furthe,
Warde u. Horste. Nr. 2. 3. 6. 11. 12.
14. 18. — 5) Die Herren van LenÜi. 314
Nr. 2. Waren die Herren von Scliaes-
berg zu Schloss Krickenbeck v. 1673
bis Ende vor. Jhs. — 6) Terwdp. Das 315
Josephs -Kloster der Servitessen oder
schwarzen Nonnen zu Andernach. Nr. 2.
1635 begründet, 1803 saecularisiert —
7) deutsche Volkssprüche u. Redeweisen. 316
Nr. 2—4. 7. 9—16. 18. — 8) Verpach-317
tung der Jagd zu Wachtendonk. 1814.
Nr. 2. — 9) Walraf Wilhelm von WtS-318
tenhorst. Nr. 3. Auszüge aus Schaabs
Geschichte der Bundesfestung Mainz.
— 10) Über Lenth. Nr. 3. Betr. den 319
Namen. — 11) J. Hoffmanns. Die Be- 320
Sitzungen der Klosterabtei Klosterrath
an der Alir. Nr. 3. — 12) Cr. St. Maria 321
im Capitol. Nr. 3. Kunsthistorischer
Überblick. — 13) Not. Wert der Lei- 322
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Bibliographie.
83
323 den. Nr, 4. — 14) J. B. D. Jos*. Die
Schriften von Ulenberg, Nigrinus und
324 Badius. Nr. 4. — 15) Das Gerichtswesen
325 Lenths. Nr. 4. — 16) L. Henrichs. Der
326 Oberhof Gcer. Nr. 5. — 17) Schulwesen
Lentis. Nr. 5. Von ca. 1587 bis auf
327 unsere Zeit. — 18) Terwdp. Die Schwe-
328 den in Andernach. Nr. 6-^8. — 19) Die
jetzige protestantische, früher kathol.
Kirche Kirche in Rheydt. Nr. 6. Mit
besond. Rucksicht auf die Baugesch. —
329 20) Fr. Verres. Nachtrag z. Geschichte
Oedts. Nr. 6. Die Säule zu Hagen.
Erste urkdl. Nachricht von 1722, ab-
333 gedruckt. — 21) J. Cremer. Über Klei-
nenbroieh während der französ. Herr-
schaft Nr. (3—12. Abdruck v. Schrift-
stucken betr. Einquartierung der franz.
331 Truppen und (Kontribution. — 22) Cr.
Die himmlischen Freuden. (Kloster Hei-
3328terbach.) Nr. 7. — 23) Terwdp. Die
Cacilien - Bruderschaft zu Andernach.
Nr. 7. 1588 gestiftet, Nachrichten bis
333 1694 zusammengestellt. — 24) J. Kop-
pen. Die ehemal. Freiherrlichkeit Nierst
3*4 u. deren Umgebung. Nr. 7. — 25) L.
Henrichs. Neue Verteilung der Sub-
sidiensteuer von 180000 holl. Gulden
über den preuss. Anteil des Oberquar-
tiers Geldern im J. 1726. Nr. 7. —
335 26) 1. Henrichs. Beitrage zur nieder-
rheinischen Kirchengeschichte. Nr. 7. 8.
336 III. Dekanat Süchteln. — 27) Fisch-
bach. Der hl. Arnold. Nr. 8—10. Ge-
337 dichte. — 28) J. J. Sluyter. Verschie-
denes. Nr. 8. Aus dem Salm-Salmschen
338 Archiv zu Scliloss Anholt. — 29) Cr.
Huningen bei Grevenbroich. Nr. 8. Spe-
cilication dessen was ich (J. A. Hagen,
Pastor in Huningen) von dem Pastorat
339 zu Höningen empfangen. 1670. — 30)
L. Henrichs. Beschluss der Ritterschaft
und Städte Gelderlands in Betreff der
durch den Herzog Wilhelm von Geldern
wegen seiner Gefangenschaft beantrag-
ten Bede. 1389 März 22. Nr. 8. —
34031) Cr. Inschriften. Nr. 8. Aus Glenn,
341 Herzbroich, Morr b. Rheydt. — 32) J.
J. Slnyter. Dyt is des hauses Recht van
342 Aspell. Nr. 9—39. — 33) L. Henrichs.
Herzog Wilhelm von Geldern beauftragt
Maes von Bellinghoven u. Johann Stoyve,
im Amte Goch, die ihm von seinen Rit-
tern, Knappen u. Städten infolge seiner
Gefangenschaft bewilligte Bede zu cr-
343 heben. 1392. Febr. 2. Nr. 9. — 34)
Kaufurkunde von Ürdingen von 1619
344 März 13. Nr. 9. — 35) Cr. Giesenkir-
öheq. 1684. Nr. 9. Übersicht über Kriegs-
lasten. — 36) H. Lobberich. Nr. 9. Aus34ö
der Domainen- Rechnung des Landes
Kriekcnbeck vom J. 1562. — 37) Ä. H 346
Corscheubroieh. Nr. 9. Inschriften. —
38) J. B. D. Jost. P. .losef Schneider. 347
Nr. 9. Biographie u. Angabe der Werke.
— 39) L. Henrichs. Die Grafen von 348
Gehlem als Vögte des Herrenhofes
Straelen u. ihre Untervögte. Nr. 9. 10.
— 40) Recht des Hofes von Aspel.349
Nr. 10„ vgl. von Steinen, Geschichten
der Grafschaft Mark. S. 1774—1782.—
41)1/. Henrkht. Saline zwischen dem 350
Herzog Wilhelm von Geldern u. Reinald
von Broderode, Herrn von Gennep 1385
Juni 7. Nr. 10. — 42) Kölner Mord- 351
Statistik aus diesem Jh. Nr. 10. — 43) 352
H. Müller. Der Burgelwald (Arnolds-
wciler). Nr. 11. Gedicht. — 44) i.353
Henrichs. Installationen im ehemaligen
Dekanate Kriekenbcek. Nr. 11. 13. 15.
Von 1763 Sept. 9 bis 1802 Juni 30. —
45) h. Henrichs. Natuir ind Eigenschap 354
der Kres-Guider in dat Ambt Asspell.
Nr. 12. — 46) Terwdp. Die Stadtver- 355
waltung von Andernach. Nr. 12 — 17. —
47) J. J. Slwßer. Hengemunda. Nr. 12. 356
— 48) J. Koppen. Einige Todesboten. 357
Nr. 12. — 49) Cr. Rees. Nr. 12. Auf- 358
forderung zur Meldung zu einer Vikarie
1782 Nov. 30. — 50) Cr. Lechenich. 359
Nr. 12. Abänderung der Jahrmärkte
1782 März 14. — 51) L. Henridis. Eine 360
Urk. über die Benediktiner- Abtei M.-
Gladbach. Nr. 13. Der Conventuale Go-
dart von Broichhausen verlässt, weil er
die buref eider Reformation nicht aner-
kennen will, die Abtei Gladbach u. be-
kommt eine Jahresrente. 1510 März 8.
— 52) Sühne zwischen dem Herzog Wil- 861
heim von Geldern u. dem Erzbischof
Friedrich von Köln. 1393 Sept. 2. Nr.
14. — 53) L. Henrichs. Verordnung des 362
Bischofs Berdolet nach der Verschwö-
rung gegen den ersten Consul Bonaparte
1804. Nr. 14. — 54) L. Henrichs. He- 363
rongen. Nr. 15. Geschichtl. Notizen. —
55) Vorsorge der Regierimg bei einer 364
Viehseuche in Wachtendonk im J. 1798.
Nr. 15. — 56) R Pick. Die Einführung 365
des Pfarrers Arnold Palland zu Rhein-
berg. Nr. 15. Abdr. aus den Rheinber-
ger Rats-Protokollen. 1674 Jan. 11. —
57) Das Kloster St. Gertrudisthal in 366
Büderich. Nr. 15. Attest über die Ver-
mögenslosigkeit desselben v. 1796. Nov.
10. — 58) J. J. Slwßer. Lohrward oder 367
6*
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Bibliographie.
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371
372
373
374
37ö
376
377
378
379
24
Laerward? Nr. 17. Laerward, bedeutet !
unbebaute Insel. — 59) Scheiten. Das
ehemalige Offenhaus Vrylinchusen in der
Hetter und die von Medevorden oder
von Meverden. Nr. 17. Zusammenstel-
lung hist. Nachrichten. — 60) Ein alter
Xantener Codex. Nr. 17. Evangelien-
buch. — 61) P(ick). Zur Geschichte
der ehemaligen Herrschaft Budberg.
Nr. 17. Schriftst. von 1690 April 24
— 62) B. Pick. Aus den Rheinberger
Ratsprotokollen. Nr. 17. — 63) Eydt
van eenen Raedts verwantc deser Stadt
Wachtendonk. Epitaphium Wenemari
de Wachtendonk. Nr. 17. — 64) U. Pick.
Zur Geschichte der Stadt Ürdingen.
Nr. 18. Abdruck aus „Copia undt ex*
tractus, wass die arme statt Ürding bey
vorigen gewesenen schädtlichen Kricgs-
zeitten vor Unerträglichen schaden hat
leiden müssen alss folgt. De anno 1672
bis 1717", Hs. in Düsseldorf St.-Areh.
— 65) L. Henrichs. Zum Schulwesen
in der französ. Zeit. Nr. 18. Abdruck
eines Briefes von 1809 März 27 : Mar-
cus Antonius, ep. Aquisgraneusis etc.
Reverendo domino parocho in Wankum
ac reverendisdominis pastoribus eiusdem
districtus. — 66) L. Henrichs. Wachten-
donk während der franz. Fremdherr-
schaft. Nr. 18. — 67) L. Henrichs. Zur
Geschichte des Steuerwesens im Ober-
quartier v. Geldern. Nr. 18. Schriftst.
v. 1592 Jan. 21. — 68) Der Amtmann
Tauwel stellt Nickels zum „Hospital-
meister" in Wachtendonk an. 5. Febr.
1772. Nr. 18. — 69) J. Ä. Wolf. Urkk.
aus d. Schlossarchiv zu Moyland. Graf
Otto von Cleve belehnt den Magister
ü. Kleriker Jacob von Eger mit dem
Schloss Moyland nebst den dazu gehö-
rigen Gütern. Monreberg 1307 März 31.
Nr. 3. Graf Diederich von Cleve be-
lehnt den Knappen Roland Haghedorn
mit dem Gute Moyland und anderen
Ländereien 1,332 Sept. 23. Nr. 4. No-
tarielle Zeugenaussage über das Gericht
u. andere Gerechtsamen der Herrlich-
keit Moyland. Moyland 1578 Juni 6.
Nr. 5. Frhr. Friedrich Wilhelm v. Spaen
wird vom Churfürsten Friedrich Wil-
helm, Markgraf zu Brandenburg, mit
der Civil- u. kriminal -Jurisdiktion zu
Moyland u. Till belehnt. Cleve 1693.
Nr. 6. — 70) MisceUen, Fragen, Ant-
worten, Litteratur fast in jeder Nr.
Beitrüge zur Geschichte von Stadt und
Stift Essen; s. in, Nr. 472 ff.
Heft 6. 1883. Grevd. Obersicht der 380
Geschichte des Landkreises Essen.
Heft 7. 1884. Grevd. Die Militär- 381
Organisation im Stift Essen; I) bis gegen
das Jahr 1550 ; II) von der Mitte des
16. bis Ende des 18. Jahrb.
Zeitschrift des Düsseldorfer Geschichte- 25
vereine; s. III, Nr. 473 ff.
Jahrg. 18-3. Heft 6. 1) W. Herdien- 382
hoch. Der Ursprung der Erzbruder-
schaft des heiligen Rosenkranzes zu
Düsseldorf. S. 124—127. — 2) Ders. 383
Düsseldorf als Festung. S. 238 — 143.
— 3) Aktenstücke in Schulfondsange- 384
legenheiten. S. 144 — 146. Aus den
Jahren 1822/23.
'Westfalen.
Zeitschrift fBr vaterländische Geschichte 26
und Altertumskunde; s. III, 488 f.
Band 42. A. Münsterschc Abtei-
lung. 1) Graf F. von Landsberg- Vden 385
und Gemen: Geschichte der Herrschaft
Gemen, ihrer Herren und deren Ge-
schlechter. S. 1 — 94. (Fortsetzung aus
Band 28 u. 41.) Führt die Geschichte
Heinrichs II. von Gemen vom J. 1385)
ab weiter bis zum Tode des Ritters
1424 u. fügt Bemerkungen über das
Schloss u. die Burg Gemen hinzu. —
2) F. Beigers. Einige Beiträge zur Ge- 386
schichte der Stadt Bocholt u. des vor-
maligen Amts Bocholt. S. 95 — 153. Be-
handelt Huldigungen der Landesherren
in der Stadt Bocholt in früheren Jahr-
hunderten, das Kriegswesen der Stadt
Bocholt im 15. Jh., Stadt u. Amt Bocholt
in der Münsterischen Stiftsfehde 1450 —
1457. Schluss und Anlagen sollen im
nächsten Bande folgen. — 3) W. Die- 388
kamp. Westtalische Handschriften in
fremden Bibliotheken u. Archiven. S.
153—157 (Forts, aus Bd. 41). Mitge-
teilt werden Hss. aus der k. k. Hof-
bibliothek zu Wien u. aus dem Geh.
k. k. Haus-, Hof- u. Staatsarchive zu
Wien. — 4) W. Diekamp. Beiträge zur 388
Geschichte der kathol. Reformation im
Bistum Münster. S. 158—175. Erörtert
zunächst Kaiser Rudolf H Stellung zum
Kampf um das Bistum im J. 1580, ins-
besondere seine Absicht, einem seiner
Brüder das Bistum zuzuwenden. Bei-
gedruckt sind Regesten u. Auszüge aus
kaiserl. Briefen, dem „Copcybuch durch
Herrn von Kurz zusammengeschrieben
anno 1620" im k. k. Geh. Hans-, Hof-
u. Staatsarchive zu Wien entnommen.
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Bibliographie.
86
Schliesslich ist noch ein bezüglich der
Visitationsfragen für freiweltliche Da-
menstifter wichtiges Schriftstuck von
1571 aus dem Pfarrarchive zu Borghorst
389 mitgeteilt — 5) G. TumbüU. Übersicht
über die im J. 1883 zur westfäl. Gesch.
erschienenen Beitrage. S. 176 — 185. —
390 6) F. Darpe. Geschichte Horstmars, sei-
ner Edelherren u. Burgmannen. S. 186
bis 205 (Forts, u. Schluss zu Bd. 41).
Ausser einer Stammtafel der Edlen von
Ilorstmar werden 20 Urkk. meist nach
den Originalen, sowie Verzeichnisse der
Burgermeister, der fürstlichen Stadt-
richtcr in Horstmar und der Gografen
des Vestes zum Sandwelle beigebracht.
391 — 7) Bericht des Vereins für Gesch.
u. Altertumskunde Westfalens. Abteil.
Münster. S. 206—216.
392 B. Paderborner Abteilung. 1)
H. Dürre. Die Ortsnamen der Tradi-
tionen Corbeienses. S. 1 — 84 (Schluss
zu Bd. 41). In der im vorigen Bande
angegebenen Weise ist die Arbeit sorg-
fältig in weiteren 239 Nummern, die
Ortsnamen Lengithi bis Ymminchusen
in alphabetischer Ordnung umfassend,
393 zu Ende geführt. — 2) L. A. Th. Holscher.
Die ältere Diözese Paderborn nach ih-
ren alten Grenzen, Archidiakonaten,
Gauen u. alten Gerichten. S. 95 — 146.
(Cf. Band 37. 38. 39. 40. 41 der Zs.)
Beschreibt die Archidiakonate Horhau-
sen u. Haidinghausen, den Ittergau u.
394 den Untergau Manfeld. — 3)J. B. Nord-
. hoff. Nachlese zur Buchdruckergesch.
Westfalens. S. 147—168 (Forts, aus
Bd. 41). Behandelt Drucke zu Herford,
Hamm, Bielefeld, Berleburg, Iserlohn,
Unna, Arnsberg, Höxter, Bochum, Ha-
gen, Bietberg, Schwelm, Camen, Essen,
395 Osnabrück. — 4) L. Korth. Die Kölner
Globen des Kaspar Vopelius von Mede-
Itach (1511—1561). S. 169—178. Be-
Hpiochen werden die noch in Kühl be-
findlichen Himmelsgloben von 1532 u.
1536, sowie eine Erdkugel von 1542.
Danach muss dem Vopelius die Be-
herrschung des geographischen Wissens
seiner Zeit durchaus bestritten werden.
396 — 5) Chronik des Vereins. Abteilung
Paderborn. S. 179—143.
27 Zettschrift das Vereins ffir die Gesch.
vm Soest und der Börde. Vereinsjahr
1882*83. Soest. Nasse. 8.
397 1) Vogder. Einige Mitteilungen be-
treffend Gesundheitsverhältnisse, Kran-
kenpflege u. Heilkunde im alten Soest.
S.J— 16. — 2) Vogder. Beiträge zur 398
Geschichte von Soest u. Börde während
des 7jährigen Krieges. S. 17 — 50. Be-
handelt zunächst nach gedruckten und
ungedruckten Quellen die Schlacht bei
Vellinghausen am 15. u. 16. Juli 1761 ;
giebt dann den Bericht des Andreas
Schaffstein, eines einfachen Colonen
auf dem Weringlo, über das was ihm
die Franzosen in der Fouragierung 1758
von Michaelis bis Martini abgenommen
haben, u. bringt schliesslich Nachrich-
ten über die Feier des Hubertusburger
Friedens in Soest. — 3) Vogder. Ge- 399
brauche des ehemaligen Klosters Wel-
ver. S. 51—55. — 4) Kurze Erzäh-400
hing der merkwürdigsten Vorfalle und
Begebenheiten, vornehmlich die Stadt
Soest und ihre Botmässigkeit betreffend,
seit der Besitznahme dieser Stadt durch
die Franzosen nach der Schlacht bei
Jena 1806. S. 56—88. Von Vogeler
nach dem Tagebuch eines Zeitgenossen
herausgeg. — 5) Einiges aus dem alten 401
Soester Eidbuch. Herausg. v. Vogeler.
S. 89—99. — 6) Einige ältere noch 402
ungedruckte Urkk. S. 100—121. Mit
1 dem Abdr. von 15 Urkk. beginnt hier
Vogeler eine Publikation, die nach u.
nach die älteren im Soester Stadtarchive
n. an andern Orten befindlichen u. die
Soester Geschichte berührenden Urkk.
umfassen soll. — 7) Zwei Soester Rats- 403
Verordnungen aus dem 17. Jb. Ver-
öffentlicht von Vogeler. S. 122—131.
— 8) Kurzer Jahresbericht. S. 132 u. 133. 404
Blätter zur näheren Kunde Westfalens. 28
Organ des historischen Vereins für das
Herzogtum Westfalen. Herausgegeben
von Dr. K. Tücking. XX. Jahrg. 1882.
1) A. Hoeynck. Geschichtliche Nach- 405
richten über die Pfarrei Balve. S. 3 —
45. Zu den Notizen von rein lokalem
Interesse giebt Tücking am Schluss noch
einige Zusätze, darunter einige Urkk.
aus dem Kirchenarchiv zu Balve. —
2) Viehzählung aus dem J. 1589 im 406
Amt Meeden. S. 46—48. — 3) Urk.407
vom 31. Juli 1671 : Die Kanonie „Ewig u
überträgt der Familie von Fürstenberg
die Vogtci über ihre Güter; nach dem
Original im Archive der Kanonie ab-
gedruckt. S. 49—53. — 4) Grenzregu- 408
lierung zwischen dem Herzogtum West-
falen und dem Fürstentum Paderborn.
S. 54 — 81. Die mitgeteilten Urkk. sind
vom J. 1583, 1612, 1669 n. 1688. :,,-
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86
Bibliographie.
29 Jahrbuch des Vereint fflr Orts- u. Hei-
mathkunde im SQderiande. Hcrausg. im
Auftrage des Vereins von K. Mummen-
they. Mit 2 lithogr. Tafeln u. einer
Stammtafel
Erster Jahrgang. Hagen 1882.
409 G. Bntz. 118 S. 8«. \) A.Daniel. Der
Bau der neuen evangelischen Kirche in
Werdohl. S. 1—8. Der Abhandlung
sind Skizzen der alten u. der in den
JJ. 1866—1868 im Stile der mittleren
Gothik erbauten neuen Kirche zu Wer-
410dohl beigefugt. — 2) Altenaer Schul-
ordnung aus den JJ. 1626—1642. S. 9
bis 13. Abgedr. aus einem alten Lager-
buche der evangel.-luther. Gemeinde zu
Altena als Ergänzung zu den „Beilagen
zur Historie von Altena" in von Stei-
nend Westfälischer Geschichte. Der
Scbluss des Lehrplanes fehlt im Ma-
411 nuskript — 3) „Teutschcs Carmen 4 *
von C. Rumpe. S. 14 — 25. Dem Ge-
dichte über Erbauung etc. von Altena
geht ein Stammbaum der Familie Rumpe
412 voraus. — 4) Briefe u. Abhandlungen
v. Fr. Wöste. S. 26— 54. Inhalt: Über
den Kamen Altena. Volks- Anekdoten.
Deutung einiger Ortsnamen des Kreises
Altena. Osemund. Iserlohner Bürger-
buch v. 1663 ff. Die Herren von Altena.
Reime aus dem Volksmunde; aus Al-
tena, oder auf Altena. Bemerkungen
413 zur vaterländischen Geschichte. — 5)
Nachrichten, Urkk., Berichte u. Pro-
tokolle über die Burg Altena. S. 55 — 82.
414 — 6) Die Ziele des Vereins und die
Geschichte seiner Entwickelung bis zum
415 J. 1880. 8. 83— 95. — 7) Kleiner* Mit-
teäungen. S. 96—102. a) Der Herschei-
der Hochaltar. Von A. Künne. b) Sü-
derländische Sagen, c) Ostergesang aus
dem Süderlande. d) Analyse von Eisen-
schlacken des Süderlandes. e) Meteo-
416 rologische Beobachtungen. — 8) Kata-
log der Bibliothek des Vereins. S. 103
— 113. — Verzeichnis der Mitglieder
für das Vercinsjahr 1880—81. S. 114
—117.
Zweiter Jahrgang. Hagen 1884.
Mit 1 lithograph. u. 2 autograph. Tun.
417 148 S. 8°. 1) Verordnungen, Proklama-
tionen, Briefe u. Berichte aus den JJ.
179a— 1815. S. 1—81. Die meisten der
abgedruckten Schriftstücke sind jetzt
Eigentum des Vereins u. wurden kürz-
lich in der Kirche zu Ohle im mittle-
ren Lennethal und im Nachlasse des
verstorbenen Bürgermeisters Joh. Casp.
Rumpe zu Altena aufgefunden. — 2) G. 418
Hefemütter. Die geologischen Schichten
in der Umgebung von Hagen. S. 82—93.
— 3) Meteorologische Elemente für 419
eine dereinstige Klimatologie des Sü-
derlandes. S. 93—108. — 4) Die Füel- 420
becker Teichanlage. S. 109—110. —
5) Sagen, Sitten u. Volksgebräuche ans 421
dem Süderlande. S. 110—123. — 6) 422
Kleinere Mitteilungen, S. 12a— 128. —
7) Berichte über die Jahresversamm- 423
hingen des Vereins in Arnsberg u. Ha-
gen. S. 128—142. — 8) Verzeichnis der 424
Mitglieder des Vereins. S. 143—148.
Schweizer. Ansohluss.
Jahrbuch fflr tchweiz. Geschichte. IX. 30
Bd. Zürich, S. Hühr, 1884. 8°. XXIX u.
362 SS. (6 Mark.) S. III, 504 f. Enthält : 425
Die Vorreformation in Bern. Von E.
Blusen, nebst Beilagen. — Die Stellung u. 426
die Geschicke des Kantons Schaffhausen
während des 30jährigen Krieges. Von
J. J. Metzger. — Aus J. von Müllers 427
handschriftl. Xachlass. Von K. Henking.
— Die Reformation von Stadt u. Kloster 428
Stein a. Rh. Von F. Vetter.
Anzeiger für Schweiz. Altertumskunde. 31
1884. S. m, 514 f. 1) Vouga, Station la- 429
custre de Tage de la pierre polie de Forel
(Fribourg) en 1883. S. 1 u. 60. — 2)430
Forrer, Pfahlbau Wollishofen bei Zürich
u. Pfahlbaute bei der Bauschanze. S. 3.
33. 85. — S)Messikommer. Zur Nephrit- 431
frage. — 4) Vouga, les stations lac. de 432
Cortaillod dans ie canton de Neuchatel.
S. 36 u. 57. — 5) Gisi. Sequani und 433
Räti in der Schweiz. S. 81. — 6) Beber. 434
Zwei keltische Münzen aus dem Torf-
moore von Wauwyl (Luzern). S. 86. —
7) Ritz. Fundberichte aus Martigny. 435
S. 5. 61. — 8) Th. Burdütardt-Bieder- 436
mann. Römische Funde in Basel-Augst
S. 41. — 9)E. Schmid. Fundstück aus 437
Petinesca. S. 88.
Basier Jahrbuch. 1884. Hsgg. von A. 32
Burckhardt u. R. Wackernagel. Basel,
C. Detloffs Buchhandlung. 1884. kl. 8*.
316 SS. 4,50 frs. S. III, 526 f. Enthält 438
U.A. : 1) Martin Vogt. Interessante Selbst-
biographie eines Organisten, dessen Ju-
gendzeit in das letzte Viertel des vorigen
Jhs. fällt — 2) Fr. Geering. Der Neubau 439
des Zunfthauses „Zum Schlüssel" durch
Roman Fasch 1485—1488. — 3)P.440
Meyer. Basels Concertwesen im 18. u.
Anfang des 19. Jhs. — 4) A. Burckhardt. 441
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Bibliographie.
87
Der Anteil Basels an dem Hussitenkrieg
1421.
33 Zeitschrift für schweizerisches Recht.
Nene Folge III. Bd. 2. Heft (Basel,
Detloff, 1848. 8*.) 8. III, 631. Enthält u.
442 A. : Rechtsqucllen des Kantons Graubün-
den, hsgg. von Dr. R. Wagner, I. Rechts-
quellen des obern oder grauen Bundes.
34 Der GetchicMsfreund; s. III, 581 f.
443 Bd. 39. 1884. Enthält: 1) Die Regeln
des hl. Benedikt nach einer deutschen
Engelberger Hs. hsgg. von J. B. Trox-
4441er p. 1—72. — 2) Die Gotteshäuser
der Schweiz. Hist. ant. Forschungen.
I. Dekanat Cham, von C. Büscheler,
445 p. 73—144. — 3) Der Medailleur J. H.
Hedlinger von J. Cembcrger (lebte am
Ende des 17. u. Anf. 18. Jhs.) p. 145
446 — 252). — 4) Die Landammänner des
Landes Uri. I. Abteil. 1422—1484 von
Fr. J. Schitfmann, p. 253 — 318. —
447 5) Litteratur der V Orte vom J. 1883,
von J. L. Brandstetter, p. 313 — 339.
35 Zürcher Taschenbuch auf das J. 1884 S.
448 III, 538 f. Enth. u. a. : Bläumer, J.,Mittei-
449 lnngen aus Briefen an L. Usteri. Zimmer-
schmuck im Schirmvogteiamt zu Zürich.
36 Argovla. Jahresschrift der hist. Ge-
sellschaft des Kta. Aargau. XV. Bd.
Aarau. H. R. Sanerländer. 8». 1884.
45047 SS. Enthält: Alt-Homberg, Burg
und Grafschaft im Frickthal. I. Teil.
451 Fundbericht über die im J. 1882—1884
daselbst aufgegrabene Burgruine.
37 Hfttoitaigen zur Vaterländischen Ge-
schichte, hsgg. vom hist. Verein in St.
Gallen.
Heft XIX. St. Gallen, Huber & Co.
4521884. 8«. 9 Mark. Enthält: I. Das
St. Gallische Verbrüderungsbuch und
das St. Gallische Buch der Gelübde,
453 hsgg. von E. Arbenz. II. Die anna-
listischen Aufzeichnungen des Klosters
454 St. Gallen, hsgg. von C. Henking. III.
Das 2te St. Galler Totenbnch, hsgg.
von H. Wortmann.
456 Heft XXI. (Dritte Folge. I.) St.
Gallen, Hnber & Comp. 1884. 8°. Ent-
hält: Müller-Friedberg. Lebensbild ei-
nes Schweiz. Staatsmannes (1755-18361
Bearbeitet von J. Dierauer. Mit Mül-
ler-Friedbergs Portrait u. Briefen von
Jon. von Müller (dem Historiker). XX.
n. 482 SS. (Höchst wichtiger Beitrag
zur Geschichte des vorigen Jhs.)
Luxemburg -belgischer
JLOSGlllVLSS.
38 Bulletin de r Accademie royale ;" s. Wd.
Zs. n, 510. 3» sene.
Band VI (1883). 1) Ed. FHis. Sur456
quelques autographes de Gre*try (S. 72— 467
89). — 2) St. Barmatts. Sur quelques
autographes de Gre*tr>- (S. 189—197). — 458
8)Ht/mam. Une soci&e' de jnristes n
Bruxclles au siecle dernicr (S. 750—
777).
Band VII (1884). I) Äug. Costa*. 459
L'un des peintres du nom de Cocxie
aux prises avec i' Inquisition (S. 95 —
100). — 2) St. Bonnans. Les Berits 460
po&iques ac Jean des Prez, dit d'Outre-
meuse (S. 767— 7&'>).
Compte rendu des seances, etc.; s. 39
Wd. Zs. m, Nr. 560 f.
Stfrie IV Bd 11. (suitc). 1) L. De- 461
villers. Les Charte» de Gerpinnes (S. 297
— SOtn. — 2) Gillioäts- Van Severe». Une 462
Episode de la lev^c du dixiemc denier
(1569-1572, S. 307—352). — 3)P/n-463
chart. Correspondence du comte de (*o-
bcnzl, 3« fascicule (S. 353—376). —
4) Galesloot. La terrc de Houffalize cn- 464
vahic et livri'c au pillage par Jean VIII,
comte de Salm-Rciffcrscheid. Arrßt du
16 janvicr 1529 (S. 377-384). — 5) Aug. 465
Costa». Jean de Bmges et le roi d'Ang-
leterre Henri VIII (S. 385—388). —
6) Brassart. Documenta concernant le466
voyage de l'archiduchesse Margulrite
en Espagne en 1497 (S. 389—406). —
7) Piot. Une mission diplomatique des 467
Pays-Bas espagnols dans lc nord de
l'Europe en 1594 (S. 427-520).
Bd. 12. 1) Wanten. A propos de 468
deux documents apoeryphes ou altere's :
rinscription de Conrad I, comte de
Luxerobourg, et la Charte de fondation
de Pabbaye de Laach cn 1093. Originc
probable de la tradition de Genevievc
de Brabant (S. 6—17). — 2) Pinehart. 469
Correspondancc artistique du comte de
Cobenzl, 4« fascicule (S. 18—53). —
8) Galesloot. La reinstallation du con- 470
seil de Brabant en 1793 (S. 54—71).
— 4) BaJüenbeck. La legende de Ma-471
rengeois (S. 72 — 90). — 5) Piot. Lc472
testament et les codicilles de l'infante
Isabellc (S. 108-122). — 6) De Pauce. 473
Documents concernant la vic privde
d'Artcveldc et de sa famille (S. 123—
132).
Collection de Chroniques beiges inedites 40
publice par ordre du gouvernement.
Correspondance du Cardinal de Gran- 474
velle. 1565—1583. IV, publie* par Piot.
Bruxelles. F. Hayez, 1884. 4°.
Bulletin des commistlens; s. Wd. Zs. 41
IT, 513.
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88
Bibliographie.
476 B d. 22 (1883, Heft 5—12). — 5) Hey-
rnans. Note sur quelques oeuvres d'art
conservles en Flandrc et dan* le Nord
476 de la France (S. 193—286). — 6) Schw-
imm. Cachet d'oeuliste romain trouv£
a Houtaine l'Ev*que (S. 301—344). —
477 7) Galedoot. Le monument megalithique
de Duysbourg (Brabant). L'emplacc-
• ment de l'lglise de Court-Saint-Etieone
478 (S. 345—354). — 8) Schuermans. Verree
a la v£nitienne fabriquls aux Pays-Bas.
479 2* lettre (S. 355—374). — 9) Pinchart.
Les fabriques de verrcs de Venise d'An-
vers et de Bruxelles au XVI« et au
XVII« sfccle. Suite (S. 383—401). —
480 10) Gralesioot. Sur düTSrcnts groupes de
sept tertres ou tumulus qui ont existtf
dans les environs de Louvain. S. 402 —
409.
481 Bd. 23 (1884). Heft 1—4. l)Schuer-
mans. Vcrres a la „facon de Venise"
fabriqult* aux Pays-Bas (S. 9 — 50). —
482 2) E. L. Raphad. Le Mariage de la
483 Vierge (S. 62—73). — 3) Schuermaw.
Objcts <*trusques d'Eygenbilsen, 5« ar-
484ticle (S. 88—108). — 4) Ed. FHi*.
Xouvelles acquisitious du Musee de
Bruxelles (S. 109—148).
42 Messager; s. Wd. Zs. III, Xr. 561 f.
186 1883. Heft 4. A. De Decker. Les
Augustins d' An vers et la rfformc (8.
373—389).
486 1884. Heft 1. 1) Bähune de ViUers.
L'ancien couvent des Cannes chau*s£s
487 ä Gand (S. 1 T 34), — 2) De Limburg-
Stirum. Expedition des volontaires aven-
turiers des Pavs-Bas en France cn 1567
(S. 137—166)!
43 Annales de Pacademie d'archeoiogie de
Belgique.
488 3« seric Bd. VII (1881). 1) Ber-
na$ris. Etudes ätymologiqucs et lin-
guistiques sur les noms de lieux romans,
et bas-allemands de la Belgique (S. 5
489—338). — 2) Van Cui/dc. Xicolaus
lloekox de jongere, burgemeester van
Antwerpen (S. 339—451).
490 Bd. VIII (1882). GaucJiet. Topogra-
phie des voies romaines de la Gaule-
Belgique (S. 5—432).
44 Anaiectes pour servlr a l'histoire eccit-
tiastique de la Belgique. Louvain, Ch.
Peeters
2* serie Bd. I— HI. Heft 2 (1881
491 —1884). 1) /. et V. Barbier. Cartulaire
de Floreffc, 1121—1255 (I, S. 7—67).
492— 2) Schoolmeesterft. Documenta concer-
nant l'£glise et le yillage d'Ouffet (I,
S. 68-99). — 3) E. MaUhie*. Chartes 493
concernant le chapitre noble de Mau-
beuge (I, S. 129—146). — 4) JS.ifcM-494
9cm. Documenta relatifs ä l'anciennc
Universitf de Louvain (I, S. 149—252
et 326-392; H S. 58—118; 186—279,
et 376—435; IU, S. 84—158). — 5)495
Hautcoewr. La liturgie cambr&ienne
au XVIII« sifccle (l S. 253—324). —
6) Records eccllsiastiques de la Bei- 496
gique. Fiorennes et Fleui-us (I, 8. 435
—450). — 7) Reuttewt. Liste des prieurs 497
et des rhanoines regulier* du pricure
de Sept - Fontaine» dans la for£t de
Soignes (I, S. 451—469). — 8) Heusern. 498
Pouille du doyenne* de Louvain 1559—
1569 (II, S. 5— 20). — 9) J. Bariner. 499
Statuts des colllgiales de Saint-Aubain
et de Notredame a Xamur (II, S. 27 —
52). — 10) A. Jacobe. Documenta re- 500
latifs ä Tabbaye de Florival (II, S. 119—
167). — 11) ^4. Theunisstns. Documenta 501
relatifs a l'abbaye de Beauprl pres de
Grammont (n, S. 167—179). — 12) ,7.502
Barbier. Obituaire de l'abbaye de Brogue
ou de Saint-Grfrard (n, S. 289-^370).
— 13) GalefHoot. Fondation du monas- 503
tfcre du Tröne- de-Notre-Dame a Grob-
leendonck (IU, S. 5—35). — 14) Van 504
Lommd. Rapport sur l'ltat de la Com-
pagnie de Jesus en Belgique en 1585
(III, S. 37—70). — 15) V.Barbier. Les 505
Carmflites de Ciney (IU, S. 177—215).
— 16) Notice sur la vie et les travaux du 506
onanoine Joseph Barbier (III, S. 21 6
—220).
Revue de i'art chrdtien. 45
Nouvelle Serie BtL 1 (Bnigcs,
De Brouwer, 1883), en 4«. 1) Barbier 507
de MontaulL Les postes de bronze de
B^n^vent (S. 11—53). — 2) rfMrri7.50K
Quelques mots sur les pn* - Rapliae-
listos (S.54— 61). — tyWeale. Lestre-5(9
sors de Part chretien cn Anglcterrc
(S. 62-66; 193—195). — 4) OrWef.MO
L'autcl chr&icn (S. 67—82; 136—146;
311—346; 519— 536). — 5) Ve rhaegen. 61 1
Excursion de la Gilde de St- Thomas
et de St-Luc en Angleterre (S. 90—98).
— 6) Reibig. Le nu dans la 8tatuaireM2
et la peinture (S. 147—156). — 7) Bar-bl*
bier de Montaidt. Le symbolisme du
bölier sur les crosses d'ivoire au moyen
age (S. 157—179). — 8) CaUier. Cou-514
verture d'lvangeliaire eu ivoire sculptt'
(S. 180—185). — 9)deBo*si. Examen 515
de l'image du pape I>bain II (S. 196—
224). — 10) Verhaegen. Arraoire de rf- 516
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Bibliographie.
foctoire a l'usage des Beginnes (S. 224
517 —226). —11) Heibig. üne veuvre de Gä-
rard Loyet, orfevre et valet de Chambre
du duc Charles de Bourgogne (S. 271
518 — 278). — 12) Boviner de Mottiault.
L'eglise de Saint - Nicolas ä Bari aux
Deux-Siciles (S. 279—308; 455—476).
519 — 13) Grimouard de Samt-Laurent. Ico-
nographie de St-Joseph (S. 347—378).
520 — 14) De Lenas. Les disques cruci-
feres, le flabellum et rümbella (S. 379
:>2l-394; 477—518). — 15) Verhaegen.
Le chateau de Laarnc (S. 539—543)
522 Bd. 2. Heft 1—3(1884). — 16) De
Lena». Les disques cruciferes (Suite)
523 (S. 33). — 17) Bariner de MotUault. L'e-
glise de Bari (Suite) (S. 34—58; 305—
524331). — 18) Heibig. A quelle epoquc
remoiitent les clcfs-reliqnaires de Maes-
tricht et de Liege? (3. 59—63). —
52519) Festing. La galärie de tablcaux
du Germanischen Museum ä Nurem-
623berg (S. 64—70). — 20) Dehaumes.
Andre* Beauncveu,artiste du XVI*sieclc
527 (S. IHjV-145). — 21) HeüepuUe. Ma-
teriaux pour l'histoire des vases aux
528saintes huiles (S. 146—153). — 22)<7or-
Uet. Vases et uteosiles eucharistiques
529 (S. 154—163). — 23) BohauU de Fleury.
Un reliquaire de la vraio croix (S. 265
530—269). — 24) de Farcy. Broderies et
tissus anciens a la catlriklrale d'Angers
(S. 270—290).
46 Annales du cercle arcMologique de Mons.
Bd. XVÜI (1883). Mons, Dcquesne, in
5318*. 1) Dedtoe. Notes bistoriqucs et
532archeologiques (S. 99—113). — 2) Ha-
ehet. Dessins den chäteaux de Tour-
naisis an XVII* siecle (S. 114—120).
533— 3) de Bore. Un proces juge ä la
preßte royale d'Elouges (S. 141—193).
534 — 4) de Bore. Sdpulture gallo- romainc
635 d'Elouges (S. 203—205). — 5) Desäre.
536 Le village d'Ohain (S. 211—278). — 6)
Haubourdin. Les silex taillcs ä Stam-
537bruges (S. 279—284). — 7) Hachez.
Descriptions, plann et vucs de Mons
(S. 325—436). —
47 Documents et rapports de Gharleroi;
s. Wd. Zs. II, 532.
538 Bd. Xn (1882). 1) doptet. De la
n&essitc* d'avoir une bonne Classifica-
tion surtout en archeologic prtfhisto-
rique et protohistoriquc (S. 108 — 114).
o'JQ — 2)VanBo8telaer. LVpoquc franque
tu point de vue des archeologues n'cst
pas la meme en France et en Belgique
540 (S. 149—204). — 3) Van Bastelaer. Note
sur l'offrande de menus objets (S. 205 —
210). — 4) Lejeune. Monographie de 641
l'ancienne abbaye de Lobbes (S. 231—
356). — 5) Tirou. Notice sur l'ancienne 542
Iglise de Gosselies (S. 391— 396). —
6) Fieret. Note sur les gres-clrames 643
emailles au teintes plates bleues de
Ferriere-la-Petite (S. 415—443).
Bulletin de Lleot; s.Wd.Zs. III, Nr. 585. 48
Band 3. Liege. Grandmont-Don-
ders. 1883. 8'. 1) Crahay. De la d^-644
volution et de la mainpfcire dans le
droit coutumier lhlgeois (S. 1 — 32). —
2) Kurth. Nouvelles rccherches sur St- 545
Servais (S. 33—64). — 3) Du Boi*.
Quelques mots sur les Agnus Dpi CS. 546
134—164).
Bulletin Lieoeois; s. III, 590 f. 49
Bd. 17. Heft 2 et 3. 1) Body. Jo-547
seph II aux caux de Spa (S. 209—244).
— 2) Van de Casteele. L'ancienne 548
fayence liegeoise (S. 245 — 2*8). —
3) Ph. de Limbourg. Fonilles archlo- 549
logiques a Theux (S. 289—393). — 4) 550
Comte G. de Lnoz. Sur les antiquitc*
franques decouvertes a Moxhe (S. 304
— 314). - 5) De Jardm. Cartes de 551
l'ancienne duohe" de Limbourg (S. 315
--364). — 6) Baron de Chestret. En- 552
core l'ancienne faience liegeoise (S. 365
—372). — 7) Ph. de Limbourg. Fonilles 553
dans la commune de Theux en 1884
(S. 373—378). — 8) Vati de Castedc, 554
Les tapisseries du chateau d'Aigremont
(S. 379—398). — 9) Heurotte. Eglise 555
de Saint-Nicolas en Glain (S. 438—444).
Memoire» de la soci6t6 historiqut et 50
IHtfraire de Tournai ; s. III, 609.
C'est la meme socüHe, que la soci< ; tc
du Heinaut (III, 603 squ.). II y a errenr
dans le titre du III n° 609. Au lieu
de du Hainaut il faut lirc de Tournai.
Bicn cn 1884.
Annaies du cercle archeologique du 51
pays de Waes.
Bd.lX(1882-1884).St.Nicolas-Edom,
8. 1) J. G. Vernieuwing van voorgebo- 556
den der Kenren van het land van Waas,
Bcvcrcn, Dendermonde etc. (S. 27- 160).
— 2) Van Baemdonck. La grande carte 557
de Flandre drossle par Gerard Mercator
cn 1540 (S. 173—200). - 3) VanBaem- 558
donck. Heet annbestiner te Sint-Niko- .
laas in vrocgere tijdcn (S. 209—218).
— 4) F. V. N. Chronique de Francois- 569
Joseph a Castro (S. 243—257).
Mentnirns et pnblicatlons de In So- 52
ci6t6 des sclencet, des arte et des lett-
re« du Hainaut.
IV. Serie, Bd. VII. Mons, De-
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90
Bibliographie.
560 quesne, 1882—1883. — 1) Prud 'hemme.
Essai sur la Chronologie des comtes
661 de Hainaut (S. 17—239). — 2) Lejeune.
Histoire de la villc de Binche. 1. partie
(S. 260—562).
53 Annales de la Social* arcneofogique
dt Namur.
Bd. XVI (1883—1884) Heft 1 u. 2
662 Namur, Wesraael-Charlier. 1) Nihoul.
Antiquite*» de Grand-Leez et des en-
563 virons. (S. 1—13). — 2) Dd Marmol.
Ancien palais des eVeques ä Namur
564 (8. 14 - 20). — 3) A. Bequet. Nos
iouilles en 1881 et 1882 (tf. 21—36).
565 — 4) Van de Castede. Le sculpteur
Paul- Louis Cyffle* et sa nianufacturc de
porcelaine a Hastieres - Lavaux (S. 37
566—60). — 5) Dd Marmol. Notions
sur l'adm inist ratio n de la provincc de
567 Namur (S. 61—84). — 6) G. Van Ca-
loen. Les basreliefs de Maredsous.
568 (S. 65—93). — 7) G. Van Caloen. Le
cimctierc franc de Maredsous (S. 133
569—144). — 8) Van de Casteele. An-
cieune fabrication des verres de Venise
ä Namur (S. 202-208).
54 Annales de la Socidtt archeologique
de rarrondissement de Nivetles.
Bd. I et II (Nivelles, Despret, 1879
570 bis 1882). 1) CloqueX. Dicouverte»
preliistoriques dans rarrondissement
571 de Nivelles (I, S. 39-56). — 2) Le
Bon. Nivelles, Son origine etc. (I,
572 S. 57—68). — 3) Jamart. Saint Feuillen
et son eulte ä Nivelles (I, S. 69—84).
573 — 4) Le Bon. Des corps de mltiers
574 ä Nivelles (I, S. 85—100}. — 5) Le
Bon. L'ancicn serment des archers a
575 Nivelles (I, S. 113-134). — 6) Hdle-
pulte. Le pignon mlridional du haut
transept de Feglise Sainte-Gertrude (I,
576 S. 139—146). — 7) Cloquet. L'archeo-
logie prehistonque , ses ditfPrentes
phases et classih'cations (II, S. 9 — 31).
577— 8) Cloquet. Tumulus du canton de
Wavre, et eimetiere celtique de Court-
578Saint-Etiemie (II, S. 32—54). — 9) Le
Bon. Le chapitre de Nivelles (II,
579 S. 55—85). — 10) Hanon. Les an-
ciennes gildes de tireurs de Nivelles
580(11, S. 86—133). — 11) Hanon. Note
sur les pensionnaires de Nivelles (II,
581 S. l&i— 139). — 12) Charter. Notice
sur la colle'giale de Sainte - Gertrudc
582(11, S. 366—393). — 13) J> Bon. Le
peigne dit de Sainte-Gertrude (II,
S. 394— r~
Annalet du oercle archeoloelque d'fcnj- 55
hien. Bd. I (1880-1883). 1) E. Mat- 683
thieu. De Ptfrectionde la.terre d'Enghien
en pairie. Sceau e'chevinal d'Enghien
(S. 1—4). — 2) Bosmans. La feoda-584
lite* au pays d'Enghien (S. 7—48 ; 120
—184; 265 — 348; 376 — 406). — 3)585
Fournier. Le Mystere de la Fassion
repre'sente a Enghien en 1698 (S. 49
—56). — 4) E. Matthicu. Note sur le586
serment des archers de Saintes (&.
185— 191). — 5) L. Eeeraert. L'abbaye587
de Cantinipre* ä Bellinghen (S. 198—
221). — 6) Bosmans. Un triplyque688
nttribu«'» aux freres Van Evck (S. 225
—259). — 7) E. MattJueu: Le collier589
du serment des arbale'triers d'Enghien.
Liste des membres (S. 355—366). —
8) Boxman*. L'amcublement du eha-590
teau d'Enghien au XVII siede (S.
407 463).
Bd. IL Heft 1 et 2. (1883 — 1884).
9) C. Monnier. Le combat de Steen-591
kerque, 3 aout 1693 (S. 1 — 35). -
10) Bosmans. La feodalite* au pavs692
d'Enghien (Suite) (8.36-114). — 11)593
M. Nahuys. MeVeaux in£dits de la
Confraternite* de Notre - Dame et du
serment des arbal&riers a Enghien.
(S. 129-160). — 12) Cloquet. Le ci-594
metiere franc de Combreuil ä Ecanssi-
ncs d'Enghien (S. 176—204). — 13)595
G. Decamps. Castres. Notes historiques
et. Chartes (S. 205-240).
Holland. Anschlnss.
De Glds, 1883 Nr. 11, 12, 1884, 1—10 56
Asterd. v. Kampen, 1884. 8. S. III, 666 f.
Inh. 1) Loman. Luther. — 2) Pltyt*. 596
Eene geschiedenis van het oosten. — 3) 597
Berg.ran Diissen-Muükerk. De waalsche 598
kerken in de Nederlanden. I, IL — 4) 599
Veegens. Oldenbarnevelds graf. — 5)600
Wolff. Heinrich von Kleist. — 6) Boo- 601
ses. Jan van Rijswyck. — 7) Holtcerda. 60*
De kunst van Phidias. — 8) Frwin. 603
De oude verbalen van den moord von
Prins Willem I. — 9) Tide. De jongste 604
Nederlandsche werken over godsdienst-
geschiedenis. — 10) Van der Heim. 605
De traktaten tot verdeeling der Spaan-
sche monarchie 1698—1700. — 11)606
Bode van Hensbroek. Christ. Plantin. —
12) Naber. Indogermaansche oudheden. 607
— 13) Bräl. Apologie von Holland. 608
— 14) De Hoop Scheffer. Onze lief- 609
dadigheidsgeschichten in de middeleeu-
wen. — 15) Bre/üus. De geschiedenis 610
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Bibliographie.
9i
611 der Hollandsche schilderschool. — 16)
Meyer. Luthers volgelingen te Amster-
612 dam. — 17) Küpper. Nederland als
613polderiand. — 1«) Van Doornmdc.
614 Oud-Holland. — 19) De Beaufort. Jod.
615 ran Lodenstein. — 20) Jorissen. Uit
de dagen der restauratie»
57 De vri)e Fries, Kd. XV. 1. 2 - XVL 1.
Leeuwarden, Kuipcrs, 1883. 8.
616 Inb. 1) Winkler. Kleederdracht der
617 Friezinnen. — 2) Beschrvjving der
618 dornen Beere en Jellum. — 3) M. van
Stareren. Van Haeften versus Engerna.
619 — 4) Dat boeck van den oorspronck,
uitgeg. door G. H. van Borsxum Waal-
620 feg. — 5) Bohma en Colmjon. De
Herrnhuttereche gemeente tc Akkrum
621 in 1797. — 6) Pigorbu. De terpen van
622 Friesland. — 7) Pigorim. De eerst
bewoonde plaatsen van Friesland. —
6238) Dirks. Hcrinnering v6n den kruis-
624togt derFriezen. 1217. — 9) Beitsma.
Een verstooteling van de kerk.
58 VertlagM en mededeeUngen der ko-
nintlijke akademle van Wetenschapnen.
AfdL Letterkunde. 3. reeks. 1. dcel
1. en 2. stuk (bl. 129—261 met 1 ge-
lten, plaat.) Amsterdam. «Toh. Müller.
1884. gr. 8. il. 1.2«\ 8. III, 692 f.
625 Inb. 1) Kern. Sanskrit opscbriften
626 van 't Maleische schiereiland. — 2)
Hoekstra. De wangunst der goden op
hei gehik naar het Grieksche volks-
627 geloof tot de 6« eeuw. — 3) Hoekstra.
• Het vaderschap van het 5« Olympische
628zegelied van Pindarns. — 4) Habets.
Heelknndtge instrumenten te Maastricht
629 gevonden. — 5) Wynne. Voltaire's
630 Charles XU. — 6) Vostmer. Het karak-
631 ter van Helena. — 7) Boot. Kritiek
632 van Plinius' natuurbeschrgving. — 8)
Brffl. Melis Stoke en de strijd van
633graaf Dirk III in 1018. — 9) Land.
De nieuwe uitgave der werken en
634 portretten van Spinoza. — 10) r. d.
Bergh. Een oud Latijnsch opschrift.
59 Bi|dragen vaor vaderlandsche geschie-
denis en eudaeldkunde. 3. Reeks Dl. I. 4,
IL 2. 's Gravenhage, Nyhoff. 1884. 8.
635 Inh. 1) Krom. Geheime resolutie
636 der Stn. Gen. — 2) Sloet. Reis v. her-
tog Will. v. Gelder naar Londen. 1390.
637— 3) Slothomcer. Staatkundige woe-
638 lingen in Friesland. 1672. — 4) Blök.
Veralag der voornaamste werken over
vaderl. geschiedenis. 1880 — 1882. —
639 6) Mensinga. Frederikstad aan de Eider
WO in de 17« eeuw. — 6) De Jager.
Brielsche kloosters. — 7) v. d. Bergh. 641
Mythologische sprokkelingen. -»- 8)642
Biegte. Iconographie der graven van
Holland. — 9) Blök. De eerste regee- 643
ringsjaren van hertog Albrecht v. Beye-
ren. 1358—74. — 10) Sloet. Verbete-644
ringen in het Oorkondenboek v. Gelre.
— 11) Gebhard, Pieter de Groot als 645
pensionaris v. Amsterdam.
Verslagen en mededeellngM der Ver- 60
eenlging tot uitgave der brennen van het
oude vaderiandacbe recht Nr. IV (bl. 181
bis 721). 's Gravenhage, Martinus Ny-
hoff. 1884. roy. 8. iL 1.60. S. III, 662 f.
Inh. 1) M. S. Pols. Oudste rechten 646
der stad Geervliet. — 2) 3f. S. Pols. 647
Keiiren van Heenvliet. 1536. — 3)648
S. Müller Fz. Uitkeering van haan-
koren. — 4) S. Midier Fs. Twee649
Stichtsche leenrechten. — 5) J. A. 650
Fruin. Handvest van Markerhoofd.
1404. — 6) /. A. Fruin. Dingtaal van 651
Zuid- Holland. — 7) L. van Hassett.6b2
Ordonnance voor het gerecht te Lo-
pik. 1469.
Geldertcbe volksalmanak. 1884. Arn- 61
hem, Quint. 1884. 8. S. HC, 647 f.
Inh. 1) Werner. De roode toren.653
— 2) ran Meurs. Twist over deSpit-654
holder brug. — 3) Staats Evers. De 655
Arnhemsche gilden. — 4) Kremer. De 656
oudste hof der graven te Arnhem. —
5) Het huis den Brielaer. 657
Archief voor de geschiedenis van het 62
aaritbisdem Utrecht. Bd. 11. Utrecht,
Van Rossuro. 1884. 8. S. in, 638 f.
Inh. 1) Necrologium v. St. Salva-658
tor te Utrecht. — 2) de la Torre. Re- 659
latio Status religionis Gatbol. in Hol-
landia. 1656. — 3) De rekeningen v. 660
kerkmeesters der Geertekerk te
Utrecht in de 15 e eeuw.
BQdragen voor de geschiedenis van 63
het bisdom Haariem. Bd. XI, XII. Haar-
lern, Küppere. 1884. 8. S. HI, 610 f.
Inh. Bd. XI. 1) Gönnet. De Neder- 661
landsche bedevaarten. — 2) Bedevaart 662
naar Jerusalem door Arent Willemsz.
1525. — 3) Gmnet. D. broederschap 663
van den H. tande te Haariem.
Bd. XII. 1) Bots. De parochie Nieuw- 664
koop. — 2) Ktönne. Grenspalen der 665
ballingen te Amsterdam. — 3) D. van 666
der Seltneren. Confiscatie der geeste-
lyke goederen in Holland enZeeland.
— 4) Vregt De kerkelijke goederen 667
en de staatsregeling van 1798. — 5) 668
27*. de Cook. Regulae archipresbyte-
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92
Bibliographie.
669rorum. — 6) A. van Lommd. Keuze
van een deken van St. Pancras te
Leiden en van een kapittel-deken in
670 Den Briel. 1551, 1645. — 7) Nabbe-
veJa\ De parochie Ouddorp.
64 Bijdragen en mededeelingen van bet
historisch genootschap , gevestigd to
Utrecht. 7 e deel. (2 en 390 bl.) Utrecht,
Kcmink en Zoon. 1884. roy. ti. 5.
S. .III, 632 f.
671 Inh. 1) Jk Bau. De overgave der
Bataafsche vloot in 1795. — 2) Ver-672
»lag van den Ambassadeur Franc. Mi-
cheli aan den Doge. 1638. — 3) Gro-673
vesteyns expeditie in de bisdommen
Metz, Toul en Verdun. 1712. — 4)674
Brieven van Boreel, gezant in Frank-
rijk. 1650, 61. — 6) Vishatie der ker- 675
ken ten platten lande in het Sticht
van Utrecht. 1593. — 6) Stnkken uit676
het archief van Oudewater.
-•*$$£«-*-
II. Bücherschau.
1. Vorrömische n. römische Zeit.
Ekasn-Lothringen .
677 — , Strassburg zu röra. Zeit. Allg Milit.
Zeit. 1884. H. 4, 5.
678 v. Apell, F. Argentoratum. Ein Bei-
:. trag zur Ortsgeschichte von Strassburg
i. E. Mit zwei photolithographierten
Plänen. (S.-A. a. d. Bulletin de la So-
eiete p. la conservation des monuments
historiques d'Alsace, t. XII). Berlin,
. Mitüer & Sohn. 1884. 8. M. 3.
Vgl. auch Nr. 18, 19, 22.
Württemberg.
679 Miller, K. Die römischen Begräbnis-
stätten in Württemberg. 60 S. Stutt-
gart, Wildt. 1884. 4. M. 1,40. Vgl.
Wd. Korr. III, 162.
080 Mehlis, C. Grabhügel und Vcrsehan-
zungen bei Thalmässing in Mittel fran-
ken. 26 S. Nürnberg, Schräg. 1884.
gr. 4. M. 2.
Baden.
681 Naeher, J. Die diesjährigen Ausgra-
hungsarheiten in der römischen Nie-
derlassung, genannt die Altstadt bei
Messkirch. (Badische Landesztg. 1883.
Nr. 272. Bl. I). ..
682 Bissinger, K. Übersicht über Urge-
schichte und Altertümer des Badischen
Landes. Karlsr., Bielefeld. 1883. 8.
S. 1 — 42. (Separatabdruck aus „Das
Grossherzogtum Baden in geographi-
scher, naturwissenschaftl. etc. Hinsicht
dargestellt"). Vgl. Wd. Korr. III, 26.
683 Bissinger, K. Die Eröffnung der
Tscbambernöhle bei Riedmatt (Karls-
ruher Ztg. 1884 Nr. 32. Vergl. dazu
Bad.- Landesztg. 1884 Nr. 50, II).
Schenk, B. Die Römischen Ausgra-684
bungen bei «fctein a. Rh. (Konstanzer
Tagblatt Nr. 222, 223).
Vgl. auch Nr. 245, i „. 12, 259,
260, 16, **.
Sigmaringen.
Baur. Ausgrabung eines Grabhügels 08")
bei Kappel. 6 S. (Mitt. des Vereins
für Gesch. u. Altertuniskde. in Hohen-
zollern. XVII. 1883/4).
Mütdrhem
Mehlis, €. Eisenberg, eine römische 686
Industriestadt der Vergangenheit auf
deutschem Boden. Vom Fels zum Meer.
Mai 1884.
Mehlis, C. Die Heideisburg bei Wald- 687
fischbach und ihre Denkmäler. 27 S.
Nürnberg, Schräg. 1884. Lex. 8. M. 2.
Vierling. A. Ringwälle in der Ober- 688
pfalz. (Anthrop.Correspbl.1884 Nr. 6).
Vierling, A. Hochäcker im Nabthalc. 689
(Anthropol. Correspbl. 1884, Nr. 6).
Wolff, S. Die Aufdeckung eines Rö- 690
mcrkastells zu Markubel bei Hanau.
(Frankf. Didascalia 249 u. 251).
Wolff, G. Die Ausgrabungen des 691
Hanauer Geschichtsvereins am römi-
schen Grenzwall. (Berliner Philo!.
Wochenschrift 1884, S. 1619 u. 1648).
— , Über die letzten Ausgrabungen des 692
Hanauer Geschichts Vereins in Gross-
Krotzenburg und Rückingen. (Deutsche
Bauzeitung 1884. 19/20).
Kofler, Fr. Über den angeblichen Pro- 693
buswall im Vogelsberg. (Archiv des
hess. hist. Vereins. XV, S. 678—700).
Vgl. Wd. Korr. III, 28.
v Cohausen, A. Ausgrabungen au 694
Schwanheim. (Nassauer Festschrift
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Bibliographie.
93
zur Feier des 50. Jahrestages der Stif-
tung des Vereins für hess. G. u. Ldk.
zu Kassel. Wiesbaden). Vgl. Wd. Korr.
III, 154.
696 Reuter, K. Die Romer im Mattiaker-
lande. Mit 2 Ttin. 50 S. Wiesbaden,
Niedner. 1884. Lex. 8. M. 2,40. Vgl.
Wd. Korr. III, 106.
696 v Poellnitz. Die Kömerbrücke zu
Mainz. Diemer. 4. 15 S. Vergl. Wd.
Korr. III, 161.
Vgl. auch Nr. 111. 112, 114, 115,
116, 119, 121, 124, 133, 135, 136,
139-147, 149, 150, 152, 153, 217,
239, 245, 4, 5, 13 14, 18, 253, 260,
18 u. 1».
Bheinprovinz.
697 v. (kriiaustn. Der Seh lacken wall Mo n-
real. (Anthropol.üorrespbl. 1884, Nr, h),
698 Virchow, R. Der Dietzenlei bei Gerol-
stein. (Anthrop. Corrbl. 1884, 1).
699 Mommsen, Th. Bilingue Inschrift von
der Mosel. (Hirschfelder's Wocbemsclir.
ftrklass. Philologie, 1884, Nr.l, S. 26.
Wd. Kon-. III, 11).
700 Hettner, F. Das jüngst gefundene
Musenmosaik. (Trier. Ztg. 319 u. 322).
701 Hettner, F. Die diesjährigen Ausgra-
bungen in Neumagen an der Mosel.
(Köln. Ztg. 7. Sept. 1884).
702 — , römische Grabmouuniente von Neu-
magen a. d. Mosel. (Deutsche illustr.
Zeitung 1884, Nr. 17).
703 Ewen, J. Trierische höhere Schulen
im Altertum. 19 S. Trier. Gymnasial-
programm. 4.
704 Wieseler, Fr. Über einige beachtens-
werte Bildwerke zu Trier. (Nachrichten
der Götting. Ges. der Wissenschaften.
1884. 8. 473 bis 488).
Vgl. auch Nr. 234—236, 245, 3,8,9,
15, 17, 249-252, 258, 260, i, 4, 6,
7—14, 18, 17, «0, 21, 2$, 2Jj 289, 2 u. 3.
ScJuceiz.
705 Dobloff, J. Auf 'dem Trümmerfeldc
Aventicums des „Caput Ilelvetiorum".
Eine Studie. Basel, B. Schnabe.
1884. 8.
Vgl. auch Nr. 428—437.
Laxembn rg-Bdqien.
706 Leimt, i. R. Bous eine römische Nie-
derlassung und seine jetzigen Funde.
(Luxemburger Land 12, 14, 16, 20
und 26).
707 Moes, J. N. Merkwürdige Inschriften
an der ehemaligen Festung und öffent-
lichen Gebäuden in Luxemburg. (Luxem-
burger Land 18 u. 19).
Vgl. auch 475, 476, 479, 482, 489,
530, 533, 535, 537, 538, 548, 549,
552, 561, 5(53, 567, 569, 575, 57«,
593.
HoUand.
Vgl. «21, 622, «28.
Varia.
v. Cohausen, A. Der römische Grenz- 708
wall in Deutschland. 367 S. u. 52 Ttin.
Wiesbaden. Vgl. Wd. Zs. IV, S. 62.
Mthlis, C. Studien zur ältesten Ge-709
schichte der Rheinlande. VIII. Heft.
Leipzig. Vgl. Wd. Korr. III, 128.
Mommsen, Th. Die Conscriptionsord- 710
nung der römischen Kaiserzeit. (Her-
mes XIX 8. 1—79 u. 210 — 234).
Scherer, W. Mars Thingsus. (Sitzungs- 711
bericht der Berlin. Akad. 1884. S. 571).
Depp«, Aug. Die Teutoburg. 72 S.
Heidelberg. 8.
Grotefend, H. Armiuius war römischer 712
Bürger und hat im römischen Heere
gedient. Antwort auf das Offene Send-
schreiben des Herrn August Sehiereu-
herg an den Vorstand des Vereins fiir
Geschichte und Altertumskunde zu
Frankfurt a. M. Beilage zum Korve-
spondenzblatt des Gesamtvcrcins Jahrg.
1884, Nr. 3 u. 4. 19 S. 8.
Lindenschmit, L. Altertümer unserer 71 '3
heidnischen Vorzeit. Bd. 4. Heft 2.
(Vgl. Wd. Korr. 11, 105).
Lehmann, B. Das Volk der Sueben von 714
Caesar bis Tacitus. Gvmn.-Prograinm.
D. Krone. 1883.
Schneider, J. Die alten Heer- und 715
Handelswege der Germanen, Römer
und Franken im deutschen Reiche.
3. Heft. 20 S. Leipzig Wcigel. gr. 8.
1884. M. 1.
Maurer, Th. Und noch einmal die 716
Cäsar-Brücke. 24 S. Mainz. Diemcr.
1884. gr. 8. M —,60.
v. Tri lisch, E. Fundstatistik der vor- 717
römischen Metallzeit im Rheingebiete.
IV, 119 S. 6 Karten in Farbendruck.
Stuttgart. Enke. 1884. M. 15.
Vgl. auch Nr. 227, 238.
II. Mittelalter.
Et&ass-Ijothringen.
Wenning, B. Über die Versuche der 718
französ. Könige d. 10. Jhdts., Lothrin-
gen f. Frankreich zu gewinnen, m. be-
sond. Berücksichtigung d. Darstellung
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94
Bibliographie.
Riehen«. 26 S. 1884. (Gymn -Progr.
Hanau).
719 ScMbe, Walthor. War Johannes
von Gorze historischer Schriftsteller?
Eiue qucllenkritische Untersuchung.
(Neues Archiv fiir ältere deutsche
Geschichtskunde 9. S. 486— 512). Der
durch seine Reine als Gesandter Ottos I.
an den Hof Ahderrliamans III. be-
kannte Jobannes von Gorze ist nicht
der Verfasser der Miracula k. Gorgonii
(entstanden in Gorze), der vita sanetae
Glodesindis und der Miracula s. Glo-
desindis (die vom Verfasser der Lebens-
beschreibung des Johannes von Gorzo
selbst herrühren) und wahrscheinlich
auch der Vita Chrodegangi (die sicher
in Gorze entstand).
720 Barchardi, (Joh.) Argentinensis Dia-
rium sive rerum urbanarum coramen-
tarii (1483—1606). Texte latin publik
integralement pour la premiere fois
d'apres les Mss. de Paris, de Home et
de Florencc, avec introduetion, notes
etc. par L. Thuasne. 2 vols. Paris.
Leroux. 1884. gr. 8. 40 fr.
721 Cartulaire de Mulhovtt. ParX. Moss-
mann. IL Band. VIU, 6t8 S. [I. er-
schien 1883]. Strasbourg, Heitz. 1£8L
4. M. 25.
722 v. Liebenau, Th. Murbachcr Anna-
len (Anzeiger für Schweizerische Ge-
schichte. 1883 Nr 4). Aus den No-
tizen der Mauritier Auszuge von Mur-
bacher Aufzeichnungen, welche im 15.
Jh. in Murbach aus allerhand älteren
klostergcschichtlichen Notizen zusam-
mengestellt wurden.
723 Schulte, Aloys. Die clsässische An-
nalistik in staufischer Zeit [Murbach,
Neuburg, Maursmünster, Strassburg].
(Mitteil, des Instit. für österr. Ge-
schichtsforschg. V, S. 513). Nicht die
Annales Argentinenses sind die Quelle
der späteren Gesehichtschreibuug, son-
dern jüngere Kompilationen. Das für die
Geschichtsschreibung wichtigste Kloster
ist Neuburg bei Hagenau, daneben auch
Aufzeichnungen in Murbach, Maurs-
münster, Altorf und jetzt verschollene,
deren Filiation nachgewiesen wird.
724 Herzberg-Frfnke«, S. Geschichte der
deutschen Reichskanzlei 1246—1308.
I. Teil: die Organisation der Reichs-
kanzlei. (Mitteilungen des Inst, für
österr. Gcschichtsf. I. Ergänzungsheft,
5. 254—298). Enthält Nachrichten über
den späteren Strassb. Bischof Johann
von Dirbheim.
Fanta, A. Uncdiertc Diplome IL Mit 725
eiuem Excurs über die Urkunden
Ludwigs II. für Montamiata. (Mittei-
lungen des Instituts für österr. Ge-
schichtsforschung. V. S. 388-418).
Bringt eine sehr wichtige Urkunde
Heinrichs IV. für Othmarsheim vou
1064 Mär/ 1 nach einer Kopie von
Innsbruck. Das dürftige Material zur
Geschichte dieses Klosters erhält eine
auch für die Geschichte der Grafen-
geschlechter (Iludolphus comes in pago
Scerron wohl ein Ahne der Zollcrn)
sehr wichtige Bezeichnung.
Gltfcklar, L G. Sanct Matemus, oder 72«
Ursprung des Christentums in Eisaas
und in den Rheinlanden. [Mit Titel-
bild]. VII, 386 S. Rixheim, Sntter.
1884. 8. M. 3,70.
Vergl. auch Nr. 2—4, 9, 14, 21.
Baden.
v. Schubert, H. Die Unterwerfung der 727
Alamannen unter die Franken. Strass-
burg, Trübner. 1884. 8. 222 S.
Naehar, J. und Maurer, H. Die Alt- 728
Badischen Bürger und Schlösser des
Breisgaus. Beiträge zur Landeskunde.
Emmendingen, Dölter. 1884. Lex. 8.
VII a. 84 S. 4 Tafeln.
Franklin, 0. Die freien Herren und 729
Grafen von Zimmern. Freiburg i. B.,
Mohr. 1884. M. 5.
Holzherr, C. Geschichte der Reichs- 730
freiherren von Ehingen bei Rottenburg
a. N. Ein Beitrag zur Geschichte
Schwaben* und seines Adels. (Die-
selben hatten auch Besitzungen in
Baden). Stuttgart, Kohlhammer. 1884.8.
Groot, W. Die Zähringer als Herren 731
und Allemannen als ihre Unterthanen
in der einst deutschen Grenzmark
Verona. (Karlsr. Ztg. 1884 Nr. 91—94).
v. Pflugk - Harthmg. Scheinoriginale 732
deutscher Papsturkunden (Forschungen
zur deutschen Geschichte Bd. 24. S. 426
— 444). Behandelt auch eine Urkunde
für Hohenburg Leo IX, 1050 Dez. 17.
Quldde, L. Der schwäbisch-rheinische 733
Städtebund im Jahre 1384 bis zum
Ab8chlu8s der Heidelberger Stallung.
Stuttgart, Cotta. 1884. 8. 237 S.
Wagner, F. Die ursprüngliche Ver-734
fassung des schwäbischen Bundes.
(Württemberg. Vierteljahrshefte 1883.
S. 81).
Gitaka, P. Die Hirschauer während 735
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Bibliographie.
95
» d. Investiturstreites. III, 173S. Gotha,
Perthes. 1883. gr 8. M. 3.
Vgl. auch Nr. 36, 42, 57, &), 60,
64—66, 68, 83, 85, 86, 87, 89, Ol,
92, 110.
Mütdrhein.
736 Hahn, Heinr. Bouifaz und Lul. Uirc
angelsaclis. Correspondenten. Leipzig,
Veit u. Co. 18*3... gr. 8. M. 10.
737 Helder-Egger. Über die Vita Lullt
u. ihreu Verf. (N. Aroh. f. alt. dtsch.
Geschichtskunde IV, 2).
738 Wtfrner, E. u. Heckmann, M. Orts-
und Landcsbefestigungeu des Mittel-
alters init Rücksicht auf Hessen und
die benachbarten Gebiete. Mit Abbil-
dungen. IV, 86 S. Mainz, Frey (Faber).
1884, gr. 8.
739 Roth, F. W. E. Die Visionen der
hl. Elisabeth von Schöuau und die
Abte Ekbert und Emecho von Schönau
36 Bg. Brunn. 1884. 8. M. 8.
740 W|ts, A. Hessisches Urkuudenbuch.
Erste Abteilung. Urkundenbuch der
Deutschordcns-Ballei Hessen. Zweiter
Band 1300—1359. (Publikationen aus
den IL Preussischen Staatsarchiven
19. Bd.). VI, 663 S. Leipzig, Hirzel.
1884. gr. 8. M. 14.
741 Menzel, K. Geschichte von Nassau
v. d. Mitte d 14. Jhs. bis z. Gegen-
wart. 2. Bd. XIV, 566 S. Wiesbaden,
Kreidel. 1884. gr. 8. M. 7.
742 Reth, F. W. E. Geschichtsquelleu aus
Nassau. Die Geschichtsquclleu des
Xiederrheingau's. Teil IV. Register
zu Teil I— III und Nachträge. 228 S.
Wiesbaden, Limbarth. 1884. gr. 8. M. 12.
743 Bergengran, A. Die politischen Be-
ziehungen Deutschlands zu Frankreich
während der Regierung Adolfs v. Nassau.
IV, 114 S. Strassburg, Trübner. 1884.
gr. 8. M. 2,60.
744 Diefenbacn, J. Das Leben der heil.
Elisabeth v. Thüringen in Wort und
Bild. 40 8. mit 14 Photogr. Frank-
furt a. M. t Foesser Nachf. 1884. gr. 8.
M. 15.
745 Meginhtfd von Fulda, De fide, varic-
tate symbolo et pestibus haeresium.
Abgedr. in Caspari, C. P., Kirchen-
historische Anecdota. I. Christiaiüa.
Acliehoug u. Cie. 1883.
Vgl. auch Nr. 120, 123, 138, 148,
155, 158, 163, 165, 174, 182,
186, 228.
Wteinprocinz.
746 Heydinger, J. W. Archidiaconatux,
tituli 8. Agathes, in Longuiono, archi- -
dioecesis Treveronsis, in novem deca-
natus, nimirum in Ar|unenscm, Basel-
lensem, Ivodiensem, Invignieusem, Kyll-
burgeusem aut Bitburgensem, Louguio-
nensein, Lutzenburgeusem, Mcrscheu-
sem et Uemigensem divisi descriptio,
quam ex codieibus mss. saecuü XVI
primiis cruit, aniinadversionibu* il-
lustravit et iudieibus auxit J. W. II.
XVIII, 455 S. Trier, Groppe. gr. 8.
M. 6.
Vuy, Th. Geschichte des Trechir- 747
gaues und von Oberwesel. V, 365 S.
Leipzig, Güuther. 1885. gr. 8. M. 6.
Crecelius, W. Kelsterbach. (Elberf.
Zeit. 1884 No. 165).
Wollt, F. Caesarius von Heisterbach. 748
(Elberf. Zeit 18^4 No. .165).
Aan der Heyden, E. Geschichte des 749
Geschlechtes der Freiherren von Elver-
teldt. Im Auftrage des Gesanithauses
herausgegeben.«- 1. Teil r Urkunden und
Regesten. 1. Bd. VIII, 315 8. Elber-
feld, Martini u. Grüttcnen. 1884. 8.
M. 6.
Blumbcrger, Fr. Altdijsseldorf. 1. Teil : 750
Die niederrheinische Fehde bis zur
Erhebung Düsseldorfs zur Stadt. Ja-
kobe von Baden. Programm des Real-
grmnaaiums zu Düsseldorf. 1884. 28 S.
üsseldorf, Voss u. Co. 1884. 4.
Scheins, M. Geschichte d. Jesuiten- 751
kirche z. hl. Michael in Aachen. 51 S.
Aachen, Barth. 1884. gr. 8. M. 1,20.
Jost, J. B. D. Die St Marienkirche 752
am Malzbüchel zu Köln. 16 S. Köln,
Heberle. 1884. 8... M. 0,40.
iost, J. B. D. i'bcr die Kommende 753
^Jungenbiesen u . (Gen-Anz. f. Stadt- u.
Landkr. Köln. 1884. No. 167).
Schelten, R. elevische Chronik nach 754
der Originalliandschr. des Gert van der
Schuren. XXX, 275 S. Cleve, Boss.
1884.
Vgl. auch No. 166, 169, 173, 183,
196, 197, 199, 202, 205, 211, 212,
216,218, 221, 227, 233, 242, 260,
a, u t 261 f., 274, 275, 276, 281,
282, 283, 285, 286, 289, i, 4, a, 7,
292, 1, 296, 301, 303, 312, 335,
339, 342, 350, 361, 369, 378.
Westfalen.
Diekamp, W. Die Grüudungslegeude 755
und die angebliche Stiftungsurkunde
des Klosters Freckenhornt. (Forsch-
ungen zur deutschen Geschichte. 24 lhl,
S. 639—654).
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96
Bibliographie.
756 Grevel, W. Der Reichstag zu Stecle
im Jahre 988. (Rhein. - Westf. Zeit.
1884 Nr. 157).
757 Wattenbach, W. Über Hermann von
Maienfehl aus Münster. (Berl. Sitzungs-
bericht. 1884. 8. 9).
758 Zurbonsen, Fr. Hennaunus Zoestius
und seine historisch-politischen Schrif-
ten. Nach handschriftlichen Quellen
des fünfzehnten Jahrhunderts. Pro-
gramm des Gymnasiums zu Waren-
dorf. 1884. 33 *S. Waremiorf, Schnell.
1884. 4.
759 Chrontcon Campi 8. Mariac in der
ältesten Gestalt. (1185—1422). Her-
ausgegeben von Dr. Fr. Zurbonsen.
(Münsterische Beiträge zur Geschichts-
forschung. Herausgegeben von Th.
Lüidncr. 5. Heft). 65 S. Paderborn,
Schöningh. 1884. 8. M. 1,80.
760 Lindner, W. Actorum et dij)lomatum
ad historiam saec. XIV et XV spec-
tantium particula III. (Index lectionuni
Münster 1884. 14 S.) Der Verfasser
giebt im Anschlüsse an seinem Index
lectionum (Munster 1878) acht weitere
auf das Vehmgcricht bezügliche Ur-
kunden, deren Originale, mit Ausnahme
eines, sich im Staats-Archiv zu Münster
befinden.
761 Goebel, S. Kirchliche Zustände im
nördl. Westfalen 100 Jahre vor der
Reformation. (KirehLMonatsschr. III, 5).
762 Prinz, P. Studien ober das Verhält-
nis Fricslands zu Kaiser und Reich,
insbesondere über die friesischen Grafen
im Mittelalter. (Jahrbücher der Ge-
sellschaft für bildende Kunst und
vaterländische Altertümer in Emden).
99 S. Emden, Hayncl. 1884. 8. M. 2.
Vgl. auch Nr. 385, 386, 390, 392,
393. 402, 413.
Schweiz.
763 Dändliker, K. Geschichte der Schweiz.
Mit kulturhistorischen Illustrationen und
Plänen. I. Band. Zürich, Fr. Schnlt-
hess. 1884. 8. 688 Seiten. (Reicht bis
zum Jahr 1400. Für ein weiteres Pub-
likum geschrieben, mit sorgfältiger Be-
nutzung der einschlägigen Litteratur;
etwas demokratisch gefärbt).
764 Pupikofer, J. Geschichte des Thur-
gaiw. 2. Ausg. 1. u. 2. Lief. Frauen-
feld, Huber. 1884. 8.
765 Schüler, i. St. Fridolin. Sein Leben
und seine Verehrung. Mit 3 Bildern
und einem vollständigen Gebetbuch.
Säckingen, 1884. 8. XVI u. 328 S,
. Werder, J. Der hl Fridolin. Nach 766
den Quellen dargestellt (Stockers, Vom
Jura zum Schwarzwald I 62—67).
Llbri confraternitatum saneti Galli, 767
Augieusis, Fabariensis ed. P. Piper in:
Monumenta G. H. Berlin, Weidmann.
1884. 4. 549 S.
Antelm, Valerius. Die Berner Chronik. 768
Herausgegeben vom bist. Verein des
Kantons Bern. 1. Bd. Bern, K. J. Wyss.
1884. 8. VHI u. 441 S. (Neue kritische
vollständige Ausgabe des bedeutendsten
Chronisten der Schweiz).
Fontes rerum Bemenshim IV. 1. Liefg. 761)
96 S. Bern, Dalp. Lex. 8. 1885.
M. 2,40.
Vautrey, Mgr. Histoire des eveques 770
deBäle. Avec illustrations, portrait* etc.
Tom. I. Einsiedeln, C. u. N. Benziger.
1884. gr. 8. 260 S. 10 frs. (Schon
ausgestattet; die deutsche Litteratur
ignoriert; klerikal).
Chronfques des Chanoiucs de Neu- 77 1
chätel, suivics des „Eutreprisex du ßue
de Bourgognc contre los Suisses". Noü«
velle edition publ. par la societe
d'histoirc du Cantou de Neuchätel.
Neuch&tcl, A. G. Bcrthoud. 1884. 18,
33t 8. 3,50 frs.
Memoire* et documents publ. par la 772
societtf d'histoirc de la Suisse Romande.
Tonic XXXIII. Lausamie, G. Birdel.
1884. 8. CXV u. 562 S. Enthält: Do-
cuments relatifs ä 1 'histoire du Vallais
rec. et publ. par l'ablrä J. Gremaud.
Tome V. 1351-1375. (Wichtige Ur-
kundenpublikation).
Volkmar, Chr. Die Chroniken Her- 773
maus, Bernolds und die epitome San-
gallensis iu den ersten 5 Jahrhunderten.
(Forsch, z. deutschen Gesch. Bd. XXIV
S. 81).
Segesser, die, zu Melliugen, Aarau 774
und Brugg 1250 — 1550. Stammesge-
8chlechter und Regenten. Bern, Wyss.
1884. 8. 340 S.
Diekamp, W. Eine Original -Urkunde 775
Papst Leo IX. (Mitt. des Instituts
f. österr. Geschichtsforschung V, 141
bis 143). Behandelt die undatierte
Bulle Leos IX für Altorf, deren Ori-
ginal wiedergefunden wurde.
Vgl. auch Nr. 42b, 441, 446, 450,
452-454.
Belgien-Luxemburg.
Vgl. Nr. 466, 468, 486, 491 f., 537,
541, 545, 560, 561, 571, 572, 578,
584, 587, 592.
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Bibliographie.
«7
Boßänd.
776 Cototjon, & Register van oorkonden,
die in het charterboek van Friesland
ontbreken, tot het jaar 1400. 8, 110
en XV bl. Leeuwarden, W. Eekhoff
eu Zoou. 1884. roy. 8. fl. 1,50.
777 Brotim, M. Der Streit um Reichs-
tlaudern i. d. 2. Hälfte d. 13. Jhs.
32 S. Berlin, Oaertner. 1884. gr. 4.
M. 1.
778 Krollick, P. Die Klostcrchronik von
St Hubert und der Investiturkampf in
Bistum Lüttich zur Zeit Kaiser Hein-
richs IV. Programm des Sophien-Real-
£vmuasiuins zu Berlin 1884. 43 S.
Berlin, Gaertner. 1884. 4.
779 Stoppelaar, Mr. i. W. de. Inventar is
van het oud archief der stad Middel-
bürg. 1217 — IdOl. XLIV en 330 bl.
Middelburg, J. (\ en W. Altorffer.
1883. gr. 8. fl. 9,50.
780 Vereeniging tot beoefening van Over-
yssetech regt en geschiedenis. Decrc-
tum Dominorum, alias Digestum vetus.
(Rechtsbuch von Kampen). 61 bl. met
10 gelHh. platen. Zwolle, Erven J.
J. Tijl. 1878. roy. 8. fl. 1,40.
Vgl. auch Nr. 254, 609, 622, 623,
632, 636, 640, 642, 643, 644, 656,
658, 660, 661, 663, 664, 670.
III. Neuzeit.
FZsass-Lotkringen.
7M Rffmtr, M. Strassburg u. Zürich in
den JJ. 1576 u. 1870. Hist. ReminiKc.
der Bogenschützengesellschaft d. Stadt
Zürich auf das Hauptgebot von 1882
gewidmet. Zürich, Schultheis. 1884.
gr. 8. 39 S. M. 1.
782 Usteri, H. Die Stellung der Strass-
burger Reformatoren Buch und Capito
zur Tauffrage. (Theol. Studien u. Kri-
tiken. 1884. 3).
7*3 v. Rappottstein, A. Elsass-Lotliringen
1870—1884. Basel, Bernheim. 1884.
8. M. 1.
7*4 Slaehliitg, Charles. Histoire contem-
porainc de Strasbourg et de l'Alsace
(1830-1852). Xn. 43,3 S. Nice, Gau-
ther & Cie. 1884. 8.
78ö Horninj, Wilh. Friedrich Theodor
Horning, Pfarrer an der Jung St. Peter-
kirche. Lebensbild eines Strassburger
evang.-Iutherischen Bekenners im 19.
Jahrb. Strassburg, Selbstverlag. 1882
h'w 1884. 8.
Miass, M. Zeitbewegende Fragen. 786
IV. Was soll mit Elsass - Lothringen
werden? Leipzig, Kössling. 1884. 8.
82 S. M. 1.
Ott, Edm. Un mot d'histoire sur787
l'Alsace et Strasbourg 496— 1681, 1789,
1870-1884. Vin. 79 S. Paris, Berger-
Levrault. 1884. 8. M. —,80.
Lepape, Henri. Sur Porgajüsation et 788
les institutions militaires de laLoiTaine.
452 S. mit 4 Tafeln. Paris, Berger-
Levrault & Cie. 1884. 8. frs. 7,50.
Dinago, F. L'entree des Badois ä Col- 789
mar le 14. septembre 1870. Paris,
Berger-Levranlt. 1884. 8. frs. 1,25.
Cahen. Le rabbiuat de Metz pen-790
dant la periode fran$aise. (1567—1871).
(Revue des etudes juives Nr. 13).
Vgl. auch Nr. 5, 9, 12, 13, 33, 673.
Baclen.
Ungelenk, L Geographie und Ge-791
schichte des Grossherzogtums Baden.
16 u. 8 S. Mannheim, Bender. 1883.
gr. 8. M. 0,30.
Roder, Chr. Heinr. Hugs Vil1iuger792
Chronik von 1495—1533. Tübingen.
1883. 283 S. (Bd. 164 d. Biblioth. d.
litterar. Ver. in Stuttgart). Bespr. von
Fr. v, Weech Karlsr. Ztg. 1884 Nr. 90
Beil.
RaKigeber. Die Schicksale des Pro- 793
testantismus in Pfalzburg. (Deutsch. -
evaug. Blätter 1883, Heft 11).
Braetselbach, J. Geschichte der ka- 794
tholischen Reformbewegung in der Pfalz.
Kaiserslautern, Fussinger. 1883. gr. 8.
M. 1.
Muhlhiuser. Friedrich III. von der 795
Pfalz. (Evang. Kirchen- u. Volksbibl.
1884 Nr. 2). Wiederabdruck einer
altern Arbeit.
van Lennep, M. F. Gaspar van der 796
Heyden. Amsterdam. 1884. 8. (Amster-
dam. Dissert.). Zur Geschichte Fried-
rich 1U. von der Pfalz.
Hartfelder, K. Zur Geschichte des 797
Bauernkriegs in Südwestdeutschland.
Stuttgart, Cotta. 1884. 8. VIII u. 476 S.
Mehlhorn. Zur Gesch. des Bauern- 798
kriegs in Südwestdeutschland. (Protest
Kirchenz. 1884. 15).
Eberlin, A. Die Diaspora der Diö- 799
zese Schopfheim. Ihre Entstehung u.
Geschichte. Eine Festgabe zum Luther-
jubiläum. Schopfheim, Uehlin. 1883.
8. 32 S.
Vogt, W. Die Correspondenz des 800
schwäbischen Bundeshauptmanns Ulrich
Wettd. Zeitacfar. f. Gesch. u. Kamt. IV, I.
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98
'Bibliographie.
Arzt von Augsburg aus den Jahren
1524, 1525 u. 1526. Abt. IV. (Zeit-
ßchr. d. histor. Ver. f. Schwaben und
Neuburg X (1883) S. 298).
801 Schneider. Die Württemberg. Kirchen-
Visitation i. d. 2. Hälfte des 16. Jhs.
(Theolog. Studien a. Würtemb. V, 1).
802 Briefe des Pfalzgrafen Johann Ca-
simir. Mit verwandten Schriftstücken
gesammelt und bearbeitet von Friedr.
von Bezold. Bd. IL 1582—1586.
München. 1884. 8. 476 S. (Publik, d
Münchener histor. Commission)
803 Stieve, i. Die badischen Händel.
(Briefe u. Akten z. Gesch. d. 30jähr.
Krieges. Band V. München. 1883.
S. 63—119).
804 Markgraf Georg Friedrich (von Baden).
(Bad. Landesztg. 1883 Nr. 273 I ff.).
805 Heigel, K. Th. Die Hochzeit Fried-
richs V. von der Pfalz (in Heigels
Neuen historischen Vortragen u. Auf-
sätzen. München, Gieger).
806 Holland, W. L. Schriften des Kur-
fürsten Karl Ludwig von der Pfalz u.
der Seinen. Tübingen. 1884. 8. 551 S.
(Bd. 167 d. Biblioth. d. litter. Ver. in
Stuttgart).
807 Geiger, L. Briefe der Elisabeth Char-
lotte von Orleans 1673—1715. Aus-
gewählt, mit Einleitung und Anmerk-
ungen von L. G. Stuttgart 1883. 8.
240 S.
808 Sander, H. Die Feldkircher Unruhen
von 1768. IV, 133 S. Innsbruck, Wag-
ner. 18a3. 8. M. 1,60.
809 Badens Truppen in den Kriegen Na-
poleons. (Bad.Landesztg. 1884Nr.237 ff.)
810 König, J. Beiträge zur Geschichte
der theologischen Facultät in Freiburg
am Schlüsse de« vorigen und im Be-
ginne des jetzigen Jahrhunderts. 142 S.
Freiburg, Mohr. 1884. 4. M. 1,80.
811 Kolb, J. F. Kaspar Hauser. Ältere
u. neuere Beiträge zur Aufstellung der
Geschichte des Unglücklichcu. Regens-
burg, Coppenrath. 1883. 8. Seitdem
in Folge gerichtlicher Verhandlung
zurückgezogen.
812 WUrtemberg unter dem Ministerium
Mittnacht-Hölder. (Preuss. Jahrb. 1884.
April).
813 Schmitz, M. Luise, Grossherzogin v.
Baden. 31 S. Wolfenbüttel, Zwissler.
1884. 8. M. 0,50.
814 Hermann Freiherr Rtfder v. Diereburg.
Beiträge z. Gesch. d. freiherrl. Familie
Köder von Diersburg. (Hildebrandts
Vierteljahrsschrift f. Heraldik XI [1873]
S. 145—180).
Naeber, J. Die Ettlinger Linieu. (Bad. 81f»
Landesztg. 1884 Nr. 165 I ff.).
Felll. Geschichte des dritten badischen 816
Infanterie-Regiments Nr. 111. Berliu,
E. S. Mittler u. Sohn. 1884.
Zingeler, K. Th. Karl Anton von 817
Hohenzollem und die Beziehungen des
fürstlichen Hauses Hohenzollem zu dem
Hause Zahringen-Baden. 1884.
Die Hohenzollern'ache goldene Hoch- 818
zeit (Karlsr. Ztg. 1884 Nr. 237 Beil.).
Vgl. auch Nr. 33, 43, 53, 58, 67, 69,
82, 83, 84, 94, 96, 99.
Mittelrliein.
Luffl, A. Das Schänzel bei Eden- 819
koben in der bayerischen Pfalz oder
die Entscheidung des Feldzuges am
Mittelrhein im Jahre 1794. Mit einem
Plan. VIII, 72 S. Karlsruhe, Braun,
1885. gr. 8. M. 1,80.
Brieger, Th. Aleander und Luther 820
1521. Die vervollständigten Aleander-
Depeschen, nebst Untersuchungen über
den Wormser Reichstag. 1. Abt. XVI,
315 S. Gotha, Perthes, gr. 8. M. 7.
Speyer, 0. Die Frankfurter Revolution 821
unter Vincenz Fettmilch 1612—1616,
54 S. Frankfurt a, M., Jaeger 1883.
gr. 8. M. 1.
Schwarz, H. l^andgraf Philipp von 822
Hessen und die Pack'schen Händel.
Mit archivalischen Beilagen. Einge-
leitet von W. Maurenbrecher. (His-
torische Studien Heft 13). IV, 166 S.
Leipzig, Veit u. Comp. 1884. gr. 8.
M. 4,60.
Koldewey. Der erste Versuch einer 823
Rechtfertigung des Landgrafen Philipp
von Hessen. (Theol. Studien u. Kritiken.
1884. 3).
Wachenfeid, G. Die politischen Be- 824
Ziehungen zwischen den Fürsten von
Brandenburg und Hessen - Kassel bis
zum Anfange des 30jährigen Krieges
nach archivalischen Quellen dargestellt.
Programm des Gymnasiums zu Hers-
feld 1884. 32 S. Hersfeld, HoeW. 1884. 4.
Haiwich. H. Johann Merode. Ein Bei- 825
trag zur Geschichte des dreissigjähr.
Krieges. Mit einem Urk.- Anhang die
Schlacht bei Hessisch-Oldcndorf betref-
fend. VII, 127 S. Leipzig, Duncker
u. Humblot. 1885. M. 3.
Brunner, H. Kassel im siebenjährigen 826
Kriege. 193 S. Kassel, Huhn. 1884.
gr. 8. M. 2,50.
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Bibliographie.
va
827 Gffddacne. E. v. Aus dem Leben des
Kurf. Friedrich Wilhelm von Hessen.
42 S. Kassel, Klaunig. 1883. 8. M.0,50.
828 Bech, F. Geschichte d. grossherzogl.
liess. Feld-Artillerie- Regiments Nr. 25
und seiner Stämme 1460—1883. IX,
366 S. Berlin, Mittler u. Sohn. 1884.
gr. 8. M. 7,50.
82t) Alice, Grossherzogin von Hessen und
bei Rhein, Prinzessin von Großbritan-
nien u. Irland. Mitteilungen aus ihrem
lieben und aus ihren Briefen. (Mit 2
Portrait« in Stahlstich). VII, 431 S.
Dannstadt, Bcrgstrasser. 1883. 8. M. 7.
< s .'tO Linsz. Handbuch für die evangelische
Kirche des (Trossherzogtums Hessen,
neu bearb. von V. Habicht. I. Teil:
Personalbestand vom 1. April 1884.
II. Teil : Die kirchlichen Gesetze, Ver-
ordnungen und Ausschreiben. 89 und
l. r >2 S. Darmstadt, Waitz. 1884. 8.
M. 2,20.
831 Schffephackc, F. W. Th. (Fortsetzer:
K. Menzel). Geschichte von Nassau von
den ältesten Zeiten bis auf die Gegen-
wart auf der Grundlage urkundlicher
Quellenforschung. Bd. VI (Geschichte
von Nassau von der Mitte des 14. Jhs.
' bis zur Gegeuwart. Von K. Menzel.
Rd. II. XIV, 567 S). Wiesbaden, Kreide].
1884. gr. 6. M. 6,30.
832 Sptos, W. Luthers Beziehungen zu
Nassau. VI, 30 S. Frankfurt a. M.,
Diesterweg. gr. 8. 1884. M. 0,40.
Vgl. auch Nr. 122, 154, 157, 159,
160, 164, 168, 170, 172, 175, 176,
180, 185, 186, 192, 228.
WuMiprocitvs.
833 Hoffneister. Hist. geneal. Haudb. üb.
alle Grafen u. Fürsten v. Waldeck u.
Pymiont seit 1228. X, 113 S. Kawel,
Klaimig. 1883. gr. 8. M. 2,50.
834 Wiesner, 0. Heinrich von Zütphen,
ein Märtvrer der Reformation. 59 S.
Berlin. Internat. Bnchh. 1884. gr. 8.
. M. 1,50.
«35 Zw Geschichte des Kölnischen Kriege*.
(Hist. polit. Bl. XLIII, 11).
*3*> PfOJf. Der bayer. u. kais. General
Job. Freih. v. Werth im Verhältnis zu
seiner Zeit u. zur Gegenwart. (Streff-
leurs österr. milit Ztschr. 1883. 9).
H37 Jan van Weerth. Von einem Rhei-
nischen Antiquarius (Dr. Cardauns).
31 S. Köln, Bachern. 1884. 12. M.0,7ö.
838 Zw Kirchenftschichte der clevischen
Lander. (Katholik. 1883. Dezember).
K39 Heigel. Kurfürst Joseph Klemens von
Köln und das Projekt einer Abtretung
Baierns an Ocsterreich 1712 — 1715.
(Münch.Sitzber. Phil. hist. Kl. 1883. III).
Denkschrift über die Belagerungszu- 840
stände in der Samt-Gemeinde Düssel-
dorf, den Kreisen Elberfeld und der
Stadt Wittlich. 1849. (Barmcr Zeit.
1884 Nr. 151. Jubil.-Nr.).
Schreiher, A. Lebensbilder aus der 841
Rheinischen Mission. 128 S. Barmen,
Wiemann. 1884. 8. M. 1.
Geschichte des Rheinischen Pionier- 842
Bataillons Nr. 8. 94 S. (Berlin, Mitt-
ler). Coblenz. 1883. gr. 8. M. 1,50.
Paullzki, 0. und v. Woedtke, A. Ge- »43
schichte d. 4. Rhein. Infant.-Reg. Nr. 30
1815—1884. X, 600 S. Berlin, Mittler
u. Sohn. 1884. gr. 8. M. 12.
Michel, J. J. Die Jülichsche Unter- 844
herrschaft Heiden. 238. Aachen, Cremer.
gr. 8. 1884. M. 0,75.
Brockhues. Das westdeutsche und 845
französiche Tiefland. Eine geogr. kul-
turhist. Studie. Progr. d. kgl. kathol.
Gymn. a. d. Apostelkirche in Köln. 1884.
Vgl. auch Nr. 164, 172, 189, 199,
20(5, 207, 212, 213, 218, 226, 229,
232, 273. 281, i, *, a, 6, 287, 288,
WO, 291, 292, a, a, 299, 300, 308,
314, 323, 327, 330,334, 343-345,
351, 353, 358, 360, 362, 365, 366,
370—373, 375.
Westfalen.
SchrOder. Die Einführung der Re-846
forauition in Westfalen in dem Zeit-
räume von 1520 — 1540. Ein Beitrag
zur Lutherfcicr. IV, 79 S. Miudeu,
Bruns. 1883. 8. M. 1,20.
Weskamp, A. Herzog Christian von 847
Braunschweig und die Stifter Münster
und Paderborn im Beginne des dreissig-
jahrigen Krieges (1618 — 1(522). Inau-
gural- Dissertation aus Münster. 89 S.
Paderborn, Srhoniugh. 1884. 8.
Heller, Ad. Ch. C. An der Heerstrasse 848
des siebenjährigen Krieges. Ein Bei-
trag zu der Geschichte der freien
Reichsstadt Dorrmund und ihrer Um-
gebung aus den Jahren 1757 bis April
1763. 108 S. Dortmund, Krüger. 1883.
8. M. 1.
Verhandlungen des im Jahre 1884849
abgehaltenen 27. westfälischen Pro-
vinziaJ-Landtags. Münster, Theissiug.
1884. 4.
Vgl. auch Nr. 388, 394, 395, 398,
400, 403. 406, 407, 408, 417.
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100
Bibliographie.
Schweiz.
850 Schicktor, J. Neuer Versuch e. Lit-
. teratur - Verzeichnisses zur Schweiz.
Ileformatiousgeschickte, enth. die zeit-
genöss. Litterat. (1521—1532). 81 S.
Zürich, Mever u. Zeller. gr. 8. M. 2,50.
851 Tiele, C. P. Huldreich Zwingli 1484
bis 1884. Feestrede. 30 bl. Amster-
dam, P. N. van Kampen en Zoon. 1884.
roy. 8. ti. 0,50.
852 Kündig, J. P. Luther und die Refor-
mation in der Schweiz, namentlich in
Basel 30 S. Basel, Dettloff. 1883.
gr. 8. M. 0,50.
853 Stocker, A. Was die alten Eidge-
nossen in kirchlichen Dingen gedacht
und gethan haben. 68 S. Luzern, Geb-
hardt. 1884. M. 0,50.
#54 Scfcickler, J. Aktensammlung zur
Schweiz. Reformationsgeschichtc in den
Jahren 1521—1532. V. Bd. Nachträge
u. Register. 38 S. Zürich, Meyer u.
Zeller. 1884. gr. 8. M. 15.
855 Jecklin, C. Urkunden zur Verfassungs-
geschichte Graubündens. 2. Heft: die
Reformation. Als Fortsetzung von
Mohr's Codex dipl. V. Bd. Chur, Hitz.
1884. gr. 8. 117 S. fr. 1,20.
856 Beiträge, Berner, zur Gesclüchte der
Schweiz. Reformatioiiskirchen. Von M.
Billeter, P. Flückiger, S. Hubler, H.
Kasser, H. Marthaler, G. Strasser. Mit
weitem Beiträgen vermehrt und her.
von N. Nippold. Bern, K. J. Wvss.
1884. 8. 54 Seiten, fr. 7,50. Iuhalt:
1. Zwinglrs Beziehungen zu Bern von
P. Flückiger. 2. Der Berner Syllabus
vom J. 1532 von M. Billeter. 3. Der
Schweiz. Anabaptismus zur Zeit der
Reformation von G. Strasser. 4. Die
Contrareformatiou im Fürstbistum Basel
1576—1608 von IL Kasscr. 5. Uuions-
bestrebungen des John Durte von S.
Hubler. 6. Amyrant als Ethiker von
H. Marthaler.
857 Quellen zur Schweizer Geschichte. VI
Bd. mit einer Karte. Basel, F. Schnei-
der. 1884. 8. 372 S. fr. 8,40. Enthält:
1. Conradi Fürst de situ Confocdera-
tonun Descriptio, her. von G. v. "W.
u. II. W. — 2. Balii Descriptio Hcl-
vetiae, her. von A. Benioulli. — 3.
Fratris Fclicis Fabri Descriptio Sueviae,
her. von N. Escher. — 4. Job. Stumpf,
Reisebericht 1544, her. von N. Escher.
— 5. Nachtrag zu Fürst's Descriptio,
von E. Motta. — 6. Namenregister zum
Band. — 7. Schweiz. Adelsgcschlcchtcr.
Hunziker, J. ftenri IV, les Suisses858
et la Haute-Italie 1598—1610. (R«vue
historique 1883. Nov. bis Dez.)
Flh, Fr. Der Kluser Handel und8o9
seine Folgen. 1632—1633. Diss. der
phil. Facultät Züricli. Zürich. 8. 198 S.
fr. 4. (Handelt über eine ganz unbe-
deutende Episode).
Kothing, M. u. Kaiin, j. B. Die eid-860
genössischen Abschiede aus dem Zeit-
raum von 1681—1712. (Amtl. Samml.
d. alt. eidg. Abschiede. VI, 2). 2 Teile.
XXVI, 2628 S. und Register 196 S.
Basel, Schneider. 1884. gr. 4. M. 24.
Herzog, E. Über Religionsfreiheit in 861
der helvetischen Republik m. besond.
Berücksicht. der kirchl. Verhältnisse
in den deutschen Kantonen 131 S.
Bern, Wyss. 1884. gr. 8. M. 1,60.
v. Wyss, F. Leben der beiden Zürch- 862
cherischen Bürgermeister David von
Wyss Vater und Sohn, aus deren
schriftl. Nachlass. I. VIII, 564 S. Zu-
rieh, Höhr. 1884. M. 6.
Rytz, D. A. Carl Albrecht Reinhold 863
Baggesen, Pfarrer am Münster zu Bern.
XII, 318 S. Basel, Riehm. 1884. gr. 8.
M. 4,50.
Baumgartner, A. Erinnerungen an Dr. 864
Karl Johann Greith, Bischof von St.
Gallen. VII, 113 S. Freiburg, Herder.
1884. gr. 8. M. 1,40.
Bluntschli, J. C. Denkwürdiges aus 865
meinem Leben. Herg. von R. Seyerlen.
3 Bde. NOrdlingen, Beck. 1884. 8.
I. Band: Zürich.
Vgl. auch Nr. 425—428, 438, 440,
448, 455.
Belgien-Luxemburg.
Knaff. Die Belagerung der Festung 866
Luxemburg durch die Franzosen i. J.
1684. (Neue milit. Blätter. 1883. Okt.)
Vgl. auch Nr. 456, 458, 462-465,
467, 470, 472—474, 485, 487, 489,
492, 547, 551, 559, 583, 591, 595.
Holland.
ter Gouw, J. Geschiedenis van Amster- 86?
dam. 4« deel. Kaizer Karel's tjjd 1515
— 1555. lo— 3« stuk. bl. 1—288.
Amsterdam, Tj. van Ilolkema. 1883/4.
roy. 8. h\ 3,75.
Pierson, A. Nieuwe Studien over Jo- 86**
hannesKalvyn (1536 — 1541). XVI en
238 bl. Amsterdam, P. N. van Kampen
en zoon. 1883. gr. 8. fl. 2,50.
van Lennep, D. M. F. Caspar van der 869
Heyden. 1630—1586. Amsterdam, Jo-
hannes Müller. 1884. roy. 8. fl. 2,50.
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Bibliographie.
ioi
870 Frederikt, J. G. De Moord van 1584.
Vorspronkelyke verhalen en gelijktij-
dige berichten van den moord gepleegd
op Prins Willem van Oranje. Met
eenige bijlegen en aanteekeningen uit-
gegeven. Xfil en 154 bl. s'Gravenhage,
Martinas Nyhoff. Ih84. kl. 8. fl. 3,2ö.
Op oud holl. papier gecart. fl. 5.
871 Rssolutie der Regeering van Dord-
recht na den moord van den Prins van
Oranje gepleegt den 10 Juli 1585. Met
een woord vooraf van Dr. G. D. J.
Schotel. 16 bl. Dordrecht, .1. P. Re-
vers. 1884. kl. 8. fl. —,25.
872 Brieven van Lionello en Suriano uit
den Haag aan doge cn senaat van
Venetie in de jaren 1616, 1617 en
1618; benevens verslag van Trcvisano
betreffende zijne zending naar Holland
in 1620. VIII en 472 bl. Utrecht,
Kemink & Zoon. 1883. roy. 8. fl. 6,10.
873 d'Avaux, comte. Negociations pen-
dant les anne'es 1693, 1697, 1698 d'ap-
res le manuscrit ä la bibliotheque de
P Arsenal a Paris par J. A. Wynne.
Tome 3i*»e, 2**»« partie. CXI en 194 bl.
Utrecht, Kemink en Zoon. 1883. rov. 8.
fl. 3,90.
874 Ptttt, Louis D. Bibliotheek van Neder-
landsche pamfletten. Verzamelingen van
de bibliotheek der Rijks - Universiteit
te Leiden. 2« deel. 1649—1702. 4. en
331 bl. s'ftravenhage, Martinus Xyhoff.
1884. 4. fl. 5,20.
875 Jtttte. La republique beige (1790).
Braxelles. Office de publicite. 1881. 8.
frs. 4,—.
876 Jorissen, Theod. De overgave van
Amsterdam im Januari 1795. X en
143 bl. Amsterdam, P. X. van Kämpen
en Zoon. 1884. roy. 8. fl. 1,60.
877 Nuyens, Dr. W. i. F. fteschiedenis
van het Xederlandschc volk van 1815
tot op onzc dagen. 2 e deel. VI en
285 bl. Amsterdam, ('. L. van Langen-
knysen. 1884. roy. 8. fl. 2,25.
878 OyM, A. A. Vostennann van. Het
vorstenhuis Oranje - Nassau van de
vroegste tijden tot heden. XV en 179
bl. Leiden cn Utrecht, A. W. Sijthoff
cn J. L. Beyers. 1884. 4. fl. 40,50. In
prachtb. verg. opsnede fl. 50, — .
879 de Bas, F. Prins Frederik der Xedcr-
landen en zyn tijd. Met portretten,
platen en kaarten. 1« afl. bl. 1—80.
Srhiedam, IL A. M. Roelants. 1884.
roy. 8. fl. 1,50.
8H0 Cardinal Dechamps, Krzb. v. Merheln.
(Katholik. 1883. Xo\j
Geldersche Volksalmanak voor 1884. 881
Hoofdredactenr J. C. W. Quark.
50« jaargang. Arnhem, P. Gouda Quint.
1883. kl. 8. fl. 1,25.
Nieuwe Drentsche Volksalmanak voor 88
1884, onder redactie van Dr. H. Har-
togh Heys van Zouteveen. 2« jaarg.
268 bl. met 1 gelith. plaafje. Assen,
van Gorcum en comp. 1883. 8. fl. 2,50.
Vgl. auch Nr. 599, 603, 611, 615,
620, 634, 637, 639, 645, 659, 662,
666—669, 671 f.
IV. Lokalhistorisches.
Ehass-Loth ringen.
Albrecht, K. Deutsche Könige und 883
Kaiser in Colmar; n. gleichz. Aufzcichn.
im Colmarer Stadtarchiv. 45 S. Colmar.
Barth, gr. 4. M. 2.
Kindler von Knobloch, J. Die Herren 884
von Höllenstein im Elsass. Mit 1 Taf.
16 S. Strassburg, Trübner. 1884. 4.
M. 2 — .
Der Kreis Muhlhauson L Elsas*. VIII, 885
71 S. Muhlhausen i. Elsass, Buflet.
1884. 8. M. —,60.
Metzger. La Republique de Mulhouse, 886
son histoire, ses anciennes famillcs
bourgeoises. Paris, Lechavalier. 1884.
8. fr. 5.
Biriinger, A. Stadtbuch von Senn- 887
heim, Ober-Elsass. Bonn, Georgi. 1884. 8.
Erichton, A. Das Strassburger Uni- 888
versitatsfest vom Jahre 1621. 15 S.
Strassburg, Schmidt. 1884. kl. 8. M. 0,30.
Eggert, H. Kaiser Wilhclms-Univcrsität 889
Strassburg. Institutsgebäude der naUir-
wissenschaftlichen und mathematischen
Facultät. I. Das physikalische Institut.
7 S. Mit 9 Kupfertafeln. Berlin, Ernst
u. Korn. 1884. fol.
Festschrift zur Einweihung der Kai- 890
ser - Wilhelms - Universität Strassburg
1884 mit 14 photolithogr. Abbildungen
und mehreren Holzschnitten. 150 8.
Strassburg, Schmidt. 1884. 4. M. 10.
Reust, R. Geschichte des Neuhofes 891
bei Strassburg. Eine historische Skizze
nach ungedruckten Dokumenten des
Stadtarchivs. 107 S. Strassburg, Schmidt.
1884. 8. M. 1^0.
See, J. Journal d'un habitant de 892
Colmar (Jouillet a Nov. 1870) suivi du
cahier de M"« H . . XIH, 287 S.
Paris, Berger-Levranlt. 1884. 8. frs. 7.50.
Vgl. auch Nr. 6, 22.
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ioä
Bibliographie.
Baden.
893 Weber, G. Ein Rückblick auf Hei-
delberg. Am Vorabend der 5. Säcular-
feicr der Universität. (Allgem Ztg. 1884
Beil. I Nr. 20, 23, n. 26, II Nr. 112 ff.,
III Nr. 244 ff.).
894 Naeher, J. Das Neue Schloss in
Baden. Mit einem Blatt Aufnahmen.
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8.
6 S.
895 Schuttern. Das alte Kloster Schut-
tern od. Offooszcll. (Bad. Landcsztg.
1884 Nr. 157 II. Blatt).
896 Sierert, A. J. Geschichte der Stadt
Mullheim im Markgräflerland. Müll-
heim. 1884. 8. Lfg. 1.
897 Clorer, A. Altbreisach. Seine Ver-
gangenheit und Gegenwart. Ein ge-
schichtlicher Überblick nebst Beschrei-
bung der Stadt mit 16 Illustrationen.
Mit einem Vorwort von H. Langer.
Freiburg, Wächter. 1883.
898 KDrzei, A. Die Stadt Ettenheim u.
ihre Umgebung. Lahr, Schömperlee,
1883. 8.
899 Naeher, J. Die Stadt Pforzheim und
ihre Umgebung. Ein Beitrag zur Va-
terlandskunde. Mit 60 bildlichen Dar-
stellungen in 8 Blättern. Pforzheim,
Riccker. 1884. Lex. 8. 64 S.
900 Geschichte der Stadt Freiburg. (Hist.
polit. Blätter XCII, 7).
901 Naeher, J. Die Burg Alt-Eberstein.
Mit einem Blatt Aufnahmen. Baden-
Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 6 S.
902 Naeher, J. Das Schloss Neu -Eber-
stein. Mit einem Blatt Aufnahmen.
Baden-Baden, Rodrian. 18&4. Lex. 8. 5S.
Naeher, J. Die Burg Hohenbaden.
903 Mit einem Blatt Aufnahmen. Baden-
Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8. 7 S.
Naeher, J. Die Burgen Alt- u. Ncu-
904 Wiedeck. Mit einem Blatt Aufnahmen.
Baden-Baden, Rodrian. 1884. Lex. 8.
6 S.
Vgl. auch Nr. 43, 56, 57, 60, 64,
66, 80, 81, 83, 85, 87, 88, 91, 92,
98, 102, 108, 110.
Mittelrhein.
Diefenbach, K. Das Maingebiet. 40 S.
905 Frankfurt a. M. , Jaeger. 1884. 8.
M. 0,40.
Bahr, 0. Eine deutsche Stadt vor
906 sechzig Jahren (Casscl). 168 S. Leipzig,
Grunow. 1884. 8. M. 2,50.
Wilhelm!. Mitteilungen aus der Ge-
907 schichte der Gemeinde Braubach. 50 S.
Oberlahnstoin, Sohickel. 1884. 8. M. 1.
Genth, A. Nachtrag zu der Schrift: 908
Geschichte des Kurortes Schwalbach.
3. Aufl. VI, 66 S. Wiesbaden, Juvanv
u. Hensel. 1884. gr. 8.
Gredy, H. Geschichte der ehemaligen 909
freien Reichsstadt Odern heim. Mit einer
Ansicht von Odernheim nach Mcrian
und den alten städtischen Siegeln. Aus
mehreren hundert bisher unbekannten
Urkunden und einigen bekannten zu-
sammengestellt. VIII u. 376 S. Mninz,
Faber (Frey). 1883. gr. 8. M. 4.
Vgl. auch Nr. 119, 125, 138, 154,
155, 176, 178, 180, 187.
Bheinprovinz.
Curtius, W. Kurzer Blick üb. d. ge-910
seh ich tl. Entwickclung d. evang. Gem.
zu Neuwied, n. d. Origin.- Akten. 31 S.
Neuwied, Heuser. 1884. gr. 8 M. 0,40.
Chronologische Obersicht der 800jäh-911
rigen Geschichte Barmens. (Barmer
Zeit. 1884 Nr. 151, Jnbil.-Nr.>.
Avertfunk, H. Duisburg zur Zeit des 912
Jülich-Clever Erbfolgestreits. IL Teil.
Programm des Gymnasiums zu Duis-
burg 1884. 22 S*. Duisburg, Niedcn.
1884. 4. Enthält die Geschichte vom
Auszug der Spanier bis zur Besetzung
der Stadt durch die Niederländer
1621—1629.
Distelbeck. Zur Geschichte Rhein- 913
bachs. II. Programm des Progymna-
siums zu Rheinbach 1884. 20 S. Rhein-
bach, Heuser. 1884. 4.
Hempet, R. Geschichte der evangcl. 914
Gemeinde zu Werden an der Ruhr.
Zweite gänzlich umgearbeitete und sehr
vermehrte Auflage. 96 S. Langenberg.
Joost. 1883. 8. xM. 1,40.
Kessel, J. H. Das Rathaus zu Aachen 915
in seiner geschichtlichen Bedeutung.
IV, 82 S. Aachen. Cremer. 1884. gr. 8.
M. 1,60.
Vgl. auch Nr. 194 f., 242, 255, 260,
2, io, 261 f., 284, 294, 296, 297,
315, 320, 327, ?29, 330, 332, 338.
363, 368, 375, 380, 382, 384.
Westfalen.
Michael Chronik der Stadt Bicle-916
feld. 1. Liefg. 32 S. Bielefeld, Vcl-
hagen u. Klasing. 1884. gr. 8. M. 0,50.
Schwettmann, C. Gesch. d. Kirche 917
u. Gemeinde St. Jacobi auf der Rade-
wich in Herford. 2. Aufl. mit 3 Nach-
trägen über die Geschichte von Her-
ford u. Enger. 178 S. Herford, Mcnck-
ford. 12. M. 1.
Brockmann, H. Geschichtliche Mit- 918
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Bibliographie.
iöä
teilungen über die Stadt Billerbeck,
nebst einem Anbange enthaltend sta-
tistische Nachrichten über den Amts-
bezirk Billerbeck. Mit einer Zeichnung
des Fürstlichen Amts- oder Richthofes
zu Billerbeck. VIII, 180 S. Billerbeck.
Knüppel. 1883. gr. 8.
919 Landsberg-Velen u. Gemen, Graf F. v.
Geschichte der Herrschaft Gemen, ihrer
Herren und deren Geschlechter. Münster,
Regensberg. 1884. 8. M 3.
»20 Deppe, A. Die Teutoburg. VIII, 72 S.
Heidelberg, Weiss. 1884. gr. 8. M. 2.
Vgl. auch Nr. 386. 390, 392, 397,
399, 405.
Schweiz.
921 Tobler, G. Beitrag zur Geschichte
der Grafen von Kyburg. Beigabe zum
Jahresbericht über das stadtische Gym-
nasium. Bern, Stäinfli. 1884. 4. 18 8.
922 ROgger, J. Chronik der Stadt und
I^andschaft Schaffhansen. Hersg. vom
hist-antiq. Verein des Kantons Schaff-
hausen. Mit Abbildungen. Schaffhau-
sen, im Commissioii bei C. Schock. 4.
1. Lieferung. 1880. S. 1—408. 2. Lief.
1884. S. 409—786. (Sehr sorgfältige
Arbeit mit reichhaltigem Commentar).
923 Gfttzinger, E. Die Stadt s. Gall'sche
Herrschaft Bürglen im Thurgau. Neu-
jahrsblatt 1884. Hersg. vom hist. Verein
in S. Gallen. Mit 1 Tafel. S. Gallen,
Huber u. Cie. 1884. 4. 61 S. frs. 2,40.
924 Fintier, G. Zürich in der 2. Hälfte
des 18. Jahrh. VIII, 264 S. Zürich,
Grell, Fftssli u. Co. gr. 8. M. 3,80.
92i> Flores semisaeculares Bernenses,
disposuit domus quaedam vetus. VII,
125 S. Bern, Nvdeggcr u. Ha umgart.
1884. 8. M. 2. "
Bdfften-lAucemlmrg,
U26 Äbrtge* chronologique de l'histoirc
de la villc de Huv. 6 et 7« partics.
Huy, Degraco. 1884. 8. frs. 4,—.
927 Jute. Bmxelles en 1815. Broxelles,
Office de publicum 1884. 12. frs. --,60.
Vgl. auch Nr. 536, 537, 561.
Holland.
928 Castro, D. Henriques de. Keur van
grafsteenen op de Nederl. Portng. Israel
Regraafplaats te Guderkerk aan den
Amstel mit beschry vingen biographische
oanteekeningen etc. Tot inleiding: Een
er ander over deze en de vroegere be-
graafplaats der Nederl. Portug. Israel,
gemeente tc Amsterdam. Met platen.
l'hundel. XU en 126 hl. on lOplntou
in lichtdruk. Leiden, E. J. Brill. 1884.
4. frs. 15,—.
Vgl. auch Nr. 653 f.
Y. Rechte- und Wirtschafts-
geschichte.
Ehafis- Lothringen .
ürkundenbuch der Stadt Strassburg. 929
III. Band. Privntrcchtliche Urkunden
und Amtslisten von 1266 — 1332, be-
arbeitet von Aloys Schulte. XLVH,
451 S. Strassburg, Trübner. 1884. 4.
M. 24,—. (Der II. Band, die politi-
schen Urkunden von 1266 — 1332, be-
arbeitet von W. Wiegand, soll im Jahre
1885 erscheinen).
Eheberg. Strasburgs Bevölkemngs- 930
zahl seit Ende des 15. Jhs. bis zur
Gegenwart. (Jahrb. für Nat.-Ök. und
Statistik. VII. 4. M. 5,-).
Gelgei, F. Das französische u. reich«- 931
ländische Staatskirchenrecht (christliche
Kirchen und Israeliten) systematisch
bearbeitet und verglichen mit den
neuesten Gesetzen und der Rechtspre-
chung der deutschen Staaten. XX,
504 S. Strassburg, Trübner. 1884. 8.
M. 8,-.
Vgl. auch Nr. 3, 14, 21, 23.
Baden.
Schenkel, K. u. Gareis, C. Das Staats- 932
recht der Grossherzogtümer Baden und
Hessen. Freiburg u. Tübingen. 1884.
8. (Aus Marquardsens Handbuch des
Staatsrechtes).
Huber, E. Das Kölnische Recht in 933
den zahringischen Städten. (Zeitschr.
f. schweizer. Recht. Bd. XXH).
Ney, C. E. Forst- und Waldordnung 934
der Pfaltzgraveschaft bev Rhein. 1580.
(Supplement zur Forst- n. Jagdzeitg.
1883. Bd. 12. Heft 1).
Schmttthenner, H. Das Annen wesen 935
in Baden. 27 S. Heidelberg, Winter.
1884. 8. M. —,60. (Sammlung von
Vortragen herg. v. W. Frommel und
Ferd. Pfaff. XI, H. 9).
Statistische Angaben über das Gross- 936
herzogtuin Baden nebst Gemeindever-
zeichnis. Karlsr., Braun. 1884*8. 112 S.
(Aus dem Hof- u. Staats - Handbuch
vom Jahre 1883).
Buchenberger, Ad. Die Lage der bäuer- 937
liehen Bevölkerung im Grossherzogtum
Baden. (Abschnitt VI in dem Werke:
Bäuerliche Zustande in Deutschland.
Loipziff. Dunckcr u. Huinblnt. 188.-J).
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104
Bibliographie.
938 Bucheaberger, A. Ergebnisse der Er-
hebungen über die Lage der Land-
wirtschaft im Grossherzogtum Baden.
1883. (Auszug au 8 der amtlichen Dar-
stellung des Ministeriums des Innern).
Karlsruhe, Braun. 1884. 8. 57 S.
939 v. Glase, 0. Praktische Verwertung
bisher wenig benutzter Naturprodukte
in Deutschland, speziell im Grossher-
zogtum Baden. 1884.
940 Sprenger, A. E. Die Lage der Land-
wirtschaft in Baden. Eine Untersuchung
über die durch das Grossh. Ministerium
des Innern veranstalteten landwirt-
schaftlichen Erhebungen. Karlsruhe,
Reuther. 1884. 8.
941 Gothein, E. Bilder aus der Geschichte
des Handwerks in Baden. 44 8. Karlsr.,
Braun, gr. 8. 1884. M. —,75.
942 Sievers, W. Über die Abhängigkeit
der jetzigen Konfessionsverteilung im
südwestlichen Deutschland von den
früheren territorialen Grenzen. Mit
einer Karte: 1:700000. Göttingen,
Peppmüller. 1884. 4.
Vgl. auch Nr. 43, 49, 56, 59, 85,
93, 98, 104.
Mütelrhem.
943 Schreiber, C. Die Verwaltungsreform
in Hessen - Nassau. 45 S. Marburg,
Elwert. 1883. gr. 8. M. 1,—.
944 Beitrage zur Statistik des Grossher-
zogthums Hessen. Hersg. v. der gross-
herzogl. Centralstclle f. Landesstatist.
23. Bd. 2. Heft. 68 u. VIH, 32 S.
24. Bd. 1. Heft. 58 u. 27 S. gr. 4.
Darmstadt, Jonghaus. 1883.
945 Schlltte, B. Die Durchführung der Zu-
sammenlegung der Grundstücke im Re-
gierungsbezirk Kassel. (Landwirtschaft].
Jahrb. XIII. 1).
946 Woiff. Kurze Nachricht üb. die ge-
schieht], u. rechtl. Verhältn. d. evang.-
reform. Stadt- u. Universitätskirche zu
Marburg. 12 S. Marburg, Ehrbar dt.
1883. gr. 4. M. 0,25.
Vgl. auch Nr. 118, 120, 125, 153,
154, 156, 190, 191, 240.
RJieinpromnz.
947 Hoeniger, R. Der Rotulus der Stadt
Andernach 1173—1256. 60 S. Bonn,
Cohen. 1884. gr. 8. M. 1,40.
948 Gobbere. Die Erbleihe tu ihr Ver-
hältnis zum Rentenkauf im mittelalterl.
Köln des 12.— 14. Jhs. (Zeitschr. d.
Savigny- Stift, f. Rechtsg. Germanist.
Abteil. IV, 3).
949 Beiträge zur Geschichte der Stadt
Duisburg. Veröffentlicht durch die his-
torische Kommission der Stadt. 2. Heft.
Inhalt: Die Duisburger Stadtrechnung
von 1417 herausg. und bearbeitet von
Ludwig Stiefel. VII, LXXII, 95 S.
Duisburg, Ewich. 1883. 8. M. 2,50.
Ober die Entwickelung der Verkehrs- 950
und Lehens Verhältnisse — speciell in
Barmen. (Barmer Ztg. [Jubil.-Xr.] 1884.
Nr. 151).
Der Rhein. Gemcjnderat VIL 192 S. 951
Düsseldorf, Schwann. 1883. gr. 8. M. 3.
Vgl. auch Nr. 169, 195, 197, 198,
204—206, 209, 213, 214, 219, 222,
223, 227, 232, 243, 245, i 6 , 255,
260, 2> e, 7, 270, 275, *76, 281, 283,
284, 289, 7, 296, 302, 304, 306,
310, 311, 313, 317, 320, 324, 325,
333, 338, 341, 345, 348, 349. 354,
355, 359, 364, 367, 381, 384.
Westfalen.
Vgl. Nr. 392, 393, 397, 401, 403,
406, 410.
Sclaceiz.
v. Inama-Sternegg. Die Ansiedelungs- 952
formen in den Alpen. (Mitt. der K. K.
geogr. Ges. in Wien. 1884. Nr. 6).
A. v. Orelll. Grundriss zu den Vorle- 953
sungen über Schweizer Rechtsgeschichte
(mit Litteratur- u. Quellenangabe). 2.
Aufl. Zürich, Fr. Schulthess. 1884. 8.
24 SS.
Zeumer. „Cartam levare" in Sanct954
Galler Urkunden. (Ztschr. der Savigny-
Stiftung für Rechtsgescb. Germanist.
Abt. IV. 3).
Huber, E. Die historische Grundlage 955
des ehelichen Güterrechts der Berner
Handfeste. Basel, 0. Detloff. 1884. 4.
62 SS. 2,50 frs. (Programm der Uni-
versität. Wesentlicher Beitrag zur Ge-
schichte des ehelichen Güterrechts u.
zur Erläuterung des Verhältnisses der
verschiedenen Handfesten der Zäringi-
schen Gruppe zu einander.)
Argovia. Jahresschrift der bist, Ge-956
Seilschaft des Kantons Aargau. XIV.
Bd. Aarati, H. R. Sauerländer. 1884.
8., enthält : Die Stadt Meliingen. Orts-
geschichte, Urkk. u. Chronik von Th.
v. Liebenau. (Seite 3 — 96 Mcllingens
älteste Geschichte, S. 95—208 Urkk.-
Register 1045—1774. Die Gerechtig-
keit des Zwings von Meilingen p. 198
ff., Mellinger Stadtrecht XV. Jahrhs.
p. 201 etc.)
Bttrkll-Meyer, A. Geschichte der Zur- 957
cherischen Seidenindustrie vom Schlüsse
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Bibliographie.
ioh
des XIIL Jahrh8. an bis in die neuere
Zeit. Im Auftrage der Aufsicbtscom-
mission der Seidenwebschule. Zürich,
Orell, Fussli & Gie. 1884. 8. 246 S.
Vgl. auch Nr. 439, 442.
Belgien-Luxemburg.
Vgl. Nr. 458, 461, 466, 488, 498,
536, 544, 551, 556, 566, 673, 574,
579, 580, 5&4, 586, 592.
Holland.
958 Leidscha recktsbronnen uit de midde-
leeuwen. Uitgegeven door Dr. P. J.
Blök (XIII en 376 bl.). s'Gravenhage,
>Urtinu8 Nyhoff. 1884. roy. 8. fi. 6,75.
959 5. Gratama. Bgdrage tot de rechts-
geschiedenis van Drcnthe. Assen, M.
Gratama. 1883. 8.
960 Da mlddeleeuwsche rechtsbronnen der
stad Utrecht. Uitgegeven door Mr. S.
Muller Fa., 2 dln. (8. en 409, 6 en
541 bl.). s'Gravenhage, Martinus Nijhoff.
1883. roy. 8. fl. 15.
961 Berat, M. J. L Het landrecht van
Veluwc en Veluwczoom van 1 593. Op
nieuw uitgegeven en van aanteekenin-
gen voorzien. XVI en 141 bl. Ara-
bern, P. Gouda Quint. 18&4. roy. 8.
fl. 1,90.
962 Da Frflaacfce stadrechten , uitgegeven
door M. A. Telting. XV en 250 bl.
1883. n\ 5.
963 Ktapmaas, 8. Het notariaat in Fries-
land voor 1811. Een schets. 4, XII
en 198 bl. Leeuwarden, A. Meyer,
firma H. Kuipers en J. G. Wester.
1883. 8. fl. 1,50.
964 Verteniging tot bcoefening van Over-
ysselsch regt en geschiedenis. Marke-
regt van Markclo. 26 bl. Zwolle,
Erven J. J. Tijl. 1882. roy. 8. fl. 0,35.
1)65 Vereeaigiag tot beoefening van Over-
ysselsch regt en geschiedenis. Marke-
regt van Hände. 1 5 bl. Zwolle, Erven
J. J. Tijl. 1879. roy. 8, fl. 0,25.
966 Veraeniging tot beoefening van Ovcr-
ysselsch regt en geschiedenis. Marke-
regt van Ilengvorden. 21 bl. Zwolle,
Erven J. J. Tijl. 1879. roy. 8. fl. 0,35.
967 Vareaaiglng tot beoefening van Over-
ysselsch regt en geschiedenis. Stadrecht
van Hasselt. 4 en 122 bl. Zwolle, Er-
ven J. J. Tijl. 1883. gr. 8. fl. 1,25.
Vgl. auch Nr. 612, 617, 622, 636,
646-652, 653, 660, 665.
VI. Kunstgeschichte.
Elsas*- Lothringen .
Kraut, F. X. Kunst u. Altertum in 968
Elsass-Lothringen. Beschreibende Sta-
tistik im Auftrage des kaiserl. Minis-
teriums für Elsass- Lothringen. II. Bd.
3. Abteilung. (S. 417—719, Schluss d.
2. Bandes.) Strassburg, Schmidt. 1884.
gr. 8. M. 5.
Bauriss, ein alter, zu einem Turm- 969
heim am Strassburger Münster. Hsgg.
v. d. Bern. Künstler-Gesellsch. Bern,
Dalp. 1«*3. gr. 4. 11 Seiten. 1,50 frs.
Hortus deiieiarum par l'abbcsse Her- 970
rade de Landspcrg. Reproduction he-
liographique d'une serie de miniatures,
calquees sur Toriginal de ce manuscrit
du XII. siecle. Texte par le chanoinc
A. Straub. Livr. 4. (Planchcs IL, 30,
30b», 31—37.) Strasbourg, Trftbner.
1884. fol. M. 10.
Robert. Franc, ois- Henry de Harau-971
court-Chambley, doven du chapitre de
Metz — Monnaie de compte, dont il
se servait; son jeton et sa devise. (Re-
vue numism. H. 2).
Vgl. auch Nr. 21, 24.
Baden.
Kunst u. Kunstleben in Baden (Karlsr. 972
Ztg. 1883. Nr. 274 Beil., Nr. 293 Beil.)
v. Wetch, Fr. Siegel u. Urkk. aus 973
dem Grossh. Geueral-Landcsarchiv in
Karlsnihe. Ser. I. Frankfurt a/M. 1883.
Alt, Th. Der Meister des Otto-Hein- 974
richsbaues. (Ztschr. für bild. Kunst
XIX. 4).
Alt, Th. Noch einmal der Meister des 975
Otto-Hcinrichsbaucs (Beiblatt z. Ztschr.
f. bildende Kunst. 1884. Nr. 27 u. 28).
Christ, K. Zur Baugeschichtc des Hei- 976
delberger Schlosses im Anschluss an
des Weinsberger Meistersängers Michel
Beheim Lob auf Heidelberg v. J. 1470,
von dem in der Heidelberger Univer-
sitätsbibliothek befindlichen Original
der „Reimchronik u kopiert und mit
erklärenden Anmerkungen versehen.
Heidelberg, Hanzelky. 1884. (Extra-
heilage zum pfalzischen Museum Nr. 6.)
Dur«, i. Das Heidelberger Schloss977
(Centralblatt d. Bauverwaltung. 1884.
Nr. 1—4). Auch als Separat abdruck
erschienen.
Zur Heidelberger Schlossfrage. (All- 978
gemeine Ztg. 1884. Beil. Nr. 43.)
Heidelberg. (Illnstr. Ztg. Bd. a3. Nr. 979
2149).
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iÖ6
rtibliographic
980 Das HoidsJberger Schlots (Bad. Be-
obachter 1884. Nr. 114 ff.).
981 Mentzel, E. Die Kunstsammlung auf
dem Heidelberger Schlosse (Heidelber-
ger Faniilienblättcr. 1884. Nr. SS ff.).
982 Wandgemälde in Eggenstein (Karlsr.
Ztg. 1884. Nr. 255 Beil.)
Vgl. auch Nr. 69, 71—7«, 78, 79,
95—97, 103, 105, 106.
Mütdrfiein.
i)83 Muther. Kardinal-Erzbischof Albrecht
v. Brandenburg als Kunstfreund, (Grcnz-
boten 1884. 25).
984 Friedensburg. Die ersten Münzen der
Pfalzgrafen Otto, Heinrich u. Philipp.
(Ztsch. f. Numismat. XI. 2).
985 Colin, A. Ein neuer Druck Guten-
bergs in deutscher Sprache. (Neuer Anz.
f. Bibliogr. 1884. 1).
980 Von der Linde. Das Breviarium Mo-
guntinum. Eine Studie. In: Quellen-
forschungen zur Geschichte der Erfin-
dung der Typographie. (IV), 82 (2) S.
Wiesbaden/Feller&Geeks. 1884. gr.8.
987 L'Estoque, M. v. Hessische Landes-
n. Städtewappen. 17 S. Mit 8 Taf. in
Farbendr. Kassel, Freyschmidt. 1884.
4. M. 8.
988 Schürmann, A. u. Luthmer, F. Gross-
hcrzogl. hess. Silberkammer. Muster-
gültige Werke alter Edelschmiedekunst
aus dem 16—18. Jh. 5 Lfg. fol. ä 5
Taf. mit 5—7 Bl. Text. Darmstadt,
Bcrgsträsser. 1884. ä M. 7.
989 Kolbe, W. Die Erbauung der St. Eli-
sabethenkirche in Marburg. Zur Erin-
nerung an die sechste Säkularfeicr ih-
rer Einweihung am 1. Mai 1883. 41 S.
Marburg, Elwert. 1883. gr. 8. M. 0,50.
990 Bücking, W. Das Innere der Kirche
der hl. Elisabeth zu Marburg vor ihrer
Restauration. Mit einem Plan der Eli-
sabethenkirche nebst Umgebung. 40 S.
Marburg, Elwert. 1884. gr. 8. M. 0,60.
991 Warnecke, F. Die mittelalterlichen
heraldischen Kampfschildc in der St.
Klisabethkirche zu Marburg. Unter Be-
nutzung der von L. Bickel angefertig-
ten Aufnahmen u. Beschreibungen be-
arbeitet u. herausgegeben. Mit 21 Tfln.
in Lichtdruck sowie einem Titelblatt
u. Abbild, im Text, gez. von E. Döpler
dem J. Berlin, Hermann. 1884. M. 15.
Verl. auch Nr. 113, 128, 130—132,
134, 137, 156, 161, 171, 174. 178,
179, 182, 188, 193, 240.
Blieinpmvmz.
992 Beitsel, St. Die Baugosehichte der
Kirche des hl. Victor zu Xanten. Nach
den Originalrechnungen u. andern hand-
schriftlichen Quellen dargestellt. Mit
vielen Abbildungen. (Erganzungsheftc
zu den „Stimmen aus Maria Laach",
23. 24) XII. 232 S. Freiburg, Herder.
1883. gr. 8. M. 3.
Kessel, H. Das Rathaus zu Aachen 993
in seiner geschichtl. Bedeutung. Aachen,
Cremer. 1884. 8. M. 1,60.
Zur Frage der Wiederherstellung des 994
Rathauses zu Aachen. (Deutsche Bau-
Ztg. 1883. Nr. 87/88).
Korth. Goldarbeiterrechnung für den 995
Herzog Wilhelm IV von Jülich u. Berg
aus dem J. 1480 u. 81. (Anz. f. Kunde
d. dtsch. Vorz. 1883. Heft 11. 12).
Bund. Kunstfunde in der Salvator-996
kirche zu Duisburg. (Dtsch. Kunstblatt
1884. 11. 12).
Vgl. auch Nr. 183, 199, 210, 212,
224, 230, 241, 245, 6 , 7, n, 255,
256, 260, 2, 17, 272, 280, i, 282,
289, 4t 7 , 321, 328.
Wcstfatctt.
Mithoff, H. Mittelalter!. Künstler u.997
Werkmeister Niedersachsens u. West-
falens, lexikalisch dargestellt. 2. Ausg.
IX. 462 S. Hannover, Hclwing. 1885.
gr. 8. M. 5.
Dom, der, seine Gemälde u. Bildwerke 99K
u. der wesfalische Friedenssaal zu Mün-
ster im J. 1874. Von Tiresias redivi-
vus. (Ch. Schüter.) V. 60 S. Münster.
Schöningh. 1884. 16. M. 1.
Meyer, A. Die Münzen der Stadt 999
Dortmund. 122 S. Wien (Berlin. Star-
gardt). gr. 8. 1884. S. Wd. Zs. III. 284 t.
Vgl. auch Nr. 409, 415.
Schweiz.
Neuwirth, J. Die Bautätigkeit der 1000
alamannischen Klöster St. Gallen, Rei-
chenau u. Petershausen (Sitzungsber.
d. Wiener Akad. philos. - hist. Klasse.
Bd. 106 [1884] S. 5).
Kraus, F. X. Die Wandgemälde in 1001
der St. Georgskirche in Obcrzcll auf
der Reichenau, aufgenommen von Frz.
Baer. Mit Unterstützung der grossh.
badiseben Regierung heransgeg. 22 S.
Text mit 3 chromo-lithograph. u. 13
lithograph. Tafeln nebst 4 Illustratio-
nen im Text. gr. fol. Freiburg, Herder.
1884. S. Wd. Zs. III, 201 f.
Kraus, F. X. Die Miniaturen d. codex 100*2
Egberti in der Stadtbibliothek zu Trier.
27 S. mit 60 Tfln. Freiburg, Herder.
1884. hoch 4. M. 36. S. Wd. Zs. m, 201 f.
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Bibliographie.
107
1003 A. Weber. Die St. Niklausenkapelle
an der Aa bei Zug, mit Aufnahmen.
Zugerischcs Neujahrsblatt für das J.
1884. Zug, Buchdruckerei .1. Zürcher.
1884.
1004 Comb«, E. Lc temple de ftrandson.
Lausanne, G. Bridel. 1888. 8.
1005 Mitteilungen der antiquarischen Ge-
sellschaft in Zürich. 21. Bd. 5. Heft.
Zürich, Orell, Füssli & Cie. 1884. 4.
mitTaf.: H. Zeller- Wcrdmüller, Denk-
mäler aus der Fcudalzcit im Lande Uri
(das Kästchen von Attinghausen).
10t>6 Katalog der Sammlung des hist. Mu-
seums in Bern. Neu ausgefertigt 1884
durch E. v. Bodt, Architekt u. Direk-
tor der Sammlung. Bern, Buchdruckerei
0. Michel. 1884: 8.
H*>7 Die Honogramme auf den Glasgemäl-
den der Schweiz. Landesausstellung in
Zürich. (Zeitschr. für Kunst- und Anti-
quitätensammler. Bd. I. 1883. Nr. 5).
10U8 Rodt, E. v. Kunstgeschichtliche Denk-
mäler der Schweiz. 11. Serie. 25 Blatt
antogr. Federzeichnungen. S. Wd. Zs.
III, Nr. 1053.
KX>9 Die bildenden Künste an den Gestaden
des Bodensces ehemals u. jetzt. To-
pographie der Kunstwerke u. Museo-
graphic in den Kreisen Konstanz, V Il-
lingen u. Waldshut u. im Hohenzoller-
schen (Konstanzer Taghl. 1883. Nr.
250 n - .).
in 10 L'Architeclure cn Suisse aux differcntcs
epoqucs. Fragments recueillis et publ.
par A. Lambert et A. Rychner archi-
tectes. Balc-Geneve, H. Georg. 1883.
folio. 57 Tafeln. 75 frs. (Sehr wertvol-
ler Beitrag zur Kunstgesch. d. Schweiz.)
IOH Meyer, H. Die schweizer. Sitte der
Fenster- u. Wappenschenkung vom XV.
bis XVII. Jh., nebst Verzeichnis der
Zürcher Glasmaler von 1540 an und
Nachweis noch vorhandener Arbeiten
derselben. Eine kulturgeschichtliche
Studie. Frauenfeld, J. Huber. 1884. 8.
XX u. 384 SS. 6 frs. (Ein wichtiger
Beitrag zur Geschichte d. Glasmalerei.)
1012 Konstanz. Das Burgermuseum in Kon-
stanz (Strassb. Post 1884. Nr. 267).
1013 Rann, J. Rud. Bericht über Gruppe
38 der schweizer. Landesausstellung
Zürich, 1883: Alte Kunst. 67 S. Zürich.
Orell, Fiissli & (Ie. 1884. gr. 8. M. 1.
1014 Hermanni Contracti musica edit. W.
Brambach. 26 S. mit 2 Steintaf. Leip-
zig, Tenbner. hoch 4. 1884. M. 3.
Vgl. auch Nr. 439, 440, 444, 445,
449, 450.
Belgien-Luxemburg.
Rooset. Petrus-Paulus Rubens en Bai- 1015
thasar Moretus. Antwerpen, Victor De
Baeker. 1884. 8. fl. 3.
v. LQtzow, C. Ein Jugendwerk von 1016
Barnaert von Orlev. (Ztschr. f. bildende
Kunst. 1884. 7). '
FrM. Fftif. Catalogne des poteries, 1017
faienecs et porcelaines du moyenäge
et des temps modernes au musee royal
d'antiquites a Bruxelles. Brnxelles,
Bruylant Christophe. 1884. 12. fr. 0,50.
Keuller et Wautert. Les tapisseries his- 1018
torides a l'Exposition nationale beige de
1880. Bruxelles, Hayez. 1881—84. fol.
Vgl. auch Nr. 459, 469, 475, 478,
479, 481, 484, 511, 514, 617, 521,
524, 526, 530, 542, 543, 546, 548,
553 — 555, 562—565. 5*9, 575,
581, 582, 588-590.
Holland.
Tergast. Die Münzen Ostfrieslands. 1019
1. Teil bis 1466. XII, 160 S. Emden,
Heynel. 1883. Lexikon-8. M. 4,50.
Jaekel. Die friesische Wedc. (Ztschr. 1020
f. Numismatik. XI. 3).
Huet, Cd. Busken. iiet land van Rem- 1021
brand. Studien over de Noord Neder-
landsche beschoving in de 17. eeuw.
2. deel. 1. helft. 6 cn 447 bl. 1884.
rov. 8. fl. 4,70, in linnen fl. 5,10.
Vgl auch Nr. 254, 610, 642.
VU. Knltnr- und Litteratnr-
geschichte.
Eteass-Lothringen.
Geiler v. Kaysertberg. Älteste Schrif- 1022
ten, hsgg. v. L. Dacheux. 2. Abt. Frei-
burg i. Br., Herder. 1883. gr. 8. M. 4,10.
Geiler v. Kaysertberg. Ausgewählte 1023
Schriften, hsgg. v. de Lorcnzi. Bd. 3.
VI, 392 S., Bd. 4. VI, 400 S. Trier.
Groppe. 1883. 8. a M. 3,60.
Wimpfellng, Germania. Übers, u. er- 1024
laut. v. Ernst Martin. Mit ungedruck-
ten Briefen v. Geiler u. Wimpfeling.
118 S. Strassburg. Triibner. 1885. gr.
8. M. 2,50.
Rabany, Ch. Les Schweighäuser. Bio- 1025
graphie d'une famille de savants alsa-
ciens d'apres leur correspondance in-
e'ditc. Paris, Berger- Levrault et Cie.
1884. 8. frs. 3,50.
Falck, P. Th. Friederike Brion von 1026
Sesenhcim (1752—1813). Eine chro-
nologisch bearbeitete Biographie nach
jicncm Material aus dem Lenz -Nach-
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108
Bibliographie.
lasse. Mit einem Portrait (dem angeb-
lichen Bilde Friederikens). 86 S. Ber-
lin, Kamiah. 1884. 8. M. 4.
1027 Pfannenschmid, H. Fastnachtsgebräu-
che in Elsass-Lothringen. 50 S. Col-
mar, Barth. 1884. gr. 8. M. 1,(50.
1028 Mündel, C. Elsässischc Volkslieder
gesammelt und herausgegeben. XIV,
302 S. Strassburg, Trübner. 1884. 8.
M. 3. (Enthält nur ungedruckte bis
jetzt gänzlich unbekannte, zum Teil
historische Volkslieder, wie solche im
Elsass gesungen werden. Ein zweiter
Band, die Melodien enthaltend, ist in
Vorbereitung).
1029 Weckerlin, J. B. Chansons populaircs
de l'Alsace. Tom. I. II. CXXVII, 335 S.,
381 S. Paris, Maisonneuve. 1883. 8.
frs. 15.
1030 Pfannenschmid, H. Weihnachts-, Neu-
jahrs- und Drei-Königslicder aus dem
Ober - Elsass. 26 S. Colmar, Barth.
1884. gr. 8. M. —,80.
Vgl. auch Nr. 4, 5, 7, 8—11, lö
bis 17, 20, 24, 26 f.
Baden.
1031 Hartfelder, K. Badische Geschieh ts-
litteratur der J. 1880 bis 1882. III,
59 S. Karlsruhe, Braun. 1883. gr. 8.
M. —,80.
1032 Hartfelder, K. Badische Geschichts-
littcratur d. J. 1883. 26 S. Karlsruhe,
Braun. 1884. gr. 8. M. —,60.
1033 Toepke, G. Die Matrikel der Uni-
versität Heidelberg von 1386 bis 1662.
Erster Teil, von 1386 — 1553. Nebst
einem Anhange, enthaltend I. Calcn-
darium aeademicum vom Jahre 1387.
II. Juramcnta intitnlandoram. III. Ver-
mögcnsvcrzcichnis der Universität vom
Jahre 1396. IV. Acccssionskatalog der
Universitätsbibliothek von 1396 — 1432.
Heidelberg, Selbstverlag des Verfassers
(Kommission von ('. Winter). 1884. 8.
LXXVI u. 697 S.
1034 F. R. Münchener Studenten in Hei-
delberg 1810 u. 1812. (Allg. München.
Ztg. 1884. Beil. Nr. 223).
1035 Heinie, R. Heidelberger Universitäts-
jubiläre. Heidelberg 1884. 4. 53 S.
(Heidelberger Universitätsschrift).
1036 Hartfelder, K. Deutsche Überscty.un-
gen klassischer Schriftsteller aus dem
Heidelberger Humanisten kreis. Heidel-
berg. 1884. 4. 34 S. (Progr.)
1037 Barack, M. Baden-Baden. Ein Sagcn-
kranz. Stuttgart, Krabbe. 1884. 8
205 S.
Trautmann. Archivalische Nachrichten 1038
über die Theaterzustände der schwä-
bischen Reichsstädte im 16. Jahrb.
(Archiv f. Litt.-Gescb. XUI, 1).
Ein Jubfltum des Schreckens (Eis- 1039
gang des Neckars 1784). (Heidelberg.
Familienblätter. 1884. Nr. 17).
Birlinger, A. Heise eines Karlsruher 1044»
Professors durch unsere Gegend (d. h.
die württembergische Donaugegend) vor
100 Jahren. (Heuberger Bote. 1884.
Nr. 103).
Leitschuh, Ferd. Beiträge zur Gc-1041
schichte des Hexenwesens in Franken.
82 S. Bamberg, Hübscher. 1883. gr.8.
M. 1,20.
Halm. H. Skizzen aus dem Franken- 1042
land. VI, 114 S. Schw.-Hall. German.
1884/ 8. M. 1,80.
Fecht. Durlacher Schulmeisterord- 1043
nung von 1536. (Bad. Schulblätter I
(1884) Nr. 6).
Bestallung des Schulmeisters zu Ueber- 1044
lingen. (Abgedruckt in Heft 12 u. 13
von Israel und J. Müllers Sammlung
selten gewordener pädagogischer Schrif-
ten. Zschopau. 1883. 8.)
Sanier. Zur Hexenbulle 1484. Die 1045
Hexerei mit besonderer Berücksich-
tigung Oberschwabens. 82 S. Ulm,
Ebner, gr. 8. 1884. M. 1,50.
Ein alter Hfmmetfahrtsfestgebrauch im 1046
kleinen Wiesenthal. (Süddeutsches
evang .- protest. Wochenblatt. 1884.
Nr. 27).
Johannes Posthitis. Ein Lebensbild 1047
des 16. Jhs. (Franconia II, Nr. 1).
Kelschner, E. Friedrich Hölderlin in 1048
seinen Beziehungen zu Homburg v. d.
Höhe. XIV, 40 S. Homburg v. d. IL,
Taunusbotcnv erlag. 1883. gr.8. M.1,50.
Hebel, P. J. in seinen Briefen. (Grenz- lOli)
boten Jahrg. 43. Nr. 7).
Pröhle, H. Job. Peter Hebel. (Sonn- 1050
tagsbeil. d. Vossischen Ztg. 1884. 15/17).
Stolz, Alb. und seine Werke. (Der
Katholik 1883. [Bd. 63] S. 650).
Stolz, Alb. (Auf der Höhe. 1883. 1051
Novemberheft).
Hagele, L M. Alban Stolz. Nach 1052
authentischen Quellen. Mit Portrait
und einem Handschreiben von Alban
Stolz in Antotvpie. Freiburg, Herder.
18&4. 8. VII li. 265 S. — Bespr. von
Baumgartner in Stammingers Litterar.
Rundschau 1884. Nr. 13.
Mayerhofer, J. Alb. Stolz nach seinen 1<>53
Schriften. Freiburg i. B. 1884. 8. 14 S
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Bibliographie.
10<J
1054 v. Rotteck, K. W. Rede zum Antritt
des Rectorats der Universität Breslau
am 15. Okt. 1883 gehalten von Dr.
R. Roepell. Breslau, Koebner. 1883.
8. 32 S.
lOdö Brocher, Ch. Notice nur la vie et les
ouvi-ages de J. (\ Bluntschli. (Revue
du droit. I. Paris).
1056 Schneider, A. J. C. Blnntschli. (Zeit-
schrift für schweizerische Gesch. und
R V i\ V.)
1057 v. Holtzendorff, F. J. C. Bluntschli
und seine Verdienste um die Staats-
wissenschaften. (Heft 161 der deutschen
Xeit- und Streitfragen. Berlin).
Vgl. auch Nr. 26 f., 67, 74, 89, 90,
109.
MiUdrhein.
1058 Buch. Johannes Rhagius Aestieam-
pianus in Krakau, seine erste Reise
nach Italien und sein Aufenthalt in
Mainz. ( Arch. f. Litterat.-Gesch. XII, 3).
KI59 Falk. Missale moguntinum, sine loco.
(Centralbl. f. Bibl. Wes. I, 2).
1ÜH0 Falk. Hat sich Joh. Fust zu Mainz
eines Nachdruckes Joh. Mentelin zu
Strassburg gegenüber schuldig gemacht ?
(Central!»!, f. Bibl. Wes. I, 6).
HN>1 Klemm, H. Johann Gutenbergs erste
Buchdruck-Presse vom J. 1441. 15 S.
Dresden, Klemm. 8. 1884. M. 0,50.
1062 Kekhner, E. Die Luther-Drucke der
Stadt - Bibliothek zu Frankfurt a. M.
1518 — 46 bibliographisch beschrieben.
41 S. Frankfurt a. M. 1888. 4.
1063 v. d. Linde. Die königl. Landesbiblio-
thek in Wiesbaden. (Ccntralbl. f. Bibl.
Wes. I, 1).
1<*>4 Ackermann, K. Bibliotheca Hassiaca.
Repertorium der landeskundlichen Lit-
teratur für den preussischen Regie-
rungsbezirk Kassel. 163 S. Kassel,
Kessler. 1884. gr. 8. M. 3.
11165 Ackermann, K. Die landcskimdliche
Litterat iu* des Regierungsbezirks Kassel.
Programm der Realschule zu Kassel.
1884. 39 S. Kassel, Richartz. 1884. 4.
1066 Duncker, A. Der Verein für hessische
Geschichte u. Landeskunde in den ers-
ten 50 Jahren seines Bestehens. 1834
bis 1884. Mit dem Bilde der 4 Stifter
des Vereins (Rommel, Bernhardi, Schn-
bart, Landau). Festschrift zur Feier des
50. Stiftungstages am 16. August 1884
überreicht vom Vorstande des Vereins.
(Nene Folge. X. Supplem.). IV, 105 S.
Kassel, Freyschmidt. 1884. 4.
1067 Nick, 6. Verzeichnis der Druckwerke
u. Handschriften der Bibliothek d. bist.
Ver. f. d. Grossherzogt. Hessen. Darm-
stadt, Klingelhötfer. 1883. gr. 8. M. 2.
MOnscher, F. Chronik d. Ovmn. zu 1068
Marburg von 1833—1883. 55 S. Mar-
burg, Klwert. 1883. gr. 8. M. 1,80.
Bossler. Die Ortsnamen von Starken- 106D
bürg u. Rheinhessen. (Germania. 1884. 3).
v. Pfister, H. Sagen und Aberglaube 1070
aus Hessen u. Nassau. Als Beitrag zu
vaterländischem Volkstume. XV, 172 S.
Marburg, Klwert. 1885. 8. M. 1,50.
Vgl. auch Nr. 117, 119, 121, 122,
126, 127, 155, 158, 166, 167, 171,
177, 180, 182, 186, 188, 190-192.
Rheinpravinz.
Meyer, P. J. Geschichte des König]. 1071
Gymnasiums zu Trier v. 9. Febr. 1561
bis Ostern 1883. 56 S. Paulinus-Druk-
kerei. 1884. gr. 8. M. 0,80.
Stackeiberg, N. Freiin v. Aus Carmen 1072
Sylva's Leben. 221 S. Heidelberg, Win-
ter. 1885. gr. 8. M. 6.
Kaufmann, L. Bilder aus dein Rhein- 1073
land. Kulturgeschichte. Skizzen. 266 S.
Köln, Bachern. 1884. 8.
Verzeichnis über den Nachlass des 1074
Kan. Gottfried von Gardapen zu Köln
1375. (N. Anz. f. Bibl. 1884, Juli).
Haupt, H. Job. Malkaw aus Preussen 1075
u. seine Verfolgung durch die Inqui-
sition von Stra8sburg u. Köln. 1380—
1416. (Ztschr. f. Kiirheugcscb. VI, 3).
Korth. Schreiben eines Johannes Re- 1076
giomontanus an die Stadt Köln; d. d.
Erfurt. 1536 Febr. 22. (Anz. f. Kunde
Dtsch. Vorz. 1883. 9).
Toennies. Die Fakultät sstudien zu 1077
Düsseldorf von der Mitte des XVI. bis
zum Anfang des XIX. Jhs. Kin Bei-
trag zur Geschichte des Uuterrichts-
weseus in Jülich- Berg. Teil 1. Pro-
gramm der höheren Bürgerschule zu
Düsseldorf, 1884. 48 S. Düsseldorf,
Bagel. 1884. 8.
Geschichte d. Barmer Zeitung. (Bar- 1078
mer Ztg. 1884, Xr. 151. [Jubil.-Nr.])
Barmer Dichter während der letzten 1079
50 Jahre. (Barmer Ztg. 1884, Nr. 151
[Jubil.-Nr.])
v. Lasaulx, A. Wie das Siebengebirge 1080
entstand. (Samml. von Vortr. von W.
Froramcl u. F. Pfaff XII, 4. 5). 55 S.
Heidelberg, Winter. 1884. 8. M. 1.
Adolf Schmidt. Siegburger Tischzucht 1081
(aus Pap.-Hs. 88 der Hof bibliothek zu
Darmstadt) in Steinmeyer, Zs. f. deut-
sches Akertnm, 28 (n. F. 16), 64.
Digitized by LjOOQ IC
110
Bibliographie.
1082 Jellingnaus, H. Zur Einteilung der
niederdeutschen Mundarten. Ein Ver-
such. XVI, 84 S. Kiel, Lipsius & Ti-
scher. 1884. 8. M. 2,40.
1083 Cardaunt, H. Friedr. Spec. (Frank-
furter zeitgem. Broschüren V. 4) 31 8.
Frankfurt a. M., Ferra Nachf. 1884.
gr. 8. M. 0,50.
1084 Nerrenberg, K. Studien zu den uie-
derrhein. Muudarten. Iuaugural- Dis-
sertation. Giessen. 51 S. Halle, Kar-
ras. 1884. 8.
Vgl. auch Nr. 169, 173, 203, 208, 209,
216, 219, 225, 231, 242, 260, 2,
274, 277, 278, 279, 289, 1, 5. s,
292, 4, 293, 296, 298, 300, 305,
307, 308, 316, 323, 326, 347, 851,
374.
Westfalen.
1085 Jeltinghaus, H. Die Laute u. Flexio-
nen der Ravensbergisch. Mundart. VIII,
15« S. Norden. 1885. Fischer. M. 4.
10P6 Holthaussn, F. Studien zur Thidrcks-
saga. Darin: 1) Soest in der Thidreks-
saga. 2) Die Geographie der Thidreks-
saga. 3) Namen der Heldensage in
westfälischen Urkunden. In: Beiträge
zur Geschichte der deutschen Sprache
und Litteratur. Herausg. v. Paul und
Braune. IX. Bd. S. 451-503. (Be-
rücksichtigt sind mir die Urkunden von
799-1290 nach Seibertz).
1087 Weddigen, 0. und Hartmann, H. Der
Sagenschatz Westfalens. Mit einem
Titelbilde: „die Sage" nach Wilhelm
von Kaulbach. XXIV, 387 S. Minden.
Bruns. 1884. gr. 8. M. 4,50.
1088 Hartmann, H. Bilder aus Westfalen.
Neue Folge. Mit 6 Illustrationen in
Thondruck. VIII. 305 S. Minden, Bruns.
1884. gr. 8. M. 4. (Der erste Ab-
schnitt handelt über westfälische Fest-
gebräuche und Volksfeste).
1089 Ciaaasen, J. Anna Elisabeth Freiin
von Droste-Hülshoff, Leben und aus-
gewählte Dichtungen. Ein Denkmal.
Mit dem Bildnis der Dichterin und 8
Landschaftsbildern. 2. verb. 11. verm.
Auflage. X, 608 S. Gütersloh, Bertels-
mann. 1883. 8. M. 4.
Vgl. auch Nr. 388, 394, 395, 399,
410-412, 415, 421.
Schweiz.
1090 Horawitz, Ad. Johann Heigerliu, ge-
nannt Faber (Konstanzer Generalvikar).
Wien, Gerold. 1884. 8. 140 S. (Se-
paratabdruck aus Bd. 107 der Wiener
Sitzungsberichte [phil.-histor. Klasse]).
Nanking, G. Aus Johanu's von Müllers 1091
handschriftl. Nachlas«. 86 S. 1884.
(Gymn.-Progr. Schaffhauseu).
Schwartz, F. Johannes v. Müller und 1092
seine Schweizcrgeschichte. 56 S. Basel,
Schwabe. 1884. gr. 8. M. 1.
v. Wyss, Fr. Leben der beiden Zu- 1093
richerischen Bürgermeister David von
Wyss Vater u. Sohn aus dereu schrift-
lichem Nachlass als Beitrag zur neuem
Geschichte der Schweiz geschildert.
1. Band bis 1813. Zürich, Höhr. 1884.
8. Vlll u. 564 S.
Hey er von Knenau, L. Lebenseriune- 1094
rungen. 1769 - 1841. Herg. v. G. Meye*
von Knonau. Trauenfeld, J. Huber.
1883. 8. IX u. 518 S. (Wichtiger Bei-
trag zur Memoirenlittcratur).
Meyer von Knonau, G. Aus einer 1095
züricherischen Familienchronik. Als
Einleitung zu den Lebens»rinnerungen
von Ludw. M. v. K. (1769-1841) neu
herausg. VI, 101 S. Trauenfeld, Huber.
1884. gr. 8. M. 2.
Isaak Iseiin u. Heinrich Pestalozzi. 38 1096
angedruckte Briefe Pestalozzis. Mitge-
teilt von J. Keller, Rektor in Aarau.
(Pädagogische Blätter Bd XU1. 1884.
8. S. 72—100, 182—182, 268 — 274,
351—363).
Baiimgarten. Erinnerungen au Dr. K. 1097
J. Greith, Bischof von St. Gallen. Stim-
men aus Maria-Laach. 1884. M. o.
Borner Taschenbuch auf das Jahr 1098
1*84. Bern, B. F. Hallcr. kl. 8. Ftot-
hält n. a. : Die Leute von Grandson
von B. Haller. Dr. A. Quinquerez,
Gelehrtenbild von H. Hagen.
Thoman, F. Die auf die Schweiz be- 1099
züglichen Handschriften der Universi-
tätsbibliothek zu Heidelberg. (Anzeiger
für schweizerische Geschichte. 1884.
Nr. 1).
Tobler, L. Schweizerische Volkslieder. 110O
2. Bd. (Bibl. alt. Schriftwerke der
deutschen Schweiz. Bd. V). XXVIII,
264 S. Trauenfeld, Huber. 1884. gr.8.
M. 3,60.
Vgl. auch Nr. 443, 448, 452.
Luxemburg.
Fontaine, E. de ia. Luxemburger 1101
Sitten und Bräuche gesammelt und
herausgegeben. V, 168 S. Luxemburg,
Bück. 1883. gr. 8. M. 4.
Vgl. auch Xr. 460, 471, 488, 579,
585.
Holland.
Franck, J. Mittelniederländ. Gram- 1102
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Bibliographie.
111
maük. X, 217 S. Leipzig, Weigcl.
1883. gr. 8. M. 7.
1103 Socield historique et arebeologique
tlaiis le duche' de Limbourg. Reper-
toire alphabdtique des memo! res, no-
tices et articles, qui ont pani daus les
vingt premiers volumes des publications
de la societe, snivi d'une table alpha-
betique des uoms d'auteur et des gra-
vures et lithographies publies. 1863-
1883. 5« bl. Maestricht, F. J. Teclcu.
1884. roy. 8. fl. 0,60.
1 104 Biidragen tot de geschiedenis van den
Nederlandschen boekhandel. Uitgegeven
door de Vereeniging ter bevordering
van de belangen des boekbandels.
le deel. Levenssebetten en verspreide
stukken. 8 en 544 bl. Amsterdam, P.
N. van Kampen en Zoon. 1884. roy. 8.
!l. 3.
1105 Bibliographisch overzicht vanbclang-
rijke werken en geschriften over Gc-
schied-, Oudheid-j (icslacht-, AVapen-
en Zegelkunde in het jaar 1882 in
dnik versebenen. 127 bl. s'Graven-
hage, C. van Doorn en Zoon. 1882.
roy. 8.
1106 Catalogus der bibliotbeek van de
maatschappij der Nederlandsche letter-
kunde te Leiden. 2 gedeelte Druk wer-
ker. 1. afl. 8. 352 bl. in 2kolommen.
Lcidcu, K. J. Drill. 1884. rov. 8.
Tiele, P. A. Nedcrlaudsehc Biblio- 1 107
graphie van land en volkenkuude 8.
cu 288 1)1. Amsterdam, Fred. Muller
eu Comp. 1884. roy. 8. fi. 5.
Dozy, M r . Ch. M. Het verzamelcn van 1108
mimten en penningen. Handboek voor
het aanleggen vau eene munt- en pen-
niugverzameling. 4 en 209 bl. Leideu,
A. W. Sijthoff. 1884. post 8. fl. 1,90.
■ulier, Fr. ■'. S Catalogue von het 1109
arehief der stad Utrecht. 3. afd. 1795
bis 1813. 4 en 131 bl. Utrecht. J.
L. Beyers. 1884. roy. 8. tt. 2.
Roever, Am. AK N. de. Het vcr/amclen 1 1 10
van handschriften. Handboek voor het
aanleggen van eene ver/ameling vau
handschriften. 52 bl. met tiguren tus-
schen den -tckst. Leiden. A. W. Sijt-
hoif. 1884. post 8. ti. 0,45.
Vgl. auch Nr. 606, 616, 619, 620,
628, 634, 641, 661, 662.
Bibliographisches und Verwandtet:
Nr. 63, 64, 68, 100, 162, 175, 187,
201, 220, 221, 246, 258, 270, 292, s,
369, 388, 389, 391, 396, 416, 447,
H04, 634, 638.
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112
Erwiderung von A. Wyss in Darmstadt.
Herr Professor Hegel glaubt in seiner Einleitung zu der in Rede
stehenden Chronik diejenigen ihrer Teile, in welchen sie als Quelle zu
benutzen ist, genugsam bezeichnet zu haben. Allein erst aus meiner
Zusammenstellung erhellt der ganze Umfang des aus bekannten Autoren
Entlehnten und somit auch der des als Quelle zu verwertenden Restes.
Dass innerhalb dieses nicht anderweitig nachweisbaren Restes noch
minderwertige Bestandteile zu erkennen sind, habe ich selbst festge-
stellt (S. 415), und ich würde sie für das Auge des Benutzers — etwa
durch gesperrten kleinen Druck — gleichfalls bemerklich gemacht
haben. Es scheint mir einleuchtend, dass durch eine solche Behand-
lung die in der Compilation verarbeiteten alten Quellen dem Benutzer
deutlich entgegentreten wfirden, wahrend er so Gefahr läuft, ein wert-
loses Stück, etwa aus Tnthemius, für die Nachricht eines Augenzeugen
zu halten.
üat bereits Hegel in Serarius eine Quelle des Compilators er-
kannt — die von ihm bemerkte wörtliche Übereinstimmung an einer
Stelle habe ich nicht "unterlassen zu erwähnen 1 ) — , so begreife ich
nicht, wie er S. 10 die Entstehungszeit der Compilation nach rückwärts
durch das Jahr 1582 begrenzen konnte 1 ), da das Buch des Serarius
erst 1604 erschienen ist.
Dass in der Beschreibung des Treffens bei Pfeddersheim Lehmann
selbst und nicht? dessen Quelle benutzt ist, das beweist schon allein die
von mir S. 415 nachgewiesene Wiederkehr des Druckfehlers c Jesse* bei
dem Compilator. Ist also Lehmann benutzt, so kann die Redaktion A
nicht vor 1612 entstanden sein.
Die Identität des Pfeddersheimer Schlachtberichtes bei Mone mit
der Beschreibung bei Lehmann in allen wesentlichen Stücken ist doch
unverkennbar. Mag also immerhin Lehmann einen bischöflich Speier-
ischen Bericht nennen, was bei Mone als Bericht des Speierer Stadt-
hauptmanns erscheint. Wie leicht werden solche als neue Zeitungen
verbreitete Nachrichten dem zugeschrieben, der sie weiter meldet, wie
leicht unterliegen sie kleinen Abänderungen! Lehmann wird eine Ab-
schrift aus der bischöflich Speierischen Kanzlei vor sich gehabt haben.
Was Helwich anlangt, so darf ich die vorstehende Äusserung Hegels
wohl dahin deuten, dass er meiner Behauptung beigetreten ist.
«) S. 415 Anm. 1.
■) Ebenso S. 12 unten.
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\
"Knut (Freiburg i. B.), Ein Diptychon der Abtei Sanct Maximin bei Trier.
Nissan (Bonn>, Julians Kämpfe am Rhein.
«Otto (Wiesbaden), Die Sendung des gewesenen Präsidenten des rheinisch-
deutschen Nationalconvents zn Mainz, Professor Hofmann, nach England
in den Jahren 1793—1795.
Pirenne (Lüttich-Leipzig), De ^Organisation des £tudes d'histoire locale en
Belgique.
Sicksl (Marburg), Die Entstehung der fränkischen Monarchie.
Schmitz (Köln), Der Bauernkrieg und die mit demselben zusammenhängenden
stadtkölnischen Unruhen.
Tosanis (Düsseldorf), Die kurpfälzischen Posten am Niederrhein.
Trtndslonbvrjg (Berlin), Ein Musenmosaik in Trier.
flösset (Christiania), Zur Kenntnis der vorrömischen Metallzeit in den Rhein«
landen.
Usener (Bonn), Grundzüge altdeutscher Sacralverfassung.
Velks (Mainz), Der Eigelstein in Mainz.
Wagner (Karlsruhe), Das Kastell Oberscheidenthal.
Hfstsr (Dortmund), Levold Northof, quellenkritische Untersuchung.
b) Becensümen.
Hartftldsr, Zur Geschichte des Bauernkriegs in Südwestdeutschland. — . An-
gezeigt von Keller (Freiburg i. B.).
Vsounsea, Die örtlichkeit der Varusschlacht. Angezeigt von Zangeneistcr
(Heidelberg).
QsMds, Der schwäbisch - rheinische Städtebund. Angezeigt von Wolfram
(Strassburg).
t, redigiert von Hettner (Trier), Ohlenschlager (München), Schuer-
mans (Lüttich).
ArcfafvaHscns »rtteUtmgen von Goecke (Düsseldorf), Korth (Köki), Roth (Frank-
furt a. M.).
Das zweite ErgXnzisngsheft, welches binnen kurzem ausgegeben werden
soll, wird als ersten Teil des im J. 1882 (Beilage znm Novbr.-Dezbr. Korre-
spondenzblatt des ersten Jahrgangs der Westd. Zs.) angekündigten rheinischen
Archivs enthalten:
Übersicht über die Archivbestände des Königl. Staatsarchivs
Düsseldorfs; nebst Anhang: Stadt-, Gemeinde-, Pfarr- und Privat-
archive etc. in den Regierungsbezirken Köln und Aachen ausserhalb
des Staatsarchivs Düsseldorf; herausgegeben von Tb. II 'gen.
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Verlag der Fr. Linta'schen Buchhandlung in Trier.
in seinen drei Hauptperioden:
der Römischen, der Fränkischen, der Romanischen
beschrieben und durch 26 Tafeln erläutert
von Dr. J. N. von Wilmowsky.
Preis 90 Mark.
Der Verlag des Architecten C. W. Schmidt dahier ist durch Kauf
mit Vorr&then und Platten in nnsern Verlag übergegangen. Sämmtliche Werke
sind in gross Folio von den ausgezeichnetsten Künstlern auf Stahl radirt
und gestochen, es sind :
Die KirchenmSbel und Utensilien an» dem Mittelalter
nnd der Renaissance in den Diözesen Köln, Trier
Und Münster sind in 35 Blatt oder 6 Heften in gross Folio erschienen.
Preis 4o Mark.
Auf dieses Werk, welches bisher nur wenig bekannt geworden ist eröffnen
eine neue Suhscription in 6 Heften k 5 Mark. Heft 1 mit Inhaltsverzeichniss des
ganzen Werkes kann durch alle Buchhandlungen bezogen werden.
Die Zeichnungen sind theils in Halbschattirungen, theils in Umrissen und in
Stiche auf Stahlplatten ausgeführt worden. Die Tafeln sind 58 zu 40 cm. gross.
Die Facsimiles Ton OriginalplSnen deutscher Dome
sind auf 72 cm. breitem Papier.
Originalplan des Domes zu Köln 9 Ji 1 Blatt 2.27 m. hoch.
, „ „ Regentburg 9 „ 1 „ 2.39 „ „
n » n Ulm 6 „ 1 „ 1.72 „ „
3 Entwürfe zum Dome zu Frankfurt 6 „ 1 „ 1.10 „ „
4 Pläne zum Münster zu Strasburg 21 „
Die Pltne des Strassburger Münster sind auch einzeln kauflich:
1 Grandrisu und Aofriss zur Kanzel dieses Münsters. 2 Blatt, netto 6 Jk 76 u. 72 cm. hoch.
2 Der Aufriss znr Orael „ S „ 86 „ „
S Flau des mittleren T hau es der Munsterfacade „ 6 „ 2.17 m. „
4 Plan der Thunnspitzen „ G „ 1.27 n „
Die Grabmäler des Hauses Nassau-Saarbrücken mit 9 Tafeln, im
Format von 58 zu 40 cm., (wegen der mittelalterlichen CostUme
sehr interessant). Preis 12 Mark, herabgesetzt auf 6 Mark.
Von den Baudenkmalen der römischen Periode und des Hittelalters
in Trier nnd seinen Umgebungen sind 5 Lieferungen im Format
von 58 zu 40 cm. erschienen.
Die Lieferungen I & II des Werkes sind vergriffen.
III. Lieferung enthaltend: Die Kirche zu Merzig, die Kirche zu Offenbach am
Glan, die Kapelle zu Mettlach, die Kirche zu St. Thomas, die Kirche zu
Tholey, die Stiftskirche zu Kyllburg, das Haus zu den 3 Königen, das
Rathhaus zur Steipe und das Portal an der Jesuitenkirche zu Trier, die
Kirche zu St. Arnual, die Kirche zu St. Wendel und das Hospital Cues, in
10 Stahlstichen mit begleitendem Texte. 12 Mark, herabgesetzt auf 9 Mark«
IV. Lieferung enthaltend: Die Jagdvilla zu Fliessem in 6 colorirten Tafeln der
Mosaikböden. 12 Mark, herabgesetzt auf 9 Mark.
V. Lieferung enthaltend: Die römischen Alterthiimer in und um Trier. 12 Mark.
===== Prospecte über diese Werke stehen zur Verfügung. =====
(3$@s©k£©b.t@ des 1 ^aravixes 1 . Von j. Steiningrer.
Bd. I. Geschichte der Trevirer voter der Herrschaft der Rffmer. Preis A 6.—
Bd. II. Geschichte der Trevircr unter der Herrschaft der Franken. PreU Ji S.—
ans handschriftlichem neugriechischem Urtext tibersetzt mit Anmerkungen
von Didron d. A. und eigenen.
Von Dr. (iodehard Schaefer. 1855. Preis 9 Mark.
ru. uxtr'schp. nrniDurcKEREi w tkikü
'!• Digitized by LjOOQ IC
Westdeutsche Zeitschrift
für
Geschichte und Kunst.
Herausgegeben
von
Dr. F. Hettner
Director des Provinzialmuseums
in Trier.
Dr. K. Lamprecht
a. o. Professor der Geschichte
in Bonn.
ä^c^ff.g^w^jwwg>AMiiM*."^»A^
rscheinen 4 Hefte u. 12 Korrespondenzblätter zu dem Abonnementspreis v. 10 Mk.
/Ahnnnementspreis auf die Korrespondenzblätter apart 5 Mark.)
Inhalt.
De r Organisation des etudes d'histoire provinciale et locale en Belgique. Von
Dr. Henri Pirenne in Lüttich-Berlin. S. 113.
Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. Von Prof. Dr. Franz Xaver
Kraus in Freiburg i. B. (Mit einer Tafel in Lichtdruck). S. 138.
Die Ausgrabung des Limes - Kastells in Obernburg a. M. Von W. Conrady,
Kreisrichter a. D. in Miltenberg. (Mit Tafel ü und III). S. 157.
Recensionen :
Dr. Georg Wolff und Otto Da hm, Der römische Greuzwall bei Hanau
mit den Castellen zu Rückingen und Markübel. — Angezeigt von Dr.
A. Hammeran in Frankfurt a. M. S. 177.
Museographie über das Jahr 1884:
1. Schweiz, Westdeutschland, Holland. S. 181.
2. Die Sammlungen provinzialer Altertümer im Königreich Bayern. S. 225.
3. Trouvaille8 faites en Belgique. S. 227.
Vom Korre8pondenzblatt sind ausgegeben die Nummern
1 bis 6, Nr. 7 liegt bei.
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X
De ('Organisation des etudes d'histoire provinciale
et locale en Belgique ').
Von Dr. Henri Pireiae in Lüttich-Berlin *).
Dans peu de pays l'liistoire locale est etudiee avec plus de zele
qn'en Belgique. II n'y est plus aujonrd'hui de chef-lieu de province
qui ne possede une societe historique et un Musce. Dans les derniers
teups, nombre de villes secondaires ont de meine fonde, pour un cercle
plus restreint d'etudes, des institutions analogues: c'est ainsi qu'ä la
snite de Liege, de Bruges, de Mons, de Namur et d'Anvers, Enghien,
Nivelles, St. Nicolas, Termonde etc. sont entrees dans le mouvement.
Le tres grand nombre de publications entreprises par ces socictes, les
fouilles dirigees par elles 9ur tous les points du territoire, le rapide
aecroissement de leurs collections, sont une inarque certaine de lern*
vitalitc et de la popularite dont elles jouissent. Pent-etre ne sera-t-il
pas sans interet pour les lecteurs allemands d'apprendre ä les connaitre
et d'etre inities, en quelques pages, ä leur Organisation et ä leurs travaux.
*) Wir beabsichtigen, im Laufe der Zeit ähnliche Übersichten auch über
Holland, Ostfrankreich und die Schweiz zu bringen. Abgesehen von der
weitgehenden direkten Belehrung, welche der deutsche Leser aus solchen
Zusammenhangen für seine Studien erhält, ist es sehr wichtig, zur Ver-
besserung und Erweiterung unserer provinzialgeschichtlichen Organisationen
die Leistungen der Nachbarn kennen zu lernen : um so mehr, als sie vielfach
als Vorbild zu wirken im Stande sind. Die Red. Lpt.
') Qu'il me soit permis de remercier publiquement ici M* St. Bormans
arekiviste de l'Etat ä Liege, M r Alf. Bequet conservateur du Musee de Namur,
M r Mathieu secretairc du cercle arche'ologique d'Enghien et M* L. Lahaye
docteur en droit ä Liege, de l'obligeance dont ils ont fait preuve ä mon
egard en me communiquant bon nombre d'indications bibliographiques et de
renseignements splciaux indispensables pour mon travail.
Wert4. ZeiUchr. t Getch. u. Kunst IV, I. 8
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114 H. Piremie
Toutefois il est indispensable de jeter tout d ! abord un rapide coup
d'oeil sur Petat des archives en Belgiqae, puisqu'aussi bien c'est an
feit reconna que de la bonne Organisation de celles ci, depend au plus
haut point le succös des etudes d'histoire provinciale.
§ i.
La creation des premiers depöts d'arclüoes historiques en Belgiqae
remonte ä la conquäte franyaise de 1794. Elle se ressentit naturelle-
ment de la bäte quasi ftövreuse et du desir immodere d'innovation que
le gouvernement de la republique, dans son espoir d'effacer jusqu'aux
derniers vestiges de Fanden regime, apportait ä toutes ses mesures.
Le 30 Mars 1796 (10 Gefminal an V) un arrfctö du directoire decreta
la proclamation et la mise en vigueur dans les neuf departements an-
nexäs de la loi du 7 Messidor an II 1 ) (25 Juin 1794). Cette loi
statuait que dans chaque dcpartement il serait cboisi un certain nombre
de citoyens versus dans la connaissance des cbartes et des manuscrits
et qui auraient ä trier les lUres appartenant ä l'Etat. Ces titres com-
prenaient l'ensemble des archives de Fanden gouvernement des Pavs-
Bas autrichiens et de la principautö de Lföge, ainsi que celles de toutes
les corporations, de toutes les communautes religieuses ou laiques abolies
par la republique. Les commissaires trieurs devaient dtre präsentes par
le comitc des archives ä Paris et nomm& par la Convention. Du reste
ces dispositions n'avaient pu 6tre encore appliqu6es en Belgiqae, lorsqae
sept mois ä peine apräs leur Promulgation, parnt une loi nouvelle et
plus precise dont je cite textuellement les trois premiers articles.
Art. 1. Les administrations centrales des departements feront
rassembler dans le chef-lieu du departement tous les titres et papiers
appartenant ä la republique.
Art. 2. Le directoire executif pourra autoriser leur placement
provisoire dans des «klifices nationaux. Ce placement sera fait autant
') On sait que la Convention avait divise le territoire des Pays-Bas
autrichiens et de la prineipaute' de Liege en 9 departements correspondant
ä peu prfcs pour l'&endue — sauf les parties du Limbourg et du Luxembourg
c&tees ä la Hollande apres 1830 — aux 9 provinces beiges actuelles. Les chef-
lieux de ces departements, ä part Luxembourg et Maestricht, etaient les villes
qui sont aujourdhui capitales de province. II Importe de ne point perdre de
vue ces d&ails pour comprendre comment les depöts d'archives de l'Etat beige
dans les provinces ne sont autres que les ddpots organis^s par la republique
dans les chef-lieux des departements reunis.
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De l'Organisation des £tudes d'histoire localc en Belgique. 115
qu'il sera possible dans les cditices destinfe aux seances des admini-
strations centrales du departement.
Art. 3. Le directoire executif fera proceder immediatement au
triage des däpots existants dans les döpartements rcunis ä Veffet de
rtcueillir des renseignemeiUs sur la consistance des domahnes nationaux.
Cette loi peut etre corisideröe comme le point de depart de la
formatiou et de l'organisation des depdts d'archives de l'Etat existant
aujourd'hui dans les provinces beiges. En vertu de ses dispositions,
on nomma ä Braxelles cinq prcpos£s au triage, ä Liege et a Mons
trois, a Namur deux et ainsi de suite suivant Timportance et l'abon-
dance des documents ä examiner. Mais, comme il etait impossible de
laisser ä l'arbitraire des employes une Operation aussi delicate que
celle du triage des titres, au mois d'Avril 1798 (Germinal au VI) deux
ans apres la Promulgation de la loi organique, fut arretee une „Instruction
preliminaire pour regier les premieres Operations relatives au triage des
titres dans les 9 departements reunis* 1 ). Malheureusement, cette Ins-
truction sacrifiait trop les intärets de la science ä ceux de Tadminis-
tration. C'ctait bien moins au point de vue de Thistorien qu'ä celui
du tinancier que s'etait place son auteur a ). La recherche des domaines
nationaux y etait presentee comme „Tun des principaux et plus essentiels
objets de Foperation". L Instruction condemnait au rebut ä l'exception de
cinq par siecle les comptes des grands Etablissements : villes, provinces etc.
anterieurs ä la ^publique. II en etait de meme pour les brevets et
commissions militaires, sauf pour les brevets de generaux et de com-
mandants d'arinee; enfin toutes les nominations aux ben£fices, eures ou
chapelles, sauf celles des eveques et des abbes et celles qui emanaient du
pape ; toutes les provisions anciennes et les provisions gratuites, etc. etc.
etaient impitoablement condemnäes au rebut. Si Ton ajoute que ces d6-
plorables Instructions s'adressaient ä des fonetionnaires absolument in-
competents, recrutes au hasard et sans Instruction scientifique d'aucune
sorte , s ) on se fera facilement une idEe de l'etat de delabrement oü
*) Elle etait Toeuvre du fameux conventionnel Camus (1740 — 1804)
arebiviste de la republique.
') II n'avait fait en cela que se conformer a la tendance generale.
Le fait que les archives de'pendirent d'abord du ministere de la justice et
plus tard de celui des finances, prouve bien en effet que ce sont plutöt des
Services administratifs que scientiüques que Ton en attendait.
*) M r Gachard, dans son rapport au ministre de Tintdrieur sur la Si-
tuation des depöts d'archives de PEtat dans les provinces en Belgique
8*
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116 H. Pirenue
durent sc trouvcr ä la tin de la douiination franvaise les depöts d'ar-
cbives dans les provinces beiges. Ce n'est qu'ä rinitiative privce que
Ton doit la eonservation de quelques precieuses collections de docuinents.
A Bruxelles par exemple, les pr«*poses parvinrent k obtenir la grace des
archives de la cour des coniptes des Pays-Bas, qui eussent du disparaitre
conformement aux t&nnes de V Instruction.. Et qui peut dire ce <iue
seraient .devenus les inestimables rcgistres du conseil prive des princes
eveques et du chapitre de St. Larabert de Liege, si Ton n'eut pris, a
la nouvelle de l'approche des Francis, la sage precaution de les mettre
ä Pabri en Allemagne?
Sous ce gouvernement republicain, oü les cbangeuients ctaient
presqu'aussi frcquents dans la legislation que dans les e veneinen ts, la
loi de Germinal ne resta pas longtemps en vigueur. A peine fonetion-
nait-elle, qu'un arrcte consulaire du 13 avril 1801 la remplaea par
une Organisation toute differente. II tut dccide entre autres, que les
commissaires seraient desormais nommes par les prefets et qu'il ne pour-
rait y en avoir plus de deux par departement. C'etait lä un pas dans
la voie de la decentralisation et en principe au moins une mesure lou-
able. I^es prefets ctaient certainement plus capables que le directoire
de eboisir et de surveiller le personnel des depdts d'archives. Du reste,
quoiqu'ainsi moditiee, la Situation ne s'ameliora point. Les commissaires
de 1801 ne valaient gnöre mieux que les preposes de 1798. A Bruges,
d'apres Camus „ils ne savent pas un mot de latin et ont toutes les
peines du monde ä lire le flamand et ä s'exprimer en franyais. ! ) Avec
de tels instrumenta la besogne naturellement n'avaneait guere. Les con-
suls avaient cependant fixe la date de son acbcvenient. Le 7 Mars 1802
une decision ministerielle etablit en effet que les travaux des com-
missaires cesseraient le 1 er Floreal suivant. (21 Avril 1802.) Cetait
donc un an qui leur etait donne pour mener ä bien le triage d'une
enorme quantite d'archives venant de partout et erapilees sans ordre
dans les b&timents oü le gouvernement les avait fait rassembler. II faut
ajouter cependant que le ministre de Pinterieur — dans le departement
duquel les arebives avaient passe apres avoir releve successivement de
ceux de la justice et des finances — chargeait en meine teraps le garde
(lo Decembre 1853) raconte que maintes fois, en examiuaut des pieces atines
au refnU par les commissaires de la republique, ou y a recounu de precieux
documents.
■) Voyaj?e dans les departements nouvellemeut reunis. Paiis. 1803. 2
vol. in 18.
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De l'örganisation de» etudes ri'histoirc locale en Kelgique. H?
seneral des arehives de la ^publique de se rendre en Belgique ]K>ur y
visiter les depots et prendre les mesures nöcessaires ä l'achevement du
triage s'il y avait Heu. Camus presenta le 8 Novembre 1802 un rap-
port au ministre sur cette mission. II y joignit un projet d'arrete pour la
formation de depots d'archives departementales et communales ; un autre
sur l'örganisation du triage des titres et un troisieme enfin relatif aux
depots de documents conserves apres le triage. Malheureusement rien
de tont cela n'aboutit. Les projets de Camus furent soumis aux consuls
et plus tard ä rempereur. mais sans succes. Peut etre — pense M. Gachard *)
— Bonaparte avait-il deja forme ä cette epoque le plan qu'il devoila dix
ans plus tard. par un decret du 21 Mars 1812. de faire affluer ä Paris,
dans un immense depot central, les pieces les plus interessantes ou les
plus importantes qui, apres une enquete minutieuse exercee par toute
Tetendne de l'empire, seraient trouvees exister dans les arehives de chaque
departement. Par bonlieur ce plan ne fut jamais realise. La mission
de l'archiviste Dupre en Belgique au mois de Septembre fut un com-
raencement d'execution mais demeura sans resultat. Les administrations
locales, les prefets eux memes protesterent, resisterent et gagnerent du
temps jusqu'au moment oü les övenements politiques renverserent Na-
poleon et sauverent ainsi les arehives beiges de la mutilation.
A cette epoque, la Situation de ces arehives etait deplorable. Le
classement entrepris n'etait pas acheve; les employes, dont les traite-
ments minimes n'etaient pas servis regulierement, abandonnaient les de-
pots pour chercher ailleurs des fonetions plus remuneratrices ; les bäti-
ments oü tant bien que mal les collections de documents avaient ete
rtunies se trouvaient dans un etat de delabrement absolu. Quant au
public, pressure par la domination Prangere, ruine par les guerres inees-
santes et par l'invasion, etait-il possible de trouver alors chez lui un
mouvement d'opinion favorable a la bonne administration des tresors
histori(|ues de la patrie et aux calmes etudes de l'erudition? A Bruxelles et
ä Liege seulement, la bonne volonte et la vigilance des prefets parvint
ä maintenir les depots d'archives dans un etat relativement satisfaisant.
On touchait heureusement ä une epoque de reparation. Apres la
reunion de la Belgique k la Hollande, a la suite de la victoire defini-
tive des allies sur Napoleon, le gouvernement neerlandais, qui ne cessa
de donner les preuves du zeie le plus intelligent pour le progres des
Studes historiques, prit ä coeur d'organiser definitivement les depots
»' Rapport che
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Ü8 H. Pirenne
d'archives formes par la republique francaise dans ces chef-lieux de
departements, qui etaient devenus les chef-lieux de provinces du nouveau
royaume. Bruxelles, oü venaient d'etre versus les papiers restitu£s par
l'Autriche et par la France, füt le centre naturel des dlpots d'ar-
chives de l'Etat l ) pour les provinces mlridionales. Le depöt de Lifege,
le plus important apres celui de Bruxelles, fut promu au rang de d6pot
royal et recut le 1 Aout et le 24 Octobre 1825 et le 8 Aout 1826
des räglements speciaux. ü y fut 6tabli ainsi qu'ä Mons un conserva-
teur nomm£ et pay£ par l'Etat. Ce n'£taient lä d'ailleurs que des ache-
minements vers une Organisation generale des archives dont le gouver-
nement jeta les b&ses par un arrcte du 23 Decembre 1826 et qu'il
compteta par un reglement du 4 Aout 1829. La revolution de 1830
vint naturellement suspendre l'exeeution de ces mesures ä peine edict&s.
Heureusemen t , ici comrae en tant d'autres circonstances , le gouverne-
ment beige sut profiter des exemples du regime precedent et il reprit
pour son compte le plan d'organisation elaborö par le ministöre du roi
Guillaume. A peine la Involution £tait-elle terminta, qu'un arretf du
15 Octobre 1832 prescrivait un premier classement des archives exis-
tant dans les difftfrents dlpöts de l'Etat. Bientöt apres, les dSpots de
Oand, de Namur et d'Arlon furent reorganisös, ceux de Ltege et de
Mons ampliftes et un dep6t special fut cr& ä Tournai pour les docu-
ments interessant l'ancienne province de Tournaisis. Enfin, le 17 De-
cembre 1851 un arret£ royal — que j'ai cru, eu egard ä son impor-
tance devoir reproduire en appendice — dota la Belgique d'une legis-
lation compl&e en mattere d'archives, la faisant devancer dans cette voie
la Hollande, TAllemagne et la France.
Toutefois, Tarrete de 1851 ne fut pas une creation nouvelle de
toutes pieces et sans rapport avec les mesures que nous avons vu
se succlder jusqu'ici. Comme toutes les lois bien faites, il se borna
ä am&iorer, ä regulariser ce qui existait deja avant lui. On pourra
s'en convaincre par l'analyse rapide de ses principales dispositions.
„Les depots d'archives de l'Etat ä Arlon, Bruges, Gand, Ltege,
Mons, Namur et Tournai, etablit-il en substance, sont consent et
se composent essentiellement des pieces rassemblees dans ces differentes
vüles par les commissaires de la ^publique francaise et de celles
*) Au Heu d'employer toujours l'expression officielle : archives de V Etat
dans les provinces, je dirai parfois plus simploment dans les lignes qui suivent :
archives des provinces ou archives de provinces. II sera bien entendu cependant
que c'est toiyours d'archives de l'Etat qu'il s'agit.
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De l'Organisation des etudes d'histoire locale en Belgique. 119
de meme genre que le gouvernement y fera transporter par la
snite 1 ). Ces dlpots ressortissent aux archives geniales da royattme
(ä Braxelles) comme ä leur centre commun. Hs sont plac£s sons la surveillance
da goavernear de la province. A chacun d'eux est attache* an con-
servatear et s'il est näcessaire an conservateur adjoint, nomraös par le
roi. Ces fonctionnaires sont subordonnes & l'archiviste g£n£ral du
royaome avec leqael ils correspondent. Lear attribation principale
consiste dans le classement des archives, qui ne pourra se faire que
par fonds. Les inventaires des fonds sont conservös en copie aux
archives du royaame. Chaqae ann£e, au mois de janvier, les conser-
vateurs adressent au goavernear de la province et ä Tarchiviste g£n6ral
une copie de l'ttat de leurs archives; au moyen de ces documents, ce
dernier redige an rapport qu'il adresse au ministre de l'interieur *).
Seule, une autorisation ministerielle peat aatoriser les archivistes ä
aliener une piece quelconque de leur ddpöt, cette piece fut eile jugle
de rebut. L'accfcs des travailleurs aux archives, aux jours et aux
f ) Bien que chef Heu de dlpartement ä l'tfpoque francaise et capitale
de la province de ce nom depuis 1815, Anvers n'a pas de depöt d'archives
de l'Etat. (ela vient de ce que cctte villc ayant fait partie jusqu'en 1794 du
clnche* de Brabant tftait administrle de Bruxelles ou se concentraient natnrel-
lement tous les papiers d'Etat. Le manque d'archives de l ? £tat ä Anvers est
du par consequent a des causes historiques et je ne sais s'il est opportun —
comme on en a l'intention depuis plusieurs annfos — de faire cesser ccttc
Situation en dotant Anvers d'un depöt qu'on ne ponrrait cre'er qu'au dtftriment
de cehü de Bruxelles ou sont rlunies toutes les archives de 1'ancien Bra-
bant. — Hasselt, capitale de la province beige de Limbonrg, se trouvait en
1851 dans la Situation actuelle d' Anvers. De 1794 ä 1830 en effet, c'est Maes-
triebt — reelle ä la Hollande apres la Evolution beige — qui avait servi de
chef lieu au Limbonrg et par consequent de d^pftt aux archives de cette cir-
conscription administrative. Le gouvernement beige a, apres 1851 e'tabli un
depöt ä Hasselt, siege de l'administration provinciale de la partie du Lim-
bonrg qui lui est e'chue. — Un arre'te' royal du 27 Fövrier 1877 divise en
trois classes — suivant leur importance — les dlpöts d'archives de l'Etat.
A la premiere appartiennent Gand, Liege et Mona, ä la seconde Bruges et
Namur, ä la troisieme Arlon, Hasselt et Tonrnai. Le traitement des archi-
vistes varie suivant la classe ä laquelle oppartient leur depöt. Pour la pre-
miere il est de 4500 frs. (max. 5500), pour la deuxieme de 3000 frs. (max.
4000) et pour la quatrieme de 1400 frs. (Max. 2000). Les archivistes a^joints
qni n'existent que dans les deux premieres classes ont respectivement 3000
frs. (max. 4000) et 2000 frs. (max. 3000).
') Depuis le mois de Juin 1884, les archives revelent du d^partement
dn ministre de Tagriculture, de l'industrie et des travaux publics.
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120 fl- brenne
heures fixte par le gouvemear de la province est absolument libre et
n'exige aucune formaliter toute personne qui en fait la demande recoit
iramediatement dans la salle de lecture , sans frais ni deplacement,
les documents dont eüe desire avoir communication ! ).
Tel est, dans ses principales dispositions, cet arretö qui aujourd'hui
encore rfcgle l'organisation des depöts d'archives de l'Etat dans les pro-
vinces beiges. Ainsi, ä partir de 1851, ces d£pöts furent soumis k
nne legislation uniforme, ils entrerent tous dans un Systeme unique qui,
par une sage mesure entre la centralisation absolue et l'eparpillement
complet, avait llnappreciable merke de presenter ä rerudit, concentrees
sur nn meme point, un ensemble de sources manuscrites interessant
un möme territoire. 11 ne faudrait pas croire cependant, que ces
döpöts, constituös il y aura bientöt un sifccle sur des bases jetees
ä la bäte par le gouvernement francais, soient toujours strictement
complets au point de vue historique. On se troraperait grandement
par exemple, si Ton s'attendait & trouver ä Liege toutes les
archives de l'ancienne principaute episcopale, ä Namur toutes Celles
de Tancien marquisat, ä Mons toutes Celles du comte de Hainaut,
ä Gand tonte* celles du comte de Flandres, ä Bruxelles meme toutes
celles du ducbe de Brabant. En effet, les commissaires de la republique,
guidös surtout dans leur travail par la preoccupation de rechercher les
biens nationaux, se preoccuperent fort peu de constituer historiquement
les depöts d'archives. Prenant pour bäse la division nouvelle du terri-
toire beige en departements, ils firent affluer dans les chef-lieux de
ceux-ci les documents tombes au pouvoir de l'Etat, sans se preoccuper
si, dans tel ou tel cas, par suite des enclaves si nombreuses avant
1794, les archives de teile communaute, de tel Etablissement religienx
de Tun des neuf departements, ne devaient pas plutöt, au point de vue
historique, dtre versces au depöt d'un departement voisin. Heureusement,
comme les capitales des vieilles provinces feodales de la Belgique furent
choisies par la republique comme chef-lieux de ses departements, les
depöts crees alors presenterent naturellement dans leur ensemble un
caractere d'homogenitö süffisant, en depit de quelques lacunes regrettables.
La Constitution assez arbitraire du depöt central d'archives ä Bruxelles
acheve d'expliquer ces lacunes. On rencpntre en effet dans ce d€pöt
nombre de documents et meme de collections de documents qui seratent
mieux ä leur place dans teile ou teile province." Cet Etat de choses
•) Le prct au dehors des documents appartenant aux archives ne peut
s'effectuer qu'apres une autorisation ministerielle speciale.
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De r Organisation des dtudes d'histoire locale en Belgique. 121
pent s'expliquer en partie par des raisons historiques. Capitale des Pays-
Bas depuis la domination espägnole, Bruxeiies re^ut natureliement pen
dant trois siecles, par suite da jea regulier de l'administration, une
foule de papiers qui n'ont plus aujourdhui qa'an intäret historique pro-
vincial soit pour le Hainaut, soit poar la Flandre, soit pour le
Namurois etc. Plus tard, quand la France et TAutriche ren-
direot au gouvernement des Pays-Bas de precieuses collections de docu-
ments, c'est encore & Bruxeiies qu'elles furent centralisees. Enfin de
nos jours, le d£pot de la capitale, bien plus favorise* par l'Etat que
ceux des provinces, s'est accrtt par achats de nombreux manuscrits de
tonte provenance dont la presence n'y est pas toujours absolument
justifiee *).
Toutefois, depuis 1851 les archives des provinces n'ont cesse de
s'organiser de plus en plus corapletement. Apres des enquetes faites
par les archivistes dans les communes de leur province, tout ce qui.
en fait de documents historiques n'avait pas un caraetere exclusivement
communal, a £te transporte aux depöts de l'Etat. 11 en est ainsi par
exemple des registres de plusieurs cours, des protocoles de notaires etc.
etc. Cette besogne est d'ailleurs encore loins d'etre achevee et ne peut
saccomplir que peu ä peu. D'autre part, un triage opere* dans les
deputs raeme de l'Etat, tend ä les rendre de plus en plus homogenes.
Les documents etrangers a l'histoire de la province en sont autant que
possible retires et envoyös par l'archiviste aux d£pöts oü iis trouveront
leur place naturelle. Au für et a mesure (iue s'accomplit le classement
des archives, le public est tenu au courant des progres de To])e-
ration par la publication d' Inrentahrs analytiqiics des fonds mis
en ordre. I /initiative de cette excellente mesure est due au gouverne-
ment. I^e 17 juillet 1834, le roi signa un arrete decretant quo „les
inventaires des differentes collections de titres dont sont formees les
Archives du Royaume et les autres depots appartenant a l'Etat
*) Je dteire que res remarques ne soient pas prises par le lecteur
dans un sens trop ahsolu. II ne peut venir ä Tesprit de personnc en Belgique
de vouloir r£duirc le dCpöt d'archivcs de Bruxeiies ä ne rentermer que les
archives de Pannen duche* de Brahant. 11 est trop Ivident que les archives
des gouvernements espagnol et autrichien, ainsi que Celles des ducs de Bour-
Rogne et en un mot toutes celles qui ont un caractere d'inte*ret gdndral pour
les anciens Pays-Bas ne peuvent etre ä leur place que dans la capitale du pays.
Mais on ne comprend pas bien pourquoi tant de cartulafres du Hainaut, des
Flandres, du Luxembourg etc. sont conservls ä Bruxeiies et non dans les dl-
pöts d'archives de ces provinces.
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122 H. brenne
seraient au für et ä mesure de leur confection, publies aux frais du tr&or et
que des exemplaires de ces importantes publications seraiet envoyes ä toutes
les soctetes historiques et a toutes les bibliotheques publiques du pays a ] ).
Les archives de l'Etat sont ä proprement parier les seules archives
completement organisees en Belgique. Independamment de celles-ci, il
y existe cependant aussi des depöts d'archwes prorinctnles et d'arcfdves
communales. Les premieres n'ont gufcre qu'une importance administrative.
Elles ne renferment que les actes eman^s de la r£gence de la province
depuis 1794. II ne faut donc s'attendre ä y trouver, en fait de docu-
ments historiques, que des pi&es relatives ä la domination fran^aise
en Belgique. Ces archives sont organisches en dehors de toute Inter-
vention de l'Etat par les conseils provinciaux qui en nomment les
conservateurs.
Quant aux archives communales, elles sont de valeur fort inegale.
A cötö des riches däpöts des communes d'Ypres, de Gand, de Bruges,
de Bruxelles et d'Anvers, nombre de villes ne poss&dent que quelques
liasses gparses dans les combles de leur hötel de ville et sans classe-
ment d'aucune sorte. Ce sont en effet surtout les archives communales
qui ont eu ä souffrir ä l'epoque de la domination fran^aise. Dans une
foule de localites elles ont ete vendues comme vieux papiers ou ä jamais
dispersöes. 11 va sans dire que les communes adininistrent elles mdmes
en toute independance ce qu'elles ont conserve de leurs archives. La
oü Timportance et le nombre des documents le m^ritent, les villes
nomment des conservateurs et fönt publier ä leurs frais des inventaires.
H en est ainsi par exemple ä Gand, & Anvers, ä Louvain etc *). Dans
*) Je citerai par exemple PInvcntaire des archives de Pancien chapitre
de St. Lambert, et ceux des abbayes de St. Martin et du Val St. Lambert,
publik ä Liege par Fanden archiviste Sehoonbrodt.
•) Inventaire des archives d'Anvers publik sur l'ordre de l'administra-
tion communal par P. Gcfoard. — Id. de Bruges par Gilliodts. — Id. d'Ath par
Emm. Fourdin — Inventaire chronologique et analytique des chartes et autres
documents sur parchemin appartenant aux archives de la ville de Louvain
1164 — 1793 Louvain. Savono 1873. — Inventaire glneral des archives de
| la ville et de l'dglisc primaire de St. Nicolas public' par le eh. Schoutheete
der Tervarent. Bruxclles, Muquardt. 1872. — A Gand, la socie'td littfraire
De taoi w gansch het ivlk publie les comptes communaux de Fe*poque des
Artevelde. — Dans la province de Xamur, le conseil provincial a pris Fini-
tiative de faire publier a ses frais les cartulaires communaux des principales
villes du Namurois. Ont dejä paru ceux de Bouvignes (2 vol.), de Fosses,
de Ciney, de Namur (3 vol.) de Couvin, un vartulaire de» petites commune» et
entin celui de Dinant (3 vol.) dont j'ai rendu compte ici meme. (Jahrgang HI
Heft II. 160 sqq.)
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De ^Organisation des etudes d'histoire locale en Belgique. 123
les localites de moindre importance, le secrltaire communal est genlra-
iement en meme temps l'archiviste de la ville. A Dinant, ii fait paraitre
chaqne annee ä la suite de 1'exposG de la Situation de la commune,
an inventaire des archives que sa pagination speciale permettra de
reunir plus tard en volume. C'est lä un mode peu couteux de publi-
cation qui peut rendre de grands Services et qui pourrait etre imite
par les villes qui ne disposent pas d'un budget fort considerable.
8 n.
Les tres mombreuses societfe d'histoire locale que possede la
Belgique sont toutes posterieures ä la Evolution de 1830 *). C'est au
f ) Voici la liste dressee par provinces des socif'tls existant en 1885.
Prov. d'Anvers. Academie d'ardieologie de Bdgique. Fondue eu 1842 ä Anvers.
Brabant Societe histarique de Varrondissement de NivcUes. Fonde*e en 1879.
Flandre occidentale. Societe cTemulation pour Vhistoire et les antiquiUs de la
Flandre occidentale. Fonde*e en 1839 ä Bruges.
— — Sooft* historique, archeologique et litteraire de la rille d'Yjn-es et de
Vancienne West-Flandre. Fonde"c en 1861.
Flandre trtartale. Cerde archeologique du pays de Waes (Oudsheidlundige bring
ran het land ran Waas). Fonde* en 1861 ä St. Nicolas.
— — Cerde archeologique de la ville et de fanden pays de Termonde.
(Oudheidskundige bring der stad en des roormaligen lands ran Der-
dervumde.) Fonde* en 1862 ä Termonde.
Hiinaut Societe des sciences, des arts et des lettre» du Hainaut. Fonde*e en 1833
ä Mons.
— — Societe historique et litteraire de Tournai. FondCe en 1846.
— — Cerde archeologique de Mons. Fonde en 1856.
— — Societe paleontologique et liistorique de Varrondissement administratif
de Chaderou Fondue en 1863.
— — Cerde archeologique d'Enghien. Fondtf en 1878.
Prov. de Liege. Institut archeologique liegeois. Fonde* en 1852 a Liege.
— — Societe d'art et d'histoire du diocese de Liege. Fonde*e en 1881 ä Liege.
Umbourg. SociSte scienüfique et litteraire du Limhourg. Fondcte en 1851 ä Tongres.
Liixembovrg. Institut archeologique du Lu&embourg. Fonde* en 1846 a Arlon.
Pre*. de Namur. Societe archeologique de Namtfr. Fondue en 1845.
Ces sociltls, k part celle des sciences des arts et des lettres du Hai-
naut que j'ai cru cependant pouvoir faire ügiircr dans cette liste cu egard
aux excellents et nombreux travaux d'lrudition qui ont paru dans ses ntf-
moires, sont purement historiques. II existe en outre en Belgique d'autres
sorie*tes qui, bien que neVadonnant par splcialement k Penidition lui ren-
dent cependant des Services soit en organisant des concours, soit en donnant
de temps ä antre dans leurs publications I'bospitalite* ä des raonographies
d'histoire locale. Teiles sont la soci&e* d'Kmnlation a Liege (fondle en 1779),
la soci&e* des Melopuiles de Hasselt (1864) la soci&e* gantoise De taal is
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124 Ü- Pirenne
mouvement patriotique qui suivit celle ci que les premieres de ces
societes doivent leur existence. Linitiative partit du Hainaut oü des
1833 fut fondte ä Mons une „Societe des arte et des Scietwes". Vers
la meine epoque, ä Ltöge, M r Charles Grandgagnage publiait deux
brochures oü il preconisait vivement, au nom du patriotisme, la cröation
dans cette ville d'un cercle historique qui n'y fut fondc que vingt ans
plus tard. D'ailleurs, il faut le reconnaitre, le moment etait mal
choisi pour des entreprises de la sorte. Au lendemain du bouleverse-
ment c|ui venait de Tebranler si profondement , le pays avait tont
d'abord ä rforganiser ses universites et ses archives avant de pouvoir
s'attendre ä voir se former dans ses provinces des sociötes en etat
d'aborder avec succes Tetude de l'histoire.
N£anmoins. dfcs les premtöres annees de Tindependance beige,
Tesprit public, dans le domaine littcraire. allait mani festem ent, avec
une preference raarqutfe, aux choses historiques. II suffit, pour s ? en
convaincre, de parcourir la publication p£riodique la plus en vogue u
cette Epoque, je veux parier de la Rente beige fondee ä Liege en 1835.
Le nombre des articles qui y sont consacres ä Tliistoire et ä Tarcheo-
logie ttfmoigne en effet dös l'abord de la predilection dont ces sciences
iHaient l'objet. Ce n'etaient lä d'ailleurs que des articles de vulgari-
sation destin^s au grand public et dans lesquels le souci de la forme
litteraire Timportait je crois, sur eelui de Texactitude scientifique ! ).
ganseh het rolk etc. Du roste je mc borne ä signaler ces societes dont je ne
m'occupcrai pas davantage. II faut cncore citer pour memoire les differentes
socicWs de bibliophiles de Mons (I83f>), de Gand (1839). de Liege (1863),
de Bruxelles (1865), d'Anvers. Ces socie*t( ; 8, qui se sont donne* pour mission
de publier des textcs rares ou in&lits, ne travaillent que pour leurs membres
et ne tirent par con$e*quent qu'n fort peu d'exemplaires. En outre, elles
cherchent plutot k faire parattre des auteurs curieux que des textes histo-
riques vraiment importants. — La socie'ti* de THistoire de Helgique (fondee
k Bruxelles en 1858) qui sc borne egalemeut ä publier, donne k ses editions
une publicit< ; beaucoup plus grande. Cette sociote n'a imprime jusqu'aujnurdhui
que des chroniques mcmoires etc. sur le XVI« siecle, dont quelques uns sont
fort importants. Klle mCritcrait mieux que cette seche mention en notc, mais
la nature de ses travaux ne nie permot pas de la faire entrer dans le cadre de
cette <<tude.
■) Cette manicre dVcrire l'histoire alors fort en vogue en Belgiqtte ne
se montre nulle part aussi bien que dans VHtäoire de Vancien payn de Liege
de Polain (Liege 1847) oft la preoccupation constante du pittoresque et Firni-
tationmala droite du style d ? Augustin Thierry s'aliient d'un bout k 1'autre, sans
profit pour la beaute* littcraire, contre la critique et la clarte*.
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De rOrganisation des etudes d'histoire iocale en Belgique. 125
Mais je ne veux ici (iue marquer uiie tendance, sans ufarreter a ce
premier mouveinent. La recherche patiente ne tarda pas ä l'emporter
et de tontes parte od se mit resolument ä la besogne. Bieutot, chaque
province vit a coto de ses arebives se fonner an gronpe de travailleurs
uccape a en exploiter les richesses: apres Mons, Bruges, Anvers, Natnur,
Tournai, Arlon, Hasselt et Liege eurent leurs soetätes historiques. Plus
recemuient, a la suite de ces premicres societes s'en sont fondees d'autres.
Mais tandis (ine Celles lä se sont assigne pour champ d'aetivite l'histoire
de toute uue province, Celles ci, etablies dans des villes secondaires oü
n'existeut iwint d'archives de l'Etat, se sont borntf forceraent ä Tetude
de Thistoire Iocale. Teiles sont les societte de S 1 Nicolas, d'Ypres,
de Termonde, de Charleroi, d'Enghien et de Nivelies. Qnoique toutes
ces societes se soient assigne pour bnt de contribuer aux progres de
l'histoire soit d'une province, soit d'une ville, il en est quel<ines nnes
cependant qui, non contentes de se monvoir dans cette orbite forcement
restreinte, organisent ä certaines epoques des concours dont les qnestions
Interessent . d'une maniere generale Thistoire de la Belgique. La Societe
des arts et des Sciences da Hainaat et l'Academie d'Archeologie d'An-
vers sont dans ce cas. An reste, je n'ai pas ä parier ici de« concours
historiques. J\* reviendrai plus loin en ni'oceupant de rAcademie.
En se plannt an point de vue de la direction qu'elles donnent
ä leurs etudes, on pourrait diviser en deux groupes tontes les societes que
je \iens d'enumerer : au premier appartiendraient les societes historiques
proprement dites, au second, celles qui sont plutöt arebcologiques. Ces
dernicres n'entreprennent pas de publications de longue haieine. Leurs
bulletins ne renferment que des rapports sur les fouilles organisches par
elles et des monographies sur des points speciaux d'histoire ou d'archco-
logie provinciales. Bien differentes sont la societes d'Emulation ä Bruges
et le Cercle historique de Tournai. A eöte d'un Bulletin renfermant avec
les comptes rendus de ses seances , de courtes monographies speciales,
la societe de Tournai fait paraitre des Memolres oü sont publiees des
etudes bien plus considlrables ainsi que de volumineuses sources historiques,
des annales, des chroniques, des cartulaires etc. U en est de meme
ä Bruges oü s'inipriment ä la Ibis des Amiales in 8° pour les travaux
originaux des membres, et une preeieuse collection de sources de
Thistoire de Flandre dans le format in 4°. l )
*) La societe de Tournai a publie entre autres : Extraäs analytiques des
QHckns registres des consaux de la vüie de Tournai (1395—1422) suivis d'une
analytc de doewnents concernant le Magistrat de 1211 ä 1400 p. H. van den Broek,
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126
H. Pirenne
Je ne puis songer ä donner ici, meme en abrege, un apergu de
l'organisation speciale de chacane des societäs qae j'ai röte. Outre
qu'il sentit fastidieux, ce travail ne prösenterait aueune ntilitö , car
de m&ne qu'elles se sont assigne le meme bat, toutes ces institu-
tions scientifiques se sont aussi constituöes, ä part de legeres variantes,
sur an plan uniforme. Je crois donc pouvoir nie borner ä retracer dans
ses grandes lignes le type partout adopte.
Une soctetc historique beige se compose gcncraleinent de diffe-
rentes categories de membres: 1° de membres effectifs, 2° de membres
correspondants, 3° de membres assocics ou honoraires. Dans quelques
unes cependant, ä Namur et ä 8* Nicolas par exemple, tous les membres
sont places sur le meme rang. Iä oü il existe entre eux des differences,
les membres effectifs forment essentiellement la partie active de la
societc l ) C'est d'eux presqu'exclusivenient qu'emanent les publications,
c'est eux qui prennent l'initiative des fouilles etc. Eux seuls ont d'ail-
leurs le droit de vote aux s&nces. Les autres membres n'ont que voix
consultative. Par contre, leur cotisation annuelle est moins elevee que
celle des membres effectifs. *)
A la tete de la societe se trouve un bureau compose presque
toujours dun President, d'un vice-president, d'une secretaire, d'un con-
servateur, d'un bibliothecaire et d'un tresorier. Les fonetions sont an-
nuelles — sauf de rares exceptions — mais la röelection du bureau est
— Des Anciennes loia criminelles en iisage dam la vüle de Tournai de 1313 ä
1553 p. G. de Nedouchel. — La nuujidrature tournaisienne (1179—1771) suicie
de la lüste alphabHique des magistraU communaax depuis la reforme de la loi
par Charles-Quint en 1522 p. H. van den Broek etc. — Les publications de
la societe d'Emulation de Bruges sont bien plus nombreuses. Elles forment
3 series: lere geric de J839 ä 1842, 4 vol. 8°, et 21 vol. 4°; 2« seric de
1843 ä 1865, 13 vol. 8° et 4 vol. 4°; la 3« serie est en cours de publication.
En 1870 a paru un volume de tables pour les deux premtäres series. Ces
deux premieres series renferment surtout des chromques; la troisieme est
plutöt consaer^e aux chartes et Keiuren de Pancienne Flandre.
*) II arrive d'ailleurs aussi que le nombre des autres membres soit
limite. Ainsi ä Anvers les membres coiTespondants regnicoles, ne peuvent etre
plus de cinquante. II en est de meme ä Bruges pour les membres honoraires.
A Termonde, le nombre des membres effectifs est illimitl, tandisque celui
des correspondants ne peut depasser vingt. — Quant aux membres effectifs,
le maximum du nombre auquel ils puissent atteindre est: ä Anvers 40, a Arlon
30, ä Liege 30, ä Bruges 50. Leur nombre est illimite a Mons, St. Nicolas,
Namur, Enghien, Ypres, Tournai et Gharleroi.
•) A Mons et a Enghien cependant les membres honoraires payent
20 frs. tandisque la cotisation des effectifs n'est que de douze et de dix.
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De rOrganisation de« etudes d'histoire locale en Belgique. 127
permise. Ce bureau n'a dans ses attributions que ce qui concerne l'ad-
rainistration et les inter&ts materiels de la societe\ C'est dans les as-
sembleefc g&ierales seulement — qui reviennent au maximum une fois
f*r mois — que peuvent etre prises les decisions relatives aux travaux,
anx publications etc. Ges dernieres sont dirigöes par une commission
eine ä l'epoque du renouvellement du bureau: les manuscrits destinös
ä paraitre dans le Bulletin sont examineä re^us on ecartes par eile.
C'est eile encore qui s'occupe des gravures, photographies, fac-simile etc.
intercales dans le texte des publications. Entin c'est eile qui regle la
pcriodicite de ces publications. f )
Le budget de la societc consiste essentiellement dans les cotisations
des membres qui ne sont jamais bien clevces. *) Toutefois, outre cette
premicre source de revenus, eile joui encore de lögers subsides accord£s
par l'Etat, par la province ou par la ville et parfois par les trois
ensemble. La vente des publications produit entin des fonds supplcmen-
taires qui ne sont pas ä dödaigner. *)
Toutes les societäs historiques beiges sont en correspondance les
*) Les socie'te's d'Anvers, de Mens et de Toumai publient un Bulletin
reufermant les comptes rendus de leurs seances et des monographies peu eten-
dues, ä cöte de Metnaires ou il Annales consacres aux travaux de lougue
haieine. Les autres socie'te's ne publient qu'un seu recueil sous le titre de
Bulletin ou plus souvent <F Annales.
La periodicite des publications n'est generalement pas reguliere. Cela
pro vi ent de ce que les nombres effectifs, general erneut peu nombreux, en sont
les seuls fournisseurs. II est bien rare que Ton fasse appel a un collabora-
tcur etranger. Les societes d'Anvers, de Bruges, de Tournai, de Charleroi
et la sociele d'art et d'histoire du diocese de Liege sont les seules qui fassent
paraitre regiilierement cbaque anne'e uu volume in 8°, soit en une seule fois,
soit par fascicules.
*) Yoici le montan t des cotisations dans quelques societes : Mous 12 frs.
(Membres honoraires 20 frs.), Termonde 6 frs., St. Nicolas 10 frs., Liege lö
frs. (Membres honoraires 10 frs.), Namur 20 frs., Enghien 10 frs. (Membres
honoraires 20 frs.), Bruges 2ö frs., Soci&e' des arts et des sciences du
Uainaut 15 frs., Ypres 8 frs., Tournai 25 frs. La oü il n'y a qu'un chiifre
nnique, c'est que la cotisation est la meme pour tous les membres ä quelque
categorie qu'ils appartiennent.
*) Je n'ai pu recueillir sur l'organisation du budget des societes archeo-
iogiques que des donnees fort insufäsantes. Celui de Namur qui moute
ä 5000 frs. est probablement le plus eleve. Les autres vont genäralemeut de
1500 ä 2000 francs. Je transcris ici deux coraptes des recettes et des depenses
du cercle archeologique de Liege. On pourra se faire par la une ide'e assez
exaete des ressources et des frais de ces sortes d'institutions.
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128
H. Pirennc
unes avcc les autres et avec bon nombrc de sociales des provinces
limitrophes de l'etranger. Elles ccbangent entre elles leurs publications et
TEtat leur envoit gratuiteuieut Celles de l'Academie de la Commission
aoyale d'histoire etc.
De meine que ces societes n'ont pas a payer d'abonnenient aux
revues qu'elles reeoivent, elles n'out point non plus ä payer de loyer
pour les locaux oecupes par elles et par leurs collections. Les proviuees
ou les couiuiunes ont mis partout ä leur disposition des salles qui par
malheur ue sont pas toujours bien appropriees a leur destination nouveUe.
Si le lecteur se rappelle les pages qui preeedent, il aura reraarque
sans doute que la rcorganisation des depots d'archives a precede la
formation des societes historiques et que les premieres en date paroii
celles ci s'etablirent toutes dans des villes oü existait un depot. 11 ne
pouvait d'ailleurs en etre autrement. Les archives sont, peut-on dire, la
raison d'etre des societes dont nous nous oecupons et en fait, partout
oü il en existe une, c'est toujours l'arclijviste qui ostensiblement ou
non en dirige les travaux.
Malheureusenient, si les societes arebeologiques protitent largcment
du concours que leur apportent les archivistes , il existe d'autre part
entre elles et les universites une Separation radicale. I/insuftisance de
Aunee
1865.
Recette8.
Depeuses.
En caisse au 1 er Jauvier . fr.
797,2«
Achats pour le Musee. . . fr. 461,74
Sulfide de FEtat „
400,00
Impressions etc „ 1976,70
Subgide de la Province. . „
400,00
Entretien, frais de bureau
Subside de la Ville . . . . „
200,00
etc „ 228,58
Cotisations des membres. . „
Yente du Bulletin „
540,00
416,00
Total fr. 2667,02
Total fr.
2748,2«
Annee
1881.
Reccttes.
Depenses.
Eu caisse au 1«» Janvier . fr. 77fl>98 Achats pour le Musee. . . fr. 190,00
Subsidc de PEtat ....
Subsidc de la Province.
Cotisations des membren.
Vente du Bulletin . . . .
500,00
500,00
720,00
. . . . „ 285,00
Total fr. 2783,98
lmpres8iou8 etc 986,50
Eutretieu etc 237,00
ToUl fr. 1423,50
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De FOrganißation des e'tudes d'histoire locale en Belgique. 129
l'euseignement superienr de rhistoire en Belgique explique jusqu'ä an
certain. point cet etat de choses. La pluspart des hommes qui s'y
adonnent ä l'etude de cette science se trouvent dans l'impossibilite ab-
solue de s'initier aatrement qae par eux memes de la critique la
rigneur et aux exigences da metwr. Epigraphie, Paleographie , Diplo-
matique, Numismatique etc., autant de connaissances qu'ils doivent
acqa&ir sans aide ni conseil de personne! Aussi, dans le meilleur
sens da mot , la grande partie des eradits beiges les plus distingu&
n'est-elle composäe que d'aniateurs oa si Ton veut, d'autodidactes.
A plus forte raison en est H ainsi dans les societes d'histoire locale I
Mais la bonne volonte, l'attachement au sol natal. Tesprit d'association
compensent ce qn'anc teile Situation peut avoir de facheux. Malgre tont
cependant, il faut bien avouer qu'elle se fait encore sentir et deplorer
trop souvent. l )
§ m.
11 n'existe guere aojounThui de soctöte bistorique beige qui ne
possede an musce ou tout au moins des collections archeologiques. En
1858, M. Schayes, dans an rapport au Ministre de l'intäriear disait
deja: „II y a un quart de siecle, il n'y avait de musöe provincial qu'fc
rUniversite de Gand. Depuis, se sont crSes le inusäe d'armures de la
porte de Hai (a Broxelles) et ceux de Lifege, de Namür, d'Arlon et de
Mons. En outre Gand, Anvers, Tournai, Louvain, Malines ont des niu-
sees communaux." *) Depuis lors, le nombre de ces musees n'a fait
') Cent je crois ä ce defaut de discipline scientifique qu'il faut attri-
buer le mauque absolu de plan d'ensemble dans les travaux et dans les re-
cherches qui est le vice le plus grave des societes historiques beiges. Chaque
membre a sa specialite dont il ne sort pas, son champ qu'il fouille et retourne
eousciencieuscment sans s'inquieter de ses collegue». II en rtfsulte que tel e'rudit
plus fecond que les autres accapare trop souvent le Bulletin ou les Annales
de la 8ocie"te* au detriment de leur intlret et de leur utilite*. Et ä cöt£ de
({uestions fort secondaires qui revieouent ainsi constarament ä l'ordre du jour,
ou laisse iuexplores des champs trop vastes pour l'activite d'un seul mais oü
le travail bien conduit de tous donnerait la moisson la plus abondaute. Voila
pourquoi c'est aux institutious de l'Etat et eu particulier ä la Commission
royale d'histoire qu'echoient tant d'entreprises que pourraient aborder les so-
cietes provinciales si elles donnaient plus d'unite ä leurs vues et une
direction plus ferme a leurs recherches.
■) II existe des musees locaux la meine oü il n'y a pas de societes
archeologiques, par exeraple ä Gand, ä Louvain, ä Malines, ä Verviers. Dans
ce cas, les couvers sont faits par l'administration communale qui nomme et
retribue le conservateur.
Westd. Zeitichr. f. Gesch. u. Knnit. IV, I. 9
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130 H. Pirenne
qu'augmenter. Od peut citer parmi les nouveaux ceux de St. Nicolas,
d'Enghien. de Verviers et celui de l'lnstitut d'art et d'histoire da dio-
ccse de Liege. Naturellement, la valeur de ces musees est fort inegale.
Une bonne Situation financiere est indispensable pour les conserver et
les augmenter et beaucoup de societes ne jouissant que d'un bndget
fort restreint ne peuvent se permettre le luxe des achats et lears
oollections ne renferment guere que des objets donnes gratuitement. Je nie
hate de dire que d'ailleurs ces dons sont nombreux, surtout de la part des
administrations provinciales et communales: antiquites de toutes especes
dfoouvertes dans leurs terrains, pierres tombales, statues, enseignes que les
necessites de 1'aUgneinent ou de Pexpropriation fönt tomber en leur pou-
voir sont toujours imin^diatement transportees par leurs soins au niusee
archeologique. Le goüt croissant du public pour le bric-ä-brac et les
collections a naturellement rendu plus rares les dons des particuliers.
A Liege, en presence de cet etat de choses* ou vient d'inaugurer le
Systeme des depöts qui pennet au proprietaire d ? un objet de l'exposer
au musee et d'en faire ainsi profiter tout le monde, sans devoir lui
mcme en abandonner la propriete.
En general, les societes historiques achetent fort peu pour leurs
musees, mais quelques wies, Liege et Namur surtout, ont organise de-
puis longtemps des fouilles qui ont donne les plus heureux resultats.
La seconde de ces villes possede aujourd'hui des collections qui, en fait
d'antiquites romaines et frankes, sont certainenient les plus interessantes
de la Belgique. Le classement, dont l'infatigable conservateur M r Alf.
Bequet s'occupe avec un zele admirable, est aujourd'hui partout adopte
dans les autres musees locaux du pays. C'est en effet au point de vue
de 1'histoire de la province que ce classement a £te" eonyu. Tous les
objets sont elasses par ordre chronologique et groupes par Heu de prove-
nance. L'ensemble des objets provenant d'un mcme endroit foumit ain*i
les renseignements les plus precieux pour 1'histoire de la localitc et son
importance dans l'antiquite. Les meines principes ont ete appliques
dans le classement du medailler. Celui ci se compose d'une serie de tiroirs
portant les noms des villages de la province suivant l'ordre alphabctique.
Chaque village a son nom sur un tiroir special oü ses monnaies sont
classees chronologi(iuement. 1 ).
Les fouilles sont entreprises individuellement par certains membres
des societes archöologiques ou sout dccretees et dirigees par ces societes
l ) La sociäte de Namur possede depuig 21 ans les deux memes ou-
vriers fouilleurs. Cliaque annee ils commencent leurs recherches vers le 1«*
Mars et les aboudonnent ä la tin d'Octobre.
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De FOrganisation des ^tudes d'histoire locale en Belgique. 131
elles meines. On s'attache surtout 4 explorer les lieux dits (chemin des
payens, chemin des Sarrazins, chaussee dn diable, les tombes etc.) dönt
les noms, comme Ta raontre l'exp&ience, sont düs la pluspart du temps
ä des etablissenients romains on gallo-francs. Parfois, on s'adresse ä
l'adrainistration provinciale ponr obtenir par eile les renseignements ne-
cessaires. En 1857 r Institut archcologique liegeois obtint du gouverneur
de la province l'envoi d'nne demande ofticielle aux commissaires d'ar-
rondissement de faire connaitre les tumuli qui jjouvaient exister dans
lenr ressort. Ce premier essai ne reussit pas: le vague des indications
demandees fut peut ötre la cause de cet insuccös. Plus recemment, en
1883, la möme socictä a fait inserer au Memorial administratif de la
province une seconde circulaire par laquelle eile invitait les bourgmestres
ä lui faire savoir „s'il existait dans leurs commnnes des tombes, mottes
ou tumuli, des substructions de villas, des eimetteres romains ou francs,
des tron^ons de voies romaines; si Ton y avait trouve des mcdailles,
des debris de vases en terre rouge, grise ou noire, des tuiles, des bronzes,
des verres, soit en labourant les chanips, soit en pratiquant des trän-
cbees etc. tf II est triste de devoir avouer que sur 335 commnnes que
compte la province, une douzaine seulement se sont donne la peine de
repondre.
A differentes reprises les societes archeologiques ont eu ä lutter,
pour se conserver en possessio^ d'objets decouverts par elles, contre de
deplorables tendances centralisatrices qui auraient fait affluer ä Bruxelles
les pieces les plus interessantes de leurs musees. Ce n'est qu'apres de
longnes negociations que le inusce de Liege a pu se maintenir en pos-
session des deux objets les plus precieux de ses collections antiques:
un diplome niilitaire de Trajan et une fontaine romaine trouvee au vil-
lage d'Angleur. *)
§ IV.
Tontes les societes dont je nie suis occujmj jusqu'ici se sont or-
ganiseos, comine on l*a vu, en dehors de toute Intervention de TEtat.
II nie reste pour etre complet, avant de terminer cette etude, ä dire
un mot de VAcatUmie de Belgique et de la Commission roijale d'histoire
patronnces et subsidiees toutes deux par le gouvernemeut.
L'Acadeniie de Belgique doit son origine ä une simple societe
litteraire fondee ä Bruxelles en 1769. Sons Tinfluence des idees de
*) Voyez sur ces deux objets la Westdeutsche Zeitschrift. Jahrg. 1IL
Heft IL pp. 197. 198.
9*
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132
H. Pirenne
l'epoque et gräce aux conseils du priuce de Cobenzl, Marie Therese
erigea cette societc en Acadcmie imperiale et royale, par lettre« patentes
du 16 decenibre 1772. Je ne puis entrer ici dans des details sur Tac-
tivite de cette compagnie savante pendant la premiere periode de son
existence. 11 me suffira de dire que lorsque la repablique francaise en
d£creta la dissolation, eile avait publie cinq volunies de memoires in
4° et organisc an grand nombre de concours, principalement sur des
points d'histoire. ! )
Ce n'est qa'aprcs la fin de la domination francaise que TAca^
deraie tut reorganisee par le gouvernement du royaume des Pays-Bas.
Des denx classes dont eile s'etait composee jasqae-iä, la classe des
sciences et la classe des lettres, la seconde prit des lors — en raison
de la natnre de ses travaux — le nom de classe d'histoire et de lit~
terature. La revolution de 1830 ne changea neu & la Situation. A partir
de 1832 Pimportance croissante de PAcadömie engagea ses membres ä
faire pftraitre an Bulletin qui se publie encore aajoard'bai. En outre,
depuis 1835, le secretaire perp^tuel fut Charge de rödiger un Annuaire
retracant les travaux de la compagnie pendant les dooze mois ccoules.
L'organisation actuelle de l'Academie dato entierement d'un arrete royal
da 1 decembre 1845, qui la refondit sur un nouveau plan, en rendit
independantes l'nne de l'autre les deux classes deja existantes et y ad-
joignit une classe des beaux arts. Je resume rapidement cet arrete.
Cbacune des trois classes de l'Academie comprend au maxiumm
trente membres effectifs, cinquante associes etrangers et dix correspondants
regnicoles. L'election ä une place vacante dans une classe est faite par
cette classe seale. Poar etre eligible, il faut etre auteur d'an ouvrage
important relatif aux travaux de la classe. En outre, la residence en
Belgique est necessaire iK>ur etre membre (effectif). — Chaque classe
nomme son directeur annuel. Ce directeur ne peut etre choisi deux
annees de suite parmi les membres etrangers ä la ville de Bruxelles. —
Le roi nomme un des trois directeurs ä la presidence annulle. — Le
secretaire perpetuel est eiu par les trois classes. II doit etre doniicilic
a Braxelles. — Chaque classe forme son reglement interieur. Le roi
decret« an reglement general — Chaque classe a une seance mensuelle
et une seance annuelle publique oü eile rend compte de ses travaux et
remet les prix aux laui*eats de ses concours. Les deux autres classes
assistent & cette seance. En outre, il y a au mois de Mai une seance
*) M. de Mailly a publie il ya deux aus ä Bruxelles uu livre tres
complet sur l'ancieune Academie de Belgique.
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be ^Organisation des etudes d'histoire loeale en Belgique. 135
generale des trois classes pour leurs int£r£ts communs. — Les budgets
des trois classes sont arr£t£s par une commission administrative de sept
membres, compos£e des trois directeurs, du secr^taire perpötuel et d'un
membre ä dösigner annuellement dans chaque classe. La r£partition
des fonds est faite d'aprfcs les besoins de cbacune par cette commission
administrative.
Des trois classes de l'Acad6mie, la seule dont nous ayons ä nous
occoper ici est celle des lettres, qui porterait raieux le titre de classe
d'Histoire et de Litt£rature qu'elle avait avant 1830. II suffit en effet
d'ouvrir le bulletin de ses seances ou de parconrir la sörie de ses me-
moires, pour s'appercevoir que les questions bistoriques y sont dlbat-
tues bien plus fröquemment que Celles de pbilosopbie ou möme de pure
littörature. De m&me, presque tous les prix dont cette classe dispose,
sont affect£s aux laureats de concours bistoriques organises par eile.
Ces prix sont de plusieurs sortes. A cöte du prix quinqiiennal d'histoire
(5000 frs.) cree par le gouvernement et accorde au meilleur ouvrage
lüstoriqve paru pendant une pöriode de cinq ans, quatre prix perpe-
tuels ont £te affectes par leurs fondateurs au laur£at d'un concours por-
tant sur une question speciale. Ce sont: les deux prix de Stassart, con-
sistant, le premier en une somme de 200 frs. accordäe tous les six ans
ä l'anteur d'une notice sur un Beige celebre, le second en une somme
de 3000 frs., accord£e aprfcs les m£mes intervalles de temps au lauräat d'un
concours sur une question d'histoire nationale; le prix de St. Genais
et le prix Anton Bergmann plus recents , sont decernes tous les dix
ans, le premier ä l'auteur d'un memoire bistorique on litteraire en fla-
mand, le second ä celui d'une monograpbie flamande d'une ville flamande.
Outre ces prix perp&uels, l'Academie organise enfin chaque annee.
au moyen de subsid^s accordte par l'Etat, des concours bistoriques
dont les questions sont arrfctees par ses membres. Ces concours, bien
plus importants et plus feconds que les autres, ont produit norabre
d'ouvrages excellents imprimes dans une serie speciale de memoires. *) j
— L'activite bistorique de la classe des lettres de l'Academie se ma- j
nifeste donc surtout par les concours qu'elle organise. Mais, ä propre-
ment parier, on ne peut la considärer eile m&me, malgre les nombreux
') Depuis son r&ablissement par le gouvernement des Pays-Bas, l'Aca-
d^raie fait paraftre trois s^ries de mlmoires : 1 ° Noureaux memoires de VAea-
demkroyale des scienees et bdlex-lettres, 4° ; 2° Memoires couronnes et memoires
den sarants etravgers publies par l'Academie, 4"; 3 a Memoires couromtes et autres
memoires publies par VAcademie, 8°.
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134 H- Pirenne
travaux de ses membres, comme une societö de pure erudition et de
recherches. 11 en est tout autrement de la Comraission royale d'histoire
dont les membres, depuis 1845, sont recrut^s dans la classe des lettre*
de TAcademie.
Ici encore. e'est au gouvernement bollandais, dont la sollicitude
pour les progres de la scienc« a tant profite ä la Belgique, qu'est du
Fbonneur de Tinitiative. Le 23 decerabre 1826, un arretc royal jeta
les bases de l'organisation d'une commission chargee de rassembler les
sources de l'histoire des Pays-Bas. En Juillet 1827, le projet ayant
pris de la consistance, le gouvernement dcsigua un groupe d'erudits en vue
de la publication d'un Corpus Herum Belgicarum. Le plan des travaux
etait ä peine trace, quand la revolution de 1830 vint tout interrompre.
Heureusement, le gouvernement beige ne laissa pas disparaitre l'entrp-
prise. Le 23 Juillet 1834, une nouvelle commission de sept membres
fut cre£e dans le but n de recbercher et de mettre au jour les chroniques
beiges inedites." Le but qu'avait vise le gouvernement bollandais etait,
on le voit. un peu deplacl. Tandisciue celui-ci avait voulu reunir
en une seule collection toutes les sources de l'histoire des Pays-Bas. il
ne s'agissait plus maintenant que de publier des textes incdits. C'est
ce que n'a cesse de faire la Commission royale d'histoire depuis cette
epoque. Les Services qu'elle a rendus ä l'histoire nationale par le nombre
de documents de toutes sortes qu'elle a mis au jour sont inestimables.
Depuis 1834, la Commission fait paraitre un bulletin sous le titre
de Comptes-retidus des seanees de la Commission Royal d'Histoire. De
toutes les publications periodiques beiges, celle lä, au point de vue histo-
rique, est incontestablement le plus precieuse. A cöte des däcisions prises
par la Commission en ses seanees, on y trouve de nombreuses Communi-
cations des membres et de savants etrangers. Les dissertations propre-
ment historiques y sont fort rares. En revanche, des descriptions de
manuscrits ou d'archives et surtout la publication de textes inedits for-
") Si la Kommission royale d'histoire n'a pas entrepris la publication
d'nn Corpun Herum Behjiearum propremcnt dit, eile ne fait paraitre ccpendant
que des autcnrs ou des documents d'un intcrft g<*iu s ral pour tonte une partie
du pays ou une pe>iode historique, laissant aux soci^t^s savantes des provinces
les travaux plus spCciaux. Je citerai entrc autres parmi ses principalcs publi-
cations : ,T. J. de Sinei, Recueil des chroniques de Flamlrc 4 vol. ; de Heißen-
Iterg, Monuments pour servir k l'histoire des provinces de Naiuur, de Ilainaut
et de Luxcmbourg 8 vol.; Chroniques relatives ä l'histoire de la Belgique
sous la domination des ducs de Bourgogne; Correspondance de Philippe 11;
Cartulaire des corates de Hainaut etc. etc.
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De ^Organisation des otudes d*histoirc locale en Belgique. 135
ment de beaucoup la majeure partie du recueil. O bulletin n'a aucun
rapport avec les grandes publications entreprises par la Commission.
Celles ci sont confiees individuellement aux difierents membres et pa-
raissent par leurs soins soit dans le format in 4° soit en voluraes in 8°.
Les savants etrangers a la commission peuvent, apr&s avis favorable
de celle ci. faire imprimer dans ce dernier format des textes re-
ceuillis et preparßs par eux. Les diverses publications de la Commission
royale d'histoire sont incontestablement, a tous les points de vue, les plus
importantes qui existent en Belgi(iue dans le domaine historique et le
petit nombre de lignes que je leur ai consacre ici n'est certainement
pas en rapport avec leur merite. Je n'ai pas cru cependant devoir
beaucoup m'etendre sur elles dans un article oü j'ai eu surtout en vue
de donner une idee de I'organisation des etudes d'lüstoire purement
provinciale , ).
Reglement poor les däpöto d'arehives de l'Etat dans les provinces.
Leopold II, Roi des Heises.
A tous presents et ä venir Salut.
Vu la loi du 5 bmmaire au V relative ä la rdunion, dans les cbefs
lieux de d^partcment, des titres et papiers appartenant ä l'Etat ;
Revu les reglements ministcriels du l r aout 1825, du 24 Octobre 1825
et dn 8 Aont 1826, ponr 1c de*p6t de Liege;
Revu rarrete* ministeriel du 4 aont 1829, relatif aux reehercbes bisto-
riques dans les archives:
Considfrant que Texperience a dftnontn* l'insnftisance des rtglements
pr^cit^s ;
Considerant aussi qu'il importe de pourvoir par des dispositions r^gle-
mentaires ä la surveillance et a l'administration des de*p6ts d'arcliives de l'Etat
qui existent a Arlon, ä Brnges, ä Gand, a Mons, ä Namur et a Tonrnay;
Sur le rapport de Notre Ministre de rinterienr
Nous avons arrele" et arr^tons:
Art. 1. Les depAts d'arcbives de l'Etat qui existent ä Arlon, ä Bmges
a fiand, a Liege, ä Mons et ä Namur sont maintenus. Le de*pot special ^tabli
ä Tonrnay ponr les actes de l'ancienne province de Tonrnaisis est <*galement
ronservo.
Art. 2. Les archives de l'Etat dans les provinces se composent des
titres et papiers des dlpots, qui ont f»t<< rassembWs dans les chefc lienx en
") II ne fandrait pas croirc qu'il y ait un lien de Subordination qucl-
ronque entre la Commission royale d'histoire et les sociotes bistoriques des
provinces La premitoe est une Institution de l'Etat, les autres sont des
associations privoes et cette difference d'origine explique le manque d'entente
eatre elles. Aussi la Commission ne peut eile Otre ennsideitfc en aurune
maniere roniuie la directrice des travaux d'imestigatioii dans les provinces
dont j'ai tachä de donner ici une id£e.
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m
H fcirenn«
vertu de Part. 1«' de la loi du 5 brumaire an V, et des titrea et papiers de
la meme nature, que le gouvernement y fera dlposer ultlrieurement.
Art. 3. Leg archives de PEtat dans les provinres ressortissent aiix
archives glnerales du royaume comme ä leur centre commun.
Art. 4. Elles sont place*es sous la snrveillance du gouv erneu r de la
province, qui prend les mesures nlcessairos pour leur surete*.
Qarde des depots et devoirs des conservateurs
Art. 6. II y a, pour chacun des dEpöts des archives de PEtat dans
les provinces, un conservateur et, lorsque les neYessites du servicc Pexigent,
un conservateur adjoint.
Art. 6. Les conservateurs et les conservateurs adjoints sont nommls
par le Roi.
Les autres employEs , b'ü y a Heu , sont nommls par le Ministre de
.l'intlrienr.
Les arre\tea de nomination fixen t le traitement des uns et des autres.
Art. 7. Les conservateurs sont subordonne's ä Parchiviste du royaume,
avec lequel ils correspondent.
Art. 8. Les devoirs des conservateurs consistent principalement :
1° A classor et inventorier les documents confiea ä leur gar de;
2° A veiller ä ce qu'il n'en soit distrait auctui;
3° A fournir ä Padministration et au public les renseigneraents qui
sont demandös.
Art. 9. Les conservateurs prennent pour regle dans le classcment des
depots :
1° De rassembler les dinVrents documents par fonds, c'est-ä-dire
former une collection particuliere de tous les titres qui prnvien-
nent du meme corps, du mOme etablissement , de la meme ad-
ministration ou de la m£me communautl, sans nuMer les actes
d'un corps, d'un Etablissement etc. avec ceux d'un autre;
2° De classer dans chaque fonds les documents suivant leur nature,
en coordonnant les matieres selon les cas, d'apres. Pordre chro-
nologique, topographique ou simplement alphabEtique.
Art. 10. Aussitöt apres la rfdaction d'un inventaire , , ,ils en adressent
copie ä Padministration des archives gencrales du royaume, pour rester de-
posee dans cet Etablissement.
Art. 11. Tont es les chartes, registres et autres documents du depöt
sont, par les soins du conservateur, marqufa d'une estampille portant dans
nn encadrement ces mots: Archiven de PEtat a . . . .
. Dans les registres, cette estampille est placEe au pr emier et au dernier
feuillet; eile peut e*tre repEtEe en d'autres endroits, selon la. nature et Pinv
portance du document.
Elle est appliquEe, pour les chartes et les pieces d(*tache*es, snr le
blanc qui se trouve au bas ou sur les cotes.
Art. 12. Les ouvrages imprimls, donnfa au dEpot par le gouvernement.
Padministration provinciale ou d'autres, sont Egaleinent estampillls.
Art. 13. Les conservateurs tiennent un livre d'entree et de sortie des
pieces; ces livres sont cötes et paraphe*s ä chaque feuillet.
Les entr&s et les sorties sont inscrites dans ces registres jour par jour.
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t)e ^Organisation des &ndes d'histoire locale en ftelgique. I3f
IIa tiennent e*galement un livre d'entree des ouvrages imprimea qui
wnt donnls au depöt
Art. 14. Indlpendamment des Uvres mentionnes en Particle qui pre-
Me, les conservateurs tiennent un registre des Communications faites au
public. Ce registre mentionne:
1° La date de la communication ;
2° La collection k laquelle appartiennent les documents communiquea ;
3° L'indication de ceux-ci;
4" Les noms et signatnres des personnes ä qui les Communications
sont feites.
Auciin document n'est donnl en communication ä quelqne personne
que ce soit, qu'apres avoir ete* inscrit dans ce registre et apres que la per-
sonne qui en a fait la demande a appose* sa signature dans la colonne du
registre a ce destinee.
Les documents, avant dV'tre commnniques, doivent toujonrs £trc rev^tus
de Vestampille du depöt.
Art. 15. II est interdit aux conservateurs de transportcr ou de laisser
tran8porter höre des depöt* aucnn registre dossier ou piece quelconque, ä
moms qn'ils n'y soient antorisea par le Ministre de l'int^rienr, le gouverneur
de la province, ou qn'une ordonnance du jnge ne prescrive Papport des puVes
au greffe des tribunaux.
Art. 161 Avant la sortle d'nne piece quelconque, les conservateurs
s'assnrent qu'elle est rev£tue de Pestampille du depot ; ils Pinscrivent ensuite
snr le registre ä ce* destine\
Ils ont le soirt d'indiquer sur ce registre la date de la restitution et
si la piece est rentrle en bon etat.
Art. 17. Les personnes auxquelles des pieces ont ctc communiquCes
avec deplacement, sont responsable» de la perte ou de la deteriorätion de
r elles-ci.
II n'en sera plus confie ä quiconque ne les aurait pas rendiies ou les
atirait Fendues en mauvais etat, *et ce sans prejudice des dommages et inte*-
rets qu'il y aurait lieu de reVlamer.
Art. 18. Les conservateurs nc peuvent vendrc ou anlantir aucuns
titres ni papiers, pas meme ceux qui ont ete juges de rebirt, si ce n'esl en
vertu d'une autorisation ministerielle.
Ijorsque les papiers inutiles r <jnsigainants ou ä mettre au rcbut leur
parai88ent devoir etre vendus ou anCantis, ils en dresscnt un etat somraaire,
qu'ils fönt parvenir, avec lenrs Observation», ä Parchiviste du royaume.
Art. 19. Au mois de Janvier de cufojw ahnee/lea conservateurs adres-
sent ä Parchiviste du royaume un rapport snr les travanx qui ont ete ex acutes
Kannte prlc&lente et sur la Situation des dep&ts. Ils y fönt les propositions
qu'ils jugent necessaires, et y joignent un etat des documents qui sont entrfs
au depot, ainsi que de ceux qui en sont sortis. Une copie de ce rapport est
adrcssee par eux au gouverneur de la province. (
Chaque annee, dans le cours du premier trimestre, Parchiviste du roy-
aume sdresse au Ministre de Pinterieur un rapport ge*iie*ral sur la Situation
des depots d'archives de PEtat dans 1 les provinces. • -
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138 F. X. Kraus
Rapporte des Conserrateurs avec le puWic.
Art. 20. Les arehives de TEtat, dans leg proviuces, sout ouvertes au
public aux jours et aux h eures qui sunt fixds, pour chaque dtfpöt, par une
disposition du gouvcrneur de la provinoe, inse*ree dans le Memorial admmistratif.
Alt. 21. Tonte personne peut demander, aux jours et aux heures fixes,
communicntion des pieces que les arehives renferment; eile leur est donnoe
sans frais et sans dlplacement et avec les precautions convenablcs de snr-
veillance.
Art. 22. Lorsque des actes sont susceptibles d'aftecter les inteV'is d'un
tiers, les conservatenrs n'cn donnent communication, exirait ou expddition,
qu'autant que celni qui les demandc, justifie qu'il est lui - tneme intfresse' en
nom direet ou ä ti|re d'heritier, ou a celui d'ayant droit.
Art. 23. La oü les localitos le permettront, les documents demandes
par les particuliers leur seront onmmuniqm's dans une salle slparee et des-
tinee a cet usage. Ils ne seront point admis dans la salle des arehives.
Disposition* Getierales.
Art. 26. I/archiviste du royaumc fait l'inspection des (arehives de
TEtat dans les provinecs, apres en avoir re^u Kauterisation du Ministre de
Vintlrieur.
II rend compte au Ministre de rintcrieur de la Situation dans laquelle
il les a trouvees et lui soumet tont es les propositions qu'il juge necessaires
pour la bonne conservation, ainsi que pour le classement de res d£p6ts.
Art. 27. Les reglemcnts ministlriels des l* r aout, 24 Oftobre 182;")
et 8 aout 1826 pour le dlpot de Liege, ainsi que le reglement du 4 aout
1829, ce dernier en ce qui concerne les depöt* d'archives de TEtat dans les
provinces, sont rapportls.
Art. 28. Notre Ministre de Tinterienr est chargf* de TexeVution du
präsent arrele".
Donnl ä Bruxe)le$ le 17 dlcembre 1851.
Par le Roi
Le Ministre de Tintejrieur
Ch. Bogier.
• '1CH '<
Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier.
Von Prof. Dr. Franz Xaver Kraus in Freiburg i. B.
(Mit einer Tafel in Lichtdruck.)
Alexander Wiltheim hat in seinem Diptychon Leodiense (1659,
Annot. a. 1677; I part. cap. VII f. 29) ein Pergament blatt bekannt
gemacht, welches, ehemals in ein Diptychon, d. h. zwischen zwei Elfen-
beintäfelchen, eingeschlossen war und die Namen hervorragender, der
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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trief. lj$9
Zeit und zum Teil der Familie Kaiser Otto's des Grossen angehörender
Personen enthielt (membranae . . . fragmentum antiquum extat in
Bibliotheca Coenobii D. Maximini apud Treviros, quod olim in Diptycho
inclusum nomina comprehendebat vivorum hominum illustrium). Der
gelehrte Jesuit war nicht der Einzige, welcher die Bedeutung des Blattes
erkannte, das der Klasse der Diptycha vivorum angehörte und
bei der aussersten Seltenheit der dieser Kategorie angehörenden Denk-
mäler eine besondere Aufmerksamkeit verdiente. Sein berühmter Ordens-
genosse Papebroch besprach dasselbe wenige Jahre später (1675) in dem
Propylaeum antiquarium zum zweiten Apriibande der Acta Sanctorom
p. IX, indem er auf der ersten Tafel ein Facsimiie in Kupferstich
(Fragmentum Veteris Diptychi continentis, ut remur, nomina benefa-
ctoram imperialis monasterii s. Maximini prope Treviros in specimen
characteris circa an. DCCCCLXIV ibi usitati) beigab. Abgesehen von
der nur unvollkommenen Weise, in welcher der damalige Kupferstich
Handschriften zu reproducieren vermochte, giebt dies sog. Facsimiie nur
die ersten fünf Zeilen des Textes in der Abteilung des Originals, wah-
rend es für die übrigen Namen eine willkürliche Zeilenabteilung wählt
und statt einer fünf Kolonnen setzt.
Die namhaftesten Schriften über die Diptychen druckten Wiltheims
Text wieder ab; so Saug (De Diptychis Veterum Um profanis quam
sacris. Halae Magdeburgicae 1731, c. 6, p. 108 ff.), Donati (De'
Dittici degli Antichi profani e sacri Libri III. Lucca 1753, libr. II,
c. 13, p. 104 ff.), Gori (Thesaur. vett. Diptychorum, Florentiae 1759,
I, 48 ff.). In neuester Zeit hat Niemand von dem Denkmal Notiz ge-
nommen als Watteobach, der Indessen nur den Abdruck des Papebroch
kennt (Deutschi. Geschichtsquellen I, 295, Anm. 1 : 'zwischen- 963 und
965 wurde in S, Maximin das Diptychon mit Namen der Ottonischen
Familie geschrieben 9 u. s. f.).
Was war unterdessen aus dem Original dieses in seiner Art in
Deutschland ein/igen, im übrigen Europa vielleicht nur in den Diptychen
zu Brescia und im British Museum seines Gleichen findenden Monu-
mentes geworden?
. Die Bibliothek und das Archiv der reichen und alten Abtei des
hl. Maximiniis ist in den Stürmen der Revolution teils zu Grunde ge-
gangen, teils zerstreut worden. Ich habe über die Schicksale der S.
Maximiner Handschriften anderwärts berichtet ; ! ) hier sei nur bemerkt,
f ) Über Trierisrhe Handschriften der Kaiserl. Bibliothek zu Paris.
Sorapeum 18Ü3, Nr. i ff
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14Ö
V. X. Kraus
dass der kostbarere Teil derselben auf Wagen von den vor den an-
rückenden Franzosen flüchtigen Mönchen nach Mainz verbracht und
dort eine Beute der Franzosen wurde, welche die Bücher der National -
Bibliothek in Paris einverleibten. Nach dem Frieden von 1815 wurde
eine Anzahl Handschriften von den preussischen Kommissarien zurück-
gefordert und in der That ausgeliefert: diese Codices kamen auf dem
Rückwege bis Gent, wo sie aus unbekannter Ursache blieben und der
Universitäts- Bibliothek zufielen. l ) Was in Trier zurückgeblieben war,
wurde bei der Aufhebung der Abtei verschleudert. Ein Teil der Hand-
schriften gelangte — einige vielleicht unmittelbar, andere auf Umwegen
und nach mancherlei Schicksalen — iu die unter Wyttenbachs Aufsicht
neuorganisierte Stadtbibliothek; vieles andere wurde als Makulatur ver-
kauft. Ein stattlicher Rest von gedruckten Büchern, Urkunden und
Handschriften kam als solche in die Hände des Kaufmanns Schal-
kenbach, *) von welchem sie der als Schriftsteller auf dem Gebiete der
Trierischen Geschichte bekannte Antiquar Dr. A. Linde erwarb. Als
dieser im Jahre 1863 starb, wurde mir von seiner Familie die ganze
Sammlung angetragen und käuflich überlassen. Unter den Urkunden
befand sich eine grössere Collection von Weisrümern, welche ich später
dem kgl. Provinzialarchiv zu Coblenz abtrat, nachdem ich die älteren
derselben in Grimms 'Weisthumern' (Bd. VI) herausgegeben hatte. Der
Rest ist in meinem Besitz geblieben. Es befinden sich darunter wert-
volle Urkunden aus allen Jahrhunderten, vom zehnten herab ; s ) Nekro-
logien, Städteordnungen (Coblenz) u. s. f. Das merkwürdigste Stüek
aber in der Sammlung ist ein Pergamentblatt von 0,25 m Höhe und
0,18 m Breite, in welchem ich sehr bald das Original des von Wilt-
heim und Papebroch veröffentlichten Diptychons erkannte und welches
ich hier in Lichtdruck wiedergebe. Das Blatt ist nur auf einer
Seite (es ist die Fettseite) beschrieben. Wann es aufgehört hat, von
Elfenbeintafeln umschlossen zu sein, kann Niemand angeben; zu Wilt-
heims Zeiten war es, seiner Beschreibung zufolge, offenbar nicht mehr
in einem Diptychon bewahrt. Es hat zweifellos eine Zeitlang als Buch-
deckel gedient oder war in einen solchen eingeklebt; eine Hand des
•) Vgl. Bonn. Jahrbb. L, 204 f.
•) Auch Gürres hat eine grosse Anzahl von alten Maxim iner Hss. er-
worben, sie befinden sich jetzt teilweis in Koblenz, Gymnasialbibl., teilweis
in München; vgl. Westd. Zs. Bd. 1, 423 Nr. 154. Lpt,
*) So das Original des Egbertischen Diploms von 980, welches Beyer
(Mittelrh. Urkunden!». I, 310 f. Nr. 254) nicht besonders correct aus dem Di-
plomatar von S. Marien abgedruckt hat.
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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier.
Hl
14.— 15. Jhs. hat den Inhalt dieses Buchs iu einer mit tiefschwarzem
Atrament mitten in das Blatt gesetzten Notiz angegeben: ooiitiuet re-
yulam vite solitariorum. N. 17. Eine etwas verschiedene Hand, eben-
falls des 15. Jahrhunderts, hat in blasserer Tinte beigesetzt: Codex
monasterii sauet l Maxi mini. Endlich findet sich tiefer eine dem 18.
Jh. angehörende Bemerkung: Vide cap(Unlaria) Caroli Magni per
Amerbach. p^ 245, dito., Tom. 2. Goncil GalL pay. 201. Der. Text des
Originals ist, wie man sich aus der beigefügten photographischen Re-
produktion (Firma Kraemer, Kehl) aberzeugen kann, in der Minuskel
des ausgehenden zehnten Jhs. geschrieben ; die nähere Bestimmung seiner
Entstehungszeit wird aus der Prüfung der in ihm aufgeführten Namen
sich ergeben.
Die Namen, welche unser Maximhier Diptychon aufführt, sind
zweifellos solche, deren Träger durch besondere Veranlassung, durch
dem Kloster zugewandte Wohlthaten, durch freundschaftliche oder ver-
wandtschaftliche Beziehungen in ein näheres Verhältnis zu der Abtei
gebracht waren und für welche in der letzteren ausdrücklich gebetet
wurde. Vielleicht diente das Blatt, um während der Messe am Altar
aufgestellt und bei der Memorie der Lebenden, zu Eingang des Kanons,
abgelesen zu werden; vielleicht auch, um bei dem Officium den Brüdern
diejenigen in tägliche Erinnerung zu bringen, welche sich dem Gebet
derselben empfohlen oder welche in ihr Gebet namentlich einzuschliesseu
die Communität sich verpflichtet hatte.
Der Text ist in 48 Zeilen geordnet, von denen 1 — 4 sechs bis
acht oder neun Namen enthalten und die Breite des Blattes fast aus-
fallen; die folgenden Zeilen enthalten mit Ausnahme von 15, welche
zwei bietet, je nur einen Namen. Ich kann nicht sagen, weshalb diese
verschiedene Anordnung des Textes beliebt ist; die Angehörigkeit an
die kaiserliche Familie kann nicht den Anlass gegeben haben, die betr.
Namen in die ersten vier Zeilen hineinzudrängen, denn diese enthalten
auch dem Kaiserhause nicht verwandte Personen, während Verwandte
der Ottonen auch Zeile 6, 47 u. s. f. vorkommen.
Von den älteren Editoren hat keiner den Text mit diplomatischer
Treue wiedergegeben. Die Editionen GorTs, Donatio und Salig ? s gehen
auf Wiltheim zurück, neben welchem also nur Papebrochs Facsimile in
Betracht kommt. An mehreren Stellen ist der Text schwer oder gar
nicht mehr leserlich; es ist darum nicht überflüssig, auf die älteren
Ausgaben zurückzugehen. Ich lese wie nachstehend;
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■'.fr, s
142
F. X. Kraus
arnona (?)
1 otdo athalheit . otto • mahthild - uualdburg •
fritharun
2 amalric • Ricuuin • Ricgouo • Baltharmn • eue-
rard . Berenger • / 77, der am
3 Heinric • erp • Heinric • uuinatheri • thedrauan .
nualthusi • alfhnsi • arnu....
4 Uoda . blitlrut • liutbraht- meginburg- risolf-
Ida • richild • Idishilt
5 liuthard-
Bruno arcbi eps.
I Erstes Wort: Otdo so aucli Papebr., alle andern Edd. luiben Otto.
1 amoua ist über das zweite und dritte Wort übergescluieben: ich lese so mit
Papebroch, während Wilth., Salig, Gori, Donati Amolt geben. — fritharuu,
so auch Papebr., Wiltli., Gori; fritharum Salig, DonatL — uualdburg,
so auch Papebr., Walburg Wüth., Gori. Salig. Walaburg Donati.
2 Ricuuin. So auch Papebr., Kiew in alle übrigen Edd. — Ricgouo. So midi
Papebr., das erste o ist aus u corrigiert. Riguuo Wiltfi., Gori Riguuo
Sal., Don. — Balthanuu. 5b auch Papebr., WiUh., Gori. Baltbarm Sal.,
Don. — ////deram oder ////deran. Das letzte Wort nach Bereuger lassen
(die Edd. mit Ausnalime Papebr. aus, welclier cor d eine Basar und ein
Lc'f angibt. Die betr. SteUe des Membrans ist aber durch einen Wurm-
frass zerstört. Ich vermute Ederam (Ederam?) (Minuskel) — — —
3 Heiuric. erp. Diese beiden Worte felden bei allen Edd. tnit Au^müane
Papebrochs. — uuinatheri mit Paj)ebr., alle Edd. drucken Winatheri. —
uualthusi mit Papebr., Waithusi die übr. Edd. — üvmv..... Von dem letzten
Woii der 3. Z. sind die beiden letzten Buchstaben durch Wurmfrass luüb
zerstört. Mit Ausnahme con Papebroch lassen (die Edd. dasselbe weg.
Ich vermute araulf oder arnust.
4 Uöda. Alle Edd. Voda, docJi erkennt man einen Stada* über o. — Blitlrut
mit Papebr., alle Edd. Blätrud. — liutbraht mit Papebr., Sal., luitbraht
Gori. Liubtraht Donati. — Meginburg mit all. Edd., nur Don. hat Me-
gimburg. — Ida mit Pa^br., Wdth., Gori. Lola (sic\) Sal., Don. —
Richild. So auch Papebr., während alle anderen Edä den Namen ganz
auslassen, ohne Angabe der Lücke.
5 liuthard. Das Origitud lässt einen feinen Strich unter dem Worte erkennen,
icelclien keiner der Edd. angedeutet lutt.
6 archi eps. Alle Edd. (mit Ausnahme Papebr.) schreiben das Wort aus:
archiepi8Copus, wie Z. 7, 8, 9, 12 das eps ausgeschrieben erscheint:
episcopus.
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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier. 143
Yuicfriht
eps
Gerhard
eps
Vuillehelm
eps
10 Folcmar.
Thiedirche •
Emraccar
eps
Keginbolt -
Vuerinheri •
15 Basco . Aluan •
Tezilin •
Vuihmaii .
Folraht •
Meginheri -
20 Vuerin .
Virdun •
Aluan • it.
Vuaidolf .
Blizo •
25 Ruotbraht .
Reginnolt •
7 Vuicfriht mit Papebr., Sal., Ihn. Wicfrith Gori.
8 Gerhard mit Papebr. Berhardus Wüth., Gori. Beihardus StU. f Don.
9 Vuillehelm mit Papebr. Willehelm alle anderen Edd.
10 Folcmar mit Papebr. Folemar aüe übrigen Edd.
11 Thiedirche. Thiedirche Papebr. Tiediriche Wüth,, Gori. Tiedirihe
Sal., Don.
12 Eueraccar. Eueracear Papebr., Wütii., Gori, Sal., Don.
14 Vuerinheri mit Papebr. Alle Edd. Werinheri.
16 Tezilin mit Wüth., Gori. Mezelin Papebr. Tczitin Sal, Dun.
17 Vuihman mit Papebr., aüe anderen Edd. Wihman.
18 Folraht mit Papebr. Tolraht Wüth., Gori. Taraht Sal., Don.
20 Vuerin mit Papebr., aüe übr. Edd. drucken Werin.
22 Aluan it. mit Papebr., aüe übr. Edd. drucken Aluan item.
23 Vualdorf mit Papebr., Waldolf aüe übrigen Edd.
25 Ruotbraht aüe Edd., nur Gori hat Ruothrath.
26 Reginnolt mit Papebr., aüe übrigen Edd. Reginolt
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144 .-F. X. Kraus
Rapilo •
Erlolf .
xpian •
30 Vuicman monac *
Engilbraht monac •
Engilram manac • (sie).
Reginbolt •
Suidger manac •
35 Adalbold ps •
Gisilbertus m •
Richeri •
Crecanbraht •
Helmrihc •
40 Athalbraht .
Richolf •
Suitger •
27 Rapilo mit Papebr., alle übrigen Edd. Ropilo.
28 Erlolf. Papebr. Iwt Erlgif; «ein E gkidtt aber wie im Original mhr einem
F. ErgoP (cd Trigof) Wütk., Gart. ErgoC Sal., Don.
29 xpian mit Papebr. Alle übrigen Edd. Christian.
30 Vuicman monac. mit Papebr. Wicman Monachus Wäth., Gori, Sidig.
Wieman Monachus Donati.
31 monac. mit Papebr., alle anderen Edd. schreiben Mouachus aas.
32 Eugilram mauac. mü Papebrocli; das erste a in monac. offenbarer Schreib-
fehler. Alle anderen Edd. schreiben Monachus aus. Sal. u. Don. luiben
Engibram.
34 Suidger mauac. So auch Papebr., mit dem luer wiederkelirenden Schreib-
fehler manac. Die übrigen Edd. luiben Guidger Monachus.
35 Adalbold ps. Adalbold ps Pajjebr. (ohne den Horizontalstrich im d.j
Adelboldus Episcopus alle übrigen Edd., mit falscJwr Auflösung des ps
(presbyter) in episcopus.
36 Gisilbertus m. mit Papebr. Alle übrigen Edd. losen auf: Gisilbertus Mo-
nachus.
38 Crecanbraht mit Papebr. Aue übrigen Edd. Crencanbraht
39 Helmrihc mit Papebr. Äße übrigen Edd. Helmrich.
40 Athalbraht mit Papebr. u. Don. Athalbraht Gort, Sal.
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Ein Diptychon der Abtei 8t. Maximal bei Trier.
145
Alfrat •
Bertsuint aj^ •
45 Vuendilburh a|>j? .
Heiluuig ajjjj .
Gerbirh afjf? .
Laut
Nachdem der Text auf diese Weise, soweit thunlich, hergestellt,
handelt es sich um Feststellung der in ihm genannten Personen. Die-
selbe ist mir nur mit einem Teile derselben gelungen ; Forscher, welche
sich mit der Ottonischen Zeit ganz speziell beschäftigt haben, werden
ohne Zweifel hier manches ergänzen können.
Adalbold ps (35). Man kann an Adelboldus denken, der 1010
Bischof von Utrecht wurde (SS. III 93) und 1025—1026 starb (vgl.
Wattenbach D. GQ. 4 I 312).
Alflimi (3). Ich kann weder die Person noch den Namen nach-
weisen, der bei Forstemann fehlt, obgleich zahlreiche andere Namen
mit dem Stamm alf, bez. alp vorkommen (I 54).
Alfrat (43). Über diesen Frauennamen s. Forstemann I 61.
Man wird nicht sowol an Alberada abbatissa de Molinbach, welche
1039 abdanken muss (SS. III 100, 102), noch an Alberada, Gemahlin
eines Grafen Waltger in Holland c. 1006 (Alpert. SS. IV 104), als
an Alfrada, Tochter Hadewigs und Giselberts (SS. III 215, 407), Mutter
der Irmentrud (Grabschrift Duchesne II 629 ; vgl. Dümmler Otto d. Gr.
100, A. 2) zu denken versucht sein.
Aluuan. Der Name begegnet zweimal, 15 und 22, das letztemal
mit dem Zusatz it(em) oder it(erum). Die Form fehlt bei Forstemann
and der Nachweis der beiden Personen ist mir nicht gelungen.
43 Alfrat mü Papebr., Wilth., Gori. Afrat Sal., Don.
44 Bertsuint aj^j. mit Papebr. Bersuint Sal., Don. Alle Edd. schreiben ab-
batissa aus.
45 Vueudilburch ajjft. mit Papebr. Alle iibr. Edd. lassen die Zeile ganz aus.
4ti Heiluuig a^- mit Papebr. Alle iibr. Edd.: Heilwig Abbatissa.
47 Gerbirh a^. mit Papebr. Gerbrich Abbatissa Wilth., Gori. Gertrich
Abbatissa Sal., Don.
48 Lant mit Papel ir.,, der dem Worte indessen ein im Original fehlendes Punkt
nacJisetzt. Gort giebt nach Wilth. mü Wcglassuwj des Lant nur die feil-
lende Zeile mit — — — — — — — — an, Sal. und Don.
rerschiceigeti die Existenz der Zeile gänzlich.
Es geht aus dieser Lectio varians hervor, wie ungenügend die bisherigen
An *iaben des Mienstücks sind.
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kunst. IV, u. 10
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146
F. X. Kraus
Amalric (2). Der Name begegnet in .den Necrologien der Zeit
öfter (Necr. S. Maximin. V kal. febr., Kraus B. J. LVII 110: Amal-
ricus conversus nre congreg. — Piper Lib. Confr. etc., Berol. 1884,
Index p. 410. Man kann an den Conversus von S. Maximin, an Auialricus
missus Remensis ecclesiae bei Flod. (SS. III 381); nicht an A mal rieh.
Bischof von Speier denken, der 940—946 sass.
Antona (1). Die Richtigkeit der Lesung vorausgesetzt, vermut-
lich ein Frauenname vom Stamm Arno, den Förstemann indess weder
zu I 82 noch 599 hat. Wäre Araota zu lesen, so fände sich ein
Beleg Piper II 527iu.
Arnulf oder Arnust (3). Die Lesung unsicher. Ist Arnulf zu
lesen, so kann man an den Markgrafen Arnulf I von Flandern denken,
der 965, 27. März (964?) starb (vgl. Hirsch Heinrich I I 518.
Dümmler 395, A. 2), oder an seinen Nachfolger, den 965 noch minder-
jährigen Enkel Arnulf H, der 968 Rozala (Susanna), die Tochter
K. Berengars heiratete (Dümmler 380, A. 2). Läse man Arnust, so
läge nahe Graf Ernst oder Ernust im Sualafeld zu vermuten, den
Parteigänger Liudolfs, der 959 in einer Urkunde ütto's I nobis maxime
contrarius genannt wird, was freilich gegen seine Erwähnung in Ge-
sellschaft der Ottoneu sprechen würde. Ein Ernest Comes wird übrigens
Necr. S. Max. V id. Aug. angeführt.
Atlialbraht (40). Man denkt natürlich zunächst an Adalbert den
Erzbischof von Magdeburg, gest. 981 (SS. III 65 ff.); da Adalbert 968
Erzbischof wurde, wäre seine Erwähnung ohne den Beisatz archiep.
verständlich.
AthaJheU (1). Zweifellos Rudolfs II von Burgund Tochter, die
Gemahlin Lothars und seit 951 Otto's d. Gr. Sie starb 999 zu Selz.
Bdltharma (2). Die verschiedenen Formen des Namens Förste-
mann I 209. Man wird zunächst an den Einsiedler Baltram denken,
der 959 Abt zu Lure am Oignon wurde (vgl. Schöpflin Als. dipl. I 113.
Dümmler a. a. 0. S. 319, 310, 527, 550). Er starb indessen schon U60.
Basco (15). Ich kann weder Person noch Namen nachweiset! ;
letztererstellt sich jedenfalls zu Bas, Baso, Basaco, Förstemann I 217.
Bcrengcr (2). Es wird wegen der Nähe des Namens zu den
Ottonen an König Berengar gedacht werden können, der 963 gefangen.
966 6. Aug. in Bamberg starb (Ann. Hild. SS. III 80. Dümmler
a. a. 0. 380 f.). Eher als an Berengar, der 956 Bischof von Cambray
(Kamerik) wurde (Flod. a. 956, Dümmler a. a. 0. 283, 297, 374,
530, 560), und nach einem höchst turbulenten Episkopat 25. Nov. 962
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E n Diptychon der Abtei St. Maxirain bei Trier.
147
in Köln starb. Der Bischof Berengar von Verrinn sass 940—962 (vgl.
Gest. ep. Virri. SS. IV 45. Düminler a. a. 0. 108, 157, 194, 226).
Vgl. unten zu Uuicfriht eps (7).
Bertsuint afö (44) konnte ich nicht feststellen. Den Namen
s. Förstemann I 251.
Blitirut (4). Förstemann I 347 hat die Formen Blietrud, Blirid-
rnda; für den Stamm Blid s. eb. I 268. Bei Piper a. a. 0. I 325a,
341 3 i findet sich Blidrud. Eine Blitdruda, beatae Rachildae germana,
wird zu 926 in Hartmanni Vita Wiboradae (SS. IV 456) genannt.
Sie kaun hier kaum in Betracht kommen.
BUzo (24). Der Name fehlt bei Förstemann; er dürfte zu dem
Stamme Blid I 267 stehen. Die Person unbekannt.
Bruno archi eps (6). Zweifellos der Bruder Otto's I, der grosse
Erzbischof von Köln, welcher von 753 Aug. bis 965, Okt. 10 sass.
Crecanbraht (38) fehlt bei Förstemann. Person unbekannt. Wäre
die Lesung nicht klar, so müsste man an Ercanberaht (Förstemann I
379) denken.
Christian (29). Das häutige Vorkommen des Namens macht es
unmöglich die ohnedies durch keinen Zusatz charakterisierte Persönlich-
keit festzustellen. Man kann an den Christianus denken, den Annal.
Mosomagens. (SS. III 161) erwähnen; kaum an den in Lothringen
c 924 auftretenden (Widukind SS. III 430); auch wol kaum an den
Christianus Pataviensis episc, gest. 1013 (Ann. Hildesh. SS. III 94).
Eher an Christian, Abt zu S. Pantaleon in Köln, der 954 bei Kuotger
Vit. s. Brun. (SS. IV 265) erwähnt wird; nach den Ann. Col. max.
wurde er 964 eingesetzt und starb 1001 (SS. XVII 740 f.); vgl.
Dummler a. a. 0. S. 366, Anm. 1. Oder an den Grenzgrafen Christian
von Serimunt, der 965, wo sein Sohn Thietmar bereits als Graf er-
wähnt wird, schon tot war und im Magdeburger Dom bestattet wurde
(Dummler a. a. 0. 70, 103, 143, 388, 499).
Edemm (2). Die Richtigkeit der Lesung vorausgesetzt, bieten
Förstemann I 370, Piper II 427, 398s i den Namen. Person nicht
nachzuweisen. Wäre vor dem E etwas mehr Platz, so könnte man
Aledram lesen und an den Markgrafen Aledram denken, der sich mit
Gerberga, einer Tochter K. Berengars vermählte (Dummler 380).
Engilbra/U munac. (31). Den Namen betr. s. Förstemann 191.
Person unbekannt. Eine grössere Anzahl Gleichnamiger hat Piper,
6. Index S. 437.
10*
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148
F. X. Kraus
Eiujilram nwnav. (32); den Namen s. Förstemann I 96. Eine
Reihe von Personen dieses Namens bietet Piper s Index S. 438.
Erlolf (28). Der Name ist in den Formen Erlulf und Erlolf,
Herlulf bekannt; Förstemann I 389 f. Piper Index p. 440 sehr oft.
Papebroch's früher auch von mir gebilligte Lesung Erlgif giebt einen
sonst nicht nachgewiesenen Namen, der zu dem alts. Stamm erl (vir
nobilis), Förtemann I 386 steht. Doch wäre freilich auch die Lesung
Erigif möglich, welcher, gleichfalls sonst nicht auftretende Name zu
St. hari (Förstemann 613 f.) zu stellen wäre.
Erp (3). Ich denke an Erp comes, der zu 1012 als Erp senior
erwähnt wird, Thietm. Chr. VI 46 (SS. III 828) oder eher noch an
Erp praepositus Bremensis, der 974 (Thietm. Chr. III 4 SS. III 760),
u. A. 976 (Dümmler a. a. 0. S. 392) Bischof von Verden wurde und
994 (Ann. Quedl. SS. DI 69, 72), n. A. 993 starb.
Euucracar eps (12). Gewiss der Bischof Everachar von Lüttich
(Everaclus), der 959 (Ann. Lobiens., Laub., Leod., Dümmler 302 A. 1
u. sof.) bis 971 (Ann. Leod. SS. IV 17) sass. Er war nach Aegid.
Aureaevall. claro Saxonum genere oriundus , was, schon Wiltheim
notiert hat.
Euerard (2). Ich denke zunächst an den Grafen Eberhard, Vater
Bischof Theodorichs von Metz (Sigeb. SS. IV 482) oder an dessen
Neffen Eberhard, der 978 starb (Sigeb. SS. IV 479, 480). Gleich-
zeitige Eberharde, an die wol nicht zu denken, sind der bei Flod.
(SS. IV 482 : Heribertus comes, Hammo Castro recepto Ebrardum cepit)
erwähnte, weiter der erste Abt von Einsiedeln (Ann. Meginradi zu 934:
Eberhardus venit; SS. III 138; er starb 958, Ann. Eins. SS. 111
145) und der erste Bischof von Babenberg (1007 ordiniert; Ann. Eins.
SS. III 145, 1012 erwähnt Lambert. Ann. SS. III 93; er starb
erst 1040).
Folcniar (10). Ein in S. Maximin sehr häufig auftretender
Name. Folmarus successit als Abt von S. Maximin 987 (Ann. Max.
SS. IV 7). Ein Folmarus monachus obiit Patharbrunnensis episcopus
983 (Ann. Corb. III 5; vgl. Dümmler S. 312, A. 6; er hatte 960
den Stuhl von Paderborn bestiegen). Der Bischof Folcmar oder Poppo
von Utrecht sass 977 — 990 (SS. IV 350). Eher als er und der
Paderborner dürfte Folcmar oder Poppo, als Diakon in Köln Bruns
vorzüglichster Helfer und sein Nachfolger (965 — 969, Juli 18) auf dem
erzbischöflichen Stuhle (vgl. Dümmler 392, 397, 403, 466) in Be-
tracht zu ziehen sein.
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Kin Diptychon der Abtei St. Maxiram hei Trier. 14$)
Folralit (18). Zum Namen s. Förstemann I 444 (Fulcerad, Ful-
rad, Folrad u. s. f.). Sehr oft bei Piper, s. Ind. S. 444. Person
nicht ermittelt. Ein sonst unbekannter Folradus puer et monachus
wird Necr. S. Max. III id. Aug. erwähnt.
Fritharun (1), weibl. Name, s. Förstemann I 429 f. (Frithurun etc.)
Der Name war in der sachsischen Königsfamilie üblich (Dümmler a. a. 0.
580). Man wird zunächst an Friderun, die Schwester der K. Mahthilde,
denken, deren Todestag das Necrol. bei Brower Ann. Trev. I 470,
Leibnitz Ann. II 240 : 4 id. Jan. Friderun soror Mahthild reginae,
deren Todesjahr 971 das Necrol. Fuld mai. : Fridarum comitissa et
ancilla Christi II id. Ian. bieten. Vgl. noch Gerhardi Vit. s. Udalrici
(SS. IV 379).
Gerbirh afö (47). Es kann nur an die Äbtissin von Ganders-
heim gedacht werden, die Tochter Herzog Heinrichs von Bayern,
Schwester der Herzogin Hadewig von Schwaben uud Lehrerin der
Dichterin Hrotsuit (Praef. ad. vit. b. M.), welche 959 — 1001 dem
Kloster vorstand. Sie starb id. Nov. 1001 (Ann. Hild. SS. III 92).
Gerliard eps (8). Der heilige Gerhard, Bischof von Toul 963,
März 29 bis 994, Apr. 22. Er war ein Schüler Bruno's von Köln
und von diesem eingesetzt, zu Köln geboren und gebildet (Dümmler S. 374).
Gmlbertm ni. (36) nicht festzustellen. Auch Piper II 127io,
II 58io, II 436i4 u. s. f. hat den Namen.
Heiluutfi a$p (46). Dieser weibliche Name, zu Hai stehend
(Förstemann I 596) kehrt bei Piper (Ind. S. 456) oft wieder. Ich
konnte die Äbtissin nicht ermitteln.
Hcinrie. Der Name findet sicli durch Erp getrennt, Z. 3 zweimal.
Tnter der grossen Zahl seiner Träger denkt man zuerst an den Bischof
von Trier, einen Verwandten des K. Otto, welcher nach gewöhnlicher
Annahme (Görz Reg. d. Erz. S. 5. Ders. Mittelrh. Reg. I 283) am
3. Juli 964 starb, nach Ann. Hild. SS. III 60 sogar 963. Zwei Urkk.
\om 17. Sept. 964 u. 5. März 965 scheinen diesem sonst beglaubigten
Todestag zu widersprechen (Görz Mittelrh. Reg. I 284, Nr. 998 f.).
Indessen spricht gegen den Bischof, dass jede Charakterisierung desselben
durch eps oder archieps fehlt: was bei dem Ordinarius loci nicht an-
zunehmen ist. Der Herzog Heinrich von Bayern, Otto's d. Gr. Bruder,
war 955 Nov. 1 bereits verstorben; sein Sohn Heinrich II war beim
Tode seines Vaters vier Jahre alt und starb 995 in Gandersheim beim
Besuche seiner Schwester der Äbtissin Gerberg; er ist zweifellos einer
der hier Genannten. Das Necrol. S. Maxim, erwähnt zum II kal. Mart.
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15o
i\ X. Krau^
eines Heinricus dux beate memorie: er kann weder der genannte Bayern-
herzog, noch sein Vater sein, da ersterer am 28. Aug., letzterer 1. Nov.
das Zeitliche segnete; Hontheim Hist. I 383 u. Prodr. II 971 identi-
h* eiert den Heinrich des Necrologiums mit dem 1047 zu Trier verstor-
benen und dort beigesetzten (Herrn. Contr. z. J. 1047) Heinrich VII
von Bayern; aber auch dessen Todestag (14. Okt.) stimmt nicht. Der
Heinrich des Maximiner Nekrologs kann nur Heinrich V, Herzog von
Bayern, sein, der zwischen 993 — 996 die Vogtei von St. Maximin er-
hielt und am 27. oder 28. Febr. 1026 starb (Riezler Gesch. Bayerns
I 439. D. Biogr. XI 460). Er war der Sohn des Grafen Siegmund
Kunutz von Lützelburg und könnte einer der in unserm Diptychon ge-
nannten Heinriche sein. Ausserdem l&sst sich an Heinrich, den Sohn
K. Otto's und Adelheids denken, der 952 oder 953 zur Welt kam und
schon als Kind, vor dem zweiten Sohn dieser Ehe, Brun (957) starb
(s. Dümmler a. a. 0. 213, 292); weiter an Heinrich, Sohn Hugos von
Francien (956) Herzogs von Burgund, nicht wol an den nur von Wi-
dukind II c 26, 33 erwähnten und schon 944 unmündig verstorbenen
Heinrich, Sohn Giselberts und Gerbergas. Ausserdem wird ein säch-
sischer Graf Heinrich zum Jahr 955 im Gefolge des Herzogs Herman,
im Kampfe gegen die Slaven, genannt (s. Dümmler S. 250). Endlich
kann auch an Heinrich, Sohn der unten zu Voda (4) genannten Grafin
Uda gedacht werden, der in der berührten Urkunde von 963 erwähnt
wird. Eines Henricus laicus • frater nostrae congregationis gedenkt das
Necrol. s. Maxim, zum VI. non. Mai.
Ifcbnrüic (39). Der Name häufig, s. Förstemann I 657. Piper
Ind. p. 457. Ein Helmrich eps unbekannten Sitzes eb. II 384, 6 .
Nicht festzustellen.
Ida (4). Ohne Zweifel Ida, die schone Tochter des Schwaben-
herzogs Hermann, schon 940 (946?) dem Sohne Otto's d. G. Lhulolf
verlobt, 947 oder 948 (949?) diesem angetraut (Dümmler S. 150, a. 1\
957 (Sept. 6) durch den Tod Liudolfs Witwe, 986 verstorben (98(> :
Ida qnoque regalis domina, conlectalis Liudolfi tilii magni Ottonis im-
peratoris obiit.' Annal. Quedl. SS. III 67). Eine Ida soror nostrae
congr. hat das Necr. s. Maxim, zum IUI non. Febr.
Idishild (4). Ich kann die Person nicht nachweisen, aueh den
Namen nicht, der bei Förstemann zu Idis (I 773) fehlt.
Lant (48). Das den Schluss des Verzeichnisses bildende Wort.,
in unserer Photographie nicht gut wiedergegeben, ist vermutlich ein
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Üin Diptyehnu «ler Abtei St. Maxiuiin hei Trier.
15l
Franenname wie die vorhergehenden. Förstemann I 830 hat zwar Lant
nur als Männername, doch ist kein Zweifel, dass die Form sowol =
Lando, m., als = Landa, f. (S. Pol. Irm. S. 55, 74 f.) ist. Persou
nicht festzustellen.
LhUbraJU (4). Name bei Förstemann I 862. Ein Lintpert wird
als Vasall des in der Schlacht von 953 getöteten Grafen Adalbert von
Marchthal genannt (Dümmler S. 231). Zwei Weissenburger Mönche des
Namens bei Piper I218 15 ,II 184 l4 . Unmöglich die Person festzustellen.
Lmthard (5). Vielleicht der spätere Abt von Weissenburg, der
1002 eingesetzt wurde (Liuthardus successit, Ann. Wiss. SS. 111 70)
und bis 1030 lebte.
Mahthild (1). Man kann an die Königin Mahthilde, die am 14.
März 968 (Dümmler S. 440, A. 1) in Quedlinburg starb, denken. Wahr-
scheinlich aber ist die Tochter Ottos d. Gr. und Adelheids gemeint,
welche 955 geboren (ann. Quedl. SS. III 58), 966 im zwölften Jahre
stellend zur Äbtissin des Servatiusklosters in Quedlinburg eingesegnet
wurde und 999 starb (Thietm. IV 27. SS. III 780). Auch könnte an
Mahthilde, Tochter Liudolf s und Ida's, die spätere Äbtissin von Essen
gedacht werden.
Meffhtburff (4) als Männer- und Frauenname bei Förstemann I
889. Nicht festzustellen. Piper hat den Namen einigemal, s. Index S. 478.
Mrf/inheri (19). Der Name sehr gewöhnlich, s. Piper Index S.
479. Ein Bischof von Lausanne, Maginar, Magnerius (947—968:
Mainherus ordinatus est episcopus, Ann. Lauson. SS. III 152) könnte
in Betracht kommen.
Ohio und Otto (1). Der an erster Stelle, au der Spitze des ganzen
Verzeichnisses Genannte ist zweifellos der Kaiser, gest. 973, 7. Mai
(y n. A. nicht vor Aug.) zu Memleben (s. d. Belege Dümmler S. 510).
Auffallend ist der Unterschied in der Sehreibung des Namens. Förste-
mann I 163 führt zwar die Form Odto, nicht, aber Otdo an. An zweiter
Stelle ist gewiss K. Otto II genannt, der 954 als Sohn Ottos I und
der K. Adelheid geboren wurde (Dümmler S. 292, A. 2), 967 zum
Kaiser gekrönt, 973 Erbe seines Vaters, im J. 983 Dez. 7 starb.
Itapilo (27). Person unbekannt. Der Name fehlt bei Förstemann;
vielleicht identisch mit Roppulo, Itoppulu bei Piper II 307, I3 .
Jleginboll (13 u. 33). Man könnte an Iteginbald, des hl. Udal-
rich Schwestersohn denken, der indessen bereits 955 auf dem Lechfelde
tiel (Gerhardi vita s. Udalr., SS. IV 402). Ein Reginbaldus comes
wird in Lantberts vita s. Heriberti (SS. IV 741) als Urgrossvater des
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*?■-}*
152
F. \'. Kraus
Kölner Erzbischofs^ Vater von dessen Grossmutter Imma, genannt. Auch
an ihn kann hier kaum gedacht werden. Ebenso wenig an den S]>eierer
Bischof Reginbold, der 946 den Stuhl bestieg und 950, 13. Okt, starb
(Ann. Wissemb. SS. III 59). Der Name ist überaus gewöhnlich (s. Piper
Index p. 496) und schon darum die beiden durch keinen Beisatz cha-
rakterisierten Personen schwer festzustellen.
Beginnolt (26). Der Name sehr häufig, s. Piper Index p. 497.
Zu spät fallen wohl ein Reinoldus, der 1023 Bischof von Altenhurg
wird (ann. Hildesh. SS. III 96), und ein Abbas Mimil. Reinoldus (Thiettn.
VII 5 zu 1014, SS. III 839), der 1016 abgesetzt wird (eb. 84ß).
Siehe zu Vuerinhari (14).
Rkheri (37). Der Name öfter bei Piper s. Index p. 498, 499
in verschiedenen Formen. Man könnte an den um 982 ermordeten
Richerus, Neffen des Bischofs Wiefried von Verdun, denken (gest. ep.
Vird. SS. IV 46) ; vielleicht auch an den Geschichtsschreiber von St. Remi.
dessen Geburts- und Todesjahr nicht feststeht, der aber um 995 — 99ß
den Anfang seiner Chronik schrieb (Wattenbach D. GQ. I 332).
Richild (4). Der Name oft in den Fonnen Richilt, Richild, Riehi-
lint bei Piper, Ind. p. 499. Ich denke an Richilda, die Tochter Boso's
undWilla's der Altern (Liutprand. Antap. IV 10 zum J. 931, SS. III
318), deren Todesjahr mir allerdings unbekannt ist. Der Name kam
in den grossen lothringischen Familien auch sonst vor, ich erinnere an
die nach 910 verstorbene Kaiserin Richilde, die Gemahlin Karls des
Kahlen (Dtimmler Ostfr. R. II 670).
Rieholf (41). Der Name ist in seinen verschiedenen Formen Ri-
cohlf, Ricolf, Ricolfus, Riculfus häufig bei Piper vertreten. Vgl. Forste-
mann I 1052. Ich kann die Person nicht nachweisen.
Ricgouo (2). Nicht nachzuweisen. Der Name kommt in den For-
men Richgowo, Richgovoo, Richkow, Richoo öfter vor, s. Förstemann
I 1044, Piper II 190 7 (Richgouuo). Am nächsten lägen der Lacomblet I,
Nr. 97 zum J. 947, dann die SS. in 395 (bei Flodoard), 603 (bei
Richer) Genannten.
Ricuuin (2). Der Name ist so gewöhnlich (Förstemann I 1051.
Piper Index 499), dass eine Bestimmung schwer ist. Man denkt zu-
nächst an den in Sigeberts Miracula s. Maximini, also c. 966 (SS. IV
234) als noch lebend aufgeführten Richwinus monachus.
Risolf (4). Der Name nicht ganz selten (Förstemann I 1059 ;
Piper Ind. p. 601). Ein dem 10. Jh. angehörender Risolf bei Dronke
Cod. dipl. Fuld. Nr. 709.
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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin hei Trier. 153
Buotbratit (25). Die zahlreichen Formen des Namens s. bei
Förstemann I 720 f. unter Hrodebert; dazu Piper Ind. p. 505. Ob an
Rotbert, den Gegner Bruns um 959 (Dümmler Otto I 309) gedacht wer-
den kann? An den Erzbischof von Trier, Sohn König Rudolphs von
Burgund (931—956, Mai 19) wohl nicht, eher an Rothbertus oder
Rupert, der 970 Erzbischof von Mainz wurde und 975, Jan. 13 starb.
Er war nach dem bei Joannis I 447 angeführten Chron. Magdeburg,
ex nobilissimo Saxonum (genere).
Suidger mo)iac. (34) Ich denke an Suitger, der 993 Bischof
von Mimigardefort (Münster) wurde und 1011 starb. (Ann. Lamb. SS. III
69 zu 993: Dodo episcopus Mimigardevardensis obiit, cui Suigerus vir
illustris s. Halberstadensis ecclesiae coenobita successit. Vgl. SS. IV 799.
Todesjahr Ann. Quedl. SS. III 80 u. s. f.)
Suitger (42). Nicht nachzuweisen. Die Schreibung verschieden
von dem Z. 34 genannten Mönch.
Tefilin (10). Förstemann hat die Formen Tetzelin, Tecelyn aus
dem 11 Jh. Person unbekannt,
Thedhrauan (3). Ich kann weder Name noch Person nachweisen.
Der Name fehlt bei Förstemann und Piper.
TJiiedircche (1). Ungewöhnliche Form eines bekannten Namens.
Man denkt an Theoderich, Bischof v. Metz (964, Dez. — 984, Dez. 14),
doch fehlt die Charakterisierung durch das beigesetzte episcopus; das-
selbe gilt von Theoderich, Bischof von Trier, welcher 955 — 977, Juni 5
sass. Sonst könnte an Theoderich gedacht werden, der seit 982 als
sächsischer Pfalzgraf erscheint (Dümmler 539 ; vgl. S. 264 : Thiadrich
ttraf von Nordthüringen, zu 955). Eines Theodericus presbyter et abbas
gedenkt das Necrol. s. Maximini zum XVI. kal. April.
Uualdburg (1). Die verschiedenen Formen dieses bekannten Frauen-
namens geben Förstemann I 1241 und Piper Ind. p. 522. Die Person
nicht festzustellen ; Papebroch vermutet eine Schwester Mahthilds, der
Äbtissin von Quedlinburg.
Uualdolf (23). Der Name häufig, s. Förstemann I 1248; Piper
Ind. p. 524. Person nicht festzustellen.
UmUhus i (3). Förstemann hat den Namen weder zu I 746 noch
1240. Ebenso fehlt er bei Piper. Person nicht nachzuweisen.
Uitendilburh afö. (45). Der Name nicht ungewöhnlich: Förste-
mann I 1255, Piper Ind. p. 526. Man kann wohl nicht an Wendil-
burc denken, die ein gewisser Rihdat in der Zeit Otto's d. Gr. mit
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io4
V. X. kr
EV
brem Vater freilässt und dem Kloster der hl. Maria in Coblenz wachs-
zinspflichtig macht (Günther Cod. dipl. I Nr. 31, p. 94).
Uuerin (20). Der Name sowohl in der Form Werin, als Verin,
Werino, Wirin, Hwarin, Varin, Warin häufig: Förstemann I 1264 f.,
Piper Ind. p. 526 f. Es liegt am nächsten, hier Warinus oder Werinus,
den spätem Erzbischof von Köln 976—984 (gestorben 985, Sept. 21),
der auch im Necr. s. Max. I kal. Oct. nicht fehlt, anzunehmen.
Uuerinheri (14). Vielleicht der 968 zum Abt von Fulda gewählte
Werinharius (ann. Hildesh. SS. III 62 f., IV 411, 415, 417, 418);
vielleicht aber auch Werner, der mit seinem Bruder Reinald mit dem
Erbe ihres Vaters Richar belehnt wurde, welch letzterer nach Entsetzung
des Grafen Reginar von Hennegau durch Bruno mit dessen Lande belehnt
worden war (958). In diesem Falle wäre Reginnolt (26) vielleicht
Werners Bruder Reinald (vgl. Dummler S. 297). Ausserdem wären zu
notiren Werinharius tilius Liutharii, der sich 998 verheiratet (Thietm.
IV 25, SS. III 779) und Werinharius comes Lotharing., der 1016 stirbt
(Thietm. VII 32, SS. III 851). Beide fallen indessen etwas zu spät.
Ukfriht eps (7). Gewiss nicht Wichfried von Köln (923—953.
Juli 9; Flod. SS. III 402 f. u. s. f.). Man wird nur an Wiefried,
Bischof von Verdun denken, dessen Episkopat Garns 652 von 962 — 972,
dessen Todestag derselbe 983, Aug. 31 angiebt — Zahlen, welche ge-
wiss nicht richtig sind, da eine ITrk. von 959 ausgestellt ist anno or-
dinationis domni Wicfridi sanetae Virdunensis ecclesiae antistitis primo
(Hist. de Metz IIP 74; Dümmler 339, A. 1. 431). Nach Thietm. IV
26 SS. III 779 hätte er 997 noch gelebt. Die Nennung Wiefrieds von
Verdun als Episcopus erklärte dann vielleicht, weshalb sein Vorgänger
Berenger nicht als solcher aufgeführt wird (Z. 2); er starb als Mönch
(Mabill. Anal. Bdct. 379, Dümmler 339 A. 1).
Uuieman mtmac (30). Der Name einigemal bei Piper, Ind. p. 528.
in verschiedenen Klöstern vertreten.
T r uilkhrlm c;w (9). Ich denke hier mit Wiltheim nur an Wil-
helm, Erzbischof von Mainz, den unehelichen Sohn K. Otto's I, welcher
929 geboren, 954, Dez. 17 zum Erzbischof gewählt, 968, März 2
starb (Dümmler S. 8, 12, 271—73, 438—440), indem das Fehlen
dieses Ottonen sehr auffallend wäre. Papebroch S. IX will, weil der
Titel episcopus, nicht archiepiseopus lautet, einen Bischof Wilhelm von
Mimigardeford (Münster) annehmen. Ich finde einen solchen um diese
Zeit, in Münster nicht; 967 stirbt der Bischof Witlebald oder Hildebold
von Münster; Papebroch scheint den Namen verwechselt zu haben.
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ttin Diptychon der Abtei St. Maximiu hei Trier. \tyfi
Uuihtmn (17). Vermutlich Graf Wichmann II, Sohn Wich-
manns I, von % Sachsen, der 967, Sept. 22 seinen Untergang fand
(Widnkind III 69, Dümmler 434, 579-82).
Uuinatheri (3). Der Name fehlt bei Förstemann und Piper,
wenigstens in dieser Form. Person unbekannt.
Uhrdun (21). Frauenname, bei Förstemann I 1328. Vgl. Piper
Ind. p. 531 (Vuirtun, Uuirtun etc.). Person nicht nachzuweisen.
Uoda (4). Frauenname (Woda, Förstemann I 1333). Zweifellos
9
die Vda comitissa, deren Todestag zum VI id. Apr. das Necrol. S. Maxi-
mini (Honth. Prodr. 973, Kraus B. J. a. a. 0. 112) verzeichnet und
welche 963, Mai 18 dem Kloster des hl. Maximin ihr Erbgut Trisinga
im Rizzigau schenkt« (Honth. Hist. I 297, Mittelrh. ÜB. II 625, Nr. 242,
Görz Mittelrh. Reg. I 280, Nr. 386).
Es ergiebt sich aus dem Vorstehenden nachfolgendes Resultat.
Von den 75 Namen des Verzeichnisses gehören zwölf gewiss, ausserdem
vielleicht zwei andere Fraueu an; die übrigen sind Männernamen. Als
mit Bestimmtheit festgestellt werden zu betrachten sein sieben Männer
und sechs Frauen ; bei 24 Männern und 4 Frauen stellen sich wenigstens
begründete Vermutungen ein. Die festgestellten Persönlichkeiten sind:
Kaiser Otto 1, gest. 973, Mai 7.
Kaiser Otto II, geb. 954, gest. 983, Dez. 7.
Bruno, Erzbischof von Köln 953, Aug. — 965, Okt. 10.
Euueracar, Bischof von Lüttich 959—971.
Gerhard, Bischof von Toul 963, März 29 — 994, Apr. 23.
Wicfriht, Bischof von Verdun 959—983, Aug. 31 (V) bez. 997.
Wilhelm, Erzbischof von Mainz, geb. 929, reg. 954, Dez. 17 —
968, März 2.
Kaiserin Adelheid, Otto's I Gemahlin 951—999.
Alf rat, Tochter Gieselberts, starb V
Friderun, Schwester der K. Mathild, gest. 971.
Gerberg, Äbtissin von Gandersheim 959 — 1001.
Ida, Witwe Liudolfs 957, gest. 986.
Uoda, Grätin, 963 urkundl. bezeugt.
Von den beigesetzten Daten sind, wie man sieht, für die Datie-
rung ausschlaggebend die Episkopate Bruns und Gerhards von Toul:
Bron stirbt 965, Gerhard wird erst 963 Bischof. Unser Dokument
ist also zwischen 963 — 965 geschrieben, wozu alle übrigen Daten
stimmen. Papebroch hat das schon richtig gesehen. Das» der Bischof
Ton Trier Heinrich I (956 — 964 Juli 3), obgleich ein Verwandter des
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Ottonischen Hauses, bez. sein Nachfolger Theoderich I (965 — 978).
fehlt, wird sich nicht aus dem schlechten Verhältnis der Abtei zum
Erzbischof von Trier (vgl. Chron. I. Maxim. Honth. Prodr. 1008 f.)
erklären, sondern aus dem Umstand, dass der Name des Bischofs im
Kanon von seihst seinen Platz hatte. Die besondere Eintragung der
Ottonen u. s. f. auf einem eigenen Diptychon konnte nicht befremden,
nachdem Otto I und seine Familie die Maximiner- Abtei in so ganz be-
sonderer Weise in ihren Schutz genommen hatte (eh. 1108, Görz
Mittelrh. Reg. 1 270, Nr. 956, 278, Nr. 981).
Zusätzlich zu den Mitteilungen des Herrn Prof. Kraus weise ich
auf eine dem Anscheine nach unedierte alte Namenreihe aus
S. Castor in Koblenz hin, welche sich in einem Evangeliar des
Stiftes aus dem Ende 9. Jhs., fol. Pgt. unfoliiert, jetzt Trierer Dombibl.
Nr. 136, befindet: freilich bin ich infolge anderweiter Beschäftigung
nicht in der Lage, zu der Erklärung derselben beizutragen, wie ich
auch meine im .1. 1880 genommene Abschrift nicht nochmals mit dem
Or. collationieren konnte, doch hat Herr Dr. Feiten in Trier freund-
lichst eine nochmalige Durchsicht meiner Abschrift übernommen.
Dem Text der Evangelien gehen in der Tis. wie gewöhnlich die
Canones voraus, beim Beginn derselben steht von der Hand des Schreibers
der ganzen Hs. : Vuaniggus peccator nomen habeo, in uite libro mei
memoriam condo. Vor den Canones standen Arcaden in der Art der
Canonesbogen ; von ihnen sind jetzt mindestens 2 Bll. weggeschnitten,
nur ein Blatt mit. Arcaden ist noch erhalten. Dieses Blatt weist folgende
Namen 9. Jhs. auf:
[Bl. l a ] Reginhart Rebuuuinus Reginardus Einart Guodouuinus
Sigifridus Pro oma l ) eclesia. — Hildigunt Ruobraht Fuolhnant Ileirbraht
Godebraht Meginsuuint Ilohtbraht Reginbraht Folbraht Grimolht Gerholt
Wikarht Folbraht Reginraunt Nodinh Hehtdila Ilasso Halderaht. —
Vuolbret Vuillidrut Rubothart Thiederat Rathilt Vuanfrit Gunderät Elbui
Thiederat Rathilt Herfrit Starburc Uualburc Gerbrat Fegindrut Hiegooz
Liutuualt Rihat Rihat. — Uerleuuin Reginsuint Nantere Gerbrat.*)
Eodem die, quando fuit missa sancti Stephani, fit obitus Obertis.
Sanderat f. Iluodila f. Heriger.
|BI. l b | Wolbolt Meginrat, Dieint Wifrit'Woffo. Adelgel Volbertus.
«) So.
*) Von hier ab wenig späterer Nachtrag.
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Ein Diptychon der Abtei St. Maximin bei Trier.
157
Ausser dieser Nainenreihe enthält die 11s. noch nach dem Jo-
hannesevangelinni die folgende ungedruckte Aufzeichnung über die
Einweihung der Castorskirche am 27. Juli 1208: Anno domini M° CC°
VI1I° epacta uua lnna XI a Yl a kalendas augusti dominica die dedi-
catum est hoc templuui a venerabili patre Iohanni archiepiscopo Trevcrice
sedis in honore sancte et individue trinitatis, sancte dei genetricis Marie,
et saucti Castoris sacerdotis et coufessoris et omni um sanctorum. in
maiori altare ipsius ecclesie sunt reliquie de capite et spiua dorsi
sancti Castoris confessoris, de crepundiis Ihesu Christi, de lingno dominice
crucis, de vestibus sancte Marie virginis, de reliquiis sanctorum Gor-
gonii Wagni Victoris Felicitatis martirum, de sudario sancti Thoine
episcopi et martiris et sancti Liborii episcopi et aliorum plurimonim
sanctorum. in altare sancte crucis et sancte dei genitricis sunt reliquie
sancti Castoris et de ligno sancte crucis, de sepulchro domini, sanctorum
Thebeorum martirum. in altare sancti Iohannis apostoli sunt reliquie
sancti Castoris, de columpna, in qua Christus fnit ligatus et tiagellatus,
et de sepulchro sancti Iohannis eiusdem et de pulvere, qui inde scaturit.
Diese Aufzeichnung war bisher nur aus einem Archivrepertorium von
S. Castor 18. Jhs. bekannt (vgl. Görz MR. Reg. 2 Nr. 104Ü), wohin
sie ex libro minori evangeliorura, d. h. aller Vermutung nach aus dein
jetzigen Trierer Codex, eingetragen war. Lamprecht.
-»o»$ö€^«
Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M.
Von W. Conrady, Kreisrichter a. D. in Miltenberg.
(Mit Tafel II u. III.)
Im Verfolg meiner Forschungen nach den Überresten des römischen
Limes entlaug dem Maine, über deren seitherige Ergebnisse in der Westd.
Zeitschr. III, S. 266 ff. und im Westd. Korrbl. III, Nr. 72 berichtet wurde,
ist es mir nun im verflossenen Herbste auch gelungen, das vor zwei Jah reu
vergeblich gesuchte Limeskastcll in Obernburg aufzufinden. x )
Schon bei der früheren Untersuchung war ich auf die inmitten des
unteren Stadtteiles etwa 225 Schritte vom Mainufer entfernt gelegene Wern , -
sche Gerberei aufmerksam geworden, weil vor Jahren dort bei der Anlage von
1) Dasselbe ist mit Zugrundlegung der bayor. Kataster - Vermessuugskarte auf der
beigegebenen Tafel II sowohl iu seiner Gesamtlage in und zu diesem Städtehen mit der
Orchiten Umgebung, als auch in vergrößertem Massatabe dargestellt, und die beigefügten
Str&ssennamen , Hausnummern etc. durften die Orientierung bezuglich der nachfolgenden
Darstellung wesentlich erleichtern.
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158
Conrady
Lohgruben altes Mauerwerk angetroffen worden seiu sollte. Auch jetzt war mau
liier wieder, wie ich leider erst anfangs August erfuhr, schou im Frühjahr dieses
Jahres bei der Eingrabung neuer Kufen auf ein angeblich mehr als meterdickes,
sehr festes Mauerfundament gestossen, hatte dasselbe aber grundlich ausge-
brochen. Seine Gestalt wurde übereinstimmend als bogenförmig bezeichnet, auf-
talligerweise aber selbst von dem bei der Wegräumung beteiligten Maurer gerade
iu umgekehrter Richtung, als dieselbe sich in der Folge thatsächlich erwies,
wo es sich ergab, dass hier ein Stück der nordöstlichen Eckabruudung der
Frontmauer des Kastelies zerstört worden war. Zunächst schien die ange-
gebene Richtung gegenüber der vorhandenen Terraingestaltung einen der-
artigen Schlii8S nicht eben nahezulegen; auch hatten die ungeschlachten
Steine, welche als Kopfsteine aus jenem Fundament bezeichnet wurden, nicht
das Aussehen römischer Werkweise, und eine Eingrabung in möglichster
Nähe der Lohgruben förderte keinerlei römische Anhaltspunkte zu Tage
Das ungemein freundliche Entgegenkommen des Grundbesitzers und seines
Nachbars ermunterte jedoch, die durch die zwei unbestellten Baumgärten an
ihren Hofraitheu gebotene Gelegenheit zur Fortsetzung von Versuchen nicht
unbenutzt zu lassen. Hier zeigte sich denn in zwei, um 20 bzw. 30 m von
der Frühjahrsfundstelle entfernten Einschnitten, unter nietertiefer Auffüllung
von schwärzlicher Dammerde und modernem Bauschutt, Mauergeröll, dessen
zuerst losen Mörtel- und Steinbrocken weiter unten in festerem Gefüge zu-
sammenhingen, so dass es den Anschein hatte, als sei die innere Füllung
einer kolossalen Mauer getroffen. Allein da sich selbst bei 4 m Breite der
Grube keine Mauerkanten nachweisen Hessen, so handelte es sich doch eben
nur um eine fast meterstarke Lage mörtelreichen Schuttes. Unter demselbeu
wurde auch zuletzt in der entfernteren Eingrabung eine mehrere Centimetcr
dicke Horizontalschichte von verwitterter Ziegelmasse angetroffen, die über
einen auf dem „gewachsenen 44 Kiesbodeu aufliegenden Estrich von Steinbrock en
und Kalkmörtel gebreitet war. Das Aussehen von römischem Beton hatte
derselbe nicht, und auch die geringfügigen hier gefundenen Gcfassscherbcu
trugen keinen römischen Typus.
Anschliessend an jenen Estrich kam nun ein noch in festem Mörtel-
verband sitzender Haustein, 1,20 in lang und 22 cm hoch, zum Vorschein,
der völlig einer Treppenstufe glich ; und hier gelang es denn nach mehrtägiger
Arbeit endlich, in 2,10 m Tiefe die gradlinig verlaufende Kaute der untersten
Schichte eines Mauerfundameutes zu ermitteln. Seine Steine waren nicht
nach Art einer trockenen Rollieruug aufrecht gestellt, wie dies bei römischeu
Fundamenten gewöhnlich angetroffen wird, sondern lagen wagrecht iu #e-
geschlossencm Kalkmörtclverhand auf dem grobkörnigen Kiese des Urbodeus.
Nach Wegräumung eines isolierten Mauerklotzes, welches in mehreren noch
zusammenhängenden Schichten vornübergestürzt, fast den Anschein eines Ge-
wölbes bot, fand es sich denn, dass jener Fundameutrest zu einer kolossalen,
1,85 m dicken Mauer gehörte, welche staffclförmig in der Art ausgebrochen
war, dass ihre entgegengesetzte Seite noch in 7 Steiulagen, nur 60 cm unter
der Oberfläche, aufrecht stand. Diese Seite, deren Kante ziemlich geuau
mit dem hohen Zaune zwischen dem Klimuier'scheu und anstosseuden Wohl-
beck'schen Besitztum zusammenfiel, war vorerst noch nicht zugänglich. Bei
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Die Ausgrabung des Limes-Kaste 1 !.* in Obernburg a. M.
159
vorläufiger Untersuchung schien aber gerade hier eine starke Mauer recht-
winklig abzuzweigen. Durch entsprechende Erweiterung der vorhandenen,
wwie neue Eni einschnitte in der Richtung des aufgefundeneu Fundamentes
konnte zunächst auf eine gerade Erstreckung von In m die Fortsetzung der-
selben, einseitig bis auf die letzte Schichte zerstörten, anderseits noch mehr
erhaltenen Mauer konstatiert werden. Über ihre Herkunft und Bedeutung
hatte sich bisher immer noch kein sicheres Urteil fallen lassen. Schien vieles
des seitherigen Befundes geradezu auf nicht römischen Ursprung hinzuweisen,
«. lag doch auch wieder die Frage nahe, welches mittelalterliche, so gänzlich
au» jeder Erinnerung entschwundene Gebäude solch 1 massiges Trümmerwerk
hinterlassen haben könnte. — Nun wurde es jedoch plötzlich Licht. Es kamen
nämlich aus der Tiefe nicht blos verschiedene sauber [abgerichtete Mauer-
steine zum Vorschein, die nach Grösse und Form vollkommen den charakte-
ristischen römischen Kopfsteinen entsprachen, sondern auch das Fragment
einer Halbsäule mit leistenartiger Erbreiterung der Basis, in welcher unzwei-
deutig einer jener nicht weniger typischen römischen Zinnendeckel zu er-
kennen war. Ohne Bedenken durften jetzt auch zwei ausgegrabene, 21 cm starke
Sandsteinplatten mit ausgehauenem Karnies an der vorderen Schmalseite als
Teile eines römischen Mauergesimses angesprochen werden, und auch ein
Stück des üblichen abgeschrägten Hausteinsockels römischer Wehrbauten
wurde entdeckt, dieses jedoch bemerkenswerter Weise als Füllbrockcn im
inneren Mauerkern verwendet.
Ohne Zweifel handelte es sich hier also um römisches Mauerwerk
und bei seiner Ausdehnung und der bedeutenden Stärke von fast 2 m konnte
wohl nur eine Kastellmaucr in Frage kommen. Folgeweise mtisste dann
alter auch der erwähnte rechtwinklige Maueransatz einem nach innen springen-
den Turm angehören, und dies bestätigte sich vollkommen. In dem Wohl-
beck'schen Gärt eben wurde nämlich, soweit es die zu schonende Bcprlanzung
gestattete, ein um 2,45 m aus der Hauptmauer zurücktretendes, noch voll-
ständig festgefügtes Mauerviereck von 4 m Breite nur 60 cm „unter Terrain"
blosgelegt. Von seinen 1,12 m dicken Seitenwangen war die eine auffallig
inkorrekt hergestellt ; die abschliessende dritte Wand zeigte nur 90 cm Stärke.
Zwischen Hauptmauer und Turm war ohne äusserlich sichtbare Fuge kein
innerer Verband durch Verzahnung der Steine hergestellt, ein Unterschied in
Behandlung oder Mörtel, der etwa auf eine unglcichzeitige Anlage hätte
schliefen lasseu, jedoch nicht zu bemerken. Mit vollkouunner Schärfe Hess
»ich auch noch nachweisen, dass der Turm am Fundament der Ausscnmauer
einen Vorsprung von 40 cm gehabt hatte, der sich über Erde wohl auf 20 cm
?emiudert haben mochte.
Selbstverständlich war es nun nächste Aufgabe, festzustellen, ob der
Tunn etwa einem Thore (hier also der jßorta jtriiicip. sinistra) angehöre, oder
ob er ein einzelner Zwischeuturm sei. Die Untersuchung ergab das letztere;
denn nach der einen Seite hin konnte, zunächst nur mit dem Sondiereisen
^wepen Gartengewächsen), und dann in 3,50 m Entfernung durch eine Ein-
Krabung, welche jedenfalls die Seitenmauer eines korrespondierenden Turmes
Hatte berühren müssen, so aber schon bei 55 cm Tiefe den Kiesuntergruud
traf, der Mangel jeglicher Matterspur dargethan werden. Nach der anderen
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160
Conradv
Richtung wurde auf 4 m Lauge die Rückseite der Hauptmauer, welche keiue
Unterbrechung zeigte, fast 1,50 m tief biosgelegt und weder au ihr uoch
durch horizontales Einstechen der Sonde einen ganzen Meter weiter das ge-
ringste Anzeichen eiuor Mauerabzweigung verspürt. Die Rückseite der Kastell-
mauer, hier nur vou 35 — 40 cm Humus überlagert, fand sich zwar sehr fest
in reichlichem Kalkmörtel, abei ausserge wohnlich iukoirekt hergestellt. Die
plumpen, gänzlich unbearbeiteten Steine ohne richtige Lager- und Vertikal-
flächen waren höchst unordentlich geschichtet uud mehrfach sasseu 3 — 4
breit klaffende Stossfugen direkt übereinander.
Sehr bemerkenswert schien es, dass der aus grobem Kiesgeröll be-
stehende Urboden hier nur 55 bis 60 cm unter der Oberfläche lag, während
er vor der Ausseuseite der Mauer erst bei 2 bis 2,20 m Tiefe angetroffen
wurde. Augenscheinlich war also die Kastcllmauer längs dem Hände einer
etwa 1,50 m hohen Bodenwelle errichtet und diese als innere Wallbank be-
nutzt worden. Dadurch erklärte es sich denn auch, dass demnächst aussen
vor der Mauer nicht der übliche Wallgraben aufzufinden war: der natürliche
Höhenunterschied des Terrains, welcher der gewöhnlichen Grabentiefe gleich-
kam, hatte ihn offenbar überflüssig erscheinen lassen.
Etwa 25 m mainwärt« von dem aufgefundenen Zwischenturm ergab
sich in dem Wern'schen Lohhofe noch ein letztes zugängliches Plätzchen
zum Eingraben, und hier wurde denn 2,15 m unter der Oberfläche ein scharf-
randiges Stück des gesuchten Mauerfundamentes von 1,85 m Stärke und zwar
glücklicherweise gerade an der Stelle aufgefunden, wo in deutlicher Krüm-
mung die Eckabrundung begann. Letztere konnte wegen des beschränkten
Raumes leider nicht verfolgt, jedoch nach dem blosgelegten kleinen Abschnitt
mutmasslich abgesteckt werden, und der so konstruierte Bogen stimmte nun
ganz wohl mit der Rundung des im Frühjahr in der etwa 12 m entfernten
Lohgrube ausgebrochenen Gemäuers zusammen, wie solche von einem in-
zwischen ermittelten weiteren Augenzeugen in offenbar richtigerer Auflassung
beschrieben wurde. Es konnte daraus mit einiger Sicherheit geschlossen
werden, dass die (an dieser Stelle wegen der Lohgruben und anstossender
Gebäude nicht zugängliche) Front mau er des Kaste 11 es (welches ohne Zweifel
die nach dem Maine zu gerichtete gewesen war), ungefähr 13 — 15 m weiter
vorwärts lag, die Entfernung derselben von dem Zwischenturme also beiläufig
40 m betrug.
Klar wurde es jetzt auch, dass der dicht vor der Kastellmauer ange-
troffene Estrich spätere Zuthat gewesen war. Es mochte hier wohl nach
Zerstörung des Kastells mit Benutzung der vorhandenen Flankenmauer irgend
eine Wohnstätte hergerichtet worden sein. Darauf deutete auch eine um-
fangreichere Feucrstellc hart am Maucrfuss hin, deren Schutt einige römische
llcizkachelu enthielt, sowie eine einschichtige Quermauer, die mit blossem
Lehmverband in die ausgebrochene Hauptmauer hincingeflickt war und, im
schrägen Winkel zu ihr, erheblich weit aus ihrer Vorderseite heraustrat, so
dass es anfänglich schien, es sei die Kastellmauer etwa an dieser Stelle vou
einem Wasserdurchlass durchbrochen.
In der Grube beim Beginn der Eckabrundung hätte sich noch ein Stück
wohlcrhalteuen Karniesgesimses ergeben. Überhaupt war nach und nach eine
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M.
161
Partie Mauerkopfsteine zusammengefunden wordeu, mit denen sich in mehreren
Lagen die gleichmässige Schichtung uud der korrekte Verband der äusseren
Verkleidung der Kastellmauer vor Augen stellen Hess. Diese Paramentsteine
wareu nicht blos „hammersauber", sondern mit Spitzeisen oder Fläche zuge-
richtet und hatten die Stärke von 13—15 cm. Es fiel jedoch auf, dass die-
selben durchweg nicht in die übliche Dreiecksform gehauen, soudern fast
balkenartig schmal waren. Sie konnten deshalb wohl sämtlich nur von dem
schmäleren Zinnenmauerwerk herrühren. Denn ein blosgelegtes Stück der
Hauptmauer zeigte bei 1,60 ra Gesamthöhe treppenartig noch 7 abgeglichene
Brockenschichten, die im Durchschnitt also fast 23 cm hoch waren, so dass
mithin die fehlenden Verkleidungssteine 20—22 cm dick gewesen sein mussten,
was sich denn auch in der Folge vollkommen bestätigte.
Die einzige nähere zugängliche Stelle, wo eventuell die Fortsetzung der
Kastellmauer nachgewiesen werden konnte, war nun noch der schmale Zwischen-
raum zwischen zwei Naehbarscheunen und hier fand sich auch 20 m von dem
Turme rückwärts in kaum Metertiefe das erwartete Mauerwerk vor; es er-
streckte sich jedoch beiderseits unter die Scheunenmaueru und konute des-
halb nicht näher untersucht werden.
In Folge des günstigen Zufalls der Auffindung des mehrerwähnten
Zwischenturmes Hess sich schon jetzt der annähernde Grundriss des Kastelles
mit grosser Wahrscheinlichkeit konstruieren. Lag dieser Turm nämlich un-
gefähr 40 m rückwärts von der Lagerfronte, so war etwa noch einmal so
weit, also etwa 80 m rückwärts, die Prinzipalpforte zu vermuten. Da diese
aber erfahrungsgemäss hierorts gewöhnlich nicht in der Mitte der Flanke,
sondern in einem der Lagergrösse entsprechenden Abstand näher nach der
Frontseite zu liegen pflegte; so konnte der rückwärtige übrige Teil der
Klankenseite auf 90—100 in, die Gesamtlängenachse des Kastelies also auf
170—180 m geschätzt werden. Diese Annahme wurde durch die von mehreren
Einwohnern bestätigte Nachricht unterstützt, dass vor Jahren bei dem Hause
No. 101 in der „Oberen Gasse" eine unter die Strasse verlaufende ungewöhn-
lich starke Mauer angetroffen wordeu sei. Dieses Haus No. 101 liegt aber,
ca. 160 m von der Fundstelle im Wern'scheu Besitztum entfernt, geuau in
der Richtung, welche nach aller Wahrscheinlichkeit die Frontmauer des
Kastelies einhalten musste, und es durfte deshalb eine Erstreckung der letz-
teren auf diese Länge vermutet werden. Hiernach konnte denn um so eher
auf ein Lager von 175 bis 180 m Länge zu etwa 160 m Breite geschlossen
werden, als dieses Ausmass mit den Grössenverhältnissen des verwandten
Limeskastell es in der Altstadt bei Miltenberg (rund 160 zu 170 m) fast
übereinstimmt.
Der in Folge der bayerischen Katastervermessung auch von der
Stadt Oberuburg vorhandene Grundplan im Massstab von 1 : 2500 gewährte
ungemeine Förderung für das ohne ein solches Hülfsmittel kaum durchführ-
bare Unternehmen, indem der vermutliche Zug der Kastellmauer in diesen
Plan eingezeichnet und darauf die weitere u Operationen gegründet werden
konnten. Als ein sehr günstiger Umstand schien es sich dabei zu erweisen,
dass von jener wenigstens nur die Fronte uud der grössere Teil der Flanken
von den Gebäuden und Strassen des Städtchens bedeckt waren, dass dagegen
Westd. Zeitschr. f. Gesch. u. Kuuat. IV, H. 11
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162
Conrady
die ganze Dekumanseite mit ihren Eckeuabrunduugen ausserhalb der Stadt-
mauer, welche Oberuburg noch heute rings umschliesst, und vor den ehe-
maligen Wallgraben in freies Gelände fallen musste 1 ). In letzterem und
zwar in einer Wiesenparzelle wurde dann ungefähr 20 m vor der Ring-
mauer draussen neben dem am s. g. dicken Turm die letztere durchbrechen-
den Feldwege ein Einschnitt gemacht, der schon bei 65 cm Tiefe ein Mauer-
fundament in der auffälligen Breite von 2,20 m bioslegte. Dasselbe unter-
schied sich neben dieser grösseren Dicke auch dadurch wesentlich von dem
beschriebenen Mauerwerk der Flanke, dass sein kalkarmer Mörtel nicht mit
Main-, sondern mit rotem Schwemmsand bereitet und von sehr geringer
Bindekraft war *). Es blieb jedoch nicht der geringste Zweifel, dass das Fun-
dament der Kastellmauer angehöre, denn vor ihm konnte demnächst nach
Abräumung einer Berme von 70 cm Breite in dem bei 1,50 m Tiefe ange-
troffenen Urboden, der hier aus gelbrotem Lehm bestand, durch Entfernung
der sich von ihm deutlich unterscheidenden Einlagerungen, sozusagen ganz
akademisch, ein Spitzgrabeu von 3,75 m Breite und 1,60 m Tiefe blosgelegt
werden. Seine Sohle wurde nicht durch den Winkel der zusammenstosseudeu
Böschungssciten, sondern durch eine 55 cm breite rinnenartige Vertiefung ge-
bildet, welche 15 — 20 cm unter jenen hinabreichte. Ein zweiter Graben
schien nicht vorhanden gewesen zu sein, da vor dem ersteu auf mehr als
Meterbreite kein weiterer Grabenrand ermittelt wurde. Der Befund war
übrigens sehr eigentümlich. Während anderwärts der Wallgraben und na-
mentlich gerade in der untersten Tiefe regelmässig durch den Abraum der
Mauer, besonders Mauersteine, Fragmente von Zinnendeckeln, Gesims- und
Sockelteilen ausgefüllt war, zeigte er sich hier zu etwa Dreiviertel durch ver-
schiedene hellfarbige Schwemmschichten ohne Steine (es wurden 5 — 6 unter-
schieden) vollgeschlämmt. Diese waren durch eine, dem Rest der Graben-
vertiefung entsprechend etwas muldenartige Humusschichte überlagert, und
nun erst folgte, eigentlich schon fast über dem Niveau der Grabenränder,
eine halbmeterdicke Lage mit Füllsteinbrocken, spärlichen Mörtelresten, Zie-
gelstücken und Gefässscherben, welche bis zur Oberfläche mit einer noch
ungefähr meterstarken schwarzen Humusschichte überdeckt war. Auch nicht
ein einziger Mauerkopfstein kam zum Vorschein, dagegen das Taf. U, Fig. 6
abgebildete 12 cm grosse Denkmalfragment mit fünf mehr oder minder ver-
1) Obwohl schon Erzbischof Peter von Maini um 1313 damit umging, «ein offenes
Dorf Obernburg in ein „fortalitium" zu verwandeln und diesem bereits 1817 Stadtrecht
verliehen wurde, so kam die Erbauung der Ringmauer doch erst um 1847 su Stande. Es
muss damals das einstige Vorhandensein der römischen Kastellmauer ganslich unbekannt
und letztere an der Dekumanseite wohl schon völlig beseitigt gewesen sein; es wäre sonst
schwer zu erklären, warum man bei der neuen Wehranlage, welche an dieser Bückseite
mit wenigen Schritten Abstand dem Zug der Kastellmauer parallel läuft und diese mit
ihrem breiten Wallgraben nahezu erreichte, wenn auch nicht das mächtige römische Fun-
dament und den Kastellgraben, so doch jedenfalls die vortrefflichen Mauersteine benutzt
haben sollte. So aber lässt sich in der Stadtmauer auch nicht ein einsiger römischer
Quader entdecken.
Der Stadtgraben wurde unter Kurfürst Daniel (1655— 1582) eingeebnet und das da-
durch gewonnene Land in gleichen Losen an die Bürger verteilt.
2) Dieser geringwertige rötliche Mörtel wurde an keiner weiteren Stelle mehr
angetroffen.
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M.
163
stammelten Schriftzeichen. Die korrekt eingehaueuen Buchstaben mussten
ergänzt 5 cm hoch gewesen sein. Nach weiteren Teilen der Inschrift wurde
vergeblich gesucht. Ausserdem ergab die Grube neben einigen Terrasigillata-
scherben versclüedene Bruchstücke der charakteristischen römischen Dach-
ziegeln.
Zu dem Einschnitt war die präsumtive Mitte zwischen der linksseitigen
Lagerecke und der porta decutnana gewählt worden, weil dort zugleich ein
Zwischenturm vermutet werdeu konnte. In der That fand sich denn auch
noch die letzte scharfkantige Lage seines Fundamentes, welches aber, ohne
einen Hohlraum zu umschliessen, nur 1,50 m aus der Hauptmauer hervortrat.
Die Breite konnte wegen des vorüberführenden Fahrweges nur bis auf 3,30 m
untersucht werden, dürfte aber nach Analogie des zuerst gefundenen Turmes
wohl 4 m betragen haben, und da an der Vorderseite auch noch ein Vor-
sprung von 30 cm ermittelt wurde, die Tiefe sich also mit Inbegriff der
Hauptmauer (2,20 -f- 1,50 -f- ^V* ) ebenfalls auf 4 m berechnete, so scheint
der Turm lediglich aus einem quadratischen Mauerwürfel von dieser Seiten-
länge ohne Hohlraum bestanden zu haben.
Auf die Blo8legung der porta decumana musste von vornherein ver-
zichtet werden, da an ihrer Stelle ein umfangreicher Bierkeller ausgegraben
worden war (bei dessen Anlage jedoch Mauerwerk nicht angetroffen wor-
den sein sollte). Dagegen schien es nach dem bisherigen Ergebnis ein
Leichtes zu sein, in den überall mit grösster Bereitwilligkeit zur Verfügung
{restellten Acker- und Wiesenparzellen den Zug der Kastellmauer nachzu-
weisen. Diese Hoffnung wurde jedoch gründlich getäuscht. Denn es ergab
sich durch sieben, auf der ganzen Länge entsprechend verteilte erschöpfende
Kingrabungen, dass die Mauer in förmlich frappierender, unerklärlicher Weise
meist bis auf die allerletzten unbedeutendsten Reste verschwunden war. Nur
in einer einzigen Grube in der Nähe der porta decutnana schloss sich, 2,10 m
tief, das Getrümmer noch zu einer festen Fundamentschichte zusammen. Es
blieb deshalb nichts übrig, um Festpunkte für die Richtung der Mauerlinie
zu gewinnen, als an einzelnen Stellen den Grabenrand mit der Berme und
dahinter den Einschnitt für das Mauerfundament festzustellen. Dies gelang
auch — freilich nur mit mühseliger und zeitraubender Arbeit — vollkommen;
der rotgelbe Lehm des Urbodens, welcher auf der ganzen Strecke in der
trleichmässigen Tiefe von 1,90 — 2,10 ra unter der Oberfläche angetroffen
wurde, hatte die ursprünglichen Formen in ganz scharfen Umrissen bewahrt,
so dass, zumal bei der dunkleren Färbung der Auffüllung, die schief abfallende
Böschung des Grabens, die 70 — 75 cm breite Berme und dahinter ein vorn
senkrecht eingeschnittenes, nach hinten nach auslaufendes Bett zur Aufnahme
der untersten Steinlagen des Fundamentes unzweideutig unterschieden wer-
den konnte.
Auch bei der linksseitigen Eckabrundung war das Suchen nach einem
Mauerrest vergeblich; es wurden nur einige lose Mauersteine und häutigere
Mörtelbrocken angetroffen. Dagegen fanden sich ausser verschiedenen Ge-
fossscherben von Terrasigillata und gewöhnlichem Thon folgende zwei Back-
steinstempelfragmente vor:
i. Yec i x x 1 1 ps
11*
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164 Conrady
Die Tesscra 23 mm hoch und soweit erhalten 78 mm laug-, die Schrift zeichen
nicht korrekt, da das L einen stumpfen Winkel bildet, die Hasta des E oben
und unten erheblich über die Querbalken hinausreicht, das G missfürmig ge-
staltet und die Kopfschlinge des P unverhältuismässig klein ist.
2. In kreisrundem, mit feinem Ruudstäbchen umrahmtem Medaillon von
82 mm Durchmesser in sauberer durch ein Epheublatt getrennter Schrift
vou 16 mm Höhe (abgeb. Tai III Fig. 7):
IVSTY« fec\ T.
Aus einem der Einschnitte, in denen vergeblich nach der Spur eines
korrespondierenden Zwischenturmes geforscht worden war, kam denn auch
als die einzige bei der ganzen Ausgrabung gefundene Münze ein Denar des
Elagabal von dem bekannten, geringwertigen Weissmetall zu Tage, 18/19 mm
im Durchmesser, das Gepräge wohl erhalten: auf der Aversseite der Kopf
des Kaisers mit dem Lorbeer und der Umschrift IMPANTÖXINVSPIVSAVG,
auf dem Revers ein an bekränztem Altarchen opfernder Priester, neben ihm
ein Stern; Umschrift: SACERDDEISOLiSELAGAB.
Erst bei der rechtsseitigen Eckabruuduug, wo uneigennützigst ein gauzer
Dikwurzacker der Forschung preisgegeben ward, wurden wieder, zum Teil
nur 40—50 cm „unter Terrain u zusammenhängende Mauerreste angetroffeu.
Auch hier waren die Kopfsteine ausgebrochen, jedoch hatte die Fundameut-
schichte hinreichend scharfe Contour, um danach wenigstens ein mehrere Meter
langes Stück des Bogensegments bei seinem Übergang in die grade Linie der
rechtsseitigen Flankcnmauer und einen Teil der letzteren festzustellen. Für
den grösseren Teil der Rundung, sowie einen mit grösster Wahrscheinlichkeit
vorhanden gewesenen Eckturm konnten trotz umfangreicher Versuche ganz
sichere Anhaltspunkte nicht ermittelt werden, wenngleich der Befund an
den zwei Stellen der halbzerstörten Innenseite der Mauer, wo dem Vermuten
nach die beiden Seitenwangen des Turmes hätten ansetzen müssen, sich von
den übrigen Teilen merklich durch tiefer hiuabreichende Schutteiufüllung
unterschied und auf hier ausgebrochene Seitenmaueru hinzudeuten schien.
Im ganzen hatten die Untersuchungen an der Decumanseite gezeigt,
dass letztere sich um etwa 5 m weiter hinausschob, als vorher unterstellt,
die Längenachse des Kastelies also entsprechend grösser war.
Ungefähr 25 m vou der letzterwähnten Fundstelle bot zunächst das
Hausgärtchcn des Sattlermeisters Volk (Hausnummer 6) innerhalb der Stadt-
mauer Gelegenheit zur Verfolgung der rechten Flanken mau er. Hier
konnte denn endlich 1 m unter der Oberfläche ein überraschend schönes
Stück der Mauer mit drei Schichten noch ganz in ursprünglicher Beschaffen-
heit blosgelegt werden: stattliches Quaderwerk mit korrekten scharfeu Hori-
zontal- und Stossfugcn; auf einem um 8— 10 cm vorspringenden Schrotten-
lager in Mörtelverband zunächst eine 20 cm hohe Quaderschichte, dann
ein 22 cm hoher Sockelsims mit 8 cm Vertikalplättchen und um 10 cm
zurückspringender Abschrägung von 19 cm Fläche, darauf dann noch zwei
Steinschichten von je 22 cm Stärke, die einzelnen Quader zwischen 38 und
78 cm lang. — Der erfreuliche Anblick wurde noch erhöht, als gegen Er-
warten iu so geringer Entfernung von der Decumanseite ein Turmvorsprung
sichtbar wurde und das scharfkantige Heraustreten der Quader aus der Mauer-
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V'™'
Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M.
165
stirne um 20 cm, sowie die saubere Verknüpfung des Sockelsimses zur An-
schauung bracbte. Wie zur Vervollständigung ergaben sich dabei auch zwei
mächtige Stücke des Karniesgesimses und einige der oben beschriebenen
platten Zinnenmauersteine. (Abgebild. Taf. III Fig. 4.)
Der gelbe Lehm der 70 cm breiten Berme lag 15 cm tiefer als die
unterste Mauerkante, und es mochte dieser Zwischenraum einst wohl durch
Rasen verkleidet gewesen sein. Wegen beschränkten Raumes konnte der
sich deutlich öffnende Graben nicht verfolgt und auch von dem Turme nur
eine der vorderen Ecken blosgelegt werden. Der Hauptkörper der Mauer
erwies sich 2,10 m, mit dem Sockel 2,20 m dick und von ausserordentlicher
Festigkeit ; jedoch war auch hier die Rückseite auffällig roh behandelt. Sehr
bemerkenswert ist der Umstand, dass die Paramentquader nicht nach der bei
den Kastellen der Mümlinglinie (Wörth, Lützelbach, Schlossau, Oberscheiden-
thal) übereinstimmend gefundenen Art in jene eigentümliche schmale Dreiecks-
form gehauen und auch auf beiden Lagerflächen nach der hinteren Spitze zu
erheblich verjüngt waren, sondern mehr nach heutiger Weise an den beiden
Stossseiten nur massige, auf den Lagern kaum merkliche Verjüngung zeigten
und bei grosserer Breite durchgängig tiefer in die Mauer zurückreichten. —
Auch hier trat die Rückseite des Turmes nur um 1,50 m aus der Mauerlinie
vor, nnd es bestätigte sich dadurch, dass die Türme an der Dekuman- und
der hinteren Abteilung der Flankenseite wohl nur solide Mauerwürfel (etwa
mit Plattform für Wurfmaschinen) gewesen sein mochten. Die Tiefe des
letztgefnndenen berechnet« sich (2,10 -\- 0,20 f- 1,50 ra) auf 3,90 m und ebenso
wurde fast liniengenau seine Breite, wegen zu schonender Gartengewächse
wenigstens mit dem Sondiereisen, festgestellt.
Allem Anscheine nach setzt sich die Kastellmauer in ähnlicher Erhal-
tung unter der VolkVhen Hofraithe her bis an die Hauptstrasse — etwa
45 ni lang — fort. Denn bei Anlage einer Jauchengrube im Hofe war schon
vor Jahren eine Mauer gefunden und zur Grubeumschliessung mitbenutzt
worden, die man wegen ihres Quaderwerks und Hausteinsockels einer einge-
gangenen Kirche oder Kapelle zugeschrieben hatte. Und jetzt wurde in der-
selben Linie auf dem freien Winkel der Hauptstrasse vor dem Volk'schen
Hause (Nr. 6) nur 70 cm unter dem Pflaster derselbe, hier 2,25 m dicke
Manerkörper blosgelegt, jedoch bis auf einen der untersten Schichte ange-
hörigen Quader seiner ehemaligen Kopfsteine beraubt.
Die Frontraauer des Kastelies schien allem Vermuten nach dem
Rande einer massigen Terrainsenkung oder Böschung (wahrscheinlich ein
prähistorisches Mainufer) zu folgen , welche quer durch den unteren Stadtteil
zieht und das plötzliche Abfallen der mainwärts führenden Strassen bedingt.
Vorerst wollte sich im Gewirr der hier am allerdich testen zusammengedrängten
Gebäulichkeiten ein zugänglicher Angriffspunkt nur in dem freundlichst zur
Verfügung gestellten schmalen Gehöfte des Willibald Fad (Hausnummer 130
in der Badgasse) darbieten. Ein ehemaliges Gärtchen, jetzt Holzplatz, er-
leichterte die Eingrabung sehr, und schon 50 cm unter seiner Oberfläche
trat die gesuchte Mauer, hier in der bedeutenden Breite von 2,40 m noch
mit zwei Schichten, die untere 20, die obere 22 cm hoch, zu Tage. Die
Quader zeigten sich aber weit weniger sauber und exakt gearbeitet, als die
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166 Conrady
früher beschriebenen und schienen bis auf einen nur mit dem Mauerhammer
abgerichtet zu sein. Abweichend von der Struktur an der Flankenseite mussten
sich hier unter dem Sockelsims noch zwei Steinlagen (statt nur einer) befun-
den haben, und dies bestätigte sich, als 6 m entfernt in einem zweiten Ein-
schnitt die Mauer weiter blosgelegt wurde und sich hier noch ein Stück wohl-
?■■"" erhaltene Sockelgurte mit zwei Schichten darunter (die eine davon wieder
|. mit geflächten Steinen) im ursprünglichen Zustande vorfand. Die letzteren
j, sassen auf einem um 25 cm vorspringenden Fundament von 55 cm Höhe, aus
£ zumeist horizontal geordneten Steinbrocken in reichlichem Kalkmörtel. Vor
i demselben senkte sich der gewachsene Kiesboden sanft abwärts und lag 2,50 m
l unter der Oberfläche, während er hinter (innerhalb) der Mauer schon in
, 90 cm Tiefe erschien. Wie vermutet, war wegen dieser natürlichen Höhen-
differenz von 1,60 m auch hier der Wallgraben gespart worden. Es gelang
nicht, den durch die Mauerdicke von 2,40 m anscheinend angedeuteten Vor-
sprung eines in dieser Gegend, als der ungefähren Mitte zwischen porta prae.
^ toria und der rechtsseitigen Flankenmauer, zu vermutenden Zwischenturmes
s nachzuweisen. Die Mauerflucht schien vielmehr in den beiden Gruben, soweit
'•' es sich zwischen hochgetürmten Reisighaufen abstecken und bzw. abschnüren
; Hess, völlig gleichlaufend zu sein.
\ Der Zug der Frontmauer wurde im weiteren Verlaufe noch an vier
anderen Punkten festgestellt; zunächst in der Badgassc, welche ziemlich ge-
L nau mit der Längenmittellinie des Kastells (bis zur via principaUs) verläuft.
y . Hier mussten voraussichtlich am Rande der erwähnten Terrainsenkung (zwi-
J sehen dem Haus Nr. 158 einer- und Nr. 131 andererseits) Spuren der porta
* praetoria nachzuweisen sein. Die Enge der blos 7 m breiten Strasse gestattete
*•• nur einen ganz schmalen Einschnitt abseits der Fahrbahn; derselbe genügte
i; jedoch, um nur 60 cm unter dem Pflaster einen Teil des Innenraumes des
r. (von aussen betrachtet) rechtsseitigen Thorturmes bloszulegen, bestehend aus
*' der 2 m langen Innenseite der zur Hälfte unter dem angrenzenden Hause
* (158) liegenden rechten Wange mit den anschliessenden zwei Innenwinkeln.
1 Die letzteren, wie auch die förmlich eingebauchte Wangenrückseite fanden
V sich sehr ungenau hergestellt. Nur die (auffällige) Dicke der Turmrückwand
► von 1,40 m Hess sich noch konstatieren. Letztere war, 46 cm neben der
( Innenecke von einer scharfkantigen Thüröfthung durchbrochen. Sass diese.
?*. wie wohl anzunehmen, mit der gewöhnlichen Breite von 1 m in der Mitte,
\ so mochte das Turmgelass quadratisch gewesen sein, und es würde also bei
F gleicher Stärke der drei hinteren Umfassungsmauern der Turm mit 3,40 m
V Tiefe und 4,80 m Breite aus der Frontmauer zurückgetreten sein. Wie dick
f die letztere an dieser Stelle war, welchen Vorsprung die Thortürme an der
Vorderseite gehabt hatten, die Breite des Interturriums, die Einrichtung des
f Thorverschlusses — das Alles konnte teils wegen Raummangels, teils wegen
l der durch die Erbauung der nächstliegenden Häuser bewirkten Veränderungen
i'- leider nicht mehr eruiert werden.
L An der zweiten Stelle, in einem schmalen Winkelgässehen zwischen
t der Badgassc und Oberen Gasse, vor dem Häuschen Nr. 105 und nur 20 m
von der Fundstelle im Fad'schen Hofe entfernt, war die Mauer kaum handhoch
K vom Strassen-Schotter bedeckt und zeigte noch zwei Schichten (die obere ge-
i
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. Jß7
flächte 23, die untere nur hammergerichtete 25 cm stark), nebst einem über-
einstimmenden Stück Sockelgesims. Die Mauerstärke betrug hier nur 2,25
(nicht 2,40), hatte also oberhalh des um 10 cm vorspringenden Sockels 2,15 m
gemessen.
Zuletzt war behufs Aufklärung einer scheinbaren Abweichung der
Mauerrichtimg von der präsumtiven Linie, welche sich bei Einzeichnung der
Ausgrabungsergebnisse in einem fünffach vergrösserten Stadtplan zu ergeben
schien, in dem bereitwilligst eingeräumten Höfchen des Johann Giggerich
(Haus Nr. 178 in der Kaisergasse), eine Eingrabimg gemacht worden. Die-
selbe konstatierte, dass die Kastellmauer nicht, wie es nach dem Kataster-
plan hätte scheinen mögen, jenes Höfchen blos an der äussersten Spitze be-
rühre, sondern um einige Meter weiter front wärts mitten durchschneide. Wegen
vorliegender Hindernisse konnte jedoch hier die nähere Beschaffenheit der
Mauer nicht weiter untersucht werden. Um ganz sicher zu gehen, wurde des-
halb noch in diesem Monat (Dezember), wo der verminderte Verkehr es eher
gestattete, zwischen dem genannten Hause und Nr. 180 in der schmalen
Kaisergasse selbst die Frontmauer aufgesucht. Dieselbe zeigte sich schon
30 cm unter dem Pflaster in der Breite von 2,25 m mit noch einer, nicht ge-
flächten Quaderschichte von 18 cm Höhe. Eine aus ungewöhnlich derben
und regellos verbundenen Steinen bestehende Fundamentlage trat hier 35
bis 40 cm hervor.
Die an der Dckumanseite gemachte Erfahrung, dass die Längenaus-
dehnung des Kastelles das vorausgesetzte Mass überstieg, legte die Vermutung
nahe, dass die Hauptstrasse des Städtchens, welche den ehemaligen Lagerraum
ungefähr 80 m rückwärts der Fronte durchschneidet und soweit mit dieser
parallel läuft, an der Stelle der ehemaligen Ha prinnpalis liegen möge, und
dass deshalb hier Spuren der Principalthore gefunden werden könnten. Ihre
Breite gestattete ohne erhebliche Verkehrsstörung beiderseits der Fahrbahn
beschränkte Eingrabungcn, und so wurde mit solchen bei der porta prindp.
xinistra, zwischen dem Metzger Klimmerschen (Nr. 231) und Holzhändler
Deckelmann'schen (Nr. 239) Hause begonnen. Vor dem ersteren Hess sich
bis iu 2 m Tiefe kein Mauerwerk verspüren. Etwa 70 cm unter dem Pflaster
hatte eine durchlaufende Schichte von Sandgeröll mit eigenartigen Steinen
den Eindruck einer ehemaligen Strasse gemacht. An der Stelle, wo die
Flankenmauer hätte angetroffen werden müssen, versperrte demnächst in nicht
ganz Metertiefe eine 15 cm dicke, 75 cm breite und mehr als 1,20 m lange
Sandsteinplatte, quer eingelagert, den Einschnitt, Sie war auf der Oberfläche
glatt, etwa wie abgetreten und erinnerte deshalb an dieser Stelle um so eher
an eine Thorschwelle. Sonst lieferte die Grube nur einige Amphorascherben,
sowie mehrere Bruchstücke einer Schuppensäule von 20 cm Durchmesser.
Der Einschnitt gegenüber, vor dem Deckelmann'schen Hause also, traf
dagegen zu grosser Genugtuung „haarscharf" etwa 1 m tief unter dem Strassen -
pflaster auf eine wohlerhaltene Mauerkante, durch eine Schichte quaderartiger
Steine gebildet, die rechtwinklig zur Flankenrichtung verlief, also an dieser
Stelle jedenfalls einem Thorturme angehören musste. An ihrem inneren
(lagerwärt8 gerichteten) Ende erhob sie sich zu einem pfeilerartigen Aufbau
von zwei Steinlagen mit einem Sockelsims darüber von ähnlichem Profil wie
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168 Conrady
an der Hauptmauer, und es zeigte sich, dass dieser Pfeiler eine Art Mauer-
nische abschloss, welche durch eine auf der erstgefundenen Mauerschichtc
als ihrer Basis um 81 cm zurückspringende Hinterwand mit noch zwei und
teilweise drei Schichten gebildet und nach vorn bei 2,80 m Länge von einem
ähnlichen Pfeiler mit wohlerhaltencm Sockelsims begrenzt wurde. In die durch
letzteren gebildete Nischcneckc eingcpasst lag horizontal, mit seiner längeren
Seite nach aussen, ein 50 zu 88 cm breiter, 00 cm. langer und 20 cm dicker
Stein, in dessen Oberfläche diagonal eine 15 cm breite und in der Ecke mit
einer nestartigen Rundung endigende Kinne ausgehauen war: ohne Zweifel
die Pfanne zur Aufnahme des hinteren Thorbalkcns, welcher sich in ihr
drehte. Gegen Erwarten dehnte sich der Aussenpfeilcr zu einer Breite von
2,55 in aus und zeigte an der Vorderseite saubere Verknüpfung seines Sockel-
simses, der dagegen nach der Xischenseitc zu, ebenso wie bei dem korrespon-
dierenden Pfeiler, stumpf abging. An dieser Nischenecke war die um die
Sockelausladung (10 cm) zurücktretende dritte Mauerlagc noch durch einen
Quader vertreten. (Vgl. Taf. III Fig. 5.)
Es war also offenbar die dem Thorweg (Interturrium) zugekehrte.
6,20 m lange Seite des (von aussen gesehen) rechtsseitigen Turmes der
porta principah's sinirtra aufgefunden. Dieser hatte sich seinen l berresten
nach einst in sauberem Quadermauerwerk in Schichten von 25 bis 19 cm
Stärke auf einem 66 cm hohen Sockel mit abgeschrägtem Fussgesims statt-
lich aufgebaut, und war mit einer Nische verachen gewesen, welche, in-
dem sie den zurückgeschlagenen Thorflügel in sich aufnahm, den Thorweg
vollständig freimachte. Die unterste Quadcrschichtc sass auf einer 19 cm
breiten, 25 cm hohen (in horizontalen Lagen gemauerten) Fundamentierung,
und diese ruhte auf einer weiteren, 30 cm vorspringenden Unterlage in M«»r-
telgusswerk, also eine ungemein sorgfaltige und feste Bauweise.
Augenscheinlich konnte aber der vorgefundene Thorangelstein nicht der
ursprünglichen Anlage angehört, sondern nur einen flüchtigen Notbehelf ge-
bildet haben, wiewohl eine rundliche mit seinem ausgeriebenen Pfannenloch
korrespondierende Ausscheuerung am anstossenden Quader bewiess, dass er
in dieser Lage einige Zeit benutzt worden sein innsste. Er sass nämlich ohne
alle Verbindung lose in der Nischenecke, war nur ganz roh zugehauen, von
ungleicher Breite und an seiner vor die Nischenbank heraustretenden Spitze
nicht einmal unterrüstet. Aussenlem hatte er jedenfalls auch, da er gegen
Erwarten auf der Nischenbank sass, statt in gleicher Ebene mit derselben,
das Thor mn den Betrag seiner Dicke von 20 cm höher als sonst über das
Niveau der Fahrbahn emporgehoben, indem angenommen werden darf, dass
die unterste, mit der Fläche bearbeitete Quadcrsrhirhte der Turmmauer frei
(nicht unter der Thorwegdeckung) gelegen hatte. Der ursprüngliche Zustand
war vielmehr durch eine 77 cm breite Untermauerung angedeutet, welche mit
der betreffenden Nischcneckc bündig und in gleicher Höhe mit der obersten
Fundamentschichte rechtwinklig in die Thorötthung hinein und wahrscheinlich
unter derselben durchzog, um wohl einer starken Schwellenplatte, oder einem
Angelstein als Unterlage zu dienen, der jedenfalls siejj mit der Nischenhauk
auf gleichem Niveau befunden haben mochte. Jedoch Hess sich nach Besei-
tigung des provisorischen Angelsteins in der Ecke der Nischenbank keine
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Die Ausgrabung des Limes- Kastells in Obernburg a. M. Iß9
Spur der ehemaligen Einrichtung erkennen. Die Vorstellung von der letzteren
wurde aber überhaupt durch die aussergewühnliche Tiefe des vorderen Pfeilers
erschwert. Derselbe bedingte eine 2,nO m tiefe Vorhalle vor dem eigentlichen
Thorverschluss, die, wenn sie, wie wohl anzunehmen ist, überwölbt war, der
Verteidigung kaum zugänglich, dem Angreifer, der sie glücklich erreicht hatte,
zur Forcierung des Thores eher Schutz als Hindernis zu bieten schien. Be-
merkenswert war auch, dass der ganze Vorderpfeil er ein entschieden neueres,
besser erhaltenes Aussehen hatte, als die übrigen Mauerteile.
Aus der Länge der Thornische (2,80 m) lässt sich übrigens ein Schluss
auf die Breite des Thorweges wohl nicht ziehen. Ein sie ganz ausfüllender
Thorflügcl hätte wefren des nötigen Spielraumes zu bequemer Handhabung
und für etwa vorstehende Riegel ungefähr 2,70 m breit sein dürfen und
hatte, wenn man ein einflügeliges Thor denken wollte, am gegenüberstehenden
Turme einen Anschlagpfeilcr von 20— 30 cm Vorsprung erfordert. Die lichte
Thorweite hätte dann aber nur ungefähr 2,85 m betragen, und das ist offen-
bar für die Principalpforte eines so umfangreichen Lagers zu schmal. Zwei
Flügel von je 2,70 m Breite würde dagegen selbst mit Abzug von 30 cm An-
schlag auf jeder Seite eine 4,80 m breite Tboröffnung vorausgesetzt haben,
und eine solche unzweckmässige und durch kein einziges Beispiel gestützte
Weite ist ebensowenig anzunehmen.
Mit grösstcr Wahrscheinlichkeit darf deshalb die Frage nach Analogie
des Befundes der Principalthore an dem verwandten Miltenberger Altstadt-
kastell entschieden werden, welche offenbar ganz nach demselben Principe
angelegt waren, mir dass hier die Thorflügelnischen nicht durch vollgemauerte
Gliederungen der Turmwand, sondern durch einfache in das Interturrium
vorspringende Quaderpfeiler gebildet und die Manerstärken durchweg bedeu-
tend geringer waren. Der Orundriss auf Taf. II Fig. t und 2 wird dies deutlich
machen. Da hier nun die Breite des Interturriums (auf beiden Flanken nicht
ganz übereinstimmend) rechts 4,63 m, links 4,52 m, die lichte Thorweite
rechts 3,90, links 3,78 m betrug, so wird man jedenfalls wonig irren, wenn
man für das Obemburger Kastell ähnliche Zahlen und zwar etwa rund 4,(50 m
für das Interturrium und 4 m für die Thoröffnung annimmt. Es wird dies
wesentlich auch durch den Tmstand unterstützt, dass sich nachmals auf Grund
dieser Unterstellung bei der j)orta princijMih'* dejira die erreichbare eine
Tnrmecke genau in 4 m Abstand von der \erlängcrtcn Richtlinie der be-
schriebenen Turmwand der jjnrtn prhie. mtfstra vorfand. Der Grundriss der
letzteren darf desshalb mit grösstcr Wahrscheinlichkeit unter Zugrundelegung
der hei der jwrta pradoria angetroffenen Verhältnisse und Mauerstärken so
konstruiert werden, wie dies auf Taf. III Fig. 3 dargestellt ist. Die zwei
Thnrflügel, welche wohl jedenfalls von gleicher Grösse waren, mochten also
I) Auch das bei Knapp (Rom. Denkin. d. Odenw.) atif Taf. IV Fig. 1 abgebildete
Thor des kleinen Eulbacher Kastelle» (an der Münilinglinie, 45—60 m gros*) hatte dieselbe
Thor?erschlusseimichtung. Die Thorweite wird auf 9 Fuss, alio nicht gans 3 Meter
angegeben.
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170 Conrady
mit Rücksicht auf Anschlag und Ibereinantlerfalzung je 2,30 bis 2,3» ra breit
gewesen sein, und füllten sonach ihre Nischen nicht ganz ans ').
Augenscheinlich war übrigens der grössere Teil des beschriebenen Thor-
turmes bei Erbauung des nicht 2 m entfernten Deckelmann'schen Hauses zer-
stört worden; jedoch Hessen sich in dessen Kellerräumen keine zur Verwendung
gekommene „römische 4 * Steine entdecken.
Leider gewährte auch die porta prineip. dextra , welche vor dem
Kaufmann Sator'schen Hause (Nr. 11) bei der Einmündung der Oberen
Gasse in die Hauptstrasse liegen musste, keine weiteren Aufschlüsse. Es
wurde dort allerdings, wie schon angedeutet, an zutreffender Stelle nietertief
unter dem Pflaster allem Anschein nach die dem Interturrium zugewendete
Ecke des (von aussen betrachtet) rechtsseitigen Thortunues mit einem Vor-
sprung von 25—30 cm richtig aufgefunden; sie bestand jedoch nur noch aus
den zerbröckelnden Resten der untersten Fundamentschichte, und gleiche Zer-
störung ergab sich bei der Aufsuchung der Rückseite des anderen Turmes:
auch von ihr war — freilich richtig in dem entsprechenden Abstand von
6,20 m — in zuletzt schlammiger Tiefe von 1,40 m eben nur noch ein
letzter Fundamentrest zu ermitteln. Weitere Versuche zur Gewinnung sicherer
Anhaltspunkte schienen deshalb um so mehr aussichtslos, als die Fronte des
linksseitigen Thorturmes unter das Sartor'sche Haus fällt.
Dagegen gelang es 55 m weiter unten in der Oberen Gasse vor der
Einfahrt des Hauses Nr. 93 nur 30 cm unter dem Pflaster noch ein Stück
der Innenseite der Flankenmaucr bioszulegen. Es war an dieser Stelle ein
dem erstaufgefundenen im Wohlbeck'chen Gärt eben korrespondierender Turm
zu vermuten, und es ergab sich in dem Einschnitte auch eine scharf ausge-
prägte rechtwinklige Mauerecke. Sie schien aber der (nicht zugänglichen)
vermutlichen Vorderrlncht der Hauptmauer zu nahe zu sein, um einem, wenn
auch nur um 1,50 m zurücktretenden Turmkörper angehören zu können. Die
Enge der Strasse verbot jedoch, zumal bei dein regen Verkehr der herbst-
lichen Ernteeinbringung, eingehendere Untersuchung. Im Keller des gegen-
überliegenden Hauses (Nr. 58) wurde mir ein als Unterlage der Treppen-
wangen verwendeter noch wohlerhaltener römischer Zinnendeckel von 45 cm
Breite und 20 cm mittlerer Höhe gezeigt, welcher bei der angeblich ganz in
aufgefülltem Grund erfolgten Ausgrabung des Kellers, also im ehemaligen
Wallgraben, gefunden und nach glaubhafter Angabe 1,50 m lang gewesen
und an beiden Enden mit sauberen Kanten versehen, zu seiner jetzigen Ver-
wendung jedoch etwa um 30 cm kürzer gemacht worden war. Wahrscheinlich
darf aus diesem ursprünglichen Masse von 1,50 m ein Schluss auf die einst-
malige Breite der Zinnen überhaupt gezogen werden. Ein Versuch, in der
Oberen Gasse bei dem Haus Nr. 101 die dort vermutete Eckabrundung nach-
zuweisen, konnte vorerst, da der Mauerrest zu tief zu liegen schien, im In-
1) Obgleich aberall (in Kulbach, Miltenberg und jetzt in Obernbnrg) Angelateine
nur auf einer Thorseite nachgewiesen wurden, so Ut doch etwa an nur einen Thorflügel,
auch abgeiehen von der NUohenbreite, nicht au denken, weil ein solcher durch seine un-
gefüge Schwere höchst unbequem und jedenfalls eu unvermeidlichen Senkungen geneigt
geweien wäre.
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernlmrg a. M.
171
teresse des Verkehrs nicht his zu dem gewünschten Erfolge fortgesetzt werden.
Da jedoch grade hier wegen der scheinbaren Differenzen hei der Kartierung
ein Festpunkt sehr erwünscht war, so wurde noch jüngst (im Dezember)
der Versuch wiederholt. Er ergab gegen Erwarten, dass die Mauer an dieser
Stelle vollständig entfernt ist. Ihr einstiger Platz Hess sich nur noch an dem
auch hier sich bemerkbar machenden Unterschied in der Tiefe des gewachse-
nen Bodens (0,70 m hinter, 2 m vor der Mauer) erkennen.
Nachdem auf diese Weise alle zur Feststellung des Zuges der Umfas-
sungsmauer des Kastells einstweilen zugänglichen Angriffspunkte erschöpft
schieneu, galt t es, soweit als thunlich auch etwaige Überreste des Prätoriunis,
dessen einstiges Vorhandensein mit aller Sicherheit vorausgesetzt werden
durfte, zu konstatieren. Die einzige freie Stelle dazu bot sich in dem ge-
pflasterten Hofe des Mott'schen Anwesens (Hausnummer 142), welches bei
der Kreuzung der ria jneneipalis mit der Längenachse des Kastells an der
Hauptstrasse liegt. Einer langgedehnten Einfahrt wegen konnten zwei Ver-
suchte inschnittc nur ca. 20 und bezw. :-K) Meter rückwärts der ria %mncipali*
gemacht werden. In der entfernteren Grube ergab sich bis zu 90 cm Tiefe
aufgefüllter dnnklcr Grund, zuletzt mit Steinschrott cn und Mörtelbrocken ver-
mischt; darunter folgte der gewachsene gelbrotc Lehmboden, welcher in der
rückwärtigen Lagerhälftc überall den l'nt ergrund zu bilden scheint. In der
vorderen Eingrabung ging dagegen die Schutteinfüllung, welche einige rö-
mische Scherben und geringe Ziegel fragmente enthielt, bis zu 1,50 m Tiefe
hinab, und hier erst zeigte sich der unzweideutige Rest eines Mauerfunda-
mentes, welches aber nur noch aus einer leicht zerbröckelnden Geröllschichte,
durch reichlichen Kalkmörtel zusammengehalten, bestand. Sic schien anfäng-
lich einen bogenförmigen, an die Rundung einer Apsis erinnernden Verlauf zu
nehmen, erwies sich jedoch schliesslich als das letzte Überbleibsel einer in
mehr als Meterbreite grade und mit der ria princijMilis parallel verlaufenden
Manersnbstruktion. Gegenüber so dürftigen Spuren schienen sich aber wei-
tere Versuche, zumal in einem gepflasterten Terrain, nicht zu verlohnen.
Mehr zufällig war in dem zugehörigen, jedoch durch die zwischen-
liegende Scheuue und die Einfahrt zu dem Nachbargehöfte getrennten Haus-
gärtchen eine Sondierung vorgenommen, und da sich abgegrenzte Steinuntcr-
lagen verspüren Hessen, eine Eingrabung gemacht worden. Unerwartet cr-
schloss dieselbe in 1,20 m Tiefe einen mit überwiegender Mörtelmasse und
seltneren Steinböcken hergestellten Estrich, der nach 2,40 m Länge von
einer Mauer begrenzt wurde, welche in gleicher Richtung mit der nur 5 m
entfernten Längenmittellinie des Kastells zog, aber wegen der darauf ruhen-
den Nachbargcbäulichkciten nicht weiter untersucht werden konnte. Von ihr
/neigte rechtwinklig nach der Gartenseite, eine 1,40 m dicke, zunächst auch
nicht weiter zu verfolgende Mauer ab, wodurch also der Innenraum irgend
eines Gebäudes angedeutet schien. Da die Fundstelle 65 m rückwärts der
ria principalis liegt, so blieb es sehr zweifelhaft, ob es sich hier noch um
einen Bestandteil des Prätoriums handeln kann.
Auch an einer anderen ungewöhnlichen Stelle des Lagers, etwa 50 m
von der Dekuman- und 30 m von der rechten Flankenseitc entfernt, scheint
sich noch irgend eine Gebäulichkeit befunden zu haben, indem im Spitalgarten
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172 Conrady
beim Ausgaben eines Baumes nach Mitteilung des betreffenden Arbeiters
ein „sauberer IMattcnhoden" mehrere Fuss unter dem Hasen ang et rotten worden
sein soll; doch blieb dies, da Versuche mit dem Sondiereisen keine nähere
Anhaltspunkte zu bieten schienen, vorerst auf sich beruhen.
Wie bereits angedeutet, war inzwischen ein fünffach vergrösserter
Grundplan des betreffenden Stadtteiles ausgearbeitet worden, um in denselben
mit thunlichster Genauigkeit alle ermittelten Festpunkte, welche sorgfaltigst
cingemessen wurden, eintragen und einen zuverlässigen Grundriss des Kastells
herstellen zu können. Zugleich sollte derselbe für etwaige künftige Funde,
deren «sorgsame Beachtung von dem durch die Ausgrabung re^e gewordenen
Interesse der Einwohner erwartet werden darf, zur Orientierung und detai-
licrteren Veranschanlichung der in Frage kommenden Lokalitäten dienen.
Leider stellte sich hierbei gegen Erwarten heraus, dass einzelne Gebäulieh-
keiten und Gegenstünde, auf deren Grundlage die Einmcssung der Funde
stattgefunden hatte, in dem Katasterplan nicht mit hinreichender Aecuratessc
eingetragen waren. Es ergab sich dadurch anfanglich ein Lagerumriss. dessen
Flankenseiten zwar mit 159 und bzw. 160 Metern Abstand bis auf t m genau
parallel verliefen, dessen Frontlinie dagegen mit der Flucht der Dekuman-
seite an der rechten Ecke um volle 20 m divergierte. Mühsame lokale Nach-
messungen haben nun die letztere offenbare Unrichtigkeit bis auf eine Diffe-
renz von nur noch 3 m beglichen, und vielleicht würde auch diese, wenn
gleich verhältnismässig und nach anderwärtigen Erfahrungen nicht mehr er-
hebliche Unregelmässigkeit zu Gunsten einer noch korrekteren oder ganz
korrekten Lageranlagc, wie sie nach der Sorgfältigkeit der vorgefundenen
Bauten und dem gleichmässigen Terrain vermutet werden sollte, auflösen
lassen, wenn nicht die zwischenliegenden Gebäulichkeiten einer absolut
richtigen Vermessung fast unüberwindliche Schwierigkeiten in den Weg stellten.
Nach dem immerhin mit aller unter diesen Umständen erreichbaren
Genauigkeit festgestellten Grundrisse des Kastelles nun, wie er auf Tafel II
Figur 2 sich findet, misst die rechte Flankenseite 192, die linke 189 m, die
Lagerbreite beträgt bei der Fronte IBO und an der Dekumanseite 159 m,
fiberall die Mauerdicke miteingerechnet. I>ie jmiia praetoria liegt genau in
der Mitte der Frontseite, und von letzterer ist die Achse der Principalthore
beiderseits genau 90 m entfernt ; es befinden sich also auch hier die Flanken-
thore nicht in der Mitte der Langseiten, sondern um 10 m nach der Fronte
zu vorgerückt. Der zuerst aufgefundene Zwischenturm nimmt ebenwohl ziem-
lich genau die Mitte zwischen der Fronte und der [torta prini\ sinittra ehr,
dagegen nähert sich der au der Dekumanseite nachgewiesene um 4 m mehr
der )K>rta deeunuma. Der Abstand des im Volk'schen GtfUchen blosgelegten
Türmchens endlich von der Rückenmauer des Kastells bildet mit Hl m fast
genau ein Drittel des Zwischenraumes zwischen jener und der (rechtsseitigen)
Principalpforte, und es kann daraus mit Bestimmtheit geschlossen werden,
dass im anderen Drittel noch ein zweiter Zwischenturm gestanden habe.
Dem ganzen Anscheine nach darf bei diesem allseits so regelmässigen
Befunde, der auf eine sehr korrekte Gesamtanlage hinweist, angenommen
werden, dass das Kastell ausser 8 Thor- und 4 Ecktürmen auf der Front-
Und Dekumanseite mit je 2, auf den beiden Flanken mit je 3 Zwischentürmen,
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Öbernburg a. M. 173
im ganzen also mit der stattlichen Zahl von 22 Türmen versehen gewesen
sei. Aus den Mauerresten an der rechten Ecke der Dekumanseite hatte
glücklicherweise mit aller Sicherheit gefolgert werden können, dass die Eck-
jibnindung mit ciuem Radius von 10,50 m konstruiert war, und dieser durfte,
zumal bei der annähernd quadratischen Form des Lagers, unbedenklich auch
für die drei übrigen Eckrundungen angewendet werden. Ein Grund für die
auffällige Erscheiuung, dass die linke Flankenmauer (soweit sie untersucht
werden konnte) um 35 cm schwächer ist als die übrigen Teile des Kastell-
umzugs, wurde 'bis jetzt nicht ermittelt. Aus dem einzigen in dieser Mauer
als Füllbrocken verwendet gefundenen Sockelsimsstück und dem mangelnden
Verbände zwischen dem erstaufgefuudeuen Turme und der Hauptmauer auf
eine etwaige spätere Wiederherstellung in geringerer Stärke zu schliessen,
möchte immerhin allzugewagt sein, und es musstc, da gerade der grössere
Teil dieser Flankenmauer durch darauf liegende Gebäulichkeiten etc. einer
eingehenden Untersuchung entzogen ist, dieser Umstand vorerst auf sich be-
ruhen bleiben.
Nach den im Obigen angegebenen Massen berechnet sich der Ge-
samt flächen geh alt des Lagers unter Berücksichtigung der Eckeuabruu-
dung (einschliesslich der Umfassungsmauer) abgerundet auf 29 270 Quadrat-
meter, und es uimmt mit dieser hervorragenden Grösse das Obcrnburger
Kastell den vierten Rang unter den bis jetzt erschlossenen Limes-
«tatiouen ein, indem es nur von der Saalburg und den Kastellen bei Kernel
und Neuwied au Umfang übertreffen wird '). Entsprechend dehnt sich seiue Ver-
teidigungslinie auf o'80 Meter aus, und wenn man aus ihrer Länge nach der
üblichen Berechnungswcise, welche für je 1,87 m zwei Verteidiger zählt, mit
Zugabe einer entsprechenden Reservemannschaft und der Besatzung für die
Thore und Zwischeutürmc, sowie für den Wachtdicnst auf der halben Grcuz-
strecke bis zu den beiderseitigen Nachbarkastellen (Treunfurt und Niedcrnberg),
auf die Stärke der einstigen Garnison schliessen will, so wird diese auf etwa
1000 Mann, also ungefähr 2 Uohorten (zu oOO Manu) zu schätzen sein.
Die Fronte des Kastells, wie immer eiue der Schmalseiteu, war selbst-
verständlich dem Maine als dem eigentlichen Limes zugekehrt und liegt von
dem heutigen Flussufer 170 m entfernt. Von dem Zwischenland gehören
nur ungefähr 2 .3 der regelmässigen rberschwemmungszone an, und der Ab-
stand vom Wasser scheint deshalb etwas grösser zu sein, als er nach meinen
bisherigen Erfahrungen bezüglich der Limeswehraulagen längs dem Maine
zu vermuten wäre. Fiudet dies nicht seine Erklärung dadurch, dass vielleicht
ehedem ein Fiussarm, etwa in der Gegend des jetzigen mit nur 65 m Abstaud
der Lagerfronte parallel dahinströmeuden Mühlbaches *), uäher vorüberfloss ;
so mag wohl die günstige Terraingestaltung durch den obeuerwähnteu Ufer-
1) Die »aalbarg hat 32 487, das Kastell Victoria 4i) 765 Quadratmeter Flächenge-
halt» Dagegen weiseu das Altstadtkastell bei Miltenberg nur 26 640 uud dasjenige in Gr.
Krotzenburg nur 21 716 Quadratmeter auf. Das Kastell Kcmol hat 830 m Umfang.
2) Dieser, eine Ableitung des wasserreichen Münilingbaches und in seinem mehr-
fach unrcgelnütssigen Laufe zwischen scheinbar natürlichen Ufern selbst vollkommen einem
Bache, nicht einem Kanal gleichend, ist gleichwohl urkundlich als eine küustliche Anlage
des angehenden 15. Jahrh. nachgewiesen.
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174 Conrady
rücken, welcher die Anlage eines Wallgraben« an dieser Seite unnötig machte,
mit einer auch für die Befestigung des vorderen Abschnittes der linken Flanke
günstigen Einbuchtung einst den Ausschlag für die Wahl des Platzes gegeben
haben. Von der Angritf'sseite rückwärts dehnt sich die gleichmässige Lager-
fläche in kaum merkbarer Steigung gegen den Kuss der hier 125 m hohen
Odenwald vorberge hin, von deren Kebeuabhaug die Decumanseite nur 1(50
Schritte entfernt ist. Das Kastell, ziemlich an der engsten Stelle zwischen
Berg und Fluss gelegen, vermochte also seiner Zeit den Verkebr auf dem
seh malen Ufersaum wirksamst abzusperren. Die noch nicht näher unter-
suchte alte Heerstrasse scheint im Rücken des Lagers vorübergezogen zu
sein; es befindet sich in dieser Richtung nicht blos oberhalb des Städtchens
eine darauf hindeutende alte Absteinung, sondern es sind im gleichen Zuge
jüngst auch unterhalb bei Anlage neuer Bauten in ehemaliger Feldflur ent-
sprechende Spuren von einstiger Strassenüberschotterung angetroffen worden.
Jedenfalls mögen aber wohl aus den beiden Principalpforteu Verbindungs-
wege nach jener Hauptstrasse geführt haben ; denn längs deren vermutlichem
Zuge sind seit Jahren schon zahlreiche Begräbnisfunde gemacht worden.
Die hervorragende Wichtigkeit des Kastellcs in Obernburg, die auch
in seinem bedeutenden Umfang und seiner mächtigen Mauerstärke Ausdruck
gefunden hat, springt in die Augen, wenn man seine Lage einerseits gegen-
über dem durch das tief in den Spessart eindringende Klsavathal gebildeten
feindlichen Ausfallthorc, andererseits am Eingang des den Rücken der Oden-
waldlinie beherrschenden Mümlingsthales, sowie als Sperrfort sowohl des
Mainthaies als auch der von hier über die Kleestadter Markung l ) und Dieburg
nach Mainz ziehenden Heerstrasse in Erwägung zieht. Schon P. Jos. Fuchs
vindizierte in seiner n Alten Geschichte von Mainz" (1772, Bd. II S. 272 f.)
dem Orte ein „grosses starkes Kastell**, (welches freilich ,auf dem Berg au
gedachter Stadt* liegen sollte), und erwähnt als dortige römische Fluide ausser
eiuem 1766 ausgegrabenen „Kompagniestein der XXII Legiou aus gehauenem
yuater u , die bekannten beiden Votivsteine, deren einer von L. Petronius
Florentinus, dem Präfekten der IV. aquitauischeu Rcitercohorte, wegen Ge-
nesung von schwerer Krankheit, der andere im Zusammenhang damit von
M. Rubrius Zosimus, dem Arzte dieser Cohorte, gestiftet worden sein sollten.
Das erstere dieser Denkmale ist mit seiner wohlerhaltcnen Inschrift au der
Vorderseite des oben erwähnten Mott'schen Hauses auf der Hauptstrasse ein-
gemauert und könnte also leicht bei dessen Erbauung im Schutte des Prä-
toriums angetroffen worden sein*).
Als späterer Fund wird dann (bei Steiner, Geschichte und Topographie
des Maingebietes etc. S. 200 f.), ausser römischen Münzen und (wahrschein-
lich Grab-) Gefassen, ein in einer Scheune eingemauerter Ziegelstempel der
1) Bei Kleestadt wurde bekanntlieh ein Mcilonstein des Maximiu gefanden; cf. Bram-
bach CIK Kr. XX XIX, 1963.
2) Die beiden Inschriften stehen bei Brambach CIR No. 1747 und 1748 noch unter
Obernburg. Die zweite ist jedoch mittlerweile in die städtische Altertumersammlung nach
Aschaffenburg verbracht worden. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch die weiteren in
der letzteren verwahrten Schriftdenkmale (Brambach, 1. c. No. 1751—1758) der römischen
Niederlassung in Obernburg entstammen könnton.
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Die Ausgrabung des Limes-Kastells in Obernburg a. M. 175
IV Cohorte der Freiwilligen erwähnt, welcher indessen jetzt nicht mehr vor-
handen ist. Als neueste Schriftmale haben sich hierzu also, von dem oben
angeführten Bruchstück abgesehen, der Backsteinstempel der XXII Legion
und die Zieglermarke IVSTVS FECIT gesellt —
Gewiss darf aber erwartet werden, dass der Bedeutung des Kastelles
entsprechend auch sein obligater Begleitbau (der „ Offiziersbau tt ), dessen
Auffindung hoffentlich gelingen wird, sich als ein stattliches umfangreiches
Gebäude darstellen und interessante Fundstücke liefern werde. Sicherlich
würden sich daruuter nach den vorliegenden Andeutungeu wenn nicht ver-
schiedene Lapidarinschriften, so doch zahlreiche Ziegelstempel ergeben, von
welchen weitere Aufschlüsse über die einstigen Besatzungstruppeu dieser
wichtigen Limesstation erwartet werden könnten.
Aber nicht blos solche bedeutsame Überreste militärischer Aulagen
birgt der Schoss der Obemburgcr Erde, sondern es finden sicli hier, wie ich
schon iu meinem eingangs erwähnten früheren Berichte hervorhob, auch zahl-
reiche Spureu ausgedehnter bürgerlicher Niederlassung, und zu den da-
maligen Erhebungen über die verschiedenartigen, weit auseinanderliegenden
Fundstellen sind während meiner letzten Anwesenheit noch vielfache Mit-
teilungen und Notizen bezüglich neuer Untersuchuugsobjekte hinzugekommen.
Es eröffnet sich demnach hier noch ein unabsehbares Arbeitsfeld, wenn ein
einigermassen erschöpfendes Gesamtbild dieser Grenzstation in ihrer Bedeu-
tung an sich und in Bezug auf den römischen Limes, sowie die Entfaltung
römischer Macht und Kultur am Mittelmain entworfen werden soll.
Die gegenwärtige Darstellung wollte sich darum im wesentlichen nur
darauf beschränken, die Ergebnisse der jetzt erfolgten Ausgrabung des Kastelles
bekannt zu machen; und wenn dabei mehrfach in ermüdendes Detail einge-
gangen wurde, so lag dem die Meinung zu Grunde, dass in der Art und
Weise der Gesaratanlage, sowie der technischen Ausführung der römischen
Wehrbauten jedenfalls irgendwelche Fingerzeige für die Zeit ihrer Errichtung
gegeben sein möchten, und dass deshalb, so lang die Geschichte des Limes
und seiner einzelnen Bestandteile noch in solches Dunkel gehüllt ist, wie
dermalen, auch der scheinbar kleinste und nebensächlichste Umstand nicht
unbeachtet bleiben sollte, welcher zur umfassenden Kenntnis dieser Verhält-
nisse beitragen und der praktischen Forschung Anhaltspunkte zur Vergleichung
bieten kann. Wie schon oben angedeutet, sind aber gerade bezüglich dieser
Fragen der Gesamtanlage und Technik bei dem Kastell iu Obernburg ver-
schiedene beachtenswerte Momente zu Tag getreten, die ihm eine eigenartige
Stellung anzuweisen scheinen. Ohne Zweifei schien die Vermutung berechtigt
zu sein, dass dasselbe als eine der Ilauptstationen des Mainlimes mit dem
Altstadtkastell bei Miltenberg im wesentlichen conform und ganz besonders
bezüglich der Konstruktion und der Masse seines Mauerwerks einigermassen
übereinstimmend sein werde. Wider Erwarten haben sich aber hierfür nur
wenige Anhaltspunkte, dagegen um so mehr erhebliche Verschiedenheiten er-
gehen. Dort also bei 160 zu 170 Metern Seitenlänge nahezu quadratische
Gestalt, aussergewöhnlich flache Eckabrundungen mit fast 18 Metern Radius,
die Principal thore um 15 m nach der Angriffsseite vorgeschoben, die Um-
fassungsmauer nur 1,25 m stark und auf mörtelloser Stückung aus zwar
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176 Conrady
regelmässigen, aber mir mit dem Hammer abgerichteten kleinen Steinen von
durchschnittlich 10—13 cm Dicke errichtet; hier ein Unterschied von 30
Metern zwischen Länge und Breite der Seiten, die Ecken mit einem Radius
von nur IO'/j Metern abgerundet, die Flankcnthore blos 10 m vorwärts der
Mittelachse liegend und die Wallmauer in der kolossalen Stärke von mehr
als 2 Metern auf mörtel reichem Fundament mit horizontalen Steinlagen, aus
geflächten Quadern von durchschnittlich 22 cm Dicke ausgeführt. Eine immer-
hin vielleicht nicht unwesentliche Übereinstimmung wäre dann nur in der
ähnlichen Einrichtung der Thorc, im Vorhandensein zahlreicher Zwischen-
türme und in dem Umstände begründet, dass die Stärke der Wallinaucr sich
an den rückwärtigen Lagerpart iecn nicht vermindert (wie bei verschiedenen
Kastellen der Mümlinglinic).
Bei einer Vergleichung mit dem nächstliegenden Repräsentanten dieser
letzteren, dem nur 3 Kilometer entfernten Kastelle bei Wörtli ') dagegen
dürfte ausser der eben genannten wesentlichen Verschiedenheit, sowie dem
Fehlen von Zwischentürmen und einem Hausteinsockelsims, nebst der an-
scheinend verschiedenen Thoreiurichtung, meines Erachteus namentlich die
schon oben hervorgehobene so charakteristische Verschiedenheit in der Be-
arbeitung der Mauerkopfsteine den Gedanken an Gleichzeitigkeit und Zusam-
mengehörigkeit der beiden Kastelle ausschliesseu.
Jedoch gilt es jedenfalls auch hier, bis unzweifelhafte Schlüsse gezogen
werden können, durch fortgesetzte Ausgrabung noch mehr Material zur Ver-
gleichung zu sammeln, und ganz besonders wird der Befund der Kastelle zu
Niedernberg, Stockstadt und Seligcustadt, von welchen eins oder das andere
voraussichtlich schon im nächsten Jahre dem Schosse der Erde entrungen wer-
den dürfte 2 ), für die Entscheidung der Frage massgebend sein, ob etwa der
Limesabschnitt zwischen der Mümling und Kleinkrotzenburg, wie es nach deu
Ergebnissen in Obernburg und an dem „Oftiziersbau" in Niedernberg 3 ) viel-
leicht scheinen könnte, in der Ausstattung seiner Bauten besondere Eigcu-
tümlichkeiten für sich in Anspruch nimmt.
Nicht unerwähnt möge endlich bleiben, dass im Laufe der geschilderten
Ausgrabung zwei Stellen im Felde, die eine ober- die andere unterhalb Obern-
burg, ermittelt wurden, wo nach Angabe des Besitzers, des zur Zeit ältesten
Einwohners, vor Jahren Mauerwerk verspürt worden sein soll. Die Lage
beider Orte auf gleicher Höhe mit der Fronte des Kastells und das zustim-
mende Mass ihrer respektiven Entfernungen von demselben macht es nicht
unwahrscheinlich, dass es sich hier um AVachthausreste handelt. Es musste
indessen von der näheren Untersuchung einstweilen abgesehen werden, da
Abhaltungen eintraten, welche die Inangriffnahme neuer Objekte unzweck-
mässig erscheinen liesseu.
Die Ausgrabung hatte überdies bereits nahezu f> Wochen (78 Einzel-
arbeitstage) in Anspruch genommen. Die Beschränktheit der zugänglichen
1) Vgl. Wd. Zeitscbr. III, S. 270 ff.
2) In der That war es mir inzwischen bereits vergönnt (im Marc) da« Kastell bei
titockstadt anfzufiudcn nud auszugraben. Mit 167 zu 201 m Seitenlange kommt es dem
Umfang der Saal bürg (740 m) bis auf wonige Meter gleich.
S) Vgl. Wd. Korr. III, Nr. 72.
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Recensionen. 177
Angriffspunkte und die Notwendigkeit beständiger Überwachung der oft
speziellste Unterweisung und minutiöse Genauigkeit erfordernden Unter-
suchung gestattete fast durchweg nur die gleichzeitige Beschäftigung zweier
Arbeiter, und es konnte in Folge dessen, zumal da häufig so bedeutende Erd-
massen zu bewegen waren, der Fortgang der Arbeiten durchschnittlich nur
ein sehr langsamer sein.
Dass dabei einige zähe Ausdauer erfordert und trotz des lohnenden
Gesamterfolges die Geduld mehrfach auf harte Proben gesetzt wurde, bedarf
wohl keiner Versicherung. Es gereicht mir deshalb zu besonderer Genug-
tuung, zum Schlüsse meines gegenwärtigen Berichtes rühmend und dankend
hervorheben zu dürfen, dass die geschilderte Ausgrabung des Kastelles in
Obernburg sich durchweg eines aussergewöhnlich freundlichen Entgegen-
kommens, liberalster Uneigennützigkeit und bereitwilligster Unterstützung
nicht bloss von Seiten der zunächst Beteiligten, sondern weiter Kreise der
Gesamtbevölkerung zu erfreuen hatte, und dass dadurch die Durchführung
des mühevollen Unternehmens, wie vielfach überhaupt ermöglicht, so jeden-
falls wesentlich gefordert und erleichtert wurde.
•+&BG+>-
Recensionen.
Der römische Grenzwall bei Hanau mit den Castellen zu RUckingen
und Markübel. Von Dr. Georg Wolff, Gymnasialoberlehrer,
und Otto Dahm, Major in der Artillerie. Mit 4 lithographierten
Tafeln. Hanau, G. M. Alberti's Hofbuchhandlung. 1885. —
Angezeigt von Dr. A. Hammeran.
Den verdienstvollen Untersuchungen, welche der Hanauer historische
Verein dem römischen Castell zu Gross-Krotzenburg am Main gewidmet hat,
sind die Aufdeckungen der benachbarten, den nördlichen Zug des Limes be-
gleitenden Befestigungs-Anlagen in den letzten Jahren gefolgt. Consequeute
ausdauernde Arbeit und vollkommene Beherrschung des archäologischen
Apparates sowohl nach der technischen wie nach der historischen Seite
zeichnen wiederum diese Forschung vor vielen verwandten aus und haben ein
Ergebnis gehabt, das wohl als das wertvollste aller bisherigen Arbeiten des
Vereins gelten darf. Es ist diesmal ein gleichsam grundlegendes Werk, das
unternommen wurde: die Feststellung der bisher unsicheren Lage und Ab-
messung des Castells bei Rückingeu, die Detail - Untersuchung der Limes-
Strecke Krotzenburg - Rückingen und Aufdeckung einer ganzen Reihe dazu
gehöriger Türme und Befestigungs - Anlagen, endlich die genaue Festlegung
de^ Castells Mark übel. Die ersteren beiden Arbeiten sind allem Ermessen
nach in der Hauptsache abschliessende zu nennen ; die letzte hatte vorwiegend
Aufklärungs-Charakter, bot aber ebenfalls durchaus neue und schöne Ergeb-
nisse, insoferne sie die (seither westlich von Marköbel angenommene) Po-
sition des Castells mit Sicherheit zur Hälfte in den Ort selbst verlegt hat.
Westd. ZeiUchr. f. Oeiob. u. Kunst IV, II. 12
*
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178 Recensionen.
Diesen Untersuchungen ist eine dankenswerte Aufmerksamkeit in Form
pekuniärer Beihülfe von Seiten des Cultusministeriums und des Provinzial-
Schulkollegiums zu Teil geworden, wodurch dieselben ohne Frage auch zeit-
lich gefördert worden sind. Eine noch wertvollere Unterstützung ward dem
Verein durch die Mitarbeit eines kundigen Militärs, des Herrn Majors Dahm
entgegengebracht. Seine Abhandlung muss als der lehrreichste Teil der
Schrift bezeichnet werden, da namentlich die Frage der Besatzungsstärke der
Limes-Castelle, einer der wichtigsten Punkte der Limes-Forschung überhaupt,
hierin eine ganz neue lichtvolle Behandlung erfahrt. Die Castelle Rückingen
und Marköbel, sowie die Ziegel-Brennöfen bei Gross-Krotzenburg schildert
G. Wolff, dessen unermüdlicher Thätigkeit die Forschung wiederum Anregung
und grössten Erfolg verdankt
Es sei hier damit begonnen, die Untersuchungen Dahm's zu skizzieren,
soweit dies ohne Hülfe der erläuternden Grundrisse und Pläne möglich ist
Gross-Krotzenburg ist bekanntlich der Endpunkt des Limes am Main, ein
mit Interturrien-System besonders bewehrtes Castell, und von ihm aus zieht
der Grenzwall in schnurgerader Linie bis Marköbel, wo er einen westwärts
gewandten Winkel bildet. Die ganze Strecke durchläuft ein ebenes Terrain,
das durch zwei Sümpfe und das Überschwemmungsgebiet der Einzig sehr
wesentlich bezüglich des Verkehrs beeinträchtigt wird. Der Limes ist, wie
die Untersuchung ergab, durch die Sümpfe nicht hindurchgebaut, vielmehr
bricht er an deren Rändern jedesmal, wo Türme liegen, mit kleinen, 20 m
langen Flankenfortsätzen im stumpfen Winkel ab und Dahm glaubt mit
Recht, dass der Sumpf bei jener Anlage zu jeder Jahreszeit unpassierbar ge-
wesen und darum als genügende Defension betrachtet worden sei. Es han-
delt sich dabei um grosse Abschnitte, die nördlichere Sumpfstrecke (der sog.
Doppelbiergraben in der Bulau) ist 700 m breit. Auffallend ist immerhin,
dass die heutige Ausdehnung der Sümpfe trotz der doch notwendig anzu-
nehmenden Einschränkung ihres Gebietes in historischer Zeit (das südlich
bereits Torfstich geworden ist) auf der Karte genau dieselbe ist, wie sie die
Begrenzung der Limes -Anlage zeigt, wie sie also in römischer Zeit war.
Höchst interessant erscheint, wie jene intermittierende Bauweise selbst, die
von Dahm trefflich nachgewiesene Thatsache, dass eine Strasse in der Ver-
bindungslinie der Türme mit einem Abstand von SO bis 40 m hinter dem
Limes herlief, deren 6 m breiter Damm in den Waldungen noch gut erhalten
und bei Einschnitten durch die Bodenbeschaffenheit (Kies und Kiesel auf
durchweg lehmigem Terrain) dokumentiert erschien. Diese Strasse ist durch
den Sumpf nicht unterbrochen, der moderne Weg benutzt sie an zwei
Stellen, während ^er sonst den Limes selbst verfolgt. Ein Knüppeldamm, wie
ihn Dahm für die römische Anlage voraussetzt, ist sehr wahrscheinlich. Zur
Bestätigung dieser Parallel-Strasse hinter dem Wall, die ungemein wichtig für
die gesamte Betrachtung der Limes- Verteidigung erscheint, darf ich wohl
beifügen, dass auch unser trefflicher Frankfurter Forscher Friedrich Scharff
eine solche im Taunus-Limes vor Jahren konstatiert hat, ohne indess durch
eine Profil-Aufdeckung seine Entdeckung genauer zu erweisen.
Südlich der Kinzig hat Dahm eine Überbrückung der Lache festge-
stellt (Steinfundamente) und hier biegt die Strasse nach Westen ab. Weiter
K
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Recensionen.
179
nördlich bis zum Castell Rückingen fehlt sie, ebenso der Limes, von wel-
chem der Verfasser nur Grabenspuren („eine auffällig breite flache
Mulde") gefunden zu haben erklärt. Er will eine Abschwemmuug durch die
häufig übertretenden Gewässer der Einzig annehmen. Es würde wohl auch
ein völliges Zuflössen des Grabens angenommen werden müssen, wenn der
Einfluss der Überflutungen ein so mächtiger war, und es erscheint mir nicht
ausgeschlossen, dass die Wasser - Verhältnisse in römischer Zeit an dieser
.Stelle andere waren als heute, so dass vielleicht der Limes hier ebenfalls als
entbehrlich oder unausführbar betrachtet wurde. Auffallend ist jedesfalls die
Wendung der Strasse, die leider in ihrem ferneren Verlauf nicht nachge-
wiesen ist. Es muss bemerkt werden, dass Dahm beim Castell Pfähle einer
Brücke über die Kinzig entdeckt hat (keine Pfahlschuhe); ob sie römisch ist,
lässt sich nach den angegebenen Indicien keineswegs sicher entscheiden. Wenn
sie es ist, würde sich die Richtung einer dort angelegten Strasse, nicht aber
das Vorhandensein des Walls zwischen Kinzig und Lache daraus ableiten
lassen — vorläufig erscheint mir die Einzeichnung der betreffenden Limes-
Strecke auf der Karte gewagt. Setzen wir den Fall, dass das ganze Terrain
der sog. Nachbarswieseu in konstanter Überflutung sich befand oder durch
einen transversalen Wasserlauf gesperrt wurde, so war die Strasse einfach
hinter die Kinzig verlegt und eine Benutzung des Walls als Strasse, wie sie
Dahm voraussetzt, braucht nicht angenommen zu werden. Letztere Annahme
hat doch wohl vor Allem das gegen sich, dass die praktischen Römer, wenn
die Sache so einfach war, den Wall überall als Strasse benutzt und sich
den mühsamen Bau einer solchen erspart hätten. Gerade der schöne Nach-
weis Dahm's, dass eine Kommunikation für sicheren Patrouillendienst, Ab-
lösung der Wachtgarnisonen und Defensivbewegungen hinter dem Wall
existierte, erschwert die Annahme seiner Vermutung. So lange fernerhin der
Wall selbst an jener Stelle nicht unzweifelhaft ist, dürfen wir keine Strasse
auf demselben supponieren. Ich gehe noch weiter in meiner Scepsis : das bei
Nr. 20 auf der Karte angegebene isolierte Stückchen Strasse erscheint ganz
unverständlich, unvereinbar mit der Brücke bei Nr. 19. Auf S. 24 wird zur
Erläuterung gesagt, es sei „eine Spur" einer Strasse hier vorhanden ; Näheres
über den Befund (ob Kieskörper etc.) ist nicht augegeben, ausser der wich-
tigen Notiz, dass das Strassenstück sich „auffälliger Wcise u in einem Winkel
an den Limes auf gleichem Niveau anschliesse. Ich muss gestchen,
dass mir das den Eindruck macht, als habe man hier einen jener Abschlies-
sungswinkel, jener Flankenfortsätze des Limes selbst vor sich, wie sie bereits
erwähnt wurden, und zwar würde sich die hier ausnahmsweise vorliegende
spitzwinklige Form desselben ganz folgerecht aus dem abgeböschten Terrain
ergeben, das, wie die Karte zeigt, einen nördlich gerichteten Winkel unmög-
lich gemacht hätte. Ich mag das nur als eine tastende Vermutung aus-
sprechen; möglich dass hier noch ein Turm zu suchen ist, die Entfernung
trifft etwa zu. Wünschenswert wäre es jedesfalls, wenn von Dahin weiterhin
nachgewiesen würde, welcher Beschaffenheit die supponierte Strasse ist, ob
ihr Köq)er aus Kies und Kieseln besteht wie der südlichere Strassenkörper,
oder ob die Erhebung in ihrem Durchschnitt dem Körper des Walles gleicht.
Ging die Strasse über den hier vorausgesetzten Wall, so muss man auf alle
12*
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11
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180 Recensionen.
Fälle nach dem Grund dieser Abweichung fragen. Da der Verfasser als
solchen die enorme Arbeit der Anlegung eines in den tief liegenden Wiesen
mindestens 3 m hohen, 700 m langen Dammes ganz einleuchtend geltend
macht, so kann nur noch eingewandt werden, ob nicht Strasse und Wall zu-
gleich durch die unaufhörlich gegen sie eindringende Überflutung der Einzig
aufs Äusserste gefährdet waren, eine Überflutung, die beide nach des Ver-
fassers Ansicht mit der Zeit total vernichtet und dem Boden gleich gemacht
hat. Endlich muss man fragen, ob die „auffällig breite flache Mulde"
(sie ist 6—8 m breit!!) nicht vielleicht eine von den Römern hergestellte
Wasserverbindung, ein Kanal zwischen Lache und Kinzig war, der ebenfalls
statt des Limes wirksam in das Defensions-System eingreifen konnte. Gewiss
ist es auffallend, dass nach Dahms Angabe S. 13 diese Mulde in einen toten
Arm der Kinzig „einmündet", was der Wallgraben doch wohl nicht gethan
haben könnte. Man könnte sogar auf die Idee kommen, dass die Kinzig
selbst den Limes hier ersetzte, da sie fast in einem Kreissegment verläuft.
Ich will nur betonen: die Richtung des Limes ist hier nicht zweifelhaft;
von Wert wäre aber zu ermitteln, ob nicht prinzipiell in permanenten Über-
schwemmungsgebieten, auch an anderen Stellen des Limes, ein abweichender
Modus befolgt und der Bau wie im Sumpfgebiet unterlassen oder modifiziert
wurde.
Dahm weist auf der Strecke Krotzenburg - Ruckingen bis zur Bulau
7 Türme nach, fast durchweg neue Entdeckungen. Dagegen hat auf dem
nördlichsten Teil der Linie, vom Schenkenloch an, kein Turm gefunden wer-
den können, was abermals nicht für das Vorhandensein eines Walles zwischen
Lache und Kinzig spricht. Dahm hält einen Turm auf dieser Strecke für
unbedingt nötig, um „das zuverlässige Funktionieren der Signallinie zu sichern."
Trotz aller Bemühungen fand sich aber nichts, so dass Dahm auch hier
nötigenfalls die Überflutungen in Betracht gezogen wissen will. Die Wall-
breite soll hier eine aussergewöhnliche, der Graben ein nasser gewesen sein.
Die Türme sind in ziemlich regelmässigen Intervallen angelegt, die wechsel-
seitige Entfernung beträgt durchschnittlich 800—1000 m und es ist jedesmal
klar ersichtlich, aus welchen bestimmten Gründen das Intervall variirt. We-
nigstens erscheinen mir (die Entfernung des ersten Turmes an der Hessischen
Ludwigsbahn als Normale genommen) die grösseren Intervalle zwischen
Turm A und B, sowie zwischen E und F durch die Sümpfe motiviert, wäh-
rend die übrigen (bis auf das eine ungewöhnliche Intervall zwischen F und G)
sich normal verhalten 1 ). Einige der Türme hatten je einen Erdhügel ohne
Mauerwerk neben sich, welche Dahm ebenfalls für Barackenpositionen der
Turmwächter hält; sie enthielten Feuerstellen. Ein Turm ergab im Innern
Brandschutt, woraus gefolgert wird, dass nur seine Innenverkleidung von Holz
war ; auch zeigte sich Dachziegel-Deckung. Die Türme sind von verschiedenen
t) Die Karto auf Tafel 2, wolche sonst sehr instruktiv allo Verhältnisse dieser Linie
wiedergiebt, scheint bezüglich der Entfernungen der Türme (welche letztere freilich hu sich
relativ zu gross eingezeichnet sind) nicht ganz genau zu sein: Turm A ist von Turm 6
auf derselben ebensoweit entfernt wie Turm F von G, während ersteres Intervall nach dem
Text 1080 m, letzteres 1020 beträgt. Auch andere Intervalle stimmen mit der Karte nicht
Oberein.
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Recensionen. Igt
Dimensionen (Turm D 5,50 m äussere Seitenlänge, Turm £ 5,90 m; des be-
deutend grösseren halb erhaltenen Turmes C Maasse sind im Text nicht an-
gegeben oder geschätzt) ; sie waren, ausser dem meist aus Basalt bestehenden
Fundament, teilweise noch in Resten der Obermauer erhalten. Bei Turm F
ergab sich eine Strassendurchbrechung des Limes, die nach dem alten Kalk-
steinbrach Wolfgang wies; Dahm nimmt nicht unwahrscheinlich eine römische
Wegverbiiidung mit demselben und seine Ausbeute zur Römerzeit an, worauf
in der That auch der ältere Name des Forstreviers „Altstrass" hinweist.
(Die Benennungen Bulau, Pfaffendamm, Pfahltannen sind bekanntlich ebenfalls
alt und auf den Limes zu beziehen ; auch „an der Waldstrasse" beim Castell
Xeuwirthshaus könnte eine Wallstrasse bedeuten.) Der Durchbruch des
Walls zeigte sich mit einer Trockenmauer ausgelegt. Bei Turm E (Druck-
fehler für F?) will Dahm eine Art Lager von 30—40 m Ausdehnung gefun-
den haben, mit Feuerstellen, Knochen, verschlackten Steinen etc., woraus er
schliesst, dass die Soldaten, welche tagsüber im Steinbruch arbeiteten, hier
nachts gelagert hätten.
Ausser den Türmen liegt zwischen Krotzenburg und Rückingen ein
kleines Castell, Neuwirthshaus genannt, das längst bekannt, auch früher
schon flüchtig untersucht war. Es wurde im Frühjahr 1883 systematisch
ausgegraben. Eine Erdredoute von etwa 32 und 24 m Seitenlänge, ähnlich
den mittelalterlichen, ist die Befestigung noch 2 m hoch erhalten, der erste
Graben ist fast verflösst, der zweite gut erhalten. In der Mitte des Castells
fand 8 ich ein rechteckiger Hof räum, um welchen ringsum Reste von Mauern
aus Basalt mit starker Brand schiebt, aber auch Mörtelbrocken erhoben wurden.
Man schloss auf Holzbaracken der Besatzung, wie etwa auf der Saalburg.
Für die Wallböschung wird eine Pallisadierung angenommen, Stufen werden
zum Wallgang führend gedacht. Selbst dem Thor des Castells liegen die
beiden tiefen Gräben vor ; jedesfalls war der Zugang überbrückt, worauf auch
Mauerreste hinwiesen. Einige Münzen und kleine Fundstücke (u. A. eine
emaillierte Zierscheibe) fanden sich.
Zu der Berechnung der Besatzungsstärke der Castelle übergehend,
bemerkt Dahm vollkommen richtig, dass zunächst alle auf Sterblichkeitspro-
zente und Grabfelder gegründeten Schätzungen durchaus trügerisch seien,
was er im Einzelnen darthut; er verwirft damit auch das vom Hanauer Ver-
eines. Z. bei Gross-Krotzenburg behauptete, von mir bestrittene exorbitante
Verhältnis zwischen Bestatteten und Besatzung. Ebenso erklärt er mit Recht
die Kalkulation v. Cohausens für irrig, die sich auf eine spezielle Schätzung
der Aufstellungsfronten der Truppen und des gesamten Lagerraums gründet.
Der Gesam träum des Lagers sei jedesfalls nicht in Betracht zu ziehen, son-
dern nur der eigentliche Soldatenwohnranm, im Wesentlichen die praetentura,
7,83 qm der Gesamtfläche. Ausserdem wechsle der Wert der Castelle im
Laufe der Zeit und die Herstellung des Gleichgewichts habe dann durch
Änderung der Besatzungsstärken geschehen müssen, wesshalb die Castellgrösse
„unbedingt sichere Schlüsse weder auf die strategische Bedeutung, noch auf
die Besatzungsstärke zulasse. u Dahm setzt dabei allerdings falschlich voraus,
dass der Fall einer Abänderung der Castellgrösse fast unerhört sei; er kennt
nur Osterburken in dieser Hinsicht, während doch auch die Saalburg einen
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1 82 Recensioncn.
solchen Fall darstellt. (Das ältere Saalburg - Castell schloss am Praetorium
ab). Dass er aber Räumungen und Xeuanlagen daraus herleitet, Inlands-
Castelle wie Wiesbaden und Hofheim nach der Limes-Anlage als möglicher-
weise unbesetzt erklärt (Wiesbaden hat Ziegel der 8. Legion!), könnte doch
etwas zu weit gehen; indess verdiente diese interessante Hypothese näher
geprüft zu werden. Die Zurückweisung der Cohausen sehen 100 Cohorten,
und der 32 Voluntarier - Cohorten, deren geschlossener Aufmarsch in Ober-
germanien berechtigtes Erstaunen hervorgerufen hat, ist allerdings auch damit
nicht zu leisten, dass man „etwa 50 — 60 Cohorten für weniger anfechtbar"
erklärt. Denn mehr als 20 solcher haben keinesfalls in der ruhigen Zeit des
2. Jahrhunderts und noch später gleichzeitig bei uns gestanden, was weiter-
hin begründet werden soll; das Militärdiplom Trajans vom Jahre 116 zählt
deren 17 auf. Die Stärke der obergermanischen Armee ist allerdings im
1. Jahrhundert, für welches wir glücklicher Weise vollgültige Zeugnisse in
den Grabsteinen und Militärdiplomen besitzen, in leidlicher Progression ge-
wachsen, aber ganz gewiss nicht im 2. und wahrscheinlich nicht bedeutend
im 3. Jahrhundert. Dafür spricht vor allem die Herabsetzung der Armee
von vier auf zwei Legionen. Auch lässt sich bezüglich der Cohorten und
Alen für die Zeit nach dem Limesbau, der das Land schützte, kein starkes
Anwachsen vermuten, selbst abgesehen von dem notwendigen numerischen
Verhältnis derselben zu den beiden Legionen, welchen wir für die Epoche
Trajans höchstens noch die I adjutriv hinzurechnen können. Jedesfalls war
die Aufgabe der Verteidigung des rechten Rheinufers eher erleichtert als
erschwert, wie das Aufblühen der Städte unter Trajan (urbes trans BJtemim
in Germania reparat% sagt Eutrop) deutlich zeigt und erst die Einbrüche
der Barbaren gegen die Mitte des 3. Jahrhunderts wurden gefahrvoll — aber
awh damals genügte, wie die Inschriften zeigen, die 8. und 22. Legion zur
Verteidigung.
Kh erscheint die Erörterung dieser Verhältnisse so überaus wichtig,
dass ein kleiner Excurs zur Ermittlung des mutmasslichen Cohortenbestandes
hier gemattet sein möge. Dahm gründet, im Gegensatz zu seinen Vorgängern,
die Berechnung der Castellbesatzungen zunächst auf die Stärke der ober-
germanischen Armee, was unstreitig ein beachtenswerter, übrigens auch von
Cohausen angewandter Gesichtspunkt ist; ob er entscheidend und eine voll-
gültige Gegenrechnung sein kann, wird sich zeigen. Er unterscheidet alsdann
zwischen kriegsmässiger und Friedens-Besatzung und berechnet, mit Rücksicht
auf genügende Besetzung der Thore und Türme im Fall eines Angriffs und
die überall glcichmässigc Verteilung der Truppen auf dem Wallgang, sowie
auf den anliegenden Limesstrecken, für je ein Zinnenfenster 1 Mann, so dass
ein mittleres Castell von der Grösse Krotzenburgs bei 600 m Umfang eine
Minimalstärke von etwa 500 Mann beanspruchte; dabei ist eine Reserve von
einem Viertel der auf dem Wall befindlichen Truppen in Rechnung gebracht.
Als Gcgcn-Exempel taxiert der Verfasser die Gesamtstärke der obergermani-
schen Armee zu 32000 Mann (während Cohausen etwa 86000, nach der
Kopfstärke der Kaiserzeit eigentlich über 100000 Mann berechnet) und nimmt
dabei 35 Cohorten an. Diese Zahl ist viel zu hoch, der Fehler liegt in der
Cohortenzifler. Vor allem aber kommt hier ein anderes Moment in Frage.
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Recensionen. Ig3
Wenn nämlich die Verteidigung der einzelnen Castelle knapp gerechnet auch
nicht mehr als die von Dahm angenommene Truppenzahl erfordern sollte,
so hat er doch etwas sehr Wesentliches übersehen : die ausserhalb der Castelle
Hegenden, an diese anschliessenden sog. bürgerlichen Colonieen, welche
zum grossen Teil eine Bevölkerung beherbergten, die stets auf Kriegsfuss
stand, nämlich Veteranen und gallische oder andere barbarische Ansiedler. Für
deren Zahl haben wir bisher fast gar keine Schätzung, ausser etwa die Grösse
der bürgerlichen Ansiedlungen selbst, die noch wenig erforscht sind. Ganz
anzweideutig spricht die von Cohausen citierte wichtige Stelle des Anon. de
reb. bell. ap. Scriver. 2, 101 von den „ländlichen Wachen in den C asteilen,
was durchaus keine „Kathederweisheit" ist, wie Dahm annimmt. Es ist eine
geläufige, aber nicht haltbare Annahme, dass diese Lagervorstädte am Limes
eine vorwiegend bürgerliche, also unkriegerische Bevölkerung gehabt hätten;
Ton den Frauen muss natürlich dabei abgesehen werden. Wo es sich um
ernstlichen Kriegsfall handelte, muss diese Bevölkerung und ihre Dienstmann-
schaft ohne Weiteres eingetreten sein; denn umsonst~wohnte sie nicht
an so exponierten Punkten, teilweise hoch im unwirtsamen Ge-
birg. Wir können immerhin dabei einen Prozentsatz für die Händler uud
Geschäftsleute abziehen, ihrer konnten für den Bedarf der Besatzung nicht
allzuviel e sein und die Ackerbauer waren, wie wir wissen, die Veteranen
selbst. Von der Bevölkerung des inneren rechtsrheinischen Landes sei eben-
falls ganz abgesehen, da sie bei momentaner Gefährdung der Castelle nicht
zu beanspruchen war. Die eigentliche Besatzung war also jedenfalls sehr
klein, kleiner als die Verteidigungs-Berechnung für die Angriffsfront sie erfordert
und dies ist nachzuweisen durch die thatsächliche Stärke der Armee.
Die Frage nach der Belegungsstärke der Castelle deckt sich nicht mit der
Frage nach der verfügbaren Armee. Der Cohorten sind keine 35, sondern
wie bereits bemerkt, höchstens 20, wahrscheinlich nur etwa 15. Bezüglich
der Stärke der Legionen befinden wir uns natürlich mit Dahm in Überein-
stimmung, da nichts einfacher sein kann, als auf Grund untrüglicher inschrift-
licher Zeugnisse für die massgebende Periode zwei Legionen mit 12000 Mann
Gesamtstärke zu konstatieren. Im 1. Jahrhundert stellt sich die Zunahme
der Cohorten (von den Alen, die sich von 6 auf 2 im Jahr 116 stetig ver-
mindern, sei hier abgesehen) nach den erhaltenen obergermanischen Militär-
diplomen wie folgt: im Jahre 74 sind es deren 12, unter Domitian (82) 9,
unter demselben Kaiser (90) 14, unter Trajan (116) 17. Nun ist zu beachten,
dass im Jahre 116 die Legionen vielleicht noch nicht auf zwei reduziert waren.
Aber auch bei gewissenhafter Erwägung dessen, was uns inschriftlich über-
liefert ist, wird sich die Zahl der Cohorten von Trajan an eher vermindern
als erhöhen. Ich habe eine Zusammenstellung der inschriftlichen Überliefe-
rung Obergermaniens, soweit sie die Cohorten betrifft, versucht (die Diplome
lassen uns für die Spätzeit im Stich, auch das einzige spätere aus Heddern-
heim aus Grund seines fragmentarischen Charakters) und folgendes gefunden.
Die Zahl derjenigen Cohorten, welche die Militärdiplome nicht enthalten
und welche nur auf Steininschriften oder Stempeln erscheinen, ist an und
für sich eine auffallend geringe : es sind im Ganzen nur 19 Cohorten-Numern,
von denen noch einige zweifelhaft sind. Auszuscheiden sind von ihnen für
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184 Recensionen.
unseren Zweck alle frükzeitlichen, jedenfalls die dem 1. Jahrhundert ange-
hörigen. Es entfallen damit 9, die ziemlich alle vor Vespasian zu setzen
sind, nämlich die Inschriften der coh. I Ituraeorum (Brambach 1233, 1234,
1289), c. 1 Lucemium Hi&panorum (1235), c. I Pannoniorum (740, 743, 1519),
cohors Raetorum (892, 1128, Korrbl. d. Wd. Zs. III, Nr. 19 u. 142), coh. Raetorum
et Vindelicorum (895, 1236), c. I Sagittariorum (738, 739), coh. Thracum (897,
980), c. IV Thracum (1290, 1523), c. VI Thracum (990). Die „coh. Aesturerum
et CaUaecorum" (1232) rechne ich nicht rajjL Alle diese Truppenteile erscheinen
auf keinem der vier Militärdiplome und treten hier auf Steinen älteren Charak-
ters auf, wesshalb sie vor 74 fallen werden; damit stimmt vollkommen Ab-
fassung und Inhalt der Inschriften. Unter den 10 übrig bleibenden Cohorten
sind stark vertreten die Voluntarier - Cohorten, von welchen die 4., 24., 26.
und 32. bei uns auftritt. Sie alle müssen nach Trajan erst nach Oberger-
manien versetzt sein. Von drei anderen haben wir bestimmte Jahreszahlen:
die coh. I Hdvetiorum tritt zu Böckingen im J. 148 auf (Bramb. 1583), die
coh. IV Äquitanorum zu Mainz 210 (1284), die coh. Sequanorum et Raura-
corum zu Miltenberg 191 (1740) und 186 (Frankf. Mus.); von ihnen ist die
erst- und die letztgenannte auf keinem Diplom aufgeführt, während die
4. aquitanische vom Jahre 74 an von allen Diplomen erwähnt wird, also wohl
von Vespasian bis in die späteste Zeit in Obergermanien stationiert war.
Ferner ist durch eine Krotzenburger Inschrift die coh. I civium romanorum eq.
um das Jahr 200 bezeugt, die schon unter Trajan auftritt. Diese war nach
Wolffs Nachweis (Krotzenb. S. 63) unter Caracalla sicher im Castell an-
wesend. Dem 2. Jahrhundert gehören, wie es scheint, die Steine der 32.
Voluntarier-Cohorte zu Heddernheim, der 1. praetorischen zu Mainz (1017)
und einiger anderer an, wozu noch der ältere der colwrs VII Breucorum
zu Worms (897) genannt sei. Neuerdings soll eine coh. II Hispanorum, die
bei Brambach 1759 schon einmal vermutet wird, zu Stockstadt vorgekommen
sein, welche zu den obigen von Brambach aufgeführten als Nummer 11 hin-
zutreten würde. Damit hätten wir alle irgendwo im obergermanischen Gebiet
für das 2. und 3. Jahrhundert bezeugten Cohorten beisammen. Man wird
zugeben, dass dies eine überraschend geringfügige Zahl ist, wenn man sie auf
zwei Jahrhunderte oder auch nur auf 150 Jahre verteilt und die von dem
Diplom Trajans erwähnten noch teilweise hinzunimmt. Letzteres dürfen wir
keineswegs bei allen, denn gar nicht mehr bezeugt ist z. B. die coh. VII
Raetorum, auch die coh. II Raetorum ist meines Erachtens nicht lange Zeit
in Deutschland geblieben. Ebenso ist die coh. I Ligurum et Hispanorum,
die coh. I Aquäanorum reterana nirgends mehr erwähnt. Von den 17 Co-
horten des Diploms von 116, unter welchen überhaupt nur 10 bezüglich der
Lesung feststehen, bleiben also vielleicht nur 6 für die spätere Zeit gesichert.
Unter diesen ist die 4. vindelicische (wenn sie in Trajans Diplom steht, wie
allerdings auch ihr Vorkommen in dem vom J. 90 wahrscheinlich macht) bis
in die späteste Zeit bezeugt. Es kann nun freilich der Zufall uns eine oder
die andere Cohorte nicht überliefert haben ; aber man wird hierin wenig Trost
finden können, da doch auch die Cohorten des 1. Jahrhunderts sich fast alle
ausser den Diplomen noch überliefert haben. Erhalten wir folglich mit
einer Zugabe von 3—4 Cohorten deren 20, so ist es klar, dass diese nicht
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ftecensionen. ] gg
alle gleichzeitig anwesend waren und dass die jeweilige Präsenzziffer diejenige
des Trajanischen Diploms in keinem Falle erreicht 1 ).
Die Gesamtstärke des obergermanischen Heeres wird sich demnach, die
quingenariae in Betracht gezogen, auf 20—25000 Mann belaufen. Eine An-
nahme, die immer wiederkehrt, muss als ganz illusorisch bezeichnet werden:
dass nämlich Cohorten, deren Bauziegel man häufiger in den Castellen
findet, auch ein für allemal die dauernde Besatzung gebildet hätten. Damit
wird gleichsam ein Wechsel der Garnisonen ausgeschlossen. Beispielsweise
nimmt Dahm S. 41 für Rückingen die cohors III Datmatarum als Garnison
an; ich werde weiterhin zu begründen suchen, dass sie die früheste
Garnison war und das Castell hat erbauen helfen ; für die Spätzeit kommt sie
gar nicht in Betracht. Dass auch in späterer ?eit bei Restaurations-Bauten
mehrere Truppenteile gleichzeitig in den Castellen auftreten, beweist der
Kall der Villa in Miltenberg und ein gleicher von Krotzenburg (Leg, XXII
pr. p. f. ÄrU. und Coh. IUI Vind.j. Wenn Miltenberg sogar drei Truppen-
körper gleichzeitig beherbergte, wie aus den in einem Gebäude nebeneinander
gefundenen Ziegeln ziemlich sicher zu schliessen ist, so kann Mommsens Frage
nach dem kriegsmässigen Bestand der ('astelle (S. 37 bei Dahm) nicht im
Sinne des Cohorten-Castells entschieden werden. Wolff hat zu ausserordent-
lich künstlichen Annahmen greifen müssen, um seine einheitliche Garnison
an jedem Punkte aufrecht zu erhalten : für Krotzenburg nimmt er (S. 8) als
ständige Besatzung die 4. vindel. Coli orte an, welche in Miltenberg im 3. Jahr-
hundert aushülfsweise mitgebaut oder ihre Ziegel dorthin geliefert habe, qhne
dort garnisoniert zu haben. Abgesehen davon, dass Letzteres ein merkwürdig
unrumischer Betrieb wäre (man fragt sich, wesshalb der thatsächlich bauende
Truppenteil fremde Ziegel nimmt, da er doch überall seine eigenen hat,
wesshalb er gleichsam ein Falsifikat begeht?), braucht doch nicht notwendig
ein speziell „Krotzenburgcr Stempel tt der 4. Vindelizicr bestanden zu
haben, den W. auch für Niedernberg in Anspruch nimmt, wenn man Folgen-
des im Auge behält: ein identischer Stempel der 22. Legion findet sich in
Ruckingen und Friedberg und in diesem Fall verfolgt Wolff seine Theorie
so weit, dass der Fabrikationsort ganz bestimmt Friedberg sei. Ich weiss
nicht, ob er in den Museen Vergleichungen angestellt hat, wieweit der Stempel
noch vorkommt; er kann auch aus Wiesbaden oder Mainz stammen. Er
kommtauf der Saalburg thatsächlich vor. (Dieffenbach, Nass. Ann. 14,
S. 297). Wird man bei den 3. Dalmatern, die nach Wolff permanent in Rückingen
waren und die in der That das Castell dort haben erbauen helfen, ebenfalls voraus-
setzen dürfen, dass sie eines Gelegenheits-Baues halber gleichzeitig eine Abteilung
1) Der hier belassene Spielraum ist etwas gross, da noch etwa 8 Xnmeri in Be-
tracht können (die verschiedenen Brittonen, die Cattharenser ; Branb. 694; 1298, 1317, 1377,
1491e, 1497, 1550, 2001; 1592; 991, 1237;. 1392, 1394, 1732, 1745; !569«; 1455; 1751, 1757). Nach
Mommsen Eph. ep. V, 8. 168 treten sie alle erst seit Mark Anrel anf (s. jedoch Branb. 991).
Rechnen wir sie anf 2000 Mann, so würde mit den 7000 Mann der höchstens 12 gleich-
seitigen Cohorten und 12000 Mann Logionstrnppcn die Zahl 210C0 erreicht. Aber die
h Nnneri waren ebenfalls nie gleichzeitig anwesend, so dass die Ziffer 2000 noch xu hoch
erscheint. Monmsen nimmt in der lehrreichen Abhandlung über die Couscriptionsordnung
in der römischen Kaiserxeit (Hermes 19, S. 228 Note 1) an, dass die einzelnen Brittonen in
Deutschland eine einsige Truppe seien, die verteilt war. Ihre Stärke war sicher eine mindere.
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\$(\ Recensionert.
nach Wiesbaden entsandten, die ihre Ziegel mitnahm? Fast gleichzeitig ist ferner
durch Steinschriften die Gegenwart der 4. Vindelizier in Krotzenburg und
der Saalburg bezeugt (Dolichenus-Altar und Brambach 1424), aus den Jahren
212 und 220; um dieselbe Zeit müssen sie in Miltenberg gebaut haben.
Wohin führt unsjdas Alles ? Eine identische Matrize wird bestanden haben,
woraus an verschiedenen Orten gleichzeitig von Abteilungen derselben Cohorte
Stempel gebrannt wurden. Der fruchtbarste Gedanke, der in Wolffs Aus-
führungen liegt, ist der, dass überhaupt von auswärts fertige Ziegel geliefert
und dass nicht alle in dem Castell, wo sie sich finden, gebrannt wurden.
Ein bestimmter Fabrikationsort, ein Depot gleichsam für den Truppenbedarf
wird supponiert werden dürfen ; wo geeignete Thonlager sich fanden, fabrizierte
man, an andern Orten nicht. Nicht anders ist es mit den Töpferwaren ; aber
es besteht der Unterschied, dass die Truppe ihre Ziegel selbst brannte und
selbst verbaute. Hier war eine Übertragung durch den streng militärischen
Usus ausgeschlossen. WolfF konnte naturgemäss nicht überall seine Position
schützen : in der Krotzenburger Schrift (S. 66) ist die 22. Legion mit den
Vindelizicrn dauernd im engsten Verband und beim Limesbau beteiligt —
in Rückingen stellt sich durch die Ausgrabung heraus, dass die 3. dalm.
Cohorte das Castell erbaut hat (S. 57). Das ist unzweifelhaft, da sie überall
an Thoren und Türmen vorkommt, selbst im Praetorium. Nun ist nach Dahin
in Rückingen nur für eine Cohorte Raum, Wolft muss aber auch „eine kleine
Abteilung der 22. Leg." aufnehmen. In „allen Teilen des Castells", besonders
im IJypokaustbau, kommt fernerhin neben dieser die 4. vindel. Cohorte vor.
Aber diese ist gar nicht unterzubringen. Warum wird sie hier nicht für einen
dringenden Bau speziell abgeordnet? Antwort: sie wird zum Ziegel liefe-
ranten in Krotzenburg gemacht! Für die Vindelizier konnte WolfF keine
dauernde Garnison in Rückingen brauchen, da sie in Krotzenburg dauernd
untergebracht waren. Die Situation ist viel einfacher: die Permanenz einer
und derselben ganzen Cohorte in einem Castell während l'/t— 2 Jahrhunderten
ist ein Unding, die Dalmater bauten Rückingen und es alternierten später
Abteilungen der Vindelizier und der 22. Legion, die gleichzeitig zugegen
waren, auch schon früh zugegen gewesen sein können. So behält auch
Urlichs mit dem früher von WolfF bekämpften Nebeneinander der 8. Leg. und
der Vindelizier in Miltenberg vollkommen Recht. Vindelizier und 22. Legion
haben häufig (auch zeitlich) zusammengestanden, so zwar dass erstere nie
ohne letztere (nicht auch umgekehrt) vorkommen. Wenn WolfF (Gr. Krotzen-
burg S. 66) nachweisen will, dass, wo erstere sich finden, auch die coh. I cur.
rom. auftrete und dass auch diese beiden „dauernd im engsten Zusammen-
hang" gestanden hätten, so ist das durchaus unrichtig. Die 4. vindel. Cohorte
erscheint am Limes in Niederbiber, Castell Alteburg bei Heftrick (nicht Orlen,
wie WolfF annimmt), Saalburg, Friedberg (allerdings kein Limescastell, auch
ein nicht ganz gesichertes, obwohl wahrscheinliches Vorkommen, s. Nass. Ann.
14, S. 300), Rückingen, Gr. Krotzenburg, Miltenberg — soweit hat Wolff
Reckt; nur ist nock beizufügen: Castell Alteburg bei Holzhausen, Feldberg-
castell, Castell Äugst bei Arzbach, neuerdings auch Niedernberg. „Au allen
diesen Orten, mit Ausnahme von Friedberg, Rückingen, Miltenberg findet
Sich auch die coh. 1 viv. wm., u meint WolfF weiter — ein seltsamer Paralle-
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Rcccnsionen. 1 87
lismos, der in der Differenz besteht. Das Thatsächliche ist aber nicht ein-
mal richtig: die Cohortc kommt auch nicht in Niederbiber, ebensowenig in
Orlen oder Heftrich vor; von den oben hinzugefügten nicht zu reden, unter
denen nur Gas teil Äugst hinzutritt. Letzteres, die Saalburg und Krotzenburg
bleiben also für das Nebeneinander bestehen, 3 gegen 10. Daraus lässt
sich nichts folgern.
Falls wir für Krotzenburg, nach Wolffs und Dahms Vorschlag, zwei
Ohorten annehmen, so erhebt das Vorkommen der 22. Legion in einem sicher
beobachteten gemeinschaftlichen Bau der Spätzeit (Ziegel der drei Truppen-
körper) lauten Einwand gegen die Anwesenheit der beiden Cohorten in ihrer
Gesamtheit. Und wozu bedürfte es auch dieser Voraussetzung V Konnte doch
die 22. Legion ebenfalls nicht in einem Castell vereinigt sein und musste sie
in sehr ausgiebiger Weise auseinandergerissen werden, um der Limesbe-
setzung zu entsprechen ; warum sollte es mit ihrer Hülfstruppe anders sein ?
Man hätte ihr gewiss die intakte Formation gerne gelassen. Tiber den ganzen
Linies sind die 4. Vindelizier zerstreut, gewiss schon von Anfang an, und
speziell für die erste Hälfte des 3. Jahrhunderts glaube ich ihre gleichzeitige
Anwesenheit auf der Saalburg, in Krotzenburg, in Miltenberg nachgewiesen
zu haben. Die Coliorte muss am Limesbau in früher Zeit beteiligt gewesen
sein, die Diplome von 74, 90, 116 weisen sie nach, 82 fehlt sie.
Es kann nicht genug empfohlen werden, bei den Aufdeckungen der
Castellbautcn thunlichst genau festzustellen, in welcher Lage und welchem
gegenseitigen Verhältnis sich die Stempelsteine befinden (auch Wolff hat
bereits, Krotzcnb. S. 63 Note, darauf hingewiesen), ob an älteren oder
jüngeren Bauten, ob in Türmen oder Hypokausten, ob der Stempel auf
Kacheln, Platten oder Dachziegeln sich befindet, ob sein Typus auf ältere oder
jüngere Zeit deutet (Form der Buchstaben), ob eine Restauration an der be-
treffenden Fundstelle wahrscheinlich ist oder der ursprüngliche Bau. Alles
das kann von der einschneidendsten Wichtigkeit sein, häufig ist es allein
entscheidend. Gewöhnlich erfahren wir nichts von solchen Umstäudcn und
sorgfältige Beobachter wie (1. Dieffcnbach, der Nass. Ann. 14, S. 301 gewisse
Friedberger Stempel der coli, 1 FL Damast: als älteres, von der 22. Legion
benutztes Material erkennen zu können glaubte, sind gar selten. Wie
Dieffenbach, wie in ähnlichen Fällen Jacobi, Wolff, Oonrady, Wagner beobach-
tet haben, so sollte es überall sein; dann lässt sich hoffen, dass künftig so
viele controverse Fragen leichter zu lösen sein werden. Das F^ine dürfen
wir behaupten: den (J ohorten muss eine ganz hervorragende Beteiligung bei
den Bauten des Limes zugewiesen worden sein. Denn wenn der Ziegel,
welcher Art er auch sei, ein Produkt eben der Baiithätigkcit ist, so sind die
ihrigen selbst den beiden in Frage kommenden Legionen gegenüber auf-
fallend stark vertreten und sie sind, mit geringfügigen Ausnahmen, fast nur
am Limes vertreten, was längst beobachtet ist. Es ist aber vielleicht auch
nicht unwichtig festzustellen, in wie hohem (Trade Obergermanien bezüg-
lich des Vorkommens der Cohorten eben durch den Limes vor Untergermanien
bevorzugt ist. Gegenüber der grossen Zahl in der ersteren Provinz weist
die letztere ausser einigen Steinen in Holland (Bramb. 8, Ha, 6b) nur ein
Paar ältere Steine in Cleve (159), Asberg (232), Bonn (478), emen der
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Igg ßecensionert.
ältesten in Köln (414), sowie die etwas jüngeren (310, 312, 315, 2033, 2034)
auf. Was aber die Ziegel betrifft, so ist es damit noch viel ärmlicher be-
stellt : von einer in Köln auch auf einem Stein (385) im Jahre 189 vertretenen
c. (?) germanica p. /. sind deren einige in oder bei Köln gefunden (436 g, h),
sonst kommen von denselben noch eine Anzahl in Holland vor (4 A, d;
4 A, a Z; 4 C, 24; 2'S). Schuernians deutet aber richtiger classis g. p. f. (s.
Bonn. J. 71, 107.) Aus Vechten sind 3 Ziegel der coh. 1 Flavia (60) und
ans Xanten ein einziger, voll ausgeschriebener, also jedesfalls sehr alter
(„cohors Brwworum" ohne Zahl, 223 p) bekannt. Diese Geringfügigkeit be-
weist, dass die Cohorten in Untergermanien höchstens im 1. Jahrhundert
vertreten waren, wenn auch die Museen noch Einiges verstecken.
Major Dahm schliesst mit einigen allgemeinen Sätzen seine lehrreichen
Ausfuhrungen über den Limes. Er besteht auf dem streng militärischen
Charakter des Werkes im Gegensatz zu Cohausen, der vorwiegend eine unmili-
tärische Zollgrenze aus ihm machen will. Er weist dies an dem rationellen
System der Verteidigung, den Terrainsperrungen (wie in den Sümpfen der
Bulau, wo die Abschlusswinkel des Walles bei einer Zollgrenze keinen Sinn
hatten), den Wachttürmen, der Militär-Strasse hinter dem Wall, dem Wall-
graben mit Gebück (einer Verteidigungs - Anlage) nach — Alles weise auf
energische Defensions-Absichten für die Zeit des Krieges hin, während im
Frieden immerhin eine Zollgrenze dabei bestehen konnte. Auch spreche die
Geschichte deutlich genug, indem sie immer wiederholte Angriffe auf das
Limesgebiet berichte und uns die starke Widerstandsfähigkeit dieses Boll-
werks während zweier Jahrhunderte klar mache. 40 grosse Gast eile mit
ihrer Offensivkraft zwangen den Feind zur Aufbietung grösserer Armeen, be-
drohten ihn bei Einfällen im Rücken, mussten erobert werden. Die Ver-
doppelung der Linie (Mümling-Position) spreche deutlich für die Verteidigung,
gegen die Zoll-Idee — mit einem Wort, der Limes bilde insgesamt „eine
permanente, fortifikatorisch gesicherte, starke Vorpostenstellung, während die
Hauptcastelle ausserdem die strategische Bedeutung von Grenzfestungen hatten."
Ich habe nichts hinzuzufügen, jedes Wort muss unterschrieben werden.
G. Wol ff schildert sodann die Aufdeckung des Castells bei Rückin-
gen. Die ungefähre Lage desselben war stets bekannt gewesen, vorzugs-
weise durch das 1802 gefundene und ausgegrabene sog. Römerbad neben ihm
(das man jetzt als „Offiziers-Casino" erklärt), obwohl man eine zeitlang das
letztere als das Praetorium des Castells betrachtete. An den Terrainver-
hältnissen (Strassenknie und Lage des Totenfelds) erkannte man dann die
richtige Lage und die Ausgrabung ging von Anfang an sehr sicher und
systematisch vor. Das Römerfeld heisst auch hier wieder bei den Land-
leuten, die leider gar emsig Mauem ausgebrochen haben, die „alte Burg",
was doch ein Stückchen Tradition sein mag. Die ( 'astcllmauer zeigte sich
zunächst sehr zerstört ; ihre Länge betrug 180, die Breite 140 m (das Castell
steht mithin in Grösse zwischen der Saalburg und Krotzenburg), die Mauer
war 1,80 m stark. Eine 7 m breite Wallanschüttuug verbreiterte den Wehr-
• Umgang. Innen srhloss die rwi angularis an, woran die Soldatenbaracken
lagen. Vor der Mauer liefen zwei Spitzgräben von je 7 m Breite und nur
l l# t m Tiefe, welch letztere Dimension etwas unverständlich ist. Die vier
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RecensionerL 189
Thorc und die Türme Hessen sich leicht konstatieren; von ersteren war
auffallender Weise die porta principalis dextra mit 4,30 m das breiteste, die
decumana hatte 3,30 m, während die praetoria wie gewohnt sich als das
schmälste (3 m) erwies; vielleicht weil, nach Wolffs Anuahme, der Haupt-
verkehr nach Süden (dem „Römerbad") gerichtet war. Kleine, mitunter auch
grosse Unregelmässigkeiten kommen aber überall bei den Gas teilen vor, sie
sind zuweilen (wie bei Trennfurt und der Capersburg) wirklich stauneuer-
regend. So war auch ein Turm der porta praetoria mehr als 1 m breiter
al« die anderen, gewiss eine Bausünde und keine Absicht der Wachen-Ver-
stärkung, wobei doch ein Mann nichts ausmacht. Sehr schön war der Ein-
gang eines Turmes der p. princ. dextra erhalten, wie ich ihn noch während
der Ausgrabung sah. Unter der porta praetoria und der decumana fand sich
Estrich, an ersterer besonders viele Ziegel der coh. III Dalmatarum, was für
die Erbauung wichtig ist. Via praetoria und principalis, auch die quintana
wurden als chaussierte Kiesschotterungen festgestellt; ersterc waren 6 m
breit. Neben der quintana fand sich in der retentura das praePmum^
mit halbkreisförmiger nach Westen geschlossener Exedra; nördlich eine
Hallenfortsetzung von .16 m Länge, 2,70 m Breite, südlich eine von nur
h m Länge und 3,20 m Breite. Diese Mauern brachen scharf ab. Die
Dimension ergiebt eine Anomalie, die Wolff durch die von vornherein wenig
plausible Vermutung erklärte, der Bau sei unvollendet geblieben; der erste
Bau konnte doch wohl nicht unvollendet sein und bei einem unvollendeten
Restaurationsbau würden sich noch die Fundamente des früheren gefunden
haben. Dass letzterer ein „Lehmbau mit Trockenmauern a gewesen sein
könnte, darf im Ernst bei dem Praetorium eines Castells nicht angenommen
werden. Wolff hat inzwischen denselben Fall bei den Praetorien der Castelle
Mainhard und Wörth kennen gelernt, nimmt seine Ansicht zurück und be-
spricht die auffallende, nicht erklärbare Erscheinung ausführlich. Die Aus-
einandersetzung der Einteilung, wie sie das Praetorium darbot, ist sehr lehr-
reich und mnss nachgelesen werden. Gin freier grosser Hof ist von Gebäuden,
resp. Säulenhallen umschlossen und dient als Sammel- und Exerzierplatz
der Truppen. Die Bezugnahme Cohausens auf die Einteilung des römischen
Hauses beim Praetorium verwirft Wolff oder erklärt sie wenigstens für uner-
weisbar. Für den Lagerkommandanten waren der Mittelpunkt des Praetoriums,
die halbrunde Exedra und die übrigen gedeckten Räume jedesfalls nicht als
Wohnung bestimmt. In der südlichen Praetentura fand sich ein Hypokaust-
Ban, wie an derselben Stelle in Niederbiber, der Saalburg und Krotzenburg.
Hier lagen die Platten und Kacheln der coh. IV Vindd. und der leg. XXII.
Von den Soldatenbaracken, die natürlich nicht rund sind, fanden sich geringe
Spuren. Wolff beobachtete bei diesen und allen leichten Bauten Schiefer-
bedachung, bei den Türmen und den Massivbauten Ziegel; in einem Turme
fanden sich fanstgrosse Holzkohlenstücke, wahrscheinlich vom Oberbau. Be-
züglich der Stempel macht Wolff noch darauf aufmerksam, dass ein solcher
der coh. III Aquüanorum nicht gefunden, auch nicht in der Birstein'schen
Sammlung (jetzt in Hanau) vorhanden sei. In der ersten Schrift über Rückin-
gen hatte Suchier ihn nach Schlereth aufgeführt und bezweifelt, in der Schrift
über Gr. Krotzenburg für möglich erklärt; aber nach seiner neueren Mit-
teilung an mich ist er völlig apokryph.
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1 90 Recensionen.
Einen bestimmten Widerspruch muss ich gegen die verfehlte Be-
trachtung über die Formen der Dalmater-Stempel erheben. Bekanntlich
hat Härtung, Rom. Auxiliartrappen am Rhein S. 31, erkannt, dass die
Schreibimg Dalmatae (im Gegensatz zu Ddmatae) einer frühen Zeit angehöre,
wenn er auch diese Zeit nicht ganz richtig definiert hat. ') Duncker hat dies
bezweifelt und Wolff erklärt es unbedenklich für „sicherlich unhaltbar." Dabei
begegnen ihm zunächst verschiedene Irrtümer: im Militärdiplom Domitians
vom J. 90 steht nicht coh. III Dalm., sondern Ddm. ; in demjenigen von 74
umgekehrt Bahn., nicht Ddm. ; Mommscn führt Ephcm. ep. 5, S. 183 keines-
wegs nur die Form Ddm. an, obwohl mehrere seiner Citate irrig sind wie
gerade die Rückinger und Wiesbadener Stempel. Das Merkwürdigste ist aber
die Behauptung WolflTs: „da die Militärdiplome die Form Ddm. aufweisen,
scheint sie die. offiziell gebräuchliche gewesen zu sein u . Die Diplome weisen
nicht ohne weiteres diese Form auf, sondern sie differieren. Die früheren
haben Dalm., die späteren Ddm. Für die letztere Form ist gerade das neu-
gefundene Mainzer Diplom vom Jahr 90 bis jetzt die Grenze nach oben; das
vom J. 74 hat Dalm. Die Diplome aus den Jahren 93, 103, 105, 116, 124 etc.
geben Ddm. Münzen Trajans zeigen die Umschrift „meballi Ulpiani Ddm."
(Eckhel 6, 445). Da Dalmatien in der Frühzeit den Collectivnamen lüyrieum
trug, gebrauchen ältere Schriftsteller, wie Livins, den Namen überhaupt
nicht. Die älteste Form des Namens lautet Delmatia (Polybios, sowie die
örtlichen Schreibungen z. B. der Name der Stadt Ddminium). Zwischen
100 und 50 v. Chr. ändert die Schreibung: das Monumentum Ancyrannm
(ed. Mommsen), Horaz, Ovid, Strabo, Vellejus, Plinius schreiben ohne
Ausnahme Dalmatia in den guten Handschriften. Das geht bis zu
Statius etwa (80 — 90), der auch noch Dalm. hat. (Silv. ed. Markland —
Sillig I 2, 153 u. IV 7, 14). Vou hier an wechseln die Schriftsteller aber-
mals die Orthographie des Namens und sie befinden sich in Übereinstimmung
mit den Militärdiplomen (von etwa 80 bis gegen 300). Demgemäss schreibt
ganz ebenso Tacitus wie Florus (Jahn), Appian wie Cassius Dion : Ddmatia.
Nur Sueton macht hier eine Ausnahme, er wechselt ab und bei seinen
archaisierenden Neigungen ist dies nicht überraschend; aber auch er hat
häufiger Ddm. als Dalm. (Oct. 20, 21, 22; Claud. 13; vielleicht auch Otlio 9).
Gegen 300 n. Chr. (etwa 280-90) wechselt die Form zum drittenmal. Alle
Schriftsteller dieser Spätzeit von Solin an, die Scriptores Justoriae Augustae,
die kleinen Geographen haben Dalm. Ich habe zahlreiche Belegstellen für
1) Man vergl. Oudendorp zu Suet. Oct. 20; Orelli zu Cic. in Verr. II, I, 59. S. 199:
Mommsen CIL III, 1. S. 280. Letzterer halt im Allgemeinen die Schroibung Dalm. für
„älter" und D e 1 m. in der Kaiserzeit mehr gebräuchlich, bemerkt aber schon, dass sowohl Cicero
wie Caegar sie haben und dass dagegen die Triumphalinschriften ans den Jahren 155 und
117 v. Chr. sowie andererseits Inschriften und Münzen aus der Zeit Domitians und Trajans
die Form De Im. aufweisen. Den anscheinenden Widerspruch habe ich oben durch deu
Nachweis scharfer Zeitgrenzen aufgeklart. Mommsen hat ferner (CIL III, 2) bei Besprechung
von Diplom 2F« mit Sicherheit den Beinamen peditata für die coh. III Dalm. beseitigt
und für diese Lesung Rosseis die anoh auf den Ziegeln zu Rückingen vorkommenden Coguo-
mina pia fidolis substituiert. Wolff hätte das beachten sollen; er hätte dann S. 60 nicht
der Vormuthungen bedurft und hätte nicht angenommen, dass die Inschrift von Mehadia
„sicherlich nicht auf unsere Cohorte zu beziehen sei, wenn nicht etc."
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Recensionen. 19 [
dieses merkwürdige Verhältnis, die hier aufzuführen nicht der Ort ist. Un-
zweifelhaft sind diese Varianten ein wichtiges allgemeines Zeit-Criterium und
für unsere Inschriften gleichsam eine Gegenrechnung. Man sehe die schöne
Übereinstimmung mit den beiden alten Steinen von Mainz und Mainhard
iBrambach 1069, 1621.) Ich möchte nun geltend machen, dass die Beobach-
tung für den Limes sehr wichtig werden kann. Denn da nach dem Jahre
280 au ein epigraphisches Vorkommen der Dalmater in Deutachland nicht
gedacht werden kann, so müssen die Stempel vor dem Jahr 90 wenigstens
in der Matrize gefertigt sein. Da es aber Holzstempel sein müssen (denn
nirgends ist ein metallener gefunden), so können sie nicht lange, zu-
mal sie Urkunden vorstellen, in Gebrauch gewesen sein. Sainenti sat.
Es folgt in der Schrift noch der Abschnitt über Markübel und über
die Brennöfen von Gr. Krotzenburg. Ich kaun hierüber kurz sein. Das
Ca stell Mark ob el ist jetzt festgelegt. Der Name des Ortes gehört zu
denen, die ich bei Vilmar, Idioticon von Kurhessen, nicht gedeutet finde, auch
Arnold Ansiedl. S. 515 ist unsicher; aber ahd. marhJui heisst die Grenze
nnd die am Limes häufigen Composita von Scheid (Hillscheid, Scheidwald bei
Oberbiber, der Langscheidsberg bei Ansbach, Lollschied, Lindschied, Ober-
scheidenthal) bedeuten meines Erachten« dasselbe — eine redende Überliefe-
rung der Vorzeit. Der Limeszug Rückingen- Marköbel ist fast nicht mehr
erhalten. Das Castell liegt östlicher als es Cohausen angiebt, noch halb im
Ort. Zuerst suchte man es auf der sog. grossen und kleinen Burg — die
dortigen Häuser stellten sich aber bald als der Aussen-Kolonie angehörig heraus.
Die Castellmauer, 1,20—1,30 m dick, fand sich bald, zuerst im Norden des
Dorfs, auch die Wallgräben und die Stelle des linken Principalthors, aber
kein Turm. Im Graben lag ein Zinnenstein mit Dübelloch. Sehr schön con-
jicierte dann WolfF die Südseite des Castells aus dem Umstand, dass die
Windecker Strasse der gefundenen Mauerflucht parallel lief, weil sie der
südlichen Castellmauer auswich. Die Westseite der sog. Mittelgasse des
Orts ergab sich genau als die Ostfront des Castells. Westlich war die Mauer
meist zerstört ; aber ein Fusspfad führte mitten durch die porta decutnana
und hier wurde ein Thorturm aufgedeckt. (Aufnahme und Maasse fehlen).
Das Castell zeigte sich grösser als das Rückinger, 190 m lang, 150 m breit.
Seine Axe schneidet iu der Verlängerung genau in den dort befindlichen
stumpfen Winkel des Limes. Von Praetorium, Türmen etc. ward weiter
nichts aufgedeckt ; nur der Hypokaustbau wie in Rückingen fand sich wieder
in der Praetentura mit opus signinum, leider keine Stempelplatten (wie über-
haupt nirgends). Ein aufwärts führender Kanal schien Rauchabzug zu sein.
Im Westen des Castells faud sich ein kleines sehr zerstörtes Haus mit Hypo-
kausten (darin ein Sandsteinfragment mit der Inschrift GENIO — eine AraV);
dann ein 30 m grosses hallenartiges Gebäude mit anscheinend hölzernen
Zwischeuwänden (dariu Stücke von „Zwergsäulen" [Tischfüsse ?] etc.). Wolff
hält letzteres eher für ein öffentliches Gebäude, etwa Magazin. Dicht vor
der dtctimana (da wo eigentlich die Castellstrasse laufen müsste) traf man
auf einen angeblichen Brennofen, der, verschieden von den Heddernheimer,
Heidelberger und Krotzenburger Oefen, aus Bruchstein -Fundament be-
stand. Ich zweifle etwas an seiner Tauglichkeit zum Brennofen. Die Parallel-
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1 92 Recensionen.
stücke, die Wolff in einer detaillirten Vergleichung bespricht, sind zu wesent-
lich abweichend. Die Gewölbe fehlten. Der Fussboden war mit Platten
belegt. An den Wänden zeigte sich eine Art „Verputz*, die Steine waren
durch Feuer verschlackt. Ein kleiner Vorraum lag 1,3 m tiefer.
Wolff glaubt, dass die Lagerstadt grossen Umfang habe und noch viel
Ausbeute verspreche. Die seitherigen Arbeiten galten nur der Rekognos-
cierung; das Castell selbst liegt leider grossenteils auf bebautem oder unzu-
gänglichem Terrain, scheint auch sehr zerstört. Wolff hat endlich in Gr.
Krotzenburg bei Auf-xrabung der Brennöfen das Endstück des Limes auf-
gefunden, wenigstens bis zum Castell. Meine früher ausgesprochene Meinung,
dass es gewagt war, die Linie so zu 'ziehen, wie geschehen, ist jetzt be-
stätigt. Sie verläuft mehr östlich, nachgewiesenermassen bis zum Castell,
ich glaube sicher auch vor dem Castell. Der Limes muss die porta
praetoria decken, die jetzt gefunden ist, oder es muss der Castellgraben
bedeutend verstärkt sein. Dass jener an den äusseren Castellgraben der Nord-
ostecke „mit einer neuen Abschwenkung" anschliesse, behauptet Wolff. Vom
Castell bis zum Main sollen Abschluss -Mauern existieren. Etwas spasshaft
macht es sich, dass die früher behauptete Limes-Linie jetzt als „ideelle Rich-
tung des Pfahlgrabens" auf der Karte weiter fungiert.
Schliesslich will ich noch für die zahlreichen Interessenten der treff-
lichen Arbeit bemerken, dass im Juli bei Gelegenheit der in Hanau statt-
findenden diesjährigen Jahresversammlung des Vereins für hessische Ge-
schichte und Landeskunde ein wichtiger Nachtrag zu derselben erscheinen
soll, worin R. Suchier die gefundenen Stempel und Münzen ausführlicher
besprechen wird.
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Museographie über das Jahr 1884.
Redigiert von Dr. F. Hettner.
1. Schweiz, Westdeutschland, Holland.
Schweiz.
3 Blei, Museum Schwab. Zwei Guss-
modelle aus Möringcn. [Lanz.]
4 Luzern, hist Verein der 5 Orte. Wenig
nennenswerte Bereicherungen: Siegel-
stempel: S. Heinrici Des Meiger de
Sursee. 12. Jahrh. — Ein messingenes
Becken mit getriebener Arbeit, einst
zu kirchlichen Zwecken dienend. —
Steinmeissel, gefunden bei Meggen un-
ter einer tiefen Torfschicht, wo sonst
keine Spur von Pfahlbauten.
[Prof. Brandstetter).
6 Zürich, Sammlung der Antiquarischen
Gesellschaft, a) Publikationen. Das Neu-
jahrsblatt für 1885: „Das Ritterhaus
Bubikon", von Hrn. Zeller- Werdmüller,
bildet das sechste Heft von Bd XXI
unserer „Mitteilungen 4 *. Als letztes
Heft des Bandes ist die Veröffent-
lichung der so reichen burgundischen
Giäberfunde von Elisried (Kt. Bern),
durch Hrn. Dr. von Fellenberg in Bern,
für 1885 in Aussicht genommen. —
Vom , Anzeiger für schweizerische Alter-
tumskunde a ? unter Hrn. Prof. Rahn's
Oberredaktion, erschien 1884 Jahrgang
XVII. — Das schweizerische Idiotikon
wird fortwährend durch einen jähr-
lichen Beitrag von 400 Fr. unterstützt,
b) Unternehtnungen. Der Vorstand
suchte mit aller Anstrengung, wenn
auch oft nur mit grosser Schwierig-
keit und in einigen Fällen erfolglos,
die Gelegenheit der Ausbeutung der
Pfahlbauten bei Zürich sich zu Nutze
zu machen, und scheute dabei keine
Opfer, in der Erwägung, dass nun die
letzte Möglichkeit vor der Vollendung
der Quaibauten hiefür geboten sei.
c) Der sehr reiche Zuwachs besteht
namentlich in Pfahlbaufunden.
[Nach 32. Ber. der Ges.]
Basel, Museum (Antiquarium). Ein 8
paar Legionsziege] und 2 Architektur-
stücke von Äugst, der Schuh eines
Brückenpfeilers von Zurzach.
[J. J. Bernoulli.]
Elsass-Lrothringren und
Luxemburg.
Colmar, Museum. Gedruckter Be- 11
rieht über die Zeit vom 15. Juni 1883
bis 1884. InHorburg werden die Aus-
grabungen, so weit es die Mittel erlau-
ben, fortgeführt. Das röm. Castellum
mit vier Thoren ist unzweifelhaft ge-
funden ; neulich ist man auf Funda-
mente gestossen, welche Reste eines
Tempels zu sein scheinen. Derselbe
war später zu einer christlichen Kirche
umgewandelt worden und war mit ei-
nem bis in das 13. Jahrh. benutzten
Friedhof umgeben ; unter dieser Schichte
von zahlreichen Skeletten ist man auf
alamannische und merovingische Stein-
särge gestossen, in welchen man einen
Ring in Gold mit einem schön gravier-
ten Stein fand, nebst einer goldenen
Schachtel von derselben Form, welche
in Abbe* Cochet, Normandie souterraine,
seconde edition, pag. 310 abgebildet
We*t<L Zeitichr. f. Gesch. u. Kunst IV, II.
13
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194
Museographie.
ist. Es befanden sich noch darin eine
weihrauchartige Masse nebst zwei un-
versehrten Gewürznelken. Vgl. auch
Wd. Korr. in, 58. 82. IV, 2. 44.
Es ist mir auch gelungen, ein aus
hiesiger Stadt stammendes Lustre,
Männchen mit Wappen, vollkommen
herstellen zu lassen. Auch haben wir
einen Grabstein erhalten von 1570,
welcher einen Schaffner der Abtei
Pairis, der hier im Stiftshause ansässig
war, vorstellt; er knieet vor dem
Crucifix mit Frau und Kindern. Die
Bildhauerarbeit ist sehr schön und er-
haben und verhältnismässig sehr wohl-
erhalten. [E. Fleischhauer.].
12 Strasburg, Sammlung des Vereins zur
Erhaltung der hist. Monumente. Wert-
voller Inschriftstein eines Soldaten der
leg. II Aug., gefunden in Königshofen.
Vgl. Wd. Korr. III, 133 u. 147.
15 Metz, Museum der Stadt. Zuwachs im
J. 1884. — I. Römische Zeit.
1) Kopf einer Statue, vgl. Korr. III, 2, 2.
2) 4 Bruchstücke von Mosaikböden aus
der Villa von Tetingen (vgl. Korr. I,
3 u. 278, Wd. Ztschr. II, S. 202 b);
erhalten sind vorwiegend nur die Bor-
den, die mehr oder weniger zerstörten
Felder weisen Musterungen mit Drei-
und Vierecken, Sternen und asiati-
schen Schilden auf. — 3) 2 Totenurnen
von grauer geschlemmter Erde aus
Rhein-Hettingen. — 4) 6 Silbermünzen
(Traian, Pius, Marc Aurel, Faustina
iun., Philippus, Valerianus). — ö) 1
gallische Münze (behelmter Kopf n. 1.,
& Pferd n. 1., zwischen den Beinen A»
darunter ^). — II. Neuzeit. 1) Statue,
angeblich die des St. Livier. (Der Hei-
lige, nur mit einem Schurz bekleidet,
steht neben einem Block, an dem seine
Füsse angeschmiedet und durch den
seine Hände gesteckt sind). — 2) Bruch-
stück einer königlichen Krone aus
Stein. — 3) 4 Opferplatten mit den
Wappen von Frankreich und der Stadt
Metz. — 4) Grössere Anzahl von Gold-
und Silbermünzen von Karl VII von
Frankreich an bis zur zweiten Repu-
blik (darunter 7 Lothringer und Metzer
Münzen). — 5) Denkmünze für die Erhe-
bung Schleswig-Holsteins vom 24. Mai
1848. [Fritz Möller.]
"Wirtemberff.
27 Mengen, Museum der Gesellseh. der
Altertumsfreunde. Zuwachs : Terra-Sigil-
lata mit Stempel MARNIVS • T
Unternehmungen: 1) Beim Kanalbau
wurden auf der Südseite Ennetachs
eine 3 m breite, 1,20 m tief liegende
Furt durch die Ablach mit Spuren
römischer Altertümer ausgegraben,
wahrscheinlich Übergangsstelle der Rö-
merstrasse in der Richtung Mengen. 2) In
der Nähe der Ennetacher Kirche, an-
schliessend an die Staatsstrasse, fand
sich ein 1,80 m tiefer alter Landgra-
ben mit römischem Schutte gefüllt, so-
mit war besagte Strasse ursprünglich
Römerstrasse in der Richtung nach
Scheer. Westlich an die Strasse schlies-
sen sich eine Reihe römischer Bauten
und Fundamente an. Die Funde, welche
hier gemacht wurden, sind folgende:
eine Anzahl Münzen, schwerleserliche
Sigillata- und Ziegclstempel und figür-
liche Thonfragmente. Leider kamen
diese Funde nicht in unsern Besitz. — Wir
begegnen hier also einem reichen Cul-
turleben,. einer grösseren römischen
Niederlassung noch unbekannten Na-
mens. [Luib.]
Riedlingen, Altertumsverein. Über einem 28
eratischen gegen 80 Zentner schweren
Block (Granit), der in der Kiesgrube
bei Neufen, Vi Stunde von hier, zum •
Vorschein kam, wurden alamannische
Reihengräber und am Fusse dieser
Kiesgrube merovingische Gräber ge-
funden. Aus beiden Gräbern besitzt
der hiesige Altertumsverein verschie-
dene Gegenstände. [Conrad Setz.]
Rottenburg, Sammlung des Altertums- 31
Vereins. Bei den im Laufe des Jahres
von den HH. Prof. Dr. Herzog und
General a. D. von Kallee an hiesigem
Orte gemachten Nachforschungen und
Ausgrabungen sind sehr interessante
Resultate zu Tage getreten in Betreff
der Lage und Ausdehnung des vor-
maligen Castrum romanum in der Nähe
der Stadt. Dieselben sind in der
Wd. Zs. III, S. 326 ff. näher zur Dar-
stellung gekommen.
[R i e s s , Dom-Kapitular.]
Stuttgart, Kgl. Staatssammtung vater-33
landischer Kunst- und Altertumsdenkmale.
Eine schätzbare Bereicherung unserer
vorrömischen Abteilung verdanken wir
der bewährten Liberalität des Hrn. 0.
L. G. R. Föhr, der im Spätsommer
1883 ausgedehnte Durchsuchungen von
Grabhügeln u. andern altgerman. Denk-
mälern auf der Schw. Alb, und zwar
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Museographie.
195
auf der Donauseite in der Gegend von
Riedlingen u. Blaubeuren, wie auf der
Nordseite bei Urach vornahm und sich
daraus die Überzeugung von einem in
den Produkten ersichtlichen Kulturfort-
schritt vom Süden nach dem rauheren
und daher später bevölkerten Norden
des Albplateaus gewann. Der Haupt-
bestand seiner Funde, 20 Gefä&e von
60 cm Dm. und 50 cm Höhe bis zu
niedlichen Schälcheu, rot und mit
Graphit gebrannt, glatt und mit geo-
metrischen Ornamenten, alle sorgfältig
wieder zusammengesetzt, bringen uns
dem mit altgermanischer Keramik so
schön versehenen Karlsruhe um einen
Schritt näher. Unter den gleichfalls
übergebenen Metallsachen wollen wir
nur ein eisernes wohlerhaltenes Schwert
vom La Tene-Typus, mit kräftigem ei-
sernem Ortband erwähnen.
Die Ausgrabungen bei Rotten-
burg a. N , welche E. Herzog und E.
Kallee in den letzten Jahren ausführ-
ten und über deren Ergebnisse sie in
der Wd. Zs. HI (1884), S. 326 if. be-
richtet haben, brachten auch mehrere
römische Fundstücke, die dort aufge-
führt sind; sie gehören nunmehr der
kgl. Staatssammlung, aus deren Mitteln
die Kosten jener Arbeiten bestritten
wurden. — Aus der Reihengräberperiode
ist nicht viel erhebliches eingegangen.
— An Zunftsachen und Kostüm-
stücken, Silberarbeiten, Gläsern und
Fayencen, geschmiedetem und geschnit-
tenem Eisen hatten wir manches Gute
zu erwerben Gelegenheit. Auf der Ge-
donschen Auktion, die im Juni in Mün-
chen stattfand, wurde neben anderen
wertvollen und gut bezahlten Stücken
ein grösserer Renaissance - Gobelin,
wahrscheinlich flandrischer Herkunft,
mit biblischer, künstlerisch geordneter
Darstellung und bemerkenswert schöner
Bordüre, erstanden. Zwei weitere, zu- ■'
sammengehörige Wandteppiche aus der- \
selben Epoche, mit Jagdscenen und reich
ausgeführten Landschaften haben wir
vor kurzem von der Gemeinde Alts-
hausen in Oberschwaben erkauft. Sie
stammen ohne Zweifel aus dem dorti-
gen Schlosse, das den Landkomthureu
der Bailei Elsass und Burgund zum
Sitz diente. Beide Gobelins tragen als
Mittelverzierung der Bordüre Wappen
und Titel Hugo Dietrichs von Hohen-
landsberg, welcher der Bailei 1578—
1600 vorstand. [L. Mayer.]
Heilbronn, Sammlung des hist. Vereint. 34
a) Im J, 1883. 1) Aufdeckung eines
1,50 tief im Lehm liegenden germa-
nischen Grabes auf der Allee in der
Stadt; in demselben wurden gefunden
einige Skeletteile eines Weibes mit 2
gebuckelten, bronzenen Ringen; der
Kopf war nach Mittag gerichtet.
2) Germ. Grab bei der neuen
Kaserne; in demselben wurden ge-
funden eine kleine Urne von schwar-
zem Thon, in welcher 2 Ringe von
Glas (?) lagen; mehrere Teller und
Schüsseln, die aufeinander lagen, teil-
weise Knochen und Kohle enthaltend;
1 Bronzenadel; ein gewundener Draht
mit . Edelrost überzogen; Bruchstück
einer Nadel; 2 federnde Gelenkspan-
gen; ein Fingerring von Bronze. (Der-
selbe war in 2 ziemlich gleiche Teile,
wahrscheinlich absichtlich zerbrochen,
als Zeichen der Trauer.) Die Innen-
fläche des Grabes war vom Feuer rot
gefärbt, ziegelfarben.
3) Rom. Grab in Obereisesheim,
O.-A. Heilbronn, im Winkel der von
Heilbronn nachWimpfen fuhrenden u.
der vom Neckar ins Ort heraufziehen-
den Strasse. In demselben fanden sich
eine 2henklige Graburne aus rotem
Thon, dabei verkohlte Knochenstücke; 3
kleinere Krüglein u. ein eisernes Mes-
ser mit Spuren eines beinernen Griffes.
4) Spuren eines römischen Ge-
bäudes (Ziegelstücke und anderes)
fand man beim Ackern des südlich an
Obereisesheim gelegenen grossen Fel-
des, östlich von der Strasse. Die Stelle
wurde aber von den Arbeitern wieder
zugeworfen u. eingeebnet. Ebenso fand
man Ziegelstücke, Steinplatten u. Scher-
ben nördl. vom Ort auf den Steinäckern.
b) 1883/84. Ausgrabung eines in
seinen Grundmauern noch fast vollstän-
dig erhaltenen römischen Gebäudes
(Wachthaus?) in der Kiesgrube auf
dem rechten Neckarufer in der Nähe
der Pumpstation, 1 7t km. nördlich von
Heilbronn, 250 m vom Neckar entfernt.
Länge im Lichten von Nord nach Süd
7,7 m, von Ost nach West 6,25 m.
Mauerbreite 1 bis 1,25 m. An der Ost-
seite und Westseite sind lauter regel-
mässige Sandsteine 20 — 25 cm breit
u. 10 cm hoch in Kalk eingesetzt mit
künstlichen Fugen. Darin fanden sich
Ziegel und Platten, Basis einer Säule
von Sandstein (früher fand der Besitzer
dort ein „Figürle", eine Art „Engel",
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196
Museographie.
was aber verloren gegangen ist), einige
Amphoren, eine Lanzenspitze von Ei-
sen, eine Münze von Bronze (nicht
mehr erkennbar), eiserne Ketten mit
achtformigen Gliedern, Mengen von
Tierknochen sowohl in dem in sich
zusammengestürzten Hause, als auch
daneben. — Diese Niederlassung ist
ausser der schon früher bekannten bei
Horkheim, die einzige im Heilbronner
Oberamt auf dem rechten Neckar-
ufer. Sie steht ganz im Kies und Sand.
[Prof. Dr. Dürr.]
Baden.
37 Konstanz, Rosgarten-Museum. Westd.
Zeitschr. I, S. 255, II, S. 206 und III,
S. 169.
Die Fortentwicklung dieser choro-
graphischen Sammlung im Jahre 1884
verbreitete sich hauptsächlich auf Ab-
rundung des Ganzen und nähere Ver-
bindung ihrer Teile.
a) Den Boden der Heimat be-
treffend wurde die Gruppe für „Kon-
stanzer Trinkwasser-Erschlies-
sung" vornehmlich erweitert. Die
Bohrungen haben den Boden nun, auf
dem Konstanz steht, als meist alluvial
erwiesen. Die fixen Bestandteile der
Wasser, die Bohrproben, fanden an-
schauliche Aufstellung. Ein Renntier-
geweih wurde auch bei Dingeisdorf
ausgegraben. Das Graben im Bus-
senseeried förderte wieder ein paar
Emys turfa, zwei Schädel von Bos
braehyceros und einen grossen eines
Capreolus zu Tage. Von „Pfahlbau-
sachen" sind als eigentümlich hervor-
zuheben: Ein Beilchen von Unteruhl-
dingen aus geschliffenem Pyrit (spec.
Gew. 4, 445) im Übergang zu Limonit;
wohl der Anfang von Metallgerät vor
Verwendung gegossener Metalle.
Dann ganz eigentümliche, aus Hirsch-
horn gearbeitete, vielleicht zum Netz-
fiechten benutzte, hohle Werkzeuge
mit vier Zinken; zwei davon einfach,
zwei mit entgegenstehenden Wider-
haken (abgeb. Taf. XIII, 6 in l U nat.
Grösse), solche haben die Fundstätten
Bodmann und Markelfingen geliefert.
Zwei schöne Radnadeln aus kupfer-
reicher Bronze mit dreimal längeren
Nadeln als v. Tröltsch sie in seiner „vor-
römischen Metallzeit tt S. 36 abbildet,
aus dem Weiherried unweit Konstanz.
Aus Welschingen eine schöne Fibula
» von Bronze (Zeit von La Tene).
b) Im Saale für die Baustil arten
der Gegend habe ich durch Zusam-
mensetzung von Böden aus den Trüm-
mern des Ziegelpark ets von „Tasgetium"
(vgl. meinen Bericht Wd. Zs. II, S. 206)
diese Art römischer Fliesse besser
zur Anschauung gebracht Durch Um-
rahmung des Reliefs vom alten Kon-
stanz mit Nischen fanden die römischen
Funde in Konstanz und Wollmatingen
(Westd. Zeitschr. II, S. 206) bessere
Aufstellung. Ebenso aufgefundene Reste
in den Grabhügeln alter Einwoh-
nerschaft bei Dettingen unweit Kon-
stanz. Dort am „Ameisenberge" habe
ich in einer Gruppe von 12 Hügeln
6 angeschürft. Das Terrain ist aber
weit ungünstiger als am „Gaisberg",
südlich von Konstanz. (Wd. Zeitschr.
III, S. 169). Eine Unterlage von Was-
ser nicht durchlassendem Thon Hess
mehrfach die Urnenreste und Brand-
spuren zu einem wahren Mulm zer-
gehen. Beide Fundstellen sind der
Hallstatter conform. Ich werde noch
speziell darüber berichten. Aus späterer
Zeit (Renaissance) wurden Stücke
vom Umbau des Schlosses Hegne un-
weit Konstanz unter Bischof Marquard
Rudolph de Roth eingebracht.
c) Der Saal für Verwendung der
Naturalien für Künste und Ge-
werbe hat am meisten in dieser Periode
gewonnen. „Bilder von Wechselarbeit
im Haushalte der heimatlichen Natur",
von Insekten- und Pflanzenleben, brach-
ten die einzelnen Gruppen mehr in
Verbindung, in Connex mit einer neu
daran gereihten technischen Sammlung
auf Konstanz bezüglicher Produkte.
Die Sammlungen einheimischer Con-
chylien und Käfer haben am meisten
Zuwachs bekommen.
d) Der den Geräten und Ver-
kehrsmitteln gewidmete Saal hat
nicht mindere Erweiterung erhalten;
Münzen, alamannische Schwerter und
Scramasaxe von Alleusbach und Unter-
uhldingen; eine schöne Mumie aus
Karnak (Theben) mit Sarg und Sarg-
deckel, zur Vergleichung mit andern
Begräbnisarten ; ein bronzenes Götter-
bild (Seb) bei Windisch ausgegraben.
Dann hat hier die „Wappcnrolle" der
adeligen Geschlechter der „Katze" nun
ihren festen Platz gefunden, die schon
einmal verloren gewesenen 2 Tafeln
der Wappen des Patriciats vom alten
Konstanz. [Ludwig Leiner.]
Digitized by LjOOQ IC
Museographie.
19?
38 Überlingen, kulturhistor. Kabinet. Un-
sere Sammlung, welche bisher im Bi-
bliothekgebäude (ehemalig. Zeughaus)
untergebracht war, wurde behufs bes-
serer Placierung mit Beginn d. J. in
ein anderes städtisches Gebäude (das
sog. „Steinhaus, ehemal. Absteigequar-
tier der deutschen Kaiser) transferirt
und ihr daselbst der erste und zweite
Stock angewiesen.
Der erste Stock besteht aus einem
grossen, von 3 Säulen gestützten SaaL
Hier wurde die zoologische, mineralo-
gische, geognostischeetc. Sammlung auf-
gestellt; ferner die Kollektion der Pfahl-
baugegenstände (welche durch Ankäufe
von Thongeschirr, Stein- u. Hornarte-
fakte etc. aus den Stationen von Bod-
mann am See in letzter Zeit wesent-
lich bereichert worden), desgleichen die
Rümerfunde; endlich alte Steindenk-
male, Statuen, Konsolen, Mauerverzie-
rnngen, wie auch andere plastische
Arbeiten in Stein, Holz, Eisen, Thon
etc., überhaupt Gegenstande der Bild-
hauerei, Bildschnitzlerei, des Kunstge-
werbes, der Keramik etc. Aus diesem
Saal gelangt man mittelst einer Treppe
direkt in den zweiten Stock.
Der zweite Stock enthält drei mit
einander verbundene Gemächer: im
ersten Gemach (Kirchensaal) sind die
kirchlichen Gegenstände untergebracht,
wie Kirchengemälde, Altarflügel, Hei-
ligenstatuen u. Statuetten, Kruzifixe etc.
Das zweite Gemach vertritt das häus-
liche Leben und hat — gewissennassen
als bürgerliches Zimmer — die profa-
nen Möbel und Gemälde, Patrizierpor-
träts u. Kleidungsstücke, Trachten der
reichsstadtischen Zeit, Glas-, Porzellan-,
Zinn- und Elfenbeingefasse, Schmuck-
gegenstände, Uhren, Schlösser u. son-
stige Hausgeräte etc. aufgenommen.
Ebenso findet sich hier die Münzsamm-
lung, Gipspasten etc. Neu aufgestellt
sind 3 altertümliche Kachelöfen. Im
dritten Gemach, dem Waffensaal, sind
die kriegerischen Geräte : Waffen, Rüst-
ungen, Uniformen, Trophäen, Fahnen,
Wappen, Schlachtengemälde, Kaiserbil-
der, Stammbäume etc. untergebracht;
femer Kronleuchter aus Hirschgeweih
(Lüsterweibchen) etc.
[Lachmann.]
39 Donaueschingen, Fürst FUrstenberg'sche
Sammlungen. Funde aus Heiligenberg
und von Altheiligenberg: Ein Thon-
teller, grün glasiert, mit gebrochenen
Rändern ; zwei Thonscherben ohne Or-
nament ; zwei Glasgefasse in Form von
Kölbchen; ein Eisenhenkel imd Glas-
scherben aus den Gräbern des Schloss-
hofes ; Thonperlen ; Bronzenadeln,
Stecknadeln und Reste von Gewand-
nadeln; ein Stück eines Beinkammes;
Pfeilspitzen und Nägel aus Eisen; ein
kleines Stück einer Schwertklinge mit
einem Knochensplitter; Schwertgriff
mit Korb von Eisen; Lanzenspitzen
von Eisen; Brakteaten von Silber;
1 Stück Gusskupfer.
[A. Hopfgartner.]
Freiburg i. B., Städtische Altertümer- 41
Sammlung. Erwerbungen: Reste eines
Ofens, plastisch und polychrom, ver-
mutlich aus der Werkstätte des Hans
Knaut in Villingen; der Totentanz in
Basel, in Thon nachgebildet, 41 Grup-
pen, Zizenhausener Arbeit; 3 rheinische
Steingutkrüge ; 2 Römisch -germanische
Terracottakrüge, einfach; eine kleine
Sammlung von Stücken älterer Seiden-
weberei, zum Teil s. g. klassische We-
berei; desgl. gepresste Tapeten; eine
Reihe reichsstädtischer Münzen 16.
bis 19. Jahrb. [Poinsignon.]
Karlsruhe, Grossh. Sammlung vater-42
landischer Altertümer. Unternehmungen.
a) Aufdeckung des röra. Kastells bei
Schlossau und zweier 20 Min. entfernter
röra. Wachthäuser im fürstl. Leiningen'-
schen Parke ; im Schutt eines der letzte-
ren wurden Sandsteinskulpturen und ein
Inschriftstein gefunden. Vgl. Wd. Korr.
III, 9t, abgeb. Tal. IV u. V, Fig. 1—3.
b) Untersuchung römischer Strassen
in der Rheinebene durch Hrn. Ingenieur
Otto Ammon in Karlsruhe. Vgl. Wd.
Korr. IV, 13.
c) Aufgrabung von Hügelgräbern bei
Buchheim A. Freiburg, bei Gottma-
dingen A. Singen, wo auch ein Urnen-
feld, bei Hügelsheim A. Rastatt. Vgl.
Wd. Korr. IV, 22.
Zuwachs-, 180 Nummern; darunter
4764 Pieta' Gruppe, holzgeschnitzt,
Rococo, aus dem Kloster Schuttern;
4771—73 u. 4894—98 römische Gläser
aus Mainz; 4775—78 u. 4878—85 Grab-
hügelfunde von Buchheim ; 4780—4866
Sammlung von Pfahlbaufunden des Neu-
chateler Sees, von Dr. Gross in Neuve-
ville; 4868— 71 Sandstein - Denkmale,
römische, von Schlossau (s. o.) ; 4872
bis 4877 römische Reliefs u. Inschrift-
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19Ö
Museographie.
steine von der Kirche von Waldmühl-
bach, Wd. Korr. III, 146; 4903—4929
Grabhügel- u. Urnenfeldfunde in Gott-
madingen.
Zuwachs der Bilder-Sammlung: 798
Nummern.
Die Antiken-Sammlung wurde durch
Terracotten aus Tarent, einige Yasen
und Bronzen aus italischen Fundorten,
einige Stücke aus Marmor bereichert.
Die ethnographische Sammlung (Zu-
wachs 445 Nrn.) zählt 3070 Nrn.
[E. Wagner.]
43 Heidelberg, ttädt Kunst- u. Altertümer.
Sammlung auf dem Schless.
I. Neuere Zeichnungen und Ölbilder
Heidelberg betr. 1) Grosses Ölge-
mälde, Anfang dieses Jhs., Heidelberg
vom Abhang des heiligen Bergs bei
Neuenheim darstellend, von Maler
Müller. 2) Das brennende Heidel-
berger Schloss 1689, mit Melac im
Vordergrund, Ölgemälde von Simon
und Kirn er. 3) Die Teufelskanzel
bei Heidelberg, Aquarell von Ernst
Fries. 4) Panorama von Heidelberg,
ungefähr 2*/s Meter lang, in Bleistift
und Douhe, von V e r h as , 1843. Ausser-
dem noch mehrere andere.
II. 14 Ölgemälde, die badischen Sa-
gen der Trinkhalle in Baden - Baden
darstellend ; ursprünglich Farbenskizzen
zu diesen Fresken, aber nachträglich
vollständig ausgemalt, jedes 57 cm h.
und 44 cm br., von dem Heidelberger
Maler Götzenb erger.
III. Eine Sammlung von 180 histo-
rischen Zeitbildern und Einblattdrucken
aus dem 16. bis zum 19. Jh., Heidel-
berg und die Pfalz betr., darunter 120
zur Geschichte Kurfürst Friedrichs V
und des 30jährigen Kriegs; in dieser
Spezialität vielleicht die bedeutendste
Sammlung, welche existiert.
Der grösste Teil derselben ist einst-
weilen noch Privateigentum des Unter-
zeichneten. [A. Mays.]
45 Mannheim, Vereinigte Sammlungen des
Grossh. Antiquariums und des Altertums-
Vereins.
Unternehmungen. Infolge der im vor-
jährigen Bericht erwähnten Nachgrab-
ungen in Ladenburg wurden zwei
Kellerbauten aufgedeckt. Ausser den
Wd. Korr. HI, 4 besprochenen fünf
Leugensäulen ergaben sich noch fol-
gende Funde : 1 Silbermünze des Tre-
bonianus Gallus, 5 Erzmünzen, Scherben
von terra sigillata mit u. ohne Verzie-
rung, ungestempelt, andere Thonscher-
ben, Eberzähne und sonstige Knochen-
reste, mehrere Architekturstücke, unter
denen eine vollständige Thürgewandung.
bestehend aus 4 kolossalen Sandstein-
balken von 1,70—1,90 m Länge. Über
die bauliche Anlage wurde ein Plan
aufgenommen.
Ausgrabung eines römischen Baues
bei L o b e n f e 1 d (Amt Heidelberg). Auf
dem Höhenzug siidl. des Dorfes dicht an
der Römerstrasse, die aus der Gegend
von Bammenthai nach Osten (gegen
Obrigheim am Neckar) fuhrt, wurden
Grundmauerzüge aufgedeckt. Ein quad-
ratischer Bau von 4,5 m Seitenlänge
(0,60 m Mauerdicke) wird von einem
ebenfalls quadratischen Mauerzug von
11,6 m Seitenlänge (0,60-0,80 m Mauer-
dicke) in überall gleichem Abstand um-
geben. In dem hofartigen Zwischen-
raum wurden zahlreiche Ziegelplatten
und Hohlziegel (ohne Stempel) gefun-
den; dabei eine Skulptur von gelbem
Sandstein, Unterteil einer Gewandsta-
tuettc, noch 15 cm hoch, geringe Arbeit.
Nach der Bergseitc zu lag vor der Um-
fassungsmauer ein mit Lehm ausgeschla-
gener Graben. Ein Plan des Grundrisses
und Durchschnittes in der Sammlung.
Zuwachs: Prähistorische Gräber bei
Heidelberg, vgl. Korr. HI, 93; abgeb.
Tal. XII. — Fränkische Gräber in
Schwetzingen, vgl. ebenfalls Korr.
III, 98. Zu letztern kamen noch hinzu :
2 Schädel, 1 Franzisca, 2 Lanzenspitzen,
3 Pfeilspitzen, 1 kleiner Sax, 1 Bronze-
zängehen, 1 ovale Bronzeschnalle, 1 Na-
del von einer Bronzctibel, 1 ornamen-
tiertes Töpfchen, 2 fragment. rohere
Töpfe. — Römisch - fränkische Funde
von Mau dach (Rheinbayern), FJndc
der 70er Jahre: 1 Henkelkrug, 15 cm
h. ; 1 ornament. Topf, 14 cm h. ; Löffel
von Blei (Composition?) mit ornament.
Stiel, 15 cm lang; 1 eiserne Lanzen-
spitze ; 1 lanzettförmiges Eisen. — Funde
im Altneckarbett bei R h e i n a n , gegen-
über Altripp: Bruchstück eines römi-
schen Henkelkrugs, Hufeisen u. Schlüs-
sel (römisch?), mittelalterl. Steingut-
fragmente. — Römische Skulptur von
rotem Sandstein aus L a d e n b u r g.
Statuette der Minerva, stehend, Kopf
und rechte Hand ab, noch 34 cm hoch,
in langem Gewand, Aegis auf der Brust,
zur Linken der Schild auf dem Boden
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Aluseographie.
199
stehend, zur Rechten ein kleiner Al-
tar, worauf die Eule. Leidliche Arbeit.
Für die Pfalz er Sammlung erwor-
ben: eine grössere Anzahl pfälzische
Münzen, teilw. von einem Münzfuud in
Alzei, besonders aber von Garthe in
Köln.
Für das Antiquar ium (Städtischer
Besitz): 8 bemalte griechische Vasen
(unteritalisch) u. 2 Stück Goldschmuck
(a. Etrurienbezw. Tarent), ferner Funde
aus indianischen Gräbern (Steinwerk-
zeuge, Thongeschirr) in Nordamerika.
[K. Baumann.]
Anttelrtteln.
52 Hanau, Bezirfcsverein für hessische Ge-
schichte und Landeskunde. Unterneh-
mungen: a) In Grosskrotzenburg
wurde neben den im Winter 1883/84
aufgefundenen Ziegelöfen ein dritter
aufgedeckt und dicht hinter demselben
der durch seine Trümmer ausgefüllte
Graben des Grenzwalis aufgefunden.
Dadurch ist der früher zweifelhafte
Anschluss des letzteren an das Kastell
und an den Main nachgewiesen. Vgl.
Wd. Korr. III, 61 und Berliner phil.
Wochenschrift IV. Jahrg. Nr. 51 u. 52.
b) Bei Kleinsteinheim wurde im
Juli das im vorigen Jahre aufgefundene
romische Totenfeld (vgl. Wd. Zs. II,
S. 420 ff.) weiter aufgedeckt.
c) In Marköbel wurde das dritte
Limeskastell aufgefunden und seine
Umfassungsmauer, sowie ein Hypokaust-
bau im Innern und eine Reihe von Ge-
bäuden der Niederlassung aufgedeckt.
Vorläufige Berichte brachte die Didas-
kalia, 1884, Nr. 240 und 251, sowie
die Berliner phil. Wochenschrift IV.
Jahrg. Nr. 51 und 52, eine kurze Notiz
das Wd. Korr. III, 160. Eine ausführ-
liche Bearbeitung der Marköbeler und
Rückinger Ausgrabungen von Dr. Wolff
und Major Dahm ist im Druck be-
griffen ').
d) Bei Hoch Stadt wurden 3 ger-
manische Grabhügel einer grösseren
Gruppe ausgegraben. Vgl. Wd. Korr.
III, 73. [Dr. Georg Wolff.]
Zuwachs durch die Fundstücke aus
den Hügeln bei Hochstadt: abg. Taf. VII
1) Iit nnterdei erschienen: G. Wolff
und O. Dahm, Der römische Grenz wall bei
HaoftQ mit den Kastellen tu Bückingen und
Marköbel. Hanau, 1SS5. 4. 80 S. mit 4 Tfln.
Zugleich ale MUt. 9 dee Han. Bezirke vereine.
VgL oben 8. 177 die Becension dieser Schrift.
a) 3 grosse Nadeln mit radformigem
Kopfe; 1 desgl. ohne. Kopf (abgebro-
chen); b) 2 Armbänder, das eine ge-
brochen; c) 2 kleine, flache, offene
Ringe, wahrscheinlich Fingerringe; d)
1 kleines, schmales Schwert, Griff
fehlt; e) 2 Spiralarmringe, 6malige
Umdrehung; f) 1 Kopf einer Nadel,
radförmig, 1 Stück einer grossen Na-
del, sämtliche Stücke von Bronze; g)
1 kupferner Kelt; h) 1 blaue Glas-
perle; i) 1 flaches, 2mal durchbohr-
tes Stück Bernstein: k) 5 Bernstein-
perlen verschiedener Grösse ; i) mehrere
Stücke von dünnem Bronzedraht gewun-
dener Röhrchen, nebst von ähnlichem
Drahte flach spiralförmig zusammenge-
rollter Endigungen. Scherben von ver-
schiedenen Thongefassen.
Römisches Gräberfeld gegenüber Ha-
nau an dem jenseitigen Ufer des Mains
bei Kleinsteinheim: 2 grössere und
6 kleinere Urnen; 2 kleine Salbentöpf-
chen; 1 Schale mit Ausguss u. 1 flache
kl. Urne; 6 gewöhnl. Krüge u. 1 Deckel;
1 Lämpchen u. 1 Münze von Hadrian.
In 10 Gräbern wurden genau die bei-
gegebenen Nägel gezählt. Es ergaben
sich folgende Zahlen: 36, 4, 3, 2, 8,
28, 16, 17, 2, 42; ausserdem fanden
sich Haken von Eisen, Bruchstücke
von Bronze etc. und 1 kleiner Bronze-
ring, ganz ähnlich jenem in den Hügeln
bei Hochstadt gefundenen.
Fundstücke bei Aufsuchung des Ka-
stells in Marköbel: 1 Schale von Si-
gillata, verziert; 8 Scherben von Sigil-
lata mit Töpferstempeln; 2 desgl. mit
Sgrafitten: 1 Scherbe eines Thonkrugs
mit Sgrafitten; 1 Glasscheibe (Bruch-
stück); 1 Stylus oder Sonde von Bronze,
desgl. verschiedene kleine Bruchstücke;
1 Werkzeug für Töpferei von Eisen;
1 Spinnwirtel von Thon; 1 ähnlicher
Gegenstand von Knochen; 1 Pfeiler-
chen von Sandstein aus einem Hypo-
kaustum ; 1 gebrannte Fussboden-
platte ebendaher; 1 Inschrift GEN 10
und 1 Säulenfussbruchstück.
Zufällige Funde : 1 Steinhammer (halb)
gef. in dem Bulauwaldc bei Hanau; 1
Steinwerkzeug, gef. in Lehrhof bei Ha-
nau; 1 Steinkeil, gef. bei Ramholz; 1
halbe Gussform eines Anhängsel und
1 röm. Pfeilspitze, gef. auf dem c Käst-
rich' bei Stockstadt a. M. an der mut-
masslichen Kastellstelle; 1 eisernes
einschneidiges Schwert (Scramasax) und
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200
Museographie.
1 Lanzenschuh, gef. in dem Braun-
kohlenwerke bei Seligenstadt a. M.
[Hausmann.]
53 Frankfurt, hisior. Museum. Unterneh-
mungen, a) Die römische Ansied-
lung auf der Höhe zwischen Bergen
und Vilbel, die im Volksmund „auf
dem Keller" (wegen der häufig dort
gefundenen Mauerfundamente) genannt
wird, wurde durch Hr. Dr. med. Lotz
von hier und Hr. Pfarrer y. Starck
in Bergen, unter Beihilfe unseres Vor-
standsmitglieds, des Hr. Baumeisters
Thomas und des Hr. Dr. Hammeran,
näher untersucht. Es fanden sich eine
Anzahl Mauerzüge, deren bedeutend-
ster, ein rechter Winkel von ausser-
ordentlicher Länge der beiden Schen-
kel (100 resp. 95 m), nachdrücklich auf
eine Umschliessungsmauer hindeutete.
Eine militärische Anlage wird dadurch
unwahrscheinlich, dass diese Mauer eine
sehr geringe Breitendimension (0,45
Dicke) zeigt. Es fanden sich ausser-
dem einige teils anschliessende, teils
nach dem Innern des umfriedeten Rau-
mes liegende Gebäude - Complexe von
vorwiegend quadratischen Formen, so-
wie ein schön gemauerter Brunnen-
schacht, die indessen keine oder ge-
ringfügige Funde ergaben. Alles was
sich fand, war eine Anzahl Thongefäss-
Trümmer (darunter Amphorenstücke),
einige eiserne "Werkzeuge, eine eiserne
Speerspitze, grosse gelochte Schiefer
und einige Ziegelstempel von der 22.
Legion, deren einige schon in früherer
Zeit gefunden waren. Vgl. den ausführ-
lichen Bericht von Lotz in „Korr.-
Blatt des Gesaratvereins" 1884 Nr. 5.
Die Ausgrabung hat das bedeutsame,
wenn auch negative Ergebnis erzielt,
nachgewiesen zu haben, eine wie ge-
ringe Aussicht für Annahme eines Kas-
tells oder sonstiger grösserer befestig-
ter Anlagen diese Stelle gewährt. Mit
grösster Wahrscheinlichkeit handelt es
sich vielmehr um ein einzeln liegendes
Gehöfte, und die nachgewiesenen röm.
Spuren im Osten dieser Niederlassung
am sogen. „Esels weg" werden kaum
mehr Hoffnung auf befestigte Anlagen
eröffnen, wenn auch von dortigen Fun-
den grosser skulptierter Steindenkmale
aus früherer Zeit erzählt wird und
daraus auf eine reichere Ansiedlung
geschlossen werden darf. Durch die
Zuvorkommenheit des Vorstandes des
Hanau'schen Bezirksvereins erhielten
wir aus dem Archiv dieses Vereins die
handschriftlichen Aufzeichnungen des
Pfarrers Hermann über seine Aus-
grabungen auf demselben Terrain in
den JJ. 1802 u. 1803. Wir konnten
daraus die westliche Begrenzungsmauer
der ganzen Ansiedlung im Anschluss
an unsere Mauerzüge mit ziemlicher
Sicherheit konstruieren. Es handelt
sich um ein 120 Fuss langes Stück
Mauer, das sogar den stumpfen Winkel
der Strassenlinie aufweist, welcher dicht
östlich ein grosses Hypokaustum zur
Seite lag. Die angegebene Länge die-
ser Mauer erlaubte schon früher, sie
nur als eine Umfassung zu betrachten;
für eine innere Quermauer, etwa Hof-
mauer, werden wir sie nicht halten dür-
fen, zumal auch die westliche Begren-
zung (weil damals herausgebrochen)
sich bei unserer Ausgrabung als nicht
vorfindlich erwies. Nahe ihrem süd-
lichen Ende fand sich neben der ehe-
maligen Mauer eine Steinlage oder
Stückung, vielleicht der Rest ihrer
Zerstörung.
b) Das unerschöpfliche „Heiden-
feld tt bei Heddernheim hat uns im
verflossenen Winter hochbedeutsame
Funde eingebracht. Vgl. über die Ein-
zelfunde W r d. Korr. 1U, Nr. 43 u. 74,
IV, 11. Einem ausführlichen Bericht
des Hr. Baumeisters Thomas entneh-
men wir : Vor dem westl. Stadtgraben,
am Thore der Strasse nach Praunheim,
wurde ein Gebäude angegraben und
seiner merkwürdigen Lage und kräf-
tigen Mauerkonstruktion halber ganz
ausgehoben. Vor Allem zeigt sich hier
die bekannte Kelleranlage mit schie-
fem Zugang, dieser aber hier — wie
sonst nur vermutet — vom Innern des
Hauses aus zugänglich ; das Licht und
Luft spendende Kellerfenster aber wie
sonst in einer der anschliessenden Aus-
senmauern, direkt ins Freie führend.
Die Fortsetzung der äusseren Seiten-
mauer des Kelle reinganges — zugleich
Aussenmauer des Gebäudes — fuhrt
bis auf 1 m an den Hauptstrassengraben,
woselbst sie im rechten Winkel umbie-
gend nach 2 l /4 m stumpf gemauert en-
digt Hier hat man die Öffnung zu dem
der Strasse zunächst gelegenen 4,00 m
tiefen Raum — vielleicht offene Vor-
halle — welcher nach hinten durch eine
Querwand abgeschlossen ist. Hinter
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Museographie.
2öi
dieser befindet sich ein 7,50 m tiefer
Raum, in den der schiefe Kellereingang
herein reicht, der Fussboden war ehe-
mals durch eine Balkenlage gebildet,
was noch genau durch den Absatz der
Seitenmauer kenntlich ist. Selbstver-
ständlich bedingt diese solide Balken-
lage einen ca. 50cm hohen, hohlen
Unterraum, der, sich um die beiden
Kellerinnenmauern fortsetzend, durch
die in diesen angebrachten Ventila-
tionsöfihungen gegen faulniserregende
feuchte Luft, und da dieselben nicht
direkt ins Freie mündeten, im Winter
auch gegen Kälte geschützt war. Der
Keller selbst hatte auf gleicher Höhe
unzweifelhaft Balkenüberlage, welche,
sich seitlich fortsetzend, den hohlen
Fussboden weiterer Wohnräume bildete;
es müssen diese als ehemals vorhanden
angenommen werden, da sonst die Ven-
tilationslöcher nach dem Keller keinen
Sinn haben. Diese Räume waren jeden-
falls auf einfache Weise mit Fach werks-
wänden umschlossen, welche eben keine
Spur ihrer leichten Fundirung zurück-
gelassen haben. So zeigt auch die hin-
tere Aussenmauer des Kellers an jener
Seite keine Fortsetzung resp. Bruch-
stelle, sondern hört stumpf gemauert auf.
Leider ist der jenseitige Teil der vor-
deren, solid gemauerten, offenen Vorhalle
und des dahinter liegenden Raumes aus-
gebrochen, so dass sich Breite und An-
zahl der Räume nicht feststellen Hess.
Es mag nun nicht zu bestreiten sein,
dass diese bauliche Anlage aus ihrem
besondern Zweck und Lage an der
Hauptstrasse und Thor hervorgegangen
Ist, es findet sich aber doch endlich
einmal hier unzweifelhaft der Eingang
zum Keller im bequem und fest ange-
legten Wohnraum. Die ehemalige äus-
sere Terrainhöhe Hess sich ziemlich
genau aus der Kellerfensteranlage, so-
wie aus der einhäuptigen Aussenmauer
bestimmen.
Schon mehrfach sind in früheren Jah-
ren Tupferöfen aufgefunden und ge-
nau beschrieben worden. Dieselben sind
meist durch ihre gute Erhaltung und
sorgfaltige Anlage recht geeignet, gros-
ses Interesse zu beanspruchen, beson-
ders da der ehemalige Brennprozess
selber sich unschwer aus dieser Anlage
ersehen lässt. Immerhin sind es nur
lose Blätter, welche uns keinen wei-
teren Aufschluss über das Zugehörige
der alten Töpferei gewähren. Es steht
auch nicht zu erwarten, jemals eine
vollständige Anlage vorzufinden. Damm
war es höchst erfreulich und von Wich-
tigkeit, als im vergangenen Winter die
Stelle einer ehemaligen Töpferwerkstatt
mit Öfen biosgelegt wurde, welche mit
ihren Beigaben und kleinen Fundgegen-
ständen auf die frühere äussere Gestal-
tung schliessen lässt.
Die beiden Töpferöfen sind so ge-
legen, dass deren Schüröffnungen im
Winkel einander zugekehrt sind, also
bequem von einem Arbeiter bedient
werden konnten. Der ehemalige Fuss-
boden liegt ca. 2 m unter dem umge-
benden Terrain, so dass die Öfen wie-
der in den anstehenden Lehmboden
eingebaut sind. Sie sind in Form und
Grösse, jedenfalls auch ihrem Zwecke
nach verschieden. Der zuerst ausge-
hobene ist kreisrund mit 1,40 m Durch-
messer. Zuunterst findet sich wieder
der, durch eine die gewölbte Decke
tragende Zunge in 2 gleiche Teile ge-
trennte Feuerraum, welcher durch 25
cylindrische Öffnungen mit dem oberen
eigentlichen Breunraum in Verbindung
steht. Dieser zeigt noch an seinem
obersten Teil den Beginn des kuppel-
artigen Abschlusses. Zur möglichst
gleichmässigen Einströmung der glü-
henden Gase hat man die Löcher an
der Peripherie des Ofens weiter ge-
bohrt als in der Mitte. Es muss noch
erwähnt werden, dass diese Ofenanlage
aus einer Mischung von Lehmbrei mit
kurzem Stroh oder Strauchwerk frei
modelliert ist. Die höchst sinnreiche
Einführung von 14 hohlen Töpfen in
den dicksten, d. h. gewölbartig sich an
die Umfassungswände anschliessenden
Teil der Decke des Feuerraumes ver-
hindert allein ein Springen u. Reissen
der Anlage ; das Austrocknen der neuen
Ofenanlage wird hierdurch ungemein ge-
fördert, ebenso ein rascheres Abkühlen
nach dem Brennverfahren. Im Gegen-
satz hiezu ist die grosse rechteckige
Anlage aus leicht gebrannten Lehmstei-
nen regelrecht aufgemauert. Die Lchm-
steine, welche eine Grösse von 20/20
auf 10 cm haben, zeigen wieder die
Beimischung von Pflanzenresten. Der
Feuerraum ist abermals durch eine
Zunge in 2 Teile getrennt, die Decke
gewölbt und diese in gleichmässigen
Abständen von 66 Löchern durchbohrt,
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202
Museographie.
so zwar, daß8 die mittleren Öffnungen
schief durch die stützende Zunge durch-
geführt werden mussten. Auch der
Brennraum dieses Ofens war so hoch
erhalten, dass man den Beginn des
gewölbten Abschlusses noch wahrneh-
men konnte.
Eine recht merkwürdige Thatsache
ist es, dass beide Öfen noch mit, aller-
dings zum grüssten Teil verbrannten
Gelassen gefüllt waren, welche ziem-
lich späte Formen aufweisen. An 2b
Stück hiervon wurden seiner Zeit für
das hiesige Museum erworben. Leicht
möglich, dass während des Betriebes
der Öfen die Vernichtung über die ganze
Stadtanlage hereingebrochen ist, oder,
dass die umgebenden Anlagen das Opfer
einer Feuersbrunst geworden sind, in
ihrem Zusammenbruch die gefundenen
Reste bis heute begrabend. In dem um-
gebenden Schutt, d. h. in dem tiefer
ausgegrabenen Teile vor den Schür-
öffnungen der Öfen fanden sich in meh-
reren Metern Entfernung verschiedene
Gebrauchs - Gegenstände, welche sind:
eine grosse Sense, ein Dengeleisen,
ein Hohlbohrer, ein Spatel mit Bronze-
griff, zwei Beile, ein Eimerhcnkel, eine
Lchmkratze und eine Kelle. Diese Ge-
genstände, sowie die schutzbedürftigen
Ofenanlagen lassen mit Sicherheit
auf eine ausgedehnte Überdachung
schliessen, unter welcher seinerzeit
landwirtschaftliche u. gewerbliche Ge-
rätschaften, sowie die zum Trocknen
aufgestellten fertigen Topferwaaren un-
tergebracht waren. Unwillkürlich wird
man hiebei an die noch hie und da
auftretenden ländlichen Ziegeleien er-
innert, welche mit ihren primitiven Pro-
dukten sowohl als ihrer einfachen An-
lage kaum einen Fortschritt seit V/t
Jahrtausenden aufzuweisen haben. Die
wenigen Reste von event. steinernen
Unterstützungen der Pfosten, welche
nur auf den gewachsenen Boden auf-
gestellt zu sein brauchten, sind eben
bei Wiederurbarmachimg u. Feldbebau-
ung längst über Seite geschafft worden.
c) Bei Bornheim westlich der
Günthers4)urg wurde gleichfalls eine
Untersuchung geführt Bereits früher,
sowohl östlich wie westlich der Gün-
thersburg, waren römische Fundamente
gefunden worden, worüber verschiedene
Berichte vorliegen. 1827 wurde am
«rsteren Orte ein Hausfundament auf-
gedeckt, wobei sich ein grosses Thon-
gefäss, ein Stilus, Ziegel, Eisenwerk
etc. fanden. Nach einer auf der Stadt-
bibliothek noch befindlichen Skizze des
Geometers Kutt Hess sich genau die
Stelle ermitteln und auf dem Kataster-
Plan eintragen; sie befindet sich nicht
gar weit von der Nordostecke der Um-
grenzungsraauer der Günthersburg, et-
was südöstlich im Felde. Es war dies
ein erfreuliches Ergebnis bezüglich ei-
nes seither wenig gesicherten römischen
Fundgebietes in unmittelbarer Nähe un-
serer Stadt. Es zeigt, dass diese Höhen-
lage, mit Villen oder Höfen besetzt,
wohl die südliche Grenze römischer
Ansiedlungen nach der Richtung des
Mainthals darstellt, wie es früher be-
reits angenommen wurde, und dass die
früher geäusserte Ansicht von Dr. Ham-
meran von der Un Wahrscheinlichkeit
einer militärischen Station, eines Ka-
stells an dieser Stelle eine Unterstütz-
ung erhalten hat. Denn auch bei dem
zweiten (westlichen) Fundplatz, wo
mehrfach Einschnitte an der von Scharff
als Kastell-Mauer und -Graben bezeich-
neten Bodenanschwellung gemacht wur-
den, fand sich kein Mauerrest, keine
Spur einer ausgebrochenen Kastell-
mauer. Dagegen hat die Angabe Römer-
Büchners von dem Vorhandensein röm.
Grundmauern auf den südlicher gele-
genen Äckern durch unsere Ausgrabung
eine vollkommene Bestätigimg gefunden.
Zuwachs: Rom. Funde (Gruppe
Heddernheim). AusThon: 13Töpfe
mit Eindrücken aus dem runden Brenn-
ofen und 4 Ringe zum Einsetzen der
Gefasse.
An Eisenwerk war die diesjährige
Ausbeute der Ausgrabungen in Hed-
dernheim besonders reich an interes-
santen Gebrauchsgegenständen u. Werk-
zeugen: eine sehr grosse Sensenklinge
mit Dengeleisen, eine Schuppe, Kelle,
Lehmkratze, ein Spatel mit Bronzegriff,
Chariereisen, 7 Meissel von verschie-
dener Form, ein Hohl- und ein Spitz-
bohrer, Hämmerchen, ein Stück Sägen-
klinge, 9 Messerklingen von verschie-
dener Form und Grösse und ein noch
gut erhaltenes Messer mit Honigriff,
1 Löffel, 1 Hängeschlösscheu, 2 Schloss-
riegel und mehrere Schlüssel von ver-
schiedener Form.
A u s B r o n z e : Ein Verziemngsblech
mit einer Minervabüste und Adler in
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Museographie.
äoä
getriebener Arbeit, 43 flache knöpf-
förmige Lederbeschläge eines Pferdege-
schirres, Fragment einer kleinen Schrift-
tafel mit einem Soldatendiplom (vgl.
Wd. Korr. III, 74), Orthand einer
Dolchscheide, ein Kettchen, eine Fibula,
Anhänger und 2 Zierscheiben mit far-
bigem Email, 5 einfache Fibeln, 4 chi-
rurgische Instrumente, 2 Löffel chen u.
2 kleine Schnallen. An sonstigen Ge-
genständen erhielten wir noch aus Hed-
dernheim ein Glasfläschchen , Perlen,
einen Spinnwirtel und aus einer der
Grabeisten 20 kleine Goldperlen, eine
Anzahl kleiner Gegenstände aus Kno-
chen, dabei ein Kamm (ein sehr sel-
tener Fund) und mehrere Münzen. Von
baulichem Interesse sind mehrere Ver-
patzstücke mit farbig. Bemalung, Lehm-
bewurf mit eingeritzten Liniamenten
(Aussenseite des Hauses) und solche
mit farbigem Anstrich (Innenseite) und
ein Marmorplättchen. Auch wurden von
den keilförmigen Lehmsteinen, aus de-
nen der Brennofen gebaut war, einige
in die Sammlung aufgenommen. End-
lich sind noch die 6 Stein -Oisten zu
verzeichnen, welche auf dem Begräb-
nisplatze vor der Stadtmauer nach
Praunhekn hin gefunden wurden, sowie
ein grosser Stein mit einer eigenartig
geformten kleinen Fensteröffnung.
Aus späterer Zeit: Zwei Holzfigu-
ren (15. Jh.): der h. Christoph und die
h. Katharina; ein Bauerntisch (17. Jh.)
aus Oberhessen. Ferner 2 grosse und
reichverzierte Schränke, beide wahr-
scheinlich Frankfurter Arbeit, 2 Glas-
pokale mit geschliffenen Verzierungen,
der eine mit dem Wappen der Bauer
ton Eiseneck, der zweite mit den klei-
nen Porträts von Kaiser Karl VI und
den 7 Kurfürsten, einen reichverzierten
Herrenanzug aus der Mitte des 18.
Jahrh. in Seide und endlich das Selbst-
porträt von Theodor Roos.
[Auszug aus dem 8. Jahresber. des
Vereins f. d. h. M.]
»"» Homburg, Saalburg-Museum. Dasselbe
ist bekanntlich zur Aufbewahrung der
bei den Ausgrabungen an der Saalburg
gefundenen röm. Altertümer bestimmt
und erhält je nach den daselbst vor-
genommenen Arbeiten, die allerdings
in den letzten Jahren nicht von Belang
waren, einen Zuwachs. Über die im
vergangenen Jahr beim Ausgraben röm.
Brunnen in der bürgerlichen Nieder-
lassung vor dem Castell Saalburg ge-
machten Funde wurde bereits Wd.
Korr. in, 119 Bericht erstattet, zur
Ergänzung desselben fügen wir eine
Abbildung Taf. V, Flg. 4 und 4 a eines
Schuhes, der aus einem einzigen Stück
Leder besteht, hier bei 1 ).
Weniger bekannt dürfte sein, dass
in dem Saalburg - Museum sich eine
Abteilung befindet, in welcher die vor-
römischen und römischen Altertümer,
die aus Homburg und seiner Umgebung
stammen, aufbewahrt werden. Diese
Abteilung, die durch zwei Collectiv-
funde reich an vorrömischen Bronzen
ist, erhielt durch eine im vergangenen
Jahre am „Steinkritz" — 20 Minuten
südöstlich von Homburg —-veranstaltete
Ausgrabung*) eine ansehnliche Bereiche-
rung an römischen Gefassen, Eisen-
und Broncesachen. Von besonderem
Interesse sind die daselbst in einem
Keller aufgefundenen eisernen Werk-
zeuge, von welchen die bemerkens-
werten Taf. VI, Fig. 1—6 abgebildet
sind : Fig. 1 u. 2 eiserne Hobelgestelle,
die bei Flg. 2 angegebene punktierte
Linie stellt die mutmassliche Holzver-
kleidung des Hobels dar (Herr Dr.
Hammeran in Frankfurt a. M. besitzt
ein ganz ähnliches eisemes Hobelge-
stell, welches in Köln gefunden wurde).
Flg. 3 Schrubbhobeleisen, Flg. 4 Zahn-
hobeleisen, und Fig. 5 ein Nuthhobel-
eisen. Auf dem Zahnhobeleisen Fig. 4,
das wie die übrigen gut erhalten ist,
befindet sich ein mit einem Stempel
eingeschlagener Name (Fig. 4«) SER-
GR(t)NVSF, welcher dreimal einge-
prägt ist.
In demselben Keller wurde ein Vor-
hängeschloss mit angenietetem Ketten-
stück gefunden, welches vorzüglich er-
halten ist und genauen Aufschluss über
die Konstruktion der römischen Dreh-
schlösser giebt. Fig. 6 perspektivische
Ansicht, Fig. 6« Längenschnitt, Fig. 6*
Querschnitt, Fig. 6c Riegel, und Fig. 6*
Schlüssel, aus welchem die Herstel-
lungsweise und Mechanik des Schlosses
zu ersehen ist, und wäre zur weiteren
Erklärung nur noch etwa folgendes zu
1) Taf. V, Fig 4 und 4a t * natürlicher
Grösse, Taf. VI, Fig 1—5 i 5 natürl. Grösse,
Fig. 6-6d i , uatttrl. Grösse.
2) Näheres Annalen d. V. f. Na» Alter-
tumskunde B. XVIII 8. 217 „Römische Bau-
werke in der Nähe von Homburg" von Kon-
servator v. Cohausen n. Baumeister L. Jacobi.
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204
Museographie.
bemerken : die Konstruktion des Schlos-
ses mit Feder zeigt noch eine beson-
dere Vorrichtung, die unser Interesse
erregt und zur Aufklärung von einer
auf der Saalburg häutig vorkommenden
Schlüsselart (Fig. (> d ), die au den Rin-
gen mit Spitzen (Fig. 6»—») versehen
sind, dient. Es befindet sich nämlich
eine Yexir Vorrichtung Fig. 6— v ange-
bracht, mit welcher, nachdem der Rie-
gel vorgeschoben, festgestellt werden
kann, und zwar wird die Feder für
Fig. 6» mit dem beweglichen Stift mit
Haken in den Falz des Riegels ge-
drückt und festgehalten, wodurch es
unmöglich wird, das Schloss mit einem
gewöhnlichen Dietrich zu offnen. Ähn-
liche Vorrichtungen finden sich auch
an unseren modernen Kassenschränken.
[L. Jacobi.]
56 Wiesbaden, Museum für Altertümer.
Unternehmungen: a) Untersuchung ei-
nes Ziegelfeldes bei Camberg.
b) Auf dem Eichelberg beiHolz-
ha usen wurden 3 nur aus aufgewor-
fenen Steinen bestehende Grabhügel
untersucht und in denselben nichts,
nicht einmal eine Kohle oder Thon-
scherbc gefunden.
c) Untersuchung zweier Höhlen, der
grossen und kleinen Steinkammer bei
Erdbach. Vgl. Wd. Korr. III, 150.
Ausführlichen Bericht bringen die Nass.
Ann. 19 B.
Zuwachs: a) an Prae histori-
schem: Interessante Schlackenstücke
vom Wall von St Medard bei Meisen-
heim, vgl. Anthr. Corr. 1884, März-
April. — Ornamentiertes Töpfchen, gef.
in Wiesbaden. — Steinbeile von Erd-
bach, Steinmesser aus Andernach.
b) Römisches: Inschrift aus Hed-
dernheim, vgl. Wd. Korr. HI, 6. — Zie-
gel der leg. XXII aus Bergen. — Töpfe
aus der Endstation des Pfahlgrabens
bei Rheinbrohl. — 23 Stück Silber-
münzen, gef. bei der Hammermühle,
teils aus der Zeit der Republik, teils
der Kaiser (die jüngste von Anton.
Pius). — Bronzestatuette des Hercules,
eiserne Fibula, angeblich aus Mainz
und Andernach.
c) Spätere Zeit: Interessante
Funde aus den Schlackenfeldern der
Umgegend, die wahrscheinlich aus der
karoling. Zeit stammen. — Interessan-
tes Mikroskop des vorigen Jhr. und
mehreres andere. (Nach dem Bericht
von v. Cohausen in Nass. Ann. 18 B.
S. 298 ff.)
Oberlahnstein, Oie Sammlung des Lahn- 57
steiner Altertumsvereins hat sich auch in
dem letzten Jahre um viele recht nette
Gegenstände vermehrt, welche aller-
dings meist lokales Interesse haben;
dieselbe befindet sich noch in dem
Hause der Frau Witwe Gosenbruch,
Hochstr. 5. Zu jeder Zeit ist der Zu-
tritt gestattet. — Fraglich ist es, ob
das Vereinsblatt „ Rhenus u noch weiter
erscheinen wird, da sich finanzielle
Schwierigkeiten erheben; die nächste
Generalversammlung wird darüber ent-
scheiden. [G. Zülch.]
Speyer, Pfalzisches histor. Museum.
L Unternehmungen. 1) Die 1882 be-
gonnenen Ausgrabungen auf dem römi-
schen Urnenfelde bei Mühlbach am
Glan wurden in der Zeit vom 7. bis
10. und vom 16. bis 18. April durch
den Unterzeichneten wieder aufgenom-
men und dabei 52 Thongefasse, 1 wohl-
erhaltener Schildbuckel, eine zusam-
mengebogene Gladiusklinge, 5 Lanzen,
5 Beile und sonstige Eisengerate nebst
einer Bronzemünze von Nero zu Tage
gefördert. Vgl. den Bericht im „Pfalzi-
schen Museum" 1884, Nr. 6.
2) Im Jungwald bei Aschbach
(Wolfstein) wurden durch Hrn. Be-
zirks-Ingenieur Göhring in Kaiserslau-
tern am 14. und 15. Mai und 9. und
10. Juli je 2 Grabhügel aufgedeckt.
Dieselben ergaben ausser zahlreichen
Urnenfragmenten und einer schön erhal-
tenen Pfeilspitze aus grauem Feuerstein
32 verschiedene Bronzegegenstände,
darunter einen Halsreif von 160 mm
Dm. und 6 mm starkem Draht und 2
andere von 140 mm Weite aus ge-
windartig geschnittenem Draht von
4 mm Stärke, 2 prachtvolle Nadeln
von 160 mm Länge mit einem rad-
förmigen Kopf von 63 mm Dm. u. 8. w.
Eingehenden, von Karten und Plänen
begleiteten Bericht wird das nächste
(XIII.) Heft der „Mitteilungen des hist.
Vereins der Pfalz" bringen.
3) Drei weitere durch Hrn. Dr. i\
Mehlis in Dürkheim am 11. u. 12. Au-
gust im Kaiserslauterer Spital-
walde aufgedeckte vorrömische Tu-
muli enthielten keine hervorragenderen
Fundgegenstände.
4) Auf der Fundstatte der weiter
unten zu erwähnenden Leimershei-
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Museographie.
205
me r Bronzeringe veranstaltete der Un-
terzeichnete am 8. und 9. September
weitere Nachforschungen, bei welchen
zwar nur ein einziger neuer, aber kaum
hoch genug zu schätzender Fund ge-
macht wurde. Es ist dies ein Torques
Ton 145 : 157 mm Weite mit puffer-
artigen Schlussknöpfen von 25 mm Dm.
Zu beiden Seiten derselben befinden
sich je drei durch originell geformte
Verzierungen verbundene Rosetten aus
weissen Korallen, deren Mitte ein
Bronzestift mit breitem, von einem
aufgestampften Goldplättchen bedeck-
tem Kopfe einnimmt. Die glatte Ring-
hälfte ist mit eingepunkten Kreisen
und bandförmig verschlungenen Linien
geschmückt.
5) Im Anschluss an dieses Unter-
nehmen veranstaltete der Unterzeich-
nete Schürfungen am sog. Römer-
bade bei Rheinzabern, wobei ein
römischer Ziegelofen aufgedeckt und
namentlich im Bette des Otterbaches
massenhafte Ziegelfragmente gefunden
wurden. Von diesen zeigen 2 resp. 3
den Stempel der leg. IUI Macedonica,
3 resp. 5 sind Hohlziegel, deren Stirn-
seite in der Form eines Akroterion
mit einfach stilisierten Blattranken
und einer phantastischen Tierfigur (Cap-
ricornu8) geschmückt und mit dem
allerdings nicht ganz deutlichem Stem-
pel der XIII. Legion versehen ist. Das
Bruchstück eines Falzziegels endlich
tragt den gross und deutlich geschrie-
benen Namen PoRTS.
6) Ein ausgedehntes fränkisches
Gräberfeld bei Obrigheim wurde
durch Dr. C. Mehlis in Angriff genom-
men, der bis zum 18. November im
ganzen 18 eine reiche Ausbeute an
Waffen, Gefassenu. kleineren Schmuck-
gegenständen, namentlich Thonperlen,
enthaltende Grabstätten aufgedeckt hat
und mit Eintritt der besseren Jahres-
zeit die Ausgrabungen fortsetzen wird.
Vgl. den vorläufigen Bericht in Nr. 1
des „Pfalzischen Museums", von 1885.
//. Museum. Durch Überlassung
zweier neuer, grosser Säle an den
historischen Verein der Pfalz seitens
der Stadtverwaltung Speier war es
möglich, eine vollständige Neuaufstel-
lung der historischen Abteilung des
Museums vorzunehmen, die nunmehr,
abgesehen von dem Lapidarium, 9
grössere und kleinere Räumlichkeiten
umfasst
Für die Vermehrung der Bestände
der Sammlungen waren ausser den
oben erwähnten Unternehmungen meh-
rere wertvolle Schenkungen wichtig,
imter welchen die der Sammlung des
Hrn. Bez.-Ingenieur8 Göhring den ersten
Platz einnimmt. Dieselbe umfasst 126
Nummern vorzugsweise praehistori-
scher und fränkisch - alemannischer
Funde, nämlich Steinwerkzeuge, Bronze-
schmucksachen, Eisenwaffen, Thonge-
räte, Tauschierarbeiten in Gold und
Silber u. s. w. Nicht minder bedeut-
sam war das Geschenk eines von Dr.
C. Mehlis in den Beiträgen für Anthrop.
und Urgeschichte Bayerns leider nicht
ganz korrekt abgebildeten und beschrie-
benen Halsreifes nebst 4 Arm- und 8
Fussringen und 2 Fibeln der la Tene-
Zeit durch Hrn. Lehrer Cammisar in
Leimersheim, zu welchen später noch
je 2 Arm- und Fussringe durch Kauf
erworben wurden. Eine Sammlung von
24 dem römischen Leichenfelde bei
Speier entnommener Gegenstände, wor-
unter schöne Terrasigillatagefässe und
eine znsammengebogene Gladiusklinge
schenkte Hr. Heinrich Weltz in Speier
und 20 weitere am gleichen Orte ge-
fundene Gegenstände die Familie des
verlebten Posthalters Hrn. Franz Sick
daselbst.
Von Einzel er Werbungen durch Kauf
oder Schenkung heben wir als die
wichtigsten hervor diejenige verschie-
dener römischer Skulpturen (darunter
ein Matronenstein) aus Glanmünchwei-
ler, eines weiteren Exemplars der be-
kannten als Neptun im Gigantenkampfe
gedeuteten Gruppe aus Kusel, eines
trunkene Genien darstellenden römi-
schen Reliefs aus der Burg Neu- Wolf-
stein und als eine der vorzüglichsten
Zierden unseres Lapidariums die-
jenige eines Denksteines aus Rhein-
zabern, den ein G. oder Gn. Gor-
gias dem Merctmus Cissomus geweiht
hat, und der den Gott mit Flügelhut,
Schlangenstab und Geldbeutel, umge-
ben von Widder und Hahn, in vor-
trefflicher Ausführung zeigt.
Auch das Münzkabinett erhielt wie-
der zahlreiche und wertvolle Bereiche-
rungen, darunter als Prachtstücke ersten
Ranges eine Bronzemedaille mit dem
Bildnisse Friedrichs V von der Pfalz
und seiner Gemahlin von 1641 (Heraeus
44/25), ein ciseliertes Schaustück von
Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg,
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206
Museographie.
einen Wachenheimer Goldgulden von
Ludwig I von Pfalz-Zweibrücken, einen
Dickpfennig des Speierer Bischofs Mar-
quard von liattsteiu, eine noch un-
edierte Medaille auf die Verwüstungen
der Franzosen in der Pfalz und zahl-
reiche andere.
Endlich mag nach der Erwerbung
von nahezu dritthalb Hundert dem
Neuenburger See entstammender Pfahl-
bautenfunde der Bronze- und Eisenzeit
Erwähnung gethan werden.
[Prof. Dr. Harster.]
67 Worms, Paulus-Museum. I. Uttierneh-
mungen: a) Ausgrabung einer Strecke
der von Mainz über Worms nach
Strassblirgziehenden römischen
Militärstrasse, im Interesse des
Altertumsvereins vorgenommen von der
Firma Doerr & Reinhart, vgl. Kon*.
III, 149. Ausser den dort erwähnten,
bei dieser Gelegenheit aufgefundenen
zwei reitenden Matronenfiguren abgab.
T»f. X Nr. 5 u. 6 und zahlreichen
Spielsteinen, ferner dem Korr. IV, 23
besprochenen, Taf. X, 1 abgeb. kleinen
Bronzelöwen (#V/ttumV) wurden folgende
Fluide gemacht: aus Bronze etwa
120 Münzen verschiedener Kaiser, ein
Massstab von 21 cm Länge und zwei
Bruchstücke von Massstäben, 14 Stück
Fibeln verschiedener Form, 1 Pin-
cettc, mehrere Ringe, Nägel u. Knöpfe
und eine Haarnadel mit einem Bronze-
knopf, welcher mit Goldblech über-
zogen ist; aus Blei verschiedene Ge-
wichte und ein Maurersenkblei, meh-
rere Klumpen zusammengeschmolzenen
Bleies; aus Hörn Nadeln u. Latrun-
culi; viele Bruchstücke verschieden
geformter Gläser, und 2 Stücke von
Fensterglas; viele Bruchstücke von
Thon- und Sigillatagefässen (viele mit
Stempel), viele Hohl- und Flachziegel,
alle ohne Stempel, ferner ein durch-
bohrter Bseitiger Thürbeschwerer und
mehrere Spindeln. Am zahlreichsten
sind die Eisensachen vertreten: ver-
schiedene Messer, mehrere Lanzen-
spitzen, grosse und kleine Nägel, zwei
Beile, mehrere Bandeisen, ein Schlüs-
sel, ein Feuerstahl und ein wohl sel-
ten vorkommendes Stück: ein Tret-
eisen, unseren noch jetzt gebräuchlichen
vollkommen ähnlich. Viele Bruchstücke
von Mühlsteinen aus Niedermendiger
Basalt, viele roh behauene Sandstein-
blöcke, ornamentierte Steine, darunter
verschiedene Säulenfragmente; eines
derselben hat eine L. von 1,20 m und
56 cm Dm. Alle Gegenstände wurden
in dem längs der Westseite der Strasse
hinziehenden Graben aufgefunden. Der
Stiassenkörper hegt durchschnittlich
1 m tief unter der jetzigen Bodenober-
fläche und besteht aus einer 1 — 1,50 m
dicken Schichte fest gestampften roten
(Donnersberger-) Kieses und einer dar-
unter liegenden, etwa ebenso mächtigen
Schichte gestampften blau-grauen Let-
tens ; seine Breite beträgt 20 — 22 Fuss.
Nirgends fand sich eine Stückung oder
Einfassung mit Steinen. Der erwähnte
Graben ist 4 Fuss breit und diente
zum Wasserabfl us8 ; jenseits des Gra-
bens fand sich auf einer grossen Strecke
ein Banquette von ähnlichem Bau wie
der Strassenkörper. Die Ausgrabung
soll in diesem Sommer weiter fortge-
setzt werden.
b) Untersuchung einer Römer-
strasse beiPfeddersheim. In
unmittelbarer Nähe des Städtchens
wurde bei Erdarbeiten au einer Stelle,
an der früher schon römische und
fränkische Gegenstände gefunden wor-
den waren, eine alte Strasse aufge-
deckt. Bei näherer Untersuchung durch
den Verein zeigte sich, dass der Stras-
senkörper eine Dicke von etwa 1 m
besass. Derselbe war etwa 1 m unter
der Bodenfläche gelegen und bestand
in seinem unteren Teile aus gestampf-
tem Letten (30—40 cm) und in sei-
nem oberen aus einer etwa 60 cm
dicken Schichte zusammengestampfter
Bachkiesel, vermischt mit zahlreichen
Gefäss- und Ziegelstücken. Seine Br.
betrug 5 m. Unter dem Strassenkör-
per fanden sich praehistorische Trich-
tergruben, die sich vielfach auf dem
ganzen Terrain zerstreut finden. Das
letztere ist an dieser Stelle eben und
bildet beinahe die tiefste Stelle des
Pfrimmthales. Obwohl diese Strasse
weniger sorgfältig gebaut war, als die
ersterwähnte, scheint sie doch nicht
unwichtiger gewesen zu sein. Sie zog
in gerader Richtung von Worms aus
über Pfeddersheim durch das Pfriram-
thal, auf dem linken Bachufer hin,
ging nördlich des Donnersberges vor-
bei, überschritt das Alsenz- und Glau-
thal und scheint ehemals eine direkte
Verbindung zwischen Worms und Trier
hergestellt zu haben.
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Museographie.
207
c) Ausgrabung eines fränkischen
Grabfeldes bei Hochheim. Die-
selbe Hess Hr. Geh. Commerzienrath
Doerr im Interesse des Vereins vor-
nehmen. Das Grabfeld befindet sich
auf der nördlich des Dorfes gelegenen,
sanft nach Süden zu abfallenden An-
höhe an der von Worms nach Alzey
führenden Römerstrasse. Bei Erdarbei-
ten in den letzten Jahren wurden
schon verschiedene Gräber aufgedeckt
und zerstört. Bei dieser letzten Aus-
grabung wurden noch 137 Gräber un-
tersucht und es scheint damit das
Grabfeld noch bei weitem nicht er-
schöpft zu sein. Das untersuchte
Terrain stellt ein längliches Viereck
dar, das von Westen nach Osten ge-
messen 29 m breit und von Süden
nach Norden 38 m lang erscheint.
Innerhalb dieses Raumes lagen dicht
neben und übereinander die meisten
Grabstätten, ausserhalb desselben wur-
den bis jetzt nur 8 Gräber untersucht.
Unter den 137 Grabstatten befanden
sich 24 Schichtengräber, meist Dop-
pelgräber, nur einmal kam eine terras-
senförmige Bestattung dreier Leichen
vor. Interessant ist die Beobachtung
über die Zahl der unversehrten im
Vergleich zu derjenigen der zerstörten
Gräber, sowie die Zahl der mit Bei-
gaben ausgestatteten zu denen ohne
Beigaben. Unter den 137 Grabstätten
fanden sich 60 unversehrte Gräber mit
Beigaben, 29 unversehrte ohne Bei-
gaben und 58 ganz zerstörte Gräber.
Aus den letzteren wurden zwar noch
Fundstücke erhoben, manche auch
noch wohl erhalten, die meisten jedoch
waren zerstört und nicht mehr in ihrer
ursprünglichen Lage. Was die Dop-
pelgrabcr betrifft, so fanden sich bei
ihnen 4mal beide Gräber (unteres und
oberes) erhalten, 2mal beide zerstört,
13mal das untere zerstört, das obere
erhalten, und omal das untere erhal-
ten und das obere zerstört. Von den
Einzel b est attungen waren im Ganzen
38 zerstört gefunden worden. Wahr-
scheinlich ist auch hier, wie auf so
vielen fränkischen Grabfeldern, einst
eine absichtliche wie unabsichtliche
Zerstörung geübt worden. Was die
die Art des Grabbaues anbelangt, so
fanden sich nur bei wenigen Leichen
Reste von Holz, 6mal kamen Platten-
gräber und 3mal römische Steinsärge
vor, doch waren letztere zu fränki-
schen Bestattungen benutzt. Die Aus-
grabung hat das Paulus - Museum um
mehrere hundert Nummern bereichert.
Es fanden sich 12 zum Teil sehr
grosse, starke und völlig wohlerhaltene
Scrama&axe. Einer derselben hat eine
Länge der Klinge von 43, des Griffes
von 22 cm, während die Breite der
Klinge 6 cm beträgt. Die meisten
zeigen eine schön geschweifte Spitze,
eine Zwinge von Eisen am Anfang des
Griffes (lmal am Ende desselben), und
deutlich sichtbare Blutrinuen. Grosse
Messer, Saxe fanden sich 3, Lanzen
wurden 7 erhoben, die grösste dersel-
ben hat eine Länge von 64 cm. Fer-
ner fanden sich 1 Spatha von 84 cm
Länge und 5 cm Breite, ein Beil, viele
Pfeilspitzen , Messer , Feuerstähle,
Scheeren, Schnallen, Gürtelplatten und
Gürtelbeschläge aus Eisen, ferner
Schnall eu , Gürtelbeschläge , Nägel,
Pincetten und Knöpfe aus Bronze. Ein-
mal wurde eine ganze Garnitur ver-
zierter Beschläge mit Schnalle aus
Weissmetall und plattierter Bronze,
ein anderes Mal eine solche aus mit
Silber und Erz tauschiertem Eisen ge-
funden. Ausserdem wurden noch Haar-
nadeln, Gürtelringe, Finger- und Ohr-
ringe, sowie Fibeln, darunter eine von
vergoldetem Silber mit Almandinen
und grünem Glase besetzte, gefunden.
Perlenschnüre wurden 16 erhoben mit
zusammen 835 Perlen, darunter schöne
Millefiori-, Mosaik-, Amethyst- und
Bernsteinperlen. Ferner Spindeln, dar-
unter eine grosse in Facetten geschlif-
fene aus Bergkristall. An Thon-
gefässen war das Grabfeld ziem-
lich arm. Es fanden sich nur 17 Stück,
ferner wurden noch 2 röm. Krüg-
lein gefunden. Ebenso wurden nur
2 Gläser u. ein Bruchstück eines schö-
nen blauen Glases gefunden. In einem
Grabe ward ein kleiner Bronzekessel
mit eiserner Handhabe von 16 cm Dm.
und 9 cm Höhe gefunden. Der unter-
suchte Teil des Grabfeldes scheint nach
den Funden zu schliessen der jüngste
Teil desselben gewesen zu sein. Die
Ausgrabung wird weiter fortgesetzt
werden.
II. Zuwachs, a) An prähist. Alter-
tümern: l)Steinzeit: ausColgen-
stein ein mächtiges, über 2 kg. wie-
gendes durchbohrtes Steinbeil aus Kie-
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208
Museo^raphie.
seischiefer, gef. mit Bruchstücken eines
grossen bauchigen, mit dem Pseudo-
schnurornament verzierten Gefasscs,
dabei sollen mit Tiefornamenten und
weisser Paste verzierte Gefässscherben
gefunden worden sein. Aus Flomborn
2 undurchbohrte Beile aus Kieselschie-
fer, aus Wo liste in ein ebensolches
und ein kleiner Steinmeisel aus schwar-
zem Schiefer, aus Euzheim ein schö-
nes, undurchbohrtes, grün marmoriert
aussehendes Beil.
2) Bronzezeit: aus Nieder-Olm
2 Hohlkelte u. 1 Hohlmeise], eine mit
dem Zeichen III versehene halbkreis-
förmig gebogene Sichel mit Oese zur
Befestigung des Stieles, wie bei Lin-
denschmit A. u. h. V. I, 12, 2.14, ferner
2 Armringe, alles aus Bronze. Aus
dem Rheine bei Mainz eine kleine
zierliche Bronzelanze und eine Sichel
aus Bronze, letztere S-förmig gekrümmt
und mit einem Knopf zur Befestigung
an den Stiel. Aus der Umgegend von
Mainz zwei 24 cm lange Haarnadeln
mit glattem Kopf, ferner zwei weitere
Haarnadeln, die eine mit geripptem
Kopf, die andere mit aufgerolltem Ende,
in welchem ein Ring hängt. Aus Wein-
heim bei Alzey ein sehr zierliches,
dünnwandiges, aus freier Hand gefer-
tigtes, bauchiges Gefäss mit weiter Öff-
nung. Ausserdem ergaben Ausgrabun-
gen von prähistorischen Wohnstätten
bei Pfeddersheim, Leiselheim u.
Weinsheim zahlreiche Gefässscher-
ben der Bronzezeit, Netzsenker, Flusa-
muscheln, Vögel- u. Säugetierknochen,
unter letzteren das in zwei Hälften ge-
spaltene untere Ende eines Feraur vom
Rinde mit deutlich erhaltenen Schlag-
marken.
3) Hallstätter Periode: In die
Übergangszeit zwischen dieser und der
vorhergehenden Periode gehören schöne,
mit Graphit bemalte Gefässscherben,
die in einigen der vorhin erwähnten
prähistor. Wohnstätten bei P f e d d e r s -
heim zusammen mit 2 Kinderschädeln
gefunden wurden. Aus Nieder-Olm
stammen 2 ineinander hängende Ringe
(Doppelring) mit scharfen Rändern, ähn-
lich wie bei Lindenschmit A. u. h. V.
II. 10. 2, ferner 2 völlig geschlossene
Armringe mit Andeutung von Schluss-
knöpfen und mit Strichornament ver-
ziert aus Bronze. Aus der Umgegend
von Mainz ein oben offener, kleiner
Halsring mit Strichornamenten u. schö-
ner Patina.
4) La Tenc-Periode: Ein Fund
aus Sörgenloch, bestehend aus vier
Gefässeu und einer grossen Hacke aus
Eisen. 3 Gefässe sind von jener schö-
nen auf der Drehscheibe gearbeiteten
Form, darunter eins mit Wellenlinien-
ornament, das 4. ist ein grosser gerad-
wandiger, roh geformter Topf. Die
Hacke, vgl. Taf. VIII Nr. 4, zeigt eine
von der römischen abweichende Form.
Aus dem Rheine bei Mainz die obere
Hälfte eines eisernen Schwertes ohne
Scheide (Länge mit Griff 50 cm, Breite
' 5,5 cm.) mit geschweifter Parirstange.
I Über die Mitte der Klinge verläuft ein
; breiter aus lauter kleinen eingestanzten
Punkten bestehender Streifen, wie bei
jFerd. Keller, Pfahlbauten, 1. Bericht
1 Taf. IV Nr. 23. Von demselben Fund-
orte stammen 2 Fibeln des sog. Nau-
heim-Bibracte-Typu8, die eine aus Sil-
ber (selten) vergl. Taf. VIII Nr. 8 die
. andere aus Bronze. Eine dritte stammt
aus Klein-Winternheim. Aus Blö-
de 8 h e i m eine eingliedrige Bronzedraht-
fibel mit zurückgebogenem Schlussstuck
und 3 schöne geperlte Armringe mit
hohlen Schlussknöpfen. Aus der Nähe
von Mainz 3 Armringe mit Strichorna-
menten und massiven Schlussknöpfen.
ö) Gehört hierher eine reiche Samm-
lung graeco- italischer Gefässe u. etru-
rischer Bronzen, die in Italien ge-
funden und dem Museum durch die
Munificenz des Hrn. Major Heyl über-
wiesen wurde. Sie besteht aus II
griechisch-italischen Gefassen edelster
Form, darunter eine grosse schwarze
Vase mit rother Beraalung, 2 kleinere
Gefässe mit polychromer Malerei und
ein Trinkhorn in Gestalt eines Widder-
kopfes. Zu den etrur. Altertümern ge-
hört eine grosse Amphora (Bucchero)
mit eingeritzten Figuren. Die Bronzen
bestehen aus 10 grösseren u. kleineren
Gefassen, darunter eine Schnabelkanne,
zwei Spiegeln mit eingravierten Figu-
ren, der eine mit dickem vollständig
erhaltenem Elfenbeingriff, aus Gürtel-
haken, 1 Armring, Pfeilspitzen, klei-
nen mit seitlicher Öffnung, ornamentier-
ten Nägeln, 1 Schöpflöffel, l Seiher f
Haarnadeln und Verzierungen von Ge-
fassen, femer einer interessanten Serie
altitalischer Fibeln. Dieselbe umfasst
verschiedene Arten der schlangenför-
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Museographie.
209
migen Fibel, eine kahnförmige u. eine
Bogenfibel, letztere mit einer farbigen
Glasperle in der Mitte der Nadel. Dazu
kommen noch zwei zusammengehörige
Beschläge aus Elfenbein, 2 Schwanen-
köpfe darstellend.
b) An römischen Altertümern:
Zugleich mit der oben erwähnten rei-
chen Sammlung wurde von Hrn. Major
Heyl dem Museum auch eine wertvolle
Kollektion römischer, in Italien ge-
fundener Altertümer übergeben. Die-
selbe umfasst zunächst eine grosse An-
zahl (72 Stück) chirurgischer Instru-
mente aus Bronze, darunter viele Son-
den, Spateln, Pincetten, Nadeln, Löf-
felchen, 2 kleine Gabeln und eine Po-
lypenzange, ferner viele Gegenstände
aus Hörn und Knocheu, wie 10 Nadeln
mit Köpfen, 3 pfriemenartige Instru-
mente, 2 Löffelchen, 15 Haarnadeln,
meist mit Köpfen, 3 grosse Nähnadeln,
1 kleine Salbenbüchse oder Tintenfass
mit Deckel und 5 Würfel verschiede-
ner Grösse, 1 kleine Schelle aus Bronze
und ein grosses Kupferas, dann eine
90 cm hohe Amphora aus Thon, ferner
verschiedene Gläser, darunter ein sel-
tenes Stück in Amphoraform und eiför-
migem Boden, woran noch eine kleine
massive Glaskugel sitzt, und ein klei-
nes kolbenförmiges Salbenfläschchen
von Emailglas.
Als seltenes Stück heimischen Ur-
sprungs wurde von demselben Spender
dem Museum ein im Rheine bei Mainz
gefundener römischer Helm überwiesen,
der eine wertvolle Ergänzung zu dem
in der vorigjährigen Museographie be-
schriebenen römischen Reiterhelme
bildet, abgeb. Taf. X Nr. 2 und 3.
Derselbe ist viel reicher mit Bronze
montiert als der ersterwähnte u. aus-
serdem noch mit Verzierungen aus
Bronze in Form von Adlern u. kleinen
Tempeln bedeckt. Die auf dem einen
Wangenbande befindliche Verzierung
zeigt noch Spuren einer früheren an-
derweitigen Verwendung; es lassen sich
noch Teile einer geflügelten Viktoria
auf derselben erkennen. Der Aufsatz
auf dem Helm zeigt einen Einschnitt
zur Befestigung der Helmzier.
Eine 'weitere wertvolle Bereicherung
bildet das Korr. IV, 6 besprochene
Militärdiplom des Kaisers Domitianus
aus dem J. 90. — Eine Ergänzung zu
dem vielleicht als Cohortenzeichen an-
zusehenden Bronzelöwen bildet der im
Rhein bei Mainz gefundene und von
Hrn. Major Heyl gestiftete, möglicher-
weise ebenfalls ein Signum darstellende
Gegenstand aus Bronze mit Spitze aus
Eisen, abgeb. Taf. X Nr. 4. In das mit
Klapperblechen versehene Gestell aus
Bronzeblech, dessen beide kürzere
Arme mit dem mittleren Arme dürfen
Charniere verbunden sind, war wahr-
scheinlich ehemals eine Holz- oder El-
fenbeintafel mit Inschrift eingelassen
und das Ganze dann mit Schnüren oder
Kettchen an die Zacken des auf eine
Stange gesteckten Tridens aufgehängt
gewesen. — Ein weiteres militärisches
Emblem bildet der Griff eines Cen-
turiostabes, der ebenfalls im Rhein bei
Mainz gefunden wurde, abgeb. Taf. VIII,
Nr. 5. Derselbe ist aus Bronze ge-
gossen und zierlich gedreht. Ein Teil
des Stockes (vitis) sieht noch aus dem-
selben hervor. Das Holz wurde mi-
kroskopisch untersucht und als das der
Weinrebe festgestellt. Zwischen Holz
und Griffende liegen zwei kleine Bach-
kiesel, die beim Schütteln ein lautes
Rasseln hören lassen. — Ein weiteres
Stück der militärischen Ausrüstung bil-
det ein Dolch von Eisen in reich verzier-
ter Scheide, ebenfalls im Rhein bei
Mainz gefunden. Die Scheide ist reich
mit Bronze tauschiert in Form von Strei-
fen und Rosetten, die Felder zwischen
beiden sind ausserdem mit rotem Email
belegt — Von demselben Fundorte
stammen ferner 2 Lanzen von Eisen,
die eine mit breitem, geripptem Blatt,
die andere mit ganz schmalem, stark
geripptem Blatt, abgeb. Taf. IX, Nr. 3
und 4. — Wahrscheinlich einen Teil
eines Pferdeschmuckes bildet die Taf.
IX, Nr. 2 abgebildete, reich mit durch-
brochener Arbeit verzierte Scheibe
aus Bronze. Sie stammt ebenfalls aus
dem Rhein bei Mainz. Sie ist mit
concentrischen Ringen und kleinen
eingedrehten Kreisen, sowie durch-
brochenen Dreiecken und Kreisen ver-
ziert. Sie gleicht der bei Lindenschmit
A. u. h. V. H. 2. 12. abgebildeten Scheibe
mit dem Unterschiede, dass bei der
unseligen auch das mittlere Stück er-
halten ist. Dasselbe besteht aus einer
frei auf der mittleren Öffnung der gros-
sen Scheibe liegenden kleineren Scheibe
mit derselben Verzierungsweise. Auf
dieser liegt wiederum, jedoch fest mit
Westd. ZeiUchr. f. Gösch, u. Kunst. IV, II.
14
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210
Museographie.
ihr verbunden, eine dritte, kleinere,
durchbrochene Scheibe so, dass sie auf
ihr gedreht werden kann. Grosse und
kleine Scheibe sind durch zwei Nägel
resp. Ösen mit ihrer ehemaligen Unter-
lage verbunden gewesen.
Römische Gräberfunde vom
Sporkenheimerhof bei Ingelheim
und von Heddesheimbei Kreuznach.
Bei ersterem wurde die Brandbestat-
tung in Dolien nachgewiesen. Es fan-
den sich ausser vielen anderen Ge-
fassen mehrere grosse Dolien von
76 cm Höhe und 1,85 m Umfang. Un-
ter den Gefässen ist die mit concentri-
schen und kleinen Kreisen in roter
Farbe bemalte Urne besonders be-
merkenswerth, abgeb. Taf. VIII, Nr. 1.
Der zweite Fund besteht aus dem In-
halt eines oder mehrerer frührömischen
Gräber: Eisenbeschläge der Verbren-
nungskisten , mehrere Bronzefibeln,
eiserne Messer, mehrere Stili, 1 Schelle
und 1 Scheere aus Eisen, 1 Schloss-
riegel aus Bronze, Nadeln aus Bein,
dann ein kleines Beil, 1 kleine Lanze,
sowie mehrere Armringe, Knöpfe und
Beschläge aus Bronze.
An Gläsern vermehrte sich die
Sammlung durch 12 in der Nähe von
Alzey gefundene, darunter 1 Flasche
mit dem Stempel FrorU(inus) ferner
durch 2 in Worms an der Wieland-
strasse gefundene, schön irisierende
und mit aufgegossenen Glasfäden ver-
zierte Gläser, sowie durch eine grüne,
ungehenkelte Glasurne aus K 1 e i n - W i n-
ternheim von 24 cm Höhe und 17 cm
Öffnungsweite. Von hervorragenden
Gefässen sind zu erwähnen: ein schö-
nes, schwarzes, weiss bemaltes Trink-
gefass mit der Aufschrift vivamus ab-
gebildet Taf. VIII, Nr. 2, aus der Um-
gegend von Mainz und 1 jener oft
genannten Wormser Gesichtskrüge ; fer-
ner eine schöne Lampe aus Thon
und 1 kleiner Stempel aus Thon mit
der Aufschrift mmmo. — Von Bronze
sind zu erwähnen: 1 Handspiegel mit
der Darstellung des Parisurteils, an-
geblich in Mainz (???) gefunden, eben-
daher eine kleine Statuette des Her-
cules, sowie eine gut erhaltene Schnell-
wage; aus der Umgegend von Mainz
stammen einige besonders grosse früh-
römische Fibeln, sowie ein herzförmi-
ger Anhänger mit Phallen und Email
verziert, aus der Umgegend von Alzey
2 breite verzierte Armillen, ein Finger-
ring und 1 Schlüssel. Aus Worms
stammen ein mit Umwickelungen von
Silberdrabt verzierter Halsring, ein
scheibenförmiger, mit einem Buckel
und vielen Knüpfen verzierter Gegen-
stand, wahrscheinlich Pferdeschmuck,
sowie ein Schröpfkopf, abg. Taf. VIII,
Nr. 6. — Aus Hörn sind 4 in Worms
gefundene Kämme, wie bei Linden-
schmit A. u. h. V. II, 11, 4, i— s, so-
wie das Ortband eines Schwertes oder
Dolches, genau wie bei Lindenschmit
A. u. h. V. II 4. 3, i zu erwähnen. —
An Steinskulpturen erhielt das Mu-
seum den mit bandartigen Ornamenten
verzierten Deckel eines Sarkophages,
der vor langer Zeit schon in Neu-
hausen gefunden worden war. Das
Taf. IX, Nr. 1 abgeb. Relief (Minerva.
Mercur, Vulcan) wurde vor mehreren
Jahren mitten in der Stadt in einem
römischen Brunnen zusammen mit der
Taf. VIII, Nr. 3 abgeb. Hacke gefunden.
Beide Gegenstände befinden sich bis
jetzt noch im Privatbesitz.
c) An fränkischen Altertümern :
Aus Bechtheim ein Fund, bestehend
in einer eisernen Rundfibel mit Erz-
und Silbertauschierung , 2 spangen-
förmigen Fibeln aus Bronze, 1 mit
Bronze gefasste Bergkristallkugel, ver-
schiedene Gürtelbeschläge, Schnallen
und Riemenzungen. Aus Obrigheim
aus einem zerstörten Grabe: ein be-
sonders grosser Scramasax, 1 grosser
Schildbuckel, der Bronzeknauf einer
Spatha, 1 Pfeilspitze mit Widerhaken,
1 Bronzepincette und mehrere Be-
schläge. Aus Albisheim von einem
solchen Funde : ein Scramasax, 2 Lan-
zen, mehrere Eisen- und Bronzebe-
schläge, ein gekrümmtes Messer (Hebe),
sowie eiserne Beschläge von einem Wa-
gen, ferner 1 kleines Gefass. Aus Pf ed-
ders heim von einem ebensolchen
Fund 1 Scramasax. Aus der Umgegend
von Mainz 2 in fränkischen Gräbern
selten noch vorkommende Armringe
aus Bronze mit eigenartiger Verzie-
rung und leicht kolbig geformten Enden.
Aus Worms ein noch 22 cm langes
Bruchstück eines schönen Kammes, so-
wie verschiedene Beschläge. Von einem
Grabfeld bei Kreuznach ein schöner
Ohrring aus Gold in Gestalt eines
kleinen Fasses mit Filigran und Al-
mandinen verziert, abgeb. Taf. VIII Nr. 7.
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Museographie.
211
Die weiteren reichen Funde dieses Grab-
feldes werden später erwähnt werden.
Vor einigen Tagen wurde ausge-
geben : A. Weckerling, Die römische
Abteilung des Paulus - Museums der
Stadt Worms, Worms 1885. 128 S.
und 5 Tfln. [Dr. Koehl.]
d) Zu den auf dasMittelalter u. die
neuereZeit bezüglichen Abteilungen
des Paulus-Museums ist im verflossenen
Jahre abermals eine neue hinzugekom-
men: Die AbteilungWormser Drucke
in der ehemaligen Sakristei der Paulus-
kirche. In dieser Abteilung sind ver-
einigt: 1) die meisten der zahlreichen,
jetzt alle ausserordentlich selten ge-
wordenen Druckschriften, die im 16.
Jh. bei den hiesigen Buchdruckern Pe-
ter Schöffer, Hans Meiel, Sebastian
Wagner, Gregorius Uofmann (Comian-
der) u. Ph. Köpffei gedruckt wurden,
u. a. z. B. die 1529 hier gedruckte
Bibel, eine hebräische Schrift des Se-
bastian Munster aus demselben Jahre,
die Murin von 1539, der Freidank in
der Bearbeitung des Sebastian Brant
von 1539, Schriften des Kaspar Scheidt,
eine Reihe von Schulbuchern, eine Aus-
gabe des Homer, eine lat. Grammatik,
eine Sammlung lateinischer Gespräche,
ein Abcdarium u. v. a.
2) Viele auf Worms bezügliche Schrif-
ten des 16. u. 17. Jhs., also aus der
Zeit vor der Zerstörung der Stadt durch
die Franzosen 1689.
3) Ein Ölgemälde u. zahlreiche Holz-
schnittillustrationen des im Anfang des
16. Jhs. in Worms geborenen Malers
Anton Wönsam, gewöhnlich genannt
Anton von Worms. Derselbe zog mit
seinem Vater, der gleichfalls Maler war,
nach Köln, wo er als Xylograph für
eine Reihe von Buchdruckern thätig
war. Das von Hrn. Major Heyl dem
Museum überlassene Ölgemälde ist das
auch von Merlo beschriebene, welches
3 Heilige, St Anton den Eremit, die
hl. Barbara u. die hl. Katharina neben-
einander sitzend darstellt
4) Eine Anzahl seltener, in der Nach-
barschaft von Worms, in Oppenheim
und Mainz teils Ende des Id., teils
Anfang des 16. Jhs. erschienener Druck-
schriften.
5) Eine Druckerpresse des 16. Jhs.
6) Die Sammlung der Wormser Mün-
zen nebst den Prägstöcken zu einer
Anzahl derselben.
7) Eine Fensterscheibe, auf die Göthe
bei einem kurzen Aufenthalt in hie-
siger Stadt seinen Namen u. die Jahr-
zahl 1769 eingeritzt hat
Sehr bedeutend ist ferner teils durch
Geschenke, teils durch Anschaffungen
die Bibliothek des Museums vermehrt
worden. Auch die andern Abteilungen
des Museums sind fast alle vielfach
ergänzt worden, wenn auch gerade
keine besonders hervorragende Berei-
cherung im verflossenen Jahre hinzu-
gekommen ist. [Dr. Weckerling.]
Mainz, Verein zur Erforschung rheio.6
Geschichte und Altertumskunde. Unter-
nehmungen: 1) Römischer Friedhof
im Gartenfeld bei dem neu zu
erbauenden Kloster. Bei Aushe-
bung des Bodens zur Legung des Fun-
daments der Pfeiler stiess man auf
römische Begräbnisse teils mit Leichen-
brand, teils mit Beisetzung in Holz-
särgen. Leider wurde durch Unvor-
sichtigkeit der Arbeiter einer der Holz-
särge aus starken Bohlen bis auf einige
Bruchteile zerstört, welche noch Zeug-
nis von der Haltbarkeit und Stärke des
Holzes ablegten. Die Wände waren
durch Schwalbenschwänze mit einan-
der verbunden und teilweise mit star-
ken Eisennägeln befestigt Einige Ge-
fässe aus Brandgräbern, wie Terra-
Sigillata - Schalen, Thonurnen, Gläs-
chen, sowie ein interessant geformter
Thonbecher wurden ebenfalls an Ort
und Stelle käuflich erworben. — Diese
Funde gaben die Veranlassung zur
Untersuchung des zu diesem Bau ge-
hörigen weiteren Gartenstücks, welches
uns auf Ansuchen bei der kirchlichen
Behörde bereitwilligst zu diesem Zweck
überlassen wurde. In einer Tiefe von
4 — 5 Meter stiessen wir wieder auf
Spuren von Begräbnissen, und zwar
waren es haufenweise zusammenge-
worfene zerbrochene Geftsse, ver-
mischt mit Tierknochen, allem An-
scheine nach die Reste eines Leichen-
mahls. Hierauf folgten Brandbestat-
tungen und zu unterst in dem blauen
Letten erhielten wir die Beisetzungen
in Holzsärgen, hie und da noch unter-
mischt mit Brandbegräbnissen. Es wa-
ren 4 solcher Särge, welche zum Vor-
schein kamen, wovon einer leider beim
Aufziehen aus dem Schacht zerfiel.
Sie haben die Länge von 1,45 m bis
zu 2,10 m und in der Breite von 38 cm
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Museographie.
bis zu 48 cm. Die Bestattungen ge-
hörten Männern, Frauen und Kindern
an. Über die Bearbeitung dieser Särge
ist folgendes zu bemerken: Die Ver-
bindung der Längen- wie Schmal-Seiten
ist durch Einschnitte im Inneren an
den Enden der Langseiten hergestellt,
in welche die Schmalseiten eingelassen
waren und öfters durch Einschlagen
starker Nägel verstärkt wurde. An den
übrigen Särgen waren die verschiede-
nen Teile einfach durch Vernagelung
verbunden. — Auch einige Begräbnisse
auf einer blosen Bretterunterlage sind
noch anzuführen. Aus je zwei über-
einandergestellten roh gehauenen Boh-
len sind die Wände der Särge gefer-
tigt, ebenso auch die Böden, die noch
durch eine die ganze Länge der Särge
messende Latte verstärkt werden. Ei-
nen eigentlichen Deckel hatten die
Särge nicht, sondern ungefähr in der
Mitte des inneren Teils der Seiten-
wände derselben waren auf jeder Seite
eine Bohle auf herausstehenden Holz-
streben ruhend angebracht und zwar
so, dass in der Mitte der Särge ein
Spalt sich bildete, durch welchen Luft
in den inneren Raum eindringen konnte.
Hierdurch wurde es auch möglich, dass
die lehmige Erdmasse, in welcher diese
Holzkisten standen, nach und nach
sich in das Innere einflösste, und so
zuletzt den ganzen Raum ausfüllen
konnte, wobei auch zugleich alle die
Mitgaben der Leiche zerdrückt und
zerstört wurden. Selbst die Körper-
reste waren hierdurch an manchen
Begräbnissen zerstört und nur einige
Schädel gelang es uns zu erhalten. Es
siud zwei, der äusseren Form nach zu
urteilen, röm. Schädel (Kurzschädcl),
während ein dritter die Mitte zwischen
Lang- und Kurzscbädel hält. — Eine
ebensolche Zerstörung erlitten auch die
beigesetzten Gegenstände, wie Gläser,
Thongeschirre etc., die nur in Bruch-
stücken zum Vorschein kamen. Ausser
diesen Geschirren fand sich bei einer
Frauenleiche auch ein aus Bein ver-
fertigter Aufsteckkamm mit 4 Zinken.
Der Oberteil desselben ist mit durch-
brochener Arbeit verziert. In der
Mitte sind querlaufende Speichen an-
gebracht, die mit Lorbeerzweigen ein-
gefasst sind. Aus den Brandgräbern,
welche ohne weiteren Schutz in die
Erde versenkt waren, sind einige Ur-
nen, Salbgläschen, auch Terra-Sigillata-
Näpfchen zu erwähnen. Doch blieb
es eine Seltenheit, vollständige Exem-
plare zu erhalten, da der Druck der
Erde die meisten Gegenstände zer-
brochen hatte.
2) Aufdeckung der röm. Boden-
heizung an der Stephanskirche,
welche bereits eine ausführliche Be-
sprechung im Korr. III, 14 gefunden
hat Wir erlauben uns hier nur zu
bemerken, dass die Ausführung der
Fussbodenheizung im Vergleich zu an-
deren früher entdeckten Bauten nicht
von irgend bemerkenswerter Bedeu-
tung ist, und fast alles Material nur
aus kleinen Bruchstücken besteht. Ob
später eine Wiederaufstellung des Fuss-
bodens möglich sein wird, hängt von
einer grossen Geduld und Mühewaltung
fordernden Ergänzung der Bruch-
stücke ab.
Der Zuwachs unserer Sammlung be-
steht aus 20 Nummern Altertümern der
vorhistorischen Zeit, 389 römischen,
108 merovingischen Gegenständen, so-
wie einer Anzahl mittelalterl. Waffen
und Geräte. Von Gegenständen der
ältesten Zeit sind ausser einigeu
Waffen und Werkzeugen aus Erz, wie
Lanzen, Meissein, Dolchen auch ein
grösseres Exemplar eines Morgensterns
aus Erz, sowie ein Schildbuckel aus
Eisen fast in der Grösse wie jene von
Alesia zu verzeichnen. Alsdann ein
Eisenschwert in Form des Gladius,
jedoch ist die Klinge nicht eben, son-
dern hat in' der Mitte einen leicht
erhabenen Grat, wie auch beim Ab-
schluss an dem Griff die Klinge nicht
geradlinig, sondern in einem Bogen
gegen die Angel zu ausläuft, — Auch
einige in einander geschlungene Ge-
winde aus Golddraht sind erwähnens-
wert. Sämtliche Gegenstände sind Erwer-
bungen bei den Baggerarbeiten im Rhein.
Aus der Umgegend wurde für das
Museum ein Grabfund gewonnen, be-
stehend in einem gekrümmten Eisen-
messer, einer Eisenlanze, mehreren
Eisenfibeln und einem Erzarmrmg. —
Ferner aus einem Grabhügel ein Erz-
dreifuss in der Höhe von 20 cm. Die
Füsse sind in Gestalt derer der Ziege
und endigen gegen oben in Blattwerk.
Hierzu gehört ein kleines gehenkeltes
Erzfläschchen, sowie eine doppelhenk e-
lige Erzschüssel im Dm. von 42 cm.
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Museographie.
213
Die wertvollsten und reichsten Funde
sind unter den römischen Erwerbun-
gen anzuführen. So aus der Umgegend
nnter einigen Glasern gewöhnlicher
Form, Terra-Sigillata- und anderer
Thongeschirre ein vollständig wohler-
haltenes blaues gehenkeltes Glasfläsch-
chen von 12 cm Höhe. Mehrere dop-
pelhenklige Glasurnen in der Grösse
von 25 — 30 cm, kleinere Salbgläschen
und Phiolen, ein Krug, wie Lampchen
aus Erz. Teller und Näpfchen aus
Terra-Sigillata und gewöhnlichem Thon,
sowie eine zur Hälfte schwarz gebrannte
Thonurne. Eine goldene Haarnadel
von der feinsten Arbeit und ein Finger-
ring von demselben Metall. — Von
hohem Wert sind einige Fundstücke
aus einer röm. Niederlassung: eine
Erztafel mit 6 Zeilen Inschrift, vgl.
Wd. Korr. IH, 92 u. 117. Ein Gla-
dius mit verstärkter Spitze, zum Durch«
bohren des best geschmiedeten und
schwersten Panzers geeignet. Arbeits-
geräte und zwei Lanzenspitzen aus
Eisen von 81 — 72 cm Länge, deren
ganz ungewöhnliche Grössenverhält-
bis jetzt noch keine unbedingt zu-
treffende Erklärung gefunden haben.
Die weitere Untersuchung des Feldes
hat sich der Verein vorbehalten.
Durch Ausbaggerung seichter Stellen
des Rheins wurden unter anderem ge-
wonnen die eine Hälfte eines Militär-
diploms, dessen anderer Teil nach
Worms verkauft wurde und in den
Pfeilern der Römerbrücke aufgefunden
ward. Vgl. Wd. Korr. III, 84 u. IV, 6.
Ferner ein Brücken - Baustein der
XIV. Legion, vgl. Wd. Korr. III, 151.
— Von anderen interessanten Gegen-
standen sind zu erwähnen ein röm.
Schildbuckel aus Erz, ein Erzpfänn-
chen, ein Barren röm. Schmiedeeisens,
Eisenlanzen, sowie Werkzeuge aus
Eisen und ein chirurgisches Instru-
ment aus Erz. Bei den Grundarbeiten
am Neuthor wie Münsterthor wurden
durch das Baubüreau der Ludwigsbahn
dem Vereine folgende an Ort und
Stelle gemachte Funde zugestellt:
Mehrere Schalen und Näpfe aus ge-
wöhnlichem Thon und Terra-Sigillata,
1 Erzkrug, 1 Bruchstück eines weissen
Marmorreliefs. Ferner Bruchstück ei-
nes römischen Ziegels mit Graphitin-
schrift, sowie Teile eines Wd. Korr.
IV 5 u. 21 besprochenen Inschrift-
steines. Aus den Eanalbauten erhiel-
ten wir durch das Stadtbauamt einen
röm. Grabstein mit roh eingehauener
Figur, dessen Inschrift leider abge-
schlagen war.
Merovingische, wie spätere
Fundstücke sind hauptsächlich durch
die Baggerarbeiten im Bette des Rhei-
nes zu Tage gekommen. Von den
frank. Funden ist erwähnenswert ausser
einer Anzahl Schwerter, Lanzen und
Scramasaxe, 1 silberne Spangenfibel,
sowie ein SchwertgrifF mit wohlerhal-
tener Holzbekleidung und Teil der
Klinge. — Dann ein Grabfund aus der
Umgegend, bestehend in mehreren
Thongefassen, einer Glasschale, Scrama-
saxen, Gürtelbeschlägen, einer röm. Fi-
bel in Radform, sowie einer Perlen-
schnur aus 65 Stücken der verschie-
densten Formen und Grössen. Die
mittelalterlichen Gegenstände bestehen
grösstenteils in Waffen: Lanzen, Dol-
chen, Schwertern und Beilen. Die
Schwerter sind teilweise mit aus Gold-
draht eingelegten Inschrif tenwie Schmie-
dezeichen versehen.
[Friedr. Lindenschmit.]
Mainz, Römisch-Germanisches Central- 70
Museum. Zuwachs von 319 faksimilier-
ten Nachbildungen. Die Gesamtzahl
beträgt 9080 Nummern. Sehr zahlreich
sind die Fundstücke der ältesten Zeit
vertreten : 80 Stück Thongefässe, deren
Originale durch Hrn. Oberstudienrat
Müller in Hannover uns zur Herstellung
und Ergänzung anvertraut wurden. —
Werkzeuge aus Weissmetall zum Ein-
schlagen von Ornamenten auf Erz,
Bruchstücke eines Panzerhemdes aus
Eisen, Erzschwert, dann Erzcelte und
kleine Rasiermesser von Erz, aus der
Sammlung des Hrn. Dr. Hartmann von
Marne in Holstein. — Von Hrn. Dr.
Jacob in Roemhild aus seinen Ausgra-
bungen am Gleichberge eine Anzahl
interessanter Fibeln aus Erz, Dolcj»e,
Celte, Nadeln und Armringe aus dem-
selben Metall, Perlen aus verschieden-
farbigem Glas, Eisenschwert, eiserne
Pferdegebisse späterer Zeit, sowie einen
röm. Eisencelt und Hackenpfeile der
merovingischen Zeitperiode. — - Ein sehr
merkwürdiger german. Grabfund aus
der Sammlung des Hrn. Dr. Fliedner
aus Monsheim, bestehend in einer Spi-
ralfibel, genau der Form wie die im
Norden so häufig vertretenen, 2 Arm-
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Museographie.
bänder, je 3 Spangen, wovon 2 bei je-
dem Band ans gewundenem Drabt ver-
fertigt, durch Vernietung übereinander
befestigt, sowie 2 Erznadeln mit ovalem
starkem Knopf; die Verzierung ist teil-
weise durch die Verrostung unkenntlich,
auch ist in dem Knopf der einen noch
der Kern aus gebranntem Thon erhal-
ten. Alles in denselben Formen, wie
die entsprechenden Fundstücke aus den
Pfahlbauten der Schweiz. — Aus der
Sammlung des Altertumsvereins von
Birkenfeld die Wd. Zs. HI Td. IX
abgeb. Gegenstände.
Aus der Worms er Sammlung einen
Grabfund von Heppenheim an der Wies,
bestehend in einem Eisenschwert und
Scheide aus gleichem Metall, Eisen-
lanze mit dazugehörigem Endbeschlag
des Schaftes, Eisenscheeren, Messern,
Pincetten von Eisen; einem Armring
aus Erz u. einer grossen blauen Glas-
perle mit teils aufgesetzten, teils ein-
gelegten gelten Fäden. Verschiedene
Formen von Haarnadeln und Armrin-
gen aus Erz. Mehrere römische Gegen-
stände, sowie Funde des merovingisch.
Friedhofes von Flonheim ; eine grosse
Krystallspindel , ebensolche Schnäll-
chen; eine spangenförmige silberne
Gewandnadel wie Silberschnalle und ein
silberner Armring, dessen Enden mit
Goldblech und Almandinen verziert
sind.
Aus dem Speierer Museum: ein
röm. Fund aus Rheinzabern, bestehend
in einem Erzkrug mit reich verziertem
Henkel, einer hierzu gehörigen meister-
haft getriebenen Erzschüssel, mehreren
Pfannen und Kasserolen, wovon eine
mit schön graviertem Deckel eine Jagd-
scene darstellt; grössere roh getriebene
Gefasse der verschiedensten Formen. —
Ferner die Grabfunde von Mühlbach,
in der Art bemerkenswert, dass hier
zum erstenmal bei römischen Bestat-
tungen Waffen beigegeben sind, und
zwar Schwerter, absichtlich durch Ver-
legung zum ferneren Gebrauch untaug-
lich gemacht Die Fundstücke bestehen
in einem Gladius, mehreren Lanzen-
spitzen mit erhabenem Grat in der Mitte,
ferner Arbeitsgeräte wie Zangen, Beile
etc. Ein Erzhenkel einer Kiste in Ge-
stalt zweier Delphine mit der Büste
der Viktoria in ihrer Mitte.
Aus dem Frankfurter Museum ein
aus zwei Teilen bestehender, pracht-
voll verzierter, getriebener römischer
Erzhelm aus Heddernheim.
Von der Saalburg der Wd. Äs. IV
Taf. VI abgebildete Hobel.
Alsdann aus dem Museum zu Han-
nover eine Reihe Gefasse aus Sachsen-
gräbern des 4. bis 5. Jhs. mit reicher
Ornamentation, sowie ein dabei gefun-
denes Erzgefasse, Erzscheeren, Schnal-
len, Fibeln und Pincetten von den Grä-
bern von Quelkhorn und Wenden. —
Aus dem Augsburger Museum
imitierten wir eine Anzahl schön tau-
schierter meroving. Eisenarbeiten.
Aus dem Stuttgarter Museum
den Phahlheimer Sporn, abgeb. Wd.
Zs. IH S. 229.
Abgüsse zweier Figuren, Göttinnen
darstellend, wie einer sitzendenMatrone,
als Geschenk des Wiesbadener Museums,
sowie den einer reitenden Matrone durch
das Karlsruher Museum.
Hr. Prof. E. Aus'm Weerth in Bonn
übersandte aus seiner Privatsammlung
eine grosse Anzahl Tauschierarbeiten,
einen Scramasax mit Resten der reich
verzierten Lederscheide, sowie eine
Eisenlanze mit durchbrochener Arbeit.
Gegenstände, deren Reinigung und Her-
stellung, wie bekannt, grosse Mühe und
Zeitopfer kosten.
Auch aus der Vereinssammlung von
Schwäbisch-Hall sind eine Anzahl
interessanter Fundstücke german., rum.
und fränk. Zeit zu erwähnen.
[Fried. Lindenschmit.]
Birkenfeld, Sammlung des Altertums« 76a
Vereins. Wurde neu aufgestellt. Zwei
Viergötteraltäre, von denen einer anf
jeder Seite je eine Figur (darunter
leicht erkennbar Hercules), der andere
je zwei Figuren (darunter leicht er-
kennbar Apollo und Diana) enthält,
wurden vom Hambacher Brunnen in
die Sammlung gebracht. Der Verein
erhielt neue Statuten. [F. Back.]
Rheinprovinz.
Mettlach, keramisches Museum. (Bron- 78
ze-Medaille aus Brüssel 1880 und Lüt-
tich 1881).
Im Jahre 84—85 wurde dasselbe in
zwei bestimmte Gruppen eingeteilt und
zwar: a) in die Firmenabteilung von
Villeroy & Boch, und b) antike Abtei-
lung. In ersterer Abteilung sind die
früher gefertigten, nicht mehr verkäuf-
lichen Fabrikate, sämtlicher zur Firma
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Museographie.
215
gehörenden and anverwandten Fabriken
aufgestellt. Die zweite Abteilung ist
vertreten durch Fabrikate beinah aller
Erdteile und Zeiten bis zum 5. Jahrh.
vor Christus. Die Aufstellung ist mög-
lichst chronologisch nach Ländern und
Material geordnet.
Acquiriert wurden fürs Museum im
verflossenen Jahre:
1) an antiken Fabrikaten: an Stein-
zeug 1 Humpen und 2 Sälzkännchen,
Nassau; 1 Krug, Frechen; an Fayen-
cen 1 Krug und 1 Barbierschüssel,
Talavera; 1 Untertasse, Marcelina; 1
Blumenkorb, Würzburg ; 10 Stück, alt
Delft; 4 Kacheln (Hirschvogel); an
S t eingut 2 Stück Wedgewood, 2 Stück
Wallerningen ; an P o r z e 1 1 a n 10 Stück
Tournay, 1 grösseres Stück, (chinesisch.
Hund darstellend), 9 Stück Venedig;
3 China; 1 Stück Japan; 1 Stück Japan
rot Porzellan;
2) an modernen Fabrikaten : an S t e i n-
zeug 1 Krug, Paris; 1 Vase gres Ha-
veland; 2 Stück aus Höhr, 7 Stück
aus Grenzhausen ; an Porzellan
1 Schmuckschale aus Thüringen; an
Faienge 1 Terrine aus Marseille ; an
Majoliken 1 Vase und 1 Schale aus
Turin. Ausst.; Terra cotta 4 Genre-
figürchen ebendaher.
Von Katalogen wurde ausgegeben:
F. Jännicke, Mettlacher Museum I. Abt.
Deutsches Steinzeug bis zum Ende des
18. Jhs. 91 S. u. XI Tfln., Mainz 1884.
(Vgl. Wd. Korr. III, 127.)
[Weismüller.]
80 Trier, Provinzial- Museum. Unterneh-
mungen: a) Freilegung der römi-
schen Thermen in St. Barbara.
Vom 1. Januar bis 31. Oktober wurde
ununterbrochen gearbeitet. Die Frei-
legung (vgl. den Plan Wd. Zs. I Tfl. III)
der beiden Kreuzsäle B und G ward
vollendet, ferner wurden der westliche
Hof 10 und der südlich von letzterem
gelegene Teil (wo zwei kleinere Höfe
10» und 10 b aufgefunden wurden), der
östliche Souterraingang, soweit er um
die Säle H, K und D läuft, der west-
liche Souterraingang, welcher denKreuz-
saal C umgiebt und die östl. Räume
6, J, L L L vollkommen vom Schutte
befreit. Auf dem vom östlichen Cal-
darium östlich und südlich gelegenen
Terrain wurde ein Complex kleinerer
Gebäulichkeiten gefunden. Die neu
aufgedeckten Räumlichkeiten sind ver-
hältnismässig gut erhalten. Besonderes
Interesse bieten die im Kreuzsaal C
noch liegenden Marmortäfelungen und
ein in demselben Saale an der öst-
lichen Langseite erhaltenes Bassin.
Auch wurden viele Quader mit Stein-
metzzeichen freigelegt. — Soweit die
Thermen auf dem vom Museum er-
worbenen Terrain liegen, sind die
Ausgrabungen im wesentlichen beendet.
Um jedoch festzustellen, ob die in
einigen Teilen des Gebäudes zweifellos
vorhandene Symmetrie, in allen Teilen
durchgeführt war, müssen auf an-
grenzenden Privatgrundstücken noch
einige Gräben gezogen werden. — An
Einzelfunden wurden 638 Stück ge-
wonnen, meist Nadeln, Kämme, Instru-
mente aus Hörn, kleine Bronzegegen-
stände, gestempelte Ziegel, Spielsteine
u. dgl. Hervorzuheben sind der Unter-
körper einer langgewandeten Figur aus
weissem Marmor, jetzige H. 61 cm,
(Inv. 10858), und ein fein gearbeitetes
Köpfchen einer Isis, gleichfalls aus
Marmor, h. 19 cm (Inv. 10408). —
Zur besseren Conservierung des Mauer-
werkes wurden einige Stützmauern auf-
geführt; ferner wurden, um die Besich-
tigung der Ruinen zu erleichtern, ei-
nige Böschungen, Wege und Brücken
hergestellt. Ein kleiner Grundrissplan
der Ausgrabungen in handlichem For-
mat ward lithographiert und an die
Besucher verkauft. Zwei grössere Pläne
des Grundrisses und der Durchschnitte
im Massstab von 1 : 200 wurden, nach
nochmaliger sorgfältiger Nachprüfung
aller Masse, in Angriff genommen und
der Vollendung nahegebracht.
b) Die beiMesenich ander Sauer
im J. 1883 begonnene Ausgrabung einer
römischen Villa wurde im April be-
endet. Es wurden noch eine Anzahl
Säulentrommeln und Kapitale, sowie
verschiedene Kleinaltertümer gefunden.
Nach vollendeter Aufnahme des Mauer-
werkes wurde dasselbe wieder zuge-
deckt.
c) Die im J. 1878 eingestellten Aus-
grabungen in Neumagen an der
Mosel wurden im April wieder aufge-
nommen und bis Ende Juli geführt.
Die Ausbeutung galt diesmal der Nord-
und Westmauer der alten Burg. Das
Resultat war, dass aus den Fundamen-
ten dieser Mauerzüge 95 Reliefs, 67
Architekturstücke und 10 Inschriften
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216
Müseographie.
(ohne Berücksichtigung kleiner Frag-
mente) in einem Gewichte von 1700
Ctr. gewonnen wurden. An Kunstfer-
tigkeit und gegenständlichem Interesse
stehen die neuen Fundstücke denen
des J. 1877/78 nicht nach, an Güte
der Erhaltung übertreffen sie dieselben.
Sämtliche Stücke gehören wieder zu
Grabmonumenten; eine Anzahl passt
sowohl untereinander zusammen, wie
an Stücke der früheren Ausgrabungen,
so dass von einigen Grabmonumenten
wenigstens eine teilweise Rekonstruk-
tion gelang. Eine vorläufige Notiz wurde
in der „Köln. Ztg. u vom 7. Sept. veröf-
fentlicht. Einen ausführlichen Bericht
wird eines der nächsten Hefte der Wd.
Zschr. bringen. Zur Aufstellung der
Fundstücke wurde, weil die Museums-
räumlichkeiten überfüllt sind, ein Holz-
schuppen auf dem Ruinenterrain in St.
Barbara errichtet. Die nur aus Geld-
mangel abgebrochenen Ausgrabungen
werden 1885 fortgesetzt werden.
d) Freilegung und Aushebung eines
Mosaikbodens, welcher am letzten
Oktober in Trier beim Kaiserpa-
last gefunden wurde. Vorläufige No-
tiz in Wd. Korr. III, 153 und in der
„Trier. Ztg. u Nr. 313 u. 322. Die No-
tizen sind dahin zu erweitern: im mit-
telsten Octogon steht zu oberst Monnus
feefit]; darunter drei fast vollkommen
zerstörte Figuren, der mittelsten ist
beigeschrieben Omerus, der linken In-
genium, der rechten CalUope. Um diese
Octogone sind in acht Quadraten Por-
traitbrustbilder gestellt; von der Nord-
ostecke beginnend zunächst ein herr-
lich gearbeiteter bärtiger Profilkopf mit
Beischrift, Esiodus, im folgenden Qua-
drat ist nur ein T • erhalten, was aber
mit grosser Wahrscheinlichkeit auf Ti-
tus Civilis gedeutet werden kann ; dann
folgt ein gut erhaltener Enfacekopf mit
Beischrift Vergüius Maro; zu einem
der beiden folgenden Quadrate gehört
ein Fragment mit der Aufschrift Dio-
Igenes?], dann folgen [Tul]lius [Cicjero,
Men[an]ä, Ennius. Um diese Portraits
waren im Kreis 8 Octogone gestellt.
Indes sind das der Nordostecke und das
nördliche vollkommen verschwunden,
von dem der Nordwestecke ist nur ein
Fragment von zwei Köpfen, auf wel-
chem neben dem männlichen [T]ham-
[y]ris steht, erhalten; auf dem west-
lichen sind die Figuren im wesentlichen
erhalten, neben dem Manne [EpfjCAR-
(mus), neben der Muse Pölymni; in dem
der Südwestecke Aratos neben Urania,
im südlichen Cadmus neben C[l]w, in
dem der Südostecke Agnis neben Eu-
terpe, während von dem östlichen nur
eine Maske erhalten ist. Um diese
acht Octogone sind in Quadraten und
Trapezen die Monatsgötter mit beige-
schriebenen Monatsnamen gebildet, von
denen freilich nur wenige noch gut er-
halten sind ; noch mehr zerstört ist der
äusserste Rand, in dessen vier Ecken
die vier Jahreszeiten sich befanden, wäh-
rend zwischenliegende Trapeze wahr-
scheinlich mit den Zeichen des Tier-
kreises ausgefüllt waren. — Die Tech-
nik des Bodens ist ausgezeichnet. Eine
Publikation wird baldmöglichst erfolgen.
e) Bei Tholey (Kr. St. Wendel)
suchte das Museum die von der Ge-
meinde in dem an römischen Alter-
tümern reichen Varuswald vorgenom-
menen Arbeiten im. archäologischen
Interesse zu verwerten. Es wurden
einige Mauern aufgedeckt und einige
interessanteEisengegenständegefunden.
f) Die in der Stadt Trier vorge-
nommene Anlage einer Wasserleitung
gab mancherlei Aufklärungen für die
Topographie des alten Trier (nament-
lich auf der Johannis-, Neu- u. Brücken-
Strasse, im Gartenfeld u. auf der Süd-
allde), obgleich ein durchschlagender
Erfolg nicht erzielt werden konnte, weil
die Sohle der Kanäle bei 1,80 nur sel-
ten die meist erheblich tiefer liegenden
Römerbauten berührte. Zahlreich wa-
ren die Einzelfunde an Münzen, röm.
Waagen, Beschlägen, Ziegelstempeln.
Auch stiess man auf der Böhmerstrasse
und Südalläe auf Mosaikböden, von
deren Hebung aber zur Zeit abgesehen
werden musste. Auch einige Steinskulp-
turen und Grabfunde wurden gemacht.
Die wertvolleren Stücke sind nachfol-
gend unter dem 'Zuwachs* verzeichnet,
bei denjenigen, deren Besitz für die
Sammlung noch nicht gesichert ist, ist
Wl = Wasserleitung beigeschrieben.
In Folge dieser Ausgrabungen und
vieler zufalliger Funde belauft sich der
Zuwachs auf 1694 Nrn. Ausser dem
oben Genannten ist hervorzuheben :
a) Praehistorisches: Schönes 13
cm langes Steinbeil aus Chalcedon, gef.
bei Wawern (Inv. 9305). Steinkeil aus
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Museographie.
äi?
Kieselschiefer von geringen Dimensio-
nen, 4 cm lang, 27 mm an der Schneide
breit (9462). Meisselfurmiges Werk-
zeug aus Kieselschiefer, Form wie Lin-
denschmit A. u. h. V. I, 2. i, ie, lang
83 mm, Breite an der Schneide 25 mm
(9460), letztere beiden gefunden im
Saargau.
b) Römisches: 1) Steinmonumente.
Viele Fragmente aus Muschelkalk, her-
rührend von einer Pyramide, welche
als Bekronung eines in der Form der
Igeler Säule entsprechenden Grabdenk-
males diente, gefunden an der Igel-
Wasserbilliger Landstrasse, auf Lang-
surer Bann, Distrikt Bungert*) (Inv.
10859 ff.). Die Grundform der Pyra-
mide ist ein Rechteck von 65 cm Breite
und (wie aus der Form der Pyramide
berechnet werden konnte) 86 cm Länge.
An den Langseiten hatte diese Pyra-
mide, wie die der Igeler Säule, Giebel-
felder, die aber höchstens auf den nicht
erhaltenen mittelsten Teilen skulpiert
gewesen sein können. Die Pyramide
war mit Ausnahme der Rückseite mit
Pinienschuppen bedeckt; sie hatte, wie
aus ihrem Schwünge berechnet werden
konnte, im Ganzen eine Höhe von un-
gefähr 108 cm, sie ist bekrönt mit ei-
*) Die Fundstelle» wo auch viole Gräber
mit Beigaben gefunden sind (Tgl. Korr. II
44 o. SO; Inv. 9513 f.) liegt in einem rechts
(für den von Igel kommenden) unmittelbar
neben der Landstrasse befindlichen Weinberg
des Clasen aus Wa*s«r billig. Die Stelle ist
insofern wichtig, als nach den bestimmten
Angaben des Eigentümer« gerade hier die
direkte Bömerstrasse nach Neuhans sich ab-
iweigt (vgl. Bonn. Jahrb. III S. 66 f , ebenda
B. 76 S. 10); man stiess auf sie In den un-
tersten Teilen des Weinbergs, 50 cm unter
dem heutigen Boden, sie hatte die Sichtung
aaf das naheliegende Warterhaus, der Eisen-
bshn. Unmittelbar an der Strasse sollen, nach
der Angabe des ' Auffinden, in schwarsem
Boden immer Häufchen von Mttnsen, meist
etwa su je 10 Stack gefunden worden sein.
Dieselben wurden nach Wasserbillig Ter kauft,
wo ich sie sah und notierte : 2 Augustns,
1 Nero, 2 Vespasian, 1 Trajan, 1 Anton. Pins,
1 Hacrinus, 4 Claudius Gothicus, 6 Tetricus,
1 Maximian, 22 ConatAntiniacher Zeit, 1 Valens,
1 Gratian, 1 Valentinian. Etwas weiter berg-
wfcrts als diese Mttnsfunde lagen die Stein-
fragmente, noch weiter die Brand- und Ske-
letgriber. — Dieser Stelle schräg gegenüber,
auf der andern Seite der Landstrasse, am
Krenzeben, wurde der Wd. Zs. II Tfl. XII,
Fig. 1 abgebildete Gladiator gef. , es sollen
ebenda die Grundrisse einer Villa, in der
auch Bleirohren gefunden worden seien, ge-
legentlich sichtbar gewesen sein. 50 Schritt
weiter auf der Chaussee nach Wasserbillig
zu befindet sich eine gepflasterte Stelle, die
wahrscheinlich noch von der röm. Strasse
herrührt.
nem 25 cm h. Kapitale, an welchem an
drei Seiten sich je ein kleines weibliches
Köpfchen befindet, während die Rück-
seite unskulpiert ist; über dem Kapital
ruht, als Abschluss des Ganzen, ein 40 cm
h. Pinienzapfen. — Wahrscheinlich zu
dem Unterbau desselben Monumentes
gehören einige andere Muschelkalk-
Fragmente von Gewandfiguren u. dgl.
Auf derselben Stelle wurden ferner
einige, wie das Material ausweist, zu
anderen Monumenten gehörige Frag-
mente gefunden. Zwei, wohl zusam-
mengehörige Inschriftsteile aus rotem
Sandstein a) S ST VS b) 8ATT0
i !
Ferner aus grauem Sandstein ein Frag-
ment (10877)
r^
Statuette einer Epona (9616), gef. in
Dahlheim, Muschelkalk, jetz. H. 21 cm.
Die Göttin sitzt auf einem Sessel, rechts
und links neben demselben je ein Pferd
(oder verwandtes Tier). Sehr stark
verstümmelt; an der Göttin fehlen der
Kopf, die Füsse, die Hände, an den
Tieren der Hals und die Füsse. Die
Göttin lehnt den linken Arm gegen
den Hals des nebenstehenden Tieres. —
Statuette einer Muttergottheit (9873),
Muschelkalk, gef. in Trier auf der Feld-
strasse bei den Wasserleit. - Arbeiten.
H. 40 cm. Die Darstellung der Figur
ist flach gehalten, mehr in der Art
eines Reliefs, als einer freien Skulptur.
Die Göttin sitzt auf einem Stuhl mit
hoher Lehne, sie ist bekleidet mit ei-
nem auf der Brust unterbundenen Chi-
ton und darüber geschlagenem Mantel.
Im Schosse Blumen. — Teil von der
Bekronung eines araförmigen Grabmo-
numente» (9816) aus Muschelkalk, gef.
bei der Wasserleitung vor dem Regie-
rungsgebäude. 74 cm breit und 1,11 cm
tief. Es ist mit einem Medusenhaupt und
Pinienschuppen geziert. — Säule aus
rotem Sandstein (Inv. 9907) mit Basis
und Kapital, h. 0,90, Umfang der Trom-
mel 9 cm, auf der Vorderseite in Re-
lief Bacchus, stehend, mit der erhobe-
nen Linken sich auf ein Scepter stützend,
in der gesenkten Rechten eine Traube
haltend. Gef. in Tholey. — Kalkstein-
chen (Inv. 10690) abgeb. Taf. XI, Fig. 8,
h. 14 cm, br. 53 mm, tief 30 mm, gef,
in Löwenbrücken ; auf der Vorder- und
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218
Museographie.
Rückseite je ein Minervabild, das der
Rückseite entsetzlich roh. Minerva hält
mit der Rechten eine Opferschale über
einen Altar, mit der Linken einen auf
der Schmalseite dargestellten Schild. —
Jugendlich-männlicher Portraitkopf aus
parischem Marmor (9815), 22 cm h.,
Nase und Kinn stark abgestossen, gef.
in 'frier. — Hälfte einer kleinen Mar-
morfcasis (Wl.), mit einer Inschrift an
Apollo Gramms Phoebus, bespr. Wd.
Korr. III, 137. — Christliche Inschriften
aus weissem Marmor, gefunden in St.
Matthias 1) (Inv. 9799), h. 14 cm, br.
26 cm. Die Schmalseiten sind teilweise
verstümmelt, die Inschrift selbst aber,
welche sehr exact geschrieben ist, ist
vollkommen erhalten:
DAMA8IV8 NVM-
HIC BENE QVI
E8CET IN *P-
Punkte am Ende der 1. und 3. Zeile.
num = numerarius oder numularius.
2) (Inv. 9828) 175 mm hoch, 215 mm
breit. Die linke untere Ecke fehlt.
Schrift undeutlich.
HIC QVIESCIT INPA
CE'QVI YIXIT AN V I li
EMEV CVf VINARDVS
PATER ET LVPERCAM
5. TER TETOLVMPOSVE
ru Vogel ^ Vogel NT
Z. 1 N u. P. ligiert, Z. 3 mit dem
ersten E muss ein T ligiert gewesen
sein, wovon Reste aber nicht mehr
erhalten sind, ME = mtnses ligiert,
S in V gesetzt, Z. 4 TE in pater und
ET ligiert, mit dem letzten M muss ein
jetzt nicht mehr sichtbares A = mater
ligiert gewesen sein, Z. 5 MP ligiert.
3) (Inv. 9306). Erhalten nnr die
rechte obere Ecke von 15 cm H. Die
Inschrift ist eingefasst durch ein Ran-
kenornament, in dessen Ecken sich je
eine Urne und zwei nebengestellte
Vögel befinden. Die Entzifferung der
Inschrift ist noch nicht gelungen.
Ih A C I U l)
II T SL A C
N I 8 E T S
m£T E R E T P
Aus Thon: ein Spinnwirtel (9231)
mit Aufschrift, vgl. Wd. Korr. III, 46,
abgab. Tat. XI, Fig. 5. — 17 cm h. Trink-
becher (10116) aus rotem Thon mit der
Aufschrift hübe. — Lampe (9478) 11 cm
lang, worauf Amor auf Quadriga, gef.
auf der Paulinstrasse in Trier. —
Scherbe eines Doliums (9618) mit rück-
läufig eingestempelter Aufschrift DEM o
STEXgef. in Dahlheim. — Rote Terra-
cotta (9690) eine Venus mit neben-
stehendem Amor darstellend. Es fehlt
der Kopf der Göttin. Jetzt 0,19 cm
hoch, gef. bei Tholey.
Aus Bronze: Sog. Mithras?otive
(Schlange, Eidechse, 2 kammartige In-
strumente, 2 Waagebalken (9632—36,
10801), gef. in Trier jenseits der Mosel-
brücke in den Lehmgruben des Hrn.
Manderscheid. — Eiserner Waagebal-
ken (9358) mit Bronzebeschlägen an
einem Ende, 23 cm lang, zu welchem
als Gewicht eine 10 cm h. Büste einer
weibl. Göttin (Venus oder Juno?) ge-
hört, gef. bei Tholey, abgab. Tat. XI,
Flg. 2. — Gefäss in Form eines Satyr-
köpfchens (9637), h. 62 mm, gef. in
Neumagen beim Neubau Thomas, abgab.
Tal. XI, Fig. 4. — Statuette eines Se-
cutor (10166) ; es fehlt das linke Bein
vom Knie ab, im übrigen trefflich er-
halten, gef. in Dahlheim, hoch 6 cm.
Schiene nur am rechten Bein, das
kurze Schwert ist nicht ganz gerad-
linig, abgab. Tal. XI, Fig. 7. — Gut
gearbeiteter Ziegenbock (9826), hoch
65 mm, gef. in St. Barbara bei Trier,
gegenüber den Thermen. — Ebendaher
stammt ein Pfeil (vielleicht ein Haar-
pfeil; 9827), oben geziert mit einem
Kauernden Schwein, jetzige L. 76 mm.
— Kummetbeschlag (9898), lang 14 mm,
mit zwei inneren Ösen zur Befestigung
im Leder, während auf • der Aussen«
seite sich nur ein Knopf befindet, gef.
bei den Wasserleitungsarbeiten in Trier,
Jüdemergasse. — Viele Fibeln, zum
Teil tauschiert und emailiert, meist
aus Tholey und Dahlheim.
Aus Blei: Rohes Figurchen (9833)
eines stehenden Mannes, h. 47 mm,
welcher die Linke in die Hüfte stutzt,
die Rechte erhebt, gef. in Dahinein,
abgeb. Tat. XI, Flg. 9. — Gewicht in
Form eines männlichen Kopfes (10095),
oben eine Bronzeöse, unbekannten
Fundorts.
Aus S i 1 b e r : ein feinciseliertes Arm-
band (9809) in Form einer zweifach
gewundenen Schlange, deren Ende am
beide Reifen geschlungen ist. Auf dem
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Museographie.
219
Kopf der Schlange ein goldenes Plätt-
chen. Dm. 6 cm, gef. bei Mainz, abgeb.
Taf. XI, Hg. 1.
Aus Gold: ein Fingerring (9891)
abgeb. Taf. XI, Fig. 6, die Aufschrift
lautet Victo(riae) oder Victo(rinitis)
Turpi(amt8?) votum libens, gef. in Me-
dard bei Trier. — Ein Aureus des Valens.
Geschnittene Steine. Intaglio,
Paste von blauer Ober-, schwarzer Un-
terlage (9308) von ovaler Form, gr. L.
13 mm. Darauf ein Jüngling, dessen
Chlamys im Rücken hängt, in der einen
gesenkten Hand ein Pedum, in der an-
deren vorgestreckten einen runden Ge-
genstand haltend.
Aus Knochen ein Haarpfeil (9896)
mit einer 3 cm hohen weihl. Büste, der
Kopf ist mit einem hohen Haarputz
und Diadem geschmückt, gef. in Lö-
wenbrücken.
Zwei interessante röm. Grabfunde
wurden unmittelbar bei Trier gemacht.
In Zurlauben Nr. 33, Grundstück von
Peter Schwarz, kam eine Kiste aus
Muschelkalk zum Vorschein. Sie ist
HO cm lang und breit, und mit dem
27 cm hohen Deckel 66 cm hoch. Der
Verschluss war durch eiserne, einge-
bleite Klammern hergestellt. Das
Innere ist zu einem Quadrat mit Apsis
ausgehauen. Ausser den Knochen, die
übrigens, wie mir berichtet wurde, nur
in geringer Anzahl vorhanden waren,
lag in der Kiste ein schöner Bronze-
spiegel mit Griff; an der einen Seite
des Spiegels (dessen Dm. 163 mm.)
haften noch Gewandreste; ferner ein
Bronzeschloss, Beschläge und Schlüs-
sel eines Kästchens, einfacher Bronze-
fingerring, eine Familienmünze u. ein
Mittelerz der republikanischen Zeit. —
Der andere Grabfund wurde bei der
Anlage der Wasserleitung auf derMaxi-
minatrasse in einem Sarkophag gemacht.
Die Öffnung desselben geschah ohne
Aufsicht, manche Objekte wurden an-
fänglich verschleppt, doch gelang es
dieselben wieder zu erhalten. Ein Be-
cher von grünlichem gewöhnlichen Glas,
176 mm Höhe (Wl. 1). Nicht ornamen-
tierter Bronzearmreif (Wl. 4) Dm. 63,
einige Stücke Schwefel. Glaspaste von
dunkelkarminroter Unterlage und hell-
blauer Oberlage, ohne Darstellung
(Wl. 3). Glaspaste von dunkelgrüner
Unterlage und hellblauer oberen Lage
(Wl. 2), darauf eingraviert, aber schlecht
erhalten, eine nackte männl. Figur mit
Chlamys über der linken (in Siegelab-
druck) Schulter, welche einen runden
Gegenstand in der vorgestreckten
Rechten hält: also wohl Merkur mit
dem Beutel. Dunkelkarminrote Glas-
paste (9505) Intaglio: Bär u. Gladiator.
Grüne Glaspaste (9507), darauf ein Tier
(Wölfin?). Bernstein (9814) Intaglio:
Jüngling mit Gans. — Silberne Haar-
nadel mit einem vergoldeten weiblichen
Köpfchen (Wl. 3»). — Objekt aus
dunkelbraunem Glas (9506), von ovaler
Form, 25 mm lang, 15 mm breit, die
Unterseite ganz glatt, die Oberseite
hat an beiden Enden Riefen, während
das Mittelstück wie ein Weidengeflecht
ornamentiert ist. Der Gegenstand ist
auf den Seiten doppelt durchbohrt, um
auf eine Schnur aufgezogen werden zu
können. — Bronzehenkel eines Käst-
chens und mehrere andere kleine
Bronzeobjekte. Eiserne Scheere.
Aus dem Nachlasse eines viele Jahre
in Th o 1 e y stationierten Notares wurde
eine Sammlung Altertümer, welche
meist im Varuswalde gefunden sind,
erworben (Inv. 9523-9615, 9640-9661,
9673-9749, 9800); sie besteht in einer
grossen Anzahl Sigillatagefasse von un-
gewöhnlich weichem Brand, eisernen
Hand werkszeugen, einem eisernen Fin-
gerring mit einem Niccolo, auf welchem
ein die Doppelflöte blasender Satyr gut
eingraviert ist. Gagat- und Glasringe,
emaillierte Fibeln u. dgl.
c) Auch an fränkischen Alter-
tümern wurden einige gute Erwerbun-
gen gemacht; hervorzuheben ist na-
mentlich eine Rundfibel (10137) von
5 cm Dm., sie besteht aus einer blatt-
dünnen silbernen Ober- u. einer bron-
zenen Unterplatte, an welcher letzteren
noch die Ösen der Nadel haften; zur
Ausfüllung ist eine rote Masse verwen-
det (Käse u. Kalk? Wd. Korr. IV 24,
Spalte 34). Auf der Silberplatte ist
ausgetrieben ein mit geschlungenen Bän-
dern verzierter, 13 mm breiter Rand.
Der innere Kreis von 24 mm Dm. ist
mit einem männlichen Brustbild en
face geschmückt. Die Figur hat einen
Kinnbart, eine, wie es scheint, bis zu
den Augen herabgehende mützenartige
Kopfbedeckung, von welcher neben
beiden Seiten des Gesichts breite Bän-
der herabhängen. Die linke Hand ruht
auf der Brust; ein Band zieht sich
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220
Museographie.
über den linken Unter- und Oberarm
und erweckt den Eindruck, als ob
der Dargestellte gefesselt wäre. Über
dem rechten Arm liegt eine Perlen-
schnur. — Fingerring aus Silber, abgeb.
Taf. XI, Fig. 3" u. *. Das Monogramm
ist auf der Zeichnung falsch gestellt;
das D wird den Schluss bilden. Ein
sehr ähnliches Monogramm wird von
M. Deloche, Revue archeol. 1885 p. 168
als Kndeus gedeutet.
[F. Hettner.]
8 1 a Coblenz, Städtische Lang'sche Gemälde-
sammlung, vgl. Wd. Zcitschr. I S. 271.
Zuwachs: 1) Eifellandschaft von Hein-
rich Härtung für die Gallerie ange-
kauft im Jahre 1883. 2) Das caudi-
nische Joch, kopiert nach Gleyre von
Gerard et in Paris, Geschenk von Wwe
Grisar 1884. 3) Portrait des Kardinal
Antonelli, kopiert von Wagner, Rom
1867. 4) Johannes des Täufer, altes
italienisches Gemälde, Maler unbe-
kannt. 5) Christuskopf, altes Bild,
Maler unbekannt. 6) 5 Gemälde aus
dem Leben der Karthäuscr, Maler un-
bekannt. Nr. 3—6 Geschenk von Hrn.
Grisar 1884. 7) Portrait des verstor-
benen Bauinspektor de Lassaulx, früher
hiesiger Stadt-Baumeister, gemalt von
Simon Meisten, Geschenk von Fräu-
lein de Lassaulx. [C. II ei sing.]
83 Bonn, Provlnzialmuseum. Bericht über
das Etatsjahr 1883184. Die Sammlung
ward in das ehemals Herter'sche Haus,
Baumschulcr- Allee Nr. 34 provisorisch
untergebracht. Neben jenem Haus soll
ein Schuppen für grössere Objekte er-
richtet werden. — Ausgrabungen konn-
ten wegen dieser Umzugsarbeiten nicht
vorgenommen werden.
Zuwachs 413 Nrn. a) Praehistori-
sches: Inhalt germanischer [?] Grab-
hügel auf dem Hunsrück, bestehend in 22
bronzenen Arm-, Bein- und Halsringen,
darunter einer jener seltenen stark ge-
wundenen blattförmigen Halsringe, die
aus einem kunstvoll hin und her ge-
drehten gekreuzten Bronzeblechstreifen
gefertigt sind;, ferner 11 durch Form
und Verzierung bemerkenswerte Thon-
gefässe und mehrere grüne Glasperlen.
b) Römisches: Zwei sehr wichtige
Soldaten - Grabmonumente aus Ander-
nach. [Vgl. Wd. Korr. III, 142 und den
ausführt. Bericht in Bonn. Jahrb. 77,
S. 14 ff.] — Ciselierter Widder von
Silber, zwei schön gearbeitete bronzene
Seepferde, Bronzekanne mit ornamen-
tiertem Henkel, zwei Bronzephalerae,
prachtvolle Bronzebüste der Minerva
auf runder Tülle, eine leider stark frag-
mentierte bronzene Traglaterne, 95
Stück Erzeugnisse einer römischen
Thonwaarenfabrik bei Köln (Masken,
Figuren von Göttern, Menschen, Tie-
ren, Spielsachen und Gefässe der
verschiedensten Art [vgl. auch Wd.
Korr. IV, 7]. — Glasgefass in Form
eines Affen ; rotes Trinkgefass mit Auf-
schrift Bibe. — An 50 aus den Trüm-
mern eines einzigen röm. Gebäudes
bei Weissen thurm hervorgezogene
Stücke verschiedener Marmorsorten.
Fundstücke aus spätrömischen
und fränkischen Gräbern aus
Andernach, aus denen hervorzuheben
sind : 5 Anhänger von Gold mit reicher
Filigranverzierung , eine silbertau-
8chierte eiserne Gewandnadel, eine
goldene Gewandnadelscheibe, 9 durch
schöne Form hervorragende bronzene
Spangenfibeln mit Steinen besetzt und
mit Spuren starker Vergoldung, 3
Bronzebeschlagstücke in Vogelform,
ein Paar hübsch ornamentierter Kaset-
tengriffe.
[Nach dem Bericht der provinzial-
ständischen Verwaltung S. 93.]
Köln, Sammlung von Hrn. E. Herstatt. £
Doppelhenkliges Gefass mit grüner
Glasur, vgl. Wd. Korr. HI, 93. Die
Form desselben ist in V« der Naturgrösse
abgeb. Taf. XII, Fig. 1. Dasselbe wurde
vor dem hiesigen Weierthor bei einem
grössern römischen Sarge gefunden.
Ausserdem erhielt ich 1) eine sehr
grosse Schale von terra sigillata, 35 cm
Dm., nur mit Ringen verziert, in der-
selben lag ein schön erhaltenes Arm-
band, 4 cm breit, von Gagat, und zwei
Haarnadeln von Hörn mit goldenen
Knöpfen, gef. im Ferculum am Severin.
— 2) Grosse Spiral -Fibel, genau so
wie in Bonn. Jahrb. 64, Nr. 24. — 3)
Eine Minerva - Statuette von rötlich-
braunem Thon, 16 cm hoch. — 4) Eine
Lampe mit Gladiator mit vorgehaltenem
Schild und Schwert zum Angriff schrei-
tend. — 5) Ein romanischer Schlüssel
von seltener Schönheit. — 6) Ein ge-
schliffenes, reich verziertes römisches
Glas. — 7) Aus einer Ausgrabung an
der Melatener Chaussee einen Phallus
auf Hirschkrone geschnitten, schönes
Exemplar, 8 cm Dm. [E. Herstatt,]
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Museographie.
22 t
87 Köln, Sammlung des Hrn. Fr. Hertens.
Gläser: 1) Kuppe aus leuchtendem
orangegelbem Glase, 75 mm br. und
70 mm h. Die Verzierungen sind in
Hochrelief aufgesetzt aus weissem opa-
ken Glas; sie ziehen sich allmählich
ins Glas hinein, um unter dem Glas
m einem vielfach verschlungenen Kno-
ten, der aber nicht Hochrelief, sondern
im Glase liegt, zu verschwinden. Ober-
rheinischer Fund, bei welchem auch
noch eine grössere Flasche, ebenfalls
von gelbem Glase, vorkam. — 2) Hen-
kelflasche mit einer aufgeschmolzenen
Noppe am Bauch, h. 27 1 /« cm. — 3)
Henkelflasche mit cylinder förmigem
Bauch mit einer aufgeschmolzenen
Nuppe, h. 20V« cm. — 4) Henkel-
fläschchen in Fassform ; der Bauch sich
von unten nach oben verjüngend, h.
16 cm. — 5) Glasfass, stehend, mit
azurhellblauen Fäden umsponnen, h.
16 cm. — 6) Glaskuppe mit aufge-
schmolzenen Nuppen, grössteDm. 12 cm,
h. 9 cm. — 7) Traubenglas, ein Henkel
abgebrochen. — 8) Doppelhenkeliges
Kugelglas mit eingeschliffenen Linien
und Kreisen aus weissem durchsich-
tigem Glas, h. 13 cm, abgeb. Taf. XII,
Fig. 5. — 9) Henkelflasche in Glas,
h. 25 cm, abgeb. Taf. XII, Flg. 2. —
10) Henkelflasche in Glas, der Kugel-
baach mit Fäden umsponnen, 125 mm.
hoch. — 11) Flache Glasschale mit
concentrischen Kreisen, Dm. 185 mm
— 12) Schminkkugel, dunkelgrün mit
weissen Streifen. — 13 u. 14) Zwei grie-
chische Glasfläschchen, dunkelblau mit
gelbgrünen und weissen Verzierungen,
eines mit Henkeln ; abgeb. Taf. XII, Fig.
3 und 4. — 15) Blaues Glas mit grün-
lich- weissem Henkel, lOcrah., Oinochoe-
form. — 16) Fragment einer Glasschale,
mit bunten Arabesken bemalt, auf der
Aussenseite ein laufender Haase in
weiss, oben am Rande gemalte bunt-
farbige Edelsteine.
17) Thonhenkelkrug, schwarzer
Grund, darauf in weisser Barbotine
Traubenguirlanden und die Umschrift
da merum, hoch 23 cm. — 18) Bruch-
stücke eines Ebers in weissem Thon,
hübsch modeliert, gef. in Köln ; mit ihm
kamen sehr schön modellierte weisse
Thonfiguren zum Vorschein. — 19)
Cylindnscher Terrasigillatatopf mit
Gladiatoren, Dm. 14 cm, h. 11 cm. —
20) Terrasigillataschale mit scharf aus-
geprägten Epheuranken, 21 cm Dm.,
hoch 85 mm. — 21) Thonlampe mit
Triumphwagen. — 2'i) Trinkbecher aus
Thon, rot, wie aus Terrasigillata von
bekannter Form mit hochaufliegendem
Traubengewinde und der Aufschrift
vivas. — 28) Schwarzer Trinkbecher
mit Aufschrift V-I-V-M*) — 24) Cy-
lindrische Terrasigillataschale mit Blatt-
ranken in Hochrelief feinster Qualität,
Dm. 13 cm, h. 11 cm.
25) Bronzemedaillon und Pferdege-
schirr aus Blariacum, vgl. Wd. Korr.
III, 104. — 26) Fibula mit eingeleg-
tem Blattwerk in Silber, schön pati-
niert. — 27) Bronzebüchse eines Arztes.
— 2**) Bronz6büchse, Form der Feder-
büchse, enthaltend eine Sonde, Silber
vergoldet oder Gold. — 2*1) Aureus
des Maximinus Daza Rv. »Ai invicto;
fleur de coin. — 30) Aureus des Avitüs.
[Fr. Merkens.]
Aachen, Suermondt-Museum. Seit der*
1883 erfolgten Herausgabe des be-
schreibenden Verzeichnisses der Ge-
mälde und des demselben angehängten
Nachtrages hat sich die Zahl der Bil-
der um 50 vermehrt, von denen 40,
welche in ihrer grossen Mehrzahl aus
der Suermondt'schen Sammlung her-
rühren, von der Generalverwaltung der
Königlichen Museen in Berlin hierher
überwiesen und 10 geschenkt worden
sind. Drei Bilder dieser letztgenannten
sind weitere Geschenke des Herrn
Barthold Suermondt: ein Hauptwerk
von Pieter Aertsen; ein geistreiches
Werk von A. Brouwer und ein feines
Seestück von Jan van Goyen. Eine
Landschaft von A. Cuyp, ein Haupt-
bild dieses Meisters, ist ein Geschenk
des Herrn August Startz. Herr Otto
Lamberts - Altgelt schenkte ein inter-
essantes altdeutsches Portrait und eine
Folge von 5 Bildern, die fünf Sinne
darstellend, von Bernard Fabritius,
dessen Werke selten sind. Hierüber
wurde ausgegeben ein zweiter Nach-
trag, 8°, 27 Seiten. Aachen 1884.
Noch nicht im Katalog aufgenommen
sind: 1. Altdeutsches Portrait, Hol-
beinsche Schule, 2. Pi. Brugel 1608,
Landschaft im Winter und Eisbahn.
Ausserdem besteht der Zuwachs in:
41 Kupferstichen, darunter Radierungen
der ersten modernen Meister wie Henri
*) Offenbar hat der Maler ein X vergessen
and ist vinum su lesen.
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222
Museographie.
quel Dupont, Leopold Flameng, Gail-
hurd, Jules Jarquemart, Chauvel, Unger
u. a. m. — Ferner : Gravierte Kupfer-
platte mit Darstellung der Huldigung
der Stadt Köln beim Einzug des Kaiser
Leopold 1660. — 'Ferner: Kömische
Ziegel mit Legionsstempel u, gefunden
beim Umbau eines Hauses neben dem
Münster. [Fr. Berndt]
90 Neuss, Sammlung des Altertums Vereins.
Bei der Garthcschen Münzauktion ha-
ben wir einige interessante Neusser
Stadtmünzen aus dem 16. Jhr. ange-
kauft, einen sg. Quirinusthaler und
verschiedene Neusser Groschen und
Albus, von denen wir in unserer Samm-
lung auch noch die geschnittenen, teil-
weise noch sehr gut erhaltenen Origi-
nalstempel besitzen. Sodann ist es
mir gelungen, die grosse Amphora,
welche Herr Aldenkirchen in den Bonn.
Jahrbüchern, Heft 74 S. 88 beschrieben
hat, nebst einer zweiten der beschrie-
benen an Grösse und Form ähnlichen,
jedoch mit anderer Verzierung ver-
sehenen, vorbehaltlich des Eigentums-
rechts für die Quirinuskirche, für un-
sere städtische Sammlung zu erhalten.
Meiner Meinung nach stammen die-
selben aus frühchristlicher altfrän-
kischer Zeit und glaube ich, dass die-
selben, sowie der daneben liegende
Mosaikboden von einem christlichen
Kirchenbau herrühren, der vor dem im
9. Jhr. errichteten an dieser Stelle ge-
standen hat. [Dr. Sels.J
95 Xanten, Sammlung des Niederrheinisch.
Altertumsverein. Unternehmungen: Die
Aufdeckung der Mauerreste auf der
„alten Burg" (vgl. Museogr. Wd. Zs.
IH S, 190) konnte nicht fortgesetzt
werden, da die betr. Ackerstücke, wel-
che mit Saat bestellt waren, nicht zur
Verfugung standen. Es wurden Nach-
grabungen angestellt auf einigen Acker-
stücken derselben Flur, südl. von der
im v. J. entdeckten Mauer. Es er-
gab sich überall röm. Schutt, Dachzie-
gel, Mauerbewurf, Tuffsteine, eine Säu-
lenbasis aus Kalkstein D. 0,50, Sigil-
latagefässe, darunter ein Fragment mit
Rundstempel SEX • AMIVS • FELIX. Ein
Ziegelbruchstück mit Rundstempel:
in der äusseren Linie
TRAS ' REN ' . . . perEGRIN;
in der unteren Linie 41 )
*) Die Lesung Astur ist kaum zu be-
sweifeln; dagegen ist fraglich ob I oder II da-
Tortteht j d» aber die ente der beiden Hatten
MIL CH0;T ASTVR!
1 Thonlampe mit 2 Dochtluchern. 4
Mittelerze (J. Caesar. Bv. C. Clovi.
Praef ; Vespasian, Gallienus u. Constan-
tinus). 2 Denare der Republik 1) Ac.
Pallasbüste Mv. D. Silanus. Victoria
in Biga, oben XII. 2) Ac. Sabin. Kopf
n. r. Bt\ L. Tituri: Raub der Sabine-
rinnen. 1 Denar des Vespasian. Klei-
nere Bronzesachen, Fibulae, Nadeln,
Glöckchen. Spielsteine, Glasperlen.
Zuwacte: Durch Ankauf: ein stark
oxydiertes eisernesHandwerkszeug, vorn
schaufeiförmig, 21 cm br., in der Mitte
ein Stielloch, hinten spitz auslaufend,
41 cm 1 — 6 Gemmen, 1 Bronzelöffel-
chen, F.-O. alte Burg. Verschiedene
röm. Münzen. Durch Geschenke: 1
Grosserz (J. Caesar u. Augustus). 2
Mittelerze (Domitian u. Nero).
Beim Umbau eines Hauses mitten
in der Stadt (Marsstrstr. 34) wurde in
einer Tiefe von 3 m ein röm. Grab
entdeckt, dessen Inhalt, 1 Topf von
terra sigil lata ohne Stempel, 1 Thon-
krug u. Urne, 1 Thonlampe mit Stem-
pel EVCARPdem Museum überwiesen
wurde. 1 Ölgemälde bez. Urbs Xan-
tensis 1753, die Ansicht der Stadt von
der N.-O.-Seite 1 Henkel von Bronze
in Schlangenköpfe verlaufend mit schö-
ner Patina, F.-O. Vetera castra.
Durch die Ausgrabungen die oben
erwähnten Gegenstände.
[Dr. Steiner.]
Holland.
Nimegen, Städtische Sammlung. Im 97
Jahre 1883: Zahlreiche röm. Funde
vom Hunerberg: Hand von einem
Apollobild aus Sandstein. Fragment ei-
nes Grabsteines: IPKVALE
VONE
Viele Ziegel, darunter solche, auf de-
nen mit scharfem Instrument eingeris-
sen die Zahl XXXXII, ferner LXG,
LGXV. LSN, LEGXV, LEGXA,
LXVPR, viele Thongefässe. Schöne,
grüne doppelhenklige Glasflasche mit
spitzen aufgesetzten Tupfen am Bauch,
h. 20 cm. Trinkhorn aus hellgrünem
Glas, umwunden mit Spiralfaden, 42 cm
lang. — 10 cm hohe Bronzstatuette ei-
nes Knäbchens, hoch an den Schultern
sind Flügel befestigt, eine Chlamys
nicht bis an die Horisontale reicht, wird sie
nur ein grosses Interpunktion» eichen is be«
deuten haben, wie sich ein solches auch nach
Astur findet. Für Germania inferior ist bii
jetst keine der beiden Cohorten nachgewie
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Museographie.
223
Datiert vom Racken, in der vorge-
streckten Rechten scheint er einen
Gegenstand zu halten (antik?). Ver-
schiedene Bronzestücke, welche von
Kleidung und Hausgerät herrühren.
Bronzeperpendikel, auf dessen Ober-
seite mit einer Nadel eingeritzt:
)'C REPERI3CENTI CORNELIADIVTR/////
Am Buch des Kegels steht:
)RVF(
Grosse Anzahl röm. Münzen, ebendaher.
Im Jahre 1884 : Wiederum zahlreiche
Funde vom Hunerherg. Germanisches
Amulet aus grauer gebrannter Erde,
Dm. 9 cm, mit rohen Strichverzie-
rungen. Ebendaher eine Anzahl Ur-
nen. Ungewöhnlich geformter Bronze-
celt. Die bei Brambach Corp. 87 »—}
und Nr. 1929 aufgeführten Inschrift-
fragmente wurden auf Anraten Zange-
meisters ins Museum gebracht — Ge-
funden wurde auf dem Hunerberg : ein
Ziegel LXG ein anderer mit SVg
DIDI/oJ lVLi[ano] CC. Fragment
einer Maske. Grosse Anzahl Thonge-
schirr. Feines Barbotingefass, dessen
obere Hälfte mit Eichenranken gezjert
ist, während auf der unteren zwei
Delphine neben einem Dreizack und
zwei Phallen dargestellt sind. Viele
Terrasigillata-Gefasse. Gewöhnliche
Lampen. 18 Wirtel, Glasgefässe, Per-
len. Aus Bronze eine Mars- und Mi-
nervastatuette, Spiegel , Armbänder,
Instrumente u. dgl. Viele Münzen.
(Nach gedruckten Berichten von Abe-
leven und van Voorthuysen.)
98 Utrecht, Sammlung. ImJ. 1884: Teil-
weise Neuordnung. Eröffnung eines
neuen Saales. Die dem Museum ver-
machte Sammlung des Hrn. Bosch von
Drakestein, welche Vechtener Alter-
tümer enthält, ward durch Pleyte und
Roest inventarisiert. Aus dieser ist
hervorzuheben : mehrere Kornhand-
mühlensteine, auf einem die Inschrift
CERERI • ALVM • OPT • MAX, was als
Cereri alumnae optimae maximae ge-
deutet wird '). Grosse Anzahl Thonge-
schirr, zum Teil mit Stempeln. Bronze-
griff eines Casserols, mit einer Victoria
in Relief. Lampen mit Darstellungen:
Tänzerin, Ba cchantin, Amor, Gladiato-
1) Brambach CIRh. 68 giebt am SohluM
noch ein 8 (— norum). Janssen B. J. IX
S. 21 schreibt: „An der Äohtheit iit nicht im
mindeeten an i weif ein", doch wird das Urteil,
retp. die Interpretation Zangemeitters abau-
wsrten »ein.
ren, Jager mit Hund, bellender Hund,
Hirsch, Maske, 2 Fackeln. Verschiedene
Schlüssel, Glocken, Gewichte, Perlen,
Fibeln, Fingerringe aus geflochtenem
Silberdraht und aus gedrehtem Gold-
draht, silberner King mit Achatstein,
Bronzering mit Niccolopaste , einen
Adler darstellend.
Geschnittene Steine: Onyx, Jup-
piter auf Thron mit Scepter und Glo-
bus; Achat, Apollo mit Lorbeerkranz
und Lyra; Niccolo , Minerva eine
Victoria haltend ; roter Achat, Minerva
eine Victoria haltend : Niccolo, behelmte
Büste mit Speer über der rechten Schul-
ter; Niccolo, Mars; Niccolo, Mars mit
Schild und Speer; roter Jaspis, Mer-
cur mit Lorbeerkranz [?] und Cadu-
ceus; roter Achat, Mercur mit Beutel
und Caduceu8; brauner Niccolo, zwei
Stück aus Achat, sämtlich mit dem
Bilde der Abundantia; grauer Achat,
zwei gehelmte Personen (Castor und
Pollux) ; roter Achat, Hercules mit der
r. Hand sich auf die Keule lehnend,
in der 1. eine Kugel [wohl Apfel];
roter Jaspis, Centaur als Bogenschütze ;
Niccolo-Paste, sitzende Person; dun-
kelroter Achat, Figur mit Lorbeerkranz
und Schwert ; Niccolo, laufende Figur
mit Schwert und Schild; roter Achat,
kauerndes Madchen, Wasser schöpfend;
Niccolo-Paste, tanzendes Mädchen;
roter Achat, Figur mit Speer u. Hund;
roter Jaspis, stehende Figur mit Ge-
fäss und Pflanzen; Niccolo, Figur neben
Altar, mit Scepter und Tuch, auf dem
Boden der Oberkörper einer Person;
roter Achat, Frauenbüste mit Schleier
auf dem Haupt; Amethyst, eine Löwin;
Niccolo, Stier; roter Achat, Pferd;
Niccolo, Hippokamp ; roter Achat, ein
Bock neben einer Pflanze: roter Jas-
pis, ein Hund; roter Achat, Kranich;
schwarzer Achat, 2 kämpfende Hähne ;
roter Jaspis, Vogel auf einem Zweig ;
Niccolo, 2 Vögel; Niccolo, 2 Fische;
Glaspaste, zwei ineinander verschlun-
gene Füllhörner. — Sehr zierlich ge-
schnittenes, sechskantiges pyramidal ge-
formtes Steinchen mit der Aufschrift
auf den sechs Flächen : SJ — - VI — S
— VI — VA — M, obenauf ein Delphin ;
auf der unteren Fläche eine stehende
männliche Figur mit zwei Stäben in
den Händen. — Grosse Anzahl Spiel-
marken aus verschiedenfarbiger Glas-
paste. — Terracottafigur eines stehen-
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224
Museographie.
den, in einen Mantel gehüllten lesenden
Zwerges, h. 15 cm. Liegender Hund
aus Bronze. Gewichte. Grosse An-
zahl Münzen.
[Nach einem gedruckten Verslag over
het voorgevallene in de gemecnte ver-
zamelingen.]
99 Leyden, Ktfnigl. Niederländ. Reichs-
Museum der Altertümer.
Erwerbungen von auf Niederlän-
dischem Boden oder an den Grenzen ge-
fundenen Altertümern, 1884.
Provinz Nord-Brabant. Deurne.
Einige Fragmente von röm. Ringen,
Nadeln, Stiften u. s. w. in Bronze. Eine
Pfeilspitze von Silex und einige Stücke
Bernstein aus einem Gräberfelde, wo
vor vielen Jahren eine grosse Menge
Urnen mit Menschenknochen, auch viele
Gegenstände in Bronze entdeckt wur-
den, welche meistenteils ins Reichs-
museum aufgenommen worden sind. —
Cuyk (Cevdum, Ceucum). Einige Frag-
mente von eisernen Beschlägen, Nägeln
und vier römische Kaisermünzen in
Bronze, 2« Gr. aus dem 1. Jh.
Provinz Gelderland. Aalten. Urne
und Fragmente von Thongefassen mit
Menschenknochen. — Kesteren. Frag-
mente von Thongefassen, römisch und
einheimisch. — Nijmegen: Stein.
Ein Beil. L. 13,9, Br. 5,6, D. 3,5 cm;
T h o n. Ein Balsamtöpfchen mit rundem
Bauche, weiter Öffnung und niedrigem
Halse; zwei Balsamflaschen, länglich
und schmal; eine Koralle. Bronze.
Statuette des Mercurius, mit Petasus,
Mantel und Geldbeutel. H. 8 cm, abg.
Taf. XIII, Fig. 1 ; Fussge stell eines Haus-
gerätes (?). Auf einer viereckigen Basis
mit Füssen, ein Baum mit rechts und
links von dem Stamme sich abzweigen-
den Ästen, eine runde, von einem
Rande eingeschlossene Platte, ähnlich
der eines Tisches tragend. Vor dem
Baume und unter der Platte steht, sich
an den Stamm anlehnend, ein schwer
verwundeter Krieger, dessen rechter
Arm und Hand mit Dolch nach unten
herab hängt. Die Ausführung des Ganzen
ist verdienstlich. H. 16 cm, abg. Taf. XIII,
Flg. 2 ; Oberster Teil eines grossen Ge-
fässes ; Kasserole mit Handgriffen ; Hand-
griff einer Kasserole; zwei Glöckchen
von verschiedenen Formen, eines mit
Klöppel; viele Nadeln, Stifte; eine
Strigilis; 25 Fibeln in verschiedenen
Formen; eine Riechdose (capsula un-
guentaria)] Schellen; Beschläge u. Ver-
zierungen von Pferdegeschirren u. an-
dere kleinere Gegenstände; halbkugel-
förmiger Helm mit Nackenschild, worauf
mit punktierten Buchstaben, aber sehr
undeutlich 3 • SEX DVLII (centuria
Sexti Duüli) und T • VEITI. H. 18,
Dm. 20 u. 21 cm, abg. Taf. XIII, Flg. 3;
Grosser runder Spiegel mit Griff, dessen
Ende fehlt, Dm. 17,7, L. mit Griff
26,3 cm; 126 röm. Münzen: 8 silberne
Denare von Familien und Kaisern, 4
Bronze 1« Gr., 29 2« Gr., 5 3«* Gr.;
die übrigen 80 kleinem von den ersten
Kaisern bis zu den Konstantinen.
Provinz Zuid-HoUand. Voorburg
bei s'Gravenhage, auf dem Landgute
Arentsburg und dem alten Forum
Hadriani (wo im J. 1827 u. folgendeu
Jahren die römischen Baureste im Auf-
trage und für Rechnung der Regierung
unter Leitung des Professors Reuvens
aufgegraben sind), ein Senkblei fper-
pcndicidum) von Bronze in der Form
eines umgekehrten Kegels. H. 5,8 cm,
Gew. 96 Gr., abg. Taf. XIII, Flg. 4.
Provinz Friesland. Hüisum. Die
Hälfte eines Steinbeiles und Fragmente
von Töpfen mit eingedrückten Verzie-
rungen, aus einem „Terp* von Feits-
ma-State. — Hartwert. Fragmente
von 4 Kämmen aus Bein; Mundstück
einer Flöte aus einem „Terp."
Provinz Overyssd. Ootmarsum. Ein
Messer und Fragmente von Pfeilspitzen
von Silex.
Provinz (h-oningen. Farmsum aus
einem „Terp". Zwei Urnen oder Töpfe,
eine mit eingedrückten Verzierungen;
3 Haarkämme aus Bein, und Knochen
eines Rindes für einen Schlitten; der
bleierne Kern eines hölzernen oder
thönernen Balles, als Spielzeug, viel-
leicht aus späterer Zeit, da dergleichen
mit Blei beschwerte Bälle auch jetzt
noch bei den Landleuten in Friesland
und Groningen in Gebrauch sind.
Provinz Drenthe. Hooghalen. Ein
Nucleus, oder Kern, von schwarzem
Silex ; ein Meissel, Pfeilspitze, Scheib-
chen, sog. Messer und Schraper, auch
Fragmente von Töpfen mit eingedrück-
ten Verzierungen.
Provinz Limfnirg. B 1 e r i k. Handmühl-
stein von Andernach'schem Tufstein;
Fragmente von röm. u. germ. Töpfen. —
Grubbenvorst. Zwei Töpfe oder
Urnen mit Knochen, in einem derselben
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Museographie.
22&
ein kleines Töpfchen; aus einem Felde
„der Römer 4 * genannt. — V e n r a y. Zwei
Töpfe oder Urnen von der gewöhnlichen
Form, in dem einen ein kleineres Töpf-
chen, in dem andern ein kleines Schüs-
selchen, zwischen diesen Menschen-
knochen.
Deutsdic Grenzen. Xanten. Etliche
kleinere Gegenstände von Bronze, na-
mentlich : ein phallisches Amulet in der
Form etwa eines Halbmondes, dessen
Enden rechts durch eine Hand mit
dem zwischen den zwei ersten JFingern
gesteckten Daumen, und links durch
einen Phallus gebildet werden; unten
in der Mitte ein scrotum mit Über-
resten eines Phallus; daneben rechts
und links Ringe zum Anhängen von
Gegenständen, und oben in der Mitte
ein grösserer Ring, um das Amulet an
einer Kette oder sonst aufzuhängen.
Abg. Taf. XIII, Rg. 5. Auch noch Ver-
zierungen von Pferdegeschirr, Fibeln,
Nadeln, ein römisches Scheibchen mit
Silber bekleidet, vielleicht von einem
Spinnrocken, alles in Bronze - f Korallen
und sonstige kleinere Gegenstände von
Glas und Glaspaste; 77 gläserne und
35 marmorne halbkugelförmige, unten
platte Scheibchen; Gemmen: eine in
Kornalin mit sitzendem Mars; eine von
rotem Jaspis, mit einem stehenden
Manne, der in seiner rechten Hand ein
Schwert und eine Scheide hält; eine in
Kornalin mit einer halbnackten, nie-
derhockenden Frau; eine in Kornalin
mit einer nackten Figur, die einen
grossen ovalrunden Schild hält. Auch
noch 39 röm. Bronze - Kaisermünzen,
und einige Bruchstücke von Ziegeln
mit eingekratzten Linien.
Genborn bei Monterberg: ein
Ziegel mit EX • GE[R] INF, in einem
Zirkel. Fragmente von Gefassen aus
terra sigillata; Krüge, Kannen, Schüs-
seln u. s. w. von verschiedenen Töpfer-
waren.
Zuletzt sind auch noch einige Fac-
simile zu erwähnen von Originalen, die
für andere vaterländische Sammlun-
gen erworben waren: ein Senkblei
(jterpendictüum) von Bronze, wie das
oben beschriebene, aber viel grösser
(H. 7,9, Gew. 490 gr.), und mit In-
schriften in punktierten Buchstaben;
bei Nijmegen gefunden und der Ge-
meindesammlung daselbst gehörig; vgl.
den Bericht über die Nijmegener Samm-
lung oben S. 223.
Eine runde Scheibe in gebackenem
Thon, auf der einen Fläche mit einer
Menge eingedrückter Linien verziert,
an dem Rande eine Öffnung zum Auf-
hängen an einem Faden, Fundort Nij-
megen u. jetzt in der Gemeindesamm-
lung daselbst, vgl. oben S. 223.
Drei phallische Amulette: eines in
Bronce, eine runde Scheibe mit einem
Phallus in Reliefarbeit ; ein Phallus auf
einer Kronenscheibe eines Hirschhorns
und ein Phallus in Bein. Alle aus Vech-
ten (Fectio) bei Utrecht und jetzt in
der Sammlung zu Utrecht befindlich.
[C. Leemans.]
2. Die Sammlungen provinzialer Altertümer im
Königreich Bayern.
Von Prof. Oklenschlager in München.
108 Madien. Unter dem Titel : Die Alter-
g des Mstor. Vereines von
ist von Hrn. Oberstlieute-
nant Wurdinger ein Verzeichnis der
antiquarisch. Gegenstände dieser Samm-
lung veröffentlicht worden.
113 LanMMt In die Sammtang des bist
Vereins fir Niedertayem wurden die
Funde aus den röm. Gebäuden bei
Eining (Abusina) eingereiht, etwa 450
Nummern; Waffen und Geräte von
Westd. Zeitschr. f. Gesch. n. Kunst IV,
Eisen, Schmuck von Gold, Silber,
Bronze und Bein, gestempelte Ziegel
und Gefässe mit und ohne Töpfer-
namen ; ferner eine Anzahl von Gegen-
ständen, welche seit 1874 im Bereich
des römischen Lagers von Künzing
(Quintanis) ausgegraben wurden, na-
mentlich Gefassbruchstücke, Münzen,
Bronzeringe und Geräte von Eisen.
Straubing, Städtische Sammlung. Sei- 114
tener ovaler muldenförmig gebogener
n. 15
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226
Museographie.
Fussring von Bronze, bei Rain gefun-
den und 23 bei Salching ausgegrabene
rohe Bronzeringe, etwa 14 cm weit,
an den offenen Enden breit geschlagen
und zu einer Öse umgebogen. (Tausch-
mittel?) Gestempelte Ziegel [II. RA ET],
Münzen und Getassbruchstücke mit
vielen Töpfernamen vom Osterfelde bei
Straubing und ähnliche Funde von ei-
ner neuen Fundstelle nordwestlich
Lerchenhaide westlich von Straubing.
116 Augsburg. Die im Max imi Hans-Museum
aufgestellte Sammlung des Hrn. Mag-
nus Soyter ist im Mai 1884 durch
Hrn. Antiquar Kuczinsky versteigert
worden, der auch einen Auktionskata-
log der Sammlung ausgab. Nur wenige
Stücke wurden für das Maximilians-
Museum angekauft.
118 Neuburg a. d. Donau. Die Sammlung
des bist. Vereins erhielt 1 Bronzetibel,
Urnen und Messer von einem Keller-
bau bei Rennertshofen ; ferner eine
Spatha, 1 Scramasax und einzelne
Gegenstande aus Bronze und Silber,
gef. bei einem Strassenbau in der
Nähe von Nürdlingen, ausserdem eine
Anzahl Münzen.
122 Regensburg, Museum zu St. Ulrich.
Die seit 187U der Sammlung des bist.
Vereins zugegangenen prähistor. und
römischen Altertümer sind besprochen
aber nicht einzeln auigezählt im Re-
chenschaftsbericht im XXX VIII. Baude
der Verh. des hist. Vereins für Ober-
pfalz und Regensburg 1884. S. XIX—
XXIII; hervorzuheben sind: Funde aus
der Steinzeit von Hellhofen, Reihen-
gräberfundc von Prüfening, römische
Funde aller Art aus Regensburg und
dessen näherer Umgebung.
Die letztjährigen Zugänge sind eine
Bronzelanze von Irating, eine Bronze-
langnadel von Riedenburg, Feuerstein-
splitter und eine Bronzenadel aus Grab-
hügeln bei Saalhaupt. Fundstücke aus
dem germanisch-slavischen Reihengrä-
berfelde bei Burglengenfeld, ein Bein-
kamm aus Reihengräbern bei Teugen
und verschiedene Waffen u. Schmuck-
gegenstände aus Grabhügeln vom Busch-
hof nördl. von Neumarkt in d. Oberpfalz.
130 Wurzburg. Die Sammlung des hist. Ver-
eins von Unteriranken erhielt: 1. Bruch-
stücke von Thongefässen u. Knochen-
Überresten, ausgegraben auf dem Markt-
platz in Würzburg (Pfahlbau) ; 2. eine
grosse Anzahl von praehistorischen Ge-
genständen, welche in dem sog. Kloster-
forste bei Mainsondheim in den Wald-
parzellen Knuck, Hunnenhügel u. Lang-
wiese ausgegraben wurde, und 3. Beil
und Meissel aus Dioritschiefer, gefun-
den im Stettener Gemeindewalde.
Nürnberg. Das Germanische Museum 133
giebt seit Anfang 1884 einen Anzeiger
des Germanischen National -Museums,
8°, heraus, in welchem die Zugänge
mitgeteilt werden; dieselben bestehen
im letzten Jahre namentlich aus gold-
nen und silbernen Fibeln, Ohr- und
Fingerringen aus iränkisch-allemanni-
schen Gräbern und 13 bei Andernach
gefundenen römischen Ge fassen.
Die übrigen hier nicht aufgezählten
Sammlungen haben im letzten Jahre
keinen oder keinen namhaften Zuwachs
erhalten, dagegen müssen noch folgende
kleinere Sammlungen erwähnt werden,
deren Bestand erst in dem letzten Jahre
bekannt wurde.
Oberbayern: Prien am Chiemsee. 109a
Sammlung des Hrn. Hauptmann a. D. Lud-
wig Auer. Gegenstände aus Stein und
Hörn, 2 Bronzeschwerter, Kelte, Lan-
zen, Ringe, Fibeln und Messer von
Bronze, Schwerter, Lanzen, Messer,
Schlüssel u. dergl. von Eisen, meist in
der Umgebung des Chiemsees gefunden.
Der Besitzer hat dieselben fast alle
beschrieben und abgebildet in seiner
Schrift: Praehistorische Befestigungen
und Funde des Chiemgaues, archäo-
logisch-fortifikatorische Studie. Mün-
chen 1884. 8°.
Schwaben. Kempten: Sammlung des 117a
Herrn Stadtrat A. Leichtle. 2 Kelte, 2
Sicheln, 1 Lanzenspitze von Bronze,
gefunden in einem Grab bei Altusried.
Bez.-A. Kempten, dann ein römischer
Aschenbehälter aus Stein mit Inschrift
CIL. III, 5771 und das Bruchstück ei-
nes röm. Meilensteins von M. Aurelius
Antoninus (CaracallaV). Dann Gefass-
bruchstücke, Bronze- u. Eisenstöcke,
sowie ein Bleistückchen (Anhangeeti-
quette?) mit der Aufschrift LVCIVS
BORISI od. BORILI v. der Bleichern-
ösch, der wahrscheinlichen Lagerstelle
des römischen Campodunum.
Memmingen. Städtisch. Museum. Per- 117b
len, Ringe, Schnallen, Schwerter, Schild-
buckel, Scramasaxe, Lanzenspitzen aus
Eisen, Fibeln aus Bronze aus den Rei-
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Museographie.
227
hengräbern von Illertissen; Gefasse,
eiserne Schwerter, Lanzen und Ketten
aus den Reihengräbern von Beilenberg;
Bronzeringe, Knöpfe und Nägel sowie
bemalte und unbemalte Gefassstücke
aus Hügelgräbern bei Volkratshofen,
1 Bronzekelt von Eisenburg, ausserdem
eine ziemliche Anzahl Gegenstände aus
Mittelalter und Neuzeit, wobei ein wert-
voller Ali arschrank mit Gemälden von
Bernhard Striegel.
3. Trouvailles faites en Belgique.
Par H. Sckuermans.
En 1884, les de*couvertes d'antiquite's
n'ont pas ele* bien nombreuses en Bel-
gique.
1) En Janvier 1884, ä Eelen (pres
de Maeseyck, prov. de Limbourg), dans
le Zange rkamp, on a dlcouvert plu-
sieurs se'pultures romaines ; ony a trouve'
des urnes et vases de terre, comme on
en trouve commune'ment , et ne Prä-
sentant guere de particularitea que les
suivantes : Une grande patere en terre
samienne, avec un sigle qui a etd lu
VVADV, et qui pourrait bien se re'soudre
en A{man]du8 (voir mes Sigles figu-
lins, n°» 254 et suiv.). — Une coupe
de forme basse ä rebords droits, garnie
ä l'interieur d'un tissu de lin ; dont les
fibres sont encore visibles. — Une urne
en terre jaune fonce', dont l'extärieur
est marque de lignes circulaires. —
Diifcrentes monnaies, tres frustes, qui
accompagnaient les de*pöts mortuaires,
ont echappe' a toute dltermination. —
M. le marquis de Wavrin a acquis les
■objets provenant de cette trouvaille et
a fait pratiquer de nouvellcs fouilles
qui ont amene, entre autres, la decou-
verte d'une fibule dont la partie su-
perieure sur fond rouge, est e'chiquete'e
de blanc, de bleu et d'une couleur qui
rappelle l'onyx: c'est encore la sans
doute du verre travaille' en m i 1 1 e f i o r i ,
par Pe'tirage de baguettes vitreuses juxta-
posöes, puis coupe' en tranches fines,
eomme on a trouve' de nombreux exem-
plaires dans nos contre'es, au point de
consid&er Femaillerie comme un art
particulier aux Barbares de l'Ocäan.
Mais Lindenschmit et v. Cohausen
ont depuis longtemps fait justice de l'in-
terprltation du texte de Philostrate,
sur lequel les Francis appuient cette
these. On sait du reste qu'une fibule
dumeme genre a 6t4 decouverte ä Este,
dans des se'pultures ante'- romaines (An-
nali delP Instituto di corr. ar-
cheol., 1882, pl. 9, fig. 6), et le soup-
c.on qu'il s'agit lä d'un objet introduit
dans la se'pulture posterieurement, est
encore a e'claircir (p. 104, ibid.)
2) La fontaine d'Angleur, dont j'ai
eu occasion de parier prdcldemment,
m'a engagä k appeler l'attention sur
les monument8 de l'e'poque romaine,
fabriquäs dans nos contrles, sous l'in-
spiration de l'art de Rome, mais avec
des types locaux. Je suis frappe', k
ce sujet, du caractere particulier qui
präsente une töte de satyre, trou-
I vöe rdcemment k Gronsveld, entre
Liege et Maestricht. Quoique cette lo-
calite appartienne aujourd'hui k la Hol-
lande, eile peut £tre etudi^e au point
de vue de l'art beige k l'e'poque ro-
maine : or cette tete dessine'e en pleine
grandeur (Verslagen en mededee-
lingen der koninklijke akademie
van Wetenschappen (Amsterdam),
3<* e Reeks, Deel II, pl. I de la notice
deM. Habets), est une töte de satyre,
d'un type fort barbare, et au Heu de
pampres eile porte dans les cheveux
les feuilles et les baies tres reconnais-
sables du houblon, plante qui sert ä
la fabrication de la biere; nous au-
rions donc ici un spe'cimen de satyre
applique' k Pusage de la biere, dont
parle d'ailleurs Tacite (Germ. 23) ä
propos des Germains: potui humor ex
hordeo aut frumento, in quandam si-
müitudinem vini corruptt*8. M. Habets
publie ä ce sujet (1. c i t.) d'intöressants
apergus sur l'epoque de introduction du
l'houblon dans la fabrication de la biere.
Pour ne laisser aucun doute sur le
caractere romain de la töte de satyre
(servant de bofte k onguent), trouve'e
ä M. Gronsveld, M. Habets cite diffe'-
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228
Museographie.
rents objets trouve"s en meme temps,
des urnes contenant des cendres, des
lampcs, des vases en terre dite sa-
mienne et autres avec les sigles Mar-
tüUis, Patäius, Pat , Patrüia, of
Calw, o . . . crfj [R]omio, . . . oim, dont
quelques unes me sont inconnues.
Comme il est important däsormais de
faire e'tat des produits artistiques de
l'^poque romaine, fabrique's dans nos
contrtfes, j'extrais de mes notes la de-
scription suivante d'un objet de la col-
lection Bodaert, vendue ä Gand ea
1856: „N<> 7ö. Bronze; un Taureaude'-
couvert ä Appels, pres de Termonde.
Le travail de cette piece est tres bar-
bare; le patine ne laisse rien ä dlsirer
(c'est ä dire sans doute: ne laisse au-
cun doute sur l'authenticite\) u
3) Puisque je cite des de'couvertes
faites dans le dache* de Limbourg, qui
fit jadis partie des provinces beiges,
il est utile que je complete la citation,
en ajoutant que la notice de M. Hab et s
parle, apres la d&ouverte de Grons-
veld, de deux repr&entations de divi-
nitäs paiennes , trouvles r£cemment, en
des fouilles pour Itablir de nouvelles
maconneries a l'^glise d'O d i 1 i e n b e r g ,
presdeRuremonde: c'ltaient Apol-
lon et Minerve sur deux faces d'une
pierre anciennement cubique, dont les
deux autres faces avaient ete* de'truites
pour les nlcessitls de la construction
oü Ton avait employe' la pierre. C'e*-
tait bien gvidemment un autel en Fhon-
neur de quatre divinite's, autel dont les
debris ont servi ä e'lever la premiere
Iglise chrätienne de la localis. Odi-
lienberg a dejä e'te signalä par plu-
sieurs de'couvertes d'antiquitgs, dont
s'ätait notamment enrichi le cabinet
de feu le notaire Guillon a Ruremonde.
4) Theux doit avoir 6td une irapor-
tante Station de l'dpoque beige- romaine;
on y a trouve* plusieurs inscriptions dont
deux signatees par Beger, dans son
8picilegium, et dänotant l'existence d'un
Mithraeum a Theux ; des lors il s'agissait
de porter une attention toute particu-
liere ä cette localis.
Aussi M. de Limbourg qui habite
Theux, n ? a-t-il negligg aucune oc-
casion de faire remuer le sol ä la
saison favorable: en un cimetiere re-
cemment explore* par lui, il a trouvä
des fibules, des vases de terre cuite
avec les marques de potier: lucüissio,
Urbanus, AgimUus, [Cabjrülus, Mottusf,
des fibules dont une £maill6e en echi-
quier, des fioles, et autres menus ob*
jets comme ceux qu'on trouve com-
munlment pour cette epoque, deter-
mine'e par des monnaies du Haut ein-
pire. — Une reprise des fouilles a
procura la trouvaille d'un miroir cir-
culaire de m 075 de diametre, un fer-
moir de ceinturon, une fiole circulaire
et aplatie, une tablette rectangulaire
biseaute'e en marbre (comme cell es
dont on s'est occupg re'cemment, a-
titre d'accessoires des pierres d'ocu-
liste), une cassolette en bronze Emaille,
contenant un petit de' ä jouer. — En
fe"vrier 1884, un comple'ment fut donne
aux recherches, mais ne mit au jour
qne de menus objets. U faut ajouter
que le cimetiere de Juslenville porte
des traces Evidentes de violations an-
te'rieures et qu'il n'y avait, sauf pen
d'exceptions, d'espoir que de rencontrer
les objets neglige's par l'avidite* des
auteurs int^resses de ces violations.
b) Une trouvaille tres interessante
de 1 'epoque franke vient d'^tre faite
dans la province de Namur. 11 s'agit
d'un 8cramasax qui, le premier ä moi
connu, porte une inscription que je lia
FICSVSFICI(AC), les deux dernieres
lettres rdunies en monogramme. Je
comprends des monnaies fabriquees a.
l'imitation de Celles des Bas empire,
par les barbares et oü les lettres sont
melang&s d'une maniere arbitraire;
mais j'admets difficilement qu'alors qu'il
ne s'agissait pas de produire une imi-
tation, on ait 8ong£ ä mettre des lettres
ä la suite l'une de l'autre, sans inten-
tion de dire quelque chose de precis.
Mais que signifie czFicsusficiac? Comme
nom, voilä certes quelque chose d'assez
incompreliensible, m6me en le decom-
posant. Ficms Fidac: d'ailleurs, je ne
connais pour les Franks que des noms
simples. Comme denomination geogra-
phique, en admettant que Ficsus fat
pour Ftscus ou Vicus, ou aurait Pab»
latif : Fisco Ficiaco Dans cette hy-
pothese, il pourrait s'agir d'une loca-
lis qui, d'apres Vivien Saint-Martin r
est peut-6tre antärieure a l'abbaye que
les Franks y ^tablirent au 8« siecle:
Figeac, pres de Cahors, d^nommee par-
fois Figiacum, dans les anciens docu-
ments. Je n'ose pas conclure.
A la ve'rite', l'id^e la plus simple
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Museographie.
229
serait de considerer le monogramme
(oc) comme un simple ornement, et
Ton aurait ainsi (comme me le sugge*re
M. Alf. Biquet) : Vicsus fici, (pour feci
moi, Vicsus, j'ai fait cette arme).
6) La trouvaille la plus importante
qui ait e*t£ faite en Belgique depuis
longtemps, est celle dont j'ai dejä dit
dem mots, dans mon compte rendu
de l'an dernier.
A Sin sin (province de Namur), une
grotte a e*te* rlcemment visitee sur un
monticule auquel Itaient rapportäes des
legendes et des traditions se rattachant
ä l'ordre religieux. On y a trouve* des
objets qui — comme le ditM. Alf. Biquet
(Ann. de la soc. arch. de Namur, 16« vol.,
p. 227 sq.), dans l'interessante notice con-
sacree k ces däcouvertes — ont e*te*peut-
etre „fabriquls dans Etrurie du nord:
depuis que M. Schuermans a monträ
ä l'evidence l'origine Itrusque de la
trouvaille d'Eygenbilsen, il paraft cer-
tain que notre pays poss£dait, des ces
epoques reculees, des relations avec ces
pays lointains. a (Je reproduis avec
complaisance le passage, non pour con-
vaincre les arche*ologues rhänans qui
savent depuis longtemps a quoi s'en
tenir la-dessus, mais a l'effet de mon-
trer qu'en Belgique on commence enfin
i se mettre au niveau de l'AUemagne,
en isolant de plus en plus les auteurs
beiges qui soutiennent encore que les
craches k bec en forme de proue, les
seaux cylindrique8 ä cötes horizontales,
etc. sont des objets egaräs, ä l'epoque
romaine, par des amateurs d'anti-
qaite*8.) Parmi les objets de'couverts,
figorent comme les plus marquants:
1) Une de ces grandes epingles munies
d'une large töte plate avec bouton au
centre (cfr. v. Tröltsch, Fundstatistik der
vor römisch. Metallzeit im Rheigebiete,
Nr. 74). 2) Un couteau de bronze
(id. n° 84b). Cette de'couverte a
rappele" la de'couverte d'un couteau
semblable, Signale' naguere a Mobiville,
pres de Sinsin, par le regrette' arche'o-
logue, le juge de paix Hauzeur (Annales
de la 8ocie*te* arche'ologique de Namur,
VII, p. 275, pl. I, fig. 5). 3) Une char-
mante paire de boucles d'oreille en or,
qui est un nouvel exemple de de'cou-
verte d'objets de ce mltal, se trouvant,
comme k Eygenbilsen, en contact avec
des objets de bronze ante*-romains.
4) Un de ces objets qualifie's de rasoirs,
de forme double, comme le n<> 85* de
von Tröltsch. M. Alf. Biquet se de-
mande si ce ne seraient pas lä des
tranchets ayant une destination reli-
gieuse, comme celle, peut-fitre, d'ou-
vrir les entrailles des victimes dans
certains sacrifices. Je me rallie tout
au moins au doute qu'il Imet, quant
a la destination communement admise :
ils me paraissent tres peu convenables
pour raser. Une Observation interes-
sante de M. Biquet est la suivante:
tandis que les de'couvertes d'objets ant£-
romains sur les bords du Rh in, sont
souvent (au moins une centaine de
fois, d'apres von Tröltsch) accompag-
ne'es d'objets d'ambre, jamais en Bel-
gique les trouvailles semblables n'ont
präsente* ce fait: il en conclut fort
ing^nieusement que les antiquitls de
Sinsin, comme Celles d'Eygenbilsen,
sont dues uniquement au mouvement
commercial du midi vers le Nord, dont
une ramification se serait ätendue vers
la Meuse, comme le propose M. von
Tröltsch dans la carte qui figure ä la
fin de son ouvrage.
W«»td. Zeitichr. f. Goich. n. Kamt. IV, II.
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Victoria liickseih
> in einem Brunnen aiifäer Jaalburf.
Jacoii
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TafH.
Tundslücke aus einem Keller auf Jan ß/ S7eüi/tr/ü*
(römische Jfiederla$swi$)iei //omitirf v.d.tfohe .
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Vorderseite üinlerseite Q e f. j tl JJ ah l fr e im
üs/i/iSl \J6aihias (»et Trier .
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T«fH.
Fftfi S*chs ec%ro
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Verlag der Fr. Linta'schen Buchhandlung in Trier.
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7IZTT7TT.
-^J.. «.i. /X^t. iXi-ü^i. A^*.^*. Ä. i, i.i_i_Ä_ i- i -i- i_^-X-.i i A £-*.* 4- Xj -J. i-i.iU.Xi.AX14 ■» i i -i
Westdeutsche Zeitschrift
?!
für
Geschichte und Kunst.
Herausgegeben
Dp. F. Hettner
Director des Provinzialmuseums
in Trier.
Dr. K. Lamprecht
a. o. Professor der Geschichte
in Bonn.
Jahrgang IT. Heft III. /■'■
fPick'q Monatsschrift XII. JahrganR).
: I
TRIER.
Verlag der Fr. I, i n t z'schen Bucliliaixlhini?.
1885.
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,,,v&Sr^|S
—" " Gyp&S/d
•heiueo 4 Hefte u. 12 Korrespondenzhlätter zu dem Ahonnementspreis v. 10 ]
Tin h erst ^|, oJ1 ii erneut spreis auf die Korrespondenzhlätter apart f> Mark.)
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Inhalt.
Die Entstehung der fränkischen Monarchie. Von Wilhelm Sickel T Prot, des
Rechts in Marburg. S. 231.
Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. Von Prof. C. Robert
in Berlin. (Hierzu Taf. XIV.) S. 273.
Das römische Urnenfeld bei Mühlbach am Glan. Von Prof. W. Harster in
Speier. (Hierzu Taf. XV--XVIII.) S. 2a3.
Zur Geschichte des Geheimmittelwesens. Ein Brief aus dem 15. Jahrhundert
S. 299.
Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg gegen Ludwig den Reichen
von Baiern im Jahre 1461—1462. Mitgeteilt von Dr. H. Haupt in Würz-
burg. S. 302.
Der Bauernkrieg und die mit demselben zusammenhangenden stadtkölnischen
Unruhen. Gleichzeitiger Bericht, mitgeteilt von Gymnasialdirektor Dr.
W. Schmitz in Köln. S. 310.
Vom Korrespondenzblatt sind aasgegeben die Kammern
1 bis 9.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie.
Ton Wilhelm Siekel, Prof. des Rechts in Marburg.
Die fränkische Monarchie überragt alle germanischen Staaten
an welthistorischer Grösse, und im Vergleich mit ihr scheint jede andere
Verfassung älterer oder neuerer Zeit unbedeutend 9 zu sein. Von ihr
ging eine staatsrechtliche Entwicklung der Völker des Abendlandes aus,
welche von längerer Dauer und tiefergehender Wirksamkeit sein sollte,
als alle sonstigen Gemeinschaften des staatlichen Rechts, welche den
Kontinent beherrscht haben. Es waren Deutsche, welche zu einer Zeit,
als die alte Civilisation Europas ihre schöpferische Kraft verlor und
die Kirche mitten in der Zerstörung und dem Verfall einen Teil der
geistigen Arbeit der Vergangenheit sammelte und bewahrte, auf dem
Lebensgebiet, das damals an realem praktischem Wert wohl von keinem
anderen erreicht und sicher von keinem übertroffen wurde, die wahr-
haft neue Ordnung des Staats erschufen, — der erste und lange Zeit
der einzige grosse Beitrag, den sie der geistigen Kultur unseres Erd-
teils zu geben vermocht haben. In so ruhmvoller Gestalt nahm deutsches
Monarchenrecht zuerst seinen Platz in der Geschichte des öffentlichen
Rechtes ein.
Wie ist die Entstehung dieser Monarchie zu erklären? Das Er-
eignis, eines der folgenreichsten, scheint zugleich eines der unbekann-
testen^ zu sein, und vielleicht giebt es nirgends eine Umwälzung des
politischen Daseins von solcher Tragweite, über die wir gleich schlecht
unterrichtet sind. Das Schicksal hat nicht gewollt, dass uns über diese
grösste Zeit der deutschen Staatsbildung Nachrichten erhalten wären,
die uns gestatteten den Gang der Begebenheiten in die individuellen
Erscheinungen hinein zu verfolgen und die Männer, welche den Grund
zu diesem Bau gelegt haben, in der Mannigfaltigkeit ihrer Thätigkeit
Westd. Zeitachr. f. Gesch. u. Kunst. IV, III. 17
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232 W. Sickel
zu beobachten, in ihren Handinngen, ihren Mitteln, ihren Zwecken.
All die Einzelheiten sind uns verloren. Niemals wird es gelingen, ein
konkretes Bild von der Entwicklung des Staates in diesem Zeitalter zu
gewinnen and die Stufen nachzuweisen, welche die republikanischen
Häuptlinge überschritten, um zu monarchischer Gewalt zu gelangen. Der
deutsche Staat, den wir am Ende des ersten Jahrhunderts verlassen,
erscheint uns später als Monarchie wieder; beide Zeiten sind durch
einen vierhundertjährigen nachrichtlosen Zeitraum getrennt, während
dessen wir ausser Stande sind, die innere Geschichte des Übergangs
von der republikanischen zur monarchischen Verfassung Schritt für
Schritt zu begleiten.
Die Unerforschlichkeit des konkreten Verlaufs der grossen Beweg-
ung darf nicht dadurch verdeckt werden, dass man eine Reihe von
Thatsachen oder Erörterungen vorführt, welche für einen Augenblick
oder für immer vergessen lassen könnten, von welcher Art unser Wissen
über den entscheidenden Vorgang ist. Man untersucht etwa, welche
Völker zu den Franken gehört haben, und bemüht sich insbesondere zu
ermitteln, aus welchen von ihnen der salische Stamm bestand; man
erzählt von ihren Kämpfen, ihren Bündnissen, ihren Wanderungen und
Eroberungen ; man schildert ihr Privatleben, ihre Besitzverhältnisse, ihre
Sitten; man bemerkt, wie solche Völker auf römischem Boden festen
Wohnsitz erhielten, in welche Beziehungen sie zum Kaisertum traten,
und unterlässt endlich nicht von den Motiven zu handeln, welche Chlo-
dowech bewogen haben möchten katholisch zu werden. Diese und ähn-
liche Ausführungen, wie lehrreich sie auch in anderer Hinsicht sein
mögen, gewähren uns keinen Aufschluss über die Kräfte, welche die
innere Rechtsveränderung bewirkt haben, oder sie geben uns ihre Aus-
kunft wenigstens nicht in dieser Gestalt. Müssen wir uns stets die
Frage gegenwärtig halten, welche Momente in der That ein rechtsge-
schichtliches Interesse besitzen, so haben wir vor allem vor vier Ab-
irrungen auf der Hut zu sein ; und gegen diese Gefahren wollen wir uns
zunächst wenden.
Aus welchen alten Völkern sich die fränkischen Stämme bildeten,
diese Thatsache zu wissen könnte für uns nur dann von Bedeutung
sein, wenn wir von einer besonderen Entwicklung des öffentlichen Hechts
innerhalb dieser Völkergruppe Kenntnis hätten. Denn in diesem Falle
würden wir vielleicht Rechte entdecken, welche die Merovinger v nicht
sowohl dem germanischen Altertum als dieser späteren Zeit verdankt
haben. Wir müssen darauf verzichten auf diesem Wege Resultate über
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 233
die Rechtserwerbungen der Merovinger zu gewinnen. Und nicht mehr
ist davon zu erwarten, dass die Entstehung des salischen Stammes klar-
gelegt wird. Was können wir hier erfahren? Deutsche wohnen jenseit
des Rheins und an den Mündungen des Flusses Jahrhunderte lang, ehe
der Name der Salier genannt wird. In Belgien, das wohl nur eine
unbedeutende und oberflächliche Färbung von römischer Kultur em-
pfangen hatte, sitzen sie in geschlossener Masse, in einer fruchtbaren
Ebene, die es ihnen erlaubt ihr bisheriges wirtschaftliches Leben, ihre
Viehzucht und ihren Ackerbau, fast unverändert fortzuführen; in dieser
günstigen Lage, abgeschlossen und isoliert, mögen sie sich consolidieren,
Kelten zu Franken machen und sich vorbereiten sowohl Gallo -Römer
als Deutsche zu unterwerfen. 1 ) Dort in den Niederlanden liegt auch
das älteste nachweisbare Heimatsland der Salier. Gegen Mitte des
vierten Jahrhunderts treffen wir Deutsche dieses Namens in Batavien,
einer Landschaft, die an Flächeninhalt kaum dem Herzogtum Anhalt
gleichkommt. Dort also hat einst das Merovingervolk gewohnt, aber
ist es ein altansässiges und können wir eine genetische Verbindung
zwischen ihm und einem Volke des germanischen Altertums herstellen?
Beide Fragen sind zu verneinen, wenn kein Grund ist, eine Mitteilung
des Zosimus zu verwerfen. Die Salier, sagt er, bemächtigten sich, von
Stammesfremden aus ihren Sitzen verdrängt, der batavischen Insel, aber
auch hier im vierten Jahrhundert von Feinden beunruhigt trat ein Teil
von ihnen — er stand unter einem König — auf römisches Gebiet
über und Hess sich in den Reichsverband aufnehmen. *) Ich weiss nicht,
weshalb wir diese Angaben für unglaubwürdig halten sollten. Das nach
') Vgl. hierzu und zum Folgenden Lamprecht, Fränkische An Siedlungen
und Wanderungen im Rheinland, in dieser Zs. Bd. 1, 123 f., auch W. Arnold
a. a. 0. S. 19 f.
*) Zosimus 3, 6, von Schröder in v. Sybels Zeitschrift 43, 36 und in
der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 15, genn. Abt. S. 8 f. bekanntlich ver-
worfen, wahrend Waitz 2, 1, 22, 23 sich vorsichtiger äussert ; vergl. etwa noch
Rosenstein in den Forschungen zur deutschen Geschichte 24, 389 f., 393 f.,
400 und Mommsen, röra. Geschichte V, 130 f., 149. Die vergeblichen Ver-
suche fränkischer Völker in jener Richtung vorzudringen, von denen uns
Panegyriker (S. 137 f., 151, 163, 211 der Ausgabe von Bährens) berichten,
beglaubigen doch Zosimus Nachricht Dass er nur einen Teil der Salier
im Reiche belassen habe, schreibt Julian selbst an die Athener, opera I, 361
Hertlein ; dazu Zosimus 3, 8. Ammian 17, 8, 3 nennt die Salier primos omnium
Francos, ob wegen ihrer geographischen Lage, wie Gantier, Renovation de
Vhistoire des Franks 1883 S. 54 f. meint, ist schwerlich mit Sicherheit zu
entscheiden, auch nicht gerade von Wtfhtigkeit.
17*
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234 W. Sickel
Süden vorgeschobene Saliervolk wird als der Ausgangspunkt der histo-
rischen Merovinger anzusehen sein.
Was lernen wir aus einer solchen Urgeschichte des Merovinger-
volkes? Man könnte an derartige Erlebnisse die folgenden Betrach-
tungen knüpfen. Das Volk hatte eine Zeit der Wanderung durchlebt;
angegriffen und angreifend, rastend und wieder aufbrechend, so war es
vorgerückt und hatte es sich ausgebreitet, bis es die Landschaft er-
reichte, in der es bleiben wollte und blieb. War, müssen wir fragen,
die Wirkung dieses Lebens, dass der Freistaat sich ausbildete nnd ver-
vollkommnete oder dass die Häuptlingsmacht sich verstärkte? Wem
kam der kräftigende Einfluss, den die Wanderzeit auf den Gemeinsinn
üben musste, zu Gute? Ein Wandervolk bedarf ja eines festeren Ge-
horsams als ein ruhig wohnendes Volk, eine Erfahrung, die schon
Ariovists Gefährten gemacht hatten und die ein notwendiger Verlauf zu
sein scheint. Wir vermuten, dass es die Führer waren, die auf den
Zügen eine erweiterte Wirksamkeit gewannen. Wie in der Vorzeit die
eigenwilligen Männer in der Gefahr des Krieges besser gehorcht hatten
als im Frieden, so musste auch jetzt in der unsicheren Lage der Sinn
der Nation sich fester auf den Führer richten; war eine stärkere
Leitung für alle wünschenswert und die Gemeinde gleichzeitig weniger
fähig für diesen Zweck selbst zu handeln, so wurde in der Zeit fort-
schreitender innerer Einigung ein mehr diktatorischer Wille geduldet;
war ohne Zusammenhalten, ohne Einheit und Disziplinierung nicht zu
siegen, war nach dem Siege nicht vorauszusehen, wie lange der Friede
währen würde, so wurde der Häuptling mehr Gebieter als Führer und
mehr Staatsmann als Krieger. Konnte er weitere militärische Befug-
nisse, Rechte, den Frieden im Innern zu bewahren und äussere Politik
zu treiben, entbehren, wenn er seine Aufgabe erfüllen sollte ? Was aber
etwa auf solche Weise in einem längeren Zeitraum erworben wurde,
wäre dadurch nicht wieder verloren gegangen, dass die Ursachen auf-
hörten, dass die Menschen nicht mehr lebten, deren Erfahrungen die
stärkere Gewalt entsprungen war, deren Bedürfnisse ein mächtigeres
Eingreifen gefordert hatten. Um das Geschehene, nachdem man zu
stetigen, denen der Urzeit ähnlicheren Verhältnissen zurückgekehrt war,
rückgängig zu machen, wären neue Umstände notwendig gewesen, wie
sie wenigstens bei den in das Reich aufgenommenen Saliern, soviel wir
wissen, nicht eingetreten sind, hier würde wohl die Herrschaft über die
Gesamtheit, wie sie durch die gemeinsamen Interessen ausgedehnt war.
der Häuptlingsstellung verblieben s%in.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. £35
Allein zu einem wichtigen Punkte kann uns diese Erwägung nicht
führen. Sie erinnert uns an eine Möglichkeit, aber sie lasst uns auf
einem zu unsicheren Boden, als dass wir auf ihm auch nur Wahrschein-
lichkeitsgründe von Wert suchen dürften.
Demnächst richten wir uns gegen das militärische Verhältnis, in
welchem die Salier lange Zeit zum römischen Staate gestanden haben,
ein Verhältnis, auf das man noch in neuester Zeit für die Einsicht in
die Entstehung der fränkischen Monarchie das höchste Gewicht gelegt
hat. Salier, sowohl die in Batavien als die südlichen, mussten den
Römern mit den Waffen dienen. Insbesondere waren die letzteren auf
Grund ihrer Dedition verpflichtet sich zu den Auxiliartruppen ausheben
zu lassen. Die Dedition hat sich später in ein Foedus umgebildet ; als
Foederati haben Salier Aetius gegen Attila beigestanden, noch Childirich
hat diesen Dienst geleistet. *) Aber was ist aus diesen Verhältnissen
für die innere Verfassungsgeschichte zu entnehmen ? Wenn ein römischer
Beamter Mannschaften zum Dienst einberief, um aus ihnen die salischen
Kohorten zu formieren, so war dies eine äussere Einwirkung, der die
Reichsangehörigen nachgeben mussten; und wenn seit dem Anfang des
fünften Jahrhunderts, als das Salierland ausserhalb der Reichsgrenzen
lag, ein salischer König als Foederat in römischem Dienst an der Spitze
seiner Krieger auszog, so war es wie die Verpflichtung eines abhängigen
Staats, die, aus welchen Gründen es auch sei, erfüllt werden sollte.
Es war zu keiner Zeit eine volle verwaltungsmässige Vereinigung der
Salier mit dem Kaiserreiche durchgeführt; neben den einheimischen
Fahrern gab es keinen römischen Beamten, dessen Regierung die Salier
unterworfen gewesen wären, nicht einmal ein kaiserlicher Militärbeamter
war ihr ständiger militärischer Vorgesetzter ; ihr Häuptling war hingegen
nicht zu einem kaiserlichen Statthalter geworden, dem Rechte des Kaisers
über sein Volk übertragen wären, auch nicht militärische Befugnisse
waren ihm eingeräumt. Unter diesen Verhältnissen bestand ein nur
äusserlicher Zusammenhang, und das öffentliche Recht wurde ebenso
wenig romanisiert als die Sitte, der Glaube, die Sprache, die Wirtschaft.
Salisches Verfassungsrecht und salisches Verwaltungsrecht waren nicht
aufgehoben noch ihrer Fortbildungsfähigkeit beraubt. Die Gemeinde-
versammlung, das Verhältnis des Volks zu seinen Führern, die Bestim-
mung über die Person des Häuptlings, die Regierung, das Gericht sind
*) Über Rekrutierung und Foedus vergl. Hübner in dieser Zs. Bd. 2
405, vor allem aber Th. Mommsen im Hermes 19, 211, 219, dessen Erörte-
rungen auch für die Salier aufklärend sind ; in der Beurteilung der Wirkung
des Foedus stimmt er ganz mit v. Sybel, Königtum 1881 S. 397, überein.
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236 W. sickei
durch jene Unterordnung nicht betroffen, sie konnten ebenso gut auf
der germanischen Grundlage beharren als sich wesentlich verändern,
unabhängig davon, ob die Unterwürfigkeit behauptet oder die Selbstän-
digkeit wiedergewonnen ward. Das Verhältnis des Königs zum römischen
Staate ist nicht dies, dass er dessen Rechte erworben hätte. Wie er
die Abgabe, welche die Salier wegen der Dedition den Römern zahlen
mochten, nicht für sich forterheben konnte, als der bisherige Gläubiger
sie nicht mehr einforderte, so konnte er auch nicht andere Rechte des
Reichs für sich ausüben, als* dieses selbst deren Besitz 'verlor, oder weil
das Volk sich gewöhnt hätte ein derartiges Herrschen zu dulden. Für
sich die Soldaten vereidigen, zum Kriege aufbieten, über die Truppen
disponieren, endlich in eigenem Interesse Krieg beginnen, ein der-
artiger Eintritt in die Rechte des Reichs steht in schroffem Wider-
spruch mit der Tradition des salischen Volkes. Mit welchem Stolz
haben sich noch die späten Nachkommen erinnert, dass ihre Vorfahren
das harte Joch der Römer abgeworfen haben ! Sie hatten nicht vergessen,
dass es eine den Fremden geschuldete Last gewesen war, die sie zu tragen
hatten, eine äussere Hülle, die sie gesprengt haben. Wäre der Zustand
nicht eine Episode gewesen, welche an ihrem öffentlichen Recht vorüber-
gegangen war ohne römische Rechte darin zu hinterlassen, hätte das
Gefühl der Befreiung so hoch gehen können ? Wir finden in dem frän-
kischen Militärrecht keine Spur, die auf römische Abkunft hindeutet.
Ist es aber richtig, dass eine solche Kontinuität oder Verbindung nicht
bestanden hat, so folgt noch nicht mit Notwendigkeit, dass das Ver-
hältnis ohne allen Einfluss geblieben sei, nur dass der Einfiuss Ent-
wicklung und Weiterbildung des Königtums aus sich selbst betraf. Es
wird als wahrscheinlich gelten müssen, dass dem König die Macht, die
ihm als Foederatenführer zukam, zur Verstärkung und Erweiterung seiner
eigenen Stellung förderlich gewesen ist, indem er leichter auch in eigenen
Angelegenheiten Folgsamkeit fand, seit ihm die Krieger in römischem
Dienst den Gehorsam nicht weigern durften. Aber was sich dergestalt
gewohnheitsrechtlich innerhalb des deutschen Königtums vollziehen mochte,
ist wesentlich verschieden von einer Einführung römischen Staatsrechts
in den salisch-fränkischen Staat.
Wie das Verhältnis zum weströmischen Kaisertum für das Innere
des fränkischen Staats nicht grundlegend oder auch nur von juristischer
Bedeutung gewesen ist, so hat auch die Beziehung, in welche Chlodo-
wech gegen das Ende seiner Laufbahn zu Byzanz trat, in der Entwick-
lung des Monarchenrechts rechtlich keine Stufe gebildet. Chlodowech
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i>ie tlntfitehiing der fränkischen Monarchie. 23?
hatte schon längst Syagrias besiegt, einen Fürsten, der so selbständig,
so unabhängig von Byzanz über seine Gallo-Romanen geherrscht hatte,
dass er als König der Römer bezeichnet werden konnte, er hatte sein
Land erobert und war im Kriege mit den Westgothen, die gleich-
falls dem Reiche nicht untergeordnet waren, begriffen, als ihm Anastasius
den Titel Prokonsul verlieh. Er nahm ihn an. Sofort erfüllte er die
Ehrenpflichten seines neuen Ranges, indem er nach römischer Sitte den
feierlichen Umzug hielt und Münzen unter das Volk verteilte. Eine
solche Auszeichnung, wie sie andere Männer vor ihm empfangen hatten,
setzte auf keiner Seite voraus ein Recht zu geben oder zu erhalten.
Die Absicht des Kaisers konnte nicht darauf gerichtet sein, auf diesem
Wege den Eroberer zu seinem Statthalter zu machen, da jenes Mittel,
das er ergriff, hierzu ganz untauglich gewesen wäre; Chlodowech, der
bereits auf das Beste berechtigt war, konnte nicht durch eine Titulatur
sein teils ererbtes, teils selbsterworbenes eigenes Herrscherrecht in ein
abgeleitetes Recht verwandeln, und nirgends erscheint sein Reich in
Abhängigkeit von Byzanz. Ein Besitz in fremdem Namen, der nicht
Pflichten gegen den Kaiser enthalten hätte, wäre ohne rechtliche Reali-
tät gewesen. Der Kaiser hätte vergeben, was er nicht besass, oder der
König auf das verzichtet, was er behielt. Und dass die Zeitgenossen
die Handlung nicht unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der
Rechtsgrundlage aufgefasst haben, dafür spricht der Umstand, dass
sie fortfuhren das Reich ein Reich der Franken zu nennen, dass sie
mithin in Abrede stellten, dass Chlodowech die römische Herrschaft
übernommen und fortgesetzt habe. War aber durch jenen Akt keine
juristische, nicht einmal eine formelle Verbindung zwischen beiden
Monarchen anerkannt oder eingeführt, so kann noch weniger eine innere
Einwirkung auf die Organisation des gallischen Länderbesitzes dadurch
bewirkt worden sein. Der Eroberer musste die Verhältnisse zu den
Provinzialen Jahre lang bereits geordnet haben, und wie dies geschehen
war, erfahren wir später aus der Thatsache, dass sie nicht anders als
die Germanen regiert wurden. Der ganze Vorgang, der sich in dem
Ehrennamen ausspricht, hat für die damalige Zeit nichts auffallendes.
Es ist eine Verbindung, die gewiss von Interesse ist, deren Interesse
jedoch ausserhalb des Rechtsgebiets liegt, weil sie zu dem geltenden
fränkischen Staatsrecht kein neues Moment hinzugefügt hat. J )
») Nur als neuesten Vertreter der unrichtigen, auch von Fustel de
Coulanges geteilten Ansicht nenne ich Gautier, Prelis de l'histoire du droit
francais 2« e"d. 1884 S. 88: Clovis se regarda comme un deHgue* de l'autorite'
romaine repr£sent£e par les empereurs d'Orient. Die reale Rechtsfrage wird
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23g W. Sickel
Der vierte und ohne Zweifel wichtigste Punkt, gegen den wir
uns wenden, ist die Reichsgründung. Ursprungsfrage und Datumsfrage
scheinen so eng mit einander verknüpft zu sein, dass man glauben
möchte, die eine mit der anderen beantworten zu können. Allein auf
diesem Wege ist es uns nicht vergönnt, den Gegenstand zu erledigen,
weil die Datierbarkeit der meisten Königsrechte fehlt. Die rechtsge-
schichtliche Bedeutung des Grossstaats ist daher sehr schwer zu beur-
teilen, und wenn es uns auch gelänge, diejenigen Bestandteile auszu-
scheiden, welche für uns deshalb nicht in Betracht kommen, weil sie
nicht die Grundlegung, sondern die Bereicherung und Fortbildung der
Monarchie betreffen — eine Unterscheidung, ohne welche wir unsere
Aufgabe nicht lösen könnten — , so bleibt doch bei den inneren Kri-
terien, an die wir uns zu halten haben, eine grosse Meinungsverschie-
denheit möglich. Unser ganzer Aufsatz wird eine Beantwortung dieser
Hauptfrage sein, aber einige Bemerkungen können wir nicht unterlassen
vorauszuschicken. Der Grossstaat ist nicht mit einem Schlage entstanden,
sondern in allmählichem, durch Generationen fortgesetztem Anwachsen.
Clojo hat Cambrai genommen und sein Reich bis zur Somme ausge-
dehnt. Childirich, dessen Vorfahren Könige gewesen waren, ist in
römischem Dienst durch Gallien gezogen, er hat gegen Westgothen und
Sachsen gekämpft, ist bis nach Paris l ) vorgedrungen und hat auch im
Bunde mit einem Sachsen die Alemannen besiegt. Sein Lohn war
schwerlich gering. Jene Verbindung mit dem Römerstaat in Gallien
hatte nicht nur seinen Unternehmungsgeist belebt und ihm die Schwäche
derjenigen, denen er zu Hülfe zog, gezeigt, sondern ihm auch die
Sympathieen der Gallier, die er mit seinen Waffen verteidigt hatte,
gewonnen, und vielleicht in Gegnern der Arianer die Hoffnung erweckt,
dass sie, wenn es glückte einen solchen Heiden zu ihrem Glauben zu
von diesen Schriftstellern gar nicht berücksichtigt. Von concessa per litteras
potestate regnandi sprach schon Radolfus de Diceto, Mon. Germ., SS. 27, 271.
— Dass die Merovinger den Titel wie ein Familiengut behandelt und ihn
also eine Zeit hindurch fortgeführt haben, hat Sohra, Zeitschrift für Rechts-
geschichte 14, germ. Abt. S. 8 bemerkt, und Ranke, Weltgeschichte 4, 2, 358 f.
hat darauf hingewiesen, dass sich früh und selbst bei den Gallo-Roraanen die
Ideeen von Consulat, Patriciat und Kaisertum vermischt haben. Augustus hat
sich ein König genannt, wie seine Münzen zeigen, Forschungen zur deut-
schen Geschichte I, 608, 615 ; auch Procop, bell. Goth. III, 33 ist belehrend.
*) Über das noch unentschiedene Verhältnis zu Paris ausser ?. Sybel
a. a. 0. 296 ff. und Waitz 2, 1, 34, 40 J. Havet, Bibliotheque de l'&ole des
Chartes 43, 525.
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£>ie Entstehung der fränkischen Monarchie. 239
bekehren, aber ihre Feinde triumphieren würden 1 ). Endlich war er
ohne Zweifel auch nicht ohne realen Vorteil ans seinem thätigen Leben
davongegangen; aber wir wissen nicht genau, in welchem Umfang er
die Grenzen seines Erblandes gegen Westen vorgerückt hat. Das
nördliche and auch ein Teil des mittleren Galliens, gegen das er sie
aasdehnen mochte, war immer noch ein Land, welches von der römischen
Kultur mehr berührt als durchdrungen war, wo noch immer keine grossen
Städte die Mittelpunkte des Lebens waren, sondern keltische Bauern,
Jager und Hirten in Dörfern oder vereinzelt lebten und auch eine regel-
rechte römische Verwaltung nicht zur Durchführung gekommen war !).
Hätte ein solches Gebiet Childirich veranlasst, seinen Staat zu romanisieren?
Chlodowech hat ihn beerbt. Diese mächtige Gestalt, die am
Eingang des fränkischen Reiches steht, ein Fürst torrens et pulcker:
von so gewaltiger Energie und Entschlossenheit, dass er alles nieder-
warf, was ihm entgegenstand; ein König, der sein Kriegsvolk zu be-
stimmen weiss über zwei Jahrzehnte hindurch für ihn zu erobern und
sich selbst mit Beute zu begnügen ; der das Foedus abwirft und alsbald
als eine kriegerische Grossmacht erscheint; der die neuen Landesteile,
mochten sie national sein was sie wollten, mit seinem Erblande unter
völliger Aufhebung der selbständigen Fortdauer desselben zu einem
einheitlichen Staate vereinigt, in dem er alle Unterthanen sich zu
gleichem Dienst verpflichtet ; der Tournai, seine Vaterstadt, verlässt,
um zunächst wohl in Soissons und schliesslich in Paris zu residieren,
sich so von seinem Stammvolke ablösend: diese Kraft, die so nach
aussen wirkte, konnte auch im Inneren nicht ruhen und musste in dem
Reiche zwischen dem Rhein und den Pyrenäen, in dem sie fest und
kraftvoll die Herrschaft führte, vernichten und schaffen. Aber welche
Ordnungen hat Chlodewech begründet? Weder ihn noch einen der
früheren Könige begleiten wir in seiner staatsbildenden Thätigkeit; von
den Königsrechten, welche die Lex Salica gelegentlich erwähnt, haben
wir keinen Grund zu glauben, dass sie neu gewesen wären.
Auf diesen Wegen suchen wir umsonst die Genesis der Monarchie
chronologisch zu verfolgen. Wir sehen wohl, dass Zeit und Anlass zu
grossem Handeln gegeben war, aber wie sie benutzt sind, steht bei
») Vergl. Gregor von Tours 2, 23. 35. 36. 10, 31 § 7; vitae patrum 4, 1.
*) Über diese nicht unwichtigen Zustände 8. Hettner in dieser Zs.
Bd. 2, 6; Hirschfeld, Commentationes in honorem Th. Moraraseni 1877 S. 445,
Lyon 1878 S. 4. 5 und Wiener Sitzungsberichte 103, 312. 314. 318 f. ; Momm-
sen, röm. Geschichte V, 92 f., 103. In lehrreicher Weise bestätigt auch Gregor
von Tours 6, 9 die Verschiedenheit der Bildung.
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UÖ W. Sickel
Historikern nicht geschrieben. Wir müssen uns an andere Zeugen
wenden. Die Rechtssätze sind es, die wir fragen, nnd sie erzählen
uns mit vernehmbarer Deutlichkeit von dem Grunde nnd dem Zwecke
ihres Daseins; in ihrer Sprache sind in grossen und einfachen Zügen
die Gedanken zu lesen, deren Wirksamkeit die Monarchie geschaffen
hat. Wir erklären einen Rechtssatz oder die Veränderung, die er
durch eine modifizierende Anwendung erlitten hat, indem wir sie auf
ihren Zweck zurückführen; wir schliessen von dem Rechtssatz des Ge-
wohnheitsrechts auf das Thun und von dem Thun auf das Wollen, und
finden so den voraufgegangenen Zustand heraus. Ein Staat, der seine
Entstehung der zufälligen Thatsache verdankt, dass er zu gross gewor-
den war, um mit den alten Mitteln regiert zu werden, musste ein
anderes Aussehen gewinnen als der Staat, der aus inneren Umwälzungen
im salischen Volke hervorgegangen war oder der dadurch emporkam,
dass er Unterthanen erwarb, die nur monarchisch leben konnten und
die so zahlreich waren, dass er durch sie die alte Freiheit überwältigte.
Sobald wir uns an die Institutionen wenden, verändert sich der Bestand
des Mitteilbaren in hohem Mass. Wir betrachten nicht mehr gleich-
gültige Begebenheiten und unbelehrende Episoden der politischen Ge-
schichte, weil uns der Anblick solcher äusseren Vorgänge in der Er-
kenntnis dessen, worauf es ankommt, nur stören würde, sondern richten
unsere Aufmerksamkeit ungeteilt auf das Innere des Staats, von dem
allein wir noch Aufschluss hoffen können.
Wenden wir das Gesagte auf unseren Gegenstand an. Die Auf-
hebung des Freistaats durch die Monarchie hat sehr reale Gründe ge-
habt. Um das Geschehene zu begreifen, besitzen wir zwei feste An-
haltspunkte : wir haben vor uns das alte und das neue Staatsrecht. Unsere
Untersuchung kann demnach nur daraufgerichtet sein zu sehen, ob sich
zwischen beiden eine innere Verbindung ergiebt. Indem wir ein jedes
für sich prüfen, suchen wir in dem einen die Anlage zu Veränderungen
und in dem anderen die Ursachen seiner Entstehung, und indem wir
sodann beide Ergebnisse mit einander vergleichen, halten wir für er-
reichbar durch Vor- und Rückschlüsse den Kreis der Möglichkeiten,
der für ihr Verhältnis an sich denkbar wäre, soweit zu verengern, dass
wir schliesslich der Monarchie ihren festen genetischen Platz anweisen
dürfen. Was sich vielleicht von einem abstrakten, von den realen
Voraussetzungen absehenden Standpunkt in Zweifel oder Abrede stellen
liesse, kann sich einer genetischen realen Auffassung als historisch zu-
verlässig ergeben. Und um so sicherer werden wir den allgemeinen
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t)ie Entstehung der frankischen Monarchie. 241
Gang der Veränderung erkennen, je einfacher und geringer an Zahl
die Faktoren waren, die bei der Wandelang mitzuwirken hatten. Aller-
dings kann mit derartigen Beweismitteln der Verlauf der Entwicklung
nur in sehr allgemeinen Umrissen gezeichnet werden; es ist verwehrt,
das Ideal unserer Geschichtschreibung, die Erzählung, zur Anwendung
zu bringen. Es ist in der That ein schwerer Verlust, dass uns die
werdende Monarchie nicht mehr in ihrer konkreten Lebendigkeit sicht-
bar wird, aber wir würden den Verlust nur vermehren, wenn wir die
uns gebliebenen Materialien nicht vollständig ausbeuteten; benutzen wir
das zur Verfügung stehende Recht, so dürfen wir hoffen, uns einem voll-
kommeneren Verständnis der umfassendsten Umbildung, die unser öffent-
licher Rechtszustand jemals erfahren habe, zu nähern. Und ist es
denn hier allein, dass uns das einzelne fast überall verborgen bleibt?
Hinge die Einsicht in die Menschenwerke von der Kenntnis des Einzel-
lebens ab, so würde uns der grösste und nicht der wertloseste Teil der
Geschichte, die Geschichte von Sprache, Wirtschaft, Religion, Recht
und Volksdichtung unverständlich sein. In die konkreten Erlebnisse
der Mithandelnden braucht unser Blick nicht zu dringen. Ein Gegner
würde mit kaum schlechterem Rechte fordern, dass wir, um die Ent-
wicklung der Tiere und der Pflanzen zu verstehen, der Kunde der ani-
malischen und vegetabilischen Einzelwesen bedürfen.
Haben wir nach Massgabe der vorigen Erörterungen aus dem
Zustande, den uns die Nachrichten über die beiden Staaten vor Augen
stellen, den Gang der Entwicklung zu finden, und beginnen wir damit,
dass wir uns das politische Leben der Germanen, an dem ja auch die
Vorfahren der Salier beteiligt waren, vergegenwärtigen, um zu erwägen,
ob Bedingungen für eine Veränderung, wie wir sie später als vollzogen
antreffen, vorhanden waren, so scheinen unsere Voraussetzungen sich von
Anfang an auf einen Thatbestand von äusserst unsicherer Beschaffenheit
stützen zu müssen. Denn jene Vergangenheit, ohne deren Kenntnis wir
auf den rechten Einblick in die Entstehung der Monarchie verzichten
müssen, ist niemals Gegenstand so zahlreicher, ernster und gewichtiger
Kontroversen gewesen, wie in der Gegenwart. Da es unmöglich ist an
dieser Stelle die Streitfragen über den altdeutschen Staat wieder auf-
zunehmen, bleibt uns nichts übrig, als von den Ergebnissen der bis-
herigen Untersuchungen, die uns gesichert scheinen, auszugehen 1 ). Wir
») Über das Nähere habe ich zuletzt gehandelt in dem Aufsatz: Zur
germanischen Verfassungsgeschichte , Mitteilungen des Instituts für öster-
reichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband I, 7 — 50. Die Schrift von
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242 W. Sickel
brauchen uns hierbei nicht auf sämtliche Gebiete des öffentlichen
Lebens einzulassen, noch einen jeden Gegenstand gleichmässig zu be-
handeln, sondern es wird genügen, wenn wir über einige flüchtig hin-
weggehen und nur länger bei denen verweilen, welche für die Entwick-
lungsfähigkeit des germanischen Staats in der uns interessierenden Rich-
tung bedeutsam sind, also vor allem bei dem Verhältnis der souveränen
Volksgemeinde zu ihren Machthabern und bei dem Inhalt der Führung.
Wir befinden uns bei dieser Darstellung in der Epoche um den Anfang
unserer Zeitrechnung.
Der germanische Staat gehört zu den Republiken. Die Volks-
gemeinde war es, welche die Staatsgewalt besass. Das Grundinstitut
der Verfassung war die Regierungsversammlung der Volksleute, durch
welche der Staat handelte. Die Volksgenossen versammelten sich, umi
ihre Gemeinschaft sichtbar zu bethätigen und über ihre Angelegenheiten
zu beschliessen, ihre Machtvollkommenheit war uneinschränkbar, und
was sie beschlossen, war für den Unterthan rechteverbindlich. Das Recht
der Rede stand jedem Manne zu.
Es würde jedoch sehr irrig sein, wenn wir der Volkssouveränetat
demokratische Gesinnungen unterlegen wollten. Wohl war der staats-
rechtliche Verband der Volksleute auf die Prinzipien der Gleichheit und
der Gegenseitigkeit gegründet, aber in der praktischen Betätigung schob
sich ein aristokratisches Element ein, ohne dessen Würdigung uns das
politische Dasein des Germanen in einem unrichtigen Lichte erscheinen
würde. Dieses Element ist der Adel. Je nr.ehr wir in den germa-
nischen Staat eindringen und seines realen Wesens inne werden, um so
bedeutender erscheint uns die politische Funktion des Volksadels. Seine
Stellung beruht auf öffentlichem Verdienst. Wer der Nützlichste in der
Gemeinschaft ist, ist auch der Beste, und Niemand hat in diesen Jahr-
hunderten mehr gethan, was zum Wohle des Volkes dient, als der
Adlige. Sein Leben gehört dem öffentlichen Wirken; nicht zum Ge-
niessen und Gehorchen, sondern zum Handeln und Gebieten ist er ge-
boren. Adlige kämpfen an der Spitze der Volksleute, verteilen den
Acker, unterhandeln mit dem Ausland, sie reden vor allen in der
grossen Versammlung und pflegen deren Entschlüsse zu bestimmen.
Und nicht nur Angelegenheiten der Gemeinschaft fallen in ihren Bereich,
auch mit Einzelnen beschäftigen sie sich, indem sie fehdende Ge-
Voss, Republik und Königtum im alten Germanien, 1885 (in Wirklichkeit
1884), erschienen nach Einsendung des vorliegenden Aufsatzes an die Re-
daktion, giebt keinen Anlass zu einer Änderung.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 243
schlechter zur Versöhnung nötigen und unter Streitenden Recht sprechen.
Bei allen Völkern bestanden solche Herrschergeschlechter, noch ehe die
Versammlungen aus ihnen Einzelne zu Führern erkoren. Für einen
solchen Volksakt haben wir in der Gegenwart keine Analogie mehr,
und es ist daher schwer denselben richtig aufzufassen. Der Häuptling
empfing nicht seine Macht durch den Volksbeschluss, dieser Akt war
nicht ein Akt der Rechtsübertragung, der ihm eine staatliche Vollmacht
gegeben hfttte im Namen des Volkes zu handeln, sondern er bezeichnete
den herrschenden Mann, dem als Mitglied eines der bevorzugten Ge-
schlechter die Leitung der Gesamtheit zukam. Der Häuptling führte
nicht die Geschäfte des Volkes, weil dieses ihn für den Ersten erklärt
hatte und wollte, dass er es sei, sondern weil er in der That der Erste
war, weil er eine Stellung in der Gemeinde einnahm, die diese weder
geben noch nehmen konnte. Die persönlichen Eigenschaften, an welche
die Häuptlingswürde geknüpft wurde, waren noch in historischer Zeit
unbedeutend im Vergleich mit dem Gewicht der adligen Abkunft.
Der Gemeinde gegenüber war allerdings die Wirksamkeit der
Führer nur eine tbatsächliche Ihre Vorschläge an das Volk waren
Ratschläge, deren dasselbe rechtlich nicht bedurfte; durch ihr Beispiel,
ihr Wort, ihr Ansehen mussten sie die Volksleute bestimmen, uud selbst
der Befehlshaber des Volksheeres verdankte seine hauptsächliche Wirkung
noch seinem eigenen Verhalten. Aber wir dürfen über dieser rechtlichen
Lage nicht vergessen, dass die Völker ihre volle und sichere Handlungs-
fähigkeit erst durch ihre Führer gewannen. Ohne uns Häuptlinge,
sagte Segestes zu Varus, werden die Cherusker nicht wagen etwas zu
thun. So gross war die Bedeutung dieser Männer für den Zusammen-
halt der Menschen, die sich doch noch durch verwandtschaftliche Bande
verknüpft fühlten, dass ihr Tod zuweilen genügt hat, die politische
Existenz eines Volkes zu beendigen und dasselbe zur Unterwerfung unter
ein anderes Volk und zum Aufgeben der selbständigen Fortdauer zu
bewegen. Hätten jene Machthaber nur durch den Willen des Volkes
ihre Stellung erhalten, so würde unerklärlich sein, wie sich die Auf-
traggeber so stark an sie gebunden fühlten, dass ihre gewaltsam ver-
ursachte Abwesenheit zur Unthätigkeit zwang oder ihr Fall den Fall
des Staats bewirkte. Nicht zur Gültigkeit des Volksbeschlusses war ihre
Thätigkeit notwendig, nicht in ihnen bestand der Staat, aber sie waren
ein reales Bedürfnis, um einen Entschluss hervorzubringen und den Staat
zu erhalten. Deshalb musste auch die Würde bei bestimmten Familien
bleiben.
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244 W. Sickel
Die Unentbehrlichkeit der Leitung zeigt sich noch auf einer andern
Seite, die uns die natürliche Ratlosigkeit jener Menschen vergegenwär-
tigt und zugleich bestätigt, wie wenig aus der Menge des Volkes selbst
die Initiative zu Handlungen hervorzugehen pflegte, wie Fahren und
Geführtwerden uraltes und unerschütterliches Herkommen war. Re-
ligiöse Veranstaltungen, vorgenommen zur Vorbereitung von Volksbe-
schlüssen, lassen uns in die Stimmung der Masse blicken, in ihre Un-
sicherheit, ihre Unentschlossenheit und Planlosigkeit. Der Priester, der
Vermittler des Verkehrs zwischen Gott und Volk, zerschneidet einen
Zweig in Stäbchen, ritzt in sie Runen ein und wirft sie auf ein weisses
Gewand. Er hebt dreimal einen Stab auf und deutet seine Zeichen.
Fallen die Auslegungen günstig aus, so zögert die Versammlung dennoch,
sie lässt die Deutungen durch Vorzeichen beglaubigen. Vögel werden
beobachtet; heilige Pferde werden umhergeführt und wenn diese schnauben
oder wiehern, so geben sie den Menschen Selbstvertrauen und verleihen
ihnen Mut einen Entschluss zu wagen. Es ist nicht der Regierungsakt
selbst, der im Namen eines Gottes vollzogen wird, aber ihn entscheidet
der souveräne Volkswille, aber dieses souveräne Volk sucht in überir-
dischen Äusserungen Auskunft, ob es verhandeln und beschliessen solle.
Wie gross musste die Unschlüssigkeit der Volksmassen sein, wenn sie
sich in solchen festen Gestaltungen ausgeprägt hat ! Unter diesen Um-
ständen begreift sich leichter, dass Adlige als notwendige Lenker das
Volk leiten und ihm durch ihre eigene Thatkraft ermöglichen müssen
zu handeln.
Allein das Volk gebrauchte seine Häuptlinge nicht bloss, um die
Fähigkeit zu gewinnen sich zu entscheiden und etwa seinen Beschluss
ausführen zu lassen, sondern noch immer, obgleich es längst begonnen
hatte durch seine Versammlung sich selbst zu regieren, überliess es
ihnen eigene selbständige Handlungen vorzunehmen, die in ihrer Wirkung
den Volkshandlungen nicht nachstanden. Es gab freie Thaten der
Herrschenden, welche das Volk gelten Hess, eigenmächtige Entschliess-
ungen in öffentlichen Angelegenheiten. Wenn etwa ein Häuptling den
Acker verteilte, einen Freien wehrhaft machte oder mit einem Volke
einen Bündnisvertrag abschloss, so mochte seine Handlung nicht gerin-
geren Erfolg haben, als wenn die Gemeinde selbst über sie beschlossen
hätte. Die Selbstentscheidungen der Leiter waren allerdings beschränkt,
aber die Schranke entsprang nicht ihrem Willen, sondern ihrem Können.
Dieser Umstand ist von hoher Bedeutung.
Von dieser Art war die Funktion des Häuptlings. Er war nicht
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 245
darauf beschränkt Volksbeschlüsse zu veranlassen und zur Ausführung
zu bringen, sondern so stark war noch das angeborene Selbstvertrauen,
welches er durch den altererbten unbestrittenen Besitz der vorwaltenden
Stellung erworben hatte, und so gross war noch die Fügsamkeit und
Anhänglichkeit der Volksleute, dass er vermochte aus eigener Macht
Yolkssachen mit voller Wirkung zu erledigen. Und diese allgemeine
öffentliche Thätigkeit stand jedem Häuptling zu. Der Inhalt der Häupt-
lingsmacht, der in der Urzeit alles öffentliche Thun von Volkshäuptern
nmfasst hatte, war fast noch ungeteilt geblieben. Diese unbestimmte
Allgemeinheit der socialen Wirksamkeit ist es, die das Wesen des
Häuptlings charakterisiert; wir würden dasselbe verkennen, wenn wir
es durch die Aufzählung einzelner Seiten der Thätigkeit bestimmen
wollten. Es gab keine Kriegshäuptlinge neben Friedenshäuptlingen,
keine Volksberater neben weltlichen Richtern für die Volksversammlung.
Allerdings war eine Ausscheidung einzelner Funktionen begonnen. Die
obrigkeitlichen Befugnisse des Priesters griffen jedoch in die Staatsregie-
rung nicht unmittelbar ein, sondern waren auf das sacrale Gebiet be-
schränkt; seine Strafrechtspflege, die er im Namen des Gottes übte,
enthielt ein Recht zu gebieten und unterschied sich daher von der
weltlichen Rechtspflege, welche mit Vermittelung von Vergleichen ange-
fangen hatte und bei der in Folge dessen öffentliche Bussen aufgekom-
men waren. Die Gefahr einer fortschreitenden Absonderung weiterer
Aufgaben, welche die Häuptlinge entkräftet haben würde, wurde ver-
mieden, wo anstatt der mehreren Führer der älteren Zeit ein einziger
an die Spitze des Volkes trat. Derselbe Mann, der alle im Frieden
leitete, befehligte sie jetzt auch in der Zeit des Krieges. Es war eine
höhere Auffassung, dass ein einheitlicher Wille das Ganze lenkte, aber
an sich wurde das Wesen der Stellung durch die Einsetzung nur eines
Oberhaupts nicht verändert. Jedoch auf die Dauer wurde die Gewalt
des Einen leichter eine andere als die Mehrerer, denn seine Macht
war in wie ausserhalb der Volksversammlung eine weit grössere, und
ihm, der ohne seines Gleichen dem Volke gegenüberstand, war eine
Überlegenheit über die Volksleute gegeben, der sie sich thatsächlich
mehr und mehr unterwerfen mochten. Kein Volksmann war für sich
stark genug den Anforderungen des Königs zu widerstehen. Dieser
Fortschritt der Herrschaft ist, wie schon Tacitus bemerkt, auch darin
zu Tage getreten, dass Könige Freigelassene, die sonst eine niedrige
Stellung einnahmen, nicht nur über Freie, sondern selbst über Adlige,
die doch vormals das Volk mitgeleitet hatten, zu erheben vermochten.
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246 W. Sickel
Schon zeigt sich also die Bedeutung von Königshof und Königsdienst
und jene dynastische Gesinnung, welche die Macht zu eigenem Vorteil
ausbeuten will.
Es ist ein merkwürdiger Kontrast, dieses Zusammenwirken der
zwei artverschiedenen Faktoren, aus denen das politische Leben des
Germanen entspringt, das rechtliche Herrschen und das faktische Folgen,
das Regieren und Geleitetsein. Das Volk war souverän, und kein
Souverän kann allmächtiger sein, als dieser es war; keine der Hand-
lungen, die es vornahm, war in ihrer Rechtsgültigkeit durch einen be-
stimmten Inhalt oder durch die Einhaltung gewisser Formen bedingt
und keine bedurfte einer vorgängigen Begutachtung oder nachträglichen
Genehmigung Einzelner — aber noch bestand in diesen sich selbst re-
gierenden Völkern eine ältere Gewalt, eine Macht von socialer Natur.
Das Walten des Häuptlings geschah aus eigener Kraft, er war
noch nicht ein Beamter der Gemeinde geworden. Wie der Hausherr
über die Seinen auf Grund einer Gewalt, die er nicht vom Volke ab-
leitete, herrschte, wie der Priester ohne Volksauftrag gebot und kraft
göttlicher Gewalt sein Urteil vollstreckte, so besassen die Geschlechter
eine Autorität, die ihnen kein Volksbeschluss zu entziehen vermochte.
Wohl war der Häuptling wie jeder Volksmann der Gemeindeversamm-
lung als dem Organ des Souveräns unterworfen, aber er erwartete
freiwillige Folgsamkeit und war gewohnt sie zu linden. Er war in der
That mehr als der bloss überredende Leiter der Gemeinde.
Die Einheit solcher Gegensätze ist offenbar ein Übergangsstadium.
Mit dem Antagonismus von Volksregierung und Adelsmacht ist nicht
sowohl die Möglichkeit als vielmehr die Notwendigkeit einer Verände-
rung dieses Zustandes gegeben. Denn jene Eintracht, die unerlftssliche
Bedingung des alten politischen Lebens, war auch ohne die Absicht die
Regierungsform zu ändern unhaltbar, weil das Volk anderes erstreben
musste als der Adel, und der Mangel des Bewusstseins dieser Lage bei
den Beteiligten war hierfür völlig gleichgültig. Wer von dem geschil-
derten Zustand in die Zukunft blickt, von diesen entwicklungsfähigen
und entwicklungsbedürftigen Bestandteilen des volksstaatlichen Daseins,
der erkennt leicht, dass eine Änderung der umfassendsten Art bevorsteht,
die früher oder später eintreten mag, aber zu irgend einer Zeit ein-
treten muss, oder das Leben wäre geschichtslos verlaufen. Die Ver-
änderlichkeit der Verfassung ist nicht ein Zeichen der Schwäche, sondern
der Jugendlichkeit derselben.
Die Neuerung selbst kann den einen wie den andern Faktor be-
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 247
treffen, sowohl das Volk als der Fohrer kann der veränderliche Teil
sein, aber es ist ein innerer Zwiespalt, den der dargelegte Znstand
enthalt: eine Versammhing, welche die gegebene Gegnerin des Häuptr
lingtnms, and der Häuptling, welcher der geborene Widersacher des
Gemeinderechts ist; jene Versammlung, die eine rechtliche Vereinigung
mit ihren Häuptern sucht, und diese Häupter, denen der Trieb sich ihr
gegenüber rechtlich selbständig zu machen eingeboren ist, sie müssen
zu einer Auseinandersetzung gelangen, in der sie einen vollendeteren
Ausdruck für ihr gegenseitiges Verhältnis gewinnen. Diesem Streit sind
die Teilnehmer ohne ihre Wahl, durch ihre Geburt zugeteilt: die zwei
Kräfte unterliegen ihrer Natur nach verschiedenen Tendenzen. Der
Volkswille, fortgesetzt gebraucht, * muss an Stelle des socialen Bandes,
das ihn mit seinem Führer verbindet, ein rechtliches setzen, denn er
müsste seine Natur verleugnen, wenn er ertragen könnte, dass ein ge-
borener Herrscher die Menschen leitet, der mehr Volksherr als Volks-
diener ist, der zeitlich unbestimmt und inhaltlich schrankenlos waltet,
der allen neuen Aufgaben gewachsen ist und bereit ist alle zu über-
nehmen. Der Volkswille muss danach verlangen, dass seine Vorsteher
ihre Befugnisse üben auf Grund der Erteilung einer Vollmacht und im
Namen der Gemeinde, dass die Dauer ihrer Thätigkeit begrenzt und
der Umfang ihrer Geschäftsführung eingeschränkt wird, indem die ver-
schiedenen Aufgaben unter mehrere Bevollmächtigte verteilt werden, und
schliesslich muss er ihr Handeln kontrollieren wollen. Auf der andern
Seite hat der Führer die Neigung, die allgemeine Leitung des Volkes
aus einer socialen zu einer rechtlichen umzubilden. Sein Regiment,
das seine Vorfahren besessen haben und dessen Dasein noch unentbehr-
lich ist, um den politischen Verhältnissen Stetigkeit zu verbürgen, besitzt
noch einen Umfang und eine Beständigkeit, dass es nur einer günstigen
Zeit zu harren scheint, um zur rechtmässigen Herrschaft zu werden. Noch
mag der Häuptling sicher sein, dass das Volk ihm folgt, wohin er es führt;
seine allgemeine Wirksamkeit befähigt ihn eine steigende Geschäftigkeit
zu entfalten, die sich jedem neuen Bedürfnis anpasst, jede neue Auf-
gabe erfüllt, und die Freiheit der Bewegung, die ihm das Leben ge-
stattet, macht es ihm möglich durch eigenmächtiges Handeln Ordnungen
hervorgehen zu lassen, die für ihn eine Rechtssphäre neben der des
Volkes begründen. Fügen sich die Volksleute in das Geschehene, so
kann durch die reale Geltung solcher Machtäusserungen das Selbstbe-
stimmungsrecht der Gemeinde eingeschränkt und durch Gewöhnung ein
gewisses Verhalten rechtliche Pflicht werden, und um so mehr wird
Wettd. Zeittchr. f. Gesch. u. Kunst. IV, III. 18
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248 W. Sickel
durch das Machtgebiet der Gemeindevorsteher die Selbsttätigkeit der
Gemeinde geschmälert werden, je seltener eine Regierungsversanimlung
gehalten wird. Wie viel Hessen eine oder zwei Versammlungen in jedem
Jahre zu thun übrig ! Die Entwicklung dieses Faktors wird Minderung,
Verwandlung oder Aufhebung des Gemeinderechts sein.
So hatten einst Häuptlinge die Vorfahren derjenigen geleitet, von
denen die Herrschaft der Merovinger ihren Ausgang nahm, auch sie
hatten in einem Staate gelebt, der jene zwei Kräfte in sich geborgen
hatte. Aber war dies Gemeingut unseres Altertums der äusserste Höhe-
punkt, bis zu dem sie gelangt sind, oder gab es noch einen späteren?
Haben sie sich noch eine Zeit lang in der Bahn der republikanischen
Freiheit weiterbewegt, ehe sie die Richtung auf das Königsrecht ein-
schlugen? Und mit welchem Erbteil zweigte sich das Urvolk der Me-
rovinger von seinem Stammvolk ab ? Wir müssen anerkennen, dass die
Entscheidung ungewiss ist. Es sind wohl nur drei Notizen, an die wir
uns hier halten könnten, Notizen, die zwar gute germanische Züge
wiedergeben, die jedoch grade auf die Punkte, auf die es uns hier am
meisten ankommen muss, nur ein geringes und überdies etwas unsicheres
Licht werfen. Wir erfahren, dass die alten Salier während der Wan-
derzeit noch unter Vielherrschern standen, dass sie dann jenseit des
Rheins sich in Königreiche teilten, in denen alle Fürsten einem und
demselben Adelsgeschlecht angehörten. Spricht die Dauer der Vielherr-
schaft nicht für eine frühe und beträchtliche Weiterbildung der Volks-
verfassung, so fällt hierfür auch die Einführung des Königtums nicht
ins Gewicht, weil ihr die Volkseinheit, soviel wir sehen, nicht im Inte-
resse allein des Volkes, sondern eher des Adelsgeschlechts, geopfert
wurde. Zwar erkoren die Völker noch ihre Könige, aber was bedeu-
tete dieser Akt? Und war die Wahl ein Teil des Rechts den Staat
zu regieren oder hatten sich Wahlrecht und Regierungsrecht geschieden
und behauptete sich etwa noch jenes, während dieses erloschen war? l )
Wir wissen es nicht. Es liegt eine unübersehbar lange Reihe staat-
licher Entwicklungen zwischen dem Freistaat, den Tacitus schildert,
und der ältesten erkennbaren Ordnung des Merovingerstaats. Wir
finden hier sofort, bei dem ersten Auftreten in der Geschichte, das
Wesentliche fertig vor, der Kampf der Faktoren ist beendigt und mit
■) Gregor 2, 9 und Gesta Francorum Kap. 4, vergl. unten. Eine
ribuarische Vielherrschaft, die mein angeführter Aufsatz S. 28 erwähnt, er-
kennt auch an Howorth, The Journal of the anthropological Institute XIII,
1884, S. 225.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 249
sicherer Ruhe geht das Königtum seinen Weg inmitten der gährenden
Gesellschaft. Der Urzustand dieses Staats, über den unsere historischen
Quellen nicht hinaufreichen, der Zustand des fünften und sechsten Jahr-
hunderts ist es, den wir dem altdeutschen Staate gegenüberstellen.
Die Staatsverfassung ist monarchisch geworden. In dem Leben,
das die Zeitgenossen umgiebt, kehrt in vielen und grossen Rechtswir-
kongen der König als das alleinherrschende Element wieder. Wir
finden dasselbe im Heer, im Rechtsschutz, in der Friedensbewahrung,
wir entdecken es im Auswärtigen und in den Regierungsämtern. Und
diese Rechte sind das eigene erbliche Recht eines Einzelnen, der wegen
des Gebrauchs, den er von ihnen macht, von Niemandem zur Rechen-
schaft gezogen werden kann. Das ist Monarchie.
Das Recht auf den Besitz dieses Herrscherrechts gehört dem
merovingischen Geschlecht, das Volk ist nicht befugt die Verbindung zu
lösen. Das Monarchenrecht, das der Regent inne hat, ist ein völlig
anderes, als in der Gegenwart. Der Merovinger hat sein öffentliches
Individualrecht als ein subjektives Eigentum. Dieser folgenschwere
Rechtssatz tritt uns mit unverkennbarer Deutlichkeit entgegen in der
Thronfolge, die eine wirkliche Erbfolge ist, und in der freien Disposition
des Monarchen über seine Befugnisse. Der Staat ist ein durch Erb-
recht teilbares Gut wie ein anderes Besitztum, und die Berechtigungen
sind dem individuellen Willen des Regierenden unterworfen wie ein
anderes Besitztum. Die Rechtssätze, welche über die Wiederbesetzung
des Thrones entscheiden, stehen mit denen, welche die Ausübung des
Inhalts des Monarchenrechts bestimmen, in innerem, genetischem wie
positivem, Zusammenhang, sie sind die grössten Konsequenzen einer und
derselben rechtlichen Auffassung. Bringen wir uns hier die freie Ver-
wendbarkeit der Rechte näher zum Bewusstsein. Aus dem Satz, dass
die zu Recht bestehenden Befugnisse gemäss ihrer subjektiven Natur
subjektiv willkürlicher Ausübung überlassen sind, folgt unter Anderem,
dass das Verfassungsrecht einen weiteren Faktor für die Bildung des
Staatswillens als den König nicht kennt. Denn wenn der Souverän
nicht rechtlich allein handeln dürfte, würde er nicht mehr das Recht
haben seinen Willen frei zu fassen und frei zu äussern. Es ist eine
andere Seite dieser Eigenschaft des Königsrechts, dass eine Sonderung
in der Königsgewalt nach Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung,
welche etwas anderes wäre als eine thatsächliche oder eine verwaltungs-
massige Differenzierung, nicht durchgeführt ist. Das Verordnungsrecht
des Königs ist eine Äusserung seiner Regierungsgewalt und steht daher
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250 W. Sickel
nicht unter besonderen Rechtssätzen. Wohl kann es ein Verwaltungs-
recht geben, aber dasselbe vermag nur Behörden und Unterthanen, nicht
den Monarchen zu binden; wohl giebt es Gesetze über staatliche An-
gelegenheiten, aber sie treffen nicht den König mit verpflichtender Kraft,
eine Gesetzgebung über die Königsgewalt giebt es nicht. So ist, da
die Verfassung keine Rechtssätze enthält, welche die Behörden bestim-
men, durch welche der König verwaltet, sondern lediglich der Satz gilt,
dass der König verwaltet, die ganze Verwaltung ein freies Mittel des
Königs, dem die volle Befugnis verbleibt, seine Geschäfte selbst zu führen
wie Ämter einseitig zu bilden, abzuändern und aufzuheben. Die ganze
Idee einer Verfassungsgesetzgebung wäre diesen Menschen fremd und
unfassbar gewesen.
Ein merkwürdiger persönlicher Staat! Aber entspricht dem Ab-
solutismus in der Regierung ein Absolutismus in der Verfassung ? Durfte
der Monarch das Bereich seiner Herrschaft selbst bestimmen, so würde
ihm mit dieser Kompetenz über seine Kompetenz die vollkommene Des-
potie gegeben sein. Hier ist der entscheidende Punkt, welcher die
Monarchie zu einer verfassungsmässigen macht. Der Merovinger waltet
nicht nach seinem Willen über das ganze Lebensgebiet, sondern der
Umfang seiner Gewalt ist ein gemessener, nur innerhalb der Grenzen
seiner Macht herrscht er frei, nur innerhalb seiner Zuständigkeit ver-
pflichtet sein rechtlicher Wille den ünterthan. Mit dieser Abgrenzung
der Staatsgewalt hat es das Verfassungsrecht allein zu thun. Wer
könnte jedoch das, was der König auf Grund der von ihm besessenen
Rechte thun, was er gebieten, verbieten, anordnen darf, positiv be-
stimmen? Es ist ein unerschöpfliches Gebiet, das sich zwar andeuten
lässt, dessen Begrenzung aber nur durch Aufsuchung der Seiten des
Lebens gefunden werden kann, von denen der König ausgeschlossen ist.
Vor allem sind es zwei Rechte, die am meisten dem Missbrauch aus-
gesetzt sind, welche seine Herrschaft nicht enthält, absolute Gesetz-
gebungsgewalt und Besteuerungsgewalt. Hätte der König das Recht
nach seinem Willen das Recht zu bestimmen, so würde er ja ein un-
umschränkter Monarch sein. Diese oberste, mächtigste Gewalt, die der
Staat haben kann, ist ihm versagt. Die Rechtsbildung im Allgemeinen
ist nicht Aufgabe der Staatsgewalt. Der Individualwille des Königs
kann kein Recht setzen, durch welches das Privatrecht einschliesslich
der Privatklagen und des Privatstrafrechts normiert würde. Er kann
nicht befehlen, dass Ehegatten in Gütergemeinschaft leben, das Weib
gleich dem Manne erben, die Privatstrafen aufhören sollen. Wohl
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 251
kann er eine Redaktion veranlassen und zu diesem Zweck die Rechts-
kundigen auswählen, welche das Recht weisen sollen, damit es für alles
Volk aufgezeichnet werde, aber hier liegen nicht Rechtssätze vor, welche
deshalb gelten, weil der König sie will. Ferner ist die Gewalt des
Staats, welche die gefährlichste von allen ist, die Besteuerungsgewalt,
nicht vorhanden, weil sie keine Bedingung für die Erhaltung eines
Staates ist, der die Unterthanen persönlich das leisten lässt, was er
bedarf, ohne ihnen für die Leistung eine Entschädigung zu gewähren.
Der König kann also keine Auflagen nach seinem Wunsche machen, er
darf nicht das Privatvermögen nach seinem Ermessen für sich in An-
spruch nehmen, indem er verordnet, dass ihm der Gutsbesitzer einen
Teil seines Gewinns oder der Kaufmann einen Teil seines Erwerbes zahle. 1 )
Dies waren die grössten Schranken der königlichen Gewalt. Was
garantiert ihre Einhaltung? Die Notwehr des öffentlichen Rechts. Es
besteht kein anderes rechtliches Mittel, um die Staatsgewalt in ihren
Schranken zu halten, als das Recht des eigenmächtigen Widerstandes.
Fordert der König einen andern als den verfassungsmässigen Gehorsam,
so braucht ihn der Unterthan nicht zu leisten, und wendet der König zur
Durchfahrung seines widerrechtlichen Willens Gewalt an, so kann der
Unterthan Gewalt mit Gewalt beantworten, und auch die thun nicht
Unrecht, die ihn in der Verteidigung seiner Rechte unterstützen. Diese
Gewähr der Verfassung war wirksam, so lange der Herrscher kein
stehendes Heer besass.
In diesem Staate hat der Gedanke des Volkskönigtums keinen
Raum, kein rechtlich wirksames Dasein mehr. Die Idee ist so völlig
erloschen, dass sie auch in den Königreichen, deren Unterthanen zu-
fällig ein Volk ausmachten, nicht zurückkehrt, nur in dem Volksher-
zogtum kann der Volksgedanke noch versuchen sich zur Geltung zu
bringen. Das Königreich ist ein persönlich bedingter Staat, dessen
Dauer rechtlich auf der des Geschlechts und dessen Einheit auf dem
Dasein nur eines Erben beruht. Es ist die Person des Königs, dieser
einzelne Mann, dem die Unterthanen angehören, dem sie huldigen und
dienen, dem sich Besiegte unterwerfen und durch dessen Willen ein
Freigelassener Staatsgenosse wird; er ist es, der die Individuen zur
') Von den schlechthin unterwürfigen Worten, die Gregor 2, 27 den
Kriegern, quorum erat mens sanior, in den Mund legt, sagt Monod zu Jung-
hans 1879 S. 128: sont sans doute une inventüm mcäheureuse du gatto-romain
Gregoire. Wie dem auch sei, für eine absolute Staatsgewalt geben sie keinen
Beweisgrund ab.
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252 W. Sickel
staatlichen Gemeinschaft verbindet. Er beherrscht sie unmittelbar. Für
ihn sind Volk und Geschlecht, Dorf und Mark nicht vorhanden, er be-
dient sich solcher Verbände für die Zwecke seiner Verwaltung nicht,
sondern zieht die Unterthanen direkt mittels seiner eigenen Werkzeuge
zur Verwirklichung seiner Aufgaben heran, und die persönlichen Leis-
tungen, die er von ihnen fordert, machen es ihm leicht, sie wie eine
Summe gleichartiger Wesen zu behandeln, so lange die Leistungen nicht
besondere Eigenschaften voraussetzen. Er ist ihr Herr. Er ist der
Herr schlechthin, denn er herrscht über den grössten und allgemeinsten
Verein, und Jedermann weiss, wer gemeint ist, wenn man von Gesetzen.
Aufträgen, Kriegsleuten oder Besitzungen des Herrn spricht. l )
Die Gegenstände, auf welche sich die Herrschaft erstreckte, waren
zahlreich und bedeutend. Eines der wichtigsten Rechte war das auf
militärischen Dienst; wie hoch das militärische Interesse noch immer
geschätzt wurde, lehrt uns der Rechtssatz, dass der Unterthan als
solcher wehrpflichtig war. Das Militärrecht ist Königsrecht. Auf
Grund desselben bestimmt daher der König die auszuhebende Mann-
schaft, er beruft sie ein, setzt ihre Formation fest, wofür er natürlich
seine eigenen Verwaltungsbezirke verwendet, und bestellt die Anführer:
übernimmt er selbst den Oberbefehl, so ist es seine freiwillige Hand-
lung. Nicht minder steht seine Rechtsprechung in unbestrittener Gel-
tung. Auch sie ist ganz Königsrecht. Er richtet also Alle, das
salische Gesetz sieht sich nur genötigt der falschen Anklage bei ihm
mit einer Strafbestimmung entgegenzutreten, aber er richtet als König.
Sein Richten ist mithin nicht ein Richten im Sinne der Gerichtever-
fassung, sondern eine Rechtspflege im Sinne der Regierung, und als
Regent fungiert er auch hier ohne eine Garantie der Gerechtigkeit. Er
fällt demnach seinen Machtspruch gültig zu jeder Zeit, an jedem Orte,
in jeglicher Rechtssache; er ist selbst und allein Urteiler, und wenn er
beliebige Personen um ihre Meinung fragt, so ist er an ihren Rat nicht
gebunden; da ihm bewiesen wird, er sich von der Rechtmässigkeit
•) Ein Wort wie dominus form. Ander. 37 und Gregor 2, 42; 3, 22:
7, 38 oder dominium das. 2, 27 ist natürlich auch von anderen Personen
und Verhältnissen gebraucht als von dem König und dem Königreich, aber
dort setzt es eine nähere Beziehung voraus. Dominicwi ist nach römischem
Vorgang seit dem salischen Gesetz für reghut gebraucht, das ist instruktiver,
weil deutlicher; dass es lex Alamann. 32 oder Indic. Arnon. S. 17, Breves
Notitiae S. 33 (Keinz) für herzoglich steht, ist der in Sybels Zeitschrift 52.
407—490 dargelegten künigsartigen Natur des Volksherzogs gemäss.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 253
des Anspruchs überzeugen will, so steht ihm frei die Mittel zu be-
stimmen, die ihn hierfür geeignet dünken, der Prozess vor ihm wird
ohne den Formalismus, den das Yolksrecht fordert, verhandelt, der
Königsprozess kennt keinen Formfehler, wohl aber ein Fragen und
Untersuchen seitens des Königs; endlich darf er nach Billigkeit ent-
scheiden, weil kein Rechtssatz über ihm steht, der ihn verpflichtete
den Rechtssatz zu .suchen, den er zur Anwendung zu bringen hätte.
Auf diese Weise befreit sich hier der Prozess von der Thätigkeit der
Parteien und wird in höherem Masse als früher zum öffentlichen Recht.
So wichtig war diese Thätigkeit des Königs, dass für ihre geschäftliche
Behandlung, insbesondere auch für die Beurkundung des Urteils in der
Kanzlei, in dem Pfalzgrafenamt eine besondere Behörde errichtet wurde.
In der Verwaltung des Innern nimmt die Friedensbewahrung die her-
vorragendste Stelle ein; der König realisiert seinen Schutz abwehrend
und vorbeugend, aufhebend und strafend. Im Auswärtigen sind die
staatlichen Akte Akte des Königs. Er sendet und empfangt Gesandte,
schliesst Verträge 1 ), beginnt und beendigt den Krieg, und die Erobe-
rungen, die er macht, sind nach seinem Willen Erweiterungen seines
Landes. Kein Geschlecht, kein Einzelner darf mehr einen friedlichen
oder feindlichen Verkehr mit dem Auslande unterhalten, der in diese
Machtsphäre des Königs eingriffe. Auf dem Gebiete des Vermögens-
rechts kann es den Rechtsbegriff des Fiskus nicht geben, und Staatsgut
und Privatgut müssen eine Einheit bilden, nicht weil die Scheidung
beider Vermögensmassen zu schwierig gewesen wäre, sondern weil so
die Konsequenz des Monarchenrechts war; es hiess nur den Begriff
dieses Königtums in das Finanzwesen einführen, wenn der König als
Herr und als Individuum nicht unterschieden wurde, denn der König
war nicht Organ, sondern Eigentümer der öffentlichen Gewalt. Er ver-
wendet deshalb die pekuniären Erträge seiner Herrscherrechte ebenso
nlr Privatzwecke, wie er die Einkünfte aus seinem Privatgut für den
öffentlichen Aufwand verbraucht. Der Umstand, dass alles Gut zu
seiner beliebigen Verfügung steht, bestätigt nur die Freiheit seines
übrigen Handelns, die hier zuerst zu Veräußerungen öffentlicher Rechte
vorgeschritten sein mag. Es war eine glänzende finanzielle Lage, in
der sich die alten Merovinger befanden. Ihr Grundbesitz war der
grösste im Lande ; die Einnahmen, die sie aus den Strafgeldern bezogen,
müssen sehr beträchtlich gewesen sein, da sie zu deren Erhebung meh-
■) Schon Childirich, Gregor 2, 19.
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264 W. Sickel
rere Diener bei jeder Volksgerichtsstätte zu bestellen pflegten; Gebühren,
Zölle, Landabgaben und Geschenke standen ihnen zu Gebote ; sie hatten
das Recht auf ihren Reisen unentgeltlich bewirtet zu werden, und diese
allgemeine Pflicht zu Naturalleistungen ist auch von ihren Dienern in
Anspruch genommen. Nur eine Erwerbsart fehlte, aber es war gerade
die, welche die spezifisch staatliche ist, die allgemeine Steuer, weil die
Staatsthätigkeit damals ohne Zwangsbeiträge auszuführen war. Unge-
achtet dieser günstigen Verhältnisse, der grossen Einnahmen und der
geringen notwendigen Ausgaben, hat die freie königliche Wirtschaft,
welche nach Belieben und zu persönlichen Zwecken ausgiebt, binnen
kurzer Zeit dahin geführt, dass ein Merovinger den Fiskus für verarmt
erklären konnte, — die natürliche Folge der verfassungsmässigen Finanz-
wirtschaft jener Zeit.
Diese seine Rechte vermochte der König nicht wahrzunehmen,
ohne Gehülfen zu benutzen, aber die Einrichtungen, die er zu diesem
Zweck getroffen hat, sind von grösserer Einfachheit, als man bei der
Fülle der Befugnisse erwarten sollte. Der Staat in seiner obersten
Aktion stellt sich am Hofe dar. Hier leben zahlreiche Männer im
Dienste des Königs, dem das Streben nach Besitz, Genuss und Stand,
das sich der Menschen bemächtigt hatte, leicht gemacht hat, viele an
sich zu fesseln. Der Hof war ein Feld des Ehrgeizes, denn wer
jetzt eine grosse Laufbahn machen wollte, war an den König gewiesen,
der Ehren, Ämter und Reichtümer verteilte. Dort wurden Söhne der
ersten Familien erzogen, um befördert zu werden; dort waren die
Freuden der Geselligkeit, der Tafel, der Pracht. Freie und Unfreie,
Germanen und Romanen, ohne Rücksicht auf Geburt und Nation,
sammeln sich dort und stehen dem Herrn ganz zu Gebote. Als alter-
tümlichsten Bestandteil in diesem Kreise bemerken wir das Gefolge:
Männer, die dem Könige geschworen haben treu und dienstfertig zu
sein, die er schützt, unterhält und belohnt, Diener, die fast ohne Staat
nur für den Herrn leben. Alle diese Hofleute sind für den König nur
ein Mittel zu regieren ; er beruft sie, damit sie ihm raten, er verwendet
sie als Boten und als Vertreter, er benutzt sie im Hause und im Staat.
Die Selbstregierung läuft Gefahr zu einer Palastregierung zu werden,
gegen welche die Beteiligung der Provinzialbeamten an der Leitung der
Geschäfte vielleicht ein Gegengewicht bilden wird. Von diesem Centrum
des Staats sieht sich der Unterthan als solcher ausgeschlossen.
Verlässt der Unterthan den Königshof, so bleibt ihm doch die
Thätigkeit des Königs gegenwärtig, da die umfassende Wirksamkeit
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 255
demselben nicht mehr gestattet, jede Angelegenheit persönlich zu ent-
scheiden. Während er am Hofe grosse und kleine Sachen selbst zu er-
ledigen gewohnt blieb nnd sich damit begnügte, sich faktischer Geholfen
von Fall zu Fall zu bedienen, konnte er die vielseitige nnd stetige Ar-
beit in den Provinzen nicht ohne ständige Beauftragung und rechtlichen
Beistand bewältigen. Da er jedoch nur durch das physische Nicht-
können gezwungen worden ist, Beamte im Lande anzustellen, so hat er
sich nicht der rechtlichen Möglichkeit begeben, ein anderes Mittel zur
Realisierung der übertragenen Aufgabe zu gebrauchen. Wie ein jeder
Gegenstand, der zum Inhalt der königlichen Herrschaft gehört, mög-
licher Inhalt eines Amtes ist, so ist auch ein jeder, der gewöhnlich von
Beamten besorgt wird, möglicher Gegenstand persönlicher königlicher
Vornahme oder besonderer kommissarischer Erledigung. Alle diese Be-
amten führen den Befehl des Königs aus. Er stellt sie an, instruiert,
beaufsichtigt sie, nur ihm schulden sie Dienst und sind sie verantwort-
lich; die Anstellung ist widerruflich und das Entlassungsrecht unbe-
schränkt; es sind keine rechtlichen Eigenschaften vorgeschrieben, die
derjenige besitzen musstc, dem der König einen Teil seiner Arbeit über-
lassen wollte: um zum königlichen Beamten ernannt zu werden, musste
man weder ein Freier noch ein Franke sein. Aus der Verbindung mit
der Hofregierung sind die Provinzialbeamten nicht völlig abgelöst; der
König pflegte solche zu sich za berufen, um gleich den Hofleuten thätig
zu werden, Versammlungen, die, weil sie den Willen des Königs be-
stimmen, den Schein hervorrufen können, als ob dieser Wille rechtlich
nicht frei herrsche. Und doch kann über den beratenden Charakter
der Beamtenversammlungen ebenso wenig ein Zweifel sein, als über den
einer Versammlung von Hofleuten. Die Beamten üben ihre Funktion
weder als Individuen noch als eine Klasse des Volkes, keiner wird Mit-
glied des Königsrats durch Abkunft oder Reichtum, sondern sie sind
thätig als Diener des Königs, deren Machtstellung lediglich von dem
Herrn abhängt und daher mit dessen, nicht mit Interessen der Gemeinde
verknöpft ist. Die Berufenen sind infolge davon auch in kein beson-
deres Verhältnis zu den Volksversammlungen getreten. Sie haben die
Pflicht, Rat zu erteilen; sie bilden weder eine selbständige Verwal-
tungsbehörde, noch einen Gerichtshot aber sie dienen dazu, die Einheit
der Reichsverwaltung zu verstärken.
Die Provinzialverwaltung war einfach wie die Verfassung und
einheitlich wie sie. Da die später erworbenen Länder dadurch, dass
ihnen die im alten Staate geltende Unterthanenpflicht auferlegt wurde,
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256 W. Sickel
in die politische Gemeinschaft aufgenommen waren, war kein Grand,
ihnen eigene Einrichtungen zu belassen oder zu erteilen. Das haupt-
sächliche Mittel der königlichen Regierung war die Grafschaft. Das
ganze Königreich zerfiel seit vorhistorischer Zeit in Statthaltereien,
welchen ein Einzelbeamter vorgesetzt war, den der Dienstherr mit
einer beträchtlichen Anzahl seiner Regierungsrechte ausgestattet hatte.
Er sollte die Truppen seines Bezirks anfahren, für Frieden sorgen, pri-
vate Rechtsansprüche durch Pfändung des Schuldners befriedigen, die
Polizei handhaben und fiskalische Einnahmen erheben. So war er ein
vielbeschäftigter Mann, dem der Unterthan oft begegnete und bei dessen
Verwaltung er nicht unbemerkt lassen konnte, dass es sich lediglich um
Rechte des Königs handle, wo ohne Grafschaftsversammlung und unab-
hängig vom Volke für den König und auf dessen Befehl verwaltet
wurde. Neben diesem mächtigen Regierungsbeamten sah das sechste
Jahrhundert noch zwei Beamte des Königs, welche ihre Einführung
fiskalischen Interessen verdankten. Der eine, der Sacebaro, repräsen-
tierte die königliche Gewalt an einer Stelle, wo sie sonst ganz unver-
treten gewesen sein würde, im Volksgericht. Er hatte den Auftrag
dort anwesend zu sein, um von den Personen Kenntnis zu nehmen,
welche dem König ein Strafgeld schuldig wurden, und diese Bussen
hatte er zu erheben. Allerdings durfte das Geld auch gültig an den
Grafen gezahlt werden, und man würde daraus schliessen mögen, dass
er dessen Beamter war, wenn wir nicht wüssten, dass er ursprünglich
ein unmittelbarer Königsbeamter war und dass er die Stellung eines
Unterbeamten der Grafschaftsverwaltung erst später eingenommen hat.
Das andere Amt ist das des Domesticus, unter welchem ein Komplex
des zerstreuten Domänenbesitzes vereinigt war. Der Zweck des Amts
war nicht das Bedürfnis, den Gegensatz der öffentlichen Verwaltung and
der privaten Guts Verwaltung zum Ausdruck zu bringen, sondern die
Trennung von der Grafschaft war im praktischen Wirtschaftsinteresse
erfolgt, um dem Krongut mit. seinen Leuten einen von den Ansprüchen
der Provinzialregierung ungestörten Wirtschaftsbetrieb zu sichern. Der
Domesticus hatte keine militärische Aufgabe, damit seine Thätigkeit
nicht durch den Krieg unterbrochen würde; er übte eine Gerichtsbar-
keit über die Hintersassen und erhob öffentliche Einkünfte. Für die
Sicherheitspolizei bildete jedoch die Domäne, wie ein Polizeigesetz im
sechsten Jahrhundert ausdrücklich festgestellt hat, keinen eximierten ge-
schlossenen Bezirk.
Inmitten der einförmigen königlichen Landesverwaltung bestand
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 257
eine merkwürdige Anomalie. Während das öffentliche Dasein von dem
Königtum durchdrangen war, nahmen die Gerichte eine von ihm un-
abhängige Stellung ein. Die Zeugnisse, welche vorliegen, lassen keinen
Zweifel über die Thatsache, dass zwischen Volksgericht nnd König kein
Zusammenhang war, eine Thatsache, die dadurch erklärlicher wird, dass
der Kreis der Gerichtsgeschäfte auf Privatrechte beschränkt und ein
Gemeinsinn von staatlicher Bedeutung hier nicht zu äussern war. Grund-
lage für die Gerichtsverfassung war die alte Hundertschaft. Der Vor-
sitzende war ihr Beamter und die Bachinburgen, welche das Gemeinde-
urteil vorzubereiten hatten, ihre Vertrauensmänner; beide Klassen von
Gerichtspersonen sind auf unbekannte Art und für unbekannte Zeit zu
ihrer Stellung berufen, aber so viel ist wohl sicher, dass die Regierung
hierbei nicht mitzuwirken hatte. War von den Hundertschaftsmännern
das Urteil gefällt, so war ihre Thätigkeit beendigt und die des Staats
konnte beginnen, — das Recht der Vollstreckung stand nicht dem Ge-
richt, sondern dem König zu.
Aber vor unseren Augen vollzieht sich eine Umgestaltung des
Gerichts. Die Veränderung verdient, obgleich sie nicht als Voraus-
setzung für die Entstehung der Monarchie angesehen werden kann, Er-
wähnung, weil sie ein lehrreiches Beispiel für die Rückwirkung bietet,
welche die neuen Provinzen auf das alte Recht geübt haben. Sobald
die Merovinger ihre Herrschaft auf Länder ohne Volksgericht ausge-
dehnt hatten, sahen sie sich plötzlich im Besitz der Gerichtsgewalt. Hier
war ihr Regierungsbeamter der Richter, hier nahm das Gericht wieder an
der Entwicklung des Staates Teil. Wohl nötigten mehrere Gründe, die
Gerichtseingesessenen zu Gerichtsdiensten heranzuziehen, und es entstanden
Einrichtungen, welche mehr oder weniger den salischen ähnlich waren,
aber anstatt dass das salische Gericht es war, das in Neustrien und in
Burgund eingeführt wurde, war es vielmehr dieses neue Gericht, das
nach dem salischen Lande vordrang und dadurch, dass es den staat-
lichen Richter auch hier durchsetzte, eine Veränderung in dem Gerichte
hervorbrachte, die gross genug war, um beide Entwicklungen wieder zu
vereinigen und ihnen im Schöffengericht den Abschluss zu geben 1 ).
Wenden wir uns wieder zu dem alten Monarchenrecht, so haben
wir noch eine Erscheinung ins Auge zu fassen, die sich zu dem Wesen
•) Das Nähere in meiner Abhandlung über die Entstehung des Schöffen-
gerichts, Zeitschrift für Rechtsgesclrichte Band 19. Für das gräfliche Unter-
beamtentum habe ich einen analogen Entwicklungsgang in den Mitteilungen
des österreichischen Instituts 4, 623—630 nachzuweisen versucht.
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258 W. Sickel
seiner Rechtsmacht, dieser einseitigen, materiell zwar gebundenen, aber
formell freien Herrschaft etwa so verhält, wie das Klagerecht zum
Privatrecht. Dem Königsrecht zu befehlen entspricht das Königsrecht
das Befohlene zu erzwingen; der Zwang ist ein rechtsnotwendiger Teil
der Gewalt, Recht und Zwang sind gleich alt. Wohl macht der Zwang
vielleicht erst eine Berechtigung als solche bemerklich, aber neu ist die
Befugnis zu zwingen auch hier nicht; wohl kann der Zwang als Mittel
dienen, eine Berechtigung herzustellen, aber hier liegt ein wesentlich
anderer Zwang vor als der, welcher uns beschäftigt, ein thatsächliches
Zwingen, das für die Bildung des Gewohnheitsrechts wirksam ist, aber
nicht ein Zwang, der einen rechtausübenden Willen dadurch zur Aus-
führung bringt, dass er das rechtswidrige Handeln so gut, als es mög-
lich ist, aufhebt; wohl kann der König im Bereich seiner Gesetzgebungs-
gewalt neue Rechtssätze schaffen und gleichzeitig die Rechtsfolgen zu
Gunsten des neuen Rechtssatzes so bestimmen, dass der äussere ma-
terielle Erfolg der Wirkung des Zwanges im Sinne eines Distriktions-
mittels gleich wird, aber auch in diesem Falle ist ein Bann von an-
derer Art vorhanden, der mit dem Bann, der uns hier interessiert,
nicht unter einen Begriff fällt. Der Bann in der Bedeutung, die wir
verfolgen, ist dem Königsrecht immanent; er steht nicht neben den
übrigen Gewalten wie eine besondere Gewalt, sondern er ist eine Thätig-
keitsform eines jeden Königsrechts, bei dem überhaupt eine derartige
Gefährdung und Durchsetzung denkbar ist. Er gleicht altdeutschem
Privatrecht. Wie der Eigentümer berechtigt war, seine Habe gegen
jeden unbefugten Eingriff zu verteidigen, so war der König berechtigt,
seine Ansprüche, seinen gültigen Befehl zu schützen, aufrecht zu er-
halten und zwangsweise zu realisieren. Dieses Recht ist ihm mit dem
Rechte, verbindliche Anordnungen zu erlassen, gegeben. Demnach kann
für die Gültigkeit dieses seines Bannes keine weitere Voraussetzung ver-
langt werden, als dass der Inhalt der Forderung ein materiell berech-
tigter sei; soweit die Rechtmässigkeit des Anspruchs reichte, war der
König wieder der Selbstordner seiner Rechtsmacht ; eine andere Schranke
hatte dieses Bannrecht nicht. Zur Begründung seines Bannes genügte,
dass er befohlen hatte, eine Handlung solle geschehen, dass er ein
Recht auf diese Handlung hatte l ) und dass dieselbe rechtswidrig unter-
blieben war. Die Zwangsmittel selbst konnten bei der Verschiedenheit
') Mehr sagt auch nicht lex Ribuaria 65, 1. Zenmer, Güttmgische gel.
Anzeigen 1885, S 106 f. unterscheidet nicht genug.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 259
der Pflichten, deren Erfüllung sie schützen sollen, nicht von einer ein-
zigen Art sein. War die Leistung selbst unmöglich geworden, etwa
der Kriegszug beendigt, zu dem der aufgebotene ünterthan nicht ge-
kommen war, so hatte der Pflichtige nur dafür einzustehen, dass er ein
Surrogat leistete, eine Strafe erduldete, in der allein diese und ähn-
liche Pflichtverletzungen ihre passende Lösung fanden. Immer aber
war eine solche Bannbusse die secundäre Leistung, welche an Stelle
der primär gewollten Leistung trat, und der Zweckgedanke in diesen
Strafen war die Antreibung zur Leistung.
Wenn nun der König, wie es nicht ausbleiben konnte, seine
Zwangsmittel regelte, also bestimmte, wie er seinen gültigen Befehl
durch seine eigene Macht sichern werde, und etwa die Geldstrafe, das
Mittel, das er von seinem praktischen Standpunkt aus als das brauch-
barste erkannt hatte, nach Thatbestanden abstufte, so waren dies doch
stets nur Normen, welche die Unterthanen oder die Beamten verpflich-
teten, aber ihn selbst nicht banden. Er durfte ein gebotswidriges Ver-
halten als ein strafbares behandeln, auch wenn er ein Rechtsgebot ohne
Strafklausel erlassen hatte, er durfte anders strafen, als er in Aussicht
gestellt hatte und andere Schutzmittel für seine Berechtigung in An-
wendung bringen. Er konnte hart und grausam sein, aber Unrecht
thnn konnte er hierbei ursprünglich nicht.
Zum Schluss erinnern wir an ein uraltes Recht der Volksver-
sammlung, das wir jetzt in den Händen des Königs wiederfinden.
Um die Gebote der Staatsgewalt durchzusetzen, war derselbe im Besitz
eines furchtbaren Rechts: er durfte friedlos machen. Mit dieser Er-
klärung traf er den Menschen in seiner rechtlichen Totalität, in seinem
gesamten Rechtszustande, ohne zwischen seiner privaten und öffentlichen
Persönlichkeit zu unterscheiden. Der Mensch wurde rechtlos. Das
Gesetzbuch erwähnt einen Fall, in dem von dieser Befugnis Gebrauch
gemacht werden soll, nämlich wenn eine Partei umsonst an den Hof
geladen ist. Aber dieser Fall, der Privatrechte schützen will, war nicht
der einzige. Die Strafe entsteht jetzt durch den Willen des Königs,
nur ausnahmsweise ist sie volksrechtliche Selbstfolge eines Verbrechens.
Wenn der König das Vermögen einziehen und erlauben darf, dass jeder
den Friedlosen ungestraft erschlage, so kann er auch einzelne Bestand-
teile aus dieser primitiven Macht herausnehmen und so unter Anschluss
an die Urzeit monarchisches Strafrecht entwickeln. In dieser Berech-
tigung gelangte zum deutlichen Ausdruck, dass der König über die Volks-
leute herrsche: wem er seinen Schutz nahm, der verlor allen Schutz.
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260 W. Sickel
So war der Zustand des öffentlichen Rechts in der alten Monarchie
der Merovinger. Müssen wir uns mit der Konstatierung seines Daseins
begnügen, vermögen wir nur den juristischen Inhalt der einzelnen In-
stitutionen und ihr rechtliches Verhältnis unter einander kennen zo
lernen, ohne imstande zu sein, sie auf ihre Ursachen zurückzuführen?
Wir würden in diesem Falle kein volles Verständnis der grossen Ver-
änderungen in unserem Staatswesen gewinnen. Zum Verständnis bedarf
es des Nachweises der historischen Bedingungen, unter denen sie sich
vollzogen, der socialen öffentlichen Kräfte, die älter sind als das Recht,
und aus deren Bethätigung die Ordnungen des Gemeinlebens hervorge-
gangen sind. So lange wir nicht bis zu dieser Stelle vorgedrungen
sind, kann die Aufgabe, die Entstehung der fränkischen Monarchie zu
erklären, nicht als gelöst angesehen werden. Erst wenn wir aufgefunden
haben, was die damalige Gesellschaft mit jener Rechtsänderung bezweckte,
werden wir die Ereignisse begreifen. Wohl sind es die Erfahrungen«
Erlebnisse, Bedürfnisse von Individuen, die zu der Gesamtleistung des
Staatsvolks führen, und daher können wir nie die Gründe der Umbil-
dung in aller ihrer persönlichen Gebundenheit und Verwicklung sehen;
wir beurteilen auch kaum das Mass der Macht eines jeden Grundes
mit einer an Zuverlässigkeit grenzenden Wahrscheinlichkeit ; die wechsel-
seitige Verstärkung der Einflüsse durch ihr zeitliches oder persönliches
Zusammentreffen entzieht sich einer sicheren Berechnung, und vielleicht
entgeht uns endlich der eine oder andere Beweggrund ganz. Aber so
gewiss als sich die Veränderungen des Staats nicht von denen der Ge-
sellschaft trennen lassen, werden wir iu den socialen Umwälzungen in
allgemeinen und grossen Zügen die Zwecke lesen können, welche für
die Entstehung der fränkischen Monarchie die Faktoren sind.
Indem wir es unternehmen die Ursprungsstätte der Rechte zo
suchen, haben wir uns der Beantwortung von zwei Fragen zuzuwenden.
Wir haben uns zuerst mit den Motiven zu beschäftigen, welche die
Unterthanen veranlasst haben eine so gebieterische Herrschaft über sich
entstehen zu lassen und zu ertragen, während sie doch die Kriegsmacht
des Königs nicht zu fürchten hatten. Sodann müssen wir uns fragen,
durch welche Mittel es so kam, welche Materialien es sind, die bei
dem Aufbau der neuen Monarchie Verwendung fanden. Bei der socialen
Frage, auf die wir zuvörderst stossen, liegt eine doppelte Schwierigkeit
vor. Die Quellen, aus denen wir uns das Zusammenleben zu veran-
schaulichen und im Einzelnen zu vergegenwärtigen haben, reichen nicht
bis in die Zeit hinauf, in der die Neuerungen begannen, vielleicht auch
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 261
nicht einmal in die, wo sie ihre entscheidende Richtung empfingen.
Welch eine Veränderung seit dem ersten Jahrhundert stellt uns mit
einem Schlage das salische Gesetz im fünften Jahrhundert vor Augen!
Und wie viel mehr lässt es ahnen ! Es war das erste Mal, dass Deutsche
den Entschluss fassten ihr Recht aufzuzeichnen, und was auch der
nächste äussere Anlass gewesen sein mag — wäre es selbst das Be-
dürfnis die Bussen für Franken und Romanen auf einheitlicher Grund-
lage zu regeln — so ist doch das Werk ein Symptom von lebhaft
empfundenen inneren Bewegungen. Und nur für Salier ist es bestimmt !
Weder die Rücksicht auf die Römer, die nur wenige nebensächliche
Artikel betreffen, noch das Königsrecht brachte die Nötigung, sondern
das Privatrecht der Salier, dem die meisten Sätze gewidmet sind. Die
Völker salischen Stammes, für die es galt, erweisen sich als die ersten,
die vorgeschrittensten unter den Deutschen. Wer möchte bezweifeln,
dass die Umbildung des germanischen Volkszustandes hier im Westen
sich in einem langsamen und allmählichen Fortgang entwickelt hat?
Uns aber werden diese Veränderungen erst aus Zeugnissen bekannt,
deren Alter jünger ist als die Umwandlung der germanischen Häupt-
lingsmacht im Hause der Merovinger. Zu dieser chronologischen Un-
sicherheit kommt zweitens die geographische. Die Landschaft, auf die
sich manche Überlieferungen beziehen, ist undeutlich, wir wissen nicht
immer, ob wir salische oder gallo-romanische Gesellschaft vor uns haben.
Die letztere, altmonarchiscb, durch die Merovinger zunächst mehr ad-
ministrativ als social verändert und erst infolge der neuen Ziele der
neuen Pflichten und der neuen Freiheit sich verjüngend, kann uns die
Interessen, denen das neue Staatswesen seine Aufgaben und seine Be-
rechtigung entnahm, nur in dem Fall kennen lehren, wenn wir die
Entstehung desselben in die Zeit nach den grossen Eroberungen zu
verlegen hätten; wir würden hingegen die Lebenszwecke, welche die
Provinzialen der neuen Monarchie günstig stimmten, für uns nicht ver-
weilen dürfen, wenn diese schon früher, also unabhängig von ihnen,
zur Entstehung gekommen wäre und nur ein fertiger Staat von dort
her Kraft zu weiteren Handlungen empfangen hätte. Allein wie sehr
auch durch solche Bedenken die Benutzung der Quellen schwieriger und
unser Material lückenhafter werden mag. ohne Aussicht auf Resultate
wird die Untersuchung nicht sein, wenn sie von einer richtigen Frage-
stellung ausgeht. Unsere Aufgabe muss nuu nach dem Gesagten sein
zu erkennen, wie die Salfranken lebten, um zu ermitteln, was sie für
ihr Leben bedurften. Finden wir, dass es für das Dasein eines Monarchen
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262 W. Sickel
spricht, so wird die weitere Frage sein, ob diese Möglichkeit als Wirklichkeit
anzunehmen ist. Sollte unser Ergebnis sein, dass die Salf ranken monarchisch
regiert wurden, ehe Eroberungen den Merovingerstaat umbilden konnten,
so wird die Provinzialbevölkerung ausser Betracht zu bleiben haben.
Grosse Wirkungen sind ohne Zweifel von dem Wirtschaftsleben
der Salier, der Güterverteilung und der Güterproduktion ausgegangen.
Fassen wir diese Verhältnisse zuerst ins Auge.
Auf das heroische Zeitalter war eine friedlichere, arbeitende Zeit
gefolgt. Der Germane hatte sorglos dahingelebt. Von Zeit zu Zeit
hatte er sich am öffentlichen Leben beteiligt, an einer Volksversamm-
lung, einem Gericht, Krieg und Fehde hatten ihn zum Manne ge-
bildet, aber Arbeit hatte er wenig gehabt. Der Ackerbau wurde nach-
lassig betrieben, da er nur einen geringen Teil des Unterhalts zu liefern
hatte, und ein rechter Mann überliess ihn der Frau, den Kindern, den
Sklaven. Der Nachkomme fand ungeachtet der extensiven Wirtschaft
noch Land übrig, das er roden konnte. Keine abgesonderten Wiesen.
keine Obstpflanzungen, keine Gärten sah der Römer in Germanien. Die
Heerden, der einzige und liebste Reichtum, fanden auf den Wiesen und
in den Wäldern ihre Nahrung und forderten kaum wirkliche Arbeit.
Die Jagd hatte Lebensmittel, der Krieg Beute geliefert. So wuchs der
Germane auf in dem Gedanken, dass es für ihn rühmlicher sei, statt
durch Arbeit mit den Waffen zu erwerben, und da sich sein inneres
Leben in einem sehr beschränkten Kreise bewegte und ohne Zwiespalt
und ohne den Wunsch eines anderen und höheren Genusses war, so
hatte er Unlust zu jeder fortschreitenden mühevollen Veränderung gehabt
Seit die Vorfahren der Salier ein solches Leben geführt hatten,
waren grosse Veränderungen vor sich gegangen. Die Salier, welche von
Batavien aus nach Süden vorgedrungen waren, hatten ein bevölkertes
Land occupiert, in dem Sondereigen, Sonderwirtschaft und besserer
Landbau bestanden und Grossgrundbesitzer neben Bebauern von Staats-
ländereien sassen. Hier, wo sie zu bleibender Sesshaftigkeit gelangten,
die Unstetigkeit und den Wandertrieb einbüssten und sich verhältnis-
mässiger Ruhe erfreuten, ging ihnen die Müsse des Altertums verloren.
Sie mussten jetzt durch friedliche Thätigkeit erwerben, um ihr ma-
terielles Dasein zu erhalten, und aus Sorge um die Nahrung Arbeiten
verrichten, die das Kriegervolk mit Recht verachtet hatte. Man er-
blickte jetzt den wehrhaften Mann auf dem Acker, weil er nicht mehr
den wehrlosen Leuten diese Quelle des Unterhalts allein überlassen
konnte. Er hörte noch nicht auf Krieger zu sein, aber er fing an
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 263
Bauer zu werden. Auf dem Acker hat er arbeiten gelernt, und so
schwer drückte ihn bei seinen schlechten Werkzeugen diese Thätigkeit,
dass er die Feldarbeit schlechthin als Arbeit bezeichnet hat, wie auch
sein Gesetzbuch labor und laborare in diesem engen Sinne gebraucht.
Die Welt der Arbeit hat sich verändert. Der Salier hat sich Gärten
angelegt, er zieht sich Obstbäume, er hält Geflügel, und obschon er
noch Heerden auf den gemeinen Weiden hat und Jagd und Fischfang
manches materielle Bedürfnis befriedigen, so nimmt doch in der Wirt-
schaft das Feld immer mehr die erste Stelle ein. Jetzt war der
Acker der liebste Besitz und jede Arbeit auf ihm wird ängstlich ge-
schützt. Man fühlt in den zahllosen wirtschaftlichen Notizen des Ge-
setzbuchs, welches Interesse der Salier an diesen Besitztümern nahm.
Die Anstrengung, der Fleiss, die Sparsamkeit gewinnen jetzt Vermögen
und Bedeutung, die Vergleichung der äusseren Lage spornt zu Wetteifer,
zu Verbesserungen an. Man lässt den Acker nicht mehr so lange wie
früher unbestellt, man nutzt ihn vollständiger aus. Je mehr man die
Erfahrung machte, dass die landwirtschaftliche Arbeit, wie es die Natur
des Ackerbaues ist, immer ergiebiger werde und immer besser lohne,
gewannen jetzt bei der Mehrzahl der Menschen Neigungen die Ober-
hand, welche diejenigen nicht hatten erwerben können, welche als
Hirten, Jäger oder Krieger ihr Leben hinzubringen gewohnt waren.
Wie geringen Vorteil hatten Jäger und Hirt von ihrer vermehrten
Thätigkeit gehabt, wie unsicher war der Erfolg und wie erregt ging
das Leben des Jägers, des Kriegers dahin! Das Volk, das jetzt ein |
landwirtschaftlich beschäftigtes Volk geworden war, das durch die
Schwierigkeit des Lebens, die sich nicht ohne Mühe erleichtern Hess, ;
gezwungen aus seiner Trägheit, seiner Unlust zu wirklicher Arbeit her-
ausgerissen ward, verfolgte Zwecke und nahm Gesinnungen an, welche dem
anders erwerbenden Germanen gefehlt hatten. Der Salier wurde ein ruhigerer
Grundbesitzer. Wohl wusste er noch die Waffen zu führen, er bewahrte noch
die alten Eigenschaften der Tapferkeit und Kühnheit, aber den Krieg selbst
musste er bald mit anderen Augen ansehen, seit derselbe aus einem Volks-
kriege zu einem Kriege wurde, den die Könige für ihr Interesse führten.
Seit sie den Wert des Bodens kennen gelernt hatten, neigten
die Ackerbauer zu immer grösserer Exclusivität 1 ). Das Land, welches
•) Die Schrift von Denman W. Ross, The early liistory of land-holding
amony the Germans, London, 1883, habe ich nicht sehen können. Lamprecht,
Deutsches Wirtschaftsleben I, 3 — 60 kann nur noch nachträglich angeführt,
aber nicht mehr verwertet werden.
Weitd. ZeiUchr. t Goich. u. Kunst. IV, III 19
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264 W. Sickel
das Volk bewohnte, stand nicht mehr im Eigentum des Volkes, dessen
ökonomischer Zusammenhang war längst gelöst, das Volksland hatte
Vereinigungen von Grundbesitzern den Platz geräumt. So selbständig
hatten sich die Einwanderer auf dem römischen Boden eingerichtet.
Der Verband, der keine anderen Interessen als landwirtschaftliche zur
Grandlage hat und daher auch nicht in Verbindung mit der Hundert-
schaft oder der Staatsverwaltung tritt, zeigt durch sein blosses Dasein,
wie gross die Bedeutung dieser Wirtschaft war. Mit höchstem Eifer
hält der Verein darauf, dass kein Fremder sich in seiner Mitte an-
siedelt. Alle Markgenossen müssen ausdrücklich oder durch einjähriges
Dulden — dies wirkte wohl wegen der ehemaligen jährlichen Landan-
.weisung als Aufnahme — ihre Einwilligung zu seiner Niederlassung geben,
und wenn auch nur einer von ihnen Widerspruch erhob, so berechtigte
ihn die Zustimmung der übrigen nicht zur Aufnahme. Es galt diese
Bestimmung wohl auch in dem Fall, dass der Zuwanderer nur einen alten
Hof erwerben wollte, obwohl hier eine unmittelbare Gefährdung der
Interessen durch eine Vermehrung der Anteilhaber gar nicht vorhanden
zu sein brauchte, sondern nur etwa das Heimfallsrecht geschmälert
werden mochte.
Wie die Markgenossenschaft sich das anbaufähige Land möglichst
vorbehielt, weil der Acker eine Quelle socialer Stellung weiteren Er-
werbes und neuer Genüsse geworden war, so rückte auch in ihr selber
die Ausschliesslichkeit des Besitzes stetig vor. Die Sonderberechtigung
des Märkers enthielt nicht mehr den Anspruch auf einen ideellen Anteil
am Gemeindeland bei wechselnder Neuverteilung, sondern der Markmann
besass feste Felder in den Gewannen, die ihm so dauernd verblieben, dass
es sich lohnte sie nicht nur einzuzäunen, sondern auch Bäume darin zu
pflanzen. Das Land gehörte ihm nicht mehr bloss auf Lebenszeit, er
vererbte es bereits im fünften Jahrhundert auf Verwandte. Allerdings
war der Kreis der Landerben noch sehr beschränkt, nur Nachkommen
wurden zugelassen und auch von ihnen nur der Mannsstamm — in
dessen Ermangelung fielen die Hufen dem Verbände heim — und ferner
war das Recht am Acker nicht so weit individualisiert, dass sich der
Gläubiger aus dem Landgut des Schuldners befriedigen konnte, aber
der einmal begonnene privatwirtschaftliche Sinn stand hierbei nicht lange
still. Schon unter König Chilperich I. wurde die Einschränkung, welche
das salische Gesetz zu Gunsten der Markgenossen aufrecht erhalten
hatte, dahin vermindert, dass ihnen das Grundstück nicht mehr ledig
werden sollte, wenn der Märker auch nur weibliche Descendenten oder
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Die Entstehung der frankischen Monarchie. 265
Geschwister hinterliesse. Indem man den Heimfall von Markgenossen-
]and in dieser Weise seiner praktischen Bedeutung beraubte, wurden
ohne Zweifel die Wünsche der Mehrheit der Salier erfüllt. Mit der
Zulassung der Weiber war die Zerstörung des alten Verbandes offen
erklart. Das Privatrecht sollte den Acker occupieren, die Idee des
Sonderrechts die Grundlage der Landwirtschaft werden, und die wenigen
Felder, die durch das Heimfallsrecht verfügbar wurden, konnten das
frühere Gemeininteresse nicht bewahren. Ein jeder wollte lieber für
sich und seine Erhaltung selbst sorgen, wie er schon längst gewohnt
gewesen war für sich selbst zu wirtschaften, den Acker zu bestellen
und zu ernten, weil er glaubte auf diesem Wege seine Bedürfnisse
besser zu befriedigen. Diese ganze wirtschaftliche Bewegung verrat
nicht, dass es die Erwerbung römischen Gebietes war, welche den Zu-
stand in dieser Hinsicht verändert hat.
Allein die Neuerungen, die im Besitz eingetreten waren, waren
noch viel beträchtlicher." Neben den Gütern, die in Feldgemeinschaft
standen, gab es andere, die aus allem agrarischen Verbände ausgeson-
dert waren. Der Umstand, dass dieselben auch Wiesen umfassten und
sogar auf Waldungen ausgedehnt waren, zeigt uns wohl, dass es nicht der
grössere Arbeitsaufwand war, der ihnen die Exemption verschafft hatte.
Ausser den romanischen Gutshöfen, die bestehen blieben, waren es, wie
es scheint, bei den Saliern zuerst die merovingischen Besitzungen, welche
sich von der Landgemeinschaft befreit hatten, aber viele dieser Güter
waren mit ihrem Recht in die Hände königlicher Leute übergegangen.
Solche Ländereien müssen sehr zahlreich gewesen sein. Denn Chilpe-
richs Verordnung klassifiziert den Grundbesitz nach Massgabe seines
Verhältnisses zur Markgenossenschaft und aus eben diesem Gegensatz
ergiebt sich, dass viele markfreie Güter im alten Salierlande lagen, da
Marken von dieser Verbreitung nicht in Gallien zu suchen sind. Der
König nahm Anlass diese Güter zu berühren, um zu bemerken, dass
für sie die neue Erbfolge nicht Geltung haben solle, sondern sie dem
Könige nach wie vor ledig würden, wenn der Mannsstamm fehlte.
Jetzt war die alte Einfachheit und Gleichmässigkeit des Besitzes
vorüber. Mit dem Privatland war die Gleichartigkeit verloren, durch
den Erbgang war die Ungleichheit vermehrt. Nachdem die Eroberungen
für die Volksleute geschlossen waren, fanden sie selten noch Raum
neue Dörfer anzulegen und neue Äcker anzubauen. Das Erbrecht
mochte jetzt bald viele Grundstücke in einer Hand vereinigen, bald
alle Miterben arm machen. Ohne Zweifel gab es noch lange nicht
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266 W. Sickcl
bloss zahlreiche kleine, sondern auch viele mittlere Besitzer unter den
Markgenossen, Bauern, die frei von aller privatherrschaftlichen Ab-
hängigkeit waren, aber die grossen Güter, die sich neben den kleinen,
für den Unterhalt weniger genügenden Ackerwirtschaften ausdehnten,
brachten eine immer zunehmende Änderung hervor. Das Gesetzbuch
der Salier lässt uns in einen solchen Gutshof blicken. Es ist eine aus-
gedehnte Wirtschaft, in der wir Leibeigene als Hausdiener, Handwerker
und landwirtschaftliche Arbeiter sehen. Bei der geringen Technik und
der Handarbeit bedurfte eine grössere Wirtschaft mehr Arbeitskräfte
nur um ihre Leute zu nähren und zu kleiden, als heute eine kleine
Stadt gebraucht. Unter den Handwerkern bemerken wir sogar Gold-
schmiede. Das Handwerk ist noch hofhörig, und obgleich wir vielleicht
Müller antreffen, die das Mahlen als Gewerbe treiben, so kann sich doch
ein selbständiger Handwerkerstand noch nicht entwickeln ; auf diese Weise
ist die Erwerbsfähigheit dem landlosen Manne verschlossen. Bei dieser
wirtschaftlichen Lage, in der die auf Erwerb gerichtete Thätigkeit not-
wendiger und mannigfaltiger geworden war, sollten wir erwarten, dass
die Arbeit Gegenstand von Verträgen geworden sei, aber umsonst
scheinen wir nach Bestimmungen dieser Art im salischen Gesetz selbst
zu suchen und erst aus späterer Zeit Aufschlags darüber zu erhalten,
dass die Neubildung der Verhältnisse Salier genötigt hat Land zu leihen,
in Dienst zu treten und Schutz zu erwerben. Zunächst giebt uns eine
andere Quelle Auskunft. Das ribuarische Gesetz hat uns eine Mitteilung
hinterlassen, welche der persönlichen Herrschaft eines Unterthans über
einen andern gedenkt. Was nun bei dem nächstverwandten Stamme,
der nicht unter ungünstigeren Verhältnissen lebte, nicht nur bereits im
Anfang des sechsten Jahrhunderts vorkam, sondern auch schon die Auf-
merksamkeit des Gesetzbuchs auf sich gezogen hatte, kann den Saliern
nicht unbekannt gewesen sein. Ein freier Mann, so verordnet da*
ribuarische Gesetz, der im Obsequium eines Anderen steht, wird von
seinem Herrn prozessualisch gleich einem Sklaven vertreten. Welche
bitteren Erfahrungen waren vorausgegangen, ehe dieser Rechtssatz zur
Entstehung kam ! Was auch der Rechtszweck der Unterworfenheit sein
mag und wie beliebig die Beweggründe sein können, aus denen ein
solcher Vertrag geschlossen wird, mag es ein Schuldner sein oder ein
armer Mann, der einen Ernährer, oder ein Schutzloser, der einen Herrn
sucht, es ist uns hier ein Einblick in innere Vorgänge vergönnt, der
weiter reicht als bis zur Konstatierung des Gewaltrechts selbst.
Wir würden um so mehr berechtigt sein, einen entsprechenden
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 267
Zustand für die Salier des fünften Jahrhunderts anzunehmen, wenn wir
imstande wären zu ermitteln, dass sie zur Zeit der Abfassung ihres
Gesetzbuches eine dingliche Abhängigkeit von Freien gekannt haben.
Titel 45 beschränkt das Verfügungsrecht des Märkers zu Gunsten
seines Verbandes, indem er eine Disposition desselben an die Einwilligung
der Gemeinde bindet, von welcher Art jedoch die ihm nicht freistehende
Handlung ist, wird sich mit einer jeden Zweifel ausschliessenden Sicher-
heit kaum entscheiden lassen. Entweder ist es die Erwerbung des
vollen Markrechts, die ohne Genehmigung der Genossenschaft untersagt
wird, oder den Märkern ist die rechtliche Fähigkeit entzogen, von ihrem
Lande nach Belieben an Ausmärker zu leihen 1 ). Der Ausdruck super
alterum migrare kann wohl beides bedeuten; er fordert nicht, dass der
alter aufhört Märker zu sein und der Einwanderer an seine Stelle
tritt ; die Worte sprechen vielleicht eher dafür, dass der Märker in der
Genossenschaft verbleibt, aber einem Fremden gestattet, sich auf seinem
Boden als Ackerbauer niederzulassen, so dass dieser das geliehene Land
als Zinsgut besass und Märker minderen Rechtes war. Wir hätten ein
Rechtsverhältnis vor uns, das mehr an das des römischen Colonen, der
als Romanus tribuiarms unter den Saliern lebte, als an das des Liten
erinnerte, ohne doch einem von ihnen nachgebildet oder aus beiden zu-
sammengesetzt zu sein. Ein altes, salische Verhältnisse ordnendes
Kapitular scheint nun dazu zu nötigen, der zweiten Erklärung unseres
Titels den Vorzug zu geben. Es kennt zwei Arten von Markge-
nossen, bessere und geringere Geschlechter, eine Klassification, die
wohl nur auf die beiden agrarischen Besitzformen des Freiguts und des
Zinsguts gegründet war. In den Zinsgutsbesitzern dieses Denkmals
glauben wir die landlosen, Land suchenden und erwerbenden Salier, die
das Gesetzbuch ihres offenbar häufigen Vorkommens wegen eingehend
behandelt hat, wiederfinden zu müssen, und wenn dies richtig ist, so
sehen wir, wie alt die materielle Notlage war, aus der eine Klasse von
Freien entstand, deren rechtliche Zurücksetzung der Benachteiligung im
Besitz auf dem Fusse gefolgt ist.
') Schröder, der in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 15, germ. Abt.
S. 55 ff. unseren Titel 45 am besten erörtert hat, übergeht die zweite Deu-
tung, auf die doch auch v. Inama-Sternegg, Wirtschaftsgeschichte 1, 95 hinwies,
und ist infolge davon abgehalten, S. 53 f., die salischen Minoflidi den spä-
teren alemannischen gleichzustellen. Für die im Text geäusserten Ansichten
vgl. Hermann in Gierkes Untersuchungen 17, 107 f. ; anders Cosack, Eidhelfer
1885 S. 32; vgl. noch Lamprecht a. a. 0. I, 46. Zum obsequium Heilster,
Privatrecht I, 121, 126 und Brunner, Mithio 1885 S. 13—15.
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268 W. Sickel
Die Isolierung der Wirtschaften, wie sie bei den Germanen be-
stand, war im Abnehmen begriffen. Die einzelne Wirtschaft produzierte
nicht mehr alles, was der Einzelne für seine Bedürfnisse forderte; ein
Güterverkehr kam auf, der die Produkte der Arbeit verteilen sollte.
Zwar sind es noch immer wenige Vertragsformen, mit denen man sich
behilft, aber die zwei, welche das Gesetz erwähnt, Barleistang und
formelles Versprechen, behandelt es nicht ohne Wichtigkeit. Jedoch
war die Verbindung, welche durch derartige wirtschaftliche Th&tigkeiten
unter den Teilnehmern geknüpft wurde, nicht eine Annäherung, die
dem Freistaat zu Gute gekommen wäre, sondern die neue Gemeinschaft
musste dem wirtschaftlichen Leben, welches zur Bildung von Reichtum
führte, Kraft verleihen und so Bestrebungen erwecken und fördern,
welche die Lebensbedingungen der altfreien Gesellschaft untergruben.
Der Gegensatz von reich und arm, noch fortwährend wachsend,
hatte bereits eine Bedeutung angenommen, welche der Vorzeit unbe-
kannt gewesen war und der Gegenwart in dieser Art fremd ist. Die
Lage eines grossen Teils der Bevölkerung verschlechterte sich stetig.
Die grossen Güter schmälerten mehr und mehr die Bedingungen, auf
denen der Wohlstand der Freien beruht hatte. Die verhältnismässige
Gleichheit der Kraft, auf welche die Freiheit gegründet war, war gefährdet.
Die unentgeltlichen Zwangsdienste, die dem Unterthan oblagen, trafen
ihn jetzt in immer steigender Ungleichmässigkeit, weil die Mittel die
Dienste zu leisten immer ungleicher wurden, ohne dass die Unge-
rechtigkeit genügt hätte darauf hinzuwirken, dass man eine Ausgleichung
zwischen Besitz und staatlichen Leistungen versuchte, so lange die An-
forderungen an die Qualität der Leistung nicht ihr gebieterisches Wort
sprachen. In der Lex Salica tritt uns Reichtum und Armut als Gegen-
satz noch nicht entgegen, nur gelegentlich wird er einmal bei den Ro-
manen angeführt, aber bald erscheint er in einer solchen Ausdehnung,
dass wir ihm ein weit höheres Alter zuschreiben müssen, und wenn er
auch bei den Provinzialen von Alters her in weit höherem Masse ent-
wickelt ist, so ist er doch auch unter den Saliern vorhanden gewesen.
Er war wenig schädlich, so lange er nur auf die Lebensweise und die
Achtung wirkte. Wohl hatte auch der wohlhabende Geqnane noch mehr
als der unbemittelte sein Leben genossen, 1 ) ein Gleichheitstrieb war
hier ihm fremd geblieben, aber in der Urzeit hatte über Allen wie ein
Naturgesetz eine Gemeinschaft von Wille und Neigung, von Geist und
*) torpor procerum, das grössere Nichtsthun, das Tacitus Germania
Kap. 46 erwähnt, bezieht sich zwar auch auf Germanen, weicht aber von der
allgemeinen germanischen Sitte ab.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 269
Empfindung gelegen, ans welcher kein Einzelner in der Heimat sich
befreien konnte. Jetzt bot das Vermögen diesen lebensfrohen und ge-
nussfahigen Menschen neue Vorteile dar, es stellte dem Besitzer andere
Aufgaben als dem geringen Freisassen, gab ihm nene Interessen und
begann seine Bildung von der der Ackerleute zu scheiden. Der Reiche
fahrte nicht selbst den Pflug. Die individuelle Verschiedenheit wuchs
infolge der grösseren Mannigfaltigkeit der Lebensverhältnisse, und die Ro-
manen, die unter den Saliern wohnten, mussten auch dann noch fort-
fahren sie zu steigern, als sie nicht mehr lateinisch redeten. Der Un-
terschied zwischen bäurisch und gesittet, der ihnen vertraut war, wurde
auch für die Salier zu naturgemäss, als dass er nicht, obschon in seinem
Inhalt verändert, auch bei ihnen hätte Geltung gewinnen sollen. Das
Vermögen war in der That ein nicht unwichtiger Klassifikationsfaktor
geworden. Schon damals hätte die Frage aufgeworfen werden dürfen,
ob ein Mann gesellschaftliche Achtung beanspruchen könne, der ohne
Vermögen sei. Es war ebenso germanisch als gallo-romanisch den
Reichtum hoch zu schätzen. Der Reiche war nach der Sprache des
sechsten Jahrhunderts ein guter, der Arme ein schlechter Mann. Allein
diese Vorgänge waren nicht die wichtigsten, die reale Tragweite des Unter-
schiedes lag vielmehr in der socialen Gefahrdung der Besitzlosen durch die
Besitzenden. Der Reiche ist ein vielvermögender Mann, ein Potens, der
Arme ein Schwacher, ein Debilior, welcher die Macht des Starken kennt
und furchtet. Der Reiche missbraucht seine Kraft, er will sie ausnutzen,
um den Geringen sich zu unterwerfen; ihm ist jede Not willkommen, die
ihn in der Ausbeutung seiner wirtschaftlichen Überlegenheit begünstigt: der
Krieg, der den Landmann von der Arbeit ruft, die Hungersnot, die den
Armen zu seinem Schuldner macht, die Unsicherheit, die ihn ängstigt und
vielleicht in seine Schutsherrschaft treibt. Die Gesetze hören nicht auf
gegen die Unfolgsamkeiten, die von den Potentes zu besorgen, die Ver-
gewaltigungen, die von ihnen zu erwarten sind, anzukämpfen 1 ). Offen-
') msticiores Gregor 5, 34 vgl. 10, 25 sind Romanen, mala ancilla
Gregor 9, 39 S. 393, malus homo ßoretius, Capit. 1, 10 c. 8. 10, meliores
Behrends Lex Salica S. 91 c. 9. Begüterte Franken Gregor 3, 15, Vornehme
das. 4, 22. 8, 16. 31. Ven. Fortunatus 2, 8, 21 ff., 27 S. 37 : Launebodis —
vir barbarica prole — coniuge cum propria Berethrude, cui genus egregium
folget de stirpe potentum; 4, 26, 13 f. S. 95 Vilithuta: sanguine nobilium
generata Parisius urbe Romana studio, barbara prole fuit. Debitior, Boretius
«las. 1, 17, 8; potentes a. a. 0. 1, 6 c. 12. 21 c. 3. 22 f. c. 14 f. 19 f., deren
einer Kirchengut bedroht Gregor 9, 42 S. 402, können zugleich auch Beamte
sein. Dies war im Römerreich nicht anders gewesen, s. v. Sybel, Königtum
S. 438 ff., ist aber doch nicht eine Eigentümlichkeit der Provinzialen.
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270 W. Sickel
bar haben die Neigungen zu Verbrechen gegen die Person und das
Eigentum so grosse und gefährliche Dimensionen angenommen, dass
ihnen nicht mehr mit germanischer Selbsthülfe und Freiheit, sondern
nur durch eine gemeinsame Macht, deren höherem Willen sich der
Einzelne beugt, mit Erfolg zu widerstehen ist.
Während das neue Wirtschaftsleben so grossen und nachhaltigen
Einfluss auf die Interessen und den Charakter der Bevölkerung übte,
trat ein Ereignis ein, das die im vorigen dargestellten Entwicklungen
in ihrer politischen Wirkung verdoppeln musste. Der germanische Ge-
schlechterverband hatte sich unfähig gezeigt, der neuen Bewegung zu
folgen. Er hat keine neuen Zwecke aufgenommen, ja nicht einmal die
alten festgehalten. Seine wirtschaftliche Bedeutung hatte er bei den
Saliern längst eingebttsst, er besass weder rechtlich das Feld, noch
vereinigte er seine Mitglieder zu gemeinsamer wirtschaftlicher Thätig-
keit; er bildete keine Heerhaufen mehr 1 ); er hatte keine politische
Funktion, er war also dem Staate gegenüber, der ja nicht eine Ver-
einigung der Geschlechter, sondern der Volksleute gewesen war, nicht
weiter entwickelt, und der König hatte keine Verbindung mit ihm ge-
sucht, da er ihm keine seiner Befugnisse flberliess, noch ihn als solchen
seiner Aufsicht unterwarf. Das wesentliche aber war, dass die Selbst-
hülfe, welche die Urzeit im Geschlecht genossenschaftlich organisiert
hatte, an Inhalt und Festigkeit verloren hatte. Das Geschlecht hatte
aufgehört das Hauptinstitut für den persönlichen Schutz zu sein, dieses
Hemmnis für die Ausbildung einer starken staatlichen Hülfe war be-
seitigt. Nicht das Geschlecht nötigte den Schuldner durch Pfäifdung
zur Erfüllung seiner Pflicht, sondern der König. Der Verletzte und
sein Geschlecht besassen nicht mehr das Recht, sich an dem Übelthäter
und seiner Verwandtschaft persönlich zu rächen, das Fehderecht hatte
schon zu der Zeit, als die Salier ihr Recht aufzeichneten, seinen Unter-
gang gefunden. Das Recht auf Privatstrafe hatte es verdrängt, der-
artige Forderungen waren nötigenfalls wie andere Schulden durch eine
gerichtliche Privatklage geltend zu machen. So ausnahmslos war dieser
Satz bereits durchgeführt, dass auch bei Totschlag der Anspruch der
Verwandten auf nichts als eine Geldsumme und nur zuletzt auf Schuld-
knechtschaft des Friedensbrechers ging. Wie weit war auch hier das
salisch-fränkische Recht dem Recht der Friesen und der Sachsen voraus,
wo noch Jahrhunderte später der Verletzte zwischen Fehdegang und
•) Mauricius Strateg. 10, 4 kann es wohl nicht beweisen, da er Tacitus
Germania Kap. 7 nachschreibt.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 271
Rechtsgang wählen durfte ! Racheakte hatten freilich anch bei dem vor-
geschrittensten Volke nicht aufgehört. Im Salierlande kam es vor, dass
der in Fehde Verstümmelte ohne Hände und Füsse auf einen Kreuzweg
gelegt wurde, wodurch seine Feinde erklärten, dass sie ehrlich an ihm
gehandelt hätten, aber auch eine so begangene That war jetzt strafbar 1 ).
Was alles mussten die Menschen seit den Tagen des Tacitus
erlebt haben, ehe sie solche Rechtssätze schaffen konnten! Was aber
war die Ursache des Nachlassens der Fehden und seiner Folge, des
Verschwindens des Fehderechts? Kann es eine andere sein, als dass der
Abkauf der Rache längst aufgehört hatte Ausnahme und unehrenhaft zu
sein, dass die Beteiligten ihn vorgezogen hatten, weil sie das Geld mehr
liebten als die Ehre, den Frieden mehr als den Kriegszustand, in dem
sie freilich jetzt mehr Besitztümer zu verlieren hatten, als ihre fehdebe-
reiten Vorfahren? Die Nützlichkeit der Sühne war so einleuchtend ge-
worden, sie war überdies, da der König mit dem Kompositionsanspruch
sein eigenes Friedensgeld schützte, so sicher zu erlangen, dass hier die
Selbstsucht des Einzelnen dem Interesse des Gemeinwesens, das die
Verhütung schädlicher Gewaltthat und Unparteilichkeit forderte, wie den
Wünschen des Königs entgegenkam. Aber noch mehr ! Der Zusammen-
halt der Verwandten hatte so abgenommen, dass sie Schwierigkeiten
machten, zu dem Strafgeld beizutragen : von den entfernteren war keine
Unterstützung mehr zu erwarten. Es wurde erlaubt, dass ein insolventer
Totschläger durch einen juristischen Akt sich so von seiner Familie
trennte, dass die Wergeidgläubiger sich schliesslich, wenn auch die
nächsten Magen zahlungsunfähig waren, nur an seine Person halten
konnten. Es hatte jetzt auch keinen Sinn mehr, die Verwandtschaft
allgemein auf die Bussen zu berechtigen. Die aktive und passive Be-
teiligung an der Komposition wurde zerstört, als die Fehdepflicht unter-
ging, aus der sie entstanden war.
•) Indem das salischc Gesetz 41, 8 verfügt, dass, wer einen solchen
Menschen tötet, sein halbes Wergeid zahle, setzt es eine weitere Zahlungspflicht
der Verletzenden voraus, bei der die Haftung der Verwandtschaft eine be-
schränkte ist, Titel 58, die aber auch so nicht blieb, Boretius, Capit. I, 16, 5.
Dass bei den Saliern das Fehderecht aufgehört hatte, scheint mir auch aus
Lex Salica 14 Zusatz 5. 55, 2. 56. 58 vergl. Capit. I, 5, 3 entnommen werden
zu müssen ; so auch Bethmann-Hollweg, Civilprocess 4, 464 ff. und Sohm, Ge-
richtsverfassung I, 61. 104. Dagegen haben sich für ein eingeschränktes
Fehderecht neuerdings ausgesprochen Thonissen, Loi Salique 1882 S. 155 ff. ;
Brunner bei Holtzendorff I*, 203, in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte 16,
gerni. Abt. S. 37. 43 und Mithio S. 10; Lamprecht a. a. 0. I, 23. 26 f.
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272 W. Sickel.
So gross war der Abstand von dem Zeitalter des Freistaats, das
Tacitus beschreibt. Thaisächliche Voraussetzungen des alten Staats
waren im Verschwinden oder bedroht. Er war von der Selbständigkeit
des Unterthans ausgegangen. Der Freie, der durch seine Geburt un-
abhängige. Mann, hatte sich, die Seinen und das Seine selbst geschätzt,
und nur wer sein Recht selbst zu erhalten im Stande war, war nach
germanischer Vorstellung ein selbstberechtigter Mann. Damals war Frei-
heit das Prindpale gewesen, der subjektive Wille fahrte die Herrschaft
und konnte unter den gegebenen Verhältnissen herrschen. Es genügte,
wenn die Selbsthülfe durch die Thätigkeit des Geschlechts ergänzt wurde,
nur äussersten Falls trat der Staat ein. Für dieses starke Leben waren
die Nachkommen zu schwach. Aus der Verwandtschaft wich das Ge-
meingefühl, diese uralte Organisation der Unabhängigkeit starb ab.
Während es einst um so besser gewesen war, je zahlreicher die Bluts-
verwandtschaft war, wurde jetzt die rechtlich wirksame Verwandtschaft
beschränkt und der Einzelne war nicht mehr auf ihren Schutz und ihre
Hülfe angewiesen. Die öffentliche Gewalt war selbst in die Familie einge-
drungen und ihr Wille konnte den des privaten Mundwalds ersetzen 1 ). Der
auf Gegenseitigkeit gegründete Verband war schon lange in rückläufiger
Bewegung, weil die Erfahrung von seiner unzureichenden Kraft belehrt,
ein besser informierter Egoismus den Gemeinsinn erweitert hatte. Die zu-
nehmende Ungleichheit der Machtverhältnisse der Geschlechter mochte
dazu beigetragen haben, Gegenmassregeln wie die Aufhebung des Fehde-
rechts, den Zwang vor Gericht zu erscheinen, die obrigkeitliche Pfändung
hervorzurufen, welche die Ungleichheit ausgleichen sollten. Wie der
Verfall der Verwandtschaftskreise das Gefühl der Vereinzelung vermehrt
hatte, so hatte auch das fortschreitende Sondereigen, das jenem Vorgang
förderlich war, ein Gefühl grösserer Selbständigkeit gebracht, ohne doch
die Unabhängigkeit zurückzugeben. Der Sinn für das individuelle Dasein
nahm überall im Rechte zu. Er äusserte sich in dem ausschliesslichen
Ackerbesitz, im Erbrecht, in der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, in
Schutzverhältnissen, welche das Individuum von seinem Geschlecht be-
freiten. Eine Einzelperson stand jetzt neben der andern, ohne einem
Gesamtrecht, einem Gesamtwillen der Genossen unterworfen zu sein.
Die Zeit des Individuums schien gekommen.
(Schlips folgt im nächsten Hefte).
•) Vergl. Heuster a. a. 0. I, 109 ff. über die auf volksrechtlicheni
Boden entstandene Mundialgewalt des Königs.
^»<^0€^«>
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Eine alte Zeichnung des Aachener Persephone-
sarkophags.
Von Prof. C. Robert in Berlin.
(Hierzu Taf XIV.)
Das älteste unzweideutige litterarische Zeugnis, welches von der
Existenz des Persephonesarkophags im Aachener Münster und von der
ihn mit dem Grabmal Karl's des Grossen in Verbindung setzenden
liegende etwas weiss, hat Fritz Berndt in seiner sorgfältigen Abhand-
lang „Der Sarg KarPs des Grossen" (Ztschr. d. Aachener Geschichts-
vereins 1881) aus Beeck's Geschichte der Stadt Aachen vom Jahre 1620
beigebracht. Ein wahrscheinlich um mehrere Jahrzehnte älteres bild-
liches Zeugnis haben mich meine Vorarbeiten für die Gesamtpublikation
der römischen Sarkophage kennen lehren. Unter den als Codex
Coburgensis berühmten Handzeichnungen nach Antiken, die sich gegen-
wärtig im Besitz des Herzogs von Coburg-Gotha befinden, und dte-ich,
dank der ausserordentlichen Liberalität des fürstlichen Besitzers, -während
einer Reihe von Monaten auf dem Kupferstichkabinet des hiesigen
Museums benutzen durfte, befindet sich auch die auf Taf. XIV im
Lichtdruck wiedergegebene Zeichnung, deren Veröffentlichung in dieser
Zeitschrift nach einer für den Sarkophagapparat angefertigten Photo-
graphie die hohe Central-Direküon des kaiserlich deutschen archäologischen
Instituts mit freundlichster Bereitwilligkeit gestattet hat. Dass die
Zeichnung den Aachener Sarkophag darstellt, lehrt eigentlich schon der
erste Blick; zum Ueberfluss mag noch ausdrücklich darauf hingewiesen
werden, dass die geringfügigen Verletzungen, welche der Sarkophag
erlitten hat, genau übereinstimmend auf der Zeichnung angegeben sind;
so die Verstümmlung des rechten Hinterbeins des vordersten Pferdes
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274 - c - Robert
and der Bruch des Zügels am Gespann des Pluto; die weggebrochene
linke Hand und das gebrochene obere Ende der Fackel des Eros über
diesem Gespann; endlich die verstümmelte rechte Hand der Persephone
in der linken Eckscene.
Fr. Matz, dem das Verdienst gebührt, die Coburger Handzeich-
nungen zuerst genau beschrieben, in ihrem wissenschaftlichen Wert
erkannt und insbesondere als die Originale für einen grossen Teil der
im Codex Pighianus enthaltenen Zeichnungen nachgewiesen zu haben
(Monatsber. d. köoigl. preuss. Akad. d. Wissensch. zu Berlin 1871
S. 446 f.), hat diese Zeichnung noch nicht gekannt, da sie mit einer
Anzahl anderer Blätter erst später von demselben römischen Kunst-
händler, wie die übrigen Blätter des Cöburgensis in Rom erworben worden
ist \ Diese neu hinzugekommenen Blätter enthalten folgende Zeichnungen:
fol. 126 (bis) a) Sarkophag mit Circusreitern aus Cattaio = Pigh.
fol. 365 (vgl. 0. Jahn Ber. d. sächs. Ges. d. Wissensch. 1868
8. 227 No. 225), abgeb. bei Spon Mise. p. 309, Monfaucon Ant.
expl. III 163, vgl. Cavedoni Indic. 46. Eine vom Coburg, unab-
hängige Zeichnung findet sich in einem Sammelband des Berliner
Eupferstichkabinets fol. 3, den Th. Schreiber (bei Conze, in den histo-
rischen und philologischen Aufsätzen für E. Curtius S. 161) grössten-
teils dem Girolamo Ferrari aus Genua zuschreibt; nach einer dieser
Zeichnung beigeschriebenen Notiz befand sich der Sarkophag damals
in casa di Ms. Paolo Antonio Soderini tiel Mausoleo d' Augusto;
ebendort sah und beschrieb ihn auch schon U. Aldroandi Statue p. 199.
b) der Aachener Sarkophag,
fol. 213 der Atlas Farnese = Pigh. fol. 221a (0. Jahn a. a. 0.
S. 174 No. 7).
fol. 214. 215 sind nicht vorhanden.
fol. 216 a) die rechte Ecke des capitolinischen Sarkophagdeckels mit
der Schmiede des Hephaest (abgeb. Mus. Gap. IV p. 77, Mori
Mus. Cap. II. 22, vgl. Nuove descrip. d. Mus. Cap. p. 319. No. 30)
— Pigh. fol. 262 (0. Jahn a. a. 0. S. 213 No, 160 c). Der
übrige Teil des Deckels ist auf fol. 18 (No. 153 bei Matz) ge-
zeichnet. Beide Zeichnungen schliessen unmittelbar an einander
an. Im Pighius enthält fol. 262 oben die Copie von Cöb. fol. 18,
darunter die von Cob. fol. 216; Beger bell. Troi. p. 22 hat nur
erstere publiziert (b u. c bei Jahn).
») Ich verdanke diese Notiz Herm Dr. A. Trendelenburg, der zur Zeit
des Ankaufs dieser Blätter in Rom anwesend war.
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Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. 275
b) Copie der Zeichnung von fol. 186 (No. 165 bei Matz),
Erotensarkophag in den Uffizien (Dütschke III, 336, abgeb. bei
Gerhard Ant. Bildw. 89) ; die Copie ist auf Watman-Papier (Wasser-
zeichen erhalten) in den letzten Jahrzehnten des vorigen Jahr-
hunderts ausgeführt.
c) die Ära des T. Albanius Principianus, vgl. CIL VI 830.
fol. 217—219 der Globus des Atlas Farnese = Pigh. fol. 221 r. 222.
223 (No. 7 bei Jahn).
Äusserlich sehen diese hinzugekommenen Blatter den früher er-
worbenen vollständig gleich ; auch hier sind die alten Zeichnungen knapp
beschnitten auf grossen Bogen von derselben Papiersorte und demselben
Format, wie jene, aufgeklebt. Aus dem in einigen dieser Bogen sicht-
baren Wasserzeichen mit der Jahreszahl 1806 hat Matz die unabweis-
liche Folgerung gezogen, dass diese Procedur erst in unserem Jahr-
hundert stattgefunden hat. Eine der neuen Zeichnungen bildet die un-
mittelbare Fortsetzung einer der früher bekannt gewordenen; mit Aus-
nahme der Ära des Pricipianus, des Eroten- und Persephonesarkophags
sind sämtliche Zeichnungen für Pigbius kopiert worden; mit Ausnahme
der beiden zuletzt genannten Zeichnungen rühren alle übrigen, auch die
der Ära, von demselben Zeichner her, der die überwiegend grössere
Anzahl der Coburger Zeichnungen gefertigt hat und, wie Matz nach-
gewiesen hat, auch bei der Herstellung des Cod. Pighianus beteiligt
war. Von allen diesen Zeichnungen darf also als ausgemacht gelten,
dass sie gleichzeitig mit dem übrigen Bestand des Cob. und im Auftrag
desselben römischen Altertumsfreundes — Matz nennt vermutungs-
weise den Cardinal da Carpi — angefertigt sind. Eine Ausnahme macht
nnr die Zeichnung des Erotensarkophags, die nach einer Originalzeich-
nung der Sammlung copiert und aus unerfindlichen und für unsre Be-
trachtung gleichgültigen Gründen gleichfalls der Sammlung eingereiht
wurde. Nur bei der Zeichnung des Aachener Sarkophags, die von
einer sonst weder im Coburgensis noch im Pighianus nachweisbaren
Hand herrührt und überdies auch auf eine Papiersorte gezeichnet ist,
die sich sonst im Cöburgensis nirgends verwandt findet, können über
die ursprüngliche Zugehörigkeit Zweifel aufkommen. Zunächst steht
nur so viel fest, dass sie zu der Zeit, als die Zeichnungen beschnitten
und auf grössere Bogen aufgezogen wurden, also zu Anfang dieses
Jahrhunderts, schon zur Sammlung gehört haben muss. Weiter aber
macht es der zerknitterte und beschmutzte Zustand, den die Zeichnung
mit vielen andern des Cob. gemein hat, wahrscheinlich, dass sie das
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276 C. Robert
Schicksal der Sammlang schon vorher geraume Zeit geteilt hatte.
f Andererseits ist dieselbe, wenn nicht genau zu der gleichen Zeit, so
doch nicht viel später hergestellt worden, als die Zeichnungen des Cobur-
gensis. Den Zeitpunkt der Anfertigung der letzteren hat Matz zwischen
1550 und 1555 fixiert. Die Zeichnung des Aachener Sarkophags kann
nach dem sachkundigen Urteil der Herren Direktor Fr. Lippmann
und Direktor W. Bode nicht vor der Mitte und nicht nach dem Ende
f* des 16. Jahrhunderts gefertigt sein; wahrscheinlich ist aber, dass sie
mehr gegen das Ende des genannten Zeitraums fällt. Welcher Schule
der Zeichner angehöre, lässt sich nach dem Urteil derselben Kenner
nicht bestimmen; es könne ebensowohl ein Italiener als ein Deutscher
oder Holländer gewesen sein. Erwägt man ferner, dass die Zeichnung
zwar in anderem Stil, aber genau in derselben Technik angefertigt ist
wie die übrigen Coburgensis-Zeidmungeü und auch das Format dasselbe
ist, welches bei jenen mit einer gewissen Rigorisität selbst auf Kosten
der einheitlichen Wiedergabe der Monumente durchgeführt ist, so ge-
winnt die Annahme ihrer ursprünglichen Zugehörigkeit zu der Sammlung
bedeutend an Wahrscheinlichkeit.
Der singulare Charakter dieses Blattes erklärt sich daraus, dass
das ausserhalb Rom 's befindliche Monument nicht von den gewöhnlichen
Zeichnern jenes römischen Kunstfreundes aufgenommen werden konnte.
Denn dass der Sarkophag sich damals bereits in Aachen befand, die
Zeichnung also dort gefertigt sein muss, stellen die Worte Beeck's ausser
Zweifel. Wäre der Sarkophag später als 1550 nach Aachen gekommen,
r so könnte ein so ungewöhnliches Ereignis nicht schon nach siebenzig
Jahren so völlig in Vergessenheit geraten sein, dass sich die Legende
bilden konnte celatam hanc antiquitatem raram artem praeferentem ex
manubiis ornando August i Caesaris sepukhro appositam fuisse.
Die Zeichnung eines in Deutschland befindlichen Sarkophags in der
sonst prinzipiell auf stadtrömische Monumente beschränkten Sammlang
eines römischen Altertumsfreundes bleibt immerhin eine merkwürdige
Erscheinung; sie erklärt sich aber hinlänglich durch die Stellung and
Persönlichkeit des Pighius. Dass dieser dem ursprünglichen Besitzer
des Coburgensis sehr nahe gestanden haben muss, ist allgemein aner-
kannt. Ob sich aus seinen Briefen ergiebt, dass er in Aachen war und
dort den Sarkophag gesehen hat, kann ich augenblicklich nicht fest-
stellen; aber es würde verwunderlich sein, wenn es anders wäre. Was
ist nun natürlicher, als dass Pighius seinem römischen Freunde von
jenem vereinzelten römischen Sarkophag in seiner Heimat, den die
f
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Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. 277
Legende noch mit einem besonderen Nimbus umgab, erzählte und für
ihn diese Zeichnung anfertigen Hess, wobei noch besonders darauf ge-
halten wurde, dass sie in Technik und Format mit den übrigen Blättern
der Sammlung übereinstimmte. Es kann dies ebensowohl nach seinem
ersten römischen Aufenthalt, als er in Brüssel als Sekretärs Granvella's
lebte (1555 — 1574), wie nach seinem zweiten, als er Domherr in
Xanten war (1575—1604), geschehen sein.
Für die Erklärung des Sarkophags giebt die Zeichnung kein
neues Moment ab; sie zeigt ihn wesentlich in demselben Zustand, in
dem er sich noch heute befindet. Auch bedarf es dessen nicht, da die
vortreffliche Erhaltung über keinen Punkt einen Zweifel lässt Der
Platz, den das Monument in der langen Reihe der Persephonedarstellungen
einnimmt, ist im Wesentlichen schon von Overbeck, Kunstmythologie III,
S. 620; R. Förster, Raub der Persephone S. 173 und Philologus IV. Supp.-
B. S. 691 festgestellt worden. Auch über die Trennung und Deutung
der einzelnen Scenen kann ein ernsthafter Zweifel nicht bestehen; nur
für einzelne Nebenfiguren ist eine befriedigende Benennung noch nicht
gefunden. Die Erscheinung wiederholt sich auch bei andern Sarkophag-
darstellungen aus dem Kreis der Götter- und Heldensage und ist zum
Teil in der Entwickelung der Sarkophagcompositionen begründet. Während
nämlich die Sarkophage des zweiten Jahrhunderts, meist mit Anlehnung
an gute malerische Vorbilder, sich auf wenige, bei der Handlung wesent-
lich beteiligte Figuren beschränken und die Scene möglichst charakte-
ristisch gestalten, wird auf den Sarkophagen des dritten und vierten
Jahrhunderts die Darstellung in demselben Masse mit nebensächlichen
Figuren überladen, als sie an Charakteristik verliert. Man würde fehl-
gehen, wollte man dies Beiwerk auf bildliche, denselben Stoff behan-
delnde Vorlagen oder auf eine litterarische Neugestaltung des Mythus
zurückfuhren; diese Füllfiguren sind Gemeingut aller Künstler oder
Handwerker und werden von ihnen in die Darstellung jedes beliebigen
Mythus mit mehr oder minder geschickter Auswahl eingefügt. Ent-
nommen sind sie der poetischen oder richtiger rhetorischen An-
schauungsweise jener Periode. Es sind vorzugsweise Naturgötter
und Naturpersonifikationen, Okeanos und Tellus, Uranos und die Winde,
Helios und Selene, die vier Jahreszeiten u. a., aber auch Personi-
fikationen abstrakter Begriffe, wie Honos und Virtus. In diesen Kreis
gehören von den Figuren des Aachener Sarkophags — abgesehen von der
kleinen geflügelten Wagenlenkerin der Demeter, deren richtige Benen-
nung nur im Zusammenhang einer ausführlichen, die Grenzen dieser
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F
r.
§•
ä;
278 C. Robert
Mitteilung weit überschreitenden Untersuchung gegeben werden könnte —
namentlich die unter dem Gespann des Pluto angebrachten Gestalten,
links die gelagerte Tellus, rechte ein bis zur Brust aus der Erde auf-
tauchender, die Arme ausbreitender bärtiger Mann, neben welchem die
Köpfe des Cerberus sichtbar werden. Die besten Persephonesarkophage,
der Petersburger (abgeb. Stephani Parerga arch. XXVI im Bull. d.
l'Acad. d. scienc. d. St. P&ersb. 1868), der Pariser (Clarac 214, 33,
Overbeck, Kunstmythologie, Atlas XVII, 6) und der aus Ostia (Ann. d.
Inst. 1866 tav. 8.), lassen, hierin gewiss das malerische Vorbild getreu
wiedergebend, das Gespann des Pluto in die Erde versinken, so dass
darunter in der Regel kein Platz für eine weitere Figur mehr bleibt.
Nur auf dem dieser Gruppe nahestehenden vatikanischen Bruchstück
(abgeb. Pistolesi V, 34, Overbeck a. a. 0. XXVII, 2) wird unter dem
Gespann die aus dem Boden aufsteigende, die Arme wie zum Empfang
ausbreitende Tellus bis zur Brust sichtbar, ein Motiv, das auch auf
einem Sarkophag in Villa Giustiniani (abgeb Gall. Giustin II, 106,
Matz-Duhn 3072) und einem unedierten Fragment in Florenz wieder-
kehrt. Als man, ohne Zweifel von dem Bestreben geleitet eine grössere
Übereinstimmung mit der Demetergruppe herzustellen, das Gespann
des Pluto nicht mehr versinkend, sondern einfach nach rechts galop-
pierend darzustellen begann, wurde unter demselben zur Raumfüllung
regelmässig Tellus oder, namentlich in Fällen, wo diese Göttin schon
für den Platz unter dem Gespann der Demeter verwandt war, Okeanos *)
angebracht Noch weitere Figuren wurden im dritten Jahrhundert hin-
zugefügt: der Cerberus, der schon auf Sarkophagen des zweiten Jahr-
hunderts zuweilen vor dem Gespann des Pluto sitzend dargestellt wird
(z. B. auf dem vatikanischen Sarkoph., Visconti Pio Cl. V, 5, Overbeck
a. a. 0. XVII, 20 und auf dem Sarkophag in Pal. Ricasoli-Ridolfi in
Florenz, Overbeck a. a. XVTI, 21), erhält nun seinen Platz unterhalb
') So haben schon Zoega und Gerhard die Figur vollkommen richtig
benannt. Die von R. Förster, Raub d. Perseph. 161 vorgeschlagene Deutung
auf den See Pergus hängt mit seiner Auffassung der gleich zu besprechenden
Figur als Enkelados und der dadurch bedingten Anschauung, dass die Sarko-
phagarbeiter sich den Vorgang in Sicilien denken, zusammen und fällt mit
dieser. Eine Gestalt wie der Pergus liegt überdies weit über den Vorstellungs-
kreis der Sarkophagarbeiter hinaus und die Benennung würde nur dann zu-
lässig sein, wenn sich nachweisen Hesse, dass die Figur schon auf der Origi-
nalcomposition vorhanden war, was, wie ihr Fehlen auf den ältesten und
besten Sarkophagen beweist, sicher nicht der Fall gewesen ist. Auch das
Ruder, das die Figur wiederholt in der Hand trägt, hätte vor der Deutung
auf den Gott eines Landsee's warnen sollen.
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Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophags. 279
des Gespannes, und zwar so, dass nur seine drei Köpfe aus dem Boden
hervorragen. Bald erscheint er allein unmittelbar neben Okeanos, so
auf dem Sarkophag Mattei (Matz-Duhn 3070, abgeb. Mon. Matth. III, 5)
nnd Cavaceppi (Matz-Duhn 3068, abgeb. Overbeck a. a. 0. XVII, 8),
bald wird neben ihm ein bärtiger Mann sichtbar, der gleichfalls aus
der Erde aufzutauchen scheint; so, ausser auf dem Aachener, auch
auf den Sarkophagen in Wien (Braun, Ant. Marmorbilder II, 4, Over-
beck a. a. 0. XVII, 22) und in Gerona (beschr. von R. Förster im
Philologus IV. Suppl.-B. S. 693 f.). Letztere Figur erscheint aber auch
zuweilen allein ohne den Cerberus, so auf den Sarkophagen in Messina
(Overbeck S. 627 No. 21, Förster S. 179 No. 2) und in Villa Medici
(Matz-Duhn 3058), einmal, Auf dem capitolinischen Sarkophag (Mus.
Cap. IV, 55, Overbeck a. a. 0. XVII, 9), der indessen überhaupt eine
ganz singulare Stellung einnimmt, ist sie von Cerberus durch andere
Figuren getrennt. Auf allen diesen Monumenten, mit alleiniger Aus-
nähme des Aachener Sarkophags, bäumen sich neben den Hüften dieses
Mannes, gerade an der Stelle, wo die Terrainandeutung seinen Unter-
körper den Blicken entzieht, zwei kleine Schlangen gegen das Gespann
des Pluto empor. Es lag in der That nahe, diese Schlangen mit dem
Körper des Mannes in organische Verbindung zu bringen und sich den-
selben schlaugenfüssig, also als Giganten vorzustellen. Das hat auch
R. Förster, Raub der Persephone S. 161, gethan und, indem er sich
erinnert, dass man seit Kallimachos sich den Giganten Enkelados unter
Sicilien liegen dachte, diesen in der auftauchenden Figur erkennen wollen,
eine Deutung, die bei Overbeck a. a. 0. S. 623 Zustimmung, bei
Wieseler, Denkm. d. a. Kunst II 3 S. 134 Widerspruch gefunden hat.
In der That stehen ihr nicht geringe Bedenken entgegen. Denkt man
sich diese kleinen Schlangen an den mächtigen Oberkörper statt der
Beine angesetzt, so kommt eine ganz unerträgliche Missbildung heraus,
die von den sonst vorhandenen Gigantenbildungen auf römischen Bild-
werken — von den pergamenischen ganz zu schweigen — aufs Grellste
absticht. Dass ferner hier der unter der Last des Aetna stöhnend
ruhende Gigant sich frei emporheben und gewissermassen als Repräsen-
tant des Aetna aufgefasst sein sollte 1 ), das ist doch eine keineswegs
■) Ganz anders und der mythologischen Vorstellung entsprechend wird
der Eindruck, den der lUub der Köre auf Enkelados macht, in der von
Förster citirteu Stelle des Claudiau II, 156 geschildert. Diu- drückt die durch
das Gespann des Pluto überlastete Insel und vergebens sucht er sich zu be-
wegen, um durch Veränderung seiner Lage etwas Erleichterung zu gewinnen.
Westd. ZeiUcbr. f. GeBch. u. Kunst. IV, ni. 20
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280 C. Robert
leicht verständliche Umbildung der mythologischen Vorstellung — oder soll
ich sagen Freiheit der künstlerischen Gestaltung — und eine eingehende,
wo möglich durch Analogieen gestützte Begründung dieser Auffassung
wird man ungern vermissen. Mag man aber dergleichen immerhin der
späteren Kunstperiode, der diese Sarkophage angehören, zu Gute halten,
den Ausschlag giebt, dass auf keiner der fraglichen Darstellungen die
organische Verbindung der Schlangen mit dem Körper des Mannes
wirklich dargestellt oder auch nur denkbar ist. Sowohl auf den Origi-
nalen, soweit ich dieselben zu untersuchen Gelegenheit hatte, als auf
den mir vorliegenden Zeichnungen und Photographieen ist es ganz deut-
lich, dass sich der Mann aus einer Oeffnung in der Erde emporhebt
und dass neben ihm die beiden Schlangen sich empor bäumen ; manch-
mal "sieht es aus als ob ihn die Schlangen umwinden. Gegen Enkelados
spricht endlich die Bewegung der Figur; sie streckt keineswegs, wie
5r* Förster sagt, beide Arme zur Abwehr gegen die Rosshufen und Wagen-
räder aus: vielmehr ist es auf allen Sarkophagen, namentlich auch auf
dem Aachener, deutlich, dass sie die Arme ausbreitet, um Pluto zu
empfangen, gerade wie auf dem vatikanischen Fragment die Tellus.
Zoega hatte, wie immer, das Gefühl des Richtigen, wenn er in ihr einen
Unterweltsgott erkannte. Nur in dem Namen Tartaros vergriff er sich.
Die Figur, die hier aus dem von Schlangen bewachten Eingang der
Unterwelt, neben sich den Cerberus, auftaucht, um ihren Herrn und
die von ihm geraubte Braut zu empfangen, ist kein anderer, als der
Wächter der Unterweltsthüre und Hüter des Cerberus, der ianitor Orci
Ueber diese Figur ist in letzter Zeit mehrfach gehandelt worden,
und täglich mehren sich die litterarischen und monumentalen Belege
für ihre Popularität in der Kaiserzeit. Inschriftlich bezeugt ist die
jj. Figur zum ersten Mal auf einem in Ostia gefundenen, jetzt im Lateran
befindlichen Grabgemälde bekannt geworden (abgeb. Mon. d. Inst. VIII,
28, vgl. Benndorf und Schoene, Lateran S. 401 No. 599); sie erscheint
dort als unbärtiger Jüngling, den Cerberus am Strick haltend. Dass
die Vorstellung auch in Athen im 5. Jahrh. geläutig war und die io
unsern Handschriften als Aiakos bezeichnete Person iu Aristopkanes
Fröschen nach der Absicht des Dichters kein anderer als dieser Thür-
hüter der Hölle ist, haben Hiller in Hermes VIII, 453 und A. Kiessling
Anal. Catull. (Ind. lect. aest. Gryph.) p. 9 gezeigt. Ob auch bei Horaz
Od. III, 11, 13 diese Figur gemeint ist, wie Wilamowitz bei Kiessling
vermutet, hängt von dem Urteil über die Aechtheit der folgenden,
vielfach verdächtigten Strophe ab. Ebenso muss ich es unentschieden
f
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Eine alte Zeichnung des Aachener Persephonesarkophagg. 281
lassen, ob Kiessling mit Recht den Begleiter des Protesilaos auf dem
Xeapler Sarkophag von St. Chiara (Mon. d. Inst. 111, 40 A) als den
ianitor bezeichnet hat oder ob dieselbe nicht doch richtiger als Charon
zu deuten ist. Eine unzweideutige Erwähnung des ianitor hat indessen
Fr. Spiro de Euripidis Phoenissis (diss. inaugur. BeroL 1884) p. 55
n. 82 bei Stat. Thcb. VI. 498 nachgewiesen. Mit derselben Zuversicht
darf auf dem lleraklessarkophag des Brittischen Museums (abgeb. Ann.
d. Inst. 1868 tav. F) in der kleinen Figur, die sich ängstlich versteckt,
wahrend Herakles den Cerberos entführt., der ianitor erkannt werden,
der hier wie auf dem Grabgemälde aus Ostia iu jugendlicher Bilduug
erscheint.
Dagegen möchte ich davor warnen, auch die linke Ecktigur des
vatikanischen Alkestissarkophags (abgeb. Gerh. Ant. Bildw. XXVIII) als
ianitor zu bezeichnen. Dass sie den Thanatos des euripideischen Draina's
vertritt und eben in das Haus des Admet hineingeht, während Apollo
es verlässt, haben Viele schon bemerkt. Allein die Attribute, der ge-
schulterte Speer und der an der Leine geführte Hund, kommen dem
ianitor schlechterdings nicht zu, linden sich aber in bewerkenswerter
Weise auch bei der Mittelligur des Deckels des Hochzeitssarkophag in
S. Lorenzo (Matz-Duhn 3090), die gewöhnlich Pluto genannt wird und
in der That ein Unterweltsgott sein muss. Da auf dem Alkestissarko-
phag an der rechten Ecke Pluto in der gewöhnlichen Bildung erscheint,
kann dieser Name für die linke Eckfigur nicht gebraucht werden. Nur
so viel scheint klar, dass ein italischer Gott, dessen Benennung ich den
Kennern italischer Religion überlasse, hier an die Stelle des Thanatos,
dort an die des Pluto getreten ist.
Das Amt des ianitor, den Cerberus an der Kette zu halteu, versieht
auf dem Neapler Prometheussarkophag (Gerhard A. Bildw. 61) eine
nach Körperbildung, Haartracht und Gewandung entschieden weibliche
Figur, deren Costüni, kurzer Chiton und Jagdstiefel, an das der Eri-
nyen erinnert. Für die Benennung dieser Figur fehlt es bis jetzt an
jedem Anhalt; doch ist es ohne Zweifel dieselbe, die auf dem Perse-
phonesarkophag in Barcellona (abgeb. Laborde Voyage pitt. de l'Esp.
I, 11, vgl. Förster, Piniol. IV. Suppl.-B. S. 701) an Stelle des ianitor
neben dem Cerberos aus dem von Schlangen bewachten Höllenthor auf-
steigt und von Gerhard, Welcker und Förster für Skylla gehalten wird.
Dieselbe Figur scheint auf dem Sarkophag von Gerona neben dem
ianüor dargestellt zu sein, s. Förster a. a. 0. S. 698. Ob die vom
ianitor abgewandte, gleichfalls nur mit dem Oberkörper aus dem Boden
20*
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282 C. Robert.
hervorragende weibliche Figur des capitolinischen Sarkophags, die die
linke Hand an die Lippen legt, auch in diesen Zusammenhang gehört,
muss ich unentschieden lassen. Dr. Ed. Reuter hat in einer seiner
Dissertation de dialecto Thessalien (Berl. 1885) angehängten These für
diese Figur mit Berufung auf Plut. de Ei apud Delphos p. 394 A die
Benennung Siope vorgeschlagen. Ich würde die Deutung auf Styx
^ vorziehen.
Eine ähnliche Bewandtuis, wie mit dem bisher verkannten iauitor
(im, hat es mit den drei Knabenfiguren der rechten Schmalseite. Ausser
dem Lichtdruck in dem III. Band der Zeitschrift des Aachener Geschichts-
vereins liegt mir von diesem Teil des Monuments eine sorgfältige Zeich-
nung von E. Eichler. der seit mehr als zehn Jahren mit der Herstellung
der Zeichnungen für die Sarkophagpublikation betraut ist, vor. Auf
*i beiden ist ganz klar, dass die mittlere Figur in dem Bausch ihrer
Chlamys nicht Körner, sondern Blumen trägt, dass die linke Nebenfigur,
j wie auch Förster richtig gesehen hat, in der Hand eine Sichel hält
und im Haar einen Kranz — und zwar von Kornähren — trägt, und
dass die rechte Nebenfigur, wie gleichfalls Förster zutreffend bemerkt,
in der linken Hand einen Thyrsosstab trägt. Försters Deutung der
Mittelfigur auf Triptolemos, die er durch eine mehr als oberflächliche
Aehnlichkeit mit dem Triptolemos des Sarkophags von Wiltonhouse zu
stützen sucht, beruht auf der irrigen Annahme, dass die in dem Bausch
'(' enthaltenen Gegenstände Saatkörner seien, und fällt mit dieser; ebenso
die dadurch bediugte, auch nur mit grosser Reserve vorgebrachte Deu-
f tuug der rechten Nebenfigur auf Ikarios. Die drei Knaben sind die
Repräsentanten von Jahreszeiten, der mit den Blüten der Frühling, der
;., mit Sichel und Aehrenkranz der Sommer, der mit dem Thyrsos, den
> auch die freilich beharrlich verkannte Herbsthore auf dem Veroneser
; r Phaethonsarkophag (abgeb. Mus. Veron. LXXI, 1) trägt, der Herbst.
Der Winter fehlt; denn nur die drei Jahreszeiten, während deren
Persephone auf der Oberwelt weilt, sollten dargestellt werden; und
diesem Gedanken entsprechend senkt der Herbst, in dessen Periode der
Abschied der Persephone fällt, traurig den Kopf und legt die Hand
klagend an die Wange.
i
!•
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283
Das römische Urnenfeld bei MUhlbach am Glan.
Von Prof. W. Harster in Spcier.
(Hieran Tmf. XV— XVIII.)
Die Bedeutung des in den Jahren 1882 und 1884 durch den
historischen Verein der Pfalz ausgegrabenen römischen Urnenfeldes bei
Mühlbach am Glan beruht nicht sowohl auf der immerhin nicht unbe-
deutenden Zahl und noch weniger auf dem materiellen Wert der Fund-
pegenstände als auf der Thatsache, dass hier zum ersten Male, so viel
bekannt, in römischen Gräbern Waffen als Leichenbeigaben in
einem Umfange sich vorgefunden haben, wie man sie sonst nur in
Gräbern des fränkisch-alamannischen Zeitraumes anzutreffen gewohnt ist.
Zwar sagt Marquardt in seinem „Privatleben der Römer" S. 354 ff.,
da««, weil das Grab nach der übereinstimmenden Ansicht des Altertums
eine Wohnung war, in welche der Verstorbene einzog, und welche somit
auch einer bestimmten häuslichen Einrichtung bedurfte, dem Toten
Kleider, Geld, Schmuck, ein Ameublement, Lebensmittel und Ess- und
Trinkgeschirre mitgegeben wurden, dem Krieger seine Waffen, dem
Handwerker oder Künstler sein Handwerkszeug, der Frau ihre Toiletten-
gegenstände sowie Toilettenkästchen, dem Kinde sein Spielzeug u. s. w.
Aber wenn Marquardt zur Illustrierung von Waffenfunden in römischen
Gräbern nach Dennis 1 ) auf die Gräber von Bomarzo, Tarquinii, Vulci
und Perugia hinweist, so wird durch diese etruskischen Grabfunde
offenbar nichts für eine nationale Sitte der Römer, die zu allen Zeiten
and an allen Orten, speziell auch während der Kaiserzeit und diesseits
der Alpen von ihnen geübt worden wäre, bewiesen.
Zu einem gleich negativen Resultate bezüglich der Frage von
Waffenfunden in wirklich römischen Gräbern führt eine Prüfung der
ebenfalls von Marquardt angezogenen Stelle bei Raoul-Rochette 2 ). Der-
selbe sagt zwar zu Anfang S. 608, dass die meisten antiken Waffen
unserer Museen aus griechischen und römischen Gräbern entnommen
seien. Die spezielle Aufzählung der Fundstätten aber erwähnt nur
Panticapaeum, Aegina etc. und eine Reihe von Orten von Gross-Griechen-
land, um mit den Funden in den etruskischen Nekropolen von Corneto,
Vulci etc. zu schliessen. S. 621 sagt er dann, man habe la pmtve
') The cities and cementeries of Etruria.
*) Troisieme memoire sur les antiquitfc chre'tiennes des Oataoomhes in
Htm. de l'Acad. des Inscr. Vol. XIII. (1838) p. 529—788, speziell p. 606—621.
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jk 284 W. Harster
A
je
iwontestable que chez les peuples les plus ecläires de Vanti-
£ qnite . . le mobilier funeraire de la tonibe se coniposait, pour les
t guerriers, des armes qui avaicnt etä ä leur usagc etc. Für die Römer
jedoch beweist auch diese allgemeine Bemerkung nichts.
' Noch an einer andern Stelle seines Buches, S. 368 f., erwähnt
[> Marquardt der Mitgabe von Waffen in das Grab, beziehungsweise auf
R" den Scheiterhaufen, indem er sagt, dass dem Verstorbenen, was er im
' ; J lieben gebraucht oder lieb gehabt hatte, Kleider, Schmuck, Geschirre.
r Waffen und Jagdgerätschaften, Pferde, Hunde und Vögel auf den Rogus
mitgegeben wurden. Zum Beweis für das Mitverbrennen von Waffen
L
pf wird hier ein Testament (Wilraanns n. 315) angeführt, worin ein leiden-
\:. schaftlicher Freund der Jagd und des Vogelfanges bestimmt, dass das
ganze namentlich aufgezählte Geräte, das ihm zur Betreibung dieses
\' Sportes gedient hatte, darunter auch Lanzen, Schwerter und Messer.
f mit ihm verbrannt werden sollten. Aber erstlich handelt es sich hier
i um einen Jäger und Vogelsteller, nicht um einen Krieger, und zweitens
l um die Laune eines Sonderlings, nicht um einen allgemein geübten
h, Gebrauch, da der Verstorbene sonst nicht nötig gehabt hätte, das
r Mitverbrennen seiner Waffen und Geräte mit allen Einzelheiten testa-
sa mentarisch anzuordnen.
* L. Lindenschmit seinerseits erwähnt in seinem Handbuch der deutschen
v Altertumskunde L S. 196 die Auffindung von zwei Äxten kleinster Gat-
{■ timg, welche er für Kinderwaffen erklärt, auf den Totenfeldern römischer
[ Zeit bei Kastei und Ingelheim und zieht daraus im Zusammenhalt mit
^ den bei der Aufdeckung des fränkischen Friedhofs von Samson in
!- Belgien gemachten Wahrnehmungen, wo aus offenbaren Kindergnfcbern
v Beilchen von nur 7 — 8 cm Länge erhoben wurden, den Schluss, dass
i die Sitte der Mitgabe von Waffen selbst in Kindergräbern bei der
i- rheinischen Bevölkerung schon in die Zeit der römischen
-*. Herrschaft und deshalb gewiss in noch weitere Frühzeit hinauf-
; reicht. Aber er hat dabei nur die germanische, an den vaterländischen
\ Überlieferungen und Gebräuchen festhaltende, nicht die römische oder
6 romanisierte Bevölkerung des Rheinlandes im Auge und betont überall
7 den heidnisch-germanischen Charakter des Mitgebens von Waffen in das
i Grab, einer Sitte, die nur sehr allmählich durch den wachsenden Eiu-
£•' flnss des Christentums verdrängt wurde, bei einzelnen Stämmen aber.
*r namentlich den Alamannen und Bayern bis in die ersten (neunta* bis
*' elftes) Jahrhunderte des Mittelalters sich erhielt. Deshalb stellt er auch
£ unter der Fülle der maunigfaltigen Gegenstände, welche die Ausstattung
i
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Das römische Ürnenfeld bei Mühlbach am Glan. 285
der Toten in merovingischer Zeit bilden, die Waffen voran, vorzugs-
weise weil sie die wichtigsten, nirgends fehlenden Beigaben der Männer-
gräber sind und nach ihrer Zahl und Form ein leicht erkennbares
Unterscheidungsmerkmal von den Grabaltertümern früherer und späterer
Zeit gewähren 1 ), und sagt an einer anderen Stelle 2 ), dass die Menge
der Waffenbeigaben sofort schon die Verweisung dieser Gräber in die
Zeit der römischen Herrschaft oder gar in eine noch frühere Periode
beseitigen müsse.
Auch der Konservator des römisch-germanischen Centralmuseums
in Mainz, Herr Fr. Lindenschmit. bestätigte durch gütige Zuschrift dem
Verfasser auf seine Anfrage, dass Werkzeuge und Waffen bis jetzt sehr
selten, fast könnte man sagen nie, bei römischen Begräbnisstätten auf-
getaucht seien, abgesehen von einem Beile, das in einem römischen
Grabe des Friedhofes an der Anlage bei Mainz sich vorfand, und von
Waffen in dem Friedhofe von Andernach, bei welchen es aber wegen
der Form der mitgefundenen Gefasse sehr zweifelhaft sei, ob die Be-
erdigten nicht Germanen und nur nach römischem Brauche bestattet
waren.
Es gilt nun zu beweisen, dass wir es bei dem Mühlbacher Uraen-
felde thatsächlich mit einer römischen Begräbnisstätte zu thun haben,
und dieser Nachweis scheint sich uns zu ergeben einmal aus der topo-
graphischen Zugehörigkeit des Fundgebietes im weiteren Sinne, ferner
aus der Anlage des Begräbnisplatzes und der Beschaffenheit der einzelnen
Gräber, hauptsächlich aber aus dem Charakter der aufgefundenen Waffen
und Geräte selbst.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die archäologische Karte
der Rheinpfalz und der Nachbargebiete 8 ), so sehen wir, dass in dem
durch die Orte Glan-Münchweiler, Lichtenberg, St. Julian und Kollweiler
gebildeten Vierecke, also etwa zwischen 25° und 25° 15' östlicher
Länge und zwischen 49° 28' und 49° 36' nördlicher Breite bei einer ver-
hältnismässig geringen Anzahl prähistorischer und nahezu vollständigem
Mangel fränkisch-alamannisrher Fundstätten 4 ) eine für dieses in römischer
') A. a. O. S. 146.
*) Ebendaselbst S. 75.
*) Bearbeitet von Dr. (\ Mchlis im XIL Heft (1884) der Mitteilungen
des historischen Vereines der Pfalz.
4 ) Xur bei Bosenbach werden römisch- fränkische Denkmäler an der
Wolfskirche und bei Fockenberg ein Burgwall aus römisch -fränkischer Zeit
auf dem Kremeiberg erwähnt.
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286 W. Harster
&
j.
Zeit schwerlich besonders einladende Bergland ungewöhnlich grosse Zahl
|y von römischen Niederlassungen und Fundplätzen verzeichnet ist. Zwischen
den grossen römischen Strassenzügen gelegen, welche, durch ein viel-
verschlungenes Netz von Querstrassen mit einander verbunden, von Metz
r J' und Trier nach Worms, Mainz und Bingen zum Rheine führten, war
die Gegend um den Potzberg und den Remigiusberg dicht besetzt mit
r l römischen Ansiedelungen, unter welchen wir hervorheben: Horschbach.
Hermannsberg, Essweiler, Lichtenberg, das von Mühlbach nur durch den
Glan getrennte Altenglan und Glan-Münchweiler, ferner die römischen
Urnenfelder bei Kollweiler, Theisbergstegen und Haschbach, St. Julian
£ v als Fundort der schönsten in der Pfalz überhaupt zum Vorschein ge-
kommenen Steindenkmäler ! ), Aschbach, Wolfstein, Rossbach, Rutsweiler,
Elzweiler/ Bosenbach, Neunkirchen, Quirnbacb, Rehweiler und Kusel.
i\ : - wo gleichfalls ein oder mehrere römische Denkmäler gefunden wurden,
endlich das Römerkastei bei Gimbsbach am Südabhange des Potzberges
und die beiden gleichfalls als Kastelle bezeichneten „Heidenburgen" M
Kreimbach und bei Oberstaufenbach.
Namentlich die letztere, an der Ostseite des Potzberges auf einer
steilen Anhöhe gelegen, die seit einem Menschenalter als Melaphyrbruch
ausgebeutet und gegenwärtig bereits zur Hälft« abgetragen ist, hat so-
wohl schon früher römische Denksteine geliefert, von denen zwei in der
Sammlung des historischeu Vereines der Pfalz sich befinden, abgesehen
von den bei der Auffindung aus Mutwillen zerstörten oder den in
Häusern der Umgegend eingemauerten, als auch in allerletzter Zeit ein
Seitenstück zu den aufsehenerregenden Funden auf der Heideisburg bei
Waldfischbach 2 ) geboten durch die gleichzeitige Aufdeckung von acht
grossen, bis auf einen mit figürlichem Schmucke versehenen Denksteinen,
welche, ganz wie dort, mit Architekturstücken zusammen in die Mauern
einer spätrömischen oder frühmittelalterlichen Burg vermauert waren
und auch im Charakter den Waldfischbacher Steinen sehr ähnlich sind.
Wir sehen: das später so genannte Remigsland um Kusel und
Altenglan, welche beide der mächtige Frankenkönig Chlodwig dem
hl. Remigius, der ihn in Rheims getauft, zum Geschenke machte, ist
l klassischer Boden und die Vermutung spricht von vornherein dafür,
dass ein hier zum Vorschein kommendes Urnenfeld kein anderes als
eben ein römisches sein kann.
v.
17
') Mitteilungen des historischen Vereines der Pfalz, Heft IX (1880).
a ) Mehlis in den Jahrbüchern de9 Vereines von Altertumsfreunden ini
Rheinlande Bd. 77, S. 61—87.
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Das römische l'rnenfeld bei Mühlbach am Gian. 287
Hier nun an dem das Glanthal beherrschenden, ziemlich steil ab-
fallenden Nordwestabhange des 1738' hohen Potzberges, des höchsten
Berges der Westpfalz, ungefähr 120* über der Thalsohle war es, wo
zuerst im Frühjahre 1882 Strassenarbeiter beim Kiesgraben auf Urnen
stiessen. dieselben aber auch sofort zerschlugen. Als dann die Funde
sich mehrten und namentlich auch eiserne Waffen und Werkzeuge zum
Vorscheine kamen, begannen die gebildeten Kreise der Gegend sich für
die Sache zu interessieren und erstatteten dem historischen Vereine der
Pfalz Anzeige. Dieser ordnete die Fortsetzung der Ausgrabungen an,
sah sich aber nach einem glückverheissenden Anfange durch ein Gebot
der Gemeinde Mühlbach, der jener Platz gehörte, zur Einstellung der
Arbeiten genötigt, ohne dass jedoch von der Gemeinde selbst etwas
weiteres in der Sache geschah. Nach Verlauf von zwei Jahren traf
eine vom Verfasser dieses gegebene Anregung auf eine günstigere Stim-
mung seitens der Gemeindevertretung von Müblbach, und so war es
demselben vergönnt, Ostern vorigen Jahres durch eine siebentägige Aus-
grabungsthätigkeit den Bestand der bisherigen Metallfunde zu verdop-
peln, denjenigen an Thongefässen aber zu verdreifachen 1 ).
Die Art der Beisetzung,' wie sie namentlich bei diesen späteren
Ausgrabungen beobachtet wurde, ist eine von der in fränkisch-alaman-
nischen Reihengräbern durchgängig angewandten sehr verschiedene und
eher an die in prähistorischen Grabhügeln übliche erinnernde. Hinsicht-
lich der früheren Ausgrabungen freilich sind wir, was diesen Punkt, be-
trifft, auf mündliche Mitteilungen angewiesen, denen zufolge die auf-
gefundenen Urnen regelmässig von je vier unbearbeiteten Steinen um-
stellt waren, eine Bedeckung aber nicht wahrgenommen wurde; die
Tiefe, in welcher damals die Gegenstände angetroffen wurden, war meist
eine sehr fctruchtliche. wie denn ein vorzüglich erhaltenes, keine Spur
von Rostansatz zeigendos Beil in einer Tiefe von 2,10 m ausgegraben
wurde. Genaueres jedoch über die Zahl der aufgedeckten Gräber und
die Art, wie die gefundenen Gegenstände auf die einzelnen Gräber sich
verteilten, war aus Mangel an schriftlichen Aufzeichnungen nicht mehr
zu erkunden.
Bei der Fortsetzung der Ausgrabungsarbeiten im Jahr 1884 so-
dann wurden auf einem Räume von 136 Quadratmetern im ganzen 11
deutlich begrenzte Grabstätten angetroffen, darunter 6 mit Eisenbeigal>en,
eines jedoch ohne jede Beigabe, nur aus 4 im Viereck über einer wag-
•) Vgl. den vorläufigen Fundbericht in Nr. 6 des I. Jahrganges (1884)
des Pfalzischen Museums.
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288 W. Harster.
rechten Platte aufgestellten Steinen bestehend, zwischen die eine Menge
verbrannter Knochen geschüttet war; der eine der senkrechten Steine
ragte mit einer Ecke noch über die Oberfläche hervor. Ebenfalls dicht
unter dem Rasen befand sich eine andere aus fünf ca. 50 cm breiten
und 35 cm hohen Platten gebildete Steinkiste, deren 40 cm langer
spitzzulaufender Deckstein dazwischen gestürzt war und eine grosse,
ganz mit Knochen ohne Beimischung von Asche oder Erde gefüllte
Urne und drei kleinere Gefässe vollständig zerdrückt hatte; in der
dicken rnssähnlichen Aschenschicht, auf der die Urnen standen, fanden
sich zwei Stückchen blauen Glases, wie solches von weisser und grün-
licher Färbung noch an zwei anderen Stellen des Gräberfeldes vorkamen,
und bei dem Wegräumen des Schuttes eine jedenfalls auch zu diesem
Grabe gehörige Mittelbronzemünze von Nero. Eine andere, gleichfalls
der julisch-elaudischen Dynastie angehörige Bronzemünze mit dem Namen
CAESAR im Felde war bereits 1882 gefunden worden. Eine einzelne
Aschenurne stand auf einer wagrecht liegenden Platte ohne Seitenplatte,
in einem andern Falle waren die besonders zahlreichen Thongefösse
(von 10 wurden 7 gerettet) zwischen vier grosse ins Viereck gerichtete
Platten ohne Boden- und Deckstein gestellt, eine Axt und eine Lanze
seitwärts obenauf, wie in anderen Fällen daneben oder darunter gelegt.
Die beiden am reichsten ausgestatteten Gräber, von denen das eine an
Metallbeigaben ein wohlerhaltenes Schwert, eine Lanze und den eisernen
Henkel eines Bronzegefässes mit noch anhaftenden dicken Bronzekiumpen.
das andere ausser 9 verschiedenen Thongefässen einen Schildbuckel, eine
Lanze, ein Messer und verschiedene Beschläge und Scharniere nebst
einem Schlüssel enthielt, befanden sich in brunnenähnlich in das dichte
Gestein gegrabenen Vertiefungen, 1,8 resp. 1,5 m unter der Oberfläche
auf gewacl»senem Felsboden. In andern Fällen dagegen sassen die Urnen
so dicht unter der Oberfläche, dass der Rasen in dieselben hineinge-
wachsen war, und zwar diese, wie auch einige tiefer beigesetzte ohne
jeden Schutz darumgestellter Steine. Ausserdem fanden sieb Thon-
scherben, Nägel, verbrannte Knochen, Holzkohlen und Holzasche (letztere
einmal in einer 27 cm dicken kompakten Masse ziemlich nahe der
Oberfläche) in allen Tiefen, besonders aber dicht unter dem Rasen
allenthalben auf diesem Gebiete, auch ohne dass ein Grab in der Nähe
war; auch eine Handvoll in der Mitte gespaltener und verkohlter Eicheln
kam in dieser Weise ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem
Grabe vor.
Auffallend ist bei dieser Bestattungsart besonders die geringe
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Das römische Urnenfeld bei Mühlbach am Glan. 289
Sorgfalt, womit die in der Tiefe zusammengehäuften Urnen und sonstigen
Gefasse nach oben zu geschätzt wurden, indem, wie wir gesehen, nur
in einem einzelnen Falle die Umfassung eines Grabes einen Deckstein
hatte, wenn derselbe überhaupt ein solcher war, da er als zu kurz
tatsächlich seinen Zweck nicht erfüllte, während sonst anscheinend
ganz achtlos Erde und Steine auf die Gefasse geworfen und infolge
dessen viele vermutlich schon bei der Beisetzung zerstört wurden. Dieser
Mangel an Sorgfalt und andererseits die Willkür, mit der bald ein wie
mit blosser Hand aufgewühltes seichtes Loch zur Aufnahme einer Toten-
ume genügend befunden wurde, bald mit grösster Anstrengung ein 2 m
tiefer Schacht in die aus zentnerschweren Steinen gefügten natürlichen
Felsmauern gegraben wurde, erinnern an die Unachtsamkeit und Plan-
losigkeit, mit der in sogenannten Hünengräbern oft die Beigaben zwischen
den Steinen verstreut und Urnen, auch abgesehen von der geringen
Widerstandsfähigkeit prähistorischer Thongebilde, gewöhnlich schon durch
das Gewicht der auf ihnen lastenden Steine zerdrückt sind. Es lässt
sich in dieser Beziehung kein grösserer Gegensatz denken, als der
zwischen der Regellosigkeit der geschilderten Begräbnisse und der
strengen Rcgelmässigkeit fränkisch-alamannischer Reihengräber, welche,
wie dies noch bei unseren Friedhöfen der Fall ist, in gleichen Abstän-
den unter sich reihenweise hintereinander angelegt, sind, und in welchen
sozusagen die Stelle jeder einzelnen Beigabe durch Gewohnheit festge-
stellt ist.
Diese Ähnlichkeit mit prähistorischer Bestattungsweise im Gegen-
satz zu spät- oder nachrömischer wird aber auch durch die Beschaffenheit
der aufgefundenen Gefasse bestätigt. Dieselben sind nämlich fast aus-
nahmslos nur äusserst schwach gebrannt, ja zum Teil, wie es scheint,
nnr in der Sonne getrocknet, so dass sie bei der Aufdeckung mit Feuch-
tigkeit förmlich getränkt waren und das helle Wasser aus jeder Bruch-
stelle floss, weshalb denn auch oft noch eine erhalten gebliebene Schüssel
oder ein Teller beim vorsichtigsten Niedersetzen auf den Boden in
Trümmer ging. Das Material ist teils hellgelber, teils blaugrauer, in
einem einzelnen Fall bei einer zierlichen Schale glänzend schwarz ge-
färbter, hei den primitivsten und am schlechtesten gebrannten Gefässen
dagegen ein stark mit Sand gemischter, schmutzig grauer oder ober-
flächlich mit Russ geschwärzter Thon. Die besseren, aus hellgelbem oder
blaugrauem Thon gefertigten Gefasse sind von einer ausserordentlichen
Leichtigkeit, die in Form und Material roheren dagegen zugleich sehr
dickwandig. Bringt man Gefasse der ersten Art in das Wasser, so
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w-
290 W. Harstev
?j entweicht die Luft zischend aus ihren Poren, die einem Schwämme
gleich das Wasser einsaugen; beim Reinigen lösen sich leicht kleinere
und grössere Stücke der Oberfläche ab, oder dieselbe verwischt sich
wie bei eben erst in der Formung befindlichem Thon, und das Wasser,
in dem eines der hellgelben Gefässe gewaschen worden, nimmt eine
intensiv gelbrote Färbung an. Giesst man dann in eines derselben,
nachdem es gut ausgetrocknet ist, Wasser, so schlägt dasselbe sofort
durch die Wände des Gefässes durch, das dann einen starken Erdge-
ruch verbreitet und längerer Zeit bedarf, um wieder völlig trocken
zu werden.
Alle diese Umstände führen auf die Vermutung, dass sämtliche
Gefasse, nicht bloss die wirklichen Aschennrnen, sondern auch die als
Beigaben dienenden Ess- und Trinkgeschirre wie Teller, Näpfe. Becher
und dergleichen für den besonderen Zweck der Mitgabe in das Grab,
nicht für den täglichen Gebrauch gearbeitet und deshalb so leicht oder
gar nicht gebrannt waren. Aber wenn sie so an die Zerbrechlichkeit
der Erzeugnisse vorgeschichtlicher Töpferei gemahnen, so braucht man
doch nur die Hauptformen unter den mehr als 70 geretteten Thonge-
fässen von Mühlbach, welche die folgenden Tafeln XVI — XVIII im
Masstab von 1:4,2 uns vorführen, zu betrachten, um daraus sofort
den acht römischen Charakter zu erkennen. Denn wenn dieselben auch
von den landläufigen Formen der in den Rheingegenden so massenhaft
sich findenden römischen Graburnen und Asehenkrtige teilweise nicht un-
wesentlich abweichen, so zeigen sie doch andererseits eine so grosse
Verwandtschaft in der meist edle und gefällige Linien gebrauchenden
Formengebung und in der Einfachheit der ausschliesslich aus parallelen
Kreisen, senkrechten und rautenförmig sich schneidenden Strichen und
leichten Schraffierungen bestehenden Ornamentierung 1 ), dass wiederum
der Unterschied sowohl zwischen prähistorischer als zwischen fränkisch-
alamannischer Töpferei deutlich in die Augen springt. Dabei ist, nament-
lich angesichts der geringen Sorgfalt, womit diese Gefasse. gebrannt sind,
die Erfindungsgabe ihrer unbekannten Verfertiger zu bewundern, inso-
fern von sämtlichen Stücken kaum zwei in Gestalt und Grösse einan-
der vollständig gleich sind und ebenso unter den zu Grunde gegangenen
der Verlust mancher originellen Form zu beklagen ist.
Wir sehen, um nicht, zu ermüden, von einer Beschreibung der
einzelnen Gefässe ab und geben /um Vergleiche nur die Masse der
') Eine solche findet sich übrigens ausschliesslich bei Gefässen von
blaugrauer oder grünlicher Farbe.
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Das römische Urnenfeld bei Muhlhach am Glan. 291
beiden grössten der abgebildeten GetUsse: das eine (Taf. XVI, 5) ist
ein weitbauchiger Krug aus gelbem Thon mit kurzem Hals und breitem
Henkel und bat bei einer Höbe von 36,5 cm einen Umfang von 102 cm,
das andere (Taf. XVIII, 7) eine ovale Urne aus besonders feinem, hell-
rotem Thon, 32 cm hoch und 72 cm im Umfange messend; dagegen
hat das kleinste der von uns wiedergegebenen Gefasse (Taf. XVIII, 10),
ein wulstförmiges Schüsselchen aus blaugrauem Thon, bei nur 4,6 cm
Höhe einen Umfang von 24.5 cm.
Noch deutlicher jedoch beweisen den römischen Charakter der uns
beschäftigenden Grabfunde die Gegenstände aus Metall, deren Inventar
wir im folgenden geben (vgl Taf. XV) : ein Schildbuckel, zwei Gladius-
klingen, das Bruchstück eines Pilums, neun andere Lanzen, dreizehn Beile,
drei Messer oder messerartige Werkzeuge, eine Schmiedezange, eine Schaf-
scheere, ein eiserner Schlüssel, ein grosser eiserner, wohl um einen
Bronzekessel gelegter Reif, zwei eiserne Henkel von Bronzegefässen, der
gedrehte Boden eines Bronzekruges gleich dem in Rheinzabern ge-
fundenen ! ), Teile von wenigstens zwei mit Stielen versehenen, bronzeneu
Seihgefässen gleich den aus Rheinzabern stammenden *), vier Fibeln, wovon
zwei versilbert, nebst der zu einer der grössten Art gehörigen Nadel, eine
Bronzeschnalle nebst zwei kleinen Ringen, ferner Scharniere, Beschläge,
Nägel und kleinere Fragmente aus Eiseu und Bronze in grosser Zahl.
Unter den angeführten Gegenständen erregen besonders die beiden
Gladiusklingen unsere Aufmerksamkeit: die eine derselben (Taf. XV, 7 u. 8)
ist einmal zusammengebogen und an der Biegungsstelle durchgebrochen, das
obere Stück 27 cm lang, wovon 7,5 cm auf die am Ende abgebrochene Angel
entfallen ; die rechtwinklig ausspringende Kliuge, welche am oberen Ende
4.5 cm breit ist, trägt an dieser Stelle starke Spuren des einstigen Bronze-
beschläges; das untere Stück ist 35 cm lang, in der Nähe der Bruchstelle
3.5 cm, weiter unten dagegen, ehe es in die sehr lange und scharfe,
in der Mitte gewölbte Spitze ausläuft, 3,9 cm breit. Der zweite Gladius
(Taf. XV, 1) ist doppelt und zwar bis auf einen Zwischenraum von
3 cm zwischen dem ersten und dritten Stücke (Ansatz der Klinge und
Beginn der Spitze) zusammengedrückt; die Klinge ist 65 cm lang und
durchschnittlich 4 cm breit, der hier vollständig erhaltene, oben etwas
umgebogene Klingendorn 14 cm lang und zwischen 1 und 2 cm breit
Zur Vergleichung möge ein drittes, angeblich aus dem römischen
Leichenfelde bei Speier stammendes und gleichfalls in der Sammlung
») Wd. Zs. I Taf. VII, Seite 487—93,
*) Ebendaselbst S. 484 f.
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r
292 W. Harster
des historischen Vereines der Pfalz befindliches Exemplar dienen, das
spiralförmig zusammengewunden, dabei aber sehr gut erhalten ist, auch
das Bronzebescbläg noch besitzt. Seine ganze Länge betragt 71 cm,
wovon 14 cm auf den am Ende nicht ganz unbeschädigten Griff kommen,
die Breite der Klinge am oberen Ende 5,4 cm, in der Mitte 4,6 cm
und so auch noch vor dem Auslaufen in die Spitze. Das Beschlag ist
6,5 cm lang und zwischen 1,5 und 2 cm breit und besteht aus einem
Bronzeblech, dessen Ränder überall 0.5 cm hoch umgebogen siud. und
das in der Mitte einen 2,3 cm langen Schütz zum Durchstecken der
Angel hat.
Der Schildbuckel (Taf. XV, 9) hat im Inuern einen Durchmesser
von 18 cm. die konvexe Wölbung einen solchen von 16,5 — 17.5 cm.
der Rand eine Breite von 3 cm ; befestigt war derselbe mit 4 rundköptigen
Nägeln, wovon 3 noch an Ort und Stelle sich befinden; bei dem
vierten, über die Oberfläche des Randes emporragenden ist auf der
Inuenseite noch das unterlegte viereckige Eisenplätteben erhalten.
Von den Lanzen ist die schönste und am besten erhaltene (Taf. XV, 2i
28,7 cm lang, wovon 8,2 cm auf die Tülle treffen; das in der Mitte von
einer starken Rippe durchzogene Blatt ist 5,4 cm breit, die Erhaltung des
blau-schwarz schimmernden Eisens eine verhältnismässig vorzügliche. Da-
gegen ist die folgende (Taf. XV, 6) 3,6 cm br. und 28 cm 1. Lanze stark
verrostet und sehr brüchig. Von den beiden anderen auf Taf. XV, 3 u. 4
abgebildeten blattförmigen Lanzenspitzen misst die eine 19,5 cm bei einer
grössten Breite des Blattes von 3,7 cm, die andere ca. 17 cm in der
Länge und 3,1 cm in der Breite; bei letzterer ist das Blatt in der
Mitte gew r ölbt, bei ersterer am Rande der Tülle noch der durchgehende
Nagel (clavits Itastae) vorhanden, womit die Spitze auf dem Schafte be-
festigt war. Die Taf. XV, 5 abgebildete kleinste der aufgefundenen
Lanzen misst in der Länge nur 12.7 cm, während die grösste Breite
der Spitze gegenwärtig 2,3 cm, ursprünglich vermutlich etwas mehr
betrug. Das erwähnte Bruchstück eines Pilums ist 21 cm lang, die
Tülle im Innern 6,5 cm tief, der vom Rost angefressene Stab 3,1 cm stark.
Die zierlich geformte (Taf. XV, 17), mit Bronzerost überzogene Zange
(Schmiedezange, wie sie Vulcan auf seinen Abbildungen führt) ist 24 cm
lang ; bei der Auffindung war eine Speerspitze fest dazwischen geklemmt.
Die Schafscheere misst 25 cm, die Schneide 13,8 cm in der
Länge und 3 cm in der Breite ; der eine Arm ist an der Spitze abge-
brochen, der andere mit einem durch zwei Nägel befestigten eisernen
Streifen geflickt.
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Das römische ürnenfeld bei Mühlbach am Glan. 293
Von den Beilen ist das grösste (Tal*. XV, 14) 18 cm lang, an der
Schneide 6 cm, am Stiel 4 cm br., mit nicht ganz rundem, sondern etwas
elliptischem Stielloch. Bei einem zweiten (Taf. XV, 11) 14 cm 1. und
zwischen 3 und 5,5 cm br. Beile ist die herzförmige Stielöffnung 3,4 X
3,8 cm weit. Ein weiteres (Taf. XV, 16) zwischen 2 und 5,8 cm br. Beil
ist charakteristisch durch seine schräg abfallende Schneide, indem die Länge
zwischen dem oberen Ende der Spitze und dem Axthelme 11,7 cm, unten
gemessen dagegen nur 10,4 cm betragt. Das bereits erwähnte am tiefsten
gefundene und zugleich am besten erhaltene Beil (Taf. XV, 15) hat eine
Länge von 15,8 cm, eine Breite von 2 X 5,7 cm und ist, wie ausser*
dem noch drei andere mit einem Zapfen zu beiden Seiten der Stielöff-
nung, oben sowohl als unten, versehen, jedenfalls um dem Stiele noch
grösseren Halt zu verleihen. Lindenschmit bezeichnet iu seinem Hand-
buch I. 195 diese an der Öse nach oben und nuten vorstehenden
Kappen ausdrücklich als Kennzeichen römischer Äxte und Werkzeuge
and knüpft daran die Bemerkung, dass einige namentlich der grösseren
Beile der fränkischen Gräber entweder wirklich von römischer Arbeit
oder römischen Mustern genau nachgebildet sind. Das kleinste, gleich-
falls mit Kappen versehene Beilchen (Taf. XV, 12) ist nur 9,7 cm lang
und zwischen 2.1 cm und 4,5 cm breit, die Schneide schräg nach ein-
wärts abfallend. Bei einem anderen hier nicht abgebildeten Beile ist
die Schneide zwar ebenfalls eingezogen, so dass die untere Länge 8,5, die
obere ca. 11,2 cm beträgt, dabei aber nicht gerade abfallend, sondern
abgerundet bei einer grössten Länge von 12 cm in der Mitte.
Zu diesen Beilen gewöhnlicherer Art gesellen sich zwei Werkzeuge
von seltenerer Form; das eine (Taf. XV, 13) ähnelt dem von den Schiffs-
zimmerleuten gebrauchten Täxel, könnte aber füglicherweise auch als Hacke
bezeichnet werden. Dasselbe ist 17 cm lang, bis zum Stielansatz, der zu-
gleich als Hammer gebraucht werden konnte, 13 cm; die 7,7 ein breite
Schneide ist scharf und bis auf 4,5 cm vom Roste nicht angegriffen; in
dem ziemlich viereckig gebildeten Stielloche stak ein jetzt abgebrochener
eiserner Schaft, was nach dem von Lindenschmit a. a. 0. S. 190 f.
über angebliche Äxte mit Eisenschäften Gesagten wohl als eine Selten-
heit zu betrachten ist. Am interessantesten aber ist (Taf. XV, 10) eine
Verbindung von Beil und Spitzhammer oder Meissel, womit man die
von Lindenschmit S. 197 abgebildeten und in Bezug auf ihre irrtüm-
liche Bezeichnung als Doppeläxte oder bipennes besprochenen Werkzeuge
vergleiche, von denen er sagt, dass sie, obwohl unzweifelhaft auch als
Waffen benützt und deshalb ihren fränkischen o4er alamannischen Be-
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p :
294 W. Harster
sitzern in das» Grab gelegt, doch ihre teils genau übereinstimmenden,
teils nur in den Massverhältnissen unwesentlich abweichenden Vorbilder
unter den römischen Werkzeugen der Zimmerleute, Steinhauer und Stein-
brecher haben. Die ganze Länge des Instrumentes beträgt 18,3 cm,
diejenige des Beiles einschliesslich des Stielloches 11,6 cm, des Spitz-
haininers oder Meisseis 6,7 cm, die Breite des letzteren 1,4 X 2,3 eiu.
des Beiles 2,4 X 5,8 cm.
Von den Messern ist das grösste 22 cm lang und 4 cm breit,
ein zweites, einem Rasiermesser ähnliches mit abgebrochener Spitze hat
eine Länge des Erhaltenen von 16,4 cm bei einer Breite von 2,2 cm.
das dritte endlich, eine Art Rebmesserklinge, vorne mit einem Knöpf-
chen versehen und ebenfalls abgebrochen, inisst im jetzigen Zustande
8,5 cm in der Lauge und zwischen 0,6 und 2 cm in der Breite und
diente vielleicht als chirurgisches Instrument.
Von den Fibeln sind zwei 5,2 cm lauge, völlig gleichartige von
zierlicher Bildung versilbert, die beiden andern gehören zu der Gattung
der von Lindenschmit in seinen „Altertumern unserer heidnischen Vor-
zeit u B. II. H. XII. T. 3 abgebildeten.
Auch der 6,5 cm lange eiserne Schlüssel mit seinen drei (ein
vierter ist wahrscheinlich abgebrochen) in einen Viertelkreis gestellten
Zacken hat die gewöhnliche römische Form, und das Gleiche gilt, nur
noch in höherem Grade, von den oben erwähnten Küchengeräten aus
Bronze.
Ziehen wir nunmehr die allgemeinen Schlüsse aus dem Gesagten,
so scheint nach der grossen Zald römischer Funde der Glangegeud bei
nahezu absolutem Mangel von solchen aus fränkisch-alamannischer Zeit,
nach der von nachrömischer Sitte abweichenden Art der Gräberanlage,
endlich nach dem mit der römischen Formengebung und Ornamentierung
übereinstimmenden Stile der Thongefässe, namentlich aber nach dem
Charakter der mitgefundeuen Metallgegenstände, der Geräte sowohl
(Küchengeschirre aus Bronze, römische Beilformen, Zange und Scheere)
als der Waffen (unter diesen besonders die beiden Gladiusklingen"! und
der Schmuckgegenstände (Brouzeiibeln) der römische Ursprang dieser
Gräber ausser Frage zu stehen.
Fraglich dagegen bleibt die Zeit, welcher wir dieselben zuzuweisen
haben. Wir besitzen hiefür als Anhaltspunkte zunächst nur die beiden
Bronzemünzen aus dem Beginne der Kaiserzeit und etwa noch die
beiden bandartigen Fibeln, über welche Lindenschmit im allgemeinen
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Das römische Urnenfeld bei Mühlbach am Glan. 295
bemerkt:*) „Über die Altersstellung der vorliegenden Form ist noch
wenig Gewissheit erlangt; so viel ist immerhin zu beachten, das* die
barbarische Gestaltung der Löwentigur bei Nr. 3 wie die verhältnis-
mässige Rohheit der Töpferwaren, welche hei Nr. 4 gefunden wurden,
auf eine späte Zeit hinweisen, für welche auch der Umstand eine be-
stätigende Andeutung gewährt, dass in fränkischen Gräbern noch ein-
zelne wohlerhaltene Exemplare dieser Gattung der römischen Fibula
gefunden werden (das germanische Totenlager bei Selzen p. 19). u
Zwingende Kraft hat, wie man sieht, diese Annahme nicht, und andere
Umstände deuten vielmehr auf eine ziemlich frühe Entstehungszeit dieser
Gräber hin, nämlich auf den Übergang unserer Gegenden aus der vor-
römischen in die römische Periode, mit anderen Worten: in die Zeit
der Organisierung der römischen Herrschaft am Rhein.
Dafür spricht ausser demjenigen, was oben im allgemeinen über die
Ähnlichkeit urgeschichtlicher Bestattungsweise mit der von uns bei den
Mahlbacher Gräbern beobachteten besonders erwähnt ist, das Vorkommen
zweier zusammengewundener Schwertklingen, wie sie sich in Gräbern der
La-Tene-Zeit in Nauenheim und anderen Orten fanden, und wie deren auch
das Speierer Museum zwei besitzt, das eine aus einem Grabhügel des
Stumpfwaldes bei Eisenberg, das andere, ganz ähnlich unserem zweiten
wiederholt und enge zusammengedrückt, aus Alzey stammend. Zwar
erwähnt auch Lindenschmit *) einer zusammengebogenen Schwertklinge,
die in dem Massengrabe von Schwetzingen zusammen mit anderen
Schwertern, Speeren, Schilden, gläsernen und irdenen Gefässen, einer
Erzvase und einigen Römermünzen gefunden wurde, aber er bezeichnet
dies auch als die einzige ungewöhnliche Erscheinung unter diesen Ver-
hältnissen und in dieser Umgebung, während die sonstigen Fundstücke
vollkommen mit denen der übrigen Friedhöfe aus merovingischer Zeit
übereinstimmen. Dazu kommt die Beschaffenheit der Thongefässe, die,
wie sie einerseits fast ausnahmslos an die schwachgebrannten Erzeug-
nisse prähistorischer Töpferei erinnern, so andererseits durch die Man-
nigfaltigkeit der Formen und die grösstenteils sehr edlen Umrisse
schöpferische Kraft und feines Formgefühl bekunden, wie sie schwerlich
die spätere Kaiserzeit, deren Signatur auf allen Gebieten der Kunst und
des Handwerkes Mangel an Erfindungsgabe und Plumpheit der Formen
') Altertümer unserer heidnischen Vorzeit zu Tafel 3 des XII. Heftes
des II. Bandes.
*) Handbuch I. 88 f.
Wsstd. ZeiUchr. f. Gesch. u. Kunst. IV, I1L 21
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mSs ■
fifo.'
296 W. Harster
ist, noch dazu in der mit so offenbarer Sorglosigkeit gehandhabten Ver-
arbeitung geringen Materiales zu bethätigen vermochte. Unter den von
Lindenschniit *) abgebildeten gleichen denselben am meisten die anf
Tafel 4 des VI. Heftes des III. Bandes, weniger die auf Tafel 6 des
VI. Heftes des I. Bandes dargestellten, von denen jene als romano-
germanische Thongefasse, diese als Gefasse der rheinischen Bevölkerung
römischer Zeit bezeichnet sind. Auch das Speierer Museum besitzt
zahlreiche Exemplare der einen wie der anderen Gattung, aber alle
von einer Härte, dass die Bodenfeuchtigkeit allein ihrer Erhaltung nicht
den geringsten Eintrag gethan hat.
Einigermassen auffallen könnte der Umstand, dass von den bei den
Römern so beliebten samischen Gefässen in diesen Gräbern, die doch,
wie die ziemlich zahlreichen Reste von Bronzegefassen zeigen, keiner
ganz armen Bevölkerung angehört haben können, nicht die geringste
Spur zu Tage gekommen ist. Aber es kann dieser Umstand dem üb-
rigen Beweismaterial gegenüber nicht als Grund gegen den römischen
Ursprung dieser Gräber geltend gemacht werden, sondern beweist nur.
dass die ausgedehnten Lager feinen Thones in der Gegend von Eisen-
berg und Rheinzabem damals noch nicht erschlossen und jene zahl-
reichen Töpfereien namentlich an dem letzteren der genannten Orte nocfi
nicht eingerichtet waren, welche späterhin einen grossen Teil der Rhein-
lande, wie wir annehmen dürfen, mit der spezifisch römischen roten
Töpferware versorgten.
Dass das Mühlbacher Urnenfeld in eine verhältnismässig frühe
Zeit zu versetzen sei, dafür dürfte schliesslich auch die allgemeine Er-
wägung sprechen, dass es doch wohl nur in der Übergangszeit aus der
kelto-germanischen in die römische Epoche erklärlich war, wie gegen-
über dem allgemeinen römischen Gebrauch eine hinsichtlich des Stiles
ihrer Waffen, Geräte und Schmuckgegenstände schon vollständig roma-
nisierte oder für den Bezug derselben von den Römern abhängig ge-
wordene Bevölkerung ihren Toten nach altgermanischer Sitte ihre Waffen
mit in das Grab gab. Denn dass wir es nicht etwa nur mit einzelnen
nach heimischer Art zwischen Römern bestatteten germanischen Kriegern,
sondern mit einer gleichmässig diese Sitte teilenden Bevölkerung zu thun
haben, beweist die Menge der Waffen und Geräte bei einer verhältnis-
mässig geringen Zahl aufgedeckter Gräber.
Beachtenswert ist auch, dass, von den Fibeln abgesehen, welche
! ) Altertümer unserer heidnischen Vorzeit.
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Das rü mische Urnen fei d bei Mühlbach am Glan. 297
ebensogut von Männern wie von Frauen getragen werden konnten, keinerlei
spezifischer Frauenschmuck in diesen Gräbern gefunden wurde, so dass
auch diese Thatsache im Zusammenhalt mit unseren sonstigen Beobach-
tungen zu der Annahme hinleitet, dass das Geschlecht, das hier am
Westabhange des die Gegend beherrschenden Potzherges seine Toten
begrab, die germanische Besatzung eines Römerkastelles gewesen sei,
welche von den römischen Handwerkern und Kaufleuten ihre teilweise
luxuriösen Geschirre und täglichen Gebrauchsgegenstände hezog und
wenigstens die Thongefässe wohl auch nachbilden lernte, im übrigen
aber der überlieferten Sitte gemäss verstorbenen Kriegskameraden vor-
zugsweise ihre Waffen mit in das Grab legte.
Was die in besonders grosser Anzahl zum Vorschein gekommenen
Beile betrifft, so ist kaum zu bezweifeln, dass dieselben, wie nachher
bei den Franken, auch schon in römischer Zeit der keltisch-germani-
schen Bevölkerung des linken Rheinufers zugleich als Werkzeug und
als Waffe dienten; für die Vorliebe aber, welche die einheimische Be-
völkerung unserer Gegenden zur Römerzeit für dieses Geräte hegte,
sind ein Beweis die bereits erwähnten gallisch-römischen Steindenkmäler
von der Heideisburg bei Waldfischbach, auf denen zwei von den drei
in Landestracht dargestellten Männern — vom dritten ist nur der Kopf
erbalten — Beilstäbe führen. Die Form dieser Beile ist mit der der
Mühlbacher ganz übereinstimmend, und zwar beträgt auf dem vollständig
erhaltenen Denkmal bei einer Grösse des Mannes von etwas über 1,20 m
die Länge des an einem 26 cm langen Stiele befestigten Beiles 6 cm,
die Breite 4 cm, auf dem nur zur Hälfte erhaltenen Denkmal dagegen
bei einer Länge des männlichen Oberkörpers von 52 cm die Länge des
mit einem hammerartigen Fortsatze versehenen Beiles, oben gemessen
11, unten 9 cm, die Breite der Schneide aber 4,5 cm. 1 )
Wir erwähnen bei dieser Gelegenheit auch der Darstellung zweier
Äxte auf dem einen der beiden älteren von der Heidenburg bei Ober-
staufenbach stammenden und im Speierer Museum befindlichen Inschrift-
steine, einer Darstellung, die wie bekannt, besonders auf gallischen und
■) Nach dem kurzen Stiele sind diese Beile, Mehlis (Bonner Jahrbücher
Bd. 77 S. 74) zufolge, als Wurfbeile aufzufassen, und wäre derselbe geneigt,
sie bei ihrem häutigen Vorkommen auf Denkmälern der Mediomatriker und
Ada er als National waffe anzusehen, als die mataris, von welcher die Medio-
matriker den Namen führen. Dagegen glaubt Lindenschmit (Handbuch etc. I,
207), dass Holtzmann das richtige getroffen habe, wenn er in der mataris
oder matara das Wurfmesser wiederfinde.
21*
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298 w - Harstcr.
vorzugsweise wiederum auf Lyouer Denkmälern mit der vielgedeuteten
Formel : sub ascia dedicavit (S. A. D.) oder einer ähnlichen l ) ab-
wechselnd sich findet. Das eine Beil ist 16 cm lang, an der Schneide
12 cm breit mit einem 3,5 X 4,5 cm breiten Axthelm und einem
50 cm langen Stiele, der 7 cm über das Stielloch nach oben hervor-
ragt; das andere ist ein dem oben von uns beschriebenen ganz ähnlicher
Täxel mit 35 cm langem gleichfalls über die Öse hervorragenden Stiele;
die Länge des hackenförmigen Teiles beträgt 14 cm, seine Breite 6 cm,
die Länge des wagrechten Teiles 13,5 cm, wovon 6 cm auf den
zwischen 2 und 3 cm breiten hammerförmigen Fortsatz fallen.
Wären daher nur die 13 Beile zusammen mit Zange, Scheere
u. dgl. in den Gräbern von Mühlbach gefunden worden, so stände der
Annahme nichts im Wege, dass wir es mit einer ortseinheimischen
Civilbevölkerung, nicht mit einer schwerlich dauernd hier stationierten
militärischen zu thun haben. Aber dagegen streitet eben das Vor-
handensein des Schildbuckels, der beiden Gladiusklingen, des Pilums
und der 9 übrigen Lanzen, namentlich aber das gemeinsame Auftreten
von Lanzen und anderen Waffen mit Äxten, wodurch der Charakter
derselben als Waffen ausser Frage gestellt zu werden scheint. Diesem
Überwiegen von Waffenfunden aber in doch sonst offenbar römischen
Gräbern wissen wir keine bessere Erklärung abzugewinnen, als die durch
die obige Annahme einer wahrscheinlich aus germanischen Hilfstruppen
bestehenden Besatzung eines Römerkastelles versuchte.
Auffallen mag auf den ersten Blick allerdings ein so weit hinter
der römischen Verteidigungslinie am Rhein in einer einsamen BerglanJ-
scbaft gelegenen und von rfynischen Truppen besetzten Kastelies, ohne
welche wir diese Gegend gar nicht mehr zur römischen Militärgrenze,
den beiden Germanien, sondern zu dem gleich dem übrigen Gallien schon
im Laufe des ersten Jahrhunderts unserer Zeitrechnung vollständig romani-
sierten und von Truppen entblössten belgischen Gallien zu rechnen geneigt
wären. Aber auch dieser Umstand zwingt uns, die Entstehung der Mühl-
bacher Gräber in eine möglichst frühe Periode der römischen Herrschaft
auf dem linken Rheinufer zu verlegen, wo es zum Schutze der rück-
wärtigen Verbindungen der römischen Standlager am Rhein noch nicht
überflüssig erscheinen mochte, einzelne Punkte des von den römischen
Heerstrassen durchzogenen Berglandes durch Anlage kleinerer Befestigungen
zu sichern.
*) S. Forcellini s. v. ascia.
»o^a^«
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299
Zur Geschichte des Geheimmittelwesens.
Ein Brief aus dem 15. Jahrhundert.
Die Handschrift Nr. 45 der Stadtbibliothek Kolmar stammt aus
dem Benediktinerkloster Murbach im Elsass. Der Abt des Klosters
Bartholomäus von Andlau in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts
sammelte Schriftstücke, die ihm in der einen oder andern Beziehung
wichtig erschienen — besonders wenn sie die Tagesgeschichte beleuch-
teten — und vereinigte sie in jenem Sammelband, der jetzt in Kolmar
ist. Der Aufbewahrung würdig wurde auch ein Brief (oder vielleicht
eine Erzählung in Briefform) eines Benediktiners Sigmund über einen
von ihm selbsterlebten mysteriösen Vorfall befunden. Wer ist dieser
Mönch Sigmund? Vergleicht man die Handschrift mit derjenigen in
Cod. Monac. lat. Nr. 472- f. 94 a und 270, so ist gar kein Zweifel,
dass wir Sigmund Meiste rlin vor uns haben. Es ist dies der bekannte
Chronist von Nürnberg (Chronik der Reichsstadt Nürnberg, herausg. in
Chroniken der deutschen Städte 3) und von Augsburg, ein Humanist von
untergeordneter Bedeutung, anstellig und vielgereist, ein nicht ungewandter
Erzähler, schreibkundig und mit seiner Gelehrsamkeit gerne prunkend.
Dem Kloster Murbach, für dessen Abt er die unten folgende
Aufzeichnung verfasste, hat Meisterlin eine Zeit lang angehört. Er ist
identisch mit jenem Bruder Sigismund, welcher die kürzlich von Th.
v. Liebenau im Anzeiger für schweizerische Geschichte 14, 167 — 176
herausgegebenen Annalen verfasst, und der eine Beschreibung des die
Geschichte der Abtei Murbach illustrierenden Teppichs (vgl. a. a. 0.
167 und 170 nt. 1) geliefert hat. Über Meisterlins Persönlichkeit,
Lebensgeschichte und schriftstellerische Bedeutung findet man eine Reihe
von Nachrichten zusammengestellt in der Einleitung zu der Ausgabe seiner
Chronik der Reichsstadt Nürnberg (Chron. d. D. Städte 3, 1 f. ; vgl. 4,
201) und in Forschungen zur Deutschen Geschichte 12, 659 f.
Die Sprache unseres gelehrten Mönchs ist nicht selten recht ge-
sucht schwulstig und dunkel, seine Handschrift nachlässig. So kommt
es, dass auch im vorliegenden Stück manches mehr erraten werden musste,
als gelesen werden konnte; der Sinn wird, wie wir hoffen, meist ge-
troffen sein; einiges blieb unverstandlich.
Reverendo ac eximio patri dominoque Barthol omeo abbati Morba-
censi 1 etc. frater Sigismundus monacellus xcstre \)cUernitatis capellanus cum
omni subjeccionc se ipsum commendatum. postquam a xestra paternüate
l ) 1447— 1477; vgl Lünig ReicJisarch. 19, 94C» und Mossmann, Mut-
back et Guebiveüer 69—74.
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T5TWJF,^X
300
Zur Geschichte des Geheimmittelwesens.
reeedens me ad diversarum provinciarum climata transtuli, noticiam comitis
Udalrici de Ottingen * adeptus familiaris eciam tandem factus ac secretarius
varia percipiens relacione digna, que sestre paternitati insimiare cuncta diffu-
sum opus faceret, unam tarnen historiam recitaho stilo quo potero celeriori,
in qua fidem mihi adhiberi a plerisque diffido, nee forsitan sine causa: nam
et vix relacione consimili lectoris animus umquam oblectatus est. me tarnen nil
finxisse certe scio. venere littere nuper eidem domino mco generoso in
hunc modum: „Generoso ac strennuo domino Udalrico de Ottingen comiti suo
domino gracioso Anthonius Mutileno arcium phisiceque doctor sacre theologie
baccalaureus formatus. generöse etc. inclinatus magno affectu ad vestre
persone ac rerum dominiique utilitatem aput me pro incremento ea rundem
habens quedam secreta calamo minime tradenda, ex quibus magna resultahunt.
mittere igitnr velitis mox unum ex doctis vestris capellanis aut secretariis
fidis vobis, cui ea tradam perferenda. isque nullo modo faciat menrionem de
his 8criptis, nee litteras aput se habeat ex quibus aliquid pereipi possit, si
(ut hac terra et tempestate fit) in latrones ineiderit. sitque proximo festo
nativitatis alme virginis [Sept. 8] in Wcrthaim in domo hospitis Muller dicti.
nee de me interroget sed prestoletur etc. datum ibidem die decollactottü
Johannis etc. 69 [1469 Aug. 29] u . quas litteras mihi mox dominus meus
tradidit. quibus perlectis, Augustam mox in aliis mihi commissi* causis adii.
reversus, jussit, nt juxta litterarum tenorem ad Werthaim me transferrem. ad
quod ego: „viara nescio, nee Mutilenum nosco, nee causas scio ego." inquit
dominus tan tum, et quod sit mero unum est 2 „o Sigismunde! nosti, quod
medicus cubile subintrat, et nunc magnus conventus proccnim in Haydelperg
fnit, multosque emulos habeam. quid! si iste aliqua pereepit 3 ! vade ergo et
unum famulum tibi adjungito, qui equos provideat u . „novi", inquam ego.
„quam infida gens Francorum viatoribusque infesta. plus timet sanetum
Yalentinum quam deum. unde ejus sanetuarium seile appendam solusque ibo u .
et feci ut institueram. hospicium intravi. nemo verbum loquebatur. tandem
summo mane die sabati [Sept 9] famulus advenit dicax et totus Davns *.
me ut sensit aliquem expeetare, eduxit per vicos oecultos tandemque in
domum vetnle venimus offendimusque solitariam. ibi, eo recedente, mansi.
cram autem lassus et fame confectus, quia per duos dies eibum aptum non
inveneram propter vigiliam et feriam sextam •% pecii, ut pulmentum regium
ferculum conficeret. et fecit anus immundissima ita ut ederc non valerem.
post horarum spacia famulus reversus me rursus eduxit, ac hincinde per
compages viarum de industria ducens tandem domum magnam intramus, in
qna funiculi canopeii hincinde extensi viam prohibebant. in quibus pendebant
carte his verbiß inscripte: „benedieta sit cterna trinitas in sua gloriosa
! ) Graf Ullrich von Oettingen stirbt 1477, vgl. v. Löffelkolz Oettingam
im Stammbaum.
*) Unverständliche Stelle: tantum — est.
3 ) D. /*. wenn er sich bestechen und m einem Angriff auf mich ge-
mnnen liess.
*) Bekannte Figur aus der Römischen Komödie.
5 ) Der 7. und der S. September.
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% Zur Geschichte des Geheimmittelwesens. 301
majestate\ incurvatus tandem cubiculum intravi. vidi hominem macrum parve
stature senem stantem nigris vestibus et talaribus indutum. habebat in manu
litteras missivas. stabant juxta eum famulus unus gladium deauratnm tenens,
alter peram cum cultro eque deaurato magnus admodum, ipse auro redimitus.
illud mihi mox occurrebat Vergilü „omnia auro plena". conversus ad mc
inquit „sitis beneventus" ! colloquio inito cur quare venissem, nil a me audirc
potuit nisi: familiärem comitis cujusdam in Swevia esse, si quis mihi loqui
aliquid vellet etc. tandem in hec verba prorupit: „dominus vester vir est
prudens et litteris imbutus mirifice; hoc, cum prius audierim, nunc verum
esse sencio, cum talem habeat capellanum. cum aliis vestris virtutibus eciain
obedienciam habete hancque cartam dictionibus sillabis grecis latinis bar-
baris etc. ut vultis repletam, prandio sumpto, ad me deferatis". ego Stoma -
chando intra me ad hospicium vetule rediens, ne negligens aput comitem
iudicarer simulque laborem tanti itineris perderera, feci que jussus eram.
accersitus post meridiem a famulo audivi: „videbitis nunc virum talem cui in
soienciis mundus non habet similem". at ego inquam: „puto cciam me vidisse
doctos tarn in Germania quam Ytalia". „nee tarnen huic vidistis" famulus
dicebat „similem". „videbo ergo", introduetus me secretum duxit in locum.
et ecce indutus erat albo longo pallio cruceque signatus nigro. stabat, et circa
enm tres pulcherrime juvencule, ut post comperi, omnes ejus coneubine.
detestatus hominem in me vera esse illa vulgaris poete metra dixi: „in vita
lusca barbati sub cruce fusca hostes sunt veri" '. ignorabam enim eum in
sacris. jussit exire animalia illa bipedalia mecum sermonem ineepit et ora-
cionem elegantissimo stilo per duas continuas horas habuit. persuasit vehemen-
tissime ornate et graviter. tota vis oracionis in eo consistebat, ut probaret,
phisicam non vaeasse, quasi maximo studio eciam de remediis conservativis et
preservativis similiter confortativis memorie hominis provideret, intellectumque
hominis infinitum. allegavit nedum auetoritates sed semivohunina pro se
recitabat exempla et Fernandi et Ludwici de Roma Luce Mediolancnsis pro-
bans iterum ex Tullio et suo Awicenna Ypocrate Galieno Mesue etc. „tandem
ut", inquit, „fiat experienciat detis cedulam per vos scriptam." dedi cartam
centum et quadraginta sillabis diccionibus incognitis incoherentibus etc. ooeu-
patam. quam inspiciens extrinsecus non aperiens mox mihi cedulam parvam
dedit complicatam, dixitque: „cum ergo vestram appemero, vos illam meam
inspicite et quam velociter in ea scripta tenaci memorie committite". et feci.
sex enim tantum mihi verba scripserat. apperuit meam, inspexit tantum nee
legit nec ultra spacium angelicc salutacionis in manu retinuit moxque mihi
reddidit. deinde per mediam horam fabnlatus est. dixit tantem: „ne putaretis,
me tunc cum vidissem scire vestra scripta, nunc dicam u . recitavit totum,
omnes Hneas retrograde, omnes sillabas eodem modo, tandem litteras omnium
sillabarum, nec in uno titubavit. „tandem", inquit, „eamus! anditori enim
collacio debetur de liqnore Bachi". ita factum est. jussit afferri musicalia
instrumenta decem. in omnibus lusit. cantavit, pinxit, et fabrieavit ex ero
snbtilissime aurifabricaturam exereuit. „eundum est" ego inquam horripilacione
qiuidam repletus. domum abii stupidus de vita ejus secreto perscrutando.
•) Die Stelle können wir nicht ?iachweisen.
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302 H. Haupt
quam spurcissimam reperi. altcro die evocatus ad prandium post duas con-
cubinas mihi locum dedit. eo finito advenit quidam peritissimus honestus vir
Johannes Keller dictus licenciatus et canonici» « oppidi Wcrthaim. michi in
manus volumen Tullii „de offieiis" dedit, alteri decretales; ipse bibliam aeeepit.
jussit nos duos alta voce legere, ut et uhi placeret. legi primam lineam
deindc terciam post quintam semper saltum faciens. alter similitcr nunc
textum deinde apparatum alterius decretalium. ipse suarn leccionem Continus-
vit. poat „hospiti", inquit „debet" prinius honor". recitavit per ine leeta,
obmisit obmissa; deinde alteri sua post quo ipse legerat. et fatcor, pater
reverendissinie, sompnum a me recessisse et vix post aliquot menses aliqua-
nter recuperasse vel ex presencia alieujus spiritns vel re inconsaeta. nt finem
faciam! relacionem comiti feci, quid promitteret, et qualiter vellet mihi et
eidem eandem memoriam facere etc., quid postularet etc. comes novitate rei
perenssus simul spe induetus vana qnod euni a podagra qua vehementer afflige-
batur relevaret et pulveres appellatas „conservatorium vite u traderet, que
sanum incolumem in omnibus membris in placidam usque mortem conser-
varent* me quinqne vieibus ad Werthaim misit cum maxima summa anri.
reeepi ungwenta etc. nil profeci. nam, in convencione supersticiosa natureque
contraria ne ficrent, speeifieaveram. ex me fatuo pene insanum fecerat ipse
post aliquot menses captus a gubernatoribus ordinis Spire et fame interfectus
ut dicitur ob alchimie practicam. nam quadringentos fiorenos ex tali auro
confecerat, dum ego ultra non afferrem peceunias. vestre paternitati de ingenio
illa scribere statui, quod ineum excedit quantum distat celum a terra, valcat
\estra dominacio felix!
Aus Kolmar Stadtbibl. Fonds de Murbach cod. wsc. no. 45 f. 180 h -182"
chart. coev.; Sammelband von 217 Blättern, der Stücke der verschieden-
sten Art, als historisdie Aufzeichnungen, Zeitungen, Urkunden und
Akten, kirclienpolitische Streitschriften, zumeist aus den Jahren 1450
bis 1470 enthält. — Benützt icurde er in Msatia 1873—74 S. 221 und
von Menzel, Dieiher von Isenburg 63 nt. 31.
Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg
gegen Ludwig den Reichen von Baiern im Jahre
1461—1462.
Mitgeteilt von Dr. H. Haupt in Würzburg.
Die Handschrift No. 45 der Colmarer Stadtbibliothek 4 (chart.
saec. XV. in 4°), eine äusserst reichhaltige Sammlung von Briefen.
») Laut gefälliger Mitteilung des Herrn Archivrats Kaufmann in Wert-
heim ist für das J. 1480 ein Joh. Keller Vikar z. hl. Geist in Wertheim und
für 1489 ein Joh. Berchtold Keller ChorJierr und Scholastikus daselbst urkund-
lich nachzuweisen.
2 ) Oder ist detnr zu lesen.
:l ) Vorl. add. traderet.
4 ) Herr Oberbibliothekar Dr. Kerler hatte die Freundlichkeit, mich auf
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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i. J. 1461 — 1462. 303
Akten und chronikalischen Notizen, welche von Sigmund Meisterliu für
das Benediktinerkloster zu Murbach zusammengestellt wurde, enthält
ausser anderen interessanten ungedruckten Stücken auf fol. 112 b — 11 5 a
die Abschrift eines Briefes, welchen der Angsburger Patrizier Sigmund
Gossenbrot am 20. Mai 1462 an Meisterlin geschrieben hat. Wie uns
der Eingang des Briefes zeigt, unterhielten Gossenbrot und Meisterlin
um jene Zeit einen ständigen Briefwechsel, was angesichts der seit
Jahren zwischen beiden bestehenden engen persönlichen Beziehungen
nicht zu verwundern ist: auf den Wunsch Gossenbrots hatte Meisterlin
im Jahre 1456 seine „Chronographia Augustensinm" verfasst und sie
seinem Freunde, der damals die Bürgermeisterwürde in Augsburg be-
kleidete, dediciert; abermals auf die Anregung Gossen brot 's hin wurde
dann diese Chronographia von Meisterlin im Jahre 1457 „zu einem
gemeinen nutz" ins Deutsche übersetzt und neu bearbeitet \ in welcher
Gestalt sie dann im Jahre 1522 gedruckt worden ist. Unser
Brief beweist, dass Gossenbrot die historischen Studien seines Freundes
auch nach dessen Abschied von Augsburg mit Interesse verfolgt und
dieselben zu fördern gesucht hat. Nachdem er mit wenigen Worten
der Schicksalsschläge, von denen er jüngst betroffen worden, Erwähnung
gethan, bemerkt er, dass Meisterlin als Historiker vermutlich über die
neuen Ereignisse in Deutschland unterrichtet zu sein wünsche und knüpft
hieran eine Darstellung der Hauptmomente des Krieges, der seit dem
13. Juli 1461 zwischen Kaiser Friedrich HI, Markgraf Albrecht Achilles
von Brandenburg, Graf Ulrich von Württemberg, den schwäbischen
Reichsstädten und anderen Bundesgenossen einerseits und dem Herzog
Ludwig dem Reichen von Baiern, Pfalzgraf Friedrich dem Siegreichen,
Herzog Albrecht von Oesterreich und ihren Verbündeten andererseits
entbrannt war. Es ist natürlich nicht zu erwarten, dass unsere Kennt-
nis von den Hauptthatsachen dieses Krieges, über die uns sehr umfang-
reiche Quellen, vor allem die Berichte der beiden Augsburger Burkhard
Zink und Johannes Frank vorliegen, durch Gossenbrot's Brief erheblich
erweitert würde; der hauptsächliche Wert der in ihm enthaltenen An-
gaben liegt vielmehr darin, dass in ihnen die Empfindungen des Schrei-
(iossenbrot\s Brief aufmerksam zu machen. Dank der Gute des Herrn Biblio-
thekars Walt/ in (/olmnr konnte ich die Handschrift hier längere Zeit be- j
imty.cn. Vgl. oben S. 299. I
•) Vgl. Kerler's Einleitung zu Städtechroniken Bd. III (Nürnberg Bd. III)
S. 6 und FrensdorfFs Einleitung zu Städtechroniken Bd. IV (Augsburg Bd. I)
s. xxxvni.
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304 H. Haupt
bers, der, wie es scheint, bei der Abfassung seiner Epistel mehr als
einmal durch kriegerischen Tumult unterbrochen wurde, sich getreu wider-
spiegeln, dass er zuweilen sich in ausführlicheren Detailschilderungen er-
geht, an einigen wenigen Stellen die lückenhaften Berichte der Augs-
burger Annalisten ergänzt oder dieselben gegenüber anderen wider-
sprechenden Versionen bestätigt. Das Letztere gilt besonders von den
Angaben über das Gefecht bei Gundelfingen am 24. März 1462, das.
obwohl zweifelsohne siegreich für die Kaiserlichen verlaufen, von Herzog
Ludwig zu einem Siege der Baiern gestempelt wurde. Interessant sind
daneben Gossenbrot's Mitteilungen über den Übertritt der Grafen von
Öttingen auf die Seite Ludwigs des Reichen, über die ausgezeichnete
Manneszucht und Kriegstüchtigkeit der schweizerischen Söldner und über
den Vandalismus der österreichischen Brüderrotten ; da diese österreichi-
schen „Brüder" nach Gossenbrot noch schlimmer als die böhmischen
Söldner in Kirchen und an anderen heiligen Orten hausten, so wird
man gut thun, die den Böhmen zur Last gelegte Zerstörungswut, die
sich besonders gegen den Besitz der Kirche richtete, nicht ausschliess-
lich auf religiöse Motive zurückzuführen \ Bei der ungünstigen Wen-
dung, welche der Krieg mit dem Aufgeben der Belagerung Gundelfingens
für die kaiserliche Partei genommen und die namentlich für die Augs-
burger verhängnisvoll wurde — rings um ihre Stadt mussten sie ihre
Dörfer und Landhäuser, unter ihnen auch das Gossenbrots, in Asche
sinken sehen — , ist es erklärlich, dass sich Gossenbrots eine äusserst
ernste, ja düstere Gemütsstimmung bemächtigte: in Erkenntnis der Un-
beständigkeit jedes irdischen Glücks richtet er alle seine Hoffnungen
auf das Jenseits, das ihn für die schweren Prüfungen, die er bestanden,
wie er hofft, entschädigen soll. Wenn Gossenbrot gleichwohl noch auf
einen für Augsburg günstigen Ausgang des Krieges rechnete, so veran-
lasste ihn hiezu vor Allem das Vertrauen auf die imponierende Persön-
lichkeit des Markgrafen Albrecht Achilles, der, wie in den meisten
zeitgenössischen Quellen, so auch in Gossenbrot\s Bericht in äusserst
günstigem Lichte erscheint. Wie hätte freilich auch der Augsburger
Patrizier ahnen können, dass wenige Wochen nach dem Abgang seines
Briefes Albrecht Achilles, der gefürchteteste Heerführer seines Jahrhun-
derts, bei Giengen vollständig aufs Haupt geschlagen, seine Wagenburg
erstürmt, sein Heer in wilde Flucht zersprengt werden würde?
! ) t'ber die „ketzerischen" beimischen Söldner der Bischöfe Johann II.
und Johann III. von Würiburg vgl. Fries, Historie der Bischoffen zu Wirtzburg
in Lndewig's Geschichtschreiber von dem Bischofthum Wirtzburg S. 753.
754. 828. 834.
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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i. J. 1461 — 1462. 305
Beilage.
Prestanti ac perito viro, doniino Sigismundo Meysterlin, religioso or-
dinis sancti Bencdicti, in opido Sancti Galli 1 moranti in cenobio ibidem, suo
tamquam fratri colendo • Sigisraundus Gossenprot civis Augustensis salutem
plnrimam dieit. aliquot elapsis nnper tliehus misivulam avidc expecta-
tam abs te acccpi, amiconim probatissime, in qua te incolumem et cum Sancto
Gallo vitam feliciter edoctus sum. gaudeo tuam semper adoptans fortunam,
rottidiana sub spe * modo usus dego, ut e patria ad Rheni fines nie recipiam *.
sed adversa fortuna, que ubique terrarum potenter dominatur, neque nie
preterit sed rigidius velis nolis me amplexatur ; filiam nam meam karissimam
Ursulam e vita migravit in cena domini, quam et cujus animam tibi fideliori
quam possum conatu commendo. perplexus undique a mari fluctuum tem-
pestate concucior desiderans faustum videre diem, qua e patria pro dei amore
discedam etc. rcrum novarnm, quia historiographus es, avidum te scio, undc
aliqua tibi hie pandam et paucis multa perstringam; longa enim series esset
emunerare, que a festo natalium Christi in Baioaria Swcviaquc gesta sunt,
credo te audivisse bellum primo gestum intcr ducem Ludowicum Baioarie
marchionemque Albertum Brandenburgensem , ubi sepenumero atrocissimc
cedes, horribilissima incendia in summa frigoris tempestate commissa sunt,
preterea dux ipse circa Michahelis preteritum festum* potencia sua et liga,
quam cum rege Bohemie duccqnc Alberto Austrie et duce Sigismundo Atesis
eonspiraverat, confisus bellum imperatori ex parte fratris indixit, qua ex re
neque immerito imperator iraeundia conmotus a marchioneque exaetissime
pulsua omnes civitates imperio subieetas ad suseipiendum bellum adversus
ducem compellere litteris primo petitoriis cepit, postmodum preeeptoriis,
tandem minatoriis sevissimisqne penis et mandatis tociens multiplieätis, ut
tanquam subditi et obedientes e vestigio omni mora seclusa lese imperiali
corone, ut utique sine contradiccione tencrentur, annuerent*. qui tandem
imperator plnribus evasionibus racionabilibns mitigatus a civitatibus pro-
positis , per quas dilacio absque dampno civitatum et suspensio . . . ,
*) In St. Gatten war Meisterlin zeitweilig Novizenmeister. Vgl. Ker-
ler*H Biographie Meisterlin' s in StädtecJironiken Bd. 111 (Nürnberg III) S. 5,
Anm. 8.
•) Hs. se.
*) Auf einen späteren AufentJuUt Gossenbroffs im Elsass scheint der
Eintrag im Nekrohgium des Dominikanerinnenklosters von Unterlinden zu
Colmar (cod. Calmar. Nr. 576 f. 31 unter dem 3. September) hinzuweisen:
Anniversarium domini Sigyszmundi Gosszenbrot iunioris eiusque legittimc
conthoralis Anne ac Ursule Gosszenbrotin eorundem filie, pareiitum, fratrum,
sororiim, amicorum, benefactoris racione cuius conventus reeepit IV C florenos
aureos et multa alia beneticia.
4 ) Das Datum: um 29. Sept. 1461, ist unrichtig. Die Kriegserklärung
war ttchon am 13. Juli erfolgt. KluckJiohn, Ludwig der Beiche S. 189.
*) Über die Haltung der Städte im Kriege gegen Herzog Ludwig im
Jahre 1461 vgl. Kluckhohn a. a. 0. S. 372. Städtechroniken Bd. X. (Nürn-
berg IV) S. 395 ff.
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306 H. Haupt
dietam f ad respondendum civitatibus opus habebant darc marchio et imperator.
t andern cum nulle excusaciones civitatum iuvarent, honorem pocius quam res ant
corpora se servare decreverunt, liti imperatoris adherere et litem duci sucqiic
partis adiutoribii8 triginta due civitates indixerunt. marchio itÄqne Albertus
ab iinperatorc generalis capitaneus cum vexillo imperii creatus exercitum a
civitatibus peeiit. Augustenses mille pedites viros electos egregieque armatos
ducentosque equites splendidissimos ei miserunt; ita et singule alie civitates
fecerunt, needum Svitenses advenerant. qua re audita dux ipsc tanto terrore
perculsus est, quod non in campis, sed pocius civitatibus suis vivere malebat.
nondum advenerant Bohcmi alieque gentes ex diversis locis coadunate, quas
f rat res wlgo vocitant;* postea dux in propria persona in territorium eonim
se reeipiendo cos adduxit. * qui inarmati homines pauperrimi crudeliorcs
Bohemis in clerum et ecelesias erant, ita quod in his non sit aliqua fides ant
pietas nee aliqua religio, non enim contentantur, cedes committere nephandas
atque direpeiones, sed eciam ecelesias locaque sacra diruere funditusque
evertere nituntur. vide, quis rerum hoc tempore eventus esse debeat, cum
dux ipsc non christianus, sed pocius paganus appellandus in huiusmodi herc-
ticis spem suam collocet victoriamque cum eis se reportaturum credat. marchio
itaque congregato in AVerdea maximo exercitu versus opidum Monheim iter
suura habuit ibique ordinata obsidione castra metatus est tantum cum sno et
Augustensiuin exercitu illic.oque in expugnacione oppidi cottidie bomhardis
atque machinis bellicis res agebatur. erant Bohenü in opido, qui strennai in
muris in propellendo 4 hostes audaces degebant. tandem ob impetum bom-
bardarum murus min am dedit, expungnacio, wlgariter stürm, ibidem peraeta
est, oppidani nullam salutem sperantes se tradiderunt, misericordiam postu-
* larunt, quam obtinuerunt, relictis ibidem rebus abierunt. marchio vero capto
oppido menia eins divellere iussit atque castellum 6 . ex alia parte comes
de Wirtemperg cum aliis civitatibus superioribus, videlicet Ulmensibus, Mem-
mingen, Kempten, Gmünd et aliis, Haydenhaim oppidum in obsidione eepit
tina cum castello Holenstain.* ex altera et prius taeta parte marchio opi-
dum ftraspach capiendo dicioni sue adiunxit. T postquam ita predieta oppida
■) Hs. dietim. Nach dem vorausgehenden suspensio scheint ein Verbum,
vielleicht excusahatur, ausgefallen.
») Über diese n Brüderrotten u vgl KLuckhohn a. a. O. S. 211. Seb.
Frank, Chronica (1531) fol. 209, Jl Frank, Augsburger Ännalen, in SteicheVs
Archiv für d. Gesch. des Bistums Augsburg II S. 111 ff. ffoer die besonder*
gegen den kirchlichen Besitz sich kehrende Zerstörungslust der böhmischen
Söldner Ludwigs vgl. Zink, Chronü;, in Städtechroniken Bd. V (Augsburg
Bd. II) S. 244.
s ) Vgl. Zink a. a. 0. 261, i_ 3 . Klucklhohn a. a. 0. S. 201 Ann.
*) Hs. propello.
•) Weniger ausführlich berichtet über die Eroberung Monheims Zink
a. a. O. S. 257 f. Vgl. Städtechroniken IV (Augsburg I) S. 241.
6 ) Vgl Zink a. a. 0. S. 258 und Städtechronifan IV (Augsburg />
S. 241.
') Vgl Zink a. a. O. S. 259 und Städtechroniken IV (Augsburg I)
S. 241.
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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i. J. 1461—1462. 30?
capta sunt, ambo exercitus tarn comitis quam marchionis civiutem versus
(Uiudel fingen iter arripiunt eamque per mcnsem obsederunt et profecto capta
fuisset, ut aiunt hi qui presentcs fitere, si copia magnaram bonibardarum
affuisset, quibus homnibus urbanis terror incutitur. cum hee agerentur, in
medio mensis ' ]>otencia ducis ad oppidum Laugingen venit, contiguum alteri
obsesso, scilicet Gundellingen, in quo satis eciam magnum, priusquam obside-
retur, belligeratorum locaverat nuinerum. cum itaque dux in Laugingen cum
sua potcncia esset, Gundeltingeu melius munire cepit non solum armigeris,
sed eciam bellicis instrumentis. dux autcm senciens marchionem in obsidione
perseverare viam excogitavit, qua exercitum marchionis aliqua calamitate
afticeret, disposuitque cum suis in oppido seu civitate Laugingen, ut omnes
parati essent et Uli de Gundellingen cum potencia erumperent atque custodes
bombardarum magnarum profligarent, et dura agenda forent, vexillum in apice
turris cuiusdam in Gnndel fingen volare sinerent et subito ipse dux cum exer-
citu et potencia sua permagna ex Laugingen eis obviando adiutorium
prestaret, quod et ita factum est. cum bombarde maiores semper prope urbem
expugnandam vicinius quam* potent, locantur multumque Ut distent ab
exercitu oportet et magnam requirant custodiam, puta trecentos ferme viros,
et ibi ferme qiüngentos propter fortitudinem obsessorum, qui sub tuguriorura
machinis et clippeis latitant, ne a meniis detrimentum accipiant, isti igitur
ex Gundellingen cum magna potencia subito erumpunt, custodes bombardarum
invadunt, alii bombardas rapiendo auierre conantur, duxque ex alia parte ex
civitate Laugingen cum copia exercitus castra marchionis, wlgariter die wageu-
purg, iufringere et tentoria cum toto exercitu marchionis spargere, fugare,
occidere tentat 3 . custodes itaque prius bombardarum cum alteris de Gundel-
tingeu manum couserunt fortique animo se defendunt conüdentes subsidia se
habituros ex castris tocius exercitus, qucmadmodum ex strepitu castrorum,
armorum clangoreque tubarum habuerunt, et cum Uli ex civitate Gundellingen
ex resistencia territi pene de adiutorio principis desperati tempestive conaren-
tur reverti, abstulerunt tan tum unam bombardam, quam tarnen nullomodo im-
portare urbem poterant, ad tbssam civitatis in fuga proiecerunt et nostri eos
insequentes ducentos occiderunt, circa quinquaginta captivavenmt. cum haue
profligacionem craentam dux sensit, cum suo exercitu sub silencio abscessit
») März 1462. Vgl. v. HasselhokU- Stockheim, Herzog Albrecht IV.
Bd. I S. 238.
*) Hs. quo aus quam corrigiert.
3 ) Nach der Speierischen Chronik (QueUensammlung cur badiscJien
Landesgeschichte Bd. 1 S. 469) und Zink a. a. 0. S. 26t haben zwei Aus-
faüsgef echte vor Gundelfingen, das eine zwischen dem 14.— 20. März, das
andere am 24. März, stattgefunden, die con Gossenbrot zusammengeworfen
werden. Boss das Gefecht vom 24. März ein für die Baiern ungünstiges
gewesen, berichtet ausser Zink und Gossenbrot auch Frank a. a. 0. HO und
der Marschall von Pappenheim in einem Berichte an Kaiser Friedrich Hl
iHasselholdt-Stockheim S. 239). Kluckhohn (a. a. 0. S. 212) hat daher wohl
mit Unrecht das zweite Gefecht als einen entscheidenden Erfolg Ludwig" 8 be-
zeichnet Vgl, auch Gemeiner, Begensburgische Chronik Bd. 111, S. 356.
Digitized by LjOOQ IC
308 H. Haupt
nee castra obsidencium ultra invadere temptayit. inter hec veniunt Switeuses 1
coudueti Augustam, qui omnem obtinent laudem. sunt humiles in ecclesiis,
mansueti in plateis et huraani et strenuissimi in campo doctissimique. Baioarii
ita visig eis temmtur*, ut puteut se spiritus internales contra se venieutes
videre. liumani sunt in confabulacionibus, non iurant, non blasphemant, non
bilingwes, non dolosi, ita ut videar mihi persuadere, si primo congressu litis
eos habuissemus, oppidum Fridperg trans Licum ex opposito civitatis farillime
captum fuisset. ad propositum redeo. marchio patilo post cum toto exercitu
ab obsidione reecssit, duplicem, ut aiunt, propter causam; primo comes de
Wirtemperg cum suis nullomodo mauere voluit et ita exercitus equestriuni
ad obsidionem nimis debilis tuisset; sui uam omnes in vindemiis suas possi-
dent substancias, quas modo tempus est erigere et plantare. 2* causa: uec
stramen nee fenum poterat haberi pro equis, quouiam modo denique nulle
tioruerunt prate et omnes circum quamque vastate et combuste sunt ville 3 .
Augustam itaque marchio provectus ab obsidione, ubi, ne penitus ocio tor-
pesceret, magna cum poteucia civium, tarn pedestrium, quam equestrium,
Switensibus stipendariis 4 Baioariam ingressus est, ubi villas heu plus quam
bissenas 5 wlcano tradidit. predam iugentem reportarunt, ut et sepius solum
antea a civibus actum est. ebdomadam demum sacram et festa pascalia marchio
Auguste quievit, ubi civitatum conventum comitumque de Wirtemperg exer-
citum expeetabat et cum venissent, nichil egerunt. sed cum marchio festa
pascalia cum suis letissime peregisset, supervenerunt ecce nova, quod dux,
cum cum maxima poteucia Rheciam ingrederetur, et quia eam patriam ingredi
vix datur facultas, nisi per loca augusta, marchio ei reversionera prohibere
volens Werdeam veniens properando media nocte ab Augusta discedens cum
toto exercitu festinavit et vestigia ducis Ludwici sequi statuit sed dux ipse
vix Rheciam inspexerat caputque intulerat, comitem Ludwicum etc. Concor-
dautes pro securitate Rhecic pro nulle quingentis floreuis habiüt*, ut videli-
cet exercitum reducerc possit, ipse denique comitatus uil de cetero cum lite
se implicaret excepto oppido Wemdingeu, quod obedire imperatori wlt et
comes Udalricu8 cum eodem oppido. his ita actis dux oppidum Wertungen iuvasit,
quod se ante, quam nobis innotuit, ad graciam dedit. recessit inde aliquibus
captis rebusque ablatis. postea villam Naw, que Wlmensibus attinet, wlcano dedit 7 ;
l ) Über die schweizerisclien Söldner Augsburgs vgl B. Zink a. a. 0.
S. 258 Anm. 6, Frank a. a. 0. S. HO, über den Schrecken, den die Schweizer
dtn Baiern einjagten vgl. Zink a. a. 0. S. 267, 1 f.
») Hs. sie.
•) Andere Motive des Abzugs der Württemberger werden angegeben
bei Zink S. 264, Frank S. 110. Vgl Stalin, Wirtembergisclie Geschichte
S. 534 und von Hassdholdt- Stockheim S. 240.
*) Hs. sie.
*) Vgl Zink a. a. 0. S. 266 und Frank a. a. 0. S. 112, deren An-
gaben unter sich und von denen Oossenbrots differieren.
•) Von der Zahlung einer solchen Kriegsentschädigung wissen unsereübrigen
Quellen nichts; doch ist die Notiz wohl nicht ohne weiteres von der Hand zu
weisen. Vgl. Zink a. a. 0. S. 272 Anm. 1, v. Hassdholdt-Stockhem 8. 240.
7 ) Die Eroberung von Wertingen und Langenau fällt vor Ludwigs Zug in
das Ries. Vgl Zink S. 267, Frank S. 111. Speierische Chronik a. a. 0. S.470.
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Ein zeitgenössischer Bericht über den Reichskrieg i. J. 1461—1462. 309
decus ville msticis semper magna fama fuit. necnon et alie multe ville cremate
sunt, presertim nostre civitati attinentes, et proch dolor habitacio nostra acha-
demica, in qua nostrum desudavit quam sepe ingenium, dum tedium nos afficeret
urbis, igne absumptum* est', nostri eciam ab oppido Rain usque ad ter-
ritorinm superiorum dueum Monaci omnia cremavenmt predaque honusti
redierunt. unde hodie, dum hec scribo, die hine, sauetc erucis invencione,*
quingeuti equestres et tria milia pedestrium viginti villas una die wlcano tra-
diderunt. 4 hec sufticiaut; quid hac futurum estate aut aput quos tandem
victoria remaneat, providere nullus mortalium potest, presertim, ut Cicero
noster inquit, incertus est bellorum exitus. sed de marchione ipso Branden-
burgensi, cuius promptitndinem in rebus belJicis cum animadverterera, nullo-
modo poteram dicere illud poete : minuit presencia famam ; imo auxit, semper
enim in acie versatur bonique imperatoris strenuique militis officium exequitur.
quid dicam de eius in re militari virtute et in administranda hac nostra pro-
vincia magnanimitate et in omni genere prudencia, quam explicare ego non
valeo, sed eara relinquo peritissimo aliquando historiographo, qui et ingenio
et dicendi copia ut tu polleat. dominus cardiualis episcopus noster et suum
capitulum adhuc se neutraliter tenent, quamvis ex raptu incendioque multa
paciantur dampna 5 . comitem Oswaldum nomine de Dierstain stipendiatum
hie habemus cum triginta equis, item alios quam plures nobiles, inter quos
Wilhelmus de Rechperg, Hilpoldus Knoringer, Wilhelmus de Walleufels, Sigis-
mundus Marschalck, Hainricus Trucksess et Andreas Trucksess, quorum qui-
libet cum sex aut Septem equis conduetus est. • de sedicione contra decanum
ecclesie cathedralis per Andream Tnicksess et spoliacionc domus eius et re-
stitucione bonorum per consules procurata, 7 credo, te informatum habeo, in
qnibu8 te defatigo legendo, me dietando. sed tui ob amorem et benivolenciam
recordatas quam plurimomm graviorum laborum, quos sepius ob mei amorem
tulisti, hec ntique tibi aeeepta scripsi. iuterea que ad honorem tuum et
favorem pertinent diligentcr curabo. te eciam rogo ut memoriam mei, quam
littenilis significas, conserves. unum adicio: omnia aput nos commestibilia
sunt in optimo foro. de rebus bellicis non plura ! clare tarnen nobis ostenditur
mutabilitim rerum miserias conflietacionesque. seculi nostris ex demeritis
necessario debere pati, nt eorum consideracione ad regnum Christi quietum
tendamus. sed hornm nichil attendimus 8 , qui miuido cadeuti tamquam
>) Hs. sie.
*) Über die Verwüstung der Augsburgischen Besitzungen vgl. Kluck-
Itohn S. 220.
8 ) d. i. am 3. Mai 1462.
4 ) Anders berichtet trank S. 114. Die Angaben Zinks sind leider
durch den Ausfall aller Nachrichten vom 1. Mai-— 6. August verloren gegangen.
*) Über die Friedensvermittelungen des Cardinais und Bischofs Peter
von Augsburg vgl Zink S. 281.
•) Über die adeligen Söldner Augsburgs vgl. Zink S. 249 Anm. 1,
5. 253 Anm. 2, S. 262 Anm. 3, S. 263 Anm. 2.
») Zink S. 268 f. und Städtechroniken Bd. IV (Augsburg Bd. 1) S. 329
wo irrigerweise die Schweizer unter den Einbrechern genannt werden,
8 ) Hs. attendius.
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310 W. Schmitz
stabili iuheremus ; cadimus itaque cum eadente, labimur cum labentc, volvimur
cum rotante, postremo perimus cum pereunte. civitas autem Christi fundata
super tirmam petram maus et tempestatibus uou concutitur, sed firma per-
manet, quam nobis tamquam ciusdem civitatis membris concedat is, qui soluni
polum astra cuuctaque regit.- vale et denuo valc, Sigismunde suavissime. ad
Jovis 20 Maji 62 ».
•-«^0€-o«J
Der Bauernkrieg und die mit demselben zusammen-
hangenden stadtkölnischen Unruhen.
Gleichzeitiger Bericht, mitgeteilt von Gymnasialdirektor Dr. W. Schmitz in Külu.
Das auf die Jahre 1500 — 1565 bezügliche Dekanatsbuch der
Artistenfakultät der ehemaligen Kölner Universität, ans welchem ich in
meinen ^Beiträgen zur lateinischen Sprach- und Litteraturkunde* S. 321
die für des Justus Lipsius Kölnische Studienzeit nicht nnwichtigen Mit-
teilungen veröffentlicht habe, enthält auf fol. 160 v und 161 r aus dem
Jahre 1525 einen Bericht des Dekans Wilelmus de Zons über den
Bauernkrieg. Wenn man auch über Charakter und Ausbreitung
jener grossen Bewegung, soviel ich sehe, wesentlich Neues nicht erfahrt,
so verdient die Aufzeichnung doch als frisch und lebendig geschriebener
gleichzeitiger Stimmungsbericht und als Zeugnis für die mit
dem Kriege in Verbindung stehenden stadtkölnischen Un-
ruhen m. E. eine Veröffentlichung. Den Versuch einer Mitteilung hat
freilich schon Bianco im I. Bande seiner Geschichte der Universität
Köln S. 406 ff. gemacht: aber dieser Versuch ist nach Form und In-
halt nicht genügend, hauptsächlich allerdings, und dieser Umstand ge-
reicht Bianco zur Entschuldigung, infolge der sehr schwer zu lesendeu
Handschrift des Dekans; auch mir sind einzelne, für den Sinn jedoch
unwesentliche Wolter nicht deutlich geworden. Der Text lautet:
/Fol. 160 ":] C'apiat posterius, quod post brumam anni precedentis 24
iueepit in presentem diem meuse augusto perseveran* horribilis ac lamenta-
bilis in Almania superiori seditio torrensque tumultuarius, sementum ' Habens
fomentumque trahens, virus inextingwile , ut timeo, sugens ex Lutherami
heresi pessima, quam hie Martiuus Lutherus edidit in lingwa latina et ver-
nacula quasi collectaueum omnium heresium et errorum et preeipue contni
potestatem ecclesiasticam ecelesieque monarchiam etc.
Nam Iayei, villani scilicet et opidani, in magna caterva et multitndiue
per varias diversasque turbas catervatim*, vicatim opidatimque, coniurationc
') H$. 62 in 63 von gleichzeitiger (?) Hand corrigürt.
*) gleich semen.
*) Hs. contervatim.
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Der Bauernkrieg. 31 1
sub apecie veritatis evangelice conglobati insurrexerunt hautnon ! arma
sumpserunt contra supcriores suos utriusque Status, tarn ecclesiasticos prin-
cipes quam seculares, volentes prorsus vivere in libertate iuris naturalis
salvo raodico censu annuo prestando superiori pro competentia iuxta gradum
et quantitatem dignitatis eins aut Status sui. volebant etiam libere frui aere,
aqua et terra, venatu, aucupio et piscatu, eque pro sua sponte cum prin-
cipibus suis prohibitione censendi [?] aut acione gaudere. item telonia,
pedagia, vectigalia, ceterum id genus prorsus auferri. similiter Servituten!
tolli, Silvas ceduas aut saltus, lucos non communes etc., multa alia, quae
longum est narrare, pollicentes, sibi inviolatam libertatem ex evangelica doctrina
Christi, et non hominibus, sed soli Deo serviendum fore, ymmo Dominantes se
unos evangelicos, estimantes nos ethnicos et hereticos seu publicanos.
[Fol. I61 r :] Item impugnarunt omnem iurisdictionem ecclesiasticam,
exrommunicationem spreverunt, pontificem Bomanum antichristum appellarunt,
omnem ritum ecclesie et ceremonias, decreta patrum eunetasque ecclesie chato-
lice sanciones fedas invenciones et humanas fictiones appellarunt. dei templa
destruxerunt, eorum vasa ornamenta distraxerunt et dissiparont eunetaque
sacra prophanarunt, euneta praedia ecclesiarum ecclesiasticorumque bona in
suum usum converterunt, deeimas non admisernnt, dare recusarunt; ecclesiasti-
cas personas utriusque sexus, tarn seculares quam religiosas, non volentes
continenter vivere, nnbere et matrimonium contrahere iussemnt, aut quan-
doque cogerunt. * monachi et moniales monasteria egredientes matrimonium
inter se aut cum aliis contraxerunt, euneti fremebant libidiue, ymmo et ipse
Luthenis cum moniali contraxit. ingressum religionis ■ prohibuerunt. imagines
sanetorum combusserunt, nullum honorem eultumque sanetis aut eorum yma-
ginibus exhibendum censuerunt, ut iam verificatum illud Baptiste Mantuani:
'religio contempta iaeet spretusque deorum eultus' etc. altaria in templis confre-
gerunt, solum unum statuentes, quo dumtaxat dominicis diebus, aliis festis spretis
sanetorum, missam in vulgari lingwa legerunt hautnon cecinerunt. qua finita
dicebat sacerdos funetus officio altaris: 'qui vult, accedat ad communionem et
fractioneni panis', premissis confessione generali et private deo et nonhomini factis.
et credo, quod panis erat fermentatus. habueruut corruptos pseudoapostolos et
presbiteros, qui in suis concionibus ad sensum Lutheri, scripture sacre adver-
sum, populum simplicem a vero sensu veraque fide averterunt etc.
Diffuse serpsit hec pestifera tabes et dilatavit se in fines terrarum,
inprimis ab Hercinia silva et Helvecia usque ad fines Schitic, sc. Bussiam 4 ,
Livoniam, Prussiam aut Prutenam, Bigam atque Bevaliam. licet apud
Brabantinos Hollandosque in abscondito sub clamidc erat, nemo tarnen
motu penc a principe edicte in publicum audebat quid attemptarc.
iuerunt cnim in Brabantia tres rclicjiosi flamma et fluinine morte puniti*.
') gleich neenon.
*) Hs. sie.
») D. h. 'Eintritt in den MönchsstantF.
*) Von jüngerer Hand darüber geschrieben: Beutheniam.
*) Ohne Zweifel dieselben, über die Luthers Schrift: 'Der Actus vnnd hend-
lung der Degradation vntl verp rennung . . d» Christliche dreyen Bitter vnd
Merterer, Augustiner ordes geschehen zu Brüssel Anno 1523 prima Iulij' handelt
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312 W. Schmitz.
cunctis interdicta fdit hec pravitas sub pena mortis et publicacionis omnium
bonorum etc.
Principes multi utriusque Status in Almania superiori ad hanc insaniam
stupefacti perterritique, concilium ineuntes. arinaturam equestrem, pedestri
non eonfidentes, mo verum adversus 1 hos catcrvarios rusticos, ita ut ceteris
narrantibus accepi f'ere ducenta milia rusticorum diverais locis et temporibus
fuisse cesos. autores primores huius cedis fuerunt Palatinus * et dux Lotrin-
gie 9 cum ceteris arma auxiliumque suppeditantibus ....[?]* descendam ad
periculum partis nostre.
Ad exemplum horum cives nostri Colonienses iniquo spiritu seviebant
contra universitatem et 5 clerum per turbas, spdalicia et, ut aiunt, gaffleas
suas, auferentes ab eis omnem libertatem, qua huc usque gavisi fuerunt. abstu-
lerunt molendina* de emunitatibus ecclesiarum et monasteriorum hautnon
de et ex singulis collegiis seu, ut aiunt, bursis, per quorum ablationem con
abant [?] et compellebant universos et singulos, exceptis nobilibus et illustribns
sexus utriusque, exsolvere quaeque onera et gravamina, que accysam appel-
lant, de omnibus esculentis et poculentis et quae usui human o conveninnt, et
sie privilegiorum decor in confusionem utriusque corporis ablatus est T .
qui vincit omnem maliciam, disponat pro bonitate sua omnia suaviter.
1 ) Hs. aduersos.
2 ) Kurfürst Ludwig v. d. Pfalz.
3 ) Herzog Anton v. Lothringen.
*) Igitur Bianco.
5 ) Hinter et ist contra in der Hs. durchgestrichen.
G ) über diese 'Mühlen' vgl. Bianco a. a. 0. S. 472.
7 ) Zur Seite der auf diese stadtkölnischen Unruhen bezüglichen Stelle
befindet sich von späterer Hand die Bandbemerkung: In autores seditionis
Coloniensis postea in sequenti quadragesima animadversum est gladio. quorum
unus apprehensus Anrwerpie ibi iudicatus, tres Colonie truncati: Iacobus
■Bestia, Senator urbis Col., alter Crukenlapper, Senator, et quidam alius ple-
bejus. Über Jakob von Biest, Ludwig von der Strassen gen. Kruchenlepper
und den 'Plebejer' Tilmann Waidmesser vgl. Ennen, Gesell, der Stadt Köln,
Bd. 4, S. 221—232. Der in Antwerpen Ergriffene war Wilhelm KirspeU
gen. Krieger. Der Kölner Bat ersuchte die Antwerpener Behörden , den
Gefangenen zu verhören. Als von Antwerpen darauf die Aufzeichnung der
Bekenntnisse des Angeschuldigten eingeschickt wurde, sandte der Kölner Bat
'die besiegelte KundscJiaff an Greven und Schöffen behufs weiteren Ver-
fahrens. Vgl. Copienbuch des hiesigen Archivs No. 54 fol. 74 r , 11. Aug., und
foh 81 v , 28. Aug. 1525. Wenn nun Ennen, dessen Citate und InliaUsangaben
a. a. 0. niclit genau sind, sagt: ' Wir erfahren nur, dass Krieger m Ant-
werpen verhört, nicht aber, ob bezüglich zu welcher Strafe er verurteilt worden,
so geht doch aus den obigen Worten animadversum est gladio und ibi iudi-
catus deutlich genug hervor, dass auch KirspeU, gen. Krieger, mit dem Schwerte
hingerichtet worden ist.
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Dr. F. Hettner
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Irlich erscheinen 4 Hefte u. 12 Korrespondenzblätter zu dem Abonnementspreis v. 1
(Äbonnementspreis auf die Korrespondenzblätter apart 5 Mark.)
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Inhalt.
Die Entstehung der fränkischen Monarchie. Von Wilhelm Sickel, Prof. des
Rechts in Marburg. (Schluss). S. 313.
Das Römerbad in Rückingen bei Hanau. Ein Recoiistructionsversuch. You
Architekt G. von Rössler in Nienburg a. d. Weser. (Hierzu Taf. XIX.) S. 353.
Inschriften von Waldfischbach. Von Prof. K. Zangemeister in Heidelberg.
S. 357.
Juppitersäulen. Von Museunisdirektor F. Hettner in Trier. S. 365.
Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. Von A. Hamm er an. S. 388.
Nachtrag zu Seite 274. Von Prof. C. Robert in Berlin. S. 403.
Recensionen :
Weitere römische Münzen und Stempel aus der Nähe von Hanau, ver-
zeichnet von Reinhard Suchier. — Angezeigt von Dr. A. Hamm er an.
S. 404.
Archiv :
1) Beschreibung der Rheingauer Gemeinde- und Pfarrarchive. Von F.
W. E. Roth in Frankfurt a. M. 8. 408.
2) Kreuznacher Archiv. S. 412.
3) Kölnische Urkunden in der Nationalbibliothek zu Paris, Mitgeteilt von
Leonard Korth in Köln. S. 413.
Vom Korrespondenzblatt sind die Nummern 1 bis 10
ausgegeben, Nr. 11 liegt bei.
Das Titelblatt und Gesamtregister des vierten Jahr-
ganges folgen baldigst mit Nr. 12 des Korrespondeiu-
blattes.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie.
Von Wilhelm Sickel, Prof. des Rechts in Marburg.
(ScbluB*).
Aber wie sollten die Menschen leben? Sie mussten arbeiten, um
sich zu ernähren, und der Arbeiter kann sich nicht gleichzeitig ver-
teidigen. Er will Sicherheit seines Daseins, seiner Thätigkeit, seines
Erwerbes. Sein Besitz, seine Gerätschaften sind wertvoller, sein Haus
nicht so leicht gebaut als vormals. Was sind ihm seine Rechte, wenn
er nicht ihrer Verwertung sicher ist und weiss, dass ihm das zugute
kommen wird, was er sich durch seinen Fleiss erworben und durch
seine Sparsamkeit angesammelt hat ? Aber die Unsicherheit ist gestiegen,
Rauberscharen ziehen durch das Land. Armut und Schutzlosigkeit
haben sich Hand in Hand vermehrt. Der zunehmende Wohlstand auf
der einen, die wachsende Armut auf der anderen Seite haben Übel
erzeugt, von denen die Germanen im Zustande des einfachen Naturvolks
befreit gewesen waren. Während für die arbeitende Bevölkerung das
Bedürfnis nach Sicherung, war für die wohlhabende die Neigung zu
Verbrechen im Wachsen. Der Klassenkampf hatte begonnen. Und
welch ein Gemälde hat der Historiker des sechsten Jahrhunderts von
seinen Zeitgenossen entworfen. Alle Leidenschaften scheinen in ihnen
entfesselt zu sein. Menschen von ungebändigtem wildem Mut, sinnlich,
grausam, gewaltthätig, treulos; ein Geschlecht, erfüllt von individuellem
Egoismus, — Männer und Frauen, Könige und Unterthanen, Priester
und Laien, Germanen und Romanen ! Wohl mögen romanische Züge das
Bild noch düsterer machen, aber die Salier haben ihre Anlage zu gleichen
Thaten früh entwickelt und Chlodowechs Eigenschaften müssen, wenn
auch in geringerer Grösse, um so mehr salische gewesen sein, als die
Volkstradition an ihnen keinen Anstoss nahm. Wo ist in dieser selbst-
Wettd. ZoiUchr. t Gegcu. u. Kunst. IV, IV. 23
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314 W. Sickel
sachtigen und bösen Welt noch Gemeingefühl und Pflichtbewasstsein V
Hat sich hier nicht die germanische Freiheit überlebt?
Eine derartige Umgestaltung in den Verhältnissen der Salier ist
weit älter als das Reich und weit grösser, als die Aufzählung der Ver-
änderungen wahrnehmen lässt. Alle diese Neuerungen dürfen wir nicht
für sich allein denken, wir müssen ihre Gesamtheit in ihrer Verkettung
und wechselseitigen Triebkraft anschauen, in dem Zusammenhang, in
dem sie den Menschen verändert haben. So verschieden als ein alter
Salier von dem Germanen war, der unter Armin gefochten hatte, mochte
auch der Merovinger von den Häuptlingen sein, die mit Varus verkehrt
hatten. Denn es ist gewiss, dass die soziale Umwälzung staatliche Con-
sequenzen nach sich zog und dass sie ihren Einfluss auf das politische
Leben noch vor der Zeit zu üben begann, welche anfing, einzelne Punkte
zu regeln. Obgleich unsere dürftigen Nachrichten nicht so weit zurück-
reichen, um die Zeit zu berechnen, seit der sie wirkte, und den Grad,
in dem sie mächtig wurde, so darf ungeachtet einer solchen Unbe-
stimmtheit an ihrer Wirksamkeit überhaupt nicht gezweifelt werden.
Hätte die salische Gesellschaft den germanischen Bestand behauptet, so
würde mit dem alten Grunde der Beherrschung auch der Inhalt und
die Art der Herrschaft unabänderlich und eine starke und dauernde
Monarchie unmöglich gewesen sein. Aber bei der Wechselwirkung, in
der Volksleben und Staat stehen, haben die wachsenden Schwierigkeiten
mit zwingender Notwendigkeit zu Veränderungen in den Rechten des
Staats gedrängt.
Als das Individuum zu einer freieren Entwicklung gelangte, konnte
es nicht anders sein, als dass es diesen Gewinn mit einer Unterordnung
unter eine öffentliche Gewalt bezahlte, die ihm das Verlorene in zeit-
gemässerer oder vollkommenerer Gestalt ersetzte. Die fortschreitende
Individualisierung setzte eine umgekehrt fortschreitende Concentration
voraus. Der Abnahme des Vertrauens auf die eigene Kraft und dem
Schwinden des Sicherheitsgefühls entsprach die Zunahme des Abhängig-
keitsgefühls. Das Recht wollte Sicherung, und wo es sie nicht mehr
durch Selbstbehauptung fand, hatte sich der Einzelne in eine andere
Stellung zur Gesamtheit zu fügen und ihr die Mittel zu gewähren, welche
erforderlich waren, um seinen Zweck, die Verwirklichung des Rechte,
zu erreichen. Was das Geschlecht nicht vermocht hatte, die Herstel-
lung einer Verschiedenheit der Leistungen, indem der Eine dient und
der Andere schützt, war im Staate zu gewinnen. Waren die Menschen
nicht mehr im Besitz der Eigenschaften, welche der Freistaat voraus-
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 315
gesetzt hatte, so waren sie doch fähig, einen Staat zu bilden, in welchem
die Folgen der sozialen Umformung zur Geltung kamen. Indem sich
die Gesellschaft einer weitergehenden Beherrschung zuneigte, also von
der Gesamtheit neue Leistungen forderte, war auch der Einzelne, der
sich in immer höherem Masse auf die Gemeinschaft angewiesen sab,
genötigt, ihr selbst neue Leistungen zu machen und sich in den Bahuen,
in denen er sich frei bewegen durfte, zu beschränken. Die Frage
war nicht mehr, ob der Staat verändert, sondern wie er verändert
werden solle.
Es geschah, ohne dass die Freiheit aufhörte die Grundlage zu
sein. Die Unterschiede in den Verhältnissen der Unterthanen waren
am Privatrecht wirkungslos vorübergegangen, im Strafrecht fand die
soziale Stellung nur selten Beachtung und selbst der Königsdienst ver-
mochte nicht die rechtliche Einheit der Freien zu zerstören. Noch
unterlag die Freiheit nicht, aber ehe. sie unterlag, schuf sie die
Monarchie.
Die vorigen Ausführungen hatten den Zweck, die Ursachen zur
Anschauung zu bringen, die mit unaufhaltsamer Macht zu grossen staat-
lichen Neuerungen drängten, um die folgende Erörterung, welche sich
den Faktoren selbst zuwendet, vorzubereiten. Rückwirkungen der sozialen
Umgestaltungen auf den Staat waren unausbleiblich, aber von welcher
Art sollten sie sein V Das vorhandene Staatsleben wies ihnen ihre Rich-
tung an ; durch das, was im Bereich der unmittelbaren Möglichkeit lag,
war bestimmt, wie die neue Ordnung sicher und fest zu begründen sei.
Oder hätten sich jene dunkel treibenden Zwecke und die in dem Volke
gährenden Elemente an Kräfte wenden können, die das bestehende
öffentliche Leben nicht bot? Aber wieder hat uus kein Schriftsteller
Ton diesem Stadium des Volkes erzählt, die Resultate müssen unsere
Quellen sein, deren Äusserungen über die Realisierung der gemeinsamen
Aufgaben jedoch von unangreifbarer Zuverlässigkeit sind. Es kommt
nur darauf an, ihre Sprache zu verstehen und richtig auszulegen.
Hatten die gesellschaftlichen Umwälzungen den Staat in einer
Zeit getroffen, wo er durch die Versammlung der Volksleute thätig zu
werden pflegte, so ist denkbar, dass die Gemeinde eine umfassende Reform
mit Energie und Consequenz durchzuführen unternahm. Die Aufgabe,
den gesamten Volksleuten gestellt, war schwer zu lösen. Wollten sie
mit den Veränderungen des Volkes Schritt halten und die Leistungen,
welche die neue Zeit von dem Staate begehrte, erfüllen, so genügte es
nicht, dass die Unterthanen in ihrer Mehrheit bereitwilliger waren, sich
23*
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316 W. Sickel
den Anforderungen, die das Ganze an sie erhob, zu unterwerfen, sondern
es kam auf eine lange, praktische, organisatorische Arbeit der Volks-
versammlungen an. Um die innere und äussere Sicherheit soweit her-
zustellen, als es Bedürfnis war, hatten sie Gesetze zu geben, Institutionen
zu errichten, den Schutz nach Innen durch Gericht, Polizei und Exe-
kution auszubilden, die Selbsthülfe, durch die nach altem Recht das
Einzelrecht zu wahren und zu verfolgen war, und die freie Selbstbe-
stimmung einzuschränken, Zwangsmittel zu vermehren und zu regeln.
Die Idee der schützenden Staatsherrschaft, obwohl dem germanischen
Altertum nicht fremd, hatten sie erst jetzt wahrhaft fruchtbar zu machen.
Sie konnten beschliessen, befehlen, ermächtigen, aber nicht die einzelnen
Akte der Verwaltung ausführen, denn solches Handeln ist an Einzelne
gebunden. Sie hätten also Beamte anstellen müssen, die sie natürlich
auch unter Aufsicht zu halten hatten. Hier hätte sich ihre Thätigkeit
zunächst gegen ihre Häuptlinge richten müssen. Waren aber die
Menschen, die in der freien Urzeit so wenig fähig waren, ohne geborene
Führer zu handeln, jetzt, während des beunruhigenden sozialen Um-
schwungs, imstande mit grösserer Sicherheit die Initiative zu ergreifen
und für sich durch sich selbst thätig zu werden, vollends diese Salier,
denen überdies ihre Massnahmen durch die alleinherrschende Familie
erschwert waren? Liess sich von ihnen die Ausführung einer gemein-
samen stetigen Arbeit, von der Schwierigkeit, wie die Erweiterung und
Organisation der Staatshülfe ist, erwarten?
Die Geschichte lehrt, dass der Gemeindeversammlung der Mero-
vinger die Schöpferkraft versagt gewesen ist. Ja in historischer Zeit
ist die Regierungsversammlung der Volksgenossen, dieses Grundinstitut
der Volksverfassung, gar nicht mehr vorhanden 1 ) und der Staat stellt
sich damit sofort als ein wesentlich neuer dar. Jene Versammlung ist
verschwunden. Zu welcher Zeit? Auf welche Weise? Unsere Quellen
sagen es nicht, aber über einen weit wichtigeren Punkt verweigern sie
uns die Auskunft nicht: die Volksversammlung hat nichts gethan für
den neuen Staat. Es giebt keinen Rechtssatz, kein Institut, das wir
ihr zuweisen müssen. Das Volksgericht, obgleich wir es wegen seiner
aussermonarchischen Stellung für vormonarchisch zu halten haben, ver-
rät wohl durch keinen Zug, dass es durch die Staatsgewalt gestaltet
sei, vielleicht ist der Tunginus nie von der Landesversammlung erkoren,
') Ich gehe hier über diesen Gegenstand, so wichtig er ist, rasch hin-
weg, da ich ihn in den Mitteilungen des Instituts für österreichische Ge-
schichtsforschung 1886 behandle.
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t)ie Entstehung der fränkischen Monarchie. 31?
sondern die Institution ganz der Ausbildung in den untersten Kreisen
überlassen geblieben. In dem Monarchenrecht suchen wir umsonst nach
Bestimmungen, die auf Volksbeschlüsse zurückzuführen wären. Die
Thronfolge, bei der sich das Volk vielleicht noch äusserte, nachdem es
schon nicht mehr das Recht besass, den Staat zu regieren oder das
Recht, sich an der Regierung des Monarchen zu beteiligen, ist durch
die Volksakte dem Eigenrecht des merovingischen Hauses nicht ent-
zogen, and die bis in seine letzte Gonseqnenz, die Teilbarkeit, durch-
geführte Ausbildung des Erbrechts widerspricht einer lange dauernden
bedeutenden Volkshandlung. Die rechtliche Grenze, in welche der
Inhalt der Königsgewalt eingeschlossen ist, ist offenbar nicht durch
Volksbeschlüsse gezogen und ebenso steht die neue Aristokratie, welche
der Ausübung der Herrschaft eine thatsachlicbe Schranke setzte, mit
der Regierungsversammlung in keiner genetischen Verbindung. Das
königliche Beamtentum, obwohl neu, tief in das Leben eingreifend und
ein Mittel, die Königsmacht zu steigern, wie es kein zweites gab, zeigt
nirgends die ordnende Hand der Gemeinde. Unser Ergebnis ist dem-
nach das folgende. Wenn wir keinen Recbtssatz zu entdecken ver-
mögen, der aus der Thätigkeit der Regierungsversammlung entsprungen
ist, so ist die Annahme verboten, dass die Versammlung bis an die
Grenze der historischen Zeit gedauert habe und dass sie etwa erst dem
Reiche zum Opfer fiel. Eine so lange Wirksamkeit ihr zuschreiben,
hiesse eine lebendige und doch tote Kraft, einen nicht regierenden Re-
genten behaupten. Wir gewinnen freilich kein festes chronologisches
Datum, wann das älteste Organ der Regierungsgewalt bei den Germanen
in den Staaten der Merovinger zu Grunde ging, aber die Meinung,
dass erst Chlodowechs Grossstaat es aufgehoben habe, setzt sich mit
dem Inhalt des öffentlichen Rechts, mit den Rechtsgrundlagen der frän-
kischen Monarchie in Widerspruch.
Es gab eine Bedingung, unter der eine Entwicklung jener Ver-
sammlung, die so naturgemäss und notwendig erscheinen mag, unter-
bleiben konnte. Die Gemeinde würde auf ihre Thätigkeit nicht in dem
Masse haben verzichten können, wenn nicht ein Regent vorhanden ge-
wesen wäre, der besser war als sie, weil er leichter und sicherer die
Voraussetzungen herstellte, unter denen die Gemeinde zu bestehen ver-
mochte. Dieser Faktor der erweiterten öffentlichen Thätigkeit ist der
Häuptling. Nur durch eine sehr alte Ausdehnung seiner Macht ist das
frühzeitige und spurlose Eingehen der regierenden Versammlung zu er-
klären. Erlitten die Salier einen wirklichen Verlust? Was bedeutete
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318 W. Sickel
für diese realistisch gesinnten Franken der Umstand, dass sie eine Ver-
fassung verloren, wenn sie dafür eine Verwaltung erhielten, welche das
Recht zu verwirklichen den Willen und die Kraft hatte? Der Zweck
des Staats war ihnen ja nicht die Konservierung der Verfassung, sondern
die Herstellung einer Verfassung, welche ihren konkreten Lebensverhält-
nissen entsprach. Ein dauernder und erfolgreicher Widerstand gegen
den Mann, der ihnen die eigene Thätigkeit abnahm, hätte bessere Gründe
haben müssen. Dem Mann, der seinen Willen als Willen des Gemein-
wesens zu behandeln gewohnt war, dessen Funktion sich auf alle Staats-
genossen erstreckte und von jeher eine gemeinnützige war, waren jene
sozialen Verhaltnisse weit günstiger als der Gemeinde, und so war er
es, der an die Spitze der Staatsbildung trat und den Schwerpunkt der-
selben aus der Versammlung an den Hof verlegte.
Man ist darüber einverstanden, dass das Geschlecht der Mero-
vinger ein Adelsgeschlecht von echt germanischem Gepräge gewesen ist.
Der altsalische Mythus von dem Ursprung der Familie, der uns als
Ahnherrn derselben einen Gott zeigt, welcher als Tier dem Wasser ent-
stiegen war, ist in seiner Bedeutung kaum zu verkennen '). Ferner
bestärkt uns in der Überzeugung, dass die Dynastie ein uraltes Adels-
geschlecht war^ die Thatsache, dass der Merovinger sich durch lange
auf den Rücken herabfallende Haare von den freien Franken unter-
schied. Die Mitteilung Gregors, dass die Salier aus diesem Geschlecht
ihre Fürsten entnahmen, hat daher mehr als sagenhafte Gewähr, da
wir wissen, dass Adelsgeschlecht und Häuptlingsgeschlecht ursprünglich
identisch waren. Da endlich die von Gregor erzählte Verwandtschaft
salischer Könige, die noch in historischer Zeit ihr gegenseitiges Thron-
erbrecht begründete, ohne Zweifel richtig ist, so muss es eine Zeit ge-
geben haben, wo die Merovinger allein über ein Volk regierten, dem
sie auch dann noch die Fürsten gaben, als es sich teilte. Nicht die
Erinnerungen an Siege und Eroberungen haben jenem Geschlecht die
herrschende Stellung verliehen, sondern seit unvordenklicher Zeit war
dasselbe, dem an Würde, Ehre und Macht kein anderes im Volke
gleichkam, so sehr im Besitz der gebietenden Führung gewesen, dass
aus ihm allein die Volkshäupter entstammten. Dort haben nicht mehrere
Geschlechter um die Obergewalt gekämpft. Ohne Zweifel ein bedeutender
Vorteil, mochte er nun auf Zufall oder überwältigendem Verdienst be-
•) Zu bist. epit. c. 9, Bonquet 2, 396, sind Müllenhoffs gewichtige Worte
in der Zeitschrift für deutsches Altertum 6, 434 f. zu vergleichen.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 319
ruhen. Denn damit fehlten im Lande der Merovinger die Männer, die
durch ihre Geburt berufen und befähigt gewesen waren, die Ausbreitung
der Merovingermacht zu hemmen und zu beschränken, indem sie ihr
mit ihrer Autorität und ihren Anhängern widerstrebten.
Mit der Erkenntnis der politischen Wirksamkeit des Adels ist
Einsicht in die Bildungsstätte der neaen Monarchie gewonnen und das
Zwischenglied gefanden, das beide Epochen unseres Staatswesens ver-
knöpft. Die Anlage zu einer wesentlichen Umbildung, die der Adel in
der Zeit des Volksstaats in sich trug, war hier nach Massgabe der ge-
gebenen Verhältnisse dahin entwickelt, dass die Kraft der Merovinger
durch ein Generationen fortgesetztes Herrschen, ein eigenmächtiges Ge-
bieten auf der Basis des Adels durch einen Zustand der Thatsächlich-
keit und Gewaltsamkeit hindurch sich eigene Rechte begründete und die
Verwandlung ihres Wesens so lange fortsetzte, bis sie das Monarchen-
recht für sich erwarb. Damit hatte der Adel seine Bahn vollendet.
Wenn wir aber in dieser sozialen Machtstellung und realen Überlegenheit
der Merovinger die Grundlage ihres Schaffens und die faktischen Mittel
um Herrscherrechte sich anzueignen zu erblicken und in diesem bei der
Errichtung der Monarchie thätigen Element den Anschluss an die Urzeit
herzustellen haben, so müssen wir uns das Verhältnis von Adel und
Volk noch näher vergegenwärtigen. Wir werden gern den Vorwurf auf
uns nehmen, mit ermüdender Ausführlichkeit von dem Adel zu reden,
wenn es uns gelingt, die Aufmerksamkeit auf einen Punkt zu lenken,
von dem uns das Verständnis des grossen Ereignisses bedingt erscheint.
Indem wir den Entwicklungsgang der Monarchie von dieser Seite
ans ins Auge fassen, betrachten wir den machtbildenden Faktor vorerst
für sich, ohne auf die Mittel Rücksicht zu nehmen, deren er sich bei
der Ausführung seiner Staatsgründung bedient hat. Erst nach dieser
Erörterung wird es unsere Aufgabe sein, zu untersuchen, ob sich die
Merovinger mit ihrer altererbten populären Macht einen Staat nach
ihrem eigenen Sinne geschaffen haben, oder ob sie von ihrer Gewalt
den Gebrauch machten, dass sie nach ausländischen Vorbildern ge-
stalteten oder umbildeten und sich Einrichtungen aus der Fremde holten.
In den Nachrichten von dem altnationalen Adel der Merovinger
haben wir einen sicheren Anhalt, um ihre ursprüngliche Stellung zu er-
kennen. Die Dauer des Geschlechts giebt einen Beweisgrund dafür,
dass seine Herrschaft sich allmählich von innen heraus zu grösserer Stärke
entwickelt hat. Denn da ein Stillstand am wenigsten bei den Völkern
des Westens glaublich ist, ein Fortgang in der populären Richtung aber,
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320 w - Sickel
wie wir sahen, niemals in bedeutenderer Ausdehnung stattgefunden hat,
so kann nur die Aristokratie im Zunehmen gewesen sein. Hatte die
Gemeinde ihr Selbstbestimmungsrecht nicht dahin ausgenutzt, dass
sie die Adelszeit durch eine Volksbeamtenschaft aberwand, indem
sie den Vorstehern, die sie regierten, eine Amtsvollmacht erteilte, so
hatten ihre adligen Führer ihrerseits eine Stellung erwerben müssen,
welche an Festigkeit und Inhalt die des alten Häuptlingtums weit über-
traf und sich lange vor den grossen Eroberungen mehr oder weniger
ausgeprägt haben musste. Jene kleinen Republiken an der Waal and
an der Scheide wurden auf Grund des überlieferten Machtbestandes des
Adels mehr und mehr zu Fürstentümern, welche den Freistaat, lach-
dem sie ihn entwertet hatten, schliesslich vernichten und deti Inhaber
der höchsten Gewalt, der noch immer ohne Volksvertretung, Zwischen-
gewalt oder Nebenamt herrschte, als Monarchen anerkennen mussten.
Der Adel selbst setzte sich mit den Grundlagen seines Daseins nicht
in Widerspruch, wenn er seine Herrschaft vermehrte und verwandelte.
Aus der Thatsache, dass sie von Adel waren, entnehmen wir das
älteste Wirken der Merovinger. Denn wenn sie mit dem germanischen
Volksadel in Verbindung stehen, so haben sie auch vormals dessen
Eigenschaften besessen, und was wir so für ihre sonst unbekannte Vor-
zeit voraussetzen dürfen, haben wir auch für dieselbe zu verwenden.
Sie haben bei ihrem Volke einst denselben bedeutsamen Platz einge-
nommen, wie der Adel im altgermanischen Leben überhaupt, es waren
die nämlichen Anschauungen, mit denen sie einst betrachtet worden
sind. Das Wesentliche ist: so wenig als ihre Vorgänger sind sie ohne
eigene Kraft im staatlichen Leben gewesen. Auch sie besassen jenes
Kraftgefühl, das denen angeboren war, die, gestützt auf eine lange mit
der politischen Geschichte des Volkes verknüpfte Vergangenheit, gewohnt
waren zu herrschen; auch sie waren zu grosser Thätigkeit geboren,
voraus bestimmt zu Volksherrschern, und richteten daher ihre Kraft auf
bessere Gegenstände als die Erwerbung von Schätzen und den Genuss
des Lebens ; auch sie vereinigten Fortschritt mit Stetigkeit, die Energie
des Strebens mit der Achtung vor dem unvordenklichen Altertum. Und
wie Herrscherkraft und Regierungsfähigkeit auch ihr Erbteil geworden
war, so haben auch sie die staatserhaltende und staatsbildende Fähig-
keit des Adels auf das glänzendste bewährt. Sie waren im Besitz der
Eigenschaften, um mit Festigkeit und Sicherheit diesen Weg zu ver-
folgen; halb gebietend, halb leitend, allgemein herrschend, erfüllt von
dem lebenslangen Gefühl der völligen Überlegenheit und von volkstüm-
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 321
licher Kraft, waren sie realistisch der Welt und ihren nächsten Auf-
gaben zugewendet. Sie kannten und teilten den Charakter des von
ihnen geführten Volkes; sie hesassen dessen Regsamkeit und Neigung
zum Fortschritt. Der realistische Sinn, den die ölten Franken tragen,
verkörperte sich in ihnen. Sie wussten so gut die vorhandenen Inter-
essen für sich und für das Volk zu benutzen und ihren Familienruhm
und Vorteil mit der Förderung des Gesamtwohls zu vereinigen. Mit
dem realistischen Verständnis der Dinge und der nüchternen Auffassung
der Verhältnisse verbanden sie eine rücksichtslose Kühnheit in der Wahl
ihrer Mittel, kriegerische Begabung, Gefühl für Grösse und für Macht-
entfaltung, wie sie den Adel der Urzeit ausgezeichnet hatten. Könnte
der politische Blick und Verstand, den die ersten uns bekannten Glieder
der Dynastie zeigen, ihren Ahnen gefehlt haben, haben nicht vielmehr
diese sie den Nachkommen hinterlassen? Endlich kam ihnen zugute,
dass ihr Staat ohne Priester war.
Die Natur ihrer Stellung machte ein allmähliches Obergreifen mög-
lich. Wie alle sozialen Machthaber hatten sie die Neigung, ihre Wirk-
samkeit über den ursprünglichen Kreis auszudehnen. Wir können es
nicht mehr in den anfanglichen Handlungen beobachten, wie sie sich je
nach den Ereignissen in neuer Thätigkeit zeigten, ohne gleichwohl ihre
Natur zu wechseln, wie sie einen Zwang gegen Widersetzliche übten,
ohne dass ihre Anordnungen, obschon sie über das altgewohnte Gebiet
hinausgingen, von dem Volke als nichtig behandelt wären. Denn es
war an sich keine missbräuchliche Anwendung der Macht, sondern es
entsprach dem allgemeinen Vertrauen so zu wirken. Die Notwendigkeit
zu weiterem Vorgehen wird nicht einleuchtender begründet werden
können, x als wenn man sich die Mittel vergegenwärtigt, welche dem
Staate zu Gebote standen, um thätig zu werden. Ein Feind bedrohte
das Land, der König bot die Leute zum Kriege auf, setzte Zeit und
Ort der Versammlung fest und sie kamen. Er befahl ihnen, Räuber zu
verfolgen und unschädlich zu machen. Er hatte kein Recht auf den
Dienst, aber er schlug den Feind und tötete den Räuber. Die Leute
billigen seine Handlung, sie tadeln die Unterlassung, sie begehren sie,
unter gleichen Umständen fühlen und wünschen sie das gleiche. Sie
unterstützen ihn unabsichtlich, ohne Verabredung, sie handeln so unwill-
kürlich, damit der Zweck verwirklicht werden soll, und je mehr sie in die
Lage kommen können, dass sie seine Hülfe bedürfen, um so mehr
unterstützen sie seine Bestrebungen. Hier, wo das Gefühl der eigenen
Ohnmacht ein stärkeres Gemeingefühl entwickelte, als dasjenige war, das
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322 W. Sickel
sich vormals bei geringeren Interessen und grösserer eigener Kraft ausge-
bildet hatte, und das durch den Umstand nicht in entsprechendem Masse
gesteigert war, dass an ihm eine lebendigere Sympathie Anteil hatte, be-
gegnete den Hülfsbejürftigen als der natürliche Vereinigungspunkt ein
Machthaber, der gewohnt und gewillt war, ihre Interessen wie seine eigenen
zu behandeln. Allerdings waltet hier persönliche Thatkraft, aber die
starken Manner, welche in der ersten historischen Zeit die widerstreben-
den Willen sich unterwerfen und durch Furcht und Schrecken Wider-
setzliche bändigen, wir dürfen sie nicht mit unseren schwachen morali-
schen Augen ansehen, sondern müssen wie die Zeitgenossen ihre Starke
bewundern. Und eine Thätigkeit dieser Art, die von dem Häuptling
gefordert wurde, je mehr sich die Volkszustände veränderten, die Ent-
faltung einer reicheren und gebieterischen Gewalt im Innern erwuchs
aus dem Grunde des Adels von selbst.
Eine Adelsherrschaft von dieser Art, Jahrhunderte hindurch vor-
geschoben, während die Volksversammlung sich zurückzog, war, da sie
von der Führung ausging, wohl längere Zeit unbestimmt, wie diese,
aber in langsamen Übergängen, in leisem aber unablässigem Verändern
und Abweichen musste sie sich schliesslich selbst verwandeln. Die gleichen
beständigen Akte suchten ihre Formen, die persönliche Macht Institutionen,
und so gewann der begrenzte dauernde Herrschaftsinhalt schliesslich auch
Gestalt. . Wenn der Merovinger die für staatliche Aufgaben t hat ige
Macht für bestimmte Zwecke verwendete und stark genug war, seinen
Willen durchzusetzen, wenn sein Nachfolger die brauchbaren Regierungs-
handlungen wiederholte und die neuen, die er hinzufügte, ebenfalls Nach-
ahmung fanden, sie aber niemals aufhörten, Grenzen zu beobachten und
Rechte anzuerkennen, sei es, weil ihr eigenes Interesse nicht weiter
reichte, sei es, weil sie Widerstand besorgten, so musste eine Zeit
kommen, welche den festen Bestand der Königsmacht von den vergäng-
lichen i>ersönlichen Willkürhandlunjjen des Einzelnen unterschied und von
jenem die Ansicht gewann, dass er Recht des Königs sei. Das stetige und
zusammenhängende Wirken nach einem Ziele, die Festigkeit einer Macht,
deren Anfänge den Zeitgenossen nicht mehr sichtbar waren und die
über die uns beglaubigte Zeit weit hinaufreichen, konnte nicht ohne
rechtliche Folge bleiben. Hatten die Einen gehorcht, weil sie es so
für zweckmässig hielten, Andere, weil sie dem Beispiel jener folgten,
Dritte vielleicht aus Furcht oder schlechteren Motiven, so mussten die
Nachkommen gehorchen, weil ihre Vorfahren gehorcht hatten, und die.
welche der Häuptling früher durch sein Beispiel gelenkt hatte, lenkte
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. $23
er liier jetzt durch seinen Willen. Denn was immerwährend befohlen
und geleistet war, musste schliesslich aufhören Ansuchen einer freiwilligen
Leistung zu sein, und was der König fortgesetzt ausgeübt hatte, musste
sein Recht werden. Jene Gesamtstimmung zum Gehorsam, über die
man nicht weiter reflektierte, bedurfte sie einer besseren Rechtfertigung,
als dass es so sei, weil es so sei oder weil es so recht sei? Und Be-
fehlen und Gehorchen wurde da erleichtert, wo der Befehlshaber nicht
mehr selbst mit den Befohlenen am Werke thätig war, sondern in neuer
Weise ihnen gegenüberstand, wenn er etwa nicht mehr selbst sich am
Kampfe beteiligte, sondern das Volksheer durch seinen Feldherrn an-
führen liess *).
Eine solche Macht war der Zeit als Rechtsmacht denkbar. Das
freie Gebot, die Gewalt in persönlicher Thätigkeit, es ist die niedrigste
Stufe des eigenberechtigten Herrschens. Mit der Erwerbung von Rechten
war das Streben der Könige ein anderes geworden. Ihre Politik hatte
nicht bloss umfassendere, sondern auch neue Ziele, ihre Energie wurde
durch den in Aussicht stehenden Gewinn gesteigert und immer neue
Aufgaben kamen der zunehmenden Machtfülle entgegen. Der Macht-
aufschwung hat die Könige zu weiteren Entwicklungen geführt.
Was veranlasste die Beteiligten, die tha* sächlich geübte Königs-
macht anzuerkennen? Wie vermochte der Eine den Gehorsam von
Tausenden tapferer Männer zu gewinnen? Dadurch, dass er seine
Macht in den Dienst ihrer Interessen stellte, dass er sie auf die Ge-
genstände richtete, die dem damaligen Gemeinwesen die nützlichsten
waren, dass sein Gebieten und Zwingen mit der Wirkung allge-
meiner Vorteile geschah. Wie sehr auch die Leichtigkeit des Ge-
bietens durch die Gewohnheit des Folgens erhöht sein mag, der Gewalt-
akt fand eine Rechtfertigung doch nur in der Nützlichkeit, die Unter-
ordnung darin, dass sie die Erhaltung der Ordnung bedingte, und das
Pflichtbewussteein in der praktischen Notwendigkeit. Aus Führern und
Geführten sind Herrscher und Beherrschte geworden, weil die Geleiteten
sich die Befehle ihres Vorstehers gefallen liessen, um ihm die Mittel
zu gewähren, ihre Interessen zu pflegen und zu schützen. Hatte die
Volksgemeinde verzichtet, eine dahin gehende Änderung des öffentlichen
Rechts zu bewirken, so war überhaupt in den damaligen Verhältnissen
kein Gegengewicht gegen das herrschende Thun des Mannes zu finden,
*) Das älteste bekannte Beispiel gieht freilich erst Gregor 2, 37 S. 101,
die nächsten sind das. 3, .1 21.
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324 W. Wickel
der im Besitz von Autorität and weitreichendstem Einfluss war. Weil
dieser Mann die Bedürfnisse eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung
befriedigte, war er stark genug, seinen Willen gegen einzelne Wider-
strebende durchzusetzen, und weil sein Handeln gewollt wurde, wurde
sein Zwang rechtlich. Aber seinem erzwingbaren Gehorsam ist ein frei-
williger vorausgegangen und nur soweit, als es ihm gehorchte, bat sich
das Volk ihm verpflichtet, nur soweit hat er in der Folge aus eigener
Macht den Willen seiner Unterthanen bestimmt.
Diese neue Entwicklung der Gewalt konnte die Zeitgenossen nicht
mit Abneigung und Besorgnis erfüllen, da sie von den Truppen, die
dem Könige zu Gebote standen, nichts zu fürchten hatten und der
Herrscher nicht im Stande war ihnen Lasten aufzuerlegen, von denen
sie nicht glaubten, dass sie ihrem eigenen Interesse zugute kommen
würden. Und was forderte er von ihnen? Forderte er viel mehr als
der Freistaat? Er verlangte das Opfer des Lebens in der Kriegspflicht,
weil sie notwendig, überdies altherkömmlich, ehrenvoll und einst ge-
winnbringend war; er begehrte Polizeidienste, Achtung seines Rechts-
schutzes und jeden rechtmässigen Gebots und freie Beherbergung, aber
er forderte kein Geld, er liess individuelle Freiheit und das private
Recht und schrieb nicht vor, was der Unterthan glauben, denken und
in seinem Privatleben thun solle. Wo die Unterthanen die Empfindung
hatten, dass das, was ihr Machthaber wollte, in keinem Zusammenhang
und Verhältnis stand mit dem, was sie wünschten und bedurften, wie
sollte er sie zwingen ? Ohne ihre Thätigkeit konnte er ja nicht regieren.
Wäre es nicht der Gesichtspunkt des Zweckmässigen, Nützlichen gewesen,
der sie so fügsam machte, sondern der eines überwältigenden königlichen
Zwingens, die Furcht und eine Armee aus Provinzialen, die Rechtssätze,
die so in das Leben gerufen wären, würden es uns sagen, auch wenn
kein Historiker die einzelnen Begebenheiten aufgezeichnet hätte. Die
Rechtssätze aber antworten, dass sie den Lebensz wecken der Salier ent-
sprungen sind. In der That war die Bedrohung seitens der Regierung
von so geringer Gefährlichkeit und Ausdehnung, dass das Volk keine
besonderen Schutzmittel gegen dieselbe suchte und vertraut mit der
Eigenmächtigkeit und freien Bewegung des Führers sich an der Be-
grenzung der Staatsherrschaft und seinem Recht des Widerstandes ge-
nügen liess. Wohl half der König nicht immer und nicht jede Mass-
regel mochte geeignet sein, aber die Willkür eines Gebieters, wenn auch
gemissbraucht, war nicht imstande so grosse Übel hervorzubringen, als
die Gemeinschaftsgenossen gegenseitig sich zugefügt haben würden, wenn
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. Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 325
jetzt nicht eine mächtige and harte Hand auf ihnen gelastet hätte.
Der Leiter förderte die Interessen der Geleiteten mehr, als eine Miss-
regierang sie jemals zu schädigen vermochte, und die Herrschaft, die
er sich als der Mächtigste angeeignet hatte, schuf in jenen Zeiten mehr
Gates als Böses.
Sind wir berechtigt das geschilderte Verhalten mit dem Adel in
Zusammenhang zu bringen, so haben wir damit auch die ursprüngliche
Allgemeinheit der Herrschaft erschlossen. Wie der Häuptling seinem
Berufe nach die Angelegenheiten des Volkes im Allgemeinen zu leiten
hatte, so umfasste auch der Wirkungskreis des Merovingers ungeteilt
die Gesamtheit in ihren öffentlichen Beziehungen, und wie die Führung
nicht von einzelnen Akten sich allmählich zur Allgemeinheit entwickelt
hatte, so ging auch die sich in Recht verwandelnde Merovingergewalt
nicht in dem Sinn von einer einzelnen Berechtigung aus, dass ihr von
dort her ein weiteres Vordringen gelang. Vielmehr kam jedes einzelne
Recht aus der universellen Stellung hervor, es gründete sich auf eine
allgemeinere Ansicht und war mithin nicht Ursprung, sondern Vorläufer
der nahenden allgemeinen Veränderung im öffentlichen Recht. Es ist
daher auch nicht von entscheidender, das Verständnis bedingender Wich-
tigkeit zu wissen, wo die neue Auffassung zuerst zum Durchbruch ge-
langt ist, ob das Heeresaufgebot des Königs den Unterthan früher ver-
pflichtete, als ihn seine Vereinbarung mit dem Ausland band, oder ob
sein Rechtsspruch zuerst Geltung erhielt. Alles dies chronologische
Verhältnis ist uns verborgen, ohne dass wir dadurch einen grossen Ver-
lust erlitten hätten. Weil aber dergestalt die Befugnisse des Monarchen
nicht auf besonderen Rechtsgründen beruhten, erscheinen sie auch nicht
als eine Summe, sondern als die Seiten einer Königsgewalt, die eine
ihrem Wesen nach einheitliche Rechtsmacht ist, und deshalb unterliegen
sie als Bestandteile derselben einer rechtlich gleichen Behandlung. Das
Staatsbewußtsein, das Bewusstsein einer herrschenden und damit einigen-
den Macht, hatte sich jetzt im Königtum konzentriert.
Unter den Thätigkeiten des Königs muss eine unsere besondere
Aufmerksamkeit auf sich ziehen, nämlich diejenige, welche mit den so-
zialen Veränderungen in dem engsten Zusammenhang steht und welche
als der wichtigste Schauplatz der staatlichen Neuerungen anzusehen ist,
auf dem der Umschwung der Anschauungen vom öffentlichen Recht
erfolgte. Es ist der Schutz. Wie altertümliche Elemente auch der
Königsschutz enthalten mag, in seiner fränkischen Entwicklung wird
er ein Werk der Merovinger sein. Indem sie ihrer Herrschaft
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326 W. Sickel
socialis tische Bestandteile hinzufügten und gleichsam zu Königen der
ärmeren und am meisten hülfsbedürftigen Leute wurden, gewannen sie
die Stimmung des Volkes für ihre weitere neuernde Thätigkeit. Es ist
die Masse und ihre Anhänglichkeit, auf der ihr Herrscherrecht ruhte,
von ihren Zwecken empfingen sie die Richtung für ihr Haudelu, und
was das Bedürfnis dieser Gemeinschaft war, wurde Inhalt ihrer Staats-
gewalt. Je mehr die Volksleute, die Unzulänglichkeit der eigenen Kraft
empfindend, die Befriedigung ihrer Interessen in der Verbindung suchten,
umsomehr waren sie bereit, dem Fürsten die Gegenleistungen zu machen,
welche für das zu Erreichende erforderlich waren, und zu gehorchen,
wo sie fühlten, dass es zur Herstellung des Friedens notwendig sei.
Auch hier wurde mit dem grösseren Inhalt, der reicheren Thätigkeit
des Königs die ersehnte Sicherheit des Daseins noch nicht gewonnen,
wenn nicht eine Berechtigung hinzugekommen wäre, da ohne dieselbe
eiu gleichmässiges Wirken nicht zu ermöglichen und eine Kraft nicht
herzustellen war, die allen anderen an Stärke überlegen war. Der
Rechtsgrund dieser Befugnis konnte aber unter den gegebenen Verhält-
nissen nicht Amt, sondern musste Herrschaft sein.
In einer Rede, welche Gregor Chlodowech in den Mund legt,
fordert der König die Rheinfranken auf, zu seinen Gunsten ihre po-
litische Selbständigkeit zu opfern. „Wendet euch zu mir", sagt er,
„auf dass ihr. unter meinem Schutze seid." Er erinnert sie an das-
jenige Element seiner Herrschaft, das nach allgemeiner Ansicht das
wohlthätigste ist und ihm im eigenen Lande die Zuneigung sichert.
Die Angeredeten folgen und bestätigen ihm hierdurch die Zweckmässig-
keit seines Handelns. Die späteren Könige hören nicht auf, diese
Staatsidee zu wiederholen, die Idee, dass ihre innere Herrschaft auf
den Rechtsschutz gerichtet sei, dass das die rechte Stätte ihrer Wirk-
samkeit bleibe, und ein Dichter preist den König mit den Worten:
pro popuXi requk te pia ctira tenet oder cdomües saevos, tuearis amort
fideles. l ) Rechtsschutz war in der That das grösste Gut, das der Staat
damals den Unterthanen leistet und leisten kann, und wäre kein Un-
friede unter den Menschen, so hätte man im Mittelalter glauben mögeu.
dass die Existenz des Staats überflüssig sei. So unbedeutend waren im
Vergleich mit der Wahrung des Friedens die übrigen Staatszwecke.
Der Staat blieb wegen der Freiheit und Selbsttätigkeit eine schützende,
nicht eine fördernde Ordnung, welche jederzeit populär war, wo sie Un-
recht hinderte, überwältigte oder aufhob.
■) Ven. Fortunatus 6, 1, 26. 9, 1, 143; S. 130. 205 Leo.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 327
Erst die Erfahrung konnte zeigen, welcher Anwendung diese
Funktion fähig sei. Schon vor der Gründung des Reiches sind die
Könige in unzweifelhaft selbständigen Schöpfungen produktiv gewesen in
der Entwicklung der Hülfe. Die Lex Salica zeigt uns mit einem
Male eine reiche Entfaltung und sie schliesst weitere Ordnungen
auf diesem Gebiete nicht aus. Sie beginnt mit der Bestimmung, dass
der König das Erscheinen vor Gericht auf Ladung der Partei geboten
habe und demnach ein unentschuldbares Ausbleiben strafbar sein solle.
Ferner erscheint der königliche Rechtsschutz in dem Gesetzbuch in den
Anordnungen über obrigkeitliche zwangsweise Rechtsverwirklichung. Das
Hundertschaftsgericht gewählte seinen Ausspruch über das Dasein des
behaupteten Rechts, aber seine Hülfe erstreckte sich nicht auf die
Durchsetzung des Urteils. Wie wenig war aber dem geringen Manne
gegen den mächtigen geholfen, wenn die Leistung seiner Forderung
nicht erzwungen wurde! Es war ein unermesslicher Fortschritt in der
Idee der Gerechtigkeit, dass nicht mehr ein Recht wegen eines ver-
letzten Rechts verletzbar werde, sondern statt Rache das Fehdegeld zu
fordern sei, aber wie unvollkommen war er ausgeführt ! Erst eine Macht,
welche den Willen und die Fähigkeit hatte zum Fehdegeld zu verhelfen,
machte dem Racherecht ein praktisches Ende und gab dem Recht die
Alleinherrschaft, die es beansprucht hatte. Der König war es, der seiue
Macht zur Verfügung stellte, indem er seinen Grafen gebot, auf Be-
gehren der Partei die Exekution auf Höhe des angegebenen Schuld-
betrages vorzunehmen. So gross war der Wert, den er auf pflichttreue
Ausführung dieses Befehls legte, dass er seine Beamten bei schwerer
Strafe, Leben oder Wergeid, anwies, ihren Beistand bei der Auspfän-
dung eines säumigen Schuldners zu leisten. Es verdient hervorgehoben
zu werden, dass dieses Einschreiten nach seinem Willen auch in dem
Fall stattfinden sollte, wenn ein fiskalisches Interesse nicht vorhanden,
der Fredus zum Beispiel bereits entrichtet sei. Hier hatte er sich zu
der Auffassung erhoben, dass er das Recht als solches schützen müsse.
Aber noch hatte er die gräfliche Vollstreckung davon abhängig gemacht,
dass der Schuldner ein formelles Erfüllungsgelöbnis abgelegt hatte. Diese
Lücke ergänzte er dadurch, dass er sich bereit erklärte, den Verklagten,
der auf Verlangen des Klägers nicht zum Volksgericbt gekommen war
oder das ihm durch Urteil auferlegte Schuldversprechen nicht abgegeben
hatte, an seinem Hofe zu richten und denselben friedlos zu machen,
falls er ausbleiben sollte. Die Römer hatten natürlich eine Zwangs-
vollstreckung, aber wie urwüchsig ist doch diese altsalische , wie un-
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328 W. Sickel
denkbar ist eine Entlehnung der Idee! Aber es giebt noch einen
wichtigen Satz in dem salischen Volksrecht, der ans den König zwar
nur als Privatmann, als Huntherrn, kennen lehrt, aber zugleich, indem
er die Wirksamkeit seiner Privatherrschaft ausdrücklich feststellt, einen
Weg zeigt, auf dem der Freie den besten Gewalthaber gewinnen kann.
Es ist ein einzelner Anwendungsfall, welcher die Entführung eines unter
Königsmunt stehenden freien Weibes betrifft, merkwürdig auch dadurch,
dass die Strafe noch die des Volksrechts ist.
Mit wie viel mehr Interessen war jetzt das Königtum verflochten \
Die verschiedensten Bedürfnisse, die des Schutzsuchenden, des Gläubigers,
des Besitzers trafen in ihm zusammen. Das Ackerbauvolk hatte eine
grössere Sicherheit seines Eigentums und seiner Person gewonnen. Her-
ausgetreten aus der Enge selbstgenügsamer Einfachheit, nach Besitz,
Beruf, Gesittung sich scheidend, mit neuer socialer Not und Bedrängnis
kämpfend, war den Franken der Wunsch nach einer schützenden Herr-
schaft entstanden. Diese Gesinnung, das Erzeugnis eines geschichtlichen
Lebens der Individuen, ihrer Erfahrungen, Anschauungen und Zwecke,
zuerst in Einzelnen aufsteigend, dann sich in den Nachkommen wieder-
holend und immer weiterer Kreise sich bemächtigend, hatte sich an deu
König gewendet und den Unterthan aus socialer Notwendigkeit zu dem
Mächtigsten, der seinen Schutz unentgeltlich gewährte, in neue Beziehung
gesetzt. Das Königtum hatte sich zu der Vorstellung erhoben, dass es
das Recht zu erzwingen habe, und das Volk war zu der Einsicht ge-
langt, dass seine Interessen durch einen derartigen Zwang gefördert
würden. Recht und Staat waren in eine neue, nicht wieder aufzu-
hebende Verbindung getreten. In der Gemeinsamkeit des Friedensbe-
dürfnisses der Schwachen hatte die Monarchie ihren Ursprung.
So haben die Merovinger gehandelt nach einer durch die Ver-
hältnisse bestimmten klaren, einfachen und festen Politik. Sie sind,
soviel wir sehen, ohne eine wahrhaft individuelle Thätigkeit, ihre ein-
zelnen Thaten verschwinden unter dem Typischen und die Handlungen
der Individuen gehen in das Allgemeine auf.
Was aber wollen sie? Wozu kämpfen, arbeiten, sorgen sie? Haben
sie es für Niemanden gethan als für sich und ihr Geschlecht? Wohl
mochte erst spät jene Sympathie, die einst den Adel mit den Volks-
freien verknüpft hatte, in ihnen ganz erlöschen und nur die Selbstsucht
übrig bleiben. Der innere Drang zu handeln und zu herrschen, die
Kraft, die sie bethätigen, der Besitz, den sie mehren, das Ansehen und
die Ehre, die sie geniessen, mochten sie treiben, aber es gab wohl noch
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 329
einen Zweck, welcher über allen anderen stand und die reale und un-
vergängliche Grundlage enthielt: die Selbsterhaltung. Von ihrem In-
teresse gingen die Herrschaftsbestrebungen der Merovinger aus. Um sich
in ihrer Stellung zu behaupten, mussten sie sich als die Mächtigsten im
Lande erweisen, sie durften nicht dulden, dass Andere Aber Leute des
Volkes, dessen Vorsteher sie waren, unrechtmässig schalteten, wenn sie
die Anhänglichkeit derselben sich bewahren wollten. „Ein schwacher
Gott, der den Seinen nicht hilft. tf Diese Worte, welche die kirchliche
Tradition Chlodewech beilegt, charakterisieren die Auffassung der Re-
gierung. Die Fürsten würden nicht als die gegebenen rechtmässigen
Beschützer jedes einzelnen Volksmanns gehandelt haben, wenn dessen
Vorteil nicht auch ihr Vorteil gewesen wäre. Jede Gewaltthat erschüt-
terte ihre Autorität, aber sie konnten sie nur dadurch beseitigen, dass
sie deren Abwendung an Stelle der Einzelnen übernahmen. Äussere
Sicherung durch Krieg, innere durch Rechtspflege waren die Mittel, die
Herrschaft zu erwerben und zu behaupten. Wie das Verhältnis des
Führers zu den Geführten in der Urzeit zu gegenseitigem Vorteil ge-
wesen war, so hatte jetzt das neue Verhältnis beiden mit seinem rei-
cheren Inhalt grösseren Gewinn gebracht. So fand sich in jenem Zu-
stande der Gesellschaft, als sich alte Verhältnisse lockerten und 'lösten
und der Schwache dem Mächtigen preisgegeben sein würde, wenn es
nicht eine Herrschaft gegeben hätte, die durch Festigkeit und Ordnung
ihrer Macht stärker war als die Einzelnen, mit den Gefahren auch das
Mittel, dieselben zu vermindern, weil das Interesse eines Mannes be-
teiligt war, der Hülfe leisten konnte.
Was für ein Staat musste aus dieser Entwicklung hervorgehen?
War es möglich, diese Gewalt, die im Dienste dauernder Zwecke der
Gemeinschaft entstanden war, zu einer juristischen Person, deren Organ
der Monarch wäre, zu objektivieren? Liess sich der Staat dem Könige
gegenüber als ein berechtigtes Ganzes ansehen, das für sich unabhängig
sein Dasein habe, dessen Willensfähigkeit durch den Willen des Königs
nur vermittelt wurde? Mit dieser Frage sind wir bei einem Punkte
angelangt, wo wir eine der charakteristischen Wirkungen des Adels-
regiments zu erkennen glauben. Wir finden ein Wesen der königlichen
Gewalt, das wir nur aus dem Adel zu erkläret! vermögen. Erinnern
wir uns, dass die Volksgemeinde nicht Männer bestellt hatte mit der
rechtlichen Verpflichtung, ihre Interessen wahrzunehmen, dass die Macht-
haber, welche das Vertrauen erkor, durch ihre Anlage verhindert waren,
sich selbst aus eigenem Antriebe zu den ersten Dienern des Volkes um-
Wastd. ZeiUchr. t Gesch. u. Kunst. IV, IT. 24
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330 W. Sickel
zubilden, und dass das Volk der Merovinger keine Veranstaltung getroffen
hatte, welche geeignet gewesen wäre, eine solche Verwandlung zu be-
wirken, so müssen wir folgern, dass hier, als die Führer aus der Macht,
die sie als eigene besassen, sich Rechte schufen und schliesslich das
Monarchenrecht erwarben, ein höchstpersönlicher Staat zur Entstehung
gelangte, in dem eine Rechtsschranke nur in dem Inhalt der Rechts-
macht selber liegen konnte. Wohl war diese Monarchie nicht der be-
wusste vorbedachte Zweck gewesen, sondern das unbewusste Resultat
langer Bestrebungen, die aus faktischem Herrschen Gewalten, und aus
diesen Hoheitsrechte gemacht hatten; als die oberste Herrschaft einer
Volksversammlung keinem mehr erkennbar war, war der Gegensatz von
Unterthan und Obrigkeit auf das Verhältnis zwischen Volksmann und
König «übergegangen, da hier ein Herrscher vorhanden war, der thätig,
der anerkannt war, dessen Herrschen also eine Pflicht entsprach; aber
dieser unbewusste Verlauf konnte eine volle Ausprägung des Wesens
der schaffenden Kraft in dem neuen Staate nicht schmälern.
Entwicklungsgeschichtlich war die Möglichkeit ausgeschlossen, dass
die Zwecke und Interessen der Personengesamtheit sich zu Rechten einer
Anstalt objektivierten, welche unabhängig von dem Willen ihres Schöp-
fers bestand, es war vielmehr notwendig, dass diese Rechtsordnung und
ihre Erhaltung ganz in dem Eigentümer des Monarchenrechts steckten.
Der Führer, der, ohne Vollmacht von der Gemeinde zu besitzen, Rechte
erworben hatte, hatte ja, da er nicht juristisch im Namen des Volks
gehandelt hatte, die Rechte sich und nicht dem Volke erworben. Wie
seine Machtübung, welche die Rechte einführte, auf seinen subjektiven
Willen zurückging, so galten auch die dergestalt ohne Regierungsauftrag
entwickelten Rechte als seine Rechte. Für sich wollte er die Herr-
schaft, von sich und seinen Ahnen, die er beerbt hatte, von Niemand
anders leitete er seine Befugnisse ab. Die Monarchie war das unmit-
telbare Erzeugnis einer freien königlichen Thätigkeit, und wie das Volk
den Volksstaat schuf, so der König das Königreich. Denn wenn der
Träger der reformierenden Rechtsgedanken nur da gesucht werden kann,
wo die neue Berechtigung zu finden ist, so hatte hier die Macht des
Überlegenen, welche die Gemeinzwecke förderte, den Staat gesetzt, in
dem sie nur für sich Rechte begründet hatte.
Wohl hatten die Volksleute, da sie als Glieder des Ganzen han-
delten, durch ihre Unterwerfung eine Pflicht für das Ganze begründet,
aber die Herrschaft, die sie so aus einem ihren Staatsbedürfnissen ent-
sprechenden Verhalten entstehen Hessen, hatte der Herrscher doch nicht
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 331
durch einen Willen des Volkes, der mit dem Rechtswillen der Volks-
versammlung vergleichbar wäre. Willkürlich oder ohne Absicht, dann
durch Gewohnheit geleitet hatte die Masse so gehandelt, aber nicht als
Bechtssubjekt hatte sie sich beteiligt, es war nicht das Volk als Ge-
samtheit, das sich durch Einzelne geäussert hatte. Die Monarchie war
also nicht eine Schöpfung des Staatswillens, der Staatsgewalt. Unter
diesen Umständen konnte die monarchische Staatsgewalt nur ein subjek-
tives Recht des Inhabers sein in der Art, dass es ein von ihm verschie-
denes Subjekt des Gemeinwesens nicht gab. Die Gewalt des Königs
war die Staatsgewalt, der staatliche Wille der Wille dieses individuellen
Mannes. So gemeinnützig auch dieser Staat in seinen Ursachen und
seinen Wirkungen war, die Volksgenossen hatten doch keinen Anteil
an ihm erworben, sie bildeten nicht eine Vereinigung, welche als selb-
ständiges Gemeinwesen die Dynastie überdauert hätte.
Nur darin, dass dieses Herrscherrecht direkt die Staatsgewalt,
nicht die Organschaft eines anstaltlichen Gemeinwesens traf, kann das
Recht den entsprechenden Ausdruck für eine Reihe von Erscheinungen
finden. Wir wollen nicht dabei verweilen, dass die Kriege des Königs
nur als seine Kriege, die Einkünfte als seine Einkünfte 1 ), die Beamten
als seine Diener galten, nicht als die des Staats, und dass, weil die
Eroberungen jetzt ihre Eroberungen waren, die Merovinger lange vor
Chlodowech ihr Land zu vergrössern strebten, während der Freistaat
solche Ziele nicht gekannt hatte, aber zwei Merkmale, die wir schon
S. 249 berührt haben, müssen wir hier eingehender verfolgen. Dass
der die Gesamtheit beherrschende Mann eigenberechtigter Inhaber seiner
Rechte war, erkennen wir deutlich aus seiner Verfügungsgewalt. Die
Menschen erfahren es dadurch, dass er die ihm gehörigen Befugnisse
für seine Interessen ausübt, und der freie Gebrauch, den er von ihnen
macht, muss diese Rechtsansicht immer neu befestigen. Es würde ein
innerer Widerspruch sein, das Dasein von Rechten anzunehmen, die einer
ideellen Gesamtheit zustehen, die aber nicht als objektives Recht ausser-
halb der Willkür des Königs gestellt sind. Ein König, der nicht Eigner,
sondern blosser Inhaber des Rechts des Staats gewesen wäre, konnte
nicht befugt sein, zu Gunsten beliebiger Personen auf die Geltendmachung
gewisser Rechte zu verzichten oder ihnen die Wahrnehmung derselben
') Heusler, Institutionen des deutschen Privatrechts 1, 308 ff. Dass der
König allein in die Einnahmen der früheren Herrscher auf römischem Boden
succedierte, ohne dass sein Volk Anteil daran hatte, ist ein nicht unerheb-
licher Beweisgrund für das Alter der merovingischen Monarchie.
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332 W. Sickel
zu eigenem Nutzen zu übertragen, aber einem König, der Rechtssubjekt
war und der seine Gewalt zu eigenem Recht besass, war die Verwen-
dungsart ebensowenig vorgeschrieben, wie dem freien Eigentümer die
Benutzung seines Grundstücks. Einer solchen Rechtsansicht war es ganz
gemäss, dass bei der Ausübung der öffentlichen Rechte der finanzielle
Gesichtspunkt betont wurde, wie bei der Veräußerung eines Feldes der
Ertrag geschätzt werden wird, nach dem sich ja die Möglichkeit be-
misst, durch denselben andere Genüsse zu gewinnen. Eine Regierungs-
pflicht als Rechtspflicht gab es daher im Merovingerstaate nicht.
Die entsprechende rechtliche Auffassung des Königtums verkündet
sich auch in der Thronfolge. Wir haben hier das Seitenstück zu der
vorigen Äusserung desselben Gedankens : er gilt unter Lebenden wie von
Todeswegen. Die Ausbildung des Verfügungsrechts wurde durch das
Thronfolgerecht begünstigt und begünstigte wiederum dessen Entwicklung,
indem sie beide immer gegenwärtig hielten, dass die Herrscherrechte
merovingisches Eigentum seien.
Sobald das Dunkel, das uns die älteren Merovingerstaaten ver-
deckt, sich allmählich aufhellt, erblicken wir das Thronfolgerecht fertig
abgeschlossen 1 ). Es bestehen Königreiche, in denen das Erbrecht die
Unterthanen vereinigt. Es giebt nur einen rechtlichen Erwerbsgrund
der Herrschaft und dieser ist das Erbrecht, eine andere Meinung kann
man von Gregors Vorstellung nicht gewinnen. Childirich hinterliess
sein Reich seinem Sohn und dieser tötete regierende Verwandte, um sie
zu beerben. Wer ein Recht Monarch zu werden behaupten wollte,
musste daher seine Verwandtschaft mit der Dynastie behaupten und auf
Grund derselben ein Erbrecht für sich in Anspruch nehmen. Da diese
Staaten ein Einheitsinteresse, das sich für sich Geltung verschaffte,
nicht durchdringt, das Dasein eines objektiven Staates dieser Zeit un-
bekannt ist, so folgt, dass der Staat nur so lange besteht, als es Erben
unter den Merovingern giebt, und dass seine Existenz rechtlich mit dem
königlichen Hause erlöschen muss. Mit welchem Gefühl war eine Be-
völkerung an die Dynastie geknüpft, von deren Erhaltung ihre staat-
liche Ordnung abhängig war!
') Den eigentlichen Streitpunkt der zwei merovingi sehen Brüder um
die Mitte des fünften Jahrhunderts sehen wir nicht, nur soviel erhellt, dass
der Gegenstand das Reich des verstorbenen Vaters ist, Priscus c. 8, S. 152,
Niebuhr^Dindorf, historici Graeci 1, 329. Zuletzt hat Fahlbeck, royaute 1883
S. 15 diese Brüder für Clojos Söhne erklärt. — Regnum eorum sagt Gregor
2, 41 von Vater und Sohn, ungenau zwar, aber beachtenswert, und Childirichs
Vertreibung stellt er 2, 12 als Gewaltakt dar. Die Teilung ist eine freiwillige
Handlung der Erben, die sie unterlassen können, 2, 42.
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l)ie Entstehung der fränkischen Monarchie. 333
Bei dieser Staatsgewalt, die nicht subjektlos fortbestehen konnte,
war die Thronsuccession wie im Gebiete des Privatrechts an den Todes-
fall gebunden. In dem Moment, wo das eine Subjekt wegfiel, trat das
andere ein, es gab keine Zeit des Interregnums, die das Volk in die
Notwendigkeit hätte versetzen können, sich selbst zu helfen. Der Platz
des Monarchen wurde nicht erledigt, so lange ein Erbe vorhanden war,
mochte er auch für die Regierung zu jung, zu alt, körperlich oder
geistig zu schwach sein. Noch besser äussert sich jedoch das subjektive
Recht in einem Rechtssatz, der keiner anderen Deutung fähig ist. Das
Erbreich unterlag einer unbeschränkten Teilbarkeit unter gleich nahen
Erben; die Teile waren gleich, zu gleichem Recht und selbständig.
Kein Merovinger hat je gedacht die Unteilbarkeit festzustellen. Es wäre
nicht ohne Wichtigkeit zu wissen, ob die Teilbarkeit kraft Erbrechts
erst nach der Reichsgründung zur Geltung gelangt ist, aber, so lange
wir vergeblich auf neue Quellen warten, vermögen wir nicht, es zu er-
mitteln. Wir können nur sagen, dass die Teilung im Jahre 511 der
erste nachweisbare, aber nicht nachweisbar der erste Fall ist. Es war
so wenig die Vernichtung einer Lebensaufgabe, als dieses grosse Reich
nach Chlodowechs Tode in vier Staaten zerfiel, als der Lebenszweck des
Mannes, dem der Zufall vergönnt hat, Reichtümer zu erwerben, zer-
stört sein würde, wenn seine Kinder den Nachlass unter sich teilen.
Mit der Teilung ist die rechtliche Verbindung unter den Erben
inbetreff der Königreiche aufgehoben, nur verwandtschaftliche Rechte
und Pflichten bestanden unter ihnen fort. Wohl sprach man von einem
Reiche der Franken, aber treffender war die seltene Bezeichnung Reich
der Merovinger. Wollen wir den wirklichen Rechtssinn erkennen, so
haben wir uns nicht an Worte, sondern an Rechtssätze und Rechts-
handlungen zu halten, und der Rechtssatz von der absoluten Teilbarkeit
widerlegt jede reale Bedeutung eines Frankenreichs. In diesem Staate
konnte das Volk kein Recht auf die Dauer der Staatseinheit oder auf
das Bestehen einer rechtlichen Verbindung unter den aus einem Staate
hervorgegangenen Staaten geltend machen. Auch für dieses Thronerb-
recbt hatte der Adel die brauchbare Grundlage gegeben.
So war der neue Staat entstanden, eine Rechtsordnung, passend für die
verschiedensten Nationen, worin die beiden grundlegenden Fragen, was der
König als solcher wollen und wie er seinen Willen äussern dürfe, in Zusam-
menhang mit einander gelöst waren. Dieser Staat, der nur durch den Herrscher
und nur im Herrscher vorhanden war, hatte einen beschränkten Inhalt der
Gewalt, aber nicht eine beschränkte Ausübung derselben erhalten können.
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334 W. Sickel
Ist es uns gelungen, die Zwecke, welche den neuen Staat hervor-
trieben, aufzufinden und den Faktor, der ihn gründete, richtig zu er-
kennen, so bleibt uns zur Erreichung der rechtsgeschichtlicheu Einsicht
noch übrig, die Mittel zu bestimmen, welche der König für Befriedigung
der neuen Bedürfnisse zur Anwendung gebracht hat. Hier ist die
Frage, welche Bedeutung die römische Welt für die Grundlegung der
Monarchie besessen hat. War in der That hier eine Einwirkung vor-
handen oder von welcher Art war die Einwirkung? Wir werden gut
thun, diese Beziehungen zunächst in ihre verschiedenen Seiten zu zer-
legen, um eine klare Fragestellung zu erzielen.
Der Eintritt in die Kulturwelt des Altertums, der für die Deutschen
der Ausgangspunkt eines neuen Lebens werden sollte, ist das Werk
vieler Jahrhunderte gewesen. Es hat fremde Einflüsse gegeben, welche
Germanen noch in der Zeit des Freistaats auf eine höhere Stufe der
Entwicklung erhoben haben, und unter den Deutschen haben die Istä-
vonen, die nachmaligen Franken, diese Einwirkungen am frühesten und
meisten erfahren, weil sie durch ihre Lage denselben am stärksten aus-
gesetzt gewesen sind. Wahrend die Völker des Nordens und Ostens
längere Zeit auf der gemeingermanischen Kulturstufe stehen blieben,
lernten die des Westens von den Kelten, und die Römer haben ihre
weitere Bildung fortgesetzt. Nicht mit einem Schlage sind sie in die
fremde Welt hineingeworfen, sondern langsam aber anhaltend wirkte
das Ausland, das sie im Vordringen gehemmt hatte, auf sie ein. Der
Soldat, der Kaufmann, der Beamte, das Standlager, die Stadt haben
bei diesen Völkern lange Zeit römische Gesittung verbreitet. Bis tief
in das Innere Deutschlands erstreckte sich dieser Einfluss, unter Augustus
hatte Korns Macht bis zur Elbe gereicht. Der geistige Einfluss des
Überlegenen, die Erweiterung der Weltkenntnis, alltägliche Beobachtungen
und Erfahrungen, die zu machen waren, neue Interessen, eine gesteigerte
Regsamkeit des Menschen beeinflussten Generationen hindurch die Ge-
staltung des äusseren und inneren Lebens. Die Kulturfahigkeit dieser
Völker hatte bereits Cäsar bei den Ubiern beobachtet, und spätere
Schriftsteller wie Tacitus und Cassius Dio haben ihre Empfänglichkeit
für Fremdes und die Begabung zu lernen in weiterem Umfang bemerkt.
In langem Verkehr, kriegerischem wie friedlichem, drangen fremde Kultur-
elemente in unzähligen und unmessbaren Wirkungen ein. Subordination im
Heere, materielle Verbesserungen, technische Fortschritte, Beseitigung der
Menschenopfer und der Priester können wir etwa konstatieren, aber die
tieferen Vorgänge im Geiste der rheinischen Völker, welche dieselben zu den
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t)ie Entstehung der fränkischen Monarchie. 335
vorgeschrittensten unter den Deutschen gemacht haben, entziehen sich einer
unmittelbaren Beobachtung, sie lassen sich nur aus den Folgen erraten.
Auch die Salier, mochten sie Born bek&mpfen oder ihm dienen,
im Kriege wie im Frieden haben sie von ihm gelernt. Wie viele von
ihnen waren in ihrer langen Dienstzeit unter den Auxiliartruppen im
Reiche weit umhergekommen! Wenn sie nach der Entlassung in ihre
Heimat zurückkehrten, was hatten sie alles von den Wundern zu er-
zählen, die sie gesehen hatten, von dieser Pracht, diesem Handel und
Gewerbe, dieser Ordnung in der Verwaltung und der militärischen Kunst !
Und als sie als Sieger in Gallien einzogen, fuhren sie noch lange fort
von den Besiegten zu lernen; ohne erbitterten Völkerkampf, ohne Hass
gegen die Romanen, hatten sie sich zu Herren gemacht, und da sie
nicht zerstören wollten, so übte die vor ihren Augen sich ausbreitende
Civilisation noch ferner ihre stille Macht. Hätte es sich jedoch nur
darum gehandelt, unter fremder Führung den Naturzustand zu verlassen
und sich eine Bildung anzueignen, die sie nicht so rasch, so leicht oder
überhaupt nicht aus sich selbst gewonnen haben würden, und hätten
darauf diese Fortschritte, die sie halb unfreiwillig gemacht hatten, die
materiellen wie die geistigen, sie auch getrieben staatlich fortzuschreiten,
so würden wir denselben eine grundlegende Bedeutung bei der Entstehung
der fränkischen Monarchie nicht zusprechen können. Es wäre eine
Wirkung auf die Staatsbildung, welche etwa mit dem späteren Einfluss
der Kirche oder mit dem des Westens auf Russland verglichen werden
könnte, eine indirekte Einwirkung, die auf die Nationalität oder das
Privatrecht und Privatleben nicht weniger gewirkt hätte als auf das
öffentliche Recht. Wie fest war das fränkische Volkstum gegründet
trotz der geographischen Lage, der Jahrhunderte währenden Beziehungen
zum Kaiserreich! Aus seinem Gesetzbuch spricht der Stamm zu uns:
sein Privatrecht, seine Gerichtsverfassung, sein Prozess, seine Strafen
sind sein eigenes selbsterworbenes Recht, frei von fremden Bestandteilen,
und doch stehen sie ohne Zweifel auf einer höheren Stufe als das gleich-
zeitige Recht der Friesen und Sachsen, — aus keinem anderen Grunde
als in Folge jener Erlebnisse. Die Franken der Lex Salica sind längst
nicht mehr die Germanen des Tacitus.
Hatte sich nun die Entwicklung des Staats von dem allgemeinen
in der Nation vollzogenen Fortschritt entfernt und, während das Staats-
volk ein deutsches blieb, einen besonderen Gang genommen? Wir können
Einwirkungen auf den Staat denken, welche von keiner andern Art sind
als die, welche die allgemeine fränkische Kultur trafen. Der Germane
J
336 W. Sickel
hatte nicht aufgehört das Kaiserreich mit Ehrfurcht zu betrachten. Ein
anderes Staatswesen als in der Heimat stand hier vor seinen Augen.
Das Bild eines absoluten Herrschers, einer berechneten Regierungskunst
und alles, was dort ein Wille vermochte, musste am stärksten auf den
Sinn derjenigen unter den Deutschen wirken, welche ihre Völker zu
führen hatten. Der republikanische Häuptling, mochte er bewusst oder
unbewusst seine Stellung mit einer römischen vergleichen, empfand jetzt
wohl lebhafter die Kraft des eigenen Willens, die Fähigkeit zu regieren,
die Gewalt und die Kunst zu befehlen. Der Einfluss solcher An-
schauungen hatte schon Marobod den Antrieb gegeben, sein Königtum
mächtiger zu entfalten, und auch andere, auch salische Häuptlinge werden
von neuem Kraftgefühl und zunehmendem Bewusstsein der eigenen Herr-
schaft erfüllt worden sein. Aber ist das eine Romanisierung des Staats?
Wenn auf jene Weise der Herrschersinn mächtiger wurde in den Adligen
und ein fügsameres Geschlecht unter ihnen heranwuchs, so war doch
hier nichts anderes vorhanden, als eine indirekte Vermehrung oder
Änderung der politischen Gesittung, und der Staat wurde nicht mehr
entnationalisiert, als die Umbildung im Fehderecht eine Romanisierung
bedeuten würde. Ein solcher Zusammenhang zwischen Kultur und
Recht, Leben und Rechtsbildung, jene Anregungen, die das politische
Fühlen und Wollen empfing, die Impulse, welche die Merovinger vom
römischen Staate erhielten, diese unausbleiblichen Folgen der Verhältnisse
sind, wie hoch wir auch ihr ^tatsächliches Walten anschlagen mögen,
juristisch unfassbar, sie stehen ausserhalb der Rechtsgeschichte, da sie
wohl den Menschen bilden helfen, aber nur mittelbar den Staat.
Anders wäre es, wenn die Merovinger fremde Rechte bei der
Gründung ihrer Monarchie in der Weise benutzt hätten, dass sie ihre
Macht in einer bestimmten Richtung ausübten, weil sie dergestalt Rechte
im römischen Staate in Geltung sahen. Hier hätte dieser in der That
den Merovingerstaat während seiner Entstehung und in einer Art er-
reicht, dass wir anerkennen müssten, dass der adlige Fürst bei seinem
Bau fremde Materialien verwendet hätte. Nicht dass die Monarchie
kam, sondern dass sie so gestaltet wurde,, wäre das Fremde. Ganz ver-
schieden würde es sein, wenn derartige Machtäusserungen nicht zur
Entstehung der Monarchie beigetragen, sondern neue Bestandteile bei
der Fortführung der bestehenden Monarchie eingefügt hätten. Allein
wir müssen bei der Annahme von Nachahmungen und Entlehnungen auf
der Hut sein. Wir glauben wohl eine Romanisierung wahrzunehmen,
wenn wir staatliche Einrichtungen im fränkischen Reiche antreffen, die
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 33?
der germanische Staat nicht besass, die sich aber im römischen ähnlich
vorfinden. Ein Beispiel bieten die Ämter. Der germanische König
kannte sie nicht, der römische wie der merovingische Monarch hatten sie.
Ist es aber eine romanisierende Staatsauffassung, dass die Merovinger
sich entschlossen Vertreter zu bestellen, ist es nicht ein ganz allgemeiner
Vorgang, wo ein Berechtigter nicht alle r seine Rechte persönlich ausüben
will und kann? Wohl war das erste Bild eines Beamtenstaats für den
Germanen Rom, aber da, wo amtliche Hülfsthätigkeit ein unabweisbares
Bedürfnis geworden ist, können wir aus dem blossen Dasein der Stell-
vertretung eine Reception nicht entnehmen; wir würden nur in dem
Fall berechtigt sein, die Selbständigkeit der merovingischen Schöpfung
in Abrede zu stellen, wenn ihre Ämter römische Eigenschaften besitzen.
Ebenso wenig kann in der Monarchie an sich ein Entscheidungsgrund
gesucht werden, wo Vorgänge in der salfränkischen Bevölkerung zu ihr
führen mochten, oder in der qualitativ gleichen Behandlung der Vergehen
gegen den Monarchen, welche nur ein Ausdruck der Rechtsstellung war.
Bei Rechten von solcher allgemeiner Art genügt nicht ihr Dasein im
römischen und fränkischen Staat, ihr Fehlen im germanischen, um an-
zunehmen, das altdeutsche Königtum sei hier so verändert vermittelst
des römischen Staats. Was Rom früher als der Franke besass, ist
deshalb bei diesem noch nicht römisch.
Die Schwierigkeiten, welche sich der konkreten Vergleichung rö-
mischer und salischer Rechte entgegenstellen, sind sehr gross, und mit
dem Beweismaterial, das uns zu Gebote steht, werden sie nicht voll=
ständig gehoben werden können. Wir kennen weder das spätrömische
noch das altfränkische Staatsrecht genau genug, um die Beziehung zwi-
schen ihnen in allen ihren Einzelheiten erledigen zu können. Nur die
vielseitigste und eindringendste Detailforschung vermag eine abschlies-
sende Auskunft zu geben, ist nun aber bei der Unausführbarkeit einer
vollständigen Vergleichung die Erörterung überhaupt wissenschaftlich zu-
lässig? Sie wird ohne Zweifel unvollkommen ausfallen, aber wir werden
ungeachtet dessen, was für jetzt, vielleicht auch für immer unentschieden
bleibt, ein Gesamtergebnis gewinnen können. Wir dürfen schon gegen-
wärtig ein Urteil fällen, wenn das Übrige, wie es auch beschaffen sei.
das erreichbare Resultat nicht wesentlich zu ändern vermag. Denn
offenbar ist auch hier das Erwiesene und das Unerwiesene nicht zu
zählen, sondern in seinem Wertverhältnis abzuwägen. Wenn die Be-
standteile, die noch nicht eingerechnet werden können, und die Punkte,
über deren Richtigkeit gestritten werden mag, in Abzug gebracht sind,
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338 W. Sickel
so kann immer noch ein Ergebnis übrig bleiben, bei dem das Unent-
schiedene nicht geeignet ist, ein allgemeines Urteil zu verbieten. Ein
Teil der Fragen wird unlösbar sein, weil wir die Heimat der betreffen-
den Rechte, ein anderer, weil wir deren Zeit nicht kennen, und nur
zufällig wird die eine Frage mit der anderen beantwortet sein. Wttssten
wir etwa, dass die fränkische Domanialverwaltung bereits im alten Salier-
lande entwickelt war, so dürften wir sie trotz äusserer Ähnlichkeiten
noch nicht auf die kaiserliche Gutsverwaltung zurückführen, weil sie,
soviel wir bis jetzt sehen, kein öffentliches Recht enthält, was nicht
aus Interessen und Befugnissen des Merovingers abzuleiten wäre f ). Lies.se
sich hingegen erweisen, dass sie erst nach der Einverleibung römischer
Gebietsteile und der Erwerbung dortiger Domänen aufgekommen sei,
so möchte das vielleicht genügen, um darzuthun, dass hier eine Herüber-
nahme vorliege ; dass darauf, nachdem sie der merovingischen Königsge-
walt assimiliert war, aus ihr eine ganz neue unrömische Entwicklung
hervorging, würde für uns von sekundärer Bedeutung sein. Solche Ein-
richtungen aber, mögen sie nun einheimisch oder fremd sein, können, für
sich betrachtet, sowohl Verwaltungsmassregeln sein, welche die Monarchie
voraussetzen, als Akte, die das Monarchenrecht mit zur Entstehung bringen.
Wir sind der Ansicht, dass die Rechte, die wir mit Erfolg auf ihre
Herkunft prüfen können, hinreichen, um ein Resultat darüber zu ermög-
lichen, woher die grundlegenden Gewalten der Monarchie entstammen.
Vergleichen wir zuvörderst den spätrömischen und den fränkischen
Staat in ihrem allgemeinen Wesen, so finden wir sie darin in Überein-
stimmung, dass die Regenten die alleinigen Besitzer der monarchischen
Machtfülle sind, dass beide Monarchen frei herrschen und über alle
Unterthanen die nämliche Gewalt haben. Ist jedoch der Blick des
Franken bei der Erwerbung der Monarchie auf den römischen Staat
gerichtet gewesen, hat er diese Idee von dorther entlehnt? Wir treffen
auf Verschiedenheiten in beiden Staaten, die über ihr Verhältnis in
dieser Hinsicht keinen Zweifel aufkommen lassen. Der römische Staat
ist eine abstrakte, ideelle Einheit, er ist ein Rechtssubjekt für sich, so
') Es gicbt noch andere Gründe für die römische Abkunft als die,
welche v. Sybel, Königtum 1881 S. 489 f., dafür geltend macht, aber ein
Urteil kann ich in dieser Frage jetzt noch nicht abgeben. Die Schwierigkeit
der Sache liegt sowohl im römischen Recht, das zuletzt Kariowa, römische
Rechtsgeschichte 1, 1885, S. 843—845 dargelegt hat, als darin, dass die Rechte
des Königs über die freien Fiscalinen, die er als Regent hat, von denen, die
er als Privatherr besitzt, schwer zu sondern sind. Ich komme hierauf dem-
nächst an einem anderen Orte zurück.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 3äÖ
dass der Monarch dessen Organ ist, der fränkische ist eine persönliche '
Herrschaft. Wohl hat das Verfügungsrecht des Merovingers äussere
Ähnlichkeit mit dem des Römers, aber wenn wir Thronfolge und Dis-
po6itionsbefugnis des fränkischen Königs als Ausflüsse einer und der-
selben Rechtsauffassung ansehen müssen, so hat diese ihre historische
Wurzel nicht im römischen Staat, weil die Erblichkeit eine Entwicklung
aus germanischem Grunde ist. Das Erbrecht der Dynastie war dadurch
entstanden, dass Verwandte aufeinander gefolgt waren, weil sie Verwandte
waren, das Eigenrecht dadurch, dass die Fürsten nach einander einen
Herrschaftsinhalt, der als rechtmässig galt, für sich ausgeübt hatten.
In beiden Richtungen waren die Eonsequenzen des Eigenrechts gezogen
und es gab keinen von den Personen unabhängigen Staatszweck, der
die Nachfolge zur Individualsuccession, die Regierungsrechte zur Selb-
ständigkeit hätte führen können. Die persönliche Berechtigung wurde
bei den Saliern disponibel, vererblich und teilbar, ohne dass der römi-
sche Staat als Vorbild gedient hätte. Wir übergehen die Verschieden-
heit, dass der Kaiser als Stellvertreter Gottes, das Kaisertum als gött-
liche Institution galt, wogegen der König ein irdischer Herr war, der,
wenn er auch seine Abkunft auf einen Gott zurückführte, sich doch nicht
ausserhalb des rein menschlichen Handelns stellte und seine Herrschaft
nicht von einer höheren Macht ableitete, um bei einem Gegensatz zu
verweilen, der beide Monarchien als wesentlich ungleichartige erscheinen
lässt. Der römische Staat ist eine unumschränkte Herrschaft, welche
also auch über dem Gesetze steht, das Königtum ist eine begrenzte
Machtfülle. Dem Römer ist die Staatsordnung die Gesamtheit des
Rechts, dem Franken ist sie ein Teil des Rechts. Die fränkische Mo-
narchie belässt dem Einzelnen seine selbständige Rechtssphäre, sie stellt
die Rechte des Freien ebenbürtig neben ihre eigenen, so dass Staats-
recht dem Privatrecht nicht vorgeht. Hier gilt der Rechtssatz, dass
die verpflichtende Wirkung eines königlichen Befehls an die Voraus-
setzung eines Inhalts gebunden ist, der innerhalb der materiellen
Befugnis liegt, ohne dass in der königlichen Gewalt eine gesetz-
gebende Gewalt im römischen Sinn vorhanden ist. Das Königtum setzt
ein freies Volk voraus, es ist nicht die Gesamtheit, nicht der Staat,
der das subjektive Recht und die Freiheit des Einzellebens gewährt.
Eine besondere Äusserung dieser Freiheit ist es, dass der Freie seine
Freiheit durch seinen Willen verlieren kann. Diese selbständige Berech-
tigung der im Staate vereinigten Menschen, die der antiken Idee von
dem Verhältnis des öffentlichen Willens zum Privatwillen auf das tiefste
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34Ö W. Sickel
widerstreitet '), kann bei den Deutschen nur ein Erbteil der germanischen
Freiheit sein, und dieses germanische Wesen, das den Einzelnen nicht
dem Ganzen opferte und dem Umfang des Monarchenrechts Schranken
zog, hat zu einer politischen Entwicklung geführt, die von den Bahnen
des alten europäischen Staatsrechts immer weiter abgewichen ist.
Die Selbständigkeit, welche die Merovinger den ihnen unterthäni^en
Provinzialen gegenüber behauptet haben, zeigt sich auch darin, dass sie
durch dieselben nicht bestimmt worden sind, das Volkswohl allgemein
zum Gegenstand ihrer Thätigkeit zu machen. Diese Ausschliessung der
Fürsorge für die Kulturinteressen haben die Deutscheu verursacht, hier
ist die Staatsthätigkeit nicht verschieden wegen verschiedener Kulturen,
sondern wegen verschiedener politischer Ideeen. Die Idee, welche die
Merovinger verfolgen, die Schutzherrschaft, ist keine römische, die Haupt-
aufgabe ihres wie des republikanischen Staats ist äussere Sicherung durch
das Heer und innere durch den Rechtsschutz geblieben.
Richten wir unseren Blick von der Art und dem Inhalt der Staats-
gewalt auf das Verhältnis des Monarchen zu den Unterthanen, so treffen
wir auf einen Begriff, der ohne Zweifel ein einheimisches Erzeugnis ist.
auf die Treue. Diese Vorstellung ist, mag auch eine Meinungsverschie-
denheit über ihre Bedeutung bestehen, den Römern vollkommen fremd,
aber sie ist so mächtig in der Anschauungsweise der Salier, dass sie
die entgegenstehende römische Ansicht überwältigt. Auch hier wurde
der Romane staatlich fränkisch, nicht der Franke staatlich romanisch.
Treue und Treupflicht sind früher gewesen als der Treueid. Die Un-
tertänigkeit des Franken war aus einer freiwilligen Befolgung der An-
forderungen hervorgegangen, und die ihr zu Grunde liegende Gesinnung
hatte ihren rechtlichen Wert nicht dadurch verloren, dass die Freiwil-
ligkeit aufgehört hatte. Die Könige hielten daran fest, dass der Unter-
than die Gesinnung haben solle, nach bestem Wissen und Können ihnen
seine Schuldigkeit zu leisten, und in der That kam in einem Staat, der
auf persönliche Dienste gegründet war, die Gesinnung in weit höherem
Masse in Betracht als in einem Staat, der, wie der römische, zumeist
von Steuern lebte. Ein Dienst, ungern geleistet, ist ein schlechterer
Dienst; eine Steuer, gern oder ungern gezahlt, wirkt immer gleich.
Nur in einem Punkte Hesse sich denken, dass die Eroberung eine
■) In Gallien galt jedoch nach römischem Vulgarrecht FreiheitSTerlust
durch Vertrag, vergl. Mommsen und Brunner, Juristische Abhandlungen, Fest-
gabe für Beseler, 1885. S. 266 f.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 341
Neuerung mit sich geführt hat, nämlich in der Ahnahme eines aus*
drücklichen Versprechens, treu zu sein. Wohl ist es möglich, dass ein
alter salischer König bei dem Akte der formellen Mitwirkung des Volkes
bei dem Antritt der Regierung an die I^eute die Frage richtete, ob sie
ihm treu sein wollten wie seinem Vorgänger, eine Zustimmung, die nicht
verweigert wurde und nach einigen Wiederholungen nicht mehr verwei-
gert werden durfte, und dass sich aus solchen Vorgängen die eidliche
Zusicherung entwickelte. Später mochte der Regent, wie es von dem
Prätendenten Munderich erzählt wird, durcli das Land ziehen um sich
huldigen zu lassen, bevor er seine Beamten anwies, für ihn die Ver-
eidigung vorzunehmen. Es ist aber auch denkbar, dass der Schwur
früher von Einverleibten als von Einheimischen gefordert wurde, weil
dort ein dringender Anlass vorlag, und dass er sich erst so auf die
Gesamtheit verbreitete. Eine Entscheidung ist nicht möglich, aber
auch nicht sehr wichtig.
Die Unterthanenpflicht beruht auf Rechtssatz, die rechtliche Not-
wendigkeit verpflichtet den Einzelnen auch zum persönlichen Geloben
der Treue. Es ist ein einseitiges Versprechen, das sich auf das Ge-
waltverhältnis gründet und dessen Zweck nicht darin besteht, eine ju-
ristische Verbindlichkeit mehr zu schaffen, sondern vielmehr dem Dasein
der Herrschaft rechtlichen Ausdruck zu verleiben. Ein treues Handeln-
wollen, ein solches Inneres wird bei dem Einzelnen als vorhanden an-
genommen, auch wo es vielleicht in Wirklichkeit nicht vorhanden ist,
weil es von Rechtswegen vorhanden sein soll, und bei dem Provinzialen
konnte es ursprünglich gar nicht vorhanden sein. Wäre aber der Treueid
etwas anderes gewesen als eine Gewähr für die unterthänige Anhäng-
lichkeit, so wäre unerklärlich, weshalb die Merovinger zuweilen nur
einen Teil der Unterthanen vereidigt hätten. So wenig, als es dem
Unterthan frei stand zu schwören oder den Eid zu verweigern, stand
es ihm frei zu dienen oder nicht.
Der grosse Gegensatz zwischen dem römischen und dem fränkischen
Staat kommt zu deutlichem Ausdruck in der Unterthanenpflicht. Auch
der monarchische Staat der Franken befiiedigt wie vor ihm der republi-
kanische seine Bedürfnisse durch die persönlichen Leistungen seiner
Unterthanen, die er ohne Entgelt in Anspruch nimmt, und noch immer
hat er die Gleichheit der Unterthanen zur Grundlage, ohne eine der
Verschiedenheiten anzuerkennen, welche das Römertum ausgebildet hatte.
Öer grösste Satz der Heerverfassung, die allgemeine Wehrpflicht, ist
nicht römisch, er ist auch nicht fränkisch, sondern er ist germanisch;
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342 W. Sickel
der Merovingerstaat hat ihn bewahrt. Die persönliche Pflitfht des Freien
zum Kriegsdienst begann in jungen Jahren 1 ) — für den Salier mit
Vollendung des zwölften Lebensjahres — und dauerte das Leben. Der
Dienst war wie in der Urzeit zu leisten ohne Sold und Geschenk, ohne
Ausrüstung und Unterhalt, und der König behandelte um so lieber jeden
Unterthan als Pflichtigen, als kein finanzielles Opfer für ihn damit ver-
bunden war. Der Franke hatte aufgehört für das Gemeinwesen zu
kämpfen, er war ein Werkzeug in der Hand des Königs geworden.
Weil der König gewohnt und berechtigt war, solchen Dienst im alten
Lande für sich zu fordern, nur deshalb konnte er die Absicht fassen
und zur Ausführung bringen, die gallo-römische Bevölkerung sich wehr-
pflichtig zu machen.
Es war eine der folgenreichsten und tiefgreifendsten Umwälzungen
im Zustande der Provinzialen, als an die Stelle des Berufsheers das
Unterthanenheer trat. Die, welche die Waffen nicht mehr führten,
wurden wieder zu Kriegern, und durch den neuen, den kriegerischen
Geist, erfüllte sich ihnen der Staat, der ihnen ein lästiger Steuerforderer
gewesen war, wieder mit persönlichen Beziehungen.
Die Heerverwaltung hatten die Merovinger selbständig durchge-
führt. Mit Übergehung der Hundertschaft hatten sie die Truppen nach
ihren Regierungsbezirken organisiert, sie bestimmten allein ihre An-
führer und ordneten die Disziplin 2 ). Dass alle diese ihre Rechte
älter sind, als deren erstes Auftreten in unseren Quellen, ist eine un-
abweisbare Annahme, und es wird nicht bezweifelt werden können, dass
die militärische Stellung des Königs aus der eigenen salisch-fränkischen
Entwicklung hervorgegangen ist. Allerdings ist das Recht, ohne den
Beschluss der Gemeinde aufzubieten, ebenso ungermanisch, als das davon
verschiedene Recht, ohne Volksbeschluss über den Krieg zu entscheiden,
germanisch ist nur die Feldherrngewalt des Königs, aber aus der per-
sönlichen Führung des Volksheers hat sich das Recht entwickelt, weitere
Anführer zu ernennen, die Mannschaft zu gliedern, allein aufzubieten
') Erstes Beispiel sind Clojo's Krieger, von denen Apoll inaris Si-
donius, Carm. 7, 249 f. S. 526 Baret sagt: puerilibus annis est belli maturus
amor. Das sind weder junge Grundbesitzer noch lauter Freiwillige. — Dass
ein Aufgebot nicht stets an Alle erging, die in dem in Anspruch genommenen
Landesteil kriegspflichtig waren, zeigen quellenmassig Hervorhebungen Gre-
gors 5, 26. 6, 31 S. 270. 7, 42 und Fredegars Kap. 74. Vergl. Boretius, Kap. I,
165, 3. 5. 325, 3. 330, 1.
*) in pace nostra, Boretius, Kap. I S. 2.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 343
und frei zu verwenden, und im Zusammenhang mit den übrigen Ver-
änderungen war die Wehrpflicht eine Pflicht geworden, die nicht mehr
dem Volke, sondern dem Könige zu leisten war. Die Treue war es,
welche auch diese Unterthanenpflicht enthielt.
Es war ein weites Gebiet, auf dem so der Merovinger ohne Auf-
nahme römischer Elemente die Herrschaft gewann, und einmal in dieser
Richtung begriffen, hat er später Polizeidienst und Gerichtsdienst allen
seinen Unterthanen aufzuerlegen vermocht.
Der Gegensatz der beiden Staaten tritt uns in noch schärferem
Lichte entgegen, wenn wir uns vergegenwärtigen, wie die Merovinger
die bedeutendste Pflicht der Provinzialen behandelt haben. Die Eroberer
hatten Länder erworben, in denen Grundsteuer und Kopfsteuer bestan-
den, und es hätte nicht der Wichtigkeit, welche die finanzielle Macht
für die politische hatte, bedurft, um sie zu bewegen, diese Einkünfte
möglichst aufrecht zu erhalten 1 ). Sie hatten wohl den Willen, sie fort-
dauernd zu erheben und auch von dem Rechte, sie willkürlich zu er-
höhen, Gebrauch zu machen, aber uuter ihren Händen verwandelte sich
diese Befugnis in eine Forderung einzelner Abgaben. Hier zeigte es
sich, dass es unüberschreitbare Grenzen der Entwicklungsfähigkeit für
die Deutschen gab und dass es unausführbar war, die staatsbürgerliche
Natur der Steuer zu erhalten, wo die antike Idee bei den Germanen
unaufnehmbar und bei den Romanen im Erlöschen war. Wohl ver-
standen die Merovinger, dass ein Grundbesitzer verpflichtet sein könne,
dem Könige Geld zu zahlen, aber den Zusammenhang dieser Pflicht mit
einer grossen Gemeinwirtschaft vermochten sie sich nicht anzueignen
und daher konnten sie die Besteuerungsgewalt auch nicht im römischen
Sinne fortführen. Die Provinzialen selbst sahen im Gefühl einer neuen
Zeit die Steuerpflicht als unhaltbar an und die Ungleichheit, dass sie
steuerten und dienten, während der Salier nur dienstpflichtig war*),
mochte in ihnen die Empfindung, dass dem Staate, dem sie jetzt ange-
hörten, eine Steuer fremd sei, verstärken 3 ). Auch hier bewährte sich
•) Die beste Erörterung ist noch immer die Roths, Benetizialwesen
S. 85 ff. ; dazu etwa Lüning, Kirchenrecht 2, 161 ff. und Tardif, Etudes 1881
S. 215 ff. Kurze wie immer verständige Bemerkungen macht Zeumer, Göt-
tingische gel. Anzeigen 1885 S. 105 f.
■) Die Steuerfreiheit der Salier geht auch aus der sagenhaften Mit-
teilung hervor, dass Childirich die Steuer, welche Aegidius auferlegt hatte,
nicht forterhoben habe. Hist. epit. c. 11, Bouquet 2, 396. Gregor 5, 28. 34
ergiebt nicht eine Steuerpflicht der Salier als solcher.
•) Wie die öffentliche Meinung die Steuer auffasste, hat Gregor 5, 34
dramatisch dargestellt
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344 W. Sickel
im Reiche der Merovinger die Assimilationskraft deutscher Auffassung,
und das übernommene römische Recht verlief bedeutungslos für die
Rechtsgeschichte des Staats. Und ebeuso sind andere finanzielle Rechte,
die ihm zugekommen waren, wie Zoll und Münze, entartet.
Von nicht geringerer Selbständigkeit ist die Entwicklung, welche
sich im merovingischen Königsdienst vollzogen hat. Auch er stellt sich
als eine Fortbildung auf Grundlagen dar, welche das germanische Alter-
tum gelegt hatte. Die Hofhaltung hat unläugbar an germanische Tra-
ditionen angeknüpft, sie zeigt weder die Pracht des römischen Palastes,
noch jene Compliziertheit und Centralisation der Geschäfte. Sie ist von
einer Einfachheit, in der nur dringendes Bedürfnis einzelne festere Ge-
staltungen hervorruft. Das Gefolge verbindet friedlichen Dienst mit
kriegerischen Geschäften. Der Haushalt wird von Ämtern geleitet, wie
sie auch bei Privatleuten bestehen mögen, die Vorsteher der Hausämter
werden nicht dadurch in römische Würdenträger verwandelt, dass auf
sie römische Namen angewendet werden. Wir bemerken sehr wenige
mit bestimmten Staatsgeschäften betraute Personen, aber nur eine Klasse
ist unter ihnen, welche entlehnt ist, die Klasse der Schreiber. Bei dem
Kanzleipersonal dauern, da die offizielle Schriftsprache die römische
ist, römische Gebräuche fort, allein der Vorsteher dieser Abteilung der
königlichen Hof Verwaltung, der Referendar, wird nicht blos bei dem
Beurkundungsgeschäft verwendet, sondern in den allgemeinen Dienst
hineingezogen. Seine Dienstpflicht ist eine weit umfassendere, er hat
dem Könige zu raten und kann auch mit dem Oberbefehl über ein Heer
betraut werden. Der grösste Teil der Hofleute stand ohne amtliche Stel-
lung dem König zur Disposition, um in den verschiedensten Angelegen-
heiten gebraucht zu werden. Ihr Dienstherr konnte sie gebrauchen am
Hofe in Ämtern und im Rat, in den Gauen als Vertreter und als Boten,
er konnte ihnen befehlen ein Heer anzuführen oder eine Gesandtschaft
zu übernehmen.
Das Handeln des Königs am Hofe ist gleichfalls von Erinnerungen
sowohl an den Kaiser als an die Officia der Beamten frei. Der Kaiser
hatte die Rechtssachen, in denen er angerufen werden durfte, sehr be-
schränkt und die, welche er erledigte, bearbeitete er mit Hülfe eines
festen Kollegiums, des Konsistoriums. Das Richten des Merovingers,
das wir S. 262 f. dargestellt haben, ist ein durchaus verschiedenes;
es ist von germanischer Herkunft, freilich nicht mehr eine Rechtspflege,
wie sie der Häuptling übte, aber die Veränderungen sind doch nicht
beträchtlicher, als es die Folge der allgemeinen Wandlung der Verhält-
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 345
nisse war. Die Triebkraft dieses einheimischen Rechts sollte erst jetzt
sich in der Entwicklung eigenartiger fränkischer Institute bekunden.
Diesen Hof müssen wir uns gegenwärtig halten, wenn wir au das
Beamtenrecht herantreten. Als sich die Hofregierung zum Mittelpunkt
des Staatslebens erhob, behielt der König noch die Männer bei, welche
ihm einst in den Kampf gefolgt waren, weil er in ihnen die beste
Beihülfe besass, um seine neuen Aufgaben zu erfüllen. In seinen An-
trustionen hatte er Diener, denen er jede Dienstleistung befehlen durfte,
die ehrbar war. Es war nicht die Übernahme eines Auftrags, welche
für den Ausgewählten die Pflicht begründete, den Willen des Auftrag-
gebers auszuführen und für denselben zu handeln, sondern er empfing den
Befehl einen Dienst zu thun, ohne dass es einer Annahme bedurfte. l )
Aach ein Amt war eine Verwendungsart nach dem Willen des Dienst-
herrn, die Übernahme des Amts war für den Antrustio Pflicht. Dass
jedoch der König Antrustionen angestellt hat, ist ebenso zweifellos als
für uns gleichgültig. Es fragt sich nur, ob das Amtsdienstrecht
Rechtssätze aus dem Dienstrecht des Gefolges aufgenommen hat,
weil wir, wenn wir das bejahen müssten, auch hier eine eigenartige
Entwicklung des Königsrechts konstatieren würden, eine Entwicklung,
welche nicht nur unabhängig vom römischen Recht, sondern auch unab-
hängig vom Volksrecht vollzogen wäre. Wir glauben nun in der ältesten
Dienststellung sowohl der Hofbeamten als der Provinzialbeamten, unge-
achtet der vorgeschrittenen Ausbildung, noch einzelne Züge wahrzuneh-
men, welche eine Abstammung vom Gefolgschaftsrecht verraten. Gleiche
Rechtssätze, welche wir für beide in Geltung finden, werden nicht bei-
derseits ursprüngliche sein, sondern die späteren im Amt die früheren
bei dem Institut des Gefolges zur geschichtlichen Voraussetzung haben.
Die Gründe dieser Annahme sind die folgenden.
Erstens und vor allem steht der Beamte in einem allgemeinen
Dienst, seine Dienstpflicht erschöpft sich nicht mit dem Inhalt des von
ihm auszuübenden Amts, sondern sie verpflichtet ihn in einem Umfang,
der eine andere Grundlage als ursprüngliche voraussetzt. Wäre das
Amtsverhältnis als ein neues für sich bestehendes Verhältnis, auf Grund
dessen der Beauftragte diese zählbaren Dienste schuldete, anzusehen,
so würde die Übernahme anderweitigen Dienstes eine freiwillige sein
and die Aufforderung dazu nicht in der Form des Dienstbefehls, son-
l ) Der Antrustio ist daher oft unterwegs, Septem causae 8, 7 S. 131.
Behrend.
Westd. Zeitschr. t Gesch. u. Kunst. IV, IV. 25
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346 W. Sickel
dem des Antrags ergehen. Statthalter hatten als Gesandte, Ratgeber,
Feldherren zu dienen, Hofbeamte als Heerführer oder in der Steuerver-
waltung thätig zu werden. *) Offenbar erschöpft sich das Dienstver-
hältnis nicht in dem concreten Amt; wem Hausdienst obliegt, liegt auch
Staatsdienst ob, und wer in der Provinz ein Amt versieht, hat auch
in anderen kömglichen Geschäften zu fungieren. Der Beamte ist weit
über den Umfang seiner besonderen Thätigkeit verpflichtet, und seine
verschiedenartigen dienstlichen Handlungen stellen sich uns als Äusser-
ungen einer Dienstpflicht dar. Es scheint notwendig, diesen bedeuten-
den Satz des königlichen Dienstrechts aus dem Gefolgschaftsrecht abzu-
leiten. Denn aus diesem ergab sich leicht, dass ein Mann, mit dem
der König nicht einen Vertrag schloss, durch den er sich ihn verpflichtete
ein Amt zu übernehmen, sondern dem er als einem ihm bereits zu Dienst
verpflichteten den Befehl erteilte, amtsweise thätig zu sein, auch neue
Arbeiten übernehmen und thun musste, was die königliche Anweisung
hinzufügte. Einmal dergestalt begründet, nahm dann das Beamtenrecht
seinen besonderen Weg.
Diesem Ausgangspunkt würde es ferner entsprechen, dass Beamte
ohne ihr Verschulden und wider ihren Willen nicht nur des Dienstes
enthoben, sondern auch versetzt und mit einem anderen Amte betraut
werden dürfen. Denn ihre Dienstleistungen gründen sich auf den kö-
niglichen Auftrag und verändern sich mit ihm. Aus dem Provinzial-
dienst entlassen, mögen sie wieder an den Hof berufen werden, um hier
in anderer Weise ihren Dienst fortzusetzen. 2 )
Sodann erscheint es auffallend, dass eine besondere Verleihungs-
form für die Ämter lange Zeit nicht erwähnt wird. Das Schweigen ist
freilich kein Läugnen, aber es treten Umstände hinzu, welche einen
solennen Anstellungsakt ausschliessen dürften. Wenn nämlich bei den
Statthaltern statt auf einen Amtseid auf den Unterthaneneid Bezug ge-
nommen wird, 3 ) so dürfen wir wohl folgern, dass man einen für sich
*) Ausser Heiligenleben und Königsurkunden bieten die Geschicht-
schreiber zahlreiche Beispiele. Gregor 4, 40. 50. 5, 28. 7, 10. 14. 9, 18. 30.
10, 9. 28; de virtutibus S. Martini 4, 7. Fredegar Kap. 6. 25. 30. 38. 40.
78. Über den Hofdienst der Statthalter 8. Mitteilungen des Instituts für
Österreich. Geschichtsforschung, Ergänzungsband 1, 229.
*) Z. B. Gregor 4, 24. 7, 13. 9, 7. 10, 19; auf Zeit 4, 42, anders 5,
36 und Vitae patrum 7, 1 die Regel. Ein Domesticus erhält Befehl (mssä)
vom König, unter die Tischgenossen einzutreten, Ven. Fortunatus VII, 16,
41. S. 171 Leo.
8 ) Varocus, Gregor 5, 26, der 5, 16 als Statthalter angesehen ist, na-
cramentum se constrinxit, quod fidelis regt Chüperiw esse deberet. 6, 11. 7, 38.
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 347
bestehenden Amtseid, wie ihn die Römer besassen, nicht kannte, und
wir wQssten eine so merkwürdige Lücke nur daraas zu erklären, dass
von Männern, welche ein königliches Amt bekleideten, ein Eid nicht
gefordert wurde, weil sie ursprünglich denselben als Gefolgsleute ge-
schworen hatten. Dieses historisch vorausgehende und rechtlich, wie wir
glauben, dem Amte zuerst zu Grunde liegende Verhältnis hätte eine be-
sondere Vereidigung kaum gestattet und sicher entbehrlich gemacht.
Endlich wollen wir nicht unterlassen, auf einen Punkt hinzuweisen,
der freilich unsere Ansicht nicht erheblich unterstützen wird, auf die
gleiche Behandlung des Gefolges und des Beamtentums im Wergeid.
Königsdienst aller Art, Gefolgschaftsdienst, Hofdienst, Beamtendienst
verdreifacht das Wergeid; mag der Diener das Leben im Dienst oder
ausser Dienst verlieren, jene persönliche Eigenschaft übt ihre Wirkung
überall, und eine derartig bevorrechtete Stellung musste auf die Zeit-
genossen einen Eindruck hervorbringen, dessen Stärke wir uns nicht
leicht vergegenwärtigen können. Dass die ersten, denen das Vorrecht
zu Teil wurde, die Gefolgsleute waren, leidet wohl keinen Zweifel, bei
ihnen entsprang eine solche Steigerung naturgemäss aus dem Hefren-
schutz, wir würden jedoch überrascht sein, eine solche Bestimmung bei
dem Grafen zu finden, wenn wir nicht wüssten, dass sie schon früher in
Gebrauch gekommen war. Die übereinstimmende Stellung scheint leichter
genetisch als praktisch erklärbar zu sein, aber einen sicheren Schluss
wollen wir aus ihr nicht ziehen.
Zuletzt mag noch ein allgemeiner Unterschied der römischen und
der merovingischen Beamten erwähnt werden. Während jene eine feste
Besoldung hatten, dienten diese ohne Fixum auf Gnade, und auch die
Quote der Gerichtsgelder, die der Graf später bezog, kann ihm nicht
ursprünglich zugekommen sein, da er ja nicht der ordentliche Erhebungs-
beamte derselben war. Diese Unbestimmtheit der Vergütung erinnert
uns nochmals an das Gefolge. Wie der Dienstmann ausser dem
Unterhalt für guten Dienst besonderen Lohn durch gelegentliche Ge-
schenke empfing, so bestand der Gehalt des Beamten in analogen
Dotationen, die ihm jetzt natürlich oft in Grundstücken gegeben
8, 3. 6, wo das Vergehen unter den Gesichtspunkt der Unterthanenuntreue fällt.
Auch Marculf 1, 8 hat n\Xr fidem Mibata custodias (ebenso bei dem Bischof
Zeumer, Formnlae 1, 109 vgl. Gregor 8, 7) und fordert für die Anstellung
bewährte fides. Schriftliche Bestallungen, wie sie hier die Formel uns vor-
fuhrt, erwähnt schon von Gregor 8, 18, sind vielleicht nach Vorgang der
Urkunden für Bistumsbesetzungen (Gregor 6, 7. 8, 20. 22) in Gebrauch ge-
kommen.
25*
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348 W. Sickel
wurden 1 ). Jedermann weiss , wie verhängnisvoll dieses System ge-
worden ist.
Wir haben uns bisher damit beschäftigt, Thatsachen kennen zu
lernen, von denen die Frage nach der Herkunft des Beamtenrechts ab-
hängig ist. Wir müssen jetzt die Ämter selbst aufsuchen. Denn der
im Vorigen aufgestellte Zusammenhang zwischen Rechtssätzen der Ge-
folgschaft und des Amtes würde die Möglichkeit nicht ausschliefen,
dass der Kreis der Geschäfte, welche amtsweise verwaltet werden sollten,
nach Massgabe römischer Ämter begrenzt worden wäre. Hier war offen-
bar ein Gebiet, bei dem ältere deutsche Gewohnheiten nicht wirken
konnten, auf dem eine völlige Neuschöpfung ausgeführt werden musste
und daher erwartet werden könnte, dass bekannte römische Einrichtungen
zum Vorbild genommen wären. Eine Stellvertretung des Führers war
der republikanischen Ordnung fremd gewesen und war in^der That mit
seinem Wesen unvereinbar, aber als die Natur des Merovingers eine
andere geworden, als er in Besitz von Rechten gelangt war und seine
Thätigkeit immer umfangreicher, beständiger und unerlässlicher wurde,
sah er sich genötigt, Werkzeuge zu schaffen, die für ihn seinen Willen
realisierten. Da dies nun erst zu einer Zeit, als ihm römische Ämter
bekannt waren, geschah, ist es höchst belehrend zu beobachten, ob er
zu. römischen Formen griff. Betrachten wir seine ältesten Ämter. Der
Sacebaro ist ein eigentümlich merovingischer Beamter, welcher in dem
römischen Staat keinen verwandten Beamten haben kann. Der Graf
stellt sich dadurch zu den römischen Statthaltern in Gegensatz, dass
er von der Ununterschiedenheit der Civilverwaltung und der militärischen
ausgeht. Die römischen Provinzialbehörden zerfielen in bürgerliche und
militärische, die Trennung beider Verwaltungen war durch alle Instanzen
durchgeführt; der Graf ist von Hause aus eine bürgerliche und mili-
tärische Behörde, wir können nicht die eine oder die andere Thätigkeit
als die ursprünglich einzige annehmen, die Grafschaft ist eine Gebiets-
teilung des Landes für Zwecke des Heeres, des Friedens, der Exekution,
der Finanzen. Der Oberstatthalter, der Amtsherzog, ist noch nicht ein-
geführt, aber auch er sollte keine Scheidung der Funktionen bringen.
Eine Ausnahme macht vielleicht der Domesticus, jedoch höchstens inso-
fern, dass die Exemtion der königlichen Güter, die seiner Stellung
*) Älteste Anwendungsfälle, die wir kennen, hei Gregor 4, 44. 8, 21.
9, 38. und Marculf I, 14. 17. 31. Pertz, Dipl. 1 S. 57. 100; ein Domesticus hat
Kleider und ein Wehrgehänge vom König zum Geschenk erhalten Gregor 7, 15.
Auch einem Cubicularius und einem Nutritor sind Grundstücke verliehen
das. 7, 22. 8, 22, vgl. 5, 3.
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DiejEntstehung der fränkischen Monarchie. 349
zugrunde lag, auf römische Verhältnisse zurückging, es bedarf aber
keiner Bemerkung, dass dieses Amt für die Entwicklungsgeschichte des
Königtums bis zur Monarchie keine hervorragende Bedeutung haben
konnte, wenn es überhaupt jener Zeit noch angehört. So decken sich die
wenigenTsalischen Ämter ihrem Inhalt nach nicht mit römischen Ämtern
und ihre Koordination steht im Gegensatz zu der römischen Hierarchie.
Und wohin der merovingische Staat vordringt, verschwinden aus der
Staatsverwaltung alle römischen Ämter, die Stadtgemeinden mit ihren
Magistraten hören auf für den Monarchen zu funktionieren und jene
einfache aber entwicklungsfähige Landesverwaltung, welche in der belgi-
schen Heimat entstanden sein mochte, greift Platz. Wenn aber die
Könige, denen wir doch Kenntnis des römischen Staats werden zu-
schreiben müssen, Beamte einsetzten, ohne sich an das fremde Ver-
waltungsrecht anzulehnen, so dürfen wir daraus abnehmen, wie wenig
sie für ihr Schaffen der Führung und des Vorbildes bedurft haben. Sie
haben wohl bei ihrem Vorgehen gar nicht an den römischen Staat gedacht.
Wir ' schliessen unsere Beweisführung mit dem Hinweis auf das
Verhältnis zwischen Staat und Kirche. Die Neuerungen auf diesem
Gebiet kommen für uns nur deshalb in Betracht, weil auch sie die
selbständige Haltung der Könige zeigen; von dem fränkischen Kirchen-
recht hat ein neuerer Schriftsteller geurteilt, dass es besser als das
römische sei 1 ). Wir begnügen uns jedoch auf dieses Gebiet nur auf-
merksam zu machen, weil die dortigen Rechte und Rechtsausübungen
nicht beigetragen haben, die Monarchie zu schaffen.
Wir wenden unseren Blick auf die geschilderte Entwicklung zurück.
Wir haben gesehen, dass die Monarchie entstand, weil infolge der sozialen
Veränderung die Notwendigkeit eingetreten war, eine neue staatliche
Thätigkeit ins Leben zu rufen und diese Interessen eine Verfassung vor-
gefunden hatten, welche nicht geeignet war, die gestellten Aufgaben in
zureichendem Masse zu erfüllen. So waren jene Aufgaben Aufgaben des
Mannes geworden, dessen Geschlecht seit unvordenklicher Zeit das Volk
leitete und dessen Zwecke sich mit denen der Bevölkerung hinlänglich
deckten. Wahrender herrschen wollte, wollte sie beherrscht sein. Das
Schutzbedürfnis des schwächeren Teiles der Unterthanen gestattete und
forderte die Hülfe eines Anderen, der, indem er zur Ausführung brachte,
was alle bedurften, aber nicht anders gewannen, ihr Herr werden
! ) Vergl. LOning a. a. 0. 2, 16 — 41. 157 f. Ilauck, die Bischofs wählen
unter den Merovingern 1883 S. 1 f. 53.
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350 w - Sickel
musste. Wo der Inhalt seiner Herrschaftsübung mit dem Bedürfnis der
meisten Volksleute zusammentraf, war es unausbleiblich, dass die Staats-
genossen sich seinen Anordnungen unterwarfen, und die von Geschlecht
zu Geschlecht angesammelten Rechte wurden sein eigen. Die Umwand-
lung dauerte vielleicht lange, aber der Ausgang war nicht zweifelhaft.
So war die Monarchie im Entstehen oder bereits entstanden, als
ein Ereignis eintrat, welches über ihr Wesen entscheiden sollte. Alle
jene Vorgänge, der Umschwung der sozialen Zustände, die unermüdliche,
bedeutende und gemeinnützige Thätigkeit der Herrscher, die Erwerbung
persönlicher Rechte, die vorteilhafte Thronfolge hätten zwar hingereicht,
aus dem republikanischen Königtum ein monarchisches zu schaffen,
allerdings nicht so, dass sie dasselbe juristisch fortbildeten, sondern
indem sie es aufhoben und ersetzten, aber sie würden nicht genügt
haben, eine Monarchie dieser Art hervorzubringen, wenn nicht noch
eine Veränderung erfolgt wäre. Dieses Ereignis betraf die Volksver-
sammlung. Sie hat nicht blos aufgehört zu regieren, sondern sie hörte
auch auf den Monarchen in seiner Regierung zu beschränken. So wurde
der König zum Monarchen, der Monarch zu einem freien Alleinherrscher,
dessen Recht als privater Besitz der willkürlichen Verfügung und einer
wirklichen Beerbung unterlag.
Wir haben eine Reihe von Momenten kennen gelernt, welche auf
ein höheres Alter des neuen Königtums hinweisen, als Ghlodowechs Zeit,
Wäre die Monarchie erst inmitten der grossen Eroberungen durch die
überwältigende faktische Macht neuer Provinzen ins Dasein gerufen,
ohne wenigstens soweit in dem führenden salischen" Staate vorbereitet
zu sein, dass nur die letzte äussere Hülle der Volksversammlung noch
abzuwerfen war, um sie zu vollenden, so müssten ihre Einrichtungen es
uns sagen. Eine Monarchie, dadurch entstanden, dass ein republikani-
scher Häuptling sie von dem Besitz römischer Befugnisse aus, in den
er eingetreten war, begründete, mithin eine thatsächliche Machtfolge
und von dem Standpunkt des Saliers aus ein blosser Zufall, könnte
keinen anderen als einen romanisierenden Typus tragen. Man könnte
zugeben, dass erst die Eroberung die Macht erteilt habe die Volksver-
sammlung zu vernichten, und doch läugnen, dass das Wesen des neuen
Staats dadurch aufhörte, salisch zu sein. Die Eroberung gab ohne
Zweifel neue Macht, aber nicht notwendig eine Macht, welche nur be-
fähigte, zu recipiercn und zu romanisieren, sondern auch eine Macht,
vermittelst deren die bestehenden Rechte weiterzubilden und auszu-
führen waren. Eine wirkliche Mischung aus beiden Bestandteilen, aus
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Die Entstehung der fränkischen Monarchie. 351
römischen und salischen, denen eines hochentwickelten reflektierten Staats
and denen eines primitiven and unbewussten, konnte anmöglich einen
Staat wie den fränkischen ergeben, dessen Wesen ein einheitliches ist.
Was sich der Merovinger von römischen Rechten aneignete, wie Steuer,
Zoll und Münze, unterlag der Attraktionskraft seines Staats ; solche aus
ihrem ehemaligen Zusammenhang gelösten Stücke waren unproduktiv im
römischen Sinn, sie verloren ihre römische Natur. Das Reich wurde
ein Reich salisch-fränkiscben Rechts. Das römische Amtsgericht machte
einem halb populären Gerichte Platz, der Berufssoldat wurde durch
den Unterthan ersetzt, und dasselbe Schauspiel wiederholt sich in dem
Amt des Sacebaro und dem Amt des Grafen. So unrömisch war der
Staat, dass er die römische Gesellschaft vernichtete und die mittel-
alterliche entstehen Hess.
Die Eroberung hat den Fortgang der monarchischen Verwaltung
geändert und ihren Umfang vermehrt, ohne sie gleichwohl zu romani-
sieren, aber die Monarchie hat sie in Wirklichkeit nicht geschaffen,
noch ihre Verwaltung begründet. Alle die kleinen Rechte von un-
zweifelhaft römischer Abkunft, die der Merovinger seit dem fünften
Jahrhundert durch die Ausdehnung seines Gebietes erwarb, der Zoll,
das Recht Märkte zu bewilligen, Münzen zu prägen, Gefängnisse zu
halten, Steuern zu erheben, gehören nicht zu den elementaren Grund-
lagen der neuen Monarchie, wir könnten sie uns hinwegdenken, ohne
dass uns dieselbe wesentlich anders erscheinen würde, und wir wissen
von keinem derselben, dass es zur Grundlegung der Monarchie ge-
dient hätte.
Es ist ein vergebliches Bemühen, die neuen Rechte im einzelnen
allgemein aus den alten zu erklären, wohl aber lässt sich die Entstehung
des neuen Zustandes aus dem älteren verständlich machen. Wir haben
eine doppelte Art von deutschen Rechten zu unterscheiden. Die einen
stammen aus dem Freistaat. Sie sind von zweifacher Natur. Entweder
gehen sie wie das Volksgericht unberührt durch das Königtum in die
neue Zeit über, oder sie gehören zwar ihrem Inhalt nach wie die Wehr-
pflicht derselben Epoche an, erleiden aber einen Wechsel des Subjekts.
Die zweite Art ist von den Fürsten ganz neu hervorgebracht, und wie
weit auch einzelne Befugnisse derselben, wie Rechtspflege und auswärtige
Vertretung, in die Zeit des Freistaats zurückreichen mögen, so sind sie
hier nur Vorboten der Änderung, welche den König zum Allein-
herrscher machen sollte.
So sind wir berechtigt dem Staate der Merovinger eine nationale
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352
Bezeichnung zu geben. Er ist germanisch-fränkisch, germanisch in seinen
letzten Grundlagen, fränkisch in deren Ausgestaltung und Weiterbildung
und in dem eigenen Erwerb. Denken wir uns etwa Slaven oder Magyaren
genau unter denselben Verhältnissen, nach dem Rheindelta verschlagen,
nach Süden vordringend und weiter erobernd, würden sie dieselbe soziale
Kraftverteilung und politische Denkweise, diese Thronfolge, diesen Inhalt
des Verhältnisses des Königs zum Unterthan und eine solche Verwaltungs-
ordnung erworben haben? Wir stehen hier überall in einer Sphäre der
nationalen politischen Gesittung.
Der Untergang des Freistaats war so wenig eine zufallige Ka-
tastrophe, als die Entstehung der Monarchie eine willkürliche Tbat. Die
Zwecke eines deutschen Volkes waren die Kraft, welche zerstört und
geschaffen hat. Volksführern aus dem Adelsgeschlecht der Merovinger
war~es7gelungen, die politische Macht, die ihnen das staatliche Leben
des Freistaats gewährte, zu einer monarchischen Gewalt, deren alleiniger
und formell unbeschränkter Eigentümer der König war, zu entwickeln,
weil die Freien bei ihnen ihre Erhaltung suchten. Die erste grosse
Organisation der neuen Gesellschaft war die Monarchie, die zweite war
die Grundherrschaft.
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Das Römerbad in Rückingen bei Hanau.
Ein Reconstructionsversucb.
Von Architekt 0. von Rössler in Nienburg a. d. Weser.
(Hierzu Taf XIX)
Die von A. Hammeran iu seiner interessanten Abbandlang „Die
Badeanlagen der römischen Castelle" (Westd. Korrbl. IUI, Nr. 111)
zusammengestellten Inschriften werden sich erst dann mit Sicherheit
auf die fraglichen Bauten beziehen lassen, wenn auch die technischen
Verhältnisse der letzteren sich mit dem angenommenen Zweck in Über-
einstimmung erweisen.
Aus diesem Grunde dürfte eine vom Unterzeichneten im März
1883 dem Verein für Geschichte in Hanau vorgelegte Deutung des
sogenannten Römerbades in Rückingen bei Hanau, welche aus technischen
Gründen zu dem Resultat kommt, dass das Gebäude Thermen gewesen
seien, zur Klarstellung der Sache umsomehr beizutragen geeignet sein,
als die bei Hammeran mit „gar nicht übel" bezeichnete Deutung von
Schlereth l ), weil ohne Verständnis für die architektonischen Eigentümlich-
keiten des Bauwerks unternommen, unhaltbar ist und deshalb verwirrend
wirkt. Nach Schlereth l ) hatten die einzelnen Räume folgende Bestim-
mung: Fig. 1. a. Eingang, b. vestibulum, c. apodyterium, d. sphaeris-
termm oder xystus, e. unetuarium auch conisterium y f. tepidarium %
g. und h. praefumium und Aufenthaltsort für den Heizer, i. entweder
caldariam oder laconicum, in letzterem ein labrum, n. frigidarium,
o. Ankleidezimmer, p. durch den Kanal q. gespeister grosser Wasser-
behälter, z. Schwimmbad oder Raum zur Aufbewahrung der Badegeschirre.
*) Die Römer und deren Denkmäler im Kinzigthale, in Arnd's Zeitschr.
für die Provinz Hanau I S. 197 ff. — Vgl. auch Duneker, das Römercastell
und das Totenfeld bei Rückingen, S. 13.
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354 G. v. Rössler
Hierbei ist übersehen, dass nur ein Teil der in dem erhaltenen
Sockelgeschoss vorhandenen Innenmauern als Scheidemauern anzusehen
sind, ein anderer Teil diente nur zur Begrenzung der Hvpokausträume
(Fig. 2). Letztere müssen weggelassen werden, um den Grundriss vom
Hauptgeschoss (Fig. 3) zu erhalten.
Hiernach reduzieren sich die von Schlereth angenommenen 13 Räume,
zu deren Benennung sogar die Palaestra teilweise das Material geliefert
hat, auf 4 Haupt- und 3 Nebenräume.
Die Haupträume lassen sich benennen: I. caldarium, II. tepi-
darimn, III. frigidarium, IV. apodyterinm. I., II. und IV. entsprechen
ihren Dimensionen und ihren augenscheinlich für Überwölbung berech-
neten Grundrissformen nach im wesentlichen den gleichen Räumen der
Thermen von Pompeji. Das kalte Bad dagegen tritt nicht wie dort
als ein dem apodyterinm angebauter Kuppelsaal auf, sondern bildet
einen mit Tonnengewölben und anschliessenden Halbkuppeln überdeckten
zwischen apodytcrium und tepidarium eingeschalteten Raum. Sachlich
steht dem nichts entgegen, da die Reihenfolge der Gemächer von ihren
Temperaturen abhängt und Kaltbad und Ankleidezimmer die gleiche
Temperatur haben mussten. Hier waren also Variationen möglich.
Die im „Römerbad kl auftretende Anordnung dürfte die normale sein,
die in Pompeji eine Concession an den beschränkten städtischen Bau-
platz, eine dritte Variation zeigen die Frauenabteilungen der pompejani-
schen Thermen, dort dient ein mit einem Badebecken versehener Raum
als apodytcrium und frigidarium zugleich.
Der Eingang des Gebäudes war nach einem Weg gerichtet, welcher
an seiner Ostseite vorbei nach dem südlichen Principalthor des Castells
führte (Wolff-Dahm, römischer Grenzwall bei Hanau, Tafel III); man
gelangte durch einen zum Schutz gegen Zug und als Aufenthalt des
Badewärters dienenden Vorraum IV in das apodytcrium.
Wie in Pompeji findet sich an das caldarium ein Raum für die
Kessel zum Erwärmen des Badewassers angebaut. Die ihm anschliessen-
den starken Fundamentkörper deuten auf gemauerte Wasserreservoire.
Man kann sich über dem in der Mitte gelegenen Feuerheerd den
Kessel für heisses, rechts und links von diesem zwei Kessel für laues
und über den Fundamentkörpern 2 Reservoire für kaltes Wasser an-
gebracht denken (Vitra v V, X, 1.) Die Reservoire waren vielleicht wie
ein in Saintes in Frankreich gefundenes bei Caumont, Abecedaire (ere
gallo-roraaine S. 167) beschriebenes Reservoir unterpfeilert und mit
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Das Römerbad in Rückingen bei Hanau. 355
kleinen Feuerungen zum Vorwärmen und namentlich um die Behälter im
Winter vor dem Einfrieren zu schützen, versehen.
Mehr als in Pompeji sind dem deutschen Klima entsprechend die
Heizanlagen entwickelt. Das caldarium empfing seine warme Luft von
der Kesselfeuerung aus, welche von einem zwischen den Reservoiren
belegenen praefumium (p.) aus geheizt wurde. Ein zweites auch
bei der Ausgrabung als solches erkanntes praefumium (p. 1) diente
zum Heizen des tepidarium und frigidarinm. Von einem dritten prae-
fumium (p. 2) aus wurde die «Feuerung des apodyterium bedient.
Besonders merkwürdig ist der Anbau am tepidarium (VII). Die
Tepidarien der pompejanischen Thermen zeigen nichts dergleichen, da-
gegen giebt vielleicht die Stelle des Vitruv V, X, 5, wo von der
Anlage der Schwitzbäder die Rede ist, über seine einstige Bestimmung
Auskunft. Nach Vitruv müssen die Schwitzbäder mit dem lauen Bad
in Verbindung stehen, sie sollen so breit sein, als sie in der Höhe bis
zum Scheitel der halbkreisförmigen Wölbung messen. In der Mitte
dieser Wölbung befinde sich eine Lichtöffnung, von welcher an Metall-
ketten eine metallene Scheibe herabhängt, durch deren Zurückziehen und
Herablassen der Hitzegrad des Schwitzbades bestimmt werden kann.
Der Raum Vir hat die geforderte Verbindung mit dem tepidarium,
auch seine Lage unmittelbar über dem Ofen spricht für den ver-
muteten Zweck.
In der halbrunden Nische des caldarium wird man sich wie in
Pompeji das labrum, in dem Anbau gegenüber in den Boden vertieft
und mit Sitzstufen ringsum versehen das warme Bad denken müssen;
in gleicher Einrichtung in den Nischen des tepidarium und frigidarinm
die lauen und kalten Bäder.
Zur Versorgung der Bäder mit kaltem Wasser führte ein bei der
Ausgrabung des Gebäudes aufgefundener Kanal q bis unter den nicht
unterpfeilerten Teil des Auskleidezimmers. Von hier aus wird das
Wasser durch bleierne oder thönerne Verteilungsröhren nach den Bädern
geleitet worden sein.
Wie bereits bemerkt, ist die Form der Säle augenscheinlich für
gewölbte Decken berechnet. Die halbrunden Nischen waren mit Halb-
kuppeln, die anschliessenden Räume mit halbkreisförmigen Tonnen so
überdeckt, wie es die Thermen in Pompeji veranschaulichen. Nimmt
man letztgenannte Anlage zum Vorbild, so lässt sich das Gewölbesystem
des Bauwerks mit Sicherheit reconstruieren, da alle hierzu nötigen
Mas^e aus dem Grundriss hervorgehen.
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356 • & v - Rössler
Für die übrigen Teile des Aufbaues sind die Gewölbe bestimmend;
man kann also ein wenigstens der Hauptsache nach richtiges Bild der
Gesamtanlage wiedergewinnen. In einem für die Gesamterscheinung
allerdings sehr wesentlichen Punkt wird man vou dem pompejanischen
Vorbild abgehen müssen.
Die pompejanischen Thermen, wenigstens die sogenannten älteren
Thermen, haben nämlich keine Dächer, sondern ihre Gewölbe sind in
der Weise der Gewölbebauten des Orients übermauert, so dass eine
begehbare Plattform entsteht, aus der nur die Kuppel des frigidarhtm
etwas hervorragt. Da die Römer zunächst italische Baugewohnheiten
nach dem Norden übertrugen, ist eine ähnliche Anordnung keineswegs
ausgeschlossen und es zeigen in der That einzelne der unserer Anlage
verwandten Grundrisse eine auffallend geringe Rücksichtnahme auf
bequem herstellbare Dachformen, (namentlich die Anlage anf der Saal-
burg, siehe v. Cohausen, d. röm. Grenzwall, Taf. VII). Die Schwierigkeit,
derartig flach abgedeckte Gewölbe im Winter auf die Dauer wasserdicht
zu halten, musste notwendig dahin führen, sie durch Dächer wirksam
zu schützen. Der Grundriss der Anlage bei Rückingen ist so disponiert,
dass sich einfache Dachformen ergeben, auch weisen zahlreiche Bruch-
stücke von Platt- und Hohlziegeln, die zwischen den Trümmern des
Bauwerks liegen, direkt auf das Dach und seine Eindeckung hin.
Aus der verschiedenen Höhenlage der Gewölbescheitel ergiebt sich
von selbst eine Gruppierung des Aufbaues in der Weise, dass die Dächer
der grossen Halbrunde mit dem Dach des Hauptkörpers in gleicher
Höhe liegen, während die kleineren und darum niedrigeren Anbauten
mit ihren Dächern an die Wand des Mittelbaues anlehnen.
Nach den entwickelten Gesichtspunkten sind die Ansichten und
Durchschnitte Fig. 4 bis 10 entworfen. Die Beleuchtung der grossen
Säle ist wie in Pompeji durch hochgelegene Fenster bewirkt. Von daher
ist auch die Construktion der Gewölbewiderlager der grossen Säle ent-
nommen, welche aus den Durchschnitten Fig. 4 und 8 ersichtlich ist.
Auf starken Steinplatten sind niedrige, durch einen Architrav verbundene
Pfeiler, deren Stirnen in Pompeji mit Atlanten dekoriert sind, zur Auf-
nahme des Gewölbes ausgekragt. Nach Overbeck, Pompeji 3. Aufl.
S. 183 dienten die entstehenden Nischen um die Kleider der Badenden
aufzubewahren. Die eigentliche Bedeutung der Anordnung scheint in
konstruktiven Rücksichten zu suchen zu sein. Durch ein Auskragen der
Widerlager wird zunächst die Spannweite des Gewölbes etwas verringert,
namentlich aber, und das ist wichtiger, wurde bewirkt, dass die Linie,
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Das Römerbad in Rückingen bei Hanau. 357
nach welcher sich der Druck im Gewölbe fortpflanzt, die sogenannte
Drocklinie innerhalb vom Widerlagskörper bleibt and damit eine Haupt-
bediDgnng für die Stabilität des Gewölbes erfüllt. Ober den Scheide-
mauern, wo der Druck der Gewölbe von beiden Seiten wirkt und sich
aufhebt, wurde durch die Auskragung eine breite Sohle für die Gewölbe-
hintermauerung (abg. Fig. 8) gewonnen und dadurch einer dem Ge-
wölbe schädlichen Keilwirkung dieses Mauerteils vorgebeugt.
Mit Hülfe solcher Construjctioncn konnte man schwere Steingewölbe
zwischen verhältnismässig schwache Widerlager spannen. Das Gewölbe
über IV hat 7,4 m Spannweite und 1,1 m, also etwa l h dieser Spann-
weite zur Mauerstärke. Die pompejanischen Thermen zeigen ähnliche
Verhältnisse.
•^Sö€~«
Inschriften von Waldfischbach.
Von Prof. K. Zangemeister in Heidelberg.
Auf der Heideisburg bei Waldfischbach (nördl. von Pirmasenz) 1 )
hat Mehlis i. J. 1883 eine Anzahl römischer Grabdenkmäler entdeckt
und sich dadurch gewiss ein dankbarlichst anzuerkennendes Verdienst
erworben. Die Inschriften erheben über allen Zweifel, dass an der
Fundstelle oder, falls die Steine verschleppt sein sollten, in der Nähe
derselben sich eine augenscheinlich nicht ganz unbedeutende römische
Ansiedelung befand, von deren Existenz man bis dahin keine Kunde
gehabt hatte. Und darin beruht der Hauptwert dieser Denkmäler, we-
niger in dem Inhalte der Inschriften, da dieselben wesentlich nur aus
Namen bestehen. Ich würde daher die von Mehlis wiederholt 2 ), wenn
auch nicht korrekt, veröffentlichten Text« nicht jetzt noch einmal ab-
drucken, wenn ich nicht von der Redaktion dieser Zeitschrift darum
gebeten worden wäre und nicht Mehlis selbst in den Bonner Jahr-
büchern 76 S. 229 (= Corr.-B. Ges.-Ver. S. 82 = Mitteil. XII S. 69
= Anthropol. C.-B. S. 29) 3 ), 77 S. 63 u. 80 in einer Weise meiner
J ) Ungefähr 4 geogr. Meilen von dem westlichen Rande des Rhein-
thals entfernt.
») Z. B. Strassburger Post 13. Oktober 1883, II; Corresp.-Blatt des
Ges.- Vereins 1883 S. 81 f.; Pfalz. Museum 1884, 1 u. 2; Bonner Jahrb. 76
(1883) S. 227 ff. und 77 (1884) S. 61 ff. mit Taf. V— VII; Anthropol. Corresp.-
Blatt 1884, S. 27; Mitteilungen des hist. Vereins der Pfalz XII (1884) S. 65 ff.
■) Mehlis sagt : „Mit Hilfe von Prof. Zangemeister zu Heidelberg lesen
wir : Marini Januarü et Vetidonnetae filiis Tertia Sciti filia natis vwa pomif'»
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358 K- Zangemeister
Hilfe gedacht hätte, dass ich für seine fehlerhaften Lesungen und
Erklärungen mit verantwortlich gemacht werden kann. Meine persön-
liche „Hilfe" hierbei hat indes, um dies hier gleich auszusprechen,
lediglich darin bestanden, dass ich ihm für den Schluss der Inschrift
Marini lanwxri u. s. w. die für jeden Epigraphiker auf der Hand
liegende Erklärung viva p(osuit) angab, während er die Buchstaben VA
hatte v(ixti) a(nnos) auflösen wollen. Ausdrücklich habe ich noch
betont, dass ich weitere Vermutungen, auf Grund seiner Abschriften
nicht wagte und mindestens erst Papierabklatsche zur Verfügung haben
müsste ; die Einsendung derselben ist aber nicht erfolgt. Übrigens macht
die Entzifferung und Deutung der Inschriften allerdings hier und da
Schwierigkeit, und es ist daher leicbt erklärlich, wenn Mehlis nicht
immer das Richtige getroffen hat.
Die Inschriften sind von mir in dem Museum zu Speier, welchem
sie einverleibt sind, untersucht worden und lauten nach meinen Ab-
schriften also:
1. M * R I X I • I A N V
ARIELVETI-DO
NNETIFILIS-
TERTI A-SCITI
FIL NATIS VI
VA ?
Das 2., 3. u. 4. a haben die eigentümliche Form j\, welche im
Texte nicht wiedergegeben werden konnte; die beiden a zu Anfang von
Z. 1 und in Z. 5 sind oben, bezw. unten beschädigt und können des-
halb die gleiche Form gehabt haben. — Die n sind schlecht geformt:
bei dem 1., 4. und 5. ist der dritte Strich, bei den zwei übrigen so-
wohl der erste als auch der dritte Strich nicht senkrecht, sondern oben
nach rechts geneigt. — Der Horizontalstrich der t ist sehr kurz. —
In der 6. Zeile ist die Mitte des P durch ein Loch zerstört, dieser
Buchstabe ist indessen völlig sicher.
Zu erklären wird sein : Marini, Ianuari(i), (H)elveti(i) — Bonneti
fili(i)s — Tertia Sciti fil(ia) natis viva p(osuit). Die Namen der drei
Verstorbenen Marinus, lanuarius und Helvetius, der Söhne des Donnetus,
welchen ihre Mutter Tertia, Tochter des Scitus, dieses Denkmal gesetzt
hat, sollten dem filiis entsprechend im Dativ stehen oder es hätte
/Worum statt filiis gesetzt werden müssen. Derartige Redaktionsfehler
gehören aber in Grabinschriften keineswegs zu den Seltenheiten. Ein
bei dem Genetiv vorschwebender Dativ wie dis Manibus, memoriae
oder dgl. konnte leicht zu dem Dativ in dem appositiven filiis verfuhren.
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Inschriften von Waldfischbach. 359
Der Name Donnetus scheint sonst nicht vorzukommen; auch
A. Holder, welcher sich eine Sammlung gallischer und germanischer
Eigennamen angelegt und mir aus derselben einige der nachstehenden
Nachweisungen gütigst mitgeteilt hat, kennt kein anderes Beispiel. Ver-
glichen werden können : Bonntts Corp. III und V, Donnius u. Donneius
(oder Dotmeus) Herzog, Gallia Narb. n. 359 = Corp. XII n. 647,
Donnedo Corp. V und Donnaucus Corp. VH. — Der Name Scitus
findet sich z. B. im Corp. V mehrere Male.
2. SIINN^IIINDV
d. h. Sennae Indu — Das im Texte nicht genau wiederge-
gebene a hat im Original einen gelösten Mittelstrich, welcher dem
Aufstrich parallel läuft. Die untere Hälfte desselben ist beschädigt.
— Eine Interpunktion ist hinter Sennae nicht vorhanden. Von der
2. Z. sind nur zwei Fragmente übrig : erstens zu Anfang die Spitze einer
Hasta (denn es scheint dies keine zufällige Vertiefung zu sein und es
würde also der 1. Buchstabe kein T gewesen sein können); zweitens
unter dem e (TL) der oberste Teil eines oder Q.
Der männliche Name Senna findet sich z. B. Corp. V 5928 und
Bramb. 825, HI Z. 10.
3. CATONIOC^
TVLLINO • M • F
ET VXSORI//////
•H- -P-///////7/
Catonio Catnllino M. [f.] et uxsori [einst] h(eres) p(osuit) — oder
h(eres) p(omndum) [c(uravit)].
Die beiden a wie in Inschrift 2 ; die Querstriche der l sind nicht
horizontal, sondern nach unten geneigt — Zu Ende der 2. Z. ist der untere
Horizontalstrich des F unsicher. Die Nennung des Vaters hinter dem
Cognomen ist unrömisch, aber in Provinzialinschriften nicht unerhört.
— Z. 3 hinter uxsori existiert eine Vertiefung, wie der oberste Teil
eines E oder S, sie kann aber auch zufällig sein. Wenn hier über-
haupt etwas gestanden hat (was an sich nicht nötig ist anzunehmen),
so lässt sich an Eius denken. — Ob die 3. Z. mit -P* schloss oder
noch ein *C* folgte, lässt sich nicht entscheiden.
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360 K- Zangemeister
i
4. A M M N
dr a rro_
VTS FTTT\ T
Ammoni Drapponis f[ü(io)]
Z. 1 ist der Schiassstrich des N Dicht, wie es bei einer solchen
Ligatur in der Regel geschieht, nach oben verlängert, sondern der Stein-
metz hat ein kleines I abgesondert darüber gesetzt. — Z. 3 zu Ende
steht nicht 1 der Rest eines A, vielmehr ist nach fil zu vermuten: IV
oder LV.
Der Name Amman findet sich im Corp. II und III. Drappo ist
nicht nachzuweisen, aber Drapon kommt auf einem Luxemburger
Töpferstempel vor (Fröhner 1013 = Schürmans 2020); vgl. Drappus
(ebendaselbst 1015 fg. = 2021 fg.) und Drappes bei Hirtius b. Gall.
VIII 30 ff. *).
5. ~iT7Tv~ii'v'
niiiTpvs
Tri- dsp
Couruni et Pustri d(e) s(uo) p(osuit) oder p(osuerunt).
Die Zeilen stehen je auf einer vorgezogenen Linie. Die Striche.
der Buchstaben sind, wie auch sonst bei späten Inschriften, nicht keil-
förmig, sondern 1 parallel vertieft. Die Buchstaben der 1. Zeile sind
grösser als die der übrigen. Die t haben sehr kurze Querstriche.
Beide Namen, deren Lesung übrigens unzweifelhaft ist, kommen,
wie es scheint, sonst nicht vor.
Courunus und Puster oder Pustrus (denn so werden die Nominative
wohl gelautet haben) sind vielleicht als die Verstorbenen anzunehmen
und die Genetive als abhängig z. B. von einem memoriae zu denken.
Die Inschrift begann etwa mit der Nennung der Person oder der Per-
sonen, welche das Grabdenkmal gesetzt haben. Es bedarf kaum einer
Erwähnung, dass die Formel dt suo posuit sich auch sonst in Grab-
inschriften findet, z. B. Bramb. 951 und 1079.
6. mlT vITITa c7l lv sXri>7/T/ )
FILIA FILIEORVMFEC Eh;
Die Buchstaben der ersten Zeile sind höher als die der zweiten.
') Bei Orosius VI, 11 § 20 ist der Name dieses Mannes in Drapies
verderbt.
Jb/VJ<
Inschriften von Waldfischbach. 361
Die Horizontallinie der l ist sehr kurz; in dem a zweigt sich von
dem Anfang des Querstriches ein senkrechter Strich nach unten ab ; vgl.
oben Nr. 1.
Z. 1 nach DA kann sowohl C als G gestanden haben; da weder
Bacillus noch Dagillus sonst vorkommt, so ist keine Entscheidung mög-
lich. — Der letzte Buchstabe der 1. Z. scheint eher N als M gewesen
zu sein. — Zu Anfang der 2. Zeile steht sicherlich nicht filiae, sondern
filia; so lautete meine Abschrift, und von Herrn Dr. Harster wird mir
auf Befragen diese Lesung noch ausdrücklich bestätigt.
filius DafcJUlus — oder Da [g] Mus — Se filia.
FUi(i) eorum fecerfuntj.
Eine sichere Erklärung des Fragmentes ist nicht wohl möglich.
Vermutlich stand in der Ober filius fehlenden Zeile der Vor- und
Gentilname (oder nur der Gentilname) des Dacillus oder Dagillus und
darauf der Name seines Vaters ; dann folgte der Name der Se
und derjenige ihres Vaters. Die (nicht genannten) Kinder dieser Beiden
haben das Denkmal gesetzt.
7. riA^^ VQ roTTTNI
. . . ciannus (die ersten 2 Buchstaben können auch g, bezw. I
gewesen sein) Co... ni, vielleicht Coflljini, in welchem Falle die Quer-
striche der l sehr kurz gewesen sein würden.
Dies Fragment ist nicht mit dem Nr. 6 zu verbinden; die Zu-
sammengehörigkeit beider Stücke ist mindestens sehr zweifelhaft.
8. ~ ^~ÖT 1 1 k I 'ITC ' Ö¥l VGi
rn i v s h d r R v
UJlUU!JJLUU!JJjJ!lJ
Dieses Bruchstück eines Grabdenkmales ist als Baustein zuge-
hauen worden und infolge davon ist die Inschrift von eingepickten
Löchern und senkrechten Linien durchzogen, so dass kein Buchstabe
unversehrt geblieben ist. In der 1. Zeile ist noch coniugi (das kleine i
steht innerhalb des g) und zu Anfang der 2. Z. vielleicht filius (mit
kursivem / = Corp. IV tab. I Col. IV 4) zu erkennen ; die Lesung des
Übrigen bleibt völlig unsicher. — Die obere Fläche des Quaders ist
ziemlich regelmässig behauen, dies ist aber offenbar erst geschehen bei
der späteren Verwendung desselben; defekt ist diese Seite ebenso wie
die untere. Auf dem Rande links und rechts sind noch Spuren von
Verzierungen vorhanden.
Westd. Zeitichr. t Gösch, u. Kunst. IV, IV. 26
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362 K. Zangemeister
Sämtliche Denkmale bestehen aus rotem Sandstein. Schon dieser
Umstand macht es wahrscheinlich, dass dieselben einer späteren Zeit
angehören, denn ich habe beobachtet, dass man in dem Gebiete des
Buntsandsteines in den ersten beiden Jahrhunderten zwar nicht ausschliess-
lich, aber doch vorwiegend den besseren gelben oder grauen Sandstein
verwendet hat. Auch die Schrift weist etwa auf das 3. Jahrhundert hin.
Die einzige Person mit Gentilicium und Cognomen ist Catm'ms
Catullinus M. /. Die übrigen führen nach peregriner Sitte nur einen
Namen, welchem sie den des Vaters beifügen. Dieses aus einem Cog-
nomen abgeleitete Gentilicium weist ebenfalls auf spätere Zeit hin. Das
einzige bei Brambach vorkommende Beispiel desselben (Nr. 231) ge-
hört, wie es scheint, in das Jahr 230.
Eine von Metz (dem oppidum Divodunm, Vorort der civiias
Mediomatricorum) nach Speier {Noniamagus, Vorort der civüas Nemitum),
gezogene gerade Linie lässt die Fundstelle nur sehr wenig nördlich;
wir dürfen vielleicht vermuten, dass hier eine Strasse von Metz nach
Speier vorbeizog, welche übrigens weder in den Itinerarien vorkommt,
noch bis jetzt aus Resten nachgewiesen ist 1 ).
Die Grenze zwischen der Belgica und Germania superior, welche
das Gebiet der Treveri und Mediomatrici von dem der Vangiones und
Nemetes schied, lief vermutlich durch diese Gegend, die Wasserscheide
zwischen Rhein und Mosel, von Norden nach Süden. Ob aber diese
römische Ansiedelung dem Gebiete der Nemetes, Mediomatrici oder
Treveri angehörte, lässt sich gerade deshalb nicht entscheiden, weil
die Grenze zwischen diesen drei civitates wahrscheinlich nicht sehr weit
von dieser Fundstätte lief, aber nicht genau bestimmbar ist. Schwer-
lich kann hierbei übrigens noch die civüas Trübocorum konkurrieren.
Ihre Nordgrenze kennen wir zwar nicht, aber andererseits ist auch
kein nördlicherer Punkt von derselben bekannt als Niederbronn 2 ) und
') Ob die von Aug. Heintz in seinem verdienstlichen Buche „Die
Bayerische Pfalz unter den Römern" 1865 S. 80, 88 und auf der Karte hier
angegebenen Strassen römisch sind, ist keineswegs sicher. Heintz (welchem
die arch. Karte von Mehlis v. J. 1884 folgt) nimmt dies nur aus dem Grunde
an, weil diese (nicht modernen) Strassen die Namen „Hauptstrasse" oder
„Hundsstrasse", bezw. „Gauwes"- oder „Gaustrasse" führen,
*) Die Inschrift der Wasenburg bei Niederbronn (Brambach Nr. 1842)
habe ich neuerdings selbst untersucht. In der 4. Z. steht deutlich C • T, wie
schon der erste Herausgeber Speckle las, nicht C • F. Zu erklären sind diese
Buchstaben, wie ich bereits in den Bonn. Jahrb. 76 (1883) S. 227 bemerkt
habe, cicis Tribocus, und schon die Abkürzung spricht dafür, dass die In-
schrift innerhalb des Territoriums der Triboci gewidmet wurde.
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Inschriften von Waldfischbacli. 363
Kauffenheim (südlich bei Selz) *), uad bis zur Entdeckung eines ent-
gegenstehenden Zeugnisses ist vorläufig als die wahrscheinlichste An-
nahme die zu betrachten, dass der Selzbach 2 ), die alte Grenze des
Speier- und Hagenauer Gaues, auch einst die Triboci von den Ne-
metes schied.
Nachtrag.
Im vergangenen Sommer habe ich mit den Herren Dr. Harster
aus Speier und Direktor Dr. Hettner die Heideisburg besucht. Von
Resten einer mittelalterlichen Burg, zu deren Bau diese Inschriften-
steine verwendet worden wären, haben wir nichts finden können. Auch
ist es nicht wahrscheinlich, dass sie von dem tiefem Thale herauf ver-
schleppt worden sind, da selbst jetzt noch dort oben an Steinen kein
Mangel ist. Andererseits lässt sich durch blosse Betrachtung der Fund-
stätte nicht feststellen, ob sie an ihrer ursprünglichen Stelle lagen oder
(was allerdings vorläufig das Wahrscheinlichere ist) hierher aus der
Nähe zusammengetragen worden sind, etwa zu Verteidigungszwecken.
Auch noch andere und für die Altertumsforschung recht wichtige Fragen
stellt dieses interessante Plateau mit seinen gewaltigen Mauern, welche
dasselbe an allen nicht schon durch schroffen Fels genügend gedeckten
Stellen umziehen, seinen beiden Eingängen und der grossen Cisterne.
War es ein befestigter Vicus oder nur ein Refugium für die Zeit der
Gefahr? Aus welcher Zeit stammt die ursprüngliche Anlage? Schon
aas vorrömischer Zeit oder etwa erst aus den Stürmen der Völker-
wanderung? Die Lösung dieser principiell wichtigen und anderer, auf
Einzelheiten bezüglicher Fragen ist aber ohne eingehendere Nachgra-
bungen nicht möglich ; denn die von . Mehlis vorgenommene Ausgrabung
hat sich, abgesehen von einer Untersuchung des westlichen Walles,
auf das (immerhin ja dankenswerte) Herausholen der ziemlich offen
daliegenden Denksteine beschränkt. Der historische Verein der Pfalz in
Speier würde sich daher ein grosses Verdienst erwerben, wenn er sich
dieser dankbaren Aufgabe widmete und das Terrain sowohl des
Plateaus als auch, behufs Auffindung der Strasse, der nächsten Um-
gebung genau durchforschte. Es würde dies in unserer Gegend die
erste derartige uralte Befestigung sein, deren Anlage näher bekannt
*) Der Meilenstein Bramb. 1953; vgl. Morlet, Bull. Als. IV, 1 p. 83.
*) Vgl. die sehr dankenswerte Arbeit von A. Schricker, älteste Grenzen
und Gaue im Elsass. (Strassburger Studien II 4, 1884).
26*
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364 K Zangemeister
würde, und um so mehr würde sich der Pßdzer Verein den Dank der
wissenschaftlichen Welt verdienen.
[Den im Wd. Korr. DI, 141 über die Heideisburg und ihre Denk-
mäler von mir vorgetragenen Bemerkungen möchte ich, nachdem ich im ver
gangenen August Fundstätte und Fundstücke besichtigt habe, bei dieser Ge-
legenheit Einiges hinzufügen. Das Westthor, welches wegen seiner verhältnis-
mässig noch guten Erhaltung den interessantesten Teil der Anlage bildet,
verdient sorgfältig aufgenommen und sorgfältig erhalten zu werden. Die
Angabe von Mehlis (Bonn. Jahrb. 77, S. 65, es bestehe aus 'gestossenen, nicht
behauenen Sandsteinquadern', ist irrtümlich, was berichtigt werden muss, weil
diese Angabe gegen den röm. Ursprung dieses Bauwerkes Zweifel erregen könnte.
Die Zweispitzhiebe sind noch heute vollkommen deutlich. — Auch die Reste
am östlichen Eingang, welche an der rechten Felswand in vier runden, an
der linken in zwei viereckigen und zwei dazwischen liegenden runden Löchern
mit kanalartigen, zum Einschieben der Verschliessstangen bestimmten Öff-
nungen bestehen, verdienen eine Aufnahme. Bezüglich der im Norden am
Schutthügel vorgenommenen Ausgrabungen sollte Mehlis einen ganz detail-
lierten, von Zeichnungen begleiteten Bericht nachliefern, welcher Aufschluss
darüber giebt, in welcher Lage die am Nordrande des Turmes entdeckten
Monumente sich befanden, worin die Beweise für das hier angenommene Thor
und die Brücke liegen, ob die vielen aufgefundenen Mörtelreste als Reste
des aufgehenden Mauerwerkes anzusehen sind und ob vermutet wird, dass die
Quaderverkleidung einst rings um den Schuttkegel führte. Aus dem mitge-
teilten Material vermag ich nicht einen befriedigenden Schluss zu ziehen.
Wenn, wie ich mit Mehlis glaube, hier ein Turm lag, für welchen die
römischen Monumente den Panzer bildeten, so ist das an der Nordseite be-
findliche Thor schwer erklärlich, weil, wie schon der Schuttkegel beweist,
der Thurm in seinem unteren Teile nicht hohl war und überhaupt die Lage
eines Thores an dieser Stelle sehr auffallig wäre. — Mehlis betrachtet selbst
(S. 66) seine Ausgrabungen als nicht beendet; möge die Ausschachtung der
Cisterne und die Nachsuchung nach Gebäulichkeiten vom historischen Verein
der Pfalz ja nicht unterlassen werden ; gerade der Umstand, dass die Heidels-
burg in ihrer praehistorischen Anlage zu den kleineren Befestigungen dieser
Art gehört, erleichtert die Auffindung der praehistorischen Wohnstätten und
Fundstücke.
Bezüglich der Sculpturen ist im Allgemeinen zu bemerken, dass sich
die Vermutung, die am Halse der Männer befindlichen Wulste seien nicht
Torques, sondern breite Säume der Gewänder, bestätigt hat. Der Wulst an der
Figur VI, 5 ist nicht so gross und bei dieser Figur wie bei Taf. VI, 3 nicht
so gleichmässig gewunden (was an gallische Goldringe erinnerte), wie die
Zeichnungen es darstellen. Bei der Figur VII, 6 befindet sich der Wulst
am Untergewand. — Im Einzelnen geben die Zeichnungen manches falsch
wieder, was übrigens nicht Schuld des Hrn. Professor Schubart ist, sondern
des archäologischen Herausgebers, der, nicht unterstützt durch Kenntnis ähn-
licher Monumente, eine Erklärung für die undeutlichen und verschwommenen
Linien der Waldfischbacher Sculpturen nicht fand. Taf. VI, 1 ist Deckel
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Inschriften von Waldfischbach. 365
einer Aschenkiste. — Auf Taf. VI, 2 u. 3 tragt der Mann keine Chlamys
über der rechten Schulter, sondern ist ganz in das Sagum eingehüllt, dessen
charakteristische Ärmel beide erhalten sind. Das Beil hat nicht die geringste
Ähnlichkeit mit einer Francisca. Von der rechten Hand sind noch deutliche
Spuren erhalten. Die Frau trägt eine Perrücke aus zwei Reihen Löckchen,
eine gegürtete lange Tunica und hierüber einen Überwurf (Sagum?), in der
rechten Hand hält sie einen langgestreckten Gegenstand, in der linken ein
Henkelkörbchen. Die beiden Schmalseiten, wie die Rückseite des Monumentes
sind nicht sculpiert, sondern rauh behauen. — Taf. VI, 4. Die Frau trägt
gewelltes Haar, darüber eine Haube, deren zwei Bänder auf die Schultern
herabfallen. — Taf. VII, 5 u. 6. Das Beil des Mannes ist kürzer und gerad-
linig. Die Frau trägt eine Haube mit breiten auf die Schultern herabfallen-
den Bändern, ausserdem liegt eine kurze Locke rechts neben dem Hals,
wahrend eine lange neben der linken Haubenschleife sichtbar wird. Voll-
kommen missverstanden ist das Jüngelchen im Cucullus, welches sich auf einer
der Schmalseiten des eben besprochenen Monumentes befindet und Taf. VII, 1
abgebildet ist. Der Kopf ist weit mehr nach der linken Schulter geneigt
und ruht auf der erhobenen linken Hand. Auf Taf. VII, 3 ist das Altärchen
weniger breit. Das auf S. 76 auf den Kopf gestellte Cliche" stellt den Ab-
schluss einer Nische dar. — Das angeblich turmartige Bauwerk auf S. 77
ist ein Haus mit schrägem Dach; die linke Seitenwand desselben Steines zeigt
nicht vier, sondern fünf Gegenstände : einen Eimer, eine einhenklige Flasche,
einen kleinen kugelförmigen zerstörten Gegenstand, einen bauchigen einhenk-
ligen Krug und eine ovale Schale mit verzierten Enden. — Hettner].
Juppitersäulen.
Von Museumsdirector F. Hettner in Trier.
In dem wegen seines vorzüglichen Sandsteins weit bekannten
Dörfchen Udelfangen bei Trier wurde in den ersten Monaten dieses
Jahres ein altes Kapellchen abgerissen, welches am Abhänge eines
Höhenzuges etwas höher als die Häuser des Dorfes lag. Ende Februar
stiess man inmitten des Mauerwerkes des Altars auf eine römische
Viergötterara *).
Die Höhe derselben beträgt im Ganzen 105 cm. Von diesen fallen
95 cm auf den im Grundriss quadratischen Teil, bestehend aus der
Basis, den Bildflächen und dem Gesims, während die übrigen 10 cm
die Höhe eines über dem Gesims liegenden achteckigen Sockels bilden.
*) Sie liegt noch heute, Wetter und Kinderhänden ausgesetzt, neben
der nntcrdess neu erbauten Kapelle. Eine Erwerbung für das Museum
scheiterte bis jetzt an dem geforderten Preis von 500 Mark.
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366 F. Hettner
Die Breite der Ära beträgt an der Basis 75 cm, an der Bildfläche
51 cm, am Gesims 60 cm, am grössten Durchmesser des achteckigen
Sockels 49 cm. Auf der Unterseite der Basis befindet sich ein Zapfen-
loch, während ein solches auf der Oberseite des Sockels fehlt. Mörtel-
reste sind hier erhalten, scheinen aber nicht römischen Ursprungs zu sein.
Basis und Gesims sind mit einem schlechten Akanthus, der
Sockel mit einer Inschrift, die vier Bildflächen mit Götterfiguren in
Relief versehen. Zählt man die Götter in der Reihenfolge auf, die der
Lauf der Inschrift bezeichnet, so sind es Minerva, Ceres, Mercur und
Hercules.
Minerva steht etwas nach rechts gewendet, mit gegürtetem
Chiton und einem Umschlagetuch bekleidet; letzteres bedeckt "den" Unter-
körper, das Ende ist über den linken Oberarm geschlagen und hängt
längs der linken Seite des Körpers herab. Auf dem Kopf der Helm.
Mit der erhobenen Linken hält sie den Speer, mit der gesenkten Rechten
den auf dem Boden aufgestellten Schild.
Ceres ist etwas nach links gewendet. Ihr Kopf ist mit einem
Tuch bedeckt, dessen Enden auf beide Schultern herabfallen. Sie ist
gleichfalls mit einem gegürteten Chiton und einem in gleicher Weise
umgelegten Mantel bekleidet. Die erhobene Linke hält das Scepter, die
Rechte eine Fackel. Neben ihrem rechten Fuss steht ein Thymiaterion,
auf welchem ein Feuer flackert; neben ihrem linken Fuss sitzt ein
Vogel, der am meisten einer Krähe oder einem Raben gleicht, vielleicht
aber auch eine Taube darstellen soll.
Mercur ist etwas nach links gewendet. Um den linken Arm
ist die Chlamys geschlungen, der Arm selbst wird grösstenteils durch
den Caduceus bedeckt, welchen die Hand gefasst hält. Auf der vorge-
streckten rechten Hand trägt er den Beutel. Neben seinem rechten
Fuss der Hahn, neben seinem linken ein vierfüssiges Tier, dessen Vorder-
körper zerstört ist: der Widder oder Bock.
Hercules steht etwas nach rechts. Wie bei Mercur die Chlamys.
ist bei ihm um den linken Arm das Löwenfell geschlungen. Mit der
gesenkten rechten Hand hält er die Keule, die auf eine Kugel auf-
gestützt ist.
Die Reliefs von Minerva und Mercur bieten nichts Auffälliges.
Bei Hercules ist die am Boden liegende Kugel ungewöhnlich. Bei Ceres
ist der Vogel nicht häufig. Auf den Viergötteraltären sind lediglich aus
Symmetrie zum Adler des Juppiter, zum Pfau der Juno, zur Eule der
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Juppitersäulen. 367
Minerva, zum Hahn des Mercur auch manchen Göttern Vögel beigegeben,
denen ein derartiges Attribut sonst in bildlichen Darstellungen zu fehlen
pflegt. So finden wir mehrfach den Raben bei Apollo l ) und einen noch
nicht sicher gedeuteten Vogel bei Hercules 2 ), je einmal einen Adler bei
Mars 3 ), und einen nur halb erhaltenen Vogel bei Diana 4 ).
Ein Vogel bei Ceres findet sich ausser auf diesem Altar auch
auf einem Altar aus Dunzweiler im Speyerer Museum Nr. 65 und auf
den bei Wiltheim, Luciliburgensia Nr. 178 und 364 abgebildeten Reliefs;
auf den beiden letzten ist die Göttin eilend — Kora suchend — mit
der Fackel und der Schlange in den Händen dargestellt. Wiltheim
benennt p. 287 den Vogel Taube, indem er an die der Demeter Melaina
von Phigalia beigegebene Taube erinnert. Ob er Recht hat, möchte ich
bei dem schlechten Zustande der Reliefs, resp. der Zeichnungen und
dem Mangel anderweitiger Nachrichten der antiken Schriftsteller unbe-
antwortet lassen. Für Proserpina ist die Taube bezeugt (Preller, Griech.
Myth. I 8 S. 662, Matz-Duhn, antike Bildwerke Roms Nr. 3090 S. 322).
Wohl keine andere Gottheit ist auf den Viergötteraltären in so
mannigfachen Variationen dargestellt worden als Geres. — Mit Scepter
und Fackel wie der Udelfanger Altar zeigen sie eine von der Ahr
') a) auf einem Altar des Karlsruher Lapidarium, auf welchem ausser-
dem Hercules mit der Amazone, Minerva und Juno dargestellt
sind. Roter Sandstein, H. 1,22 m.
b) auf einem Altar in Mannheim aus "Godramstein. Haug hat in
seinem Kataloge der römischen Denksteine in Mannheim unter
Nr. 77 die betreffende Figur irrtümlich für einen Mercur erklärt,
in dem im dortigen Museum ausliegenden Exemplar aber den
Fehler bereits berichtigt.
c) auf einem Altar in Speyer. Apollo stützt sich mit dem linken
Arm auf die auf ein Postament aufgestellte Leyer; auf einem
links neben ihm stehenden hohen Sockel der Rabe; an den
anderen Seiten Juno, Minerva, Hercules.
«) a) Wiltheim, Luciliburg. Nr. 179, bespr. p. 192.
b) Wiltheim, Lucil. Nr. 472, Viergötteraltar in der Kirche zu Ethe,
besprochen p. 320.
c) Altar im Trierer Museum G. 37 unbekannten Fundortes.
An dem Trierer Altar lässt sich die Gattung des Vogels nicht be-
stimmen. Wiltheim nennt ihn, gestützt auf die Erwähnungen bei Athenacus
IX, 392 d und X, 411 f bald Wachtel, bald Moeve.
*) Auf einem Altar aus Iggelheim, Nr. 40 des Mannheimer Altertums-
vereins. Jäger im 1. Jahrb. des hist. Vereins der Pfalz S. 44 hielt den Vogel
für einen Specht.
«) Wiltheim Nr. 145 und p. 183.
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363 F. Hettner
stammende Ära des Trierer Museums (CIRh. 810) und eine aus Lorenz-
weiler (Wiltheim Nr. 399 und p. 301); auf beiden ist der Kopf yer-
schleiert und auf der ersten sicher, auf der zweiten wahrscheinlich mit
einer Stephane geziert. — Fackel und Schlange hält die Göttin, ausser
auf den schon erwähnten Altären Wiltheim 's 178 u. 364, auch auf einem
ebenda als Nr. 156 veröffentlichten und auf einem in der Luxemburger
Sammlung befindlichen Altar aus Amberloup (Publ. de la soc de
Luxembourg I Taf. 1; bespr. p. 26). Eine eilend dargestellte Ceres
auf einem Speyerer Altar 69 aus Eisenberg, deren linker Arm zerstört
ist, hält mit der rechten Hand zwei gewundene Schlangen ; freilich sind
deren Köpfe so auffallend breit, dass man an der Erklärung zweifeln
kann. Auch die von mir (Wd. Z. III. Tfl. 1) als Hygia gedeutete
Göttin des Theleyer Altars, welche in der rechten Hand eine im Zickzack,
aber gerade aufschiessende Schlange hält, wird vielmehr eine Ceres sein.
Eine Schale in der gesenkten Rechten, ein mit einer Schlange umwun-
denes oder schlangenförmig gebildetes Scepter in der Linken hält die
Göttin auf den zwei Speyerer Altären Nr. 65 und 168; und bei im
übrigen gleichartiger Bildung trägt sie einen Stab, der sich oben dolden-
artig erweitert und vermutlich als nicht brennende Fackel anzusehen ist,
auf dem Speyerer Altar 148 aus Niederwurzbach. — Zwei derartige
Fackeln, auf den Boden aufgestellt, von denen die eine mit einer Schlange
umwunden ist, hält eine verschleierte und matronal gebildete Ceres des
Mainzer Altars, Becker 21 ] ) in den Händen.
Während diese Figuren wohl mit ziemlicher Sicherheit auf Ceres
bezögen werden können, scheinen die folgenden als Proserpina bezeich-
net werden zu müssen: eine Göttin jugendlichen Aussehens mit Fackel
in der Rechten und Scepter in der Linken auf einem Welschbilliger
Altar des Trierer Museums ; ferner die im allgemeinen ähnlich gebildete
Figur des schönen Altars der vicani Mogontiacenses (Keller, im Nach-
trag zu Becker 22a), welche durchaus jugendlichen Aussehens auf dem
Kopf einen kleinen Kalathos trägt und bei anmutiger Faltung des Himatjpns
*) Becker hat diese Figur nicht benannt. Die von ihm als Fortuna mit
Füllhorn gedeutete Figur derselben Ära ist eine den Schild haltende Victoria.
Auf dem Schild stehen zweifellos einige Buchstaben ; bei sehr ungünstiger Be-
leuchtung glaubte ich VIc | AV^ | zu erkennen. — Die von mir für Ceres
gehaltene Figur ist so entschieden matronal, dass trotz der zwei Fackeln,
die sich sonst bei (-eres nicht finden (Overbeck, Demeter S. 514 u. Friedrichs-
Wolters, Bausteine Nr. 1132 S. 372), eine Deutung auf Proserpina nicht ge-
stattet scheint.
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Juppitersäulen. 369
in der Linken eine lange, scepterartige Fackel, in der Hechten eine kurze
Fackel hält. Anch auf dem Brötzinger Altar des Karlsruher Museums
(Froehner 23) wird neben Vulcan, Sol (nicht Mercur), Leda auf
der vierten Seite in der jugendlichen, mit Kalathos versehenen Göttin,
welche in der gesenkten Linken eine Schale hält, Proserpina zu er-
kennen sein. — Ein und dieselbe Seite eines bei Wiltheim als
Nr. 146 abgebildeten Altares zeigte vermutlich Ceres und Proserpina
neben einander stehend; die ganz erhaltene Figur mit den zwei kleinen
Schlangen war wohl Proserpina.
Auf dem achteckigen Sockel des Udelfanger Altars befindet sich,
wie schon bemerkt, eine Inschrift. Dieselbe ist auf sieben Seiten
folgendermassen verteilt :
CVM | COI//: | VM/// | //////T | ÄRA | POS | VIT |
Die achte Seite ist frei. Der Anfang, welcher den Namen des Gottes und
des Stifters, sowie den Hauptgegenstand der Widmung enthalten hat, war
an dem einst auf die Ära gestellten Stück angebracht. Der erhaltene
Teil giebt zunächst der Erwägung Raum, ob es cum columnis et ara
oder cum columtm gehiessen habe. Die Ergänzung des Plural ist schon
wegen der äusserlichen Beobachtung wenig wahrscheinlich, dass auf
allen übrigen Seiten des Sockels nur drei Buchstaben stehen ; man würde
die vier Buchstaben IS * ET vermutlich unter Benutzung der achten Seite
auf zwei Seiten verteilt haben. Der Plural ist nur bei Stiftung eines
Tempels oder einer Aedicula denkbar, aber bei einer solchen würde es
aram heissen müssen. Da sich cum sowohl auf columnlll wie auf ara
bezieht, gehören die Säule und die Ara zu einem und demselben
dritten Gegenstand; dies führt auf [signum] cum colunmfa ejt ara,
auf die Dedication eines Götterbildes, welches auf eine Säule gestellt
war, die einen Viergötteraltar zur Basis hatte.
Dass die Viergötteraltäre Basen für Götterbilder gewesen seien,
ist eine sehr glückliche Vermutung Haug's (vgl. Westd. Korr. III, 26).
Die Begründung steht freilich noch aus, sie wird in der von Haug. vor-
bereiteten ausführlichen Besprechung der Viergötteraltäre gegeben werden.
Schon Klein (Zeitschr. des Mainzer Altertumsvereins I S. 491) sprach
aus, dass wohl oft Juppiterstatuen auf diesen Altären stehen mochten.
Dieser Ausspruch muss verallgemeinert werden. Auf allen Vier-, resp.
Dreigötteraltären, welche nach der Inschrift Juppiter gewidmet sind,
sowie auf denjenigen, welche den Gott an der Basis nicht darstellen,
standen Juppiterstatuen. Mit Ausnahme der Juno Regina, die vielleicht
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370 F. Hettncr
gelegentlich dem Juppiter beigesellt war, waren andere Götter von der
Aufstellung auf diesen Altären ausgeschlossen. Den Beweis im einzelnen
trete ich nicht an, weil ihn Haug vermutlich schon vorbereitet hat.
Auch der Udelfanger Altar, auf dem Juppiter nicht dargestellt ist,
muss Juppiter dediciert gewesen sein; laut der Inschrift stand aber das
Götterbild nicht unmittelbar auf dem Altar, sondern auf einer Säule.
Derartig aufgebaute Monumente waren im Altertum in unseren
Gegenden nicht selten. Zu dem in Udelfangen gefundenen, welches
ich als Nr. 1 zähle, treten folgende hinzu:
2) Monument aus Kalkstein, bestehend aus Altar, Säule und
Juppiterstatue, gefunden 1880 in Mainz auf der Stadthausstrasse in den
Trümmern eines grossen römischen Gebäudes. Besprochen von J. Keller
in den Bonn. Jahrb. 70 S. 1 ff. (abgebildet daselbst Taf. I) und im
Nachtrag zum Becker'schen Katalog 4a. Jetzt im Museum. Der Altar
hat bei einer Höhe von 50 cm eine Breite und Tiefe von 31 l lt cm:
auf der Vorderseite die Inschrift I(ovi) o(ptimo) m(aximo) 3L P P
v. s. I l m> Unmittelbar auf dem Altar kann die Statue nicht ge-
standen haben, wie schon das Massverhältnis beider zu einander und
ferner ein grosser Eisenzapfen lehrt, welcher unmöglich mit Keller als
zur Befestigung eines Adlers bestimmt angesehen werden kann. Zwischen
Altar und Statue ist die gleichzeitig aufgefundene Säule — und ver-
mutlich unter dieselbe noch ein Sockel 1 ) — einzuschieben. Die Säule,
die mehrfach gebrochen und nicht ganz erhalten ist, hatte einschliess-
lich der Basis bei einem oberen Durchmesser von 18 cm etwa eine
Höhe von 1,40 m; sie ist mit Schuppen und auf der Vorderseite mit
den drei übereinander gestellten Bildern der Juno, der Minerva und des
Mercur geziert. Darüber gehört ein 20 cm hohes, mit Akanthus ge-
ziertes Kapital, dessen quadratische Platte 19 l /a cm Seite hat. Die
Oberfläche des Kapitals, wie die Unterseite der Säulenbasis (letztere hat
einen Dm. von 29 l /* cm) haben Zapfenlöcher, mit denen einerseits das
Bild, andererseits die Säule auf den Sockel, resp. auf die Ära befestigt
war. Das Götterbild hat eine hintere Sesselbreite von 20 cm, was
zur Dimension des Kapitals passt, während die nicht mehr erhaltene
•) Auch bei dem Udelfanger Monument wird zwischen Altar und Saide
über dem niedrigen Inschriftsockcl noch ein höherer Sockel vorhanden ge-
wesen sein. Die Säule kann schwerlich auf ihrer Unterlage ohne Zapfenloch
befestigt worden sein, ein solches fehlt aber auf der Oberseite der Ära.
Anderseits ist der vorhaudene Sockel viel niedriger als bei allen andern
Monumenten dieser Art.
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Juppiteraäul en! 371
Seitenausdehnung der Figur vermutlich über das Kapital hervorstand;
auf diese Weise wurden auch die Füsse des Gottes und der Adler
sichtbar.
3) Altar von Niederstotzingen , bespr. von Haug im Königr.
Württemberg S. 146 Nr. 9. Nach Haugs freundlicher Mitteilung wurde
derselbe in der Kirchhofsmauer eingemauert gefunden. Jetzt in Ulm.
Auf der Vorderseite die Inschrift: [i] o fmj et Iunanfi reg] aram T. Fl
Cufriof] et Bufrfia] Konnulla e . . . gut et columnfamj p(osuerunt)
l(ibentes) l(aeti) m(erüo). Auf dem Altar muss die in der Inschrift
erwähnte Säule gestanden haben. Zapfenlöcher derselben können nicht
konstatiert werden, da die Oberseite des jetzt einen Meter hohen Altares
verstümmelt ist, wie mir Herr Landesgerichtsrat Baziug mitteilt. Die
drei übrigen Seiten des Altars waren nieht verziert.
4) Mit Pinienblättern gezierte Säulentrommel (Dm. 37 cm) mit
Basis und einem unter derselben befindlichen warfeiförmigen, 46 cm
hohen Sockel. Jetzt im Lapidarium zu Karlsruhe (Froehner 43),
stammt aus Gengenbach, wo sie Schoepflin noch auf dem Kastelberg
sah und Alsatia illustr. I Taf. VII, 4 abbildete. Die seitdem ver-
stümmelte Inschrift (CIRh. 1681) las Schoepflin, im einzelnen wohl
fehlerhaft : I. o. m. Baibius Babiique filii sui
5) Zu Niederbronn sah Schoepflin das Fragment einer Säule mit
Basis und würfelförmigem Sockel. Auf letzterem las er die Inschrift
L o. m. August Üirsulu T AVC. Abgebildet Alsatia illustr. I Taf. VII, 8,
vgl. CIRh 1844.
6) „In monte Dononis dedicata olim Iovi epigraphe fuit votiva,
quam Theodoricus Ruinartus adhuc vidit. ego frustra quaesivi. In frag-
mento columnae ibi tum legebatur : 2. o. m. C. Lucullus [sie] Lepidinus
r. s. 7. *w," Schoepflin Als. illustr. I, p. 473.
7) Säule im Metzer Museum, gefunden 1868 vor der Citadelle.
Besprochen bei Lorrain, catalogue de la gal. archeol. nr. 90, und
Robert, epigr. de la Moselle I p. 39, abgeb. ebenda Taf. II, 2. —
Die Säule, welche aus Kalkstein besteht, hat eine Gesamthöbe von
1,59 cm, der Schaft ist in der Mitte durch ein Band geteilt (Umfang
an dieser Stelle 76 cm), die obere Hälfte ist mit fallenden, die untere
mit steigenden Pinienblättern geziert. Das Kapital ist auffallend niedrig
und hat eine Abacusseite von 30 cm. Am Sockel der Basis steht auf
zwei sich gegenüberliegenden Seiten I. o. m. Auf der Oberfläche des
Kapitals ein Zapfenloch. e Un autre trou visible sous la base semblerait
prouver que le petit monolithe etait scelle ä un sode\
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372 F. Hettner
8) Säulchen aas graugelbem Sandstein, im Museum zu Mainz,
unbekannten Fundortes und wie es scheint, noch nicht besprochen. Es
hat eine Gesamthöhe von 83 cm, von denen 54 cm auf den Schaft,
12 cm auf das flach gehaltene Kapital, der Rest auf die Basis fallen.
Der Schaft ladet in seiner unteren Hälfte weit aus, so dass das Ganze
einem Kegel gleicht. Auf der Vorderseite ist die untere Hälfte des
Schaftes zu einer oberhalb rechteckigen, nach unten in einen Halbkreis
auslaufenden Fläche geglättet, auf welcher in später und kleiner Schrift
folgende Inschrift steht:
Da alle Hasten starke Querstriche haben, ist in Z. 5
nicht sicher zu entscheiden, ob der 2. Buchstabe ein F
oder E ist ; ersteres scheint aber wahrscheinlicher. M • C * F
sind die Anfangsbuchstaben der drei Xamen. I weist aof
die gerade bei diesen Monumenten häufige Formel in suo,
wogegen das folgende S zu der Formel s(t*a) p(ectmia)
p(osuit) zu gehören scheint ; vermutlich ist ein S ausge-
fallen. — Zapfenlöcher an beiden Enden der Seite be-
weisen, dass dieselbe tragend und getragen war.
9) l ) Säulchen aus Sandstein, gefunden auf der Saalburg. Jetzt im
Museum in Homburg. Besprochen von Hammeran, die Inschriften der
Saalburg, in diesem Hefte Nr. XH. Abgebildet in dem demnächst er-
scheinenden Werke über die Saalburg Taf. XXIV, 2. Das Säulchen
mit kleinem Kapital und Basis versehen, hat eine Höhe von 61 cm;
es steht auf einem aus dem gleichen Stück gearbeiteten, 8 cm hohen
viereckigen Sockel. Auf der Oberseite des oben gewölbten Kapitälchens,
wie an der Unterseite des Sockels befinden sich — nach Jacobi's
freundlicher Mitteilung — Zapfenlöcher. Etwa in der Mitte der Vorder-
seite des Schaftes ist gleichsam angeheftet eine Tafel mit einer Juppiter-
dedication. Die Wölbung des Kapitälchens zeigt, dass die Statuette,
I
•
■ M
ET
•1VNO
NI
REGI
N AE •
M
c •
F •
I
') Nach Pighius gab es zu Xanten eine dem Juppiter geweihte Säule,
vgl. CIRh. 213. Möglicherweise sind nur die drei letzten Zeilen gefälscht,
und hat doch die Säule mit der Aufschrift I • • M bestanden, da Pigbhw
vermutlich die Verbindung zwischen Juppiter und Säulen nicht gekannt hat.
— Eine gleichfalls nicht gesicherte Inschrift aus Hannesbach (Baden) im
CIRh. 1882 kommt hier nur insoweit in Betracht, als sie angeblich auf
einem hohen unbehauenen Sandstein in Form einer Säule angebracht, für die
Vorliebe für die Säule im Juppiterkult Zeugnis ablegen würde ; mit der zn
behandelnden Monumentengattung kann die rohe Säule in keinem Bezug ge-
standen haben.
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Juppitersäulen. 373
welche schwerlich gefehlt hat, auf einem besondereil, auf dem Kapitälchen
befestigten Sockel gestanden hat.
Bei Nr. 4, 5 u. 7 befinden sich die Inschriften am Säulensockel;
um sie lesbar zu machen, musste die Säule auf eine hohe Basis gestellt
sein. Bei Nr. 8 u. 9 sind die Inschriften etwas höher, am Schaft, ange-
bracht, aber dass auch diese Säulen auf einen Unterbau gestellt waren,
beweisen die Zapfenlöcher. Auf den Säulen standen selbstverständlich
Juppiterbilder ; erhalten ist keines derselben. Dagegen tritt ergänzend
hier ein
10) die Statue eines sitzend gebildeten Juppiters, welcher im Jahre
1878 bei Igstadt gefunden, von Albert Duncker in den Nassauer Annalen
B. 15 eingehend behandelt worden ist. Diese Figur ist zweifellos für
eine hohe Aufstellung berechnet. Nur bei einer solchen finden der viel
zn lange Oberkörper und der grosse Kopf ihre Erklärung; ausserdem
ist gleichzeitig mit der Statue, ausser andern vermutlich zum Tempel
gehörigen Säulenfragmenten, ein Kapital zum Vorschein gekommen, welches
schon Duncker als Träger der Statue angesprochen hat
Das Material zur Erkenntnis der Monumentenklasse des Iovis
Signum cum columna et ara würde hiermit, soweit ich dasselbe über-
sehe, erschöpft sein, wenn uns nicht ein Heddernheimer Fund jüngsten
Datums gelehrt hätte, dass die in unsern Gegenden vielfach vorkommende
Gruppe eines Reiters mit einem Giganten ein Juppiter wäre. Diese
Thatsache ermöglicht eine weitere Umschau.
Der betreffenden Gruppe ist bekanntlich von E. Wagner im
1. Bande dieser Zeitschrift S. 36 — 49 eine eingehende Besprechung zu
Teil geworden. Wagner hat das grosse Verdienst, durch Zusammen-
stellung der ihm bekannten Exemplare l ) die Häufigkeit der Gruppe und
x ) Das Wagner'sche Verzeichnis ist nicht vollständig, was denjenigen
nicht Wunder nehmen wird, der den gänzlichen Mangel an guten Museums-
katalogen, die Zersplitterung der Litteratur und das geringe Interesse, welches
den Steinmonumenten in unseren Gegenden entgegengebracht wird, kennt.
Ich notiere im folgenden die Exemplare, die mir ausser den von Wagner
aufgeführten gelegentlich in der Litteratur und in den von mir kürzlich aufs
Neue besuchten Museen von Mannheim, Karlsruhe, Speyer und Mainz auf-
gestossen sind, unter welchen die Mainzer Gruppe mit den zwei Giganten und
die stehenden Figuren in Mannheim, Mainz und Rottweil ein ganz besonderes
Interesse bieten. Ein vollständiges Verzeichnis dieser zweifellos sehr ver-
breiteten Gruppe wird nur durch allseitige Unterstützung zu erreichen sein.
1) Gefunden in Cannstatt auf dem Steigkirchhof, Fragment einer
Reiterfigur, welches wahrscheinlich wie das Rottenburger Exemplar zu er-
gänzen ist. Haug, im Königr. Württemberg S. 157 Nr. 13.
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374 F. Hettner
ihre vorwiegende Verbreitung über Süd Westdeutschland und Nordwest-
frankreich gezeigt, sie der historischen Deutung, an der Stark (Bonn.
2) Gefunden in Weil im Schönbuch, Statue eines Reiters, der über ein
weibliches Ungetüm hinsprengt. Hang, im Königr. Württemberg S. 158 Nr. 8.
3) Die jüngst in Heddernheim gefundene Gruppe, bespr. von Hammeran,
Westd. Korr. IUI Nr. 3, vgl. oben S. 378.
4) Wieder verloren gegangene Gruppe aus Heddernheim; bei Fuchs,
Geschichte von Mainz II, Taf. VII, 3 abgebildet, in ihrer Bedeutung zuerst
von Hammeran, Wd. Korr. IUI, Nr. 3 Sp. 4 erkannt. Obgleich Fuchs im
Text S. 70 ausdrücklich sagt, der Kopf des Reiters fehle, so ist er auf der
Abbildung vorhanden und mit einer eigenartigen Mütze bedeckt. Der Heraus-
geber der erst nachträglich ausgegebenen Tafeln notiert hierzu: „Obschou
P. Fuchs behauptet, dass die Figur ohne Kopf gefunden worden sei, glaubte
man sie doch auf die nämliche Art zeichnen zu müssen, wie man sie gegen-
wärtig sieht, besonders da man keine Spuren der Ansetzung dieses seltsamen
Hauptschmucks bemerkt und P. Fuchs sich daher geirrt zu haben scheint".
So befremdlich diese Angabe ist, so muss man doch im Hinblick auf die
übrigen erhaltenen Köpfe die Authenticität dieses Kopfes bezweifeln.
5—9) Fünf Exemplare des Mainzer Museums, welche schon seit Jahren
Jakob Keller im Mainzer Museum ermittelt und zum Gegenstand einer bis
jetzt leider nicht veröffentlichten Abhandlung gemacht hat.
5) Gruppe mit 2 Giganten aus weichem Kalkstein. Nach gütiger Mit-
teilung Kellers, zur Heppschen Sammlung, welche nur Pfälzer Altertümer ent-
hält, gehörig. Schlechte Arbeit und sehr schlechte Erhaltung. Es fehlen
der Kopf und die Arme des Reiters und der Kopf des Pferdes. Das Gesicht
des rechten (vom Reiter aus gerechnet) Giganten ist bis zur Unkenntlichkeit
abgerieben, das des linken vollständig verstümmelt; bei letzterem fehlt der
linke Arm. Jetzige grösste H. G0 cm, die grösste L. beträgt 80 cm. Beide
Giganten Hegen, mit dem Oberkörper sich erhebend, unter den Vorderrassen
des springenden Pferdes unmittelbar neben einander, Schulter an Schulter;
die Köpfe und Körper sind beide etwas nach auswärts gedreht, der rechte
Arm des rechten Giganten ist zur Unterstützung des Pferdehufes erhoben. Das
Geschlecht der Giganten bleibt zweifelhaft.
6) Gruppe. Sandstein. Es fehlt der Kopf und der r. Arm des Reiters
und der Kopf des Pferdes. Grösste L. 80 cm, jetzige H. 90 cm. Der Reiter
ist mit einem Gewand, das einer gegürteten Ärmeltunica gleicht, bekleidet.
Der rechte Arm des Reiters war nach rückwärts erhoben, die linke Hand,
welche am Pferdehals anliegt, hielt den Zügel. Der Gigant hält in der rechten
Hand eine nur noch teilweise erhaltene Keule, auf welcher vermutlich ein
Huf, wie bei den Pforzheimer Exemplaren, geruht haben wird, der linke Unter-
arm ist dagegen nach oben gebogen; die nicht mehr vorhandene Hand wird den
linken Huf gehalten haben. Das Gesicht des Giganten ist männlich und
bärtig, aber ohne jeden Ausdruck. Der Schwanz ringelt sich unter dem
ganzen Leib des Pferdes hin. Die Arbeit des Ganzen ist roh.
7) Kleine Gruppe von verhältnismässig guter Arbeit Nach Kellers
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Juppitersäulen. 375
Jahrb. 44 S. 27 ff.) und Prost (Revue arch. R 37 p. 1 ff) festhielten,
entrückt und in den Kreis der Mythologie eingestellt zn haben. Er bezog
Angabe in Heidesheim zwischen Mainz and Bingen gefunden. Es fehlt der
Oberkörper des Reiters und der Kopf des Pferdes. Grösste L. 38 cm,
grö8Ste H. 32 cm. Der Reiter trägt ein ähnliches Gewand wie der auf Nr. 6.
Der Gigant liegt, wie üblich, unter dem Pferdq; seine Schlangenbeine, an
denen die Köpfe besonders deutlich erhalten sind, ringeln sich vorwärts nach
seinem Oberkörper. Beide Arme sind gesenkt, die rechte Hand halt einen
kurzen, schwer deutbaren Gegenstand, die linke greift, um sich zu stützen,
auf die Platte über. Der Gigant ist zweifellos männlich, hat. lauge Haare
und einen schmalen Backenbart. Das Pferd legt ihm beide Beine über die
Schultern.
8) Kleines Fragment einer Gruppe aus Sandsteiu. Erhalten nur der
Hinterteil eines Pferdes und die Beine des Reiters mit den Stiefeln.
9) Fragment einer Gruppe, zu gross in den Dimensionen, um zu
Nr. 8 gehören zu können. Sandstein. Grösste H. 22 cm. Erhalten nur der
vorwärts gebeugte Oberkörper des Giganten, auf dessen linker Schulter der
•Pferdehuf und neben dessen rechter Schulter die Keule sichtbar werden.
Beide Arme waren gesenkt. Das Gesicht' ist breit, die Haare lang herab-
hängend, der Kinnbart voll, Stülpnase und Stirnbildung wie die eines Satyrs.
Durch Erhaltung wie Arbeit zeichnet sich dieses Stück vor den übrigen aus.
10 u. 11) Zwei im Museum in Speyer befindliche Gruppen (Inventar
131* und 131^) aus rotem Sandstein, welche, nach gütiger Mitteilung Harstcrs,
1857 in der Gemarkung von Neunkirchen bei Kusel zugleich mit Inv. 130*
'angeblich Teile eines antiken Säulenaltars aus rotem Sandstein' gefunden wurden.
10) (Inv. 131»). Nur der Vorderteil des Pferdes und der Oberkörper
des Giganten sind erhalten. Das Pferd hat die Vorderbeine über die Schul-
tern des Giganten gelegt, welcher die Hufen auf beiden Händen trägt.
11) (Inv. 131b). Grösste L. 44 cm, grösste H. 42 cm. Es fehlt der
Oberkörper des Reiters, im übrigen ist die Gruppe gut erhalten. Das Pferd
legt die Vorderbeine auf die Schultern des Giganten. Letzterer liegt lang
gestreckt auf dem Bauch, während der Oberkörper scharf in die Höhe ge-
richtet ist; in der rechten gesenkten Hand hält er eine Keule, während er
mit der erhobenen linken den Huf des Pferdes unterstützt. Die Schlangen-
köpfe, in welche die Beine endigen, liegen in der Weichengegend des Pferdes.
Der Gigant ist weiblich, die Brüste sind gross, lange zurückgestrichene Haare
fallen auf die Schultern herab, die Gesichtsbildung und der Ausdruck gleicht
der einer Mänade. Der Kopf der Gigantin ist nach rechts und nach oben
gewendet und blickt freundlich den Reiter an.
12) Arg verstümmelte Gruppe im Trierer Museum. Inv. G. 36. Schon
lange aufgefunden, unbekannten Fundortes, Muschelkalk. Grösste L. 33 cm,
erhalten sind nur der Oberkörper des Giganten, die Beine des Reiters und
das Pferd. Das letztere setzt seinen linken Vorderfuss auf die Keule des
Giganten, alles übrige ist nicht erkennbar.
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376 F. Hettner
die Gruppe auf Neptun im Gigantenkampf. Die Beweise erschienen
einleuchtend, obwohl sie, sämtlich griechischen Monumenten entlehnt,
13, 14) Zwei Exemplare in Zabern, im dortigen Katalog (1872) p. 10
unzulänglich beschrieben ; 15) ein Exemplar in Valensthal bei Saarburg i. £.,
erwähnt im Zaberner Katalog p. 11 ; 16) ein Exemplar von Oberbronn, 17) ein
Exemplar in Dornach, aus Brumath stammend; von Prost, Rev. arch. B. 37
p. 68 und p. 69 Anm. erwähnt (deshalb von Wagner nicht eingehend aufgeführt).
Das von Prost p. 69 Anm. erwähnte Terracottarelief mit derselben
Darstellung im Museum von Dornach lasse ich bis zur Autopsie bei Seite,
da die Vermutung, es sei eine Rheinzaberner Fälschung, nahe liegt.
Die Anzahl der bis jetzt bekannten deutschen Exemplare stellt sich
somit auf 30 Stück, wozu noch die von Prost aufgeführten französischen
Exemplare zuzuzählen sind.
Hieran möchte ich die Besprechung von vier Monumenten reihen,
welche einen Gott neben einem schlangenfüssigen Wesen stehend zeigen.
a) Reliefbild eines Viergötteraltars des Mannheimer Museums, unbe-
kannten Fundorts. Der Altar ist bei Haug, d. röm. Denksteine des Anti- (
quarium8 58 erwähnt, die betreffende Seite aber, welche erst bei der Neuauf-
stellung des Museums sichtbar wurde, von ihm irrtümlich als Mercur mit
einem Knaben erklärt worden. Eine vollkommen nackte männliche Figur
steht mit beiden Füssen fest auf, an den Füssen trägt sie Schuhe, wie solche
dem reitenden Juppiter eigen sind. Auch weist das vom Haupte herabwal-
lende Haar auf diesen Gott. Der rechte Arm ist seitwärts gehoben und
im Ellenbogen nach oben gebeugt ; in der Hand ist ein kurzer Stiel sichtbar.
Der linke Arm hängt herab, die Haud liegt auf dem Kopfe einer daneben
kauernden schlangenfüssigen Figur. Die Schlangenbeine derselben sind zu-
nächst nach innen geschlungen, während die Enden, an denen Köpfe nicht
sichtbar sind, nach auswärts gerichtet sind. Die Arme hängen an der Seite
des Körpers herab. Der Gegenstand, welchen der Gott in der Rechten trug»
ist nicht mehr zu bestimmen. Der Stein ist, wie sämtliche Stücke des alten
Mannheimer Bestandes, stark überarbeitet.
b) Im Museum von Mainz liegt im Saal III neben der Inschrift 180
ein Statuenfragment, jetzt unetikettiert, aber zweifellos das von Becker als
Nr. 331 — freilich sehr ungenügend beschriebene Stück. Es ist der Torso
eines Mannes in der Blüte der Jahre aus rotem Sandstein, dem der Kopf, das
ganze rechte Bein und das linke von etwas unter dem Knie ab fehlt Jetzige
Höhe 43 cm. Der rechte Arm ist in Schulterhöhe seitwärts gebogen und der
Unterarm in gleicher Linie vorwärtsgebeugt; die Hand fehlt, muss aber eine
Lanze oder . ein ähnliches Attribut gehalten haben. Eine Chlamys, welche auf
der rechten Schulter zusammengeknöpft ist, bedeckte den Rücken sowie die
linke Brust und hängt über den linken gesenkten Arm herab, während die Hand
auf dem Kopf einer kleinen daneben befindlichen Figur ruht. Von letzterer
ist nur der Oberkörper erhalten; beide Arme hängen ähnlich wie bei dem
eben unter a beschriebenen Schlangenmenschen am Körper herab. Man er-
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Juppitersäulen. 377
die Frage aufdrängten, wie diese Gruppe des den Giganten bekämpfen-
den Poseidon gerade im Norden und zwar auf einem so bestimmt ab-
kennt an der Haltung des Oberkörpers, dass der Unterkörper zurückgebeugt
war und da für eine menschliche Bildung kein genügender Raum vorhanden
ist, wird man sich denselben als in Schlangenbeine endigend zu denken haben.
c) Das Museum in Mannheim bewahrt unter den Ladenburger Funden
ein von Stark, Bonn. Jahrb. 44 Taf. II b Fig. 3 publiciertes und S. 43 be-
sprochenes Fragment eines linken Beines; neben demselben befindet sich eine
kleine männliche Figur, auf deren lockiges Haupt die grosse Figur ihre Hand
legt. Stark hielt das Bein für weiblich und dachte an Venus mit einer
Priapusfigur oder eine weiche Bacchusgestalt mit Silen. Aber das Bein zeigt
noch die Reste eines Stiefels, wie er dem Juppiter eigen ; das männliche und,
wie Baumann mitteilt, bärtige Gesicht gleicht, wenigstens nach der Abbildung,
dem Gigantentypus. Der bandartige Streifen, welcher sich über den Ober-
schenkel der kleinen Figur legt, wurde von Stark für den Rest von Beklei-
dung gehalten, ich vermute in ihm einen Schlangenschwanz. Derselbe würde 9
freilich, wie Baumann auf meine Anfrage bemerkt, nicht in Schlangenköpfe ge-
endigt haben können ; aber die Köpfe waren auch bei dem Schlangenmenschen
des unter a erwähnten Altares nicht vorhanden. Da an der Hauptfigur unten
nur die Höhe eines Fusses fehlt, ist die Darstellung von mensclüich gebildeten
Unterschenkeln und Füssen bei der kleinen Figur vollständig ausgeschlossen,
bei Annahme einer Schlangenbildung, die erst von den Beinen abwärts be-
ginnt, lässt sich dagegen eine Reconstruction der Gruppe gewinnen.
d) Haug's Güte verdanke ich folgende Mitteilung: In Rottweil befindet
sich eine Statue, 112 cm hoch, von grobem Keupersandstein. Auf einem
Fussgestell eine mit dem 1. Fuss ausschreitende männliche Gestalt, ganz nackt.
Die erhobene rechte Hand hielt ohne Zweifel einen Speer, da sie durch-
löchert ist; die 1. Hand ist abgeschlagen, auch Gesicht und Hinterkopf ver-
stümmelt. Den 1. Schenkel umfasst mit beiden Händen eine nackte männ-
liche Gestalt ohne Hals, menschlich bis zu den Knieen, dann mit Fischschwanz
endigend. So meine Notiz vom Jahr 1878, welche freilich unklar lässt, ob
ein Fischschwanz oder zwei anzunehmen sind. Jaumann (Nachtrag II, 22)
schreibt: „eine Statue mit erhobener R., Hand ist abgebrochen, wahrschein-
lich mit einer Keule bewaffnet, während die linke ein Ungeheuer mit einem
gekrümmten Schweif festhalt, etwa ein Hercules mit der Lernäischen Hydra".
Für den Fischschwanz kann ich nicht unbedingt einstehen, es könnte auch
ein Schlangenleib sein. Jedenfalls hat die Darstellung grosse Ähnlichkeit mit
der auf dem hiesigen Altar Nr. 58 (oben a).
Die Darstellung des Gottes auf dem Altar a würde eine Deutung auf
Juppiter zulassen, hingegen weist die Chlamys und die jugendliche Körper-
bildung der Statue b und das angeblich weibliche — wohl jugendliche — Bein
ans Ladenburg mehr auf Mercur. Man wird von Ferne an den Mercur mit
dem (aber nicht schlangenfüssigen) Knaben auf dem Meniraltar von Kernuz-
en-Pont l'Abbe" (abgeb. Rev. arch. 37, pl. HI) erinnert. Es muss mehr und
besser erhaltenes Material, welches vermutlich unsere Museen noch bergen,
Werft l. leiuohr. f. Uuach. u. Kunst. IV, IV. 27
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378 F. Hettner
gegrenzten Bezirke eine solche Verbreitung gewinnen konnte. Auch
sprach der Kopf des von Wagner auf Taf. I, 1 publizierten Pforz-
heimer Exemplars mehr fttr Juppiter als Neptun.
Die jüogst in ' Heddernheim aufgefundene Säule hat die Frage
nach der Benennung entschieden. Der reitende Gott ist Juppiter, wie
Hammeran Wd. Korr. IM, 3 sofort richtig aus der am Monumente
angebrachten Inschrift folgerte. Das Heddernheimer Monument ist fol-
gendermassen gegliedert: zu unterst ein Altar, an dessen Vorderseite
eine dem Juppiter und der Juno Regina gewidmete Inschrift angebracht
ist, während die drei andern Seiten mit Reliefbildern der Juno, Minerva
und des Hercules geziert sind; darüber ein sechsseitiger, mit kleinen
Götterbildern dekorierter Sockel; es folgt die Säule, die mit einem mit
vier Köpfen geschmücktem Kapital abgeschlossen wird; auf demselben
steht die Gruppe. Da an dem Monumente sonst Juppiter nicht darge-
stellt ist, kann der in der Inschrift erwähnte Gott nur in dem Reiter
gefunden werden.
Durch die Inschrift ist die Richtung für die Deutung gegeben,
nicht die Lösung; eine Erklärung für diese ungewöhnliche Darstellung
des Gottes ist zur Zeit noch nicht gefunden.
Hammeran denkt an Sabazios. Die Beweise soll erst eine spätere
Abhandlung bringen. Ob sie zu erbringen sind? Ein Sabazios ohne
jede Andeutung asiatischer Kleidung, nicht mit dem Hammer, sondern
wie deutlich das Diedenkopfer Exemplar *) (bei Wagner Nr. 7) zeigt, mit
der Lanze bewaffnet! Wie sollte man die starke Verbreitung dieses
Gottes im nordwestlichen Frankreich und Westdeutschland und zwar in
gesammelt werden, bis ein Urteil gewagt werden kann, ob es sich bei diesen
stehenden und reitenden, von Giganten begleiteten Göttern nur um ähnliche
Vorstellungen handelt oder ob etwa dieselbe mythologische Vorstellung eines
einheimischen Volkes von den Römern bald durch Juppiter, bald durch Mercur
zur Darstellung gebracht worden ist. An einen Giganten der griechisch-rö-
mischen Mythologie kann jedenfalls bei dem an den Gott sich anschmiegenden
Schlangenmäunchen nicht gedacht werden.
*) Starks Angabe (Bonn. Jahrb. 44 S. 27), bei dem Ladenburger Exem-
plar sei in der rechten Hand noch ein Stück Speer erhalten, ist irrtümlich.
Dies zeigen schon die den Stark'schen Aufsatz begleitenden Abbildungen.
Ausserdem schreibt mir Baumann: „Von einem Speer ist nichts zu sehen,
da der rechte Arm überhaupt fehlt ; am Hals des Pferdes sind nur die Zügel
angegeben, eine Bruchfläche, die auf einen ursprünglich vorhandenen Speer-
ansatz schliessen lassen könnte, ist nicht bemerkbar. Unter den kleinen
Fragmenten in unserer Sammlung ist nichts entsprechendes zu finden.
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Juppitersäulen. 379
einer typischen Bildung, die sonst nirgends mehr vorkommt, erklären,
während sich die Mediomatricer und Treverer sonst von der Verehrung
der ausländischen, namentlich asiatischen Kulte so fern gehalten haben,
wie wenig andere Stämme? Auch würde bei dem orientalischen Gotte
der Beiname Sabazios auf den Inschriften nicht fehlen können.
Eine neue Deutung soll hier nicht gewagt, sondern nur auf einige
Punkte hingewiesen werden, die für eine solche als nicht ganz unwichtig
erscheinen.
Der Gigant ist nicht immer männlich. Das weibliche Geschlecht
ist ganz zweifellos an dem in der Anmerkung als No. 1 1 beschriebenen
Neunkirchener Exemplar; auch erschien es mir, wie einst schon Jäger,
klar angedeutet auf der schon vielfach besprochenen Altriper Gruppe
des Speyerer Museums (bei Wagner Nr. 8). Für die Rottenburger
(bei Wagner Nr. 3) und die Weiler (S. 374 Anm. 2) wird das gleiche
Geschlecht von Haug hervorgehoben.
Der Gigant befindet sich nicht im Kampfe mit dem Reiter; dies
lehrt am deutlichsten ein Vergleich mit den von Stark (Bonner Jahrb.
44 S. 29) nicht glücklich angezogenen Grabreliefs des einen Barbaren
vom Pferde herab bekämpfenden römischen Soldaten. Beim Kampf
wird der Reiter nicht über, sondern neben dem zu Bekämpfenden reiten,
der Bekämpfte sich gegen Ross und Reiter wehren. Bei unserer Gruppe
aber liegt der Gigant behaglich und ruhig unter dem Pferd, und trägt
fröhlichen Gesichtes seine Last. Auf der Mannheimer Gruppe (Wagner
S. 38 No. 1) kauert der Gigant behaglich unter dem Pferde, indem
er seine Schlangenbeine nach vorn ineinandergeschlungen hat, wie ein
Ausruhender die Arme ineinanderlegt. Bei den anderen Exemplaren liegt
der Unterkörper der Länge nach unter dem Pferde, aber weder umwinden
die Schlangenbeine feindlich Ross und Reiter, noch zeigt der Oberkörper
eine verschränkte Lage, wie sie einem sich Entwindenden eigen ist
und die bekämpften Barbaren der römischen Grabmonumente zeigen.
Der Gigant stützt sich entweder mit beiden Iländen auf die Platte auf,
um die Last des Pferdes, welches ihm beide Vorderbeine auf die Schultern
gelegt hat, leichter tragen zu können (Altrip bei Wagner 8; Seltz bei
Wagner S. 42; Hepp'sche Gruppe oben S. 374 Anm. No. 7); oder er
trägt die beiden Hufe der ihm über die Schultern gelegten Pferdebeine
auf seinen Händen, wobei niemals die Absicht, sich dieser Hufe zu
entledigen, zum Ausdruck gebracht ist (2. Pforzheiraer Exempl. bei Wagner
S. 38 ; Rbeinzaberner bei Wagner Nr. 5 ; Diedenkopfer bei Wagner Nr. 7 ;
Neunkirchener oben S. 375 Anm. No. 10); oder der Gigant trägt in beiden
27*
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380 F. Hettner
Händen Keulen und auf die Spitzen derselben sind die Hufe des Pferdes
— gewiss ein Zeichen friedlichen Übereinkommens — gesetzt (1. Pforz-
heimer Exempl. bei Wagner S. 37), oder der Gigant halt mit der Hand
eine Keule, ohne sie zu benutzen (Ladenburger Expl. bei Wagner No. 2 ;
Neunkirchener oben S. 375 Anm. 11) ! ). Hierzu kommt der fröhliche
Gesichtsausdruck des Giganten auf dem einen Pforzheimer (Wagner S. 37)
und dem einen Neunkirchener Exemplar (oben S. 375 Anm. 11.) Und
der Reiter sitzt weder vorgebeugt, noch hält er seine Waffe nach unten;
die Lanze befindet sich auf dem Diedenkopfer Exemplar deutlich in
wagerechter Lage.
Dieser friedliche Gesamtausdruck der Darstellungen ist auch von
Anderen nicht verkannt worden. Wagner schreibt S. 43: „Die an-
scheinende Ruhe des Giganten und der Mangel an Gegenwehr von seiner
Seite könnte fast glauben machen, beide Gestalten seien verbfindet und
die eine helfe der anderen etwa bei einem Angriff gegen einen gemein-
schaftlichen Feind." Aber Wagner glaubt diesem unmittelbaren Ein-
druck nicht Rechnung tragen zu dürfen. Ein beiden gemeinsamer Feind
sei nicht vorhanden, was solle das Ungetüm dem Reiter helfen? So
schiebt Wagner den friedlichen Eindruck dem Ungeschick des Künstlers zu.
Aber warum muss der Feind dargestellt gewesen sein? Der auf
seinem Ross dahin brausende Gott macht alles nieder, was sich ihm
widersetzt. Warum soll der Gigant dem Reiter nicht helfen können?
Haben sich nicht die Götter der deutschen Mythologie erfolgreich der
Riesen und Eiben bedient?
Bewahrheitet es sich auch bei noch genauerer Durchforschung
des Denkmälervorrates, dass die Reitergruppe fast ausschliesslich in
Südwestdeutschland und Nordwestfrankreich verbreitet war, dann muss zu
deren Bildung eine lokale Anschauung den Anlass geboten haben und
wird ihre Erklärung nur aus germanischem oder vielleicht celtiscbem
Mythenkreise zu gewinnen sein. Ein Hauptgott der hier wohnenden
Völkerschaften ist in römischer Kunstsprache als Juppiter zum Ausdruck
gebracht, ein ihm unterthäniger, ihm getreuer Riese oder Elbe hat im
wesensgleichen Giganten seine Darstellung gefunden. Die inschriftliche
Benennung des Gottes als Juppiter lässt zunächst an Donar denken,
») Auffällig ist der auf den Kopf des Giganten aufgestellte Pferdehuf
bei dem Mertener Exemplar (Prost p. 15) ; aber im Hinblick auf die übrigen
Darstellungen vermag ich auch diese — freilich unsanfte — Berührung nicht
als Beweis des Kampfes anzusehen.
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Juppitersättlen. 381
aber Donar ist seinem ganzen Wesen nach ein fahrender, mit Stein-
keulen bewaffneter Gott ; der reitend gedachte Gott, welcher auf weissem
Ross dahinstürmend die Winterstürme bekämpft, ist Wodan. Ihm sind
auch der Speer und der Mantel eigen und in seinem Dienste scheinen
die Zwerge (Pfannenschmid in Pfeifer's Germania X S. 15, Grimm Myth.
S. 384) gestanden zu haben. — Ob es aber möglich ist, an Wodan
zu denken, wenn die Inschriften nicht von Mercur reden, müssen Andere
entscheiden.
Das Interesse, welches dem Reiter und Giganten seit Jahren ent-
gegengebracht wird und durch den Heddernheimer Fund neu belebt ist,
wird diese Abschweifung rechtfertigen. Für unsere Untersuchung über
die Juppitersäulen genügt die Thatsache, dass der Reiter inschriftlich
Juppiter genannt wird.
Die Gruppe muss stets auf einem hohen und nicht breiten Posta-
ment aufgestellt gewesen sein, sonst würde der Gigant nicht zur An-
schauung kommen. Diese Erwägung liegt so nahe und ist so zwingend,
dass man bei der Auffindung der Gruppe von Portieux ! ) sofort vermu-
tete, man müsse noch eine Säule finden. Und man fand sie — eine
sechs Meter hohe Säule, die im Museumsgarten von Epinal reconstruiert
aufgestellt ist. Manche ähnliche Funde bestätigen im vollen Masse die
Aufstellung der Gruppe auf einer Säule und zeigen zum Glück teilweise
noch die architektonische Gliederung derselben. Zählen wir die Säule
von Portieux als No. 11 der Beweisstücke für die Juppitersäulen, so
ergeben sich ferner noch folgende Nummern:
12) Die Mertener Säule (vgl. besonders Kraus, Bonn. Jahrb. 64
S. 94 fg. und Prost, Revue archöol. B. 37 p. 1), stark fragmentiert,
weist ausser der Gruppe, ein mit vier Köpfen geziertes Kapital, den
Säulenschaft, einen achtseitigen Sockel mit kleinen Figuren und zu
unterst einen Viergötteraltar auf.
13) Das besterhaltene Stück ist das schon oben (S. 378) be-
schriebene Monument von Heddernheim, welches wiederum das vierköpfige
Kapital, den sechseckigen Sockel und darunter den Viergötteraltar zeigt.
14) Die Gruppe von La Jonchere (Puy de Dome) zugleich mit
einer Säulentrommel von 45 cm Dm. gefunden; vgl. Prost p. 71.
14) Die Gruppe von Seltz bei Lauterburg, zugleich mit einem mit
vier Köpfchen verziertem Kapital und dem anschliessenden Oberteil einer
*) Vgl. Voulut, catalogue des collections du mus£c departemental des
Vosges. Epinal 1881 p . 59.
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382 F. Hettner
geschuppten Säule gefunden (Prost, bull, de la soc. des antiq. 1879
S. 82 mit Abbildg.).
16) Eine zweite Gruppe von Lauterburg, mit dem Uuterteil und
der Basis einer Schuppensäule gefunden. Abgeb. im 1. Bericht des
hist. Ver. der Pfalz Taf. III, 4 1 ).
Die Zusammenstellung dieser 16 Monumente beweist, wie häufig
in unseren Gegenden Juppiterdedicationen in Form eines Signum mm
cölumna et ara dargebracht wurden. Gleichgültig, ob eine siteende,
stehende oder reitende Figur des Gottes gestiftet wurde, war die Form
der Säule im wesentlichen gleich. Wie das mit einer sitzenden Statue
geschmückte Mainzer Monument (2) aus Ara, vermutlich Sockel, Säule
und Kapital besteht, so zeigen die Mertener und Heddernheimer Säule,
welche als Postamente eines reitenden Juppiters dienten, dieselbe Gliede-
rung. Man wird demnach beim Fehlen des Götterbildes aus den übrigen
Teilen des Monumentes nur selten schliessen können, ob dasselbe mit
einem sitzenden oder reitenden Gott abgeschlossen war. Nur ein Schluss
scheint gestattet : hat die Säule einen Durchmesser von nur etwa 18 cm,
das Kapital eine Breite von nur etwa 20 — 25 cm, so scheint eine
Reitergruppe nicht darauf gestanden haben zu können, da selbst die
kleinste der bis jetzt aufgefundenen (siehe S. 374 Anm. 7) eine Platten-
breite von 32 auf 38 cm aufweist. Dagegen müssen nicht alle grösseren
Kapitale durchweg Reitergruppen getragen haben; enthalten ja unsere
Museen eine ganze Reihe grösserer Statuen sitzender Juppiterfiguren.
Für Säulen wie die oben S. 371 als No. 4 u. No. 7 erwähnten (von 5
und 6 sind die Durchra. nicht bekannt) kann man demnach die Art
der bekrönenden Statue nicht angeben, No. 8 und 9 dagegen werden
als Träger für sitzende oder stehende Figuren in Anspruch genommen
werden dürfen.
Einzelne Glieder dieser Juppitersäulen scheinen noch in
grosser Anzahl in unsern Museen vorhanden zu sein. Die mir be-
•) Auch das Monument von Altrip (1. Jahrb. des histor. Vereins der
Pfalz S. 41, 42, 54, abgeb. Taf. III 2») wurde mit einer geschuppten Säule
und einem mächtigen Kapital zusammen gefunden, da aber die Altriper
Monumente in den Fundameuten eines spätrüinischen Baues als Baumate-
rial verwandt gefunden worden sind, so kann man aus dem Fundort nicht
ohne Weiteres auf ehemalige Zusammengehörigkeit der zugleich aufgefundenen
Stücke schliessen. — Die vielgenannte Säule von Cussy gleicht in ihrem Aufbau
vollkommen den Juppitersäulen, da sie aber als solche weder durch eine In-
schrift, noch dnreh eine Statue gesichert ist, mnsste sie aus der obigen Zu-
sammenstellung ausgeschlossen bleiben.
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Juppitersäulen. 383
kannten stelle ich im folgenden zusammen. Freilich ist ja für ver-
schiedene Stöcke eine mehrfache Verwendung denkbar und ein fester
Anhalt, oh diese einst zu Juppitersäulen gehört haben, nur selten zu
gewinnen. Technische Beobachtungen und genaues Studium der Fund-
notizen werden indes doch einige Aufschlüsse geben. Die Fachgenossen
werden deshalb gebeten, nach diesen Richtungen die nachfolgenden Auf-
stellungen zu prüfen und das beigebrachte Material thunlichst zu er-
weitern.
Der untere Teil des S&ulenmonumentes besteht aus der bald mit
Götterbildern (1. 12. 13), bald nur mit Inschrift (2. 3) versehenen Ära
und dem darüber befindlichen achteckigen (1. 12), sechseckigen (13)
oder viereckigen (4. 5) Sockel.
Es ist anzunehmen, dass eine grosse Anzahl der in unsern Museen
befindlichen würfelförmigen Sockel, wie z. B. :
a) der Mannheimer (Hang, Katalog 1) mit Juppiterinschrift und
Reliefen von Sol und Luna;
b) der mit Juppiter- und Junodedication sowie Darstellung der
sieben Wochengötter von Godramstein (CIRh. 1811) in Speyer;
c) ein ähnlicher, mit den Wochengötterbildern gezierter, gleichfalls
aus Godramstein (1. Bericht der Pfalz Taf. II 3 a — c), in
Speyer ;
d) der in Iggelheim gefundene Sockel mit Dedication an Juppiter
und Juno und der Darstellung zweier Yictorien, vgl. 1. Jah-
resber. der Pfalz S. 19 und S. 43, Taf. Y, 3a u. b ; auch
CIRh. 1795 *);
e) der Trierer, mit der vom Vicus Voclmmionum an Juppiter
gerichteten Inschrift (CIRh. 794), auf dessen linker Sehmal-
seite ein Adler im Kampfe mit zwei Schlangen dargestellt ist ;
f) vermutlich auch eine Anzahl der sechsseitigen und runden
Wochengötteraltare
f ) Dieser Sockel gehört vielleicht auf den schönen Viergötteraltar des
Mannheimer Museums (Altertums verein 40) mit der Darstellung der Juno,
des Mars mit dem Adler, des Vulcan und der Victoria — welcher zusammen
mit dem Sockel auf einem Felde in der Nähe von Iggelheim in einer brunnen-
ähnlichen Vertiefung gefunden wurde. — Gleichzeitig mit diesem Viergöttcr-
altar kamen zwei Säulentrommeln, die untere von 52 cm Dm., in das Mann-
heimer Museum, welche aus gleichem Material wie der Altar bestehen; die-
selben ehemals auf den Sockel gestellt zu denken, erschwert der Umstand, dass
dieser Säulen im Pfalzer Jahresbericht nicht Erwähnung geschieht.
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384 F. Hettner
auf Juppiter gewidmeten Altären gestanden haben, wie mehrfach solche
würfelförmige, polygone oder runde Sockel vorhanden sind, welche aus
einem Stück mit Juppiteraltären gearbeitet sind, so
g) der Mannheimer Altar des Mansuetus (Haug 83);
h) der Mainzer Altar mit Dedication an Jnppiter und den Reliefen
dreier Götter und darüber befindlichem rundem, nicht verzier-
tem Sockel (Becker No. 6, Lehne Taf. 14, 36);
i) der Mainzer Altar mit Dedication und Beliefen dreier Götter und
achteckigem Sockel, welcher auf einer Seite die Namen des
Juppiter und der Juno enthält, während er auf den übrigen
nur ornamentiert ist (Becker No. 22, Lehne Taf. III, 6) ;
k) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und Juno, darauf
ein viereckiger Würfel und über diesem ein achteckiger Sockel,
beide unverziert (Becker No. 9);
1) der Mainzer Altar mit Dedication an Juppiter und Juno und
den Reliefen dreier Götter und darüber befindlichem achtseitigen
Sockel (Becker 20, Lehne Taf. 14, 37);
m) in der Vorhalle des Mainzer Museums aufgestellter, 82 cm
hoher Viergötteraltar, mit den Bildern von Juno, Mercur,
Hercules und Mars, welcher oben mit einem achtseitigen, nur
ornamentierten Sockel versehen ist. (Bei Becker nicht auf-
geführt) f ).
Die So ekel sind oft glatt bearbeitet, oft einfach ornamentiert.
Unter den reliefierten zeigt der Mannheimer Würfel: (a) Sol und Luna.
Wie hier der Wechsel von Tag und Nacht zur Darstellung gekommen
ist, so scheint eine besonders beliebte Decoration dieses Baugliedes die
demselben Ideenkreise entnommene Darstellung der sieben Wochen-
götter zu sein. Freilich lässt sich dies bis jetzt nur vermuten. Denn
als Beweisstücke stehen nur zur Verfügung der Würfel von Godram-
stein (b ; vermutlich auch c) und die sehr wahrscheinliche Deutung, welche
Prost dem Sockel der Mertener Säule gegeben hat. Prost glaubt, dass die
an sieben Seiten erhaltenen Füsschen auf die Wochengötter, die an der
achten Seite erhaltenen Spuren einer Kugel auf Fortuna hinweisen. —
Der Metzer Siebengötteraltar (Robert, <3pigr. I. Tfl. II, 2) ist zu gross.
*) Die mit Sockel versehenen Mainzer Altäre beweisen, dass die Romer
nicht, wie wir es thun würden, jedem mit polygonem oder rundem Aufbau
versehenen Altar eine quadratische Grundform gaben, denn h hat HO cm
Breite auf 25 rm Tiefe, i 39 auf 34, k 38 auf 33, 1 20 auf 24.
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Juppitersaulen. 385
um als Sockel ! ) betrachtet werden zu können, aber die an ihm wie an
dem Siebengötteraltar von Agnin (Isere, vgl. de Witte, gaz. arch. III
p. 78) erhaltene Dedication zeigen den Bezug dieser Darstellungen auf
den höchsten Gott. Auch die Form des Mainzer Altares (bei Becker
90, Lehne Tfl. I, 2). welcher unten eine glatt bearbeitete Ära, darüber
einen achteckigen Warfei mit der Dedicationsformel In h. d. d. und
die Siebenwochengötter enthält, gleicht so durchaus den Mainzer Jup-
piteraltären, dass er als eine Widmung an diesen Gott wird angesehen
werden dürfen. — Betreffs der anderen Siebengötteraltäre vermag ich
zur Zeit nur zu sagen, dass sie selbständige Aren nicht gewesen
sein können und sich gut als Sockel auf Aren eignen würden.
Ob aber diese Arae mit dem daraufgestellten Sockel immer eine
Säule getragen haben, oder in der Regel unmittelbar über dem Sockel
die Statue, 'das ist eine sich mit Gewalt aufdrängende Frage, für deren
Entscheidung es zur Zeit nur wenige Anhaltspunkte giebt. Das Vor-
handensein oder Nichtvorhandensein eines Zapfenloches auf der Ober-
seite des Sockels wird hier eine wichtige Rolle spielen. Wo ein solches
fehlt, wie z. B. bei den Mainzer Altären (i und k), darf an eine
daraufgestellte Säule wohl nicht gedacht werden ; wo dasselbe vorhanden
ist, wie bei den oben als h, 1 und m erwähnten Mainzer Altären,
ist sie möglich. Bei h spricht auch schon die runde Form und der
geringe Durchmesser des Sockels sehr entschieden für eine Säule.
Ein weiterer Anhaltspunkt ist aus den Fundnotizen zu gewinnen ; so
spricht für das Vorhandensein von Säulenmonumenten: bei einem der Rotten-
burger Viergötteraltäre die gleichzeitige Auffindung eines Siebengötter-
altares und einer Gruppe des reitenden Juppiter (Hang im Königr. Württem-
berg S. 151) ; bei den Kreuznacher Altären die gleichzeitige Auffindung von
Schuppensäulen, Kapitalen und einer Figur eines sitzenden Juppiter.
Ebensowenig als bei dem Unterbau lässt sich für die Glieder des
Mittelbaues der Säulenmonumente eine allgemeine Regel aufstellen, welche
der in unseren Museen befindlichen Säulenschäfte und Kapitale zu den
Juppitermonumenten gehört haben müssen. Es waren ebensowenig alle
Schuppensäulen Teile von Juppitermonumenten, als alle Juppitersäulen
geschuppt waren. Für die Säulen grösserer Dimension scheint nur die
gleichzeitige Auffindung anderer zu den Juppitermonumenten gehöriger
*) Vermutlich war bei dem Monumente, zu dem der Metzer Altar ge-
borte, das Verhältnis umgekehrt; der Siebengötteraltar bildete die Ära, ein
Yiergötteraltar den Sockel; dieses Arrangement kann iiftcr beliebt worden
sein, wie die vielen kleinen Viergötteraltäre nahe legen.
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386 F. Hettner
Stücke entscheiden zu können. Bei kleineren Sänlen von geringem
Durchmesser und einer Höhe von nicht über l 1 /* m, wie sich solche
vielfach in den Museen finden (drei Stück aus Rheinzabern in Speyer;
einige in Kreuznach, vgl. Engelraann, das Castell bei Kreuznach Taf. 4.
5. 8; mehrere im Mainzer Museum beim Ausgang vom II. in den III.
Saal aufgestellte Stücke, darunter eines von einem Durchmesser von
18 cm), wird, da eine architektonische Verwendung ausgeschlossen
scheint, die Aufstellung von Götterstatuen 1 ) immer in Erwägung ge-
zogen werden müssen. Ferner scheinen nach Massgabe des eingangs
beschriebenen Monumentes Nr 2 diejenigen Säulen, an denen übereinander-
stehende Götterfiguren dargestellt sind — und zwar sind es gerade
die auch an den Viergötteraltären häufig erscheinenden Götter — viel-
fach als Juppitersäulen gedient zu haben, so das Kreuznacher Säulen-
fragment mit Minerva (Engelmann Taf. 6, 3), das Speyerer Stück
(Inv. 96, abgeb. 2. Jahrb. der Pfalz Taf. II, 3, Dm. 28 cm, weisser
Kalkstein), und die Mainzer Säule, welche von Becker unter Nr. 28
ungenügend beschrieben ist. Von der Mainzer ans Muschelkalk bestehen-
den Schuppensäule, die einen Dm. von 23 cm hat, ist nur der unterste
40 cm hohe Teil mit einem Relief der Minerva erhalten; unter der
Säule befindet sich ein gleich breiter 40 cm hoher viereckiger Sockel
mit den Darstellungen des Mercur, Apollo, Hercules und der Fortuna
— also ein kleiner Viergötteraltar; ein auf dessen Unterseite befind-
liches Zapfenloch zeigt, dass die Säule noch einen Unterbau hatte 2 ).
Das Kapital ist bei der Mertener (12), Heddernheimer (13)
und Seltzer (15) Säule mit vier Köpfchen geziert. An dem Mertener
Kapital sind freilich nur noch 2 Köpfchen erhalten: ein bekränzter,
männlicher, bartloser, aber nicht jugendlicher Kopf und an der daneben
befindlichen Seite der einer ältlichen Frau, welche ein Tuch über den
Kopf gezogen hat. Bei dem Heddernheimer Exemplar bezeichnet
Hammeran die Köpfe als den eines Jünglings, eines Mannes, einer
älteren Frau und einer alten verschleierten Frau. Das Kapital einer
1828 in Rheinzabern ausgegrabenen Säule, Nr. 113 des Speyerer
*) Wenn auch nicht so häufig wie dem Juppiter, so wurden doch auch
anderen Göttern Statuen auf Säulen geweiht, so z. B. dem Genius cid CIRh.
1891, dem Mars Bonn. Jahrb. 71 Taf. VI, der Victoria (Ära von Lyon).
') Die kleine Mainzer Säule Becker 314 gehört nicht hierher. Die drei
Figuren (es waren niemals vier Figuren) stellen zwei Tänzerinnen und einen
Jüngling mit Fruchtkorb und Weintraube dar. Das Säulchen gehört zu einem
bacchischen oder Grabmonunient.
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Juppitersäulen. 387
Museums scheint dieselben Köpfe, wie das Heddernheimer Kapital zu
enthalten, aber in anderer Reihenfolge : dem Jünglingsköpfchen folgt das
weihliche, dann das dös Mannes und der verschleierten Frau ; es könnte
also das Mertener Kapital mit dem Rheinzaberner übereingestimmt
haben. Hammeran und Kraus vermuten in den Köpfchen die Vier-
jahreszeiten, wobei Bedenken erregt, dass die Römer sonst die Jahres-
zeiten als Amoretten oder Hören darstellten. Im allgemeinen ähnliche
Kapitale giebt es noch viele, z. B. in Mainz, Karlsruhe (Wd. Zs. I,
S. 42 Anm.), Speyer; aber schablonenhaft gearbeitet, gleichen sich
oft, wenn nicht alle vier, so wenigstens je zwei Köpfchen. — Auch
diese Kapitale können nicht ohne anderweitigen Beweis als zu Juppiter-
säulen gehörig angesehen werden; gleiche Bildungen, wenn auch, so
weit ich sehe, mit quadratischer Grundform, kommen auch an Grab-
monumenten vor. Ebensowenig haben die Juppitersänlen ausschliesslich
dieses Kapital, wie die Mainzer (2) und Igstadter (10) Säule zeigen.
Die Juppitersänlen scheinen vielfach inschriftlos gewesen zu sein.
Vielfach waren sie nur mit den Buchstaben I • • M versehen ; denn
wo sich diese Formel, welche nur Anfang, nicht Mitte oder Ende der
Inschrift gewesen sein kann, an der Leiste des Viergötteraltares befindet,
kann sie eine Fortsetzung nicht gehabt haben. Waren aber diese
Monumente teilweise Hausaltäre (vgl. Klein, Mainzer Ztschr. I S. 488 ff.
und Hang, Mannheimer Katalog S. 44 Anm.), wie aus dem in suo posuit
der Säulen 8 und 13 und den oben erwähnten Mainzer Altären folgt,
so war eine Nennung des Dedicanten nicht nötig. Die Abkürzung der
Namen auf den Monumenten 2 und 8 findet hierdurch ebenfalls ihre
Erklärung. — Andere Monumente scheinen an öffentlichen Orten auf-
gestellt gewesen zu sein, wie auf Bergeshöhen, so in Niederungen in
der Nähe von Brunnen.
Datiert ist unter den gesicherten Juppitersäulen nur die Heddern-
heimer (12), welche aus dem Jahre 240 stammt ; von den vermutungs-
weise als Basen von Juppitersäulen angesehenen Altären des Mainzer
Museums, sind h und 1 in den Jahren 242 und 225 errichtet ! ). Unge-
fähr auf dieselbe Zeit weist der Ductus der Inschriften 8 und 9 und
die Arbeit der Udelfanger Ära (1). Dass die Exemplare der Gruppe
des reitenden Gottes dem 3. Jahrhundert zuzuweisen sind, ist schon
•) Von den oben erwähnten Sockelaltärcn, welche, wenn sie nicht zu
Juppitersäulen gehörten, jedenfalls mit dieser Gattung nahe verwandt sind,
stammt i aus dem J. 24t>.
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388 A. Hammeran
von Prost p. 79 l ) und Wagoer S. 46 hervorgehoben worden. Ver-
mutungsweise darf man also das 3. Jahrhundert als die Zeit, wo haupt-
sächlich die Juppitersäulen errichtet wurden, ansehen.
Der Verbreitungsbezirk der Viergötteraltäre, der Gruppe des reiten-
den Juppiter, der Juppitersäulen, im wesentlichen auch der Wochen-
götteraltäre scheint sich zu decken.
Doch bevor man auf diese Beobachtungen weitere Schlüsse baut,
müssen diese selbst erst mehr gesichert sein; zunächst bleibt Haug's
Abhandlung abzuwarten.
Die Inschriften der Saalburg bei Homburg.
Von A. Hammeran.
IL*)
VII. Im Schlosshof zu Homburg befindet sich, am sog. weissen Turme
auf Befehl des Landgrafen Friedrich Jacob eingemauert, die 11-zeilige im
Jahre 1723 in den Fundamenten der Saalburg gefundene datierte Inschrift aus
Basalt (Bramb. 1424), welche seither der 4. vindelizischen Cohorte zugeeignet
wurde. Da die Stelle der Inschrift (8. und 9. Zeile), worin der Truppe Er-
wähnung geschieht, zum besten Teil, deren Name und Zahl, abgesprengt und
verloren, der Beiname Antoniniana aber noch erhalten ist, so lag die höchste
Wahrscheinlichkeit vor, dass die genannte Cohorte zu ergänzen sei; sie ist
im Castell reichlich vertreten und jener Beiname ist für sie durch anderwärtige
inschriftliche Zeugnisse ziemlich ausser Zweifel gestellt. Ich selbst habe
aus diesem Grunde die schon von Neuhof (in der Ausgabe von 1780) ange-
nommene Ergänzung kaum in Zweifel gezogen und im ersten Abschnitt dieser
Zusammenstellung Bezug darauf genommen ; Lehne, Steiner, Becker u. A., denen
die Bezeugung des Cognomens für die 4. Vindelizier noch nicht so ausgiebig
vorlag, waren derselben Meinung. Gleichwohl erschien es mir, als ich im
Laufe des August d. J. die genauere Aufnahme des Steines in Angriff nahm,
durchaus erforderlich, denselben einer vorgängigen Reinigung zu unterwerfen,
da mir namentlich die drei unteren Zeilen infolge von Mürtelaufguss bei der
Vermauerung oder einer späteren Erneuerung derselben nicht intakt geblieben
zu sein schienen. Ich nahm mit einigem Erstaunen wahr, dass alle früheren
Revisionen, auch diejenige Beckers und spätere, sich bei der scheinbaren
Integrität des sichtbaren Zustandes beruhigt hatten. Herr Baumeister Jacobi
hatte die Freundlichkeit, die fraglichen Stellen des Steins mittels Salzsäure
von den Kalkhüllen befreien zu lassen und es zeigten sich alsbald auf den-
») Prost's Hypothese, die Reitergruppe beziehe sich auf einen Sieg des
Probus, widerlegt das Errichtungsjahr der Heddernhcimer Säule.
•) Nr. I sicho Korrbl. der Wd. Zs. IV, 8 und 9 Nr. 113. [Um den Schlau der Ab-
handlung ungeteilt bringen zu kftnnen, einprahl sich dessen Aufnahme in die Zeitachrift. Red J
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg.
389
selben einzelne Biuhstaheu- Reste, die gerade für die nähere Feststellung der
Truppe von grösstcr Wichtigkeit sind. Es ergab sich, dass die Yindelizier
nicht die Dedikanten sein können. Ich lasse zunächst den jetzt festgestellten
Wortlaut der Inschrift, in genauer Wiedergabe des gesamten Zustandes der-
selben, hier folgen:
Nif]
AE
NTCjNINO-P'
CßAVC * P O
X-BRITAN-M
THICO-M
'K\BVNIC i PO"E|
rAT\S-XV-C05'l
l'F-PAOCOS'COl
ANTONIO
KV voä-nvi
Die seitherigen Ergänzungen der sechs oberen Zeilen unterliegen keinem
Zweifel und es kann sich höchstens darum handeln, festzustellen, wieviel
Buchstaben je an den beiden Seiten des Steines fehlen mögen. Er ist leider,
wie bereits bemerkt, in die äussere Turmtreppe eingemauert und seine Tiefe
(Dicke) Hess sich bei der jetzt geschehenen Herstellung nur bis auf 30 cm
verfolgen, dabei kamen aber seine beiden Seitenflächen zur Wahrnehmung.
Mit Bestimmtheit konnte ich, unter Beihülfe des Herrn Baumeisters Jacobi,
feststellen, dass auf der linken Seite an allen Punkten, wo die Bruchfläche
am meisten nach aussen ausgreift und ziemlich vertical verläuft, also Zeile
2 — 7. kein Buchstabe fehlt und nur bezügliche Teile des ersten Buchstabens
zu ergänzen sind, sowie dass auf der rechten Seite höchstens ein Buchstabe
in derselben äussersten Senkrechten weggefallen ist, also in Zeile 4 — 8. Wir
▼ermochten dies, da wir die Seitenflächen des Steins mit Bleistift und Lineal
abreissen konnten, an der erlaubten Raumbemessung für die fehlenden Buch-
staben ausser Zweifel zu stellen. Es ergab sich hieraus zunächst die wich-
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390 A. Hammeran
tigc Folgerung, dass die Ergänzung der oberen Zeilen nicht links, sondern
rechts stattzufinden hat, dass demnach z. B. abzuteilen ist: PIO ■ FE | L1CI,
nicht etwa PIO | FELICI oder POTES | TATIS, nicht POTE | ST ATIS. Hier-
nach lässt sich nun die (übrigens auch an und für sich wahrscheinliche) Er-
gänzung der Consulats - Ziffer in Zeile 7 mit Lehne und Brambach als III,
nicht als Uli, wie Neuhof wollte, herstellen und damit das Jahr 212 gewinnen.
Es ist dies darum von Wichtigkeit, weil selbst in neuerer Zeit noch
der Versuch gemacht worden ist, die Dedikation des Steines mit dem Feldzug
Caracallas im Jahre 213 in Verbindung zu bringen und einen Aufenthalt dieses
Kaisers auf der Saalburg daraus abzuleiten, so dass die Dedikation etwa als
eine Folge des Feldzugs anzusehen wäre. Hierfür liegt nicht nur kein Grund
vor, sondern die Annahme ergiebt sich bestimmt als eine irrige. Von der
Ziffer ist erhalten : II, der zweite Strich steht dicht am Rande und ist schwach,
aber noch vollkommen erhalten; den Zahlstrich über den beiden Zeichen
habe ich erst nach der Reinigung entdeckt, er war bisher nicht zu sehen
gewesen und ist nirgends verzeichnet. Raum ist nur für einen weiteren
Strich vorhanden. (Die Wiedergabe der Stelle bei Brambach ist durchaus
ungenau). In der nächsten Zeile beginnen die Schwierigkeiten. Zwar ist das
halbierte erste P von V(atri) V(atriae) einfach zu retouchieren, wie auch
das R von proco(n)s(tUi) 1 obwohl im Bruch des Steins verloren gegangen,
sich von selbst liest; aber der Schluss der Zeile erfordert Aufmerksamkeit.
Hier hat man bisher, seitdem Neuhof und Lehne die coh. IV Vinddicorum
ergänzt haben, die ganze Zahl gesucht, wie es z. B. Rössel, Die Rom. Grenz-
wehr im Taunus S. 18, zum Ausdruck brachte. Dass dies nicht möglich ist,
ergab die Abmessung; es bleibt, wie in der vorausgehenden Zeile, höchstens
noch für einen Strich Platz. Von H ist der erste Verticalstrich mit einem
Teile des Horizontalstrichs erhalten, für ein weiteres Zeichen als den an-
hängenden zweiten Verticalstrich ist kein Platz vorhanden. Die Zahl kann
also nicht an dieser Stelle stehen, sondern muss in der nächsten Zeile ge-
sucht werden. Dass aber in letzterer „IUI' Vind. u gestanden haben könnte,
ist nach genauer Abmessung des verfügbaren Raumes nicht möglich. Zu dem
gleichen Ergebnis führt die Betrachtung der nächstfolgenden Zeile. Nach dem
Beinamen Antoninia(n<i) folgt nämlich in Zeile 10 die von den neueren Her-
ausgebern festgehaltene Lücke, die in meiner Herstellung durch das gefundene
Bruchstück zum Teil ausgefüllt ist. Es ist bemerkenswert, dass die alten
Herausgeber diese Stelle wie auch die Überbleibsel der 11. Zeile wiedergeben,
einfach weil sie ihnen vorlag und noch nicht durch den Mörtel verdeckt war,
und dass Niemand Wert darauf gelegt hat; im Gegenteil hielt man ihre
Lesung für einen Irrtum. Brambach erklärte sogar die Wiedergabe des
Wortes EIVS bei Neuhof für eine Vermutung, da, wie er sagt, der Stein
wegen seiner Einmauerung kaum soviel verlieren konnte. Er kam nicht auf
den Gedanken, dass die Zeile verkleistert sein könne, obwohl er den Stein
selbst sah und abschrieb. Das Bruchstück der 10. Zeile war aber sogar bei
der späteren Restauration oberhalb seines ursprünglichen Platzes quer einge-
kittet und völlig mit Mörtel überkleidet worden. Schon die erste Ausgabe
von Elias Neuhofs „Nachricht von den Alterthümern in der Gegend und auf
-dem Gebürge bey Homburg vor der Höhe", welche 1777 erschien, giebt die
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 391
Stelle ziemlich genau, wenn auch ohne die richtigen Abstände, wieder. R ij
steht vor VOTA. NVM. und in Zeile 11 EIVS. u. Selbst das letzte rätselhafte
Zeichen ist, allerdings etwas weniger gerundet, auf dem Stein vorhanden und
Neuhof hat nur den Fehler begangen, in der zweiten Ausgabe seiner Schrift
(1780) dem R der 10. Zeile die auf dem Stein vollkommen erhaltene Schleife
wieder zu nehmen, indem er den Buchstaben offenbar als ein D zu devota
ziehen wollte. Die Lücke und der Punkt nach R erlaubt das nicht. Auf-
fallender Weise hatte indes Neuhof in einer längst vor 1777 von ihm heraus-
gegebenen Schrift „Abgcfasstc Briefe von unterschiedlichen Materieu, 1. Stück",
Homburg 1747 (also volle HO Jahre zuvor) jene Fragmente ganz weggelassen.
Brambach kennt diese Schrift nicht (auch die erste Ausgabe der anderen
ist ihm fremd geblieben), es ist ein einziges Exemplar derselben bekannt und
auf der Homburger Stadtbibliothek befindlich. Aus der Weglassung jener
Stellen könnte gefolgert werden, dass die Buchstaben damals nicht vorhanden
gewesen und etwa erst später beigebracht sein möchten, wenn nicht eine
gleichzeitige Puhhcation des Steines sie aufwiese. Der von J. H. Dielhelm
herausgegebene „Wetteranische Geographus", Frankf. a. M. 1747, giebt unter
Homburg S. 203 unsere Inschrift. Ich halte dies für die editio prineeps, da
sie selbständig ist. Sie hat u. a.. richtiger als Neuhof, Zeile 3 LIC, wo jener
CIC hat; ferner hat sie Z. 8 PROCOS, Neuhof PIOCOS. Zeile 10 giebt sie:
RE. VOTA und Zeile 11: L. C. Während demnach Dielhelm die Inschrift
nicht aus Neuhof abgeschrieben haben kann, kann andererseits dieser den
ersteren noch nicht vor sich gehabt haben, da er sich sonst verbessert hätte.
Es ist entweder eine gleichzeitige Herausgabe beider aus dem Jahre 1747
datierten Publikationen anzunehmen oder Neuhof war eine Kleinigkeit später;
wenigstens ist die Vorrede Dielhelms aus dem März datiert, diejenige Neuhofs
aus dem Juni. In der Schrift von 1777 hat Letzterer die Herausgabe des
Ersteren als „ganz unrichtig" bezeichnet, was sich aber wohl nur auf die
Angabe des Fundorts (Altkönig) bezieht. (Auch sagt Dielhelm, der Stein
sei „vor ca. 8 Jahren", 1739, gefunden). Obwohl auch Dielhelm bei Bram-
bach nicht erwähnt wird, ist er doch wegen seines Zeugnisses für die frag-
liche Stelle ebenso wichtig wie Neuhof und es ist mit Sicherheit anzunehmen,
dass die Stelle im J. 1747 lesbar war. Aber selbst das Wort EIVS scheint
damals nicht besser überliefert gewesen zu sein, als heute, wie Dielhelms
Abschrift bezeugt, und Neuhof mag 1777 vielleicht von einem gelehrten
Freunde *) die Deutung der Trümmer nach der Analogie anderer Kaiserinschriften
übernommen haben ; im übrigen bewegt er sich noch in argen Phantasieen und
will z. B. Zeile 8 einen „proconsul coioniae*' mit dem verlorenen Namen der
Saalburg herauslesen.
Das R der 10. Zeile ist ein neuer Faktor für die Kritik der Inschrift.
Der hier festgestellte Platz dieses Bruchstücks ist unzweifelhaft, da dasselbe
genau in das untere Randstück mit einer Ecke sich einsetzt. Wenn das
nach R folgende Zeichen nichts anderes als der untere Winkel von D sein
kann, das zu devota erfordert wird (das fehlende E passt genau in die Lücke),
1) P. W. Gercken, Reiten durch Schwaben, Bayern ete. IV S. 259, berichtet i. J. 1788
Ober die Inschrift. Er erklärt, sie selbst so gelesen zu haben, wie sie bei Neuhof stehe.
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392 A - Hammeran
so stört dagegen das unablehnbare R die Cirkel der seitherigen und jeder
ähnlichen Deutung. Von zwei Seiten wird die Möglichkeit der Vindelizier-
Hypothese angegriffen : in der vorausgehenden Zeile reicht der Raum für den
Kamen nicht aus und hier erscheint ein neuer unerklärbarer Beiname 1 ). Es
ist wenig Auswahl unter den Cohorten der Saalburg. Wenn wir von den
Vindeliziern absehen müssen — die coh. I cio. romanorum, in einem jetzt
verlorenen Stempel gefunden, kommt gar nicht in Frage — bleiben nur die
coh. I Flavia Bamascenorum und die coh. II Baetorum übrig. Die erstere
kommt nur auf einer einzigen Stempel- Varietät in einigen Exemplaren vor,
die Cognomina würden nicht auf sie passen und, selbst wenn wir die mög-
lichste Kürzung der Schreibung annehmen (etwa „I • FL • DAM • "), so wäre
auch für sie der Raum nicht ausreichend. Es bleiben somit nur die Raeter
übrig und damit stimmt völlig das R als zu dem für sie in dieser Zeit zu
beanspruchenden Beinamen (civium) Bfomanorum) gehörig überein. In der
That wüsste ich diesem Buchstaben an dieser Stelle keine andere Deutung
zu geben. Dem Raum nach kann vor demselben nur ein Buchstabe, also C
gestanden haben. Oben stand in der Lücke II - RAET * , wobei A und £
oder E und T ligiert zu denken sind, um den Raumverhältnissen zu genügen.
In der untersten Zeile stand EIVS, von dessen E noch zwei Striche erhalten
sind; davor vielleicht NI als Schluss von Numini, dessen erstes I mit M
ligiert ist, was verschiedene frühere Herausgeber, selbst Brambach, übersehen
haben. Nach EIVS scheint ein S zu folgen, dessen unterer Teil in sehr un-
sicherer Form (vielleicht Steinverletzung) sichtbar ist. Was aus dem letzten
Zeichen zu machen ist, wage ich nicht zu entscheiden: es stellt ein Kreis-
segment dar, das bestimmt nicht als der Rest eines (wie es Neuhof dar-
stellt) zu deuten ist, da der vorhandene Raum rechts noch die fernere kreis-
förmige Rundung eines solchen aufweisen müsste, sondern vielmehr C gelesen
werden muss. Innerhalb desselben steht ein rätselhafter Buchstabe, halb A
halb E oder L, am wahrscheinlichsten beide ligiert. Das Ganze erscheint
durchaus nicht als Verletzung des Steins, sondern macht (auch nach des Hrn.
Baumeisters Jacobi Urteil) den Eindruck sorgfältig gehauener Schrift. Ich
habe an eine Zeitbestimmung gedacht, etwa CAL(endis ....), was Bramb.
1551 ebenfalls am Schlüsse einer Dedikations - Inschrift steht. Dann wäre S
ab sacrat zu deuten. Bemerken muss ich dagegen, dass am Schlüsse von
Zeile 4 ein nach M folgender Querstrich ein Sprung des Steins, kein Buch-
stabe ist, wie Neuhof annahm.
Der Stein ergiebt nunmehr folgende Lesung: [im]p(eratori) caes(ari)
m(arco) [aurißioj] antonino pio [fe]lic[i] aug(usto) pontif[ici] max(itno) brüan-
(nico) m[ax(imo)] partium m[ax(imo) t]ribiinic(icte) pote[s]tati8 XV co(n)s(tdi)
1) Unerklärbar zieune ich ihn für die Viudelizier, weil er ihnen bisher nirgend!
zukommt, zuversichtlich nicht auf den einzig beweiskraftigen spätzeitlichen Stempeln von
Miltenberg und Gr. Krotsenbnrg. (S. Conrad?, Nasa. Ann. 14 S. 3S1 nnd Taf. 8, suwis
Snchier, Römcrcastell Gr. Krotzenburg, desseu Münzen, Stempel etc. S. 22). Man kann in
der 4. nnd 5. Zeile dieser noch nicht sicher gelesenen sclilechtgeschnittenen Stempel sehr
Verschiedenes heraus buchstabieren, nur kein C. R> Das allein beweist schon, dass dio
Cohorte auf unserem Stein nicht genannt sein kann; denn die Stempel sind sicherlieh nicht
früher ali das 3. Jahrhundort, wahrscheinlich erst aus dessen zweitem Drittel.
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Die Inschriften der Saalbarg bei Homburg. 393
JJ[J] pfatri) p(atriac) p\?y>co(n)&(uH) cotyors) [II raet(orum)] antomma[(na)
c/hrium)] r(omanorum) [de]oota numt\m] ei[u]s . . . c. Die Truppe erscheint
hier zum erstenmale mit dem Beinamen Antoniniana. Sie tritt in auffallend
später Zeit hier auf, wofür bisher keine Anzeichen vorhanden waren, da ihre
Stempel einen älteren Charakter tragen. Die Höhe der Buchstaben ist in
der ganzen Inschrift nahezu die gleiche, ö — 5Vs cm.
VIII. Zwei Bruchstücke, Sandstein, von bellgrauer Färbung.
Die beiden Fragmente, 1877 gefunden, gehören zu einer Inschrift,
der ursprüngliche Rand des Steins ist nirgends erhalten, auch nicht auf der
rechnen Seite von Fragm. 2. Die Schrift ist nachlässig; namentlich sind die
Buchstaben von Fragm. 2 in Zeile 2 nicht exakt und von ungleicher Grösse.
Mit Fragm. 1 ist nicht viel anzufangen, wenn man in dem OH nicht etwa
eine Cohors suchen will, was sich aufdrängt, aber wenig Wert hat. Das
AVG in Fragm. 2 giebt das Recht, die Inschrift als Kaiserinschrift anzu-
sehen, umsomehr, da iu der dritten Zeile ziemlich sicher BRYT(tannicus) zu
lesen ist, wie Herr Baumeister Jacobi mit geübtem Blick erkannt hat. Die
Zeit ist damit freilich wenig bestimmt, der Kaiser kann ebensowohl Gommodus
wie Septimius Severus oder ein späterer sein. Die schlechte Schrift rät aber
dazu, das dritte Jahrhundert, vielleicht Severus oder Caracalla anzunehmen.
IX. Als Kaiser-Inschrift ist schliesslich eine länglich schmale profilierte
Basis aus rotem Sandstein zu betrachten, die nur die letzte Zeile einer
grösseren Inschrift zeigt. Dieselbe ist bereits im vorigen Jahrhundert gefunden.
EIVSVSLLM
Die volle Votivformel, die auf eine Ära hinzuweisen scheint, kommt
ebensowohl, wenn auch selten, auf Dedikationen vor (z. B. CIL 7, 875:
numim majestatique qjus v. s. I. I. m.) und das vorausgehende ejus legt einen
ähnlichen Ausdruck nahe. Ohne Bedenken möchte ich daher die Inschrift
im allgemeinen ebenso als Kaiserinschrift bezeichnen wie Nr. VI, die, wenn
auch nicht als einfache Dedikation, doch im weiteren Sinne als solche gelten
darf und sich nur bestimmter als Votiv-Inschrift charakterisiert. Ich glaube
aus diesem Grunde 8 Dedikationen annehmen zu dürfen. Zwei derselben sind,
wie im ersten Abschnitte bereits bemerkt, nicht unbedingt erweislich, aber
höchst wahrscheinlich.
Die Maasse der vorbesprochenen Steine, in der Reihenfolge der Dimen-
sionen Höhe, Breite, Tiefe (Dicke) sind die folgenden: I cm 12, 55, 52.
n 34, 41, 15. III a (links oben) 51, 40, 40; b (rechts oben) 40, 31, 36;
Weitd. Zeitachr. f. Gesch. u. Kunst. IV, IV. 28
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394 A. Hammeran
c (link« unten) 41, 41, 41. IV a (rechts oben) 30, 12, 12V»; b (rechts unten)
13, 8, 6; c (Links) 12, 8, 9. V a 9, 13, 7; b 12, 20. 9; c 15, 21, 5; d 25,
20, 20; e 21, 34, 16; f 16, 17, 5; g 9, 107«, 9 1 /«. VI 24, 30, 21. VII 106,
74, (30 -V). VIII a 14, 15, 6; b 20, 17, 8. IX 13, 53, 7. An unregelmassig
gebrochenen Steinen ist überall die grösste Linie der betreffenden Dimension
gemessen.
Votiv-Inschriften.
So auffällig und bedauernswert es ist, dass die Saalburg, wie ich es
für alle Limes- Castelle nachgewiesen habe, keine Grabsteine besitzt, so sehr
wird dieser Mangel durch eine mannichfaltige und relativ bedeutende Hinter-
lassenschaft von Votiv - Steinen aufgewogen, die namentlich wieder auf die
Pflege orientalischer Culte, wie des Dolichenus hinweisen. Von letzterem
sind zwei gut erhaltene Inschriften vorhanden, ein oder zwei Bruchstücke
sind mit Wahrscheinlichkeit darauf zu beziehen. Auch die Fortuna hat, wie
es an so schwieriger Vorposten-Stellung sehr natürlich sich ergab, hier ihre
Verehrer, in erster Linie den Cohorten - Präfekten selbst, der vielleicht vor
einem ernsten Feldzug ins germanische Gebiet der Göttin bedurfte; einen
zweiten glaube ich wahrscheinlich machen zu können. Dagegen habe ich die
Angabe der Saalburg - Schrift (S. 23, I. Ausg.), dass „die gefundenen Stein-
bildwerke alle den genius loci darstellen" und dass aus einigen Bruchstücken
„die Widmung an den genius loci erraten werden könne", nicht zutreffend
gefunden, wie die nachfolgende Bearbeitung zeigen wird. Nur ein sicheres
Denkmal, das dem genius loci neben einer anderen Gottheit (s. oben Nr. VI)
gewidmet ist, Hess sich auffinden, während die mit dem Füllhorn begabten
opfernden Genien, deren mehrere in der Skulptur vollkommen erhalten sind,
nach Massgabe von mindestens vier daran vorkommenden Inschriften auf den
genius centuriae, vielleicht auch auf noch andere Genien zu beziehen sein
werden. Einmal kommt selbst Mercurius auf einem Altare vor, einmal
Juppiter. Wenn ich bemerkte, dass die Zahl der Aren eine relativ bedeutende
sei, so ist es selbstverständlich, dass sie hinter derjenigen Heddernheims,
einer Stadtgemeinde, zurücksteht ; aber sobald man die Limes-Castclle durch-
mustert, so ist die Zahl von etwa 20 erhaltenen Votivsteinen (wenn man
selbst die verlorenen nicht beachtet) weitaus die bedeutendste ; man vergleiche
nur wieder Niederbiber, Miltenberg, Oehringen, Krotzenburg, wo überall nur
ein paar Steine dieser Gattung vorliegen.
Aus den seitherigen Veröffentlichungen der Saalburg - Inschriften ist
allerdings die Zahl und Mannichfaltigkeit derselben nicht zu entnehmen. Bram-
bach giebt nur 3 erkennbare Votivsteine, die Saalburg-Schrift giebt deren 6.
Der Grund dieser kargen Darbietungen liegt weniger darin, dass neue Funde
seither hinzukamen (deren sind etwa nur ein halbes Dutzend Aren), als darin,
dass man nicht nur die Bruchstücke, soweit sie sicher als zu Votivsteinen
gehörig betrachtet werden dürfen, sondern selbst schwer lesbare längst ge-
fundene unzerstörte Inschriften (wie Nr. XIII) unbeachtet gelassen hat Auch
blieb mangelnde Erklärung oder mangelndes Erkennen (wie bei Brambach
1429, 1, der in der Saalburg- Schrift fehlt) ein Hindernis.
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 395
X. Der schönste und fast unversehrt erhaltene Votivstein der Saal-
burg ist der eines Präfekten der 2. raetischcn Cohorte, der früher lange Zeit
an dem Gräberhaus beim Castell eingemauert war, jetzt aber sehr zu seinem
Besten im Museum untergebracht ist. Cr ist 103 cm hoch, 50 breit, 25 tief;
Sandstein. Gefunden ist er Aug. 1854, als Bedeckung eines Kanals. Die
Schrift ist sorgfältig und schön, 67« cm hoch; sie zeigt etwa auf Beginn oder
Mitte des 2. Jahrhunderts. Beide Seitenflächen sind erhalten, die Schrift
tritt dicht an die Ränder und an dem Wortlaut der Inschrift fehlt nicht das
Mindeste. Auf der Oberfläche zeigt sich die Opferschale und an der oberen
Kante ein Teil der walzenförmigen Voluten mit einer Rosette in der Front
und geschuppter Oberfläche. Seltsam ist es, dass auch hier, bei voller Les-
barkeit der Schrift, jeder Herausgeber den Namen falsch gegeben hat. Der
Dedikant heisst nicht C. Mogülamus Priscianus, sondern Priscanus.
FORTVNAE
C • M G I L L
NIYS -PRISC
A N V S * P R A
E F • CoH ' II B A 1
C-R- V ' S -L- L -M*
Der Inhalt der Widmung ist so einfach und klar, dass nur auf das
Cognomen der Truppe aufmerksam zu machen ist; es gewährt keine aus-
schlaggebende Zeitbestimmung, da die in Obergermanien liegenden 2. Raeter
nach Domitians Diplom im Jahre 90 dasselbe noch nicht, dagegen bereits im
Jahre 116 führten und der Altar ohnehin kaum vor Trajan gesetzt sein kann.
Was den Namen des Präfekten betrifft, so hat Brambach wohl auch gesehen,
dass kein I am Schlüsse von Zeile 3 zu erkennen war; er giebt jedoch, nach
dem Vorgänge der Lesungen von Rössel (Nass. Ann. 5, 1, S. 46; auch noch
Rom. Grenzwehr im Taun. S. 19) und Becker den Buchstaben wieder, aber
als Fragment angedeutet und lugt hinzu: er sei „sehr unsicher". Ich kann
versichern, dass keine Spur eines I sichtbar ist, dass auch nie ein solches
dastand und dass der Raum dafür gar nicht vorhanden ist. So dicht
nämlich überall die Schrift an die Ränder tritt (wie Zeile 2 und 5), so ist sie
doch nirgends derart angeschlossen, wie es beim Vorhandensein eines
I hier der Fall sein müsste und fernerhin erscheint in sämmtlichen Zeilen
die Schärfe und Tiefe der Buchstaben vorzüglich ausgebildet, so dass beim
Mangel jeder äusseren Verletzung dieser Stelle ein ehemals hier gestandener
Buchstabe nicht völlig verschwunden sein könnte. Der Name heisst demnach
Priscantts, eine Form des Cognomens, die mir neben dem gallischen Gentil-
namen durchaus am Platze zu sein scheint.
XI. Ein zweiter Altar, wie ich glaube der Fortuna gewidmet, ist um
das Jahr 1 S55 von Habel gefunden und bei Brambach 1429, 1 ziemlich genau
wiedergegeben. Das erhaltene ist leider gar fragmentarisch ; das Material ist
Sandstein, die Dimensionen 38, 39, 29 cm. Der Rand ist nirgends erhalten.
Das Ganze hat folgendes Aussehen:
28*
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396 A. Hammeran
Ich halte dafür, dass in der obersten Zeile, welche ursprünglich nicht
die oberste gewesen sein mag, das Wort Fortunae stand, dass darunter als
Dedicant etwa ein Sextiiis (als Gentile) folgt, dessen amtliche oder militärische
Würde in der dritten Zeile zu suchen ist. Ob vielleicht ex exacto cons. zu
ergänzen ist, kann nicht erraten werden. Nur möchte ich einen Bezug
auf einen Truppenteil vermuten und in Zeile 4 (coh. II) Ba(etorum) lesen.
Alles das bleibt mehr oder weniger unsicher. Bestimmt ist Zeile 3 das letzte
Zeichen gewesen, nicht C, wie es bei Bramb. erscheinen könnte. Ebenso
ist die von diesem gegebene Ligatur von N mit I in Zeile 1 nicht vorhanden,
das benachbarte V ist kleiner als die übrigen Buchstaben. Selten ist das
Vorkommen einer Liniierung der Zeilenreihen wie auf christlichen Inschriften
der Frankenzeit am Rhein und in Gallien.
XII. Eine kleine Säule aus Sandstein, von 16 cm Durchmesser und
69 cm Höhe, deren Fuss 8 cm hoch, 28 cm breit, 22 cm dick ist, zeigt auf
der unteren Hälfte ihres Umfangs eine viereckige Inschrift-Tafel (Dimens. 12,
15, 2) mit 5 Zeilen, deren Buchstaben in der obersten und untersten Zeile
je 1,5 cm, in den übrigen 1,3 cm hoch sind. Sie wurde aufrecht stehend in
einem Grabe gefunden. Die Schrift ist von geringer Sorgfalt und spätzeitlich.
I ' ///// I« '
C N D L L I
V S • M A R ////
VSVS L L
M
Die Saalburg-Schrift und Becker, Nass. Ann. 13 S. 233 haben IOM,
aber steht nicht auf dem Stein, sondern ist durch Verletzung weggefallen.
Das Cognomen möchte ich nicht ohne weiteres mit Becker als einen gallischen
Mar(c)iis lesen; nach R folgt allerdings anscheinend die Lücke eines Buch-
stabens infolge von Verletzung des Steins, aber der Name kann auch anders
gelautet haben. Spät ist der seltene und zierliche Stein auch deshalb, weil
ein Praenomen fehlt.
XIII. Im Jahre 1874 fand sich in der Praetentura des Castells der
rechte Teil eines Altars aus grauem Sandstein mit Profilen (Dim. 67, 10,
34 cm). Auf der Seite des Steins ist ein Opfermesser eingehauen, darüber
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t>ie Inschriften der Saalburg bei Homburg.
397
eine radförmige Figur (Kreis mit eingezeichnetem liegendem Kreuz.) Das
Bruchstück hat folgendes Aussehen:
I *
Es lässt sich aus diesen vereinzelten Buchstaben nichts
Zusammenhängendes gewinnen. Als mögliche, aber keineswegs
sichere Combination möchte ich Zeile 1 und 2 vorschlagen:
[i ' o ' m ' d]
[liehe] H
[o .... ]
Hierbei ist wenigstens die Buchstaben - Zahl der beiden Zeilen
gewahrt. Der Name des Widmenden ist nicht zu erraten. Am
Schlüsse deutet die Ziffer auf ein Consulat, wie schon Becker
sah. m Er hat, Nass. Ann. 13 S. 350, in Z. 1 Mercurio vermutet.
XIV. Ein gesicherter Dolichenus-Altar ist der beim Bau der Usinger
Landstrasse bereits i. J. 1816 am Castell gefundene Stein (Sandst.), welchen
sowohl Becker wie Brambach geben. (Dim. 67, 43, 41 ; Buchstaben nach der
Zeilenfolge 4, 3V2, 3 Vi, 3 cm gross).
I O '
DOÜCHEN
iCL'TIBfWl
.•CANDIMf
Es ist zu bemerken, dass zu diesem Stein im Jahre 1884 die fehlende
rechte Hälfte der Bekrünung gefunden wurde und zwar ziemlich an derselben
Stelle (unmittelbar an der Usinger Strasse, vor dem Castell), wo der Stein
selbst entdeckt ward. Durch dieses nach rechts weiter ausgreifende Stück
ist die ehemalige Breite des Steins festzustellen und es erhellt leicht, dass
rechts der Raum eines oder zweier Buchstaben an der Inschrift fehlt, so dass
für Zeile 2 sich noch das fehlende 0, für Z. 3 VS ergiebt. Auf der linken
Seite fehlt in Zeile 3 und 4 ebenfalls nicht viel. Der nahezu erhaltene Name
des Dedikanten kann nicht einfach Tiberius Claudius Camlidus gelautet haben,
wie in der Saalburg * Schrift zu lesen ist, da vor Candidus in der 4. Zeile
noch etwas stand. Füitts ist ausgeschrieben. Zeile 5 ist das auch von Bram-
bach angenommene M nicht ausser allem Zweifel.
XV. Dem vorbeschriebenen Steine verwandt ist ein dritter Dolichenus-
Altar, der ' besterhaltene nächst dem Mogillonius - Stein. Sein Material ist
Sandstein, die Fundzeit der 2. August 1884; Dimensionen 62, 41, 37 cm.
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398
A. Hammeran
Der Fundort ist ein Brunnen, etwa 100 m östlich vom Castell. Etwas über
ein Drittel, die rechte Seite der Inschrift fehlt; die ursprüngliche Breite der
Inschrift-Tafel ist indessen nach der Bekrönung leicht zu berechnen, letztere
zeigt die Opferschale auf ihrer Oberfläche.
Veröffentlicht ist die Inschrift bereits
Korrbl. der Wd. Zs. III 9 No. 119. Dort ist
in Zeile 4 als letztes Zeichen £ gegeben, der
Buchstabe ist jedoch mit Sicherheit I zu lesen.
Wir gewinnen hierdurch keinen Namen (der
an dieser Stelle überhaupt nicht zu suchen ist),
sondern die Charge: einen cornicularius, sei es
nun den Adjutanten des Kommandierenden oder
wessen sonst. Er könnte T. Flavius Süvinus
oder Süvanus geheissen haben; ein kürzerer
Name ist immerhin wahrscheinlicher, da der
obige ausgeschrieben keinen Platz fände. Doiich-
[eno] und corni[cul.] ist gut dem Kaume nach
zu ergänzen, M in der 1. Zeile. In dem frag-
mentierten Raum unter Zeile 4 wird wohl noch
eine Zeile gestanden haben, worin der Corni-
cularius näher charakterisiert, resp. seine Truppe
bezeichnet war; sicher und notwendig ist dies
nicht, obwohl die Formel v(otum) s(usceptum)
s(olvü) . . . sonst unerlaubt weit vom übrigen Text
Schrift des Steines ist sorgfältig und schön
23 cm.
XVI. Kaum zu bezweifeln als Dolichenus - Inschrift ist endlich ein
Fragment, obere linke Ecke mit den 5 cm hohen Buchstaben:
o^r
I
DOkfC
T-Fk-SI
CORN
getrennt stünde. Die
Die Inschrifttafel misst 32, 2tt,
Das Bruchstück ist zu gleicher Zeit wie der vorige Stein, in der Nähe des
genannten Brunnens gefunden und ebenfalls 1. c. veröffentlicht.
XVII. Ein dritter Stein, von derselben Stelle, enthält am linken oberen
Rand einer Ära nur den Buchstaben D
XVIII. Dem Mercurius gilt eine Ära, die, zwischen Begräbnisplatz
und Castell, in der Nähe der Strasse nach Heddernheim 1872 gefunden, in
der Saalburg - Schrift wiedergegeben ist. (Sandstein; Dimensionen: 46, 30.
26 cm; oberste Zeile 3'/t cm Buchst.-Höhe, die übrigen 3.)
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg.
399
%ERC\ftJO
TONI
D * D * P
Die Schrift ist nachlässig, spät, die sind fast zugespitzt, aram in der
2. Zeile ist leicht zu ergänzen. Warum aber, wie Becker Nass. Ann. 13 und
die Saalburgschrift will, der Xame des Weihenden Antonius heissen soll, sehe
ich nicht ein. Die Auswahl von Namen, die auf -onius enden, ist doch allzu
gross und in der 4. Zeile scheint ein Cognomen zu folgen, das mit rhis oder
piu8 endigt (Das erste Zeichen fehlt in der Saalburgschrift und bei Becker).
Vor Mercurio stand dem Räume nach das Wort Deo.
XIX. Es folgen die Widmungen an den Genius der Centurie. Auf
der Basis einer Sandstein-Sculptur, die nur noch den untersten Teil der Figur
(Fuss) zeigt und die in den Jahren 1854—57 bei Uabels Ausgrabungen ge-
fanden wurde, steht eine äusserst schlecht geschriebene zweizeilige Inschrift.
Die Basis misst 16, 23, 11 cm; die Buchstaben sind nur 1,8—2 cm gross.
Der linke Rand der Inschriftfläche ist erhalten, der rechte abgebrochen.
Mehrere dicke Kiesel sind im Stein eingebacken und sitzen mitten zwischen
den Buchstaben. Es ist etwa folgendes erkennbar:
UENIO J'iAb
iys-patqäyss VIIÜII
Die Widmung „genio centurtae" ist nicht zu bezweifeln. Der Name kann etwa
TÜU8 Aelius Pausa heissen, wenn der Strich über A, wie es den Anschein
hat, nicht zum Buchstaben gehört. Am Schlüsse der 2. Zeile fehlt wohl nur L M.
XX. Ein ganz kleines, schmales Altärchen (Dim. '10, 4, 5), Teil einer
grösseren Skulptur, deren seitlichen Altar mit Opferschale es bildete (der
Annteil des opfernden Genius ist erhalten), Sandstein,' fand sich 1874 im
Castell. Die Buchstaben sind nur 1 cm gross. Die Schrift ist nachlässig
hingeworfen und lautet :
G E
NIO
)SIL
VINI
ATTI
Becker hat, wie es scheint, den Stein für unten abgeschlossen gehalten und
„Gem'o Centuriae Sflrini Atti u gelesen. Dies ist aber nicht erlaubt, da der
Stein abgebrochen ist und der Name also auch Attianus, Atticus, Attillus,
Atticimis oder wie sonst geheissen haben kann.
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400 A. Hammerart
XXI*. Ein um dieselbe Zeit in der Praetentura des Castells gefundenes
kleineres Bruchstück einer Sandstein-Ara (Dim. 30, 16, 33) gewährt mir die
obere linke Ecke: G E
Auch hier ist wohl Genio zu ergänzen, ohne dass etwas Specielleres hinzu-
gefügt werden könnte.
XXII. Dem Genius Centuriae gehört eine vielversuchte rescribiertc
Basis aus Sandstein an, die noch die beiden Füsse der darauf befindlich ge-
wesenen Figur aufweist. Sie ist von Habel um das Jahr 1855 gefunden.
Maasse: 21, 36, 25. Die zweite Inschrift ist kaum einem Zweifel unterworfen:
«N-H'DD'GENIO
C • S C VPITI •
PRIMIVS- AVSO
•OPTIO • POSIT.
Die erste Schrift befindet sich nur unter Zeile 2 und 3, so dass es allerdings
den Anschein hat, als habe der zweite Schreiber Zeile 1 und 4 stehen lassen
und wenigstens die erste für sich benutzt. Von der ersten Schrift, die Bram-
bach genauer giebt als Becker, ist sicher zu lesen das Wort [cjenturiae (mit
Ligatur von N und T). Den Namen Sattonius vermag ich nicht sicherzu-
stellen, .att oiii U8 steht vielleicht da, doch ist selbst die Ligatur von T
und O unsicher. Das folgende ist weder A • A AS wie Brambach, noch
AN • AS wie Becker will ; ich erkenne : AN///AS. Vor N aber scheint die
Lücke eines Buchstabens zu sein. Es folgt das Centurionenzeichen und PO.
— Die Schrifthöhe von Zeile 1 beträgt 2,8 cm, der zweiten Zeile 2,8, der
dritten 3, der vierten 2.
XXIII*. In Bezug auf Schwierigkeit der Lesung nimmt unter allen
Saalburg-Inschriften die erste Stelle eine im Jahr 1882 gefundene Ära ans
Sandstein ein, die im Freien gegen die Wetterseite gestanden haben musa
und deren Schriftseite dadurch bedauerlich abgescheuert ist, so dass die
Buchstaben teilweise mehr erraten als gesehen werden können. Die Skulptur
des opfernden Genius ist gut erhalten ; derselbe ist 50 cm hoch. Die Schrift-
tafel der Basis hat folgende Dimensionen : 12Vi, 37V«, 15 cm. Auf dem neben
dem Genius befindlichen kleinen Altärchen steht:
HE
n i
3
Es folgen alsdann auf der Basis vier Zeilen, die noch Niemand völlig ent-
ziffert hat. Unzweideutig ist in der ersten Zeile:
IN H D D GkMu 3
also : in honorem dornus divinae genio centuriae. In der 2. steht der Name des
Centurienführers, der etwa Attiavi lautet, dann folgt ein A, worauf: ATTENP
oder ähnlich. In Zeile 3 habe ich festgestellt: IN SVO POSV»; . . . k\.
Zeile 4: IMP D N ANT (\ . . . . Wir haben also hier die Zeitbestimmung:
imp. d(om.) n. Ant(on.) . . ., einen der Antonine, oder etwa Caracalla. D»°
Schrift ist nachlässig, ohne irgend eine sichtbare Interpunktion.
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 40 i
XXIV. Ein ganz unbestimmbares Bruchstück ist 1854 gefunden (Sand-
stein; Maasse: 18, 18, 21) und bereits von Brambach 1429, 5 mitgeteilt. Es
hat folgendes Aussehen:
<t /
• Q-A
HD P
T
Der Stein hat nirgends den ursprünglichen RandL Brambachs Wiedergabe
der Buchstaben ist nicht genau. Es wird aber nichts- helfen, bei so frag-
mentarischen Resten eine Restitution zu versuchen, etwa Zeile 3 den (Kaiser?) -
Namen (Alexa)ndr(o) herzustellen, solange andere Möglichkeiten vorliegen.
XXV*. Zwei Sandstein-Bruchstücke, die anscheinend zu demselben
Stein gehören, sind ebenso unbrauchbar, a hat folgende Maasse : 17, 25, 10;
b 10, 27, 12. Die Buchstaben sind bei Beiden 6 Vi cm gross.
a) LIAL b) >U
Bei a könnte man allenfalls an Iu(1ia) T>{omna) denken. Die Stucke sind
1877 gefunden.
XXVI. Es erübrigen einige Bruchstücke, die nur geringfügige Buch-
stabenreste bieten. Ein dicker Basalt (Dim. 24, 15, 19), 1873 in der Prac-
tentura des Castells gefunden, hat nichts als:
C
XXVII. Ein Sandstein (von gleichem Fundort und gleicher Fundzeit;
Dim. 21, 18, 12) gewährt einige Striche, die jedoch derart unsicher geformt
und nicht einmal unbedingt als Schriftzeichen erscheinen, dass ich sie nur
der Vollständigkeit halber unter Vorbehalt geben kann:
LLI
B I
XXVIII. Sandstein. Maasse: 22, 27, 9, mit 4 1 /« cm grosser Schrift.
C
XXIX. Obere linke Ecke einer Sandstein- Ära (Maasse : 20, 24, 12) mit
Bekrönung, 1877 gef. ; der linke Rand ist erhalten:
€* I
XXX. Zum Schlüsse sei die auf einer Ziegelplatte befindliche, 1882
gefundene Inschrift in griechischer Schrift erwähnt, deren Abbildung bereits
Korrbl. d. Wd. Zs. II 1, Xr. 4 gegeben ist. Eine gesicherte Lesung derselben
Hegt noch nicht vor. Aus dem Fundverhältnis glaubt Herr Baumeister Jarobi
auf einen sehr frühzeitigen Ursprung der Schrift schliessen zu dürfen.
Es hat vielleicht einigen Werth, bezüglich des Truppen-Verhält-
nisses auf der Saalburg die Thatsache hervorzuheben, dass keine der Stein-
Inschriften von einem Legions - Soldaten herrührt. Weder die überall am
Limes und auch hier (nach ihren Ziegeln) gegenwärtige 22. Legion, noch die
8. hat Anteil an den Votivsteinen und, wenn auch hierbei der Zufall mit-
spielen mag, so ist doch das Zahlenverhältnis der Cohorten-Steine ein so auf-
falliges, dass nothwendig an ein quantitatives Vorwiegen der Hülfstruppen-
Abteilungcn im 2. und 3. Jahrhundert gedacht werden mnss. Unter diesen
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402 A - Hammeran
wiederum zeigen uns die Steine eine Ausschliesslichkeit der 2. Raeter-
C oh orte, die in Erstaunen setzt. Die Vindeiizier finden sich, wenn man
ihnen nicht Nr. V zuerteilen will, in sicherer Weise nirgends als Dedikanten.
Für die Raeter hatte man bisher einen einzigen erklärten Stein, den des
Praefekten Mogillonius Priscanus. Ich glaube durch die obigen Untersuchun-
gen deren vier (II, III, VII, X) erwiesen, einen weiteren (XI) wahrschein-
lich gemacht zu haben und vielleicht infolge der Herstellung des Caracalla-
Steins jetzt auch Nr. V als solchen ansprechen zu dürfen. Zwei Jahres-
zahlen haben sich für die Raeter feststellen lassen : durch die Emendation
der grossen Kaiser-Inschrift (III) haben wir, statt des bisher angenommenen
Jahres 119, das Jahr 139 gewonnen, durch den Caracalla-Stein (VII), der
seither den Vindeliziern gehörte, das Jahr 212. Da ausserdem ein wegen
der Schönheit und Grösse seiner Schriftzüge als alt anzusprechender
Stein (II) in Begleitung zahlreicher alter Ziegelstempel jener Truppe vorliegt,
so ist es nunmehr ^gestattet anzunehmen, dass dieselbe vielleicht von der Er-
bauung des Castells bis in späteste Zeit, mindestens bis in das erste Drittel
des dritten Jahrhunderts, einen Bestandteil der Garnison bildete. Wichtig
ist hierbei der Umstand, dass die 2. Raeter-Cohorte, die in der Spätzeit An-
tonimana heisst, ausser ,in Wiesbaden rechts des Rheins nirgends mehr auftritt,
was ebenfalls für die Permanenz ihrer Garnison spricht — ein Fall, der
sicher zu den ausserge wohnlichen gehört, vielleicht ganz vereinzelt steht,
wenn man die Zersplitterung, ja Allgegenwart anderer Cohorten am deutschen
Limes in Betracht zieht. Zwei hohe militärische Chargen, ein Cohorten-Prä-
fekt und ein Cornicular finden sich auf den Inschriften des Castells vertreten,
der letztere ist neu gewonnen und nach meinem Dafürhalten nicht zweifelhaft
Es könnte scheinen, dass bezüglich der Raeter ein zeitlicher Wider-
spruch mit einem anderweitigen Vorkommen auf zwei rätischen Diplomen
(Dipl. 24, GS, Weissenburg und Regensburg) vorliege. Auf beiden erscheint
(aus den Jahren 107 und 166) eine Cohors II Raetorum in Raetien. Ohlen-
Schlager hat, Rom. Truppen im rechtsrhein. Bayern S. 56, dieselbe für identisch
mit der in Obergermanien stationierten erklärt. Dass dies unstatthaft ist,
kann ich leicht nachweisen. Der Mangel des Cognomens civtum romanoruw
auf den beiden rätischen Diplomen ist kein Zufall. Denn da die oberger-
manische Cohorte im Jahre 116 (auf dem Wiesbadener Diplom) dasselbe be-
reits führt, auch im Jahre 212, wie wir sahen, noch bewahrt, so kann sie im
J. 166 auf einem Diplom nicht gut ohne solches aufgeführt sein. Ohlen-
scblager meint: „den Beinamen erwirkte sie sich wahrscheinlich durch [?]
das Diplom des Domitian vom J. 82." Aber das inzwischen gefundene Main-
zer Diplom (Domitian) vom J. 90 widerlegt dies. Damals hat sie ebenfalls
noch keinen Beinamen. Der Laubenheimer Stein (CIR 935), sowie einer der
Wiesbadener (1521) fallen eben vor das Jahr 116, während 1520 und 1522, die
das Cognomen aufweisen, bestimmt nach 90 zu setzen sind; die obergerma-
nischen Steine widersprechen sich also nicht. Der viermalige Wechsel der
Garnison zwischen Obergermanien und Raetien, wie ihn^Ohlehschlager an-
nimmt, wäre jedoch für so engumschriebene Zeit eine seltsame Erscheinung
und Mommsen hat richtig gesehen, als er (Hermes 19, S. 215 A Note)|sich da-
für aussprach, dass der Annahme der Verschiedenheit der Cohorten das allein
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Die Inschriften der Saalburg bei Homburg. 40ä
in Obergermanien bezeugte Vorkommen des Beinamens günstig sei. Er hätte
positirer sagen dürfen : die Annahme sei durch das Fehlen des Beinamens in
Raetien in später Zeit unabweislich ; denn wenn auch die Truppe im J. 107
noch nicht den Beinamen zu fuhren brauchte, so kann ein offizielles Akten-
stück des Jahres 166 denselben nicht vermissen lassen. Militärdiplome und
Steininschriften sind in dieser Hinsicht genau; mit den Ziegelstempeln ist es
etwas anderes, sie lassen gelegentlich die Beinamen weg. Auch müsste, nach
Massgabe unseres Caracalla-Steins von der Saalburg, ein fünfmaliger Orts-
wechsel stattgefunden haben. Die 2. Cohorte der Raeter in Obergermanien
und die gleichnamige in Raetien sind demnach zwei verschiedene Truppen-
körper, und die Saalburg-Cohorte hat, soweit sich erkennen lässt, ihre Garnison
nicht gewechselt 1 ). •
Nachtrag zu Seite 274.
Von Prof. C. Robert in Berlin.
Eine erneute Vergleichung des Coburgcnm mit der Beschreibung von
Matz hat ergeben, dass zu den neu hinzugekommenen Blättern noch drei
weitere gehören; dieselben rühren von demselben Zeichner her, wie die
meisten Coburgensis-Bl&tter und sind sämtlich im Pighianus copiert:
99 \
fol. 10 X J (sie!) der vatikanische Rundaltar mit Charon (Visconti Pio-Clem.
IV 35) = Pigh. fol. 329 (0. Jahn Nr. 307).
fol. 100 (bis) a) Dreifussbasis mit Eroten = Pigh. fol. 39 (0. Jahn Nr. 100).
b) Cippus des Q. Caecilius Ferox = Pigh. fol. 41 b (0. Jahn
Nr. 83).
fol. 214 *) Nackte Knabenfigur in Vorder- und Rückansicht = Pigh. fol. 369
(0. Jahn Nr. 8).
Bei derselben Gelegenheit konnte ich konstatieren, dass auf einem der
schmalen Papierstreifen, welche die Zeichnungen mit dem umrahmenden Bogen
verbinden, und zwar auf der Rückseite von fol. 188 deutliche Reste deutscher
Drucklettern vorhanden sind. Die Annahme von Matz, dass sich die Samm-
lung schon früher einmal in Deutschland befunden und hier ihr gegenwärtiges
Aussehen bekommen habe, gewinnt dadurch eine neue Bestätigung. Nach dem
sehr modernen Aussehen der Typen zu urteilen, nmss übrigens das Aufkleben
eher in der Mitte als im Anfang unseres Jahrhunderts stattgefunden haben.
1) Ei sei hier noch bemerkt, dass Cliche II zu Nr. III (1. Abschnitt, Korresp.-Bl. IV
S. 132) einer kleinen Berichtigung bedarf. In der 5. Zeile hat das letzte Zeichen nach dem
Worte AE[L] • einen Funkt, keinen Strich vorzustellen.
*) Früher von mir irrtümlich als fehlend bezeichnet
~»-o~$$$^c
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4Ö4
Recensionen.
Weitere römische Münzen und Stempel aus der Nähe von Hanau,
verzeichnet von Reinhard Suchier. (Festgabe zu der in Hanau
am 29. Juli 1885 stattgehabten Jahresversammlung des Vereins für
hessische Geschichte und Landeskunde). Mitteilungen des Hanauer
Bezirksvereins No. 10. [Mit 4 Tafeln]. Hanau 1885. — Ange-
zeigt von Dr. A. Hammeran.
Eine willkommene Ergänzung zu den von Wolff und Dahm bekannt
gegebenen neuesten Limesforschungen bei Hanau, welche in Heft 2 des
laufenden Jahrgangs dieser Zeitschrift besprochen wurden, verdanken wir
dem unermüdlichen Fleisse Reinh. Suchiers, der seit Jahren zahlreiche und
wertvolle Arbeiten zur ältesten Geschichte jener Gegend geliefert hat. Die
Nachlese umfasst ein Quartheft von 40 Seiten und ist durch 4 sauber aus-
geführte Tafeln erläutert, worauf die besprochenen Stempel und Graffitt«
dargestellt sind. Die letztere Zugabe ist namentlich bezüglich der Legions-
und Cohorten-Stempel erfreulich ; gerade auf diesem Gebiete war man seither
allzusehr den Wortbeschreibungen überlassen, während bei den Untersuch-
ungen über identisches Vorkommen oft die kleinsten Varianten von Wichtig-
keit sind. Erst in neuerer Zeit wird dies erkannt, leider vielfach zu spät;
für den Untersuchenden sind mit wenigen Ausnahmen (dazu gehören die alten
Veröffentlichungen Hansseimanns und Habeis) die früheren Funde, die zum
Teil gerade die wichtigsten sind, so gut wie verloren, da man sie oft unbe-
achtet licss oder gänzlich ungenügend edierte. Speziell die Limesforschung
ist in der Lage, über die notwendig einmal vorzunehmende Chronologie der
Militär-Stempel und damit vieler Verhältnisse des römischen Truppenbestandes
in Germanien Aufschlüsse zu geben, da es immer klarer wird, wie bevorzugt
sich das Limesgebiet hinsichtlich dieser primären, urkundlichen Zeugnisse
erweist. Die Anwesenheit der einzelnen Truppenkörper, welche die Stempel
bekunden, an den Fundorten kann und darf nicht bezweifelt werden, wenn
wir nicht alle Verhältnisse auf den Kopf stellen wollen, und es erscheint als
eine verhängnisvolle Verkennung der natürlichen Voraussetzungen römischer
Militärbauten, sich die Ziegel und Backsteine von anderen Werkleuten als
den darauf bezeichneten verbaut zu denken. Ich bin erstaunt zu sehen, dass
selbst Cohausen in einer Notiz des „Korresp.-Blattes des Gesamtvereins der
deutschen Altcrtnmsvereine" die bezügliche Aufstellung Wolffs annimmt; er
hält sie für eine gleichsam bereits erwiesene, freilich unerfreuliche Thatsache.
Sie wäre, wenn sie erwiesen würde, geradezu eine Vernichtung des histo-
rischen Zeugnisses, ja teilweise des epigraphischen Wertes der Stempel. In
ähnlicher Weise beinahe könnten wir uns die Votivsteine von Abwesenden
gesetzt denken und wir müssten fragen, weshalb überhaupt der Stempel die
Truppe bezeichnete. Die grosse Varietät, das auffallende Einzelvorkommen
bestimmter Gattungen an nur wenigen Orten wäre nicht zu erklären. Wenn
so massenhafte fabrikmässige Herstellung an Centralpunkten für alle Stempel
— die Theorie ist für einzelne Fälle annehmbar — : und Verwendung durch
beliebige T nippenteile stattfand, warum haben gewisse Cohorten, wie 1. Aqui-
taner und 3. Dalmater, nur in je zwei oder drei Castellcn diese Zeugnisse
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Recensionen. 405
hinterlassen, die 2. Raeter gar nur in einem, warum sind diese wieder in
diesen wenigen unter sich verschieden? Derartige Fragen lassen sich eine
ganze Reihe aufwerfen. Vor Allem: woher überhaupt die grosse Zahl der
Varianten und das so sehr verschiedene Material der Stempelsteine, wenn
etwa Mainz oder Wiesbaden der Lieferant war? Zahlreiche grössere Fabri-
kationsstätten im Innenlande anzunehmen, ist nicht wohl möglich, da dies
jeder militärischen Organisation widerspräche. Wir mussten uns doch vor
Allem im Hauptquartier Mainz eine Fabrikationsstätte und grössere Magazin-
bestände denken, wo Truppen wie Vindelicier, Raeter, Dalmater Stempel-
steine formten, die am Truppenorte selbst gar nicht vorkommen.
Mit Genugthuung darf man es begrüssen, dass in dieser kapitalen
Frage Suchier der Aufstellung Wolffs nicht beitritt Er polemisiert nicht
gegen dieselbe, ausser S. 21, wo er das Verschicken fertiger Steine
summarisch leugnet; aber er las 8t sie ganz ausser Betracht. Die künstliche
Combination der WolfTschen Schrift über Castell Rückingen wirft er uni,
indem er auf Grund der dortigen Dalmatcr-Stempel S. 27 die Cohorte ans
Wiesbaden oder Oberscheidenthal hierher kommen las 8t, einige Jahre nach-
dem die Vindelicier das Castell erbaut hatten. Diese Ansicht ist mit' Dem,
was ich in der Besprechung der Hauptschrift bezüglich der Dalmater aus-
führte, nicht ganz vereinbar, aber man sieht, wie schroff sie derjenigen Wolffs
gegenübersteht, der den Vindelicier-Stempeln in Rückingen eine so seltsame
Rolle zuweist. Nach des Letzteren Theorie brauchen wir überhaupt keinem
Stempel mehr Glauben zu schenken ; wenn er die Vindelicier noch in Krotzen-
burg auf Grund ihrer Stempel festhalten will, was hindert uns, ihn beim
Wort zu nehmen und auch dies für einen Irrtum zu erklären?
Suchier hält sich nicht viel mit Hypothesen auf. Die Stärke seiner
Schrift ist die Sorgfalt für das Einzelne und die praecise Behandlung des
Thatsächlichen. Nur hie und da versucht er eine Erklärung wie S. 22. Er
giebt zunächst die neuen Erwerbungen und Funde aus der ganzen Umgegend
von Hanau, nicht nur vom Limes. In dem älteren Bestand findet sich ein
isolierter Stempel der 8. Legion; der Verfasser hält ihn für zufällig von der
Saalburg hergebracht. Von Stempeln der 22. Legion fanden sich noch meh-
rere, meist schon bekannte und zwei neue in Gr. Krotzenburg; eine grössere
Zahl in Rückingen, von denen 27 nicht in Krotzenburg vorkamen. Es sind
darunter viele sehr alte, besonders Rundstempel wie sie schon Habel beschrieb,
einige ornamentierte und auch 4 Namensstempel. Bei den letzteren, deren
namhaftes Alter sich ebenfalls wahrscheinlich machen lässt, hätte Suchier
vielleicht gut gethan, die analogen Funde wenigstens in den Rheinlanden an-
zuführen, da diese Gattung so überaus selten und sparsam auftritt. Es genügt
nicht, zu wissen, dass ein Name Primus bei Schuermans als Töpfername vorkommt,
was ganz indifferent erscheint ; dass aber der Namenstempel der 22. Legion lulius
Primus nicht weniger als sechsmal am Mittelrhein vorkommt (Mainz, Heddern-
heim, Saalburg, Nied, Bierstadt, Rückingen), dass der Kreuzstempel Sempro-
mus Frontinus sogar siebenmal (Mainz, Bingen, Rückingen, Saalburg, Arns-
burg, Hofheim, Mosbach) zu constatieren und der häufigste unter der Zahl
der Namenstempel ist, das ist doch von Interesse und zum Teil selbst aus
Brambach zu ersehen. Der Stempel JBrequa ... ist am Mittelrhein bisher
nur noch auf der Saalburg gefunden, QVI .... (Fragment) gehört nur Rückingen
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406 Recensionen.
an. Die häufige Bezugnahme Suchiers auf Namen der Töpferstempel ist mir
hierbei unverständlich, da diese doch naturgemäss meist der letzten Zeit der
römischen Occupation, also dem 3. Jahrhundert angehören, die Namensstempel
aber grossenteils aus der Zeit der Erbauung des Castells stammen werden.
Dass QVI ... als Quirinus gelesen werden könne, dazu bedürfen wir nicht
eines Töpferstempels bei Schuermans; er kann auch Quiäus, Qumtus, Qum-
tinius u. dgl. gelesen werden. Wollte man gar in Erwägung ziehen, ob nicht
auf Stempeln und Thongefässen ein und dieselbe Person steht, (wie es Suchier
S. 16 Note versucht), so ist gar kein Halt; denn was kann es bedeuten, 90
geläufige Namen wie die angeführten Gratus y Sabeüus, Saturninus (nicht Sa-
turnm) mit den gleichen auf Thongefässen als Mutmassung der Identität zu-
sammenzuhalten ? Eine genauere Untersuchung der Namenstempel kann einen
sehr wichtigen Beitrag zur Fabrikationsfrage abgeben. Wie mir scheint, ist
ihr weites Verbreitungsgebiet ganz besonders beweiskräftig für die Thatsache
grosser Central- Werkstätten und eines Armee-Magazins der Ziegelfabrikation.
Man muss wohl unterscheiden: für diesen Betrieb sprechen verschiedene
Gründe, für den daneben bestandenen gesonderten Betrieb in den Castellen
andere nicht minder deutliche. Damit wird die Hauptsache, die Anwesenheit
der auf den Stempeln genannten Truppe am Fundort, nicht beseitigt. Den
Centralbetrieb erweist schon die bei Besprechung der Frage meist nicht be-
achtete Existenz der magistri figtdorum. In Geldern hat uns die merkwürdige,
von Janssen erforschte Niederlassung auf Holledoorn, ein offenbares Fabri-
kations- Centrum des Niederrheins, nicht nur einen solchen magister (Brarab.
10Ö), sondern auch die Griffel - Schriften der daselbst angefertigten Ziegel
(110 — 114) überliefert mit den Registraturen der einzelnen Setzreihen (straturae
CIR. 1397) grosser und kleiner Platten. Ein solcher magister bestand sicher-
lich nicht in den kleinen Castellen als besonderes Amt; dort war ein ein-
facher centurk) Aufseher der Arbeiter. Und wenn der Ziegel mit dem Namen
des Stempelschneiders, den dieser in eine Holzform einschnitt, einen so
ausgedehnten Verbreitungsbezirk gewinnt, so bleibt keine andere Erklärung,
als dass der Genannte in einer Central - Werkstätte arbeitete und dass die
dort gebrannten Ziegel nach allen Seiten versandt wurden, es müsste denn
die Form andernfalls auf irgend eine Weise vervielfältigt worden sein. Der
letztere Modus ist immerhin denkbar, daraus ergäbe sich die Erklärung für
das häufig vorkommende verkehrte Bild, das Negativ der Matrize.
Die Namenstempel fanden sich in Rückingen nur im „Römerbad * und
im Hypokaust-Bau, also in den alten Gebäuden; ebenso die einzeiligen
Stempel, welche Suchier für älter hält als die zweizeiligen. Im Ganzen er-
hob man im Castell 35 Varianten von Legions -Stempeln, in 90 Exemplaren.
Von Marköbel war nur ein einziges kleines Stempel-Fragment zu erlangen,
das indessen Suchier glücklich auf die 22. Legion deutet: es ist ein Rund-
stempel (vielleicht derjenige mit dem Capricorn) mit 2 P, so dass wenigstens
dieser Teil der Besatzung feststeht. Auch die Stempel der 22. Legion,
welche in Bergen gefunden sind (mindestens 4 Varianten) bespricht der Ver-
fasser beiläufig. — Die Vindelicier-Stempel, die in der Krotzenburger Schrift
behandelt sind, fanden sich teilweise auch in Rückingen, ausserdem 6 neue
Varianten. Diese zeigen vorwiegend gute alte Schrift, besonders ein drei-
zeiliger Rundstempel und ein zweizeiliger Längsstempel. Die Schrift des
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Recensionen. 40?
letzteren spricht sehr gegen Suchier's Meinung, dass die zweizeiligen jünger
seien; sie haben die vollere Form VINDELI. Es erscheint wesentlich, her-
vorzuheben, dass an den Thortürmen des Castells sowohl die ältesten Vinde-
licier- wie die Dalmater-Stempel vorkamen, dass also beide Truppenteile am
Castell gebaut haben; die 22. Legion fand man dort, wenn die Angaben
Suchiers vollständig sind, fast gar nicht. Die Behauptung Wolffs von der
constanten Zusammengehörigkeit der Yindelicier mit Coh. I cic. rom. nennt
Suchier „ wohlber echtigt u ; er hat sie offenbar nicht im Einzelnen geprüft.
Dass sie unbegründet ist, habe ich bereits nachgewiesen. (Westd. Zeitachr. IV
S. 186). — Auch zu den Stempeln der Coh. I civ. romanorum in Krotzenburg
kamen noch einige hinzu. Die grösste und wertvollste Ausbeute ergaben
aber die Ausgrabungen in Rückingen für die Dalmater- Cohorte. Unter
den Fundamenten des Praetoriums, demnach sicher nicht aus einer späteren
Zeit des Castells, traf man auf das Bruchstück einer grossen Steininschrift
mit dem Namen der Cohorte ; an den Thoren war sie überall auf Stempeln
zugegen. Ich gehe nicht mehr auf Suchiers Zeitstellung der Dalmater ein,
nachdem ich meine Ansicht darüber bereits ausgesprochen habe. Er glaubt
sie „einige Jahre" nach den Vindeliciern hierher verlegt. Nicht weniger als
70 Stempel mit 8 Varianten von ausgezeichnet sorgfältiger Schrift sind ge-
funden, ein Jcostbares Ergebnis gegenüber der früheren geringfügigen Kenntnis.
— Das ehedem behauptete Vorkommen der Coh. III Aquäanorum in Rückingen
glaubt der Verfasser auf einen Irrtum Schlereth's zurückführen zu können.
Die gefundenen Münzen und Töpferstempel, sowie die Grafitte
sind in besonderen Abschnitten sorgfältig behandelt Es kann natürlich hier
nicht in das Detail -eingegangen werden. Bezüglich eines von Steiner er-
wähnten spätzeitlichen Münzfundes in Bergen bestreitet Suchier die Glaub-
würdigkeit. Eine Namensverwechslung (Heinemann — Hermann) zugegeben,
ist aber die Verwerfung eine zu positive : dass der Pfarrer die Münzen „ver-
mutlich von Speyer mitbrachte", beruht nur auf dem „vermutlich" und ist
eine „Wahrscheinlichkeitsrechnung" (eigene Bezeichnung), aber es giebt dies
kein Recht zu sagen: „diese Münzen sind der fragliche Fund" und S. 27
„falscher Münzfund". Die Angabe der „Periodischen Blätter" ist vielleicht
eine irrige, aber auch Suchiers Erklärung ist nur eine Vermutung und
jene sind nicht widerlegt. Ein bedeutender Irrtum ist die These (S. 7), dass
bereits unter Maximin um 237 „das Grenzgebiet", also die Limes - Castell e
geräumt worden sei, weil die späteste Münze der zusammenhängenden Fund-
reihe von 235 datiert. Wenn im Castell Altenstadt am Limes eine Stein-
Inschrift (CIR 1410) im Jahre 242 gesetzt wird, kann doch wohl von
Räumung keine Rede sein. Dass sich Münzen aus der Zeit nach Severus
Alexander spärlich finden, beweist nur, dass das Geld auch in den Händen
der Römer nicht immer neugemünztes war (wie abgegriffen zeigt es sich oft!)
und gerade sowohl ein Jahrzehnt und mehr kursierte wie bei uns. Das
Fehlen derselben Klasse von Münzen bis zum Ende des Jahrhunderts und
einem Teil des folgenden im inneren Germanien erklärt der Verfasser sehr
gut aus dem Aufhören der Handelsbeziehungen.
-9+9Q&0-+-
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Archiv.
1) Beschreibung der Rheingauer (Gemeinde- und Pfarrarehive.
Von F. W. E. Roth in Prankfurt a. M.
Die Rheingauer Gemeinde- und Pfarrarchive bieten des historischen
Materials genug, um einer Besprechung gewürdigt zu werden. Ich habe solche
im Herbste 1879 sämtlich besucht und seitdem für meine Rheingauer Ge-
schichte eingehend benutzt. Leider ist der Zutritt schwierig, die Benutzung
noch schwieriger, obgleich mir die Akten und Bücher stets anvertraut wurden.
Es wäre zu wünschen, dass das Staatsarchiv zu Wiesbaden mit den einzelnen
Gemeinden Verhandlungen wegen Aufbewahrung der Gemeindearchive ein-
ginge, um die für den Rheingau keineswegs reichen Bestände des Staats-
archivs zu vermehren und so allgemeiner zugänglich zu machen. Eine Auf-
zeichnung wie die gegenwärtige hat zudem einen Wert darin, dass sie die
Sachen vor Verschleppung zu bewahren geeignet ist. Näheres über einzelne
Akten bin ich gerne bereit den Interessenten mitzuteilen. Ich beginne die
Beschreibung mit Eltvil und gehe so den Rhein abwärts.
1. Eltvil. Stadtarchiv. Die Stadt-
gemeinde Eltvil gab in den 1850er
Jahren beim Umzüge aus dem alten in
das jetzige Rathaus ihre Pergament-
und älteren Papierurkunden an das
Staatsarchiv Idstein, jetzt Wiesbaden,
ab, wo solche noch sind, meist Sachen
des 15. und 16. Jhs., kirchliche Ver-
hältnisse , Schuldverschreibungen an
Kirche und Hospital betreffend. Das
meiste im Auszuge in Roth, Fontes, 1, 1.
gedruckt.
Derzeit besitzt das Stadtarchiv das
Mitte des 16. Jhs. angelegte Oberamts-
buch, Papier, gross folio mit Einträgen
bis ins 1H. Jh. und grösstenteils in
Roth, Fontes 1, 3 gedruckt. Ferner
sind vorhanden ein Protokollbuch folio
seit 1689 bis ins 18 Jh. reichend, so-
wie mehrere weitere Protokollbücher.
Die wertvollen älteren Flurbücher und
Akten verkaufte in den 50er Jahren
ein Ungetreuer an die Eltviller Metzger
als Wurstpapier und entzog sich nur
durch schleunige Flucht der verdienten
Strafe.
Pfarrarchiv. Unbedeutend, Unter
dem geistl. Rat Schütz stark vermin-
dert besitzt dasselbe einen von Stadt-
kaplan H. Kausse im vorigen Jh. an-
gelegten dünnen Abschriftenband der
Stadtkaplaneiurkunden, meist in Roth,
Fontes 1, 2 gedruckt, ein Mspt. über
statistische Verhältnisse des Erzstifts
Mainz, teilweise in Pick, Monatsschrift
1877, 326 gedruckt, einige Packe Akten
über geistliche Verhältnisse, Klosterper-
sonen, Stipendien von Groqs und Bacher,
Sachen über die Nonne Rosalia Bacher
und den Lauddechanten Elias Gross.
Pfarrbibliothek. Jetzt unbedeu-
tend, ehedem reich an älterer histor.-
theologischer Litteratur und Kirchen-
vätern, setzte sich aus den Bibliotheken
des Stadtpfarrers Euler und des Kaplans
Weil zusammen, kam aber in den 50er
Jahren nach Limburg an das Seminar,
darunter mehrere EU viller Druckwerke.
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Archiv.
409
2. Rauenthal. Gemeindcarchiv,
sehr reieh, aber aller Orig.-Urk. ent-
behrend. - Vorhanden : Gerichtsproto-
kolle von 1586 an, folio, desgleichen
solche 1630-165S folio, ein Band mit
Schröterordnungen, die für den Wein-
handel von hoher Bedeutung sind
(saec. 15/16.) gr. folio, Gemarkungs-
bücher und Gemeinderechnungen, so-
wie als ein Kleinod der Rheingauer
Geschichte ein Copialbuch, enthal-
tend die Briefschaften zwischen Kur-
mainz, den Franzosen contra Rhein-
gan während der Kriegsepoche 1689
bis 1698, mehrere hundert Briefe,
meist aus dem Französischen übersetzt.
Dieses Buch ist ein offizielles Exem-
plar der Kurmainzer Registratur und
ward jedenfalls durch Verschleppung
nach R. gebracht. Leider defekt. Ich
besitze Abschrift davon, der Inhalt
bildet den besten Teil meiner dem-
nächst der Presse zugehenden Schrift :
Beitrage zur polit. Geschichte des Erz-
stifts Mainz.
Pfarrarchiv. Unbedeutend, einige
Orig.-Urkk. Baec. 17 und 18.
Pfarrbibliothek. Sehr reich, na-
mentlich an älteren Drucken. Unge-
ordnet.
3 Erbach. Gemeindearchiv. Reich,
aber ohne Originalurkunden. Proto-
kollbücher seit 1563 bis ins 18. Jh.,
reich an älteren Urkundenabschriften,
von wesentlicher Bedeutung für die
Geschichte Eberbachs im 16. u. 17. Jh.,
für die Geschichte des 30jähr. Kriegs
im Rheingau; die Zeitperiode von
1689—1694 ist durch ein Päckchen
Originalreskripte , wie solche jeder
Rheingauort von Mainz oder dem Ober-
amt Eltvil erhielt, vertreten, meist
Kriegsbefehle über Lieferungen und
Stellung von Schanzarbeitern nach
Mainz an die Franzosen. Sodann sind
vertreten die für den 30jährigen Krieg
höchst wertvollen Schaizungsregister,
Bände mit gerichtlichen Verlegungen,
wichtig zur Geschichte des in Erbach
ansässigen Adels: v. Diez, Ardeck,
Molzberger, Horradara, Ried, Birken-
stock, Allendorf, Reifenberg. Es ist
anzunehmen, dass die Gerichtsproto-
kolle von 1563 an complet siud, da
das Rathaus, das die Akten jetzt birgt,
bereits im 16. Jh. im Gebrauche war,
nnd kein Umzug stattfand. Alle Ge-
Westd. Zaiticbr. f. Gesch. u. Kamt. IV,
meinden mit alten Rathäusern sind
nämlich im Rheingau noch im Besitz
ihrer älteren Sachen, wo aber Umzüge,
wie in Eltvil stattfanden, wurden solche
bei dieser Gelegenheit verschleppt.
Pfarrarchiv. Unzugänglich, der
jetzige Pfarrer hat keinen Sinn dafür.
Soll chronikalische Aufzeichnungen von
Pfarrer Neubigs Hand enthalten.
4. Hattenheim. Gemeindearchiv.
Sehr reich und gut erhalten. An Orig.-
Urkk. nur wenige des 16. Jhs. vorhan-
den. Seelbuch der Gemeinde saec. 15.
4°. Papier (gedruckt Roth, Fontes 4),
ein weiteres saec. 17 der Leonards-
brudqrschaft und ein drittes der Lieb-
frauenbruderschaft, für Adelsgeschichte
interessant. Das älteste Buch ist das
Rechnungsbuch der Bürgermeister, um
1470 begonnen und bis ins 16. Jh. fort-
gesetzt, enthält ein Verzeichnis der
Bürgermeister, Glöckner, Ohmer etc.,
nebst deren Rechnungsablage, nebst-
dem etliche ältere Urkk. Eine Menge
Protokollbücher vom 16.— 18. Jh., fast
lückenlos erhalten und auf Kosten der
Gemeinde neu gebunden, reich an his-
torischen Details über die Verfassung
des Rheingaus; Giefftbuch mit den
Eiden der Beamten, Aufzeichnung der
Abgaben seitens des Ortes; Band mit
gerichtlichen Testamenten, ein anderer
mit Versteigerungssachen, für Güter-
geschichte des ansässigen Adels von
Ingelheim , Schönborn , Greifenclau,
Cronberg, Scharf enstein, Langwerth,
Fackenhofen etc. wichtig (saec. 16/17);
fast lückenlos erhalten sind die Ge-
meinderechnungen und Schatzungsre*
gister seit 1600—180 i ; Schulsachen,
Pfarreiakten, ein Prozess mit dem Leh-
rer Weber, Streitigkeiten mit Eber-
bach wegen der Schützengerechtigkeit
I mit Abschriften bis 1346 zurück, Akten
' über Bergbau, Kriegsbefehle aus den
I Jahren 1689—1695 und 1792-1803.
Eine Merkwürdigkeit bieten mehrere
von dem Ratschreiber Vincenz Birken-
stock im 17. Jh. angelegte Bände, wo-
rin derselbe auch fremde Aktenstücke
eintrug, um an ihnen den Canzleistil
zu lernen, es haben sich dadurch Kur-
mainzer Korrespondenzen mit Sachsen
und Fritzlar erhalten, manche Akten-
stücke entbehren leider des Datums.
Erhalten sind ferner noch Sachen über
die Beziehungen Bleidenstatts zu Hat-
I tenheim während des 30jährigen Kriegs,
IV.
29
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410
Archiv.
das Original eines erst 18H0 abgelösten
Weistums zwischen Eberbach und
Hattenheim, Akten über Auen, Wald-
teilung, Gebück, Landgraben 1521 bis
1810, Kirchenrechnungen, Inventare.
Pfarrarchiv. Nur eine Orig.-Urk.
von 1316 bietend, nebstdem das Seel-
buch der Nikolaus- oder Schifferbruder-
schaft saec. 15, Pergament, und ein
Pfarrbuch saec. 17 in 4°.
6. Hallgarten. Gemeindearchiv.
Arm. Nur Protokolle und Gemeinde-
rechnungen saec. 17—18, von Orig.-
Urkk. nichts.
Pfarrarchiv. Arm. Eine Urk. des
17. Jhs. die Pfarrei betreffend, nebst
etwas Kirchenrechnungen.
6. östrich. Gemeindearchiv. Reich,
aber für ältere Zeiten nichts an Orig.-
Urkk. bietend. Dagegen sind ca. 30
bis 40 Perg.-Orig.-Urkk. aus den Jahren
1600—1750 von dem daselbst ansässig
gewesenen Adel vorhanden, an Büchern :
Folioband , kurfürstliche Protokolle
1671—82; gerichtliche Verlegungen
1626 ff.; in einem Folianten die Ver-
handlungen des Landtags zu östrich
am 25. Nov. 1694 (wichtig für kur-
mainzer Geschichte) und andere Lan-
desangelegenheiten ; Gemarkungsbuch
von 1739; ein Foliant mit der Schützen-
ordnung, Eichereid, Hebammeneid etc. ;
Fragment eines Protokollbuchs saec.
16/17. mit Urkk. von Gottesthal, von
1505 an; Akten der Mittelamtversamm-
lung (Mittelheim 20. Juni 1758); Kir-
cheninventarien der St. Martinskirche
zu Östrich; Heberegister und Rech-
nungen in Halbfolio; Gemarkungsbü-
cher in Menge, Hypothekenbücher bis
in dieses Jh., einige Urkk. von Eber-
bach, darunter ein Orig. von 1738,
30. April, und ein 1704 abgelöstes
Weistum über eine Gerechtsame zu
Reichartshausen und Neuhof-Eberbach.
7. MHtelheim. Gemeindearchiv.
Im besten Zustande und reich. Etliche
Perg.-Urkk. saec. 17. Gottesthal be-
treffend. Sodann das für die Rhein-
gauer Geschichte wichtige Protokoll-
buch, im 15 Jh. begonnen, mit dem
Weistum des Orts, die Mittelheimer
Chronik enthaltend (gedruckt, Roth,
Fontes, 1, 3). Vorhanden sind mehrere
Stösse Akten, die für den Übergang
Gottesthals an den Staat von Bedeu-
tung sind, desgleichen solche über Güter
und Zinsen des Mainzer Clerus in
Mittelheim und deren Ablösung. In
einem Gemarkungsbuch kommt ver-
schiedene Male General Jean v. Werth
als Gutsbesitzer vor, er erhielt die Gü-
ter jedenfalls als kaiserliches Geschenk.
Für Geschichte des ansässigen Adels
sind belangreiche Materialien vorhan-
den, die Schatzungsregister und Ge-
meinderechnungen bieten Interessantes
für Gottesthal, die Lieferungen und
Drangsale der Gemeinde selbst Reich
an gedmckten Kurmainzer Verordnun-
gen, ebenso an Akten über die Nassauer
Truppen von 1806—1828 und die
Rheingauer Kriegsschulden und deren
Ablösung.
8 Geisenneim. Stadtarchiv. Sehr
reich und trefflich erhalten. Perg.-
Original-Urkunden von 1399 an bis ins
18. Jh., in Roth, Fontes 1, im Auszuge
gedruckt, aber meist des ganzen Drucks
würdig, namentlich eine Menge des
15 Jhs., meist gut erhalten. Eine
Menge Protokollbücher, Rechnungen,
Gemarkungsbücher, Inventarien, Frag-
ment eines Copiars saec., 15, Huldig-
ungsakten und Akten die Überfahrt der
navarrischen Kriegsvölker bei Nieder-
walluf 1572 betreffend, Rechnungen dar-
über, Beschwerden der Gemeinden, na-
mentlich Rauenthals,Schul8achen, Rech-
nungen des 1612 bereits vom Spital
getrennten Armenhauses, über den
Orgelbau 1615, Glockenguss 1642, den
Brand des Kirchturmes 1634, Plünde-
rung der Hessen im gleichen Jahre,
Geisenheimer Jahrmarkte, Einfuhrung
des Pfortenzehntens am 31. Aug. 1676,
ein Band : Privilegien des Landes Rhin-
*aw, alter Vertrag bei der Huldigung.
Erlass Erzb. Sebastians, die Pallien-
gelder im Rheingau betreffend, dessen
Erlass die Privilegien des Rheingaus
betreffend, Revers der Landschaft über
den Vertrag mit Albrecht (1546), Rhein-
gauer Artikel aus dem Bauernkriege
(gedr. Nass. AnnaL 12, 76), Akten über
ansässigen Adel, Kl. Eberbach, die
Eberbacher Kapelle in Geisenheim,
Hospital, Schulwesen, 2 Abschriften
über Marienthal, Rheinauen, Akten
über die Schweden 1634, die Jahre
1689—1694, die Franzosenjahre 1790
bis 1815, Bergbauakten, Sachen über
den Geisenheimer Pfefferzoll, teilweise
ältere Abschriften. Ein Geschichts-
schreiber der Stadt Geisenheim wäre
wahrlich nicht um Material verlegen.
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Archiv.
411
Pfarrarchiv, an älteren Sachen'
anbedeutend, besitzt Teile des Severus'-
sehen Nachlasses in einer grünen Mappe,
betreffend das ganze Erzstift Mainz,
namentlich aber die Gegend von Wall-
dürn und Niederfranken.
9. Lorch. Stadtarchiv. Sehr be-
deutend. Die Sachen lagen bis vor
einem Jahrzehnt in einem Räume neben
der Orgelbühne, wo solche Hr. Rentier
A. Keuchen auffand und ins Rathaus
verbringen liess. Vorhanden sind ca.
62 Perg.-Ürkk. 15.— 17. Jhs. teilweise
mit Siegeln, im Auszuge bei Roth,
Fontes 1, 1 gedruckt, aber teilweise des
vollständigen Abdrucks wert. Der beste
Teil des Archivs ist ein Copialbuch,
folio Papier, Holzband, 113 nicht
chronologisch geordnete Urkk. 1352 bis
1506 enthaltend, die für die kirch-
lichen Verhältnisse Lorchs von Bedeu-
tung und fast alle im Orig verloren
sind. Der Schrift nach gehört das
Buch ins Ende des 15. Jhs. und ent-
hält eine Menge des schätzbarsten
Materials für Adel, Schultheissen, be-
nachbarte Bürger, Zunftverhältnisse etc.
— Stadtbuch, Papier, folio saec. 15.
exeunt., auf der Decke mit 1536 be-
zeichnet, mit Aufzeichnungen bis ins
17. Jh. Inhalt: Aufzeichnungen über
das Haingericht, Schöffenwahlen, Ge-
meindeämter, Beamteneide, Huldigung,
Kleiderordnungen,Hochzeitsordnungen,
Bedemeister, Thorwart, Gebück, Land-
graben, Türkensteuer, Zahl der Be-
hausungen des Rheingaues, eine her-
vorragende Quelle für Rheingauer Ver-
fassungskunde. Zwei Gerichtsbücher
von 1621 — 39 (537 Blatt folio) und
1660—1682 (am Schluss defekt, ohne
Rückdeckel). In einem Folianten von
ca. 600 Blatt : Begang und Vermessung
der Lorcher Mark am 24. April 1652 ;
Foliant von ca. 400 Blatt: Beschrei-
bung der bürgerlichen Güter in und
bei Lorch 1660. Ein Band in kl. folio,
Papier, dessen 10 erste Blätter fehlen,
enthält : Schatzungsregister saec. 15 ex.,
sodann lokale Aufzeichnungen 1614
bis 30, Haingerichts- und Gemeinde-
ämtersachen. Ratsprotokolle 1662 bis
1822, nur die wichtigeren Ratssitzun-
gen (Foliant). Band mit Akten aus
der Franzosenzeit 1793 — 1811 (folio).
Folioband mit Sachen über Gemeinde-
ämter 1686—1735. Codicillbuch des
Lorcher Gerichts 1640 — 1759, folio,
306 pag., enthaltend Abschriften von
Testamenten, Protokolle über Verkäufe
1563—1596 Gerichtsprotokolle 1682
bis 1718 (folio). Versteigerungsproto-
kollc 1748 — 55. Gerichtsverordnungen
1764—66. Gerichtsakten 1600—1750
(Erbschaften, Concurse, Inrentarien,
Abrechnungen etc.) Gemeinderech-
nungen 1556—1768, bis 1661 in Halb-
folio, dann in Folio, nicht mehr lücken-
los erhalten. Kriegskostenrechnungen
1562—1801, sowie 1792—95. Quittun-
gen 1568 — 1750, ein Packet Schuld-
briefe 1474 — 1575. Weiter sind vor-
handen : Bedebücher , Contributions-
register, Friedenssteuerregister 1569 bis
1743, Sachen über den Personenstand
Lorchs und Lorchhausens von 1718,
30, 41, 45, 1807, über Geld- und Wein-
gefälle an das Mainzer Hospital, die
Edlen von Schönborn, Greifenclau,
Walderdorf Hospital und Orgel in
Lorch, die Klöster Jakobsberg bei
Mainz, Schönau, Eberbach, Aulhausen,
Gronau, Engelthal 1550—1784. Cataster
der freien Teilgüter zu Lorch 1811,
Akten über Zehnten und Zehntabtei-
lung 1728 — 1 740. Grenzbestimmung
und Waldteilung zwischen Lorch und
Lorchhausen 1773, zwischen Lorch und
Presberg 1785. Akten über den Brand
zu Lorch 1612. Verzeichnis der Häu-
ser in Lorch, die von altersher die
Feuergerechtigkeit besitzen, 1701. Ak-
ten betreffend die Herstellung des Sal-
hofs (jetzt rhein. Hof) 1764; über
Zinswein, Zoll von Weinen 1731 bis
46, Taxordnungen für Müller, Bäcker,
Weinschröter, Taglöhner, Fuhrleute,
Wingertsleute 1641—1709, nebst Zunft-
sachen, Akten über die Herstellung
des Leinpfads am Rhein und an derWir-
belley, nebst Karte 1755 — 86, über
HolzÜösserei auf der Wisper und das
dasige Mühlenwehr 1731 — 37, über
Landwirtschaft, Zugvieh, Dungausfuhr,
1740 — 76, über Jahrmärkte in Lorch
1688—1718, darunter zwei kurfürst-
liche Originaldekrete über Juden in
Lorch 1668—1769, Akten über rück-
ständige Bede und Schätzung in Nie-
derheimbach, Caub, Bacharach 1585
bis 1701, wichtig für Geschichte des
dreissigjährigen Kriegs , Pfarreiakten
über Lorch, Lorchhausen, Presberg,
Ransel, Espenschied 1575—1813. Visi-
tationsberichte des 17. Jhs., Inven-
tarien der Kirche 1562 — 1575. Repara-
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412
Archiv.
tur der Kirche und Orgel 1732 — 43,
Erbauung des Tabernakels 1729, des
Messglocken türmchens 1732, über
Schul- und Organistendienst 1649—93,
Kirchen- und Hospitalrechnungen 1624
bis 1736, Sachen über Schuljunker-
schaft 1629—1755, Hoingerichtsproto-
kolle 1649—1718. Generalhaingericht
des Rheingaus 1684—1794, Particular-
haingericht zu Lorch 1569—1749, Ak-
ten über den Kammerforst 1662—1809.
An Briefschaften: eine Copie 17 saec.
des Rheingauer Landesweistums, Brief
Erzb. Albrechts von Mainz aus der
Zeit des Bauernkriegs, Gerichtsordnung
saec. 16, Sachen über das Hüttenwerk
zu Löhnberg 1641, Briefe des Land-
grafs von Hessen 1687, Georgs von
Nassau 1628, Greifenclau 1620, 1725,
von Ingelheim 1685, Wolf Heinrich
von Breitbach 1618, J. E. v. Schön-
born 1689, M. A. Mühl von Urnen,
Äbtissin auf Rupertsberg 1714, Got-
fried v. Stein 16«3. Sachen über die
Hilgen von Lorch 1506 — 1620, Ab-
schrift des Waldecker Burgfriedens
(1422) saec. 17. Sachen über Waldock
1663 mit älteren Copieen, Absteinung
des Patvester Hofs 1626 — 1723, 50
Aktenstücke über die Zölle zu Frohn-
born, Essrod, Ransel und Diebach
1453 — 1732, über Besitzungen des Kl.
Aulhausen 1448 — 1808, über den Ani-
steiner Hof zu Lorch 1692—1802, Be-
sitz des Kl. Schönau zu Lorch 1689
bis 1692, Urkundenabschriften über
Lorchhausen 1408—1753, 9 Urkk. über
Presberg 1561—1748, ebensoviel über
Hansel 1643—1753, über Niederheim-
bach 1575—1650, über Burg Saneck
1702, über die Heimburg 1681—82.
2) Kreuznach er Archiv.
Eine jüngst durch das bereitwillige
Entgegenkommen des Herrn Bürger-
meisters Scheibner ermöglichte und
unter freundlicher Mitwirkung des
Herrn Oberlehrers Dr. Kohl vorgenom-
mene Durchmusterung der Archivalien
der Stadt Kreuznach hat leider er-
geben, dass drei der in Bd. I der Wd. Zs.
(S. 425 Nr. 160) erwähnten, seiner Zeit
durch Beyer verzeichneten Urkunden
vorläufig nicht wieder aufzufinden sind.
Ebensowenig konnten die an der ge-
dachten Stelle im einzelnen angeführ-
ten archivalischcn Hss. und Akten, ja
nicht einmal das von Beyer angelegte
Repertorium ermittelt werden. Es ist
aber, wie von zuständiger Seite ver-
sichert wird, bestimmt zu erwarten, dass
diese Bestände, welche wegen Mangels
an Raum wahrscheinlich an unzugäng-
licher Stelle untergebracht worden sind,
wieder zum Vorschein kommen werden.
Bei der demnächst erfolgenden Erwei-
terung der der städtischen Verwaltung
dienenden Räumlichkeiten soll auch für
zweckmässige Unterbringung der Ar-
chivalien Sorge getragen werden. Er-
freulich war die Auffindung von zwei-
hundert Pergaraenturkunden und eini-
gen die Fischerinnung betreffenden Ak-
ten in einem mit Papierabfallen ge-
füllten Korbe. Von diesen Urkunden
gehören 11 dem 15., 100 dem 16., 87
dem 17. und nur 3 dem 18. Jahrhun-
dert an. Meist sind es Kauf-, Renten-
und Pfandbriefe, alle von Bedeutung
für die Topographie der Stadt, die Fa-
miliengeschichte u. s. w., ausgestellt
durch das Kreuznacher Schöffengericht.
Die von Beyer repertorisierten wie die
neu aufgefundenen Urkunden sind nun-
mehr in Pappkästen geborgen und einst-
w ilen im Arbeitszimmer des Herrn
Bürgermeisters untergebracht. Die Pro-
tokoll- und Urteilsbücher des Kreuz-
nacher Gerichts, aus denen so viele-«
abschriftlich in den Protokollen des
Ingelheimer Oberhofs, bei welchemjenes
zu Haupt ging, erhalten ist, scheinen
völlig vernichtet zu sein, wahrscheinlich
sind sie untergegangen bei dem Brande,
der in den fünfziger Jahren das alte
Rathaus am Eiermarkt zerstörte.
Bonn. (Loerseh).
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Archiv.
413
3) Kölnische Urkunden in der Nationalbibliothek zu Paris.
Mitgeteilt von Leonard Korth in Köln.
Im Oktober 1882 entnahm Herr Dr. S. Löwenfeld einem von Leopold
Delislc verfassten handschriftlichen „Inventaire de chartes", welches in der
Pariser National bibliothek dem Publikum zur Benutzung offen liegt, das unten
abgedruckte Verzeichnis kölnischer Urkunden und stellte dasselbe mit dankens-
werter Freundlichkeit unserm Stadtarchive zur Verfügung. Bei der gegen-
wärtigen Veröffentlichung habe ich mir eine Abänderung der Löwenfeld'schen
Niederschrift insofern gestattet, als ich gelegentlich gekürzt, die Stücke
datiert, innerhalb der einzelnen Gruppen nach der Zeitfolge geordnet und ihnen
hie und da knappe Erläuterungen beigegeben habe. Die mit * bezeichneten
Papsturkunden (—1304) sind bei Jaffa und Potthast nicht aufgeführt.
1. MS. lat. 0270 (—74.) Stadt und
Diocese Köln.
* (1.) _-9. — H52 Jan. 8. Segni. --P.
Eugen III. für Kloster Kamp.
(6 id ian. f ind. 15. a. d. 1151
p. a. 7.) [Kamp, Cistercienser-
kloster, Kr. Mors.] — Vgl. An-
nalen d. h. Ver. 20 S. 272.
(2.) — 1. — c. 1200. Hrz. Heinrich [HI.]
v. Limburg nimmt die neue Abtei
S. Agatha in seinen Schutz.
(3.)— 10. —1213 Nov. 8. Lateran. —
P. Innocenz III. für Kloster Kamp.
(6. id. nov., ind. 2. a. d. 1213,
p. a. 16.) [Unvollständig gedr. :
Lacomblct 2. n. 45: — Potthast
4846.]
(4.) —2. —1216 — Bischof Hugo v.
Lüttich beurkundet eine Schen-
kung Hrz. Heinrichs [III] v. Lim-
burg für Abt Wido v. S. Agatha.
[Gedr. : Ernst, bist, du Limbourg
Bd. 6 S. 187.]
* (5.) -11. — 1232 Sept. 25. Anagni.
— P. Gregor IX. fordert den
Abt v. Kamp zu einer Visitations-
reise auf. (7. kal. oct., p. a. 6.)
* (6.) —5. — 1237 Juli 28. Viterbo. —
P. Gregor IX. für Kloster Epping-
hoven (Aula s. Mariae.) (5. kal.
aug. 1231., p. a. 11). — [Epping-
hoven, Cistercicnserklostcr, Kr.
'Neuss. 1
* (7./— 6— 1249 Febr. 11. Lyon. —
P. Innocenz IV. für Kloster Bür-
venich (3. id. febr., p. a 6.) —
iBürvenich, Cistercienscrkloster,
Lr. Düren.]
(8.)— 12. — 1262. Urk. Erzb. Ar-
nolds [H] v. Trier.
(9 ) —7. — 1324 Nov. Avignon. — Ab-
lassbrief für Kloster Bürvenich
(mense novbr., p. d. Johannis p.
XXH. a. 9.)
MS. lat. 9271.
*(10.) —20. — 1159 Mai 23. — P. Had-
rian IV. für Kloster Königsdorf
[Königsdorf, Ldkr. Köln.]
*(11.)— 28. — 1256 Juli 7 Anagni. —
P. Alexander IV. für Kloster
Marienborn (de Fönte s. Mariae.)
(non. iul., ind. 14, a. d. 1256
p. a. 2) — [Föns s. Mariae,
Marienborn, Kr. Siegen.]
*(12.) — 21. — 1295 Sept. 19. Anagni.
— P. Bonifaz VIII. über die Feier
der Apostel-, Evangelisten- u.
Kirchenlehrerfeste. (In einem
Transsumpt des Minoritengene-
rals Johann d. d. 1296 Juli 1.)
*(13.)— 20» — 1301 April 10. Lateran.
— P. Bonifaz VIII. für Kloster
Königsdorf. (4. id. april., p. a. 7.)
(14.)— 27. — 1333. Ablassbrief für die
S. Dionysius-Kirche in Burtbeye
[ ? Borbeck, Kr. Essen.]
(15.)— 24. — 133S Juni 15. Avignon.
— P. Benedikt XII. für die Kreuz-
brüder zu Köln. (17. kal. iul., p.a.4).
(16.)— 26. — 1351 Jan. 28. P. Cle-
mens VI. für? (5. kal febr. p.
a. 9.)
(17.) —25. — 1449. - Ablassbrief des
Kardinallegaten Johann für die
Kreuzbrüder in Köln.
MS. lat. 9272.
*(18.) — 32. — 1263 Febr. 7. Orvieto. —
P. Urban IV. für St. Maria im
Kapitol (7. id. febr, p. a. 2.)
(19.) -34. — 1514. Ablassbrief für die
Marienkapelle in Marsdorf [bei
Frechen, Ldkr. Köln.]
MS. lat. 9273.
(20.) —39. — 1323 Dec. 20. — Ablass-
brief für S. Mauritius in Köln.
MS. lat. 9274.
(21.)— 46. — 1*51 Dec. 23. — Kardi-
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414
Archiv.
nallegat Hugo für das Marien-
gartenkloster in Köln. (9. kal.
dec, p. [d. Innocentii p. IV.] a. 9).
*(22.) — 58. — 1303 Nov. 13 Lateran. -
P. Benedikt XL für Meisteren]
u. Konvent des Prämonstraten-
serinnenklosters Füssenich (das
Verzeichnis hat: Wsinch). (id.
nov. p. a. 1.) — [Füssenich, Kr.
Düren.]
2. MS. lat. 9278. — S. Anstatt.
*(23.)— 2. — 1255 Sept. 7. Anagni. —
P. Alexander IV. (7. id. sept,
p. a. 1.)
(24.)— 1. — 1316 Okt. 11. Avignon.
— P. Johann XXII. an den Dekan
v. S. Gereon für S. Aposteln.
(5. id. oct. p. a. 1.)
(25.) —3. — 1316 Nov. 24. Avignon.
— P. Johann XXII. (8. kal. dec,
p. a. 1.)
3. MS. lat. 9279. — S. Caeälia.
*(26.) — 1. — 1224 April 9. Lateran. —
P. Honorius III. für Äbtissin u.
Konvent. (5. id. april. p. a. 8.)
*(27.)— 2. — 1258 Okt. i. Viterbo. —
P. Alexander IV. (kal. oct., p.
a. 4.)
*(28.)-3.— 1290 Okt. 17. Orvieto. —
P. Nikolaus IV. (16. kal. nov.,
p. a. 3.)
4. MS. lat. 9280. — S. Clara.
*(29.) — 6. — 1296 Juni 9. Anagni. —
P. Bonifaz VIII. (5. id. iun. p.
a. 2.)
*(30.)— 1. — 1304 März 9. — P. Bene-
dikt XL (7. id. mart. p. a. 1.)
(31.) — 2. — 1304 Juni 4. Perugia. —
P. Benedikt XL (2. non. iun. p.
a. 1.) — [Gedr.: Wadding, An-
nales minorum tom. VI. p. 447
n. 14. — Potthast n. 25439.]
(32.)— 8. —1317 April 13. Avignon.
— P. Johann XXIL. (id. april.
p. a. 1 .)
(33.) -5. — 1323 Nov. 20. Ablassbricf.
(34.)— 7. — 1330 März 5. Avignon.
— P. Johann XXII. (3. non. mart.,
p. a. 15.)
(35.)— 4. — 1343 Sept. 19. Avignon.
— P. Clemens VI. (13. kal. oct.
p. a. 2.)
36.)— 3. —1442. Kaiser Friedrich III.
5 MS. lat. 9281. — S. Gertrud.
*(37.) —8. — 1257 Nov. 13. Viterbo. -
P. Alexander IV. (id. nov., p. a. 3 )
*(3S.) —4. — 1257 Nov. 27. Viterbo. —
P. Alexander IV. (5. kal. dec,
p. a. 3.)
*(39.) —9. — 1263 Sept. 17. Orvieto. —
P. ürban IV. (15. kal. oct, p. a. 3.)
*(40.) —7. — 1265 Aug. 1. Perugia. —
P. Clemens IV. (kal. aug., p. a. 1.)
*(4l.) — 10. — 1272 März 1. Lyon. —
P. Gregor X. (kal. mart., p. a. 3.)
*(42.)— 3.— 1297 Juli 18. Orvieto.—
P. Bonifaz VIII. (15. kal. aug.,
p. a. 3.)
(43.) —5. — 1300. Ablassbrief mit 11
Siegeln.
(44.)— IL —1307 Okt. 11. Poitou. -
P. Clemens V. (5. id. oct , p. a. 2.)
(45.) —1. — (1362—70.) — P. ürban V.
(46 )— 2. — (1417— 31.)— P.Martin V.
(47.)— 6.-1468. P. Paul II.
6. MS. lat. 9282 — S. Maria ad
gradus.
*(48.)— 4. — 1255 Mai 14. Neapel. —
P. Alexander IV. (2. id. maii,
p. a. 1.)
*(49.)— 2. — 1255 Mai 15. Neapel. -
P. Alexander IV. (id. maii, p. a. 1.1
(60.)— 6. — (1370 — 78.) — P. Gre-
gor XL
(51.)— 3. —(1394-1417.) — P. Bene-
dikt XIII.
(52.) —9. — 1420 Dec. 5. — P. Martin V.
(non. dec )
(53.)— 5. — 1480. Ablassbrief.
(5t.)— 7. - (1534—49.) — P. Paul III.
(55.)— 8. —(1605— 21.) — P. Paul V.
(5b'.)— 1. — (1623 — 44.) — P. ür-
ban VIII.
7. MS. lat. 9283. - 5. Molimin.
*(57.) — 1. — 1288 Juli 18. Rieti. —
P. Nikolaus IV. (15. kal. aug..
p. a. 1.)
(58.) —2. — 1300. Ablassbrief mit 9
Siegeln.
(59.)— 3. — 1316. dto. mit 11 Siegeln.
(60.)— 4. — 1467. — P. Paul IL
8. MS. lat. 9284 .— S. Pantakon.
(61.)— 1. — 1117. — Erzb. FriedrichL
v. Köln.
(62.)— 2. — 1118. — Bischof Otbert
v. Lüttich.
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Archiv.
415
*(f33.)— 3. — 1215 Okt. 22. — P. Inno-
cenz III. bestätigt den Besitz des
Klosters. (11. kal. nov., p. a. 18.)
*(64.) — 7. — 1246 Juli 23. Lyon. —
P. Innocenz IV. (5. kal. aug.,
p. a. 4.)
(65.) —8. —1243 Okt 9. Lyon. — P.
Innocenz IV. (7. id. oct. p. a. 6.)
— [Gedr.: Binterim u. Mooren,
Erzdiözese Köln Bd. 3 n. 117. —
Potthast n. 13044».]
(66.)— 6.— 1321. Ablassbriefdes Pa-
triarchen Isenard v. Antiochieu
m. Transfix Erzb. Heinrichs von
Köln.
(67.)— 10. — 1328 Juli 21. Avignon.
P. Johann XXII. (12 kal. aug.,
p. a. 12.)
(68.) -9. — 1463. — P. Pius II.
(69.)— 4. — 1470. — P. Paul III.
(70.)— 5. —1503 Sept. 30. — Kardi-
nalpriester Raimund.
9. MS. lat 9285. — S. Ursida.
♦(71.) —2. — (914-936.) — P. Johann X
oder XI.
*(72.)— 7. — 1159 Mai 23. — P. Had-
rian IV. (10. kal. iifn). Alte
Kopie.
(73.)— 5. — 1174. — Erzb. Philipp v.
Köln bestätigt Verfügungen der
Aebtissinnen Gepa u. dementia.
(74.) —3. — 1215. — ürk. der Aebtissin
Gerbergis v. S. Maria im Kapitol.
(S. Mariae in Malzebuchele.)
(75.)— 4. — 1220 Mai 5. Viterbo. —
P. Honorius III. (3. non. maii,
p. a. 4.)
(76.)— 6. — 1236. Urk. der Aebtissin
Christine von Marienborn (Föns
(77.) — 1. — 1327 Mai 12. Avignon. —
P. Johann XXN. (4. id. maii,
p. a. 11.)
(78. 79.) — 8. 9. nicht näher bezeichnet.
Den Inhalt von 9270—74 hat Delisle
nicht vollständig angegeben.
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Die Faesimiles von Originalpläuen deutscher Dome
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Originalplan des Domes zu Köln 9 M. 1 Blatt 2.27 m. hoch.
* » Regensburg 9 „ 1 „ 2.39 „ „
» » n » Ulm 6 „ 1 n 1.72 „ r
3 Entwürfe zum Dome zu Frankfurt 6 „ 1 „ 1.10 „ „
4 Pläne zum Münster zu Strassburg 21 n
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1 Grundriaa uud Aufriss zur Kanzel dieses Munsters. 2 Blatt, netto 6 M 75 u. 72 cm. hoch.
2 Der Aufriss zur Orgel „ 8 „ 86 , „
3 Plan dea mittleren Theilea der Münsterfacade „ 6 „ 2.17 m. „
4 Plan der Thuriuspitzen n 6 „ 1.27 „ „
Die Grabmäler des Hauses Nassau-Saarbrücken mit 9 Tafeln, im
Format von 58 zu 40 cm., (wegen der mittelalterlichen CostUme
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von 58 zu 40 cm. erschienen.
Die Lieferungen I & II des Werkes sind vergriffen.
III. Lieferung enthaltend : Die Kirche zu Merzig, die Kirche zu Oflfenbach am
Glan, die Kapelle zu Mettlach, die Kirche zu St. Thomas, die Kirche zu
Tholey, die Stiftskirche zu Kyllburg, das Haus zu den 3 Königen, das
llathhaus zur Steipe und das Portal an der Jesuitenkirche zu Trier, die
Kirche zu St. Arnual, die Kirche zu St. Wendel und das Hospital Cues, iu
10 Stahlstichen mit begleitendem Texte. 12 Mark, herabgesetzt auf 9 Mark.
IV. Lieferung enthaltend : Die Ja.srdvilla zu Fliessem in 6 colurirten Tafeln der
Mosaikböden. 12 Mark, herabgesetzt auf 9 Mark.
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Bd. I. tieschirhte der Trevirer uuter der Herrschaft der Körner. Frei« M 6. —
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Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst. -
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Januar. Jahrgang IV, Nr. 1. 1885.
Beiträge sind in die Redsetion zn senden. Inserate a 85 Pfg. für die gespaltene Zeile werden Ton der
Verlagshandlang und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
trhrift erscheint rierteljahrlich, das Korrespondensblatt monatlich. — Abonnementepreis 10 Mark fftr
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
I. Deutsch- Oth, 25. Okt. Unweit von hier,
noch auf deutschem Gebiete, auf dem Wege
nach dem franz. Dorfe Cantubonne, wurden
in einem Hagel Steinsärge von roher Be-
arbeitung, die sich in gut gemauerten, noch
sehr gut erhaltenen Nischen befinden, ge-
funden. Welchem Zeitalter dieselben ange-
hören, wird in dem Zeitungsberichte, der
uns vorliegt, nicht angegeben.
I. Horburg. Graber. Nachdem der ganze
l'm fang des Castrums von Argentovaria
hinsgelegt worden (vgl. Wd. Korr. III 58. 82)
— es bildet ein längliches Quadrat von etwa
176 m Länge auf 166 m Br. — , werden nun
auf dem inneren Flächcnraumc desselben
die Ausgrabungen weiter fortgesetzt. Auch
liier haben dieselben einen alle Erwartungen
übertreffenden Erfolg. Im Garten Ittel Mat-
thias sind neulich die wonlerhaltcnen Fun-
damente eines grossartigen Gebäudes —
l'rätnrium oder Quästorium — aufgefunden
worden. Diese Konstruktion hat eine L. von
13,60 m auf eine Br. von 9,30 m. Die sorg-
faltig gearbeitete Umfassungsmauer ist aus
regelrechten Steinschichten gebildet. IhrFuss
befindet sich über 3 m, ihr Sockel 1,70 m,
ihr höchster Stein, ein enormer Quader,
0.85 m unter der Erdoberfläche. Dieser
Quaderstein ist nach der Innenseite des
(tebäudes zu sockelartig ausgehauen, was
auf eine einst vorhandene Säulenstellung
Mhlicssen lässt; es wurden auch 3 Stuck
vom Capital und ein Stück Sockel aus weis-
sem Stein, ferner ein Stuck Capital von
iTu ss er er Form aus rotem Sandstein gefun-
den, alle von römisch dorischer Ordnung.
Das Gemäuer über dem breiteren Sockel der
Mauer ist 1 m dick und es befinden sich
nach der Aussenseite des Gebäudes zu Spu-
ren eines römischen Putzes aus Ziegelmehl,
welcher hart wie Stein ist. Auf der süd-
lichen Seite dieses Prachtbaues sind stei-
nerne Särge ausgegraben. Zwei grosse stei-
nerne Platten deckten je ein solches Grab
zu: als diese Deckel entfernt waren, kamen
die Grabstätten selbst zum Vorschein, wel-
che aus schönen aufrechtstehenden Platten
gebildet sind. In denselben fanden sich je
2 Gerippe und Erde bis obenan ; schon bei ^
den Füssen, die nach Osten gekehrt sind,
lagen die Schädel anderer Gerippe. Da nun
das ganze Areal solche Gerippe aufweist,
scheint es, dass in diese ursprünglich ru-
mischen Grabstätten (im 2. Grab fand sieh
ein Stückchen Glas von einem zerbrochenen
Lacrimatorium) später andere Tote begra-
ben wurden.
Ein 3. Grab, gleichfalls aus einzelnen
Platten zusammengesetzt, hat eine Länge
von 2 m und ist am oberen Ende 0,56 m,
am unteren 0,40 m breit Es war leer von
Erde. Das Gerippe, welches darin lag,
schien das eines Greises zu sein; neben
demselben lagen Goldfäden. — Nahe dabei
sind deutlich die 3 Lagen einer rumischen
Strasse zu sehen: unten Steinlager, darauf
Kies und Sand, weiter oben schön gestellte
Pflastersteine, 2 Schuh dick dies alles.
Ausserdem finden sich täglich Massen von
römischen Randziegeln, Scherben, gehauene
Steine, manche Münzen von Kaisern und nun
wieder ein Ziegel — der dritte — mit dem
Siegel ETCIMR. *)
Ein 4. Sarkophag enthielt einen golde-
nen Ring mit braunem Granatstein, in wel-
chem sehr kunstvoll ein Vogel eingegraben
ist, sowie ein 30 Gramm wiegendes goldenes
Büchschen voll wohlriechenden Harzes und
zwei Gewürznelken. Ein 8. Sarkophag ent-
hielt wieder mehrere Gerippe.
Gestern wurde ein aus Backsteinen ge-
bildeter F c u e r u n g s k a n a 1 , vermutlich aus
dem Prätorium herrührend, gefunden und
wieder zugedeckt. Auf der Mauer — der
alten Kirche vermutlich — war ein Stein
mit den Buchstaben M B eingemauert, so-
wie noch andere Stücke römischer Hausteine.
Schöne Stücke von Gelassen waren die wei-
tere Ausbeute, sowie auch eine zweite Fi-
bula aus Bronze und von gefälliger Form.
An die besprochene Kirchenmauer lehnte
ein 9. Sarkophag. Er war leer bis auf den
*) Vgl. Wd. Korr. III, 82, Anm. 1.
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— 4 —
Boden, wo sich Erde mit Holzfasern ver-
mischt und ein bronzener mit Patina über-
deckter Ring befanden. Der Deckel und die
beiden Langscitenplatten bestehen aus einem
Stück und messen nur 1,62 Meter. Die
südliche Seite enthielt im Innern folgende
Inschrift :
D M "
PRITTILLIVS BA
NVONIS NAT
ALIS LVTON
I S D • S ' D N A
Y I T
welche nach Prof. Zangemeister zu erklä-
ren ist: PrittMnut Bannonis (Iric situ* erf),
Xatalüi Lutimis de suo donavit.
(Nach Berichten des Pfarrer Herren-
schneider in der 'Strassb. Post' und Pri-
vatmitteilungen desselben.)
\. Frankfurt, Dezember 1884. Mitte vorigen
•Monats wurde bei Heddernheim ein rö-
mischer gemauerter Brunnen ausgeräumt,
welcher eine namhafte Zahl von Skulpturen
und zusammengehörigen Steinen sowie zwei
Inschriften ergab. Es zeigte sich sofort,
dass es sich um ein grosses Denkmal han-
delte, dessen einzelne Teile fast vollzählig
beisammen waren. Auf einem 102 cm hohen
viereckigen Postamentstein, der auf 3 Sei-
ten je die künstlerisch gearbeiteten Rclicf-
tiguren der Juno, der Minerva und des
Herakles, auf der vierten eine 13-zeilige
Inschrift aufweist, liegt eine wuchtige Deck-
platte, die ein sechseckiges kleineres Pos-
tament trägt. Letzteres, 54 cm hoch, ist
mit sechs Reliefs stehender Figuren ge-
schmückt, die alle wohl erhalten sind. Auf
einer unten sechseckigen, oben kreisförmigen
Basis folgt sodann eine geschuppte Säule,
von welcher zwei Trommeln, je 76 cm hoch,
erhalten sind. Sie ist durch ein reiches
Oapitell gekrönt, das am oberen Teil Acan-
thusblattwerk und zwischen demselben zwei
männliche und zwei weibliche Köpfe zeigt.
(Nach der sehr wahrscheinlichen Annahme
von Kraus in den Bonn. Jahrb. 64 sind dies
allegorischeDarstellungen der 4 Jahreszeiten ;
an unserem Denkmal sind sie sämtlich unver-
sehrt erhalten: eine alte verschleierte Frau,
ein Jüngling, ein Mann, eine ältere Frau)
Eine frei gearbeitete Gruppe bildet den
Abschluss des Ganzen, sie ist leider ver-
stümmelt: ein Mann zu Pferde, unter wel-
chem ein Körper liegt, der sich im oberen
Teil als menschlicher, im unteren als Schlan-
genleib erkennen lässt. Es ist die Darstel-
lung des kämpfenden und unterliegenden
Giganten und das Denkmal eines derjenigen,
welche E. Wagner in der „Wcstd. Zs. u I
S. 1 ff. ausführlich besprochen hat. Die
Höhe des Ganzen berechnet sich, wenn eine
Säulentrommel als fehlend angenommen wird,
auf 5,90 m, also etwa 20^ Fuss. Wenn wir
alle früheren analogen Funde, namentlich
den von Merten in Lothringen vergleichen,
der beträchtlich grössere Dimensionen auf-
weist (vgl. Rtfvue archeologique 1879 und
Bonn. Jahrb. H. 64), aber nur sehr frag-
mentarisch erhalten ist, so haben wir zum
Erstenmal die Befriedigung, diesen Monu-
mentaltypus in einem fast vollständig er-
haltenen Exemplare vor uns zu sehen.
Was seither davon bekannt war, beschrankt
sich auf völlig unzureichende Bruchteile des
Ganzen, und allein Merten hat bisher den
Aufbau der einzelnen Glieder ergeben, ob-
wohl nahezu 40 Exemplare des Denkmals
bekannt sind. (Ich habe aus Veranlassung
dieser Untersuchung ein weiteres bei F a c h s ,
Gesch. von Mainz, II Taf. 7, 8 entdeckt .
das sogar bei Heddernheim selbst, im vo-
rigen Jahrhundert, gefunden wurde; man
wusste die sehr summarische Abbildung bis-
her nicht unterzubringen.) Bei weitem die
wichtigste Seite des Fundes ist indessen
die am unteren Postament befindliche In-
schrift. Eine solche ist bisher noch an
keinem dieser Monumente gefunden. Sie
zeigt uns zur endlichen Erklärung der viel-
fach verschieden gedenteten Hauptgrnppe
den Weg. Die Inschrift lautet wie folsrt:
~ M ' IVNONI • REGiNjT
C * SE DATIVS STEPHANVS
DECCT- ET ' CATVRIG1A
c r escentIna-eivs-cv^m
5. STEPHANlIS-MAXIMO
D EC'C-S STAE - ET'FESTA
MAXIMINOMAXIMINA
honoratafIli I 8 •
IN S VO | RESTITVERV N T
io. Iii-Idvs-mart-sabino
"ff- ETYEN VSTO • C S
Unter diesen elf Zeilen, die mit Aus-
nahme der abgeschlagenen I und E zu An-
fang und Ende der ersten Zeile vollkommen
gut erhalten und in schöner Schrift ausge-
führt sind, stehen noch zwei in grösseren
Buchstaben geschriebene Zeilen, die halb
verlöscht sind, da der Stein ein rescriptus
ist. Soweit erkennbar lauten sie etwa:
I N
I I
S V EX
V A V I
Diese beiden Zeilen werden etwa gelesen
werden können: in suo ex voto renoracit, ol>-
wohl das letztere Wort ungewöhnlich wäre.
Aus der oberen Inschrift ergibt sich die
Widmung an Juppiter und Juno sowie
die weihende Familie, deren Haupt iieruho
der ciritas Taunensium war. Der Zeitpunkt
der Wiederherstellung des Denkmals ist der
13. März 240. Dass die Kinder das Gen-
tile Stephann vom Cognomen des Vaters
führen, was im 3. Jahrh. häufiger wird, ist
auf dem rechten Rheinufer bisher unge-
wöhnlich, für Gallia belgica hat es Hettncr
nachgewiesen. Schwierigkeit macht in der
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— 5 —
— 6 —
sechsten Zeile die Stelle, welche nach dem
Wort decurio folgt. Es schien mir eine
fremde (ivität darin enthalten und Hübner,
dem ich meine Annahme vorlegte, ist eben-
falls geneigt, eine solche (bisher unbekannte)
zu ergänzen, er meint etwa: c(ivitas) S(eve~
rmna) Stae . . ., wozu das Jahr 240 stimmen
würde. Dagegen haben Mommsen u. Zange-
meister die Ansicht ausgesprochen, dass zu
ergänzen sei: civitatis supra scriptae, wobei
die Erblichkeit des Decurionats zu dieser
Zeit in Frage käme. Die sonderbare Ab-
kürzung belegt mir Mommsen mit Beispie-
len syllabarischer Kürzung: „häutiger in der
Buchschrift, ist diese doch auch den Steinen
nicht fremd und findet sich wenigstens seit
dem 3. Jahrhundert. FCR = fecentnt ist
iu stadtrömischeu und analogen Inschriften
gemein (Beispiele C I L. X p. 1168). Wie
sich dies später entwickelt hat, zeigt recht
deutlich die Inschrift C. X, 6850 mit pu-
hfliw, p(rac)conü$. Diese Schreibung ist
gewiss recht auffallend uud ganz analoge
Beispiele aus dieser Epoche habe ich zur
Zeit nicht anzuführen (ich werde sie schicken,
wenn ich derartiges finde); aber zulässig
ist es, die erste Silbe des Wortes scriptus
zu notiren, die zweite auszuschreiben. 4 * Ein
ähnlicher Fall findet sich in der Casteler
Inschrift Bramb. 1336: I • S • TA =infra
srrijßta. Zangemeister citiert mir noch : CIL
4272 COL ' SSI = collegii supra scripti.
Die Namen der Gattin des Sedatius Ste-
phanus und seiner Söhne und Töchter sind
nochmals auf den unteren Randleisten der
Säulenbasis zu lesen; auf jeder der sechs
Seiten steht ein Name, und zwar so, dass
die Männernamen zusammenstehen, dann die
Frauennamen. Es wurden noch zwei kleine
Keliefbüsten des Sol und des deus Lunus
gefunden, die in irgend einer Beziehung zu
dem Denkmal oder zu den benachbarten
Mithräen stehen könnten. Auch ein präch-
tiger thronender Juppiter (bis auf das feh-
lende fulmen und seeptron fast ganz er-
halten), ein schönes Seitenstück zu denen
von Trier und Igstadt, fand sich im Brun-
nen, ausserdem verschiedene Tischfüsse und
Architekturreste, ein grosses Broncebecken.
Der zweite Inschriftstein ist eine kleine
Juppiter -Ära mit der Opferschale, auf
deren Vorderseite nichts anders steht als:
I • • M •
Was die Hauptfigur des Denkmals betrifft,
so ist es klar, dass Juppiter dargestellt
»ein muss, die Inschrift kann hier nicht
missverstanden werden. Juno findet sich
am Piedestal. (Die Figürchen des oberen
Steins sind Mars, Victoria, Genien etc.)
An einen gallischen oder germanischen Gott
wird wegen des Giganten nicht gedacht wer-
den können, der auf den Kampf mit einem
der olympischen Götter hinweist; der Gi-
gant ist als unterliegend, abwehrend cha-
rakterisiert. Nichts liegt näher als an den
reitenden Zeus Sabazios zu denken, des-
sen Vorkommen in den Rheinlanden, in näch-
ster Nachbarschaft des mithräiseben und
dolichenischen Cultus, schon J. Becker (s.
Drei Votivhände S. 23) an Thonbildern
nachgewiesen hat. Der Gott hätte dann
etwa, statt eines Speeres, den ihm gewöhnr
liehen Hammer in der Rechten geschwungen.
Der nähere Nachweis dieser Kombination,
den ich bereits in einem Bericht bei der
diesjährigen hiesigen Winckelmann- Feier
gab, muss einer umfangreicheren Pubhcation
vorbehalten bleiben, welche in der Vorbe-
reitung ist. (A. Ha mm er an.)
Mainz, 9. Dez. Mm. Holzsärge, Bronztstatue. 4.
Auf dem Terrain, auf welchem gegenwärtig
die Kapelle der Franziskanerinnen in der
I Neustadt erbaut wird und zwar in der Nähe
1 des Raupeisweg werden gegenwärtig wieder
äusserst interessante Funde zu Tage geför-
dert. In einer Tiefe von circa 4 m 50 cm
stiessen die Arbeiter auf Holzsärge römir
sehen Ursprungs. Nachdem erst vor einigen
Tagen die Fragmente eines kleinen Holz-
sarges ausgegraben worden waren, stiess
man gestern auf einen grossen Holzsarg,
der bis auf den eingedrückten Deckel noch
verhältnismässig sehr gut erhalten ist. Die-
ser Sarg hat eine Länge von 2,14 m und
eine Br. von 50 cm, das Holz, anscheinend
Kiefernholz, ist schwarz und vollständig
mürbe und nur mit grösster Sorgfalt ist es
gelungen, nachdem um den Sarg nochmals
eine Hülle aus Holz gemacht worden war,
denselben in Gegenwart von Sachverstan-
digen aus der Erde zu heben und nach dem
Museum zu bringen. — Bei den Erdarbeiten
eines Hauses am Pctersplatz wurden vor ei-
nigen Tagen in einer Tiefe von 5 m die
vollständig und allem Anschein nach, ab-
sichtlich zertrümmerten Reste einer röm.
Bronzestatue gefunden. Es sind wohl 500
Stücke dieser Statue vorhanden und es ist
kaum möglich die einzelnen Teile des Fun-
des wieder zusammenzusetzen; den einzel-
nen Gliedmassen nach zu urteilen, muss
die Statue mindestens eine Höhe von meh-
reren Metern gehabt haben.
Mainz. ROm. Inschrift Am 11. Juni 18845.
wurde bei den Arbeiten der hessischen Lud-
wigsbahn an der Station 'Neuthor' in Mainz
ein nicht mehr ganz vollständiger römischer
Votivaltar, als Mauerstein in einer römischen
Mauer verwendet, aufgefunden und im Auf-
trage des Hr. Geh. Baurat Kram er durch
Hr. Ingenieur Peiskcr in das Museum
eingeliefert. Die kleine, stark beschädigte
Ära aus Kalkstein misst in der Höhe 0,29 m,
in der Br. 0,165 m, in der Dicke 0,115 m.
An den Ecken sind grosse Stücke abge-
brochen, die leider fehlen. So ist die 1.
Zeile, die den Namen der Gottheit enthielt,
bis auf die Reste der mittleren Buchstaben
verstümmelt. Da jedoch sowohl über den
beiden ersten erhaltenen Buchstaben der
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- 7
— 8 —
1. Z., wie auch auf der Seitenflache Reste
des Ablaufprofils, ebenso unter der letzten
Zeile Teile des Anlaufs des Sockels erhal-
ten sind, ist soviel gewiss, dass ausser den
vorhandenen 7 Zeilen keine weitere vor-
handen war, es müsste denn der Anfang
der Widmung auf dem oberen Gesims ge-
standen haben. Da ferner sowohl rechts
wie links Teile der glatten Seitenflächen
erhalten sind, lässt sich erkennen, dass an
der Vorderkante von Z. 2—7 nichts fehlt.
Von Z. 1 fehlen am Anfang wahrscheinlich
2 Buchstaben. Die Zeilenschlüsse sind we-
niger vollständig erhalten. Am Schlüsse von
Z. 1 fehlen einige Buchstaben; Z. 2 ist
vollständig, von Z. 3 fehlt ein S ; von Z. 4
fehlen dem Räume nach 2 Buchstaben, je-
denfalls DI, von Z. 6 etwa 3 Buchstaben,
von Z. 6 ebenso viele. In vielen Buchsta-
ben sind deutliche Spuren roter Mennig-
farbe zu erkennen. Die Inschrift, in klei-
nen, schmalen Buchstaben, im Vergleiche
mit der grossen Mehrzahl der Mainzer Stein-
schriften sehr unbeholfen gehauen, lautet:
. . fm • vLn . . .
SOLLIVS •
GALUCANV .
MIL-LEG'I-A...
5. >YALFRON...
OPTIO «CVST..
D D *
.... Sollius Gallicanu[s], mil(ea) leg(ionis)
primae a[äj(utricix)], c(enturiae) Val(erü)
lfron[ton(is)], optio, cwst(os) ar(nwum) d(ono)
d(edä).
Ob in Z. 1 der 2. Buchstabe ein £ oder
T ist, lässt sich schwer entscheiden; wir
möchten ihn für ein T halten. Deutlich ist
dahinter ein Punkt, dann ein V, daun ein
L, dann Reste der senkrechten Ilauptstriche
zweier Buchstaben. Über der Zahl I in
Z. 4 der Querstrich ; im Anfang von Z. 6 das
spitzwinklige Conturienzeichen; die Punkte
sind Dreispitze von unregelmässigen Formen.
Die Restitution des Götternamens der
1. Z. vorzunehmen, wollen wir nicht wagen.
Wenn mit Konjekturalkühnheit etwas gc-
than wäre, Hesse sich etwa ein Marti ultori
vorschlagen. Das übrige ist klar.
Dass in der Zusammenstellung: optio und
custos armorum nicht die verschiedenen Stu-
fen des Avancements zu verstehen sind,
sondern die Angabe der Charge (Unteroffi-
zier oder Feldwebel) nebst der speziellen
Kommandierung (Gewehrunteroffizier oder
Kammerfeldwebel), glauben wir aus der Ana-
logie mit heutigen Verhältnissen wohl an-
nehmen zu dürfen. Es erscheint uns daher
auch nicht richtig, dass Marquardt (Rom.
Staatsverwaltung II, 533, 4) den custos ar-
morum zu den Intendantur- und Magazin-
beamten rechnet. Auf einer lambaesitani-
schen Inschrift tritt ein optio auf, der, wie
unser Sollius Gallicanus zugleich Kammer-
feldwebel ist (CIL. VIII, 2563 = Cauer,
Eph. ep. IV, 440, n. 6«). Die Abkürzung
CVST • ARM oder CVST ■ AR ist geläutijr.
Auffallend könnte erscheinen, dass sich ein
primipalis noch miles nennt. Aber dafür
gibt es Belege, z. B. L, Forcio — milifi le?i.
II Aiig. optkmi (Murat. Thes. DCCCXLV.
2 = Cauer, Eph. ep. IV, 441. XXII n. 7k
Salvinius Valentinus, mit. leg. X Gern., ojttut
(CIL VI, 3625 == Eph. ep. IV, 443, n. 4*),
M. Ul)rin8 .... mil. leg. X K. A^hMI o/tth
(CIL. III, 4491 = Eph. ep. IV, 444, n. 61"».
mäitacit optio leg. XI (CIL. V, 942 = Eph.
ep. IV, 443, n. öl). Wenn Becker in sei-
nem Kataloge der Mainzer Inschriften den
Namen leg. I. adj. übersetzt: 'die Heilerin",
so kann dieser Ausdruck miss verständlich
als Ehrentitel gefasst werden, während diese
Legion, von Galba aus Flottenmannschafteu
formiert, keinen andern Charakter als den
einer Aushülfelegion hatte. Die leg. I. txdj.
hat für Mainz eine besondere Bedeutung
dadurch, dass von keiner andern Legion
daselbst so viele Legionsbausteinc erhalten
sind, als gerade von ihr. Sie uiuss eine
umfassende Bauthätigkeit entfaltet haben.
Dazu kommt noch der Umstand, dass die
in Mainz erhaltenen Bauurkunden der leg.
I. adj. fast sämtlich auf dem Terrain de*
('astrums gefunden worden sind. Wir wer-
den die Anwesenheit dieser Legion und so-
mit ihre Thätigkeit am Castrum auf das
letzte Jahrzehnt des 1. christl. Jhrh. an-
zusetzen haben, obwohl zugestanden werden
muss, dass dieser Punkt noch nicht genü-
gend aufgehellt ist. Aschbach (Sitxumrs-
berichte d. Wiener Akad. Phil.-hist. Kl. XX
(1856), S. 317) nimmt an, dass die letf. 1. adj.
unter Vcspasian an den Rhein gekommen
sei ; er liest deshalb Tac flüst. IV, 68 : priwi
anstatt deeima. Klein (Über die Legionen,
welche in Obergermanicn standen, 8. 21}
ist geneigt, die Legion erst unter Trajau
an den Rhein zu versetzen, und weist ihre
Denkmäler in Mainz der Zeit von etwa
100 — 150 n. Chr. zu. Dieser Ansatz i*t
offenbar zu spät. Denn Mo mm seil (Her-
mes III, 115—120) weist nach, dass die Mit-
teilung des Plinius im Panegyricus, Trajan
habe unter Doraitian die spanischen Legio-
nen nach Germanien geführt, sich auf den
Aufstand des Saturninus am Oberrhein <8*
n. Chr.) bezieht und vermutet, dass untrr
diesen Legionen auch die I. adj. gewesen
sei. Wann die Legion von Germaiiieu nach
Pannonien dislociert ward, ist nicht über-
liefert. Wir dürfen aber vermuten, da.«-
sie im Anfange des 2. Jhrh. bei dem grossen
Aufmarsche sich befand, den Trajan getreu
die Daker an der Donau vollzog, und das*
ihre Anwesenheit in Mainz auf das letzte
Jahrzehnt des 1. Jhrh. anzusetzen ist,
(Dr. Jakob Keller.)
Mainz, [Römisches Militärdiplom.] Witt
schon Korr. III, 135 gemeldet wurde, ist
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— 9 —
auch die erste Tafel des Korr. III, 84 von
Keller edierten Diplomes aufgefunden wor-
den und in das Museum zuWorms gekommen.
I Kirch das Entgegenkommen Wecker-
lings war Mommsen in den Stand gesetzt,
das ganze Diplom als Nr. LXXIX in der
Kpheroeris epigr. V. p. 652 zu publicieren.
Wir geben im Folgenden das vom 27. Oct.
d. J. 90 datierte Diplom in Umschrift nebst
den Ausführungen Mommscns.
Imp. Caesar, divi Vespasiam f., Domäianus
Augustus Germanicus, jjontifex maximus,
tritmnic(ia) potestat(e) X, imp. XXI,
centior perpetuus, co(n)$(iü) XV, pater
patriae
njnitibus, qui müäant in alis*) quattuor (1)
I Flavia gemina, (2) I Cannenefatium,
(3) I singularium, (4) Seubulomm, et }w-
ditibus et equitibus, qui in whortibus x )
decem et quattuor (1) I Flavia Damas-
venontm milliaria, (2) I Bituritjum, (3) I
Thracum, (4) I Aquitanorum veteruna,
<~>i 1 Asturum*), (ti) II Aquüanorum,
(?) II Cyrenaka, (S) II Raetorum, (i)>
III Delmatarum, (10) III et (11) IUI
Aquitanomm, (12) IUI Vindclicor(um),
(13) V Delmatarum, (14) VII Raetorum,
quae sunt in Germania superiore sub L.
lavoleno Prisco*), item dimissis honesta
missitme, quinis et vicenis pluribitsce sti-
ftendiis emeritis *),
qnorum nomina subscrijita sunt, ipsis liberis
jßosterisque eorum civitatem dedä et conti-
bium cum uxortbus, quas tunc habuvwcnt,
cum est cicitas iis data, aut si qui caelibes
essent, cum äs quas postea duxissent, dum-
Uwat singuli singulas.
u. d. VI k. Norembr. Altno Pullaieno Pol-
Hone, Cn. Pompeio Lonnino cos.
vofwrt(is) I Aquitanorum cetcranae, cui praest
31. Arrecinus Gemdlus, equiti Muctqx>ri,
Tlptacentis*) /., Thrae(i).
Descriptam et recogtütum ex tabula aenca,
quae fixa est Pomae fl ) in muro jßost temp-
lum divi Aug(usti) ad Miner cum.
1 ) Verba equäibus, qui militant in alis ,
H peditibus et equitibus, qui in eoJtortibus —
recedunt a forma solita equäibus et peditiljus,
qui militant in alis.... et colujrtibus — (cf.
C. I- L. III p. 906).
2) ASTVSVM intus.
ä) I • IAVOLENO PKISCO extr., I • IA-
VOIENO ■ PRISCO intus. In utraque tabula
praeuomen hasta sola repraesentari quae-
reuti mihi rescripsit Weckerlingius.
4) Haec quoque recedunt a formula sol-
lennti et ut scripta sunt laborant ambigui-
tatc; scilicet verba quinis et vicenis jAuril/usve
zii])endiis emeritis cum pertineant et ad eos
i\n\ militant et ad dimissos, per se ad hos
solos referri possunt. Similitcr scripta est
lex et tempore huic proxima et sine dubio
t\h eodem nomine dietata anui 88 pertinens
ad exercitum Sardum (Eph. II p. 183) sie
coneepta: [equitibus et peditibujs qui militant
— 10 —
[in cohottibus] . . . itfem dimissis honjesta mis-
sione ex iis[dem co/uniijbus quinis et riceiüs
pluri[lnwc st/ipendiis emeräis.
5) EPTA( ENTIS extrinsecus, IPTA-
( ENTIS intus; illud verum esse osteudit
titulus Aqtiiucensis Eph. IV n. 682.
6) In Pomae tinit int.
Alarum, quae sunt nuraero quattuor,
duac, I Flavia geiniua et Scubulorum, rede-
unt in reliquis tribus legibus ad eundem
exercitum pertiuentibus annorum 74 (C. 1.
L. III. p. 852) et 82 (Eph IV p. 495) et
116 (C. I. L. III p. 870. 871), tertia I Cau-
nenefatum in legibus a. 74 et 82. (juarta
sola quamquam ipsa non miuus nota, tarnen
in Germania nova est. Hoc compereramus
eastra cam in lLietia habuisse a. 107 (C.
I. L. III p. 866) ; iain intellegitur eam inter
a. 90 et 107 ex Germania superiore in
Raetiam transiisse. — Cohortes quattuor-
deeim non solum ipsae uotae sunt omnes,
sed omnes reperiuntur in legibus tribus
modo nominatis. Adsunt quattuor carum
in omuibus tribus, scilicet I et IUI Aqui-
tanomm, VII Raetorum, I Thracum; duae
in legibus a. 74 et 116, quae sunt II Cy-
renaica et V Delmatarum; una in legibus
| a. 82 et 116, II Raetorum; quattuor aut
1 in legibus a. 74 et 82 aut in illa sola III
Aquitauorum, I Asturum, I Bituriguin, IUI
I Vindelicorum ; una in lege a 82 II Aquita-
I norum; duae in lege a. 116 I Flavia Da-
masceuorum et III Delmatarum. Itaque ex
\ lege quae iam comparuit a. 90 hoc tantum
| proiieimus cohortes proxime uominatas aut
ad annum cum aut ab eo eastra habuisse
■ in Germania superiore. — Videlicet exer-
citus Germanicus quaenam auxilia habuerit
aetate Flavia quamquam ex singulis legibus
pleno eftici non potest, cum nulla lex omnia
simul enuntiet, pluribus legibus ex hac pro-
vincia prolatis ita patefactum est, ut novae
tabulae eins aetatis cius([ue provinciae ad
Iaterculum quod addatur vix iam afferant.
Legatus quoque, qui Germauiae su])eriori
praefuit anno 90, notus est. Scilicet Iavo-
leni Prisci darum adliuc est inter iuris
prudentes nomen, isque quos honores ad-
ministrarit, olim aperuit basis statuae dc-
dicatae ei Nadini in Dacia a quodam amico
(C. I. L. III, 2864 cum add. p. 1062) in-
scripta ('. Octavio Tidio Tossiano Iaoleno
Prisco l(egato) lef/donis) III Aug(ustae),
iuridic(o) prorinc(iae) Britlaniac y Icfpato)
consulari procinc(iae) Germ(aniae) superioris,
letfato eottsulari procinc(iae) St/riae, procon~
sali pwcinc(iae) Africac, pontifici. Omisit
qui scripsit honores urbanos omnes ipsum-
que consulatum, in cuius vicem legationes
Germauiae et Syriae consulari datas esse
item praeter cousuetudinem enuntiavit. Eum
ipsum esse iuris auetorem memoratum cum
apud Plinium in epistula 6, 15 tum in
Digestis passim inde efticitur, quod hie dici-
tur magistratus gessisse in Africa et in Syria
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— 11 -.
(Dig. 40, 2, 5) ; accedit ex hac lege Germania.
Aetatem eius praeter haue legem duo sunt
quae determinent, quod in seeta iuris 8a-
brniana, cui praefuit, successit Cn. Aruleno
Caelio Sabino consuli anni 69 (Dig. 1, 2,
2, 53) et quod Plinius in epistula, quam
supra laudavi, scripta anno fere 106 vel 107,
eum narrat adfuisse Romae recitationi cui-
dam. Iam huius legis beneficio illis indi-
eationibus certiores accedunt et recte de-
terminatae, scilicet consulatum eum gessisse
ante a. 90, praefuisse Germaniae superiori
eo ipso anno. Conti rmatur ita quod olim
intellectum est perperam a scriptore vitae
Pii c. 12 Iavolenum referri inter iuris auc-
tores ab imperatore Pio adhibitos ; nam vix
advivere potuit ad a. 138, cum natales se-
eundum ea quae nunc didieimus ante a. 60
reiciantur. — Sed gravis difficultas restat
in praenomine. Iuris auetori praeuomen
fuisse Lucii et haec lex ait (de Tito enim,
quod aes paritcr admittere videtur, non erit
qui cogitet) et confirmat laterculus calato-
rum pontificum et ftaminum anni 1(<2 (0.
VI, 2184. 2185). Nam cum constet Priscum
eo tempore et vixisse et fuisse pontiticem,
calatores autem lectos esse ex sacerdotum
libertis, qui in laterculo illo recensetur L.
Iacuiemat Phoebus necesse est manumissus
sit a iuris auetore Prisco et praenomen a
domino traxerit. Etiam in titulis Iavole-
norum^urbanis, qui compositi sunt C. VI,
19663 — 19668, praenomen Lucii quater, aliud
autem nullum reperitur; videnturque homi-
nes illi omnes pertinere ad Prisci nostri
familiam unici in ea gente conspicui viri.
At in basi Nadinensi eum Gaium appellari
vix videtur posse in dubium vocari; minus
fortasse offendet coniectura, sane molcsta
et ipsa, duo praenomina Priscum habuisse
eorumque alterum in basi illa praeteritum
esse. Honoratum Nadini quominus statuamus
diiferre ab auetore iuris, obstaut tres magis-
tratus Germaniae Syriae Africae, quos et iuris
auetorem gessisse novimus et basis enuntiat.
Praeterea cum iam constet Priscum iuri-
dici officio funetum esse primis annis imp.
Domitiani, contirmatur, quod alibi defendi
(Eph. epig. IV p. 225^ iuridicos institutos
esse non ab Hadriano, sed ab ipso Augusto.
De consulibus suffreiunt quae disputavi
supra p. 616 *) latente etiamtum tabella
*) Dif botreffende Stelle lautet: Conaules alibi
non nominantur. Priori« stirps qtioque plane
i0tio|a ; ne P nllaienornm quidem memoria superest
iitti exilis (of. titulns Dacicns C. III, 1118: J'ul-
1 a i e n a c f. et tiglinae inscriptae V u 1 1 a e n i C.
X, 8053, 168). Praeterea comparari potest [M.] A 1-
b i u ■ M. f. O u f. P o 1 1 i o titali Lilybitani C. X,
7224. — Pompeinm Longina m tribunum co-
hurtii praetoriae, equitem igitar nominat Tacitus
in rebus a. 69 bist. 1, 31; Gn. Pompeinm Lon-
ülnum legatum (praetorium) Indaeae lex a. 86
(ü. III p. 857), quem quominus nunc iptum esse
statuamus nihil impedit ; Cn. Pinarium Aemi-
lium Cicatricnlam Pomp ei um Longinum
lagatum Pannoniae alia lex a. 98 (C. III p. 862).
— 12 —
priore; hoc solum addendiun est anni 90
suffectos alios adhuc nullos innotuisse.
Locus tixae legis is est, quem adhuc
noramus usurpari coeptum esse inter a. 86
et 93 et deineeps mansisse. Iam hac lege
prolata restrictis terminis illis intellegitur
eam consuetudinem legum de civitate tigen-
darum ad Minervam coepisse inter a. 86 et 90.
Chronik.
Bonn, Wincktlmannsftst Es sprachen 7.
Schaaffhausen über die Erweiterung der
Altertumsforschung hinsichtlich ihres Ge-
bietes und ihrer Methode ; Reinh. Kekult*
über die Kunst des Praxiteles, Klein über
Thonfiguren, welche aus 2 in der Nähe von
Köln, an der nach Melaten führenden Strasse
aufgefundenen Thonwaaren-Fabriken stam-
men. Aus den den Figuren aufgedrückten
Stempeln wird dargethan, dass die Fabriken
dem Ende des 3. Jhr. nach Chr. angehörten.
Herr Professor Dr. Nordhoff teilt uns, 8l
zu dem Aufsatze von Zurbonsen über
Urkunden des Klosters Htrtzebrock (Westd.
Zs. 3, 304 f.) mit, dass er das Chronicon
Herzebrucanum schon 1865 gefunden, kurz
beschrieben und in seinen 'Chronisten des
Klosters Liesborn' benutzt habe ; vgl.( Westf. •
Zs. f. Gesch. u. Altertumskde. 26, 195 — 196.
F. Ohlenschlager hat in kurzer Zeit drei 9.
Abhandlungen auf einander folgen lassen.
die auch die westdeutsche Forschung teil-
weise berühren: 1) ein sehr dankenswertes
Verzeichnis der Schriften über Urge-
schichte von Bayern und die Zeit der
Römerherrschaft daselbst, 8*, 8-1 SS.
München 1884. Separatabdruck aus dem
Jahresb. der Geogr. Ges. in München für
188«/a, 8. llft. 2) Die römischen Trup-
pen im rechtsrheinischen Bavern. 8*,
96 S. München 1884. Dieselbe behandelt
A)denrae tischen Teil (Chronologische Über-
sicht der Quellen, Aufführung der Verwalter
der Provinz, die in Gestalt von ))roc*^tt'>-
res, IcfjaU, ducett aufeinander folgten, Über-
sicht über die Truppen. B) u. C) Norisclier
und Germanischer Teil von Bayern mit den-
selben Unterabteilungen. Der Abhandlung
ist ein Index der einzelnen behandelten
Truppengattungen beigegeben. 3) Die rö-
mischen Grenzlager zu Passau, Kün-
zing, Wischelburg und Straubing. 4°.
München 1884. 54 S. u. 1 Tafel. (Aus den
Abhandl. der k. bayer. Akad. der Wissensch.
I. Cl. XVII. Bd. I. Abt.)
Fünfundzwanzigste Plenarversammlung 10.
der Historischen Kommission bei der
kgl. baier. Akademie der Wissenschaften.
(Bericht des Sekretariats.)
München, im Oktober 1884. In den Tagen
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— 14 -
vom 2. bis 4. Oktober hielt die Historische
Kommission ihre diesjährige Plenarversamm-
lung. Anwesend waren von den ordentlichen
Mitgliedern der Präsident der k. k. Aka-
demie der Wissenschaften zu Wien, wirkl.
Geheimrat Ritter v. Arneth, Hofrat Prof.
S ick ei aus Wien, geh. Regierungsrat
Waitz aus Berlin, die Professoren Baum-
garten aus Strassburg, Cornelius von
hier, Dum ml er aus Halle, Hegel aus
Erlangen, v. Kluckhohn aus Gottingen,
Wattenbach aus Berlin, v. Wegele aus
Würzburg, v. Wyss aus Zürich und der
ständige Sekretär der Kommission Geheim-
rat v. Giesebrecht, der in Abwesenheit
des Vorstandes, wirkl. Geheimrats v. R a n k e ,
die Verhandlungen zu leiten hatte.
Zu ausserordentlichen Mitgliedern der
Kommission hatten Sr. Majestät infolge der
in der letzten Plenarvcrsammlung stattge-
fnndenen Wahlen zu ernennen geruht die
Professoren Ritter zu Bonn und v. Bez old
zu Erlangen, Oberbibliothekar Dr. Riezler
hierselbst, die Privatdozenten der hiesigen
Universität Dr. v. D ruf fei und Dr. Stieve,
Prof. II ei gel hierselbst, Oberbibliothekar
Dr. Kerl er zu Würzburg und Stadtarchivar
Dr. Koppmann zu Rostock; von diesen
neuernannten Mitgliedern nahmen die fünf
erstgenannten an der Plenarvcrsammlung
Anteil.
Die Verhandlungen thaten dar, dass für
alle Unternehmungen die Arbeiten in un-
unterbrochenem Fortgange sind. Seit der
vorjährigen Plenarvcrsammlung kamen fol-
gende neue Publikationen der Kommission
in den Buchhandel:
1. Briefe des Pfalzgrafen Johann Kasimir
mit verwandten Schriftstücken, gesammelt
und herausgegeben von Friedrich v. B c z o 1 d.
IL 1582—1586.
2. Jahrbücher der deutschen Geschichte.
— Jahrbücher des deutschen Reiches unter
Konrad IL Von Harry Br csslau. IL 1032
bis 1039.
3. Forschungen zur deutschen Geschichte.
XXIV.
4. Allgemeine deutsche Biographie. Lfg.
86—96.
Der Druck mehrerer anderer Bände hat
begonnen und ist zum Teil bereits weit
vorgeschritten. Mit dem wärmsten Danke
ist immer von neuem die grosse Gefällig-
keit anzuerkennen, mit welcher die Vor-
stände der Archive und Bibliotheken des
In- und Auslandes alle Arbeiten der Kom-
mission unterstützen.
Die Geschichte der Wissenschaften in
Deutschland geht ihrer Vollendung entgegen,
doch fehlen noch einige wichtige Abteilungen.
Der Druck der Geschichte der deutschen
Historiographie, bearbeitet von Prof. v.
Wegele, musste einige Zeit unterbrochen
werden, ist aber jetzt wieder aufgenommen
und wird hoffentlich ohne Störung fortge-
führt werden können. In dem Nachlasse
Roderich v. Stintzing's hat sich eine fast
drnckfertige Fortsetzung der bereits publi-
zierten Abteilung seiner vortrefflichen Ge-
schichte der deutschen Rechtswissenschaft
gefunden; mit der Revision des Stintzing'-
schen Manuskripts ist der Privatdozent Dr.
Ernst Landsberg in Bonn beauftragt wor-
den, und hat der Druck dieser Fortsetzung
begonnen. Leider sind die Bemühungen,
das Werk im Geiste Stintzing's zu völligem
Abschluss zu bringen, bisher noch vergeblich
gewesen, aber man hofft in nächster Zeit
eine dieser Aufgabe gewachsene Kraft zu
gewinnen.
Die Arbeiten für die deutschen Reichs-
tagsakten sind im verflossenen Jahre wesent-
lich gefördert worden. Der unter der Presse
befindliche 5. Band, der zweite der Regie-
rungszeit König Ruprccht's, wird im nächsten
Jahre erscheinen Ausser Prof. Weiz-
säcker, dem Leiter des ganzen Unter-
nehmens, haben Prof. Bernheim in Greifs-
wald und Dr. Quidde in Frankfurt a M.
an der Periode König Ruprechts, Ober-
bibliothekar Dr. Kerl er an der Zeit König
Sigmund's weiter gearbeitet. Die Vorbe-
reitungen stehen so, dass nach dem Erschei-
nen des laufenden Bandes sogleich zur
Drucklegung eines neuen übergegangen wer-
den kann. Gleichzeitig haben die Arbeiten
für die Regierung Friedrich's III. ihren
Fortgang. Sic sind in Frankfurt in der
Hand des Dr. Quidde konzentriert, unter
dessen Leitung dort Dr. Froning gear-
beitet hat. Der Erstere befindet sich jetzt
auf der Reise in eine Anzahl süddeutscher
Archive. Es kann wiederholt die Hoffnung
ausgesprochen werden, dass sich der Druck
der Akten Friedrichs III. ohne Unterbrech-
ung an Sigmund und Albrecht IL an-
schliessen wird.
Die von .Prof. Hegel herausgegebene
Sammlung der Städtechroniken wird dem-
nächst eine wertvolle Bereicherung erfahren.
Der 19. Band ist im Druck fast vollendet ;
mit ihm beginnen die Lübecker Chroniken
in der Bearbeitung von Dr. K. Koppmann
und enthält dieser 1. Band derselben die
Detmar-Chronik von 1105 — 1386 in drei
verschiedenen Recensionen. Für den fol-
genden Band sind der Schluss der Detmar-
Chronik bis 1395 nebst Fortsetzung bis
1400, die sog. Rufus-Chronik und verschie-
dene kleinere Stücke bestimmt.
Von der Sammlung der Hansercccssc,
bearbeitet von Dr. K. Kopp mann, hat
der Druck des 6. Bandes, welcher die Zeit
von 1411 — 1420 umfassen soll, auf längere
Zeit eingestellt werden müssen. Der Her-
ausgeber hofft ihn jedoch im Winter wieder
aufnehmen und dann schnell fördern zu
können.
Die Jahrbücher sind im Lauf des Jahres
durch den Schlussband der Jahrbücher
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- 16 -
Kaiser Konrads IL, bearbeitet von Prof.
B r e 8 s 1 a u , vervollständigt worden. Mit den
Jahrbüchern Heinrichs IV. und Heinrichs V.
ist Prof. Meyer von Knonau zu Zürich,
mit den Jahrbüchern Kaiser Friedrichs IL
Hofrat Prof. Winkel mann zu Heidelberg
beschäftigt. Auch die Arbeiten für die
Jahrbücher Kaiser Friedrichs I. werden
voraussichtlich demnächst in Angriff ge-
nommen werden. Da die Verlagsbuchhand-
lung von mehreren Teilen der Jahrbücher,
die entweder ganz vergriffen oder doch nur
in wenigen Exemplaren noch käuflich sind,
neue revidierte Auflagen zu veranstalten
gewillt ist, hat die Kommission für eine
Revision jener Teile Sorge zu tragen ge-
habt. Prof. Ölsner in Frankfurt a. M.
hat die Durchsicht der Arbeit des verstor-
benen H. E. Bonneil: „Die Anfänge des
karolingi sehen Hauses", Prof. Simson in
Freiburg i. Br. die Revision des 1. Bandes
der Jahrbücher Karls des Grossen, bear-
beitet von dem gleichfalls verstorbenen
Sigurd Abel, bereitwillig übernommen. Geh.
1 tegierungsrat W a i t z und Prof. D ü m m 1 e r
werden sich selbst der Revision der von
ihnen früher bearbeiteten Teile der Jahr-
bücher unterziehen.
Die allgemeine deutsche Biographie, re-
digiert vom Klosterpropst Freiherrn von
Liliencron und Prof. v. AVegele, hat
ihren regelmässigen Fortgang; der 18. und
19. Band sind im Lauf des Jahres in den
Buchhandel gekommen, und auch vom 20.
Bande ist bereits eine Lieferung ausgegeben.
Die Zeitschrift „Forschungen zur deut-
schen Geschichte", deren 24. Band voll-
ständig erschienen ist, wird unter Redaktion
des geh Regierungsrats Waitz, der Pro-
fessoren v. Wcgele und Dümmler in der
bisherigen Weise fortgeführt werden.
Die Arbeiten für die Witteisbacher Kor-
respondenzen sind auch im verflossenen
Jahre thunlichst gefördert worden. Für die
ältere pfälzische Abteilung ist Prof. v. Be-
zold thätig gewesen. Der 2. Band der
von ihm bearbeiteten Briefe des Pfalzgrafen
Johann Kasimir ist erschienen, und mit der
Redaktion des 3. (Schluss-) Bandes wird er
sich zunächst beschäftigen. Für die ältere
baieri8che Abteilung hat Dr. v. D ruffei
seine Arbeiten fortgesetzt; nachdem noch
einige notwendige Nachforschungen in den
Archiven zu Dresden und Wien angestellt
sein werden, hofft er den Druck des 4.
Bandes der „Briefe und Akten zur Gesch.
des 16. Jahrhunderts" beginnen lassen zu
können. Dr Stieve hat seine Arbeiten
für die jüngere pfälzische und baierischc
Abteilung im letzten Jahre besonders darauf
gerichtet, das gewaltige Material für den
6. und 7. Band der „Briefe und Akten zur
Geschichte des Dreissigjährigcn Krieges"
vollständig zu sammeln und zuzurichten.
Diese beiden Baude sollen sich auf die
Geschichte der Jahre 1608— 1610 beziehen,
und wird mit dem Druck des 6. Bande?
voraussichtlich im Herbst des nächsten Jah-
res der Anfang gemacht werden.
Die Arbeiten, welche auf Anregung des
Geheimrats v. Löher für die Geschichte
Kaiser Ludwig's des Baiern in Rom, na-
mentlich im vatikanischen Archiv, begonnen
sind, werden hoffentlich im nächsten Winter
durch eine neue römische Reise zum Ab-
schluss gelangen.
Die vorjährige Plenarversammlung hatte
dem Dr. Fr. Ant. Specht hierselbst für
seine Arbeit über die Geschichte des L'n-
terrichtswesens in Deutschland von den äl-
testen Zeiten bis zur Mitte des 13. Jahr-
hunderts einen Preis von 2M)0 Mark zuer-
kannt, obwohl die Arbeit noch nicht ganz
vollendet war; zugleich wurde eine Erhöh-
ung des Preises um weitere 15(0 Mark in
Aussicht gestellt, wenn die Arbeit abge-
schlossen wieder \orgelcgt und gebilligt
würde. Nachdem dies inzwischen geschehen
ist, wurde dem Verfasser die versprochene
Prämie bewilligt; die Arbeit desselben wird
demnächst veröffentlicht werden.
Zu früheren Notizen.
Das Korr. III, 74 von Dr. Hammernn n,
behandelte, bei Heddemheim gefundene
Fragment eines Militärdiploms ist Ephem
epigr. V p. 617 von Mommscn als Nr. IAXX
seiner Sammlung der Diplome aufgeführt.
Mommsen liest die zwei ersten Zeilen der
Innenseite : I / /// V
/ ILINO
Die erste Zeile der Ausscnseite:
Rl uIVS I
und bemerkt dazu : Intus 1 vestigia incerta
ex cohortis cuiusdam vocabulo videntur sni-
percsse — 2 A(vel V)L(vcl I)L(vel 1>)IK«>
legit Hammeran, cogitans de Clodio Albino
legato, ut conicat, Germaniae superioris
Mihi constabat esse in aere VI (vel L)L1N<>,
superstes ex nomine Aquäino^ PanUino % f.Vi-
tullino, Nerullino similive — Extr. 1 fuit sin?
dubio uxoRl EIVS I . . . vel T . . . . , ?r
haec littera prima fnerit patriae mulierk
Posteriorem esse legem anno 86 indf
efficitur, quod locus tabulac fixae indir.atur
formula ea quae coepit inter a. 86 et 92
(0. III p 916)*). Ad saeculum sccumlwu
item ducit quod coniunguntur duo vooabnh
mimone quorttm, id quod ante Traiannra
raro invenitur, ab a. autem 107 fere per-
petuum est (C. III p. 866). Quam ob rem
int. 4 malui inserere formulam recensiorew
civitatem Bomanam qxii eorum mn habere**
dedit quam antiquiorem s)mm Wteris pos^rri-
que eorum ciritatem dedit, quae mutatio oadit
inter a. 138 et 146 (Eph. epig. V. p. 99 not. s»i.
*) Zwischen 86 n. 90, vgl. dieses Korr., Spalte 11
FR. LINTZ'SCHE BUCHDRUCKCRC« IN TRIER.
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Kedlgfrt
von
Dr. Hettner In Trier
und
Or. Lamprecht In Bonn.
Verlig
der
FR. LINTZ'SChcr»
ßuchhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
+
Februar. Jahrgang IV, Nr. 2. 1885.
Beiträge sind an die Kedaction zu senden. Inserate & 25 Pfg. für die gespaltene Zeile werden ron der
Verlagshan dlnng und allen Inseraten-Bureans angenommen, Beilagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint vierteljährlich, das Korrospondenzblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Mark für
die Zeitschrift mit Korrespondenzblatt, für letzteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
12. MOlhausen. Über Ausgrabungen gallo-
rOmischer Gräber zu Minversheim verdanken
wir Herrn Mathieu Mieg folgende Notiz:
Lcs objets que j'ai trouve's ä Minvcrs-
heim, ce printenips, consistent surtout en
urnes cineraires en verre *), remplies d'osse-
znents humains calcin^s, renfermees dans
des receptacles en pierre de forraes diverses.
Outre ces urnes il a £te* diHerre* un certain
nombre de vases, cruches, plals, en argile,
ou en terre sigillCe, ainse que quelques
objets en bronze. Le tout provient d'un
eimetiere ä incinOation, de l'epoque gallo-
romaine, serablable du reste a ceux qu'on
a decouvertß en d'autrcs points de la
Basse-Alsace.
13. Karlsruhe, 28. Nov. [Römerstrasse von
MOhlburg nach Heidelberg]. Angeregt durch
hiesige Altertumsfreunde will ich nicht un-
terlassen, Ihnen einen vorläufigen Bericht
über eine Römerstrasse von Mülilburg
nach Heidelberg zu senden, welche ich in
Gemeinschaft mit Hrn. Präs. Grimm in den
letzten Wochen untersucht und aufgenom-
men habe. Die Strasse führt durch die
ausgedehnten Wälder, welche die Sandfläche
der Rheinebene zwischen dem östlichen Wie-
sengelände und dem Hochgestade unter dem
Namen Hardtwald, Kammerforst, Lusshardt
und Schwetzinger Hardt einnehmen. Dieser
l" instand war der Erhaltung der Strasse
günstig. Fast unversehrt ist dieselbe jedoch
nur in den alten Eichenschlägen, welche
die Reste der natürlichen Bewaldung bilden.
In diesen sieht man die Strasse als eine
aus Kies btstehende Va bis a U m hohe, 8
bis 9 m breite Wölbung in ganz gerader
Richtung meilenweit sich hinziehen. In den
Kieferschlägen, welche nach und nach die
Eichen ersetzen, ist die Erhaltung weniger
gut, weil vor Anpflanzung dieser Schläge
der Boden mehrere Jahre hintereinander
gehackt und geeggt zu werden pflegt, wo-
*) Die durch die Zeitungen verbreitete An-
gabe, es seien, hölzerne Vasen gefunden, beruht
auf Irrtum.
I durch die ganze Wölbung der Strasse in
! die Breite gezogen erscheint, selten jedoch
| bis zur Unkenntlichkeit. Im schlimmsten
Fall gestattet die Kiesspur die Richtung
I der Strasse zu verfolgen, und das gleiche
! ist der Fall auf den Feldern, welche die
Strasse an drei Stellen von 2—4 km Länge
durchschneidet. Obwohl hier selbstverständ-
lich eine vollkommene Yerebnung stattgefun-
den hat, ist es doch möglich gewesen, durch
den dem Boden reichlich beigemengten Kies
die Strasse zu konstatieren. In drei geraden
Strecken, welche in schwachen Biegungen
zusainmenstossen und 20, 11 und 20 km
lang sind, verbindet die Strasse möglichst
direkt die beiden Städte Müh] bürg und Hei-
delberg, von denen letztere als römische
Niederlassung bekannt ist, während man
von ersterer nur eine Statue der Diana
Abnoba besitzt (CIR 1680). Die Biegungen
sind durch Terrainverhältnisse begründet
und beweisen, dass die Zugslinie mit ge-
nauer Sachkenntnis bestimmt wurde. Klei-
nere Abweichungen von der ganz geraden
Linie, welche sich aus dem Plane ergeben,
waren wohl nicht beabsichtigt und dürften
nur einer unvollkommenen Absteckungsme-
thode der Römer zuzuschreiben sein.
Von den jetzt hestehenden Ortschaften,
bei denen zum Teil schon früher römische
Funde gemacht wurden (Kirrlach, St. Leon,
Reilingen, Hockenheim, Schwetzingen, Wall-
dorf), berührt die Strasse keine einzige,
auch sind auf der ganzen, öl km langen
Strecke weder Bauten noch Wegsäuleii ge-
funden worden, woraus aber keine Folge-
rung zu ziehen ist, da die gründliche Un-
tersuchung erst jetzt beginnen soll, nach-
dem man sich bisher auf Feststellung der
Zugsrichtung beschränkt hat. ImSchwctzinger
Hardtwald befinden sich die Sanddünen,
welche die Neckarebene einsäumen. Die klei-
neren Dünen werden ohne weiteres über-
schritten, hei zwei grösseren von etwa 6 —
8 m Höhe sind Einschnitte bis auf die halbe
Höhe gemacht, um die Steigung zu vermin-
dern, und der Aushub ist zur Aufdämmung
der Zufahrten zu diesen Einschnitten ver-
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— 19 —
— 20
wendet. Abweichungen von der geraden Li-
nie kommen nicht vor, selbst wo eine Düne
durch eine leichte Biegung zu umgehen
wäre. Beim Austritt in die Neckarebene
bildet der längst als Römerstrasse bekannte
sogen. Speyerer Weg die geradlinige Fort-
setzung unserer Strasse bis nach Heidelberg,
und diese gegen 6 km lange Strecke ist die
einzige, welche jetzt noch als Weg im Ge-
brauch steht. Sonst ist die Römerstrasse
überall verlassen und verwachsen, und selbst
wo neuere Wege nahe neben ihr hergeben,
wird Bie gänzlich ignoriert; nur an einer
Stelle wird ein römischer Einschnitt (durch
den sog. Radbuckel) für eine spätere Strasse,
die zickzackfbrmige Fortsetzung eben des
sog. Speyerer Weges benützt. Wo die Strasse
auf die römische Neckarbrückc bei Heidel-
berg stö8st, durchschnitt sie als Ortsstrasse
die von K. Christ und Bär aufgedeckte An-
siedelung. Die Strasse fand von hier ihre
Fortsetzung über den Kohlhof auf den limes
und auf dem rechten Ufer nach Ladenburg,
was beides schon länger bekannt ist.
In Innern des römisch. Heidelberg wurde
s. Zt. die Fahrbahnbreite gleich 8,7 m ge-
funden; die Strasse hatte ein Steingestück
von 0,4 m Dicke mit einer 0,3 m starken
Kiesbedeckung. Auf der freien Strecke ist
bis jetzt ein Querschnitt nicht aufgegraben
worden, doch ist auffallend, dass beim Pflü-
gen und Hacken nie grössere Steine, son-
dern nur Kiesel bis zu Nussgrösse zum Vor-
schein gekommen sind. Demnach würde ein j
Steingestück hier fehlen. Eine eigentliche
Aufdammung wurde nicht gemacht, war auch
auf der flachen und trockenen Hardt nicht
nötig. Man scheint die Strasse einfach so
hergestellt zu haben, dass man den Kies,
und zwar wie ihn die Grube mit Sand ver-
mischt lieferte, auf den natürlichen Boden
ablud und ihm die erforderliche Wölbung
gab. Genaueres werde ich Ihnen später mit-
teilen, wenn die Untersuchungen vollendet
sind. Zieht man von der jetzigen Breite
beiderseits V/t m für die ehemalige Böschung
ab, so bleibt immer noch eine Kronenbreite
von etwa 5 m übrig. Diese bedeutende
Dimension in Verbindung mit der gestreck-
ten Zugslinic beweist, dass die Strasse eben-
sowohl auf Massen-, als auf Schnellverkehr
berechnet, mit andern Worten, dass sie
eine Militärstrasse und kein Vizinalweg war,
was übrigens schon aus der Nichtberührung
der Zwischenorte hervorgeht. Da Mühlburg
bisher jedenfalls nicht als bedeutendere Rö-
merstation anzusehen ist, so muss die Strasse
eine Fortsetzung rheinaufwärts, wahrschein-
lich nach Baden oder Strassburg gehabt
haben; die Bedingungen der Aufsuchung
sind jedoch hier ungünstiger, da Felder
vorherrschen, deren Sandboden von Natur
Kies beigemischt ist. Doch werden die spä-
teren Untersuchungen vielleicht trotzdem
irgend einen Anhaltspunkt ergeben. Auch
das bis jetzt bekannte Stück wird noch
näher durchforscht und sind bereits Mittel
bewilligt, um einige Bodenerhöhungen in
der Nähe der Strasse aufzugraben, in denen
man Baureste vermutet. Es ist zu hoffen,
dass hierdurch Anhaltspunkte zur näheren
Bestimmung der Entstehungszeit dieses be-
deutenden Strassenbaues gewonnen werden.
Ich werde nicht ermangeln, Ihnen von dem
Erfund s. Zt. Mitteilung zu machen.
(Otto Ammon.)
Mainz. [Römische Reste bei der Stephans- 1t
kirche]. Während der Herstellung der
Kanalisation und der Wasserleitung ist der
Platz um die Stephanskirche dahier
nach verschiedenen Richtungen durchgegra-
ben worden. Nur wenig unter der jetzigen
Bodenhöhe wurden bedeutende Reste rö-
mischer Gebäudeanlagen von nicht gewöhn-
licher Stärke und vorzüglicher Ausführung
aufgefunden. Dieselben reichen bis hart
an den natürlichen Absturz des Geländes
und traten somit dicht an die in der dor-
tigen Gegend ziehende Ostmauer des rö-
mischen Kastells heran. Die sturmfreie
Lage wie die Aussicht auf das niedere Vor-
land bis zum Rheinufer machten diese Stelle
ebenso sicher als wertvoll. Da die Gra-
bungen bislang nur schmale Einschnitte in
das Erdreich veranlassten, so Hess sich
nicht leicht ein rechter Überblick gewin-
nen. Indes kamen schwere Mauerzüge,
hohl gelegte Fussböden, Heizröhren in grosser
Zahl, sowie eine bienenkorbartig angelegte
Heizkammer mit der F eueiung und den
Heizkanälen zum Vorschein. Beim Durch-
graben der mittleren Teile des Platze?
gegen Osten wurden zusammenhängende
Mauern und beträchtliche Estrichschichten
biosgelegt. In einem ziemlich tiefliegenden
Raum von etwa 2 Vi auf 3 Vi m Ausdeh-
nung sind die Mauern noch etwa 1,50 m
hoch erhalten und mit abgeglättetem Mör-
tel überzogen. Von Osten her führen drei
aus Beton hergestellte, abgekanntete Stufen
von gerundeter Anlage herab, unter welcher
eine Wasserzuleitung lag, die aus einem
langen starken Bleirohr bestand. Eine
zweite Stufenanlage befand sich im Westen
desselben Raumes. Die sorgfaltige Dich-
tung des Mauerwerks, welches aus Kalk-
steinbrocken und unregelmässig eingelegten
Ziegeln verschiedener Art besteht, sowie
die der Stufen und der Zuleitung bewiesen,
dass dieser Raum als Wasserbehälter ge-
dient habe. An einen Baderaum, ist nickt
zu denken, da die Ansätze einer Überdeck-
ung in ungenügender Höhe erkenntlich sind.
Neben diesem Gelass befand sich ein zwei-
ter Raum von etwa 5 m Länge und 4 m
Breite, in welchem die Hypokaustenpfeiler-
chen noch fast vollständig erhalten waren.
Das ganze Gelass ist, gleich den anliegen-
den Stellen, mit den Trümmern römischer
Bauten angefüllt Architektonische Einzel-
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21 —
— 22 —
heitcn, Bauglieder haben sich bis jetzt
nicht gefunden; dagegen kamen vielfach
Ziegeln mit dem Stempel der 22. Legion vor.
In den Zuleitungskanälen der Heizung
lagen Kohlenreste, und Schwärzung dersel-
ben stellt die Bestimmung und Benutzung
dcrselbfn ausser Zweifel. Die Aufmaue-
rungen unter den Zimmerböden bestanden
durchweg aus drei grossen Ziegelplatten,
auf welchen kleinere sassen, während zum
Schluss der Pfosten in umgekehrter Folge
wieder weit vorkragende Platten gelegt
waren, um so dem Durchzug der erwärmten
Luft grösseren Raum zu gewähren. In
den Trümmern fanden sich mannigfach be-
handelte £strichstücke und Reste schönen,
farbig bemalten Verputzes, an denen
nicht nur einfache Strichlagcn, sondern
dekorative Spuren zu erkennen sind. Eine
Anlage von besonderer Merkürdigkeit bil-
det eine grosse Gruppe vonThonsäulen,
die bei einer Höhe von je 70 cm und 23 cm
Dm. in Abständen von etwa 25 — 30 cm
aufrecht stehend von römischem Bauschutt
umgeben auf dem Boden des erwähnten
grösseren Raumes angetroffen wurden. Diese
Säulen bestehen aus starken hartgebrannten
Thonröhren mit einem kapitellartigen Ab-
schlags nach oben, der aus zwei von einem
King getrennten flachen Wülsten sich zu-
sammensetzt ; nach unten verläuft die Röhre
meist ohne Gliederung; einzelne haben je-
doch auch ein primitives Sockelprofil. Die
Herstellung auf der Drehscheibe ist an
den Handspuren der Aussenftächen erkennt-
lich. Um den Röhren nun gegen die starke
Belastung grössere Festigkeit zu geben,
sind dieselben mit einem Mörtelguss ganz
ausgefüllt, der bei seiner vorzüglichen Be-
schaffenheit seinerseits die hohle Stütze
zu verstarken geeignet war. Auf dem
kapitellartigen Rand lagen zunächst Zie-
gelsteine von etwa 30 cm im Geviert, wor-
über sich dann vorkragend sehr grosse
Ziegelplatten bis zum wagrechten Abschluss
der Bodendecke legten Die in Reihen
auf dem Estrichboden stehenden schlan-
ken Thonsäulchen gewähren einen merk-
würdigen Anblick und bestärken die An-
nahme, dass die ganze Gebäudeanlage
mit nicht gewöhnlichem Aufwand herge-
stellt war. Jetzt zum erstenmal fanden
sie sich ganz und in ursprünglicher Anord-
nung, womit denn anch mehrfach vordem
schon zu Tag geförderte Stücke derart ihre
Erklärung gefunden haben.
Der Fall ist so eigenartig, dass es sicher
angezeigt wäre, die ganze Folge von Thon-
stützen in geeigneter Weise wieder zu er-
halten und aufzustellen. Jedenfalls ist aus
dem römischen Mainz bis jetzt ein solches
Bild noch nicht geboten worden. Bemerkt
sei noch, dass die ganze Ausfüllung der
Fundstelle nur römische Bautrümmer ent-
hält; es sind Brandspuren von Belang darin
(ausser in den Heizungskanälen) nicht zu-
rückgeblieben, so dass Zerstörung des Ge-
bäudes durch Feuer nicht anzunehmen sein
dürfte. Jedenfalls bleibt aber in hohem
Grade beachtenswerth, dass die Trümmer-
stätte unberührt auf uns gekommen ist : sie
ward nicht aufgeräumt, oder gar ausge-
brochen und zu anderer Bestimmung ein-
geebnet und umgebaut, sondern sie blieb
einfach als Wüstung liegen, und selbst der
grossartige Bau der Stephanskirche im 13.
und 14. Jahrhundert griff in die dicht
nebenanliegende Römerschicht nicht einmal
ein. Darin dürfte doch der sichere Hin-
weis zu erkennen sein, dass seit der Zer-
störung der römischen Kulturstätte (Anfang
des f». Jahrhunderts?) die Hochfläche des
Stephansberges nach dieser Seite nie mehr
bebaut oder mich nur berührt wurde, und
dass seit den Tagen des Zusammenbruchs
römischen Lebens bis auf diese Stunde das
ganze Gebiet, obwohl mitten in der Stadt,
jeder weiteren Benützung entrückt blieb.
Infolge der Anhäufung von Schutt erhöhte
sich der Boden uach und nach derart, dass
auch der durch das Mittelalter darüber an-
gelegte Begräbnissplatz die römischen Reste
kaum berührte und jedenfalls nicht min-
derte. An diesem Beispiel lässt sich deut-
lich die Verschiebung der Wohnstätten in-
nerhalb unserer alten Städte im Laufe der
Zeiten erkennen. Während zu römischer
Zeit die Höhe des Stephansberges nicht
nur von militärischen, sondern auch bürger-
lichen Gebäuden, wie sich hier zeigt, be-
deckt war, erfolgt eine neue Bebauung dieser
Stätte nach ihrer Verwüstung nicht mehr.
Die Gründung des Stephansstifres und sei-
ner ersten Kirche unter Willigis gegen
Schluss des 10. Jahrhunderts an dieser
Stelle ist überhaupt nur denkbar unter der
Voraussetzung, dass das ganze Gebiet un-
bebaut war ; denn solche Gründungen wur-
den nie und nimmer durch vorausgehende
Demolitionen bewohnter Quartiere .einge-
leitet. Die obere (Neu-)Stadt war eben ein
noch ganz wenig besiedeltes Gebiet und
blieb es mehr oder weniger durch das
ganze Mittelalter hindurch. Die fragliche
Aushebung des Römerbaues an dieser Stelle
beansprucht demnach nicht nur die Auf-
merksamkeit um seiner selbst willen, son-
dern mit Rücksicht ^auf die topographische
Entwickelung def Stadt und Besiedelung
des oberen Stadtgebieses insbesondere. Wie
wir nachträglich erfahren, sind die Thon-
säulen sämtlich ins Museum überführt worden.
(Nach Darmst. Ztg. Nr. 306, 316, 328).
Chronik.
Wiesbaden. In der am 6. Dez. abgehal- 15.
tenen Generalvers, des V. f. nass. Altert.-K.
u. Gf. hielt Staatsrat Dr. K. von Becker
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— 23
24 —
einen sehr inhaltreichen Vortrag 'über die
ältesten Bewohner Europa's.'
16. Aachen. Kürzlich ist hier der neu er-
nannte Archivar R. Pick in sein Amt ein-
geführt worden. Es darf die sichere Hoff-
nung ausgesprochen werden, dass sich das
bisher verwahrloste und neuerdings norh
durch den Brand des Stadthauses besonders
derangierte Stadtarchiv jetzt unter sorgsa-
mer Pflege zu einem Brennpunkt provinzial-
geschichtlicher Studien entwickeln wird.
17. Der Niederrhein, Beiträge zur Geschichte
und Naturkunde. Unter diesem Titel er-
scheint seit Herbst 188 i in Ürdingen, re-
digiert von J. P. Lentzen in Fischein und
H Faust in Ürdingen eine neue kleine,
teilweis historische Zeitschrift.
18. Argentoratum. Ein Beitrag zur Ortsge-
schichte von Strasshurg i. E. Von F. von
Apell, Major im Stabe des kgl. preussischen
Ingenieurcorps. Mit zwei photolith. Plänen.
Berlin, E. S. Mittler & Sohn. 1884. 45 SS.
in gr. 8°. Separatabdruck aus dem Bull,
de la societe' pour la conservation des mo-
numents hist. d'Alsace, t m * XII). — Diese
kleine Schrift fasst das, was Schöpflin, Sil-
bermann, de Ring, de Morlet, Schweighäuser
u. A. über das römische Argentoratum ge-
sagt, zu einem Gesamtbilde zusammen, er-
gänzt dasselbe indessen durch Berücksich-
tigung der neuern und neuesten Funde und
Ausgrabungen und sticht die älteren Auf-
stellungen durch eine besonnene Kritik zu
verbessern. Die Resultate, zu welchen der
Verf. gelangt, fasst er am Schlüsse S. 44
im Wesentlichen dahin zusammen:
An Stelle des nachmaligen Argentoratum
bestand schon in vorrömischer Zeit eine
Ansiedlung, welche die Römer übernahmen
und befestigten, indem der keltische Nanje
Argentorat auf die neue Stadt überging (V).
Nach und nach standen hier die IL, IV. u.
VIII. Legion. „Das befestigte Argentoratum
nahm das nordöstliche Ende des die Hl be-
gleitenden Hügelrückens ein und bildete ein
längliches Viereck mit abgerundeten Ecken,
630 und H70 m im Mittel laug und breit,
mit einem Umfang von etwa 1750 m und
einem Flächenraum von etwa 20 ha. Seine
Umfassung bestand ursprünglich und wahr-
scheinlich bis zu des Gallienus Zeiten aus
einer einfachen, wohl von einem Graben
umgebenen, 1 m starken, aus Basaltstei-
nen vom Kaiserstuhl erbauten Mauer, die
später auf den drei Landseiten durch eine
stärkere, 3,57 m dicke Mauer ersetzt wurde.
Diese, zu den Zeiten des Probus und Ju-
lianus von den Germanen zerstört, wurde
jedesmal und zwar das zweitemal von Va-
lentinian unter Hinzufugung von 24 Tür-
men wiederhergestellt; auf der Flussseitc
blieb die erste Mauer weiterbestehen." „Ein
Wassergraben umgab die Befestigung auf
den drei Landseiten, vier Thorc öffneten
sich in der Umfassung für die grossen Heer-
strassen u. s. f." „Im Innern der Befestig-
ung und zwar in der Ostecke derselbeu
stand wahrscheinlich ein Castell, das dem
Comes Argentoratensis zur Residenz, der
Stadt als Citadelle diente; an der Stelle
des heutigen Münsters befand sich ein der
Minerva geweihter Tempel; eine von Küt-
tolsheim kommende Wasserleitung versorgte
die Stadt mit gutem Trinkwasser. Am Ab-
hänge nach der 111 und längs der Strasse
nach Tres Tabernae lagen Landhäuser und
Gärten, dazwischen ein mit mächtigen Mao-
ern und Türmen umgebenes Gebäude, in
dem sich wahrscheinlich eine Münzstätte
befunden hat tf (?? ausserhalb der Umfas-
sungsmauern?)
Dass das jetzige Münster auf dem Ter-
rain eines bereits im .1. 201 in Trümmer
zerfallenen, dann wieder hergestellten Tem-
pels der Minerva steht, scheint mir durch
die im J. 1849 „in der Bohrstrass a (Bru-
derstrasse!) gefundene Inschrift ( = Bram-
bach Xr. 1883) durchaus nicht festgestellt
zu sein. Die s. Z. von Dumont wieder
verth eidigte Sage, dass das Münster an der
Stelle eines Mars- oder Herkulcstempels
stehe, hat jedenfalls ebensoviel oder eben-
sowenig Wahrscheinlichkeit für sieb.
(F. X. Kraus.)
C. Friedrich, Die altdeutschen Glä-19.
ser, Nürnbg. 18b4. 6 Mk. 264 S. mit vielen
Abbildungen, enthält folgende Kapitel : die
Oefen, das Schmelzen und Verarbeiten des
Glases ; die altdeutschen Gefössformen : die
Gläser mit Email maierei ; Spezialitäten;
geschliffene und geschnittene Gläser, Gläser
ä la Facon de Venise.
L. Beck, Die Geschichte des Eisen*£0.
in technischer und kulturgeschichtl. Be-
ziehung. 1. Abt. Braunschweig 1884. 1050 S.
mit vielen Abbildg. 30 Mk., enthält folgende
in die westd. Forschung einschlagenden
Kapitel: Italien und die Römer, die prae-
historische Zeit in Europa; Gallien; die
Germanen.
Zu früheren Notizen.
In Betreff der Korrbl. III, 5 von 21.
J. Keller edierten Mainzer Inschrift eines
optio cust . . . entnehmen wir einer Privat-
mitt eilung M o m m s e n ' s : „Die afrikanische
Inschrift (CIL VIII, 2663) eines optio rok-
tudinarü, Lazarethsergeanten, der zu gleicher
Zeit ein opus armamentarü dirigiert, bildet
keinen Vergleich. In der Mainzer Inschrift
können mit jener Bezeichnung auf keinen
Fall zwei Chargen gemeint sein, sondern
nur die zur Zeit der Dedikation von dem
Dedikanten bekleidete. Ich vermute o^o
citstodiarum, was zwar neu ist, aber ebenso
gut gesagt werden kann wie optio caretr»
(Cauer, eph. epigr. IV p. 423) u .
FR. LINTZ'tOHe BUOHORUOKCRC1 IN TRIER
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kfdlgiri
Ton
Dr. Htttntr in Trier
und
Dr. LanprecM In Bonn.
der
Verla*
der
FR. LINTZ'sehen
Buchhandlung
In Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
♦
März. Jahrgang IV, Nr. 3. 1885.
Beiträge lind an die Redaotion tu »enden. Inserate 4 85 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
Verlagshandlang und allen Inseraten-Bnreaus angenommen, Beilagen naeh Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erseheint vierteljahrlich, das Korrespondansblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Mark für
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für leisteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
11. Karlsruhe. [GrabhOgel-Untersuchongen bei
HQgelsheim, Gottmadingen, Buchheini.] Im Laufe
des vorigen Jahres habe ich an drei ver-
schiedenen Orten des Landes Untersuchun-
gen von Grabhügeln vorgenommen, über
welche erst jetzt, nachdem einige Einzel-
heiten an den zum Teil besonders interes-
santen Fundstücken soweit möglich festge-
stellt sind, Bericht erstattet werden kann.
Der nächstgelegene Ort ist Hügelsheim,
Amt Rastatt. Etwa 10 Min. s. von dem-
selben befindet sich im Ackerfeld ein grosser
Grabhügel von 75 m Dm., der sog. Heiligen-
huck, über dessen Ausgrabung die Beilage
der „Karlsr. Ztg. u vom 3. Dez. 1880 be-
richtete. 5 Min. weiter s. ist ein zweiter
kleinerer Hügel mit einem Dm von 37 m,
der im Herbst 1881 geöffnet wurde (s. Bei-
lage zur „Karlsr. Ztg. tt vom 15 Dez. 1881).
Schon damals war bekannt, dass sich eine
halbe Stunde w. t im Bannwald, noch 3
weitere kleinere Hügel von 22— 24 m
Dm. befinden, und die Ausbeute der bei-
den grossen an interessanten Funden schien
lohnend genug, um auch den Inhalt der
kleineren, je 50 — 60 m von einander ab-
stehenden zu erforschen. Die Arbeit, die
am 3. und 4. Ort vorgenommen wurde, war
in dem lockeren Sandboden eine leichte;
leider war sie auch bei einer früheren Ge-
legenheit der Anpflanzung der Hügel mit
Nadelholz eine allzu leichte gewesen, denn
es zeigte sich, dass durch dieselbe die al-
ten Bestattungen empfindlich gestört, sogar
zum Teil ganz zerstört worden waren. Letz-
teres war hei dem westlichsten Hügel der
Fall, in welchem keine Spur des Begräb-
nisses mehr gefunden werden konnte. Auch
in dem mittleren war dasselbe nicht unbe-
rührt gelassen, doch wurden, wenn auch
etwas verstrent, noch die Beste von zwei
Bestatteten gefunden. In der Mitte des
Hügels waren es in 80 cm Tiefe drei glück-
licherweise noch in merkwürdiger Ordnung
neben einander stehende Schmuckringe.
Zwei durch sie laufende Knochenstückchen
Hessen erkennen, dass es Armringe des
r. Armes gewesen waren. Unmittelbar an
die (nicht mehr vorhandene) Handwurzel
legte sich ein höchst merkwürdiges, grosses,
massives Armband von Bronze, auf dem
Rücken 6,7 cm breit, unten in dicke massive,
sich nicht ganz berührende Knöpfe aus-
laufend, überall mit eingeritzter geradliniger
Verzierung geschmückt, mit einem Gewicht
von 595 Gramm ! Unmittelbar darauf folgte
ein dünner, kreisförmiger Bronzering mit
6 vorstehenden Ösen, in welche wahrschein-
lich mit kleinen Ringchen Bärenzähne ein-
gehängt waren, von denen zwei noch in
unmittelbarer Nähe lagen. Über den Bronze-
spangen kam dann noch ein massiver 4,8 cm
breiter schwarzer Ring von Lignit oder
Gagat (fester Braunkohle), wie er in Grä-
bern der Schweiz schon hin und wieder
gefunden wurde, zum Vorschein. Von einem
dünnen Bronzering des andern Armes fan-
den sich Bruchstücke verstreut, ebenso eine
gut erhaltene Heftnadel von Bronze mit
zurückgebogenem Ende, wie sie in der sog.
La Tene-Periode, nicht weit vom Beginn
unserer Zeitrechnung, gefunden zu werden
pflegt.
Die zweite Bestattung war 3,50 m von
der ersten entfernt in derselben Tiefe. Wie
aus den spärlichen Resten der Leiche zu
?ch Hessen, war sie von S\V. nach NO. ge-
legen, während die erste in der Richtung
von SO. nach NW. sich befunden hatte.
Hier fand sich über Knochen des linken
Ellbogens ein gewöhnlicher schmuckloser
BTonze- Arm ring, daneben der Rest ei-
ner eisernen Schwertklinge, und we-
nig entfernt der einer eisernen Heft-
nadel. 1,50 m südlicher lagen in 50 cm
Tiefe beisammen die Scherben von 3 Th en-
ge fassen, 2 birnförmigen Urnen, die eine
mit roher Strich Verzierung, und einem ein-
fachen 7,4 cm hohen Becher.
Der dritte, östliche Hügel ergab in der
Mitte Scherben einer Urne mit Strichver-
zierung und Resten roter und schwarzer
Bemalung, in welcher ein dünnwandiges
rundes Thouschälchen gelegen hatte;
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- 27 -
1 m nördl. entfernt fand sich in 1,20 in Tiefe
eine noch vollständig rundeThonschüs-
sel mit eigentümlich eingetieftem Boden,
dabei ein kleines Ohrringchen von
Bronze; sonst war ausser einigen undeut-
lichen Knochenstückchen jeder weitere Rest
der Bestattung verschwunden.
Die Umgegend von Gottmadingen
hei Singen, hatte schon früher wegen ihrer
vorgeschichtlichen Reste die Aufmerksam-
keit auf sich gezogen. 1862 war anlässlich
des Eisenbahnbaues eine halbe Stunde ö.
vom Ort einer von fünf im Spiesswalde
befindlichen Grabhügeln durchschnitten
worden, wobei Brandreste und Thonscher-
ben zu Tage traten. Merkwürdiger noch
war die von Herrn Pfarrer Brengartncr
und Herrn Lehrer Gertig 1883 gemachte
Beobachtung, dass auf einem bebauten Ab-
hang eine halbe Stunde s. vom Dorfe, im
Riedbuck, alte Begräbnisreste, Urnen u.
drgl. in ganz geringer Tiefe gefunden wur-
den. Die „Karlsr. Ztg." vom 14. Febr. 1883
enthielt darüber eine erste Nachricht. Seit-
her haben die beiden Herren mit Eifer die
Lokalität weiter durchforscht und gefunden,
dass dieselbe eine ausgedehnte Begräbnis«
statte, einen der bis jetzt in unserem Lande
noch sehr selten aufgefundenen Urnen-
friedhöfe enthält. Die Funde zeigen sich in
der Regel schon in 20 cm Tiefe. Zuerst stösst
man auf Reste von Brand, Asche und Kohle,
dann zeigen sich grössere Steinplatten, lei-
der öfter schon durch den Pflug aus der
Stelle genickt, unter und neben denselben
Thongefässe mit verbrannten oder nicht
verbrannten menschlichen Knochenresten,
manchmal leer, manchmal mit kleinen
Schmuckstücken von Bronze, selte-
ner Eisen. Die einzelnen Bestattungen
sind 1 — 2 m von einander entfernt. Die
Urnen, meist von rundlicher, gedrückter
Gestalt, 10—25 cm im Dm., sind mit Gra-
phit glänzend geschwärzt, manchmal rötlich,
häufig mit Strichen und Punkten verziert
(es mögen ihrer 20 — 30 gefunden sein).
Die Scherben einer grösseren Urne zeigten
auch farbiges (rot und schwarzes) Orna-
ment. Fast immer liegen in den grösseren
Gcfässcn eine oder mehrere kleine halb-
kugelige Schalen. Im allgemeinen hat hier
Leichenbrand geherrscht, doch kommt
auch Begraben hart daneben vor ; so stiess
man auf ein noch ziemlich vollständiges
Skelett mit eigentümlichen ovalen, wie es
scheint versilberten Eisenringen unter
den Knöcheln ; neben einer Urne lagen die
unverbrannten Knochenreste eines 3 bis
4jährigen Kindes. Der ganze Typus des
Totenfeldes, das noch weiterer Erforschung
vorbehalten bleibt, mit seiner abwechseln-
den Verbrennung und Bestattung, mit sei-
nen Bronzen, Ringen, Zängchen, Toilette-
gegenständen, seinen Eisenfunden und ver-
zierten Urnen, erinnert an die berühmten
- 28 -
Funde von Hallstatt, deren Periode auch
hier, wie sonst am Bodensee und im Do-
nauthal, vertreten ist. An den Bodensee
wurde man ausserdem durch eine in der
nahen Niederung gefundene Bronzenadcl
erinnert, welche in ihrer Form und Ver-
zierung vollständig mit denen der Pfahl-
bauten übereinstimmt.
Am 30. Juli vorigen Jahres unternahm
ich in Gemeinschaft mit den beiden oben
genannten Herren die Untersuchung eine«
der Grabhügel im Spiesswalde. Derselbe
hatte bei 25 m Dm. die ansehnliche Höhe
von 2,50 m. Zunächst fanden sich nel*n
zerstreuten Brand- und Kohlenresten an
zwei Stellen, 3—4 m von der Mitte ent-
fernt, in 1,60 m Tiefe Thongefässe mit
Leichenbrand, der eine mit verbrannten
Knochenresten eines etwa 8jährigen Kindes
ohne weitere Beigaben. Der Hügel war
also, nachdem er schon bestanden hatte,
zu zwei weiteren Bestattungen ähnlich de-
nen im Urnenfelde verwendet worden, l'r-
sprünglich war er über einer Beisetzung
errichtet, deren Reste in der Mitte in der
Tiefe des gewachsenen Bodens vorgefunden
wurden. Es waren die noch ziemlich voll-
ständigen Bruchstücke von 6 Thonge fas-
sen, einer stattlichen 40 cm hohen granen
Urne, zweier auf der Innenseite mit Zirk-
zacklinien verzierten Schüsseln, einem bauch-
igen Henkelkrug und zweier weiterer l'r-
nen, deren eine mit roten Linien aufweisen
Grunde verziert erschien. Von der Leiche
selbst war alles vergangen, so dass nicht
einmal mehr festgestellt werden konnte, oh
sie begraben oder verbrannt war ; da sons-
tige Brandreste fehlten, so konnte das
entere als wahrscheinlicher angenommen
werden. Von sonstigen Beigaben fand sich
nur noch ein ursprünglich an eisernem
Kettchen angehängtes rundliches
hohles Eisenstück, das als Halter oder
Griff von irgend einem Werkzeug gedieot
haben musste; ein mitten durchgehender
Stift hatte das letztere festgehalten. Fast
sämtliche Gefasse liessen sich wieder zu
sammenfügen und sind jetzt in der Grossh.
Altertumshalle aufgestellt.
Ein dritter Hügel war gleichfalls schoc
zur Zeit des Eisenbahn-Baues geöffnet wor-
den ; über die Funde konnte nichts Ge-
naueres mehr in Erhebung gebracht werden.
Den vierten und fünften untersuchten die
Herren Pfarrer Brengartucr und Innrer
Gertig im Laufe des Herbstes. Der klei-
nere von 15 m Dm. überraschte durch eine
in seinem Innern errichtete pyramidale
Steinsetzung von 2 grossen Wagenla-
dungen von Steinen; sie bedeckte die zer-
drückten Scherben einer rötlichen Urne
mit Strichverzierung, einer halb-
kugeligen grauen Schale und zweier
weiterer roher Thongefässe, dazu eine
erhebliche Menge von Kohle und Asche.
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— 30 —
so das* Leiche nbra n (1 angenommen wer-
den ministe; an Metall wurde trotz sorg-
fältiger Nachsuchung nichts mehr gefunden.
Der grossere Hügel von 17 m Dm. und
2,30 m Höhe enthielt keine Steine; in der
Mitte indessen lagen in der Tiefe des ge-
wachsenen Bodens Reste eines un ver-
brannt cn Skeletts (Schädel gegen Su-
iten), in der Gegend der einen Hand schwache
Spuren von Eisen, etwas davon entfernt
Scherben einer kleinen dickwandigen
l'rne mit der so oft wiederkehrenden klei-
nen grauen halbkugeligen Schale. Also in
den Hügeln, wie im Urnenfeld, Wechel von
Begräbnis und Leichenbrand; beide schei-
nen der gleichen Zeitperiode und wohl dem-
selben (gallischen) Volksstamm angehörig.
Die dritte untersuchte Fundstätte be-
findet sich auf einem ebenen Wiesengelände
unmittelbar s. von Buchheim, A. Frei-
burg. Über demselben erhebt sich ein
grosser sanft ansteigender runder Hügel
vou 120 m Dm. und fast 4 m H., und 60
Schritte von demselben entfernt ein zweiter
kleinerer mit 46 m Dm. bei 1,20 m H.
(her Entstehung und Bedeutung dieser auf-
fallenden Erhöhungen war in der Gegend
nichts bekannt ; umsomehr schienen sie der
Tntersuchung wert, da überdies früher ein
ganz ähnlicher Hügel bei dem nicht sehr
entfernten Kappe) a. Rh. wertvolle Funde
geliefert hatte. Mit freundlich gewährter
Erlaubnis des Besitzers, Herrn Baron von
Mentzingen, wurde im April vorigen Jahres
der kleinere Hügel ausgegraben und
bald seine Eigenschaft als Grabhügel kon-
statiert. Man stiess in demselben zunächst
schon in geringer Tiefe auf eine die Mitte
auf der s. und w. Seite umgebende Stein-
setzung, die sich bis auf den Grund uu-
regclmässig zusammengeworfen fortsetzte.
Mitten in den Steinen fand man in 80 cm
Tiefe einige unverbrannte menschliche
Knochenstücke und in deren Umgebung
eine Menge kleiner Fragmente aus
Bronze und Eisen, manche ganz eigener
Art, aber leider so zerstört, dass ihre Deu-
tung kaum mehr möglich war. Viele ver-
zierte Stückchen von Bronzeblech hatten
einem Gefasse angehört; ein kleines Toi-
letteninstrument von Bronze zeigte noch
die Reste eines zierlichen Griffs von Elfen-
bein; Bronzeringehen waren mit Eisen-
bändchen an runde Stücke von Bein be-
festigt; ein gedrehtes Stück Elfenbein
mochte einem weiteren Bronze - Werkzeug
als Griff gedient haben; ein Stück Eisen
machte den Eindruck des Fragments einer
Trense; andere Eisenstücke waren nicht zu
deuten. Von hervorragendem Interesse
waren die Scherben von 2 besonders fein
{rearbeiteten, dünnwandigen kleinen Thon-
urneu von 16 cm Weite, um deren Hals
sich in zierlichem griechischen Mäan-
dermuster ein in Linien eingeritztes
schwarz und rot gefärbtes Band hinzog.
Viele Reste von vermodertem Holz erschie-
nen zu sehr zerstreut, um auf ihre Her-
kunft geprüft zu werden; etliche Tierkno-
chen, u. a. ein Unterkiefer, hatten einem
Hunde angehört, der demnach dem Herrn
oder der Herrin mit ins Grab gegeben
worden war.
Die Untersuchung des g r o s s c n , mehre-
ren Besitzern von Buchheim gehörigen
Hügels verzögerte sich bis Anfang No-
vembers und musste der grossen Ausdeh-
nung der Arbeit wegen auf die Aushebung
der mittleren Region beschränkt bleiben.
Dieselbe* ergab ein in vieler Hinsicht inter-
essantes Resultat. Auch hier war bald
durch die in der Erde zerstreut gefundenen
Kohlenspuren und rohen Topfscherben der
Charakter als Grabhügel konstatiert, der-
selbe war aber nicht für eine Person, son-
dern für mehrere als Ruhestätte bestimmt.
Zunächst stiess man in 1,50 m Tiefe auf
eine aus grösseren und kleineren roten
Sandsteinplatten, welche unregelmässig auf-
gesetzt waren, bestehende Steinsetzung
von überraschend grosser Ausdehnung; sie
mas8 über 10 m von W. nach 0. und 6 m
von N. nach S., mit einer durchschnittlichen
Mächtigkeit von 70 — 90 cm; unter ihr
folgte eine 1 m starke Lehmschicht ohne
Einschlüsse, und diese ruhte auf einer
zweiten noch mächtigeren Steinsetz-
ung von 10—11 m im Gevierte und etwa
1 m Tiefe, für welche ursprünglich der ge-
wachsene Boden etwa 1,50 m tief ausge-
hoben worden sein musste. Unter und ne-
ben diesen Steinen zeigten sich die Reste
von sechs Bestattungen in folgender
Art verteilt: Ziemlich in der Mitte des
Hügels lagen innerhalb der unteren Stein-
setzung auf Steinen ruhend und von Steinen
bedeckt die noch spärlichen Knochenreste
zweier Begrabenen, der eine von N. nach
S., der andere von W. nach 0. gelegt. Ne-
ben dem einen fanden sich die Reste eines
Speereisens und zu seinen Füssen, ähn-
lich wie im kleineren Grabhügel, eine An-
zahl merkwürdiger, wohl irgend einem nicht
mehr zu erkennenden Ganzen angehöriger
Bruchstücke aus Bronze, Eisen, Elfen-
bein und wahrscheinlich Holz. Von B r onze
waren es hübsch verzierte grössere und
kleinere Knöpfe, von Eisen kleine Ringe,
von Elfenbein drei 4 cm lange gedrehte,
mit Wülsten gezierte hohle Stücke, in wel-
chen mit noch vorhandenen Bronzenägeln
ein unbekanntes Etwas befestigt gewesen
sein musste, für dessen Erklärung es bis
jetzt an jeder Analogie gebricht. Bei dem
andern fehlten ausser einem Elfenbeinring-
chen und einem wenig entfernt' liegenden
Wildschwein-Kiefer alle Beigaben. Anders
erschien 3 — 4 m westl. eine 3. Bestattung.
Es war ein noch ziemlich erhaltenes Skelett
eines älteren Mannes, das auf einem ob-
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- 32
longen 2 — 3 cm dicken Holzbrett auf
dem gewachsenen Boden noch unter der
Steinsetzung lag. Zwei eiserne Speerspitzen,
zum Teil noch mit den in den Tüllen durch
Bronzestifte befestigten Holzstangen, waren
die einzigen Mitgaben, Das Holz des Bret-
tes erschien leuchtend braunrot, war aber
so sehr zu Pulver geworden, dass eine Un-
tersuchung desselben nicht mehr möglich
war. Die drei weiteren Begräbnisse fanden
sich nicht wie die bisherigen unterhalb der
beiden Steinsetzungen, sondern schon in
1,60 m Tiefe an den Rändern der obe-
ren derselben. Hier zeigte sich zuerst
längs des Südrandes wieder ein wagrecht
liegendes, wenig nach oben gewölbtes Holz-
brett vom 2,50 m Länge und 1 m Breite,
dazu aber diesmal der Lauge nach zu bei-
den Seiten je ein aufrechtes, oben in
geschweifter Linie endigendes Seitenbrett,
alles von jener auffallend roten Farbe; auf
dem wagerechten Boden lagen an seinem
ö. Ende noch kleine Stücke eines mensch-
lichen Schädels und daneben die wohler-
haltenen 84 cm langen Eisenspitzen
dreier offenbar ursprünglich zusammenge-
bundener Speere. Ferner zeigten sich
längs des Ostrandes der oberen Steinsetzung
in der nordöstlichsten Ecke, wieder auf
blossem wagrechten Holzbrett liegend,
Reste eines Skeletts. Zu Füssen desselben
lagen noch auf dem Brett die zerdrückten
Scherben eines farbig verzierten Thon-
gefässes von 35 cm Weite, das sich nach
seiner Wiederherstellung mit seiner reichen
Ornamentierung, seinen fein wirkenden Far-
ben und seinen dünnen Wandungen als
eine der schönsten der überhaupt in dieser
Art gefundenen Urnen erwies. Rechwink-
lig auf diese Beisetzung stiess endlich längs
des Nordrandes eine sechste mit noch kennt-
lichen Resten vou Knochen des Schädels
und der Beine. Auch diese lagen auf ei-
nem Holzbrett; diesmal Hessen sich aber
nicht nur längs der Langseiten, son-
dern auch vorn und hinten senk-
rechte rechteckige Seitenwände von
45 cm Höhe, zusammen eine rechteckige
Kiste bildend, konstatieren. Ob sie einen
Deckel gehabt, liess sich mit Bestimmtheit
nicht mehr erkennen, da Holzreste, die über
dem Gebein lagen, dasselbe doch nicht
ganz zu bedecken schienen und so auch
irgend eine andere Erklärung zulassen
konnten. Zu Füssen der Leiche, noch
innerhalb des Sarges, standen drei Thon-
gefässe, zwei kleinere runde schwärzliche
Schalen und eine grössere farbig verzierte
Urne von 21 cm Weite, der im fünften
Grabe ähnlich, aber diesmal noch vollstän-
dig unversehrt I Merkwürdig war noch un-
mittelbar neben der Bestattung ein röhren-
aatig 2,10 m tief senkrecht in den Lehm
liinabgehendes cylindrisches Loch von 4 cm
Dm. Es war die hohle Form einer ur-
sprünglich hineingesteckten Holzstange, viel-
leicht eines Speeres, von dem selbst freilich
jede Spur verschwunden war. Die Mitte
der merkwürdigen Begräbnisstatte schieu
'damit soweit möglich klar zu Tag getreten.
Die Mögliclikeit. blieb allerdings nicht aus-
geschlossen, dass der Hügel nocli weitere
Bestattungen barg, es musste aber ans
triftigen Gründeu auf weitere Grabuiig ver-
zichtet werden. Von besonderer Wichtig-
keit hier und iu Gottmadingen sind die
farbig verzierten Urnen, welche am ganzen
Nordrande der Alpen von Ocsterreich bis
au den Rhein die Kultur der sog. Hall;
Stattperiode, welche auf etwa 500 vor Chr.
gesetzt wird, charakterisieren. Für Baden
ist noch festzustellen, wie weit nördlich
diese Funde gehen ; die in Hügelsheim ge-
fundenen Gelasse scheinen bereits einer
etwas späteren Periode anzugehören.
(E. Wagner in Karlsr. Ztg. v. 21. Febr/
Worms. [Römisches Signum?]. Bei der 23.
Korr. III, 149 erwähnten, von der Firma
Doerr & Reinhart vorgenommenen Ausgra-
bung der römischen Rheinstrasse bei Worms
wurde ausser einigen Fibeln, Riemenbeschlä-
gen und Münzen auch noch ein seltenes
Stück, die Figur eines kleinen sitzenden
Löwen gefunden. Dieselbe misst in der
Höhe 9 cm und in der Länge 12 cm.
Sie wurde direkt am Rande der Strasse
in gleicher Höhe mit derselben, genau 1,20m
tief unter der Bodcnoberrläche gefunden.
Leider wurde sie bei der Auffindung vor-
letzt, doch gelang ihre W T iedcrherstellunjr
vollkommen. Dicht neben der Figur wurde
noch ein 3 cm dickes, nach der Mitte zu
sich etwas verjüngendes Plättchen au>
Bronze aufgefunden, dessen Gestalt genau
dem von der unteren Fläche der Figur ein-
zunehmenden Räume entspricht ; ferner fand
sich dabei ein 2 cm dicker, 35 mm langer
hufeisenförmig gebogener Gegenstand aus
Bronze. Offenbar war die Figur früher
auf dem erwähnten Plättchen festgelötet ge-
wesen, wie sich deutlich aus den Rostspa-
ren erkennen lasst. Ob und wie der zuletzt
erwähnte hufeisenförmige Gegenstand mit
der Figur in Verbindung gestanden hat,
lässt sich jetzt nicht mehr erkennen. Die
Figur ist hohl gegossen und nur die beiden
Vorderbeine sind massiv ausgeführt. Per
Löwe ist in rahiger Haltung dargestellt:
auf den beiden Hinterfüssen sitzt er, wäh-
rend ihm die beiden mächtigen Vorder-
pranken zur Stütze dienen. Das linke Hin-
terbein ist etwas gegen den Körper ange-
zogen, der Schweif ist auf den Rücken
zurückgeschlagen. Der Löwe hat einen
ruhigen, gutmütigen Gesichtsausdruck, er
hat das Maulhalb geöffnet, so dass man
die beiden grossen Fangzahne jederzeit«
erblicken kann. Die Mähne, die in dicken
Strängen schön geordnet das Gesicht iud-
giebt und bis zur Mitte des Rückens reicht.
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- 33 -
verleiht der Figur etwas Majestätisches.
Von ihr fallen auf der linken Seite der
Figur deutlich zwei grössere Strände ins
Auge, die weiter als die übrigen sei'wärts
am Körper herabhängen. Von diesen Sträu-
geu hebt sich der eine soweit frei von dem
Körper ab, dass dadurch eine förmliche
Öse gebildet wird. Es scheint, dass das
nicht ohne Absicht geschehen ist, wie wir
später nachzuweisen versuchen werden. Die
Figur ist im (Hisse vollendet geformt und
siud alle Einzelheiten, wie die Furchen
des Gesichtes, die Falten der Haut und
namentlich die einzelnen Büschel der Mähne
sehr sauber durch Ciselierung nachgearbei-
tet, so dass sich in der That die Figur als
ein kleines Kunstwerk präsentiert, das einst
an hervorragender Stelle Verwendung ge-
funden hat. Sie muss früher, ehe sie auf
der Platte aufgelötet gewesen war, einmal
an anderer Stelle zur Zier gedient haben,
denn drei von den vier Tatzen zeigen sich
durchbohrt, während die entsprechenden
Durchbohrungen au der Platte fehlen. Wel-
cher Art ihre ehemalige Bestimmung ge-
wesen ist, lässt sich schwer mit Sicherheit
feststellen; wir sind geneigt in ihr ein
röm. Signum, wohl ein Cohortenzeichcu,
zu erkennen und werden demnächst das
pro et contra dieser Ansicht näher zu er-
örtern versuchen. [Dr. Koehl.]
>4. Mainz, 28. Nov. [Fränkische Funde.]. In
diesen Tagen gelangte ein altertümlicher
Fund von seltener Kostbarkeit in Besitz
des Hrn. Fr. He er dt dahier. Es ist ein
fränkischer Grabfund aus Rheinhessen,
von welchem zunächst eine Anzahl schöner
Glasge fasse herrühren. Der Fund soll
iu Steinsärgen gebettet gewesen sein, da-
her die selten gute Erhaltung der Gläser.
Ausser den kegelförmigen und halbkugeligen
Schalen von verschiedenen Grössen sind
hohe röhrenartige Gefässe mit angeschliffe-
nem Rand dabei ; besonders edel von Form
und Fein in Ausführung sind jedoch ge-
henkelte Flaschen von tiefansetzender Bauch-
ung mit hohem schlanken Hals. Dieselben
sind in unvergleichlicher Weise mit feinen,
zwirndicken Glasfäden von unten bis oben
übersponnen, eine staunenswerte Leistung
der Glasbläserei. Das eigentliche Wert-
stück aber besteht in einer grossen gol-
denen Brosche von $yfi % lt cm Dm. Die-
selbe gehört der Gattung jener mit Gold-
draht und Einlagen verzierten Gewand-
schmucke an, wie sie der fränkischen Zeit
eigen sind. Die Grundform bildet ein
Quadrat, dessen einzelne Seiten halbkreis-
förmig ausgebogen sind. Wie gewöhnlich
ist das Feingold blattdünn ausgehämmert;
in diesem Falle ist auch noch der ver-
steifende Kern, womit die an den Rändern
umgebogene Scheibe ausgefüllt war, voll-
ständig erhalten, wie auch die rückwärts
deckende Bronzeplatte, woran die eiserne
- 34 -
Nadel zur Befestigung am Gewand sich
-noch vorfindet. Zur Ausfüllung ist eine
rote wohl aus Käse und Kalk bereitete
Masse verwendet. Die Vorderseite ist mit
verschiedenfarbigen Einlagen reich verziert.
Bezeichnender Weise sind dieselben nicht
in die Goldfolie eingesenkt, wie es z. B.
bei den silbernen Schmuckgegenständen
verwandter Art durchweg geschieht, sondern
in eigenen Goldkapseln aufgelegt. Der Bar-
barenschmuck hat diese Anordnuni offenbar
von der byzantinischen Goldschmiedekunst
entlehnt; nur musste er auf die Ausfüllung
dieser „Kasten" (chatons) mit Zellenschmelz
verzichten und wendete statt dessen „kalte 4
Einlageu an. Als solche sind farbige Glas-
flüsse und gewisse Halbedelsteine, eine
Granatart, die Almandine zu nennen. Im Falle
der Durchsichtigkeit wurden die Füllungen
mit einer Folie, einem, gerieften Goldplätt-
chen u a. unterlegt. Am vorliegenden Bei-
spiel sitzt in der Mitte eine grosse runde
Hülse, deren Füllung leider verloren ge-
gangen ist : das selbständig gefasste Mittel-
stück ist indes vorhanden. Um die Mitte
sitzen kreuzförmig geordnet dreiseitige Al-
mandine, dazwischen vier glänzende tief-
blaue Glasflüsse. Im weitereu Umfang
nehmen grüne undurchsichtige Einlagen die
alisspringenden Winkel des Schmuckstückes
ein, während die grossen Hülsen in den
runden Ausbuchtungen ihre Einlage (ob
weisse Glasflüsse, wie iu einzelnen Fällen?)
eingebüsst haben. Der zwischen dem rei-
chen farbigen Zellenschrnuck erübrigende
Goldgrund ist mit zahlreichen Ringen von
gekörntem Golddraht besäet. Den äusseren
Umfang des Geschmeides säumt gleichfalls
ein solcher Golddraht, der höchst eigen-
artig mit beiden Enden zu einer Schleife
verknüpft ist. Gerade in der mehrfarbigen
Ausstattung und in der nach verschiedenen
Richtungen vortrefflichen Erhaltung des
herrlichen Stückes liegt seine besondere Be-
deutung. In seinem Farbenschmuck dürfte
es fast einzig in der stattlichen Reihe ähn-
licher Geschmeide dastehen, die unsere
Sammlungen zieren , und in der Grösse
möchte es nur von wenigeu, namentlich von
der berühmten Scheibenflbula des. Wormser
Museums aus Bingerbrück übertroffen wer-
den. Es ist dabei in hohem Grade erfreu-
lich, dass das thatkräftige Eingreifen ein-
zelner Kunstfreunde immer wieder sich be-
währt, wo nur zu oft Verschleppung unsere
heimischen Fuude bedroht.
(Darmst. Ztg. 1884 Nr. 333.)
Aus der Pfalz, 6. Nov. [Fränkische Aus- 25.
grabungen.1 Bei Obrigheim an der „Hohl",
die von der Eis nach Bockenheim führt,
hatte vergangenen Sommer die Obrigheimer
Zuckerfabrik Kies holen lasscu. Dabei fan-
den sich die Anzeichen von einem reichen
fränkischen Grabfelde, sowohl Waffen wie
Lanzenspitzen, Scramasaxe, Messer, Schild-
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- 35 -
hucket wie verzierte Urnen und wertvolle
Sdimuckgegenstände , Fibeln von Silber,
eingelegte Schnallen, Mosaikperleu, Bronze-
ringe u. 8. w. Diese Gegenstande befinden
sich im Besitze des Herrn cand. phil.
Hacker, zur Zeit in Obrigheim. Der hist.
Verein der Pfalz vernahm von diesen Gra-
bungen und beschloss sofort, die nötigen
Schritte zu thun, um die Ausbeute der be-
nachbarten Gräber für das Provinzial- Mu-
seum zu Speier zu erwerben. Der betreffende
Acker wurde eigens gepachtet und Anfang
vergangener Woche mit den Ausgrabungen
begonnen, welche zu leiten Dr. Mehlis
den Auftrag erhielt. Bisher wurden 12
Gräber untersucht. Die Gräber sind in
den Lehm- und Sandboden eingelassen und
zwar in einer Tiefe von 60 cm bis 2,80 m ;
die Leichen sind von Südwest nach Nord-
ost bestattet in Holzsärgen, von welchen
noch Spuren angetroffen wurden; manche
haben am Fussende eine Art von Stein-
packung. Die Länge der Särge beträgt ca.
2 m, die Breite 1,30, die Zwischenräume
zwischen den Gräbern ca. 1 m. Bis jetzt
sind 18 Grabstätten durchforscht, während
die Zahl der im Sommer entdeckten nach
beiläufiger Schätzung 40—50 betrug ; beide
zusammen machten noch nicht den vierten
Teil des ganzen Grabfeldes aus. Der Stand
der Beigaben wechselt; manche Gräber
sind reich ausgestattet, manche entbehren
aller und jeder Totengabe, selbst eines
Gefässes. Im Ganzen bergen sie verhält-
nismässig viele uud schöne fränkische Ge-
fässe, in einem derselben lag ein wohl-
crhaltener Glasbecher. Bis jetzt sind be-
sonders die Eisensachen, als: Lanzen, ein
Franciska, ein Schwert, viele Messer, ein
Schildbuckel, mehrere Pfeilspitzen uud Be-
schläge etc. bemerkenswert ; von Schmuck-
sachen enthob man der Erde einen Perlen-
kranz mit goldener, bracteatenähnlicher
Schliesse, mehrere Kämme, Eisenringe,
eigenartige Ohrringe aus Bronze, einen
Fingerring aus Bronze u. s. w. Dicht neben
diesem fränkischen, aus dem ö. bis 7. Jh.
n. Chr. stammenden Grabfelde stiess man
auf Spuren eines älteren Urnenfeldes, wel-
ches der la-Tene-Zeit angehört. Einzelne
Gräber mit Steinpackungen und Stücken
römischer Ziegel scheinen dem Ende der
römischen Herrschaft am Rhein, dem ersten
Drittteil des 5. Jhs. anzugehören. Die
Ausgrabungen werden nach Massgabe der
Temperaturverhältnisse fortgeführt werden.
(Pf. Kurr. u. Pf. Museum.)
26. Odenkirchen, bei Rheydt. [Rom. Grab.] Vor
einigen Tagen wurde an dem Hügclabhangc
östlich von unserer Stadt bei Erdarbeiten
ein grab ähnlich es Gewölbe aufgedeckt, wel-
ches aus zweierlei Art Thouziegeln kunst-
voll aufgemauert war. Von den schön ge-
formten und gut erhaltenen Ziegeln wurden
leider viele durch die Arbeiter zerstört.
- 36 —
Etwa zwei Meter von der Grabstelle ent-
fernt wurde dann noch ein Schüsselchen
aus terra sigillata, ein kleiner Krug, ein
theelöffelartiges Eisen und ein Häufchen
Asche aufgefunden. In Mülfort, von der
Fundstelle etwa 15 Min. entfernt, (wo ein
röm. La?er sich befunden haben soll), sind
öfters röm. Altertümer gefunden worden
[vgl. Bonn. Jahrb. 59 S. 1 81)], so namentlich
noch vor zwei Jahren, als bei Abtragung
des Mülforter Berges eine der von liier
auslaufenden Römerstrassen durchschnitten
wurde.
Chronik.
In den Sitzuugsber. der Akad. der27.
Wissen s eh. zu Berlin vom 29. Jan. 1885
erschien soeben von Mommsen ein Vortrag
über die örtlichkeH der Varuttchlacwt. nach
welcher der Teutoburger Wald nicht in
dem die münsterische Ebene nördlich l>e-
grenzenden Osning, sondern in der nördliche-
ren Kette, die unter dem Namen der minden'-
scheu Bergkette, des Wiehcngebirges, der
Lübbeschen Berge, der Osterberge bis nach
Bramsche an der Hase sich erstreckt, zu
suchen ist. An den letzten Ausläufern
derselben, in den Moorgegenden von Venne
und Vörden, namentlich in der Gegend des
Dorfes Ettgter, der Bauersrhaft Kalkriese
uud dem Landgute Barenau sind Silber-
und Goldmünzen der letzten republikanischen
und ersten Kaiser-Zeit in solcher Anzahl ge-
funden worden, dass diese nur als Hinter-
lassenschaft der in den Mooren umgekom-
menen Soldaten der Varianischeu Armee
betrachtet werden können. — Von dieser
überaus wichtigen Abhandlung wird da«
zweite (juartalheft der Wd. Zs. ein au<-
führliches Referat bringen.
Fundstatistik der vorrömischen MeUllzeR m 28.
Rheingebiete, von E. Frhr. vonTrültsch,
kgl. württ. Major a. I). Stuttg., F. Euke. 1881.
Ein wo blausgestatteter Quartband, mit
hunderten von säubern und scharf charak-
terisierenden Zeichnungen und mit 6 Kar-
ten in Farbendruck versehen, führt uns in
tabellarischer Ordnung das Ergebnis mehr-
jährigen, zweckmassig verwerteten Fleisses
vor. In der That müssen sich die Kundigen
freuen, das von Hypothesen und Theorieen
nur zu leicht überwucherte Feld der eu-
ropäischen Urgeschichte vor allem durch
die Fundstatistik mit Nachdruck bestellt
zu sehen, deren objektive Thätigkeit einen
weiteren Anbau vorzubereiten hat. In über-
sichtlicher, handlicher Anlage finden wir in
dem neuen Werke alle hauptsächlichen, lei-
tenden Typen, nach Materien eingeteilt, ab-
gebildet und ihre Fundorte wie die Samm-
lungen, denen sie heute angehören, verzeich-
net. Der Verbreitung des Hallstauer und
La Tenc-Typus, sowie altitalischer Funde
ausserhalb des Rheingebietes, sodann der
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- M -
Verteilung der Fundgegenstände auf die 4
Hauptgruppeu der vorrömischen Metallzeit
sind eigene Abschnitte gewidmet; indem
dadurch der geographische Horizont weiter
gezogen wird und interessante Vergleichun-
gen gewinnen lässt, und indem der zusammen-
getragene Stoff historisch gegliedert wird,
erhöht sich der Wert des Buches. Die bei-
gelegten Karten veranschaulichen die Ver-
breitung der Kupferperiode, der Hallstätter,
La Tene- n. altitali«chen Funde, der Gnss-
statten u. Massenfunde, sowie der vorrö-
mischen Münzen. Die kurze Anzeige mag
hier genügen; eine praktisch angelegte, sorg-
sam durchgeführte Arbeit wie diese weiss
sich der eingehenden Benutzung durch die
betreffenden Kreise am besten selbst zu
impfehlen. (L. M.)
Gesellschaft für Rheinische Ge-
schichtskunde.
29. Angaben aus dem bei Gelegenheit der
vierten Jahresversammlung, am 5. Januar
1885 vorgelegten Bericht.
1) Von den Kölner Schreinsurkun-
den, die Hr. Dr. Hocniger unter der Lei-
tung von Dr. Höhlbaum bearbeitet, ist die
erste Lieferung ausgegeben worden. Die
Ausgabe der zweiten und dritten Lieferung,
mit welcher der erste Band abgeschlossen
sein wird, ist für das Jahr 1885 gesichert.
Voraussichtlich kann in demselben auch
schon ein Teil des zweiten und letzten Ban-
des publiziert werden. Die Einleitung des
Herausgebers über den Inhalt der Schreins-
urkunden der Martinspfarre wird am Schluss
des ersten Bandes erscheinen.
2) Die rheinischen Weistümer. Da
der im Jahre 1883 als Hilfsarbeiter thätige
Hr. Dr. Forst seiner Militärpflicht genügen
musste, hat seit Dezember 1883 der Köu.
Archivassistent Herr Dr. Max Bacr die be-
gonnenen Arbeiten während setner dienst-
freien Zeit fortgesetzt. Eine weitere grosse
Zahl von Abteilungen des Koblenzer Staats-
archivs ist mit Erfolg durchsucht worden,
so dass nunmehr die überraschende Zahl
von über 2000 Weistümern aus dem ehe-
maligen Kurfürstentum Trier und den be-
nachbarten Gebieten in einem Zettelkatalog
verzeichnet ist. Im Laufe des Jahres 1885
wird diese allgemeine Durchmusterung des
Staatsarchivs, welche die sicherste und brei-
teste Grundlage der Ausgabe für den süd-
lichen Teil der Rheinprovinz bildet, zum
Abschlnss gelangen. — Neben jenen allge-
meinen Vorarbeiten ist die Herstellung ei-
nes ersten Halbbandes stetig, insbesondere
durch Anfertigung der nötigen Abschriften,
gefördert worden. Derselbe wird voraus-
sichtlich die Ämter Koblenz, Boppard, Ober-
wesel, Welinich, Vallcndar, Bergpflege,
Mayen und Münstermaifeld umfassen und
eine sehr bedeutende Zahl bisher unbe-
kannter Weistümer enthalten. Treten nicht
unvorhergesehene Hindernisse ein, so wird
der Druck bereits im Laufe dieses Jahres
beginnen können.
3) Die Aachener Stadtrechnungen.
Die Edition besorgt gleichfalls Professor
Dr. Loersch. Leider hat die unbedingt
nötige Durchforschung des Aachener Stadt-
archivs nach den im vorigen Jahresbericht
bezeichneten Urkunden auch im verflosse-
nen Jahre nicht vorgenommen werden kön-
nen. Das Archiv ist seit der im April
1*84 erfolgten Pensionierung des bisherigen
Vorstehers bis zum Dezember desselben
Jahres verschlossen geblieben. Nachdem
der neu ernannte Archivar Herr R. Pick
die Verwaltung übernommen, wird es mög-
lich sein, die Vorarbeiten für die Ausgabe
im Laufe dieses Jahres abznschliesscn.
4) Die Urbare der Erzdiözese
Köln. Die Bearbeitung derselben hat der
Herausgeber Professor Dr. Crecelius noch
nicht beenden können. Krankheit, Abhal-
tungen verschiedener Art, Reisen sind stö-
rend dazwischen getreten. Es ist indes
anzunehmen, dass der Herausgeber nach
seiner Rückkehr aus Italien, zu Beginn des
Frühjahrs, an die Herstellung der Texte
und der Karten von neuem gehen kann,
um sie in kurzer Zeit dem Gelehrten- An s-
schuss für den Druck zu übergeben.
6) Das Buch Weinsberg, dessen Be-
arbeitung Dr. Höhl bäum besorgt, wird
noch in diesem Jahre allgemein zugänglich
gemacht werden. Die Ausgabe von zwei
Bänden ist versprochen. Der erste, welcher
um die Mitte des Sommers erscheinen soll,
wird einen ansehnlichen Teil des Erläute-
rungsstoffes bringen. Bei dem grossen Um-
fang der Chronik erschien es wünschens-
wert, den Text derselben mit Anmerkungen
so wenig wie möglich zu belasten. -Es wurde
deshalb beschlossen diejenigen Dokumente,
welche das Bild von dem inneren Loben
der Stadt Köln im 16. Jahrh. beleuchten
und die Erzählungen Hermanns von Weins-
berg ergänzen, gesondert voraus zu schicken.
Der erste Band wird demgemäss die Mor-
gensprachen des Kölner Rates, dazu Aus-
züge aus den Ratsprotokollen und aus den
Urkunden und Briefen des Kölner Stadt-
archivs enthalten. Er ist bestimmt die
Unterlage zu schaffen, von welcher aus der
Bericht des Chronisten zum Leser sprechen
soll. Diese Ausgabe geht zugleich neben
einem Werke einher, welches in dem Stadt-
archiv gegenwärtig vorbereitet wird: eine
Sammlung der Ratsschlüsse und Morgen-
sprachen der Stadt Köln aus dem 15. Jh.
Die Bearbeitung des ersten Bandes ist so
weit vorgeschritten, dass sie in wenigen
Monaten abgeschlossen sein wird. Der zweite
Band wird den Anfang des Buches Weins-
berg selbst darbieten.
6) Die Landtagsakten der Herzog-
tümer Jülich- Berg. Die Arbeiten sind
sowohl ton dem Leiter des Unternehmens,
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— 89 —
- 40 -
Professor Dr. Ritter, als auch von seinem
Mitarbeiter Herrn Dr. von Below stetig
gefördert. Letzterer hat einen grossen Teil
der im Düsseldorfer Archiv aufbewahrten
Akten bis zum Jahre 1596 durchgearbeitet.
Prof. Ritter hat bei einem mehrwöchent-
lirhcn Aufenthalt in Mönchen die dem sehr
reichhaltigen Neuburger Archiv angehörigen
Akten vom Ende des Jahres 1610 bis zum
Ausgang des Jahres 1614 zum Teil excer-
piert, zum Teil verzeichnet.
7) Die Matrikeln der Universität
Köln werden von Herrn Gymnasialdirektor
Dr. W. Schmitz im Auftrage des Gelehr-
ten-Ausschusses für die Veröffentlichung
bearbeitet. Bis auf wenige Bogen ist das
Manuskript fertig, in etwa acht Wochen
hofft der Herausgeber es druckreif dem
Gelehrten- Aus seh uss überreichen zu können.
Ein Halbband wird die ersten 37 Jahre der
Kölner Universität (1388—1425) vorführen.
8) Ungedruckte Briefe des Andreas
Masius und seiner Freunde sollen von
dem Gesellschaftsmitgliede Herrn Dr. Max
Los sen in München herausgegeben werden.
Herr Dr. Lossen hat die Archive und
Bibliotheken von München, Düsseldorf,
Hamburg, Münster und Stuttgart mit Er-
folg durchforscht, eine Sammlung von gegen
400 Briefen angelegt und dieselben so weit
bearbeitet, dass das Manuskript des Bandes
dem Gelehrten - Ausschuss in kurzer Zeit
eingesandt werden kann. Über die Per-
sönlichkeit des Dr. Andreas Masius hat
Herr Lossen in der Allgemeinen Deut-
schen Biographie Bd. 20, S. 559 ff. gehandelt.
Der Vortragende konnte ferner mittei-
len, dass dem Gelehrten- Ausschuss in jüngster
Zeit Anträge auf zwei weitere Unterneh-
mungen vorgelegt worden sind : Herausgabe
der Regesten der Erzbischöfe von Köln bis zum
Jahre IM) i und Herausgabe der ältesten Ur-
kunden der Rheinprovinz bis zum Jahre 1000,
beantragt von dem Ausschussmitgliede Prof.
Dr. Menzel. Eine Beratung und Besehlies-
sung darüber hat noch nicht stattgefunden.
In seinem Rückblick auf die Spezialbe-
richte stellte der Referent das Erscheinen
mehrerer Bände für das Jahr 1885 in Aus-
sicht: wie zwei bis drei neue Lieferungen
der Edition der Kölner Schreinsurkunden
mit Bestimmtheit zu erwarten seien, so
könnten zwei Bände vom Buche Weinsberg,
ein Halbband der Ausgabe der Universitäts-
Matrikeln, ein Band der Masiusbriefe bis
zum Schluss dieses Jahres gedruckt sein;
vielleicht • wäre bis dahin auch mit der
Drucklegung eines T ilcs der rheinischen
Weistümer begonnen. Jedenfalls aber sei
der Beweis für eine energische Thätig-
keit des Gelehrten - Ausschusses erbracht,
welcher nicht nachlassen wolle seiner Auf-
gabe gerecht zu werden. Freilich entspricht
die Teilnahme der Bevölkerung in der Rhein-
provinz bis jetzt nicht der Grösse der Aufgabe
uud der Schwierigkeit ihrer Verwirklichung.
Miscellanea.
Abt Gottfried von Echtarnach vererbpachtet 30.
das Kölner Grundstück seiner Abtei an Wai-
mud, der auf demselben mehrere Häuser ge-
baut hat.
Ant dem Goldnen Buch der Abtei Kchter-
nach in der Bibl. zu Gotha mitgeteilt von
Prüf. Dr. Brestlau in Berlin. Reg. Wtirtii-
Paqnet, Pnbl. de la eoc. de Luxemb. Bd. 18,
100, Nr 16.
Ego Oodefridus dei gratia Epternacen-
sis ecclesie abbas notum facio tarn presen-
tibus quam futuris, quod assensu totius
capituli nostri domum, quam habemus ('<>-
lonie, Wasmftdo et uxori sue et aliis herc-
dibus suis iure hereditario in perpetuuiu
successive inhabitandam concessimus pro
certa pensione 20 s. Colonieusium annuatim
solvendorum. Convention! autem a nobis et
Wasmftdo celebrate hec conditio accessit:
predictus Wasmftdus quoslibet labores et ex-
pensas de eadem domo ad commune ius
civitatis, vel ad quaseunque expensas ex-
iude interius vel exterius cogitur, facerc et
solvere tenetur; sex etiam d., qui de ea
custodi maioris eccle<ie annuatim solvi de-
bent, dare promisit. nos autem ut ea que
predieta sunt ab ipso et a successoribus
suis firmius observarentur, in primo introitu
8tio tres mr. ei ad supplementum cdftirii
domus contulimus. Wasmodus*) vero in
area nostra, quia larga fuit, plurcs domo*
edifieavit et de consensu nostro divereas
mansioncs fecit. niedietas pensionis in festo
saneti Johannis et alia in feste saneti Mar-
tini est persolvenda; et hoc expresse fuit
condictum, quod si Wasmüdus a predictis
festis usque ad octo dies pensionem solvere
Hegligeret, omne ius inhabitationis et suc-
cessionis perderet et nos plenam pote-taiciu
de domo nostra disponendi reeiperenms
Acta sunt hec anno incarnationis domini
M. C. C. seeundo. ut autem haec rata per-
rnaneant, sigillo beati Petri et nostro signa-
viinus.
[Die vorstehende Urkunde verdient als
Zeugnis für Kölner Hausstcuern und für die
Thätigkeit eines Bauunternehmers im 13.
Jh. alle Beachtung. Leider ist fiber ileu
Echternacher Besitz in Köln, wie Hr. Prof.
van Wervcke mitteilt, ausser dieser Ur-
kunde in Echternacher Archivalien keine
Nachricht erhalten. Ebenso fruchtlos, wie
die Nachforschungen in den Echternacher
Quellen, sind Erkundigungen in den Kölner
Schreinsakten geblieben, wie sie Hr. I>r.
Korth u. Hr. Dr. Höniger übernahmen.
Dr. Höniger bemerkt, dass das Kölner Dom-
stift es wohl absichtlich vermieden habe,
seinen Besitz vor bürgerlicher Instanz xn
sichern, wenigstens fanden sich überhaupt
keine von ihm veranlassten Anschreinungcn;
das Domkapitel hat aber, aus welchen Grün-
den bleibt unbekannt, die Echternacher Ur-
kunde niitbcsiegelt. Lpt]
*) 8o hier.
Hl, LlNTI'SCHC BUCHDRUCKER« IN TWI
inDigi
Kedlgirt
Ton
Dr. Hettnec in Trier
und
Or. UmpraoM in Bonn.
Verlag
der
FR. LINTZ'tchen
Buchhandlung
in Trier.
der
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
April.
Jahrgang IV, Nr. 4.
1885.
Beiträge sind an die Redaction zu senden. Inserate 4 85 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
Verlagshandlang und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Mark für
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
31. Mainz, £>. Mär/. [Römische Intchriftfrag-
mtnte]. Im Gegensatz zu dem an bedeut-
samen röm. Inschrifterwerbungen reichen
Winter 1883/84 und Frühjahr 1884 war
die Zeit vom vorigen Sommer bin jetzt
wenig ergiebig. Wir haben darum zunächst
nur über zwei loider sehr fragmentarisch
.erhaltene Inschriften aus Mainz zu berich-
ten. Heide wurden bei der Anlage der
Eisenbahnstation „Neuthor" in dem alten
Mauerwerk der Fcstungsbauteu gefunden
und mit gewohnter Sorgfalt im Auftrage
des Hrn. Geh. Baurat Krämer durch. Hm.
Ingenieur Peisker in das Museum ge-
liefert.
1) Bruchstück einer Grabinschrift,
gefunden im Anfang Juli 1884. Das er-
haltene Stück, an dessen Rückseite noch
grosse Mörtelbrocken haften, ist 0,395 m
lang, 0,26 in hoch und 0,10 m dick. Oben
läuft die Abschlussleiste, wonach das Frag-
ment als da» obere Mittel stück der Vorder-
platte eines Sarkophages erscheint. Das
Material ist grauer Sandstein. Die In-
schrift lautet:
T V R I * V El
N N . X X
[Ti?]Utrib Ve[recundo Ofj qiu cixit]
annfoa) XX , con [jugt cari&simol . . .
2) Bruchstück eines Votivaltars,
in die Quere in 2 Teile gespalten, gefun-
den am 10. Dez. v. J. Das Material ist
weisser Sandstein. Das erhaltene Stück
(Höhe 0,40 m, Dicke, um den Sockel ge-
messen, 0,15 m, sonst 0,135; Br. in der
Mitte 0,11 m, oben und unten weniger), ist
die linke (vom Betrachter aus) Hälfte ei-
ner Ära. In der Höhe fehlt nichts ; ebenso
ist die ganze Tiefe erhalten; Sockel und
Gesims leiden auf der Rückseite ; demnach
war die Ära dicht an einer Mauer aufge-
stellt. Wie viel etwa in der Breite fehlt,
wird sich ans der Betrachtung der In-
schriftreste ergeben. Diese umfassen die
Anfange von 8 Zeileu; mehr Zeilen waren
nicht vorhanden; Z. 1 steht auf dem Ge-
sims, Z. 7 u. 8 auf dem Sockel; in Z. 7
ist der Name des Kaisers, der als der erste
der beiden Konsuln genannt war, mit dem
Meissel ausgetilgt. Die Inschrift restc lauten :
I • •
3T • 6 E
,V S • V;
JE T P
5 V E P
F • D ■ D
/'//://////'
C N
i _ -»
In Zeile 2 war der letzte Buchstabe ein
K, in Z. 4 der letzte wahrscheinlich U,
Z. 5 der letzte ein R, der zwischen E u. K
vorhandene Punkt scheint nur zufällig zu
sein. Die vorletzte Zeile ist ausgemeisselt.
Wenn auch die völlige Ergänzung dieser
nur in den Zeilenanfangen erhaltenen In-
schrift unmöglich erscheint, wollen wir doch
einige Bemerkungen über den Umfang dessen,
was fehlt, uns gestatten. Vor allem muss
festgehalten werden, dass die Ära eine
grössere Breite gehabt hat, als nach ihrer
Höhe und den Massverhältnissen ähnlicher
Altäre eigentlich anzunehmen wäre. Wir
schliessen dies aus der ersten und der letzten
Zeile. Die beiden Buchstaben I • sind
so nahe an den Rand des Steines gerückt,
dass, wenn wir das M anfügen, selbst bei
der Annahme geringer Breite, ein störender
Raum hinter M frei bleibt. Daher sind
wir der Meinung, dass hinter I • * M ein
weiteres Attribut des Jupiter angenommen
werden muss (vielleicht auch IVN • REG).
Wie breit etwa der fehlende Raum war,
ersehen wir deutlicher aus der letzten Zeile.
Erhalten sind die Buchstaben CON ; jeden-
falls war conmlibw ausgeschrieben ; daraus
lässt sich schliessen, dass das erhaltene
Stück etwa ein Drittel der Gesamtbreite
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43
— 44 —
■darstellt. Aus dieser Beobachtung entneh-
men wir den Vorschlag zur Ergänzung des
Anfangs der Inschrift: I(ovi) o(ptimo)
[m(aximo)], dann ein weiteres Attribut des
Jupiter oder [Iun(one) reg(inae)] \ et Genpo
dorn] J us (sc. augustae) Das übrige,
der Name und Stand des Dedikanten und
die Konsuln wird wohl für immer dunkel
bleiben, obwohl wir des trefflichen Schrift-
duktus wegen den Stein nicht unter das
zweite christliche Jahrhundert hinabrucken
möchten. Auch die Formel F • 1) • D ist
uns nicht klar (vielleicht: /(diciter) d(ono)
d(edit) oder ein Ausdruck mit f(aciundwn) ??).
(Dr. Jakob Keller.)
32. Zu Seligenstadt wurden 1877 einige Funde
gemacht, welche für die vielleicht später
erfolgende Erforschung des dortigen Römer-
kastclls nicht ohne Interesse sein dürften.
Gastwirt Kuppel fand nämlich daselbst bei
Anlage eines Kellers für sein unmittelbar
am Steinhcimer Thor gelegenes Wohnhaus,
teils vereinzelt, teils in Gruppen, 17 Münzen,
„welche sämtlich gleich aussahen. u Diesel-
ben lagen etwa l,ö m unter der Erdober-
fläche in schwarzer Erde, die mit Gefäss-
resten, Nägeln etc. durchsetzt war. 8 Stück
dieser Münzen konnten noch herbeigeschafft
werden und wurden von Herrn Dr. Suchier
zu Hanau wie folgt bestimmt: 1 As von
Vespasian, 3 desgl. von Trajan, 1 desgl.
von Hadrian, 1 desgl. von Antoninus Pius,
1 desgl. von Faustina jun. , 1 desgl. von
Commodus. Da ausserdem auf einem be-
nachbarten Grundstück verschiedene zum
Teil ganz erhaltene Urnen aufgefunden wur-
den, so sprechen alle Umstände dafür, dass
an dieser nordwestlich vom Kastell und an
der linksmainischen Römerstrasse gelegenen
Stelle das Totenfeld zu suchen ist.
(Dahin.)
33. Bingen, 14. Nov. [Rom. Skulpturen]. Bei
den Herstellungsarbeiten an der hiesigen
Pfarrkirche fand sich an der Südseite, beim
Ausheben des Baugrundes für die neue
Sakristei, ein reichverziertes röra. Kapi-
tell mit angearbeitetem Säulenschaft; es
ist 50 cm hoch, die quadratische Deck-
platte inisst über die vortretenden Ansätze
an den Seiten 48 cm, das Kapitell bis zum
Schaft 39 cm und dessen unterer Dm. 35 cm.
Das Material ist der graue Flonheimer
Sandstein, wonach die Herstellung des Stückes
in der hiesigen Gegend angenommen wer-
den muss. Der Säulenschaft ist geschuppt.
Das Kapitell selbst folgt im ganzen der
kompositen Ordnung und wird von zwei
Reihen Akanthusblättern umzogen ; die Eck-
voluten sind leider nur in ihren Ansätzen
noch vorhanden. An Stelle der Rosetten
zwischen denselben sitzen unmittelbar un-
ter der Deckplatte je an den einzelnen
Seiten gelockte, jugendliche Köpfe, welche
vom Hals ab ziemlich frei aus dem Kern
hervortreten. Blattwerk und namentlich die
Köpfe sind mit Geschick beliandelt, so dass
von diesem Säulenreste auf ein reichgeziertes
Denkmal geschlossen werden muss, wovon
uns nur ein Bruchstück erhalten ist.
Der zweite Fund ist die grossere, un-
tere Hälfte eines Mcrcur - Denkmals.
Dasselbe fand sich in der Auffüllung des
Bodens der Sakristei. Der feinkörnige Flon-
heimer Sandstein ist 90 cm breit, mulden-
artig vertieft und zeigt in stark vortreten-
dem Relief das Götterbild. Der Gott ist
auf das rechte Bein gestützt und lässt da«
linke spielend ziemlich weit seitwärts aus-
treten. An den Knöcheln sind die Flügel
des Götterboten sichtbar. Die Gestalt ist
unbekleidet, aber leider nur bis zur Mitte
der Brust erhalten. Spuren von dem herab-
fallenden Uhfton sind zur Rechten erkenn-
bar. Der Schlangenstab ist von der Rcch-
teu abwärts erhalten; darunter lagert ein
gehörntes Schaftier (Steinbock?) und mir
Linken steht der Hahn aufrecht nach innen
gewendet. Dem Götterboten undHeerden-
sc nutzer sind seine Attribute somit in aller
Vollständigkeit hier beigegeben. Die Be-
handlung der Figur ist geschickt und mit
freier, anmutender Bewegung ausgeführt,
so dass sie zu den besseren Leistungen
röm. Denkmalkunst am Rhein zu rechnen
ist. Der Torso wurde von dem katholischen
Kirchen vorstand dem Besitz eines Privaten
überlassen und ziert dessen Hof.
(Darmst. Ztg.i
Laurensberg (Hegbcz. Aachen), 21. März. 34,
[Rdm. Gräber]. In der Flurabteilung Kr»
pol, Alt -Schurzclt gegenüber, an derSüstern-
gasse stiess man auf der dortigen Anhöhe
beim Pflügen auf ein römisches Grab.
Neben dem Sarge fanden sich zwei ein-
henkelige Aschenkrüge in der bekannten
weitbauchigen Form (27 cm hoch), ein
21 cm h. einhenkeliger Krug und ein 7 cm
hoher und 12 cm weiter Tiegel, sämtlich
aus weissem Thon. Ferner ein schönes
13 cm im Lichten messendes Gefas* au*
rotem Thon, mit breitem ringsum herab-
hängendem Kragen. Beim Reinigen stellte
sich heraus, dass eine schöne Schale, an«
dünnem, ganz hellem, weissem Glase in
dieses Thongefäss hineingelegt war, dir
aber der schwere, im Laufe der Jahrhun-
derte hiiieingesickerte Boden vollständig
zerdrückt hatte.
Ausserdem Stauden dort noch zwei Scha-
len aus einem dickeren, wolkigen Gla<*
Der Sarg ist aus einem Niedermendieer
Stein herausgehauen. Er ist 160 cm L.
84 cm br. und 37 cm tief. Ausser einigen
kleineu Gebeinresten, denen die Spuren
des Leichenfeuers noch anhaften, fand man
im Sarge 4 weitbauchige und Ianghalsige
Glaskrüglein verschiedener Grösse, welche
mit je 4, zwei blauen und zwei weisse«
Schlangenfiguren geziert sind. Sodann zwei
grüngläserne, 13Vt cm h. schmale Salben-
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— 45 —
46 —
phioleu und ein 7 cm 1. und 4 ein br.
Läinpchen aus rötlichem Thon. Der Deckel
des Sarges beateht aus einem 166 cm 1.
und 84 cm br. Steine derselben Gattung,
wie der Sarg selbst.
(Echo der Gegenwart).
Chronik.
35. Bern, 24. Jan. Die Gross'sche Pfahlbauten-
Sammlung soll in dem mit einem Oberlicht
versehenen Kunstsaal des Bundespalastes
eine provisorische Aufnahme finden, bis
über das Xatioualwuseum und dessen Statte
definitiv entschieden ist.
36. Für die Restaurationsarbeiten der Saal-
burg bei Homburg hat der Kaixer eine Summe
bis zu 16400 M. bewilligt.
37. In der Berl. Archaol. Gexellschaft
vom *>. Jan, machte Prof. Robert darauf auf-
merksam, dass sich unter den Zeichnungen
des Coburgensis auch eine .solche des Aache-
ner Korasarkophages, den die Legende für
den Sarg Karls des Grossen hält, befinde,
welche aus dem Ende des 16. Jhs. stamme,
aUo da» älteste Zeugnis für dieses Deuk-
inal sei. Die unter dem Gespanne Plutons
neben dem Kerberos auftauchende bärtige
Gestalt sei als janitor Orci, die drei Jüng-
lings gestalten der rechten Schmalseite als
Frühling, Sommer, Herbst, wo Köre auf der
Oberwelt weile, zu deuten.
38. Ein Ereignis auch für die Westdeutsche
Geschichtsforschung bildet der soeben aus-
gegebene ö. Band von Mommsen's RQmischer
Geschieht« (659 S. mit 10 Tfln.). Derselbe
enthält in Einzeldarstellungen die Geschichte
der Provinzen von Caesar bis Diocletian.
Die unter August und Tiberius geführten
pernianischeu Feldzüge werden im ersten
Kapitel die 'Nordgrenze Italiens' geschildert:
das H. Kapitel ist ausschliesslich den galli-
schen Provinzen, das 4. Kapitel dem römi-
schen Germanien und den freien Germanen
gewidmet. — Der 4te Band, welcher „den
Kampf der Republikaner gegen die Monar-
chie und deren definitive Feststellung 44 , und
„das monarchische Regiment in seiner Ei-
genart und die Fluktuation der Monarchie
sowie die dnreh die Persönlichkeit der ein-
zelnen Herrscher bedingten allgemeinen Re-
gie rungs Verhältnisse tf behandelt, wird erst
spater erscheinen.
39. Hr. Der rttmische Grenzwall in Deutschland.
l T nter diesem Titel sind soeben zwei Vor-
träge im Druck erschienen, von denen der
eine von Dir. Ferd. Hang im Mannheimer
Aitertum8verein, der andere von Dr. Her-
mann Haupt im philolog.-historischen Verein
in Würzburg gehalten worden ist. Haug's
Vortrag (Mannheim, Loeffler, 20 S. und l
Karte) orientirt in Kürze über die Geschichte
der Liniesforschung vom J. 1697 ab, über
die Konstruktion dos Limes, behandelt die
Truppen, welche am Limes standen und den
Zweck dieses Baues; Haug konnte hiebei
mit Recht hervorheben, dass er schon vor
Jahren gegen den Gesichtspunkt, den Limes
lediglich als Verteidigung- und Allarmier-
linie zu betrachten, Widerspruch erhoben
habe. — Ausführlicher ist der in erweiterter
Fassung dem Druck übergebene Vortrag
Haupts (Würzburg, Stüber, 54 S. u. 1 TU.;
Separatabdruck aus dem Archiv des histor.
Vereins für Cnterfranken u. Aschaffenburg.
Bd. 28). Dem oben angegebenen Titel ist
beigefugt: "nach den neueren Forschungen,
mit besonderer Berücksichtigung Unter-
frankens.' Die Vorrede bebt als Zweck
des Schriftchens hervor: einerseits weiteren
Kreisen Gelegenheit zu geben, sich über
den jetzigen Stand der Limesforschung zu
orientieren, andererseits die neuere Litte-
ratur über den Limes vollständig zu ver-
zeichnen, was in Cohausens Werk vernach-
lässigt sei. Beide Absichten sind trefft 1 ich
erreicht und es kann deshalb das Schrift-
chen allen denen, die sich in die weitschich-
tige Limesforschung einfuhren wollen, warm
empfohlen werden. Klar und gewandt
werden, nach einem Überblick über die
Geschichte des rechtsrheinischen Gebietes,
zunächst die einzelnen Strecken des Limes
unter Anführung der Leistungen u. Ansich-
ten der Erforscher der betreffenden Strecken,
alsdann die Zeit der Erbauung und der Zweck
des Limes besprochen. Auch der Limes-
forscher wird in diesen Darlegungen manche
beachtungswerte neue Gesichtspunkte finden.
R. Goeckc hat ein Verzeichnis der ge-40.
• druckten rheinischen Chroniken, das er schon
als Anhang zur Denkschrift über die Auf-
gabelt der Ges. f. rhein. Gcschkde. publi-
zierte, nochmals durch eine Masse von Zu-
sätzen ergänzt, im 20. Bde. der Zs. des Ber-
gischen Gv. herausgegeben. Doch sind auch
zu der neuen im Ihrigen verdienstlichen
Ausgabe noch eine Reihe von Ergänzungen
möglich.
Von dem schon vor längerer Zeit ange-41.
kündigten Codex diplomaticus Nassoicus ist
jetzt die erste Abteilung des ersten Bandes,
herausgegeben von Sauer, erschienen; sie
umfasst die Urkk. des ehemals kurmainz.
Gebiets cinschliessl. der Herrschaften Ep-
penstein, Königsteiu und Falkenstein, der
Niedergrafschaft Katzenelnbogen und des
kurpfalz. Amtes Caub in 663 bis zum J.
1257 reichenden Nummern. Der 27 Bogen
starke Band in gr. 8°, dessen Ausgabe vom
Communalständischen Verband des RGB.
Wiesbaden unterstützt ist, kostet' 22 Mark!
Die 3te Nr. der Mitteilungen der ausser- 42.
ordentlich rüstig fortschreitenden Badischen
historischen Commieslon enthält zunächst einen
Bericht über die Einleitungen, welche zur
Durchforschung, Ordnung und Verzeichnung
der im Besitz von Gemeinden, Korporatio-
nen und Privaten des Grossherzogtums be-
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— 47 —
tindlichcn Archive und Registraturen ge-
troffen wurden; die zu diesem Zwecke ein-
geführte Institution lokal verteilter Archiv-
ptieger ist als eine ebenso glückliche als
nachahmenswerte zu bezeichnen. Als Frucht
derselben werden sodann schon vier von
einzelnen ArchivpHegern aufgestellte Ar-
chivrepertorien abgedruckt, betr. die Stadt
Wertheim; die Grundherrschaft, die Ge-
meinde und die ev. Pfarrei zu Adelsheim;
Orte des Amtsbezirks Konstanz; Orte des
Amtbezirks Lörrach. — Die 4te, kürzlich
ausgegebene Nr. setzt den Abdruck solcher
Archivrepertoricn fort, indem sie eine aus-
gedehnte Übersicht über die Fgturkk. in
dem freiherrl. von Homsteinschen Archiv
zu Binningcn (Bez. Konstanz), sowie den
Anfang eines l'rkk -Verzeichnis«, des Mann-
heimer Altertumsv. bringt; ausserdem ent-
hält sie noch den Abdruck dreier ürkk.
aus der Kon Stanzer Diözese von 1255, 1345,
1371, und des Hainstadtcr Kebellionsbriefes
von 152Ö, sowie einen Bericht über die
dritte Plenarversammlung. Dem letzteren
sei das Folgende entnommen.
1. Bezüglich der Sammlung und Her-
ausgabe der polit. Korrespondenz
des GrossherzogsKarl Friedrich teilt
Prof. Dr. Erdmann8dörffer mit, dass
Dr. Karl Obser mit Beginn des Jahres
1884 seine Arbeiten für dieses Unternehmen
angefangen habe. Zunächst seien die Be-
stände des Karlsruher Generallandesarchivs
(bezw. Haus- u. Staatsarchivs) für die Jahre
1783—1799 durchgearbeitet; ebenso sei die
zeitgenössische Litteratur durchgegangen.
Ein grosser Teil der Aktenstücke liege be-
reits vollständig druckfertig vor. So wert-
voll auch die Ausbeute aus dem Karlsruher
Archive sei, so zeigten diese Materialien
doch sehr grosse Lücken, es sei dalier nö-
tig, diese aus andern Archiven zu ergänzen
und zu diesem Zwecke die Archive zu Ber-
lin, Dessau, München, Paris, Weimar, Wien
und Würzburg zu besuchen.
Auf Antrag des Berichterstatters erklärte
sich die Kommission damit einverstanden,
dass der Besuch dieser Archive durch Prof.
Erdmannsdürffcr und Dr. Obser im Laufe
des Jahres 1885 erfolge.
2. In Betreff der Regesten der Bi-
schöfe von Konstanz teilte Geh. Archiv-
rat Dr. von Weech an der Hand eines
von seinem Hilfsarbeiter Dr. Paul Lad ewig
eingegangenen Berichtes mit, dass die ge-
druckte Litteratur im Ganzen durchgear-
beitet und ausser den einschlägigen Urkk.-
und Regestenwerken auch die Qn eilenstellen
aus den Scriptores der Monumenta ausge-
zogen worden seien. Mit der Durcharbeitung
des ungedruckten Materials, zunächst im
Karlsruher Archiv, wurde begonnen und in
erster Reihe die umfangreiche Urkunden-
sektion Konstanz nebst den dazu gehörigen
Kopialbüchern in Angriff genommen. Das
erzbischöfliche Archiv und das Stadtarchiv
— 48 —
in Freiburg wurden von dem Berichterstat-
ter, das königl. Haus- und Staatsarchiv in
Stuttgart von Dr. Ladewig besucht, um zu-
nächst die Gruppen von Archivalien test-
zustellen, deren Übersendung an das Archiv
in Karlsruhe zum Zweck der Benützung
für das Regestenwerk beantragt werden soll.
sowie sich hinsichtlich jener Archivalicn zu
orientieren, deren Einsichtnahme in Frei-
burg bezw. Stuttgart selbst stattzufinden
haben wird. Die Zahl der bisher ersteilten
Regesten beläuft sich auf über 3000.
3. Bezüglich der Regesten der Pfalz
grafen am Rhein bemerkte der Leiter
dieser Arbeit, Hofrat Prof. Dr. Winkel-
mann, dass Dr. Wille, der die Bearbei-
tung der Regesten von 1300 — 1400 über-
nommen hat, die sehr umfangreiche «re-
druckte Litteratur nahezu vollständig durch-
gearbeitet und mit der Benützung der im
Karlsruher Archiv aufbewahrten Kopisl-
bücher begonnen habe, während Dr. Koch
für seinen, die Regesten bis zum J. 13u>
behandelnden Arbeitsteil die Durchsicht der
Litteratur wohl bis zum Schlnss des J. 1*W
vollenden werde.
4. Ober das Ergebnis der Durchfor-
schung, Ordnung und Verzeichnung
der Archive und Registraturen der
Gemeinden, Korporationen und Pri-
vaten des Landes berichteten die l>e-
zirksrespizienten Archivar Dr. Baumann.
Geh Archivrat Dr. v. Weech und Hofrar
Dr. Winkel mann und konstatierten sämt-
lich, dass die in den Amtsbezirken <l«>s
Grossherzogtums thätigen 55 Pfleger auf
diesem ergiebigen . Felde wissenschaftlicher
Arbeit einen ebenso grossen Eifer als Er-
folg bewährt und dabei fast allenthalben
ein ihren Bemühungen sehr förderliches Ent-
gegenkommen gefunden haben. Von densel-
ben wurden die Archive und Registraturen
von 208 Gemeinden (darunter 2b Städte .
115 Pfarreien und 9 Grundherrschaften be-
sucht und über den Inhalt der meisten der-
selben eingehende Verzeichnisse angefertigt
und der historischen Kommission vorgelegt
Nach den Berichten der drei Kespizienteo
ist schon im nächsten Jahre die Einsendung
einer sehr erheblichen Anzahl weiterer Ver-
zeichnisse dieser Art zu erwarten.
5) Der von Prof. Dr. Henking in ScliaC-
hausen eingesandte Bericht über den Fort-
gang der ihm übertragenen Genehichtr
der Herzoge von Zähringen lässt er-
warten, dass dieselbe im Laufe des Jahre*
1886 dem Druck übergeben werden könne.
6) Über den von Dr. Gothein erstat-
teten Bericht betr. den Fortgang seiner
Arbeit über die Besiedelung und (??•
werbthätigkeit des Schwarzwalde«
bringen wir keine besondere Notiz, sondern
verweisen statt dessen auf den in unser m
ersten Heft S. 1 ff. abgedruckten Au/sau
desselben, welcher die Resultate seiner bis-
herigen Studien zusammenfasse
rn. LiNTzecHc •uchoruckcrci in tpwir.
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ttetfelft
Dr. ItottMr J* Trtar
und
Dr. LufrecM in Bonn.
der
Verla*
dar- •
FR. LINTZ'tebeh
Buchhandlung
In Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst
♦
Mai. Jahrgang IV, Nr. 5. 1885.
Beitrftge sind an die Bedaction su senden. Inserate 4 26 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
Verlagshandlnng und allen InseTaten-Bureaus angenommen, Beilagen naeh Uebereinkunft. — Die Zeit-'
scbrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlieh. — Abonnementapreis 10 Mark fflr
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letzteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
43. Stuttgart [Mm. Ruine]. In einem der
Gemeinde Kirch heim a. X., 0-A. Besig-
heim, gehörigen, nahe der Vizinalstrasse
nach Meimsheim, (einer alten römischen
„ I Ieer8tra88e u ,)ge]egenemGehölz,derSchlo8s-
wald genannt, wurde durch den Vorstand
der Staatssammlung Ende März eine vor-
läufige Ausgrabung vorgenommen, wobei
der kleinste Teil einer ausgedehnten rö-
mischen Ansiedlung blossgelegt wurde. Was
sich aus den bis jetzt aufgedeckten, wie
ans den noch verschütteten Mauerzügen
heute konstruieren lässt, ist in kurzem
folgendes : ein Rechteck, dessen Fläche sich
gegen W. senkt, von etwa 115 m Länge
und gegen 100 m Breite, ist auf allen Sei-
ten von einer Mauer umgeben, die auf der
Langseite nach N., wo sich das Terrain
in das tiefe Zaberthal zu neigen beginnt,
die ungewöhnliche Mächtigkeit von 1,40 ra,
auf der Südseite der Strasse zu die halbe
Stärke 0,70 m hat. An den beiden n. Ecken
dieser Mauer lassen sich zwei Gebäude,
Rechtecke wie die folgenden, erkennen.
An dem w. zeigte sich bei der Blosslegung
einer äusseren Mauer zierlich bemalter
Stuck, was auf ein Wohnhaus deutet Des-
gleichen an dem an ng egra benen Gemäuer
zweier kleiner Gebäude an der Mitte der
w. Breitseite, die sich wie Thorhäuschen
an den Flanken einer Einfahrt ausnehmen,
In dem grossen Binnenraum der Umfas-
sungsmauer erheben sich 1—2 m hoch die
Trümmer zweier Wohngebäude von 23 und
25 m Länge nnd 12 und 16 m Breite.
Von dem kleineren Gebäude konnte
der Grundriss nahezu gewonnen werden.
Der Wohnraum erhebt sich über einem
Ilypokaustum, Sandsteinpfeilerchen tragen
den Estrich. Wandheizung war vorhanden.
Die Wirtschaf tsränme sind zum Teil ver-
schüttet Die Funde, Scherben von Sigel-
erde, Eisengeräte, sind bis jetzt nicht er-
hebrieb, aber sämtlich von römischem Typus.
Hervorzuheben ist, dass nicht allein dieses
ausgegrabene Gebäude, sondern alle bis
jetzt blossgelegten Mauerstücke der ge-
samten Ansiedlung, obgleich auf einer
Muschelkalkterrasse gegründet, aus Platten
von Keupersand8tein bestehen, die stunden-
weit, wahrscheinlich aus der Gegend von
Cleebronn, herbeigeführt werden mussten.
Zu was diente nun das Ganze ? Ein Kastell
war es kaum, dazu wäre der abhängige
Platz unpassend gewählt, der Mauer fehlen
die Türme und sonstige Merkzeichen, und
auf Hunderten bis jetzt untersuchter Ziegeln
findet sich kein Militärstempel, wie solche
sonst von soldatischen Erbauern so frei-
gebig in den Thon gedrückt wurden. Da-
gegen spricht alles für Annahme einer
Villa, eines Zehnthofes, "dergleichen in
unserm Dekumatenlande vielfach den Ve-
teran-Kolonen gegen Lieferung des Zehnten
an die Militärverwaltung überwiesen und
deren im Badischen mehrere festgestellt
wurden. Die starke Mauer war in jenen
Zeiten notwendig; gegen die Sprünge der*
Raubtiere musste sie durch ihre Höhe,
gegen die Kletterversuche deB Gesindels
durch die Glättung ihrer Aussenseite, welche
sich noch jetzt erkennen lässt, gesichert
sein. Die Gebäude dienten zur Wohnung,
als Scheuern und Stallungen.
Es ist Aussicht auf Fortsetzung der
Grabungen vorbanden, die über manche
Einzelheit Klarheit bringen würde. Wie
man hofft, wird sich auch die Gemeinde
Kirchheim bereit finden lassen, durch Säu-
berung des Platzes und geeignete Schutz-
massregeln die Anlage auch für künftige
Anschauung und Forschung zu erhalten..
Wir würden dann in einer lieblichen, von
den Römern, wie die vielen Spuren zeigen,
besonders geschätzten Gegend des Landes,
in parkartigem Rahmen, ein anziehendes.
Denkmal längst verblühten Lebens bewahren;
für viele Altertumsfreunde jedenfalls ein
lockendes und lohnendes Reiseziel!
(Stuttg. Neues Tgbl. 82). ,
Horburg, 26. März. [Ausgrabungen in Argen- 44.
tovaria, vgl. Korr. IV, 2]. Unmittelbar an der'
Gartenmauer des M. Ittcl hin, in der Mittel-
gasse, ist man nun mit der Aufsuchung der.
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noch übrigen Mauern des sich. Weiter nach
Osten hin erstreckenden einstigen Prätoriums
beschäftigt Schon anderthalb Meter tief im
Boden ist gestern die gesuchte Mauer rich-
tig entdeckt worden, allem Anschein nach
stand hier der „Impluvium" genannte Teil
des Prätoriums. An eine offenbar später
errichtete daraufstossende Mauer und teil-
weise von derselben bedeckt, lehnt sich ein
fränkischer Sarkophag, der fünfzehnte, der
nun entdeckt wurde. Er steckt 2 m tief
im Boden und dehnt sich zur Hälfte unter
die Gartenmauer aus. Der Deckel des Sar-
ges ist durch eine etwa 20 cm dicke Platte
von Hohenacksandstein gebildet. Im Innern
war eine 2 m lange, 0,50 m breite und
ebenso tiefe, unten wie oben und auf den
Seiten von steinernen dicken, schönen Plat-
ten gebildete Höhlung. Dieselbe war leer
bis auf ein wenig Erde, etliche Knochen,
einen Schneidezahn, die letzten Überreste
des wohl vor mehr als tausend Jahren hier
bestatteten Leichnams ; dabei fanden sich
Stückchen von der Klinge und von der
Scheide eines Schwertes. (Strassb. Post).
45. Tarquimpol bei Dieuzs (Lothringen). Les
travaux necessit& par le renou vehement
du pave* de l'eglise de Tarquimpol ont mis
ä decouvert nenf ccrcueils en pierre dont
cinq sont encore en place, les quatre autres
transportäs dans le presbytere ; ces deniiers
(Haient accompagnls d'une inscription en
beanx caraeferes de 4 ä 5 centünetres de
hauteur,
NAIVSt BLAND! FIL-MARIANI FIL
BEiATVLLAE VX BEIATVLLA POSVIT
On s'atteridrait ä lire non Beiatolia, mais
Belatufla, nom connu par d'autrea exemples,
ä Geneve, k Lausanne, ä Mayence, etc.
Cependant, M. Cournault (jour. de la soc.
d'archeol. Lorraine 83 ann. p. 211) nons
informe que tous ceux qui ont 4t6 ä Tar-
quimpol ont vu un I dans la premiere syl-
labe, ä chaeun des passages oü ce nom est
tferit. Nous n'en croyons pas moins devoir
lire ainsi: Maiusi, Blattdiß(n); Mariam,
fil(n); Bdahtüae, ux(oris); BdatuUa jwsuit;
c'est-ä-dire (tombeau) de Maiusus , fils de
Blandus; de Marianus, son fils; de Bela-
tulla , son epouse ; Belatulla Pa fait con-
struire. Cette pierre est destinee au musee
arche'ologique de Metz. 1 ")
De Tarquimpol proviennent egalement
deux fragments conscrvfo k Lindre- Basse,
k l'entrte du parc de M. Masson-Montalivet,
Fun ne laisse plus voir que quatre lettres de
beau style, hautes de 0».10, / ///ONO R //,'■;
l'autre, est une stele ayant en hauteur 1™. 06,
en largeur, 0«.36, en epaisseur, 0». 68. On
y lit en caracteres grossierement gravis;
*) MoeUcr teilt mit, dftis der Stein noeh sieht
Abgeliefert «et
r te -
D M
VVNICCIO/ANDO////ICV
NDA VXOR
D(m) M(anibm), Vunictno Ando, [S]e-
eunda tixor.
A noter le gentilice d'origine gauloise
Vuniccins et le cognomen ethnique Atidus,
eonforme ä l'orthographe adoptee par Lu-
esin pour le nom du peuple que Cesar Or-
thographie Aiuies. Au milieu de la 2» ligne,
entre et A, un trait oblique pourvn de
deux crochets paraft Ätre le residu d'une
feuille de lierrc, ou de tout autre signe
separatit (Mowat, bull. epig. Y p. 50.)
Mainz, 10. April. [Rom. Mautrzllge.] Die 46.
Umpflanzung der B&ume auf dem Schiller-
platz (ehemals Tiermarkt) veranlasst eine
umfassende Durchgrahung des Bodens. Die
Bäume gediehen seither nicht und es zeigte
sich, dass es einfach infolge der Aber den
ganzen Platz sich ausbreitenden Mauerreste
war, die in geringer Tiefe unter dem- Bo-
den lagen. Dass diese M a u e r r e s t e r o mi-
schen Ursprungs seien, war sofort klar:
aliein bislang ergaben sich auszeichnende
Merkmale oder Funde nicht. Jetzt treten
nun am südlichen Ende des Platzes, dicht
vor dem Brunnen mit der antiken Syenit-
Säule, in einem der Mauerzüge grosse rflm.
Werkstücke und ein bedeutendes in-
schriftliches Denkmal (vgl. Nr. 47»
zu Tag. Merkwürdig ist unter ersteren ein
gewaltiges Deckgesims, daB aus zwei weitvor-
kragenden Karniesprotilen gebildet und aus
Flonheimer Sandstein hergestellt ist Netten
der Grösse ist der gerundete Grundriss des-
selben beachtenswert; es deutet dieses Bruch-
stück auf ein mächtiges Baudenkmal von
völlig oder doch teilweise kreisförmiger An-
lage. Alle Werkstücke sind auch hier wie-
der einer späteren Verwendung nutebar ge-
macht, und es liegt damit abermals einer der
hier mehrfach nachgewiesenen Fälle vor, dass
man in römischer Zeit die eigenen Denk-
mäler, gleichviel ob profanen oder gehei-
ligten Zwecken gewidmet, rücksichtslos ver-
wendete. Es würde sich verlohnen, der Ver-
mutung weiter nachzuforschen, ob diese so
hergestellten Mauerzüge nicht die erste 1'ni-
Schliessung der bürgerlichen Nieder-
lassung des röm. Mainz zum Zweck hat-
ten, als dieselbe durch das Vordringen der
Barbaren von der Mitte des 3. .Ths. gefähr-
det und die Verbindung der. militärischen
Stadt innerhalb des Castrums mit dem jen-
seitigen Vorwerk, dem Kastell, bedroht wank
So etwa Hessen sich die gewaltigen Mauer-
züge erklären, die von der im Westen ge-
legenen Höhe herab zum Rhein hinziehen.
Sollten auch mehre derartige Schutzmaaetn
nachzuweisen sein, die vielleicht keinen Zu-
sammenhang besassen oder nicht erkennen
lassen, so würde das nur beweisen, das
man entweder verschiedene, hinter einander
liegende Abschnitte herrichtete, oder dass
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— 53 —
man die Umschliessung immer enger zog,
iu dem Masse als die Bevölkerung sich ver-
ringerte und die Verteidigung schwieriger
wurde. Die Masse der Einzelfunde in die-
ser Richtung ist in neuester Zeit derart
gewachsen, dass es iu der That angezeigt
ist, vom einzelnen zum Versuch einer zu-
sammenfassenden Betrachtung überzugehen.
(D— r. in Darmst. Ztg.)
47. Mainz, 15. April. [Grabstein eines römi-
schen Legionärs.] Schon seit geraumer Zeit
hatte mau beobachtet, dass die Bäume, mit
denen unser Schillerplatz bepflanzt ist, nicht
recht gedeihen wollten 7 und als Ursache
hatte sich die Durchsetzung des. Bodens mit
mannigtaclken, höchst bedeutenden Mauer-
resten ergeben. Das Stadtbauamt ordnete
deshalb die Umpflanzung dieser Bäume und
die Entfernung der alten Mauerzüge an,
^owjeit sie .das Wachstum der nun versetzten
liftlimet.zu beeinträchtigen geeignet waren;
die Arbeiten sind noch nicht ganz zum Ab-
schlüsse gelaugt. Da die Mauerreste nur so
weit ausgehoben wurden, als die Umpflan-
zung der einzelnen Bäume es erheischte,
konnte natürlich von einer systematischen
Durchforschung des Bodens keine Rede sein.
Mau sticss auf mächtige Mauerreste, deren
Zug. jedoch, da nirgends eine scharfe Kante
geiuuden wurde, sich, bis jetzt nicht fest-
stellen lässt Auch wagen wir nicht einmal
dieses Mauerwerk für unbedingt römisch
zu halten (vgl. dagegen oben Nr. 46),
obwohl es grosseuteils aus römischem
Steiumaterial besteht.. Was uns beson-
ders zum Zweifel veranlasst, ist die Be-
«chaflfenheit des ungewöhnlich schlechten
Mörtels. Der Mörtel zeigt keine Spur von
Ziegelmehl, sondern ist lediglich aus Rhein-
sand bereitet und darum äusserst bröckelig
uud höchst wenig konsistent. Wenn man
nicht wusste, qass dieser Mörtel in Mainzer
Knie gefunden worden und das Mauerwerk
mit römischen Werkstücken durchsetzt ist,
käme man schwerlich auf den Gedanken,
diesem durchaus schlechten Material römi-
schen Ursprung zuzuschreiben. Neben einem
interessanten gewaltigen Keilstücke eines
in grossem Radius angelegten Gurtgesimses,
dessen technische Begutachtung der die Ar-
beiten leitende Ingenieur, Herr Wagner,
der auch die auf dem Stephansplatze im
vorigen Herbste gefundene römische Bade-
anlage in ganz vorzüglichen Plänen aufge-
nommen, zu liefern zugesagt hat, nimmt
der Grabstein eines Legionärs wissenschaft-
liches Interesse in Anspruch. Er wurde am
10. April 188o gefunden und alsbald iu das
Museum verbracht. Das Material ist weisser
tertiärer Kalk. IL 1,08 m, B. 0,77 m, D.
0,3 ra. Die Vorderseite des linken oberen
Ecks (vom Betrachter aus) ist weggebrochen,
pie Inschrift, in quadratischer vertiefter
Fläche, ist sehr sorgfältig in grossen, aber
schmalen Buchstaben gehauen. Wenn, nach
_ 54 —
dem Eindrucke, den der Schriftduktus macht
— allerdings ein sehr vages Kriterium — ein
Schluss auf die Zeitstellung gestattet ist,
möchten wir die Inschrift dem 1. christ-
lichen Jahrhundert zuweisen. In einzelnen
Buchstaben sind noch Spuren roter Färbung
zu bemerken. Die Gräbschrift lautet:
VuLPAVLLVS
VIENNA'MIL-LEG
XXII'PRIM-AN
5. XXXVIII-STIP
XVIIIH-S'E
CT-AVE-ET-VALE
Z. I im Anfang verstümmelt; die beiden
ersten erhaltenen Hasten vielleicht «* TL
Z. 2 im Anfang die unteren Teile von VOL
deutlich erhalten; Z. 3 NN ligiert. Z. 4
über der Legionsnummer der Querstrich.
Z. 7 das Ste T überhöht. Es ist zu lesen:
ta, G(ai) f(üius), Vd(tinia trtou),
Ptouttus, Viema, mä(es) legfanis) vicesimae
securidae, prim(igemae) an(norum) duodequa-
draginta, stip(endbrum) duodeviginti, h(ic)
s(ütis) e(8t). Et ave et vale.
Mau kann bei der Besprechung dieses
Grabsteins kaum der schon vielfach aufge-
worfenen *) Frage ausweichen, ob sich aus
dem Fehlen der Attribute P(ia) F(iddia)
ein Schluss auf die Zeit der Inschrift ge-
winnen lässt. Merkwürdig ist, dass sich auf
den Grabsteinen von Legionären in Mainz
nur die Bezeichnung leg. XXII primiyenia,
selten auch Mos leg. XX 11 findet. Anders
verhält es sich mit Angehörigen von Legions-
Soldaten. So enthält der Sarkophag der
Gattin des Centurio Primamus Primulus
(Becker, Katalog 237) die Bezeichnung
PR- P • F; der Grabstein eines Sklaven der
Gattin des Legaten Juttius Pastor gleich-
falls (Becker 247), ebenso der Grabstein
der Gattin des aistos armorum Sammomus
Paterculus (Keller, Nachtrag 237a). Auf-
fallend ist dabei, dass in den drei ange-
führten Beispielen die volle römische Na-
mensform nicht auftritt. Dagegen enthält
der Grabstein des Sklaven eines Reiters
die volle Form T. Avidhts Cordus, aber nur
die Legionsbezeichnung XXII • PRI (Becker
249). Ebenso führen die Grabschriften der
Legionäre praenomen, aentäe und cognomen.
Demnach werden wir die Grabschriften der
Soldaten der 22. Legion in Mainz dem 1.
Jahrh. zuweisen dürfen. Auch der oben
beschriebene Grabstein führt volle Namens-
form und die Bezeichnung leg. XXII prim.
und scheint dem Schriftcharakter nach der
Frühzeit anzugehören. Doch ist, wie schon
oben bemerkt, auf dieses letztere Argument
kein grosses Gewicht zu legen, da über die
Tragweite des paläographischen Befundes
als eines Mittels zur Zeitbestimmung bis jetzt
*) Vgl. Tor allem Htrnmeran, Wd. Zt. HL 8.
158-156.
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— 55 —
— 56 —
keine sicheren Ergebnisse erzielt worden sind.
Hoffentlich werden durch die nun erschie-
nenen ExempLa scripturae Hübner 's feste
Gesichtspunkte auch für den weniger fach-
männisch Gebildeten aufgestellt.
(Dr. Jakob Keller.)
48. Aus Obertassen, März u. April. [Pfahl-
graben bei Inheiden bei Hungen.] Die Arbeiten,
welche der bist. Verein durch Hrn. Fr. Kof-
ier in Inheiden vornehmen lässt, waren bis
jetzt von dem schönsten Erfolge begleitet.
Es gelang Hrn. Kotier nicht allein, das da-
selbst vermutete Pfahlgraben-Kastell,
sondern auch dicht dabei ein nicht bekann-
tes Stück des Pfahlgrabens in den
Sümpfen des Horloff aufzufinden. Es ist
somit der Erweis erbracht, dass nicht diese
Sumpfe, sondern ein Wall mit vorliegendem
. Graben, ähnlich wie an anderen Orten, die
röm. Grenzwehr bildeten. Die Mauern des
Kastelle8 haben einen Umfang von 332 m
im Lichten und bilden ein regelmässiges
Rechteck mit abgerundeten Ecken, das nach
aussen mit Wällen nnd Gräben versehen
war. Diese Wälle und Gräben wurden da-
durch nachgewiesen, dass das umliegende
Gelände bis auf den gewachsenen Boden
ausgehoben ward. Die Mauern haben eine
Stärke von 2,25 m, stufen sich nach aussen
hin ab und bilden auf diese Weise noch
ein Widerlager von 1,75 m unterer Breite.
Beinahe rings um die Mauer her zieht auf
der Innenseite ein gestickter Wallgang. Der
einzige Eingang, welcher aufgefunden wer-
den konnte, befindet sich mitten in der süd-
• liehen Schmalseite der Umwallung. Er hatte
eine Breite von 3,60 m und zeigte links die
Überreste eines Turmes; eine Strasse zog
von hier aus in das Innere, das, beinahe in
der Mitte, einen von 6 Fuss dicken Mauern
eingeschlossenen Raum von 44 m Länge und
29 m Breite enthält. In dem nördL Teile
dieses Baues ist das Prätorium gelegen, in
welchem grössere Wohnräume aufgedeckt
wurden, welche zum Teil noch gut erhal-
tenen Estriche zeigten, während im südlichen
Teile ein Brunnen, Keller- u. Küchenraum c
samt einer Anzahl Feuerstätten aufgefunden
wurden. Längs der 4 Wände des Gebäudes
• laufen aussen ebenso viele Strassen, welche,
ebenso wie die Hauptstrasse, aus fussdickem
Mauerwerk von 3 m Breite bestehen. Im
nördlichen Teile des Kastelles befindet sich
ein zweiter Bau von ca. 12 m Länge und
8 m Breite. Die Arbeiten waren sehr er-
schwert durch den Umstand, dass sich im
Kastelle einige Grundstücke befanden, die
mit Klee bestellt waren. Trotzdem ermög-
lichten die mit den Ausgrabungen verbun-
denen Bohrungen und Sondierungen eine
treffliche Aufnahme des Innern.
Da sich die Arbeiten auf das Aufsuchen
der Mauern beschränkten, so ist infolge
dessen die Ausbeute an Fundstücken sehr
gering und das gänzliche Fehlen von Le-
gions- und Cohortenstempeln sehr zu be-
klagen. Ein Ziegelstück mit einem einge-
ritzten P erinnert vielleicht an die 22. Le-
gion (primtijenia, pia). Auch die spärlich
gefundenen Münzen haben kein deutliches
Gepräge. Die früher hier, namentlich in der
bürgerlichen Niederlassung und in Gräbern
gefundenen Münzen, reichen von Vespasiao
bis auf Gallienus (69—268). Unter den üb-
rigen Fundstücken sind zu erwähnen: ein
schön stilisierter Löffel, ein hübscher Fin-
gerring aus Bronze, zwei eisern« Lanzen,
einige Pfeilspitzen, zwei Hackmesser, einige
Messerklingen, mehrere eiserne Schlüssel,
allerlei kleine eiserne Geräte, ein Spinn-
wirtel, ie eine Thon- and Glasperle, zwei
Elfenbeinnadeln etc.
Um das Kastell her liegt in einer Länge
von etwa 300 und einer Breite von 150 m
eine bürgerliche Niederlassung, an deren
südwestlichem Ende das Totenfeld aufge-
funden und festgestellt und bei welcher Ge-
legenheit auch einige Gräber aufgedeckt
wurden, welche Beigaben von Thon nnd
Glas enthielten.
Im weiteren Verlaufe der Pfahlgraben-
forschung wäre zunächst der Wingertsberg
bei Steinheim zu untersuchen. Da die betr.
Stelle jedoch mit Winterfrucht bepflanzt ist,
so werden schon im Laufe der nächsten
Woche die Ausgrabungen auf „der Burg"
zu Unterwiddersheim beginnen, wo Hr. Kof-
ier ebenfalls ein Pfahlgraben -Kastell ver-
mutet, da sich dort zahlreiche Spuren rom.
Niederlassung finden. (Darm. Ztg.)
Chronik.
Das bislang in Darmstadt von E. Wo er- 41
ner redigierte Korrespondenzblatt des
Getamtvereins deutscher AttertmsvertiM wird,
nachdem durch Beschluss der Generalver-
sammlung in Meissen, der Vorstand des Ver-
eins für die Geschichte Berlins alsVerwai-
tungsausschuss für das Jahr 1885 erwählt
worden ist, von nun ab durch jenen Ver-
einsvorstand redigiert werden und in Berlin
in Kommission bei Mittler und Sohn er-
scheinen.
Mainz. Vonseiten des städtischen Mu- SO.
seums - Vorstandes wird beabsichtigt, am
KastelerUferin der Richtung der Axe der
alten RömerbrUcke Ausgrabungen vorzuneh-
men, bevor dieses Terrain von der neuen
Brückenauffahrt völlig bedeckt wird. Die
Annahme, dass sich hier noch rümische
Baureste und sonstige Überreste finden, ist
allerdings eine sehr berechtigte, und wenn
die Brückenauffahrt darüber geht, dann
sind die Reste auf vielleicht tausend Jahre
begraben. (M. Journ.)
Von den zu Zell a. d. Mosel anfgefoD-51-
denen Trümmern des Archivs des Ktostsn
Spriflgiersbach, jetzt im Besitz des Gastwirt*
H. W. Fier in Zell, ist nunmehr ein Ver-
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zeichnis über die Pgt.-Urkk., hergestellt
von Hrn. Fender, erschienen. Es ergiebt
sich der reiche Ertrag von 18 Nrn. des
12., 3 des 13., 36 des 14., 38 des 15. Jhs.
u. s. w., darunter allein aus der Zeit des
12. Jhs. 8Papsturkk., 2 Kaiserarkk (Kon-
rad II 1144 Aug. 1; Friedrich I 1171
Juni 24), 6 Urkk. der Trierer Erzbischöfe,
2 Urkk. der Kölner Erzbischöfe.
52. In der Sonntagsbeil, des Westf. Merkur
No. 9 — 12 ist ein sehr lesenswerter Vortrag
von W. Diekamp über die Aufgaben des
westfMscken Altertumsveretas und ihre LOsung
abgedruckt, welcher mutatis mutandis die-
selben Forderungen und Ziele für Westfalen
geltend macht, welche die Badische hist.
Komm, und die Ges. f. Rhein. Geschkde.
f. Baden und die Rheinprovinz zu verwirk -
hohen suchen.
53. Eine klare und gewissenhafte Unter-
suchung von M. Bär u. d. T. Zur Geschichte
der deutschen Handwerksämter (Forschun-
gen z. D. Gesch. 24, 231—272) bringt zum
ernten Male eine vollständige Übersicht
iiber die Geschichte der Trierer Handwerks-
Zünfte (Amter) im Mittelalter. Namentlich
in ihren späteren Partieen zumeist auf bis-
her unbekanntem Material der Trierer
Stadtbibl. und des Koblenzer St.-A. be-
ruhend, behandelt sie in einem ersten Ab-
schnitt die hofrechtliche Zeit der Trierer
Ämter, in einem zweiten die freiheitliche Ent-
wicklung des späteren Mittelalters. Unseren
Liesern speziell seien die Ausfuhrungen Bs.
als Annex und teilweise Weiterführung
der Schoop'schen Untersuchungen über die
Verfassungsgeschichte der Stadt Trier in un-
serem 1. Ergänzungsheft bestens empfohlen.
54. Hr. Weckerling, Aug., Die römische
Abteilung des Paulusmuseums der
Stadt Worms. 8 a . 128 S. und 5 Tafeln.
Worms, 1885. Zugleich Gymn.-Progr. 575.
Die jüngste der rheinischen Akertums-
sammlungen, das Paulusmuseum in Worms,
erfreut sich einer ganz besonders glück-
lichen Entwicklung. Die Männer, welche
im Gegensatz zu ihren um die städtischen
Altertümer wenig besorgten Vorfahren, im
.1. 1879 zusammentraten, um mit erheb-
lichen Opfern an Geld und Zeit die Be-
gründung des Museums zu erwirken, sind
in ihrer Opferfreudigkeit nicht erkaltet.
Dankt die Stadt Worms dem Hrn. Major
Heyl die grossartige Gabe der Beschaffung
der Museumsräume durch Wiederherstellung
der Panluskirche und die Erwerbung vieler
wertvoller Altertumsgegenstande, so wird
sie jederzeit auch der selbstlosen und auf-
opferungsvollen Thätigkeit der Conserva-
toren Dr. Weckerling und Dr. Koehl
eingedenk sein, die mit glücklichem Sam-
meleifer durch Ausgrabungen und Erwer-
bungen binnen weniger Jahre das Paulus-
mnseum zu einer sehr sehenswerten Samm-
lung herangebildet haben.
Um die Benutzung der Sammlungen zu
erleichtern, haben ' dieselben die Heraus-
gabe von Katalogen beschlossen. Die jetzt
vorliegende Behandlung der römischen Ab-
teilung geht über die Aufgabe eines Ka-
taloges in sehr dankenswerter Weise hin-
aus, indem derselbe als Abteihing 1 (S. 9
bis 41) eine Geschichte des römischen
Worms und seiner Funde beigegeben ist.
Dieselbe ist sorgfältig abgefasst und na-
mentlich durch die Zusammenstellung der
Fnndnotizcn auch für gelehrte Kreise
interessant. Leider ist aus der geringen
Anzahl der vorhandenen Notizen nur
ein sehr allgemeiner Einblick über den
Umfang, nichts über die innere Anlage des
röm. Worms zu gewannen. Auch die In-
schriftenfunde lehren wenig, namentlich über
das Worms des 2. u. '3. Jhr. ; als Garnison-
stadt scheint es nur für das 1. Jhr. er-
weisbar. — Die 2. Abt (S. 41—53) be-
richtet über die im Juni 1884 veranstaltete
Ausgrabung einer Strecke der röm. Thal-
strasse Worms-Speyer, die auch viele; Ein-
zelfunde ergeben hat. — Die drei letzten
Abteilungen sind dagegen speziell den
Sammlungsobjekten, den Inschriften, den
griechiseh-etruskischen Vasen und den röm.
Kleinaltertümern gewidmet
Für die Behandlung der Inschriften wäre
es günstig gewesen, wenn der Verfasser,
Provenienz- und sonstige auf Äusserlich-
keiten der Inschriften bezügliche Notizen von
den Erklärungen getrennt, womöglich in
verschiedenen Typen hätte setzen lassen.
Unregelmässigkeiten, wie dass u bald mit
U bald mit V wiedergegeben ist, dass (fie
Wortteilungspunkte auf der Linie stehen, wie
manche Versehen im Einzelnen (namentlich
die Überschriften zu den Inschriften S. 62, 2
und S. 63, 3) sind öfters störend; manche Er-
klärungen würden anders ausgefallen sein,
wenn Weckerling leichter Gelegenheit zur Be-
nutzung epigr. Litteratur gehabt hätte; so
auf S. 60, 7, wo nicht ptdüatae; sondern
pediti (vgl. Mommsen, Eph. IV p. 401 und
404); S. 76 Nr. 3 wo die Ligatur nicht
monet, sondern Monte (^= Montanas) , vgl.
Mommsen, Eph. ep. IV, 244 aufzulösen ist.
Über die ala (Treoerorum) Indiana geben
die Bonn. Jahrb. 19, S. 55 Aufschlug* ;
über die GaUomm Sebosiana orientiert
Mommsen, Eph. ep. V, p. 172. — S. 64, 4
ist an dem von Tollius abgeschriebenen
Termestimis (Termcs in Hisp. Tarracon.)
festzuhalten: S. 65, 5 erregt die Angabe
annorn(m) XXX V, siip. IUI Anstoss, ver-
mutlich übersah Tollius im Anfang von
Zeile 5 eine X, also [X]IIII: S. 76, Nr. 2
war zweifellos ein Legionsziegel, vgl. Becker,
Mainzer Katalog S. 97, Nr. 116—118 und
wäre deshalb auf S. 93 zu stellen gewesen.
S. 77, Nr. 4 kann dem Legionssoldaten
nicht das gentile fehlen; es wird T(itiö)
Vummom T(iUm) Restöu&us aufzulösen sein.
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— 69 —
- 60 —
S. 75 oben ist das von Mommsen, Eph.
ep. V p. «62 =* Wd. Korr. IV, 6 über die aia.I
ringularioruHi Gesagte durch Verseheu auf
die ala Scubtdorum bezogen. — Bei der
geringen Anzahl der Civilincchriftcu fallt
auf, wie häutig in diesen Wonnser Inschrif-
ten das gentile und coguomeu gleichlautend
sind. Sehr interessant für die belgo- gal-
lische Bildung des gentile aus dem cog-
nomeu des Vaters ist, wie auch W. andeutet,
die Inschrift S. 56: C. Candüliu Martina . . .
CandüUd trinc Martinia Diynilla filia. Man
wird es Wcckcrliug allgemein danken,
dass er den wenigen noch in Worms Vor-
handenen Inschriften auch die nach aus-
wärts verschleppten oder verloren gegange-
nen Inschriften beifügte.
Die Behandlung der Anticaglien erfüllt
durchweg den. Zweck der Orientierung für
das Publikum, sie ist sachgeiuäss einge-
leitet durch einige Seiten über 'die ver-
schiedenen Be8tattungsfonnen der Homer'
und begleitet mit einigen von F. Sold an
hergestellten Autographieen.
55» R. PasMer, Die Löschung des Stah-
les bei den Alten. Eine Erörterung zu
Sophocles Ajax 6-M) sqq. Wiesbadener
Gymnasialprogr. 1885. 32 S. 4«.
Die * Abhandlung hat zwar nur den
Zweck eine Stelle in Soph. Ajax zu er-
klären, aber sie behandelt dabei einen
Gegenstand der alten Technologie, welcher
bisher von den Erklärem des Sophocles
falsch verstanden und von den Altertums-
forschern wie es scheint, noch gar nicht
erörtert worden ist. Auf die technische
Frage scheint es nicht ungerechtfertigt,
auch hier aufmerksam zu machen, zumal
in Folge der gründlichen Behandlung und
mustergiltigen, eines Schüler von Ritsch 1
würdigen Methodik auch die Ergebnisse
feststehen. Es handelt sich um die Lö-
schung' des Stahles; die Scholiasten und
mit ihnen die meisten der neueren Erklärer
behaupten, dass — nach der Ansicht der
Alten — das Eisen durch das Eintauchen
in Öl weich gemacht werde. Herr P. zeigt,
dass die zum Beweise herangezogenen Stel-
len anderer Klassiker nicht das besagen,
was sie sollen. Dagegen wussten die Alten
sehr wohl, dass, wo es sich um feinere
Werkzeuge handle, man den Stahl besser
in Öl ablösche, weil dadurch eine gleich-
massigere Härtung erreicht und zugleich
verhütet wird, dass die Waren sich werfen
oder zerspringen. Die Elastizität des Stahles
war zur Zeit des Sophocles noch nicht be-
kannt ; sie wird erst von Philo aus Byzanz
c. 200 erwähnt. Den Stahl betrachteten
die Alten als geläutertes Eisen und glaub-
ten, er entstehe durch fortgesetzte Reinig-
ung desselben vermittelst wiederholten
Schmekens; doch hatten sie richtig be-
obachtet, dass die Erhitzung eine gewisse
. Grenze nicht überschreiten dürfe. Im An-
schlüsse an diese Erörterungen bespricht
der- Verf. die Wirkuug, welche der Essig
auf glühendeu Stahl ausübe ; über dieselbe
machten die Alten sich übertriebene Vor-
stellungen ; Beweis dafür ist die Erzihlinw
des Livius über die Art, wie Hannibal bei
seinem Alpeuübergang den grossen Felseu
sprengte, oder die Mitteilung Plutarchs über
die Herstellung des- eisernen Geldes der
Spartaner. Beide Angaben erweisen sieh
bei genauer Prüfung der Berichte als irriir
oder auf Missverständnis beruhend. (0. \Y.)
^G. Erlert Deutsche Geschichte bis zum 56.
Ausgang des Mittelalters in den Erzäbluugeu
deutscher Geschichtsschreiber liegt nunmehr
in 3 Bdn. (22 M.) abgeschlossen vor. Die
Bedeutung. des Werkes beruht bekanntlich
darauf, dass es., utiter kurzen Einleitungen u.
Überführungen Seitens des Herausgebers, die
jeweilig zeitgenössischen Gesclrichtsschrci-
ber selbst in geschmackvoll' ausgewählten
Übersetzungen erzählen lägst.
Monumenta Germaniae 1884—85.
An der vom 30. März bis 1. Apritzu Berlin $?•
abgehaltenen Plcnar- Versammlung der Cen-
tral -Direktion der MonuutenUi GermankK
nahmen sämtliche Mitglieder, mit Ausnahme
des auf einer wissenschaftlichen Heise be-
findlichen Prof. M o m m 8 e n , teil : Geh. Hat
Prof. v. Giesebrecht aus München, Prof.
Hegel aus Erlangen, Hofrat Prof. Maa*-
seu und Hofrat Prof, v. S i ekel aus Wien,
Prof. D ü m m 1 e r aus Halle, Justizrat E u 1 e r
aus Frankfurt a, M. t von Berliner Mitglie-
dern wirkl. Geh. Oberregierungsrat, Direk-
tor der köuigl. Preussischeu Staatsarchive
v. Sybel, die Professoren Waitcnbatlt
und Weizsäcker und der Vorsitzende <«eh.
Regieruugsrat Waitz. Dieser überbrachte
im Auftrag der Centraldirektion Sr.- Durch-
laucht dem Fürsten Bismarc-k, jlurch deu.
nach Verständigung mit der k. Österreichi-
schen Regierung und unter Genehmigung
des Bundesrats, «jene ihre jetzige Organi-
sation erhalteu hat, am 1. April die ehr-
furchtsvollen Glückwünsche derselben. An
Tage vorher hatten die Mitglieder sich in
Sr. Excellenz dem Geh. Rat Prof. v. Ranke
begeben, um ihm ihre freudige Teilnahme
an dem fKJjjährigen Gedächtnistage seiner
Ernennung zum Professor der Berliner Uni-
versität, wo ein grosser Teil derselben tu
seinen Zuhörern gehört hatte, aiuucusprecheu.
Im Lauf des Jahres ist dem auswärtiges
Mitglied Justizrat Euler bei seinem äOjihr.
Doctorjubiläum von dem Berliner I«okal*u<-
sch u8s der Centraldirektion ein Glück wunseh-
schreiben zugesandt worden.
Die in den Sitzungen ab^estatteteu Be-
richte ergaben,, wenn auch ewige Arbeiten
durch schmerzliche Verluste mehr oder mio-
der gestört waren, und die Zahl der neue*i
Publikationen nicht die des vorigen Jahre?
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- ßt -
erreicht* hat, im ganzen einen befriedigen-
den Fortgang des grossen rnternehmens.
Erschienen sind im Lauf des Jahres
1884 '85
von der Abteilung Scriptores:
1) Tom. XXVII der Ausgabe in Folio;
2) Ottoni* et BaJtewim Genta Frideriei I.
imperataris. Edith altera. RecensuitG.
WaÜz. 8.;
3) Chrom'cou Mognntinum. Edidit Carnhts
Hegel. *.;
in der Abteilung Dipfomata:
4) Die Urkunden der deutschen Könige
und Kaiser. Firsten Bandes dritte Ab-
teilung. 4. ;
in der Abteilung Antiquität** :
5) lAlrri ennfraternitatum Sancti Galti Au-
yienMs Fahan'enm's edidit P. Piper. 4. ;
von dem Neuen Archiv der Gesell-
aellschaft für ältere Deutsche Ge-
schichtsknnde :
<>) Band X.
Zehn andere Bände befinden sich im
l>rnck, einige sind der Vollendung nahe.
In der Abteilung der Auetores mitiqmtt-
xhtti unter Leitung des Prof. Mommscn
ist dies der Fall beim Ennodins von Dr.
Vogel, wo nur ein kleiner Teil des Re-
gisters aussteht, und beim 2tcn Bande des
FortttnattM, wo Text und Vorrede fertig
sind. " Vom Sidonius, dessen Ausgabe durch
den frühen Tod des Prof. LA t Johann in
Kiel unterbrochen ward, ist die Bearbeitung
des Textes von den Proff. Leo n. Momm-
sen zu Ende gefuhrt; die Briefe des Ru-
ricius und Faustus, die als Anhang hinzu-
gefügt werden sollen, wird Dr. Kr tisch
liefern. Den Druck des Claudian stellt Prof.
Birt in Marburg im Lauf des Jahres in
Aussicht. Für die wichtigen kleinen Chro-
niken, die Prof. Mo m rasen selbst bearbei-
ten wird, ist derselbe auf der- jetzt unter-
nommenen Reise tbäjtig, nm das handschrift-
liche Material zn ergänzen und, einige durch
den unglücklichen Brand in seinem Hause
entstandene Lücken auszufallen.
Die Abteilung Scriptores, unter Leitung
des Vorsitzenden derCentraldirektion, konnte
den 27. Band der Folioausgabe erscheinen
lassen, der von dem früh der Wissenschaft
entrissenen Prof. Pauli in Göttingen und
Dr. Liebermann in Berlin bearbeitet ist;
bei einem bisher ungednickten franzosischen
Gedicht, dessen für uns in Betracht kom-
mender Teil Dr. Holder-Egger in Rom
abgeschrieben, leistete Prof. Tob ler in
Berlin, bei einem kleinen Fragment Kym-
ri8cher Annalen Prof. Zimmer in Greifs-
wald freundliche Hülfe. Der Band umfasst
die für die Geschichte Deutschlands, Bur-
giinds, Flanderns, Italiens wichtigen Nach-
richten Englischer Historiker aus dem 12.
und einem Teil des 13. Jahrhunderts und
enthält sehr wichtige Beitrage zur Geschichte
besonders der Kaiser Friedrich I., Hein-
- 62 -
rieh VI., Otto IV., einzelnes auch schon aus
der spät&en Zeit Friedrichs II. u. Richards.
Die für diese Periode besonders reichen
Jahrbücher des Klosters S. Alban von Roger
de Wendover, Matheus Parisiensis u. a.
mnssten dem folgenden Bande vorbehalten
bleiben, sind aber von Dr. Lieb ei* mann,
der zu diesem Behuf England im vorigen
Jahr noch einmal besuchte, im Manuskript
vollendet, im Druck begonnen. An die Eng-
lischen Autoren werden die Danischen, wel-
che nicht unerhebliche Ausbeute gewahren,
die Polnischen und Ungarischen, welche,
nachdem die Polnischen Annalen schon im
19. Bande herausgegeben sind, weniger Ma-
terial für deutsche Geschichte bieten, sich
anschliessen : auch mit der Bearbeitung die-
ser ist der Anfang gemacht. — Rann folgen
die Italienischen Schriftsteller der Zeit, so-
weit sie nicht als Annalen im 18. und 19.
Bande Platz gefunden haben. Zunächst für
diese ging Dr. Holder-Egger im Lauf
des Jahres nach Rom und arbeitete ausser-
dem in Moderia, hauptsächlich mit -dem Si-
cardus, den verwandten Aufzeichnungen zur
Geschichte von Reggio und dem Salimbene
beschäftigt, dessen sehr umfangreiches Werk
bisher nur auszugsweise gedruckt, aber im
Originalmannskript des Autors auf der Va-
ticana erhalten ist und hier grossenteils
abgeschrieben werden konnte. Ebenda ge-
lang es Geh. Rat Waitz von .dem durch
Prof. Monaci aufgefundenen interessanten
Gedicht über die ersten Jahre Friedrich I.
eine vollständige Abschrift zu gewinnen,
für welche jener in liebenswürdigster Weise
sowohl seine früher gemachte Kopie wie
die Vergleichuny einer älteren in Mailand
erhaltenen Abschrift zur Verfügung stellte,
mit deren Hülfe die oft fast erloschene Schrift
des Codex in kürzerer Zeit, als es sonst
möglich gewesen wäre, entziffert und ein
zuverlässiger Text hergestellt werden konnte.
— Andere Arbeiten in Rom, .Neapel und
Florenz waren den Gesta pontificum Borna-
norum gewidmet, worüber im Neuen Archiv
nähere Auskunft gegeben ist — Einiges
geschah auch für die Karolingischen Vitae
im 15. Band, der die früher in der Reihe
der Bände gelassene Lücke ausfüllt, aber
kaum ausreichen wird, um alle vorliegenden
Nachträge zu umfassen. Der Dmck hat re-
gelmässigen Fortgang gehabt. Dasselbe gilt
von dem 1. Bande der Scriptores rerum Me-
roringicarNm , dessen zweite Abteilung die
Miracula und einige andere kleine Schriften
de 4 Gregor von Tours umfasst, der weitaus
grössere Teil von Dr. Krusch bearbeitet,
die Vita sancti Andrcae von Dr. Bonnet
in Montpellier. Auch das Sachregister ist
fertig, an einem ausführlicheren Index La-
tinüati* wird gearbeitet. — Die neue Oktav-
Ausgabe der Gesta Frideriei 1. von Bischof
Otto von Freising und Rabewin, von der
im vorigen Bericht die Rede war, liegt fertig
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- & -
vor. Ebenso ein spätere« Chromeon Mogun-
tmum, das Prof. Hegel in Erlangen zuerst
wieder aufgefunden und vor einiger Zeit im
18. Band der von der historischen Kommis-
sion in München herausgegebenen Städte-
Chroniken mitgeteilt hat, das aber wegen
der Beschaffenheit der sehr verderbten Hand-
schrift eine wiederholte Bearbeitung ver-
diente. Wenn das Werk in einer der ver-
schiedenen Reihen der Scriptores erst später
Aufnahme finden kann, so schien es doch
hier, wie in einzelnen Fällen früher, ange-
messen dasselbe durch eine solche Einzel-
ausgabe möglichst bald zugänglich zu machen.
Dr. v. Heinemann, der, nachdem er eine
Zeit lang in Wien fiir die Abteilung Diplo-
mata thätig gewesen, an der Stelle von
Dr. Franc ke als regelmässiger Mitarbeiter
eingetreten, hat die nötigen Register hin-
zugefügt. — Francke vollendete vor sei-
nem Abgang die Bearbeitung einiger der
Streitschriften aus der Zeit Heinrich IV.,
des Manegold u. a.; Prof. Thaner in Inns-
bruck das Buch des Kardinal Humbert.
Für Werke des Petrus Damiani geschah
einiges in Rom und durch Dr. M All er in
Monte -Cassioo. Die Veröffentlichung wartet
auf die Vollendimg des Bernold durch Prof.
Thaner und einiger späteren Stücke, wel-
che Prof. Bern he im in Greifswald über-
nommen hat. — Was endlich die Deutschen
Chroniken betrifft, so hat es auch in die-
sem Jahr nicht, wie erwartet war, zum
Druck der Kaiserchronik kommen können.
Ein schwereres Sclücksal hat die Steirische
Iteimchronik Ottokars betroffen, indem Prof.
L i c h t e n s t e i n in Breslau, nachdem er glück-
lich alle Vorarbeiten vollendet und so in die
I<age versetzt war, sich mit voller Kraft der
Ausarbeitung zu widmen, durch einen un-
glücklichen Tod einer hoffnungsreichen Wirk-
samkeit entrissen ward. Es wird für die Lei-
tung der Abteilung ein Gegenstand beson-
derer Sorge sein, hier einen geeigneten
Nachfolger zu finden. Die Einleitung zu
Enenkels Fürstenbuch, ein Stück eigentüm-
licher Beschaffenheit, hat, im Einverständ-
nis mit dem Herausgeber, Prof. Strauch
in Tübingen, Dr. Lampe 1 in Wien über-
nommen.
In der Abteilung Leges sind unter Teil-
nahme des Geh. Justizrat Prof. Brunner
Verhandlungen über eine dringend erforder-
liche neue Ausgabe der Lex Alamannorum
geführt, die einen befriedigenden Abschluss
in Aussicht stellen. Dr. Zeumer wird
sich der Lex Romoua Uthtensis zuwenden,
sowie der Band der Formeln fertig ist, von
welchem jetzt die. der Gottesurteile sich im
Druck befinden. — Prof. Boretius in
Halle hat zur Vergleichung einer wichtigen
Handschrift der späteren Capitularien, die
nicht versandt werden konnte, eine Reise
nach dem Haag gemacht und hofft die Ar-
beit für den 2. Band in den beiden nächsten
Jahren zum Abschluss zu bringen. Hofrat
- 64 -
Prof. Maassen in Wien wird mit Hülfe
eines jüngeren Gelehrten die Ausgabe der
älteren Fränkischen Concilien weiter fuhren.
Für die neue Ausgabe der Reichsgesetze
(Leges H) wurden während des Aufenthalts
in Rom mehrere von dem Herausgeber Prof.
Weiland in Göttingen gewünschte Kolla-
tionen auf der Vaticanischen Bibliothek ge-
macht; fiir andere im Vatiranischen Archiv
hat Hofrat v. Sickel seine Beihülfe in
Aussicht gestellt.
Dieser vollendete in der unter seiner
Leitung stehenden Abteilung Dipiomata den
ersten Band der Urkunden Deutscher Kö-
nige und Kaiser bis zum Tode Otto L und
setzte die Arbeiten für die beiden folgenden
Ottonen fort mit Hülfe der Drr. Fanta
und Uhlirz, welche noch einmal eine An-
zahl Arcliive Deutschlands, Belgiens nnd
Nordfrankreichs bereisen, während I>r.
Skodlar sich mit Italienischen Sammlun-
gen beschäftigt. Auch Dr. Kehr hat in
Wien an den Arbeiten teilgenommen. —
Mit wesentlicher Unterstützung aus den
Sammlungen der Monnmenta erschien der
2tc Band der Acta impern medita §aec*li
XIIL et XI K. von Hofrat Prof. Winkel-
mann in Heidelberg, der ein sehr reiches
Material aus den Jahren 1200 — 1400 uni-
fasst, das ausserdem von ihm und Hofrat
Ficker in Innsbruck gesammelt worden ist.
In der Abteilung Epistoiae unter Leitung
des Prof. Wattenbach hat leider der
Druck von Gregor I. Regit* mm geringe
Fortschritte gemacht. Der Herausgeber.
Dr. Ewald, durch Kränklichkeit und an-
dere Umstände gehindert, ist aus dem Ver-
hältnis eines ständigen Mitarbeiters ausge-
schieden, wird aber jene Ausgabe zu Ende
führen. An seine Stelle ist Dr. Gund-
lach getreten, der jetzt die für ältere
Fränkische Geschichte wichtigen Briefe in
Angriff nehmen wird, während Dr. Roden-
berg die im Druck befindliche Ausgabe
der Briefe Papst Innocenz IV. fortsetzt.
Derselbe hat im Neuen Archiv eine um-
fassende Untersuchung über die Beschaffen-
heit der päpstlichen Regesten und den Ge-
schäftsgang der Curie veröffentlicht.
Die Abteilung Antiqwtates, welche Prot.
Dum ml er in Halle leitet, lieferte die von
Prof. Piper in Altona bearbeiteten Ver-
brüderungsbücher von Sangallen, Pfavcr>
und Reichenau und begann den Druck de«
3. Bandes der Poetac Lathri aeci Carolina
von welchem Dr. Traube in München ei-
nen grossen Teil übernommen hat Von der
Ausgabe der Alamaimischen Nekrologen
durch Dr. Baumann in Donaueschingen
lag eine Druckprobe vor. Und anch die
Sammlung der Oesterreichischen, mit der
Dr. Herzberg-Fränkei in Wien beschäf-
tigt ist, schreitet vorwärts: da die Klöster
hier meist ihre Codices bewahrt haben,
ist der Reichtum ein verhältnismässig sehr
grosser.
fit LINTTtOHt ■UOMOKUCKKKCI IN TftlKJt
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kedlglrt
Ton
Dr. Hettner In Trier
und
Dr. Lamprecht in Benn.
der
Verla*
der
FR. LINTZ'aehen
Buchhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
*
Juni. Jahrgang IV, Nr. 6. 1885.
Beitrag« sind an die Bedaction «u »eoden. Ingerate * 25 Pfg. für die gespaltene Zeile werden tob der
Yerlagsaandlung nnd allen Inseraten -Bureau» angenommen, Beilagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint rlerUl jährlich, das Korrespondensblatt menatlich. — Abonnementspreis 10 Mark für
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
58. Hartinach. [Rtfm. Autgr.] Von dem schon
Korr. IIJ, 81 erwähnten Gebäude bringt der
Anzeiger für Schweiz. Altert. Nr. 2 einen
Plan von dem gegenwärtigen Zustand der
Ausgrabungen. Es ist ein lang gestrecktes
Rechteck von 65 m Länge u. 33,70 m Breite.
In demselben wurde ein Hypokaust und Was-
serleitungen entdeckt; die Bestimmung ist
noch vollkommen unklar.
59. Amseldingen am Thuner See. Rtfm. Grab-
inschrift, vor kurzem bei einer Restanration
der Kirche gefunden. II. 1,22 m, Br. 0,43.
J)(ts)m(aMus) Pompfeine) Hospüae' feminae
natte | tixshnae quae | rtxü ami(os) XXXII j
Oemm(mn) Victul | )m conhig(i) in \ compa-
r(abäi) f(aciendum) c(nrarit). (Mowat, Bull,
ep. V p. 66.)
60. WUrtemberg. [Limes.] Die in der letzten
Woche unter Leitung des Landeskonserva-
tors Dr. K. Paulus vorgenommenen Aus-
grabungen bei der Formsandgrube zwischen
Buch und Mittellengenfeld und auf der
Höhe zwischen Schwabsberg und Dalkingen
haben unwiderleglich festgestellt, dass auf
diesen Strecken der Grenzwal] nicht aus
ciuem blossen Erdwall, sondern aus einer
gemörtelten Mauer besteht. An der ersten
Stelle wurden über 100 m der Teufels-
mauer biosgelegt. Dieselbe ist 1,08m dick
und vielfach noch 1 bis 1,5 m hoch aus
Liaskalk-Platten nnd Brocken solid gemör-
telt und auf der Innenseite an mehreren
Stellen mit Spornpfeilern versehen, welche
mit der Mauer verbunden und gleichzeitig
errichtet sind. Zwischen Schwabsberg und
Dalkingen, da wo die sog. Mäurolesbüsche
aufhören, wurde bei dieser Gelegenheit der
Unterbau eines starken viereckigen Turmes
freigelegt Derselbe steht in enger Verbin-
dung mit der Teufelsmauer, genau in der
Spitze des Winkels, den hier die Grenzlinie
bildet. Er hat die bedeutende Seitenlänge
von 46 riim. Fnss. Die Mauerdicke wech-
selt zwischen 8 nnd 4 Fuss, da innen im
Turm verschiedene rechteckige Nischen aus-
gespart sind. An der Süd Westseite ist die
Verkleidung des innen ans Lias-Kalksteinen
aufgemauerten Turmes, bestehend aus scho-
nen und kantig behaltenen hellgelben Tuff-
steinen, noch gut erhalten; dieselbe zeigt
Pilaster, Eckverstärkungen und in den gröas-
ten Flächen das bei den Römern beliebte
Netzwerk (Ojms retieulatiim). Die -Mauern
stehen noch 7 Fuss hoch. Im Grunde des
Turms fanden sich neben verschiedenen
zerbrochenen Gefassen Bruchstücke einer
etwa fusshohen Bronzefigur nnd eine schön
gearbeitete eiserne Axt.
An dem Turme sind viel Tuffsteine ver-
wendet, deren nächste Fundorte ziemlich
fern liegen. Die ganze Untersuchung zeigt,
dass man es nicht mit einer 4 m breiten
Strasse, sondern mit der etwa 1 m breiten
festen Grenzmauer zu thun habe und mit
der Stras8entheorie verschwinden auch eine
Anzahl von Vermutungen, welche in Betreff
der Grenzlinie und der Befestigungen daran
angeknüpft worden waren.
(So die Frankf. Ztg. u.-Schwäb. Mercur.)
Karlsruhe, 10. Mai. Die Substructionen61.
einer römischen Niederlassung wurden unweit
Maisch bei Ettlingen durch Hrn. Bau-
inspektor Näher teilweise freigelegt (Vgl.
dessen Bericht in Karlsr. Ztg. Nr. 110.)
Obrigheim in der Pfalz. (Fränkische Gräber, 62.
vgl. Wd. Korr. IV, 25). Die bei Obrigheim
vom bist. Verein vorgenommenen Ausgra-
bungen wurden im März wieder aufgenom-
men. Zu den reichsten Gräbern gehört ein
am 27. März biosgelegtes Frauengrab. Bei
der Leiche lag ein Collier aus verschiedenen
Perlen, eine grosse Kupferschüssel und ein
in Silber gefasster Rheinkiesel, welcher
an einer grossen silbernen Kette um den
Hals befestigt wurde. Diese Leiche war
ferner geschmückt mit zwei goldenen
Brochen, welche mit eingelegten Almandi-
nen verziert sind. Auf der Brust lagen
zwei längliche, in Form eines in Strahlen
auslaufenden Halbmondes gebildete Fibeln
mit reicher Verzierung aus Bronze. Am
Finger steckte ein massiv goldener Siegel-
ring mit breiter Platte, die gleichfalls
mit Almandinen besetzt ist. Als weitere
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Beigaben fanden sich bei dieser reichen
Edeldame drei Spinnwerkzeuge und ein
vollständig erhaltener Eimer mit eisernen
Reifen. Kleinigkeiten an Beigaben, wie
Beschläge, Messer etc. sind von minderem
Belang. Ein anderes Frauengrab barg eine
Perlenschnur von ca. 70 Bernsteinperlen,
eine Bronzescheere (sehr selten!), eine mit
6 Almandinen besetzte Broche, ein Bronze-
heft, geziert mit einem Almandin, eine Silber-
münze mit der Umschrift: DN. BADVLIA.
HEX und ein eisernes Messer. Im Gan-
zen wurden hier 120 Gräber aufgedeckt.
(Dr. Mehlis im Pfalz. Mus. Nr. 5.)
63. Worms. [Rom. Inschriften.] In einem Kel-
ler in Mettenheim wurden kürzlich zwei
römische Inschriftsteine entdeckt, die der
Besitzer derselben, Herr Konrad Günther,
bereitwilligst an das Paulus-Museum abgab.
Dieselben wurden 1868 dicht bei einander
auf einem Acker in der Nähe (westlich)
der von Mainz nach Worms und weiter hier
vorüber ziehenden röm. Strasse gefunden.
Nach Angabe des Finders fanden sich zwar
nicht gerade auf derselben Stelle, wohl aber
über den ganzen Acker hin, grosse Ziegel,
Pflastersteine und Kieswege. In der Nähe
hat derselbe Mann 1848 auch einen röm.
Steinsarg östlich der genannten Strasse ge-
funden. Beide Inschriftsteine haben so ziem-
lich dieselbe Grösse, nämlich Höhe 31(30),
Breite 43(44), Dicke 17 cm. Die Inschrift-
fläohe ist mit 3 Linien umrahmt und hat
folgende Grösse: Höhe 18(17'/») cm, Breite
31(32 ft /t) cm. Die Buchstabenhöhe beträgt
3 — 3'/t cm. Beide Steine tragen folgende
Inschrift :
I N H • DO-
ME R C V R I
VICTORIVS
VICTOR
Ganz ungewöhnlich ist die Abkürzung
MERCVRI; obwohl der Platz dazu bequem
vorhanden war, ist doch von einem keine
Spur zu bemerken; der eine Stein, ob-
wohl stark verwittert, zeigt vielmehr an
dieser Stelle noch die ursprüngliche glatte
Fläche ohne jede Vertiefung. Interessant ist
anch das Vorkommen derselben Inschrift
auf 2 Steinen; wahrscheinlich waren die-
selben an einem grösseren Denkmale des
Gottes auf der vorderen und der hinteren
Seite eingemauert. Jedenfalls beweist auch
dieser Fund, was im Katalog der römischen
Abteilang des Paulus -Museums behauptet
wurde, dass zwischen dem heutigen Metten-
heim und der röm. Strasse (der heutigen
Staatsstrasse) eine nicht unbedeutende röm.
Niederlassung anzunehmen ist.
(Dr. Weckcrling.)
64. Darmstadt. [Eine neuentdeckte Römerstadt
südlich von Gernsheim.] Auf den zu den letz-
ten Häusern der Stadt gehörigen Ländereien,
wurden in diesem Winter eine Menge Funde
altertümlicher Gegenstände gemacht. Von
Hrn. Lehrer Gölz in Klein-Rohrhcim da-
von benachrichtigt, begab ich mich an
Ort und Stelle. Zu beiden Seiten des Re-
rodeten Feldstückes lagen grosse Haufen
Kalk- und Sandsteine aufgeschichtet, wel-
che angeblich von ausgebrochenem Mauer-
werk herrührten. Über diese Mauern be-
richtet der Volksmund : Gernsheim sei einst
viel grösser gewesen, es habe eine Vorstadt
gehabt, Ofenfeld geheissen, welche sieh
über das ganze Oberfeld ausgedehnt habe
und durch die Franzosen unter Melac nie-
dergebrannt worden sei.
Die Besichtigung ergab, dass durch die
beiden in Angriff genommenen Äcker wohl
einige Mauerzüge führten, dass aber das
Hauptmauerwerk von einer breiten Strasse
herrührte, die von Gernsheim aus nach dem
Süden zog und in ihrer Verlängerung atif
die Steinerstrasse, eine von Hrn% Pfarrer
Fronhäuser beschriebene, von mir näher
untersuchte Röracrstrasse , treffen musste,
welche einst Ladenburg mit Gtistavsbure
oder auch mit Kastei verband. Diese Strasse
hatte eine Breite von 3,5 m und eine Stärke
von 33—55 cm. Sie besteht aus drei üher-
einanderliegenden Schichten: aus aufrecht
gestellten Kalksteinen, welche über hand-
hoch mit Mörtel übergössen und dann mir
roten Neckarsteinen in Mörtelverband über-
deckt sind. An vielen Stellen liegt die Strasse
noch so hoch, dass beim Bebauen des Fel-
des der Pflug darüberhin geschleift werden
musste
Untersuchungen, welche ich später im
Auftrage des historischen Vereins anstellte,
bestätigten die gleich Anfangs empfangenen
Eindrücke, dass hier eine Niederlassung
von grossem Umfang vorhanden sei. Südlich
vom Winkelgraben, bei Klein-Rohrhcim bis
mitten in die Stadt Gernheim hinein nml
von der Heckenmühle bis zum Winkel -
bach, im Westen, ziehen die Spuren nun.
Besiedeluug. In diesem Räume teilen sich
die einzelnen Gewannen in den wunderlich-
sten Formen, doch stets in geraden Linien
rechtwinkelig aneinander stossend. Höher
wölbt sich an diesen Stellen der Ackerho-
den, als es sonst bei sog. Anwendern der
Fall ist; hin und wieder erscheint auch ein
geradlinig hinstreichender Rücken mitten
in einem Acker. Dass sich unter diesen
Erhöhungen oft noch Mauerrestc und Stras-
sen bergen, haben die Untersuchungen er-
wiesen. Ziehen wir die Flur Goldgmhe
samt dem steinernen Haus nicht in Be-
tracht, so ergiebt dies eine Niederlassnn?
von 1000 m Länge u. 700 m grösster Breite
(Saalburg 221 : 147 ; Verhältnis also wie 21:1.
um nicht zu hoch zu greifen sagen wir lie-
ber wie 15 : 1); nehmen wir aber beide Flu-
ren hinzu, so würde die Länge gegen \W
m betragen.
Das ist eine Stadt im wahren Sinne de*
Wortes. Sie hatte unstreitig ihre Strassen.
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Mauern und Thore. Da das Mauerwerk viel-
fach ausgebrochen und zerstört ist und die
Reste der Fundamente zum Teil 1 — IV* m
tief im Boden stecken, so sind die Unter-
suchungen anfangs äusserst schwierig und
zeitraubend; dennoch wurden ausser vielen
(icbäuderesteu und einer Mauer von über
2,50 m Br. schon 3 Strassen im Innern auf-
gedeckt Die Steinerstrasse, welche viel-
leicht um die Stadt lief und im Norden in
gleicher Richtung weiterzog, scheint auch
in ihrer geraden Verlängerung die Haupt-
strasse der Stadt gebildet zu haben, und
es würde dies dem Thatbefund an vielen
andern Orten entsprechen.
Ausser diesen Strassen, welche von Nord
und Süd nach ihr führten, hatte sie auch
eine nach dem alten Kheinübergaug am sog.
Holzweg und eine andere, welche in östl.
Richtung nach dem Odenwald führte. Die
letztere wurde von mir bereits vor 3 Jahren
in dem sog. Ueideudamm, vor der ehema-
ligen röm. Niederlassung „die Steinmauer" 4
aufgefunden. Ihre Richtung zeigte nach der
Heckenmühle südöstl. von Gernsheim, wo
ich jedoch, trotz sorgfaltigen Nachfragens,
nichts von röm. Fundobjekten hören konnte.
Während meiner letzten Anwesenheit sollte
ich erst erfahren, dass da, wo sie auf die
jetzt entdeckte römische Niederlassung traf,
einst mächtiges, 25 m langes u. 20 m breites
Mauerwerk stand, das 'im Jahre 1863 mit
Pulver gesprengt werden niusste. Diese
Strasse wurde, etwa 2V* Kilom. vop Gerns-
heim entfernt, von mir freigelegt. Sie be-
stand aus aufrecht gestellten, dicht anein-
ander gereihten Steinen, die mit einer zu-
sammeugestampften Schicht von Kiesel und
Letten überdeckt wareu. Die Strasse führt
südöstl. vom Plackenhof an einer von mir
gefundenen kleineren röm. Niederlassung
vorüber, von welcher aus eine Strasse in
nordwestlicher Richtung nach der Steiner-
strasse lief. Se. Kgl. Höh. der Grossherzog
fand diese Strasse, welche sich stark ge-
wölbt inmitten der Acker abhebt, auf dem
Wege nach Gernsheim; ich selbst traf sie
in der Nähe von Biebesheim. Sie bedarf
noch der näheren Untersuchung.
Und — der Name dieser Stadt? Dass es
nicht die sagenhafte Vorstadt Ofenfeld, son-
dern eine Römerstadt ist, das beweisen zahl-
reiche Fundstücke röm. Ursprungs, als ei-
serne Lanzen und Geräte, Pfeile, Gefässe von
Thon und aus terra sigillata, Gerätschaften
und Zierraten aus Bronze, Legions- und
Cohortenstempel, Münzen n. s. w. Alle diese
Gegenstände wurden von den Grundbesitzern
der Sammlung des bist. Vereins übergeben.
Was die Zeit der Errichtung und der
Zerstörung des Ortes betrifft, so werden die
Legions- und Cohortenstempel, sowie, ab-
gesehen von Inschriften, welche noch gefun-
den werden können, die Münzen darüber Auf-
schluss geben. Die bis jetzt gefundenen Stem-
pel sind : ein unvollständiger Legionsstempel
XII, dem jedenfalls noch eine I oder wahr-
scheinlicher eine II folgte, also Leg. XIIII
und 2 Cohortenstempel: Co/*, las. (Iasorum?
die Jaser wohnten von Warasdin bis Daru-
var, also von Kroatien bis Slavonien). Die
14. Legion war von 12—43 n. Chr. in Ober-
germauien, ging dann nach Pannonien, kam
zwischen 70 u. 71 nach Obergermauien zu-
rück, wo sie bis 96 verblieb. In Oberger-
mauien soll sie errichtet haben : das Stand-
lager in Mainz, die Befestigung in Kastei,
das Kastell in Wiesbaden und die Saalburg
bei Homburg. Die Stempel würden also in
die Zeit vou 70—96 verweisen, die Münzen
v.ou Nero ab bis Trajan in eben diese
Zeit; dies können für erst nur Mutmassun-.
gen sein. — Die Untersuchungen ergaben,
jlass Teile des Ortes oder vielleicht gar die
ganze Niederlassung einst durch Feuer zer-
stört und dann wieder aufgebaut wurden,
denn einzelne der aufgedeckten Mauern stan-
den auf Brandschutt und Metallschlacken.
Merkwürdig bleibt es, dass eine so be-
deutende Römerstätte bis jetzt der Kennt-
nis der Forscher entgangen ist. Nur Dahl,
welcher lange in Gernsheim lebte, erwähnt
das röm. Bad am Winkelbachgraben und
bezieht sich dabei, so weit ich mich ent-
sinnen kann, auf Wenck.
(Fried r. Kofi er in Darms. Ztg.)
Frankfurt, im Mai. [Inscarittfragment aus C
Heddernheim.] Vor einigen Jahren wurde hei
lleddemhehn das* 220 mm lange, 188 mm
hohe, 60—80 mm dicke Bruchstück einer
römischen Inschrift aus rotem Sandstein
gefunden, das schon mehrmals abgeschrie-
ben (u. A. von Herrn Prof. Zangemeister
für das Corpus), aber bisher meines Wis-
sens noch nicht gelesen und publiciert ist.
Durch Zufall neuerdings darauf zurückge-
führt, glaube ich eine wenigstens teilweise
Lesung desFragmentes vorschlagen zu dürfen.
Der Wortlaut des Erhaltenen ist folgender:
Die Buchstaben sind durchschnittlich nur
25 mm hoch, aber wenig gleichmässig und
sehr flüchtig eingehaueu (M ist z. B. nur
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20mm hoch); auch macht der an und für
sich poröse Sandstein den Eindruck, als
habe er längere Zeit im Wasser gelegeu
und sei dadurch an den Kanten abgerundet.
Die nachlässige Schrift hat spätzeitlichen
Charakter; die Buchstaben sind ganz flach,
mehr eingekratzt als gehauen. Bei R setzt
die Schleife direkt in die Hasta ein, das
untere ist oben und unten zugespitzt, T
ist etwas überhöht, M hat abgeschrägte
äussere Schenkel, der Punkt ist kreisförmig
(nicht dreieckig) gebohrt. Unter der Zeile,
welche die Buchstaben POM enthält, scheint
nichts mehr gefolgt zu sein, die Fläche ist
hier ohne Spur von Schrift und, während
die oberen Zeilen dicht zusammentreten,
ist an dieser Stelle ein leerer Raum von
etwa 25—30 mm Höhe. Die unteren Zeilen
führten mich darauf, eine Consularbczeicb- •
nung zu vermuten und demzufolge zu lesen:
AVG. GOBfdiano II et] "POU[ j^fam cos].
Die Inschrift gehört demnach dem Jahre
241 an und ist die späteste aller seither
von Heddernheim bekannten datierten In*
Schriften. (Demselben Consulat wird bei
Brambach ein anderer Heddernheimer Stein
1469 zugeschrieben; doch lässt sich bei die-
sem wohl richtiger Aviola ergänzen und das
Jahr 239 annehmen.) Unser Bruchstück
scheint auf der rechten Seite weit mehr
verloren zu haben als auf der linken. Wie-
viel oben fehlt, lässt sich schwerlich ermes-
sen, da aus den Buchstaben -Resten der
obersten Zeile (deren zweiter A, deren drit-
ter B oder D sein muss) nichts gewonnen
werden dürfte. Die zweite Zeile scheint mir
das Vaterland des vorher Genannten, eines
Limtanus (mit orthographischem Schnitzer)
zu ergeben. Auf alle Fälle zeigt die Con-
sularangabe, dass der Stein ein Votiv-, kein
Grabstein war.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich dar-
auf hinweisen, dass die Inschrift Brambach
1475, deren Aufbewahrungsort dort nicht
genannt ist, sich im Frankfurter Museum
befindet und dass die Lesung der fragmen-
tierten obersten Zeile LON unrichtig ist.
Die erhaltenen unteren Teile jener Buch-
staben ergeben vielmehr
i i u tH •
also im Zusammenhang mit der nächsten
Zeile einen Namen wie Sattot^us (Bramb.
796), wobei nur über die beiden t etwa ein
Zweifel bestehen kann.
(A. Hammeran.)
66. Homburg. [Mmiscbe Funde auf der Saalburg.]
Mit den Erhaltung»- u. Aufdeckungsarbeiten
an der Saalburg, wozu bekanntlich der Kaiser
für das laufende Jahr den ansehnlichen Be-
trag von 4100 JL bewilligt hat, wurde im
vergangenen Monat begonnen. Bei dem Auf-
suchen von Mauersteinen auf dem Dienst-
lande des neuangestellten Saalburgwärters,
welches südlich vor dem Kastell, unmittel-
bar an der Usinger Landstrasse liegt, stiess
man auf einen viereckigen Schacht von 1,50
m Dm., der bei ca. 4 m Tiefe mit eichenen
Bohlen ausgesehaalt und bei 7,50 m Tiefe in
den Felsen kesseiförmig eingehaueu war.
Wir haben es offenbar mit einem Brunnen
zu thun, der aus einer der Entstehung de?
Kastells vorhergehenden Periode stammt,
und durch die Konstruktion und das gut
erhaltene Holzwerk uns von der technischen
Geschicklichkeit der Römer Kunde giebt
Der Brunnen zeigt eine Herstellungsweise,
die bis jetzt auf der Saalburg und unseres
Wissens auch anderwärts, noch nicht ge-
funden wurde. Die Funde, welche aus dem
Brunnen zu Tage gefördert wurden, bieten
hervorragendes Interesse. Wieder kamen
Lederstücke zum Vorschein, welche ver-
möge des hohen Wasserstandes im Brunnen
vorzüglich erhalten sind; es sind 21 Stück
Sandalen, Sohlen, Schuhe, einige
aus einem einzigen Stück Leder ge-
schnitten (carbaUnae). Die Sohlen sind
teils mit Eisennägeln beschlagen, andere
sind wieder durch Holznägcl (Pin-Nägeh
zusammengeheftet Die Schuhe sind alle für
den Fuss links und rechts unterschieden.
Ausserdem fanden sich eine Holz- u. Kork-
sohle mit Leder überzogen, sowie 2 Stück
Holzabsätze, genau wie diejenigen unserer
modernen Damenschuhe. Das Schuhwerk
ist, wie leicht ersichtlich, genau deu betr.
Füssen augepasst und entsprechend zuge-
schnitten. Ein Stück verziertes Oberleder,
welches von einem Frauenschuh oder Pan-
toffel herrührt, hat einen Goldüberzug. Auch
fand sich eine Anzahl Kinderschuhe, darun-
ter ein fast ganz erhaltener aus starken
Kindsleder, andere aus Ziegenleder. Das Le-
der ist sehr gut gegerbt und eingeschwant.
Das häutige Vorkommen des Schuhwerks
in diesem Brunnen erklärt sich wohl sehr
einfach. Etwa 10 m von dieser Stelle ent-
fernt befinden sich die Überreste eines Ge-
bäudes, in welchem vor Jahren Schuhmacher-
werkzeuge, als: Schuhmacherhämmer ver-
schiedener Grösse, Pfriemen, Ahlen u. ein
Klopfstein ausgegraben wurden. Man kann
also annehmen, dass hier die Werkstätte
eines Schuhmachers war und dass nach dem
Aufgeben des nahe gelegeneu alten Brunnens
neben anderm Schutt auch die häuslichen
und gewerblichen Abfälle und darunter such
abgetragenes Schuhwerk in den Brunnes-
schacht geworfen wurde. Ausser diesen I*-
derstücken barg der Brunnen, welcher bis
zur Sohle ausgegraben wurde, Gegenstände
aus Holz, Eisen, auch einige kleinere Sachen
aus Elfenbein, Ortbänder von Schwertschei-
den. Von den Gegenständen aus Holz wol-
len wir besonders ein, unseres Wissens noch
nirgends gefundenes Stück, einen Rechen
aus Buchenholz mit eisernen Zinken (m-
strum) und Schrifttäfelchen anführen,
darunter ein solches, auf dessen In-
nenseite sieben, auf dessen Ausscn-
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— 73 —
- 74 -
seite eine Zeile Schrift steht. Die
Schrift scheint mit einer Art Gallustinte ge-
schrieben zu sein und verblaust, sobald sie
trocken wird. Von den Gegenständen aus
Eisen sind bemerkenswert eine grosse Flach-
feile mit gedrehtem Holzgriff und ein Pferde-
schuh der ältesten Konstruktion. — Der
Brunnen wird erhalten bleiben und derartig
mit Gitter versehen, dass er Jedermann zu-
gänglich wird. Die Fundstücke werden eine
Zierde unseres Saalburg-Museums abgeben.
(Nach dem Taunnsbote vom 7. Mai und
privaten Mitteilungen.)
67. Mainz, 19. April. [Rom. Inschrift.] Bruch-
stück einer wahrscheinlich öffentlichen rö-
mischen Inschrift, gefunden beim Bau der
Station „Neuthor" zu Mainz in röm. Mauer-
werk, am 14. April 1885 in das Museum ge-
liefert durch Hr. Sektionsingenienr Probst.
Weisser Kalkstein. Br. 0,38 m, H. 0,32 m,
D. 0,t05m. Auf der Rückseite betrachtet,
scheint der Stein ein Eckstück zu sein;
denn er ist in karniesartigem Profile zuge-
hauen. Dies muss jedoch bei einer zweiten
Verwendung geschehen sein ; denn die Kan-
ten des Profils laufen mitten durch die
Buchstaben der Schriftseite. Wir haben dem-
nach drei Verwendungen des Steines bereits
in römischer Zeit zu erkennen: einmal die
ursprüngliche Verwendung als Inschriftdenk-
mal ; dann wurde aus der Schriftplatte irgend
ein Gebrauebsstück, vielleicht eine Deck-
platte, herausgehauen; schliesslich ward der
Stein, wiederum verstümmelt, in röm. Mauer-
werk eingefügt. Leider ist von der Inschritt,
die in machtigen Buchstaben (über 13 cm
hoch in der mittleren Zeile) gehauen ist,
nur so wenig erhalten, dass über den In-
halt sich keine Kenntnis gewiuuen lässt.
Die Reste lauten:
IV ij
p a n
k
Z. 1 die unteren Teile von 4 Buchstaben,
der zweite ein V ; Z. 2 der erste Buchstabe
ist der hintere Bogen eines 0; Z. 3 die
oberen Teile von PAE (F V). Die Buchsta-
ben sind sorgfältig gehauen, im Verhältnis
zu ihrer Höhe schmal; der Bogen des
P ist offen, Merkmale, die auf früh-
zeitigen Ursprung hinweisen. Die Punkte
sind durch* eingehauene Blätter bezeichnet.
Mit der gleichfalls am Neuthor gefundenen,
ebenfalls fragmentarisch erhaltenen Bauin-
schrift eines Legionstribunen (Wd. Korr.
III, 152) hat das vorliegende Bruchstück
keinen Zusammenhang.
(Dr. Jakob Keller.)
68. Mainz, 19. Mai. [Römische Steinfunde].
Ausser den in Korr. IV, 47 mitgeteilten
Inschrift- und Skulptursteinen haben die
von dem Stadtbauamte auf dem Schiller-
platze zu Mainz zur Verhütung des Ab-
sterben» der Bäume angeordneten Aufgrä-
buugsarbeiteu als Ausbeute weitere Stein-
funde ergäben, für deren gewissenhafte He-
bung und Einliefe rung den Hrn. Ingenieuren
des Stadtbauamtes um so grösserer Dank
gebührt, je schwieriger die Herausnahme
dieser schweren Blöcke aus dem engen
Schacht und der Transport gewesen ist.
Leider ist keine der gefundenen drei In-
schriften, auch kein Skulpturstein vollstän-
dig erhalten. Der Fundort ist, genauer
bestimmt, die Stelle des südlichen Teiles
des Schillcrplatzes dem Gouvernement ge-
genüber, die einerseits von dem Brunnen,
anderseits von den Kantsteinen des eigent-
lichen Platzes begrenzt wird, noch genauer:
die Stelle zwischen dem Brunnen und- der
Anschlagsäule. Der ganze Mauerzug besteht,
soweit aus den Ausgrabungen zu schiiessen,
aus römischen Werkstücken. Die Unter-
suchung dieses Nestes römischer Steinfunde
konnte nicht fortgesetzt werden, da eines-
teils die Förderung dieser mächtigen Stücke
sehr kostspielig geworden wäre, andernteils
die Verkehrsverhältuisse an dieser wichtigen
Verbindungsstelle zwischen der Alt- u. der
Xeustadt ein Hinausgehen der Arbeiten auf
die Strassenfahrbahn nicht gestattet hätten.
Somit wird die systematische Ausbeutung
dieser Fundgrube wohl für immer in das
Reich der frommen Wünsche verwiesen wer-
den müssen. Mit Ausnahme des Korr. IV,
47 beschriebenen Soldatengrabsteines, der
Kalkstein ist, bestehen sämtliche gefundenen
Stücke aus weissem Saudstein, der recht
wohl aus den Flonheimer Brüchen stammeu
kann.
1) Grosser Block vom Grabdenk-
mal eines Soldaten der 22. Legion.
Kr gehört — und vielleicht auch der gleich
unten zu beschreibende — zu einem mit
Inschrift und Skulpturarbeit geschmück-
ten grossen Denkmale. Der Block wurde
am 20. April 1885 gefunden und au dem-
selben Tage in das Museum gebracht.
Er ist das rechte untere Viertel (vom Be-
schauer aus) des grossen Blockes, der das
Mittelstück der ganzen Anlage gebildet zu
haben scheint, und misst H. 0,55 m, Br.
0,96 m, T. 1,34 m. Er ist auf zwei Seiten
bearbeitet. Die rechte, die Tiefe bildende
Fläche stellt einen Teil der rechten Ab-
schlussfläche des Denkmals dar. Sie trägt
als unteren Abschluss einen 0,26 m hohen,
in rechteckigem, vertieftem Rahmen gehaue-
nen Streifen, der mit volutenförmigem, nicht
schlecht stilisiertem Bandwerk in flachem
Relief gefüllt ist. Darüber folgt der untere
Rest des Mittelfeldes mit merkwürdigem
Relief, das bei oberflächlicher Betrachtung
wie ein unbestimmtes Ornament erscheint,
bei genauerem Hinsehen aber sich als eine
trophäenartige Darstellung von Waffen er-
giebt. Die Mitte bildet der untere Rest
eines Rundschildes mit erhöhtem Rande, des-
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— 75 —
sen vertiefte Fläche- mit blatt- imd wulst-
artigem Ornament gefüllt ist. Ob dieser
Rundschild eine Waffe darstellen soll, ist
nicht klar; die Vertiefung der Mittclfläche
und (Ue Verzierung spricht gegen diese An-
nahme. Vielleicht war es bloss der rosetten-
förmige Schmuck des Mittelfeldes. Links
unter dem Rande dieses Kundschildes ragt
der Knauf und ein Teil des Griffes eines
Gladius hervor. Neben diesem steht der
untere Teil ehi$s ovalen Hohlschildes, so
gestellt, dass der Beschauer in die Wölbung
hineinsieht; rechts entspricht diesem der
Rest eines sechseckigen Scutums. Den Ab-
schluss bildet links ein nicht deutlich er-
kennbarer geschweifter Gegenstand, der etwa
als eine Pelta gedeutet werden könnte;
rechts der untere, in Streifen geschnittene
Teil einer Lorica. Die Vordertiäche ent-
hält das rechte untere Viertel der Facade.
Diese bestand Aus drei Schrifttafeln, der
Iiaupttafel in der Mitte und zwei rechts
und links heraustretenden kleineren Tafeln.
Die Haupttafel trug seitlich dreieckige Oh-
ren und wurde, wie es scheint, von zwei
Gestalten gehalten. An dem erhaltenen
Blqcke wenigstens sind Reste der Beine
und der Fuss einer auf die Schrifttafel zu-
schreitenden Gestalt erkennbar. Der In-
schriftrest der Haupttafel, in kräftig pro-
filiertem rechteckigem Rahmen, in breiten
Zügen sorgfältig gehauen, lautet:
_> R 1 M • P ♦
F ♦
'
STIP
• XL V
J
A N -
L X X
Über Z. 1 noch mehrere Buchstabenreste
wahrnehmbar; über dem 1. Hauptstrich des
M der Fuss eines Buchstabens; zwischen
M und P der linke untere Bogeu eines O,
vielleicht auch der Rest eines C; über F
der Rest eines M; die Buchstaben von Zeile
3 sind 0,08m hoch; über den Ziffern steht
der Querstrich. Die. Inschrift ist aufzulösen :
[legionis vicesinuie seeundae] prim-
(iyeniae), p(iae), f(iddis) stip(endki)
quadraffinta quinque, [vixä] an(nos) septua-
ginta. An das untere rechte Eck der Haupt-
tafel ist in der Verlängerung der Querleiste
ein kleiner rechteckiger Rahmen angefügt,
der die Buchstaben MAN enthält. Diesem
MAN(ibu8) entsprach jedenfalls zur Linken
ein Täfelchen mit DIS. Offenbar haben wir
es liier mit einem Soldaten zu thun, wahr-
scheinlich einem Chargierten, der noch im
aktiven Dienste stand, als er starb. Wenn
diese Annahme richtig ist, haben wir hier
das erste Beispiel einer Grabschrift eines
Mainzer Soldaten der 22. Legion, auf der
die Legion die drei Beinamen führt und
die die Weihefonnel Bis Manibus enthält.
Der Stein muss demnach dem 2. oder 3.
Jahrhundert angehören. Zu bedauern ist,
dass der Name des Toten nicht erhalten ist..
— 76 —
2) Vielleicht gehört zu demselben Grab-
denkmale ein mit Relieftiguren geschmückter
Samlsteinblock, der am 21. April 1885 ge-
funden und in das Museum verbracht wurde.
H. 0,59 m, Br. 0,77 m, T. 1,16 m. Zwei Sei-
ten des Blockes tragen Gewandtigureu, die
leider, da der Stein zu einer zweiten Ver-
wendung zerhauen wurde, unten und oben
verstümmelt sind. Das zwischeu den beiden
Skulpturflächeii hervorstehende Eck ist bei-
derseits mit Blattoruameut in viereckigem
Rahmen gefüllt. Die eine Seite trägt zwei
Figuren. Die Hauptfigur bildet die Gestalt
eines Kriegers, die von der Hüfte bis etwa
zum Knie erhalten ist. Der Dargestellte
trägt ein in reichen und gut stilisierten Fal-
tenwurf gelegtes Doppelgewand. Leider las-
sen sich bei der trümmerhaften Erhaltung
die einzelnen Kleidungsstücke nicht scharf
von einander sondern. Das untere scheint
eine ungewöhnlich lange Tunika zu sein;
darüber ein tief herabhängender Mantel,
der wegen seiner Länge für eine l'aenula
gehalten werden könnte, aber der Falten-
läge nach für ein Sagum angesehen werdcu
muss. Ausserdem sind au der fechteu Seite
einige Parallelstreifeu sichtbar, die eiuer
Lorica anzugehören scheinen. An der rech-
ten Hüfte trägt unser Soldat an einem schma-
len Cingulum ein schlankes Sehwert voii
merkwürdiger Scheidenbildung. Die Schei-
deukanten treten als scharfe, feine Ripjtcu
hervor, die sich unten zu einem flachhalb-
kreisförmigen, in eine kurze Spitze ausge-
zogenen Ortbaude vereinigen. Nach dem
Mundstücke zu, da, wo das Cingulum an-
setzt, hält ein Querband die Scheideublätter
zusammen. Kuppelriuge sind nicht ange-
deutet. In der Mitte läuft über die ganze
Länge der Scheide bis zum Ortband hiual»,
auch über das obere Querband hinweg, den
Kantenrippen parallel, ein scharfer, feiner
Grat; der Griff zeigt ein halbkugeliges
Parierstück, der Knauf ist weggebrochen.
Zur Rechten dieser Figur stellt eine
kleinere weibliche Gestalt in faltenreichem
Leibgewaud und über den Rücken herab-
fallendem Mantel. Sie hält mit beiden Hän-
den, unter die linke Brust andrückend, ei-
nen Gegenstand, der als ein Vogel gedeutet
werden muss. Die Linke ist ziemlich gut
erhalten; Zeige- und Mittelfinger and der
nach oben ausgestreckte Daumen halten den
Vogel, während die beiden andern Finger
eingeschlagen sind. Von der Rechten ist
nur der längs des Vogelhalses liegende Dau-
men und die Spitze zweier den Leib des
Vogels umfassender Finger zu erkennen.
Ein Wulst auf der rechten Seite des Halses
bezeichnet eine Locke.
Jenseits des Ecks des Blockes ist der
Rest einer weiblichen Gewandiigur erhalten,
die, den rechten Unterann quer über die
Hüfte gelegt, mit vorgestrecktem Unterleib
und zurücktretendem Unterkörper eine son-
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- 77 -^
derhare hall» flugartige, halb im Trafen eines
ftchweren Gegenstandes begriffene Haltung
zeigt.
Auffallend ist die Verschiedenheit in der
Oute der Arbeit, die sich an diesen drei
Figuren kund triebt. Wahrend die Mittel-
fi gnr mit vollem Verständig, feinem Detail-
ausdmck und schönem Faltenwurf gearbei-
tet ist, zeigen die beiden Nebenfiguren in
der Auffassung wie in der Technik eine
höchst naive rnbeholfenheit und, zumal die
zuletzt beschriebene, äusserst mangelhafte
Gewandbehandlung.
Über zwei weitere an derselben Stelle
gemachte Inschriftfunde werden wir im näch-
sten Korrespondenzblatt berichten.
(Dr. Jakob Keller.)
69. Oberlahnstein. [Frank. Gräber] An der-
selben Stelle in der Nähe des Lahnsteiner
Hafens, wo im April 1883 (vgl. Korr. 11,89)
interessante Funde gemacht wnrden, sind
auch jetzt wieder gelegentlich der Anlegung
eines Schuppens Gräber aufgedeckt worden.
Dieselben waren mit unbehauenen Stein-
platten eingefasst und gedeckt; ausser Schä-
deln und Gebeinen fanden sich 7 Gefasse
(teils aus einem der terra nigra ähnlichem
Thon, teils von roherem Material), ferner
ein Scramasax, ein Messer, ein halbkugel-
förmiger Deckel von Glas zu einem grös-
seren Gefass, von dem leider nur ein Stück
des Randes erhalten blieb, eine bronzene
Fibel und ein Knopf von gleichem Material.
(G. Zttlch.)
70. Bonn, 30. März. [Rom. Villa]. Südlich
der Wolter'schen Bierbrauerei in dem be-
nachbarten Friesdorf ist in den letzten
Monaten ein röm. Bau teilweise freigelegt
worden. Bereits im Jahre 1862 hatte Prof.
Aus'm Weerth hier die Anfänge desselben
aufgedeckt. Eine Anzahl Freunde des Al-
tertums haben, wie die „B. Ztg. a meldet,
demselben nunmehr die Mittel zur Ver-
fügung gestellt, um Ausgrabungen in grösse-
rem Mass stabe vorzunehmen. Durch die-
selben ist nunmehr bereits eine Gebäude-
front von 70 m verfolgt worden, ohne deren
Knde zu erreichen. Ähnlich wie bei der
grossen Villa zu Nennig, befindet sich am
Ausgange der Bäder ein parallel mit dem
Vorgebirge laufender Wandelgang, dessen
nördliches Ende eine grosse Nische bildet.
Im Herbste sollen die wegen der Bestellung
der Felder und Weinberge unterbrochenen
Arbeiten wieder aufgenommen werden.
7 1 . Köln. [Rom. Terracottenstempef .] Die Stem-
pel der schon Korr. IV. 7 erwähnten, in
Köln vor einigen Jahren gefundenen Terra-
cotten sind von J. Klein in den Bonner
Jahrb. 79 S. 187 pnbliciert. Der vollstän-
dige Stempel des einen Töpfers lautet:
Vinder fe(cit) C(oloniae) C(taudiae) A(ug%t*
stae) A(grippwemium) ad cantunas novo*,
der des andern : Serraudus ('(otomae) ('(tau*
diae) A(grippinensium) ad forum hordiar(ium.)
- i 8 -
Min. 28, April. [Röm. Altertümer.] Die
grossen Erwartungen, welche die Freunde
der ältesten Geschichte Kölns von den Aus-
grabungen im Gebiete der Neustadt gehegt,
sind nicht in Erfüllung gegangen, vielmehr
hat man etwas weiter ab, so bei Arnolds-
höhe, verhältnismässig bedeutendere Funde
gemacht, von denen leider ein Teil verkom-
men ist, so dass die Bereicherung unseres
Museums an röm. Altertümern keineswegs
so bedeutend* geworden, wie man gehofft.
Eine grössere Zahl römischer und mittel-
alterlicher Beste kamen in der Zeit vom
16. bis zum 19. Juli ▼. J. neben dem Clod-
wigplatz auf der nordwestl. Seite des Bau-
platzes Nr. 41 zutage, die wahrschein-
lich von grössern dort angelegten Bauten
zeugen, obgleich sonst wohl manche Trüm-
mer aus der Stadt vor die Tbore geschafft
wnrden. Besonders haben sich mehrere Reste
von grössern Grabmälern gefunden. Zu
diesen gehören der untere Teil eines an
allen vier Seiten mit Schuppen versierten
Pfeilers und Stücke einer gleich verzierten,
offenbar damit in Verbindung gestandenen
Wand, wie wir sie an Grabmälern finden.
Am bedeutendsten ist ein schön gearbei-
teter, mit hinten weit aufgebauschtem Ge-
wände schwebender Krieger, dem nur
der Fuss des gestreckt gehaltenen rechten
Beines und das ganze linke Bein fehlen.
Rätselhaft ist bis heute, was die auf dessen
linker Schulter sitzende Gestalt, die er mit
der Hand hält, bedeute; es scheint ein Jüng-
ling sein zu sollen, obgleich man auch an
eine Matrone gedacht und den nndenttichen
Gegenstand, den sie auf dem Schosse hat,
für ein Körbchen gehalten, wie wir sie bei
jenen Göttinnen finden. Jedenfalls scheint
mit der Darstellung eine Art Apotheose
bezweckt. Es leidet wohl keinen Zweifel,
dass der schwebende Krieger an der rechten
Ecke eines grössern Grabmals angebracht
war, und ihm auf der linken ein gleicher
entsprach, wie wir sonst auf beiden Seiten
von Grabmälern Genien finden 1 ).
Auch ein Grabstein aus Jurakalk ist unter
den vielen röm. Resten. Er hat die Form
einer Ära, deren 0,1 1 hoher Aufsatz an den
Seiten Schneckenrollen, in der Mitte einen
Kranz mit Bändern hat. ' Der ganze Stein
ist 0,61 hoch, 0,44 breit, 0,20 tief. An den
Seitenflächen finden sich, wie häufig, ein
Palmbaum und aus einem Topf sich empor-
rankende Pflanzen. Die Inschrift lautet:
1) Hr. Die neu aufgefundenen Monumente, die
ich ror einigen Tagen in Köln sah, fasse ich «um
Teil etwas anders auf. Der Krieger schien mir
nicht sehwebend, sondern rasch vorschreitend; das
Fi gareben auf seiner Schulter, welches mit langem
Chiton und Mantel angethan ist, ist sweifellos eiue
Frau in vorgerücktem Alter; sie halt eine Tafel
auf dem Bchoss. Da diese Figur im Verhiltuis sum
Krieger auffallend klein dargestellt ist, wird sie
ein Bild vorstellen sollen. Der Krieger wird frei
gestanden haben, kaum als Pendant su einer 2ten
Figur.
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- w -
D • M • S
HERCVUNI
VS N I CA8I VS
OVANDAM
5. P R I M I T I V I A
Si AEIEIVSCo
I YCIME oo VA
NIAMI IIVLVM
P o S V I
IHin) M(am7ßus) *(acrum). Hercttlhtius
Jkkamts Ovanda. M(emoriain) 'PrimHiria
Sia f(üia) eitts. Coniugi meo Ocania m(em-
oriae) titulnm posui.
In der 6. Zeile steht an vierter Stelle E
statt F, in der folgenden C statt G; es sind
dies häufig auf Inschriften vorkommende Feh-
ler des Steinmetzen. Z. 6 — 9 sind schlechter
eingehauen, besonders die T der vorletzten
Zeile kaum von 1 zu unterscheiden. Voran
geht der Name des Verstorbenen, Herctriinius
Nicaxius Ovanda; als Weihcrin des Denk-
mals nennt sich dessen Tochter Primäiria
Sia ; ganz unerwartet aber setzt des Ovanda
Gattin mit dem etwas auffallenden „meinem
(iatten tf ein, da sonst zu coniugi (comgi, mit
der häufig vorkommenden rnterdrückung des
n) ein ehrendes Beiwort, wie üicomparahüi t
pientissimo , ohre meo steht. Sie hat den
Stein wirklich setzen lassen, den sie als
Gedenkstein (memoriae tittdu*) bezeichnet.
Die Möglichkeit, dass der letzte Teil der
Inschrift von conntgi an später sei, ist nicht
ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass die
Gattin des Ovanda Ovama heisst 1 ).
Unter den sonstigen Funden, die unserm
Museum zugute gekommen, gedenkenwir noch
eines walzenförmigen Steines aus Jurakalk,
1,4 m lang, 0,26 m Dm., der bei Niederlegung
der Stadtmauer Ende 1882 oder anfangs 1883
gefunden wurde. Er ist mit Schuppen ver-
ziert, die in der Mitte von einem Bande
dnrchschlungen werden, wie man einen ganz
ähnlichen Stein in dem alten Wim. Kastell
in Deutz entdeckt hat, der aber aufrecht
steht, und auf ihm findet sich ein Kopf aus
Trachyt. Es kann kaum zweifelhaft sein,
dass diese Säule nebst Kopf zu einem Grab-
1) Die Erklärung dieser Inschrift ist erschwert
durch das ginsliche Fehlen von Interpunktionen
oder such nur grosseren Zwischenräumen swischen
den einxelnen Worten. Die ohen vorgetragene
Krklirung trifft schwerlich das Ki cht ige. Zeile 4
war« M ~ memo ri am, ohne Beifügung eines
Verbum, vollkommen unrers(andlieh. Auch be-
zeichnet eich ja die Gattin ausdrücklich als Stif-
terin des Monumentes, die Tochter ist also nicht
Sttfterin. Sia, welches nichts als Endung ist,
durfte schwerlich ja als Cognomen gebraucht sein,
sudem würde die vermeintliche Tochter auch nicht
einen von den vielen Namen des Vaters fahren.
Meines Erachten« bandelt es sich in der Inschrift
nur um zwei Personen: Der Gatte heisst Heren-
llnius Micaslus Ovandam Primtivi (fi-
11 us), er stammtaus Asia, und wird aliKteius
bezeichnet. Zu Ovandam ist der Biribam der
Ködelheimer Inschrift Wd. Zs. II, 8. 813 su ver-
gleichen. Kine Stadt Eteis oder Eteia iet frei-
lich ftlr Asla, soweit ich sehe, bisher nicht nach-
gewiesen. Der Schluss der Inschrift scheint mir
In der Köln. Ztg. richtig erklärt.
~ oft -
male gebort und in eine Zeit fallt, wo das
Kastell verlassen war. Unser Stein zeigt
an der einen Seite in Hochrelief ein Jupiter-
kupfchen. Er liegt auf einem andern, 0,9 ra
hohen, wonach er wohl die obere Yerziernng
eines Grabmals bildete: oben hat er in der
Mitte ein Loch, ohne Zweifel zur Einlas-
sung eines Bildwerks, wahrscheinlich de>
Kopfes desjenigen, dem das Denkmal be-
stimmt war, oder, wenn es ein grösseres
Denkmal war, einea seiner Verwandten, die
es gestiftet.
(Bericht von .•>• in der Köln. Ztg.)
Chronik.
Üeber v. Cohausen's Werk, der rftmi-72.
sehe Grenzwall in Deutschland bringt
die Revue arciu'ologique 1885 p. 146—
J67 ein ausführliches Referat von G. de U
Kot ; .
Zu Untersuchungen am Pfahlgrabtn hat 71
die grossh. hessische Regierung dem histo-
rischen Verein zu Darmstadt 800 Mark
bewilligt.
In Karlsruhe wird vom 6.-8. August 74.
die 16. allgemeine Versammlung der deut-
schen anthropologischen Gesellschaft abge-
halten.
In Giessen wird vom 30. Septhr. bis :i7S.
Oktober die 38. Versammlung deutscher Pai-
lologon und Schulmänner stattfinden.
Der von Hrn. Mull er Fa. aufgestellte 76.
Verslag over het voorgevallene in de ge-
mcente-verzamelingen in 1884 zu Utrecht
zeigt auch für dies Jahr wieder eine gsnz
ausserordentliche Zunahme der Sammlungen
im Archiv und Museum, welche znmeUt
der besondern Umsicht der stadtischen Ver-
waltung zu danken ist
F. Ohlenichlaper zeigt in einem soeben 77.
im Druck erschienenen Vortrag 'Saga aal
Fort chun| f ( Festrede gehalten in der öffentl.
Sitzung der bayrischen Akademie, München.
Verlag der Akademie, 4°, 40 Seiten), wel-
chen grossen Nutzen die antiquarische For-
schung aus einer sorgfaltigen Benutzung der
Ortssagen und Orts- und' Distriktnamen ge-
winnen kann. Die sehr anregend geschrie-
bene Abhandlung enthält eine Fülle des
wertvollsten Materiales.
Verlag der Fr. Llatx'sohen Buchhandlung ia Trier:
Des Dom su Trier
in seinen drei Hanptperloden :
der lUsischci, der Frükisekfi, Jer ItwiitfW
beschrieben nnd durch 28 Tafeln erläutert
von
Dr. J. N. von Wilmowsky.
Preis SO Mark.
ra LINTZ'SCHK BUCHDRUCKCIKI IN TWM.
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Retifflrt
▼on
Dr. Hettntr In Trier
und
Prof. Lamarecht In Bonn.
der
Verla*
dar
FR. LINTZ'schea
Buchhandlung
in Trier,
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
*
Juli. Jahrgang IV, Nr. 7. 1885.
Beiträge lind an die Redaktion zu »enden. Inserate a 25 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
Verlagehandlung nnd allen Inserateu-Bureaus angenommen, Beilagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Mark für
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letzteres allein 5 Hark.
Neue Funde.
Worms, Juni. [Terracottenstempel]. Bei
der in den letzten Wochen erfolgten Auf-
deckung eines Teiles des grossen rüra.
Gräberfeldes an der Westseite der von
Worms nach Speyer und weiter /ichenden
rüm. Strasse sind* bei Maria-Münster zahl-
te iebe zum Teil sehr interessante röm.
Funde gemacht worden. Nach dem Ab-
schluss der diesjährigen Ausgrabung wird
über diese ausführlich berichtet werden,
hier soll nur einer Tcrracottentigur ge-
dacht werden, deren Stempel eine interes-
sante Übereinstimmung zeigt mit den jüngst
üi den Bonn. Jahrb. 79, S. 178 (vgl. Wd.
Korr. IV, 71) von J. Klein publicierten
. Kölner Terracotten.
Von der aufgefundenen Tcrracotta, die
aus weissem Thon besteht, ist nur der un-
terste Teil bis zu den Kuieen erhalten, sie
scheint eine Göttin dargestellt zu haben,
welche sich nach vorn mit fest aufstehen-
dem linken und etwas erhobenem rechten
Fuss, an einen Pfeiler lehnte, während
sich an ihre Füssc ein Vogel (Huhn?)
schmiegt. Auf der Rückseite der vier-
eckigen, nicht ganz 4 cm h., innen hohlen
Basis befindet sich die Inschrift :
L V C I V S
FECIT AD
C A N TV N
AS NOVAS
und auf dem Pfeiler stcheu nochmals die
"Worte
LYCIVS FECIT
Die Form der Buchstaben betreffend ist
-zu bemerken, dass V eine uuten runde,
nicht die spitze Form hat und dass das C
von cantunas mit einem Schnörkel versehen
ist, der es einem G ähnlich macht.
Stimmt schon die Figur vollkommen
überein mit den von Klein beschriebenen
Kölner Stücken, so wird man auf diese
noch deutlicher hingewiesen durch die In-
schrift, welche die gleiche Ortsbezeichnung
*ad cantunas novas 1 führt, wie der Kölner
Stempel: V index fec. ad cantunas novas,
der auch in ausführlicherer Schreibung vor-
kommt als: Vindcifec. c(oloniae) C(laudiae)
A(ugustae) A(grippinenshim).
Klein vermutet mit Recht, dass ad can-
tunas novas ebenso wie die auf Fabrika-
ten eines benachbarten Töpferofens gefun-
dene Stempelinschrift ad forum hordiarium
eine Lokalität des alten Köln bezeichne,
iu deren Nähe der genannte Töpfer sein
Verkaufslokal gehabt habe und cantuna
eine dem Munde des Volkes entnommene
Bezeichnung sei, die sich im Französichen
cantinc und Italienischen cantina erhalten
hat. Unsere in Worms gefundene Inschrift
hat leider die kürzere Form, es fehlt ihr
die Stadtaugabc ; es wäre somit immerhin
möglich, dass die Platzbezeichnung ad
cantunas novas auch für eine andere Stadt
als Köln zutreffend wäre ; allein bei der
genauen Übereinstimmung unseres Fundes
mit den Kölner Fabrikaten ist die andere
Annahme viel wahrscheinlicher, dass das
Wormscr Figürchcn Kölner Fabrikat ist
und der Töpfer Lucius entweder gleich-
zeitig mit V index oder als Vorgänger oder
Nachfolger desselben ad cantunas noras in
Köln sein Gcschäftslokal hatte. Die nie-
derrheinischen Töpferfabrikate scheinen also
in röm. Zeit wie später und heute noch
weithin, und besonders den Rhein aufwärts
im Handel vertrieben worden zu sein.
(Dr. Weckerling).
Mahlheim bei Offenbach. [MDnzfund.] Bei 79.
dem Abbruch eines alten Hauses der Er-
ben des Gcmeindercchners Kupp, wurden
über den Thürpfosten eingemauert mehrere
Schächtelchcn mit Gold- und Silbermünzen,
die meisten aus dem 16. und 17. Jh. stam-
mend, aufgefunden. Auch in dem Keller
wurde eine Schachtel gefunden. In dem
Hause befand sich vor mehr als hundert
Jahren das Schul theissen- Amt.
Dannstadt. [Limes im Horloffthale.] In der 80,
letzten Monats- Versammlung des hist. Ver-
eins für Hessen berichtete Hr. Fr. Kofier
über seine im Auftrage des Vereins vor-
genommenen Untersuchungen über den Lauf
des Pfahlgrabens im Horloffthale. — Nach*
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83
— 84 —
dem im vergangenen Jahre durch die Auf-
findung des Castelles bei Langsdorf der
Limes in dem nordlichen Teile der Wetteraii
bestimmt worden war, konnte durch die
diesjährigen Untersuchungen derselbe auch
im nordöstlichen Theile endgültig festge-
stellt werden. Es wurden nämlich auf der
Strecke Inheiden-Bisses. die ausser in der
Nähe der „Burg u hei l'nter-Widdcrsheim
keine Spur des Pfahlgrabens enthalten
sollte, an drei Punkten Überreste desselben
aufgefunden.
Krstlich im Felde zwischen Bisses und
der Xiddaer Strasse, am sog. Burgweg.
Dieser Weg zieht oder zog vielmehr, wie
die Flurkarten ausweisen, von Bisses aus
auf die Burg hei Unter - Widdersheim und
von dort nach dem Dorfe U.-Widdershcim.
In der Nähe der „Burg- bemerkt man auf
der östlichen Seite des Weges die Reste
eines Krdaufwurfcs mit vorliegendem Gra-
ben. Da der Weg hier durch eine sumpfige
Mulde zieht und durchweg höher liegt als
diese, so kann weder Aufwurf noch Gra-
ben durch neuere Anlage entstanden sein
(vergl. v. Cohausen: der römische Grenz-
wall S. 63).
Der Burgweg strebt, von hier aus einer
Anhöhe zu, welche weithin die Umgegend
beherrscht. Folgte der Pfahlgraben dem
Burgwege, so musstc auf dieser Höhe einst
ein Pfahlgrabenturin gewesen sein. Wirk-
lich zeigten sich auch auf dieser Höhe, süd-
östlich von Grund-Schwalheim, Mörtelspu-
ren und Scherben römischer Gefässc und
auf Befragen erzählte Forstwart Ekel von
U.- Widdersheim, dass daselbst vor einigen
Jahren von einem Schäfer die Fundamente
eines kleinen Gebäudes seien ausgebrochen
worden. Folgt man von hier aus dem
Burgweg weiter nach Süden, so überschrei-
tet man südöstlich von dem Römerbrunnen
die Reste der Schwalheimer oder Bisser
Landwehr, die bei dem Römerbrunnen endet.
Der Weg, hier nur noch Pfad, führt mitten
durch tiefschwarzen Torfboden. Auf seiner
östlichen Seite bemerkt man eine 15—16 m
breite leichte Erhöhung, die um so auf-
fälliger ist, da sie sich als gelber Lehm-
streifen mitten im schwarzen Torfboden
abhebt. Diese Erhöhung, welche zu beiden
Seiten abgesteint ist, hat noch eine Länge
von circa 200 Schritt, sie verschwindet in
der angrenzenden Wiese und ihre Richtung
weist auf die westliche Seite von Bisses.
In ihr erblickt der Berichterstatter den
Limes. Hr. v. Cohausen verlegt den Pfahl-
graben in die oben erwähnte Bisser Land-
wehr, die aber, wie die Flurkarte und die
ehemalige, jetzt noch abgesteinte Grenze
derselben darthun, unter allen Umstanden
rechtwinkelig auf den Pfahlgraben stossen
musste.
Sodann westlich von Steinheim im sog.
Pohl stück. Es ist dies ein 117 m langer
und ß m breiter Ackerstreifen, welcher von
Süd nach Nord in einem kleinen Bogen nach
dem Wingertshergc zieht und auf welchen zu
beiden Seiten Äcker rechtwinkelig anstossen.
Es hat dieses Pohlstück durchaus nichts
mit der Landwehr und mit dem Haingraben
zu thun, wo Hr. v. .Cohausen den Limes
vermutet. Die Stcinheimcr Landwehr zieht
auch nicht, wie in dessen Buche angenom-
men wird, von Süd nach Nord, sondern,,
wie die Flurkarte zeiet, an der Grenze von
Steinheim und Unter- Widdersheim hin, also
von O.-S.-O. nach W.-N.-W.
Endlich in einer Bodenerhöhung, welche
von der Ncumühle bei Traishorloff aus
mitten durch die Sümpfe der Horlotf ia
der Richtung nach dem Grasser Berge zieht,
wo sich ein Stück des Pfahlgrabens in
schönem Profile erhalten hat.
Verbindet man die drei Strecken, so
entsteht dadurch eine fast gerade Linie,
welche südlich vom Bingenheimer Forst-
hause aus bis in die Nähe der Riedmühle
läuft und dann in einem sanften Bogen nach
dem Grasser Berge zieht.
Weiter enthielt der Bericht eine ein-
gehende Beschreibung der Ausgrabungen
zu Inheiden (vergl. Korrhl. IV, 48) und auf
der Burg zu Unter- Widdersheim, wo, trotz
der sorgfältigsten Untersuchung keine las-
tell-Mauem, sondern mitten auf dem Pla-
teau ein Gebäude von 29V« m Länge nnd
Vi m Breite mit einem Anbau von 18Vi m
Länge und 4 m Breite nachgewiesen resp.
aufgedeckt werden konnten. Die Fund-
stücke bestanden ausser Scherben römischer
Gefasse, darunter auch terra sigillata mit
sehr schönen Ornamenten, aus einem eiser-
nen Schlüssel und einer Silbcrmünze von
Marc Aurel.
Schliesslich berichtete noch Ilr. Kotier
über ein von ihm in der Nähe von Orü-
ningen gesuchtes Pfahlgrabcn - Castell (Co-
hausen S. 80 vermutet hier ein ganz zerstörtes
grösseres Castcll), das er auf dem Ziegen-
berg, südöstlich von Hainhaus, gefunden
zu haben glaubt, wo an einer Stelle noch
ausgedehntes Mauerwerk im Boden stecken
soll und die Ackeroberfläche an vielen Or-
ten Ziegclbrockcn und grosse Steine zeigt,
welche mit Mörtel bedeckt sind. (11.)
Mittelheim a. Rh. [Silbergerath]. In ei- 81.
nem tiefen Brunnen auf der Hofraite des
Weinhändlers Horst hat man kürzlich 19
Schüsseln, die meisten von Silber, nnd 9
Kannen (einige von Silber, andere von
Zinn) mit Deckeln, sowie zwei stark ver-
goldete zwei- bezw. dreiarmige Leuchter,
letztere aus dem 14. Jh. stammend, und 2
Räuchertellerchen gefunden. Die Schüsseln
haben verschiedene Dm. von 14 bis 40 cm
und sind schön gravirt, einige tragen das
J. 162o, andere 1621. Die Kannen haben
eine Höhe von 15 bis 27 cm.
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82. Ems. [Kurtrierische Münzen.] Im Hofe
de* Hrn. Gross in der Marktstrasse wurde
nur wenige Fuss tief ein irdener Steintopf
mit circa 1()Ü0 Münzen gefunden. Diese
Silbermünzen sind von gleichem Gepräge
wie diejenigen, welche im vorigen Jahre
bei gleicher Veranlassung in einer benach-
barten Hofraithe gefunden wurden, und
tragen fast alle das kurtrierische Wappen.
Während viele Geldstücke die Grösse eines
Markstückes haben, sind auch solche von
der Grösse des Zehn- und Fünfpfennig-
stückes, sowie viele sog. „Petermännchen*
darunter. Vorläufig ist der gesamte Fund
beim Eigentümer aufgehoben worden.
83. Mainz. [Rtfmische Grabinschrift.] Fort-
setzung zu Korr. IV, 47, 68. Grosser Block
eines Grabdenkmals mit Inschrift, gefunden
auf dem Schillerplatze in Mainz am 18.
April 1885, durch das Stadtbauamt in das
Museum geliefert am 20. April. Feinkör-
niger weisser Sandstein, wahrscheinlich aus
den Flonheimer Brüchen. Br. 1,26 m,
II. 0,58 m. Dm. 0,53 m. Die obere Fläche
ist mit Durchsnhneidung der Buchstaben
bei einer zweiten Verwendung des Steines
durchgehauen; die untere Kante ist, wie
der breite Streifen unter der letzten Zeile
beweist, in der ursprünglichen Bearbeitung
erhalten, so dass der Schluss der Inschrift
vorhanden ist Die Zeilcnaniangc, wie auch
die Zeilenschlüssc sind durch Weghauen
tles Steines verstümmelt. Der Inschriftrest
lautet :
T\ 8*1 //////// w/////////////
COWI VGH8ÄI /////• ////////
«OETSI Bl-Vl VI
FECERVNT
Aufzulösen asm' conjugt
sa[n(iissn]mo et sihi riri feerrunt. Die Buch-
staben sind in sehr schönen Zügen, mit
Ausnahme des N, etwas schmal gehauen;
die Punkte sind dreispitzig. Was aus den
Bnchstabenresten der 1. Zeile zu ergänzen
sei, ist unklar. Jedenfalls enthielt sie einen
Namen. Die Formel . . . immo H tibi vivi
freerunt ist häutig ; auch ein conjujr rnndvi-
#iwus ist in Mainz gefunden worden auf
der Sarkophaginschrift bei Brambach CIR.
1088 (Wilmanns 2268), die in der jetzt
verschwundenen Albanskirche gefunden und
von Huttich abgeschrieben wurde, die auch
durch den demrio ckäatis Auderiensium (oder
Anflerienmum, vgl. Lehne, ges. Sehr. II, 368)
interessant, aber nicht mehr vorhanden ist.
Wer ausser der Gattin „dem unsträflichen
Gatten und sich noch bei Lebzeiten" das
Familiengrab hat errichten lassen, ob es
die Kinder oder wahrscheinlich die über-
lebenden Eltern waren, ist nicht festzu-
stellen. Zu vermuten wäre, dass dem
conjugt sanetissima ein weiterer Superlativ
etwa mit fitio vorausgegangen sei, und die
Reste der 1. Zeile SSI könnten dazu her-
angezogen werden; aber der dem ersten
S voraufgehende schräge Buchstabenfiiss
schliesst einen Superlativ aus.
(Jacob Keller.)
Trier, Juni. Bei einer Translocierung 84.
eines Teiles des Stadtarchivs fand Herr
Oberbürgermeister de Nys eine Kiste voll
ungeordneter Urkunden. Nachdem ich mit
seiner gütigen Erlaubnis einen flüchtigen
Einblick darein genommen, glaube ich den
Fluid als einen solchen signalisieren zu
sollen, welcher schätzenswerte Aufschlüsse
über die verschiedenen socialen und politi-
schen Verhältnisse des trierischen Gemein-
wesens, vom 13. Jh. an abwärts, enthält
Die Reihe der behördlichen Verord-
nungen beginnt mit dem J. 1254. Mit
diesem Datum ist nämlich ein lateinisches
Dokument folgenden Inhalts versehen:
'Notum Sit universis hec scripta visuris,
quod per Marsilium scultetum et per scabi-
nos civitatis Treverensis ordinatum est et
statutum, ut limites que [sie!] vulgo marke
dieuntur Statute et statuende per cen-
turionem et universitatem hominum manen-
tium ultra pontem in confinio ibidem in
perpetuum stabiles permaneant. Item sta-
tutum et ordinatum est per predictos scul-
tetum et per scabinos Treverenses ut super
casibus aecnsatis in placito dicto buwe-
dinc per predictos centurionem et universita-
tem ultra pontem nulla excusacio admitta-
tur vel reeipiatur. et cum universitas ho-
minum ultra pontem tencatur in censu in
VII. denarios Treverenses, reeipiet centurio
ultra pontem ipsos denarios, tres videlicet
a Theoderico dicto Geilot, a Lodewico
dicto Boiz duos denarios et residuos duos
a Ludewico Wrede manente domibus vide-
licet dictorum conti guis, et ipsos VII. de-
narios centurio ultra pontem reeeptos pre-
sentabit centurioni Treverensi annuatim in
festo beati Martini. Huius rei cum appen-
sione sigilli civitatis sunt testes Ordolfus,
Tristant, Gilet etc. scabini Treverenses, in
quomm presentia hec sunt acta anno
M . CC . LIIII. mense februario.'
Die Grenze der städtischen Gerichts-
barkeit auf der linken Moselseite ist auf einem
alten Plane gezeichnet. Hier haben wir
wohl die erste genaue Bestimmung einer
solchen. Ein anderes Dokument in deut-
scher Sprache, im J. 1356 von 'Wilham
von Manderscheit herre zu Navelden rieter'
ausgestellt, bezieht sich auf das angrenzende
Gebiet Euren und bekundet den Vollzug
eines Verkaufs seines Anteils am Zehnten von
Frucht und Wein an die Abtei Sankt Mathias.
Eine dritte Urkunde (latein.) berichtet
über die Beilegung einer territorialen Streit-
sache mit dem Abte von Sankt Martin.
Eine besondere Klasse von Urkk. giebt
ober privat- oder korporations- rechtliche
Verhältnisse, welche gewisse Gebäulichkei-
ten oder Grundstücke innerhalb der Stadt
angehen, Auskunft
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— 88
Mehrere Dokumente betreffen das Zunft-
wesen. So tritt (1538) das „Wollenwcber-
ampt" in einer Klage gegen den Rat von
Straasburg selbständig mit zwei r Anwälten 14
(worunter ein Johann Flade) auf.
Andere von auswärts stammende Briefe
sind zum grössteu Teil Quittungen über
die Entrichtung von Geldern seitens der
Stadt, von Zinsen an Sponheim und Loth-
ringen, von Schirmgeld an den Reut meist er
des Kaisers in Luxemburg.
Lothringen ist ferner durch die Be-
scheinigung (1365) der Einlösung an Brog-
nard de Fenestrange verpfändeter deutscher
Lehen seitens des Herzogs Johann vertreten.
Das Haus de Fenestrange wird im Kriege
von 1324 mehrfach genannt. Zur Ergänzung
der Kenntnis jenes denkwürdigen Kampfes
derer von Luxemburg, Lothringen und Bar
gegen Metz liefert der Fund eines der bis-
her fehlenden Schlussglieder: den beson-
deren Friedensvertrag zwischen Metz und
Trier als Stadtgemeinden (1326) in loth-
ringisch Französisch geschrieben und vom
Rat zu Metz ausgestellt.
Auch die geistliche Behörde hat in einer
Anzahl Verordnungen des Erzbischofs und
dos Offizialats etc. ihre Vertreter in den
vorliegenden Dokumenten. Eine Urkunde
Werners v. J. 1396 bekundet, dass (wir)
„unsern lieben getruwen schenenmeister
u. scheffen und bürger in unsern u. unsers
stiffts schirm, troist u. geleite han ge-
nommen."
Ein Konvolut Geburtsbriefe verspricht
vielleicht Bereicherung der Biographie.
In wie weit die topographischen An-
gaben des „ Wochenblättchens * aus den vor-
liegenden Urkunden entnommen sind, wird
noch erst festzustellen sein. Überhaupt hat
allerdings eine sorgfältige Prüfung noch
erst zu ergeben, welche der Urkunden etwa
früheren Bearbeitern der trierischen Ge-
schichte bekannt gewesen sind.
(Keuffer.)
Paulheim, Landkreis Köln. [Wandgemälde].
Bei der Erweiterung der spätromanischen
Pfarrkirche zu Paulheim sind in dem ausser
dem Turm allein erhaltenen Mittelschiff
des Langhauses zahlreiche, fast alle Flüchen
bedeckende Wandgemälde zu Tage getreten.
So verzieren einzelne in mittlem Dimen-
sionen gehaltene Standfiguren, unter denen
St. Barbara, die Patronin, und St. Marga-
retha erkennbar, die Pfeiler. Über den
Arkaden bedecken Reihen von Darstellungen
bis zu den Oberfenstern die Wände. An der
Evangelienseite sind es Sccnen aus der
Passion in reicher Gruppierung von kleinen
Figuren, auf der Epistelseite einzelne grosse
Standfiguren, unter denen zunächst nur St.
Petrus erkenntlich ist. Die Ranken- und
und Blumen-Ornamente, welche die Ver-
lundung88treifen ausfüllen und die Bckrö-
nungen bilden, setzen sich ohne Zweifel bis
in die jetzt noch ganz übertünchten Gc-
wölbekappen fort. Der Stil der Gemälde
weist auf die 1. H. des 16. Jhs. als Ur-
sprungszeit hin, aus der auch die schlanken
und feinen Gewölbegurten stammen müssen.
Die Spuren von Malerei, welche auch über
denselben sich noch zeigen sollen, setzeü
eine ursprünglich flache Decke voraus : und
wenn die einstweilen (bis zur leichtern Zu-
gänglichkeit des Gewölbes) noch zu bean-
standende Meinung, dass jene mit den un-
teru dem Stile nach identisch seien, sich
als richtig erweisen sollte, so würde die
malerische Ausstattung der Kirche immit-
telbar vor die Einspaimung des Gewölbes
zu setzen sein, was immerhin auffallend
wäre. Die Gemälde sind aus starken
schwarzen Konturen gebildet, fast ohne
Schatten, und mit sehr dünn aufgetragenen
Füllfarben, unter denen braunrot und laich-
grün vorherrschen. Die Zeichnung lässt
im Allgemeinen Vieles zu wünschen übrig,
namentlich in Bezug auf die Sicherheit und
Schönheit der Linienführung und Bewegung,
erhebt sich aber mannichfach bis zu einer
gewissen, und zwar nicht bloss stilistischen
Gefälligkeit und Anmut. Die figürlichen
Partiecn sind merkwürdiger Weise den
ornamentalen überlegen und lassen überall
einen handwerksmässigen, aber routinierten
ländlichen Meister vermuten. Alles ist der-
art, dass der Herstellung, welche bei der
dem Anschein nach ziemlich guten Erhal-
tung keine grossen Kosten verursachen
würde, das Wort geredet werden muss.
Chronik.
Darmstadt. Bei der Jubiläumsfeier des 88.
bist. Vereines für Hessen legte Hr. Fr.
Kofier den 1. Teil der von ihm verfassten
praehistorischen Karte des 6rossherzogtums,
die Provinz Oberhessen, zur Ansicht vor.
Er besteht aus 12 Blatt der grossen
hessischen Generalstabskarte (1 : 5G0U0), auf
welchen die Funde möglichst genau an der
Fundstelle eingetragen sind. Die Zeirheu
für die Funde sind die mit Ohlcnschlasrer
und Tröltsch vereinbarten. Den Karten
ist eine Tabelle beigegeben, welche sid
durch treue und ausführliche Quellenan-
gabe vor Werken ähnlicher Art auszeich-
net. Da dem Verfasser neben seiner rei-
chen Erfahrung und Landeskenntnis die
kräftige Unterstützung des gross h. Mi-
nisteriums zur Seite stand und er nicht
die Mühe scheute, auch Privatsammlun?cu
bei der Arbeit zu berücksichtigen, so bietet
das Werk eine ungeahnte Reichhaltigkeit
und Vollständigkeit. Die Provinzen Starken-
burg und Rheinhessen werden anfangs Juli
vollendet sein. Die Karten sollen dann im
Vereins-Archive aufbewahrt und jeder neue
Fund darauf eingetragen werden. Die Yer-
einsmitglieder aber erhalten als Veraus-
gabe eine Karte des Grossherzogtums auf
zwei Blatt.
FR. LINTZ »CHE BUCHDRUCKER« IN TRIER.
Redigfrt
von
Dr. Hettiwr In Trier
nnd
Pref. Lamerecht in Bonn.
Z
der
Verla*
4er
FR. UNTrtcfrtn
Buchhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
♦
1885.
August & September. Jahrgang IV, Nr. 8 and 9.
Beitrag« aind an die Redaction m senden, Inserate a 85 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
Verlagshandlnng nnd allen Inseraten-Bureaus angenommen, Bellagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint vierteljahrlich, das Korrespondensblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Mark für
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letzteres allein 5 Mark.
Der vom 6.-8. August in Karlsruhe tagenden XVI. Versammlung der deutschen
Anthropologischen Gesellschaft Überreicht von der Redaction und dem Verlag.
Neue Funde.
87. Basel. Bei Bauten auf der Ritterstrasse
wurden die Fundamente einer ca. 1,20 m
breiten Mauer bloßgelegt, welche von der
Ulrichskirche senkrecht zum Lauf der Rit-
terstrasse durch die Gärten der abgerissenen
Häuser am Hasengässchen und genau auf
die Grenze zwischen Gerichts* und Domhof
hinauslief. Zu dieser Mauer waren zahl-
reiche römische Gebäudefragmente verwen-
det, welche teils von gewöhnlichen Grab-
steinen, teils von umfangreichen Pracht-
bauten herzurühren schienen. Rechts und
links von derselben fanden sieh römische
Münzen, eine römische Vase und einige
Bronzestatuetten, namentlich ein reizender
stehender Hermes von entschieden römischer
Arbeit Ob das Mauerwerk aus der römi-
schen Zeit stammt, ist zweifelhaft, vielleicht
gehört es der frühesten bischöflichen Zeit an.
Ausserhalb der Mauer, gegen die Bäumlein-
gasse zu, befand sich ein tiefer Graben.
So viel scheint festzustehen, dass „auf Burg"
eine römische Niederlassung bestand ; denn
wenn auch das Vorhandensein römischer
Gebäudefragmente in der Mauer sich durch
die Nähe von Äugst erklären Hesse, so
wäre doch schlechthin nicht abzusehen, wie
die Kunstwerke und die zahlreichen Münzen,
welche fast allen Kaisern von Augustus bis
auf die spätesten angehören, sonst hieher
gekommen wären.
88. Tarquinpol, Juli. [Ausgrabungen.] Unter
den geschichtlich merkwürdigen Ortschaften
Lothringens ist wohl Tarquinpol am Linder-
Weiher diejenige, die am wenigsten bekannt
sein dürfte. Auch giebt es wenige Ortsna-
men, die eine solche Fülle von Umwand-
lungen durchgemacht haben, als gerade
Tarquinpol. So heisst der Ort in den alteren
Urkunden des 14., 15. und 16. Jahrhun-
derts bald Tachampach, Techenpful, Tachem-
pfal, Tachempolst, Techempoul, Tarquem-
pol, Texempol u. s. w. Richtig ist, wie Ge-
schichtsforscher nachgewiesen haben, dass
die ursprüngliche Benennung Decempagiwar,
woraus im Lnufe der Jahrhunderte durch
Korruption Techempfoul und später Tar-
quinpol entstand. Vielfach wurde versucht,
den Ursprung dieser letzteren Benennung
auf Tarquinius, den Römerkönig, zurückzu-
fuhren; jedoch entbehren die aufgestellten
Hypothesen jeder geschichtlichen Grundlage.
Allerdings wurden eine Menge* römischer
Münzen aus der Itaiserzeit, zahlreiche Bruch-
stücke von Gerätschaften römischer u. frän-
kischer Herkunft, deutliche Spuren von rö-
mischen Anlagen, Steine mit lateinischen
Inschriften u. a. m. aufgefunden, sowohl in
Tarquinpol selbst als auch in der Umgegend.
Alles deutete darauf hin, dass hier einst
eine gallisch-römische Niederlassung bestand.
Dem Geschichtsforscher bot sich demnach
ein reiches Feld zu interessanten Studien
und Nachforschungen. Es handelte sich nun
darum, dasselbe auszubeuten, wozu zweck-
entsprechende Ausgrabungen geeignet er-
schienen. Eine nicht vorhergesehene Ent-
deckung sollte zu denselben Veranlassung
geben.
Als im vorigen Herbste das Pflaster der
Kirche zu Tarquinpol restauriert wurde, ßtiess
man auf fünf steinerne Särge, deren eigen-
tümlicher Charakter sofort den römischen
Ursprung erkennen Hess. Die Wd. Korr.
IV, 45 erwähnte Inschrift wurde um dieselbe
Zeit zutage gefördert.
Es unterlag keinem Zweifel, dass auch
noch andere archäologische Schätze, deren
Vorhandensein von Wichtigkeit für die Ge-
schichte des Landes werden konnte, in und
in der Nähe der Kirche geborgen seien.
Die Regierung bewilligte die zu Ausgrab-
ungen nötigen Geldmittel und Hr. Bezirks-
und Dombaumeister Tornow wurde mit
der Leitung der Arbeiten betraut. Diesel-
ben wurdon vor ungefähr zwei Monaten in
Angriff genommen und haben schon zur
Entdeckung einer Menge wertvoller und
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interessanter Gegenstände geführt, die wir
im Folgenden aufzählen und kurz beschrei-
ben wollen.
Im Ganzen wurden bis jetzt in der Kirche
und in deren unmittelbarer Nähe 39 stei-
nerne Särge blos8gelegt, die sich in drei
verschiedene Gruppen teilen.
Von den Särgen sind nur wenige aus
einem Steine gearbeitet. Am Kopfende
sind diese etwas breiter als am Fussende,
die Wandungen haben eine Dicke von etwa
5 cm. Auch der Deckel, der ausgehöhlt ist,
besteht aus einem Stücke Zu diesen Sär-
gen wurde der Kalkstein von Tincry bei
Delme verwendet. Auffallend ist, dass sämt-
liche Särge zerschlagen sind, so dass nur
die Bruchstücke — allerdings vollzählig —
gesammelt werden konnten. Es liegt die
Annahme nahe, dass die betr. Grabstätten
schon vor langer Zeit entweiht wurden. So
liegen auch die Gebeine ungeordnet bei-
sammen, und man fand z. B. in einem ein-
zigen Sarge 5 Schädel. Über 200 wohler-
haltene Schädel sind auf diese Weise ge-
funden worden.
Zu der zweiten Gruppe gehören eine
Anzahl Särge, deren Boden, Seitenwände
und Deckel aus je 4—5 nebeneinander ste-
henden rohen Steinplatten zusammengesetzt
sind ; je eine Platte verschliesst das Kopf-
ende und das Fussende. Auch diese, wie
alle übrigen, enthielten Gebeine.
Die Särge der dritten Gruppe sind be-
sonders bemerkenswert. Während Boden und
Deckel, wie bei denen der vorigen Art, aus
rohen Steinplatten bestehen, sind die Sei-
tenwände aus übereinander geschichteten
Pflastersteinen gebildet, deren glatte Fläche
nach innen und deren konischer Teil nach
aussen gekehrt ist. Einen ähnlichen Ver-
schluss fand man an den Extremitäten.
Die meisten Särge fand man im Innern
der Kirche, die andern ausserhalb derselben.
Nur in einem Sarge, und zwar in einem
solchen, der aus Steinplatten bestand, be-
fanden sich historisch - merkwürdige Rari-
täten. Die Ausbeute aber ist so bedeutend,
dass sie schon ganz allein die Ausgrabung
lohnt. Es fanden sich vor: 1) Bruchstücke
eines beinernen Schmuckkammes mit geo-
metrischen Verzierungen. 2) Teile eines
Halsbandes, das an die fränkische Zeit er-
innert. Dasselbe besteht aus würfelförmigen
und kugelförmigen Steinen von gebrannter
Erde mit farbigen und emaillierten Verzie-
rungen, aus Glasperlen, aus 2 echten Perlen
und aus mehreren kugelförmigen und cylind-
rischen Bernsteinperlen, letztere bemerkens-
wert durch eine buntfarbige Ausschmückung
auf der cylindrischen Fläche; die kugelför-
migen BernBteinperlen prangen in mehreren
Farben. 3) Ein massives Medaillon aus
reinem Golde. Dieser Fund ist äusserst
kostbar. Das Medaillon, von Meisterhand
gearbeitet, hat ungefähr 4 cm im Durchm.
- 92 —
und ist mit einem Relief in getriebenem
Golde geschmückt. Die dargestellte Scene
zeigt Venus auf einem Delphine sitzend und
ein Tuch über sich schwingend. Das Ganze
ist von klassischer Schönheit und ist jeden-
falls röm. Ursprungs. 4) Die beiden Hälften
einer Schuhschnalle aus versilberter Bronze.
5) Das Schlussstück einer kleinen Spange
von fränkischem Typus mit Spuren von
emaillierten Verzierungen. 6J Eine kleine
dreieckig durchlöcherte Kupfermünze, auf
welcher man eine Figur mit einem Vogel-
kopfe zu erkennen glaubt. 7) Eine Muschel, die
wahrscheinlich als Amulet diente. 8) Bruch-
stücke eines kleinen Rades aus Bronze sowie
zwei Teile eines bronzenen Gerätes 9) Ein
Ring aus versilberter Bronze mit einer run-
den Scheibe, auf welcher eine Verzierung
in vertiefter Arbeit zu sehen ist 1<») Ein
massiv goldener Ring, dessen grösste Breite
12 mm ist. An dieser Stelle sind 2 neben-
einanderstehende Rauten; in den dadurch
gebildeten Winkeln bemerkt man drei gol-
dene Perlen, die in Form einer Öse durch
einen Filigranfaden miteinander verbunden
sind. Allem Anschein nach stammt dieser
Ring aus der fränkischen Zeit. Sämtliche
Gegenstände wurden, wie schon oben be-
merkt, in demselben Sarge aufgefunden und
scheinen einer Dame von hervorragendem
Range beigegeben worden zu sein.
Ausser den Särgen wurde noch Folgen-
des in der Kirche aufgedeckt: Zahlreiche
Bruchstücke einer Venus aus weissem polier-
ten Marmor; zwei Steine mit Inschriften. Der
eine war im Triumphbogen des Chores ein-
gemauert und trägt 15 cm hohe Buchstaben
von sehr edlem Charakter. Die Inschrift
ist leider nur teilweise aufgefunden worden,
doch hofft man, den noch fehlenden Teil
zu entdecken. Hier die Inschrift:
8 P Q . .
....NTI8....
.... I E V E
Auf dem zweiten Steine sind nur drei
Buchstaben I C A, die ebenfalls dreieckig
vertieft sind und eine Höhe von ungefähr
30 cm erreichen. Die ausserordentlichen
Dimensionen der Buchstaben gestatten den
Schluss, dass an der betr. Stelle ganz be-
deutende Anlagen gestanden haben, und
nach dem edlen Charakter der Buchstaben
zu urteilen, stammen diese Anlagen ans der
Zeit vor dem 3. Jhrh.
Die Ausgrabungen wurden im Dprfe fort-
gesetzt. Überall stiess man auf Überreste
röm. Substruktionen. Am Eingange des Dor-
fes legte man einen grossen behauenen quad-
ratförmigen Stein bloss, der ein reich ver-
ziertes Kapitälchen trug und von einem Pi-
laster herrührte. An einer anderen Stelle
entdeckte man eine grosse Anzahl röm.
Kupfermünzen aus der Kaiserzeit, eine Meng«
Bruchstücke bronzener Geräte und irdene
Vasen, polierte Achatsteine [?] und grun-
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— 94 —
liehen Marmor. Dazu kamen die beinernen
Stecknadeln und eine beinerne Nähnadel,
die sehr gut erhalten waren. Des weiteren
förderte man Teile einer Wandbekleidung
aus Marmormosaik und Goldmosaik zutage;
dieses Mosaik ist in einem solchen Zustande,
als ob es eben erst aus der Fabrik käme.
Das Vorhandensein so verschiedenartiger
und zum Teil so kostbarer Gegenstände
beweist zur Genüge, dass einst in Tar-
quinpol eine Niederlassung von ganz her-
vorragender Bedeutung war. Die Ausgrab-
ungen sind noch nicht beendet und werden
noch manches Bemerkenswerte zutage brin-
gen. Diese archäologischen Schätze werden
sorgfältig gesammelt und aufbewahrt und
sind berufen, die Kunstschätze des Metzer
Museums zu vergrössern. (Lothr. Ztg.)
89. Stuttgart [Praehittorische Bronzen.] Ende
April entdeckte ein Bauer auf der Markung
Pfeffingen, auf der Balinger Alb, einen
grosseren Fund von Bronzen, der nach er-
statteter Anzeige des dortigen Pfarrers durch
den Kgl. Landeskonservator Finanzrat Dr.
Paulus der Kgl. Staatssammlung zur Erwer-
bung übermittelt wurde. Er besteht aus 103
Bronzestücken, teils Fragmenten, teils wohl-
erhaltenen Werkzeugen u. Geräten. Ausser
ein paar Bruchstücken gegossener Masse
sind es eine Anzahl Sicheln, darunter 6 un-
versehrte; 6 kleine Ringe noch mit dem
Gussgrat, geringe Silberlegierung; mehrere
Armringe, schön im Guss mit einfachen geo-
metrischen Strichelungen; 2 sehr massige
Celte und Fragmente von solchen, 3 starke
Haarnadeln mit bemerkenswerten oberen
Abschlüssen: der eine von reicher Profilie-
rung in Drehmanier, der andere einfach
tonnenartig, mit eingehauenen, sich kreu-
zenden Linien, der dritte mit runder Platte.
Neben einigen zerstückelten finden sich auch
10 ganze Armbänder, die nicht ganz ge-
schlossen sind. Sie hatten teils den Ober-
arm, teils das Handgelenk von^ Kindern zu
schmucken. Verziert sind sie entweder durch
kräftige Längsstreifen, die schon an der Guss-
form angebracht waren, oder durch eingra-
vierte Zickzack- und Querstreifen. Ferner
3 grössere Stücke von Gürtelbeschlägen, ge-
schmückt mit 2 Reihen von runden Buckeln
6 mm Dm., die mit breitem Perlpunzen in
das Blech geschlagen sind. Dann 2 Rasier-
messer, ziemlich klein, doch in der Form
den heutzutage gebrauchten sehr ähnlich;
2 andere kleinere Messer, bei dem einen
die Klinge säbelartig gebogen. Von einem
grossen Hackenmesser ist wenigstens der
untere Teil vorhanden. Ausserdem noch eine
Anzahl unbestimmbarer Gerätfragmente, zum
Teil wie es scheint auch von Pferdeschmuck.
An Waffen finden wir: 3 schöne Lanzen-
spitzen (eine zerbrochen) von kleinerem
Format; die Tülle setzt sich, wie das für
die Periode typisch ist, in das Blatt fort,
so dass die wenig geschwungenen Schneiden
wie angesetzt erscheinen. Von Schwertern
sind nur Stücke vorhanden.
Im Hinblick auf die Formen und auf die
Verwendung des Erzes für Waffen, Sicheln,
Celte u. 8. w. muss man die aufgeführten
Sachen für Erzeugnisse der eigentlichen
Bronzezeit oder des beginnenden Zeital-
ters von Hallstatt erklären. Der Umstand,
dass der Sammelfund durchweg Bronze-
stücke aufweist — wenn man von dem
geringen Silbergehalt der paar kleinen halb-
fertigen Ringe absehen will — , legt uns die
Vermutung nahe, dass ein praehistorischer
Händler die zerbrochenen Stücke, die nicht
mehr zu reparieren waren, zum Einschmel-
zen sammelte. Was er mit der wohlerhal-
tenen Waare vorhatte, darf hier unentschie-
den bleiben.
Im Sommer v. J. hat die Staatssamm-
lung ein tadellos erhaltenes Bronze-
schwert erworben, das bei Geilenkirchen,
0. A. Hall, gefunden wurde. Gesamtlänge
64 cm, Griff samt Abschlüssen 10 cm, Klinge
schilfblattförmig, doch ohne auffällige Kur-
ven, mit Blutrinnen versehen. Derselbe kann
in die vorhallstättische Periode gesetzt wer-
den. (L. Mayer.)
Karlsruhe, den 17. Juli. [Praefiistorisc** 90.
Funds]. 1) Die Grabhügel-Gruppe bei Günd-
1 in gen, südl. vom Kaiserstuhl, ist schon
durch frühere Ausgrabungen bekannt. Im
Juli 1880 war einer von drei nahe beisam-
menstehenden grösseren Hügeln (Dm 33 m)
untersucht worden. Der in demselben be-
statteten Leiche hatte man nicht weniger
als 26 Thongefässe und einige Bronzenadeln
beigegeben. Im April des lauf. Jahres habe
ich nun auch die beiden andern Hügel
öffnen lassen. Leider waren sie bis tief
hinein von der Frühjahrsfeuchtigkeit durch-
drungen, so dass die Arbeit in dem lehm-
igen Boden sehr erschwert wurde und
die Erhaltung der Fundgegenstände grosse
Schwierigkeiten machte. Immerhin lieferte
die Unternehmung einige nicht unbedeutende
Resultate. Im ersten der beiden Hügel lag
die Bestattung wenig südlich von der Mitte
in der Tiefe des gewachsenen Bodens, von
oben her mit Erde und mit einer Anzahl
grösserer unregelmässig eingeworfener Steine
bedeckt. Sie kennzeichnete sich durch eine
ziemliche Menge zusammengedrückter Thon-
scherben, unter welchen, leider sehr zer-
stört, noch die Reste von 4 Bronzegefassen
lagen. Wenige Kohlenreste und dann ein
unbedeutendes Knochenstückchen liessen
es unentschieden, ob Leichenbrand stattge-
funden hatte oder nicht In der Nähe fand
sich eine kleine durchbohrte Bernsteinperle
und in entgegengesetzter Richtung von der
Mitte eine zweite kleinere Ansammlung von
Thonscherben. Unter den wieder zusammen-
gesetzten Thongefässen befinden sich drei
grosse, auffallend flachgedrückte, birnfönnige
Urnen (23 cm H. bei 37 cm Weite) mit steil
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- 96
aufsteigendem, nicht sehr hohem (4 cm) Rand
und farbiger, dunkelrot u. schwarzer Ver-
zierung (Schachbrettmuster und Linienorna-
ment), die nur leider durch die grosse Nasse
sehr bedenklich gelitten hat, und 4 grössere
und kleinere unverzierte halbkugelförmige
Trinkschalen. Die Wiederherstellung der
Bronzegefässe, wenn eine solche überhaupt
möglich ist, steht noch aus. Die Bruchstücke
gehören einem grösseren Kessel mit kleinen
Tragringen, einer weit geöffneten Schale
mit in Kreisen angeordneter welliger Ver-
zierung, und 2 kleinen Schüpfgefässen, eines
mit 8chlangenförmig abstehendem, dünnem
Griffe an. Erstere beiden Gefässe scheinen
auf Lindenholz aufgeruht zu haben und ent-
hielten noch nachweisbare Reste von Stem-
peln und Blättern von Gräsern; in oder
neben einem derselben fand sich ein 1,7 cm
breiter schwärzlicher Armring aus minera-
lischer, bituminöser Substanz.
Der zweite Hügel enthielt keine Steine,
aber 2 m östl. von der Mitte einen grossen
Brandplatz mit 1 Kohle, Asche, calcinierten
Knochenstücken und Thonscherben ; 1,20 m
südl. eine kleine schwarze Urne mit Asche
und Knochenresten, daneben Scherben an-
derer Gelasse ; 1,20 m nordwestl. neben ei-
nigen weiteren Scherben ein wohlerhaltenes
Bronzeschwert. Von den Thongefassen
sind die 4 grössten birnförmig mit steilauf-
steigender, zum Teil auffallend hoher, trich-
terförmiger Mundöfthung ; eines ist farbig
verziert (gelbe und rote breite Streifen, an
Kürbis oder Melone erinnernd), zwei andere
haben eingedrückte einfache Zierlinien. Zwei
kleinere Töpfe sind mit Reihen von Einkerb- '
ungen am Rande roh verziert; zu ihnen,
sowie zu einer der grösseren Urnen scheinen
konische, mit Knöpfen endigende Deckel,
welchen wir in unseren Gegenden hier erst-
mals begegnen, gehört zu haben. Zwei um-
gekehrt konische Köpfe haben breiten flachen
Boden; einige kleinere Gefässe sind farbig
oder mit eingedrückten Linien gefällig ver-
ziert. Das Bronzeschwert besitzt eine sehr
kurze (L. 6,5 cm) Griffzunge mit 7 Stiften;
die Klinge, 56 cm 1., wird von der Griff-
zunge abwärts schmaler, dann wieder brei-
ter und läuft allmälig spitzig zu. Die die
Griffzunge deckenden Schalen waren, wie
die vorhandenen Reste zeigen, von Hörn
-oder Elfenbein; zwischen den Schalen und
dem Erz der Grifizunge war beiderseits eine
Lage von Leinengewebe zu festerer Fügung
noch vollkommen deutlich wahrnehmbar.
Kleine, stark verweste Reste der Scheide
haben feinfaserige Gewebestruktur mit ziem-
lich regelmässig gelagerten Ausscheidungen
eines eigentümlichen Pigments; sie deuten
auf Leder oder auf ein pflanzliches Gewebe.
Noch an ursprünglicher Stelle lag das Ort-
band der Scheide von Bronze mit 2 kräftig
nach aussen gebogenen Flügeln.
Die Grabhügel werden der Hallstatt-
Periode einzureihen sein. Sie zeigen nahe
beisammen Begräbnis und Leichenbrand.
Die Thongefasse sind in allen dreien im
Ganzen vom alten Typus, zeigen aber doch
in jedem wieder besondere Modificationen
analoger Formen.
2) Bei Emmendingen wurde im Mai bei
Erdarbeiten zur Korrektion eines Bachs in
dem lehmigen Schlamm eines alten Wasser-
laufes, welcher 1,7 m hoch mit alluvialen Bil-
dungen überlagert ist, durch Ingenieur Stolz
ein prächtiger Bronzekessel, kugelig
aufgebaucht, mit angenietetem cylindrischem
Hals (46 m Dm., 30 cm H.) gefunden und
der Gr. Altertümer-Sammlung in Karlsrohe
übergeben. Der umhüllende Thon, sowie
die aussen anhaftende Schichte von Rani
hatte den Kessel, der wie neu aussieht, vor
der Oxydation geschützt In demselben la-
gen drei 1,40 — 1,65 m lange, aus langen ge-
wundenen Gliedern bestehende Eisenketten,
mit welchen er aufgehängt war. Nach den
Formen der letzteren zu schliessen, dürfte
der Kessel der la Tene-Periode angehören.
(E. Wagner.)
Karlsruhe, 18. Juni. [Rffmtrstraste ¥0i9t
Heidelberg nach Strasburg, Ettlingen md Ba-
den.] Im Korrbl. IV, 13 habe ich einen
vorläufigen Bericht über die neuentdeckte
Römerstrasse von Heidelberg nach Mühl-
burg erstattet und die Vermutung ge-
äussert, dass diese Strasse eine Fortsetz-
ung nach Strassburg oder Baden gehabt
haben werde. Obwohl die Bedingungen der
Aufsuchung hier weniger günstig waren, da
die Strasse zum Teil über Ackerfeld führte,
wo ihre Spuren stark verwischt sind, so ist
es doch gelungen, ein weiteres Stück auf- '
zufinden und dabei hat sich die obige Ver-
mutung bestätigt.
Zunächst habe ich aber mitzuteilen,
dass auf der schon beschriebenen Sektion,
welche in fast gerader Linie von Heidel-
berg nach Mühlburg führt, einige nähere
Untersuchungen stattgefunden haben. Es |
wurden an verschiedenen Stellen Profile
aufgegraben, und dabei stellte sich heraas.
dass die ursprüngliche Kronenbreite etvi
4,8 Meter betragen haben wird. Die Ab-
dämmung ist 0,40 bis 0,50 Meter hoch mit
etwa 0,15 Meter Überhöhung in der Mitte
der Strasse; ihre Breite an der Basis ist
8—10 Meter. Als Material der Aufdäm-
mung ist Sand, gemischt mit Kies, verwendet
An der Fahrbahn der Strasse ist der Kies
vorherrschender, jedoch fand sich keine
Spur eines Steinfundaraentes oder Pflasters. |
auch keine Cementirung. Nur die zunächst
Heidelberg befindliche Strecke scheint eis
Sandsteintundament besessen zu haben. —
Die Strasse stimmt also mit derjenigen aal
dem linken Rheinufer, welche von Strass-
burg über Lauterburg, Rheinzabern, Speier
nach Mainz zieht, ganz überein, insofern als
jene aus demselben Material konstruiert
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— 98 --
ist und die gleiche Kronenbreite aufweist,
nur ist die linksuferige Strasse hoher, bis
zu 1 Meter, aufgedämmt, ohne deswegen
an der Basis entsprechend breiter zu sein.
Es haben sich auch in der Nahe unserer
Strasse eine Anzahl von Vertiefungen ge-
funden, aus denen das Füllmaterial gewon-
nen wurde. Diese trichterförmigen Gruben
Ton 5 — 10 Meter Durchmesser fehlen da,
wo reiner Sandboden ist, finden sich aber
überall, wo im Boden der Kies (Geschiebe)
vorherrscht. Das Strassenmaterial wurde
dem Anscheine nach gerade so verwendet,
wie der Bruch es gab. Auch dies ist ge-
rade wie bei der linksufrigen Strasse.
Besonders tiefe Gruben dieser Art stiessen,
wie dies jetzt noch der Fall, auf das Hori-
zontalwasser und können als Brunnen ge-
dient haben. Zu diesem Schlüsse berech-
tigen mich die Funde von Bruchstucken rö-
mischer Amphoren, welche bei zweien dieser
Gruben (bei Lussheim und Kirrlach) ge-
macht wurden, wovon eine jetzt noch -zum
Trinken des Wildes dient. Auch ein römi-
scher Sesterz von Antonmus Pius cos. II
wurde in der Nähe der Strasse bei Reilingen
gefunden, und an der Strassenkante im
Schwetzinger Hardtwalde ein Eselshufeisen.
Von Bauten aber wurde bis jetzt nichts
entdeckt
Was nun die Fortsetzung der Strasse
südlich von Müh 1 bürg betrifft, so hat der
Übergang über die Alb noch nicht über alle
Zweifel restgestellt werden können. Dagegen
glaube ich von Grünwinkel bis gegen Forch-
heim auf etwa 4 Kilometer die Strasse zu
haben, wovon die nördlicheren 3 Kilometer
in den Bestand der bis 1772 im Gebrauch
gewesenen „Rheinstrasse" übergegangen wa-
ren. Bis zu einem gewissen Punkt ist näm-
lich diese mittelalterliche Rheinstrasse (wel-
che von 1769 — 72 durch einen Neubau er-
setzt wurde) ganz gerade gewesen, von da
an südlich aber besteht sie aus lauter Krüm-
men, während eine Kiesspur sich über die
Felder in gerader Richtung noch 1 Kilo-
meter weit verfolgen lässt. Wahrscheinlich
liegt hier einer der Fälle vor, wo die Rö-
merstrasse im Mittelalter streckenweise
benutzt wurde, wie bei Heidelberg (siehe
Korr. IT, 13) und bei Rastatt-Hügelsheim,
wovon gleich die Rede sein wird.
Von Forchheim an Morsch, Durmersheim,
Bietigheim und Oetigheim östlich vorüber
fehlen bis jetzt alle Spuren der Strasse, ob-
wohl sie hier vorhanden gewesen sein muss,
denn an der Gemarkungsgrenze von Rastatt
findet sie sich wieder vor. In dem sog.
Niederwald, welcher die Niederungen der
Federbach (eines ehemaligen Murgarmes)
bedeckt, bilaet die Strasse einen Damm von
1000 Meter Länge, 8 Meter Kronenbreite
und 1 Meter Höhe, dessen starke Konstruk-
tion sich daraus erklärt, dass er sowohl
als Strassen- wie als Hochwasserdamm zu
dienen hatte. Sodann ge^en die* Spuren
ganz geradlinig über die sog. Loehäckejs
etwa 1 Kilometer östlich an Rastatt vorüber
bis zum Bahnhof, wo der Murgübergang
stattfand, von dem jedoch keine Reste auf-
zufinden waren. Jenseits der Murg ist das
Terrain durch die Festungsbauten verändert,
erst vom Glacis an sieht man die Römer-
strasse in den gewöhnlichen Dimensionen,
einet Wölbung von 0,50 Meter Höhe und
8—10 Meter Breite an der Basis, die sog.
Münchfelder durchziehen (Herr Prof. Bis-
singer machte hier zuerst auf dieselbe auf-
merksam) und schliesslich in die bestehende
Staatsstrasse von Rastatt nach Sandweier
bei einer Biegung derselben so einmünden,
dass diese die gerade Fortsetzung der Rö-
merstrasse bildet. Hier ist also der vorhin
erwähnte Fall vorhanden, dass die Römer-
strasse stückweise im Mittelalter benutzt
wurde, bezw. noch benutzt wird. Auch der
geschilderte römische Damm durch das
Federbach - Sumpfgebiet bildete bis 1772
einen Bestandteil der mittelalterlichen Rhein-
strasse. Nachdem nämlich die römische
Murgbrücke längst zerstört war und einen
Kilometer weiter unterhalb im Mittelalter
der Ort Kästelten (Rastatt) aufblühte» führte
man schräg über die Loch- bezw. Münch-
felder Abzweigungen in das Städtchen hin-
ein, in welchem jetzt der Murgübergang
stattfand. Dies wurde dann die Hauptstrasse
und das Stück der Römerstrasse seitwärts
der Stadt zwischen den beiden Abzweig-
ungen ging verloren, wurde umgepflügt und
vergessen, während ober- und unterhalb die
Römerstrasse fortbenutzt wurde.
Vom Münchfeld südlich liegt die Römer-'
Strasse, wie schon Mone angiebt, unter der
jetzigen Staatsstrasse, ihre einstige Anwe-
senheit wird bestätigt durch etwa 10 römi-
sche Kiesgruben neben der Strasse, soweit
sie den Wald durchzieht. In Sandweier
muss eine Kreuzung mit der Strasse Baden-
Oo8-Iffezheim stattgefunden haben, die
noch nicht näher untersucht ist, aber durch
einen längst bekannten Altar mit der In-
schrift: „Düs quadruvüs tncani Bibiemes
d. s p u , und noch mehr durch den Umstand
gefordert wird, dass die Fortsetzung unserer
Strasse südwestlich und dann westlich gegen
Hügelsheim umbiegt. Sie wollte sich offenbar
Oos nur nähern, um eine Abzweigung nach der
Aurdia aquensis zu erleichtern. Im Hügels-
heimer Walde ist die Aufdämmung der
Strasse noch sehr schön erhalten, sie war
hier bedeutender, als nördlich von Sand-
weier, offenbar weil sie auch den Verkehr
zwischen Strassburg und Baden zu vermit-
teln hatte. Denn dass die Strasse von Hü-
gelsheim nach Kehl-Strassburg fühlte, ist
nicht zu bezweifeln und stimmt mit den bis-
herigen Annahmen. Genauere Untersuch-
ungen stehen noch aus.
Dagegen ergaben sich zwei weitere rü-
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— 100 —
mische Strassen, welche von einem Punkte
westlich von Ettlingen ausgehend, in
schräger Richtung in die oben beschriebene
Strasse einmünden, die eine bei Forchheim,
die andere bei Oetigheim (1 Stunde nördl.
von Rastatt). Die erstere derselben hat
vielleicht einer Verbindung mit dem linken
Rheinufer gedient Von Ettlingen ging be-
kanntlich eine Strasse Ostlich nach Pforz-
heim und an den Limes.
Auch dieser Bericht kann nur ein vor-
läufiger sein, denn der Raum gestattet
die Darlegung von Beweisgründen nicht.
Die neuentdeckten Strassen bilden Teile
des römischen Strassennetzes in der Rhein-
ebene, dessen zusammenhängender Darstel-
lung noch viele zeitraubende Untersuchungen
an Ort und Stelle vorausgehen müssen. So-
viel dürfte aber schon feststehen, dass wir
in der Längsrichtung des Rheinthaies vier
römische Strassen anzunehmen haben, zwei
auf dem linken Ufer und zwei auf dem
rechten Ufer, und zwar auffallender Weise
ganz analog je eine dem Fuss der Berge
entlang (Bergstrasse) und je eine dem Rhein-
strome entlang oben am Hochgestade. Die
rechtsufrige Bergstrasse und die rechtsufrige
Rheinstrasse hatten in Heidelberg die Neckar-
brücke gemeinsam, zu welchem Zwecke die
Rheinstrasse von Hockenheim bis Ladenburg
östlich ausbog; ausserdem bestanden von
der Rheinstrasse Abzweigungen nach den
Orten Ettlingen (Limes) und Baden. Der
Gegenstand wird weiter verfolgt und Ihnen
gegebenen Falls Bericht erstattet werden.
(Otto Ammon)
92, Karlsruhe, Juli. Über dieselbe römische
Niederlassung, der wir schon Korrbl IV,
61 Erwähnung thaten, erhalten wir noch
folgenden Bericht: Bei Oberweier, etwa 1
Stunde südlich von Ettlingen, wurden im
Mai d. J. durch einige Altertumsfreunde
aus Ettlingen in Verbindung mit Herrn In-
spektor a. D. Näher die Reste einer römi-
schen Niederlassung teilweise aufgedeckt.
Die Lage der Ansiedlung ist sehr ähnlich
derjenigen der früher etwa Vi Stunde nörd-
lich davon bei Ettlingenweier freigelegten
(vgl. Westd. Korrbl. I Nr. 162): an dem
Abhang der Ausläufer des nördl. Schwarz-
waldes gegen die Rheinebene auf sanft nach
Westen hin sich abdachendem Terrain. Die
Ausdehnung der Mauerreste betrug ungefähr
22 m in der Länge, 17 m in der Breite;
leider waren dieselben teils durch frühere
Zerstörung, teils aber auch durch die has-
tige und oberflächliche Art der Aufdeckung
sehr zerwühlt und durcheinandergeworfen,
so dass ein klarer Überblick über die Ge-
samtanlage des Gebäudes nicht mehr mög-
lich war. Aus dem Zuge der aus kleinen
an der Vorderseite behauenen Sandsteinen
errichteten Mauern, welche, 50 — 60 cm dick,
an einzelnen Stellen noch etwa 1 m hoch
standen, Hessen sich noch 2 neben einander
liegende Gemächer von je 3,90 X 3,50 m
Grundfläche erkennen; eines derselben zeigte
Reste eines Bodens aus Mörtelguss, auf wel-
chem noch 2 viereckige, 46 cm hohe Hypo-
kaustenpfeilerchen aus rotem Sandstein stan-
den. In dem die ganze Fläche bedeckenden
Schutte fanden sich Stücke von farbigem
Wandbewurf, von Heizröhren, Hohl- und
Falzziegeln, Scherben von Gefässen (keine
terra sigillata), eiserne Nägel, einzelne Frag-
mente von Bronzeblech. Der wichtigste Fund
war ein Antoninian (nicht Denar, wie der
Bericht der Karlsr. Zeitung sagte; denn der
Kopf des Kaisers trägt die Strahlenkrone)
des Kaisers Volusianus von dem bei Cohen
me*d. impe'r. I. Aufl. Volus. Nr. 48 verzeich-
neten Gepräge. — Sämtliche Funde, sowie
der von dem Unterzeichneten, der zwei Tage
nach geschehener Ausgrabung die Stelle
untersuchte, nach möglichst genauer Ver-
messung entworfene Plan wurden der Gross-
herzogl. Altertümersammlung in Karlsruhe
übergeben.
(K. Bissinger.)
Hanau, Ende Juli. [Rfftnische Brücke bei 93.
Gross • Krotzenburg. Dem „Han. Anzeiger*
zufolge ist am 20. d. in Gr. - Krotzenburg
bei Baggerarbeiten im Main durch die Auf-
merksamkeit des Lehrers Schaack die sehr
wichtige Entdeckung einer römischen
Brücke gemacht worden. Die Maschine
förderte zentnerschwere Basalte, grosse
Massen hellgrauen Lettens, fünf zugespitzte
schwarze Pfahle und zwei eiserne Pfahl-
schuhe (nach Form und Grösse den Main-
zern gleich) zu Tage. Der betreuende
Pfeiler ist 12 m lang gewesen, da die
Steine 18 — 20 m in der Längenachse des
Flusses lagern ; er ist etwa 36 m vom Süd-
ufer entfernt. In seinem Bereich fanden
sich noch einige Eisenstücke, ein Dach-
schiefer, ein Amphorahenkel. Das Inte-
ressanteste bei dem Fund ist die Lage der
Brücke; es heisst darüber im H. A.: „die
Brückenachse verläuft etwa 70 m hinter
der Decumanfront des Kastells. u Das soll
sicherlich heissen: westlich von einer Ver-
längerung der Decumanfront nach dem Main.
Die Arbeiten werden fortgesetzt. Der Nach-
weis eines festen Brücken«Übergangs über
den Main ist sehr bedeutsam.
Mainz. (Forts, zu Korr. IV. 47, 68, 83.) 94.
Grosser Block eines Grabdenkmals mit Inschrift,
gefunden auf dem Schillerplatze zu Mainz;
am 20. April durch das Stadtbauamt in das
Museum geliefert. Feinkörnigerweisser Sand-
stein, wahrscheinlich aus den Flonheimer
Brüchen. Br. 0,80 m, H. 0,60 m, D. 0,90 m.
Bei einer späteren Verwendung ist der Stein
auf allen vier Seiten geradlinig zerhauen
worden, so dass die Inschrift unten und
oben, in den Anfängen und den Schlüssen
der Zeilen verstümmelt ist Die Inschrift-
reste lauten:
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Google
— 101
.^ R0 < C A S b l A i!
/S«SEVERV8«8E:
UI<ET<HERED
^.?IE«ITII8II5!
Unter der 4. Z. Buchstabenreste: unter
N u. T Köpfe zweier Grundstriche, unter
dem letzten die Spitze eines A.
Die Schrift ist in grossen Zügen gut
gehauen; die Striche sind gleichmässig dick
gemeisselt; das H ist sehr breit; der mitt-
lere Querstrich des E kürzer; die Punkte
dreispitzig. Die Inschrift ist aufzulösen:
ro Cas8ta[no?] ....im Severus 8c-
[cundus?] ....fiti(i) et heredfes patri] pien-
Hisim[o]
Aus dem CASSIA . . . der ersten Zeile ist
wahrscheinlich ein Cassianus zu ergänzen
(vgl. Brambach GIB. 1683 und aus Mainz
eine Cassiana, CIB. 1064).
(Dr. Jakob Keller.)
96. Worms. [Etruskitcber BronzMchild.] Vor
Kurzem wurde auch die praehistorische Ab-
teilung des Paulus-Museums um ein seltenes
uud interessantes Stück bereichert. Es ist
dieses ein im Rheine bei Mainz gefundener,
kreisrunder, etruskischer Bronzeschild, bei-
nahe vollständig gleich dem bei Linden-
schmit A. u. h. V. B. I. XI. 1. 4—5 abge-
bildeten. Wie dieser ist er ganz flach ge-
wölbt, hat dieselbe Anzahl getriebener Rei-
fen, dieselben charakteristischen, konisch
geformten Nagel, auf der Rückseite zwei
Ösen zur Befestigung der Schildfessel und
einen massiv gegossenen Griff. Auch er ist
an der Peripherie etwas beschädigt, so dass
der zur Verstärkung des Randes eingelegte
Bronzedraht an manchen Stellen zum Vor-
schein kommt Diese Schildform, die Lin-
denschmit in einer in der Zeitschrift des
Mainzer Altertumsvereins vom Jahre 1868
erschienenen Monographie behandelt hat,
worin er sagt» dass dieselbe wesentlich ab-
weiche von den im Norden gefundenen etru-
skischen Bronzeschilden, war' bisher nur in
zwei Exemplaren in Deutschland zu Tage
gekommen. Beide befinden sich im Museum
zu Mainz. Der eine Schild wurde im jen-
seitigen Bayern und der andere im Rheine
bei Bingen vor Jahren schon gefunden.
Während nun der Durchmesser des enteren
42 cm, der des letzteren nur 39 cm betragt,
hat der unserige einen Durchm. von 45 cm.
Gleichzeitig mit diesem Funde wurde
an derselben Stelle noch ein anderer Ge-
genstand etruskischer Provenienz aufgefun-
den und ebenfalls für das Museum erworben.
Es ist dieses der Henkel mit den dazu ge-
hörigen beiden Henkelansätzen eines etru-
skischen Gefasses von der Form wie bei
Lindenschmit A. u. h. V. B. HI. VU 3. 2.
Der Henkel ist massiv gegossen und gewun-
den; die Enden sind hakenförmig umgebogen
und in ihnen hängen die kreuzförmigen Hen-
— 102 —
kelansätze, die am obern Ende die eigent-
lichen Ösen tragen. Sie sind unverziert
und waren mit je vier konischen Nägeln
an die Seitenwand des Gefasses genietet
Das Gefass selbst ist wahrscheinlich, weil
mit Erde gefüllt, beim Herausheben durch
die Baggermaschine von den Henkelansätzen
losgerissen worden. Gewöhnlich sind diese
etruskischen Bronzegefasse mit zwei Hen-
keln und vier Henkelansätzen versehen, es
läset sich deshalb vermuten, dass der andere
Henkel noch am Gefasse haften geblieben ist
(Dr. Koehl.)
Worms, 14. Juli. [Hervorragender trinkt- 96.
scher Grabfund von Flonheim.] Schon im Korr.
H, 164 u. 194 wurde von mehreren fränkischen
Grabstätten mit reichem Inhalte berichtet,
die in Flonheim bei Alzey gefunden worden
sind. Wir sprachen damals die Vermutung
aus, dass wir hier wegen der reichen Aus-
stattung der Frauengräber mit Gold, Silber
und Bergkristall, sowie der Männergräber
mit wertvollen Waffen: Schildbuckeln mit
Silbernägeln, besonders grossen und starken
Angonen u. s. w. wahrscheinlich fürstliche
Bestattungen vor uns hätten. Durch einen
vor mehreren Wochen an derselben Stelle
gemachten Fund sehen wir uns nun in un-
serer damals geäusserten Ansicht wesent-
lich bestärkt
Beim Ausheben der Erde zur Anlage
eines Kellers in nächster Nähe des dama-
ligen Fundortes fand man in beträchtlicher
Tiefe ein fränkisches Grab, lejder wurden
jedoch auch hier wieder von den Arbeitern
die Grabesbeigaben nur sehr unvollständig
zu Tag gefördert. Trotz dieses Umstandes
konnte man doch erkennen, dass man es
hier mit einem ganz bedeutenden Grabfunde
zu thun hatte, der, was das Hauptstück des
Fundes, die Spatha anbetrifft, sich nur mit
dem berühmten Funde aus Königs Childe-
richs Grab, sowie dem des Grabes von Pouan
vergleichen lässt, das bekanntlieh dem West-
gothenkönigeTheodorich zugeschrieben wird.
In gleicher Vollständigkeit wurde bisher, wie
wir weiter sehen werden, auf deutschem Bo-
den kein zweiter Grabfund erhoben.
Was zunächst das Skelett anbelangt, so
wurden die angeblich total mürben Knochen
von den Findern weiter nicht beachtet. In-
folge dessen konnten wir auch über die Lage
der einzelnen Beigaben nichts Bestimmtes
in Erfahrung bringen. Die Stücke wurden
einzeln und ohne Zusammenhang aus dem
Grabe erhoben und später zur Ablieferung
gebracht Es gelang uns nun dennoch, be-
sonders durch die liebenswürdige Unterstütz-
ung des Hrn. Prof. Lindenschmit, die aus
dem Zusammenhange gebrachten Teile wie-
der zusammen zu stellen; alsdann wurden
dieselben in der rühmlichst bekannten Werk-
stätte des römisch - germanischen Central-
Museums unter Prof. Lindenschmit's Leitung
in vollendeter Weise restauriert
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- 103 —
Da« fiutpt8täck igt die reich versierte
SpathMesftriegers. Dieselbe hat eide Länge
von 96 cm, mit Ampel
Breite von 61 ran*;
Ädie Länge jmprfiagttch ^w>M
ender w«r, da einzelne Stacke der Klinge
fehlen. Zunächst ÄHt uns der reich verzierte
Oriff in die Augen. Die Angel endigt nach
oben in einen kleinen znr Befestigung des
HolzgrHfes dienenden Knauf von Eisen. Der
Holzgriff ist in seiner ganzen Länge belegt
gewesen mit einer dicken Goldplatte, die
sich deutlich in vier gleich grosse Abteil-
ungen abgegrenzt zeigt, die den vier um
den Griff sich schmiegenden Fingern ent-
sprechen. Die Grenze der einzelnen Ab-
teilungen bildet ein kleiner Streifen von ein-
gestanzten Punkten. Nach oben, dem Knaufe
zu, wird die goldene Griffplatte begrenzt
durch eine goldene mit Almandinen einge-
legte Griffleiste, wie eine solche auch als
oberer Abschluss des Griffes an dem Schwerte
Königs Childerich sich findet (vgl. Linden-
schmlt: Handbuch der d. Altorthk. I, S. 237.
Fig. 165). Die Almandine sind mit einer
Goldfolie unterlegt und in der Mitte der
Leiste zeigt sich als weitere Verzierung
eine rosettenförmige Vertiefung. Weiter ist
auch das untere Ende des Griffes dem Mund-
stück der Scheide gegenüber mit einer zwei-
ten, jedoch längeren und breiteren Goldleiste
von derselben Arbeit geziert. Nicht minder
reich als der Griff ist auch die Scheide
des prächtigen Schwertes verziert gewesen.
Grosse Stücke der Holzscheide sind am
oberen Teile noch erhalten. Man sieht, dass
dieselbe durch Querrippen verstärkt war,
sowie dass sich auf derselben Verzierungen
in Kreisform befunden haben. Als Beschläge
der Scheide erscheint zunächst das in seiner
Unterlage aus Silber bestehende, vorn mit
einer dicken Goldplatte belegte Mundstück.
Diese Goldplatte ist mit runden und herz-
förmigen Ausschnitten versehen, die mit
roten Edelsteinen ausgefüllt sind. Nach der
Scheide zu schliesst dasselbe mit einem ge-
perlten Rande ab. Die Goldplatte reicht zu
beiden* Seiten noch über die Kante nach
dei Rückseite der Scheide zu, alsdann wird
der fehlende Teil durch -ein Band von Silber
ersetzt. Während mkh aftn ähnlich gearbei-
tetes Scheidenmundetftek an dem Schwerte
Königs Theodorich feiet, weist das Schwert
Königs Childerich «am «Mies nicht auf.
Mit dem ersteren hat *a*er Schwert noch
die weitere Ähnlichkeit, 4a*8 es zwei bei-
nahe ganz genau ebenso geformte Riemen-
halter auf der vorderen Seite der Scheide
tr|0Uvgl. Lindensclunit: Handbuch S. 234
FfefW). Dieselben sind mit ihren Spitzen
in«* Holz der Scheide eingelassen. Wäh-
rend dieselben dort ans Eisen erscheinen,
sind die unseres Schwertes ans Bronze. Der
büffeiförmige Teil dieser Beschläge, durch
welchen der Schwertriemen gezogen wurde,
— 1Ö4 —
besteht aus massivem Gold, das mit roten
Steinen und in der Mitte mit einer kleinen
Rosette von Elfenbein verziert ist. Während
nun hei den meisten Spathen, bei welchen
(diene reich verzierten Bügel gefunden wer-
den, nur je einer auf der Vorderfläche er-
scheint, zeigt unser Schwert deren zwei
neben einander.
Als eine weitere reiche Verzierung wahr-
scheinlich des Schwertriemens, der durch
jene Bügel gezogen wurde, erscheinen zwei
herzförmige, massiv goldene Knöpfe, die, von
einem geperlten Rand umgeben, je einen
roten Stein tragen. Während der eine Stein
ein flach geschliffener Almandin ist, scheint
der andere ein rund geformter, ungeschlif-
fener Rubin oder Granatstein zu .sein. Am
Ende der Scheide finden wir dann auch ein
der Bedeutung der Waffe entsprechendes
reich verziertes Ortband, welches leider
nicht mehr vollständig erhalten ist. Es be-
steht aus einem silbernen Bügel mit langen
Leisten, an dessen unterster Wölbung ein
massiv silberner, mit Vergoldung, Niello u.
Almandinen verzierter, phantastisch geform-
ter Aufsatz angebracht ist, ähnlich wie jene
in Lindenschmit's Handbuch, S. 235 ab-
gebildeten Ortbänder der reich verzierten
Schwerter in den Museen von Karlsruhe
und Stuttgart.
Betrachten wir nun unser Schwert in
seiner Totalität im Vergleich mit den an-
dern bis jetzt bekannten Prachtschwertern
merovingischer Zeit, so ergibt sich, dass es
vollständiger und reicher verziert ist als das
Schwert des Königs Childerich und eben-
falls reicher als das dem König Theodorich
zugeschriebene Schwert. Als auf deutschem
Boden gefundene Schwerter können nur an-
nähernd mit ihm verglichen werden jene
leider nur fragmentarisch erhaltenen, mit gol-
denen Griffen gezierten Schwerter von Um
und Esslingen im Museum von Stuttgart
und jenes bei Oos gefundene des Museums
von Karlsruhe. (Invent. Nr. 2905.)
An die Goldbeschläge des Schwertes an-
reihend können wir hier gleich erwähnen die
reich verzierte goldene Gürtelschnalle und
das. ebenso reich verzierte Goldbeschläg der
Gürteltasche. Erstere besteht aus dem Schnal-
lenring von weisser Masse, an welchen der
Riementeil der Schnalle mit dem Dorn be-
festigt ist. Der Riementeil ist halbrund ge-
formt und besteht aus massivem Gold, eben-
so seine beiden den Schnallenring umfas-
senden Platten. Der obere Teil desselben
ist mit grossen roten und grünen Steinen
eingelegt, ebenso trägt der aus Bronze be-
stehende und stark vergoldete Schnallen-
dorn einen länglich viereckigen Aufsatz, der
mit in Gold gefassten Almandinen belegt ist.
Die vorstehend erwähnte weisse Masse, aus
welcher der Schnallenring besteht, wurde
anfanglich für Elfenbein gehalten, sie erwies
sich jedoch bei näherer Untersuchung als
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— 106 —
eine mineralische Substanz, höchst wahr-
scheinlich Meerschaum. Neben dieser äus-
serst wertvollen Schnalle fand sich noch
eine in frankischen Gräbern ganz gewöhn-
lich vorkommende Eisenschnalle. Der Bügel
der Gürteltasche besteht aus zwei an den
Enden vogelkopfartig geformten Goldleisten,
die mit Almandinen besetzt sind. Beide
Leisten fassen ein massiv goldenes, äusserst
zierlich gearbeitetes, mit einem roten Steine
verziertes Schnällchen zwischen sich. Einen
weiteren Gegenstand des Schmuckes bildet
vielleicht eine sonst nur in Frauengräbern
gefundene grosse, cylinderförmige Perle aus
Bernstein. An Waffen wurden weiter ge-
funden ein schmales, kurzes Schwert mit
dünner Klinge, das gar keine Verzierung
aufweist. Wenn man dasselbe als den Scra-
masax des Kriegers ansehen konnte, so
musste es zum Mindesten sehr auffallend
erscheinen, dass dasselbe so ohne jede Ver-
zierung gefunden wurde. Bei näherer Un-
tersuchung und Reinigung der Waffe ergab
sich dann auch die interessante Thatsache,
dass dieselbe einen römischen Gladius dar-
stellt, der wahrscheinlich als Beutewaffe von
dem bestatteten Krieger getragen wurde
und ihm auch ins Grab gefolgt war. Ver-
mutlich wurde derselbe in einer Lederscheide
getragen, auf welcher wahrscheinlich der
kleine silberne, mit Niello verzierte Bügel
gesessen haben wird, der dabei gefunden
wurde. Leider ist die Waffe nicht mehr
vollständig erhalten, es fehlt ihr der obere
Teil mit der Spitze. Eine weitere leider
ebenfalls sehr beschädigte Waffe ist der
Angon des Kriegers, der nur in Stücken
erhoben wurde, von welchen jedoch nicht
mehr alle vorhanden sind. Er scheint eine
sehr grosse Waffe gewesen zu sein. Die
Tülle wurde durch eiserne Streifen gebildet,
welche durch Ringbänder an den Schaft be-
festigt waren. Eine besondere und nach
Lindenschmit bis jetzt in Deutschland noch
nicht beobachtete Erscheinung ist die, dass
die vierkantige Spitze unseres Angons durch
eine tiefe Furche von den Widerhaken ge-
schieden ist (vgl. Lindenschmit: Handbuch
S. 179, Fig. 79). Aber noch durch eine
andere Waffe zeichnet sich dieses Grab vor
allen bis jetzt gefundenen fränkischen Grab-
funden aus: Ist es schon eine seltene Er-
scheinung, dass neben dem Angon noch eine
gewöhnliche Lanze gefunden wird, so muss
es als geradezu ungewöhnlich bezeichnet wer-
den, dass hier noch eine dritte Lanze dem
Krieger mit ins Grab gegeben worden ist.
Von diesen beiden zu erwähnenden Lanzen
hat die eine die gewöhnlich vorkommende
Form der fränkischen Lanzen. Sic ist 32 cm
lang und 6,5 cm breit und hat ein Gewicht
von 278 Gramm. Die zweite Lanze dagegen
i8t eine mächtige Waffe, sie hat ein breites,
dickes Blatt mit stark hervortretendem Grat
und läuft in eine sehr starke Tülle aus,
die zwei seitlich an ihr hervortretende
starke Haken trägt. Nach unten setzt sie
sich in zwei starke Beschlagleisten fort,
die vielleicht durch Ringe mit dem Schaft
befestigt waren. Leider ist jedoch der un-
tere Teil der Tülle mit dem grössten Teil
der Beschlagleisten abgebrochen und ver-
loren gegangen, doch erkennt man noch
sehr gut die Art der Befestigung. Diese
mächtige Waffe ist 52 cm lang, 7 cm breit
und nicht weniger als 1567 Gramm schwer.
Es ist jedenfalls das grösste und stärkste
Exemplar dieser Art Speereisen, das bis
jetzt zutage gekommen ist Eine weitere
bis jetzt noch nicht beobachtete Eigentüm-
lichkeit zeigt der Speer in seinen seitlich
hervorspringenden Haken. Während näm-
lich bei allen bisher gefundenen derartigen
Waffen die Haken parallel der Schneide
des Blattes verlaufen, stehen dieselben hier
im rechten Winkel gegen dieselbe. Linden-
schmit bildet in seinem Handbuch d. d. Alter-
tumskunde auf S. 176 mehrere dieser Speere
ab und spricht die Vermutung aus, dass
diese Speere zur Jagd gebraucht worden
wären. Unserer Meinung nach kann unsere
Waffe wohl keinen andern Zweck gehabt
haben. Gerade die hier zum erstenmale
beobachtete eminente Schwere der Waffe, die
sie zum Kampf untauglich machen musste,
sowie ihr Vorkommen zusammen mit noch
zwei anderen beim Kampf gebräuchlichen
Lanzen, spricht wohl am besten für die
Annahme, dass derartige Lanzen wohl nur
zum Gebrauch auf der Jagd angefertigt
worden sind. Eine weitere Waffe ist die
Franciska des Kriegers. Auch sie zeichnet
sich durch ihre schöne geschwungene Form
vor anderen Wurfäxten aus. Ihre Form
gleicht vollkommen der in König Childe-
rich8 Grab gefundenen Franciska. Weiter
zu erwähnen ist noch der Schildbuckel.
Auch er zeigt eine von den gewöhnlichen
Schildbuckeln abweichende Form. Er ist
leicht und zierlich gearbeitet und verrät
eine gewisse Eleganz in seiner Form. Er
ist ziemlich niedrig und sein schmaler Rand
trägt vier kleine, flache, silberne Scheibchen.
Es sind dies die mit Silber belegten Köpfe
der die Schild wand durchbohrenden Eisen-
nägel, die den Buckel an letztere befestigen.
Zwei dieser Nägel sind rückwärts umge-
schlagen und zeigen auch hier wieder, dass
die Schildwand nur wenige Centimeter dick
gewesen war. Der Knopf, der den Buckel
krönt, ist mit einem ebensolchen Silber-
plättchen belegt.
Weitere Fluide sind eine kleine Schnalle
aus Bronze, wahrscheinlich ein Schuhschnäll-
chen und die Bruchstücke einer eisernen
Schere. Diese Schere überragt an Grösse
bei Weitem die sonst in fränkischen Grä-
bern gefundenen Scheren. Thongefasse und
Glasbecher enthielt das Grab nicht, wohl
aber einen Holzeimer mit Bronzebeschläg.
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— 107 —
Von demselbeu sind Reste des oberen breiten
Reifs, die Henkel und die Henkelansätze
erhalten. Der mittlere nnd untere Reif,
wenn solche vorhanden waren, bestanden
entweder aus ganz dünnem Bronzeblech
oder aus Eisen und sie sind vielleicht aus
eben diesem Grunde leicht zerstört worden.
Die Henkelansätze haben eine sehr charak-
teristische und seltene Form. Der Henkel
selbst, der durch eiserne Nieten mit den
Henkelansätzen verbunden war, ist sehr
reich mit Ornamenten, die aus grösseren
und kleineren Kreisen bestehen, verziert.
Wie wir aus vorstehender Schilderung
ersehen, ist das Grab des fränkischen Krie-
gers von Flonheim in Anbetracht der Sel-
tenheit und Kostbarkeit seiner Waffen und
Zierrate der bedeutendste bisher in Deutsch-
land zutage gekommene fränkische Grabfund.
(Dr. Koehl.)
97. Worms, 24. Juli. [Römische Steinlinde].
Da wo der neue Damm des Maria-Münster-
bachs dicht an die Frankenthaler Strasse
herantritt, nur wenige Schritte von der dort
errichteten Wirtschaft entfernt, stiess man
beim Abfahren der oberen Erdschichte auf
eine sumpfige, wasserreiche Stelle, und in
derselben auf einen grösseren rötlichen
Sandstein. Auf Betreiben des Herrn Dr.
Koehl wurde der Stein herausgenommen
und die ganze Stelle zunächst oberflächlich
untersucht. Es zeigte sich, dass das Wasser
hier ziemlich reichlich hervorquillt, dass
aber wahrscheinlich in spätrömischer Zeit
aus irgend einem Grunde die Stelle passier-
bar gemacht worden ist Die eigentliche
römische Strasse, die im vorigen Jahre auf
dem Tafelacker der Firma Dörr und Rein-
hart aufgedeckt und auch bei den diesjäh-
rigen Erdarbeiten wieder gefunden wurde,
zog nur wenige Schritte rheinwärts vorüber.
Vielleicht führte eine Seitenstrasse durch
die angegebene Stelle nach der Hauptstrasse
hin. Man fand nämlich schon bei der
ersten Untersuchung, dass daselbst ein
Pfahlrost hergestellt und eine Anzahl Steine
in den sumpfigen Boden versenkt waren.
Der zuerst Anfang Juni herausgenom-
mene Stein erwies sich bei näherer Besich-
tigung als Grabstein eines römischen
Reiters. Ebenso wie bei den im Museum
befindlichen 1666 am Mainzer Thor gefun-
denen Steinen ist oben eine Nische mit der
Figur eines Reiters darin ausgehauen. Da-
runter befindet sich die Inschrift
Die Höhe des ganzen Steines beträgt
1,20 m, seine Breite öd, seine Dicke 15 cm.
Die Bildnische hat an der linken Seite eine
Höhe von 55, an der rechten Seite aber
von nur 45 cm., so dass also der Boden
der Nische 10 cm steigt.
Die bildliche Darstellung des Denkmals
weist unverkennbar auf die Zeit des völ-
ligen Verfalls der alten Kunst, auf die
letzten schweren Zeiten des Römertums in
- 106 —
unserer Gegend hin, also auf den Ausgang
des 4. oder den Anfang des 5. Jahrhunderts.
Die Zeichnung der ganzen Figur ist sehr
fehlerhaft und roh, Lanze, Gürtel u. s. w.
sind nur durch eingeritzte Linien ange-
deutet.
Auch die Schrift ist schlecht und nach-
lässig hergestellt; die einzelnen fluchtig
eingeritzten Buchstaben haben eine Höhe
von 6 Vi cm. Leider ist die Schrift nur
sehr unvollständig erhalten, da der Stein
durch das lange Liegen im Wasser mürbe
geworden ist, und an seinem unteren Teile
sich geblättert hat. Am Kopf des Steines
stehen die gewöhnlichen Buchstaben D. M ,
d. h. „dua mambus". Die 1. Zeüe und der
Anfang der zweiten geben dann den Namen
des Reiters, er hiess Valerius Bomamts,
des Gqjw Sohn; dann scheint die Her-
kunft des Reiters näher bezeichnet gewesen
zu sein, vielleicht durch die Nennung der
Bürgerklasse, der er angehörte, erhalten
sind nur die Buchstaben E T und der
vordere Strich eines V ; in der dritten und
vierten Zeile waren wahrscheinlich die
Dienstjahre, vielleicht auch die Lebensjahre
des Reiters angegeben, man erkennt noch
die Buchstaben Q V . . M, vielleicht qui
müüavit — der gedient hat . . . Am Schluss
wird gestanden haben, wer das Denkmal
hat errichten lassen, diese Angabe ist aber
vollständig zu Grunde gegangen.
Da man hoffte, die abgeblätterten un-
teren Teile des Steines mit den verloren
gegangenen Teilen der Inschrift in dem
Wasserloch nachträglich noch finden zu
können, wurde am vorigen Freitag den
17. Juli unter der Leitung des Hrn. Stadt-
gärtner Beth eine gründliche Untersuchung
der ganzen Stelle begonnen. Die gesuchten
Teile des Grabsteins fanden sich zwar nicht
sie sind offenbar vollständig in Sand zer-
fallen, dagegen wurden andere wichtige
Funde gemacht Zunächst gelang es, eine
Anzahl der Rostpfahle noch ganz dem Boden
wieder zu entnehmen und aufzubewahren;
ferner zeigte sich, dass eine ganze Anzahl
Steine hier versenkt lagen.
Nachdem verschiedene grössere Steine,
halbe Säulentrommeln u. a. herausgeschafft
waren, fand man einen wohlerhaltenen
römischen Meilenstein. Derselbe ist
eine 69 cm hohe Säule aus rötlichem Sand-
stein und hat einen Umfang von 1,20 m.
Er trägt folgende Inschrift in grossen deut-
lichen Buchstaben:
DNGALERIO
VALERIOMA
XIMIANO
N B ' C A E S •
P R I N ' I V V
E N T V T I S
C-VL-I
Der Schluss ist aufzulösen (a) ciiatakt
V(angionum) leugal., was mit der Entfernung
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- 109 -
des Fundorte von dem Mittelpunkt der
Römerstadt übereinstimmt.
Es ist die zweite Erwähnung unserer
Stadt (die erste siehe Zangemeister, Bonn.
Jahrb. 76 S. 226) auf einem inschriftlichen
Denkmale. Bei der ausdrücklich ange-
gebenen Entfernung von einer Leuge
(1 Leuge = V/t römische Meile = 27 Mi-
nuten) ist jede Deutung der Buchstaben
CV auf einen anderen Ort ausgeschlossen
Die Angabe entspricht übrigens den auf
anderen Steinen vorkommenden Angaben,
so steht z. B. auf einem in Rheinzabern
gefundenen Steine C • N * L * XIV, d. h.
colania Nemetum leugae XlVod&r von Speyer
bis hierher sind 14 Leugen 1 ).
Am folgenden Tag, Samstag 18. Juli,
wurde wieder eine Inschrift gefunden, ein
Grabstein ohne bildliche Darstellung. Der-
selbe ist zwar in mehrere Stücke zerbro-
chen, die Inschrift ist aber bis auf die zwei
letzten Buchstaben, die abgesplittert sind,
vollständig erhalten. Der Stein hat unge-
fähr die Gestalt eines Quadrats von 93 cm
Seitenlänge. Die Schrift zeigt regelmässige,
tief gehauene Buchstaben, und weist da-
durch auf die frühere Kaiserzeit hin. Die
Höhe der einzelnen Buchstaben beträgt
öVi cm, die der ganzen Schriftfläche, ab-
gesehen von dem für die obenstehenden
Buchstaben D. M. verwendeten Raum, 53 cm.
Die Inschrift lautet:
D * M.
AYRELYAPINO
CIRCITORI
AVRELFLAVINVS
C0N7VBERNALI
8V0 PRO FRATRE
po8sv///y
d(Ü8) m(anibus) Aurd(io) Vapino tircitori
Aurd(iu8) Flavinus contubernali suo pro
fratre (sc. eius) pos8it[it]. Die Circüores wer-
den sowohl von Vegetius III, 8 (Idoneos
tarnen tribuni et probatissimos digunt, qui
circumeant vigäias, et renuntient, si qua
emerserit culpa, quo« circumüores appella-
bant; nunc müiUae ) actus est aradus et cir-
cäores vocantur) genannt wie sie inschriftlich
mehrfach, z. B. CIL. III 6292, V 4100,
6784, 6999 vorkommen. Orthographisch
merkwürdig ist die Form possuä statt posuü.
Montag den 20. Juli fand sich abermals
ein wohlerhaltener römischer Reiterstein
aus grauem Sandstein. Die bildliche Dar-
stellung und die Form der Schrift ist ähn-
lich der auf dem zuerst gefundenen Steine,
nur ist alles viel besser erhalten. Die Höhe
des Steines beträgt 144 cm, seine Breite
66 cm, die Höhe der Bildnische 62, die
Breite derselben 37 cm. Die Buchstaben
haben verschiedene Höhe, die der drei ersten
Reihen sind 6 cm, die der zwei folgenden
1) Hr. Die S&nle wird bald naeh der Ernennung
des Gelerias zum Caesar, welche am L Mari 898
erfolgte, gesetzt sein.
- 110 -
Reihen 5 cm, die der letzten Reihe 7 Vi cm
hoch, alle sind schmal und nur flach ein-
gehauen. Die Zeichnung des Reiters und
seines Pferdes ist steif und fehlerhaft, ins-
besondere die der Beine. Der Kopf des
Reiters lässt Helm mit Wangenschirm, die
Brust den Panzer deutlich erkennen; die
Lanze hält der Reiter zum Stich eingelegt.
Die Inschrift lautet:
■ • o-
VAL-MAXANTIV8
EQ-EX * NVMER
SATA'VIX* ANN*
XXXII 'MES- VI
VAL'DACVS HER'
F E C
diis manibus Val(erüi8) Maxantms eq(ues)
ex numer iata mx(ü) ann(os) XXXII.
men8(es) VI, Val(erius) Dacus her(es) fec(ä).
Für die Flüchtigkeit der Arbeit bietet
der Stein einen interessanten Beleg. Die
beiden Buchstaben an der Spitze der In-
schrift stehen nämlich in umgekehrter Reihen-
folge, und zwar so, dass das D die ver-
kehrte Form, wie man sie im Spiegel sieht,
zeigt Q. Das I im Beginn der 5. Zeile hat
an der Seite noch zwei kleine Striche, dass
es fast aussieht wie ein K. Die Worte
ex numeriata bedürfen noch der Erklärung,
vielleicht ist der Truppenteil des Reiters
damit näher bezeichnet 1 ).
Die Ausgrabung wird noch fortgesetzt
und hat hoffentlich noch weiteren guten
Erfolg.
(Nach einem Berichte von Dr. Wecke r-
ling in Wormser Zeitung 171 u. 172).
Auch am 23. Juli wurde wieder eine
interessante Skulptur aufgefunden. Es ist
dieses eine Pyramide von grauem Sandstein,
in deren Mitte ein kreisrundes Medaillon
ausgehauen ist, in welchem sich die Büsten
eines Mannes und einer Frau befinden. Die
Pyramide ist an der Basis 70 cm breit, die
Höhe beträgt 75 cm. Der Abschluss nach
oben fehlt; dort ist sie 22 cm breit. Ob
überhaupt eine Bekrönung der Pyramide
bestanden hat, ist fraglich, da sie vielleicht
in die vordere Fläche eines Grabdenkmals
eingelassen war. Die Dicke des Steines
beträgt 21 cm, das kreisförmige Medaillon
hat einen Durchmesser von 48 cm und ist
von einem erhabenen, 4,5 cm breiten Rande
umgeben. Die beiden Figuren sind leider
etwas beschädigt. Sie verraten eine sorg-
fältige, künstlerische Ausfuhrung. Das Bild-
nis des Mannes ist besser erhalten als das
der Frau. Der Mann ist bartlos, die Haupt-
haare sind regelmässig geordnet. Die Toga«
hat den den römischen Beamten eigentüm-
lichen breiten Streifen. Das zur Rechten
des Mannes sich befindende Bildnis der Frau
ist kleiner, es reicht nur bis etwas über
1) Hr. Vielleicht ex numero katafractari-
ornm. Der Reiter tragt einen Panier.
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— 111 ~
die Schulter des Mannes. Das Gesicht ist
leider zum grössten Teil abgesplittert, da-
gegen der obere Teil des Kopfes mit dem
Haupthaar noch deutlich erhalten. Die
Haare sind sorgfältig geordnet und auf dem
Scheitel durch eine rosettenfönnige Ver-
zierung zusammengehalten. Längs der Schlä-
fen fallen Locken bis auf die Schultern
herab. Diese Pyramide gehört jedenfalls
zu einem grösseren Grabdenkmal, von dem
sich an derselben Stelle, an der sie gefun-
den wurde, noch grosse Platten derselben
Gesteinsart gefunden haben.
(Dr. Koehl.).
98. ZweibrOcken, 8. Juni. [Praehistor. Grab.] In
den Waldungen auf der Hochebene bei dem
nahegelegenen Wattweiler befinden sich
viele Tumuli, von denen vor kurzem einer
aufgedeckt wurde. Derselbe hatte eine Höhe
von 1,40 m und einen Dm. von etwa 7 m.
In der Mitte zeigten sich, offenbar von Men-
schenhand zusammengetragene Steine und
sodann unter einer grossen viereckigen Stein-
platte die Reste eines menschlichen Schä-
dels von 6 — 7 mm Dicke. Zugleich lag ein
mit 10 wohlerhaltenen Zähnen versehener
Unterkiefer bei, dessen Kinnbildung ein
schönes Profil zeigte. Unter einer zweiten
Steinplatte fand sich ein zweiter Schädel,
jedoch nur in seinen oberen Teilen erhalten
und von gleicher Stärke; dagegen lag an
der Stelle des Wirbels ein gut erhaltener
Halsring von Bronze, 20 cm im Dm, und
unter demselben eine kleine thönerne Ku-
gel, wie sie beim Schmuck der Kelten häufig
vorkommen. (Zwbr. Ztg.)
99, Hr. Tri«r, den 17. Juli. [Ausgrabungen in
Ntumagen.] Die diesjährigen Ausgrabungen
in Neumagen nahen ihrem Ende. Der Rest
der Umfassungsmauer der Burg, der noch
auszubeuten war, ist bis auf ein kleines
Stück, für welches die Erlaubnis zu Nach-
grabungen nicht erlangt wurde, untersucht
worden. Die Funde sind nicht zahlreich,
aber wertvoll.
Yier jungst aufgefundene grosse Blöcke
aus Metzer Kalk passen nämlich sowohl
untereinander zusammen wie an 2 schon
im J. 1877 aufgefundene Stücke (vgl. Rhein.
Mus. für PhiloL 36. B. S. 443 No. 9 und
S. 452 No. 36) und ermöglichen dadurch
den Aufbau eines Grabmonumentes in einer
Vollständigkeit, wie sie bis jetzt für kein i
anderes Monument erreicht wurde. Das i
wieder aufgebaute Monument hat eine Höhe |
von 2,77 m, eine Breite von 1,91 in, eine ,
, Tiefe von 90 cm: Es fehlt nur die ganze ]
Bekrönung, ein Viertel des Sockels und das ;
Bruststück der männlichen Figur.
Auf der V o r d e r s e i t e befindet sich am
Sockel, gehalten von zwei Amoretten, die
folgende aus 75 mm hohen Buchstaben be-
stehende sorgfaltig eingehauene Grabin-
schrift :
- llä -
C'ALBIN i VSA8PE
SECVNDJAEJRESTJTY
CONIVGI ( defunetae
VIV08 fi \\ feät
Darüber sind Asi
m
*per und seine verstor-
bene Gemahlin als 1,82 m h. Enfacefiguren
in starkem Hochrelief dargestellt. Sie stehen
in einer Nische, die mit muschel förmigen
Wölbungen überdacht und mit PiUstem
eingefasst ist; letztere sind mit je einer
aus einer Urne geradaufsteigenden Akanthos-
ranke geziert Der Mann trägt einen kur-
zen Voll- und Schnurrbart; bei letzterem
ist eine Eigenheit, die auch auf anderen
gallischen Monumenten vorkommt, beson-
ders deutlich zu erkennen, dass der Bart
nämlich auf der Oberlippe unter der Nase
vollkommen abrasiert ist und nur zwei
Spitzen neben dem Mund herabhängen.
Die Kleidung besteht in Tunica und Toga.
Über die Bewegung der Hände kann bei
dem Fehlen des betreffenden Blockes nur
angegeben werden, dass der Mann seiner
Frau nicht die Rechte zum Abschied reicht.
Die rechts neben ihm stehende Frau ist
mit einer bis auf die Füsse reichenden
Stola mit Überwurf bekleidet; über die
Stola ist eine Palla geschlagen, welche den
Rücken bedeckt und mit einem Ende ge-
radlinig über die linke Schulter herabhangt,
während das andere Ende qner über die
Brust gezogen ist und einerseits mit der
rechten Hand gefasst wird, andererseits über
den linken Unterarm geschlagen ist. Die
linke Hand der Frau ist nicht mehr er-
halten, vermutlich hielt sie einen Gegen-
stand. Der rechte Unterarm ist mit einem
Armband, der Hals mit einem dünnen Reif
geziert. Die Haartracht ist ungewöhnlich;
rechts und links vom Scheitel sind die
Haare hoch aufgebauscht und mit einem
Bande umschlungen, während sie auf den
Seiten des Kopfes wellenförmig nach hinten
gestrichen sind.
Von den Reliefs der Schmalseiten, die
bedauerlicher Weise fast vollständig abge-
schlagen sind, ist wenig mehr als der all-
gemeine Umrias zu erkennen. Zu unterst
befindet sich eine Blumenguirlande, auf der
ein Vogel (Schwan?) hockt. Darüber sind,
wie an gallischen Grabmonumenten sehr
häufig, Tänzerinnen dargestellt; die der
rechten Schmalseite schlägt mit über dem
Kopf erhobenen Händen Crotalen, die der
linken Schmalseite hält in der erhobenen
Linken eine Weintraube; ein wallendes
Tuch, welches sich über den Kopf bewegt
und um den linken Arm geschlagen ist,
fasst sie mit der gesenkten Rechten.
Erhöht wird der Wert des Monumentes
durch die vielen Reste von Farben, mit denen
es ursprünglich ganz überzogen war. Der
Hintergrund der Nische ist blau, die Wände
derselben pompejanisch-rot In den zwei
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- 113 ~
Wölbungen der Nische sind die Stellen
unter den Ausranderungen der Muschel
wieder pompejanisch-rot, die Rippen der
Muschel, die sich von einem weissen Grunde
abheben, gelb und grün gefärbt. An den
l'ortraitüguren sind sowohl die Gewänder,
wie die Fleischteile mit goldgelber Farbe
überstrichen und die schärften Falten und
Conturen mit Rot nachgezogen. Mit diesem
Rot sind auch die Augensterne angegeben.
Die Pupillen sind tief und rund gebohrt
und bei dem Manne grösser, als bei der
Frau. Während das Haar der Frau mit
demselben Rotbraun, wie es schon die
griechischen Terracotten zeigen, gestrichen
war, scheint das Haar des Mannes nur mit
jener goldgelben Farbe übertüncht gewesen
zu sein, mit welcher das ganze Monument
zur besseren Konservierung überzogen war.
Von den übrigen Fundstücken, die
zumeist in Gesimsstücken und kleineren
Skulpturfragmenten bestehen, seien ferner
noch erwähnt: ein grösseres Stück eines
Schiffes, das vierte der bis jetzt in Neu
magen aufgefundenen Stücke dieser Art
und ein 110 cm 1., 81 cm br., 56 cm h.
auf zwei Seiten skulpierter Sandsteinblock.
Die eine Seite, welche nur mit Pinienblättern
und Rosetten geziert ist, bildete die Rück*
seite des Monumentes, seine andere Seite
demnach eine der Schmalseiten : auf dieser
sind auf einem 54 cm breiten Pilaster,
übereinander zwei Amoretten dargestellt,
von denen der obere ein Pednm hält, wäh-
rend der untere auf einer Doppelflöte blaset.
Der Rest des daneben befindlichen Reliefs
zeigt den Oberkörper eines Mannes, der
ein Tuch hält; es handelt sich wohl um
eine Tuchfabrik, in der die Güte der her-
gestellten Tücher geprüft wird (vgl. die
Darstellung an der Attika der Vorderseite
der Igeler Säule und das St. Wendeler
Relief des Trierer Museums, Katalog S. 27).
Von einem Turme, sowie von einem
Stücke des Mauerlaufes wurden sowohl von
der Ansicht wie dem Durchschnitt photo-
graphische Aufnahmen bewerkstelligt. Die
Überzeugung, dass der Burgbering, welcher
die grosse Ausbeute an Skulpturen geliefert
hat, nicht mittelalterlichen, sondern spät-
römischen Ursprungs sei, wurde mit jedem
Jahre der Untersuchungen zur grösseren
Gewissheit erhoben. Alles weist darauf
hin, dass es die von Ausonius erwähnten
castra divi Constantitd waren. Zeichnungen
und Beschreibungen der Burg werden später
veröffentlicht werden.
100. Neust, 9. Juli. Hinter dem nach Nord-
westen gerichteten Saale des Hrn. Leuchten-
berg bei Grimlinghausen, da wo ich den
Nordwestabschluss des Kastells Novaesium
suche, wurde eine Grube zum Zwecke der
Anlage eines Kellers angelegt. Es hat die-
selbe nur 4,80 m Br., 7,60 m L. and 1,70 m
Tiefe. Ungeachtet dessen barg sie ganze
>- tu -
Karren römischer Dach- und Bekleidung*
ziegel, darunter wurden 7 Legionsziegel ge-
funden; 5 zeigen den Stempel Leg. VI, 2 den
Stempel Leg. VII. Ausserdem fand sich
ein Mittelerz von Nero. Auch Tuffstein-
blöcke kamen in grösserer Zahl zum Vor-
schein. Einer hat die bedeutende Grösse
von 75 cm. Eine 10 cm dicke, 27 cm lange
und 2P.i breite Tufoteinplatte ist mulden-
förmig ausgehauen. Diese Sachen waren
vermischt mit röm. Gefössscherben und
Brandresten. Die Scherben gehörten zumeist
in die augustische Zeit; keine reicht über
die Zeit Hadrians hinaus. Es erklären sich
diese Funde, wenn man die Nachricht des
Tacitus beachtet, nach der im J. 70 das von
der 16. Legion bewohnte Lager Novaesium
geschleift und verbrannt, dann von Cerealis
ein neues Lager errichtet und nach den
Funden offenbar von der damals von Spa-
nien aus herbeigezogenen 6. Legion bezogen
wurde, die bis zu ihrer unter Hadrian er-
folgten Abberufung nach Britannien am
Niederrhein blieb.
(Constantin Koenen.)
Chronik.
Stuttgart. [Ausstellung praeh. Altertümer.] tot.
Herr 0. L. G. R. v. Föhr hat die beträcht-
lichen Opfer an Kosten, Zeit und Mühe,
die er im vorjährigen Sommer an die Auf-
deckung von Grabhügeln auf der Mün-
singer und Uracher, der Ebinger und
SigmaringerAlb (über die Ausgrabungen
desselben Herrn im Jahre 1883 und deren
Ergebnisse vergl. Westd. Zeitschr. 1 V S. 194,
Nr. 33), dann Monate lang an die sorgfältige
Konservierung der ausgegrabenen Altertü-
mer wandte, aufs glänzendste belohnt ge-
sehen. Im März d. J. veranstaltete er für die
Freunde der Altertumskunde und Anthropo-
logie eine Ausstellung der Funde, die als De-
monstrationsobjekte zu seinem Ausgrabungs-
berichte eine lange Reihe von Tischen in-
mitten eines grossen Saales bedeckten. Das
Staunen der Anwesenden war gerechtfertigt ;
auf eine so imposante, prächtige Vergegen-
wärtigung vorgeschichtlichen Kunstfleisses
konnte man kaum gefasst sein. Metallsachen
gab es verhältnismässig nicht viele, es waren
aber Hauptstücke darunter, wie die bronzenen
Nabenüberzüge eines Prunkwagens. Diesel-
ben zeigten eiserne Reifen; die nach dem
Innern des Wagengestells gekehrten waren
mit silbernen Streifen tauschiert, während
in die äussern runde Bronzeplättchen ein-
gelassen waren. Dann Bronzeringe und dsgl.
spiralig endende Fussspangen vom Hall-
statter Typus. Grossartig wirkte der Reich-
tum der Keramik. Es mögen gegen 70 Scha-
len, Töpfe, Schüsseln ausgestellt gewesen
sein. Von der primitiven Behandlung bis
zur kunstreichsten Verzierung zeigten sich
die Entwicklungsphasen der vorrömischen
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Technik. Besonders reizvoll wirkt die Or-
namentik, wo das geometrische Linienspiel
durch den Wechsel von Roth und Schwarz
gehoben wird. Alle diese Schätze sind der-
zeit im Besitze des genannten Herrn.
(L. Mayer.)
102. Die im Mannheimer Altertumsverein im
Laufe der letzten Winter gehaltenen Vor-
träge sollen jetzt unter dem Titel Samm-
lung von Vorträgen, geh. im M. Altertver.
im Druck erscheinen. Die erste schon aus-
gegebene Serie enthält 1) F. Haug, Der
römische Grenzwall in Deutschland, 2) M.
Seubert, Die Schlacht bei Wimpfen, 3)
E. Hermann, Wielands Abderiten und die
Mannheimer Theaterverhält nisse, 4) A. Bau-
mann, Die Belagerung Mannheims durch
die Oesterreicher 1795.
103. Hansischer Geschichtsverein. Bericht für
das Jahr 1884—1885 ; Generalversammlung
am 26. Mai 1885 zu Rostock. Ausser einem
Hefte der Hansischen Geschbl. ist im ge-
nannten Jahre keine grössere Publikation
unseres Vereins erschienen. Es ist jedoch
das Mcpt. für die letzte Abt. des 3. Bds.
des Hansischen Urkbuches von Dr. Höhlbaum
soweit gefördert worden, dass der Abschluss
unmittelbar bevorsteht.
Dr. Hagedorn, dem die Fortsetzung des
Urkbuches übertragen ist, hat im Frühling
vorigen Jahres die Archive von Lüneburg,
Hildesheim, Braunschweig, Goslar, Helm-
stedt, Magdeburg und Hannover durchforscht.
Hieran schloss sich im Herbste eine zwei-
monatliche Reise zur Ausbeutung der Ar-
chive Hollands und Belgiens. Über die
Ergebnisse dieser Reisen werden die Spe-
zialgerichte, die im nächsten Hefte der
Geschichtsblätter zur Veröffentlichung ge-
langen, nähere Mitteilungen bringen.
Für die von ihm übernommene Heraus-
gabe der Hanserecesse Abt. 2 hat Prof. von
der Ropp im letzten Sommer während eines
mehrwöchentlichen Aufenthaltes in Lübeck
die Arbeiten im dortigen Archive zum Ab-
schlüsse gebracht. Eine Wismarsche Re-
cesshandschrift und eine grössere Anzahl
Danziger Archivalien konnten von ihm an
seinem Wohnorte einer Bearbeitung unter-
zogen werden. Zu durchforschen sind nur
noch einige Akten, die bei der Neuordnung
des Kölner Archives aufgefunden sind. Da
ihm deren Zusendung für die nächste Zeit
in Aussicht gestellt ist, so hofft er mit dem
Drucke des fünften Bandes im Laufe des
neuen Vereinsjahres beginnen zu können.
Prof. Dr. Schäfer, der während einer
längeren Zeit an der Fortfuhrung seiner
Arbeiten für die Hanserecesse Abt. 3 ge-
hindert war, wird dieselben demnächst wie-
der aufnehmen, so dass voraussichtlich noch
zu Ende dieses Jahres der dritte Band dem
Druck übergeben werden kann. Auch die
von ihm übernommene Herausgabe des
Buches vom Vogt zu Schonen, von dessen
— 116 -
Text bereits fünf Bogen gedruckt sind,
glaubt er bis zu jener Zeit fertig stellen
zu können.
Als in der Mitte des vorigen Jahres
eine grosse Zahl unserer Mitglieder auf
einer gemeinsam unternommenen Fahrt
Emdem, Amsterdam und die Hauptstädte
Belgiens besuchte, haben dieselben bei den
Magistraten und den Bewohnern überall
die freundlichste Aufnahme gefunden.
Einnahme und Ausgabe des Vereins
balanciert mit 31 946,39 Mk.
Die Einhardkirche zu Stembach im Oden- ICK
wald ist im Auftrage des hist Ver. f. «L
Grossherzogt. Hessen neuerdings aufgenom-
men und auf Grund eingehender Untersuch-
ungen und Nachgrabungen wieder rekon-
struiert worden. Als der Erbauer wird dabei
Eginhard nachgewiesen, der architektonische
Ratgeber Karls des Grossen, der ausser mit
der vorgenannten Basilika zu Steinbach bei
Michelstedt noch mit dem Münster zu Aachen
und der Basilika von Seligenstadt in nahe
Beziehung gebracht ist. Die Einhardkirche
bei Michelstedt war 827 bereits vollendet:
sie gelangte später in den Besitz des Klo-
sters Lorsch und wurde 1073 wie auch
1153 einer Renovierung unterzogen. Jetzt
stehen von der Basilika noch Mittelschiff,
Chor und Vierung, deren wesentliche Teile
in die Zeit der Karolinger zurückreichen.
Eine westliche Verlängerung des Mittelschiffs
gehört noch der romanischen Periode an:
vor derselben lag ursprünglich eine Vorhalle
mit reichem Portal zwischen 2 Türmen, die
im 16. Jh. teilweise zum Abbruch gelangten.
Die Ergebnisse der Untersuchungen im hi-
storischen und kunstgeschichtlichen Sinne
sind von Dr. Rudolf Adamy in Darmstadt
in einer besonderen Monographie zusam-
mengestellt worden.
Der Abteikirche zu Laaeh wendet die Re- 105-
gierung zu Koblenz seit einiger Zeit ein
erhöhtes Interesse bezüglich ihrer Erhaltung
und inneren Ausstattung zu. Es sind in den
letzten Jahren durch das Alter reparatur-
bedürftig gewordene Teile der Dacheindeck-
ung erneut, gemauerte Kanäle zur Ableitung
des Trauf- u. Regenwassers, welches bisher
dem Gemäuer nachteilige Feuchtigkeit zu-
führte, an den Aussenwänden hergestellt,
Orgelempore und Chorraum mit neuem Plat-
tenbelag und die Wände, Pfeiler und Ge-
wölbe mit einem einfachen Anstrich in an-
genehm wirkender Farbentönung versehen
worden. Da zu diesen Ausfuhrungen nur
verhältnismässig geringe Mittel zur Verfü-
gung gestellt werden konnten, so hatte man
sich zunächst darauf beschränken müssen,
vorzugsweise dasjenige herzustellen, was zum
Schutze und zur Erhaltung des Bauwerkes
unerlässlich war. In jüngster Zeit ist indes
den vorgedachten baulichen Ausführungen
noch ein Hauptaltar im Chorraum hinzuge-
fügt, der von dem Bildhauer A. Pelzer ii
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— 117 -
St. Goar nach gegebenen Zeichnungen ge-
fertigt ist.
106. Über den Zusammenhang architektoni-
scher Details mit der Ornamentik des Kunst-
gewerbes im Mittelalter giebt [G.] H[umann]
auf Grund desEssener Münsterschatzes
und der Müusterkirchein einem Deutsch.
Reichsztg. 1885 Juni 7 erschienenen Auf-
satze interessante Andeutungen. Der nächste
Zweck des Aufsatzes ist, in dem langwieri-
gen Teilungsstreit der Essener Kirchenge-
meinden Ober den Münsterschatz wenigstens
eine gemeinsame Aufbewahrung in der
Stiftskirche als von kunsthistorischem Ge-
sichtspunkte aus notwendig nachzuweisen.
107. Zu den bisherigen Forschungen A.
Springers über die Entwicklung der frän-
kisch-karolingischen Miniaturmalerei, welche
in dem Aufsatze unserer Zs. Bd. 3, 209 f.
über die deutsche Kunst im 10. Jh. aus-
klangen, liefert neuerdings H. Janitschek
einen bedeutsamen Beitrag in dem Strass-
burger Festgruss an A. Springer zum 4. Mai
1885, indem er, in wesentlicher Bekräftigung
der Forschungen Springers, nachweist, dass
das orientalische Element zwar ein bestimm-
tes Gebiet der karolingischen Dekoration
unmittelbar beeinflusste, trotzdem aber das
Ikonologische zum grössten Teile, die For-
mensprache und die Technik gänzlich un-
berührt Hess.
106. Die Buchhandlung von A. Picard, Paris
(deutscher Vertreter Fr. Lintz, Trier) ver-
sendet einen Prospekt über die Publikation
des Trierer Domtchatzes, welche unter dem
Titel Le tre'sor de Treves, par L. Palustre
et X. Barbier de Montault, 30 Planches en
phototypie par P. Albert-Dujardin den ersten
Band eines Sammelwerkes Me'langes d'art
et d'arche'ologie bilden soll. Ausser den
Hauptstücken des Domschatzes werden auch
sonstige wichtige in Trier aufbewahrte
Kunstschätze in den Abbildungen vertreten
sein, so namentlich die St. Matheiser Alter-
tümer. Preis 25 frs., feine Ausg. 60 frs.
Miscellanea.
109. Das siebzehnte Preuss. Staatsarchiv.
Von Dr. R. Göcke.
Das Königliche Staatsarchiv zu Wetzlar
enthält das ehemalige Reichskammergerichts-
archiv, welches im Frühjahr 1881 durch
die Preussische Archivverwaltung von der
Justizverwaltung desselben Staats als 17.
Staatsarchiv übernommen worden ist. Das
Archiv war vor dem Jahre 1806 Eigentum
des Reichs und blieb während der fran-
zösischen Zwischeuherrschaft 1806 — 1813
(Grossherzogtum Frankfurt) dank der Für-
sorge des Fürsten Primas Dalberg im we-
sentlichen unangetastet. Damals, im Jahre
1809, fand auf Dalberg's Veranlassung die
erste Repertorisierung des grossen Gesamt-
bestandes statt. Seit der Gründung des
- 118 -
deutschen Bundes unterstand die Verwal-
tung des Archivs dem Bundestage in Frank-
furt a., M. Im Jahre 1845 wurde von die-
sem eine Kommission zur Aufteilung des
Archivs an die verschiedenen deutschen
Staaten niedergesetzt. Die Kommission
nahm im Anschlüsse hieran eine Neure-
pertorisierung der Bestände vor. Preus-
sischer Kommissar war der Landgerichts-
rat Larenz, welcher um diese Neure-
pertorisierung, die bis zum Jahre 1856
dauerte, die grössten Verdienste hat Es
hat dieselbe freilich vorwiegend nach äussern
praktischen Gesichtspunkten stattgefunden,
aber eine solche Einteilung archivalischen
Stoffes hat, wie jeder praktische Archivar
weiss, als Grundlage ihr sehr Gutes, indem
die wissenschaftliche Durcharbeitung des
Materials nun an jedem Punkte ansetzen
kann. An sämtliche süddeutsche Staaten
und an die norddeutschen Staaten, soweit
sie damals ihre Selbständigkeit noch hatten
— also auch an die jetzigen preussischen
Provinzen Schleswig - Holstein , Hannover,
Hessen-Nassau, Frankfurt u. s. w. — sind
nach Beendigung der Repertorisierung da-
mals Akten aus dem Reichskammergerichts-
archiv abgegeben worden, aber der ganz
überwiegende Teil ist in Wetzlar ge-
blieben: zunächst alle Generalia, dann die
Spezialakten, welche Preussen, d. h. die
alten Provinzen Preussens (vor 1866) be-
treffen, und schliesslich die General-Reper-
torien über den ganzen Bestand, so dass
jederzeit über alles, was einst im Reichs-
kammergerichtsarchiv sich befand, in Wetz-
lar Auskunft gegeben werden kann.
Ein wichtiger Teil der Generalia, welche
vom Standpunkt der Auseinandersetzungs-
kommission aus die Bezeichnung „Untrenn-
bar" im Wetzlarer Archiv empfangen haben,
sind die Prozesse zwischen deutschen Sou-
veränen, ferner die dem Reichskammerge-
richt von Wien aus mitgeteilten kaiserlichen
Standeserhebungen, die Präsentationsakten
der verschiedenen deutschen Reichsstände
über die Besetzung der ihnen zustehenden
Richteretellen beim Kammergericht, die
Visitationsakten über die von Zeit zu Zeit
stattgefundenen Revisionen des ganzen Ge-
richtswesens. Für die rechtshistorische
Wissenschaft speziell von hervorragendem
Interesse wird die Sammlung der niemals
im Dmck erschienenen Entscheidungen des
Reichskammergerichts sein, welche als so-
genannte Urteilsbücher vom Jahre 1573 bis
1806 in 116 Bänden mit Ausnahme der
Jahrgänge 1689—1692 und 1705— 17 10 voll-
ständig erhalten sind. 1145 Bände Judicial-,
Extrajudicial-, Plenar- und andere Proto-
kolle geben einen Begriff von der Menge
der allein im Laufe des 18. Jahrhunderts
verhandelten Sachen. Die Zahl der Spezial-
Prozesse, welche im Wetzlarer Staatsarchiv
aufbewahrt werden, übersteigt 16 000 Num-
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- 119 —
— 120 —
meru. Hierunter sind selbstverständlich
alle Vorakten und diejenigen Pergamentur-
kunden einbegriffen, welche als ältere Be-
weisstücke den Akten beiliegen und teil-
weise bis ins 13. Jahrhundert zurückgehen.
Es sind ferner nicht nur diejenigen Prozess-
akten, welche, während das Reichskammer-
gericht in Wetzlar domiziliert war, 1695
bis 1806, hier erwachsen sind, sondern
auch die von Speier und anderen Orten,
wo sich dasselbe vorübergehend befand,
seiner Zeit hieher übergeführt worden, so
dass ein Überblick über die Entwicklung
des ganzen alten Reichsprozesses möglich
wird. Es giebt ausserdem kein Verhältnis
des öffentlichen oder privaten Lebens in
allen Teilen des ehemaligen deutschen Rei-
ches, über welches man nicht erwarten
könnte, in den Spezial- Akten des Wetzlarer
Staatsar ehis Aufklärung zu finden.
Bei der seiner Zeit stattgehabten Auf-
teilung des Archivs ist hauptsächlich das
Verhältnis der verschiedenen deutschen
Staaten als Beklagte massgebend gewesen,
obwohl dies nicht immer strikte innegehal-
ten worden ist. So sind aber jedenfalls
in Wetzlar diejenigen Sachen geblieben,
worin preussische Staatsangehörige, Städte,
ehemals selbständige Landesherren auf Ge-
bieten, welche seit 1815 preussisch sind,
— als Beklagte vorkommen, als Kläger
hingegen alle übrigen deutschen Reichs-
stände auftreten, so dass die Forschung in
Süd- und Mitteldeutschland, besonders aber
in Westdeutschland erhebliche historische
Bereicherung aus dem Wetzlarer Archiv
erfahren kann. In specie gibt es wohl fast
keine deutsche adlige Familie, welche nicht
einmal einen Prozess beim Reichskammer-
gericht geführt hätte, so dass, da alphabe-
tische Verzeichnisse sämtlicher Kläger und
Beklagter (zusammen etwa 72000 Namen)
vorhanden sind, in genealogischer Hinsicht
viel aus diesem Archiv gewonnen werden kann.
Aber dies ist noch das wenigste. Man darf
behaupten, dass das im Staatsarchiv zu Wetz-
lar aufgehäufte Material für die gesamte
deutsche Reichs-, Rechts- und Kulturge-
schichte in eben dem Masse von Bedeutung
ist, als es unbekannt ist. Zur Geschichte
der inneren Entwickelung und Verfassung
des Verwaltungs- und Gerichtslebens aller
deutschen politischen Gemeinschaften der
letzten drei Jahrhunderte, speciell der west-
deutschen, eröffnet sich hier eine neue, un-
geahnte Fundgrube. Es mag beispielsweise
erwähnt werden, dass nicht weniger als 142
Prozesse vorhanden sind, worin der königl.
Schöffenstuhl zu Aachen, die Stadt Aachen,
städtische oder kirchliche Korporationen da-
selbst als Kläger auftreten, nicht weniger
als 198 Prozesse, in welchen dieselben als
Beklagte auftreten. Viel zahlreicher ist noch
das Material über Köln. Die Erzbischöfe,
Domkapitel, kirchliche und städtische Kor-
porationen daselbst erscheinen in 332 Pro-
zessen als Kläger, in 702 Prozessen als
Verklagte; Bürgermeister und Rat der Stadt
sind darunter in 67 Prozessen als Kläger,
in 151 Prozessen als Beklagte vertreten.
Der Inhalt gerade dieser Prozesse der bei-
den grossen Reichsstädte Aachen u. Köln
ist für deren Verfassungsgeschichte so be-
lehrend, dass eine Herausgabe von Regelten
derselben sich lohnen würde. Das Erzstift
und die Stadt Trier sind zusammen mit 156
Prozessen als Kläger, 226 Prozessen als
Beklagten vertreten. Die politischen Fak-
toren am Mittelrhein: Mainz, Nassau und
die verschiedenen Hessen sind mit je 31,
122 bezw. 11 Prozessen nur als Kläger ver-
treten, während hier die Prozesse der Be-
klagten meist abgegeben sind. Die östlichen
preussischen Provinzen, Pommern, Branden-
burg, Sachsen, Westphalen sind in verschie-
denartigem Verhältnis, sowohl als Kläger
wie als Beklagte vertreten, Österreich *) and
Süddeutschland nur als Kläger. Die Reichs-
lande Elsass-Lothringen, deren (Beklagten-)
Aktenbestände 1881 hauptsächlich nach
Strassburg abgeliefert worden sind, figu-
rieren seitdem immer noch unter den Klä-
gern in Wetzlar.
Unter den Vorakten, deren oben gedacht
worden ist, sind die Akten und Urkunden
der Gerichte in I. Instanz zu verstehen, bei
welchen die Sachen anhängig gewesen sind,
indem in den meisten Fällen das Reichs-
kammergericht nur als Appellinstanz ange-
rufen wurde. Diese Vorakten, welche sich fast
in jedem Fascikel den eigentlichen Kammer-
gerichtsakten beigelegt finden, versprechen
für den Historiker der wichtigste Bestand-
teil des Wetzlarer Staatsarchivs zu werden,
indem ihnen meist eine Geschichtserzah-
lung*) über den jeweiligen Thatbestand
beigefügt ist. Dass in diesen Darstellungen
namentlich für die Zeit des dreissigjährigen
Krieges reiches sittengesebichtliches Mate-
rial enthalten ist, liegt ebenso auf der Hand,
wie man sich wundern muss, dass die His-
toriker dasselbe noch so wenig ausgenutzt
haben, denn die altern grossen reichsjuris-
tischen Editoren wie Cramer (Wetzlarische
Nebenstunden, 124 Teile in 32 Bdn., Wetz-
larische Beiträge, 1763, 4 Teile), Faber
(Europäische Staatskanzlei 1697 — 1760,
115 Bände, Neue Europ. Staatskanzlei
1761—1782, 56 Bände) und Freiherr von
Harpprecht (Staatsarchiv des Reichskam-
mergerichts, 5 Bände) haben ihren Stoff
nur als Beispielsammlung für interessante
juristische Fälle vorgeführt. Umfangreichere
historische Verarbeitungen von Reichskaro-
1) £■ ist selbstverständlich nicht der Staat
Österreich, sondern Private, 8t*dte und Kedisti-
sierte in Österreich gemeint, ebenso bei Snddeefcsch-
land und den Beiohslanden.
2) Biese Geschieht iorz&hlungen sind in d«a
ZeugeoverhGrsprotokollen enthalten.
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— 121 —
mergerichtsakten haben meines Wissens nur
der ehemalige Oberappellationsgerichtsrat
Brinkmann in Kiel für die Schilderung
schleswig-holsteinischer Zustände im 16.,
17. und 18. Jahrh. in einem sehr lesens-
werten Buche •) und der ehemalige Stadtge-
richt sdirektor Wiegand in Wetzlar in seinen
„Denkwürdigkeiten aus dem Archiv des
Reichskammergerichts", 18 4, und in seinen
„Wetzlarischen Beitragen", 1840—47, ge-
liefert.
In allen Prozessakten, oder doch in den
überwiegend meisten des Wetzlarer Archivs
sind die Pergamenturkunden von den Akten
bisher nicht getrennt. Mit den Siegeln
liegen erstere zwischen den « letztern, oft
sehr ungünstig eingeteilt. Es liegt in der
Absicht der Verwaltung genannten Archivs,
den Urkunden eine bessere Aufbewahrung
zu Teil werden zu lassen, und sie unter
Aufrechterhaltung des Zusammenhangs mit
den Akten, wo sie beigelegen haben, in
verschiedenen Gruppen geordnet besonders
zu hinterlegen und soweit sie dies im ein-
zelnen verdienen, successive zu repertori-
sieren. Bisher ist, von den Ausstellern
ausgehend, eine Gruppe Kaiserurkunden,
PapBturkunden, eine Preussische, Branden-
burgische, Sächsische, Westphälische, Nie-
derrheinische, Mittel- und Oberrheinische,
Holländisch -belgische Gruppe in Bildung
begriffen. Die Westfälische zerfällt in Ur-
kunden des Bistums Münster und Pader-
born und sonstiger Territorien, sowie in
Gerichts- und Privaturkunden. Die nieder-
rheinische Gruppe umfasst das Erzbistum
oder Kurfürstentum Köln, sowohl öffentliche
als Privaturkunden, die weltlichen Herzog-
tümer und Grafschaften, dann als zwei
Spezialgruppen : die grossen Städte Köln
und Aachen, nebst den darin vorhandenen
kirchlichen Instituten. Die mittel- oder
oberrheinische Gruppe umfasst das Erzstift
Trier, Nassau, Hessen, Baden und als Spe-
zialgruppe: Urkunden des Reichskammer*
gerichts, sofern sie sich auf die Verfassung,
Einrichtung und Angehörige desselben be-
ziehen, ferner in nahem Zusammenhange
hiermit die Stadt Wetzlar. Schliesslich die
holländisch - belgische Gruppe umfasst die
Urkunden soldi«vLandesieile, welche ehe-
mals zum deutschen Reiche gehörten, jetzt
aber einem der beiden genannten. Staaten
zugefallen sind. Die vereinigten Fürsten-
tümer Hohenzollern«Sigmaringen-Hechingen
•werden ebenfalls eine Gruppe, für sich bil-
den, wie überhaupt diese ganze Einteilung
bei fortschreitender Arbeit stets der Erwei-
terung und Fortbildung fähig ist.
Über die Zahl der so zusammenge-
brachten Urkunden lässt sich vorläufig noch
nichts Bestimmtes angeben, sie wird ver-
— 122 —
nratlich viele Tausend erreichen, t :'Dem
Alter nach stammen die meisten Urkunden
aus dem 16. — 17. Jahrhundert.
1) .Aus dem deutschen Reohtsleben". Kiel,
Ernst Homun 1S62.
Die Porta praetoria in Itagensbutg^) i io.
Von Prof. Ohlenschlager M . ./
An der Stelle, wo die Doflaü am freiteften
nach Norden ausbiegt urid irf nur einstüridfge'ift
Zwischenraum die Nab und der Regen *mdhi
den, deren Thäler' den Zugang zürn bäiri-
schen Wald und zürn Fichtelgebirge bilden,
an einer Stelle, die als notwendiger Donfttt-
übergang auch bis in die neueste Zeit von
grosster militärischer Bedeutung geblieben
ist, hatten schon die Römer mit sicherem
Blicke ein Standlager errichtet, das ferösste;
welches der rätische Donaulimes* aufzuwei-
sen hat. Im 'Jahre 119 war* dieses Lager
üntet M. Aurelius mit Wall, Thorcfl uhtt
Türmen vettehen •) oder, wie* Pfarrer 4 !Däh-
lem vielleicht nicht mit Unrecht ' verfehltet,
vergrös8ert und verstärkt worden: Die RicV
tung der Umzugsmäüern festzustellen hätte
schon im vorigen Jahrhundert der reiefts-
städtische Syndikus Plato- Wild unternom-
men,^ und auch im Ganzen das. Richtige
getroffen, aber erst Graf Hugo v. : Wälder-
dorff hat diesem mehr annähernden Bütte
durch sorgfältige Bestimmung einzelner noch
sicher erkennbarer Punkte nnd E inzeich -
nung derselben in einen genauen Stadtplan
wissenschaftliche Brauchbarkeit verliehen *)
und die von Walderdorff noch nicht völlig
bestimmte Westseite der Ringmauer wurde
durch die Thätigkeit des unermüdlichen
Pfarrers Dahlem sicher gestellt. *)
Die Castra fegina hatten darnach eine
Umwallung von rund 525 m Länge u. 460 m
Breite. Die Länge von 525 m findet Sich
ebenso an einem , die Breite von 460 m
ebenso an den beiden Feldlagern von Dei-
senhofen und bei der Ummauerung von
Strassburg, wenn wir von dessen Rheinseite
absehen.
Da wo in Kellern und bei Grundbauten
die röm. Mauer zum Vorschein kam, be-
stand sie aus sehr grossen, ohne Mörtel
*0 [Wegen der .mannigfachen Belehrung, die
auch unsere We*t# Forschung aus dem Regetis-
burger Funde gewinnt, durfte eine Notis .Ober
denselben in unserer Zeitschrift nicht fehlen, Hr.]
2) s. Ohlenschlager, das römische Militärdiplom
a. Regensburg in den Sitsungsbe. richten d. k. bayr.
Akad. d. Wiss. philo« hist..Cl. 1874, 3. 8. «19 f.
3) Veröffentlicht durch Zirngibt im III. Bande,
der Verhandl. d. k. bayr. Akad. d. Wisa, (1/91) 6. 80.
4) Walderdorff, Hugo. Graf, Regensburg, in
seiner Vergangenheit und (tagenwart 1. Aul. 4889;
2. Aufl. 1874. 8.48 f. 1
f») Plan der Kreishauptstadt Begensburg u. der
Stadt Stadtarohof mit Orundriss der Castra 'regina,
der röm. Ciriletadt u. den röm. Begrabnieplatsen,
beigegeben dessen Schrift: i. Dahlem.* das mittel-
alterlich-römische Lapidarium u. die vorgeschicht-
lich- römische Sammlung iu St. Ulrich in Regens-
bu*g. 1881. •.<•..• >.-> :.-•'.
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— 123 —
aufeinander gesetzten Quadern sowohl auf
der Innen- als Aussenseite, der Zwischen-
raum ist mit Gusswerk von Mörtel und
Bruchsteinen ausgefüllt ; der Sockel war an
der äusseren Seite abgeschrägt, die Dicke
der Mauer wechselte zwischen 2 u. 3 m. 4 )
Von den Thoren wurden beim Neubau
des Karmeliten-Bräuhauses im J. 1873 die
Fundamente der porta principalis dextra
aufgedeckt, in welche die Säulenschäfte,
Kapitale und Gesimsstücke, Tragsteine, die
Attikainschrift und die krönende Figur eines
älteren röm. Thores vom J. 179 als Bau-
stücke eingemauert waren. •) Aus einer da-
selbst gefundenen Münze des Kaisers Gon-
stantiu8 zieht Walderdorff (S. 50) den Schluss,
dass der Wiederaufbau des Thores unter die-
sem Kaiser erfolgte.
Die Gesamtlänge des Thordurchganges
von Ost nach WeBt betrug UVi m, die Breite
wurde trotz eifriger Bemühung Dahlems aus
Mangel an Teilnahme von Seiten der städt-
ischen Behörden nicht aufgedeckt und ein
grosser Teil der Thorreste ohne Untersuch-
ung so übermauert, dass sie wahrscheinlich
dauernd der archäologischen Forschung ent-
rückt sind.
Von dem Xordthore, der porta praetoria,
hatten sich Überreste in den Bräuhausge-
bäuden des Bischofshofes erhalten, nämlich
ein fast vollständiger Flankenturm des Tho-
res, wahrscheinlich der einzige erhaltene
Hochbau aus röm. Zeit im Süden Deutsch-
lands, dessen Dasein aber erat in neuerer
Zeit erkannt wurde. 4 )
In diesem Jahre nun wurden' in einem
kleinen Vorbau der Brauerei bauliche Ver-
änderungen vorgenommen und bei dieser
Gelegenheit zeigte sich am 16. Mai, dass
in die nördliche Mauer des Bischofshofes
eingebaut und zugemauert auch noch der
alte röm. Thoreingang vorhanden ist; der-
selbe war seither durch einen in geringer
Entfernung von demselben aufgeführten Bau
verdeckt und ist auch jetzt noch nicht so
weit blosgelegt, das» man eine photogra-
phische Aufnahme desselben* hätte machen
können; an der Westseite des Thores wur-
den bei dieser Gelegenheit auch die Grund-
mauern des zweiten Flankenturmes aufge-
funden, welcher wie der noch erhaltene
Turm im Grundriss ein längliches Viereck
zeigt, dessen eine (nördliche) Schmalseite als
Halbkreis vor die Mauer vorsprang, von wo
man den Thoreingang bestreichen konnte.
Die Thoröffnung hat eine Breite von
4,15 m, zu beiden Seiten der Strasse aber
springen an der Sohle mächtige Eckquader
vor, so dass die ganze Breite der Einfahrt
nur noch 3,20 m beträgt, die sich durch
eine an der Westseite hinziehende, wahr-
scheinlich als Fusssteig dienende Quader-
reihe noch auf 2,70 m verringert. Die ganze
6) Ohleatohteger a. a. O. u. Dahlem a. a. 0. 8.
IS.
— 124 —
Höhe von der alten röm. Strassenfläche bis
zum Schlussstein der Thorwölbung misst
7,70 m, wovon 2,50 m aus dem Boden ge-
graben werden mussten. Bemerkenswert ist
der Umstand, dass das Thor vom Niveau
der röm. Strasse an, welches 1,70 m unter
dem Boden des dasselbe einschliesaenden
Gebäudes liegt, durch Mauerwerk verschlos-
sen ist, und zwar im untersten Teil durch
2 kolossale röm. Quader, wodurch sich die
Vermutung aufdrängt, die Strasse sei schon
in später römischer Zeit um etwa 70 cm
erhöht worden.
Auch eine weitere Erhöhnng des Stras-
senpflasters im frühen Mittelalter, wo das
Thor als porta aquaUca (Wasserthor) noch im
Gebrauch stand, lässt sich noch am Blauer-
werk erkennen. Die Breite eines jeden Tur-
mes beträgt 6,5 m, der Zwischenraum zwi-
shen dem Thor und den beiden Türmen je
6,80 m, so dass die ganze Thoranlage eine
Breite von nahezu 30 nv hat Die Thor-
wölbung ist halbkreisförmig aus grossen keil-
förmig behauenen und anscheinend ohne
Mörtel aneinandergefügten Quadern von etwa
l m Länge und 60 — 80 cm Dicke erbaut
Die Steine sind nur an den Fugen sorgfäl-
tig behauen, die Aussenseite ist roh, mit
unregelmässigen Buckeln ohne Handschlag.
Wahrscheinlich ist auch dieses Thor wie
die ältere porta principalis dextra im J. 179
erbaut, blieb aber, wie es scheint, bei der
Erstürmung von Regensburg, welcher jene
zum Opfer fiel, unversehrt, weil nicht in
der Angriffsseite gelegen, denn es zeigt keine
Spur eines späteren Umbaues.
Das Thor entbehrt ganz eines architek-
tonischen Schmuckes, es sollte nur dem
Bedürfnis dienen, ist aber gerade dadurch
archäologisch um so merkwürdiger, weil es
uns ein sonst, nirgends erhaltenes Bild gibt,
wie die meisten Thore der röm. Standlager
in der Provinz ausgesehen haben, für welche
die porta nigra in Trier als Prachtbau durch-
aus nicht als Vorbild angesehen werden kann.
Über das künftige -Schicksal dieses neu
aufgefundenen Zeugen kriegerischer Macht-
entfaltung der Römer an der Donau ist noch
keine sichere Entscheidung getroffen. Hof-
fen wir, dass es den vereinten Bemühungen
der Altertums- und Geschichtsfreunde in
Regensburg gelingen möge, das Thor und
den Turm nicht blos zu erhalten, sondern
auch derart von Anbauten zu befreien, dass
sie dem Blicke des Beschauers sich unver-
hüllt bieten als das älteste erhaltene Bau-
denkmal in unserm Lande, ebenso merk-
würdig und ebenso ehrwürdig als die Reste
der altrömischen Mauer beim Tempel des
Mars UUor in Rom, mit deren Thor und
Steinverband das Regensburger Thor die
grö8ste Ähnlichkeit hat.
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— 126 —
— 126 —
in. Die Badeanlagen der rffm. Kastelle.
Von A. Hammeran.
In neuerer Zeit mehren sich die Funde
grosser Gebäude mit halbkreisförmigen
Exedren in der unmittelbaren Umgebung
rumischer Kastelle in Deutschland. Die
Deutungen derselben gehen auffallender
"Weise so sehr auseinander, dass es nicht
unnütz erscheint, auf analoge Fälle nament-
lich in England zur Klarstellung dieser
Frage hinzuweisen. Die Gebäude liegen
durchweg dicht vor den Thoren des Lagers,
innerhalb der Lagenrorstadt, in den ver-
schiedensten Himmelsrichtungen, meist zur
Seite des Castells, einigemal sogar vor der
poria praetoria nach dem Feinde zu ; sie
stellen stets das hervorragendste Bauwerk
der Vorstadt dar und haben noch fast jedes-
mal durch ihre grossen Hypokaust-Anlagen
die erste Aufmerksamkeit und das grösste
Interesse der Erforscher auf sich gezogen.
Schon ihre Prominenz weist auf ein allge-
meines, ein öffentliches Interesse der Lager-
stadt hin und demgemäss haben frühere
Entdecker, häufig auch die Volks-Interpre-
tation diesen Bau für das „Römerbad" (wie
in Rückingen bei Hanau) erklärt Neuere
Altertumsforscher sind davon abgegangen,
sie suchen in ihm eine Villa des Lager-
kommandanten oder ein Kasino der Offi-
ziere (Conrady) oder ein „palatium oder
paias u (Cohausen, Grenzwall S. 47), noch
speziell erläutert als die Residenz auf der
Campagne befindlicher Kaiser (ders., das
Römerkastell Saalburg S. 17 ; 2. Aufl. S. 20).
Alle diese Vermutungen werden mit der
komplizierten und opulenten Anlage des
Baues begründet, der, eine Anzahl von
reihenweise gegliederten Innenräumen auf-
weisend, nur je nach der Grösse und Be-
deutung des Kastelies in seiner Ausdehnung
variiert. Eine Zusammenstellung der Grund-
risse von acht solchen Gebäuden giebt
v. Gohausens neues Werk : der röm. Grenz-
wall in Deutschi. Taf. 7; sie ist allerdings
nicht vollständig und hätte sich leicht durch
weitere genau erforschte Stücke z. B. Ga-
persburg, Miltenberg (nach Taf. 9 u. 51),
Niedernberg(Wd. Korrbl. IU, 72), Oberschei-
denthal noch lehrreicher gestalten lassen.
Bei der Erklärung des Bauwerks ist die
inschriftliche Überlieferung bisher ausser
Betracht geblieben. Wenn wir für irgend
einen Teil des Kastells in den Inschriften
eine Erläuterung besitzen, so ist es für
diesen Teil der Fall. Zahlreich sind die
Zeugnisse nicht, aber so unzweideutig, dass
nach meinem Dafürhalten jeder Zweifel
ausgeschlossen ist. Die Gebäude sind die
balinea der Inschriften. Weniges in den
Kastellen ist durch Zweck und Lage be-
zeugt : so ergiebt sich das praetorium nach
seiner Lage von selbst und wir bedürfen
hierfür kaum der alten Militärschriftsteller
und Lagerbeschreibungen, die Grundrisse
wechseln dabei ausserordentlich. Im Übrigen
erfahren wir gar wenig aus der inschnft-
lichen Überlieferung *). Aber kleine gelegent-
liche Fingerzeige, wie die „basüica" des
Kastells von Longo vicium in England, welche
Hübner als eine bas. exercüatoria, eine Exer-
zierhalle deutet (CIL VII, 287 ; auch 966 : base-
lica eque&ris cxercüatoria, Reitschule) wie der
„burgus* des Kastells Schlossau (WcL Korrbl.
UI, S. 85) u. von Lauriacum (CIL III, 5670») *)
sollten zur Vervollständigung des schwach
umri8senen Bildes nicht vernachlässigt wer-
den. Es ist ein grosser Fehler, wenn Alles
nach der Schablone der Trajanssäule und
den grossen Modellen der Stadt Rom in
unseren kleinen deutschen Kastellen rettau-
riert wird. Keuestens hat — eine treffliche
Idee — Hr. v. Cohausen eine Ecke des
Saalburg -Kastelies mit den Zinnen fertig
aufgebaut und hat dafür die italischen Vor-
bilder (Praetorianer-Lager) genommen. Der
erfahrene Forscher hat im letzteren Punkte
ebenfalls geirrt Schon der Augenschein
lehrt es : die Zinnenabstände sind relativ zu
gewaltig, die Mauer erscheint dafür zu nied-
rig, das Ganze macht den Eindruck der
Un Wahrscheinlichkeit. Wenn statt 'dessen
das prächtige Fragment der Kastellmauer
von Gr. Krotzenburg, das neben dar Kirche
noch 6 m lang und 3 m hoch unversehrt
mit seinen wuchtigen Bossenquadern da-
steht, sowie der neuerdings im Graben des
Wörther Kastells von Conrady (s. Wd.
Ztschr. III S. 274) umgestürzt angetrof-
fene Mauerklotz von über 6 m Höhe als
Vorbilder gedient hätten, so wäre für ein
1) loh rechne su dem Interessantesten die
Nachrichten über Boldetenbauten in den Kastellen
tu Orlen (Bramb. IMS, 1549; s. hieran die be-
merkentwerten Anef abrangen Cohaussns, Grensw.
8. 162) and suOehringen (1654: „opui" per f.).
In Köln wird dne praetorium in ruirnam oon-
lapenm wiedei aufgebaut (351), in dem grossen
Kaitell ron Boom bürg In Holland (6%) erscheint
ein armamentarinm rotuetate conlabsum
— prachtvoll erläutert doroh die schmale* Langs-
(ielaese dee im Praetorium der Saalburg entdeck-
ten Zeughauses. In Niederbiber weiht ein lib-
rariue des Senats- oder Zahlmeister -Amtes (ta-
bularium) dem Genius desselben (695) einen
Altar und su Mains wird ein jedesfalis noeh
wichtigeres Gebende, sei es des castrensi sehen Kul-
tus-Departements, sei es ein Arehir der Haupt-
stadt ron Obergermanien (ta bularium pensile
974) im Jshre 217 mit der Widmung an die Pall as
a eolo neu aufgebaut.
S) Ee wird sioh vielleicht einmal erweisen
lassen, dass mindestens vom S. Jahrhundert an
die Einsei- Wachtürme des Limes diesen Namen
fahrten, den des Hittelalter fttr einen ähnlichen
Begriff Übernahm. Der Name bnrgue umfaeete
swar, wie bei Vegetiue t sicher auch grössere Kas-
telle. Das seigt Bov^yovg v6f^ t das Kastell in
Tsanika, dae Justinian erbaute (Procop. de aed.
8, 6) und Burgum altum In Moosien. Ferner be-
weist ee die merkwürdige Inschrift ron Krd In
Pannonien (CIL III, SSS5), wonach unter Commo-
dus das Donauufer in Ungarn mit solchen Befes-
tigungen beeetst wird (ripamomnem bu[rgis]
a solo extruotie Item praes[i]dls per loca
opport ... munirit). Burgus ist dasgroeecre,
praesidium das kleinere Bollwerk. Aber spater
mag sich das verschoben haben.
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— 128 —
deutsches Kastell vielleicht der Demonstra-
tion des wahrscheinlichen Zustandes eher Ge-
nüge geschehen. Eine bedeutende Höhe
der Mauern war gegen den germanischen
Feind sehr wesentlich: nicht allein mit
Steinen und grossen Speeren kämpft er,
sondern, wie die plastische Beschreibung
bei Tacitus hist. 4, 22 von der Belagerung
des Xantener Kastells lehrt, er legt Lei-
tern an und versucht sogar Belagerungs-
maschinen zu bauen, um die Höhe der
Mauern xu" erreichen. Die Erstürmung ge-
lang oft '/genug : im Kastellgraben von Hed-
dernbehn findet sieh der im Kampf ver-
lorene Helm des Legionssoldaten, im Kastell
zu Orleu der verbogene Angon des Ger-
manen; nicht immer, wie in Aliso und
Yetera, trotzte die gramtoe Römer-Mauer
dem Barbaren- Angriff. Für die Erklärung
des« grossen Hypokaust - Baues haben wir
in' Deutschland nur einen epigraphischen
Beleg, die Jagsthausener Inschrift Bramb.
1808,-: welche die Wiederherstellung eines
beim Kastell gelegenen und vor Alter zer-
fallenen n balineum u um das Jahr 212
meldet. Der Fundort der Inschrift ist, wie
Schmidt angiebt, „westlich am Dorfe",
also gerade da wo sich nach Hansseimann
und: nach Keller, Vicus Aurelii Taf. 1, ein
^Bad 4 gefunden hat. Aus England giebt
Band VU des eorp. . inscr. lat. folgende
Källe : 273 von Lavatrae bei Bowes n Deae
Fortunae Virws Lupus leg. Aug. Pr. Pr.
baiin eum vi ignis exustum coh I Thra-
cum restituä curante Val. Frontone praef.
eq. alae Vetto(num) u ; dann die schon er-
wähnte interessante Inschrift von Longovi-
cium (Lancaster ?) 287, die in ähnlicher
Weise wie die von Jagsthausen „(ob] ba-
ttneum refect(um) . . . [bjasilicäm re-
tustate conlabsam a solo restitu-
tarn" gesetzt ist; 445, von Lanchester: Imp.
(Joes, M. Ant. Gordianus p. f. Aug bah
neum cum basilica a solo instruxä per
Egn. Ltwüianum leg. Aug. Pr. Pr. curante
M. t Aur. Quirino praef. coh. I L(ingonum)
Gor(<Uanae). Die hier wiederkehrende Er-
wähnung einer Basilica kann auf den Ge-
danken bringen, dass dieselbe in irgend
einen Verbindung mit dem Bade stand,
wenn nicht die Wiederherstellung zweier
grossen Gebäude zufällig zusammentraf. Ein
^emtos basüicae u erscheint im J. 196 zu
Mainz auf einem der Diana geweihten Altar
(Bramb. 1134). Dass hier der obenerwähnte
Fall aus England, eine militärische Reit-
schule zu vergleichen sei, wie Hang, Mannh.
Denksteine S. 13 meint, glaube ich nicht;
denn der Altar ist der Diana geweiht.
-Endlich 984 aus Habitancium (Rising-
ham): Fortunae ' reduci Julius Severinus
trib. explicito balineo v. s. I. m. Die
Steine stammen sämtlich aus Kastellen.
Innerhalb des eigentlichen Lagers können
ßäder von grösserem Umfang" nicht gestan-
den haben. Es wäre von vornherein anzu-
nehmen, dass eines der hervorragendsten
Gebäude der Lagerstadt erwähnt wird und
dass wir dasselbe in dem seither überall
durch die Ausgrabungen dokumentierten
Hypokaust - Bau zu suchen haben. Ein Be-
weis ist hiermit vielleicht noch nicht gefuhrt;
das Bad nach grossem italischem Muster
war aber dem Römer unentbehrlich und
kann im Kastell nicht gefehlt haben Ge-
wichtiger ist der Umstand, dass in zweien
der Fälle die Fundorte der Inschriften, wie
in Jagsthausen, nachgewiesener Maassen
ausserhalb des eigentlichen Kastells, in der
Lagerstadt liegen: in Longovicium und in
Lanchester. Den letzteren definiert H unter:
„äboui a hundred yards east from the fort*,
also ausserhalb des Lagers in einer Entfer-
nung, welche mit der Lage unserer Hypo-
kaust-Bauten übereinstimmt. Ich habe nicht
nötig, in eine eingehende Prüfung und Nach-
weisung der einzelnen Räume jener Bäder,
wie sie. in den Grundrissen vorliegen, hier
einzugehen, will aber bemerken, dass überall
in unseren Bauten das Caldarium besonders
durch Grösse und Längen-Erstreckung
sich auszeichnet und daqs die halbkreis-
förmigen Exedrae, die versurae (wie Vitruv
sie 5, 12, 2 nennt) als laconicum daran
anschliessen. Die übrigen Teile sind leicht
nachweisbar, nur dass die kleineren
Kastell- Anlagen selbstverständlich auch den
Grundriss vereinfachen. Eine detaillierte
Deutung des Rückinger Bades, des am
schönsten erhaltenen aller Kastell - Bader,
hat Schlereth bereits gar nicht übel ge-
geben (s. Duncker, Römerkastell S. 14);
auf der Saalburg, wo man das. Gebäude als
Villa erklärt, ist auch das praefummm
(dort ala Küche betrachtet) mit schwarz
berussten und verschlackten Steinen vor-
trefflich erhalten. Die Lage richtet sich
wahrscheinlich überall nach der bequemen
Zuleitung des Wassers; in Rückingen fliegst
eine Quelle dicht an der Südmauer des
Gebäudes. Die Hypokcasten Bind stets um-
fangreicher als bei jedem Villenbau. Um
schliesslich auch ein bewährtes wissenschaft-
liches Urteil zu Gunsten meiner jetzt viel-
leicht ganz isoliert stehenden Anschauung
reden zu lassen, muss ich die Bemerkungen
0. Keller'8, Vicus Aurelii S. 16, wo er den
leider nicht genau aufgenommenen Oehringer
Hypocaustbau beschreibt, hier wiederholen.
Nachdem er Hansselmaun's Fund erläutert,
fährt er fort: „Es sprechen die ganze Lage,
die Wasserleitung, die Grossartigkeit der
heizbaren Räume und der Luxus* mit wel-
chem das Gebäude ausgestattet war (Wand-
bemalung), sehr stark für die Hypothese,
dass hier das gemeinsame Bad der Besatz-
ung entdeckt wurde, welches die auf den
Ziegeln genannten Helvetier und Brittonen
sich bauten. Keinenfalls kann man an-
nehmen, dass die hiesige Garnison
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kern Bad gehabt habe; denn selbst die
wenigen Trappen — eine Cohorte [?] Ger-
manen — in dem unbedeutenderen Jagst-
hausen besassen nachweislich ein gemein-
sames Bad CIR 1608; und die Gegend, wo
das beschriebene Hypocaustum gefunden
wurde, war ausnehmend günstig für ei-
nen solchen Zweck gelegen. u Keller führt
dann noch an, dass das Gebäude mit Säul-
chen und Terracotta-Ornamenten geschmückt
war, dass sich eine kleine marmorne Venus-
statuette, die Bronzefigur eines sitzenden
Knaben u. dgl. dort fand. Zu einer In*
schrift von Potaissa, einem ungarischen
Kastell, wonach Severus im J. 195 dort
der legio V Macedonica ein Gebäude zum
Geschenk macht, bemerkt ferner Mommsen
ohne weiteres : „puta baineaa* Solche wer-
den, wie in England und Deutschland, in
der That auch aus einem andern der Donau-
länder, aus Dacien, und zwar aus dem Castell
(Cetatje) bei Veczel überliefert: CIL III, 1374
spricht von „balneae txtustote düabsae."
112.
Die Inschriften der Saalbufg bei
Homburg.
Von A. Hammmeran.
In dem Römerkastell Saalburg sind in den
letzten Jahren eine Anzahl neuer inschrift-
licher Funde zu Tage gekommen, die bis-
her nur zum Teil bekannt geworden sind.
Was durch Neuhof, Gercken, Habel, Rössel,
Becker u. A. in früherer Zeit veröffent-
licht wurde, ist zusammengestellt bei Bram-
bach CIR 1424—31, vollständiger in der
Schrift von A. v. Cohausen und L. Jacobi,
das Römerkastell Saalburg 1878, 2. Aufl.
1882, nach den Bearbeitungen J. Beckers.
Manches ist indessen auch in der letzteren
Publikation noch unfertig oder inkorrekt
geblieben, viele kleine Fragmente sind bei
Seite gelassen und verschiedenes Neue ist
gefunden, so dass sich die Zahl der In-
schriften von 12 auf 30 vermehrt. Von der
Verwaltung des Saalburg -Museums aufge-
fordert, habe ich die sämtlichen Steine neu
beischrieben und hierbei manches Interes-
sante gefunden. Nur eine bemerkenswerte
Thatsache sei im Allgemeinen hervorgeho-
ben : es sind nicht weniger als acht grosse
Kaiserinschriften (Dedications - Steine] vor-
handen, von denen sechs als solche durch-
aus gesichert und zwei nach den Bruch-
stücken für höchst wahrscheinlich zu halten
sind. Eine solche Zahl tritt sonst nirgends
in Deutschland wieder auf, selbst Mainz
hat nur vereinzelte Dedicationen und keine
solche wie die Saalburg, in Niederbiber
sind keine gefunden — bei der primären
Stellung dieses grössten rheinischen Limes-
Kastells mu8S dies hervorgehoben werden
— das wichtige Oehringen hat zwei aufzu-
weisen. Die Eigenartigkeit der Saalburg
wird durch diesen Umstand (seither sind
- — 130 —
nur 4 dieser Steine publiziert) in das rechte
Licht gestellt Die unten mit No. IV be-
zeichnete Inschrift fand sich, nach Herrn
Jacobi's Ermittlung, dicht am Pfahlgraben,
an der nördlich vom Kastell denselben
durchbrechenden Römerstraase, neben einem
Postament. Die Steine gehören dem 2.
oder 3. Jahrhundert an, nur No. II halte
ich für älter. 1 )
I. Dieses Fragment hat bereits Becker
(No. 3) ediert, aber ungenau. Etwas besser
giebt es Brambach 1429, 2. Es ist ein läng-
lich schmales Seitenbruchstück eines grossen
Sandsteinblocks, der linke Rand der Schrift-
seite ist erhalten. Gefunden ist dasselbe im
Jahre 1855, die Buchstaben sind 6 cm gross,
Die Inschrift lautet 1 :
LUl i I 1*13
r F v r q » n
Der Name Severo in der zweiten Zeile,
dessen auf eigentümliche Weise verkürzt
ist; ist unzweifelhaft Es folgt aber nicht
AVG, wie Becker wollte, sondern jedes-
faljs P[IO] oder P[ERTJNACI]. In der
ersten Zeile fehlen die Schlussbuchstabea
10, M ist noch in den untersten Teilen
erbalten, zwischen P und T ist eine Ver-
letzung des Steins. Es stand also : L. Sep-
#m[io] Secero p[io?\
II*. Die zweite Dedicationsinschrift, 1881
im Praetorium gefunden, ist zeitlich wenig
charakterisiert. Eine Sandsteinplatte ven
beträchtlicher Dicke, wurde sie als Sockel-
stein im Praetorium wieder verbaut und
zeigt in der Mitte ein grosses viereckiges
Dübelloch eingehauen. Die ursprünglichen
beiden Seiten sind vorhanden ; der Stein ist
nicht breit, bat aber ausnehmend schöne
Schrift von 9 cm Länge und muss demzu-
folge, da nur die zwei untersten Zeilen er-
halten und diese sehr kurz sind, hoch ge-
wesen sein. Die Inschrift lautet:
Es stand offenbar : [a]ug. coh. II Bat-
torum c(ivium) r(omanorum). Der Kaiser
wird nicht leicht zu ermitteln sein; nach
der Schlussstellung des Wortes AVG. hat
aber der Stein keine Konsulatsangabe.
III. Dieselbe Truppe erscheint noch auf
einer Inschrift als Dedicant, die seither nicht
1) Im Folgenden unterscheide ich die noch
nicht Teroffentlichten Steine ron den bereit« be-
kennten, aber meist su rerbesserndon durch einen
Stern neben der Nummer.
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— 132 —
richtig gedeutet ist Sie ist in 3 separaten
Sandstein-Blöcken (als Sockelsteine verar-
beitet) zu ganz verschiedenen Zeiten ge-
funden, der letzte erst 1881. Becker gab
das obere linke Viertel (unter No. II) als
unter Pius fallend, das untere linke (das
er für einen ganz andern Stein hielt) als
hadrianisch; das dritte, welches die obere
rechte Seite bildet, war von ihm nach dem
linken Seitenstück längst richtig ergänzt,
ehe es gefunden wurde. Auch Zangemeister
Hess sich durch die fragmentarische Be-
schaffenheit des Steines irre fuhren. Er
nahm bei einer im Jahre 1882 in Homburg
aufgezeichneten Ergänzung das linke untere
Stück ebenfalls apart und verband es mit
einigen kleinen Bruchstücken, die von einem
andern Stein vorhanden waren, aber ver-
schiedenes Korn und Farbe, sowie etwas
abweichende Schriftformen (namentlich der
Der Stein liest sich jetzt folgender-
massen: Imp. Ca[e]s, [dtfvi Hadri-
(ani) f[i% dwi Trabant) Pa[r]thici
nep(oti) div[i] Nervae pronep(oti) T.
[Adio] Hadri(ano) A[rtiomn]o Au-
g(usto) [Pio ponU]f(ici) max(mo)
[trxbun(xciae)] pot(estatis) II co[s.
II cos] desig(naio) III [P. P. . . .]
coh(or8) II Ba[dorum . . . J. Das
Jahr ist 139/40. Die Bruchflächen
der beiden linken Hälften passen
nicht auf der Schriftfläche, da der
Rand des unteren Steins abgesprengt
wurde, aber in der Tiefe des Steins
rechts zusammen und das G von
AV6 ist noch im Kopf auf dem obe-
ren Stein erhalten. Die Ebene der
Seitenflächen beider verläuft voll-
kommen gleichmässig, selbst nach
den Adern des Steins.
IV*. Mit einem dieser drei Stücke,
deren zweites (unteres linkes Vier-
tel) in der Saalburg - Schrift dem
Hadrian zugeteilt ist, während das
dritte(obere8 rechtes Viertel) seither
noch nicht publiziert wurde, hatte,
wie bereits bemerkt, Zangemeister zwei
kleine Fragmente combiniert, die, wie eine
genaue Untersuchung der Steine ergab,
nicht dazu gehören, vielmehr eine vierte
Kaiserinschrift ergeben. Er hat ferner,
was durch die seither mangelnde exakte
Sonderung der sämtlichen zahlreichen kleinen
Bruchstücke des Museums sehr wohl er-
klärlich erscheint, übersehen, dass noch ein
drittes Fragment desselben Steins vorhan-
den ist, das sich (selbst mitten im Bruch
eines Buchstabens) genau an eines der bei-
den anderen unten anfügt. Diese zwei
Stücke bilden die oberste rechte Ecke des
Steines, das dritte ist ein Teil des linken
Randes. (Rötlicher Sandstein von grobem
Korn, gef. sämtlich im J. 1877; Buch-
staben-Höhe der ersten Zeile 6Vt cm, der
R und N) zeigeu. Seine Ergänzung ergab
im Übrigen eine frühere, mit dieser Ver-
bindung übereinstimmende Datierung. Die
von mir vorgenommene genaueste Ver-
gleicbung der Steine, namentlich ihrer
Bruchflächen und Buchstabenformen, der
Höhe der Schrift und ihrer Abstände vom
linken Rand, hat ihre Zusammengehörigkeit
evident gemacht und eine andere Lesung er-
geben. (Die Buchstaben der beiden obersten
und der beiden untersten Zeilen sind je
fi cm hoch, die aller übrigen nur 57t cm.
Dagegen haben die kleinen Bruchstücke,
welche Zangemeisters Ergänzung im oberen
Teil zu Grunde lagen, in der obersten
Zeile 6 Vi cm Länge, in den folgenden 6,
was bei der ersten Zeile allenfalls anginge,
bei den folgenden aber eine ungewöhnliche
Differenz zu der conformen Schrift des
unteren Steins ergäbe).
1MPC
BÄ DRI .
N^f P'DIV
£RPNEP
iF'MAX
poT-ncc
COHn R/
v >
L-DIVI
THfCl
hERXAE
Ar .
übrigen 6 cm). Das Erhaltene stellt sich
nunmehr wie folgt dar:
?.■
Da Zangemeister den unteren Teil des
rechtzeitigen Steins nicht kannte, supplierte
er nur noch das I, das für ihn freilich auch
ein L sein konnte, als zu aem Worte
Hadriano gehörig, wobei immer das Frag-
ment der vorigen Inschrift (mit den Con-
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Google
— 133
— 134
sulatsangaben) zugezogen wurde, und er-
hielt: [imp. caes. dflVI [nervae nep.! DI I V
[i trajani pJAR | T [hici ß. hadr]l[an)Q
AVG [pont] cet. Nun ist, ganz abgesehen
von dem unteren grossen Bruchstück, diese
Ergänzung durch den neugefundenen Rest
des oberen rechten Steins hinfällig, auch
die für diese Zeit ungewöhnliche Stellung
des „Nervae nep. u vor „Traj. fU. u empfahl
sie nicht Es möchte so zu ergänzen sein :
imp, caes. cftVI
hadriani f. DI
Vi traiani j)AR
Thici nep. dl
vi Nervae pro >E
P
Es folgte der Name des Kaisers, T. Ad.
Haar. Antomnus, der Stein gehört demnach
wie der vorige zu Pius, ohne eine bestimm-
tere Jahreszahl als den Zeitraum von 138
bis 161 zu ergeben. In der letzten erhal-
tenen Zeile wird die Ligatur von N und E
auch beim Worte Nervae angewandt sein,
so dass die Zahl der Buchstaben in den
einzelnen Zeilen wenig variiert.
V*. Weit geringere Aussicht zu einer
Lösung bietet eine Suite von 7 kleinen
Basaltbruchstücken, die nach dem Bruch
und der gleichförmigen Buchstabengrösse
(oberste Zeile 5,8 cm, die ferneren 5,6)
zuverlässig zusammengehören und eine fünfte
Kaiser-Inschrift ergeben. Sie sind von Habel
bereits in den Jahren 1855 — 1857 im
Kastell gefunden ; es hat sich indessen noch
Niemand mit ihrer Lesung oder vollstän-
digen Publikation befasst, Brambach hat
(1429 Nr. 4, 6, 8, 9) vier von ihnen nach
eigener Abschrift z. T. unrichtig wiederge-
geben und ihre Zusammengehörigkeit nicht
erwähnt. (Seine nr. 6 ist allerdings im
Original inzwischen durch zwei daran pas-
sende Buchstaben ergänzt worden). Ich
gebe die Fragmente so, wie sie etwa auf«
einander folgen könnten, wobei feststeht:
1) dass nr. 1 und nr. 2 Stücke des oberen
Randes sind (ob rechts, ob links, ergiebt
der Bruch nicht) ; H) dass nr, 4 ein (obwohl
teilweise abgesplittertes) Stück der linken
Seite mit deren glatter Fläche repräsentiert
und nr. 6 nach der Splitterung ganz nahe
derselben Fläche zu denken ist; 3) dass
nr. 5 einen Teil der rechten ebenso gut
erhaltenen Seitenfläche, und endlich 4) nr. 7
die untere rechte Ecke des Steins bildete.
Verschiebungen einzelner Bruchstücke in-
nerhalb des festen Rahmens von oben und
unten in anderer Weise, als ich die An-
ordnung versuchte, müssen demnach immer-
hin gegeben erscheinen. (Ich bezeichne die
gesicherten Seitenränder mit Doppellinien).
•dT-gÄ^l
Zuvor eine allgemeine Bemerkung. Der
Stein ist wieder eines jener interessanten
Beispiele für die Wut, mit welcher auf der
Saalburg, wie in Heddernheim und den
rheinischen Kastellen, die Zerstörung
Seitens der Germanen betrieben wurde ; in
den Donauländern, selbst in Raetien, und
am Niederrhein sind solche geradezu zer-
hackte Steine eine Seltenheit. Auf der Saal-
burg bilden die Splitter fast die Regel. Der
Basalt, der hier ausnahmsweise benutzt ist,
bricht wohl leichter, und zwar wegen seines
krystallinischen Gefüges in kugelförmigen
Schalen; aber man bemerkt überall, dass
die Sandstein-Inschriften in derselben Weise
zerschlagen sind. In der obersten Zeile
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— 186 —
Ällt die Verbindung OAL oder OAD (letz-
terer Buchstabe ist nicht ausgeschlossen,
aber nach dem Ductus unwahrscheinlich)
auf. Da eine Kaiserinschrift schon wegen
des ^unzweifelhaften Wortes PROCOS vor-
liegt,' so kann hier, wo die einleitende
Formel jene Buchstaben nicht enthält,
nur der Name des Kaisers gesucht werden,
wenn wir nicht auf eine ganz heterogene,
etwa jiivinale Votiv-Formel abirren wollen.
Es bietet sich nichts ungezwungener, viel-
leicht . überhaupt kein anderer Name als
der des Severus Alexander, mit welchem
das vorausgehende kleine Bruchstück zu
verbinden wäre:
. [imp. caes. m. aurd.\ SE[wr]0 AL[«
xandjRO • P[w fdict\ cet.
Wir hätten alsdann etwa 20 Buchstaben
für jede Zeile zu rechnen. Auffällig könnte
nur der Mangel eines Punktes nach dem
Wort Seterp erscheinen ; aber dies ist nicht
selten und auf denselben Steinen, wo die
Interpunktion vorkommt, fehlt sie .oft ge-
rade an Stellen, welche sie zu erfordern
scheinen. Thunlich erscheint es auch, Frag-
ment 4 einer der unteren Zeilen zuzuteilen
und statt des hier zu ergänzenden CO(Y)
etwa eine CO[hors . . .] zu vermuten. Aber
wo ein Näherliegendes gegeben ist, darf
man nicht probieren; dass das erforder-
liche COS hier stehen kann, ist vor [P}RO-
COS selbst bei der Länge des Zwischen-
raumes nicht zweifelhaft, welchen eine
folgende Zahl sowie ein „designato p. p. u
sehr wohl erklären könnte. Unter dem
Wort [P]ROCOS scheint deutlich SE (Se-
ceriana, auf einen Truppenteil bezogen?)
oder SF zu stehen. Näher liegend, als die
Truppe, falls eine solche genannt ist, an
dieser Stelle zu suchen, wird es sein, ihr
das isolierte R des Schlusses zuzuteilen
und, da die coh. II Baetorum auf der
Saalburg die Hauptrolle spielt, könnte man
sie zu supplieren geneigt sein und [civ.]
Rfotn.) lesen. Aber ich zögere sehr, in
dieser Spätzeit die Raeter noch als einen
Bestandteil der Taunus-Garnison anzusehen,
solange manche Umstände eher für das
Gegenteil sprechen. Ihre Ziegel erschei-
nen merkwürdiger Weise nur auf der Saal-
burg (nicht einmal in Wiesbaden) und auch
deren Typus ist alt. \ooih. Uli VindelicojR
wäre also wahrscheinlicher. Damit stimmt
überein, dass die einzige ausserdem bisher
gefundene grössere Inschrift aus Basalt
(im Schloss, Bramb. 1424) ebenfalls der
Spätzeit und den Vindeliciern angehört.
VI. Eine Kaiserinschrift enthält mit Be-
stimmtheit das im Jahre 1875 in der Prae-
tentura des Kastells gefundene, von Becker
in der Saalb. -Schrift No. 6 nicht ganz kor-
rekt gegebene dicke Bruchstück aus Sand-
stein:
— 136 —
Es ist zu Beckers Lesung der ersten Zeilen
zu bemerken, dass etwas mehr dasteht als
er angiebt: im Übrigen ist die Widmung
I \genki] LOC[t] und die Formel in hfonorem)
d(omus) d(ivinae) pr[o säjlute imp. cet. sicher,
die Beziehung auf Sept. Severus wahrschein-
lich. Es steht: IMP Pi (mit M ist ein I
und P ligiert, nicht nur ein I, wie da«
(liehe fälschlich giebt), also nicht Pfuttius),
sondern IMPPL =-- imp(eraJborum) L(ucu)
[Sept.] See. Z. 4 vorn fehlen 4 Zeichen.
t \uf der' rechten Seite zeigt der Stein,
obwohl die Oberfläche hier abgesplittert
ist, die Seitenfläche; es fehlt also in den
oberen Zeilen rechtsseitig kein Buchstabe,
und da m pro salute u ergiebt, dass in der
dritten Zeile 3 Buchstaben links fehlen, so
standen in jeder Zeile 7—9 Buchstaben.
Die oberen derselben sind 3,6 cm, die der
vierten Zeile 3,3 cm hoch.
Zu früheren Notizen.
Die im Wd. Korrbl. IV, 62 wiederge- 1 13.
gebene Lesung der MD*zt von Obriftoia
muss sicher DNBADVILAREX heissen.
Dieser König ist uns bekannter unter dem
Namen Totila und herrschte unter den Ost-
gothen 541 — 552, wird aber auf den Mün-
zen und bei Jordanes durchweg BADVTLA
genannt. Vgl Dahn, die Könige der Ger-
manen II, S. 227; d. Münzen bei Dahn,
Urgesch. der german. u. roman Völker I,
S. 300. (Ohlenschlager).
Über die von uns No. 8-i des Korrbl. 1 14
erwähnten Wandgemälde von Poulheta (so
ist statt Paulheim a. a. 0. zu lesen) be-
richtet neuerdings die Köln. Volksztg. aus-
führlich in ihrem zweiten Blatt vom 14. Juni
Verlag der Fr. Lintz'echen Buchhandlung in Trier:
Dar Dom in Tritt
in teinen drei tianßtperioden:
der ßömischei, der frinkisckfi, der lUaaiisrka,
beschrieben und durch 96 Tafeln erläutert
von
Dr. J. N. von Wilmwsky.
Preis 00 Mark.
FR. LlNTZ'fCHX BUOMDftUOKCIttl IN TRI KR
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Redigirt
ron
Dr. Hettner In Trier
und
Prof. Lamprecht In Bonn.
Komespondenzöfatt
der
Verlag
der
FR. LINTZ'tchcn
Buchhandlung
In Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
October.
Jahrgang IV, Nr. 10.
1885.
Beiträge sind an die Kedaction zn senden. Inserate a 25 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
Verlagshandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondenzblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Hark für
die Zeitschrift mit Korrespondenz blatt, für letzteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
115. Hr. Seegraben (Schweiz). Beim Ab-
brechen der Kapelle fand man, als Bau-
stein verwandt, die obere Hälfte eines röm.
Altarsteines, mit der Aufschrift
i A^
IVN03RG
D D Q M
r r » -•
Die Inschrift ist besprochen in der
Antiqua 1885, 9 S. 141, aber im Texte
falsch, besser auf der Abbildung wieder-
gegeben. Die Dedication an I(ovi) o(ptimo)
m(aximo), Iuno(m) Beg(inae), d(is) d(eabus)
q(ue) om(nibus) ist zweifellos, zweifelhafter
dagegen nach der vorliegenden Publikation
der Name des Dedicanten.
116. Karlsruhe, 7. Sept. [Linksrheinische Römer-
strasse]. Der Zug der römischen Strasse,
welche auf dem linken Rheinuf er von S t r a s s -
bürg nach Mainz führte, ist so ziemlich
b ekannt, nur zwischen H ö r d t und L i n g e n -
feld fehlte bis jetzt ein Stück von bei-
läufig 11 Kilometer Länge. Bei Lingenfeld
hat der Rhein in verhältnismässig neuerer
Zeit eine mächtige Bucht, das sog. „rote
Hamm u in das Hochgestade eingegraben,
welche die ehemalige Römerstrasse ab-
schnitt; bei Hördt, wo sich eine ähnliche
Bucht befindet, geht die Spur der Römer-
strasse schon beim Übergangspunkt über
den Klingbach oberhalb der Ölmühle ver-
loren. In den „Antiquarischen Reisebe-
merkungen von K. F." (Zeitschr. d. Ver.
zur Erforschung der rhein. Gesch. und
Altertümer in Mainz II. Bd. 1859 S. 156)
heisst es: „Es gelang nicht, die Spur der
Hochstrasse (Römerstrasse) am gegenüber-
liegenden Steilufer des roten Hammes als
Profil wieder aufzufinden und ebensowenig
ihre Verlängerung zwischen Lingenfeld und
Germersheim, dem Vicus lulius der Notitia
imp. y der jedoch von dieser Römerstrasse
keinenfalls berührt wurde. Weder die orts-
kundigsten Bewohner beider Punkte, noch
andere Personen, welche in den Waldungen
zu beiden Seiten der alten Queich, nament-
lich in der Umgebung der Holzmühle, wo-
hin die Richtung der Hochstrasse weist,
sehr bekannt sein wollten, gaben nähere
Auskunft, und doch muss die Spur hier
aufzufinden sein." Ministerialrath Heintz
spricht in seiner Schrift: „Die bayerische
Pfalz unter den Römern", Kaiserslautern
1865 S. 45 u. 46 ebenfalls aus, dass die
Spur der Römerstrasse am Klingbach bei
Hördt aufhöre und erst nach einer Unter-
brechung von 11 Kilometer jenseits des
roten Hammes bei Lingenfeld wieder auf-
trete; er meint, die Strasse müsse nicht
viel von der geraden Linie abgewichen sein
und man würde zwischen der Holzmühle
und Germersheim ihre Spur finden können.
Am 5. d. Mts. setzte sich eine Expedition,
bestehend aus den Herren Konservator
Prof. Harster von Speier, Lehrer Pfeifer
von Rheinzabern und dem Unterzeichneten,
von Rheinzabern aus in Bewegung, um wo-
möglich die Lücke zu schliessen, und es
gelang in der That, die Römerstiasse auf-
zufinden, soweit sie nicht vom Rhein ver-
schlungen ist.
Anfangs verloren auch wir bei Hördt
jede Spur und wir wurden lange irre ge-
fuhrt durch die Angaben von Bewohnern
der Gegend, wonach die Römerstrasse zwi-
schen den sog. „Strassenäckern" und dem
„Klostergut" die Scheide gebildet habe und
in zwei noch vorhandenen Einschnitten zum
Spiegelbach hinabgezogen sei. Die Kies-
spur längs der Gewanngrenze und die Ein-
schnitte sind auch wirklich da, allein diese
Strasse hat die Richtung von Rülzheim nach
Germersheim und passt desswegen nicht in
die Lücke unserer Römerstrasse. Da auch
der vorhin citierte K. F. in der Zeitschrift
des Mainzer Vereins S. 156 dieser Strassen-
spur Erwähnung thut, so will ich als War-
nung für andere anführen, dass es sich
hierbei nur um die mittelalterliche Strasse
handelt, welche bis zur Erbauung der jetzi-
gen schnurgeraden Staatsstrasse Rülzheim -
Germersheim benützt wurde. Herr Bürger-
meister Baumann von Hördt hat mir dies
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— 139 —
nachträglich mitgeteilt auf Grund von Aus-
sagen bejahrter Leute, deren Väter noch
die alte Strasse gefahren waren.
Die wirkliche Römerstrasse fanden
wir erst, als wir den Lustadter Wald
nördlich der Hürdter Bucht durchstreiften.
Die Strasse bildet die Grenze des Waldes
und Feldes, zugleich auch die Gemarkungs-
grenze von Lustadt und Sondernheim. Süd-
lich der Eisenbahn an der Hürdter Bucht
ist sie gerade so abgeschnitten, wie bei
Langenfeld am roten Hamm, ein Beweis,
dass auch diese Bucht erst nach der
Strassenanlage entstanden ist. Das Profil
der Rümerstrasse ist das bekannte: etwa
1 m hoch, eine obere Breite von 4,5 — 5 m
und eine Basis von 15 — 18 m, da durch
den Ackerbau das Material in die Breite
gezogen ist. Die ganze Auffüllung scheint aus
Rheinkies zu bestehen und das Wachstum
auf derselben ist ein schlechtes : von den
Kartoffeln waren oft 4 — 5 Stöcke neben-
einander vertrocknet, die übrigen klein ge-
blieben, während nebenan auf dem Sand-
boden die Pflanzen regelmässig und gesund
standen. Herr Bürgermeister Stuben-
rauch von Sondernheim sagte aus, man
habe wohl gewusst, dass nur an jener Stelle
der Gemarkung Kies vorkomme und sonst
nirgends, aber man habe nicht gedacht, dass
derselbe von der Römerstrasse herrühre.
(Port», folgt.) (Otto Ammon.)
117. Worms. [Rom. Inschrift]. Montag den
27. Juli fanden wir abermals an derselben
Stelle, an der auch die in der vorigen Nummer
dieses Blattes beschriebenen Steine gefunden
wurden, einen Inschriftstein: Roter Sandstein,
97 cm hoch, 46 cm breit, 16 cm dick ; oben
eine 44 cm hohe, 36 cm breite Xische mit
dem Bild einer Frau, flaches Relief, merk-
würdig langer Hals und eigentümlicher Kopf-
schmuck, wohl Aufsteckkamm. Inschrift:
FA VSTAE IV
INF ELI - Q V E
VIXI'ANNOS-
XXV ll-ET'M-
II II D I E S X X
wohl Faustae lu(liae) (?) infeli(cissinMc) qu(a)e
ctxi(t) annos XXVII et m(enses) J2TJ, dies
XX. Die Querstriche an E und F sind nach
links etwas verlängert, das F der 2. Reihe
gleicht ganz einem E. QVE und VIXI ist
zweifellos. Höhe der Buchstaben 5Vt — 6".
Die Inschrift scheint des Schlusses zu ent-
behren, doch muss der Stein dann auffallend
glatt abgebrochen sein, so dass der Bruch
als solcher nicht mehr bemerkbar ist ; viel-
leicht hatte der Stein unten einen Sockel,
auf dem der Rest der Inschrift stand.
(Weckerling.).
1 18. Heidelberg. [Mercurlnschrift]. Anfangs Juli
machte mich Herr stud. philos. Wolf auf
einen von ihm geraume Zeit vorher auf
dem Heiligenberg entdeckten Inschriftstein
— 140 —
aufmerksam, bei dessen Untersuchung sich
folgendes ergab: Das Monument war etwa
15 Schritte vor der Ruine der sog. Stephans-
kirche, die auf der obersten hintern Spitze
des Heiligenberges liegt, in den Fusswe?
eingemauert, Hess sich aber leicht heraus-
nehmen. Es war von rechteckiger Gestalt,
76,5 cm lang, 66,5 cm breit, 30—35 cm
dick, an den untern Kanten stark verletzt
und in späterer Zeit offenbar als Baustein
verwendet worden, denn ungefähr 2 Drittel
der oberen Partie des Steines ist nach
aussen abgeschrägt, mehr als die linke
Hälfte der Oberfläche mit Ausnahme eines
schmalen Streifens vertieft, die übrige Fläche
grösstenteils übermeisselt. Die stehenge-
bliebenen Buchstaben, 8 cm hoch und in
sehr schöner und guter, wohl dem 2. Jh.
n. Chr. angehörigen Schrift ausgeführt,
lassen indessen zur Genüge die ursprüng-
liche Bestimmung des Steines erkennen.
Die Inschrift giebt ungefähr folgendes Bild:
Zur Zeile 1, die offenbar in MERC]VRI0
zu ergänzen ist, möchte ich bemerken, dass
nach der Beschaffenheit des Steines Mer-
curius keinen Beinamen gehabt haben kann.
Zeile 2, wo vor dem *) ein Zapfenloch
eingehauen ist, lese ich aedeni [cu]m [Suff«**
oder ähnl., vgl. Brambach C. I. Rh. Kr. 1704.
Hierdurch ist also das Denkmal als
Yotivstein an Mercur erwiesen. Alles übrige
ist mit Ausnahme dreier Buchstabenreste
vollständig verschwunden. Ob die in der
letzten Zeile lesbaren Buchstaben die be
kannte Dedicationsformel enthalten haben,
ist in Anbetracht der Deutlichkeit des I
vor L und wegen der Raumverhältnisse sehr
fraglich. Die Bedeutung des Steines, der
sich seit dem 9. Juli d. J. in der stadtischen
Sammlung auf dem Schlosse befindet, für
die Geschichte hiesiger Gegend besteht
darin, dass gerade die hintere Spitze des
Berges von neuem als Cultstätte des Mercnr
bestätigt und die Existenz dieses Dienstes
für ziemlich frühe Zeit erwiesen wird. Es
ist bereits die sechste römische Inschrift,
welche an dieser Stelle sich gefunden hat.
vgl. Brambach Nr. 1703, 1704, 1705, K. Christ
Bonn. Jahrb. XLVI S. 178 und das kleine
Fragment bei Mays, Verzeichnis der städt
Kunst- und Altert.-Sammlung auf dem Hei-
delberger Schlo8s, Heidelberg 1883, !>. 7
Nr. 10. (Karl Schumacher.)
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— 141 — ■
— 142 —
119. Wiesbaden, 31. Juli. Bei Gelegenheit
der Kanalisierung des Mains sind im Main-
bett oder in dessen unmittelbarer Nähe
zwischen Frankfurt und Höchst mancherlei
Gegenstände gefunden worden, von denen
die meisten, wie es scheint, späteren Jahr-
hunderten angehören. Ein genauerer Be-
richt wird später folgen.
120. Bonn, 10. Aug. [Rom. Inschrift.]. Bei den
Restaurationsarbeiten an der Müns-
terkirche wurde aus den Fundamenten
des Teiles, der an das ehemals dort be-
findliche Spritzenhaus der Feuerwehr stösst,
ein römischer Votivstein von kolossalen Di-
mensionen, 2 m hoch und 80 cm br., zu-
tage gefördert, der dem hiesigen Provinzial-
museum als Geschenk überwiesen wurde.
Die Inschrift, die leider in ihrem oberen
Teile nicht mehr ganz erhalten ist und zur
Zeit auch an anderen Stellen noch nicht
lesbar ist, enthält eine Widmung für das
Wohl des Kaisers Antoninus Pias aus dessem
letzten Regierungsjahr, gesetzt von einem
C. Vtnicius Faustus auf Befehl des nieder-
germanischen Statthalters Claudius Iidianus.
(Deutsche Reichsztg.)
121. Neuss, 27. Juli. [Rom. Inschrift]. In einer
der Vergessenheit anheimgefallenen Alter-
tümersammlung, welche früher im Besitze
des verstorbenen Hrn. Schramm sen. war,
fand dieser Tage Hr. Konstantin Konen
dem „Rhein. Volksbl." zufolge einen Votiv-
altar mit folgender gut erhaltener Inschrift:
lOW
I V L I V S
j) R B I N V S
VSLLM
Hr. Konen teilt uns mit, dass der Fund-
ort wahrscheinlich die Gegend von Neuss-
Grimmlinghausen sei, da Schramm nur dort
gefundene Altertümer gesammelt habe.
Chronik.
122. Hr. Die XVI. Anthropologen-Versammlung
in Karlsruhe nahm, dank des geschickten
Arrangements des Lokalgeschäftsführers,
Hrn. Geh. Hof-Rat Wagner, einen schönen
Verlauf. Von den Natur- und Kunstge-
nüssen, die Karlsruhe, Baden, Mannheim
und Heidelberg in so reicher Mannigfaltig-
keit bieten, wurden den Anthropologen die
schönsten zu teil. In der richtigen Erwä-
gung, dass ein Hauptzweck dieser Wander-
versammlungen in der Belehrung über den
Stand der lokalen Forschung bestehe, hielt
Wagner selbst einen trefflich orientierenden
Vortrag über die Resultate seiner praehistori-
schen Forschungen und der seiner Vorgänger
und hatte ferner folgende — allesamt mit gros-
sem Beifall aufgenommene Vorträge — veran-
lasst: den des Hrn. Oberbaurat Hone eil,
über das Rheinthal in vorhistorischer und
historischer Zeit, des Hm. Prof. Bissinger,
Orientierung über die römischen Reste in
Baden, des Hrn. Bürgermeister Mayer,
über praehistorische Zufluchten. — Aus den
übrigen Vortragen sei nur der von Hrn.
0. Tischler aus Königsberg : über die Glie-
derung der La Tenezeit erwähnt, weil dieser
für die westdeutsche praehistorische For-
schung von grosser Bedeutung ist ; nach Er-
scheinen des gedruckten Berichtes werden
wir auf diesen Vortrag unter Beifügung
einiger zum Verständnis nötigen Skizzen
zurückkommen.
Die Hauptfestschrift bildete Wagner's
Abhandlung, Hügelgräber und Urnenfried-
höfe in Baden, mit besonderer Berücksich-
tigung ihrer Thongefässe, 55 S. 4°, der
6 Lichtdrucktafeln und eine farbige Tafel
beigegeben sind ; eines der nächsten Quartal-
hefte wird von derselben eine ausführliche
Besprechung bringen. Ausserdem ward ein
mit Verbesserungen, Ergänzungen und bei-
gefügtem Register versehener Neudruck von
Bissinger's Verzeichnis der Trümmer und
Fundstätten aus röm. Zeit im Grossherzog-
Baden verteilt.
Im Neuen Archiv f. alt. D. Geschkde 123.
11, 104—107 veröffentlicht H. Bresslau
ein Einnahmeverzeichnis des Refektoriums von
S. Maximin • Trier. Dasselbe gehört nach
Schrift und Inhalt dem Beginn des 13. Jhs.
an; abgedruckt ist dasselbe schon, wenn
such noch nicht publiziert, bei Lamprecht,
Deutsches Wirtschaftsieben im Mittelalter,
Bd. 3 S. 321 ff. Ebendas. sind auch zwei
dem Einnahmeverzeichnis folgende Notizen
gleicher Zeit über den Maximiner Hof
Rübenach zum Abdruck gebracht. Ausser
dem gen. Stück ediert Bresslau a. a.
auch noch einige andere interessante No-
tizen aus S. Matheis- und S. Maximin-Trier.
Über einen Bibliothekskatalog der Abtei
S. Maximin-Trier vom J. 1393 giebt H. Bress- 124.
lau im Neuen Archiv f. alt. D. Geschkde.
11, 99 kurze Nachricht. Erwähnt ist der-
selbe unter der Ankündigung baldiger Her-
ausgabe schon von Becker, Catalogi biblio-
thecarum antiqui No. *26. Der ältere
Bibliothekskataiog von S. Maximin, 11. oder
12. Jhs., ist zuerst von Kraus im Serapeum
30, 114—116, zuletzt von Becker a. a. 0.
No. 76 verbessert ediert worden.
Mit einer Arbeit zur Geschichte des 125.
Rheinischen Landfriedensbundes von 1254
beginnt L. Quidde eine Reihe von Studien
zur Deutschen Verfassungs- und Wirtschafts-
geschichte, welche zunächst der Geschichte
der Landfrieden und des Bündniswesens,
der Finanz-, Wirtschafts- und Verwaltungs-
geschichte der Stadt Frankfurt a. M. und
der Reichsfinanzgeschichte im 14. u. 15. Jh.
gewidmet sein sollen. Das erste Heft führt
diese Studien glänzend ein, indem es über
die bekannten Arbeiten Bussons, Weiz-
säckers, Zurbonsens (in unserer Zs. Bd. 2,
40 f.) und Hintzes (Das Königtum Wilhelms
von Holland, Lpzg. 1885) hinaus vornehm-
lich durch neue Bearbeitung und Interpre-
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— 143 —
tation der Gründungsurkunde vom 13. Juli
1254 eine Reihe neuer und einschneidender
Resultate entwickelt.
»26..,,
Im 3. Bd. des Bulletins de la Sociäte'
" d'art et d'histoire du diocese de Liege ver-
öffentlicht Prof. G. Kurth eine lehrreiche
Historiographie du pays de Liege de 1880 ä
1884, welche über eine blosse Wiedergabe
der Titel hinausgehend wertvolle Kritiken
der einschlägigen Publikationen und An-
deutungen über einen weiteren Ausbau der
Lütticher Studien enthält. Diese Historio-
graphie soll von nun ab zu einer ständigen
Einrichtung des Bulletins werden.
«27 Einen Abdruck des neu aufgefundenen
' Originals der Urkunde K. Heinrichs II von
1015 für die Bonner Stifts- (Diet-) kirche
(bisher nur durch eine fehlerhafte Kopie
bekannt, die in Günthers Cod. dipl. Rheno-
Mosellanus I p. 103 abgedruckt ist) ent-
hält als Anhang die kleine Schrift von
R. Pick : Geschichte der Stiftskirche zu Bonn.
Erstes Heft. Bonn 1884.
In dieser recht verdienstlichen Schrift
führt der auf dem Gebiet rheinischer Pro-
vinzialgeschichte ausgezeichnet bewanderte
Verfasser den Nachweis, dass die Diet-
kirche, deren älteste Schicksale unklar und
von der Sage in mannigfacher Weise ent-
stellt sind, in die römische Zeit hinauf-
reicht, etwa in den Tagen Constantins des
Grossen gegründet worden ist und zuerst
mit einem Mönchs-, dann (seit etwa 1000)
mit einem Nonnenkloster verbunden war.
P. hat es verstanden, aus dem geringwer-
tigen und nur ganz lückenhaft überlieferten
Material eine, soweit es überhaupt möglich
ist, klare Übersicht über die Geschicke
dieser Kirche bis zum 11. Jahrhundert zu-
sammenzustellen, so dass man nur wünschen
kann, der Verfasser möchte baldigst in
der Lage sein, diesem ersten Hefte die ver-
sprochenen weiteren folgen zu lassen.
Von kleineren Versehen, die jedoch dem
Wert des Schriftchens durchaus keinen Ab-
bruch thun, ist mir aufgefallen, dass P. bei
dem längeren Citat aus Flodoard's Historia
Remensis (p. 18) auf eine handschriftliche
Chronik Burmans, der diese Stelle aufge-
nommen, nicht aber auf einen Druck Flo-
doard's zurückgeht. (Die Stelle befindet
sich Maxima bibl. patr. Lugdun. XVII. 613 f.).
S. 9 Anm. 2 und S. 27 hätte der Vollstän-
digkeit wegen auch der Plan der Stadt
Bonn in Bertius: Commentariorum rerum
germanicarum libri III (Amsterdam 1632)
p. 482 berücksichtigt werden können, der
mit dem in Brauns Städtebuch enthaltenen
nicht vollständig übereinstimmt.
Im allgemeinen wird die Übersichtlich-
keit etwas erschwert durch die Häufung
von kleineren Notizen in Text und Anmer-
kungen, die zum Stoffe in einem nur sehr
losen Zusammenhang stehen. (Ich verweise
u. a. auf S. 8 Anm. 2, S. 13 Anm. 1, S. 14,
— 144 —
15, S. 25 Anm. 2 u. 3, S. 30 Anm. 2). Aber
trotz dieser kleinen Ausstellungen ist diese
Schrift des Verfassers als ein recht schätzens-
werter Beitrag zur niederrheinischen Pro-
vinzialgeschichte aufzufassen.
Bonn. (Hansen.)
Zu froheren Notizen.
In der Kölner Inschrift (Korr. IV, Spalte 128.
79) ist die Erklärung der Heimatsbezeich-
nung Eteiu8 offengelassen, da sich in Asien
keine Stadt Eteis oder Eteia finde. Es
scheint mir aber, dass wir hier an den
Volksnamen der Oetei zu denken haben,
welche Plinius (VI, 17, 19) unter den scy-
thischen Stämmen Asiens aufzählt Diese
Annahme wird unterstützt durch die That-
sache, dass Ovandam und Ovania ohne
Zweifel iranische Personennamen sind. Nun
hat aber Müllenhoff (Über die Herkunft der
pontischen Scythen u. Sarmaten, Monatsber.
d. Berliner Akad. d. W. 1866 S. 549—576)
den Nachweis geliefert, dass von etwa 60
im Herodot überlieferten scythischen Namen
und Wörtern nahezu die Hälfte auf iranische
Wurzeln zurückgehen, so dass in unserem
Falle die iranische Herkunft der Personen-
namen die Beziehung des inschriftlichen
Eteius auf die scythischen Oetei trotz ihrer
grossen Entfernung von der römischen Pro-
vinz Asia nicht nur wahrscheinlich, sondern
fast sicher macht. Über die Bedeutung der
Namen verdanke ich meinem Kollegen Hr.
Dr. Geiger nachstehende Aufschlüsse: „Ovan-
dam und Ovania sind zwei wohl unzweifel-
haft iranische Namen Bei beiden entspricht
das o dem ir. ku f sskr. m, gr. *v „wohl -
wie in 'O^äQ-g-ng = htüchsJuithra. Beide lei-
ten sich ab von Wz. van „lieben, verehren.*
Ovandam setzt ein hu~van-tama voraus «der
sehr geliebte, sehr verehrte" (van-ta r ge-
liebt" mit superlativischem ma); Ovania ein
hu-van-ja „die verehrungswürdige* (ja suff.
des part. fut. pass.). Vgl. das verwandte
sskr. venja „liebenswert tta , das gleichfalls
als Eigenname vorkommt." An semitische
Ableitung der Namen ist nicht zu denken.
Aber auch von keinem der Namen, welche
Becker in der erwähnten Schrift als Beilage
für die semitische Herkunft des Namens
Biribam beibringt, lässt sich die vermeintliche
semitische Herkunft nachweisen, doch wer-
den diese Namen bei dieser Gelegenheit
neuerdings einer Untersuchung unterzogen,
deren Ergebnisse später veröffentlicht wer-
den sollen. (Ohlenschlager.)
F- ''XÄlUjjfT'"'
Miltenberg a M.,
offeriert Annalen d. Vereint for Nassauische Altar-
tumskunde und Geschichtsforschung Bd. 118. is**
compl. soweit erschienen. 17 Bde. eleg. geb. Bd. E*
brosch. für Ji 95. — (compl. Bxple. beim Vereis
nicht mehr zu heben).
FR. UNTZ-8CHC BUCHDRUCKER» IN TRIER.
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Ktdlgirt
you
Dr. Hettner In Trier
und
Prof. Lamprecht In Bonn.
Verleg
der
FR. LINTZ'schcn
Buchhandlung
in Trier.
der
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
November.
Jahrgang IV, Nr. 11.
1885.
HeÜr&ffo sind an dio Redaction zu senden. In gerate a 25 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
'Verlagshandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen nach TJebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondenzblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Mark für
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letzteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
Schaff hausen. [Legionsstempel.] Bei Be-
ringen wurden Ausgrabungen vorgenommen,
bei denen man röm. Gebäudereste und Ziegel
mit der Aufschrift LEG XI C(laudia) P F
und neuerdings auch solche der 21. Leg. fand.
Das Material des Mauerwerkes besteht aus
Jurakalk, die Ecken der Gebäude aus Tuf-
steinquadern, der Mörtel scheint aus sauber
geschlemmtem Fluss- oder Grubensand und
Kalk bereitet. (Anz. für Schw. Altertumsk.
1885 S. 228.)
Die neuesten Forschungen am rätischen
Limes. (Vgl. Korr. IUI, 60). Unter diesem
Titel veröffentlicht Dr. E. Paulus in
den Württemberg. VierteJjahrsheften 1885
S. 239 ff. eine sehr interessante Notiz, der
wir Folgendes entnehmen: „Ich unterzog
im Herbst 1884 und noch umfassender im
Frühjahr 1885 den rätischen Limes einer
genauen Untersuchung. Die Ergebnisse wa-
ren überraschend und haben den Schleier,
der noch über diesem Teil der Grenzwehr
lag, zerrissen. Nachdem ich die Teufels-
mauer an 5 verschiedenen Stellen im Ober-
amt Ellwangen im ganzen in einer Länge
von 500 m oder 1750 Fuss biossiegen Hess,
zeigte sie sich überall als eine Mauer,
einen starken Meter oder 3 1 /« röm. Fuss
dick, mit keinem oder nur schwachem Fun-
dament aufgeführt, aus gegen aussen wohl
zugerichteten 1 — 2 Hand hohen und 1 — 2
Fuss langen Liaskalksteinplatten , die satt
in Mörtel gesetzt waren; an beiden Seiten
zeigte die Mauer ein sauberes Haupt und
an der Innenseite in der Entfernung von
34—36 röm. Fuss rechtwinklich vorsprin-
gende Spornpfeiler, die 3Vj Fuss dick und
ebenso tief und mit der Mauer im Verbände
aufgeführt sind. Diese Spornpfeiler sind,
als der zerstörbarste Teil des Werkes, nur
an den besten Stellen noch erhalten, sonst
durch Ansätze oder Steinschuttmassen an-
gedeutet, besonders wo die Tcufelsmauer
später eine Ackergrenze bildete, wurden
sie wegen des Ackerbaues entfernt.
Die Mauer mag kaum dreimal so hoch
als dick gewesen sein, also 10 Fuss hoch,
rechnen wir hiezu noch eine 2 Fuss dicke
Brustwehr von 4V* — 5 Fuss Höhe, so betrug
die Gesamthöhe der Mauer rund 15 Fuss,
was schon einen stattlichen Anblick bot.
Die Spornpfeiler, welche senkrecht aufstei-
gen, hatten neben der Verstärkung der Mauer
ohne Zweifel den Zweck, die Balken eines
hölzernen Laufganges zu tragen, dem eine
Breite von 5 Fuss zukam. Auf ihm schritten
die Schildwachen auf und ab und es bot
derselbe bei feindlichen Angriffen eine be-
herrschende Höhe. Da die Mauer zu schmal
war, um darauf zu gehen, so muss ein sol-
cher Laufgang an ihrer Rückseite angebracht
gewesen sein, man hätte sonst nicht über
sie hinaussehen können. Heute noch ist sie
an den besten Stellen 6 Fuss hoch und hat
an ihrer Rückseite auch keine Spur eines
Erdwalles."
Paulus hält an einer 15 Schritte vor der
Teufelsmauer laufenden Palissadenreihe fest.
Die Mauer läuft in langen geraden Strecken
und wo immer möglich ganz genau auf den
Wasserscheiden hin, auf den erhabensten
Punkten mit Türmen besetzt, in den Thal-
übergängen mit Burstein, Erdwerken. Diese
Türme sind mit der Teufelsmauer im Ver-
band aufgemauert, ein Beweis, dass sie gleich-
zeitig sind, und stehen mit ihrer Vorderseite
auf der Mauer. Zwei dieser Türme wurden
blossgelegt. Der eine stand bei Schwabsberg
auf der Höhe rechts der Jagst bei den sog.
Mäuerlesbüschen (vgl. Herzog, „Vermessung
des röm. Grenzwalls"). Der viereckige Turm
selbst, von dem nur die Nordseite zerstört
war, hatte die bedeutende Seitenlange von
45 röm. Fuss, seine Mauerdicke wechselt
zwischen 8 u. 4 Fuss, indem in seinem In-
nern rechteckige Nischen ausgespart sind.
An der Südseite, der römischen Seite, fand
sich der 9 Fuss breite, durch zwei mäch-
tige Thorankersteine ausgezeichnete Ein-
gang, eigentlich Einfahrt. Das Gemäuer be-
steht aus Liaskalksteinplatten und war an
der Südseite mit schönbehauenen Tuffsteinen
(Süsswasserkalk), die vom Trauf der Alb
herübergebracht werden mussten, verkleidet.
Digitized by LjOOQ IC
— 147 —
Diese Seite zeigt Eckverstärkungen, Pilaster,
und dazwischen in den grösseren Feldern
das bei den Römern beliebte Netzwerk.
Auch Reste roter Mörtelverkleidung fanden
sich noch. Die noch 7 Fuss hohe Südseite
des Turmes wurde vollständig vom Schutt
befreit gelassen und steht jetzt da als ein
bei uns so seltenes Denkmal röm. Baukunst.
Nimmt man als Höhe des Turmes das andert-
halbfache seiner Seitenlänge, so ergiebt sich
schon die sehr ansehnliche Höhe von 68
Fuss. Auch auf der linken Thalhöhe der
Jagst gelang es den Turm aufzufinden; er
misst aussen 18 röm. Fuss im Geviert, sitzt
mit der Vorderseite auf der Teufelsmauer,
ist aus Liaskalk- und aus Liassandstcin auf-
gemauert und hatte aussen einen starken
Mörtelbewurf.
Mit diesen Türmen, die auf den beherr-
schenden Höhen stehen, wechseln mehr in
den Niederungen Erd werke, sog. B u r s t e 1 ,
ab und es zeigt sich (vgl. Württ. Viertel-
jahrshefte 1884 S. 42 ff.), dass in der Ent-
fernung von ca. 1 röm. Meile ein solcher
Turm oderBurstel an der Teufelsmaner stand ;
ausserdem lagen, kaum eine Viertelstunde
rückwärts, in der Entfernung von ca. 4 röm.
Meilen feste Lager oder Kastelle. Noch wohl-
erhalten sind solche bei Onatsfeld, Buch,
Haiheim, Bergheim, Weiltingen im Bayeri-
schen u. s. f. Ferner habe ich gleichfalls
in den Vierteljahrsheften 1884 auf die zahl-
reichen, vor und hinter der Teufelsmauer
stehenden, röm.Verschanzungen hingewiesen.
Dieselben gehen bis 2 Stunden vor den Li-
mes, es wurden manche schon von den frü-
heren Ellwanger Forschern Buzorini und
Freudenreich in den Württ. Jahrb., Jahrg.
1823, aufgezählt, von den späteren Forschern
aber wenig beachtet. Meine neuesten Nach-
grabungen an diesen Schanzen hatten immer
dasselbe Ergebnis. Es zeigte sich nirgends
eine Spur einer Mauer oder die Spur mittel-
alterlichen Schuttes, sondern nur sehr spär-
liche Scherbenreste, meist von röm. Koch-
geschirr. Hievon sind natürlich ausgenom-
men die wenigen, auf denen später Burgen
standen, wie Schwabsberg, Rinderburg, Röth-
len, Rotenbach. Diese sind mit mittelalter-
lichem Schutt ganz bedeckt, haben aber
ganz dieselben Formen wie die mauerlosen
Werke und sind deshalb gleichfalls als rö-
misch anzusehen. Dass diese Burstel und
Lager u. s. w. römisch sind, dafür spricht
ausser den Funden ihre nach mittelalterlichen
Begriffen viel zu wenig geschützte Lage, die
Schmalheit ihrer Gräben und, wie oben be-
merkt, das gänzliche Fehleu von Mauerwerk,
Ziegel, Mörtel- und Steinbrockenschutt, was
jede noch so geringe mittelalterliche Anlage
hinterlässt. Für altgermanische Anlagen sind
sie viel zu klein und zu elegant gebaut, an
neuere Befestigungen ist vollends gar nicht
zu denken; zudem liegen viele dieser Werke
hart an der Teufelsmauer. Die vor der Linie
- 148 -
müssen als feste Haltpunkte für die Feld-
wachen (Vorpostendienst) betrachtet werden,
die hinter der Linie hatten teils ähnlichen
Zweck, teils, da sie oft eng bei einander
liegen, den Zweck der Sperrung, der Ver-
teidigung der nach der Donau führenden
römischen Heerstrassen. So stellt sich das
Ganze dar als ein grossartiges, weitverzweig-
tes Alarmierungssystem, das die operierende
Feldarmee fortwährend über den Stand und
die Bewegungen des Feindes aufklärte und
der Armee zugleich in kurzen Entfernungen
von einander feste Rückhalte und gesicherte
Deckungen bot. Manche, besonders die grös-
seren mit Erdwall umgebeucn Lager standen
wohl in friedlichen Tagen leer und füllten
sich erst in stürmischer Zeit. Ausführlicheres
wird die im Druck befindliche Oberamts-
beschreibung von Ellwangen bringen, doch
wird es noch mancher Jahre bedürfen, bis
ein ganz klares und rundes Bild dieses Grenz-
wehrsystems der Römer gewonnen sein wird.
Hiezu werden namentlich auch die eingehen-
den Untersuchungen beitragen, die zur Zeit
Prof. Ohlenschlagcr an dem bayerischen Teil
des rätischen Limes anstellt. (Vergl auch
KalICe in der Allg. Ztg. 1885, 221 f. Beil.).
Würzburg. [Röm. Münzen. 1 Mitte August 131,
wurden bei Tüngersheim beim Bauern
im Mainsande 6 Goldmünzen (1 des Anton.
Pius, 1 der jüngeren Faustina, 3 des Gal-
lienus, 1 des Valerian) und eine prachtvolle
goldene Fibula gefunden. Da von den Mün-
zen 3 durchbohrt, zwei gehenkelt siud und
an der 6. ehemals ein Henkel vorhanden
gewesen zu sein scheint, so waren die Mün-
zen vermutlich Teile des Schmuckes, zu dem
auch die Fibula gehörte.
Karlsruhe, 7. Sept. [Linksrheinische B5mer- 132.
Strasse]. Fortsetzung zu Nr. 116. Wir
verfolgten die Strasse in nördlicher Rich-
tung, wo sie stellenweise halb im Felde,
halb im Walde liegt. An der Sollach hört
der Wald auf und nun folgt die Strasse
einem Feldweg, dessen Richtung etwas öst-
lich von dem Turm der neuen katholischen
Kirche in Germersheim vorbeiziclt. West-
lich vom Fort Deroy mündet der Weg in
die schon erwähnte Staatsstrasse Rülzheira-
Gcrmersheim ein, und da hiermit zugleich
das Glacis der Festung erreicht ist, hört
jede Spur der Römerstrasse auf. Am Nord-
rande von Germersheim befindet sich gleich
das Hochgestade, daher ist an dieser Stelle
nichts mehr zu finden.
Am folgenden Tage begab ich mi«h
allein nochmals nach Hördt, um das kurze
Stück (etwa. 1000 Meter) nördlich vom
Klingbach bis zum Hochgestade zu suchen;
ich glaube dasselbe ebenfalls gefunden zu
haben, verschiebe jedoch nähere Mitteilung,
bis die beabsichtigten Erhebungen stattge-
funden haben. (Siehe unten).
Durch die Auffindung des über 3 Kilo-
meter langen Strassenstückes vom Son-
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— 149 -
dernlieimer Hochgestade bis zum Gcr-
mersheimer Glacis ist nun die Richtung
der linksrheinischen Römerstrasse festge-
legt, soweit dies überhaupt möglich ist,
denn die jetzt noch fehlenden Stücke über
die beiden Buchten sind vom Rhein fort-
gerissen. Es ist nunmehr insbesondere die
Thatsache konstatiert, dass die Strasse
nicht, wie man bisher glaubte, an Germers-
heim vorbei, sondern nach Gennersheim
hinein gefiihrt hat, was Schlüsse auf die
Wichtigkeit dieses Platzes erlaubt, und die
Annahme, dass Germersheim wirklich Vicus
Tuliwi ist, sehr verstärkt.
Die früheren Forscher waren durch
jene irrige Annahme verleitet worden, zu
weit westlich — bei der Holzmühle — zu
suchen, wohin allerdings die Richtung der
llochstrassc Spcier - Lingenfeld in ihrer
idealen Verlängerung weist. Die Lage dieser
Strasse war aber durch die praehistorische
Mcchtersheimer Bucht des Hochgestades
bestimmt, und die Forscher haben dem
Umstand keinen Wert beigelegt, dass das
letzte Stückchen der Hochstrasse am
Rande der Mcchtersheimer Bucht gegen
G er mersheim umbiegt. Sie hielten dies
wohl für Zufall, während wir es jetzt anders
deuten müssen.
Die zweimalige Unterbrechung der Rö-
merstrasse durch den Rh ein ist von grossem
Interesse. An der Lingenfelder Bucht hat
der Rhein noch vor etwa 30-40 Jahren
gearbeitet, wann er begonnen hat, ist mir
nicht bekannt. Die Hördter Bucht ist sehr
alt, Niemand weiss mehr von ihrer Ent-
stehung und es ist nicht ausgeschlossen,
dass diese schon unter den Römern erfolgte.
Jedenfalls müssen die Römer an diesem
oder einem andern Punkte üble Erfahrun-
gen gemacht haben, denn während sie beim
Bau der linksrheinischen Strasse offenbar
glaubten, die 8 bis 12 m hohe Böschung
des Hochgestades gewähre Sicherheit
gegen Angriffe des Rheins, und ihre Strasse
aus lauter Tangenten an die damaligen
Buchten zusammensetzten, legten sie auf
dein rechten Ufer die Strasse 1 — 2 Kilo-
meter landeinwärts vom Rande des
Hochgestades entfernt. Es wäre dankens-
wert, wenn Forscher sich mit der Frage
befassen wollten, ob sich aus Archiven
näheres über den Zeitpunkt der Ent-
stehung der Lingenfelder und Hördter Bucht
beibringen Hesse
Nachschrift vom 25. Sept. Über die
Entstehung der Bucht zwischen Hördt und
Sondernheim giebt eine Notiz bei Tulla
einiges Licht, indem ihm zufolge im Jahr
1762 ein Rheindurchstich bei dem Orte
Dattcnheim (rechtes Ufer, gegenüber den
oben genannten Orten) gemacht wurde,
um Hördt und Sondernheim, welche der
Rhein angriff, zu retten. — Über den Zeit-
punkt des Beginnes der Angriffe giebt
aber diese Notiz keinen Aufschluss.
— 150 —
4. Nov. Von dem Dorfe Hördt (Rhein-
bayem) in nördlicher Richtung bis zu dem
sog. Hochgestade konnte ich auf den Fel-
dern keine Spur der Römerstrasse Lauter-
burg-Germersheim-Speier finden. Ich ver-
mutete deswegen (Korrbl. 116), dass die-
selbe unter dem Feldweg stecke, welcher
nahe dem nordöstlichen Ende des Dorfes
in nordostnördlicher Richtung zum Hoch-
gestade hinzieht und an diesem endigt, wo
in der Tiefe die sog. „Schanze" ist. Der
Weg, „Rucheweg" genannt, ist in der bayer.
topogr. Karte von 1 : 50000 als einfache
schwarze Linie eingezeichnet. Er ist etwas
über das Terrain erhöht und zu beiden
Seiten findet sich mehr Kies in den Feldern
als sonst. Die Aufgrabungen, welche Herr
Bürgermeister Baumann infolge meiner Ver-
mutung vornahm, scheinen diese zu bestä-
tigen. Der genannte Herr berichtet darüber:
„Ich fand an zwei Plätzen auf eine Breite
von ungefähr 3 m etwa 20 bis 25 cm unter
der Ackerkrume weissen Rheinkies, wäh-
rend der dort in geringer Menge im sog.
gewachsenen Boden sich vorfindende Kies
von rötlicher Farbe ist. Da die Römer-
strasse in der Pfalz, soweit bekannt, aus
demselben weissen Kies besteht, so darf
man hiernach annehmen, dass sie an der
betreffenden Stelle nun auch gefunden ist.
Die geringe Breite von 3 m statt 4 — 5 m
erklärt sich dadurch, dass auf beiden Seiten
des nur 3 m breiten Rucheweges seit hinger
Zeit Gruben zum Eingraben von Kartoffeln
und Rüben gemacht zu werden pflegen". Die
Römerstrasse ist nunmehr in der ganzen
Rheinpfalz nachgewiesen, mit Ausnahme der
zwei Buchten bei Sondernheim und Linge-
feld, wo der Rhein das Terrain mitsamt
der Strasse weggerissen hat.
(Otto Aramon.)
Homburg. [Rom. Räder.] Am 25. Sept. 133.
wurden in einem Brunnen bei der Saalburg
ca. 10 m tief 2 Räder bezw. die wohler-
haltenen Naben und Speichen gefunden;
das eine war noch zusammen. Die Räder
haben einen Dm. von 0,80 m. Die Naben sind
aus Rotrnster und die Speichen aus Birken-
holz. Von den Felgen ist nichts mehr erhal-
ten, wahrscheinlich waren sie nicht mit dem
eisernen Reif in den Brunnen geworfen.
Die Naben haben inwendig einen eisernen
Nabenring, in welchem die Achse lief. Aus-
serdem wurde wollenes Gewebe aufge-
funden.
Hr. Trier. [Rom. Steinmonumente aus Jünke- 1 34,
rath.] Durch die Güte der Hüttengewerk-
schaft in Jünke rath kamen in diesem Som-
mer vier zu verschiedenen Zeiten daselbst
gefundene Steinmonumente in unser Museum.
1) Gruppe eines Reiters aus weissem,
sehr feinen Kalkstein. Es fehlen der Ober-
körper des Reiters und vom Pferde die
vordere Hälfte des Kopfes, die Hinterbeine
und von der Mitte der Oberschenkel ab auch
die Vorderbeine. Das Pferd hat einen
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— 151 —
langen und breiten Rumpf, zu welchem Hals j
und Kopf im Verhältnis zu klein sind. Die '
grüsste Länge beträgt 74 cm, die gr. H.
41 cm. Das Pferd ist reich geziert: auf
der Stirn ein halbmondförmiger Schmuck;
am Hals direkt unter dem Kopf ein Perlen-
band; wo der Hals an den Rumpf ansetzt,
ein breites, nach vorne sich zu einem Drei-
eck verbreiterndes Band, an welchem Ro-
setten und halbmondförmige Gehängsei hän-
gen. Auch der hintere Teil des Pferdes ist
mit Riemengehängen und Rosetten geziert,
die mit dem dreieckigen Rumpfbande durch
Schnüre in Zusammenhang gebracht und
durch grosse Schnallen (auf der rechten
Seite deutlich erkennbar) an dasselbe be-
festigt sind. — Am Hals sind die Zügel
deutlich, der Sattel besteht aus einer grösseren
unteren, und einer kleineren oberen gefranz-
ten Decke. — Der Reiter beugt sein rech-
tes Bein zurück, während das linke etwas
vorwärts gestreckt ist 1 ). Über das linke
Bein fällt das Gewand herab ; ob auch noch
der hinter dem linken Beine des Reiters
längs des Pferdekörpers befindliche Gegen-
stand als Gewand zu erklären ist, bleibt
zweifelhaft; derselbe hat Falten, aber nicht
in senkrechter Lage, wie bei einem Ge-
wand zu erwarten wäre, sondern diesel-
ben laufen schief vom Reiterfuss nach dem
Schwänze des Pferdes zu. — Das Stück lag
Jahre lang im Garten der Hüttengewerk-
schaft und ist vermutlich das von Barsch
im Jahre 1820 gesehene Fragment der
statua equestris (vgl. weiter unten).
2) Säulenbasis aus rotem Sandstein, H.
0,56 m; Dm. der Trommel 0,43 m. Gefunden
beim Bau der Eisenbahn.
3) Gelbe Kalksteinplatte, auf allen Sei-
ten verstümmelt. Jetzige H. 1,10 m; Br.
0, (J9. Auf derselben befinden sich über-
einander zwei Reliefdarstellungcn, die durch
eine Leiste getrennt sind. Oben ein nach
rechts fahrender Wagen. Das Pferd, wel-
chem der Kopf und die Vorderbeine fehlen,
ist springend dargestellt; der Wagen ist
unmittelbar an das Pferd herangerückt, er
ist insofern von ungewöhnlicher Bauart,
als der Innensitz so hoch gestellt ist,
dass die Füsse des Insassen (von dem nur
der Unterkörper erhalten ist) auf gleicher
Höhe mit dem Sitze des Kutschers stehen.
Der Kutscher ist in ein Sagum mit Cucullus
gekleidet und hält einen Stab. — Auf dem
unteren Relief sind ein Segel und mit Schnü-
ren zusammengebundene Ballen zu sehen,
während das SchifFselbst auf dem abgebroche-
nen untersten Teil dargestellt war. Links
vom Segel zwei Männer, von denen einer
stehend mit Aufhissen des Segels beschäf-
tigt ist, während der andere, sitzend, aus
1) Das war eine im Altertum beim Reiten Öfters
beliebte Haltung der Beine; es «eigen diese auch
zwei Reiter auf Neumagenor Monumenten, und
■Amtliche reitende Juppiterdar Stellungen.
- 152 -
einem Kruge trinkt. — Das Relief gehörte
zweifellos an ein Grabmonument.
4) Grosser Block aus rotem Sandstein,
1,44 m lang, 66 cm breit, 57 cm hoch. Ge-
hörte zu einem Grabmonument von gewal-
tigen Dimeusionen, von welchem der Block
das linke vordere Eckstück in mittlerer
Höhe bildete. Die Vorderseite zeigt ganz
links einen Pilaster mit einem Kapital, über
diesem den Unterkörper eines Hercules mit
Löwenfell. Auf der Fläche daneben ist der
Körper eines Amor (dessen Kopf und Beine
vom Knie ab auf anderen Blöcken darge-
stellt waren) erhalten, welcher den Rand einer
Tafel hält. Die Tafel, die sich auf einem da-
neben befindlichen Block befand, enthielt die
Inschrift. Die Facade des Monumentes
wird, da die Inschrift mindestens eine Länge
von einen Meter hatte, nahezu 4 m breit
gewesen sein. — Auf der Schmalseite des
Blockes zeigt der rechts befindliche Pilaster
den Unterkörper eines mit dem Zwei-
spitz gewaltsam verstümmelten Amor, der
einen runden Gegenstand in der Rechten
hält und auf dem Felde daneben links
den Oberkörper eines nach rechts profilier-
ten, in eine Tunica gekleideten Mannes:
derselbe hält mit der Rechten einen Stab
und trägt über der linken Schulter ein Sa-
gum, dessen Ärmelschlitz deutlich kenn-
bar ist.
Die beiden Stücke 3 und 4 wurden im
Frülyahr 1885 bei Regulierung eines Wasser-
grabens gefunden, welcher unmittelbar öst-
lich neben dem Eisenhahndamm läuft und
zwar gerade an der Stelle, wo der Damm
das römische Castell Icorigium im Norden
schneidet.
Dasselbe liegt in seiner westlichen Run-
dung als ein 6—8 Fuss hoher und beinahe
16 Fuss breiter Erddamm, selbst für die
mit der Eisenbahn Durchfahrenden deut-
lich kenntlich, zu Tage, während die röt-
liche Rundung, welche durch das Terrain
des Hüttenwerkes läuft, jetzt nicht mehr
über den Erdboden ragt. Der Oberst-
lieutenant Schmidt (Bonn. Jahrb. 31 S. 38»
giebt den Durchmesser auf 39 pr. Ruthen
an und bemerkt, dass bei näherer Unter-
suchung und nach Wegräumung des Schut-
tes die Umwallung nicht kreisförmig sei
sondern vielmehr ein regelmässiges Achteck
mit wenig vorspringenden Türmen auf den
ausgehenden Winkeln bilde. Um das Jahr
1800 seien die damals noch hohen Mauern
und Türme niedergerissen worden. — Es sah
dieselben noch Rau, welcher in einem 1738
erschienenen Schriftchen monumenta rtf«.«-
tatis Germanime angiebt, dass ursprünglich
zwölf Türmchen aus zugerichteten Steinen
von 8 Fuss Breite vorhanden gewesen seien;
auf seiner Grundrissskizze sind deren nnr
10 eingezeichnet. — Aus dem Jünkerather
Castrum sind schon mancherlei. Funde zu
Tage gefördert : an einem in der Mitte de?-
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- 153 -
selben gelegenen dreiseitigen Bau wurde
das jetzt im Bonner Universitätsmuseum ')
befindliche Relief (240 des Cataloges vom
J. 1876) mit vier auf einem Wagen fahren-
den Personen gefunden, welches Rau An-
lass zu seiner sonderbaren Ausdeutung der
ganzen Jünkcrather Anlage als eines tumulus
hotwrarius Cai et LuciiCaesarum gab; ferner
erwähnt Rau Münzen von dorther in seinem
und des Grafen (von Blankenheim?) Besitz,
Wiltheim p. 104 eine ara percetus, Barsch
Eiflia (III, 2 S. 129) sah 1820 daselbst den
Torso einer statua eqiiestriz (vermutlich die-
selbe, welche oben unter Nr. 1 beschrieben
wurde), Schmidt (Bonn. Jahrb. 31 S. 39)
erwähnt, dass bei dem Abbruch des Mauer-
werkes um die Wende des Jahrh. mehrere
interessante römische Denkmäler, mehrere
Tausend von Münzen, darunter äusserst
seltene — Goldmünzen vom Tyrannen Marius
— viele Waffen, Utensilien u. s. w. gefun-
den worden seien.
Da gemäss dieser Angaben das Castell
von nicht rechteckiger Form war und die
Umfassungsmauer eine sehr beträchtliche
Stärke hatte, ferner mehrfach zu Grab-
monumenten gehörige Stücke innerhalb
des Castells gefunden wurden, liegt die
Vermutung nahe, dass Jünkerath ein dem
Ende des 3. oder dem 4. Jahrh. angehöriges
Castell war, welches wie die gleichzeitigen
Anlagen mit Quadern von allen möglichen
in der Umgegend befindlichen Bauten und
Monumenten fundamentiert war. Der Zweck
des Castells war, der Römerstrassc beim
Ü ebergang über das Kvllthal Schutz zu ge-
währen. Eine genaue Untersuchung, die
durch das gütige Entgegenkommen der
Hüttengewerkschaft und des Hrn. Direktor
Schröder ermöglicht ist, ist für das kom-
mende Jahr in Aussicht genommen.
Chronik.
135. Riedlingen. Am 13. Oktober fand hier die
Eröffnung des neu bezogenen Lokales der
Altertumssammlung, welches in dem frühe-
ren evang. Betsaal liegt, statt. Um die
Neuordnung haben sich die HH. Conrad
Setz, Steinhardt und AI. Miller besondere
Verdienste erworben.
136. Aachener Gv. Die Generalversammlung
hat am 1. Okt. unter dem Vorsitze des
ersten Vizepräsidenten Prof. Loersch statt-
gefunden. Der Verein zählt etwa 600 Mit-
glieder und gab seit der letzten General-
versammlung im April 1884 den VI. Band
und das erste Doppelheft des VII. Bds. sei-
ner Zs. heraus. Das Register zu den ersten
sechs Bänden wird von Dr. Herrn. Keussen,
1) Dorthin ans dor Sammlung dos Cannnicus
Pick und in diese wiederum vermutlich aus dor
Sammlung det Orafen xu Blankenheim gekommen.
Barach, Kiflla I, 1 8. 35 u. »70.
- 154 -
Assistenten am Kölner Stadtarchiv, bearbei-
tet und anfangs des nächsten Jahres erschei-
nen. Die Vorbereitungen für das Aachen-
Burt8cheider Urkundenbuch haben seit der
Wiederbesetzung der Stelle eines Stadtar-
chivars beginnen können. Der Vorsitzende
teilte mit, dass der Präsident Se. Exe. der
Wirkl. Geheimrat Dr. A. v. Renmont aus
Gesundheitsrücksichten eine Wiederwahl ab-
lehnen müsse. Die Versammlung ernannte
Herrn v. R. in Anerkennung seiner grossen
Verdienste um die Entwicklung des Vereins
zu dessen ständigen Ehrenpräsidenten, dann
Oberbürgermeister Pelzer zum Präsidenten.
Der gesamte Vorstand wurde durch Zuruf
wiedergewählt und durch Wahl der Herren
Dr. Straeter - Aachen und Kaplan »Gross-
Laurensberg auf die statutenmässige Zahl
gebracht. Der Vorsitzende verlas und er-
läuterte schliesslich einen Bericht des Stadt-
archivars Pick über den reichen Zuwachs,
den das Aachener Archiv aus der Durch-
musterung der im Granusturm lagernden Pa-
piere und Akten erfahren hat und durch
die bei den Staatsbehörden beantragte Über-
weisung der im Landgerichtsgebäude auf-
bewahrten Archivalien des Aachener Schöf-
fenstuhls hoffentlich demnächst erhalten wird.
— Oberbürgermeister Pelzer hat die auf ihn
gefallene Wahl mit Rücksicht auf seine zahl-
reichen anderen Verpflichtungen leider ab-
lehnen zu müssen geglaubt; bis zur nächsten
Generalversammlung wird deshalb Professor
Loersch -Bonn die Geschäfte des Vereins
führen.
Zu Nr. 109 im August-September-Korrbl. 1 37.
dieses Jahres (Übersicht über den Inhalt des
i Staatsarchivs Wetzlar) teilt uns Herr Staats-
| archivar Dr. G o e v k e berichtigend mit, dass
in Wetzlar nicht 16(XX) sondern 30000 Spe-
j cialprozessc aufbewahrt werden und unter
diesen auch die Prozesse enthalten sind,
welche zwischen Angehörigen ehemaliger
deutscher Reichslande, die jetzt zu Belgien,
Holland, Schweiz, selbst zu Russland gehören,
beim Reichs-Kammergericht geführt wurden.
Dementsprechend sind auch noch neue Ur-
kundengruppen in Bildung begriffen. Livland,
obwohl kein deutsches Reichsland, appel-
lierte doch während des 16. Jhs. nach Wetzlar,
bezw. nach Speier.
Die Badische Historische Kommission hat 138.
neuerdings die fünfte Nummer ihrer Mit-
teilungen versendet. Dieselbe enthält ausser
einem Bericht über die Thätigkeit der Kom-
mission überhaupt Zusammenstellungen von
Archivalien aus Orten der Amtsbezirke Kon-
stanz, Donaueschingen, Friberg, Freiburg,
Offenburg, Heidclbcrg y Schwetzingen, Buchen
und Wertheim. Auch diese neuen Archiv-
berichte beweisen wiederum, mit welchem
Ernst und wie ausserordentlichem Erfolge
man in Baden bestrebt ist, sich eine Über-
sicht der gesamten geschichtlichen Quellen
für die Landesentwicklung zu verschaffen.
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- 155 —
139. Die Ortsnamen Bidburg, Bedburg, Biburg
u. ähnliche bringt Ühlcnschlager (Münch.
Akad. 1885. III. Heft S. 377) mit einem
ahd. betii oder pitta, welches dem nhd. Bett
entspricht, zusammen und erklärt die Namen
als Lagerstelle, eine Deutung, die dem Sach-
befund in keinem Falle widerspricht, in den
meistenFällen durch denselben liestätigt wird.
uo. Historische Kommission
bei der kgl. bayer. Akademie der Wissenschaften.
Plenar Versammlung vom 1.— 3. Oktober.
Anwesend waren von den ordentl. Mitglie-
dern Waitz aus Berlin, v. Sickei aus Wien,
Baumgarten aus Strassburg, Dümmler
aus Halle, Hegel aus Erlangen, v. Kluck-
hohn aus Göttingen, Wattenbach und
Weizsäcker aus Berlin, v. Wyss aus Zü-
rich und der ständige Sekretär der Kommis-
sion v. Giesebrecht. Von den ausseror-
dentlichen Mitgliedern nahmen teil v. Be-
zold aus Erlangen, Heigel, Riezler und
Stieve von München.
Die Verhandlungen ergaben, dass die
Unternehmungen der Kommission im besten
Fortgange sind. Reit der vorjährigen Plenar-
versammlung sind folgende neue Publikatio-
nen der Kommission in den Buchhandel
gekommen :
1. Geschichte d. Wissenschaften in Deutsch-
land. Neuere Zeit. Bd. XVIII. Abt. 2. —
Geschichte der deutschen Rechtswissen-
schaft von R. S t i n t z i n g. Zweite Abt.
2. Geschichte d. Wissenschaften in Deutsch-
land. NeuereZeit. Bd.XX.~- Geschichte
der deutschen Historiographie seit dem
Auftreten des Humanismus. Von Dr.
Franz X. v. Wegele.
3. Jahrbücher der deutschen Geschichte. —
Jahrbücher des deutschen Reichs unter
König Heinrich I. Von Georg Waitz.
Dritte Auflage.
4. Deutsche Reichstagsakten. Bd. V. —
Deutsche Reichstagsakten unter König
Ruprecht. Zweite Abteil. 1401—1405.
Ileransg. von Julius Weizsäcker.
5. Die Chroniken der deutschen Städte
vom 14. bis ins HJ. Jhrh. Bd. XIX. —
Die Chroniken der niedersächs. Städte.
Lübeck. Erster Band.
6. Forschungen zur deutschen Geschichte.
Bd. XXV.
7. Allgemeine deutsche Biographie. Liefg.
97—106.
Ausserdem erschien im Druck die von
der Kommission gekrönte Preisschrift : Franz
Anton Specht, Geschichte des Unterrichts-
wesens in Deutschland.
Die Geschichte der Wissenschaften in
Deutschland hat wesentliche Bereicherungen
erfahren. Die Geschichte der deutschen His-
toriographie von Professor v. Wegele ist
erschienen, und der von dem verstorbenen
- 156 -
Stintzing noch selbst publizierten ersten
Abteilung der Geschieht« der deutscheu
Rechtswissenschaft hat eine zweite Abteilung
aus Stintzings Nachlass hinzugefugt werdeu
können, deren Herausgabe dem Privatdoceu-
ten Dr. Ernst Landsberg in Bonn zu ver-
danken ist. Man hofft in nächster Zeit einen
hervorragenden Gelehrten für die Vollendung
des Werkes zu gewinnen. Mit der Geschichte
der Kriegswissenschaft ist Oberstlieutenant
Max Jahns unausgesetzt beschäftigt und
wird sie vielleicht schon im nächsten Jahre
vollenden können. Nur wenige Abteilungen
des grossen Unternehmens stehen noch zu-
rück, und wird die Kommission einen bal-
digen Abschluss desselben zu erreichen aar
alle Fälle bemüht sein.
Von den deutschen Reichstagsakten ist
vor kurzem der fünfte Band ausgegeben
worden, der zweite aus der Regierungszeit
König Ruprechts, welcher die Jahre 1401—
1405 umfasst. Die Herausgabe dieses Ban-
des hat Professor Weizsäcker, der Leiter
des ganzen Unternehmens, mit Unterstützung
des Dr. Quid de in Frankfurt a. M, selbst
besorgt. Im Druck begriffen ist der neunte
Band, welcher aus der Zeit König Sigmunds
die Jahre 1427 — 1431 umfassen wird; der
Herausgeber dieses Bandes ist Oberbiblio-
thekar Dr. Kerl er in Würzburg, der leider
mit der Vollendung desselben seine Thätig-
keit für die deutschen Reichstagsakten ein-
stellen wird. Auch der sechste Band, der
dritte und letzte aus der Zeit König Ru-
prechts, ist in der Handschrift nahezu voll-
endet und wird sogleich nach Vollendu»*
des Drucks des neunten Bandes der Presse
übergeben werden; mit seiner Bearbeitnmr
waren ausser Professor Weizsäcker beson-
ders Prof. Bernheim in Greifs wald und
Dr. Q u i d d e beschäftigt. Auch für die spä-
teren Bände ist bereits ein grosses arrlii-
valisches Material gesammelt. Dr. Quidde
hat eine grosse Zahl süddeutscher Archire
bereist und auf Grund der erworbenen Über-
sicht über das Material zahlreiche Akten
nach Frankfurt kommen lassen, wo sie unter
seiner Aufsicht besonders von Dr. Fron ins
und Dr. J ung für die Herausgabe der Reich*
tagsakten vollständig ausgenützt wurden.
Von den deutschen Städtechroniken ist
der neunzehnte Band, der erste der Lübecker
Chroniken, bearbeitet von Stadtarchivar l>r.
Koppmann in Rostock, im abgelaufenen
Jahre erschienen. In Angriff genommen wurde
die Ausgabe der niederrheinischen u. west-
fälischen Chroniken, welche im 14. und i».
Jhrh. in deutscher Sprache geschrieben sind.
Solche Chroniken sind nur von Neuss, Soest
und Dortmund — letztere noch ungedruckt -
vorhanden. Mit der philologischen und his-
torischen Bearbeitung waren die Germanisten
Dr. Franck in Bonn und Dr. Jostes in
Münster, sowie die Historiker Dr. Hansen
in Bonn und Dr. Ulrich in Köln beschif-
Digitized by
Google
157 —
— 168 -
tigt. Der Anordnung und Leitung dieser
Arbeiten hat Prof. Lamprecht in Bonn,
im Einverständnis mit Prof. Hegel, dem
Leiter des ganzen Unternehmens, sich unter-
zogen. Vorbereitet, jedoch noch nicht in so
naher Aussicht stehend ist das Erscheinen
eines dritten Bandes der Braunschweiger
Chroniken, bearbeitet v. Stadtarchivar Hän-
selmann in Braunschweig, sowie das des
dritten Bandes der Augsburger Chroniken,
für welchen die Chronik des Hektor Mülich
nebst Fortsetzungen aus dem In. Jhrh. be-
stimmt ist. Der Text dieser Chronik ist
bereits vor längerer Zeit durch Prof. Lex er
festgestellt worden; die historische Bearbei-
tung hat Archivrat Schulte in Karlsruhe
übernommen.
Von der Sammlung der Hanscrecesse,
bearbeitet von Stadtarchivar Dr. Kopp-
mann, war bereits vor längerer Zeit der
Druck des sechsten Bandes, welcher für die
Zeit von 1411 — 1420 bestimmt ist, begonnen
worden, musste aber wegen dienstlicher Be-
hinderungen des Herausgebers eingestellt
werden. Der Druck wird demnächst wieder
aufgenommen werden und sich hoffentlich
ohne Störung fortführen lassen.
Die Jahrbücher der deutschen Geschichte
werden voraussichtlich in der nächsten Zeit
nach verschiedenen Seiten vervollständigt
werden. Prof. Meyer v. Knonau in Zü-
rich, welcher die Jahrbücher Heinrichs IV.
und V. bearbeitet, stellt in Aussicht, dass
der erste Band der Jahrbücher Kaiser Hein-
richs IV. alsbald der Presse wird übergeben
werden können. Hofrat Prof. Winkel mann
in Heidelberg hofft im Jahre 188H den ersten
Band der Jahrbücher Kaiser Friedrichs II.
in der Handschrift zu vollenden. Die Bear-
beitung der Jahrbücher Kaiser Friedrichs I.
ist dem Sekretär der hiesigen Hof- und
Staatsbibliothek Dr. H. Simonsfeld über-
tragen worden und sind von ihm die Vor-
arbeiten bereits begonnen. Bekanntlich sind
mehrere früher veröffentlichte Teile der Jahr-
bücher nicht mehr durch den Buchhandel zu
beziehen und deshalb neue revidierte Auf-
lagen nötig geworden. Von den Jahrbüchern
König Heinrichs I., bearbeitet von dem Geh.
Itegierungsrat Waitz, ist die dritte vom
Verfasser selbst revidierte Auflage vor kur-
zem erschienen. Mit der Revision der Ar-
beit des verstorbenen H. E. Bonnell: „Die
Anfänge des karolingischen Hauses" ist Prof.
eisner in Frankfurt a. M. beschäftigt und
hofft dieselbe alsbald zum Abschluss zu
bringen. Der Revision des von dem gleich-
falls verstorbenen Sigtird Abel bearbei-
teten ersten Bandes der Jahrbücher Karls
des Grossen unterzieht sich Prof. Simson
in Freiburg i. B. und wird voraussichtlich
der Druck der neuen Auflage im Laufe des
nächsten Jahres beginnen. Die von Prof.
D ü m m 1 e r bearbeiteten Teile der Jahrbücher
werden von ihm selbst revidiert werden.
Die allgemeine deutsche Biographie, re-
digiert von Klosterpropst Frhrn. v. Li Heil-
er on und Prof. v. Wegele, ist im verflos-
senen Jahre um den 20. und 21. Band be-
reichert worden, auch ist vom 22. Band
bereit« eine Lieferung ausgegeben. Das Un-
ternehmen hat seinen regelmässigen Fortgang
und erfreut sich allgemeiner Anerkennung.
Die Zeitschrift: Forschungen zur deut-
schen Geschichte, von welcher der 25 Band
erschienen ist, erweist sich nach wie vor
als ein Bedürfnis und wird in der bisherigen
Weise unter Redaktion des Geh. Regierungs-
rats Waitz und der Professoren v. Wegele
und Dum ml er fortgesetzt werden
Die Arbeiten für die Wittelsbachischen
Korrespondenzen haben im verflosseneuJahre
grössere Unterbrechungen erfahren, da die
für dieselben thätigen Professoren v. B ez o 1 d
und Stieve durch ihre amtlichen Geschäfte
in hohem Masse in Anspruch genommen
waren. Prof. v. D ruf fei hat die Arbeiten
für den abschliessenden vierten Band der
Beiträge zur Reichsgcschichte (1516—1055)
fortgesetzt, und wird der Druck dieses Ban-
des im Laufe des nächsten Jahres begonnen,
vielleicht auch vollendet werden können.
Die Nachforschungen nach Aktenstücken
zur Geschichte Kaiser Ludwigs des Bayern
im vatikanischen Archive, welche auf An-
regung des Geheim rats v. Löher schon in
zwei früheren Wintern begonnen waren, sind
im letzten Winter durch Öberbibliothekar
Riezler unter Beihülfe der Archivprakti-
kanten Franz Löher und Dr. Jochner
zum Abschluss gebracht worden. Die Kom-
mission beschlos8 die Veröffentlichung des
so gewonnenen Materials, welches in vielen
Einzelheiten wertvolle neue Aufschlüsse über
die Geschichte Ludwigs des Bayern gewährt,
möglichst zu beschleunigen und beauftragte
Oberbibliothek. Riezler mit der Herausgabe.
Seit längerer Zeit hat der Sekretär der
hiesigen Hof- und Staatsbibliothek Dr. IL
Simonsfeld zahlreiche Urkunden zur Ge-
schichte der deutsch-venetianischen Handels-
beziehungen und des deutschen Kaufhauses
in Venedig gesammelt. Da der Druck die-
ser wichtigen Sammlung ohne eine Unter-
stützung sich nicht wohl bewerkstelligen
lässt, glaubte die Kommission einen Druck-
zuschuss für dieselbe befürworten zu sollen.
Miscellanea.
Unedlerte Inschriften von der Murgmilndung. 141.
Aus Peutingers Codex 527 fol. 32 v ') lernen
wir nachstehende vier in den Jahren 1521
und 1522 gefundene Inschriften kennen,
welche jetzt ebenso wie das Dorf, bei wel-
chem sie zutage kamen, untergegangen sind.
Die Fundnotizen lauten:
1) Nach Mommsen's Exoerpt aus der Hand-
schrift, wolches bei den Schadendes Corpuslnsor,
Lat. liegt.
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— 159 —
160 —
Zu Nr. 1] fr(agmentum) effossntn apud
vicum Tutihusum prope litus
Rheni e regione oppidi Sdtz die
12 Iun. a. 1521.
Zu Nr. 2] wie zu Nr. 1.
Zu Nr. 3] fr. effossum apud Twdiusum
1521.
Zu Nr. 4] fr. effosmm apud Tunkumm
1522.
Diesen Ort sucht man vergeblich auf
neueren Karten ; er findet sich aber erwähnt
z. B. in Seutter's Atlas, wo ein Dunhusen
an der Murg, unterhalb Rastatt, verzeich-
net steht. Dass das Dorf gegen das Ende
des 16. Jahrhunderts in Folge einer Über-
schwemmung vom Erdboden verschwunden
ist, ergiebt sich aus einer im General-Lan-
desarchiv zu Karlsruhe 1 ) befindlichen Ur-
kunde d. d. „Carlsburg, 10. Juli 1598."
Dieselbe betrifft die „Bestätigung der Auf-
nahme der vom Rhein überflutheten Ge-
meinde Dünhausen in die Gemeinde Win-
tersdorf, womit seither schon Waidgemein-
schaft bestanden hatte."
Soviel ich weiss, sind die nachstehenden
Inschriften die ersten und bis jetzt die ein-
zigen Zeugnisse für eine Römerstätte gegen-
über von Selz.
Die bei Peutinger erhaltenen Abschrif-
ten lauten folgendermassen :
1. FL MARINA
LEG VIII AVG DIEM
EX P GER STIP VIII EYIT
NOC R ATRECT NABRA
L SET GENERO
F C
2. TM
LO PERPETV
NA MILITI LEG
G STI XXV
F C
3. HEREDES CVRARVNT
4. T VAL IVSTINO
LEG VIII AVG
IVSTINA FLL
ICIA SECVND
H E
Diese vier Grabinschriften waren sämt-
lich fragmentiert, wie von Pcutiuger auch
ausdrücklich angegeben wird; ausserdem
aber müssen sie auch schwer lesbar gewesen
sein, denn obige Abschriften lassen zum
Teil keine sichere Erklärung und Ergänzung
1) „Baden-Baden 11 , Coiiv. 4£>a.
verdanke ich Jakob Wille.
- Don Nachweis
zu. Besonders gilt dies von Nr. 1. Der
Name des Soldaten lautete etwa Fl(avius)
Marin[{\a[nus\ aber der seines Schwieger-
vaters oder seiner Schwiegermutter, sowie
die Stelle zwischen AVG und STIP werden
schwerlich zu enträtseln sein.
Beispielsweise könnte man vermuten:
1. Fl. Marin[i]an[o] \ [m.] leg. VIII
Aug. [#]em(?) | [v]ex. . . . p(rovinciae) Ger-
(matuae) [sup.] (?) stip. VIII [f?]uÜ l ) ;
[an]w>[s] . . . Atrect[t\n[i]a Bra |
genero | /. c.
2. [d.] m. — oder [d. w. e]t m(emoriae)
— | . . . l[t]o Perj>etuo | «a (Name der
Heimat?) müiti leg. | [VIII Au]g. sti[p.)
XXV | [h. oder dergl.] /. c.
4. T. Vol. lustino | [> oder »».] leg.
VIII Aug. | Iu8tin[i\a F[e]l | ü{I]a seeun-
d(us) | h(eres) [f(ecitj], wo in der 3. Zeile
die Wortabteilung allerdings keine normale
sein würde.
Die legio VIII Aug. hatte nach Ptole-
maeus, welcher unter Pius schrieb, in Strass-
burg ihr Hauptquartier. An unserer Fund-
stelle waren, wie man in diesem Falle aus
den Inschriften, obgleich es scpulcrale sind,
mit Wahrscheinlichkeit wird abnehmen dür-
fen, Soldaten dieser Legion stationiert, um
den Rheinübergang bei Saletio (Selz) zu
überwachen, ebenso wie dies z. B. au der
Neckarbrücke bei Heidelberg (Bergheim)
der Fall war. Die militärische Bedeutung
von Saletio ist wenigstens für die spätere
Römerzeit bezeugt, denn nach der um das
Jahr 400 verfassten Notitia dignit., occ. XLI,
3 Ä 15 hatte hier der praefectus määum
Pacensium sein Quartier.
1) fnit für vixit?
Heidelberg. (Zangemeister.)
Zu früheren Notizen.
Zu Korr. IUI Nr. 118 conjiciert Mowat 141.1
(Bull. Cpigr. V p. 212) [M]oqdio, zu IUI Sp.
107 BELATVLLVS für PEIATVLIVS • F.
Zu den Inschriften von Tarquinpol. 1 42.
Die Korr. IUI, 45 erwähnte Inschrift lautet
nach meiner Abschrift
D M
VINICCIO FANDO * IVCY
N D A V X R
d. h. d. m. Viniccio Fando Iucunda uror.
Die Schrift ist roh und gehurt wohl einer
ziemlich späten Zeit an. Der Cippus ist
eigentümlich geformt.
• Das Korr. IUI, 88 Sp. 92 erwähnte
Fragment ist schon mehrfach ediert : 1) Cal-
met, noticc de la Lorraine t. II p. 555:
2) De la Sauvagere, recherches sur la ua-
ture et retendue du Briquetage de Marsal
1740 p. 17 und 3) id., Recueil d'antiquitts
1770 p. 205 (worin die unter 2 bezeichnete
Abh. wieder abgedruckt ist; 4) Beaulieu I
p. 17. (Zangemeister.)
FR. LINTZ'BCHE BUCHDRUCKEREI IN TRIER.
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Rediglrl
▼on
Or. Hettner In Trier
und
Prof. Lamprecht In Bonn.
der
VerUg
der
FR. LINTZ'schcn
Bachhandlung
in Trier.
Westdeutschen Zeitschrift für Geschichte und Kunst.
♦
December. Jahrgang IV, Nr. 12. 1885.
Beiträge sind an die Bedaction zu senden. Inserate a 25 Pfg. für die gespaltene Zeile werden von der
Verlagehandlung und allen Inseraten-Bureaus angenommen, Beilagen nach Uebereinkunft. — Die Zeit-
schrift erscheint vierteljährlich, das Korrespondensblatt monatlich. — Abonnementspreis 10 Hark für
die Zeitschrift mit Korrespondensblatt, für letsteres allein 5 Mark.
Neue Funde.
3. Karlsruhe. [Praehistorische Funde bei Gott-
madingen.l Bei Gottmadingen A. Kon-
stanz befindet sich im Spiesswald eine
Gruppe von 5 Grab bügeln, welche 1883
durch die Herren Pfarrer Breugartner und
Lehrer Gertis dort untersucht wurden
(s. Korr. IV, 22). Seitdem haben beide
Herren ganz in der Nähe noch 6 weitere
kleinere Hügel entdeckt, von denen sie
einen am 24. Sept. öffneten. Derselbe hat
11 m Durchm. bei 1,65 m Höhe. Er barg
eine aus grossen Steinfindlingen zusammen-
getragene Steinsetzung rechteckig von
Nord nach Süd, oben flach, sonst im ganzen
vertikal aufgebaut. Etwas westlich von ihr
lagen schon in 70 cm Tiefe einige beson-
ders harte hellgraue Thongefassscherben ;
über den Steinen fand sich 40 cm unter der
Oberfläche eine kleine eiserne Messer-
klinge, dann unter der Steinsetzung gegen
NW. hin ein runder Brandplatz mit
Asche von 10 cm Tiefe und 1 ra Durchm.
: auf dem gewachsenen Boden, und unmittel-
bar an deren südöstlichen Band gestellt eine
Gruppe von zerdrücktenThongefässen,
(He zum Teil wiederhergestellt nnd ergänzt
werden konnten. Die wichtigsten Stücke
waren eine graubraune birnförmige Urne
von 30 cm Höhe und 29 cm Weite mit zu-
gehöriger halbkugeliger Trinkschaie von
10,7 cm Dm., und ein in seiner Gestalt
höchst eigentümliches bisher in unsern
Gräbern der Hallstatt Periode, welcher die
Hftgelgruppe angehört, noch nicht gefunde-
nes Gefäss *). Es ist cylindrisch, 8,5 cm
hoch, 11 cm weit, mit flachem Boden, unten
und fast in der Höhe des Rands je mit
einem starken Wulst verziert. Die äussere
Cynuderfläche ist mit hübsch eingeritzten
Zickzacklinien, rot, schwarz und thongelb
bedeckt, die Wülste sind gleichfalls rot und
schwarz, der obere Rand ist schwarz. Man
ist geneigt, an eine Pyxis zu denken, nur
fand sich von einem Deckel keine Spur.
1) Die nächste Mnseographie wird von diesem
uefatfl eine Abbildung bringen. — Die Red.
Neben lag noch ein weiterer halbkugeliger
Trinkbecher. Dann folgten eine kleine
graue, fast kürbisförmige Urne (H. 12,8 cm,
Dm. 18), wieder mit einer kleinen halb-
kugeligen Schale und darauf noch die Scher-
ben von zwei kleineren roten Gefassen,
untermischt mit einigen menchlichen, wahr-
scheinlich in Brand gewesenen Knochen-
resten. Von Bronzen keine Spur. Die
übrigen Hügel sollen im Frühjahr ausge-
graben werden.
Etwa 300 m nördlich von der Hügel-
gruppe befindet sich am Waldabhang eine
Trichtergrrtbe, genau rund, von 17 m
Durchm. und 2,9 m Tiefe. Auch sie wurde
im September von Hrn. Pfarrer Breugartner
untersucht und ergab ein immerhin merk-
würdiges Resultat. Als der Waldboden im
Innern der Grube auf 80 cm Tiefe abge-
hoben war, erschien eine kreisrunde (Dm.
6,80 m) 70 cm tiefe Aschenschicht, unter
dieser in 1 — 2 cm Mächtigkeit Kohle, und
dann ein kreisrunder (Dm. 6,80 m) flacher,
mit kleinen Steinen, welche in einer Art
rötlichen Cementgusses mit Sand eingelassen
waren, gepflasterter Boden. Die Kohlen-
schicht über dem Pflaster Hess an einzelnen
Stelleu noch deutlich die Holzstruktur der
Kohle erkennen, an andern zeigte sie sich
nur als feiner Russ. Am Rand des Um-
kreises zog sie sich ringsum 65 cm bis 1 m
in die Höhe und man konnte hier in der-
selben ganz deutlich meist aufrecht stehende
nicht gar dicke runde Pfahle von verschie-
dener Stärke (3—6 cm) erkennen, welche
sich wenig nach aussen neigten. Das die
Kohle bedeckende gewaltige Aschenlager
war mit grossen verbrannten Steinen unter-
mengt. Es scheint demnach ausser Zweifel,
dass ursprünglich in der Grube ein Rund-
bau gestanden hat; ob Wohnung oder nur
etwa Vorrathsraum, Hess sich nicht ent-
scheiden, da keine weitere Spur mensch-
licher Artefactc zu finden war.
Dass die Umgegend von Gottmadingen
auch sonst prähistorisch Bemerkenswertes
bietet, wurde schon in unserem früheren
Berichte berührt. Südlich vom Dorfc stösst
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— 164 —
ein wahrscheiulicli ausgedehntes Uruen-
feld an, desseu Fläche gegen Süden nach
einem kleinen Torfmoor anfällt. In letz-
terem fand man schon früher eine Haar-
nadel von Bronze vom Typus der in den
Pfahlbauten des Bodensee's gefundenen.
Neuerdings kameii dort verzierte prähistor.
Gefä88scherben zusammen mit Resten von
Haselnüssen, Buchein und mit Kernen
von Weinbeeren zu Tage. Ob sie wohl
Zeugnis von einem vorhistorischen Weinbau
ablegen könnten?
Nördlich vom Dorfe ist auf der Höhe
des Heilsbergs ein Ring wall. Hr. Pfarrer
Breugartner Hess den Damm durchstechen,
fand aber in demselben weder Mauerwerk
noch Steine. Er schien nur von Erde auf-
geführt. (E. Wagner.)
144. Hanau, Novbr. [Praehistorische Funde.]
Auf dem Gute Emmerichshofen 2 Std.
von hier sind 4 Grabhügel untersucht, 2 da-
von, deren Durchmesser 18 m, vollständig
abgetragen wurden. Die Hügel enthielten
Leichen- und Brandbestattungen. Die Urnen
mit den gebrannten Knochenresten befan-
den sich mehr an der Oberfläche des Hügels,
die Leichen im Innern bis ganz tief auf
dem gewachsenen Boden. Die wenigen
Reste der erhaltenen Knochen waren ent-
weder von Bronzerost durchdrungen oder
ganz starke Stücke. In einem Hügel fan-
den sich etwa 12 Bestattungen, in dem
anderen gleich grossen nur 4, in jedem eine
Brandbestattung; zwei derselben konnten
nur mit Gräben durchschnitten werden. An
Fundstücken wurden enthoben: 4 dünne
gleichm&ssige Bronzehalsringe, 1 Bronze-
perle an einem Drähtchen hängend, 3 offene
Armringe, in denen noch die Knochen staken,
1 grösserer und 1 kleiner Spiralarmring,
dann 2 Anhänger von Weissmetall, Bern-
steinstückchen, 1 Stück Feuerstein, von
Eisen keine Spur, und ein Stück Leder mit
einer ganz dünnen gestanzten Bronzeplatte
belegt, die bis auf geringe Stückchen ver-
gangen ist, nur die smaragdgrüne Spur ge-
lassen hat. Die Gefässreste waren unbe-
deutend: 1 kleine Tasse mit Henkel und
eine halbe Schale mit einem Fusse wie an
römischen Sigillatanäpfen. Die Urnen wa-
ren vollständig zerdrückt.
Au einer anderen Stelle, in einem na-
türlichen Hügel, einer Sanddüne, etwas
näher nach hier, wurden beim Sandholen
zufällig 3 Armringe in perlenartig verzierter
Form und Fibeln mit Aufsätzen von Pasta-
rosetten bei grossen Urnenscherben gefun-
den. Zwei kleine Gcfässc staken in den-
selben , deren Gebrauch fraglich '). Am
ersten scheinen dieselben als Saugnäpfchen
für Kinder gedient zu haben, die beiden
durchbohrten Verlängerungen deuten sehr
darauf hin. Sind an andern Orten schon
ähnliche gefunden? Bei einer ordnuugs-
mässigen Durchsuchung der Fundstelle fan-
den sich noch einige Aschenhaufen mit Gc-
fässresten und sonst allenthalben Scherben
zerstreut, wonach eine frühere Zerstörung
wohl zu vermuten ist.
An einer dritten Stelle wurden Furchen-
gräber entdeckt, die allerdings nur sehr
massige Fundstücke lieferten, deren Unter-
suchung jedoch nächsten Sommer von dem
Vereine vorgenommen werden wird.
(Hausmann.)
Worms, 14 Nov. [Rom. Funde]. Bei der 145
Fortsetzung der Ausgrabungen in Maria-
Münster (vgl. Wd.Korr. IHI, 97 u. 117)
wurden noch verschiedene wichtige Funde
gemacht. So wurde am 6. Aug. in der
Nähe der Stelle, wo die früheren Inschrift-
steine gefunden worden waren, ein weiterer
interessanter röm. Grabstein gefunden. Lei-
der ist derselbe nicht ganz vollständig er-
halten, sondern unten und oben ein Stück
abgebrochen. Der Stein ist zwei in jugend-
lichem Alter verstorbenen Mänuern von der
überlebenden Mutter gesetzt worden: die
Brustbilder der beiden jungen Männer be-
finden sich in ziemlich hohem Relief über
der Schriftfläche. Beide sind ganz gleich
dargestellt, jeder trägt in der aus dem
mantelartigen Gewand hervorragenden rech-
ten Hand eine in der Mitte durch den
Druck der Hand etwas zusammengedrückte
Rolle (Buchrolle?). Durch die obere Ver-
letzung des Steines sind die Köpfe leider
abgebrochen; doch hat sich in einiger Ent-
fernung der eine Kopf nachträglich noch
gefunden. Dieses Fragment zeigt, dass der
Stein oben in der Form eines flachen Gie-
bels abgeschrägt war. Der untere Bruch
des Steines hat, wie es scheint, die unterste
Inschriftreihe teilweise durchschnitten, so
dass von einigen Buchstaben nur die obere
Hälfte erhalten ist. Soweit der Stein er-
halten ist, hat er eine Breite von 66—67 cm,
eine grösste Höhe von 72 cm. Die Breite
der Bildnische beträgt 53 cm, die Höhe der
Figuren (bis an den Hals) 25 cm, vermut-
liche frühere Höhe 40 cm. Die Inschrift
ist bis auf die letzte Zeile gut erhalten
und abgesehen von den vielen Ligaturen
gut gearbeitet und leicht lesbar. Doch haben
sich auf der Schriftfläche des aus ziemlich
weichem roten Sandstein bestehenden Denk-
mals einige kleine Vertiefungen und Be-
schädigungen eingestellt, die einige Buch-
staben etwas undeutlich machen. Die Höhe
der Buchstaben beträgt ungefähr 5 cm. Dir
Inschrift lautet:
1) Abbildungen bringt die nächste Museo-
grapltie. — Die Red.
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- 166 -
d. h. Seve(rio) Lupulo iu(v)ent\ qui . , r x £ f\/D!r\T\r'MI r\\ I f \
m(xA) an(tios) XXV, m(enses) F, ' 2) t \£ ' LV/v LP' ! \t N TÜV l *\
et Severio Florentino frater(i), q(ui) , . . . , -t,^ r r . -.^ , ^
v(ixU) an(nos) XXII, m(enses) X, ' V I AJ ' XXV M*V->»S EV K IQ
neqotiai(ori) et Gaudlicontius (?). • tÄ _ — . * . — ^ _ '
FLOR3SriNO : FR7eR'QVAM f
\XXIMS>l-K-fN£aCm^T-GAD I
egotiai(ori) et Gaudlicontius (?)
ilf crf^r tnfelisc, qu(a)e sibi a ßi(i)s
optave(rat) fiari, contra votum ßi(i)s
mem(oriam?) (posuit).
Die Inschrift ist jedenfalls aus r
später Zeit. Merkwürdig ist, dass ; |Jt<Oj[SJiV S M T R* I Nfl! X * Q\£
mehrfach falschlich der Nominativ : ? r ^ t- _ m . % ^*^_ ^ <-.~rs , ** .^
statt des Dativs (frater,negotiator?, » 3lß]-/F| (J^> " 0?7S \Ef lER I'GflT
Gaudlicontius) gesetzt ist, doch ^. . , ^-r-x a/v. rrr if-ftiEN*
dürfte sich dies auch aus der späten tfcCJJc^-'.O- * A^A.V-b^LJ --l VrVftr m
Inschrift er- *
Entstehungszeit der
klären; ganz unverständlich ist mir dagegen
bis jetzt das Wort Gaudlicontius^ das in sei-
ner Verbindung mit negotiator doch wohl
auch einen Beruf oder eine Stellung be-
zeichnen soll. In der letzten Zeile ist nach
film jedenfalls ein regierendes Verbum,
also etwa posuit oder fecit zu ergänzen.
Die Ergänzung memoriam ist nicht sicher.
Ausser diesem Inschriftsteine fanden
sich noch eine grössere Anzahl römischer
Begräbnisse, teils in Särgen von Stein und
Holz (auch von den letzteren waren noch
erhebliche Reste vorhanden), teils Aschen-
bestattungen, meist mit Ziegeln umstellt
oder in Steinkisten. Unter den Beigaben
waren, wie bei den meisten Wormser Be-
stattungen überhaupt, die Gläser beson-
ders reich vertreten, so dass die diesjährige
Ausgrabung an Gläsern nur 1 Stück we-
niger als ein volles Hundert ergeben hat,
abgesehen von den zahlreichen Gläsern,
von denen nur noch Stücke in dem Boden
lagen und der beträchtlichen Zahl derer,
die bei den rasch betriebenen Erdarbeiten
zu Grunde gingen. Unter den ganz, oder
wenigstens fast ganz erhaltenen Gläsern
haben sich seit der vorigen Veröffentlichung
noch sehr interessante Stücke ergeben. So
fanden sich mehrere der tonnenartigen Fla-
schen mit einem Fabrikstempel auf dem
Boden und zwar nicht blos mit dem ge-
wöhnlichen Stempel FRONTINVS mit oder
ohne Abkürzung, sondern auch zwei mit
der nicht ganz lesbaren Inschrift OF
OEB/// /// /// und eine mit der deutlich aus-
geprägten Inschrift FELIX FEC (vergl.
Froehner, nom. des verriers 50). Besonders
aber verdient eine sehr schöne, einem
Aachen Teller ähnliche Schale mit einge-
schliffenen Figuren erwähnt zu werden.
Der Rand der Schale ist leider nicht ganz
erhalten und dadurch auch die Inschrift
auf demselben unvollständig; erhalten ist
V1NVM '////////ITA///, so dass von dem
letzten Wort wahrscheinlich 3 Buchstaben
am Anfang und einer am Ende verloren
gegangen sind. Die bildliche Darstellung,
eine eine Schale in der rechten Hand, eine
Ranke in der linken haltende Frau mit
2 Jünglingen zu beiden Seiten und dazwi-
schen Reben und Blumen, wird später mit
Zeichnung veröffentlicht werden, wir be-
gnügen uns deswegen hier mit diesem Hin-
weis. Von den zahlreichen Thongefässen
erwähnen wir nur einen schönen Gesichts-
krug, einen schwarzen Becher mit der Auf-
schrift MISCE in weisser Farbe und eine
Anzahl Lampen verschiedener Form und
mit verschiedenen Tupf er stempeln.
Auch auf dem Tafclacker der^ Firma
Dörr und Reinhart dicht bei der im vorigen
Jahr hier auf eine grosse Strecke aufge-
deckten römischen Strasse wurden interes-
sante Funde gemacht. Man stiess nämlich
hier auf die Fundamente eines grossen röm.
Baues mit Säulen, deren Basen noch voll-
ständig auf dem ursprünglichen Platz er-
halteu waren, und allerlei Überresten des
einstigen Oberbaus, namentlich vielen Stuck-
resteu mit Bemalung. Neben dem Gebäude
fand sich ein verschütteter Brunnen, der
aufgegraben wurde, jedoch keine besonderen
Funde ergab. Im Schutt fand sich ein
grosser Bleibarren, ein römisches Gewicht,
auf der einen Seite mit der Inschrift CLXXV 1 ),
auf der andern mit den Buchstaben DDI)
NNN •) (wohl domini nostri tres) gezeichnet.
Der Barren wiegt genau 60 ! /t K. In einem
Teil des Gebäudes fanden sich wahrschein-
lich als Bodenbelag eine Anzahl Ziegel mit
dem Stempel der 22. Legion und zwar in
verschiedenen Formen. Auf grossen quad-
ratischen Platten fanden sich Stempel in
der gewöhnlichen Form eines Oblongs, teils
mit der Inschrift LEG XXII PRPF, teils
mit der Inschrift
} LEG XXII PPF)
IVL PRIMVS
, auf Steinen von oblonger Gestalt dagegen
ein Rund8terapel in der Form ungefähr wie
bei Suchier, weitere röm. Münzen von Hanau
Taf. I, 26.
Das Gebäude selbst konnte diesmal nicht
ganz aufgegraben werden, es wird dies
später nachgeholt und daun über das Er-
gebnis berichtet werden.
ljTDiV FeteTe X und die V sind ligiert.
2) Di« drei X sind ligiert.
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— 167 -
Gleichzeitig wurden auch an der Nord-
seite der Stadt verschiedene röm. Funde
gemacht. Zunächst fanden sich mehrere
röm. Särge und Aschenkisten hei einem
Bau an der jetzt als Armenhaus dienenden
sog. Eulenburg. Abgesehen von Thonge-
fässen und einigen Lämpchen, eins mit dem
Töpferstempel in Spiegelschrift OF CRESTI,
fanden sich in der einen Aschenkiste eine
Anzahl Goldfäden, die wahrscheinlich beim
Leichenbrand als Reste eines Gewebes oder
einer golddurchwirkten Schnur sich er-
halten hatten.
Ferner fanden sich bei einem Neubau
in dem Gebiet der Fabrik von Valcken-
berg u. Schön zahlreiche römische Gräber.
Leider ist jedoch auch diesmal wieder wie
vor 2 Jahren der grösste Teil der Beigaben
hier zerstört worden ; auch wurde an einem
Teü des grossen Baues nicht tief genug
die Erde ausgehoben, so dass hier nur an
den Stellen der Fundamentpfeiler die Grä-
ber erreicht wurden. Unter den erhaltenen
Funden sind besonders zu nennen einige
Gläser, auch ein Lämpchen aus Glas soll
gefunden worden sein, ist aber zu Grunde
gegangen; ferner mehrere Lampen, eine
mit dem Stempel VIT ALIS, eine Halskette
aus oben und unten durchbohrten regel-
mässig geschnittenen Bernsteinstäbchen, die
strahlenförmig aufgereiht waren, ein sehr
schöner Aufsteckkamm, verschiedene Bron-
zen und Münzen.
(Dr. Weckerling.)
146. Hr. Trier. [Statu e etnts sitzenden Juppiter.]
Mitte Oktober wurde auf dem östlichen
Abhang des die Stadt östlich begrenzenden
Petersberges, auf Ol ewiger Bann, unweit
der oberen Kleeburg, die Statue eines
sitzenden Juppiter von ungewöhn-
licher Grösse gefunden. Sie soll in einer
wenige Fuss unter der Erdoberfläche liegen-
den rohen Mauer vermauert gewesen sein.
Die Mauer war, als ich die Fundstelle be-
sichtigte, wieder verschüttet; in der nächsten
Umgegend derselben waren römische Reste
auf der Oberfläche nicht zu entdecken, da-
gegen ist ein etwa 100 Schritt weiter ab-
wärts liegendes Feld mit römischen Ziegeln
und Thonscherben übersät.
Die Statue besteht aus feinem gelblichen
Metzer Kalk. Es fehlen der Kopf und der
Hais, der ganze rechte Ann und der linke
Arm von der Mitte des Oberarmes ab. Die
grösste Höhe ohne die Plinthe beträgt
80 cm, die Plinthe ist fünfeckig, 6 cm
dick und hat eine grösste Länge von 63 cm.
Die Figur ähnelt wie alle rheinischen
sitzenden Juppitcrgestalten im allgemeinen
dem Verospi'schen Zeus und gehört in die
von Overbeck, Kunstmythologie II S. 115 fg.
behandelte Klasse. Juppiter sitzt auf einem
Sessel mit hoher Lehne, das linke Bein
ist etwas vor das rechte vorgestellt, beide
Füsse sind mit Sandalen bekleidet, der
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linke Oberarm ist iu Schulterhöhe seit- i
wärts gewendet, die Hand hielt das Scepter.
Nach Analogie der ähnlichen Statuen darf
man annehmen, dass die rechte Hand auf
dem Schenkel aufgelegen und den Blitz
gehalten hat. Spuren sind, weil die Statue
gerade an dieser Stelle etwas abgeschurrt
ist, nicht erhalten. Der Oberkörper ist
nackt. Das Hiination bedeckt den Unter-
körper und hängt, sich über den Rücken
ziehend, mit einem Zipfel über der linkeii
Schulter. Während aber beim Juppiter
Verospi, dem früher in Trier gefundenen
(abgeb. Nass. Ann. XV, Tfl. I, 2) und vielen
anderen Juppiterstatuen ein Ende des
Himation über dem linken Schenkel hängt,
ein zweites, nachdem zunächst ein Zipfel
über die Schulter geworfen ist, längs der
linken Seite des Körpers herabhängt, ist
hier das Himation so gelegt, dass es auf
dem Unterkörper nicht endet, sondern beide
Ende, das eine längs der rechten, das an-
dere längs der linken Seite des Körper«
nach dem Rücken gezogen sind und über
der linken Schulter herabhängen. An dem
auf der Schulter liegenden Zipfel kann man
freilich die Zweiteilung nicht erkennen;
will man aber nicht annehmen, dass da*
Gewand ganz ohne Verständnis gearbeitet
ist, so scheint eine andere Erklärung für
die Faltung des Himations an dieser Statue
nicht denkbar.
Die Rückseite der Lehne ist reich ver-
ziert; oben mit einer geschweiften Be-
krönung abgeschlossen, welche, wie Einsatz-
löcher beweisen, mit Bronzeknöpfen geziert
war, und ringsum mit einem mit Akanthus
bedeckten Rahmen umgeben, zeigt sie in
einer die Hauptfläche einnehmenden, 52 cm
hohen und 34 cm breiten Nische einen
stehenden Hercules in Hochrelief.
Während der Kopf ein wenig nach der
rechten Schulter gewendet ist, ist der Kör-
per geradeaus gerichtet. Das linke Bein
ist fest aufgesetzt, das rechte als Spielbein
seitwärts gestellt. Der Oberkörper ist nach
rechts gebeugt, der rechte Arm stützt sich
auf die Keule. In der linken Hand hält
der Gott den Bogen. Das Löwenfell, auf der
Brust zusammengeschlungen, hängt auf dem
Rücken bis zu den Knieen herab, während
der Löwenschwanz zwischen den Beinen de*
Gottes sich bis zu dessen Füssen schlängelt.
Über die rechte Schulter ragt der Bogen.
Die Darstellung ist auf rheinischen Monu-
menten ungewöhnlich, ungefähr gleicht sie
dem Relief auf dem Speyerer Viergötter-
altar (Nr. 65), welcher 1827 in Dunzwciler
gefunden ist.
Auffallend ist, dass die Lehnenfläche nicht
herab bis auf die Plinthe geführt ist, son-
dern dass unten ein 12 cm hoher, 2 l /s cm
tiefer Raum in der ganzen Breite des Mo-
numentes ausgespart ist. Dieser Ausschnitt
kann nur den Zweck gehabt haben, dass
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ein anderes Bauglied, vermutlich der dar-
unter befindliche Altar hier eingriff, um
ein Verschieben unmöglich zu machen.
Die Figur scheint nicht für hohe Auf-
stellung berechnet zu sein. Bei der Auf-
stellung im Museum schien ein Postament
von 85 cm Höhe die beste Ansicht zu bieten.
— Die Gewandfaltung am Gotte ist etwas
eintönig und das Fleich wenig ausgeführt.
Der Unterkörper des Hercules ist zu ge-
drungen, trotzdem ist die Arbeit geschickt
und wird vermutlich nicht nach dein .1. 200
entstanden sein.
47. Hr. Trier. [Fund rtfm. Münzen bei Dhron
a. d. Mosel.] Am 26. September wurden
eine halbe Stunde oberhalb Dhron im
Dhronthale am Eingange eines Schiefer-
stollens ca. 50 cm unter der Erde in einem
zerdrückten Kupferkesselchen 443 römische
Münzen, fast durchweg Kleinerze gefunden.
Hr. O. von Neil, der die Güte hatte, den
Münzfund zu untersuchen, teilt mit, dass
dieselben dem Zeitabschnitt von 260 — 360
n. Chr. angehören und dem Gallienus, Tet-
ricus, Claudius II, Maximianus Hcrculeus,
Licinianus Licinius, Constantinus I, Fausta,
Crispus, Constantinus H, Constantius, Helena
Juliani uxor angehören. Der grössere
Teil ist in Trier geprägt.
148. Köln. [Rom. Grab.] Im südlichen inneren
Teil der Stadt wurde vor kurzem ein Grab
gefunden, welches unter dem Inschriftstein
einen goldenen Postumus und Schmuck-
gegenstände von hervorragender Schönheit
barg. Sämtliche Gegenstände kamen in die
schöne Sammlung des Hrn. Franz Mcr-
kens. Die scharf und korrekt gehauene
Inschrift befindet sich auf einer 85 cm
hohen, 52 cm breiten, 7 cm dicken Platte
ans feinkörnigem festen Sandstein und
lautet :
D - M
CAND IDINIO VERI
NO * VLPIA« ERVCVA
CONIVGI ET HER
CYLIANA NEPTIA
H • F • C
Der Aureus ist fleur de coin. Av. Kopf
nach links mit Helm und der Umschrift
Poxtumwi Aug. Rev. vic. gerrn. p. m. tr. p.
«Y#*. III p. p.\ Cohen Nr. 178. — Die
Schmucksachen bestehen in einem kleinen
Kingerring aus reinstem Gold (14 Gramm
schwer), welcher aus einem gedrehten, drei-
fach geschlungenen Golddraht gebildet ist
und aus dem Prachtstück einer oval ge-
formten Brosche von nahezu 5 cm Länge:
ein ovaler Sardonyx ist mit feingearbeitetem
goldenen Filigran gefasst. Auf dem Stein
ist vertieft eine nackte männliche Figur
(Apollo) mit übereinander geschlagenen Bei-
nen, neben einer Säule stehend und eine
Lyra haltend, dargestellt. Die Rückseite
des Steines bildet die Vorderseite der Brosche,
die skulpierte Seite die Rückseite ; letztere
ist mit einer Goldplatte unterlegt. Bei der
klaren Durchsichtigkeit des Steines erscheint
das Bild wie ein Hochrelief unter Glas. Diese
höchst effektvolle Fassung, die unter den
römischen Altertums funden einzig dazu-
stehen scheint, dürfte für das moderne
Kunsthandwerk nachahmungswert sein.
Köln. [Rtfm. Gr&ber]. Am 25. Juli wur- 149.
den am Friesenplatz und Vogelsangerstrasse,
an der Stelle, wo der Sage nach der heil.
Gereon mit seinen Gefährten erschlagen
wurde, zwei Aschenkisten ausgegraben, die
ich nebst allem Zubehör käuflich erwarb.
Die Aschenkisten sind wie gewöhnlich von
Tufstein, Lange 60 cm, Breite 42 cm, Höhe
37 cm. Auf dem schweren Deckel standen
dachförmig grosse Ziegelplatten, wahrschein-
lich um die Feuchtigkeit abzuhalten. Ich
habe das bei den vielen Aschenkisten, die
auf meinem Terrain der Ursulagartenstrasse
gefunden wurden, nie gesehen. In der einen
Aschenkiste lag bei den Resten verbrannter
Gebeine eine unten bauchige Flasche mit
langem Halse (19 cm), worin sich eine
gelbliche ölige Masse befindet. In der zwei-
ten Aschenkiste lag ein reiches Zubehör
an Gläsern, chirurgischen Apparaten, Mes-
sern etc. Von den Gläsern hebe ich als
bedeutend hervor 1) eine Glaskuppe mit
aufgeschmolzenen braunen Nuppen und gra-
vierten Ringen. Die Nuppen stehen zu je
vier in senkrechten Reihen und zwischen
je zwei Reihen eine Nuppe (9 cm Dm. und
6 cm Höhe). Das 2. Glas von zierlicher
Form hat fünf Einbauchungen (8 cm breit
und 7 cm hoch). Die übrigen Beigaben
bestehen in: Grosser Strigilis von Bronze
mit verziertem Griff, 23 cm lang; zwei
Messer von 17 cm Länge, mit Elfenbein-
griffen und Silhereinfassung. Dieselben sind
ganz erhalten und elegant und fein gear-
beitet; Operationsmesserklinge von 8 cm
Länge in gebogener Form wie die heutigen
Baummesser und vermutlich zum Zuklappen
ehemals eingerichtet. Der Griff von Elfen-
bein ist vermodert, aber am Ende der
Klinge befindet sich eine silberne, schön
verzierte Einfassung mit silberner Platte.
Die eigentliche Gestaltung des Messers ist
nicht recht erklärlich; drei feine Instru-
mente, 16 cm lang, an deren Spitze Löffel-
chen und an deren unterem Ende kleine
Knöpfe zum Betupfen der Wunden mit
Ingredienzen sich befinden, wohl erhalten ;
ein Stilus mit Spuren von Silber; mehrere
Sonden und Pincetten, welche noch in einem
Rest von hölzernem Etui stecken; runde
gliederförmige Salbenbüchse, 6 cm hoch,
von Bronze, mit eigentümlichem Deckelver-
schluss, welcher durch Verschieben eine
Öffnung zeigt, um die Instrumente in die
Ingredienzen tauchen zu können; Sehr
zierliches und schön gearbeitetes Bronze-
fässchen, 9 cm lang und 3 cm breit, welche«
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172 —
auf einem Füsschen steht und oben eine
erhöhte Öffnung hat; Feiu geschliffene
Steinplatte von schwärzlichem Grundstoff
mit länglich grünen Flecken, 10 cm lang,
7c m breit, nebst einem bronzenen Spatel,
19 cm lang, um die Salben auf der Platte
zu reiben; Eine verzierte Elfenbeinplatte
von 8 cm Länge und 5 cm Breite, welche
wahrscheinlich den Deckel eines vermoder-
ten hölzernen Kästchens bildete, zu wel-
chem wahrscheinlich ein zierliches Bronze-
henkelchen gehörte. Ferner eine Schale
von feiner Terra Sigillata, 20 cm Dm., mit
dem Stempel MIVSSAH. Bei diesen Gegen-
ständen lag eine Mittelerzmünze von Nero,
gut erhalten. Die grosse Anzahl der bei-
gegebenen chirurgischen Instrumente weist
darauf hin, dass hier ein Arzt begraben
lag. (Ed. Herstatt.)
Chronik.
150. Seit dem 15. Nov. erscheint das einge-
gangene Luxemburger Land in neuer Folge.
Auf die Bedeutung und die dringend wün-
schenswerte Unterstützung gerade dieses
Unternehmens haben wir schon Wd. Korrbl.
III, 54 hingewiesen. Die beiden ersten
Nummern des neuen Jahrgangs , dessen
Abonnement sich auf- 10 Mark belauft,
sind schon ausgegeben und enthalten neben
vielem Anderen einen grösseren historischen
Artikel von v. Werveke, über die defini-
tive Erwerbung des Luxemburger Landes
durch Philip]» von Bnrguiul (1458— 1462).
151. Julius Naue, Die praehistorischen
Schwerter, München, 24 S. 4 Mk., ver-
einigt auf 11 Tafeln eine grosse Anzahl
Abbildungen von Schwertern und giebt einen
guten Überblick über die Typen, namentlich
der Bronzeschwerter.
Miscellanea.
152. Zu den luppitersäulen. In der Unter-
suchung Hettner's über die »luppitersäulen
in Heft 4 der „Westd. Zeitschr.", welche
den merkwürdigen Gegenstand nach ver-
schiedenen Richtungen überraschend erhellt,
findet sich (S. 373) die folgende Stelle:
„Auf den Säulen standen selbstverständlich
Juppiterbilder ; erhalten ist keines dersel-
ben [sc. bei Nr. 4, 5, 7, 8, 9], Dagegen
tritt ergänzend ein der Igstädter Juppiter
u. s. w. u Bei dem letzteren ist keine Säule
gefunden, nur ein Capitell. Es wird daher
umsomehr interessieren und zur direkten
Unterstützung der Ansicht Hettner's dienen
dürfen, dass ein Fund aus Heddernheim vor-
liegt, der die Säule und den thronenden
Juppiter zusammen darbietet. Ich habe be-
reits in der kurzen Besprechung des grossen
Ueddernheimer Juppiter - Denkmals (Wd.
Korr. IV, 1) erwähnt, dass ein solches Jup-
piterbild, sowie „verschiedene Tischfiisse 4 * in
dem Brunnen, welcher das Denkmal bar*,
gefunden wurden. Dass als letztere einige
Fragmente gebrochener Steincylinder zu
erklären seien, hatte damals nicht nur ich
angenommen, sondern es war auch Seitens
der übrigen bei der Untersuchung und Be-
sprechung der Sache beteiligten Herren eine
gegenteilige Ansicht nicht geltend gemacht
worden. Erst bei Gelegenheit der in diesem
Sommer geschehenen Aufstellung und nach
Zusammenfügung der Stücke stellte sich
heraus, dass wegen der Höhe der Säule
an einen Tischfuss nicht gedacht werden
könne. Auch wurde man weiterhin auf die
Tragplatte des obersten Säulencylinders auf-
merksam, die generell auf Statuettenträger
zu deuten vorher Niemanden eingefallen
war. Die Skulptur passt ausserdem genau
auf die Platte. An der Zusammengehörig-
keit beider zu zweifeln ist wohl nicht er-
laubt. In diesem Falle wird ein besonderes
Capitell nicht zwischen beide Glieder ein-
geschaltet werden müssen. Wohl aber ist
das Denkmal keineswegs vollständig. Ks
fehlt nach Analogie der übrigen Säulen, wie
sie Hettner jetzt auch für die sitzenden
Juppiterdenkmale nachweist, ein Sockel ,
der vielleicht die Inschrift enthielt. Da die
Säule 1,6U m hoch ist, so muss derselbe
mindestens HO — 70 cm Höhe erreichen, so
dass das ganze Denkmal ebenfalls beträcht-
liche Dimensionen annimmt. Zapfenlöcher
zeigt die Säule weder oben noch unten.
Das dabei gefundene Altärchen mit der In-
schrift I * O * M kann der Sockel nicht sein,
weil es die Opfersohale auf seiner Ober-
fläche zeigt; auch ist es nicht gross genug.
Alle Einzelheiten dieses und des grösseren
Denkmals giebt in treffiieheu Abbildungen
die bereits vollendete, eben zur Ausgabe
gelangende Veröffentlichung der Herren O.
Donner-v.Richter und A. Riese wieder.
(A. Hamraeran.)
Medicns Soramus in Metz. i&
Von Fritz Möller in Metz.
In dem Aufsatz „Das Römercastell und
das Mithrasheiligtum von Gross-Krotzenburg
am Main tf (Zeitschr. d. Ver. f. hess. Gesch.
und Ldk. N. F. VIII. Suppl. 1882) ver-
öffentlicht G. Wolff S. 44—46 und Taf. I
folgende Inschrift : D • (S V) IN V \| L • FABI •
ANTHI ■ /. V • S • L • L • M • : MED/// ? WoW
macht, nicht ohne das Bedenkliche der
Sache sich zu verhehlen, den Versuch zu
erklären : „Deo Soli Invicto L. FM Anthi
votum sotvit l. I. m. medicus legionia VIII
Augustae oder ooh. IUI Vind. der Art, dass
L. Fabi Anthi als Genetiv von votum ab-
hängig und medicus coh. IUI Vind. oder
leg. VIII Aug. das Subjekt des Satzes wäre* 4 .
Die Ansicht A. Dunckers (S. 46) aber, dass
in AN vielleicht AN(ierm) sc. tribu and
in THI möglicherweise der Name des Hei*
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matsortes des der tribusAniensis angehurigeu
Fabius stecke, weist Wolff zurück, weil
„hinter AN kein Punkt gewesen sein könnte".
Vielleicht dürfte über diese Inschrift ein
Metzer Grabstein einiges Licht verbreiten.
Ob derselbe noch vorhanden ist und wo er
sich eventuell befindet, ist mir unbekannt
Ich entnehme seine Inschrift den Memoires
de Pacademie de Metz XXI, 1839 — 40,
p. 99 (darnach auch in dem XL. Jahr-
gang 1858—69 p. 344 und in Begin. Metz
depuis dix-huit siecles p. 118). Ihr erster
Herausgeber, M. E. Begin, berichtet daselbst :
„Une inscription däcouverte ä Ja fin du
siede dernier par mon oncle le savant dorn
Tabouillot, dans les decombres de l'nn des
parapets de Pancienne citadelle messine et
demeuree inedite jusqu' ä ce jour, se Hsait
de la maniere suivante:
D. M.
C. ANTHIN.
MEDIC.
80RAN
5 llllll VIR. A...
PAR TAI
MED. . . . .
Diis manibus. Caio Anthino medico Soraniensi
sejctumviri augustali, parentes ou parentda et
amki mediomatrki."
Z. 2 stimme ich Begin bei, ANTHIN in
Anthin(o) aufzulösen. Man erwartet frei-
lich Antfünio; allein der Name AnthiHus,
griechischen Ursprungs, lässt sich, wenn
auch erst aus dem 7. Jhrh. n. Chr., durch
die Überschrift der 83. Epistel des Theo-
phylactus Simocatus: "Avftivoq 'AfintXivco
belegen. Der Inhalt des Briefes — ein Rat,
die reifen Trauben vor den Händen des
Wanderers zu schützen — könnte der Ver-
mutung Kaum geben, die Namen seien dem
Zweck des Briefes entsprechend erfunden.
Allein da 'Afinftivoq auch bei Antiph. 6, 35
(nach Bendeler, Wörterbuch der griech.
Eigennamen S. 75) erscheint, so dürfte
wohl die Annahme gerechtfertigt sein, dass
auch "Av&ivos nicht vom Verfasser erfunden
sei, sondern dass dieser wirkliche, zu seinem
Brief passende Namen gewählt habe. Aus
demselben Grund, dass Theophylactus den
Namen bewahrt, bin ich der Meinung, dass
dieser nicht direkt von den bei Plinius
hist. not. 5, 31 (38) erwähnten Anthinae
itisidae bei Ephesus abzuleiten sei Nomina
(jentüicia aber, welche wie u. a. ThyUanius
(CIL. IV, 2348), Eumachüis (ib. X, 899
a. ö.), Hipphis (ib. X, 8228) aus griechi-
schen Namensformeii entstanden sind, ge-
hören nicht zu den regelmässigen Bildungen.
Die Verbindung des Praenomen mit dem
Cognomen begegnet öfters, so z. B. in Bram-
bachs CIRh. ca. 12 mal. Zu unserm C. An-
tkinus wäre zn vergleichen P. Nikomedes
(CIL. VII, 232). — Z. 3 u. 4 ergäuze ich
-- 174 -
medic(o) Soratujo] nach Analogie von medi-
cus Asdepiadms (Wilmanns 2488). Ob in
der Zeile 4 noch etwas folgte, wie die Ab-
schrift vermuten lässt, kann natürlich nicht
bestimmt werden. Wenn Begin in Bezug
auf SORAN der Meinung ist, es bezeichne
„ou Tun des descendants de l'illustre Sora-
nus d'Ephese ou bien un mddecin
de la meme secte, appele* pour cela Sara-
niensis, Soranien, disciple de Soranus, so
trifft er mit dem letzteren im allgemeinen
das Richtige; denn ein medicus Soranius
ist ein Arzt, der sich zur Schule des So-
ranuB bekennt, ohne dass damit gesagt wird,
er sei ein wirklicher Schüler des Soranus
gewesen. Dieser Punkt verleiht unserer
Inschrift ein gewisses Interesse. Die Sitte
der Ärzte, sich nach dem Namen des Stif-
ters einer Schule zu nennen, ist bekannt
(vgl. Friedländer, Sittengeschichte Roms I 4
S. 342); wir kennen u. a. die ^gaaiarodtBioi
(Strabo 12, 580; Ath. 3, 87, b), die An-
hänger des Menekrates (CTG. 6607), ei-
nen medial» Äsclejßiadius in Lyon (Bull,
inst. arch. 1864 p. 67 und Wilmanns 2488).
Zum erstenmal aber kommt m. W. ein me-
dicus Soranäm iu unserer Inschrift vor. Dass
wir es hier mit dem zur Zeit Trajans und
Hadriaus lebenden berühmten ephesischen
Arzt Soranus, den Sohn des Menander, zu
thun haben, bedarf umsoweniger eines Be-
weises, als erst neuerdings L. Scheele in
seiner Inauguraldissertation De Sorano Ephe-
sio medico etymologo (Strassburg 1884) p. 1 —
13 es zur Gewissheit erhoben hat, dass es
nur einen Arzt dieses Namens gegeben hat.
Da nun Soranus, der ausgezeichnete Spezial-
arzt für Frauenkrankheiten, zu den gelehrten
Methodikern in der Heilkunst gehörte —
Tertullian. de anhna 6 nennt ihn methodicae
medicinae instruetissimus auetor — , so ist es
begreiflich, dass nach der oben angeführten
Sitte die Anhänger seiner Methode sich nach
ihm benannten. — Z. 5. ist unzweifelhaft
sevitip) A[ug(ustali)] einzusetzen; auch M.
Apronius Eutropus y medicus Asdepiadias, war
sevir Augustalis (Wilmanns 2488). — In der
Z. 6 kann die Angabe von dem persönlichen
Verhältnis des Verstorbenen zu demjenigen,
der das Denkmal setzte, und der Namen des
letztern regelrecht erwartet werden. Trotz-
dem dass Begin selbst angiebt, T stehe von
PAR zu entfernt, als dass es zu diesem ge-
zogen werden könnte, ergänzt er doch „pa-
rentes ou parentda". Gewährt die Abschrift
in Bezug auf die Abteilung der Worte einigen
Vcrla8s, so darf T auch nicht mit dem fol-
genden A zu einem Wort verbunden werden.
Ich möchte in T das Sigel des Praenomen
erkennen und PARjeitfi] T(äus) A\td?i]l[nus]
zu ergänzen versuchen. — Benins Ergänzung
der letzten Z. widerspricht seiner Überlie-
ferung. Hinter MED setzt er einen Punkt.
Ist man nicht gewillt in demselben ein Ver-
sehen des Steinmetzen zu sehen, so darf
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- 176 —
nicht das eine Wort Med(iomatrici), sondern
es müssen deren zwei eingesetzt werden.
Ich wäre geneigt in MED- 0.... den Titel
des den Grabstein Errichtenden zu sehen und
etwa MED (icii8) 0[culariu8] zu ergänzen.
Die medici ocularh waren von den Spezial-
ärzten die zahlreichsten, und unter ihnen
findet sich auch eine Anzahl mit griechischen
Namen wie z. B. Herades, Hermies), Isa-
doifus u. m. — Demnach lese ich die ganze
Inschrift: D(is) M(anünts). C(aio) Anthin(o)
medic(o) Soran[io] sevir(o) A[ug(usiali)] pa-
r[enti] T(üus) A[nth]i[nus] med(icus) o[cu-
Gehe ich nun nicht fehl, so dürfte auf
Grund unserer Inschrift und der 83 Epistel
desTheophylactusdasaufderGross-Krotzen-
burger Inschrift erscheinende FABI -ANTHI •
in Fabi(us) Anthi(nns) aufzulösen sein. Die
Abkürzungen des Nomen und des Cognomen
sind nicht so gar selten; ich verweise z. B.
auf Wilmanns 2409, 180, 124, 135, auf CIL
III 5590, 3277, 2(54, 2144, 6244. Selbstver-
ständlich kann auch daran gedacht werden,
ANTHI in Anüii(mus) aufzulösen. Ich sehe
daher in L. Fabi(us) AntJu(nus) den Dedi-
kantcn. Die Schwierigkeit der letzten Zeile
wird damit allerdings nicht gehoben, und
wenn manWolffs hübsche Ergänzung: Med[icus
lerjionü VIIIAugiistae oder Coh. IUI Vind.]
gelten lässt, so müsste man zu der Annahme
seine Zuflucht nehmen, es liege hier ein Ver-
sehen des Steinmetzen vor, der den verges-
senen Titel des Weihenden hinter der Wid-
mungsformel nachgeholt habe. Wie schwere
und grobe Fehler die Steinmetzen sich zu
schulden kommen Hessen, dazu liefern u. a.
auffallende Beispiele die Dcutzcr Inschrift
in den Bonner Jahrb LXVIII S. 47 und
der Königshofener Grabstein in dem Wd.
Korr. III Nr. 147. Auch die Abkürzungen
FABI -ANTHI- lassen auf keinen sorgfäl-
tigen Arbeiter schliessen.
Wäre es uns gelungen, drei Ärzte des
Namens AntJUnus festzustellen, so dürfte
die Annahme eine Berechtigung haben, dass
in der Familie der Anthiucr wie in der
clor Asklcpiadcu zu Kphesus (Marquardt,
Privataltcrtümcr 1882 11 S. 755) der ärzt-
liche Beruf sich fortgeerbt habe.
Zu früheren Notizen.
154. Zu Korrbl. III, No. 147. In der von
Mommsen besprochenen Babuleius - Inschrift
aus Strassburg schien mir die erste Zeile
der zweiten Columue. in welcher Mommsen
da« Wort tata suchte, möglicherweise in-
folge der Verstümmlung des oberen Teils
der Buchstaben ein PATER zu ergeben.
Eine Anfrage bei Hrn. Prof. Michaelis in
Strassburg, der mit grüsster Bereitwilligkeit
nicht nur eine genauere Untersuchung des
Steins vornahm, sondern mir auch Abzeich-
nungen und Abklatsche übersandte, hat
meine Vermutung vollkommen bestätigt.
Das in der ersten Publikation für N er-
klärte Zeichen ist ein R mit I oder T,
welches letztere auf der deutlich geschwun-
genen Schleife des ersteren aufsitzt. A und
E sind unzweideutig erhalten; P steht et-
was weiter vom Rand ab als die ersten
Buchstaben der nächsten Zeilen, weil die
Zeile grösser geschrieben ist Es ist dem-
nach zu lesen : pater Tiber ! ms oder pateri
Tiber\ius{\%\. das folgende MATERI PUPA).
T kann nämlich auch mit 1 ligiert sein.
Sodann fiel mir auf, dass nach Mommsens
Ergänzung, dem statt h ein L als letztes
Zeichen in der Zeile gegeben war, der
Vater Lucius heissen solle, während er
doch in der ersten Kolumne ausdrücklich
Tiberius („Tibri", sc. JH.) genannt wird.
Durch die richtige Lesung' der ersten Zeile
ist dieser Widerspruch gehoben. Es steht
übrigeus auf dem Stein, wie mir der Ab-
klatsch ergab, 1. Kol. 4. Z. nicht Tihru
sondern B mit Ligatur von E, also Tiberi.
Die Zahl der Lebensjahre, welche Anstoß
erregte, hat sich ebenfalls infolge der An-
frage, da der Stein an jener Stelle zersplit-
tert ist, bei genauerer Ausmessung der
Lücke als XXXXV (statt XXXV) ergeben,
so dass jetzt die Dienstzeit normal er-
scheint. Der Stein hat die schöne Schrift
der ersten Kaiserzeit ; die Zeilenbüheo be-
tragen, nach Hrn. Michaelis" Messung, in
der Reihenfolge der Zeilen von oben nach
unten: cm 13, 12, 11, 10, 8 Vi, 8, 7, 6"t,
6V«, 7. Die Inschrift ist aus drei Kalk-
stein-Platten zusammengesetzt. Als Tren-
nungszeichen der Worte sind Epheublätter
eingehauen. Die beiden obersten Zeileo
von Coluimie 2 gewinnen nach den Ab-
klatschen folgendes Aussehen (die Umrah-
mung bezeichnet den wahrscheinlichen ur-
sprünglichen Rand, nach der Raumbemo-
suug und der Linie des ferneren Itaudo
der Platte) :
*-ßAB>'->
Dem ausdrücklichen Wunsche des Herrn
Prof. Michaelis, meiucsteils die Emendation
der interessanten Inschrift zu publizieren,
glaube ich mit dieser kurzen Notiz genugt
zu haben.
(A. HammcranV
FR. LINTZ'SCHE BUCHDRUCKERCl IN TKIIR.
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litizedbyVjfiC
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