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uoa W&3F
Suche Kontakt/Erfahrungsaustausch mit Leuten, die im Bereich Ge-
meindepsychiatrie theoretisch oder praktisch arbeiten.
Elisabeth Lins, 775 Konstanz, Taborweg 23
2 Diplom-Psychologinnen, Diplom-Sozial padagogin (Jugendarbeit)
und Mediziner suchen Tatigkeitsbereich, gemeinsam, bzw. in glei-
cher Stadt. Gemeinsame Erfahrung in fortschrittl icher Beratung,
Kinder-, Jugend- u. Gruppenarbeit (auch Einzelstellenagebote er-
wunscht). Zuschriften an Info Sozialarbeit
AWO-Arbeitskreis sucht noch Leute, die Interesse an einer Arbeit
in einer Obdachlosensiedlung haben. Willi. Lemmert, 43 Essen 12,
Altenessener Str. 277
Sozialpadagoge sucht zum 1.6.1976 Zivildienststelle im padagogi-
schen Bereich (Kinderladen, Gemeinwesenarbeit, Jugendarbeit, poli-
tische Bildung u.a.) Ort sekundar (evtl . Raum MLinster) Adresse:
Ju'rgen Siebers, 34 Gottingen, Schillerstr. 66
Berufspraktikantin (Sozialarbeit) sucht flir das 2. Halbjahr ab
1.4.76 eine Praktikumsstel le in einem GEW-Projekt o.a.
Felicitas Rotzinger, 61 Darmstadt, Bismarckstr. 105
Suche Stelle im Bereich Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentrum,
Kindergruppe, Kita, o.a.) im Raum Frankfurt-Kassel ab Januar 1976
oder spater. Irmela Fischer, 355 Marburg, Uilhelmstr. 29
Krankengymnastin sucht zum Fruhjahr 1976 Stelle im Bereich Sozial-
therapie/Psychiatrie (Therapiezentrum, Gesundheitszentrum, usw.)
Marita Wagner, 44 MLinster, Marktallee 91
Suche Gruppe, in der sich Heimjugendl iche zusammengetan haben,
oder andere Lehrlingsgruppe im Raum Siegburg/Bonn. Wer kennt
Zeitungen, die Informationen flir Heimjugendl iche enthalten
(Erfahrungen aus anderen Heimen, Kontaktmdglichkeiten etc.)?
Zuschriften an: Anette Jostmeier, 5202 Hennef 1/HapperschoB,
Anno-Platz ^^^^^
Inhaltsverzeichnis zum Info Sozialarbeit, Heft 12
"Institutionelle Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit" -Teil II-
2. Kinderhaus in der Schokoladenfabrik e.V.
2.1. Bericht des Kinderhauses
2.2. Satzung und Geschaftsordnung des Kinderhauses
>/%
4
J.NF0RMATI0NSDIENST
SOZIALARBEIT"^^
Maorw*ic:»R1t,af3B 40
III - FORMEN DER TRAGERSCHAFT
1. Dffentliche Trager
1.1. 'lodelle - lokales Engagement offentlicher Trager und die Ver-
suche einer Neustrukturierung sozialer Dienste
1.2. Jugend- und Sozialbehdrden
1.3. Der Staat - die dffentliche Gewalt
2. - "Freie Trager"
2.1. Rechtsformen "freier Trager"
2.2. Der Prozel3 der Institutional isierung am Beispiel der Jugend-
zentrumsbewegung
3. SchluBfolgerungen
Schwerpunktthema:
INSTITUTIONELLE PROBLEME
STADTTEILBEZOGENER SOZIALARBEl-
- Zweiter Teil -
V
Offenbach im Februar 1976 _
Einfachnummer - Preis DM 4,-- m/r'J". ~T )
Dieser Informat ionsd ienst Sozialarbeit wird im Sozial i st ischen BUro
von Gruppen, die im Sozial i sat ionsbereich arbeiten, herausgegeben.
Der Info dient der Kommunikation und Kooperation von Genossen, die
mit sozial i st i schem Anspruch im Feld der sozialen Arbeit tatig sind.
Der Info enthalt neben einem Schwerpunktthema Darstel lungen iiber die
Organi sat ionsmodel le und Bas i sakt i vi taten sozial i sti scher Sozialai —
bei ter/-padagogen, Erzieher etc. ,Kurzber ichte, I nformat ionen und Ana-
lysen aus dem Sozial- und Gewerkschaf tsbereich sowie Material ien,
Hinweise,Stel lenangebote und Kleinanzeigen.
Neben dem Informat ionsd ienst (erscheint viermal im Jahr) veroffent-
1 ichen wir in unregelmaBigen Abstanden Arbei tsf eldmater ial i en zum
Soz ial bereich. In dieser Reihe sind bisher erschienen:
Arbei tsfeldmaterial ien (AMS)
Heft 1: Projektstudium am Bspl . Heimerz iehung,2oo S. , DM 8, —
Heft 2: Arbei termadchen im Jugendzeritrum, 56 S..DM k,~
Heft 3 Knastalltag am Beispiel Mannheim, 128 S., DM 7,—
Heft 't: Der inst i tut ional i s ierte Konflikt, 2oo S., DM 1o,--
Heft 5: Soz ialpadagogik und Arbei ter interessen, k8 S., DM 3. —
Heft 6: Staatliche Sozialpol itik( erscheint Anfang Marz )
Herausgeber: Sozial i stisches B'uro
6o5 Offenbach *t, Postfach 591
Verleger: Verlag 2ooo GmbH Offenbach
Erste Auflage: Februar 1976, 5ooo Exemplare
Alle Rechte bei dem Herausgeber
Vertrieb: Verlag 2ooo GmbH, 6o5 Offenbach h
Postfach 591, Hohe Str. 28 (Souterrain)
Postcheck Frankfurt Nr. 61041 - 6o4
Preis: Einzel exemplar DM h, —
bei Abnahme von mind, lo Stuck 2o£ Rabatt
Wei terverkSufer (Buchladen.Buchhandel ) 4o % Rabatt
jeweils zuziiglich Versandkosten
Der Info kann auch im Abonnement bezogen werden. Bezugsgebuhren filr
das Jahr 1976(Heft 12 - 15) DM 15,-- + DM 2,8o
Verantwortl ich: Redakt ionskol lekt iv Info Sozialarbeit
Presserechtl ich verantwortl ich: Gu'nter Pabst Offenbach
Druck: hbo-druck Bensheim
K
INFO SOZIALARBEIT, Heft 12
- Zweiter Teil -
INHALT
Vorbemerkungen zum Schwerpunktthema
"lnstitutionelle Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit" Seite 3
M - DARSTELLUNG STADTTEILBEZOGENER ARBEITSANSATZE Seite 5
2 Kinderhaus in der Chocoladenfabrik e.V.
2*1. Bericht des Kinderhauses
2*2. Satzung des Kinderhauses
2.3. Geschaftsordnung des Kinderhauses
HI- FORHEN DER TRAGERSCHAFT
1 Uffentliche Trager
i'l Modelle - lokales Engagement bffentlicher Trager
und die Versuche einer Neukonstruktion sozialer Dienste
1 2. Jugend- und Sozial behbrden
1.3! Der Staat - die bffentliche Gewalt
2 "Freie" Trager
2*1. Rechtsformen "freier" Trager
2*2. Der ProzeB der Institutionalisierung
" ' am Beispiel der Jugendzentrumsinitiativen
3 SchluBfolgerungen
3*1. Thesenartige Zusammenfassung
2.2. Handlungsebenen
Seite 5
Seite 5
Seite 18
Seite 2o
Seite 25
Seite 27
Seite 31
Seite 35
Seite 36
Seite 37
Seite 46
Seite 48
Seite 48
Seite 49
IV
THESEN ZUM VERHALTNIS VON BETRIEBS-
UND WOHNBEREICHSARBEIT
V - LITERATURVERZEICHNIS
tNFO-KARTEI: ARBEITSRECHTS UND MITBESTIMMUNG
KURZBERICHTE AUS DEM GEWERKSCHAFTS- UND SOZIALBEREICH
<;PFNDEN FOR PORTUGAL -
SOLIDARITAT MIT DEN PORTUGIESISCHEN KINDERN
MATERIALIEN/KLEINANZEIGEN
REDAKTIONSMITTEILUNG
Seite 51
Seite 55
Seite 57
Seite 67
Seite 73
Seite 79
REIHE BETRIEB
UND GEWERKSCHAFTEN
k*^Sfe:^
Dirk Axmacher:
Kritik der
Berufsausbildung
Preis sieben Mark
VORBEMERKUNG ZU DIESER AUSGABE
Hit dieser Ausgabe setzen wir das in Heft 11 begonnene Schwerpunkt-
thema "Institutionel le Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit" fort.
Diese Themenstellung tragt zwei wichtigen politischen Tendenzen im
Bereich der Sozialarbeit Rechnung:
Die Diskussion Liber die Funktion von Sozialarbeit bleibt heute
nicht mehr in dem eindimensionalen Erklarungsmuster der eindeutig
staats- und herrschaftssichernden,also reaktionaren Funktion stek-
ken, sondern billiat Widerspriichl ichkeit zu. Damit gilt, wie in
alien anderen geseil schaftlichen Bereichen, daB neben gesellschafts-
erhaltendenauch verandernde und liberwindende Elemente gegeben sind.
Es kommt darauf an, diese fortschrittl iche Seite durch konsequente
Ausnutzung der politischen, oekonomischen und rechtlichen Moglich-
keiten auf alien Ebenen zu nutzen.
Dabei soil nicht unberijcksichtigt bleiben, daB die Entfaltung al-
ternativer Ansatze durch die Unterdruckung in alien gesellschaft-
lichen Bereichen zunehmend erschwert wird, bzw. wir diese Bedin -
qungen starker als bisher in unsere pol itisch-beruflichen Handlungs-
vollzuge einbeziehen miissen.
Die Entfaltung von Kontinuit'a't und Verbindlichkeit in Initiativen
leitete Institutional isierungsprozesse ein, die heute nicht mehr
qrundsatzlich abgelehnt, sondern als notwendige Konsequenz mit posi-
tiven und negativen Akzenten angesehen werden. Es geht jetzt in Dis-
kussionen nicht mehr darum, ob die Institutionalisierung von Initi-
ativen notwendig und sinnvoll ist, sondern darum, wie die negativen
Komponenten(z.B. hierarchische Struktur.finanzielle Abhangigkeit)
eingegrenzt werden konnen und wie diese Organisationsphase fortent-
wickelt werden kann.
Der erste Teil (Heft 11) enthalt nach einer Einflihrung in die Theraen-
stellung, der Begriffsbestimmung von Gemeinwesenarbeit, stadtteilbe-
zogener Sozialarbeit und Stadtteilarbeit einen ausflihrlichen Praxis-
bericht liber die AG Karol inenviertel . Dargestellt und reflektiert
werden die Entwicklung der AG von einer studentischen Initiative zur
anerkannten Institution, ihr Konzept und ihre Arbeitsweise.
In diesem Heft wird das Projekt "Kinderhaus Chocoladenfabrik e.v."
dargestellt. Beide Praxisberichte sollen durch ihren direkten sozial-
padagogischen Bezug den Abstraktionsgrad und damit die Verstandnis-
schwierigkeiten begrenzen, wobei die geschilderten Ansatze nicht der
Sozialarbeiternormal itat in Familien- und JugendfLirsorge.Haus der Ju-
gend etc. entsprechen, sondern sich als Alternativen verstehen.
Im Abschnitt "Formen der Tragerschaft" wird naher auf die Stellung
bffentlicher und "freier" Trager innerhalb der Sozialarbeit und ihr
- 3 -
Verhaltnis zum Institutional isierungsprozeB neuerer und alternativer
Methoden und Arbeitsformen eingegangen. Am Beispiel der Jugendzen -
trumsbewegung wird der ProzeB der Institutional isierung verdeutl icht.
Mbgliche Handlungsebenen fur die weitere Arbeit werden thesenartig
zusammengefasst. Die Thesen zum Verhaltnis von Betriebs- und wohnbe-
reichsarbeit sind im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema entstand-
en. Sie verstehen sich als bescheidener Beitrag zur Strategiediskus-
sion und wenden sich gegen eine grundsatzl iche politische Unterord-
nung des Reproduktionsbereiches unter den Produktionsbereich. Die
Thesen sind im AKS Hamburg sehr kontrovers diskutiert worden, sie
wurden aber mit in den Info aufgenommen in der Hoffnung, daB der Bei-
trag auch ausserhalb des Arbeitsfeldes Sozialarbeit zur Auseinander-
setzung und zur Stellungnahme reizt.
Info-Kartei zum Arbeitsrecht und zur Mitbestimmung.Kurzberichte aus
dem Gewerkschafts- und Sozialbereich, Spendenaufruf zur Unterstutzung
von Kindergarten in Portugal ,Hinweise,Kleinanzeigen und Redaktions-
mitteilungen schlieBen dieses Heft ab.
Diesem Heft wird beigelegt:
- Spendenaufruf "Sol idaritat mit Portugal"
- Spendenaufruf des SB zur Finanzierung einer Kampagne gegen pol
Unterdrlickung und zur GrUndung eines Sol idaritatsfonds
- Aufruf der Initiative zur Erhaltung des Tommy-Wei sbecker-Hauses
Die Arbeitsgemeinschaft Karol inenviertel sowie das Kinderhaus in der
Chocoladenfabrik zeichnen nur flir die sie betreffenden Projektberichte
verantwortlich,der AKS Hamburg flir die ubrigen Beitrage des Schwer-
punktthemas.
Kontaktadressen:
Arbeitskreis Kritische Sozialarbeit(AKS)
2 Hamburg 13, Heinrich Barth Str. 15, Telefon: o4o/45 71 82
Arbeitsgemeinschaft Karol inenviertel
2 Hamburg 36, Holstenglacis 7, Telefon o4o/34 64 06
Kinderhaus in der Chocoladenfabrik e.V.
2 Hamburg , Winterstr., Telfon o4o/39 68 88
II - DARSTELLUNG STADTTEILBEZOGENER
ARBEITSANSATZE
it.
2. KINDERHAUS IN DER CHOCOLADENFABRIK E.V.
? .1 . Bericht des Kinderhauses
DIE ANFANGSZEIT IN DER "FABRIK"
Im Fr'u'hjahr 1971 griindete eine Elterngruppe den "Kindergarten in der
Fabrik e.V.". Der Kindergartenverein stellte den Anspruch an sich,
- anders als die seinerzeit zahlreichen Hamburger Kinderladen -
nicht die Kinder einiger weniger Informierter Oder Gutsituierter,
die hone Beitrage zu zahlen bereit waren, sondern die Kinder der An-
wohner zu betreuen und zu fordern.
Dies bedeutete in der Lage der "Fabrik": Kinder von deutschen und
auslandischen Arbeitern und aus kinderreichen Familien zu fordern.
DaD diese keine hohen Monatsbeitrage leisten konnten, lag auf der
Hand. Daher muBten die Eltern eine staatliche Anerkennung des Kinder-
gartens anstreben, was eine Bezuschussung durch die Jugendbehbrde
bedeutete.
Dem "Kindergarten in der 'Fabrik' e.V." wurden einige Raume im Ober-
geschoB der "Fabrik" Uberlassen, die dann gema'B den Auflagen von
Gesundheitsamt, Bau- und Jutjendbehlirde umgebaut wurden.
Eine ausgebildete Erzieherin libprnahm die Leitung des Kindergartens,
tlternmitarbeit in Form von "Dienst" im Kindergarten, renelma'Biges,
abwechselndes Kochen und Putzen der Raume sowie Teilnahme an den
wcichentlichen El ternabenden waren Bedingungen flir die Aufnahme der
Eltern in den Kindergarten.
Die erste Kindergruppe setzte sich zusammen aus drei-bis fiinfjahrigen
Kindern, deren Eltern entweder den "Kindergarten" mit aufgebaut hat-
ten oder Anwohner waren. Da fast alle Eltern Zuschusse von der Ju-
qendbehbrde erhielten, war der zu zahlende Pflegesatz relativ gering.
Geplant war, daB die Kindergruppe die Vorzuge der "Fabrik" (Angebo-
te, Raumlichkeiten) nutzen sollte. Sehr bald stellte sich jedoch her-
aus, daB dies nicht moglich war, unter anderem aus versicherungs-
technischen Grtinden, aber auch wegen der Meinungsverschiedenheiten
mit der Leitung der "Fabrik". Ebensowenig konnte die geplante Aus-
dehnung des Kindergartens urn eine notwendige Schulergruppe ver-
wirklicht werden.
in, Winter 1972 spitzte sich die Lage in der "Fabrik" zu.
Auf der einen Seite die Leitung der "Fabrik" (Dietrich/Zeuner) und
ihr Trend zur Kommerzial isierung, auf der anderen Seite die Gruppe
- 5 -
- 4 -
derjenigen, die den anfa'nglichen Anspruch der "Fabrik" auf Leistung
1m Bereich der Sozialarbeit verwirklichen wollte. Zu dieser Gruppe
gehbrte ein GroBteil der in der Fabrik angestellten Mitarbeiter,
sowie die meisten freien Mitarbeiter. Den Hbhepunkt dieser Ausein-
andersetzungen bildete ein Streik der Gegner des Kommerzialisierungs-
gedankens.
W1r Eltern sol idarisierten uns mit den Streikenden und wurden von
der "Fabrik"-Leitung unter Druck gesetzt: zwei Angestellte des Kinder-
gartens soil ten wegen ihrer Zugehbrigkeit zu der Gruppe der Streiken-
den gek'undigt werden. Der Kindergarten widersetzte sich dieser Forde-
rung and fand am n'a'chsten Morgen verschlossene Raume vor.
Mit Hilfe einer einstweiligen Verfligung durch das Amtsgericht erzwan-
qen wir die Erlaubnis zum Betreten der Kindergartenra'ume auf Dauer.
Da sich aus Verhandlungen mit der "Fabrik'-'-Leitung ergab, daB an eine
weitere Zusatnmenarbeit nicht mehr zu denken war, gingen wir daran,
mbglichst schnell neue Raume zu suchen. Wir einigten uns auf den
15.3.73 als spatesten Auszugstermin.
Die "FABRIK", eine alte Maschinenfabrik (ca. 1850 gebaut),
nicht mehr ganz in Stand, aber noch nicht kaputt, steht in
Altona, einem Stadtteil Hamburg? (Haf en-, Industrie-, Arbei-
tergegend) .
2 junge Manner (Kunstler, Architekt) hatten Beziehungen, Geld
und groBe Plane. Sie wollten aus der Fabrik einen Knliller ma-
chen: ein Kultur- und Freizeitzentrum flir Altonas Jugend.
Es fanden sich viele junge, idealistische Leute, die fur so
eine notwendige und auch schicke Sache ihre Arbeitskraft und
Ideen hergaben. Das geplante Objekt ging in die Werbemuhle:
Rundfunk, Fernsehen, Zeitung, und in Nu erbluhte es in der
Hamburger Scene.
Als aber die vielen freiwilligen,bzw. schlecht bezahlten "Mit-
arbeiter" ein Mitspracherecht in der Planung von Ausgaben und
Angeboten forderten, da sie das Freizeitzentrum zugunsten eines
kommerzialisierten, gewinntrachtigen Kulturunternehmens ver-
schwinden sahen, spielte der inzwischen alleinige BoB nicht
mit. Er sammelte seine JUnger urn sich und entlieB die Vertre-
ter'der Mitbestimmungsforderungen sowie den inzwischen gewahl-
ten Betriebsrat. Das ging nicht ohne Kampf vor sich. Eine De-
monstration der Altonaer Jugend flir ein selbstverwaltetes Ju-
gendzentrum, Arbeitsgerichtsverfahren und der RausschmiB des
"Kindergartens in der Fabrik", der sich mit den Forderungen
der Mitarbeiter sol idarisiert hatte, schlossen sich an. Aber
Besitzer Dietrich hatte die Behbrden auf seiner Seite und be-
kam finanzielle Unterstiitzung.
Heute ist die Fabrik ein kulturelles Unternehmen und natlirlich
als kontinuierlicher Auf enthal tsort fiir die Altonaer Jugend
viel zu teuer. Die Fabrik wird hoch subventioniert, so z.B.
fiir einen unbetreuten, angeblichen Bauspielplatz. Heute spielt
in der Fabrik Alexis Korner, hier spricht Herr Biedenkopf
von der CDU und sonst ist natiirlich alles sehr locker.
Die Suche nach Raumen, die den Vorstellungen von Erweiterung entspra-
chen, erwies sich als auBerst schwierig.
Die Verwalter staatlicher Gebaude (SAGA, Sprinkenhof AG) hatten an-
geblich keine geeigneten Raume in dem von uns geforderten Ottenser
Raum - und das, obwohl viele Hauser leerstanden (und noch stehen).
Das Wohnungsamt wies darauf hin, daD bei Privatwohnungen fur ein der-
artiges Projekt wie den Kindergarten ein Antrag auf "Zweckentfrem-
dung" gestellt werden m'uBte. Auf dem privaten Wohnungsmarkt hatten
wir auch keine Chance. Daraufhin beschlossen wir Eltern des Vereins,
zur Selbsthilfe zu greifen. Wir durchstreiften den Altonaer/Ottenser
Raum und begutachteten samtliche leerstehenden Hauser, beschafften
uns Listen von Abbruchhausern.
Die Bevblkerung wurde durch Flugblatter und Gesprache liber das Desin-
teresse der Behbrden informiert. Es wurden 700 Unterschriften gesam-
melt, die unser Projekt unterstiitzten.
Wir Eltern hofften, den re
gearbeitet hatten, zu erwe
einer Schiilergruppe ein "K
Ein kleiner Kern von alten
essierten Eltern und Erzie
Inzwischen war es Mai gewo
riickte bedrohlich nahe. Un
Ijber das mangel nde Interes
der Plan, einfach in ein 1
derhaus zu gestalten.
lativ kleinen Rahmen, in dem wir bisher
item und statt eines Kindergartens mit
inderhaus" flir Ottensen aufbauen zu kbnnen.
Mitgliedern des Kindergartens, rieuen inter-
hern begann nun, aktiv zu werden.
rden, der August mit seinem Auszugstermin
ter diesem Zeitdruck und aus der Emporung
se der staatlichen Stellen heraus entstand
eerstehendes Haus zu gehen und es zum Kin-
Ottensen ist ein Teil Altonas, der von der Elbe, von einem
qroBen Einkaufszentrum (Neue City Altona) und groBbiirgerli-
chen Wohngebieten eingegrenzt wird. Es ist eines der wenigen
Viertel, die ii.i Krieg nicht zerstbrt wurden. Von daher ist
die Bausubstanz (vor und nach dem 1. Weltkrieg gebaut)
noch geschlossen erhalten. Charakterisiert ist es durch mitt-
lere und kleine metal 1 verarbeitende Betriebe, Klein- und Ein-
zelhandel. Es wohnen dort hauptsachlich untere Angestellte
und Arbeiter.
Wo die Bomben nichts angerichtet haben, will j
talistische Sanierung nachhelfen. Nur der heft
der Bevblkerung konnte die Flachensanierung, d
Zerstbrung Ottensens verhindern. Stattdessen v
ietzt happchenweise durch Teilsanierungen. Es
im Prinzip das gleiche wie 1m Karolinenviertel
Frzwungener Wegzug der Stammbevbl kerung, Zuzug
tern und Studenten, Austrocknung der sozialen
Auslagerung der Klein- und Mittel betriebe und
Klein- und Einzelhandels (durch das neue Einka
pas gesamte Sanierungsprojekt befindet sich in
Wohnungsbauunternehmens SAGA.
etzt die kapi-
ige Widerstand
.h. die totale
ersucht man es
vollzieht sich
von Gastarbei-
Infrastruktur,
Konkurse des
ufszentrum) .
den Harden des
7 -
VERHANDLUNGEN MIT PER SAGA UM DAS HAUS IN PER WINTERSTRASSE
Pa kam ganz Uberraschend ein Angebot von der Gemeinnlitzigen Sied-
lungs AG Hamburg (SAGA), die unserem Vorhaben plbtzlich freundlich
gestimmt war: sie wollte mit uns eine Ortsbegehung "unseres" Hauses
vornehmen. Das Ordnungsamt hatte einen Tip bekommen und ihn an die
SAGA weitergegeben. . .
Wahrend der Besichtigung des Hauses durch einen Baufachmann und
einen Prokuristen der SAGA verwiesen diese uns an ein giinstigeres
Projekt im gleichen Stadtteil: eine leerstehende Fabrik in der Win-
terstraBe 1. Sofort gingen wir dorthin und waren von der alten
"Darnpf-jZuckerwaren- und Chocoladenfabrik" sogleich angetan. Genau
das waren die Raume, die wir uns vorgestellt hatten, wenn auch ein
Garten Oder Hof zum Spielen fur die Kinder fehlte. Wir schlossen mit
den Vertretern der SAGA einen mundlichen Vorvertrag ab. Es stellte
sich jedoch bald heraus, daB auch mit einem Autolackier-Betrieb ein
Vorvertrag bestand, der seine Ansprliche anmeldete.
Inzwischen hatten die Vertreter der Jugendbehbrde beschlossen, sich
fiir das Projekt einzusetzen, da es einem akuten Notstand in Altona
abzuhelfen versprach. AuBerdem unterstlitzten Politiker einzelner
Fraktionen unser Vorhaben. Uns schien es, als ob die SAGA dem gewerb-
lichen Betrieb den Vorrang geben wollte, aus Kostengriinden. Denn die
Voraussetzung fur die Vermietung des Hauses an einen Kindergarten
war, die Raume in einen vermietungsfahigen Zustand erst zu versetzen,
dies bedeutete kostspielige Umbauarbeiten. Die Verhandlungen kamen
ins Stocken. Die Kinderhausgruppe beschloB, sich wieder an die Offent-
lichkeit zu wenden, informierte die Bewohner der WinterstraBe, wandte
sich an die Politiker, die sie bisher aktiv unterstlitzt hatten und
die Morgenpost.
Der Erfolg unseres Bemuhens war, daB wir schlieBlich den Zuschlag fur
die Raume erhielten. So konnte endlich mit dem Ausarbeiten der Plane
flir den Umbau begonnen werden und die Finanzierung der Arbeiten ge-
klart werden.
Die Gemeinnutzige Siedlungs AG Hamburg, Jugendbehbrde und Bezirksaus-
schuB Altona hatten Geldmittel in Aussicht gestellt. Der Kostenvoran-
schlag der SAGA-Fachleute betrug ca. 200 000.- bis 250 000.- DM.
Davon ubernahm die Jugendbehbrde 45 000.- DM, die Bezirksversammlung
10 000.- DM. Die El tern muBten einen Anteil von 50 000 DM in Form von
Eigenleistung erbringen, den Rest trug die SAGA.
DER UMBAU DER ALTEN FABRIKRKUME
In dem dreistbckigen Gebaude waren ca. 600 Quadratmeter Nutzraum,
nicht eingeschlossen der Keller und das DachgeschoS. Das Haus war
teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Das Dach muBte erneuert
werden, ebenso Fenster und TUren. Sanitare Anlagen und eine Heizung
muBten neu eingebaut werden.
Die Erfullung dieser Grundbedingungen erforderte einen GroBteil der
veranschlagten Gelder. Samtliche Abbrucharbeiten, die meisten Maurer-
und alle Malerarbeiten, das Erneuern der FuBboden, Decken und Wande,
der Ausbau der Kiiche, Bau und Konstruktion der Spielhauser in den
Raumen und samtliche Feinarbeiten wurden von den Eltern und Erzie-
hern des Vereins am Feierabend und an den Wochenenden geleistet.
Verwandte und Freunde halfen tatkraftig mit. Deren unentgeltl iche
Arbeiten, die auch Leistungen enthielten, die norma lerweise sehr
kostspielig sind (wie das Zeichnen der Bauplane z.B.), sind nicht
in dem Betrag der geforderten Eigenleistung von 50 000.- DM enthal-
ten.
Insgesamt dauerte der Umbau von Dezember 1973 bis zum September 1974,
vom Zeitpunkt der EntrUmpelungs - und Abbrucharbeiten an gerechnet.
Inzwischen war die Jugendbehorde auf unser Drangen hin dooh heveit,
uns bis zur Fertigstellung neuer Raume eine Unterkunft fiir die sohon
bestehenden zwei Gruppen zur Verfugung zu stellen.
DIE PR0VIS0RISCHE UNTERBRINGUNG IM JUGENDHEIM BAHRENFELDER STRASSE
Wir bekamen im April 1973 einen Raum im ersten Stock des Jugendhei-
mes Bahrenfelder StraBe kostenlos zur Verfugung gestellt.
Auf der gleichen Etage befand sich in zwei weiteren Raumen die
"Werkstatt flir Behinderte" der Sozialbehbrde. Das waren zwei Gruppen
mit insgesamt 40 geistig behinderten Jugendl ichen, die eine Art Heim-
arbeit machen - betreut von zwei Erzieherinnen. Die Toiletten und
die Teekliche wurden von alien benutzt. Die Raume waren einzeln mit
Kohleofen beheizbar. Die Hausmeisterin wohnte im gleichen Haus. Sie
hatte ein besonderes Vorurteil gegen alles, was aus der "Fabrik"
kam, weil "die so schmutzig sind". Es widerstrebte ihr sehr, diese
Leute in "ihr" Haus aufnehmen zu miissen. Einen Eingang weiter war
der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) untergebracht. Die Schuppen hinter
dem Haus und die Pla'tze davor wurden vom ASB genutzt. Schuppen und
Kohlenkeller reizten sehr zum Versteckspiel , was jedesmal groBen
Rrger gab mit dem ASB. Es war tatsachlich auch gefahrlich, auf dem
Hof zu spielen, weil die Fahrer mit groBer Geschwindigkeit in den
Hof hineinfuhren.
Tni September 1973 zogen wir ins ErdgeschoB, das bis dahin tagsUber
ungenutzt war. Durch die Unterschriftenaktion und Mitgl iederwerbung
war der Verein inzwischen auf 60 Mitgl ieder angewachsen, die nun da-
rauf dra'ngten, endlich eine Schulkindergruppe zu erbffnen. Dafur
bekamen wir einen Raum von 11 qm fur 10 Schulkinder von 6 bis 10 Jah-
ren. Fur die Vorschulgruppe (11 Kinder) hatten wir jetzt einen groBen
Raum von ca. 50 qm zur Verfugung.
Ein Problem war die Verpflegung. Wir hatten im Vorschulraum eine
Tiefkuhltruhe stehen, darauf wurden auf einem elektrischen Kocher in
einem Riesentopf die Kochbeutel von Dr. Oetker aufgetaut. Abwaschen
konnten wir dann in der Kiiche.
niese auBeren Bedingungen wirkten sich naturlich sehr auf die Arbeit
aus Besonders die Schulkinder hatten darunter zu leiden. Sie wurden
won'vielen Seiten standig angegriffen und man lieB sie spuren, daB
mJn sie da nicht haben wollte. Die Kinder reagierten mit Aggression.
Kinder und Erzieher fieberten der Fertigstellung des Kinderhauses
entaeqen, die sich von Monat zu Monat verzbgerte.
Mnen positiven Aspekt hatte diese Epoche allerdmgs: Die Kinder wur-
nln sicher im Umgang mit Behinderten. Sie lernten, diesen normal zu
begegnen Diesen Umstand haben wir auch den Betreuermnen der
Behinderten zu verdanken.die - obwohl sie unter unserer Anwesenhelt
zu leiden hatten (Larm-und Schmutzbelastigung) - uns sehr wohlwol-
lend und hilfsbereit begegneten und unsere Kinder in die Arbeit und
das Leben der Behinderten Einblick nehmen lieBen.
Eine weitere sehr wichtige Erfahrung flir die Kinder wahrend dieser
Zeit war, daB sie die ganzen Schwierigkeiten und Belastungen, die
ihre Eltern auf sich nahmen, un das Kinderhaus zu real isieren, rait-
erlebten und -erlitten. Das pragte ihre Einstellung zu dieser Ein-
richtung Kinderhaus erheblich. Ihnen wurde kein fertiges Haus vorge-
setzt mit allem, was dazugehbrt. Sie kennen die Herkunft jedes Ein-
richtungsstlickes und seine Geschichte.
Im Frlihjahr 1974 wurden Zaune urn die beiden Parkpl'a'tze vor dem Haus
gezogen und das Gelande konnte nun endlich von den Kindern "bespielt"
werden. Da nur Pflastersteine und eine RoBkastanie da waren, gruben
die Kinder die Pflastersteine aus und schufen sich so eine Buddel-
kiste, auBerdem befestigten sie Seile an der Kastanie zum Schwingen.
Beides wurde verboten. Wir besorgten Holz zum Hlittenbauen, auch das
gab Rrger. .. .
Nach unserem Auszug sind die Platze wieder zu Parkplatzen zuruckver-
wandelt worden, auf Betreiben des ASB, der den Platz fur seinen Wa-
genpark brauchte.
MTTBESTIHMUNG
Bis Dezember 1973 gab es wbchentlich einen Elternabend, der bestimm-
te Bereiche an Arbeitsgruppen delegierte, z.B. Baugruppe, Uffent-
lichkeitsgruppe, Spendengruppe, Finanzgruppe, Verhandlungsgruppe.
Die Bezugspersonengruppe tagte auch wbchentlich, r.iit alien Bezugs-
personen, die schon Kinderarbeit machten und solchen, die nach Fer-
tigstellung des Kinderhauses dort arbeiten wollten.
Da die Mitgl iederzahl standig wuchs, wurde das Plenum bald so groB,
daB es nicht mehr arbei tsfahig war. liir muBten andere Mitbestimmungs-
forr.ien finden. Folgendes Modell wurde grob entwickelt und noch in
der Jugendheim-Zeit praktiziert:
PLENUM
Zl
KINDERHAUSRAT
ELTERNGRUPPEN
BEZUGSPERSONEN-
GRUPPE _^____
Die neue Einrichtung dabei war der Kinderhausrat mit je einem ge
wa'hlten Eltern- und Bezugspersonenvertreter aus jeder Kindergruppe.
Die Probleme aus den Eltern-, Bezugspersonen- und Kindergruppen soil-
ten da eingebracht und beraten werden. Grundsa'tzliche Entschei-
dungen soil ten weiterhin dem Plenum vorbehalten bleiben. Wenn im
Kinderhausrat keine Einigung zustande kommen konnte, sollte auch das
Plenum entscheiden. .... .
Die Eltern der Kleinkindergruppe tagten auch schon regelmaliig und
hatten ihren Vertreter im Kinderhausrat, obwohl mit dieser Kinder-
gruppe noch gar nicht gearbeitet wurde. In den letzten Honaten vor
der Erbffnung des Kinderhauses wurden Nachmittage eingerichtet, an
denen sich die Kinder in einer Wohnung trafen, urn sich kennenzuler-
nen und miteinander zu spielen. Die Bezugspersonen, die spater in
der Kleinkindergruppe arbeiten wollten, beteiligten sich bereits an
diesen Treffen. .
Das war der Vorla'ufer unseres heutigen Mitbestimmungsmodells, wel-
ches spater in der Geschaftsordnung rechtskraftig wurde.
i AIIFFNDE FINANZIERUNG
Jeder, der sein Kind ins Kinderhaus bringen will, muB bei der Fami-
lienfursorge einen Antrag auf Kostenbeteiligung stellen. Die Fursor-
nerin rechnet dann anhand der Einkqmmensnachweise aus, welcher El-
ternbeitrag fur die Familie zumutbar ist. Der Rest bis zirvollen
Pflegesatzhbhe wird dann vom Kinderhaus dem Amt flir Jugend in Rech-
nung gestellt.
Der Elternbeitrag unterscheidet sich nicht von dem der sta'dtischen
Kindertagesheime.
HIE ER'OFFNUNG DES KINDERHAUSES
Nach der letzten groBen Verhandlung bei der SAGA, dabei wurde die
pndgultige Finanziemng des Kinderhaus-Projektes festgelegt, gingen
wir von der Fertigstel lung des Hauses zum 1. April 1974 aus. Diese
unreal istische Einschatzung mag man unserer mangelnden Erfahrung im
Umqang mit SAGA-Daten und unserem Uunschdenken zugutehalten.
Ais wir zu Beginn des Jahres die dreiwbchigen Betriebsferien im Jul i
festlegten, waren wir jedenfalls der festen Oberzeugung, daB diese
in eine Zeit fallen, in der die ersten Anfangsschwierigkeiten der
Kinderhaus-Praxis uberwunden sein wlirden. Der Termin verzbgerte sich
w0n Monat zu Monat. Obwohl das Haus noch nicht fertig war, muSten
wir am 1. August 1974 dann erbffnen, weil
V wir ab 1. August Miete bezahlen muBten und
2 vicr Bezugspersonen ihre Stelle gekundigt hatten und auf die An-
stellung im Kinderhaus angewiesen waren.
saw richteten wahrend der Betriebsferien eine Notgruppe fur die Kin-
der ein, die wahrend der Zeit nicht anders untergebracht werden konn-
ten, mit einer Bezugsperson.
rm Frbffnungstag waren 50 Kinder da. Das Haus war immer noch Baustel-
v • In ie einem Gruppenraum war noch iiber Wochen ein Tischler be-
Uftiat die Holz-Spiel-Gebaude flir die Kinder zu erstellen. Das
TreDPenhaus war nicht gemalt und nicht ausgelegt, es sah sehr un-
Treppe nrw ie]_ und Bescnaft1gungsmate-
fr6i vorhSnden' weil wir dafiir kein Geld bekonmen hatten. Die Putz-
frauen S die KUchenhilfe waren noch nicht da, kein Telefon und kei-
ne0Msiartbedingungen waren sehr schwierig und es dauerte einige Wo-
Senfb's sich der Ablauf einigermaBen normal isiert hatte.
- 11
DAS EROFFNUNGSFEST
Am 12. September 1974 feierten wir unsere Erdffnung auf der daf'Jr
gesperrten WinterstraBe, in Hof und im Haus zusammen mit den Anwoh-
nern. Auf der StraBe wurde gespielt, gemalt. Auf dem Flohmarkt ver-
kauften Eltern die Sachen, welche in einer Aktion von den Kindern
gesammelt wurden. Die groBen Schiiler machten Husik, es gab Kaffee
und Kuchen, Waffeln, Eis, Brause und Su'Bigkeiten. Am Abend ging es
flir die Erwachsenen im Hause weiter mit Musik und Tanz.
Die Nachbarn hatten bis dahin miBtrauisch der Entstehung des Kinder-
hauses zugeschaut. Es gingen wilde Geruchte urn, z.b., daB eine groBe
Kommune einziehen wurde u.a. Es muB auch seltsam gewirkt haben, daB
wochentags Handwerker von einer Firma da arbeiteten und wochenends
Leute kamen, die bei Musik, Bier und Gelachter da herumwerkelten.
Beim Kinderfest wurde das Eis gebrochen. Wir feierten gemeinsam und
kamen ins Gespra'ch.
Das gute Vernal tnis zu den Leuten aus der na'heren Nachbarschaft ist
bis heute geblieben. Wenn unsere Kinder eine Fensterscheibe kaputt-
machen, wissen sie, daB diese ersetzt wird. Uenn sie sonst irgend-
welche Beschwerden haben, wissen sie, daB wir versuchen, ihre Situa-
tion zu verstehen und den MiBstand zu vera'ndern. Die Nachbarn auBer-
ten den Wunsch, ofter gemeinsam mit uns zu feiern.
DAS ZAHLENVERHKLTNIS KINDER- ERZIEHER UND DIE KINDERGRUPPENGRPSSE
Im August 1974 fanden noch die Verhandlungen Liber die Kindergruppen-
grbSe und die Planstellen statt mit Vertretern der Heimaufsicht und
der Haushaltsabteilung des Amtes fur Jugend.
Wir waren bei unseren konzeptionellen Vorstellungen immer von einer
GruppengrbBe von 15 Kindern ausgegangen und 2 Erziehern pro Gruppe.
In Hamburg sind jedoch in Schulkindergruppen 25 Kinder und in Vor-
schulgruppen 20 Kinder ublich.
Durch za'hes Argumentieren und Faktensammlung, urn zu beweisen, wes-
halb wir nur in kleineren Gruppen arbeiten kb'nnen, konnten wir so-
weit Uberzeugen, daB der Pflegesatz schlieBlich auf der Grundlage
von 66 Platzen (in 4 Gruppen) und 64 Erzieherstunden pro Tage bewil-
1 igt wurde.
DIE SATZUNG
Als eingetragener Verein (e.V.) brauchten wir eine Satzung. Sie wur-
de im Juni 1974 verabschiedet. Dies ist eine formale Angelegenheit ,
aber notwendig, urn als eigenstandiger Trager einer sozialen Einrich-
tung vom Amt flir Jugend anerkannt zu werden. AuBerdem ist unsere
Gemeinnlitzigkeit anerkannt, d.h. wir sind befreit von der Korper-
schaftssteuer und Spenden an uns sind steuerabzugsfa'hig.
Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritatischen Woblfahrtsverband.
DIE GESCHKFTSORDN.UNG
Die Gescha'ftsordnung war eine schwere Geburt. Endlose Diskussionen
im Plenum und in Arbeitsgruppen, Entwlirfe und Gegenentwurfe, Stel-
lungnahmen und Gegenstel lungnahmen kennzeichneten die Situation des
Vereins von Ende August 1974 bis zur endgultigen Verabschiedung der
- 12 -
Gescha'ftsordnung durch das Plenum im Oktober 1974. Die Auseinander-
setzungen gingen im Wesentlichen darum, wie die Sitzverteilung im
Kinderhausrat aussehen soil:
Die erste Forderung (Eltern) war: 4 El ternvertreter, 2 Bezugsperso-
nen 1 Vertreter des technischen Personals. Die zweite Forderung
(Bezugspersonen) war: 4 El ternvertreter, 3 Bezugspersonen, 1 Vertre-
ter des technischen Personals.
Es ging also urn die Machtfrage: Wie sollte das Verhaltnis Eltern :
Kinderhausarbeiter aussehen.
Ein weiterer Streitpunkt: Soil die konzeptionelle Arbeit mehr von
den Eltern Oder mehr von den Erziehern bestimmt werden.
Die Erzieher meinten, daB sie das Konzept mehr bestimmen mUBten,
da sie es leichter haben, das Wohl der Gesamtheit der Kinder zu be-
rLicksichtigen als Elternteile, die befangener sind, weil sie sehr
das Wohl des eigenen Kindes im Auge haben. AuBerdem wurde das Kon-
zept dann nur von gebildeten Mittelschichtseltern gemacht, das aber
flir alle Kinder anwendbar und gut sein mu'Bte.
Die Eltern, die aktiv am Umbau und Einrichtung des Hauses mitgear-
beitet hatten, wollten nach Fertigstel lung der Bauarbeiten an der
Entwicklung des Erziehungskonzeptes mitarbeiten. Sie flihlten sich
durch den Anspruch der Bezugspersonen, die Erziehungsanbeit in eige-
ner Kompetenz zu entwickeln, in eine passive Rolle gedra'ngt. Es bil-
deten sich Fronten auf beiden Seiten, die die Arbeit (insbesondere
die Gestaltung der El ternabende, das Vertrauensverhaltnis) im Haus
teilweise sehr erschwerten. Ober die gemeinsame Bewa'ltigung von Er-
ziehungsproblemen an den Elternabenden sind sich Erzieher und Eltern
wieder nahergekommen.
Im Oktober 1974 kam es endlich zur Annahme der Gescha'ftsordnung. Es
wurde liber jeden Punkt einzeln abgestimmt. Bei der Frage der Vertre-
^ung im Kinderhausrat war das Ergebnis stimmengleich. Darum wurde
die bisherige Regelung bis auf weiteres beibehalten: 4 Eltern,
4 Erzieher, 1 techn. Personal. Die Gescha'ftsordnung sollte nach einem
Bewahrungszeitraum wieder diskutiert werden. Dies steht noch aus.
In der Zeit der Gescha'ftsordnungs-Diskussion wurden viele Eltern
frustriert und abgeschreckt . Sie konnten die komplizierten Zusammen-
hanqe nicht so schnell verstehen. Um dieses Thema endlich von der
Taaesordnung zu haben, waren sowohl die Bezugspersonen als auch die
F1|ern letztlich kompromiBbereiter, weil man sich fragen muBte, was
wichtiger ist, eine gute oder etwas weniger gute Gescha'ftsordnung
7 j haben oder neue Eltern einzuschuchtern und zu verlieren.
MifNAHMEKRITERIEN
F werden nur Kinder aus der na'heren Umgebung aufgenommen. Damit soil
,ormieden werden, daB Eltern ihre Kinder aus alien Stadtteilen Ham-
l r-ns zu uns bringen und das Kinderhaus ein vergroBerter Kinderladen
ffw- Intel lektuelle wird. Soziale Hartefalle werden bevorzugt gegen-
hPr einer Aufnahme aus rein padagogischen Grlinden. Die Kinder mus-
* VOn der Familienfu'rsorge eingewiesen werden.
S,fnder, deren Geschwister bereits im Kinderhaus sind, wird der Vor-
ll Sgeben. Die Entscheidung uber jede Neuaufnahme liegt bei der
jeweiligen Elterngruppe.
13 -
MITARBEITER
Im Kinderhaus arbeiten 10 Bezugspersonen und jeweils 4 Jahres- bzw.
Hal bj ahrespra kt i kanten .
Die Bezugspersonengruppe setzt sich zusammen aus:
1 Sozialpadagogin,
2 Erziehern,
1 Kinderpfleger,
4 Angestellten in der Ta'tigkeit von Erziehern,
1 Lehrerin.
Es sind 3 Manner und 7 Frauen im Alter von 22 bis 35 Jahren.
Die Bezugspersonengruppe tagt wb'chentl ich, urn die Erziehungsarbeit
zu koordinieren und zu planen.
Die Bezugspersonen haben ein Recht auf Bildungsurlaub (1 Woche im
Jahr).
Praktikanten werden nur beschaftjgt, wenn sie mindestens ein sechs-
monatiges Praktikum abzuleisten haben, da ein haufigerer Uechsel fur
die Kinder nicht gut ist.
Weiterhin arbeiten in Kinderhaus:
1 Verwaltungsangestellte (4 Stunden)
1 Klichenhilfe (5 Stunden)
2 Putzfrauen (zusammen 7 Stunden)
1 Hausmeister (keine Stundenregelung)
3 Honorarkrafte fur Schularbeitenhilfe und Sport.
Demnachst wird noch ein Zivildienstleistender im Kinderhaus handwerk-
liche Arbeiten machen. Diese Mitarbeiter (auBer Honorarkraften) bilden
die Gruppe des technischen Personals. Sie tagen einmal im Monat.
Da die festangestellten Mitarbeiter Vereinsmitglieder sind, und
somit gleichzeitig Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist die Rechtslage
etwas kompliziert. Es kann z.B. kein Betriebsrat gewahlt werden, da
die Mitarbeiter als Mitglieder des Kinderhausrates Entscheidungsbefug-
nisse haben, die sonst nur Arbeitgebern "zustehen" (z.B. bei Neuein-
stellungen). Deshalb ist es auch bisher m'cht gelungen, eine rechts-
gultige Form von Arbeitsvertragen zu entwickeln. Alle Mitarbeiter ar-
beiten bisher nur nach miindlichen Vereinbarungen, die allerdings
rechtswirksam sind.
DIE "HEIHLEITUIiG"
In der Geschaftsordnung kommt ein Heimleiter nicht vor, Eine Reihe
der Heimleitungsaufgaben wird vom Kinderhausrat ubernommen, z.B. die
Entscheidung Liber die Einstellung von Mitarbeitern und die Vertei-
lung der Ausgaben fiir Spiel- und Werkmaterial .
Wir merkten aber bald, daD dies nicht ausreicht, da sich dieser in
der Regel nur 14-tagig trifft, und nicht alle Entscheidungen konnen
so lange warten. Wir stellten also eine Bezugsperson taglich 4 Stun-
den von der Kinderarbeit frei fur besondere Aufgaben:
- Elternbesuche; .. . u
- Lehrerbesuche mit dem Ziel, eine Obereinkunft bezuglicn der Haus-
aufgaben zu treffen; _,., ,
- Beobachten von einzelnen Kindern, die in der Gruppe auffalliges
Verhalten zeigen, urn dann geeignete Schritte in Absprache mit den
Eltern einzuleiten;
- 14 -
- Vermittlung von Kindern an therapeutische Einrichtungen;
- Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern dieser Einrichtungen, urn die
Therapie zu unterstutzen;
- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Wohnungsamt und Sozialamt;
- Laufende Information liber Veranstaltungen, die fur Kinder, Eltern
Oder Bezugspersonen von Bedeutung sind, ebenso uber neue Materia-
lien, Spiele, Blicher, Zeitschriften usw.
Fiir Arbeiten wie Einkaufen von Spielmaterial Oder Einrichtungsgegen-
sta'nden kann jeder Mitarbeiter im Kinderhaus herangezogen werden.
Krankheits- oder Urlaubsvertretungen werden von alien Bezugsperso-
nen zu gleichen Teilen gemacht. Die fiir besondere Aufgaben freige-
stellte Bezugsperson sollte in langeren Intervallen gewechselt wer-
den (mindestens 1 Jahr), damit die Stelle nicht zu einer Machtposi-
tion wird.
REISEN
Bisher haben wir mit den Kindern drei Reisen durchgefuhrt. In den
Friihlingsferien 1974 fuhren wir mit samtli.chen Kindern, die zu der
7eit im Jugendheim Bahrenfelder StraBe waren, nach Zolenspieker.
Im Herbst 1974 wiederholten wir die Reise fur eine Woche mit 20 Kin-
Hern im Alter von 6 und 7 Jahren. Solche Reisen sind padagogisch
von groBem Wert. Gruppenprozesse werden beschleunigt, well der tag-
liche Bruch zwischen Kinderhaus, Elternhaus und Schule nicht statt-
findet. Alle Kinder haben die gleichen Bedingungen. Konflikten kann
man nicht mehr so leicht ausweichen, sie werden rascher ausgetragen
als zu Hause. Die Gruppensituation hat sich nach einer solchen
Reise meist erheblich verandert.
Im Sommer 1975 machten wir mit 27 Kindern aus dem Kinderhaus zusam-
mit 2 weiteren Gruppen aus anderen Stadtteilen - eine davon war
'pine Gruppe der AG Karol inenviertel - ein Zeltlager in Wieren bei
Olzen. Im nachsten Jahr soil das Zeltlager wiederholt werden.
gjmiirjcLUNG nFR fiRIIPPENSTRUKTUREN
.. ersten Jahr waren die Kindergruppen getrennt nach Alter, jeweils
,l>i Jahrgange zusammen in einer Gruppe, mit Ausnahme der groBen
crhiilerqruppe. Das brachte einige Nachteile mit sich: die Erzieher
-« den SchUlergruppen batten Vorbereitungszeit, die anderen nicht,
l-c Gruppen waren zu groB, die Kinder hatten zu wenig Mbglichkeit,
?/Irhalten zu Kindern anderer Altersgruppen zu erproben. Deshalb
hahpn wir im August 1975 aus der ehemaligen Vorschulgruppe und der
i i=inen Schulergruppe zwei gemischte Gruppen eingenchtet.
il Hiesen Gruppen sind nun je neun Schuler aus dem ersten und zwei-
;1 Schuljahr und je neun Vorschul kinder im Alter von vier und funf
i hren FUr jede dieser Kleingruppen ist ein Erzieher zustandig. Am
vnrmittag sind uber einige Stunden in beiden Gruppen jeweils nur
nn Vorschul er da, urn eine intensivere Forderung der einzelnen Kin-
Ufr zu ermbglichen. Am Nachmittag sind in beiden Gruppen nur je neun
Schulkinder bei den Hausaufgaben zu betreuen. Diese Regelung hat
m-phKleinkindgruppe umfaBt die Altersstufen von zwei bis vier Jah-
Jen und die groBe Schulergruppe von neun bis dreizehn Jahren.
15
BAUEN WIR AUF
DIE EIGENE KRAFT
• • • •
Und wenn die Mittel nicht ausrci -
chon, urn Betreuer fest anzustellen,
sollto man auf alle Falle darum kam-
fen. Die Uiirgerinitiative am Osdor-
fer Born hat nach langem Kampf auch
erreicht, dass zwei Zivildienstleis-
tende dort arbeiten.
KEINE BEREITSCHAFT
...ABER CUTE BEZIEHUNGEN I!
Von sich aus ist die "fabrik" bis-
her offensichtlich nicht bereit, den
Bauspielplatz zu aktivieren - und
die Behorde sieht sich aber ange -
sichts der ausserordentlich guten
Beziehungen von Herrn Dietrich zu
fiihrenden Politikcrn und Journalis-
ten usw. , nicht in der Lage, die
"fabrik" zu zwingen, den Bauspiel-
platz tatsachlich in Gang zu setzen!
Wir meinen, dass sich alle Betrof-
fenen dafiir cinsetzten sollten, dass
hier eine wirklich notwendige Spiel-
mbglichkeit auch genutzt werden kann.
Am 12.9. waren wir rait ca. 35 Kin -
dern auf dem Platz - Werkzeug und
Holz hatten wir mitgebracht. Auch
wenn der Platz ziemlich verkommen
ist (die Sandbcrgc sind z.B. so
hart, dass es selbst mit dem Spaten
kaum nooh moglich ist, darin zu bau-
cnjhat es doch den Kindern so viel
Spass gemacht , dass beschlossen wur-
de, so oft wie moglich dorthin zu
gehen.
Dieser Platz muss wieder ein rich-
tiger Bauspielplatz werden!
Die Vorbereitungsgruppe
fiir das Strassenfest
So kbnnte es immer sein auf dem "fabrik" - Bauspielplatz: die Kinder hammern,
sagen und bauen mit Bcgeisterung - wenn es zu schwierig wird, kann man einen
Betreuer ho] en, der einem dann weiterhilft!
Als ersten Schritt daraufhin veranstalten wir im Rahmen eines
grossen Strassenfestes fiir Kinder & Jugendliche
& Erwachsene am Samstag,den 27.9.75 in der Winterstrasse eine
LATER NEXDEMONST RATION'
hin zum Bauspielplatz.
V.i.S.d.P. Ute Friese,Auflage 3ooo,Erscheinungsdatum 15.9.75, Eigendruck
r,R0SSE SCHULERGRUPPE
Als problematisch stellt sich die Situation der groBen Schiiler dar.
Die altersm'a'Bige Zusammensetzung von Neun- bis Dreizehnjahrigen
entspricht nicht der Organisationsform einer geschlossenen Gruppe.
Der relativ fest gegliederte, vorgegebene Tagesablauf und die von
den Eltern erwunschte regelma'Bige Anwesenheit der Kinder im Kinder-
haus widerstrebt den Alteren spiirbar. Sie auSern den Wunsch, ihre
Freizeit individueller und selbsta'ndiger zu gestalten. Fiir sie ware
ein offener Schlilerkreis(offenes Freizeitangebot) als Obergangsform
zum ZusammenschluB in Jugendgruppen angebracht. Da die Gelder zur
Deckung laufender Kosten (Personal kosten, Miete) aufgrund der Spar-
maBnahmen (neue Projekte werden nicht gefordert) nicht bewilligt
werden, befinden sich diese Kinder in einer unerwartet schlechten
Situation, die unbedingt geandert werden muB. Kinder- und Jugend-
arbeit ist nur dann sinnvoll, wenn sie kontinuierlich weitergefuhrt
Wird. Wir werden versuchen, diesen MiBstand zu heheben.
n?pnilBUNGSPROGRAMM IM ELEMENTARBEREICH
Ab Oktober 1975 werden wir uns, zusammen mit neun weiteren Kinder-
garten freier Trager in Hamburg, an dem Model lversuch zur Entwick-
lung von Erziehungsprogrammen fiir drei- bis sechsjahrige Kinder be-
teiligen, mit dem Schwerpunkt im Bereich des Sozialen Lernens. Das
Programm wird aufgrund einer Empfehlung der Bund-Lander-Kommission
fjr Bildungsplanung durch den Bundesminister fur Bildung und Hissen-
schaft als Model lversuch gefordert.
Es werden dabei Programmeinheiten entworfen und erprobt, durch die
die Kinder auf die Bewaltigung ihrer eigenen Lebenssituation vorbe-
reitet werden soil en.
pat; STRASSFNFEST AH 27. SEPTEMBER 1975
Wie im letzten Jahr wollten wir auch diesmal wieder im September
in Kinderfest auf der StraBe machen. Wahrend der Fruhplanungsphase
kam die Anfrage vom Vorbereitungsteam der kulturellen Sonderveran-
taltung "Singen heute", ob wir uns nicht an dem geplanten Kinder-
ILt auf dem Fischmarkt beteiligen wollten. Wir waren jedoch nur an
inem Fest in unserem Stadtteil interessiert. So wurden wir offiziell
h auftraqt dieses Fest durchzufuhren, was gleichzeitig bedeutete,
aI% wir auch offentliche Mittel zur Verfugung hatten. Da vorauszu-
thpn war, daB die Organisation dieses Festes unsere Krafte Uber-
+oiaen wurde, und wir auBerdem aus der relativen Isolation im Stadt-
lli herauswollten, haben wir andere Gruppen, die in Altona Sozial-
hpit machen, gebeten, sich an der Vorbereitung und Durchfuhrung zu
I tl liaen. Dabei handelt es sich urn folgende Initiatives "Aktive
rreizeitgestaltung Altona" (AFA), "Die Eule", BDJ, EulenstraBe 60,
MieteHnitiative Karl -Theodor- StraBe, Kinderkeller Zeiseweg, Inter-
esSengemeinschaft Ottensen.
„prpi E6UNGEN ZUM PflDAGOGISCHEN KONZEPT
Folgende Problembereiche sind im Kinderhaus noch nicht ausdiskutiert
worden:
- 17 -
Wie kbnnen wir die bisher nicht aktiven Eltern davon Uberzeugen,
dai3 es wichtig flir sie und ihre Kinder ist, im Kinderhaus mitzu-
arbeiten?
Wie kbnnen wir die auslandischen Eltern integrieren?
Wie laBt sich Sexualerziehung - verstanden als Erziehung zur
Liebesfahigkeit - realisieren?
Wo kommen die Aggressionen der Kinder her und wie kann man damit
umgehen?
Wie kann man das Sozialverhal ten der Kinder verbessern?
Wie kann man die Zusammenarbeit zwischen Kinderhaus und Schule
verbessern?
2.2. Satzung des Kinderhauses
§ ] NAME UND SITZ DES VEREINS
Der Verein ftihrt den Namen "Kinderhaus e.V. in der Chocoladenfabr ik'
Sitz des Vereins ist Hamburg. Er wird in das Vereinsregister des
Amtsgerichts Hamburg eingetragen.
§ 2 ZWECK DES VEREINS
Zweck des Vereins ist die Einrichtung u
gartens fur Kinder verschiedener Alters
der sollen in ihrer Entwicklung und Sel
den .
Der Verein verfolgt ausschl ieBl i ch und
Zwecke im Sinne der Gemeinnijtzigkei tsve
besondere durch den Betrieb eines Kinde
zuflieBenden Mittel und die etwa erziel
Erfullung des Vereinszweckes zu verwend
keine Gewinnantei le und in ihrer Eigens
keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
durch Verwal tungsaufgaben, die den Zwec
oder durch unverha'l tni sma'Big hohe Vergil
nd der Betrieb eines Kinder-
stufen durch Eltern. Die Kin-
hstSndigkei t gefordert wer-
unmittelbar gemeinnutzige
ordnung vom 2k. 12. 1 953 , ins-
r gar tens. Alle dem Verein
ten Uberschusse sind fur die
en, Die Mitglieder erhalten
chaft als Mitglieder auch
des Vereins. Niemand darf
ken des Vereins fremd sind,
tungen begiinstigt werden.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
Die Griinder des Vereins sind die ersten Mitglieder. Liber die Aufnah-
me weiterer Mitglieder entscheidet die Mi tgl iederversammlung auf-
grund schr i f 1 1 ichen Aufnahmeant rages . Die Aufnahme ist davon abha'n-
gig, daS in jedem Einzelfall 3/h der Mi tgl iederversammlung zustim-
men .
§ k VERLUST DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgl iedschaft endet durch Tod, schriftliche Austr i ttserklarung
oder durch AusschluS. Die Kiindigung der Mi tg 1 iedschaft muS mit vier-
telja'hrl icher Frist schriftlich gegeniiber dem Vorstand erfolgen.
Ein Mitgl ied, das durch Kiindigung aus dem Verein ausscheidet, hat
keinerlei finanzielle Anspruche an den Verein.
Uber den AusschluB, der nur aus wichtigem Grund erfolgen kann, ent-
scheidet die Mi tgl iederversammlung mit einer Mehrheit von 3/k der
abgegebenen Stimmen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich
vor der Mi tg I iederversammlung mundlich oder schriftlich zu auSern.
Der AusschluB wird mit dem BeschluB wirksam.
- 18
§ 5 MITGLIEDSBEITRAG
Uber die Erhebung eines Mi tgl iedsbei trages entscheidet die Mitglie-
derversammlung.
§ 6 SCHLICHTUNGSVERTRAG
Die Mitglieder des Vereins schlieBen einen Schl ichtungsvertrag ab.
Der Text des Vertrages wird von der Mi tgl iederversamml ung beschlossen.
§ 7 VORSTAND
Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden sowie
dem Schrif tfuhrer. Der Vorstand vertritt den Verein nach auBen und
ist fur eine ordnungsgemSBe Geschaf tsf iihrung verantwort 1 ich.
§ 8 MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Die Angelegenheiten des Vereins werden - soweit sie nicht vom Vor-
stand zu besorgen sind - durch BeschluBfassung der Mi tgl iederver-
sammlung geordnet. Fur den Betrieb des Kinderhauses wird eine Ge-
schaf tsordnung erlassen.
Die Mi tgl iederversammlung beschlieBt - soweit die Satzung nichts
anderes vorschreibt -mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der ab-
eaebenen Stimmen. Satzungsanderungen und die Vereinsauf losung sind
n eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder ge-
bunden. Voraussetzung fur jede BeschluBfassung der Mi tgl iederver-
sammlung ist die Anwesenheit von mindestens drei Vierteln der Ver-
insmi tgl ieder. Ist eine Mi tgl iederversamml ung nicht beschluBf a'hig,
kann eine zweite Mi tgl iederversammlung einberufen werden, die in
%dem Fall beschluBfahig ist. Hierauf ist in der Einladung hinzu-
we i sen .
nie ordentliche Mi tgl iederversammlung findet mindestens einmal im
iahr am Sitz des Vereins statt. Weitere Versammlungen sind auf &e-
chluS des Vorstandes oder auf Verlangen von mindestens 10 % der
Mi tal ieder vom Vorstand einzuberuf en. Die Einladung muB schriftlich
rfolgen und mindestens 14 Tage vor dem Si tzungstermi n versandt wer-
a n Die Mi tgl iederversammlung hat aufgrund des Fi nanzber ichtes dem
Vorstand Entlastung zu erteilen. Uber die Beschlusse der Mitgl ieder-
ersarrmlung ist eine Niederschr if t zu fertigen, die vom Versammlungs-
Teiter und einem Mitgl ied des Vorstandes zu unterzei chnen ist.
5, g AUFL'dSUNG DES VEREINS
Bei Auf losung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder
•cnt mehr als ihre eingezahlten Kapi taleinlagen und den gemeinen
u'rt ihrer geleisteten Sacheinlagen zuruck. DarUberhi naus vorhande-
es Vermogen soil an die Stadt Hamburg fallen mit der Auflage, es
fUr Zwecke der Jugendhilfe zu verwenden.
19
2.3- Geschaf tsordnunq des Kinderhauses
PLENUM
Das Plenum setzt sich zusammen aus alien aktiven Vereinsmi tgl ie~
dern (Passive Mitglieder sind solche, deren Mi tgl i edschaf t sich
auf ideelle oder materielle Forderung des Vereins beschrankt) .
Es ist das oberste Entscheidungsgremium im Rahmen der Vereins-
satzung fur das Kinderhaus.
Aufgaben:
(
Das Plenum beschlieBt uber grundsatzl iche das Kinderhaus be-
treffende Probleme.
Fur die Durchf iihrung dieser Beschltisse ist der KHR (Kinderhaus-
rat) verantwortl ich.
• Das Plenum entscheidet bei Differenzen zwischen den Gruppen,
wenn in den anderen Gremien eine Regelung nicht moglich ist.
■ Das Plenum nimmt den hal bjahrl ichen Rechenschaf tsber icht des
KHR's entgegen.
3. Plenumss i tzungen:
• Ordentliche PI enumssi tzungen finden hal bja'hr 1 ich statt.
• Bei Bedarf werden auBerordent I iche Si tzungen einberufen:
- Wenn im KHR keine Beschlusse zustandekommen;
- Auf Antrag einer 2/3 Mehrheit einer Gruppe (El terngruppen,
Bezugspersonengruppe (im Sinne der Geschaftsordnung die
hauptamtl ichen Erzieher) , Gruppe des technischen Personals).
- Auf Antrag von 15 % der aktiven Vereinsmi tgl ieder.
• Zu den Sitzungen wird mit einer Frist von \k Tagen vom KHR
schriftlich eingeladen.
Uber die Sitzungen sind Protokolle anzuf ert igen.
Die Sitzungen sind prinzipiell f Or alle Vereinsmi tgl ieder of-
fentlich. Das Rederecht der nicht st immberecht igten Teilnehmer
kann eingeschrankt werden.
• Das Plenum beschlieBt mit einer 2/3 Mehrheit. Dabei hat jedes
aktive Vereinsmitgl ied eine Stimme. Fur die BeschluBfahigkei t
ist die Anwesenheit von mindestens 50 % der St immberecht igten
Voraussetzung. Ist eine Sitzung nicht beschluBfahig, wird inner-
halb von \h Tagen eine neue Sitzung einberufen, die ohne Rtick-
sicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschluBfahig
ist. In der Einladung hierzu ist auf anstehende Beschlusse
hinzuweisen.
Plenumsentscheidungen sind filr alle Vereinsmi tgl ieder bindend.
BFZUGSPERSONENGRUPPE
1. Die Bezugspersonengruppe (BP) setzt sich aus alien Mitarbeitern
im padagogischen Bereich zusammen.
2. Aufgaben: .
• Die BP regelt im Rahmen des allgemeinen Erziehungskonzepts una
der organisatorischen Rahmenbed i ngungen ihre speziellen Proble-
me selbst.
3.
BemUhen urn oezieltes Umsetzen und Wei terentwickel n des Erzie-
hungskonzepts in die padagogische Al I tagsprax i s in Absprache
mit den Eltern.
Vereinhei tlichung der in den verschiedenen Kindergruppen ange-
wandten Er.ziehungsmethoden .
Anleiten von Prakt ikanten.
Kontaktpf lege zwischen Kinderhaus und Eltern.
Kontrolle iiber die Reparaturbediirf t igkei t von Einrichtung und
Spielzeug und Meldung an die EG (El terngruppe) .
Vorschlage filr Neuanschaffungen an die EG.
Eine der zusta'ndigen BR muB auf den regelmaBigen Sitzungen der
entsprechenden EG uber die Arbeit mit den Kindern berichten
und sich hierauf vorbereiten.
Einhaltung der Hausordnung.
Vorschlagsrecht fur die Aufnahme,bzw. Kiindigung von BP.
e Sitzungen
as Rederecht
Die Bezugspersonen tagen in der Regel wochentlich. D
sind prinzipiell fur Vereinsmi tg 1 ieder offentlich. D
der nicht st immberecht igten Teilnehmer kann eingeschrankt werden.
Beschlusse und Antrage werden mit 2/3 Mehrheit der hauptamtl ichen
Mitarbeiter gefaBt. BeschluBfahigkei t : kS %■
Uber die Gruppensi tzungen sind Protokolle anzufert igen.
U pie Bezugspersonengruppe wahlt mit einfacher Mehrheit je Gruppe
' einen st immberecht igten Vertreter und einen Stel lvertreter in
den Kinderhausrat.
Nach Ablauf eines halben Jahres soil ten die Stel lvertreter die Auf-
aaben der st immberecht igten Vertreter ubernehmen, neue Stel lver-
treter mlissen gewahlt werden. Die BPvertreter sind nach o.a. Wahl-
bedingungen jederzeit abwahlbar. Die Teilnahme von einem Vertre-
ter je Gruppe an den KHR Sitzungen ist verpf 1 ichtend . Die BP Ver-
treter sind daran gebunden, im Sinne der Beschlusse und Empfehlun-
n ihrer Gruppe ihre Stimme abzugeben. Die BP Vertreter sind
verpfl ichtet, iiber die Arbeit des KHR in ihrer Gruppe zu berichten.
c nie Bezugspersonengruppe kann mit 2/3 Mehrheit das Plenum einbe-
rufen und auf diesem Wege Einspruch gegen Beschlusse des KHR
erheben.
6 Das Arbeitsverhaltnis der BPs regelt sich nach den Best immungen
des Arbeitsvertrages.
, nie Elternqruppen setzen sich aus den Eltern (Eltern im Sinne der
'' Geschaftsordnung sind: die gesetzl ichen Erziehungsberecht igten
oder an ere von ihnen beauftragte Vereinsmitgl ieder die an der
Erziehung des betreffenden Kindes unmittelbar beteiligt sind )
der jeweiligen Kindergruppe zusammen.
2- -"DifEl terngruppen regeln im Rahmen des allgemeinen Erziehungs-
Dte ' -satorischen Rahmenbed i ngungen die spe-
konzepts und der organ 1 sa
21 -
2o
ziellen Probleme der jeweiligen Kindergruppe selbst.
I Bemuhen um die Verwi rkl ichung und Wei terentwicklung des Er-
zi ehungskonzepts im Kinderhaus und im hausl ichen Bereich in
Absprache mit den Bezugspersonen.
• Kontaktpf 1 ege zu alien Kinderhausmi tg I iedern - insbesondere zu
den Gruppenmitgl iedern.
I Verantwortung fur Instandhal tung der Gruppenraume und Einrich-
tung (. Spielzeug) (Reparatur und Neuanschaf fungen) .
I Hitwirkung an der Instandhal tung und am Ausbau des Kinderhau-
ses- .. .,
I Vorschlagsrecht fUr die Vergabe von Ki nderhauspl a'tzen, fur die
Aufnahme bzw. Kundigunn von Eltern und Bezugspersonen der eige-
nen Gruppe.
• Einhaltung der Hausordnung.
3. Die El terngruppen tagen in der Regel l'l-tagi.g. Die Sitzungen sind
prinzipiell fur Vereinsmi tgl ieder offentiich. Das Rederecht der
nicht stimmberechtigten Teilnehmer kann eingeschrankt werden.
Beschlusse werden mit 2/3 Mehrheit gefaBt; dabei konnen pro Kind,
bzw. Geschwister, einer Gruppe zwei Stimmen abgegeben werden.
Voraussetzung fur die BeschluBfahigkei t ist, daS mindestens 50 X
der Kinder der Gruppe vertreten werden. 1st die BeschluGf ahigkei t
nicht gegeber, so ist zum nachsten Treffen personl ich einzuladen.
In der Einladung ist auf anstehende Beschlusse hinzuweisen. Die-
se Sitzung dann ist ohne Riicksicht auf die Anzahl der Anwesenden
beschluBfa'hig. Uber die Gruppensi tzungen sind Protokolle anzufer-
t i g en .
It. Die Eltern wa'hlen mit einfacher Mehrheit fur ein halhes Jahr den
Elternvertreter und dessen Stel lvertreter in den Kinderhausrat .
Zu dieser Sitzung ist \k Tage vorher einzuladen.
Nach Ablauf eines halben Jahres sollte der Stel lvertreter die Auf-
gaben des stimmberechtigten Vertreters ubernehmen, Ein neuer
Stel lvertreter muB gewahlt werden.
Die unmittelbare Wiederwahl zum stimmberechtigten El ternvertre-
''ter ist ausgeschlossen.
Die Elternvertreter sind o.a. Wahl bedingungen jederzeit abwahl-
bar . . .
Beide Gruppenvertreter konnen an den Ki nderhausrats 1 tzungen teii-
nehmen. Die Teilnahme eines Vertreters ist verpf 1 i.chtend .
Die Elternvertreter sind daran gebunden, im Sinne der Beschlusse
und Empfehlungen ihrer Elterngruppe ihre Stimme abzugeben. Die
Elternvertreter sind verpf 1 ichtet , uber die Arbeit des KHR in
ihrer Gruppe zu berichten.
5. Eine Elterngruppe kann mit 2/3 Mehrheit das Plenum einberufen und
auf diesem Wege Einspruch gegen Beschlusse des KHR s erheben.
TECHNISCHES PERSONAL
]. Die Gruppe des technischen Personals setzt sich zusammen aus:
Burokraft, Hausmeister, Kuchenkraft, Putzfrauen, Z i v i Id ienst lei-
stende.
2. Aufgaben:
es all-
ahmen-
tcl ie-
he ab-
erhal b
ei ts~
. Die Gruppe des technischen Personals regel t im Rahnien d
gemeinen Erziehungskonzepts und der organi sator i schen R
bedingungen die speziellen Probleme ihrer Gruppe selbst
t In Abhang igkei t vom Arbei tsvertrag sollen die Gruppenmi
der in groBtmogl icher Zusammenarbei t ihre Arbei tsbereic
stimmen.
• Vorschlagsrecht f Li r Neuanschaf fungen und Anderungen inn
des Kinderhauses, insbesondere fur ihren speziellen Arb
bereich.
• Einhaltung der Hausordnung.
Das technische Personal tagt in der Regel monatlich. Die Sitzun-
qen sind prinzipiell fur Vereinsmi tgl i eder offentiich. Das Rede-
recht der nicht stimmberechtigten Teilnehmer kann eingeschrankt
werden.
L'ber die Sitzungen sind Protokolle anzufert igen.
Beschlusse werden mit einfacher Mehrheit gefaBt.
Die Gruppe des
einen Vertrete
Beide Gruppenv
Die Tei lnahme
eines halben J
Vertreters ube
Die unmittelba
ist ausgeschlo
Die Vertreter
Die Gruppenver
und Empfehlung
;m KHR ist bei
technischen Personals wah
r und einen Stel lvertreter
ertreter konnen an den KHR
eines Vertreters ist verpf
ahres sollte der Stellvert
rnehmen und ein Stellvertr
re Wiederwahl zum stimmber
ssen.
sind nach o.a. Wahlbedingu
treter sind daran gebunden
en ihrer Gruppe im KHR abz
der monatl ichen Sitzung z
It mit einfacher Mehrheit
in den KHR.
-Sitzungen teilnehmen.
lichtend. Nach Ablauf
reter die Aufgaben des
eter nachgewahlt werden.
echtigten KHR-Vertreter
ngen jederzeit abwahlbar.
im Sinne der Beschlusse
ustimmen. Uber die Arbeit
u berichten.
c Die Gruppe des technischen Personals kann mit 2/3 Mehrheit das
plenum einberufen und auf diesem Wege Einspruch gegen Beschluss
des KHR's erheben.
, Das Arbei tsverhal tnis regelt sich nach den Bestimmungen des Ar-
bei tsvertrages.
|/|unFRHAUSRAT
Vertreter und Stel lvertreter des technischen Personals
22
- 23 -
2. Aufgaben:
• Der KHR ist im Rahmen des allgemeinen Erziehungskonzepts und
der organ isator i schen Rahmenbed ingungen fur die Koordination
des Ablaufs im KH verantwortl ich.
• Er regelt die finanziellen Angelegenhei ten des Kinderhauses (KH)
bildet eine Finanzgruppe und erstellt einen Haushat tsplan .
Die finanzielle Situation muB jedem KHmitglied einsichtig sein.
Halbjahrl ich - vor dem Wechsel der Mitglieder - wird ein Re-
chenschaftsber icht an das Plenum erstellt.
t Der KHR vertritt das KH nach auBen.
• Er ist verantwortl ich fur den Schr if tverkehr in Zusammenarbei t
rait der Verwal tungskraf t.
• Der KHR beschl ieSt uber Einstellung und Entlassung der Mitar-
beiter und uber die Vergabe der KH-Platze, sowie uber Kundi"
gung von Eltern auf Vorschlag der EG bzw. der BPG.
• Der KHR ist fur die sich aus dem Betrieb des KH ergebenden
Behordenkontakte zustandig.
I Der KHR sorgt fur die Einberufung der Plenumssi tzungen
• Der KHR kann zur Durchfuhrung von Aufgaben Arbei tsgemeinschaf-
ten bilden und die KH Mitglieder zur Mitarbeit heranz iehen .
Der KHR hat die Arbei ten zu kontrol 1 ieren.
• Der KHR ist zustandig fur die b'ffent 1 ichkei tsarbei t .
3. Der KHR tagt in der Regel iVtSgig. Die Sitzungen sind prinz
fur Vereinsmitgl ieder offentl ich. Das Rederecht der nicht s
berechtigten Teilnehmer kann eingeschrankt werden.
Beschlusse werden mit 2/3 Mehrheit gefaBt.
Die BeschluBfa'higkeit ist gegeben, wenn alle Gruppen stimmb
tigt vertreten sind. Der KHR muB sich um einen breiten Disk
sionsprozeB bemiihen, um nach Moglichkeit Einst immigkei t zu
zielen. Kommt kein 2/3 Mehrhei tsbeschluB zusammen, wird der
trag in alien Gruppen diskutiert und dann neu im KHR abgest
Kommt wiederum kein BeschluB zustande, muB ein Plenum einbe
werden, das dann den BeschluB faBt.
Uber die KHR-Si tzungen sind Protokolle anzufertigen und zu
offentl ichen.
ipiel 1
t imm-
erech-
us-
er-
An-
mmt.
rufen
ver-
Jugenclub Fasanenhof in Selbstverwaltung sucht eine(n)
ZWEITE(N) BILDUNGSREFERENTEN(IN)
zum nachstmbgl ichen Terrain. Der Jc ist eine Modelleinrichtung
des Hess. Sozialministeriums, die Anstellung erfolgt durch den
Jc-Tra'gerverein. Der Jc besteht seit drei Jahren und liegt in
einem Stadtteil von Kassel , im Keller der Fasanenhofschule.
Von dem/der Bewerber/in wird rabgl . umfassende Erfahrung in
zielgruppenspezifischer politischer Bildungsarbeit und Koopera-
tionsfa'higkeit mit dem anderen Bildungsreferenten sowie den
Selbstverwaltungsorganen des Jc erwartet.
Bezahlung nach BAT je nach Ausbildung. Bewerbungen bis Ende
Februar an: Jc Fasanenhof, Hebbelstr. (Schule) , 35 Kassel.
HI - FORMEN DER TRAGERSCHAFT
Im folgenden Abschnitt soil versucht werden, na'her auf die Stellung
bffentlicher und "freier" Tr'a'ger (1) von Sozialarbeit und Sozial-
padagogik und ihr Verha'ltnis zum InstitutionalisierungsprozeB neuerer
und alternativer Methoden und Arbei tsformen einzugehen.
Die hinter der Entstehung von Initiativen, projekten und Modellen
stehenden Zielsetzungen.ihre Strukturen nach innen und ihre auBeren
Abhangigkeiten sollen verglichen werden mit den Formen, Strukturen
und auBeren Abhangigkeiten bffentlicher und "freier" Tr'a'ger. Ein
besonderes Augenmerk soil dabei auf den Grad der Demokratisierung
(die Durchschaubarkeit, Kontrollmbgl ichkeit und EinfluBmbglichkeit)
qegenliber dem Grad der Hierarchisierung gelegt werden. Hit diesem
Vergleich soil die Diskussion um eine la'ngerfristige Strategie von
alternativen fortschrittl ichen Arbei tsansatzen in der Sozialarbeit
und Sozialpadagogik, ihres Institutional isierungsprozesses und einer
entsprechenden Ver'a'nderung der Strukturen und Formen (einschlieBl ich
deren Inhalte) der traditionellen Sozialarbeit und Sozialpadagogik
weiter belebt werden.
Am Beispiel der Arbeitsgemeinschaft Karolinenviertel und des Kinder-
hauses Altona wurde deutlich, daB alternative, stadtteil bezogene Ar-
beitsansa'tze nicht zufa'llig entstanden sind. Sie waren immer ein Re-
qultat von "iliBstanden" oder Disparita'ten in lokalen-sozialen Berei-
rhen und sind eine Reaktion auf diese. Dennoch bleiben es eben nur
Ansatze, sie sind nicht repra'sentativ fur die gegenwartige Situation
. Bereich sozialp'a'dagogischer Institutionen. Ober die Beschreibung
und eine im Ansatz gemachte Analyse der institutionellen Bedingungen
hei offentl ichen und "freien" Tra'gern - wobei die historischen und
cozibkonomischen Hintergrlinde und Zusammenhange lediglich angedeutet
erden - wollen wir aufzeigen, welchen Verlauf Initiativen genommen
h^hen und nehmen, wenn sie sich selbst zur Institution entwickeln
nrt dabei notwendigerweise starker in die Abhangigkeit von den tra-
H^tionellen Tra'gern, insbesondere den staatl ichen, gelangen. Wir wol-
l n auch die Versuche der Sozialburokratie betrachten, wie sie zu
lner\ Formen und Strukturen (bei prinzipiell gleichen Inhalten und
2ielen) der sozialen Dienste zu gelangen versucht.
25
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betrifft:
5
Sozialarbeit
bSjiZgifecbrifr-E)r Rnxisjjnd AusbildungJbS
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Illusion Gemeinwesenarbeit?
Gewerkschaft • Modelle und Projekte • Biicher
BEZUG: Redaktion bS, Mittelgssse 13/12, A lo6o W i e n
1. OFFENTLICHE TRAGER
1 1. Modelle - lokales Engagement bffentlicher Trager und
' die Versuche einer Neustrukturierung sozialer Dienste
KOMMUNALE AUSGANGSBEDINGUNGEN
Die zunehmende Zentralisation und
men, als eine Folge des Zentralis
des Kapitals, fuhrt zu einer weit
munalen Selbstverwal tung. (2) Die
ihren brtlicher Bezugen losgelbst
ker werdenden lokalen Defizite un
struktur immer deutlicher. uiese
Widerspruche im Reproduktionsbere
chen Infrastrukturpolitik (Stadte
spekulation und Stadtebaufbrderun
die diesen Bereich fur die kapita
mu|3, urn selbst Uberlebensfahig zu
Konzentration staatlicher MaBnah-
ations- und Konzentrationsprozesses
eren "Instrumental isierung" der kom-
Verwaltung wird immer mehr von
Damit werden aber die ohnehin star-
d Disparitaten der sozialen Infra-
auftretenden und deutlich werdenden
ich si nd eine Folge der bffentli-
ntwicklung und Sanierung, Boden-
gsgesetz, Uniweltzerstbrung usw.),
listische Verwertung rekonstruieren
sein. (3)
Diese aufbrechenden Widerspruche und in der Folge davon entstehen-
de Initiativen an der Basis zwingen die Sozialbiirokratie, bei
Fortsetzung der allgemeinen Zentral isationsbestrebungen, gleichzei-
tig "burgernahe" Instrumente zu entwickeln, die geeignet sind, die
entstandenen Konf 1 iktpotentiale in das bestehende System zu integrie-
ren bzw. zu neutral isieren.
nFFIZITE IM SOZIALISATIONS- UND WOHNBEREICH
Ende dersechziger Jahre ist es die Studentenbewegung, die eine Gegen-
offentlichkeit herstellt und die Misere im Sozial isationsbereich
aufzeigt (Bildungsnotstand). In Zusammenhang damit wird das gesamte
burgerliche Erziehungs- und Ausbildungssystem in Frage gestellt. Es
bilden sich Initiativen heraus, die alternative Erziehungsmethoden
und Inhalte entwickeln und sich an sozialnstischen Ziel vorstel lungen
orientieren (z.B. die anti-autorit'a're Erziehung und die Kinderladen-
bewegung, Bauspielplatzinitiativen, Heimkampagne und Jugendwohnkol-
lektive). Diese Initiativen, zwar stark von Studenten getragen, ent-
wickeln sich immer mehr im auBeruniversi taren und auBerinstitutionel-
len Bereich. Sie machen deutlich, da(3 es sich beim sogenannten Bil-
Hunqsnotstand urn einen klassenspezifischen Notstand handelt, daB
Hie damit verbundenen Erscheinungsformen ebenfalls klassenspezifisch
cind und daB sie in den komplexen Zusammenhangen der arbeitenden und
lohnabhangigen Klasse in ihrem Wohnbereich auftreten. (4)
parallel bzw. in enger Verbindung zu Initiativen alternativer Erzie-
[m0 und Sozialisation bilden sich Burgerinitiativen, 'lietennitia-
tiven die versuchen, die allgemeinen Reproduktionsbedingungen in
inrem'lokalen Zusammenhang zu verteidigen (Hausbesetzungen)bzw. zu
verbessern. (5)
- 27 -
DIE ARBEITSORGANISATION VON SOZIALARBEIT UND SOZIALPADAGOGIK
IM VERHALTNIS ZUM LOKALEN BEZIEHUNGSGEFLECHT
Die wichtigsten Eckpfeiler der Sozialarbeit und Sozialpadagogik sind
der Bereich Fursorge auf der einen und der Bereich Jugendpflege
oder-fbrderung auf der anderen Seite, Der Grund flir diese historisch
entstandene Trennung soil spater noch erbrtert werden, hier soil
nur festgehalten werden, daB sich beide Bereiche nur unwesentlich
auf die speziellen Probleme der Stadtteile beziehen.
Die Fursorge, die zwar meist einer drtlichen Verwaltungseinheit an-
gegliedert ist, arbeitet nach dem Prinzip der Reaktion auf "Auffal-
ligkeit" und sie ordnet ihre Tatigkeit meist nach formalen Gesichts-
punkten (Alter, Geschlecht, alphabetische Reihenfolge usw.).
Die bffentliche Jugendpflege stent dem kaum nach. Die bffentlichen
Einrichtungen sind zwar immer in und fur bestimmte Einzugsbereiche
errichtet worden, doch orientieren sie sich mit ihren Angeboten und
mit ihrer Arbeit kaum an den brtlichen Beziigen und Problemen. (6)
Ein wesentlicher Teil der dffentlichen Jugendpflege besteht nach wie
vor darin, Jugendverbande zu subventionieren. (7) Die Jugendverban-
de arbeiten i.d.R. aber auch nicht nach lokalen Bezugspunkten, son-
dern mehr nach iibergreifenden (regionalen, nationalen oder gar in-
ternationalen), ideologischen Gesichtspunkten (Verbandsinteressen) .
DIE NOTWENDIGKEIT DER ENTWICKLUNG NEUER METHODEN FOR EINE SOZIALE
INTERVENTIONSSTRATEGIE
Die genannten Mangel, vor allem die Unfahigkeit der nach allgemeinen
Gesetzen funktionierenden BUrokratie.auf verscharft auftretende,
spezifische Probleme einer Region entsprechend zu reagieren, pro-
duziert Folgeprobleme, die neue Interventionsstrategien der Behbr-
den nbtig machen. (8) Unter diesem Aspekt stellt z.B. GWA ein Ver-
such dar, Sozialarbeit und Sozialpadagogik auf lokaler Ebene zu or-
ganisieren. Dabei arbeitet die Sozialblirokratie eng mit den freien
Wohlfahrtsverbanden und den Kirchen zusammen, weil diese in ihrer
Struktur flexibler in der Ubernahme neuer, noch unerprobter Arbeits-
formen sind. AuBerdem haben sie in der Qffentlichkeit ein weniger
repressives Bild als die von obrigkeitsstaatl ichen Strukturen gekenn-
zeichneten dffentlichen Trager.
Die sozialen Probleme in ihrem sozialen Kontext sind es aber nicht
allein, die die Sozialblirokratie dazu zwingen, neue Formen der So-
zialarbeit und Sozialpadagogik zu entwickeln.
Bis in die Mitte der sechziger Jahre ist der Sozialbereich in der
Offentlichkeit kaum beachtet und problematisiert worden. Das Anse-
hen der Sozialbehbrden und der Status und die Position von Sozial-
arbeitern war sehr gering. (9) Diese Situation schlug sich deutlich
im Persona lbestand der bffentlichen Institutionen nieder. Viele
Stellen waren unbesetzt, der Anteil der ausgebildeten Krafte auSerst
Als im Zuge der Studentenbewegung dieser Bereich in das bffentliche
Interesse geruckt wurde, setzte gleichzeitig ein "run" auf die so-
zialpadagogischen Ausbildungsstatten ein.
Der Sozialblirokratie kam dieser "run" auf die Ausbildungsplatze
durchaus gelegen. Die sozial-liberalen Regierungen konnten mit der
einhergehenden Ausweitung der Ausbi ldungskapazitaten und der Auf-
wertung des Sozialarbeit- und Sozialpadagogi kstudiums (Anhebung in
den Status einer Fachhochschule) ihren Reformwillen zunachst unter
Beweis stellen. Die noch offenen Stellen konnten bald besetzt und
unqualifizierte Krafte ausgetauscht werden.
Die Trager sozialer Arbeit, insbesondere die bffentlichen, reagier-
ten damit sowohl auf die offensichtlich gewordenen Widerspr'u'che im
Bereich der sozialen Infrastruktur als auch auf das zunehmende Kon-
fl iktpotential in diesem Bereich.
Parallel zur Ausweitung der Ausbildungskapazitaten und der allge-
meinen Aufwertung des Sozialbereiches verlief die Entwicklung und
Einfuhrung neuer Arbeitsformen, wie der GWA, meist in Zusammenarbeit
zwischen "freien" und bffentlichen Tragern und den Ausbildungsstat-
ten. "Model le" wurden entwickelt und Projekte eingerichtet. Neben
derZielsetzung, ein besseres Theorie/Praxis-Verhaltnis herzustellen,
wurden im wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
9 Der wachsenden Kritik an der traditionellen Sozialarbeit und So-
zialpadagogik sollte durch die Erprobung"fortschrittl icher"
Modelle begegnet werden, die auBerhalb der bestehenden behbrdlichen
Hierarchien angesiedelt wurden und in gewissem Umfang kollektive
Arbeitsformen zulieBen. Damit sollte der "Veranderungswil le" der
Sozialburokratie unter Beweis gestellt werden.
• Die bffentliche Jugend- und Sozialhilfe sollte von ihrem repressi-
ven Fremdbild befreit und sowohl fiir die betroffene Bevblkerung
als auch fiir die mit der Ausbildung Beschaftigten und fiir die
Sozialarbeiter und Sozialpadagogen attraktiver gemacht werden.
t Man folgte der Erkeiyitnis, daB die bisherigen Institutionen mit
-ihren veralteten Strukturen unter den bkonomischen Gesichtspunkten
einer kapital istischen Gesellschaft und seines burger! ichen Staats-
apperates nicht mehr effektiv genug waren und sind. So sind Modelle
und Projekte (GWA) auch Teil einer allgemeinen technokratischen
Strukturreform des burger! ichen Staatsapparates. (10)
c Jordan faBt einige "projektierte Zielvorstellungen fur eine re-
formierte Struktur sozialer Dienste" wie folgt zusammen:
1 Sicherung einer gerechten und effektiven Leistungsverwaltung, die
ein HbchstmaB an sozialer Gerechtigkeit und sozialpol itischer
Leistungs- bzw. Verwaltungseffizienz gewa'hrleistet (Arbeitsgrup-
pe Berlin: Die Neustrukturierung der sozialen Dienste in Berlin,
in Der Sozialarbeiter, H 3/1973, S. 1)
Sicherunn des Anspruchs des BUrgers auf ein optimales Hilfsange-
bot durch Rational isierung (.OTV: Thesen zur Neustrukturierung
der sozialen Dienste, S. 11) _ .-.,..,.
reubestimmung des Verhaltnisses von Sozialarbeit und Sozialadmim-
stration im Sinne sachgerechter Entscheidungsstruktur (R. Grocll:
Organisationsmodelle im Bereich der kommunalen Sozial- und Jugend-
hilfe, Ffm. 1972)
Verbindung von Innen- und AuBendienst
Ressortu'bergreifende (interdisziplinare und kompetenzintegneren-
de) Struktur der sozialen Dienste
Teamarbeit als Arbeitsprinzip
Z
3-
6-
29 -
7. Abbau des Obergewichts einzelfallorientierter Hilfen
(stadtteilbezogene Arbeit) (11)
DIE AMBIVALENZ VON REFORMEN
Solche Reformen kbnnen und sollen die gesellschaftlichen Wider-
spriiche nicht Ibsen, sie stellen aber eine Entwicklung und Ver-
scharfung dieser Widersprliche auf eine hbhere Ebene dar. Auf der
einen Seite wird das Prinzip der 1 inienartigen Hierarchisierung an
der Basis durchbrochen, werden kollektive Erfahrungen in gemeinsa-
men Arbeitsprozessen ermbglicht. Auf der anderen Seite wird die Di-
stanz zwischen Leitern und Geleiteten in den Institutionen durch
die Zentralisation grundsatzl icher Entscheidungen und die Entwick-
lung perfekterer BUrokratien immer grbBer. Der ambivalente Charak-
ter solcher Reformen zeichnet sich u.a. wie folgt ab:
1. Formal und z.T. auch real orientieren sich diese Reformen (Model-
le "burgernaher" Verwaltung) mehr an den Interessen des "Klientels'
Sie sind so an den Schreibtischen konzipiert worden, daB die Be-
troffenen als Trager planungs- und arbeitsrelevanter Daten in
einen starkeren Bezug zu den sie betreffenden sozialen Dienstlei-
stungen und den darin Dienstleistenden gesetzt werden (z.B.
Trierer Modell, Berliner Modell , Sozialstationen in Frankfurt).
Damit werden auf unterster Stufe durchaus mehr Einblicke in die
Sozialadministration ermbglicht - mehr aber auch nicht.
2. Neben den Model lversuchen, die zentral von den Behbrden geschaf-
fen wurden, entstanden auch "Model le" oder Projekte an der Basis
der Sozialarbeit, von Studenten, Berufspraktikanten und jungen
Sozialarbeitern und Sozialpa'dagogen, meist mit Unterstiitzung des
Ausbildungsbereiches (z.B. AG Karolinenviertel ). Diese Initiati-
ven brachten ein gewisses Veranderungspotential in die Sozialbu-
rokratie ein.
Zunachst auBerhalb der traditionellen Institution angesiedelt,
streben sie jedoch la'ngerfristig eine Integration in die bffent-
lich abgesicherte Existenz an - bei Beibehaltung der jeweils pro-
jektspezifischen Arbeitsweise (z.B. Teamarbeit, stadtteilbezoge-
nes Arbeiten, Beteiligung der Bevblkerung usw.).
3. Wir haben bereits aufgezeigt, daft fUr Kommunen erneut die Not- _
wendigkeit besteht, sich wieder mehr mit den lokalen Gegebenhei-
ten, Widersprlichen und Disparitaten auseinanderzusetzen (mit
Interventionen wie der GWA, aber auch stadtteilbezogener Sozial-_
arbeit). Demgegenuber gibt es die allgemeine Tendenz der Zentrali-
sation und Konzentration bffentlicher Aufgaben (z.B. Gemeinde-
gebietsreform, Stabil ita'tsgesetz, Stadtebaufbrderungsgesetz,
Raumordnungsgesetz, Gemeindefinanzreform u.a.), die die Prinzi-
pien der kommunalen Selbstverwaltung immer mehr aushbhlen. So
sind heute ca. 80-90 I der Ta'tigkeiten der Gemeinden reine Auf-
tragsangelegenheiten. (12)
Wenn heute die Erprobung neuer Arbeitsformen vor Ort durch die
SparmaBnahmen zunachst eingestellt ist, so besteht seitens der bf-
fentlichen Verwaltung mehr denn je die Notwendigkeit, durch rein^
finanzsparende Rational isierungsmaBnahmen die inner- und interbe
3o
hbrdlichen Strukturen zu verandern, urn damit die Verwaltung zu effek-
tivieren. Hier ist aber die Sozialburokratie zunachst noch an ihre
eiqenen Grenzen gestoBen. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere das JWG, verhindern und behindern eine grundlegende
Neuorganisation sozialer Dienste betrachtl ich. /.uCerdem lassen sich
so groBe und schwerfall ige Apparate nicht so schnell urnorganisieren.
(13) Alternative Arbeitsformen an der Basis haben so kaum Eingang
in die bestehende Behbrdenstruktur gefunden. Versuche der Umorgani-
sation der bffentlichen Verwaltung bewegen sich im wesentlichen im
alten Rahmen. Es handelt sich meist um Versuche, den oben beschrie-
benen Widerspruch zwischen allgemeiner Zentralisation staatlicher
und bffentlicher MaBnahmen und ihrer Institutionen auf der einen
Seite und der aufbrechenden Disparitaten in ihren brtlichen Zusam-
menhangen in den Griff zu bekommen; die Entscheidungsebenen in der
yffentl ichen Verwaltung werden zentral isiert und gestrafft.die Insti-
tutionen und Dienststellen am Ort des Geschehens neu belebt (Zen-
tralisation bei gleichzeitiger Dekonzentration) . So besagt das Prin-
zip der "burgernahen" Verwaltung lediglich, daB die Distanz zwischen
dem Burger und seiner Institution zwar brtlich verringert wird, nehr
EinfluBmbglichkeiten auf die Verwaltung erhalt der Burger dadurch
nicht.
Hamburger Beispiele zeigen u.a., wie schwierig es ist, innerhalb
Her hierarchischen Struktur einer Behorde kollektiv Interessen wahr-
zunehmen und Konflikte zu Ibsen. "Der Artikulation und erst recht
dem Austragen von Konflikten auf horizontal er Ebene sind durch Veto-
recht des Vorgesetzten erhebliche Grenzen gesetzt, versuchen Sozial-
arbeiter dennoch, sich im Konfliktfall untereinander zu solidarisie-
ren so r.ilissen sie erfahrungsgema'B damit rechnen, daB sie als "ver-
cchwbrerische Gruppe entsprechenden Sanktionen ausgesetzt werden".
H4) Allein, dlistere Prognosen und Feststellungen zu treffen, reicht
nicht aus. Nachdem sich die Reformpol itik der letzten Jahre im Rot-
ctift aufgelbst hat, kommt es zunachst darauf an, die erreichten Po-
citionen zu festigen und zu verteidigen. Weiterhin wird es notwen-
■ia sein, sich auf langere Sicht Gedanken zu machen, wie man die
mit der Konstitution von Initiativen, Projekten und Modell en ver-
hundenen fortschrittl ichen Zielsetzungen, einer an den Interessen
Apr Lohnabhangigen orientierten Sozialarbeit und Sozialpadagogik
.md einer Demokratisierung dieser Arbeit weiter ausbauen kann.
in folqenden wollen wir daher aufzeigen, nit welchen Strukturen man
bei den bffentlichen Tragern, staatlichen und kommunalen Insti-
ftionen zu tun hat und welche Mbgl ichkeiten und Grenzen durch die
inzelnen organisationsrechtl ichen Bestimmungen des bffentlichen
Rechts gegeben sind.
1 ?, Jugend- und Sozialbehbrden
AUFGABEN
Morh 6 5 JWG wird dem Jugendamt nur ein sehr vager, unsystematischer
? foabenkatalog gegeben. Es gibt keine Vorschriften, die Mindestan-
^rderu gen bei den MaBnahmen und Einrichtungen festlegen, die fur
i°- Uohlfahrt der Jugend erforderlich sind. Das Gesetz veranlaBt die
SqeSanSr lediglich zu Reaktionen bei bestimmten, vom Gesetz umris-
- 31 -
senen Tatbestanden. Aus dem 3. Jugendbericht der Bundesregierung
von 1972 gent hervor, dafj die Jugendamter die gesetzl ichen MaBnah-
men nach dem JWG noch nicht einmal sinnvoll erflillen kbnnen, da
nicht geniigend Einrichtungen der Jugendpflege vorhanden sind und
bei ausreichend vorhandenen Einrichtungen viele Notfalle gar nicht
aufzutreten brauchten. Damit kann der in § 1 JWG formulierte An-
spruch auf ein Recht auf Erziehung nicht eingelbst werden.
FINANZEN UND PERSONAL -
VERGLEICH ZU ANDEREN AUFGABEN PES STAATES
Die Jugend- und Sozialhilfe nimmt innerhalb der Sffentlichen Verwal-
tung nach wie vor eine Randstellung ein. 1973 wurden in Hamburg flir
den Bereich der Familien-, Sozial- und Jugendhilfe insgesamt nur
ca. 7,7 % des Gesamthaushaltes ausgegeben (528.315.00C.-DM).
Nach dem 3. Jugendbericht der Bundesregierung sind nur etwa 1/3 der
in der Jugendhilfe Tatigen fachlich ausgebildete Krafte- 32 % sind
ganz ohne Fachausbildung im bffentlichen Dienst, der Rest sind Ver-
waltungskrafte. (16) In GroBstadten wie Hamburg ist das Verhaltnis
ein wenig glinstiger. 1973 waren in der bffentlichen und "freien"
Ju.jendhilfe ca. 4 800 flitarbeiter ta'tig, davon waren 12 % Sozial-
padagogen und Sozialarbeiter, 44 % Erzieher, 32 % Kinderpfleger
und 12 % "anderes Personal". Von den ca. 100 000 Beschaftigten in
der bffentlichen Verwaltung in Hamburg waren 1973 in der Jugendhilfe
(einschlieBlich Richter, Angestellte und Arbeiter) 4. 843 Personen
ta'tig, hingegen waren bei der Polizei zur selben Zeit 9 565 Perso-
nen bescha'ftigt. (17)
AUFBAU DER JUGENDBEHORDEN
Wie andere Behbrden, so ist auch die Jugendbehbrde "arbeitsteilig
organisiert und besitzt ein umfassendes Reg elsy stem; die AutorT.tS.t8-
und Kontrollstruktur ist hierarchisch aufgebaut, die Mitarbeiter
erhalten eine nach Positionen abgestufte Belohnung, sachlich rele-
vante Kommmikation geschieht vor allem auf sohriftlichem Wege und
schlagt sich in Akten nieder." (18)
Der Grad der BLirokratisierung in der Jugend- und Sozialhilfe spie-
gelt sich u.a. in der inhaltlichen Bestimmung und methodischen Aus-
richtung der Sozialarbeit wider. So fiihrt die Tatsache, c!aB in der
Regel komplexe Problemzusammenha'nge auseinandergerissen, selektiert
und parzelliert werden, un sie in Kategorien, Schemata und Struktu-
ren der behbrdl ichen Verwaltung einzupassen, zur isolierten und in-
dividual isierten Problembearbeitung. Von daher la'Bt sich u.a. der
groBe Anteil der Einzelfal Ihilfe in der Sozialarbeit erkla'ren. Die
derzeitige Behbrdenstruktur fbrdert den Fortbestand der Einzelfall-
hilfe in ihrem problemisol ierenden und selektiven Charakter. (19)
Weitere Kennzeichen parzell ierender Behbrdenstruktur finden sich
in der Trennung von AuBen- und Innendienst.
In Bereich der Jugendhilfe spricht man von der sogenannten Zwei-
gliedrigkeit des Jugendamtes, diese besteht aus Jugendwohlfahrtsaus-
schuB (JWA) und Verwaltung (§ 13 JWG). Dennoch sind die Jugendbehbr-
den nicht weniger biirokratisch als andere Behbrden auch. Das Kraf-
teverha'ltnis zwischen den beiden Gliederungen hat sich weiter zu
unqunsten des Jugendwohlfahrtsausschusses verschoben. In Hamburg
ist dieses besonders deutlich, wo es faktisch gar keinen JWA gibt.
GRGANISATIONSSTRUKTUREN UND RECHTSF0RMEN
ppR Al IGEMETNFN VFRWALTUNG
nip deutsche Verwaltung ist sowohl horizontal, d.h. fachspezifisch,
as auch vertikal (hierarchisch) gegliedert. Der Staat und die Kom-
munen sind eigenstandige juristische Personen offentlichen Rechts
Lit eigenen Rechten und Pflichten).
upnn der Staat oder die Kommunen zur Erfiillung lhrer Aufgaben eigen-
ctandiqe Untergl iederungen bilden, sind diese insoweit formal unab-
hSnaid als sie selbst juristische Personen bffentlichen Rechts,
nit eigenen Rechten und Pflichten (Selbstverwaltung) sein konnen.
nie Orqankompetenz wird in der Regel autokratisch-nonokratisch immer
nur von einem zustandigen Leiter wahrgenommen , der fur alles verant-
wortlich zeichnet,was in "seiner" Institution geschieht und der
npaenliber alien "Untergebenen" weisungsbefugt ist. Die verschiedenen
kbrDerschaftsformen de5 bffentlichen Rechts unterscheiden sich in
der Qua li tat und Quantitat der Selbstverwaltungsrechte. Die Bildung
von selbst'a'ndigen Verwaltungsgl iederungen nennt man Dezentralisation
• Geqensatz zur Dekonzentration, bei der lediglich brtliche, un-
qelbstandige AuBenstellen einer zentralen Institution gebildet wer-
den (z.B. die Bezirksjugendamter in Hamburg) . (20)
Als wichtigste Kbrperschaftsformen des bffentlichen Rechts kennt
man die Kbrperschaft und die Anstalt des bffentlichen Rechts (dane-
ben gibt es noch die Stiftung, die allerdings mit der Anstalt zu
Die9wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zwischen einer Kbrperschaft
,,nd einer Anstalt sind:
daB die Kbrperschaft bffentlichen Rechts gegenaber der Anstalt als
Orqane Leitung und Mitglieder kennt, die
anstalt hingegen nur eine Leitung, die die Anstalt personen ver-
' kbroert, aber keine Mitglieder hat, sondern nur Benutzer fast
ohne eigene Rechte - jedenfalls keine gleichen Rechte
^rnerschaften weisen grbBere Mitbestimmungsmoglichkeiten im Innen-
" verhaltnis und einen hbheren Grad an Autonomie im AuBenverhaltnis
a,if (z.B. Hochschulen), wahrend
Anstalten sowohl innerorganisatorisch als auch nach auBen von der
' jeweils hbheren Instanz abhangig sind (z.B. Schulen).
nie verschiedenen organisationsrechtl
diverser Mischformen, beurteilt nach
Beteiligungsrechte von Mitgliedern,
nffentlichkeit und Transparenz
" Mbglichkeit des Geltendmachens subj
_ allgemeine Kontroll rechte
7Piqen durchaus graduelle Unterschied
H lierung, der Loslbsung der Leitung
^iner der beschriebenen Formen aufge
-ct in der Regel weniger biirokratisch
nfltstechnischen Sinne flexibler, wei
ichen Modelle, einschlieBlich
den Kriterien
Mitarbeitern und Betroffenen
ektiv-bffentlicher Rechte
ie auf. Das Prinzip der Hierar-
von den Geleiteten, ist in
hoben. Aber eine Kbrperschaft
als eine Anstalt und im haus-
1 entscheidungskompetenter.
33
32
Die Selbstverwaltungsrechte dieser Kbrperschaften erstrecken sich
zudem nur auf die Abstraktheit der jeweiligen Institution bzw. deren
Leitung, die stell vertretend fur ihre Mitglieder und Mitarbeiter ent-
scheiden. (21)
Fur die unteren Funktionstrager einer Kbrperschaft bestehen nur dann
Mitentscheidungsrechte, wenn sie gleichzeitig Mitglieder der Kbr-
perschaft sind. Alle jene, die nur indirekt von den MaBnahmen der
Verwaltung und ihrer Institutionen betroffen sind, haben nur indi-
rekte Einf luBmbglichkeiten. (22)
Alle bffentlichen Einrichtungen haben im Vergleich zu privatrecht-
lichen Institutionen der Sozial- und Jugendhilfe den Vorteil, daB
ihnen gegenliber subjektiv-bffentliche Ansprliche und Rechte gel tend
gemacht werden konnen. Zwar kann sich der Staat (und die Kommune)
nicht seines bffentlichen Auftrages entziehen,aber ihn weniger durch-
schaubar gestalten. So konnen bffentliche Trager im Rahmen ihrer
Organkompetenz sogenannte intermed.iare (Mischformen) Einrichtungen
nach dem privaten Kbrperschaftsrecht bilden. Diese Institutionen
bleiben aber im Rahmen des subjektiv-bffentlichen Benutzungsrechtes.
(nach § 17 der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) und deren verwaltungs-
rechtlicher Durchsetzbarkeit. )(23) DaB bffentlich-rechtliche Kbr-
perschaften, die als Trager von sozialer Arbeit in einem Stadtteil
auftreten wlirden, auch von auBerhalb der Legislative und Exekutive
beeinfluBt werden konnen (z.B. Gewerkschaften und stadtteil bezogene
Organisationen) ist zumindest nicht ausgeschlosse^aber z.Zt. wohl
schwerlich zu realisieren.
Diejeweilige organisationsrechtliche Form sagt lediglich etwas Liber
das mehr oder weniger demokratische Innenverhaltnis aus, nicht aber
iiber das Verha'ltnis zur betroffenen Bevblkerung.
Bei der Oberprlifung der Mbglichkeiten , der Suche nach Llicken, die
die verschiedenen Organisationsformen des bffentlichen (und auch
des privaten) Rechts bieten - im Sinne tatsachlicher Demokratisie-
rung, d.h. der Einheit von Entscheidung und Handlung - kommt man
immer wieder an den Ausgangspunkt seiner Oberlegungen zurlick, daB
kollektive Arbeitsprozesse, die Entscheidung und Handlung nicht tren-
nen, also Formen der horizontalen Arbeitsteilung, die die vertikale
aufheben, unter den formalen Bestimmungen des burgerl ichen Rechts
nicht mbglich sind. Von der Kontakt- und Beratungsstelle KantstraBe
134, einem Berliner Modell, in dem Teamarbeit ermbglicht wurde, wird
entsprechend festgestellt: "Die Verwaltung raumte dem Teamgedanken
zwar . . . einen bestimmten Freiraum ein, der aber sofort seine Gren-
zen fand, sobald an den Prinzipien der Verwaltung sordnung geriXttelt
wurde. Autonomiebestrebungen aurden nur insoweit geduldet,
a) als sie die Hierarchie nicht in Frage stellten und
b) sie den funktionalen Ablauf der Verwaltung nicht behindern." (24)
Parallel zur Entwicklung kollektiver Arbeits- und Institutionsfor-
men im bffentlichen Recht ist die Stabilitat und der Grad der Konti-
nuitat privatwirtschaftlicher Arbeits- und Betriebsformen mit kol-
lektiver Struktur auch nicht besonders groB- Beispiele dafiir sind
die von den Gewerkschaften gegru'ndeten Genossenschaften, die sich
inzwischen zu Aktiengesellschaften entwickelt haben (co op) oder
sogenannte partnerschaftl iche Betriebe wie das "Ahrensburger Modell
der Firma Behrens, dessen genossenschaftliche Entwicklung ebenfalls
riicklaufig ist.
- 34 -
,3. Der Staat - die bffentliche Gewalt
Mit der Konstitution des burgerl ichen Rechtsstaates im 18. und 19.
Jahrhundert bilden sich nach der liberal istischen Ideologie zwei
soziale Spharen - die des Staates (Politik) und die der Gesellschaft
(Okonomie). Die Gesellschaft soil demnach eine von unmittelbaren
staatl ichen Einflussen freie Sphare sein.
Die Bereiche Staat und Gesellschaft stehen danach in einem Ober-
und Unterordnungsverhaltnis zueinander (Primat der Politik), well
der Staat alle grundsatzlichen kollektiven und Ubergreifenden, obng-
keitlichen-bffentlichen Funktionen zu erfullen hat (Trager des Ge-
meinwohles); die Gesellschaft hingegen besteht aus den formal gleich-
berechtigten, freien Produzenten und Konsumenten. Wahrend also die
Gesellschaft als eine staatsfreie Sphare angesehen wird, ist der
Staat eine gesell schaftsfreie Sphare. Bewegt man sich in ihr, so
begibt man sich in ein "besonderes Gewaltverhaltnis" .
_BFr.HTSDUALISHUS
nas d.eutsche Recht hat wie andere kontinentaleuropaischen Lander
seine Urspr'unge im griechischen und rbmischen Recht. (25)
Mit der Einteilung in Staat und Gesellschaft vollzieht sich auch
eine Teilung in einen bffentlichen und einen privaten Rechtsbereich.
Das bffentliche Recht regelt "die Beziehungen des Staates (und an-
derer Trager bffentlicher Gewalt) als Hoheitstrager zum Staatsbur-
□er die Organisation des Staates sowie die Beziehungen verschiedener
Hoheitstrager untereinander." (26) Im allgemeinen wird das bffent-
liche Recht als das Recht bezeichnet, das iiber die individuellen
Beziehungen hinausgeht und den "Tragern des Allgemeininteresses"
Men Staat und seine Hoheitstrager) verpflichtet und berechtigt.im
"allgemeinen" Interesse zu handeln. (27)
nas Privatrecht hingegen "regelt die Beziehungen der einzelnen
niPichqestellten Staatsburger (Rechtsgenossen) untereinander." (28)
nipser Rechtsdualismus ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung.
w^hPn der ideologischen Bestimmung, was in einer Gesellschaft offent-
iirh und von allgemeinem Interesse ist und was sozusagen die Offent-
lichkeit, die Allgemeinheit nichts angeht, regelt dieser Dualismus
,,nd seine rechtl ichen Bestimmungen:
HiP Strukturen der gesellschaftlichen Institutionen,
" He Weqe und Mittel, wo und wie sich die Verhaltnisse zwischen den
" institutionen, zwischen ihnen und dem Einzelnen und der einzelnen
untereinander gestalten. .
pprhttdualismus und parlamentarisch-reprasentative Demokratie geho-
R n 7usammen ihre Grundlage ist die burgerl ich-kapital istische Ge-
"pllschanmit hrer Arbeitsteilung (vertikal) und Trennung von
se I Hardarbeit bzw der Trennung von Entscheidung und Handlung.
nK°p? Re ht d al ismus hreibt eine Trennung zwischen einfachem Burger
De^ n»m rtffpnt ich Tatiqen (Beamte, Staatsdiener u.a.) vor, letzte-
Urlr sleht all verkbrperte9b?fentliche Gewalt uber dem einfachen Bur-
ger.
35
ENTWICKLUNG
Die Spharen von Staat und Politik auf dei- einen und der Gesellschaft
und O'konomie auf der anderen Seite haben sich im Laufe ihrer Ent-
wicklung immer mehr liberlagert.
Die Weiterentwicklung des bLirgerl ichen Rechtsstaates zum sogenannten
demokratischen und sozialen Rechtsstaat hat die Widerspriiche der
Aufteilung in zwei voneinander getrennte Bereiche immer offenkundi-
ger werden lassen.
Dem Staat sind mehr und mehr Furiktionen der sogenannten kollektiven
Daseinsvorsorge, der Planung und der Steuerung und damit des Ein-
greifens in die Privatsphare des einzelnen zugewachsen. Bereiche
aus der Privatsphare sind mehr und mehr ins offentliche Interesse
und in die offentliche Verantwortung getreten (z.B. die Erziehung).
Neben den Bereich der traditionellen Eingriffsverwaltung ist die
Leistungsverwaltung getreten. Die Sozialgesetzgebung wurde quasi
als dritter Rechtsbereich eingeflihrt, er ist weder eindeutig bffent-
liches noch eindeutig privates Recht.
"Aus der Mitte der offentliah relevanten Privatsphare der biirgerli-
ahen Gesellschaft bildet sich eine repolitisierte Sozialsphare, in
der sich staatliche und gesellschaftliehe Institutionen zu einem
einzigen, nach Kriterien des bffentlichen und privaten nioht longer
zu differenzierenden Funktionszusammenhang zusammenschlieBen. " {29)
"Mit dem Engagement staatlicher und gesellsohaftlicher Krafte in
intermediaren Vereinen titers chneiden sich auah die Sph&ren des
Offentliahen und des Privaten ... Heute bestimmen Vorsorge und Vet—
teilung weitgehend die Aktivitaten des Sozialstaates." (30)
"Neben BeWrdenorganisationen mit hierarchisch-hoheitlichen Anord-
nungsstrukturen sind privatreahtlioh vevfaBte Organisaticnen mit den
Mitteln dee klassischen Privatreohts in diese Vorsorgeaufgaben ein-
geschaltet." (31)
Die Aufteilung in ein Sffentliches und ein privates Recht ist auch
die Grundlage fur die Aufteilung sozialer Institutionen unter offent-
liche und "freie " Tragerschaft. Mit letztere und ihrem Verhaltnis
zu den bffentlichen Tragern wollen wir uns im folgenden Abschnitt
beschaftigen.
2. "FREIE" TRACER
Wir bemlihen uns, in diesem Abs
Oberblick zu geben, in dem zun
"freier Trager" erlautert werd
burgerlichen "Institutionenwes
rechtlichen Tragern der Sozial
deren allgemeine Abhangigkeit
und Fbrderungsrichtlinien. Die
im OWG und die konkrete Real is
diskutieren wir schlieBlich ex
gung.
chnitt einen umfassenden, aber knappen
achst Begriff und Sprachgebrauch
en, damit im zweiten Schritt die im
en" mbgl ichen Rechtsformen von privat-
arbeit dargestellt werden kbnnen und
von den Behdrden durch Anerkennungs-
gesetzl ichen Grundlagen finden sich
ierung der vorhandenen MSglichkeiten
emplarisch an der Jugendzentrumsbewe-
- 36
2.1. Rechtsformen "frpjpr" Trader
WAS SIND "FREIE" TRKGER?
Der Begriff des "freien"Tragers lehnt sich formal an den sogenannten
"Rechtsdualismus", der Trennung in einen bffentlichen und einen pri-
vaten Bereich, an und besagt lediglich, daB sich ein Trager (hier
im Sozialbereich) des privaten bzw. zivilen Kbrperschaftsrechts be-
dient und somit scheinbar dem staatl ichen, bffentlichen Tragern ge-
aenlibersteht (s.o.)- Eine Ausnahme bilden die Kirchen, die im allge-
meinen Sprachgebrauch zu den "freien" Tragern hinzugezahlt werden,
deren Rechtsform aber formal eine bffentl ich-rechtliche ist. Die
GrUnde dafur liegen in der gemeinsamen Geschichte von Staat und Kir-
rhe Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch sind hier also mit
"freien" Tragern alle die Institutionen der Jugend- und Sozialhilfe
aemeint, die sich privatrechtlicher Organisationsformen bedienen
?also z'b. auch B'urgerinitiativen, die eingetragene Vereine gewor-
den sind, und nicht nur die traditionellen Verbande der freien Wohl-
fahrtspflege).
Nat'u'rlich ist es nicht ausreichend, "freie" Trager nur nach formellen
Gesichtspunkten zu beurteilen. Im Zusammenhang des Themas "Institu-
tional isierung" interessiert uns der formelle Aspekt aber als ein
wesentlicher materieller Aspekt, der die Existenz und Abhangigkeit
ieder sozialen Einrichtung bestimmt. D.h. nicht, daB hier z.B. Dia-
konisches Werk und Ougendzentrumsinitiativen in einen Topf geschmis-
werden sollen, bloB weil sie sich u.U. derselben Rechtsform be-
Hienen. Da sie aber eben liber diese gemeinsame Rechtsform hinaus
als Institution auch Gemeinsamkeiten aufweisen, die z.B. ihr formel-
Ips Verhaltnis zur Kommune bzw. zur Dffentl ichkeit bestimmen, bleibt
der politische Aspekt im engeren Sinne bei der folgenden Erbrterung
zunachst unberlicksichtigt.
pjp RECHTSFORM VON PRIVATRECHTLICHEN TRAGERN DER SOZIALARBEIT
tikel 9 Abs. 1 GG bestimmt, daB alle das Recht haben,. Vereine und
r^ellschaften zu bilden. Die Begriffe "Verein" und "Gesellschaft"
•nri allqemein gehalten und sagen nichts uber die Rechtsform, den
illck und die Tatigkeit dieser Organisational aus.
?n rfen privatrechtl ichen Kbrperschaften gehoren die Vereine und die
SLdalsrechtl ichen Kbrperschaften (AG, Cn.bK, Genossenschaften).
7m den bffentl ich-rechtl ichen Kbrperschaften, deren Entstehung durch
I , Hffentliche Recht bestimmt wird, gehoren die kommunalen Gebiets-
kbrperschaften, die Kirchen, die Berufsgenossenschaften und Innun-
flrh^ei den Anstalten unterscheidet man zwischen den privatrecht-
^Vn und den bffentl ich-rechtl ichen. Die privat-recht ichen sind
V-l I?iftungen in, Sinne des BGB. Offentl ich-rechtl iche Anstalten
Ind ula Versicherungsanstalten der Inval idenversicherung und die
^"d^SrPersonenndes bffentlichen Rechts nehmen hoheitsrechtli-
J^ Idll Semeinschaftswichtige Aufgaben wahr (Bund, Lander, Gemein-
che p^Ssaemeinschaften). Solche des Privatrechts erlangen
deP^a- hi ketdur e st atliche Verleihung (wirtschaftl icher
g*lln) durch GeStalgung (Stiftung) oder durch Erfullung bestimmter
ver ' - 37 -
Anforderungen, auf Grund derer die Eintragung in ein Register erfolgt
(nichtwirtschaftl icher Verein).
Diese Rechtsformen zeichnen sich alle dadurch aus, daft sie alle
eine mehr oder minder ausgepragte Funktionsteilung innerhalb ihrer
Mitglieder Oder Mitarbeiter aufweisen. Insbesondere bei der Rechts-
form der juristischen Person, die ir,i Gesetz einen oder mehrere Ver-
fiigungs- und Verwaltungsberechtigte als Vertreter nach innen und
auBen vorschreibt, ist eine hierarchische Struktur weitgehend vor-
geschrieben. Da aufgrund der Struktur eine gleichberechtigte Mitar-
beit aller Mitglieder nicht mbglich ist, konnen sie in dem begrenz-
ten Rahmen der Mitgliederversammlung nur unvoll standi ge Informatio-
nen erhalten, wodurch eine umfassende Meinungsbildung unmbglich ge-
macht wird, da sie sich nicht selbstandig kritisch mit den Fakten
auseinandersetzen kbnnen. Obgleich im Gesetz bestimmt wird, daB bei
der Rechtsform eines Vereins die Mitgliederversammlung oberstes Or-
gan ist, wird hier eine Scheindemokratie praktiziert, die bei Ab-
stimmungen ihren Hbhepunkt findet.
Fur Stiftungen im Sinne des BGB gilt ahnliches, da hier fur die Be-
stimmungen Liber die Organisationsstruktur auf die Vorschriften des
rechtsfahigen Vereins zurlickgegriffen wird. Das Problem stellt sich
jedoch verscharft, da die Stiftung zudem unter bffentl ich-rechtl i-
cher Aufsicht steht und ihr das genossenschaftliche Element, d.h.
die Mitgliederschaft fehlt.
Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung ist zwar kbrperschaftl ich
gegliedert, die einzelnen Gesellschafter haben jedoch noch weniger
Mitbestimmungsmbglichkeiten als die Mitglieder eines Vereins, da die
Geschaftsfiihrung hier die Funktion eines gesetzlichen Vertreters hat
und gegenliber den ubrigen Gesellschaftern nur zur Auskunft verpflich-
tet ist, wahrend die Vertretungsmacht eines Vereinsvorstandes durch
die Satzung beschrankt werden kann.
FLir die Gemeinschaft zur
demokratischer Organisie
da hier keine "Person" d
nimmt, sondern bestimmte
giert werden kbnnen bzw.
Unfang von der Gesamthei
Diese Rechtsform wird be
weitgehend nicht anerkan
verbande und Jugendgemei
sich eine demokratischer
zu geben.
gesamten Hand
rung gegeben a
ie Rechte und
Aufgaben an e
mlissen. Die G
t der Gesel lsc
i der Einwerbu
nt. Eine Ausna
nschaften, die
e Organisation
ist eine grbBer
s fur die juris
Pf 1 ichten der Ei
ine oder mehrere
eschaftsflihrung
hafter bzw. Hitg
ng von bffentl ic
hme bilden nach
dadurch die Cha
sstruktur gema'B
e Mbglichkeit
tische Person,
nzelnen liber-
Personen dele-
geht in vollem
lieder aus.
hen Mitteln
dem JWG Jugend-
nce erhalten,
ihren Aufgaben
Insbesondere in Hessen gibt es im Rahmen
Fbrderung nichtinvestiver sozialer MaBna
ministers vom 17.1.1973 unter der Rubrik
sozialer MaBnahmen ... die Mbglichkeit,
"" rager der MaBnahnen . . . die in den Soz
ten Bewohnerrate Isein konnen), die von
anerkannt uorden sind, undbhangig davon,
Organisation bilden." Bei dieser Alterna
so'nstwie zustandegekommene Bewohnerrat a
Jo
der "Richtlinien fur die
hmen" des Hessischen Sozial-
'VI Forderung sonstiger
daB It. Punkt 1.9.
ialen Brennpunkten gebilde-
den Gemeinden als Trager
ob sie eine reaktsfahiae
tive wu'rde der gewahlte oder
lie Aufgaben und Funktionen
DJFO-KARTEI
Die Praxis der Sozialarbeiter wird auch vom rechtlichen Anstellungs-
verhaltnis bestimmt. Wir machten die Erfahrung, daB die arbeitsrecht-
lichen Bedingungen, sowie die Problematik der Mitbestimmung und an-
dere rechtliche Fragen nur bei wenigen Sozialarbeitern aktualisiert
sind. Sich rait diesen Fragen auseinanderzusetzen dient u.a. diese
Stichwortkartei. Die ersten Karten behandeln daher die wesentlichen
arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Zusatzlich wird auf die Mitbestim-
mungsmbglichkeiten - eher Unmbgl ichkeiten - im Rahmen des Personal-
vertretungsgesetzes hingewiesen und der sogenannte Tendenzschutz her-
ausgestellt, von dem Angestellte von "freien" Tragern betroffen sind.
In den nachsten Info-Heften sollen weitere relevante rechtliche Fra-
qen behandelt werden. Daneben soil ten aber auch solche Themen z.B. in
Form einer Literaturlibersicht behandelt werden, die wir bisher im In-
fo nicht behandeln konnten. Alle Leser sind aufgefordert an einer
solchen Stichwortkartei mit Anregungen.Hinweisen.Ausarbeitungen etc.
mi tzuarbeiten.
Zur Herstellung der Kartei benbtigt man: DIN A6-Karteikarten,Schere,
Tube .Uhu .und .ein .FqtocqBie.rge.rSt..
INFO-KARTEI: ARBEITSRECHTI
RECMTSGRUNDLAGEN :
■t-amtenverhaltnis = offentl. rcchtl. Dicnstverhaltnis „.,.'...,
11k Rechte u Pflichten ergeben sich aus den Beaintengcsetzcn der einzelnen Bundeslander
H Hamburg- hmbgGVBl S. 9 v. 13.3.61), dera Beamtenrcchtsrahraengesetz (Bundesgesetz-
Matt III 2030-1) u. div. beamtenrechtl. Einzelregelungen in Gcsetzcn u. Verordnungen
(z.B. PersVertrG der Bundeslander)
i„«stellte im offtl. Dienst = privates Recht; jedoch stark an die offtl.rechtl. Regclung des
BeamtenverhSltnisses angeglichen.Klauseln des BundesangesteUtcntarifvcrtrages (BAT)
£„ den Rahmenbedingungen) stimmen fast wortlich nut den beamtenrechtl. Regelungcn
ifcerein (nach §§3, 5 Tarifvertragsgesetz Bestandteilc des Arbeitsvertrags), wenn keine
Spezialrcgelungen eingreifen (§§ 611 ff BGB).
A.MeSteUte bei freien Tragern = privates Recht (!§ 611 ff BGB u. den Arbeitsschutzge-
«ue" u den Gewohnheitsrechtssatzen des Arbeitsrechts Esherrsch, Vertragsfre-hot,
£we"t zwingendes Arbeitsschutzrecht nicht die Vertragsfreihe.t absolut begrenzt.)
INFO-KARTEI: ARBEITSRECHT II
RECHTE u. PFLICHTEN aus dem BESCHAFTIGUNGSVERHALTNIS
1.) Pflicht zur gewissenhaften Arbeitsleislung = § 611 Abs 1 DGB, § 55 Abs 1 hmbg.BG
Arbcitgcber hat die Pflicht zur Besoldung/Gchaltszahlung = §§ 49 ff
Bundesbesoldungsgesetz, Bcsoldungsordnung v. Beamtc der Bundeslander,
§ 611 Abs 1 BGB in Verbindung mit Gehaltstarifvertrag (Zusiitze zum BAT)
f. Angestellte im offtl- Dienst, § 611 Abs 1 BGB in Verbindung mit Jen Einzel-
vereinbarungen in Tarifvertragen
2.) Gchorsamspflicht = § 8 Abs 2 BAT, Beamtengesetze der Bundeslander,
strafbare Anordnungen btauchen nicht ansgefiihrt werden; § 8 Abs 2 BAT u.
bci freien Tragern §§ 134, 138 BGB
3.) Trcuepnicht = § § 6,8 Abs 2 BAT, sowie in den Bcamtcngcsetzen der einzelnen
Bundesliinder (s. auch Art. 33 Abs 5 GG)
4.) Schweigepflicht = § 9 Aiis 1 BAT, sowie in den Reamtengesetzen der einzelnen
Bundeslander, in Behorden sehr oft durch besondere Dienstanweisungen
geregeh, bci freien Tragern geregelt durch Schweigepflicht iiber sog.
Betriebsgeheimnisse
5.) Informationspfiicht = in Behorden geregelt durch Dienstanweisungen, da
kein Zeugnisvcrwcigcrungsrecht besteht fur SA/SP wird bei Verhandlungen
vor Gericht Aussagegenehmigung erteilt (s. Beamtengesetze der Bundeslander);
bei freien Tragern siche Arbeitsvertrag
6.) Recht auf Schutz u, Fursorge = § 13 BAT, § 83 Betr. VG u. Beamtengesetze
(Einsicht in Personalakte usw.)
7.) Streikrecht = Art. 9 GG (Koalitionsfreiheit); Streikrecht fiir Beamtc besteht
nach herrschender juristischer Meinung nicht (Art. 33 Abs 4 u. 5 GG)
INFO-KARTEI: ARBEITSRECHT II
FOLGEN VON PFLICHTVERLETZUNGEN:
Beamte ■ Disziplinarverfahren nach den Disziplinarordnungen der einzelnen Bundesliinder;
wird Dienstvcrgehen fcstgestellt konnen Disziplinarstrafen ausgesprochen werden wie:
Verweis, Geldbuflc, Gehaltskiirzung, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienst
bci auBerordentlich schweren Pflichtverletzungen.
Angestellte im offtl. Dienst = ist der Angestellte noch nicht 15 Jahre im offtl. Dienst u.
noch nicht 40 Jahre all, kann ihm fristgemafi gekiindigt werden. ( § 53 BAT).
Bci schwerwiegendcr Pnichtvcrlctzung kann er aus iviehtigem Grand fristlos bis 14 Tagcn
nach Kenntnisnahme gekiindigt werden. (§ 54 BAT Abs 1 u. 2).
Auch ansonsten unkundbare Angestellte konnen aus wichtigem Grund wcgen schwerer
Pflichtverletzungen gekiindigt werden. (§ 55 Abs 1 BAT)
Angestellte im privaten Bercich = fristgemaft kann in jedem Fall gekiindigt werden
(§ 620 BGB); fristlos kann bei schweren Pflichtverletzungen innerhalb von 2 Wochen
nach Kenntnis dcrselben gekiindigt werden (§ 626 BGB).
Angestellte des offtl. Diensles u. bei privaten Arbeitgebern konnen nicht disziplinarisch
vcrfolgt werden!
Die Disziplinarverfahren der Beamten gehoren vor die Verwaltungsgerichte; gegen die
Kundigung kann sich der Angestellte im offtl. Dienst u. bei privaten Arbeitgebern durch
Kiindigungsschutzklage beim Arbcitsgericht zur Wehr setzen. Dies mufl innerhalb
3 Wochen nach Zugang der Kundigung erfolgen (§ 4 Kiindigungsschutzgesetz).
INFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG I
RECITTSGRUNnLAGEN :
s,.„mei„- MitbestimmungsmoglichWcitenrichten sich nach dem Personalvertretungsgesetzen
(toVG) taSl BundesLder, soweit der Sozialarbeiter im offtl. Dienst als Beamter
^"i^^naS'demBetriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (BOB I 1972 S 13), sofem
der S At.™ e nem Arbeitgeber beschaftigt ist, der nicht offtl.-rechtl. organis.ert «
?"SVG f" det Anwendung anf alle bei Behorden, offtl. rechtl. Korperschaften und
s.iftungen verbeamteten oder angcstellten Soz.aIarbc.ter.
Miltuns AnwendunKauf Sozialarbciter, die bei privaten Arbeitgebern
fce'Juschaften "enfehaften, eingetragenen Vereinen u. dcrgl.) angestellt sind.
Hinweis auf einzclnc Mitbestimmungsmoglichkeiten: .„...,_. . .
K Angelegenheiten: Mitbcstimmung bei: Arbeitszett, Mehrarbe.t, Ordnung m der
Dienststelle Lage des Urlaubs, UnfaUschu.z, Aufste.lung vo„ EnUohnungsgrundsatzen,
Verwaltung sozialer Einrichtungen (Kantine usw.) = § 87 BetrVG
Beralung bci **%£%W& ^BetrVG^eTr^Lrat mun sich bei Durchfiihrung
E%Z*2*££52£S£ cins^zln (, 90 BetrVG, Betr.ebsrat ha, Information, u.
Beratungsrecht bei Umgestaltung der Arbeitsplatze.
Personelle Angelegenheiten: Mitbestimmung bei:
rT„,errichtun/u.BeratungbeiPersonalplanung(§92);Stellenausschreibung;Aufstellungvon
Grund Stzen zur Dienstpostenbewertnng (§ 93); Erlass von Bcurteuungsr.chtl.n.en §94);
^steHuns von Auswahlrichtlinien hinsichtlich Einstellung, Umsetzung, Kund.gung (§ 95);
Einstellung von Arbeitern u. Angestellten; Versetzung an anderen Arbcitsplatz;
E^uDDierung in Lohn/Gehalts/Besoldungsgruppen; Anderung des Arbeitsvcrtrages (§ 99);
Fristgemafie Entlassung eines Arbeiters/Angestcllten; Anhorungsrecht bei frislloser Kundigung/
Entlassung (§ 102).
!NFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG II
Ausfuhrungen zum Tendenzschutz:
j.a.,lirh bestehen bei privaten Arbeitgebern die in der Aufstellung genannten
•r^nrsrechte Dicse Beteiligungsrechte sindjedoch nach § 118 BetrVG eingeschrank. fur sog.
BCtei SS Zu dicsen Tendenzbetrieben gehoren auch solche Betriebe. die ausschlieBlich
Ider uberwiegend karitativen oder erzieherischen Bestimmungen d.enen
^ A n,schuu greift cin, wenn Hauptzweck oder iiberwiegendcr Zweck eines Triigers Sozialarbeit
Te°/ Tendenzschutz greift nicht ein, wenn z.B. ein Wirtschaflsunternehmen ein.ge Soz.alarbe.ler
"•' ,tm ja hier der Betriebszweck Produktion von Wirtschaftsgiitern .st
em Lirieb sog Tendenzbelrieb, so hesteht bei Betriebsanderungen kern Anhorungsrecht u.
I5t em Betrieb sog kcin(; ,ntormationspflich, des Arbeitgebers
Beratungsrecht de» ^^ Anwendung, aher .mmer dann n.cht,
Alk ST Fkenar TendeL) des Be.riehs dem entgegensteht. D.h. z,B„ daB der Be.r.el.sra. be.
V"Dn f, 18„ Ktad gungen Versetzungen u.a. En.scheidungen nicht mitbest.mmen kann, wenn
Einstellungen, 'V'nd.c.ungcn v rhl.ibe„ wci| die betreffende Person eine andere Vorslellung
diese deshalb erfo Igen ode\ ""'"^'7"' ^ a,beitern z.B. von adaquaten Erziehungsme.hoden hat
vo„ der Tendenz des Betnebes, also ta»n>^ "< Arhchf,Jr eincn SA e.ngestell. hat,
(££££ ^r^t\erK«~t«, ihn deswegen ohne Beteiligung des Be.riebsra.es
e„tlassen. Tendenzbetriebcn z.B. die Mitbestimmungsmoglichleiten nicht einge-
AndererSeits ^"^^^^Z^. Urlaubsrege.ung u.i, betrifft.
■**»• C" der ""ndenz'chutz du'reb Tarifvcrtragsrege.ungen, Betr.ebsvere.nbarungen u.
^pthende Satzungen *£££%£!££&*, Tendenzschntz nur bei pr.vatcn
^StSlrSlw SSrSSj.'!*-. einen solchen Tendenzschutz n,h,
vorsicht.
INFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG III
Einschatzung der Mitbestimmungsmoglichkeiten:
Betrachtet man die Mitbestimmungsmoglichkeiten ira Zusammenhang, so crgibt sich, dafi sie im
offt. Dienst u. im privaten Bereich nicht sehr stark differieren. Geneiell kann gesagt werden, dafi
Mitbestimmungsmoglichkeiten hinsichtlich der Zielsetzung des Betriebs/der Diensts telle, sowie
Mitbestimmungsmoglichkeiten hinsichtlich der Arbeitsinhalte nicht bestehen. Vielmehr bestehen
diese nur hinsichtlich der auficrlichen Arbcitsbedingungen sowie bei Personalangelegenheiten,
soweit Willkiirmafinahmen verhindert werden sollen.
Wcnn ein Betriebsrat/Personalrat diese Moglichkeiten voll ausschopft, kann er einiges fur die Be-
schaftigten erreichen. Jedoch sind sowohl BctrVG als auch PersVG so angelegt, dafi die Austragung
von Konflikten nicht gerade gefdrdert wird.
Wenngleich die Mitbestimmungsmoglichkeiten begrenzt sind, dienen sie doch dem Schutz der Ar-
beitnehmer vor einseitig voro Arbeitgeber oktroyierten Anderungen der Arbeitsbedingungen u.
soUten deshalb genutzt werden. Denn ohnc die Zustimmung des Betriebs/Personalrats vorgenommei
Anderungen in den in der Aufstelhing genannten Angelegcnheiten sind unwirksam. Die Unwirksanv
keit kann gerichtlich geltend gemacht werden.
INFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG IV
Quellen u. weiterftthrende Litcratur: PersVG dcr cinzclnen Lander
v. 27.5.68
v. 7.4.70
v. 29.4.74
v. 26.7.74
v. 5.3.74
v. 19.2.70
v. 24.4.72
GesetzbJatt (GB1) S. 207
GB1 S. 124
GVB1 S. 157 ber. 28.6.74 GVB1 S. 272
GVBI Berlin S. 1 669
Brem. GB1 S. 131 Bremischc PersVG
GVBI I S. 162
GVBI S. 231 geandert 27.5.74 GVBI S. 250
3.12.74 GVBIS. 1514
5. 3.71 GVBIS. 93
9. 5.73 Amtsblatt S. 289 (SPersVG)
17.1.74 GVBIS. 3
17.11.72 GVBI S. 211 (HmbgPersVG)
Baden- Wiirttembcrg
Anderung
Bayern (BayPVG)
Berlin
Bremen
Hessen (HPVG)
Niedersachsen
N R VI
Rhld..Pfalz
Saarland
Schlesw.-Holst.
Hamburg
Arbeitsrecht:
Weber/Bitzer: Arbeitsrechts- u. Sozialfibel; 12. Aufl. 1975; Bund-Verlag Koln (fiir Laien)
Schaub: Arbeitsrechtshandbuch; 2. Aufl. 1975
(fiir Betriebsrate, oder mit Pers-Fragen speziell Befafite)
zur Bctriebsverfassung:
Gnade-Kehrmann-Schncider: Betriebsverfassungsgesetz; Kommentar
(vom gewerkschaftl. Standpunkt aus)
Fitting-Auffarth: Betriebsverfassungsgesetz; Kommentar 11. Aufl. 1974
(sehr ausfiihrlich, neutral-abwagender Standpunkt)
Schaub: Dcr Bctricbsrat; dtv 5202
(Einftihrung u. Obcrblick f. Laien)
der traditionellen Trager Li
der Kirche, die eigenen Hau
dern lediglich die Interess
bei handelt es sich urn eine
lisierung: nicht mehr die g
sich der Trager anerkennen
2i tSt (dafi er tatsachlich a
dert sich nicht viel, da di
wieder zurlicknehmen kbnnen.
rate die folgenden Feststel
bernehmen, soweit sie nicht, wie z.B. bei
shalte und Einrichtungen betreffen, son-
envermittlung gegeniiber dem Staat. Hier-
■ qualitativ andere Form der Institutiona-
emeinnlitzige Funktion und Struktur muB
lassen, sondern nur noch die Authenti-
us Bewohnern besteht); nur faktisch an-
e Gemeinderate die Anerkennung einfach
Insofern gel ten auch fiir die Bewohner-
lungen.
UIE FREI SIND "FREIE" TRAGER -
nils RFISPIEL ANFRKENNUNGSRICHTLINIEN
rrundlaqe fur die Erlangung bffentlicher Mittel ist die Anerkennung
der Fbrderungswiirdigkeit. Die Voraussetzung dafur ist in § 9 JWG
^SitfmUssen die Gewahr fur eine'dem GG fbrderliche Arbeit bieten.
t Saer der "freien" Jugendhilfe mussen sich sowohl in der Satzung,
is auch in der praktischen Arbeit fiir die Grundsatze der Verfas-
tuna nach Artikel 20 GG einsetzen.
rO Verwendung der zugewiesenen Mittel nach den Grundsatzen einer
nrdentlichen Haushaltsflihrung, d.h. soweit eine finanzielle Unter-
ctOtzunq gewahrt wird, mussen die zur Verfugung gestellten Mittel
fUr den beantragten Zweck rationell ausgegeben und der unterstutzen-
den Stelle nachgewiesen werden.
crhon mit der Bewilligung bzw. Nichtbewill igung bestimmter Mittel
Sann entscheidend auf die Konzeption EinfluB genomraen werden. Daher
nd trotz Subsidiaritatsprinzipszahlreiche Aktivitaten gerade der
"frpien" Verbande total abhangig von der dffentlichen Forderung.
n p Zustandigkeiten und Voraussetzungen der dffentlichen Anerkennung
werden durch Ausfiihrungsgesetze der Lander zum JWG geregelt. Die
olrM- inien der Freien und Hansestadt Hamburg sehen z.B. vor, daB
a ,. Traaer Ziel und Zweck seiner Tatigkeit in nachpr'ufbarer Weise
?!ctaeleqt hat und bestrebt ist, diese kontinuierlich zu verwirkli-
11 Die Mitgliederzahl des Tragers darf nicht geschlossen sein.
r n,i',r nemeinnutzig und bereit sein, bei Aufgaben der Jugendhilfe
a* »nrlPren Traqern zusamnenzuarbeiten und schlieBlich damit einver-
"tanden sein, daB Beauftragte der Behorde seine Einrichtungen besu-
chen und bei Veranstaltungen anwesend sind.
■ wrkennunqsverfahren sind ebenfalls landesrechtlich geregelt
Die Anerkennung ist schriftlich mit den notwendigen Nach-
Der und der Satzung des Tragers beim Jugendamt einzureichen. Auf
fffordeigsid berpr'fbareUnterlagenvorzulegen bzw. ist der
Aufforderung s no uue £ Schriftliche Beurteilungen, die zur
rrundlage'der'Entscneidu'ng Uber den Antrag angefertigt wurden, kon-
«" T SK* SKln'vi^TtCnSatTind subjektiv bffentliches
Die Anerkennung ist einverwa i i y bedeutet, daB damit
R6C^ n'Rec t spr auf finanzielle Forderung besteht Nach dfem
auch em Rechtsansprucn au Trager" unter Berlicksichtigung
Gleich entsgr ndsatz ol e f 9 verfUgungstellen von
Seitskran^ndlflenUicher Trager gleichermaBen gefbrdert werden.
- 43 -
Es steht im pfl ichtgema'Ben Ermessen der Jugendamtstrager, ob und in
welcher Hone die Forderung gewahrt wird. Ein Rechtsanspruch auf Fdr-
derung in bestimmter Hbhe und Art kann daraus nicht abgeleitet war-
den.
uie politischen Grenzen (FDGO) werden und wurden in Hamburg z.B.
deutlich mit der Nichtanerkennung der Fbrderungswurdigkeit der SDAJ
bzw. der Aberkennung beim RBJ. (Siehe auch S. 62 )
Traditionel le Jugendverbande und Jugendgemeinschaften haben nun im
Vergleich zu neueren Basisansatzen, wie z.B. Jugendzentrumsinitiati-
ven , die keine weitere Mutter- Organisation Oder -Partei im Hinter-
grund haben, glinstigere Voraussetzungen flir eine Sffentliche For-
derung. Selbstverwaltungsmodelle, die sich nicht unbedingt einer
der burger! ichen Rechtsformen und der damit verbundenen Geschafts-
flihrung bedienen wollen, werden durch Anerkennungsrichtlinien oft
so lange diszipl iniert, bis sie eben die formellen Voraussetzungen
erflillen (siehe dazu E&K 15/16 S. 51 ff).
Durch die Einstellung von hauptamtl ichen Mitarbeitern (z.B. Bildungs-
referenten) bei "freien" Tragern und deren Finanzierung aus bffent-
lichen Hitteln haben sich die Behbrden eine weitere Kontrol linstanz
geschaffen, wenn diese auch hbchst widerspruchl ichen Charakters ist.
Jedenfalls ist die materiel le Existenz des Bildungsreferenten noch
sehr viel mehr als die eines Anstellungstragers von der Fbrderungs-
wlirdigkeit und damit der Obereinstimmung mit der FDGO abhangig. Ein
Jugendverband kommt notfalls auch ohne Bildungsreferenten aus. Am
Beispiel des RBJ in Hamburg wurde deutlich, daB die Behbrde von den
von ihr finanzierten (mitfinanzierten) Bildungsreferenten erwartet,
da3 diese im Sinne einer Einschwbrung auf die FDGO (nach Behbrden-
interpretation) EinfluB auf die Mitglieder des Verbandes ausu'bt
(siehe E&K 15/16, S. 90).
Die Anstellung von Hauptamtl ichen, die bffentlich finanziert werden,
ist zudem in der Regel genehmigungspflichtig. Ein anderes Beispiel
flir die Unfreiheit freier Trager ist die Praxis der Berufsverbote -
auch bei freien Tragern.
WAS SAGT DAS JUG?
Der im JWG verwandte Begriff "Trager der freien Jugendhilfe" ist
nicht naher definiert. Es wird aufgezahlt: "Trager der freien Jugend-
hilfe sind:
1. freie Vereinigungen der Jugendwohlfahrt
2. Jugendverbande und sonstige Jugendgemeinschaften
3. Juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu
fbrdern
4. die Kirchen und die sonstigen Religionsgemeinschaften des bffent-
1 ichen Rechts." (§ 5 JWG)
Es wird weiter festgestellt, daB die Mindestvoraussetzungen fiir eine
Zusammenarbeit und Unterstutzung durch bzw. mit den Behbrden Oder
Kommunen die freiwillige und selbstandige Obernahme von Aufgaben
der Jugendhilfe und die Anerkennung der Gemeinniitzigkeit sind. Ge-
meinniitzigkeit ist in der Gemeinnlitzigkeitsverordnung des Steueran-
passungsgesetzes definiert als solche Zwecke, durch deren Erfiillung
ausschlieBlich und unmittelbar die Allgemeinheit gefbrdert wird, u.a.
insbesondere die Jugendpflege und Jugendflirsorge. Die Anerkennung
der Gemeinniitzigkeit wird vom zustandigen Finanzamt der Einnchtung
vorgenommen und bezieht sich auf die Satzung und die jeweilige Ge-
schaftsordnung.
R 7 JWG erqanzt die §§5 u. 18 und regelt das Verhaltnis der offent-
lichen zur freien Jugendhilfe. Dem Jugendamt wird zur Pflicht ge-
maeht "die freiwillige Tatigkeit zur Forderung der Jugendwohlfahrt
Tnter Wahrung ihrer Selbstandigkeit und ihres satzungsgemalien Char-
Vakters zu unterstutzen, anzuregen und zur Mitarbeit heranzuziehen. . .
Mp TStiqkeit der einzelnen Verbande und dle der offentlichen Trager
soil koordiniert werden. Die Trager der "freien" Jugendhilfe soil en
in der Gestaltung ihrer Arbeit nur verpflichtet sein, zum V-ohle
aIt Juqend" zu handeln. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit soil
Tn dPr Weise gewahrleistet werden, daB durch den koordinierten Ein-
l^z bffentlicher und freier Mittel der grbBtmbgl iche Erfolg erzielt
warden soil. Das Gesetz verpflichtet die Jugendamter nicht zu akti-
vpm Verhalten gegenuber den in ihrem Bereich auftretenden erziehe-
rischen Problemen, sondern veranlaBt sie lediglich zu Reaktionen
hHi bestimmten vom Gesetz umrissenen Tatbestanden. Es gibt keine
»^aesDrochene Verpfl ichtung des Jugendamtes zur Bereithaltung eines
^fferenzierten Systems ambulanter Erziehungshilfen, die der Bera-
+,.no und Unterstutzung der El tern dienen und den verschiedenen Pro-
hipmen iunqer Menschen, anders als durch Aufsicht und Heimunterbrin-
auZ qerecht werden. Es gibt auch keine Vorschrift, die eine gewisse
"Mindestausstattung" des Jugendamts-Bereichs mit den "fur die Wohl-
fahrt der Jugend erf orderl ichen Einrichtungen und Veranstaltungen
garantiert (s. 3. Jugendbericht S. 31).
nip Unterstutzung der "freien" Trager kann durch finanzielle Mittel-
i .weisunq von Raumen, Fachpersonal , fachliche Beratung usw. erfolgen.
^.Tjuqendamt hat weiterhin die Verantwortung fur die sachgemaBe
fi ^fiihrung der ubertragenen Aufgaben. Daraus folgt ein Auskunfts-
Z\ Weisunqsrecht gegenuber den "freien Tragern", die diese Aufgaben
"hPrnommen haben. Durch die Entscheidung des BVerfG vom 18.7.67
/ttfrliruher Urteil) wurden diejenigen Bestimmungen, die das Verhalt-
( !!ischen bffentlicher und freier Jugendhilfe betreffen (§5,
? \ 667 8 9,14,15 JWG) als mit dem GG vereinbar erklart. Das
IZiliK hat diese Bestimmungen, ohne ausdrucklich auf das Subsidiari-
^tsfrinz p einzugehen, so ausgelegt, daB sie nicht der freien Wohl-
^hrtsoflege schlechthin einen Vorrang vor der offentlichen Jugend-
f fo pinrLmt, vielmehr sollte eine partnerschaftliche Zusammenar-
hl I in der We se gewahrleistet werden, daB durch den koordinierten
belt in der we se yewan. arbBtmbqliche Erfolq er-
wu'^ ^qesprochen. Die Beibehaltung des Subsidiantatsprinzips
rel Sis leh? fragwUrdig anzusehen, da nicht etwa die "Erprobung
1SQ prVnze tionln undVthoden in der Jugendhi fe (siehe urc
nei!erno^rlaB fUr den 24. Bundesjugendplan) bzw. "offene HUfe
ffrA??prnative fur "ursorgeerziehung vorrangig gefordert werd
alSdern in erster Linie die Vorherrschaft der "freien" Fursorg
bSnde aufrechterhalten wird.
„0„jn.tpn "freien" Trager leisten aber, wie die Statistik
yiVnll areseWieIbaeden zeigl den Hauptteil der offentlichen Er-
44
ziehung. So stehen etwa den Kindern und Jugendlichen, die in einem
staatlichen Heim wohnen, etwa drei bis vier mal so viele gegeniiber,
die in einem privaten Erziehungsheim untergebracht sind und zum
grc'Bten Teil in kirchlichen Einrichtungen.wie solchen des evangeli-
schen Diakom'schen Werks oder des katholischen Caritas-Verbands.
Diese konfessionellen Verbande besitzen auch heute noch erhebliche
Macht und EinfluB auf die Erziehung Minderjahriger, welchen sie mit
Hilfe des Staates und seiner Gesetze aus dem 19. Jahrhundert heruber-
gerettet haben.
Der Staat hat durch das Subsidiaritatsprinzip keinen unmittelbaren
EinfluB auf die Handlungsweisen der freien Trager und ist darliber-
hinaus verpf lichtet, die Positionen dieser Institutionen durch ge-
setzliche Regelungen zwangsweise zu starken. Dies hat naturlich hand-
feste Gr'u'nde, denn zum einen entlasten diese privaten Verbande den
Staat in finanzieller Hinsicht und zum anderen dienen sie als Ideolo-
gietrager zur Aufrechterhaltung der, Klassengesellschaft.
2.2. Der ProzeB der Institutionalisierung
am Beispiel der Jugendzentrumsinitiativen
Anfang der siebziger Jahre, als die Studentenbewegung schon wieder
am abflauen war, bildeten sich vor allem in Klein- und Mittelstadten
"Jugendzentrumsinitiativen". flit dem Schlagwort vom "unabhangigen
Jugendzentrum in Selbstverwaltung" und "Selbstorganisation" versuch-
ten dort Jugendliche, wo kaum Freizeitmbglichkeiten vorhanden waren,
nichtkommerzielle, an den eigenen Interessen orientierte Freizeit-
alternativen aufzubauen.
Uns interessiert hier der Verlauf der Institutionalisierung dieser
Initiativen.
Dem Selbtverstandnis nach siedelten sich einige Initiativgruppen
bewuBt am Rande des bestehenden burger! ichen Systems an. Andere
wurden als offiziell akzeptierte Alternativen eingerichtet.
Der Anspruch auf Unabhangigkeit und Selbstverwaltung lieB sich in
der allgeraeinen Entwicklung der meisten Initiativgruppen nicht vol 1
aufrechterhalten.
Die Entwicklung der JZ-Initiativen zeigt sehr deutlich, wie aus Ini-
tiativen entweder kommunale Einrichtungen, Vereine oder Einrichtun-
gen freier Trager wurden. Der Anspruch der Unabhangigkeit scheiterte
nicht zuletzt an der finanziellen Abhangigkeit von bffentl ichen Zu-
schussen.
Neben der finanziellen Absicherung wurde die rechtliche Absicherung
notwendig. Die Abhangigkeit von Verwaltung und Parlamenten verstark-
te gleichsam opportunistische Tendenzen, die sich zur Existenzsiche-
rung der Taktiererei und dem Geklu'ngel mit Vertretern aus Verwal-
tung und Parlamenten bedienten und somit die Offentlichkeit schon
wieder ausschlossen.
Zur materiellen Absicherung der Arbeit im Jugendzentrum gehbrt auch
die Einstellung von hauptamtl ichen Mitarbeitern, denn sa'mtliche
Selbstverwaltungsversuche hatten und haben Schwierigkeiten, ihrer Ar-
beit Kontinuitat zu geben. Viele Experimente versandeten, kommerzia-
lisierten sich (FABRIK). Viele hbrten einfach auf zu existieren. (32)
46
Mit der Grlindung von Vereinen, dem AnschluB an Tragervereine bzw.
ripr Integration in die kommunale Jugendpflege und der Einstellung
von hauptamtl ichen Mitarbeitern (Sozialarbeitern) bildeten sich in
diesen Institutionen Instanzen heraus, die ebenfalls hierarchisch
%frfd7alvlZin ist ein konsequentes Abbild biirgerUcher QffentKch-
Zit Die Mitqlieder handeln nicht selbst, sondern uber den Vorstand.
Sie bleiben in ihrem wirklichen, canzheitlichen Lebenszusarmenhang ,
insbesondere ihrem Produktionsinteresse, auOerhalb des Vereine, or~
■anisieren in ihm aber ein Partialinteresse (von Kamnchenzucht _
uhpr Svort bis Politik). Der Verein bildet eine formelle OffentUcn-
Z-it in der nicht der ad hoc entstandene Wille der Mitglieder, son-
dim die formell im Satzungszweck niedergelegte, generalisierte Wil-
lensbildung regiert." (33)
Die meisten Initiativgruppen wahlen den Weg der Vereinsgrlindung:
'•sie werden durch die Eintragung ins Vereinsregister zu sog. juri-
etischen Personen. Als solche kSnnen sie zwar Vertragspartner und
lubventionsempfanger werden, ihre Beweglichkeit aber wird oft durch
vereinsmeievei, Uberorganisation und durch interne Auseinander-
Ltzungen urn Machtpositionen erstickt. Oft werden Vereine urn ihrer
selbst willen am Leben erhalten, auch wenn sie langst keinem Inhalt
mehr Sinn geben. " (34)
Mit der personellen und insti tutionellen Absicherung bilden sich
drei Ebenen heraus:
-n die Ebene der Konsumenten (die Besucher, die entscheidungsberech-
tiate Mitglieder sein konnen);
2) die Ebene der Leitung (der Vorstand und die Geschaftsfuhrung,
npist ein Hauptamtlicher);
*\ die Ebene der Hauptamtl ichen (sie haben aufgrund ihrer standigen
' Anwesenheit die dominanteste Stellung, sie haben ein Informa-
tionsmonopol).
Dennoch befinden sich die Hauptamtl ichen in einer doppelten Abhan-
^seitens der Mitglieder und des Vorstandes, die die Dienstaufsicht
b) sStensUder Behorde, die meist die Gehalter zum groBten Teil
T«,SndiUfftW1derspriJche konmt es darauf an, Ansatze wie Jugendzent-
Trotz dieiisifV.^'rdabei zu versuchen, die Beschrankung auf eine
ren auszuweiten und dabel zu versu , Lernfelder und
^rrProdukdtionh(ies he^a2«eilbezogener Sozialarbeit) auszu-
bauen-
,,-,- Verflussigunq der Institutionen (verstanden als Entinstitutio-
"Die V/rJLusSt9^vJZPRe,uSOhaftum) ist deshalb da zu unterstutzen,
kann, ^ . Jieaey,e Riehtung weiet." (35)
febenlhrS ^wS^SSllch-. C^rakter Stellen diese Initia-
tiven aber ccuoh Ansatze der unmittelbaren Vergesellschaftung der
Reproduktion des Arbeitsvermogens dar, der1 Zuruaknahme staatlicher
Funktionen in die Gesellsahaft. Diese sind zu unterscheiden von Fore-
men spontan-kollektiver Selbsthilfe, die dem Staat bestimmte Lei-
stungen abnehmen, sowie Formen quasistaatlicher Privatheit, in denen
Malinahmen zwar nicht staatlich durchgefuhrt, wohl aber staatlich
kontrolliert werden (z.B. private Verbande, Vereine, obex" auch Pfle-
gemiitter, Erziehungsbeistande usw . ) . Unmittelbare Vergesellschaftung
rneint demgegenuber die Regelung, Organisation und Kontrolle von
Funktionen, die filr die Reproduktion des Lebens notwendig sind,
nioht durch eine abgesonderte Instanz, sondern kollektiv und durch
die Betroffenen selbst. Auah bedeutet dies nicht eine romantische
Ruckgangigmachung von Arbeitsteilung schlechthin, wohl aber die Zu-
riicknahme ihrer kapitalistisahen Verzerrungen und ihre tendenzielle
Uberfiihrung in die planmaliige und bewuBte Kontrolle der Produsenten. "
(36)
3. SCHLUSSFOLGERUNGEN
3.1. Thesenartige Zusammenfassung
■"Freie" und bffentliche Trager sozialer Arbeit sind Teile des
ideologischen Staatsapparates (37), sie widersprechen sich
nicht grundsatzlich, sondern erganzen sich. Die Rechtsgrundlagen,
b'ffentliches und privates Recht, sind gekennzeichnet durch die glei-
chen Prinzipien der vertikalen Arbeitsteilung (Trennung von Entschei-
dung und Handlung) und der Hierarchisierung, die nur die individuel-
le Entscheidung und Verantwortung kennt.
■Der Staat und die Kommunen sind auf der einen Seite dazu ge-
zwungen, gesel Ischaftl iche Konf 1 iktpotentiale im Wohnbereich
durch Integration zu neutralisieren, d.h. Instrumente der sozialen
und lokalen Intervention zu entwickeln. Auf der anderen Seite muB
er aber die Zentralisation der offentlichen Institutionen weiter
vorantreiben. Somit dient die Entwicklung kommunaler/lokaler Inter-
ventionsstrategien auch der Absicherung des offentlichen Zentralisa-
tionsprozesses.
■Initiativen al ternativer, stadtteilbezogener Arbeitsansatze
im Sozialbereich, die von der Basis her kommen, konnen sich
der Institutionalisierung und teilweisen Integration in den burger-
lichen Staatsapparat nicht entziehen. Die von ihnen initiierten Re-
formen gehen einher mit der gleichzeitigen Veranderung der Struktu-
ren sozialer Dienstleistungen, als Teil einer weiteren Verburokra-
tisierung durch technokratische Reformen.
Aufgabe fortschrittlicher Krafte ist es, die progressiven Elemente
dieser vom Skonomischen Zwang und offentlichen Druck hervorgerufe-
nen Reformen zu starken.
■Durch die Institutionalisierung der auf die Basis bezogenen
Sozialarbeit und Sozialpadagogik sollen in diesem Bereich Ten-
denzen der Vergesellschaftung der Reproduktion des Arbeitsvermogens
unterstutzt werden. Diese Tendenzen sind gegen eine weitere B'uro-
kratisierung, d.h. Entfremdung - auch im Reproduktionsbereich - ge-
richtet. Die Burokratie ist "eine der Herrsohaft des Kapitals eben-
burtige Herrschaftsform, die sich allmahlich auf alle menschlichen
Bereiche ausbreitet, die Entscheidungsfreiheit und Initiative von
immer mehr Menschen irmer drastischer kurzt und dies alles verbirgt
unter dem Deckmantel der Verantwortung und Fursorge ftir das Wohl des
Menschen als Individuum und Gruppe. Wahrend der "Kapitalist" den
Menschen "nur" urn die Fruahte der Arbeit bestiehlt, stellt sich dve
Burokratie vordergrundig in den Dienst der Gemeinschaft und raubt
qleichzeitig dem Menschen die Verfugung und Bestimmung aber sich selbst.
Der Burokrat herrscht iiber Menschen, indem er ihnen dient." (38)
■Die Trager sozialer
Kontrolle unterzoge
erung und Undurchschauba
besondere der "freien",
der Trager unter Kontrol
qert wird. Diese Vereinh
geschehen, eine zentrali
einzelnen Institutionen
Trager sozialer Arbeit s
betriebe sein, als sozia
Als Rechtsform bietet si
fentlichen Rechts an.
Arbeit m'ussen mehr der direkten offentlichen
■n werden. Das bedeutet, daB die zur Verschlei-
rkeit beitragende Vielzahl der Trager, ins-
zugunsten einer starkeren Vereinheitl ichung
le der Betroffenen aufgehoben bzw. verrin-
eitlichung soil nicht, wie im Schulbereich
stische sein, sondern eine Verbindung der
bei weitestgehenden Selbstverwaltungsrechten.
ollen dabei weniger soziale Dienstleistungs-
le Lernfelder.
ch hier zunachst die • Korperschaft des of-
^.2. Handlungsebenen
nie Ausrichtung fortschrittlicher Sozialarbeit ist nicht losgelbst
von der Repression und den Kampfen auch in den anderen gesellschaft-
lichen Bereichen zu sehen. Auf den verschiedensten Ebenen mussen Ak-
tivitaten zur Erweiterung und Festigung einer breiten Basis entfal-
tet werden.
crADTTEIL UND BEV0LKERUN6
Tm Stadtteil oder im Arbeitsfeld muB die Verbindung von Sozialarbei-
tern und anderer lohnabhangiger Bevblkerung ausgebaut werden (auch
iiber das rechtlich z.Zt. mbgliche hinausgehend) . Gleichzeitig mussen
iqolierte Tatigkeiten der verschiedensten Berufsgruppen im Sozial-
hpreich (Arzte, Juristen, Architekten, Sozialarbeiter, Sozialpadago-
npn und Lehrer) starker aufeinander bezogen werden. Dabei sollte eine
pnge Verbindung zu fortschrittlichen Organisationsformen der Bevol-
kerung angestrebt und diese unterstutzt werden.
jj^r.PB sn7TAl.FR ARBEIT
.inter den Kollegen in den Institutionen freier und bffentlicher
Trager ist der Widerstand gegen hierarchische Strukturen zu verstar-
11 urn kollektive Arbeitsformen und damit Uberhaupt kollektive Le-
hfnsformen zu entwickeln. Damit soil sowohl die Qua i tat der Arbeit
JegeSber der lohnabhangigen Bevblkerung als auch die Arbeltssitua-
tion selbst verbessert werden.
AUSBILDUNGSBEREICH
Die Ansatze alternativer stadtteilbezogener Sozialarbeit haben die
Aufgabe, eine bessere Verbindung von Theorie und Praxis herzustel-
len. Dem Ausbildungsbereich, r.iit seinem ihm eigenen., groBeren Frei-
raum obliegt dabei die Funktion, Impulse fur eine permanente Erneu-
erung lm Hinblick auf das praktisch Mb'gliche und theoretisch Erkann-
te zu bewirken.
GEHERKSCHAFT
Eine wichtige Ebene der Durchsetzung fortschrittl icher Arbeitsansa'tze
ist die Gewerkschaft. Die OTV hat 1974 einen Diskussionsentwurf , die
"Thesen zur Neustrukturierung der sozialen Dienste" vorgelegt. An
diesem Konzept, das die Einrichtung sogenannter Regionaler Arbeits-
gruppen vorsieht, ware teilweise anzusetzen. Folgende Elemente zeich-
nen die "regionalen Arbeitsgruppen".(RAG) u.a. aus:
I tine regionale Arbeitsgruppe (RAG) besteht aus einer nicht festge-
legten Anzahl von Mitarbeitern des Sozial- und Verwaltungsdienstes,
die blirgernah Sozialarbeit in einera bestimmten, ra'umlich abge-
grenzten Gebiet leisten; die Trennung von Innen- und AuBendienst
wird aufgehoben.
I In der RAG arbeiten Verwaltungsfachkrafte und Sozialarbeiter gleich-
rangig raiteinander. Deshalb erscheint es auch notwendig, die ra'um-
liche Aufteilung so vorzunehmen, dap zwischen Verwaltung und So-
zialarbeit in der tagl ichen Arbeit unkomplizierte Arbeitsweisen
mbglich sind (z.B. raumliche Zusammenfassung des Sozialarbeiters
und der Verwaltungskraft in Funktionseinheiten) .
• Die RAG sol He keine hierarchischen Strukturen aufweisen, sie
braucht einen (Coordinator, der im Turnus wechselt.
• Die RAG soil durch das Teamprinzip und durch Fort- und Ueiterbil-
dung befahigt werden, auch schwierige fachliche Probleme selbstan-
dig zu bewaltigen, so daS korrigierende Eingriffe seitens der
Fachaufsicht sich weitgehend erubrigen. Die Fach- und Dienstauf-
sicht verbleibt nach wie vor bei der zustandigen Kbrperschaft.
Im Rahmen der Dienstaufsicht sol He der RAG ein mbglichst hohes
MaB an Selbstverantwortung eingera'umt werden.
• Eigenverantwortl ichkeit der am Fall Beteiligten muB gegeben sein.
Die RAG entscheidet Liber Schwerpunktsetzung im Rahmen der Richt-
linien und verteilt die Arbeit nach sachlichen Gesichtspunkten.
I Die RAG soil alle ihr gegebenen Mbgl ichkeiten nutzen, um ihre Ar-
beit transparent zu machen.
IV - THESEN ZUM VERHALTNIS VON
BETRIEBS- UND WOHNBEREICHSARBEIT
Innerhalb der Linken wird nach wie vor die Betriebsarbeit als Zen-
tralisationspunkt derzeitiger und zukUnftiger Klassenauseinander-
setzungen gesehen. Die Arbeit im Wohnbereich hat dabei nur unter-
stUtzende Funktion und bleibt der Betriebsarbeit untergeordnet. Hit
Hen hier vorgelegten Thesen wollen wir deutlich machen, daB es bezo-
cen auf die Schaffung einer herrschaftsarmen, nichtkapital istischen
resell schaft zwischen Produktions- und Reproduktionsbereich keine
Prioritatensetzung geben darf, die grundsatzl ich den einen gegenuber
rlpm anderen Bereich bevorzugt. Die Herausstellung ernes Ober- und
ilnterordnungsverhaltnisses beider gesellschaftlicher Zentralbereiche
ctellt eine Schwachung der fortschrittl ichen Bewegung dar, indem
iiber 50 % der Bevblkerung nicht aktiv in die Klassenauseinandersetzun-
aen einbezogen werden, was in letzter Konsequenz auf eine Manifestie-
rung von Herrschaftsstrukturen hinauslauft.
BtGRUHDUNGSPUNKTE:
l. Die fehlende Identifikation der sogenannten "Meuen Linken" mit
ihrer eigenen Geschichte. . —
n-ip Studentenbewegung setzte an selbsterfahrenen gesellschaftl ichen
vwanaen an. Oberall dort, wo Herrschaft und Unterdruckung erlebt
.tnrden ob in der Familie, in der Schule oder in der Umversitat,
wurden'AnsStze entwickelt, die Reprasentanten der Hacht zu verunsi-
"Lrn und zu erschUttern. Nachdem als Konsequenz dieser emanzipati-
uen Bewegung der erhoffte revolutionise Umschwung nicht sofort ein-
trat kam die groBe Wendung zun, Produktionsbereich. Jetzt gait nur
nnrh unter Berufung auf die Klassiker, die Betriebsstrategie, lnsbe-
"on5ere unter dem Eindruck der Septemberstreiks von 1969. Dnese Wen-
H,mq natte auch organisatorische Konsequenzen - wurde vorher ver-
cnrht emanzipatorische Tendenzen in die Organisation einzubauen
ft** nicht helBt, daB Hierarchien und Doninanzen uberwunden werden
lonnten), wurde nun historische Anleihe bei Lenin genommen und der
MHemokratische Zentralismus" in unterschiedl icher Auspragung als die
p-nziq wahre Organisationsform ubernommen. Eine Organisationsform
a p vielleicht den Bkonomischen Bedingungen von Anfang des 19. Jahr-
t mriPrts entsprach, qegeniiber patriarchalischen Herrschaftsformen
ITl fortschHttlich war, aber heute weitgehend der Stru tur der
2nn7erne (z.B. Vorstand via Zentralkomitee) entspricht. Eine sozia-
Mctische Alternative muB nicht nur inhaltlich, sondern auch in seiner
Auspragung (als Organisationsform) immer liber die herrschende Ge-
cpllschaftsordnung hinausweisen. .
nprzeit werden Aktivitaten im Wohnbereich wieder starker forciert,
aber strategist immer der Arbeit im Betrieb nachgeordnet.
5o
- 51
Konsequenz:
Die Einsicht in die Begrenztheit einer Emanzipationsbewegung ha'tte
nicht deren weitgehende Negation zur Folge haben miissen, sondern
deren Erganzung durch die Entwicklung von Ansatzen im Produktions-
bereich, wobei jede Weiterentwicklung nicht den Ausgangspunkt der
Bewegung aus den Augen verlieren dlirfte, den Kampf gegen Unterdrlik-
kung und Herrschaft.
2. Die Produktion der Ware Arbeitskraft - die Bedeutung des Wohn-
bereichs -
die Ware Arbeitskraft in Gestalt des klassenbewuBten Arbeiters, der
sich darliber im klaren 1st,
- daft er als Produzent von seinen Produktionsmitteln getrennt ist,
- daC die Produktionsmittel monopolartig in den Handen einer Klasse
liegen,
- daB er als Vertreter des modernen Proletariats, als Vertreter der
Arbeiterklasse, die notwendigen Existenzmittel nur durch seine
Arbeitskraft beschaffen kann, durch den Verkauf seiner Arbeits-
kraft,
die gibt es nicht.
Die Qualicat der Erkerntnisse liber seine Lage und die Intensitat
seines Widerstandes im Betrieb wird abhangig sein von den konkreten
Erfahrungen im Sozial isationsbereich, von der Solidaritat innerhalb
der Familie, der Interessenzusammenfassung im Wohnbereich, gegen
schlechte Wohnbedingungen, zu hohe Mieten, flir kleine Klassen, mehr
und bessere Spielplatze und andere Freizeiteinrichtungen.
Dementsprechend haben die Vertreter der Sozial isationsinstanzen -
Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter usw. - die Aufgabe, o.g. Tendenzen
zu unterstutzen.
3, Das Verhaltnis von Produzenten und Nicht-Produzenten
Die Produzenten, gemeint sind diejenigen, die ihre Ware Arbeitskraft
verkaufen kbnnen und die in den Betrieben und Gewerkschaften repra-
sentiert sind, stellen an der Gesamtbevbl kerung nur knapp 40 % dar.
Die Nicht-Produzenten (ca. 60 % der Gesamtbevol kerung), die ihren
sinnlichen Erfahrungshintergrund von Herrschaft und Unterdrlickung
nur aus dem Wohnbereich Ziehen, gliedern sich in:
ca. 23 % aller unter 15jahrigen
15 % aller liber 65jahrigen
15 % aller Frauen im erwerbsfahigen Alter, die aber nur Haus-
frauen sind
1 % der erwerbsfahigen Bevol kerung, die wegen Arbeitslosigkeit,
Invaliditat und Krankheit aus dem ArbeitsprozeB herausfallen.
Dazu kommt, daB die Produzenten neben ihrer Betriebserfahrung auch
Erfahrung im Wohnbereich machen, d.h. in Uohnbereich haben 100 % der
Bevol kerung einen gemeinsamen Erfahrungshintergrund.
Der Verzicht, den Wohnbereich strategisch gleichbedeutend neben den
Betriebsbereich zu stellen, bedeutet, die llehrheit der Bevol kerung
an den Rand der gesel Ischaftlichen Auseinandersetzung abzudrangen.
- 52
ca.
ca.
ca
4. Familie als feudal istisch gepragte Unterdriickungsinstitution
Der Obergang von Feudal ismus zum Kapitalismus beruhrte weitgehend
nur den Bereich der Produktionsweise, nicht aber das Verhaltms
Mann - Frau, Eltern - Kinder. Diese Abhangigkeit ist noch heute stark
feudalistisch (du gehbrst mir; nein Kind) gepragt. Diese parallel
neben der kapital istischen Herrscbaftsstruktur laufende Unterdruk-
kunq kbnnte weilgehend Ursache fur die theoretische Trennung von Be-
trieb und Wohnbereich sein. Die Theorie wurde von Mannern geliefert
und dient auch zu ihrer eigenen Herrschaftsabsicherung.
Fs ware zu uberprufen, inwieweit eine erfolgreiche Oberwindung kapi-
talistischer Herrschaft als Voraussetzung die Abschaffung feudalisti-
Qrher Herrschaftselemente haben miiBte, Oder inwieweit diese Ausein-
andersetzungen parallel und gleichzeitig verlaufen kbnnen.
h. Politische und organisatorische Konseouenzen
Die Oberwindung des Kapitalismus wird nur gelingen, wenn die feuda-
1 istischen Tendenzen abgeschafft werden. Voraussetzung ist, daB der
Wohnbereich neben dem Betriebsbereich eine gleichgewichtige Bedeu-
tung hat und nicht als Anhangsel weitgehend zur Bedeutungslosigkeit
verklimmert. . ,
Dazu muB als Konsequenz ein orgamsatonscher Zusammenhang geschat-
fen werden, der als materielles Vertretungsorgan (Umwelt, Mieten,
Schule usw.)einenGroBteil der Bevol kerung zusammenfaBt.
Diese Massenorganisation kbnnte eine Wohnbereichsgewerkschaft sein,
die die zerspl itterten Organisationsansatze zu einer materiellen
Und inhaltlichen Interessenvertretung zusammenfuhrt.
Traditionelle Organisationen sowie neue Organisationsansatze sind
z.B
ADAC, Frauenvereinigungen,
zur materiellen Interessenvertretung
a) traditionelle Ansatze (Mieterbund,
Verbraucherzentrale, Kirche usw.)
b) neuere Ansatze (Biirgerinitiativen bezogen auf Mieten, Umwelt,
soziale Einrichtungen, Frauenzentren, § 218 usw.)
I zur Freizeitgestaltung
a) traditionelle Ansatze (Sportvereme, Schutzenverein, Sparclub,
Kaninchenzuchter, Taubenziichter, Jugendverbande)
b) neuere Ansatze (KneipenfuBball , selbstverwaltete Jugendzentren,
Jugendclubs)
nas Mitgliedspotential bestimmt sich aus all denjenigen, die nicht
im betrieblichen ArbeitsprozeB verankert Oder aus lhm ausgeschieden
sind (Frauen, Rentner. Arbeitslose) , sowie auf Heranwachsende, die
noch ke^^mge^r Doppelmitgliedschaft im Betrieb und im Stadtteil
- 53
j^Bj
bereitschaft wird wiederum bestimmt von den persdnlich erfahrbaren,
nachvollziehbaren Widerspruchen. Der Erlebnissektor ist fur viele
Frauen, Rentner, Arbeitslose und Heranwachsende nicht unmittelbar
der Betrieb, sondern der Wohnbereich mit seinen Institutionen.
Organisierung in Wohnbereichsgewerkschaften heiBt:
t hochsten quaiititativen u'berregionalen Organisationsgrad auf der
Grundlage eines Minimal konsens erreichen fur nicht in den Parteien
Organisierte, sowie parteilibergreifend.
I Machtfaktor fur die Durchsetzung von Forderungen gegenliber Grund-
eigentumern und Staat.
• als DGB-Gewerkschaft Bindeglied zwischen Betriebs- und Wohnbereich
ermbglicht die Entwicklung einer u'bergreifenden Strategie und
Taktik.
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Der Begriff "freier" Trager steht im rolgenden fur alle Trager
von Sozialarbeit und Sozialpadagogik, die sich in ihrer Organi-
sationsform des privaten bzw. zivilen Kbrperschaftsrechts be-
dienen (z.B. Vereine, Gesellschaften usw.)
Siehe auch: Arbeitsgruppe "GWA" der Victor-Gollancz-Stiftung;
Rahmenbedingungen Kommunaler Politik, in Material ien zur Jugend-
und Sozialarbeit Nr. 8 (GWA-Reader) , 1974, S. 69
Die Abhangigkeit zwischen Produktion und Sffentlicher Verwal-
tung ergibt sich u.a. aus der Abhangigkeit der offentlichen
Haushalte von der Gewerbesteuer; siehe dazu: GWA-Reader, S.65 ff
und Evers/Lehmann: Pol itisch-bkonomische Determinanten fur Pla-
nung und Politik in den Kommunen der BRD, Verlag 2ooo, Offenbach
Die Reaktion der b'u'rgerlichen Ideologen auf die "Wiederent-
deckung" der Klassengesellschaft ist die These von der Herstel-
lung der Chancengleichheit (z.B. kompensatorische Erziehung)
und der Verbesserung der Lebensqual ita't.
Zu den Initiativen siehe unter Pkt. 3.2.
In Hamburg sieht die Konzeption fur die Erstellung von Hausern
der Jugend einen Einzugsradius zwischen 30 000 und 50 000 Ein-
wohnern vor. Kleinere Einheiten gelten als unrentabel, da sie
insgesamt mehr Personal erfordern. Zwischen den einzelnen Hau-
sern gibt es eine gewisse Arbeitsteilung mit gezielt uberlokalen
Einzugsbereichen.
Initiativen, die ausschl ieBlich im lokalen Bereich arbeiten, haben
z B in Hamburg erst in den letzten Jahren ihre Anerkennung als
"Trager der freien Jugendhilfe" erhalten (z.B. Bauspielplatz-
initiativen). . ...
Siehe dazu den 3. Jugendbericht der Bundesregierung und die ver-
schiedenen Jugendberichte einiger Lander.
Siehe dazu Elke Funk: Jugendamt und Jugendhilfe im Spiegel der
Fachliteratur, Forschungsbericht des Deutschen Jugendinstitutes,
1973, 2. Aufl. , ,
In Hamburq wurde Anfang der siebziger Jahre ein sogecannter
"Interbehbrdlicher AusschuB" gebildet (Offiziell: "Model le bei
der Wahrnehmung fursorgerischer Aufgaben"). Er setzt sich zusam-
men aus Vertretern der Ausbildungsstatte (FHS) sowie aus Jugend-,
Sozial, Gesundheits- und Innenbehbrde. Dieser AusschuB empfiehlt
in ein* AbschluBbericht iiber zwei Modelle 1975: "Aufteilung der
Falle nach brtlich abgegrenzten Bereichen zur Vermel dung yon
unnbtig weiten Wegen (!) und die Kenntnis. . .wichtiger ortlicher
E^Jordanfoberlegungen zur Neuorganisation sozialer Dienste, in:
Materialien und Ob erlegungen zur Neuorganisation der sozia en
Dienste, Anlage zum Protokoll des Fachausschusses Jugendwohlfahrt
der Arbeiterwohlfahrt, vom 11 .-12.10. 1974, S. 3)
GWA-Reader, S. 70
E. Jordan, S. 7
(i4;
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(I?)
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(34)
(35)
(36)
(37)
(38)
Bbhnisch/Dickerhof/Kuhlen: Das neue Jugendhilfegesetz, in
Zur Reform der Jugendhilfe Analysen und Alternativen,
Deutsches Jugendinstitut aktuell, 1973, S. 32 f
Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg von 1973
Dritter Jugendbericht, Der Bundesminister flir Jugend, Familie
und Gesundheit, 1972, S. 47
Statistisches Taschenbuch '74 des Stati'stischen Landesamtes
Hamburg, 5. 156; Vgl . Bericht zur Lage der Nation 1971;
L.Bohnisch: Versuch einer Standortbestimmung der kommunalen
Jugendpflege.in: Jugendarbeit in der Diskussion.Mlinchen 1973
DJI aktuell 1973, S. 31
ebenda, S . 32
G. Plittner: Allgemeines Verwaltungsrecht, S. 26
F. Klein: Das Recht des sozial-caritativen Arbeitsbereiches,
Freiburg im Breisgau 1959, S. 88
Mitglied einer KSrperschaft offentlichen Rechts kann man nicht
durch sine individuelle Beitrittserklarung werden, so wie im
Privatrecht, sondern nur durch' einen staatlichen Hoheitsakt,
der in der Regel fur eine bestimmte Gruppe gilt, nicht jedoch
flir einen einzelnen. Im Gegensatz zu den privaten Kbrperschafts-
formen, sind die offentlichen vom Wandel der Mitglieder i.d.R.
unabhangig.
R. Scholz: Das Wesen und die Entwicklung der gemeindl ichen of-
fentlichen Einrichtungen, Berlin 1967, S. 16ff
Der Senator fur Familie, Jugend und Sport (Hrsg.): Die Situation
der Trebeganger aus der Sicht der Mitarbeiter der Kontakt- und
Beratungsstelle, Berlin im August 1973, S. 62
J. Habermas: Strukturwandel der Dffentl ichkeit, Tleuwied und
Berlin 1971, 5. Aufl., S. 42ff
ebenda, S. 45
A. Wittern: GrundriB des Verwal tungsrechts, Kciln 1970,
S. 40
ebenda, S. 40
J. Habermas, S. 179f
Intermediare Vereine sind Organisationsformen, die zwischen
offentlichen und privatem Recht liegen. Auch halbstaatliche
Vereine genannt.
F. Mu'ller-Thoma: Der halbstaatliche Verein, Berlin 1974 S. 57f
Im Hamburg Handbuch 73 sind etwa 60 Einrichtungen erwahnt, die
entweder Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Korperschaften, An-
stalten Oder Stiftungen offentlichen Rechts sind. Sie alle er-
flillen offentliche Aufgabe^aber nur 24 sind Sffentl ich-recht-
liche Kb'rperschaftformen, dagegen 36 privatrechtlicb; siehe
Hamburg Handbuch 73, S. 187 f
A. Diemer: Leben Lernen Ka'mpfen, Bericht aus einem unabhanqiqen
Jugendzentrum, in betrifft: erziehung 8. jq./Heft 7, Jul i 1975
0. Negt/A. Kluqe: dffentlichkeit und Erfahrung, Ffm. 1972, S. 422
P. Holler: Initiativen im Bereich padaqoqisch betreuter Kinder-
spielplatze, in Theorie und Praxis der Sozialarbeit, Mr. 7/74
Ch. Marzahn/Ch.Schutte/H. Kamp: Konflikt im Jugendhaus
Reinbek 1975, S. 146
ebenda, S. 143
L. Althusser: Ideologie und ideologische Staatsapparate, in
Materialien der A.G. SPAK Nr. 10 Wiesbaden, April 1972, S. 4ff
Bittner/Scha'fer/Strobel: Spielgruppen als soziale Lernfelder,
MLinchen 1973, S. 22/23
KURZBERICHTE
AUS DEM GEWERKSCHAFTS- U. SOZIALBEREICH
nFWERKSCHAFTSAUSSCHLOSSE: UTV HAMBURG
Am 15 10 1975 erhielten 6 Studenten des Fachbereiches Sozialpa'dago-
nik der Fachhochschule Hamburg, die bei Wahlen zu den Selbstverwal-
tunasorqanen auf der SSB (Studentenorganisation des KB) Sympathisan-
tenliste Demokratischer Kampf kandidiert hatten, folgenden Brief von
der DTV-Bezirksverwaltung Hamburg:
npr Bezirksvorstand des Bezirks Hamburg der Gewerksohaft OTV hat in
seiner Sitzung am 6.10.1975 besehlossen, gegen Sie ein Aussahluliver-
fahren einzuleiten und beim Hauptvorstand beantragt, Sie aus der Ge-
werksohaft OTV auszusahlieSen.
Thnen wird vorgeworfen, dali Sie die Ziele des Kommumstisohen Bundes
"rfolqen, indem Sie unter anderem bei der Wahl fur das Studenten-
■Zrlament der Faohhoehschule auf der Liste "Demokratischer Kampf ,
u? in erster Linie von der llachwuchsorganisation des KomrnmisUechen
Bundes qetragen wurde, kandidiert haben. Mit Ihrer Unterschrift vet
ein entsprechendes Programm in einer angegebenen Auf lage von 1.6SO
Fxemplaren verteilt uorden.
rZm/a £ 4 Abs. 2 unserer Satzung kOnnen Arbeitnehmer , die die Ziele
Ls Kommunistischen Bundes aktiv unterstutzen nicht Mitglied der
rewerkschaft OTV sein. Aus diesem Grunde war der Bezirksvorstand ge-
zwungen, gegen Sie ein AussahluBverfahren einzuleiten.
in einem offenen Antwortschreiben der 6 Studenten wurden die 0TV-
Mita ieder des Fachbereichs daraufhin aufgefordert, auf der Mitglie-
!erver amml ng des Fachbereiches am 5.11. .liber d ese AusschluBver-
fahren zu diskutieren, insbesondere auch im Hinblick darauf, da(3
HiP Einleitung der Verfahren gerade rechtzeitig gekommen war, urn eine
.wpntuelle Kandidatur der betroffenen Studenten zu den ben der MV
stattfindenden Vertrauensleutewahlen zu verhindern.
».,f der MV am 5.11. wurde dann der Antrag gestel It, praktische Sol i-
A*ritlt zu Uben und den gemaflregelten Kornnil itonen St!-™- und Antrags-
rht 7u aestatten, sowie ihnen die Mbglichkeit zu geben, bei den
uahlen zu kandidieren. Dieser Vorschlag wurde von den alter. Vertrau-
*s euten, MSB-Mitgliedern und -sympathisanten, unter dem Hinweis
nf die Satzung formal abgeblockt. Daraufhin wurde der Antrag gestellt,
Sie Wahlen zu verschleben, bis das AusschluBverfahren geklart sei
2nd solange kcmmissarische Vertrauensleute einzusetzen.
nie Vertrauensleute, die die Diskussionsleitung der MV hatten, wei-
ItZ sich diesen Antrag zur Abstimmung zu stellen!
gerfhin wurde der Antrag gestellt, uber die Tagesordnung, in der
TX a e in T age nun spunkt enthalten war, insgesamt a zu-
JiiJ!!!. Die TO wurde dann mit 13 Stimmen Mehrheit der MSB, Juso,
- 57 -
SHB-Fraktion angenommen. Bei den Vertrauensleutewahlen wurden dann
die 7 Favoriten dieser Fraktion mit Liber 60 Stimmen gewahlt. Eine
Vertreterin der linken Fraktion konnte sich mit 44 Stimmen nicht
durchsetzen. Die unsol idarische Haltung der Vertrauensleute beider
MV steht in krassem Widerspruch zu der schriftlichen Erklarung, die
sie an den Bezirksvorstand geschrieben haben, urn eine Niederschla-
gung der AusschluBverfahren zu fordern. Die Preisfrage heiBt:
wessen Vertrauen miissen die Vertrauensleute denn nun in erster Linie
haben, das der Mitglieder Oder das des VorstandesV
Die 6 Studenten sind inzwischen aus der OTV ausgeschlossen worden.
Der Hauptvorstand hat den Bezirksvorstand im Zusammenhang mit dem
AusschluBverfahren darauf hingewiesen, daB Studenten laut Satzung
nicht Mitglieder der OTV sein konnen. Am 16.12.75 nahm der Bezirks-
vorstand zustimmend davon Kenntnis, daB ab sofort keine Studenten
und Studierende von den Fachschulen flir Sozialpadagogik und vom
Fachbereich Sozialpadagogik der FHS Hamburg mehr in die Gewerkschaft
DTV aufgenommen werden.
*
Audi fiir 3 Mitglieder der Hamburger ESG wurden AusschluBantrage ge-
stellt. Es handelt sich urn 3 Theologen, darunter den Studentenpfarrer
Dr. W. Wiedenmann, die als ehrenamtliche UTV-Funktionare im Fachspar-
tenvorstand Theologen bestimmten Hauptamtlichen durch ihre erfolg-
reiche gewerkschaftliche Arbeit unter kirchlichen Mitarbeitern unan-
genehm geworden sind. Ganz pauschal wird ihnen jetzt vorgeworfen,
die Ziele einer kommunistischen Organisation zu verfolgen - unter
Verzicht darauf, ein "gewerkschaftsschadigendes" Verhalten konkret
nachzuweisen. Bei den "Ermittlungen" gegen diese Kollegen schreckte
der zustandige Gewerkschaftssekretar (wie auch in friiheren Fallen)
nicht davor zuru'ck, mit den kirchlichen Arbeitgebern zusammenzuar-
beiten.
Die allgemeine diffamierende "Chaoten"-Hetzj1 die im wesentlichen zur
Begrlindung des Ausschlusses herhalten muBte, ist der OTV inzwischen
durch eine einstweilige Verfiigung des Landgerichtes Hamburg verboten
worden. Die Kollegen werden sich auch weiterhin gegen ihren AusschluB
wehren. Sie halten gewerkschaftliche Arbeit unter kirchlich angestell-
ten Kollegen angesichts von kirchlichen SparmaBnahmen, drohenden
Stellenstreichungen, der relativen Rechtlosigkeit der kirchlichen
"Mitarbeitervertretung" verstarkt flir notwendig.
KAHLSCHLAG GEGEN KIRCHLICHE LINKE IN HAMBURG
Mitten in den Semesterferien 1975 hat die seit jeher konservative
Hamburger Kirchenleitung, fiir deren Bischof Wb'lber die Kirche offi-
ziell links vom Godesberger Programm, eigentlich aber weit rechts
davon aufhbrt, wieder einmal zugeschlagen, Nach Beseitigung progres-
siver kirchlicher Jugendarbeit, nach Vergraulung und Versetzung vie-
ler fortschrittlicher Pfarrer soil die rechte Friedhofsruhe jetzt
auch in die kirchliche Hochschularbeit einziehen. Verordnet wurde
eine "Abmagerungskur" mit Tbtungsprognose: Die Hamburger ESG soil
ihr 7-stbckiges Haus, nit 10 dort wohnenden Mitarbei terstudenten,
mit Saal, Gruppenraumen, BLiros und Cafeteria verlieren, nur 1/3 der
Raume darf klinftig noch "mi tbenutzt" werden. Der Etat wird urn 2/3
- 58 -
geklirzt, das restliche Drittel nur nach MaBgabe einer "Vereinbarung"
von Gnaden der Kirchenleitung gewahrt. Die drei jetzigen Studenten-
pfarrer sollen gehen, die ESG soil nur noch "privater Verein" sein.
- Das heiBt im Klartext, man will die Arbeit der Hamburger ESG zer-
stbren, aber sagen konnen, daB die ESG "nicht aufgelbst" wird.
Statt ihrer (offiziell: "neben ihr") werden zwei Pastoren eingesetzt,
die von zwei getrennten Ortsgemeinden aus - der eine mit dem Wort,
der andere mit helfender Tat - die Kirchenleitung und deren rechten
Willen in der Hochschule reprasentieren sollen. Das Ziel ist offen-
sichtlich: Nie wieder soil ein selbstandiges Zentrum kirchlicher
Hochschularbeit entstehen. Teile und Herrsche ist das Motto des
Kirchenleitungsapparats, ganz gleich, ob dabei der christliche Grund-
satz, daB Wort und Tat zusammengehbren, zum Teufel gent.
NatLirlich gent es hier nicht nur urns Sparer der tatsachlich knapper
werdenden Kirchensteuermittel . Es geht auch nicht nur um die Strei-
chung der wichtigen Tagungsmbgl ichkeit fur freie studentische und
nichtstudentische Gruppen. Es geht um mehr. Die ESG ist in Hamburg
und an anderen Orten seit langem - aus ihrem Verst'a'ndnis des Alten
und des Neuen Testaments und aus ihrer Erkenntnis gesellschaftli-
cher Verha'ltnisse heraus - eine Gemeinde, die gegen Unterdrlickung
und flir Gerechtigkeit politisch Stellung nimmt. Sie setzt sich -
auch zusammen mit anderen - fiir die Durchsetzung und Beibehaltung
demokratischer Strukturen in Kirche und Gesellschaft ein.
Sie hat auf vielen Ebenen, in Gottesdiensten, Arbeitsgruppen, Veran-
staltungen und Aktionen die gesellschaftliche Entwicklung in der Bun-
desrepublik verfolgt und Veranderungen gefordert.
Sie hat zum psychischen El end von Studenten Stellung bezogen, arbei-
tet mit psychisch kranken Studenten, hi 1ft mit anderen dem Elend
auslandischer Studenten und Nichtstudenten ab, wo sie kann.
Sie tritt fur die Mogl ichkeiten der demokratischen und sozialisti-
schen Umstrukturierung in den Landern der dritten Welt ein; bekann-
teste MaBnahmen waren u.a. die Blutspendeaktionen fur Vietnam und
fur Chile.
niese theoretische und praktische Arbeit zu liquidieren, darum geht
es dem Hamburger Kirchenrat. Das Konzept dazu ist alt; schon 1968
wurde es vorgetragen, konnte damals aber nicht durchgesetzt werden.
Jetzt wird ein neuer Anlauf genommen. Politischen Druck Liben dabei
konservative "Arbeitskreise" aus, auch einfluSreiche Kirchensteuer-
zahler, die von 80 % der Hamburger gelesene Springer-Presse, ZDF-
hier seien Drahtzieher im kirchli-
sc
lismus" etc., ^ie suggeneren,
chen Mantelchen am Werk. Der traditionelle kirchliche Antikommums-
mUS wird mobilisiert. Dieselben Personen, die z.B. das politische
Mandat der Studentenschaft bestreiten, wenden sich auch gegen poli-
tische Parteilichkeit der ESG. DaB die Kirchenleitung hier mitzieht,
wird ihr unter der Mehrheit der Studenten kaum Freunde machen.
rie ESG hat ihre Arbeit mit ErlaB des Kirchenratsbeschlusses nicht
pinqestellt. Ihre Aufgaben konnen durch die vorgesehenen Kirchenre-
- Hochschule nicht wahrgenommen werden. Sie wird
prasentanten in der
- 59 -
also weiterarbeiten. Daruberhinaus hat die ESG sich jetzt selbst
zur vollgliltigen Gemeinde erklart, ein Status, der ihr jahrelang
von der Landeskirchen vorenthalten wurde, der z.B. das Recht zur
Wahl der Pfarrer und insgesamt eine grdBere Selbsta'ndigkeit garan-
tiert. Sie fordert alle Rechte, die in der Kirche einer Gemeinde
zustehen. Die Gemeinderatswahlen finden am 14.1.76 statt.
Die ESG ISBt sich nicht von Reaktionaren aus der Kirche herausdran-
qen, gar Kirchenaustritt ist ihre Parole nie gewesen. Sie wird bei
ihren Inhalten bleiben, dafur kampfen und erwartet dabei Unterstutzung
von vielen, von solchen, die von ahnlichen MaBnahmen in der Kirche
und in anderen Bereichen bedroht oder betroffen sind - aber auch
von solchen, die es betroffen macht, was da geschehen soil.
BERUFSVERBOTE IN EIMRICHTJNGEN DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE
Auf der International en Tagung des Verbandes fur sozial-kul turell e
Arbeit(VSKA) vom 3o.lo. - 1.11.1975 haben Gemeinwesenarbeiter und
Trager von Gemeinwesenarbeit aus 6 europaischen Landern zur Frage der
politischen Entrechtung in Bereichen der Sozialen Arbeit innerhalb
der BRD und Westberlin Stellung genommen. Hier ein Auszug aus der
verabschiedeten Resolution:
"In der letzten Zeit mehren sich die Anzeichen, daB Trager der freien
Wohlfahrtspf lege Beruf sverbote nach staatlichem Muster in ihren Ein-
richtungen planen. In Westberlin haben sich die in der LIGA zusammen-
geschlossenen Wohl fahrtsverbande ftir die politische Uberprufung ihrer
Arbeitnehmer durch den Westberliner Innensenator ausgesprochen. (S iehe
auch Info Sozialarbeit Heft lo.Seite hS). Lediglich der Deutsche Parl-
tatische Uohlfahrtsverband hat sich gegen die Ubernahme der Uberpru-
fungsverfahren gewandt. Das Diakonische Werk hat bereits 2 politische
Entlassungen vorgenommen. Wir verurteilen diese Entwicklung innerhalb
der Freien Verbande aufs scharfste. Es geht nicht an, Mitarbeitern
aus politischen Grunden die Einstellung zu verweigern, sie Verdachti-
gungen auszusetzen und zu entlassen. Denn:die Existenz der freien
Wohlfahrtspf lege ist Ausdruck einer notwendigen Sel bstand igkei t gegen-
ijber dem Staat, Ausdruck der Aufassung ihrer Trager, daB der Staat zu-
mindest schlechter als sie selbst in der Lage ist, die Wohlfahrts -
pflege im Interesse der Bevolkerung zu gewa'hrlei sten. Freie Trager,
die die politischen D isz ipl inierungsmaBnahmen des Staates iibernehmen
und so die Sel bstand igke i t ihrer Personalentscheidung preisgeben, ma-
chen sich zu staatlichen H i If sorganen, die den Namen "Freie Trager"
nicht beanspruchen konnen.
Die Teilnehmer der International Tagung wenden sich aufs scharfste
gegen die zunehmende politische Entrechtung, die zu einem Kl ima der
Verdachtigunqen, zu Bespi tzelungen und daraus folqenden Entlassungen
fuhrt. Durch derartige verfassungswidr ige MaBregelungen wird eine Ar-
beit, die notwendigerweise gesel lschaf tskr i t i sch ist, verhindert.
Wir fordern alle nationalen und internat ionalen demokrat i schen Krafte
auf, sich gegen diese Entwicklung mit alien zur Verfugung stehenden
Hitteln solidarisch zur Wehr zu setzen, um die aus ant i faschi st i schem
demokrat isc hem BewuBtsein entwickelten Grundrechte zu verwi rkl ichen ."
60
AUSSCHLUSS DER KPD AUS DER INITIATIVGRUPPE
SELBSTVERWALTETE JUGEND7ENTREN HEST-BERLIN (IG)
Die IG sieht sich erneut gezwungen, die KPD auszuschl ieften, und sich
von ihrer jugendfeindl ichen Politik abzugrenzen. Die konkreten Anlas-
se fur diese MaBnahmen sind:
- Die KPD hat in ihren Zeitungen die Jugendlichen der JZ-Initiativen
diffamiert und die IG als "Agentur des Sozial imperial ismus" dargestellt.
("Sie, die SEW, haben sich neuerdings auch in die IG . . . eingenistet.
Eine Zutreiberrolle spielen dabei all die "freischwebenden Linken"...
und KBW'ler, die nicht bereit sind, dagegen einen Kampf zu fu'hren.
Im Geoenteil, sie betreiben selbst eine Politik, die der SEH/FDJW
sehr a'hnlich ist. "KJ" Mr. 17 3.9.75)
Die KPD hat die Prismainitiative und andere JZ-Initiativen (z.B.
in Zehlendorf) kaputt gemacht, indem sie die Jugendlichen, die nicht
auf ihrer Linie waren, hinauszudrangeh versucht und dadurch die
Initiativen irnmer mehr in die Isolation getrieben.
Die KPD hat durch ihre Flugblatter, mit denen sie zu Veranstal tun-
nen und Aktionen der Initiative hinmobilisierte, in der Offentlich-
keit den Eindruck erweckt, als handele es sich um eine KPD-Sache. Das
hatte anstatt der angestrebten Verankerung eine abschreckende Wir-
kung auf die Jugendlichen im Stadtteil, zum Nachteil der ganzen
Initiative.
Diese aufgezahlten Punkte sind keine Einzelbeispiele, sondern sind
Erqebnisse, die bei einer konsequenten KPDLinienpolitik herauskommen
mtissen. Diese, fur den JZ-Kampf schadliche Politik, zeichnet sich
durch folgende Punkte aus:
. Die konkreten Bedlirfnisse der Jugendlichen werden von der KPD als
Nebenwiderspruche abgetan, die Entwicklung neuer Verkehrsformen wird
als "nachrevolutionares Problem" vertagt.
Die KPD reduziert die Funktion der JZ'en auf "Stutzpunkte im Klas-
senkampf", was darauf hinauslauft, daB das JZ nur als Parteifiliale
der KPD und als Trainingslager gegen den "Sozial imperial ismus" ver-
standen wird. ("Prisma"-Sportfest: "Diese ubung sollte dazu dienen,
die Armmuskulatur zu starken. Wir brauchen starke Arme, wenn die Pol i-
Zei uns angreift, und wir werden sie erst recht in einem nationalen
Verteidigungskrieg brauchen. Zit.: ebenda)
- Die KPD macht die Mitarbeit von Jugendlichen in den Initiativen von
der Anerkennung ihrer Plattform und ihres unbedingten Fuhrungsanspru-
ches abhangig. Sie lugt den Jugendlichen vor, ihre Plattform sei die
einzige revolutionare, und daB nur mit der KPD ein Jugendzentrum zu
erreichen ware.
Im Kampf um ein Jugendzentrum geht es der KPD darum, den SPD-Senat
und hauptsachlich die Rolle der SEU/FDJW zu entlarven. Dies hat fur
die Jugendlichen zur Folge, daB sie fur die Bestatigung dieser "Ent-
larvunasstrategie" verheizt werden. Selbst im Scheitern des Kampfes
und in'der Resignation der Jugendlichen sieht die KPD einen Erfolg,
da "der wahre Gegner erkannt wurde".
na diese Politik total an den Bedurfnissen der Jugendlichen und an
den Zielen der JZ-Bewegung vorbeigeht, bzw. ihnen widerspricht, und
- 61 -
somit lahmend auf die ganze Bewegung wirkt, kann es keine Zusammen-
arbeit mehr zwischen der KPD und der IG geben. Selbst punktuelle
Aktionseinheiten scheitern iminer wieder an dem FLihrungsanspruch der
KPD. Wichtig fur uns und die betroffenen Initiativen ist, die Folgen
dieser Politik aufzuarbeiten und unseren Standpunkt in die Diskussion
zu bringen, d.h., sich positiv von der KPD abzugrenzen.
Diese Erklarung wurde u.a. vom Thommy-WeiBbecker-Haus,
dem Drugstore, der Putte, von ehemaligen Prismabesuchern und dem
Schbneberger Jungarbeiter- und Schlilerzentrum unterzeichnet.
R.B.J-KLAGE ABGEWIESEN
Ira September 1974 lehnte die Deputation der Behdrde fiir Schule,
Jugend- und Berufsbildung den Antrag des R.B.J, auf Verla'ngerung
der Anerkennung und Fbrderung ab, da e>""m'cht die Gewahr fiir eine
den Zielen des Grundgesetzes fbrderliche Arbeit bietet."
Wir berichteten dariiber im Info Heft 9. Die Klage des R.B.J, gegen
diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Hamburg wurde nun von
dem Gericht abgewiesen. Die Urteilsbegrlindung liegt noch nicht vor
- wir dlirfen gespannt darauf sein, zu welchen Drahtseilakten die
Justiz diesmal greifen muB.
THEMA: STRAFVOLLZUG *
NR.8
soeben erschicnen:
THEMEN:
- MED1ZIN IM KNAST
- UBER POLITISCHE GEFANGENENARBEIT
- ISOLATIONSHAFT - 2 BEISPIELE
- POLIZEIAKTION GEGEN TRKONT
- ZU §§ 130 a. 88 a
- ANWALT OHNE HECHT
RECHT OHNE ANWALT
- ANWALTSADRESSEN
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U LOvD
BLRUFSVERBOTE AN DER FHS MANNHEIM
Das vergangene Sommersemester und in (noch) etwas eingeschrankterem
MaBe das jetzige Wintersemester sind an der FHS Mannheim gekennzeich-
net durch massive staatliche Eingriffe.
l\x Beginn des jonj.iersemesters waren alle nebenamtl ichen Lehrbeauf-
tragten der FHS (ca. 50) auf ihre "Verfassungstreue" hin Liberpruft
worden. u Dozenten erhielten infolgedessen noch wahrend des Sommer-
semesters Berufsverbot einschl ieBl ich Hausverbot, trotz massiver
Proteste von Seiten der Studenten und Dozenten. In den Sommerferien
folgten 2 weitere Berufsverbote und wegen sich lang hinziehender
Oberprlifungen (in einem Fall seit dem Beginn des letzten Semesters)
kbnnen 3 Dozenten ihre Veranstaltungen noch nicht abhalten. Und das
gerade in Fachern, wo Leistungsnachweise zu erbringen sind, bzw.
die Voraussetzung sind fiir die AbschluBprufung.
Eine Ablehnungsbegriindung zeigt, wie weit das baden-wiirttembergische
Kultusministerium zu gehen wagt, uni'sich treue und kritiklose Unter-
gebene zu schaffen. In der betreffenden Ablehnungsbegriindung heiBt
es:
"Dev von . . . erh.obe.ne und aufreohterhaltene Vorumrf der Isolations—
foltev bedeutet eine ungeveahtfevtigte tievabwuvdigung unseres Staa-
tes und eine verleumdevisahe Hetze gegen diesen. "... Bei einem
sotchen Verhalten von . . . kormt die Ubertragung eines offentliahen
Amtes wie die Erteilung eines lehrauftrages nicht in Betvacht.. "
Der Betroffene hatte als Unterzeichner eines Flugblatts Uber die
Isolationshaft fungiert. Forr.ial wird er zwar abgelehnt auf Grundla-
ge des Beschlusses der Landesregierung zur Frage der Verfassungs-
treue, inhaltlich bedarf es jedoch gar nicht erst dieses Vorwurfs,
ur.1 abgelehnt zu werden.
Dem Kultusministerium ware es auch ohne Berufsverbote mbglich gewe-
sen, die ihm politisch unliebsamen Dozenten loszuwerden. Ihr arbeits-
rechtlicher Status hatte es erlaubt, einfach' ihren Lehrauftrag nicht
mehr zu erneuern. Doch war es Ziel , sowohl die Studenten als auch
die Dozenten einzuschlichtern und zu diszipl inieren, als auch den Be-
troffenen Schwierigkeiten an ihrem eigenen Arbeitsplatz, teilweise
ebenfalls im bffentl ichen Dienst, zu machen; die Grundlage zu legen,
sie endgiiltig aus dem Staatsdienst zu entfernen.
So wurde inzwischen die Akte mit den "Erkenntnissen" iiber einen an
der FHS nebenamtl ich tatigen Arbeitsrichter dessen Arbeitgeber, dem
Arbeits- und Sozialministerium zugeleitet.
Die staatl ichen Eingriffe gehen Liber die Berufsverbote hinaus.
Dem Kultusministerium muBten die gesamten Pr'u'fungsunterlagen des
Wintersemesters 74/75 Libergeben werden. Lira festzustellen, ob die
Behauptung der "politischen Beurteilung" stimme. Das Kultusministe-
rium konnoe diesen verschiedentlich aufgetauchten Vorwurf zwar nicht
erharten, stellt auch hinsichtlich der formalen Kriterien offen-
sichtlich nur geringfligige Mangel fest. Doch die Inhalte verschiede-
ner Vorlesungen und die politische Einstellung von Studenten sind
nun bekannt. Auch Referate haben zuweilen schon dazu herhalten mlis-
sen, verfassungsfeindl iche Erkenntnisse zu liefern.
Da auch die Dozentenschaft der FHS fiir das Kultusministerium ein
Hindernis darstellt bei der Durchsetzung seiner Vorstellungen Liber
- 63 -
Inhalt und Form des Studiums, wurde deren Handlungsspielraum bzw.
das Selbstverwaltungsrecht der FHS ebenfalls eingeschrankt. Dies
qeschah einerseits libers tandiges Ablehnen von Prlifungsordnungen
bzw stark reglementierender Vorschriften dazu. Andererseits raachte
in diesem Semester das Kultusministerium zum ersten Mai von seinem
in S 19 FHG festgelegten Ausnahmerecht Gebrauch, von sich aus, durch
ubergehen der Berufungsvorschlage der FHS, einen Fachhochschullehrer
zu ernennen. Die beiden von der FHS vorgeschlagenen Bewerber natter,
die formal en Voraussetzungen (5-jahrige Berufspraxis) mcht vollstan-
dig erbringen kbnnen.
EINSCHRKNKUNG DFR AUSBILDUNGSFREIHEIT
Drei Mitgliedern der Projektgruppe "Arbeit mi t straff all i gen Jugend-
lichen" der Fachrichtung Sozialarbeit ist der Zugang zur Jugendstraf-
anstalt Wittlich am 10.9.1975 rait sofortiger Wirkung versagt worden.
Als Grund fur diese MaBnahme gab der Leiter der Strafanstalt die
KandidatuV zur Studentenparlamentswahl 1974 an. Da das Kandidleren
auf der von der Gruppe Internationale Marxisten (GIM) getragenen
"Sozialistischen Liste" und das Teilnehmen an deren Sitzungen mcht
die Gewa'hr dafUr biete, die Grundordnung der BRD im Sinne des Grund-
apsetzes zu beiahen und fur dessen Erhaltung einzutreten, sei er
"nlcht fn der Lage. die Ableistung eines Projektstudiums in der An-
stalt zu ermbglichen".
Auf Deutsch- Wer der zunehmenden Verschlechterung der Studienbedin-
JungS und der Verscharfung des Leistungsdrucks durch Star kung der
verfaBten Studentenschaft begegnen will, muB sich auf wesentliche
Einscnrankungen der Ausbildungsfreiheit gefaBt machen. SchlieBlich
ist das Projektstudium der Teil der Ausbildung des Sozialarbeiters,
in dan die Oberprufung und Anwendung der angeeigneten Theonen er-
folgen soil .
na die Studenten sich vor dem Betreten der Anstalt immer einer tod-
sicheren ube?prUfung nach mitgefUhrten Waffen usw. unterziehen muB-
ten und sich nieohne Beisein von Wachbeamten oder Sozialarbeitern
mit iuaendlichen Strafgefangenen aufhalten durften, fallen fur die
ErUnXng des Ausschlusses alle mit "Sicherheit und Ordnung" zusam-
ffingenlen Bedenken weg. Die Absicht der Behbrden liegt vielmehr
bei folgendem:
1 } Die zunehmende Verschlechterung der Bedlngungen *» J"9£J**E£
vollzuq soil nicht durch kritische Studenten an die Offentllcn
ke t getragen werden,ura ein Anwachsen der Proteste gegen die un-
menschliche Vollzugspraxis von vornherein auszuschlieBen.
mir eine qrundlegende Reform hat man kein Geld)
2 1 Der AusschluB aus der Strafanstalt ist ein Versuch, fortschr tt-
20 ? ch dlnkende Studenten schon wahrend der Ausbildung zu -
nlinieren Flit Einschuchterung wie dieser soil der Aut lennung
g'egen MUtelkurzung im Bildungsbereich und wachsende Kompnmie-
rung des Studiums von vornherein erstickt werden.
(Auszug aus einer Erklarung des AStA der FHS Koblenz, FASTRA im Auf-
trag der Fachschaftsvollversammlung vom 16.10.1975, GIM ArDeitsKreis;
- 64 -
7.EUGNISVERWEIGERUNGSRECHT FOR ALLE ERZIEHER UND SOZIALARBEITER
Die groBangelegte Pol izeirazzia im Drogenberatungszentrum des Caritas-
Verbandes in Aachen vom Oktober des vergangenen Jahres (Kartei und
Akten wurden beschlagnahmt) hat wieder einmal mehr als deutlich ge-
macht, daB Klienten zwar Vertrauen zum Sozialarbeiter, Therapeuten
in Institutionen entwickeln kbnnen - sie aber auch damit rechnen
mussen, daB die Beratungsinstitution keine Mittel in der Hand haben,
sich gegen Ein- und Obergriffe anderer staatlicher Institutionen
wie Polizei und Justiz zu wehren und das ihnen in vertraulichen Ge-
sprachen Anvertraute zu schutzen.
Anla'Blich dieser Durchsuchung fand am 17.12.75 in der Karlsburg in
Heidelberg auf Initiative von Mitarbeitern in Beratungsstellen eine
Diskussionsveranstaltung zum Zeugnisverweigerungsrecht statt. Die
50 Teilnehmer haben folgende Resolution verabschiedet und unter-
schrieben:
RESOLUTION
1 Mit Emporung und Besturzung haben wir die von der Aachener Staats-
anwaltschaft und Polizei durchgefiihrte GroBrazzia und Beschlag-
nahmeaktion vom 2k . Oktober 1975 im Sozial-Psychologi schen Zentrum
Aachen zur Kenntnis nehmen mussen.
Als Mi tbetrof fene protestieren wir einmutig gegen den Durchsu-
chungsbeschl u3 sowie die Beschlagnahme und Auswertung von vertrau-
lichen Kl ientenakten. Die forma le und unangemessene Anwendung
straf recht I icher Handhaben durch die Staatsanwal tschaf t, aber
auch deren in der Abweisung der eingelegten Beschwerde enthaltene
Rechtfert igung stellen einen schweren Schlag gegen die Grundlage
aller methodisch orientierten Resozia 1 i sierungsbemuhungen im Rah-
men der Sozialarbeit dar.
2 Das gesetzliche Hilfsangebot des Staates im Bereich der sozialen
Arbeit, das in seinem Kern ausgeht von einem person! ichen Ver-
trauensverhaltnis des Klienten zum Berater bzw. Therapeuten, erfor-
dert zwingend den vollen strafrecht I ichen Schutz der vom Klienten
in diesem Verhaltnis offenbarten Pr ivatgeheimnisse. Der heutige
Zustand des Zeugni szwanges erschwert nicht nur die Entwicklung
eines Vertrauensverhal tnisses ganz erheblich; er bedroht dariiber
hinaus - wie die Aachener Aktion mit aller Deutlichkeit zeigt -
Zu jeder Zeit den Erfolg jahrelanger intensiver Arbeit.
Diesem Zustand muS nunmehr ein Ende gemacht werden.
Im Interesse aller hi If esuchenden Klienten fordern wir deshalb,
die im Zuge der Reform des Strafverfahrensrechtes geplante Aus-
weitung des Zeugni sverweigerungsrechtes auf Berater und Thera-
peuten endlich zu verabschieden. Wir fordern alle Lander-Just i z-
mini sterien, insbesondere das Just izmi ni ster ium Nordrhein-West-
falen auf, im Sinne einer schnellen Abanderung des § 53 StPO beim
Bundesrat initiativ zu werden. Dabei lehnen wir die enumerative
Reqelung des Zeugn i sverweigerungsrechtes nach bestimmten Ta'tig-
keitsmerkmalen wie sie der jetzige Entwurf zur finderung des § 53
StPO vorsieht ab, da sie den Erfordern i ssen heutiger Sozialarbeit
- 65 -
nicht Rechnung tragt. In alien ihren Bereichen kommt den Inter-
essen der Sozialarbeit und Jugendhilfe gegenuber denen der Straf-
rechtspflege der Vorrang zu.
SPENDEN FUR PORTUGAL-SOLIDARITAT
MIT DEN PORTUGIESISCHEN KINDERN
Eine Beschr
in der Ehe-
f reiwi 1 1 ig
zugen, die
hi tfe aufgr
heutigen Er
heit wieder
freie Berat
aufgesucht
Standpunkt,
Absicherung
Erwei terung
ankung des Zeugni sverweigerungsrechtes auf Ta'tigkeiten
Jugend-, und Drogenberatung wurde Klienten, die
solche Einrichtungen aufsuchen, gegenuber jenen bevor-
im Rahmen der behordl ichen Sozialarbeit und Jugend-
und gesetzlicher Vorschriften betreut werden. Nach dem
fahrungsstand m'uBte das dazu fiihren, daB Rechtssicher-
einmal mehr schichtspezif isch zugeteilt wilrde, da
ungsstellen mehr von Mittel- und Oberschichtkl i enten
werden. Wir vertreten demgegeniiber mit Nachdruck den
daB soziale Arbeit generel 1 dieser vertrauensfordernden
des privaten Bereiches bedarf und fordern deshalb die
des § 53 StPO in folgender Weise:
"Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt
3a) staatl. anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpadagogen uber das,
was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut oder bekannt geworden
3b) Psy'ohologen mit staatl. anerkannter vissensohaftlicher Abschlufr-
prufung uber das, was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut
oder bekannt geworden ist,
3c) Heilpadagogen und analytisehe Kinder-Jugendlzchen-Psychothera-
peuten uber das, was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut Oder
bekannt geworden ist,
3d) Erzieher uber das, was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut
oder bekannt geworden ist. "
Selbstverstandlich muB das Zeugni sverweigerungsrecht der Berufshelfer
und der Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der berufs-
maBigen Tatigkeit teilnehmen, gemaB § 53a StPO gesichert sein.
3 Wir erklaren uns mit den Kollegen und Klienten der Aachener Bera-
tunqsstelle solidarisch und unterstutzen deren Bemuhungen urn die
Fortsetzung ihrer Arbeit, indem wir mit ihnen fur das Instrument
des Zeugnisverweigerungsrechtes als Voraussetzung sinnvoller
sozialer Arbeit kampfen.
Wir fordern alle Leser auf, sich dieser Resolution anzuschlieflen, sie
zu unterschreiben und an das Sozialpsychologische Zentrum,
Pondstr. 85, 5100 Aachen, zu schicken.
- 66
Portuga
Schritt
der PS,
tugal f
- Saube
- Saube
- Auflo
- Kund ?
garan
- Verla
- Entla
Eine we
ster de
Struktu
Staates
I nach dem 25.11.1975: die Linke ist in die Defensive gedrangt.
fur Schritt setzte die Rechte.unterstutzt von der Fijhrung
i hr Ziel die "Normal i si erung" des politischen Lebens in Por-
ort u.a.
rung der Armee von linken Offizieren und Soldaten
rung der Medien
sung der MFA
gung des Pakts MFA/Parteien -'damit wurden die Verfassungs-
tien fur eine soz ial ist i sche Entwicklung Portugals aufgehoben
ngerung des Lohnstopps be i steigenden Preisen
ssung der Pide-Agenten
tere Zielscheibe ist natiirlich die "Poder Popular"; der Mini-
s Innern bezeichnete z.B. die Mieterkommi ssionen als "lllegale
ren" und "im Widerspruch stehend zu den I nst i tut ionen des
Noch wi rd aber in d
Strukturen trotz he
physischer Angriffe
I hre pol i t i schen Ak
die Arbei terklasse
letzten Wochen eine
Betrieben, Gewerksc
mi tee fur den Kampf
zusammengeschlossen
/\ufruf von 28 Einze
Arbe i terkowni ssione
bung) g'bt, obwoh'
der schwachenden Ze
vom 25-H.75 noch k
en Basis- und Proj
ftiger ideologisc
weitgehend erhalt
tivitaten sind ube
den Kampf wieder a
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sione
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einer Portugal -Kampagne hatte
der politischen Auf klarungs-
zt, bis zum 31. Dezember 1975
ung der portug i esischen Linken
es SB-Sol idari tatsfonds fur Po
ng und erreichte Ende des Jahr
n 73 000 DM schwerpunktmaBig a
gani sat ionen der revol ut ionar
t, und zwar DM 10 000 an die A
blica", DM 13 000 an die Kommi
000 an die Landkooperat ive vo
ee von Setubal (kommunaler Rat
n dieser I ndustr iestadt) , DM 3
da Piedade, DM 1 5 000 an d ie F
sich das Sozial i st i sche Biiro -
und Sol i dar i tatsarbei t - das Ziel
DM 100 000 zur direkten Unter-
zu sammeln. Das Spendenauf kom-
rtugal ilberschritt diese Ziel-
es 1975 ca. 120 000 DM. Davon
n wichtige Bas i sprojekte und an
en Linken in Portugal weiterge-
rbei terkommi ss ion der Zeitung
ssion von "Radio Renascenca",
n Quebradas, DM 6 000 an das Kampf-
der Arbeiter- und Mi eterkommi s-
000 an die Mieterkommi ss ion von
UR (Front der revolut ionSren Einheit)
67
und DM 15 000 an die 5UV ("Vereinigte Soldaten werden siegen").
Weiter rund DM 18 000 wurden in kleineren Betragen vor allem fur
verschiedene Projekte des Gesundhe i tswesens und fur Projekte auf
dem Lande zur Verfiigung gestellt (z.B. DM 1 500 fur das Dorf Ba rao
oder DM 500 fur die Kooperative Marquesa).
Das jetzt noch vorhandene Spendengeld von knapp 30 000 DM soil in
den nachsten Wochen ebenfalls an konkrete Projekte vor allem auf
dem Lande und in den Stadtteilen gehen sowie fur die derzeitig be-
sonders wichtige publ iz i s t i sche Gegen informat ion in Portugal verwen-
det werden. In der gegenwart igen Siruation steht die portug ies i sche
Linke vor der Schwier igkei t und Notwend igkei t , vor allem die punktu-
ell erreichten und heute ernsthaft gef ahrdeten Ansatze von Volks-
macht (Poder Popular), also die Landkooperat i ve, die Arbeiterrate
und die Se 1 bstorgan i sat ions- und Sel bstverwal tungsorgane in den
Stadtteilen und Kommunen zu sichern und die im Zuge einer "Normal i-
sierung" angestrebte Zerschlagung bzw. vollige Para 1 ly 1 i s i erung der
linken Bewegung zu verhindern. Der sol i dar i schen - und dabei insbe-
sondere der mater iel len - Unterstutzung durch die westeuropa ische
Linke kommt deshalb - auch nach Aussage unserer portug ies i schen Ge-
nossen - weiterhin zentrale Bedeutung zu. Das SB wird seine Spenden-
aktion fur die soz ial i st i sche Bewegung Portugals fortfuhren, auch
wenn wir uns - gerade angesichts der jungsten Niederlagen, die die
portugiesische Linke hinnehmen muBte - der eng begrenzten Wirkungs-
mogl ichkei ten dieser Unterstutzung durchaus bewuBt sind. Die revo-
lutionaren Krafte in Portugal geben - trotz der enorm ver scharf ten
Situation - ihren Kampf nicht auf. Wir sind verpf 1 i chtet , unsere
politische und materiel le Unterstutzung mit aller Kraft fortzufuh-
ren .
Mit dem folge
wi r uber den
Leser aufford
Der Bericht e
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ren Rahmen in
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ericht iiber ein soz ial padagog isches Projekt wollen
ndergarten Pragal informieren und alle Info-
eses und ahnliche Projekte zu unterstutzen.
d nach einer Reihe von Besuchen und der Teilnah-
der Kommission. Im letzten Monat wurde im enge-
te bereits eine Unterschr i f ten- und Geldsamm-
die der Hilfe der Genossen beim weiteren Ausbau
ihres Hauses dienen soil. Diese Sammlung er-
ie direkt nach Pragal geschickt wurden. Davon
und Mobel gekauft. Zur Zeit fehlen noch Betten,
r die Kinder, sowie Spielzeug. Ein weiteres Pro-
lohnung der Mitarbeiter, die bisher umsonst ar-
Volkskindergarten Pragal - Die Besetzung
Im Juni 1975 wurde von den Einwohnern des Stadtteils Pragal /Almada
auf Beschlufi der Einwohnerkommission die leerstehende Villa eines
Oberst a.D. besetzt, um hier einen Vol kskindergarten und eine Vor-
schule einzurichten.
"Naahdem wir besahlossen haben, dali wir in unserem Stadttevl evrien
Kindergarten brauohen, haben einige Mitglieder der Kommission dn.es _
leersiehende Baus zur Besetzung ausgesucht. Wir denken, es soil kein
Haus ungenutzt dastehen. Wir haben 'eine Nacht mit. dem Oberst vm Baus
- 68 -
verbracht, denn er wollte unter keinen Umstitnden da ' raus gehen. Er
muB wohl im letzten Moment informiert warden sein, und er hat. alles
■oersuaht, urn uns auf die, Rtralie zu werfen, aber er hat en nicht ge-
schnfft. Nach der Besetzung haben wi.r keine Schwierigkeiten mehr
aehabt, denn der Oberst ist. nicht mehr erschienen. Wir haben auch
einen Mietvertrag mit ihm manhen wollen, aber er wollte eine viel
zu hohe Miete haben, und wir konnen nicht, zahlen. Das, was uns in-
teressiert, ist , da.li der Kindergarten in Betrieb ist, und darum
kann er uns da nieht 'rauswe.rfen. " (aus einem Brief der Einwohner-
kommission vom 23.11 .75)
Wahrend der Nacht der Besetzung hatte der Oberst versucht, mit Hilfe
von Soldaten das Haus raumen zu lassen. Am nachsten Tag gingen Ver-
treter der Einwohnerkommission in die zustandige Kaserne und fanden
dort die Unterstutzung eines Hauptmanns der MFA. Es wurde abgemacht,
daR die Besetzer das Haus nicht zu raumen brauchen, obwohl keine
Einigung mit dem Oberst Liber die zu zahlende Miete zustande kommt.
Aus einer ungenutzten
Villa
wjrd ein Vol kskindergarten
Am 13. Oktober schliefilich wurde der Kindergarten erbffnet. Bis
dahin war viel Arbeit nb'tig gewesen. Das Haus muBte entsprechend
seiner geplanten Funktion hergerichtet werden. In der Freizeit der
Bewohner wurden Decken und Wande gestrichen, Fenster erneuert , Mo-
bil iar und Lehrmaterial angeschafft. Die Leute aus dem Stadtteil
spendeten Spielzeug und Kleidung. Mitarbeiter flir den Kindergarten
wurden gewonnen. Fur zwei Erzieherinnen bezahlt der Staat inzwischen
Lohn. Dies wurde allerdings erst auf Grund massiven Drucks gegen-
Liber der Regierung erreicht. Als Antrage nicht halfen, wurde eine
Demonstration zur Durchsetzung ihrer Forderungen organisiert.
Ein Arzt kommt einmal pro Woche und behandelt die Kinder kostenlos.
Weiterhin wurden noch zwei Lehrer verpfl ichtet, die ebenfalls tei 1-
zeitlich arbeiten.
Im Kindergarten sind zur Zeit 45 Kinder im Alter von wenigen Monaten
bis zur Schulfahigkeit. Das Haus selbst hat 7 Raume, die als Spiel-
zimmer, Schlafzimmer, Arztzimmer, Wohnzimmer und Kommuni kationsra'ume
genul it werden. Zu dem Grundstlick gehb'rt ein etwa 500 qm grower Hof
und ein etwas grbBerer Garten mit Swimming pool . Der Hof, der noch
mit Spielgeraten fur die Kinder ausgestattet werden soil, dient vor
all em im Sommer als Kommuni kationszentrum fur die Bewohner des Stadt-
teils.
Pragal und seine
E i n wohnerkominission
die
Praaal als Teil der Arbeiterstadt Almada liegt auf der Lissabon
qegenuberliegenden Seite des Tejo und hat etwa 1 000 Einwohner,
zumeist im Hafen oder in Lissabon arbeiten. Ende 1974 fornnerte sich
eine Einwohnerkommission. Die zur Zeit 30 Mitglieder wurden von der
Bevblkerung auf Versammlungen gewahlt. "Es sind Personen aus ver-^
sohiedenen Parteien dabe.i und das hat niemals Schwierigkeiten ge ;
maoht Mr haben geschafft, imrner veveint zu bleiben, derm wir svm
revolutionaren Kampf, und die Mitglieder sind niont in
ihre Partei zu vertreten. Uaturlioh gibt es in
der Kommission keine Sympathisanten von reaktion&ren Parteien!
Solche konnen nicht in der Einwohnerkommission eein.
Die Arbeit der Kommission ist nach folgenden Bere.ich.en aufgetei.lt:
Uohnungen, Bauten, Kindergarten, Beleuchtung, Kultur und Sport una
Anlagen und Kinderspielplatze. Wir haben Versammlungen an 3edem Don
nerstag. Das Uahnungsamt hat aueh am Mittuooh Versamvlung, und }ur
den Beveieh Kindergarten ist am Montag V ersammlwig . " (aus dem Brief
vom 23.11.75)
uns e.img im
der Kommission,
Jedes Mitglied der Kommission ist verpf 1 ichtet, pro Woche einen hal-
ben Tag korperliche Arbeit flir die Kommission zu leisten. Zu der
Kommission gehbren au(3er den Hafenarbeitern auch einige Lehrer und
Studenten. Manchmal gibt es wichtige Probleme, die mit anderen Kom-
missionen besprochen werden niissen. Dann organisiert man gemein-
same Versammlungen.
Finanzielle Unterstiitzung - dringender denn je
er direkten Unterstiitzung des Kindergartens durch die Erwit-
uen, wird das Soz ial i st i sche Biiro DM 2 000 aus seinem Portu-
dar i tats-Fonds an den Kindergarten iiberweisen. Wir rufen al-
egen und Genossen auf, fur dieses undahnliche Projekte ihre
elle Unterstiitzung nicht zu versagen und Spenden auf das Son-
0 Portugal, Michael Schwelien, Bank fur Gemeinwi r tschaf t , Nie-
ung Offenbach Nr. I 7^ 55702 ; fur Zahl kartenuberweisungen kann
ligende Vordruck verwendet werden - einzuzahlen. Sachspenden
Malstifte, Spielzeug etc.) schickt bitte an: Klaus und
icke Borl inghaus, ^782 Erwi tte-St i erpe, Hauptstr. 30.
Neben d
ter Fra
gal -Sol
1 e Ko 11
f inanz
derkont
derlass
der bei
(Farbe,
Fr i eder
Einen Teil der eingehenden Spenden werden wir direkt dem Kinder-
garten zuleiten, den anderen Teil erhalt die Koord in ierungskommission
der Mieterkommissionen im Stadtteil Almada, urn sie entsprechend der
Notwendigkei ten an andere Kindergarten zu verteilen. Dam i t wollen
wir verhindern, da3 jeweils einzelne Projekte bevorzugt unterstutzt
und andere Projekte leer ausgehen, nur weil wir keine I nformat ionen
uber sie haben.
Soz ial i stisches Bilro/Redakt ionskol lekti
605 Offenbach 4, Postfach 59'
Info Soz ialarbei t
AKS Frankfurt:
GESCHICHTE UND FUNKTI0N DER S0ZIALARBEIT
ist wieder erha'ltlich. Das 7o Seiten umfassende Arbe i tspapier
ist ein Dokument des historischen Sel bstverstandn i sses und ver-
sucht die material i stische Entwicklung und Funktion von Sozial-
arbeit herauszuarbe i ten. Das Papier eignet sich besonders als
Einfuhrung in das Studium der Soz ialarbe i t .
VERTRIEB:
'Gruppe Jugend- und Sozialarbeit Dortmund1
c/o Jurgen Heinze, 46 Dortmund .Postfach 3o ol 49
PREIS:
Einzelexemplar DM 3,— + "M -,6o Versandkosten
Nur gegen Vore insendung auf PSchKto. 173666-466 Dortmund
Jurgen Heinze.
Elne wirkliche Praxishilfe!
Arbeitsrecht,
dessen Kenntnis heute
niitiger ist denn je, wird in
Rollenspielen kritisch
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Arbeitsrecht
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Sozialarbeitund
Gewerkschaft
Josef Brokh -
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dung in Briefmarken o.
Verr.-Scheck an
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BUCHLISTE (2o Seiten)
Bezug: Carl v. Ossietzky-Buchhdlg .
Bergstr. 1
29 Oldenburg
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ZUM SOZIALBEREICH
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DER INSTITUTIONALISIERTE
KONFLIKT
Eine exemplarische Untersuchung zur Rolle
des Sozialarbeiters in dcr Klassengesellschaf c
am Beispiel der Jugend- und Familienf iirsorge
2oo Seiten, DM lo,--
Uerlag 2ooo GmbH
6o5 Offenbach 4,Postfach 591
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I Journal 6 Nr. 6
erschienen; Schwerpunktthema: Auslanderarbeit in
THrrhpnamelnden; ca. 60 Seiten, OM 3.50; Bezug: Kulturkomitee fur
auslandische Arbeitnehmer, 7 Stuttgart 1,
Initiative Jugendzentrum in_
Schlosserstr. 36
Selbstverwaltung Garmisch-Partenkir-
,nen die~Geschichte und Analyse einer BUrgerinitiative, ca.
120 Seiten; Selbstkostenpreis DM 5.- + Porto; Bezug: Michael S.
Winter 81 Garmisch-Partenkirchen, Gamsangerweg 2
JuqendzentnmszejjM "Schinderhannes" Mr. 8 enthalt Beitrage zu
Fvoblemen im Jugendzentrum, Kernkraftwerke, Chile, Portugal u.a.;
40 Seiten, DM -.50 + Porto (in Briefmarken); Bezug: Redaktion
"Schinderhannes", 638 Bad Homburg, Landgrafenstr. 26, Raum 12
SeTbstyerwaUuna ™ Jugendzentrum - auf 190 Seiten wird Uber die
Fntstehunn des Juoendzentrums, die Arbeit und die Erfahrungen mit
" Erkampfung und Durchsetzung der Selbstverwal tung benchtet.
42
1
Geaen Voreinsendunq von DM 5.- (Briefmarken) erhaltlich bei:
Verein Juqendzentrum e.V. 6078 Neu-Isenburg , Frankfurter Str.
FSustle -'Presseorgan des Dachverbandes der Jugendzentren- Mr
pnthalt Artikel zur Jugendarbei tslosigkeit, Schulgesetze u.a.;
Geqen DM -.50 zu beziehen Uber: Frank Lutz, 7519 Walzbachtal 1,
Documentation der Initiativgruppen fur ein freies und selbstver-
wal tetes Jugendzentrum - "Die Stickdose" in Solingen. Aus dem
Tnhalt: Besetzung und Raumung eines Hauses, die Arbeit der Imtia-
tivgruppe, DM 1-50 oder mehr. Kontaktadresse, Barbara Pfeil,
565 Solinqen 19, Dieselstr. 87, Tel. 333160
THnd - PSdaoogik als nolitische Praxis. Bencht uber ein Letirer-,
EFwIdisenen- und Jugendbi IdungsprojekL in Danemark. ^altlich
aeqen Voreinsendung von DM 1.50 in Briefmarken uber SAG, PH-Koln,
c/o Elisabeth Freke, 5 Koln 60, Gellertstr. 16.
Freinert-Padaqoqik - Eine praktische Alternative innerhalb des be-
Ttehenden Schul systems. Die Broschure u.a.: Die "Freinerttechm-
lln«- Maurice - Ein "Freinert-Lehrer" und seine Klasse; Unsere
Piqenen Erfahrungen und Versuche; Die Zusammenarbeit der Lehrer
in Frankreich und hier; Wichtige Bucher; Adressen. Erha'
gegen
DM 1.20 in Briefmarken uber Freinert-Lehrergruppe Freiburg,
c/o Christoph Henniq, 78 Freiburg, Klarastr. 55
vol - Kreuzberger Stadtteilzeitung. Informationen von und fur 0b-
Hachlose und andere, denen es in Kreuzberg (fast) so gent.
Kg °l Heinzelmann, 1 Berlin 36, Skal itzerstr. 143, gegen Vor-
einsendunq von DM 1.60 - Solidaritatspreis + Porto
H idesheimer - Stadttteilzeitung - Nr. 4 bringt Beitrage zur
^TTt k nder Gesamtschul^TTietmerziehung, Juqendzentrum Jugend-
arbei tslosigkeit ; gegen DM 1.-- (in Briefmarken) zu bezie en bei.
HIZ-Redakt on c/o Marqit Hilbig, 32 Hildesheim, Ahornweg 23
jr CDU-
73
• Kolner Volksblatt - Blirgerinitiativen informieren - Nr. 12 enthalt
Beitrage zum Landschaftsverband - Portrait einer verfassungsfeind-
lichen Organisation - Berichte von Blirgerinitiativen etc.
Probeexemplar anfordern (DM 1.40 in Briefmarken) : Kolner Volks-
blatt, 5 Kb'ln 1, Hohenzollernring 97
• Perlach AktuelT - Stadtteilzeitunn - Nr. 4 enthalt Berichte zu
Mieterstreik, Jugendarbeitlsosigkeit, KKW Whyl u.a. Erhaltlich
geqen DM -.50 bei: Redaktion c/o Klaus Burner, 3 Munchen 83,
Karl -Marx-Ring 51
I Psychiatrie-Patienten-Zeitunq 'Waldecho' - Patienten berichten von
"drinnen" und suchen Kontakt nach "drauBen"; Probenummern
(1.- DM in Briefmarken beilegen) durch: P.edaktion 'Ualdecho'/
Waldkrankenhaus KSppern, 6382 Friedrichsdorf/Ts. 2, Station M 5
I Nachrichtendienst der Gefangenenrate - Heft 9 ist erschienen und
enthalt Berichte aus in- una auslandischen Gefangnissen. Gegen
Voreinsendung von DM 2.- + Porto (in Briefmarken) bei: Gefangenen-
rat-Buro Goller, 6 Frankfurt, Glauburgstr. 75 a
I Thema: Strafvollzug Nr. 7 enthalt Berichte liber Sozialtherapeuti-
sche Anstalten und Llteratur im Knast; Bezug: AG Knast c/o AStA
d. FHS, 61 Darmstadt, Schbferstr.
• Dokumentation Abenteuerspielplatz - Die Lage nach einem Jahr
Arbeit - Die 52 Seiten starke Broschure schildert die Projektar-
beit und die Schwierigkeiten durch die Politik des Senats. Gegen
Voreinsendung von DM 3.10 in Briefmarken erhaltlich: AKSp -
Bliro Berlin -, 1 Berlin 31, Kaubstr. 10
• In der Reihe der Materialien der Arbeitsgemeinschaft sozialpol iti-
scher Arbeitskreise AG SPAK sind neu erschienen:
M 19: Zur alternativen Bkonomie 1 ... ein Reader verschiedener
alternativ zur bestehenden Lebens- und Wirtschaftsform entwickel-
ter, auch praktizierter Modelle ca. 200 S., brosch., 7.20 DM
(incl. Porto)
M 21: Zur Arbeit mit psychisch Kranken 1 ... mit Beitragen zur
Arbeit von Laienhelfern in LKH's, zur Selbstorganisation der Be-
troffenen, zur Arbeit von Kontakt- und Gruppenzentren aufterhalb
von Anstalten, Selbsterfahrungsgruppen und Projektgruppenberichte
ca. 120 S., Brosch., 5.70 DM (incl. Porto)
H 22: Zur Arbeit mit Obdachlosen 3 ... mit Projektgruppenberichten
zur Arbeit in Obdach losensied lungen, ca. 200 S. , brosch., 7.20 DM
(incl. Porto)
M 23: Flir Einflihrung von Tariflohn und Sozialversicherung im Knast
..'.mit Informationen und Untersuchungen zur momentanen okonorm-
schen Situation der Gefangenen, mit einer Einschatzung der geplan-
ten zuklinftigen Regelung der Gefangenenarbeit und Argumente fiir
die Einflihrung von Tariflohn und Sozialversicherung im Knast
ca. 160 S., brosch., 6.40 DM (incl. Porto)
Die Broschliren sind gegen Vorauszahlung auf Pschkt. Bln/W.
5390-100 (H. Behlau, Sonderkonto Publikationen) zu beziehen liber
AG SPAK-Publikationen - 1000 Berlin 61, Friesenstr. 13.
I Wie verhalte ich mich bei Berufsverbot, die von RA J. Bruckner
verfafrte Broschlire enthalt Kommentierungen zu den verfassungs-
rechtlichen Grundprinzipien, Rechtsberatung f. Einstellungsgespra-
che, Ablehnung und Klindigung aus politischen Grlinden, Disziplinar-
verfahren etc. Erhaltlich in linken Buchladen oder Aktionskomitee
gegen Berufsverbote, 1 Berlin 33, Ihnestr. 21 (0SI)
- 74
• Neuer Katalog fur 1975/76 des Zentral Film Verleih, Liste und
Beschreibung aller in diesem nicht-kommerziellen Verleih erhaltli-
chen Filme,~Schutzgeblihr DM I.- liber Zentral Film Verleih Hamburg
e V 2 Hamburg 36, Karl-Iluck-Platz 9, Tel. 040/345544.
I Material- und Arbeitsheft zur Praxis in Beruf und Gewerkschaft Nr.l
enthalt Beitrage zum Thema "Rational isierung im Krankenhaus" ,
ca. 40 Seiten; gegen Voreinsendung v. DM 2.- + Porto (Briefmarken)
erhaltlich liber AF Gesundheitswesen c/o Soz. Regionalbliro,
7 Stuttgart, Neckarstr. 178
I Materialien zum Projektbereich Auslandische Arbeiter. Sie enthal-
ten Erfahrungsberichte von Initiativgruppen, Buchbesprechungen,
Unterrichtseinheiten und didaktische Materialien, Analysen der
wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Situation auslandi-
scher Arbeiter etc. Nahere Informationen AGG, 53 Bonn, P.heinweg 34
I "Trube Tasse" - Erzahlunqen, P.eportagen, Gedichte aus der Arbeits-
welt. Werkstatt Stuttgart im Werkkreis Literatur d. Arbeitwelt
60 S., gegen DM 3.- (Briefmarken) erhaltlich liber Erhard Korn,
714 Ludwiqsburg, Schumannstr. 42
, Pnlitische Postkarten - 10 Motive u.a. Lenin und Krupskaja,
Berufsverbot, Biermann - Gegen Vorauszahlung von DM 2.50 (Brief-
marken) bei: plakat c/o SZ- Bliro, 7 Stuttgart 1, Neckarstr. 178
I "Schbner Wohnen" - Zeitung flir Wohngemeinschaften, Kommunen und
Leute, die nicht Va'nger all ein leben wollen. Gegen Vorauszahlung
von DM 1.— bei: "schbner wohnen, 69 Heidelberg, Schlosswolfsbr.
iJeg 18a
I Schliler- und Jugendzeitschriften: a) Konfl ikt-Solinger Jugendzei-
tung Nr. 7 enthalt Berichte zu: Jugendarbeitslosigkeit, Berufs-
bildungsreform, Oberstufenreform; Bezug gegen DM 1.20 (Briefmarken)
bei: lite Lauterjung, 565 Solingen, Burger Landstr. 161;
b) 'lobby' lir. 2 enthalt Beitrage zur Schlilermitbestimmung, Tips
flir die Freizeit, Verhaltnis Lehrlinge und Pennaler; Bezug:
Wolfgang Melenk, 236 Bad Segeberg, Marienstr. 31;
c) Der Funke Nr. 9 bringt Beitrage zum Thema Erziehung, Kirche,
Jugendarbeitsschutz; Probenummern gegen DM 1.50 in Briefmarken
Liber: Der Funke, 479 Paderborn, Postfach 1570
I Arbeiter.juqendzentrum - 220 S. -Dokumentation liber die Erfahrungen
" 7m AJZ Bielefeld. Gegen Vorauszahlung von DM 4.50 zu beziehen liber:
Karin Mbller, 48 Bielefeld, 1, Lerchenstr. 60b
% "Knipperdolling" - Zeitung der Sozial istischen Gruppe Munster sucht
Austausch von Erfahrungen und Zeitungen von und mit anderen Stadt-
teilzeitungsprojekten. Dieter Schnack, 44 Munster, Schillerstr.74a
I "Offensiv" !lr. 1 - sozial istische Zeitschrift v. Niederbayern
und Oberpfalz - berichtet liber die Volksfestrede Goppels, Jugend-
zentren, Inflationstheorien. Bezug: "Offensiv", 844 Straubing,
L.-Ganghofer-Str. 15
I piakat zum Maulkorbgesetz "[litburger Lesen macht dumm und gewalt-
tatig" mit einem Motiv von Klaus Staeck; Preis DM 1. — / bei Abnah-
n,e grbSerer Mengen gibt es flir politische Gruppen 40 % Rabatt;
Bezug:Heinz Oacobi, 8 Mlinchen 2, Ilartin-Greifstr. 3
a Portugal-Sol idaritat: Kunelschreiber/Notizblocks/Kalender
mit entsprechenden Aufdrucken. Mahere Informationen:BDJ/RBJ,
2 Hamburg 20, Schrammsweg 15
Hpimerziehung/Psychiatrie - eine Dokumentation uber den Landschafts-
7erband Rheinland, 43 Seften, DM 2.-. Gegen Vorauszahlung auf
PSchKto. Kbln 292339-509 SSK e.V.
- 75 -
I Frauen in Portugal - die Sondernummer der Portugal-Nachrichten
enthalt Beitrage zum Abtreibungsgesetz, Landkooperative, Kinder-
garten, Handarbeitskooperative, Frauenarbeit in der Industrie,
Frauensolidaritat. Gegen Vorauszahlung von DM 2.50 (Solidaritats-
preis) bei: PN c/o Christian Kuls, 6 Ffm.l, Heidestr. 31
I Folitische Fortbildunq - Uochenendlehrgange zum Offentlichen
Dienst, Auslanderarbeit, Schichtarbeit etc. - flihrt die Ev. Indu-
strie- und Sozialarbeit der Landeskirche Hannover durch. Jahres-
programm anfordern: Landessozialpfarramt, 3 Hannover, Archivstr.3
I Grunes Heft zum Berufsverbot - Aktion Nr. 2 - Berichte, Stellung-
nahmen, Aktionen und Matenalien. Bezug: Aktion Suhnezeichen,
1 Berlin 12, Jebenstr. 1
I studentenzeitungen an Fachhochschulen: a) der Maulwurf 1//6 be-
richtet liber Jugendarbeitslosigkeit, Funktion der Sozialarbeit,
Berufsverbote, Nachrichten etc. Bezug: Fachhochschule Koblenz
c/o R. Schmitt, 5411 Urbar, Hauptstr. 102
b) DieZeitunq - Sozialistische Zeitung der FHS Emden, Inhalt.
Zur Hochschulsituation, Strukturierung des Studiums, Projektarbei t
etc. Gegen 1." (in Briefmarken) zu beziehen Liber Zeitungskollek-
tiv. 297 Emden, Holthuser Str. 17
C) jnfo Wialarbeit fQsterreich) Nr. 1/Dez. 75, Inhalt: Zur Orga-
msierung, Praktikumsberichte etc. Bezug: Redaktion Info Sozial-
arbeit, Ottakringerstr. 200, A 1160 Wien
• Fur .lunpndonjDDenleiter, Lehrer. Jugendzentren etc.:
Text zur Methodik der Untersuchungsarbeit als praktische Moglicn-
keit DOlitischer Bildung ("exemplarisches Lernen") erne Anleitung,
wie man es machen kann, Preis DM 1,50 ♦ Porto, Bestellungen an
BDP/BDJ, 6 Ffra 90, Hamburger Allee 49
STELLENANGEBOTE
■ Fur ein gepl antes Jugendzentrum Knntakte mit Sozialarbeitern in
Ostwestfal en/Li PPe gesucht. Anfragen an Info Sozial arbeit. 605 Of-
fenbach, Postfach 591. Anfragen unter Chiffre 2/26 an SoziaHsti-
■ FUr6die Hejmarb&a fRaum K°1r^ sucnen wir fortschrittliche Sozial-
arbeiterZ-Sagogen Te nlcht nur an einer sozial therapeutischen
Arbeit interessiert sind. Wlinschenswert waren Leute, die Erfahrun-
gen in der Jugendarbeit und mit den Folgen Consequent 9g"hrter
Auseinandersetzungen haben. Bewerbungen uber Chiffre 2/2/ an into
Sozialarbeit, 605 Offenbach, Postfach 591
I Zivildlenstlgjstgnder mit snzialpadaqoqischer Vor(Aus-)BlIdunji
7um Sommer Oder Herbst 1976 von Jugendverband gesucht. Nahere
Informationen liber Chiffre 2/28 an Sozialistisches Buro
I SozjaMdagofleZil! ^c^- Wi' a,"beite" ™ I?amT?es tltte* '
' stes an einer Hamburger Gesamtschule. Kontakt: Use Schutz,
20b Hamburg 80, Kirchwerder Mlihlendamm 31, Tel.: 040/72jy«J
I Alternativ-Versuch eines Kleinheimes. (ehem Bauer nhof • '^^ ^^er"
haven), bewilligt fur 9 Kinder (welter ausbaufahig) von trziener-
qruppe gegrundet. Ich, in berufsbeglei tender Erzieherausbi dung,
Rest der Grundergruppe mit 2 Heimkindern suche 2 ^^ZiTbt-f
Oder Sozialarbeiter/innen mit Berufserfahrung zur Zusarnmenarbeit
und Aufbau des Projektes. Kontakt: Marion Schmidt-Hietschoic,
Jugendhof Steinau e.V., 2179 Steinau, Sliderende 91, Tel.:
04756/691
- 76 -
I Therap. Kleinstheim (vorgesehen: 6 Kinder, 4 Betreuer) mit WG-
Charakter, suchen wir ab Anfang 76 einen mannlichen Jahresprakti-
kanten (Sozialpa'd., Sozialarb. o. Erzieher). Sozialtherapeuti-
sches Kleinstheim, Susanne Nennemuth-Breymann, 6229 Rauenthal,
Martinsthalerstr. 24
I Sozialpa'd. od Sozialarbeiter zum 1.1.76 o. spater fur kooperative
Leitung in ev. kindertagesstatte gesucht. Standige Mitarbeit bei
Schulkindern erwlinscht. Kontakt: Karin Struck, 3008 Garbsen 1,
Talkamp 26-28
I Praktikant der SA/ SP gesucht, als Clubsekretar des Jugendclubs
GieBen, ftodelleinrichtung des Hess. Sozialministeriutns,
63 GieBen, Kanzleiberg 9, Tel.: 0641/306642
I Kinder- und Jugendhaus sucht fur die Arbeit mit "sozial Benach-
teiligten" noch einen Erzieher(BAT VIb), der schon einmal gemein-
wesenbezogen gearbeitet hat. Juqendhaus Bramscherstr. ll.Osnabrlick
STELLENSUCHE
I Berufspraktikantenstelle ab 1 .4.76 in einem GUA-Pro,iekt o.a'. ge-
sucht, Felicitas Rotzinger, 61 Darmstadt, Gismarckstr. 105
I Sozialpadagoge sucht zum 1.6.76 Zivildienststelle (Kinderladen,
GWA, Jugendarbeit o.a.) Jurgen Siebers, 34 Gbttingen . Schillerstr.66
I Rpruf sprakti kantenstel! e Muqend- und Erwachsenenarbei t) im Raum
Osnabrtick gesucht. Zuschriften unter Chiffre 2/34 an Sozialisti-
sches Buro
, Rpruf sprakti kantenstel 1 e im Norddeutschen Raum gesucht. Monika
Nieswand, 46 Dortmund 1, Sengsbank 29 Tel . : 0231 /1 71 317
, Rpruf sorakt.i kantenstel! e fLir VerwaUunqspraktikum ab September
1976 gesucht. Zuschriften unter Chiffre 2/37 an Sozialistisches
Bliro
I Historiker und Sozialwissenschaftler sucht Stelle im Bereich
jx>litischer Bildung im GroBraum Bonn/Kb'ln. Manfred Bergmann,
53 Bonn-Beuel, Wilhelmstr. 34
I curhP Prakt.i kantenstel le im Kindergarten o.a. Anfang 1977;
trfahrungen aus nebenberuflicher Kinderarbeit und Jugendarbeit als
ZDL vorhanden. Jan Kraft. Friedrich-Ebert-Str. 171, 35 Kassel
I niol. Padagogin sucht Stelle im Raum Bremen Oder Kiel. Prakt.
trfahrungen: Obdachlosenarbeit, Kiga, heilpad. Heim, Tutorien.
Use Onnasch, 2151 Beckdorf, Goldbeckerstr. 14
I Frzieherin sucht Praktikumsstelle im Kinderheim flir Anerkennungs-
jahr ab August 1976 innerhalb Hessens. H.G. Ritz,64 Fulda.von-
Stauffenberg-Str. lo
ARBEITS-/W0HNK0NTAKTE
I Linker Elektronik/Video-Techniker sucht Kontakt zu Gruppen,
die Video (evtl. auch Schmalfilm) flir ihre politische Arbeit ver-
wenden und in denen er mitarbeiten kann (Gera'te vorhanden).
Christopher Goldschmidt, 1 Berlin 33, Vogelsang 4
• Snzialarbeiterin (26) sucht Wohngemeinschaft oder Leute, die eine
qrunden wollen. Ingrid Becker, 6501 Budenheim, Mainzerstr. 46,
Tel.: 06139/6705
1 Wer zieht mit in pine Wohngemeinschaft (Raum Essen/Gelsenkirchen) .
Willi Lemmert, 43 Essen 12. Tel.: 0201/353439
77
(berufstatige) Mitglieder.
(politischer Urlaub.
• Wohngemeinschaft sucht zwei neue
Tel.: 0511/315408
I Wer fahrt vom 10.7.-5.8; mit nach Portugal
R. Gerbeth, 33 Braunschweig, Kreuzstr. 110
• Lehrerin/Inqenieur suchen Kontakt zu Genossen im GroBraum Koblenz.
Zuschriften an Klenkes (Stichwort: Koblenz), 51 Aachen, Oppenhoff-
allee 107
I Wir suchen (Ehe-)paare mit Kindern flir gemeinsames Wohnen in
einem noch zu wahlenden Ort. Karin (27), Klaus (30) und Stefan
(1,5) Reisgies, 296 Aurich, Fasanenweg 13
• FHS-Student sucht zum Sommersemester 76 Wohngemeinschaftsplatz in
Mannheim und Umgebung. Willy Svoboda, 713 Mu'hl acker, Kelterstr.48
• 24, linksfrustriert, Student. z.Zt. im Knast - suche kein Solida-
ritatsgesausel , sondern echte Kommunikation Oder einen Menschen.
Ede Kouril jr. Postfach 101946, 35 Kassel
• Gruppe von Erziehern und Sozialpadaqogen im Kohlenpott sucht
Kontakte zu Mitarbeitern in Kleinsteinrichtungen im Bereich
Offentl. Erziehung. Hans Ku'pper, 463 Bochum-Langendreer, Hauptstr.u;
• Junglehrerin sucht Leute zwecks Aufbau einer Wohngemeinschaft im
Raum Eberbach/Mosbach. Hinweise unter Chiffre 2/5o an Sozial.Biiro
I Sozialpadaaogik/Kunst-Student sucht Leute zum Aufbau einer langer-
fristigen Wohn- und Arbeitsgemeinschaft. Lido Berenbrinker,
3551 Unterrosphe/Wetter, Haus Nr. 34
• Suche Leute im Raum Mannheim, die in der Psvchiatrie arbeiten und
mir durch Informationen den Anfang in diesem Arbeitsbereich er-
leichtern. Jutta Steen.Stresemannstr. 2o, 355 Marburg/Lahn
MATERIALIEN/ERFAHRUNGSBERICHTE GESUCHT
• Zum Aufbau eines Wohngemeinschaftsarchivs. Humanes Wohnen,
2 HH 1, Postfach 103121
I Obdachlosenarbeit, Interessenvertretung von Obdachlosen, Beratungs-
arbeit. D. Dieb acker, 44 Munster, Am Kreuztor 9
I Kinder- u. Elternarbeit in sozialen Brennpunkten. 'largret Klihn,
44 Munster, Kellermannstr. 16
I Die Situation von ledigen Miittern mit unehelichen Kindern.
A. Jagenow, 44 MUnster, Dahlweg 87
I Erziehungsberatung, stadtteilbezogene EB-Arbeit. Reinhard Fuchs,
44 Munster, Staufenstr. la
I Interaktion und Kommunikation bei 5-6jahrigen Kindern.
Rita Hildebrandt, 35 Kassel, Kirchweg 28
I Emanzipatorische Gruppenarbeit mit Madchen. Marlerie Stelte,
51 Aachen, Oppenhoffallee 98
• "Verwahrlosung" - Was verstehen Sozialarbeiter und Richter da-
runter. Alfred Reckmann, 3 Hannover 72, Wulfenroder Str. 14c
• Stadtteilarbeit mit Kindern und Jugendlichen in sozialen Brenn-
punkten. Joachim Herder, 5 Kb'ln, Kaesenstr. 28
REDAKTIONSMITTEILUNG
THING - ZEITSCHRIFT ZUR Praxis und Theorie fortschrittl icher
Jugendarbeit Nr. 8: Jz-Treffen in Wetzlar,Jz in West-
berlin,Jugendarbeitslosigkeitsinitiativen,Antimili-
tarismus, Internationales u.a. Gegen DM I,— in Brief-
marken bei ISP-Verlag,Carmer Str. 11, 1 Berlin 12
1. Obersicht liber die Arbeitsvorhaben im Arbeitsfeld Sozialarbeit
Auf der Redaktionssitzung am 13. /14. 12. 1975 in Gillenfeld/Eifel wurde
folgendes Arbeitsprogramm fur das 1. Halbjahr 1976 verabschiedet: ,
- Themenschwerpunkte flir Info Sozialarbeit -
Heft 12: Institutionelle Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit
Heft 13: Jugendarbeit/Jugendarbeitslosigkeit
Heft 14: Ausbildungssituation von Sozialarbeitern/-padagogen
Heft 15: Psychiatrie
- Termine -
13.3. - 14.3.76 Redaktionssitzung in Darmstadt
2 4. - 4.4.76 Arbeitsseminar zum Thema:
"Ausbildungssituation von Sozialarbeitern/-p"a'dagogen"
Der Schwerpunkt der Diskussion soil auf die gegen-
wa'rtigen Bedingungen der Ausbildungssituation gelegt
Ausgegangen wird hierbei von dem bestehendeh Miftverhaltnis
n Studieri- und Ausbildungssituation auf der einen Seite und
cher Praxis auf der anderen, sowie von der Frage, welche Kampf-
gegenwartig eine Rnderung der Studiensituation in den Fachbe-
Sozialarbeit/-padagogik erreichen kbnnen bzw. wie auf Studien-
und - strukturen eingewirkt werden kann, dali'die Ausbildung
Interessen der sog. "Klienten" der Sozialarbeit ausgerichtet
eses Seminar richtet sich insbesondere an Vertreter von Stu-
ond Dozentgruppen bzw. an die Genossen, die Interesse am Auf-
cher Gruppen im Rahmen des Sozialistischen B'uros haben.
werden
zwische
berufli
formen
reichen
inhalte
an den
ist. Di
denten-
bau sol
pas Seminar findet in einer Jugendfreizeitsta'tte statt in der aber nur
5o Platze zur Verfligung stehen, bitte meldet Euch daher bis spatestens
15 Marz beim Redaktionskol lektiv Info Sozialarbeit, 6o5 Offenbach 4,
Postfach 591 an. Kosten fur Obernachtung und Essen DM 13, 5o.
Arbeitspapiere werden nach der Anmeldung zugesandt.
27.5.
5.6.
3o.5.76 Arbeitsfeldtagung "Info Sozialarbeit"
7.6.76 Antirepressions-KongreB in Frankfurt
Redaktionssitzung kann beim Redaktionskol lektiv
nas Protokoll der Redaktionssitzung Kann Deim KeadK.L.un^u. .«<-.»
info Sozialarbeit, 6o5 Offenbach 4, Postfach 591 angefordert werden.
79
8 :
2- Kurzberir.ht
uber die Arbeitsqrupppntagunq des SB am 29. /3o
Abwehrfmnt MX »■'" gecan werden muB, urn eine mogncnsx.
der BRD aufzuba°en 9M£E 2er rePressiven Offensive der Rechten .
tenrat und den rlSionai™ 5d ?*"" aUCh nach ^kussionen im Dele9J,e
2973o.ll die S ™S 5ent»en auf der Mitgliederversammlung am
Sozial st schen RM^c ■ hu^eu-Auf9aben und realen MBgllchkeiten des
drUck ng Al « "S H"*11ck auf die Abwehr der politischen Unter
Entwicklung ™ t sei Sft0"-! daD in der BRD ein Wendepunkt der
der Restoration' fit 2 • ' daS,mit ^m Eintritt in eine "zweite Phase
seien? deref hauntlach? ^llh«ke JBeWegun9 "eue Verhaltnisse entstande
reichen des geselUchaf tUrl Au^rUck eben die Repression in alien B
seien. Gerade von <£nn!ci DLebens> insbesondere die Berufsverbote
vorgehoben! daHeSen d PpaUS Betrieben wurde die Notwendigkeit her
der Gewerkschaften fn t„ ^PreSS]cn' ^en die Politische Elnbindunfl
gen die AngHrfe der un? l^f6" dT s°z"ldeniokratischen Pollti"^
Betriebsgruppen einP m^?-"^?^' aber aucn von sozlaldanokratischen
fen werden raUsseSfl7M?H1Chst.breUe Basis des Widerstandes geschaf
bkonomische UnlerdrUckunn HI T K°ungrel3 9e9en die politische und
daS sich die Linke nich?9hi ^ Thbares Ins*~t und Signal s
-rh.it.. Foitas sSiS rjss •«'» gegenub- <«■ Repressi
1 Die AktlwiSST*- Besch1Usse wurden'gefaBt
punktSffilJ a if die Ka^aan:^6" ^ch in na'chster Zukunft sch!T"
starkere BeteilloSnc ! &e9en dle ReP^ssion. Dazu gehbrt die
dort wo sie bereits p^,^? ltees Vnd Initiativen gegen die Repression
torischen For^en zur flhw^6rr> £ie auch die Schaffung von organisj-
unternomen Sen ist ^ RePressi°". in Orten. wo noch nichts
SidtoSun"7 L!i^^„?in,2e"traler KongreS gegen die politische
bezogen werden; es s^lTE™ lte?s Sollen soweit wle moglich e
entstehen. keineswegs eine Art konkurrierender Kampag"6
liche p'omischrFe^eaunc5^"',!61:"^ V°rbereitung nrtJsse die inh»1*
geklar? werd n :Rec t ?aat FDGo'f Vmieht ^ wesentliche Fragen
^'"-"taat.HJGO.Grundgesetz.SPD etc.
KgnTvorgelegf Vtifj*^ E^urf «r ^ Konzeption .In*
ionalen Gruppen 2nd de?L£Ei5t12'Vs?11 zun^hst innerhalb der refl
von D.M^?^.JJ!X^ft^!^??. SB diskUtiert
'^^%«^te(SM^5g^ «W vers^