Skip to main content

Full text of "Informationsdienst Sozialarbeit (1972 - 1980)"

See other formats


:■-■: 


uoa  W&3F 


Suche  Kontakt/Erfahrungsaustausch  mit  Leuten,  die  im  Bereich  Ge- 
meindepsychiatrie  theoretisch  oder  praktisch  arbeiten. 
Elisabeth  Lins,   775  Konstanz,  Taborweg  23 

2  Diplom-Psychologinnen,  Diplom-Sozial padagogin   (Jugendarbeit) 
und  Mediziner  suchen  Tatigkeitsbereich,   gemeinsam,  bzw.    in  glei- 
cher  Stadt.   Gemeinsame  Erfahrung  in  fortschrittl icher  Beratung, 
Kinder-,  Jugend-  u.   Gruppenarbeit  (auch  Einzelstellenagebote  er- 
wunscht).    Zuschriften  an   Info  Sozialarbeit 

AWO-Arbeitskreis  sucht  noch  Leute,  die  Interesse  an  einer  Arbeit 
in  einer  Obdachlosensiedlung  haben.  Willi.  Lemmert,  43  Essen  12, 
Altenessener  Str.    277 

Sozialpadagoge  sucht  zum  1.6.1976  Zivildienststelle  im  padagogi- 
schen  Bereich   (Kinderladen,  Gemeinwesenarbeit,  Jugendarbeit,  poli- 
tische  Bildung  u.a.)  Ort  sekundar   (evtl .    Raum  MLinster)  Adresse: 
Ju'rgen  Siebers,    34  Gottingen,  Schillerstr.    66 
Berufspraktikantin   (Sozialarbeit)   sucht  flir  das  2.  Halbjahr  ab 
1.4.76  eine  Praktikumsstel le  in  einem  GEW-Projekt  o.a. 
Felicitas  Rotzinger,  61    Darmstadt,   Bismarckstr.    105 
Suche  Stelle   im  Bereich  Kinder-  und  Jugendarbeit  (Jugendzentrum, 
Kindergruppe,   Kita,   o.a.)    im  Raum  Frankfurt-Kassel   ab  Januar  1976 
oder  spater.    Irmela  Fischer,   355  Marburg,  Uilhelmstr.   29 
Krankengymnastin  sucht  zum  Fruhjahr  1976  Stelle  im  Bereich  Sozial- 
therapie/Psychiatrie  (Therapiezentrum,  Gesundheitszentrum,  usw.) 
Marita  Wagner,  44  MLinster,  Marktallee  91 

Suche  Gruppe,   in  der  sich  Heimjugendl iche  zusammengetan  haben, 
oder  andere  Lehrlingsgruppe  im  Raum  Siegburg/Bonn.   Wer  kennt 
Zeitungen,  die  Informationen  flir  Heimjugendl  iche  enthalten 
(Erfahrungen  aus  anderen  Heimen,  Kontaktmdglichkeiten  etc.)? 
Zuschriften  an:  Anette  Jostmeier,   5202  Hennef  1/HapperschoB, 
Anno-Platz ^^^^^ 

Inhaltsverzeichnis  zum  Info  Sozialarbeit,  Heft  12 

"Institutionelle  Probleme  stadtteilbezogener  Sozialarbeit"  -Teil    II- 


2.         Kinderhaus   in  der  Schokoladenfabrik  e.V. 

2.1.  Bericht  des  Kinderhauses 

2.2.  Satzung  und  Geschaftsordnung  des  Kinderhauses 


>/% 


4 


J.NF0RMATI0NSDIENST 
SOZIALARBEIT"^^ 

Maorw*ic:»R1t,af3B  40 


III  -  FORMEN  DER  TRAGERSCHAFT 

1.  Dffentliche  Trager 

1.1.  'lodelle  -  lokales  Engagement  offentlicher  Trager  und  die  Ver- 
suche  einer  Neustrukturierung  sozialer  Dienste 

1.2.  Jugend-  und  Sozialbehdrden 

1.3.  Der  Staat  -  die  dffentliche  Gewalt 

2.  -  "Freie  Trager" 

2.1.  Rechtsformen  "freier  Trager" 

2.2.  Der  Prozel3  der  Institutional isierung  am  Beispiel  der  Jugend- 
zentrumsbewegung 

3.  SchluBfolgerungen 


Schwerpunktthema: 
INSTITUTIONELLE  PROBLEME 
STADTTEILBEZOGENER  SOZIALARBEl- 

-  Zweiter  Teil  - 


V 


Offenbach  im  Februar  1976        _ 
Einfachnummer  -  Preis  DM  4,--  m/r'J".   ~T  ) 


Dieser    Informat ionsd ienst   Sozialarbeit  wird    im  Sozial i st ischen   BUro 
von  Gruppen,    die    im   Sozial i sat ionsbereich  arbeiten,    herausgegeben. 
Der    Info  dient  der    Kommunikation  und    Kooperation   von  Genossen,    die 
mit    sozial i st i schem   Anspruch    im   Feld    der    sozialen   Arbeit    tatig    sind. 
Der    Info   enthalt   neben  einem  Schwerpunktthema   Darstel  lungen  iiber   die 
Organi sat ionsmodel le   und    Bas i sakt i vi taten   sozial i sti scher   Sozialai — 
bei ter/-padagogen, Erzieher   etc. ,Kurzber ichte, I nformat ionen    und   Ana- 
lysen  aus  dem  Sozial-  und  Gewerkschaf tsbereich  sowie  Material ien, 
Hinweise,Stel lenangebote  und   Kleinanzeigen. 

Neben   dem    Informat ionsd ienst (erscheint  viermal    im  Jahr)   veroffent- 
1 ichen  wir    in   unregelmaBigen  Abstanden  Arbei tsf eldmater ial i en   zum 
Soz ial bereich.     In   dieser   Reihe    sind    bisher   erschienen: 

Arbei tsfeldmaterial ien    (AMS) 

Heft   1:   Projektstudium  am  Bspl .    Heimerz iehung,2oo  S. ,   DM  8, — 

Heft   2:  Arbei termadchen    im   Jugendzeritrum,    56   S..DM  k,~ 

Heft  3  Knastalltag  am  Beispiel    Mannheim,    128   S.,    DM  7,— 

Heft  't:  Der    inst  i  tut  ional  i  s  ierte  Konflikt,    2oo   S.,    DM   1o,-- 

Heft   5:  Soz ialpadagogik  und  Arbei ter interessen,   k8   S.,    DM  3. — 

Heft   6:  Staatliche  Sozialpol itik(  erscheint  Anfang  Marz   ) 

Herausgeber:    Sozial  i  stisches  B'uro 

6o5  Offenbach  *t,   Postfach  591 

Verleger:  Verlag  2ooo  GmbH  Offenbach 

Erste  Auflage:    Februar    1976,    5ooo   Exemplare 

Alle  Rechte   bei    dem  Herausgeber 

Vertrieb:   Verlag  2ooo  GmbH,   6o5  Offenbach  h 

Postfach   591,   Hohe  Str.    28    (Souterrain) 
Postcheck  Frankfurt  Nr.    61041    -  6o4 

Preis:    Einzel exemplar   DM  h, — 

bei   Abnahme  von  mind,    lo  Stuck  2o£  Rabatt 

Wei terverkSufer  (Buchladen.Buchhandel )   4o  %   Rabatt 

jeweils   zuziiglich  Versandkosten 

Der    Info   kann  auch    im  Abonnement   bezogen  werden.    Bezugsgebuhren   filr 
das    Jahr    1976(Heft    12   -    15)    DM   15,--   +  DM  2,8o 

Verantwortl ich:    Redakt ionskol lekt iv    Info  Sozialarbeit 
Presserechtl  ich   verantwortl  ich:    Gu'nter   Pabst   Offenbach 
Druck:    hbo-druck  Bensheim 


K 


INFO  SOZIALARBEIT,  Heft   12 
-  Zweiter  Teil   - 


INHALT 

Vorbemerkungen  zum  Schwerpunktthema 

"lnstitutionelle  Probleme  stadtteilbezogener  Sozialarbeit"  Seite  3 

M  -  DARSTELLUNG  STADTTEILBEZOGENER  ARBEITSANSATZE        Seite  5 

2    Kinderhaus  in  der  Chocoladenfabrik  e.V. 

2*1.  Bericht  des  Kinderhauses 

2*2.  Satzung  des  Kinderhauses 

2.3.   Geschaftsordnung  des  Kinderhauses 

HI-  FORHEN  DER  TRAGERSCHAFT 

1    Uffentliche  Trager 

i'l  Modelle  -  lokales  Engagement  bffentlicher  Trager 

und  die  Versuche  einer  Neukonstruktion  sozialer  Dienste 

1  2.   Jugend-  und  Sozial behbrden 
1.3!  Der  Staat  -  die  bffentliche  Gewalt 

2  "Freie"  Trager 
2*1.  Rechtsformen  "freier"  Trager 
2*2.  Der  ProzeB  der  Institutionalisierung 
"  '  am  Beispiel  der  Jugendzentrumsinitiativen 

3  SchluBfolgerungen 
3*1.  Thesenartige  Zusammenfassung 
2.2.   Handlungsebenen 


Seite  5 
Seite  5 
Seite  18 
Seite  2o 

Seite  25 

Seite  27 


Seite  31 
Seite  35 

Seite  36 
Seite  37 

Seite  46 

Seite  48 
Seite  48 
Seite  49 


IV 


THESEN  ZUM  VERHALTNIS  VON  BETRIEBS- 
UND  WOHNBEREICHSARBEIT 


V  -  LITERATURVERZEICHNIS 

tNFO-KARTEI:  ARBEITSRECHTS  UND  MITBESTIMMUNG 

KURZBERICHTE  AUS  DEM  GEWERKSCHAFTS-  UND  SOZIALBEREICH 

<;PFNDEN  FOR  PORTUGAL  - 

SOLIDARITAT  MIT  DEN  PORTUGIESISCHEN  KINDERN 

MATERIALIEN/KLEINANZEIGEN 

REDAKTIONSMITTEILUNG 


Seite  51 
Seite  55 

Seite  57 

Seite  67 
Seite  73 
Seite  79 


REIHE  BETRIEB 

UND  GEWERKSCHAFTEN 


k*^Sfe:^ 


Dirk  Axmacher: 

Kritik  der 
Berufsausbildung 


Preis  sieben  Mark 


VORBEMERKUNG  ZU  DIESER  AUSGABE 


Hit  dieser  Ausgabe  setzen  wir  das  in  Heft  11  begonnene  Schwerpunkt- 
thema  "Institutionel le  Probleme  stadtteilbezogener  Sozialarbeit"  fort. 
Diese  Themenstellung  tragt  zwei  wichtigen  politischen  Tendenzen  im 
Bereich  der  Sozialarbeit  Rechnung: 

Die  Diskussion  Liber  die  Funktion  von  Sozialarbeit  bleibt  heute 
nicht  mehr  in  dem  eindimensionalen  Erklarungsmuster  der  eindeutig 
staats-  und  herrschaftssichernden,also  reaktionaren  Funktion  stek- 
ken,  sondern  billiat  Widerspriichl  ichkeit  zu.  Damit  gilt,  wie  in 
alien  anderen  geseil schaftlichen  Bereichen,  daB  neben  gesellschafts- 
erhaltendenauch  verandernde  und  liberwindende  Elemente  gegeben  sind. 
Es  kommt  darauf  an,  diese  fortschrittl iche  Seite  durch  konsequente 
Ausnutzung  der  politischen,  oekonomischen  und  rechtlichen  Moglich- 
keiten  auf  alien  Ebenen  zu  nutzen. 

Dabei  soil  nicht  unberijcksichtigt  bleiben,  daB  die  Entfaltung  al- 
ternativer  Ansatze  durch  die  Unterdruckung  in  alien  gesellschaft- 
lichen  Bereichen  zunehmend  erschwert  wird,  bzw.  wir  diese  Bedin  - 
qungen  starker  als  bisher  in  unsere  pol itisch-beruflichen  Handlungs- 
vollzuge  einbeziehen  miissen. 

Die  Entfaltung  von  Kontinuit'a't  und  Verbindlichkeit  in  Initiativen 
leitete  Institutional isierungsprozesse  ein,  die  heute  nicht  mehr 
qrundsatzlich  abgelehnt, sondern  als  notwendige  Konsequenz  mit  posi- 
tiven  und  negativen  Akzenten  angesehen  werden.  Es  geht  jetzt  in  Dis- 
kussionen  nicht  mehr  darum,  ob  die  Institutionalisierung  von  Initi- 
ativen notwendig  und  sinnvoll  ist,  sondern  darum,  wie  die  negativen 
Komponenten(z.B.  hierarchische  Struktur.finanzielle  Abhangigkeit) 
eingegrenzt  werden  konnen  und  wie  diese  Organisationsphase  fortent- 
wickelt  werden  kann. 

Der  erste  Teil  (Heft  11)  enthalt  nach  einer  Einflihrung  in  die  Theraen- 
stellung,  der  Begriffsbestimmung  von  Gemeinwesenarbeit, stadtteilbe- 
zogener Sozialarbeit  und  Stadtteilarbeit  einen  ausflihrlichen  Praxis- 
bericht  liber  die  AG  Karol  inenviertel  .  Dargestellt  und  reflektiert 
werden  die  Entwicklung  der  AG  von  einer  studentischen  Initiative  zur 
anerkannten  Institution,  ihr  Konzept  und  ihre  Arbeitsweise. 

In  diesem  Heft  wird  das  Projekt  "Kinderhaus  Chocoladenfabrik  e.v." 
dargestellt.  Beide  Praxisberichte  sollen  durch  ihren  direkten  sozial- 
padagogischen  Bezug  den  Abstraktionsgrad  und  damit  die  Verstandnis- 
schwierigkeiten  begrenzen,  wobei  die  geschilderten  Ansatze  nicht  der 
Sozialarbeiternormal  itat  in  Familien-  und  JugendfLirsorge.Haus  der  Ju- 
gend  etc.  entsprechen,  sondern  sich  als  Alternativen  verstehen. 

Im  Abschnitt  "Formen  der  Tragerschaft"  wird  naher  auf  die  Stellung 
bffentlicher  und  "freier"  Trager  innerhalb  der  Sozialarbeit  und  ihr 

-  3  - 


Verhaltnis  zum  Institutional isierungsprozeB  neuerer  und  alternativer 
Methoden  und  Arbeitsformen  eingegangen.  Am  Beispiel  der  Jugendzen  - 
trumsbewegung  wird  der  ProzeB  der  Institutional isierung  verdeutl icht. 
Mbgliche  Handlungsebenen  fur  die  weitere  Arbeit  werden  thesenartig 
zusammengefasst.   Die  Thesen  zum  Verhaltnis  von  Betriebs-  und  wohnbe- 
reichsarbeit  sind  im  Zusammenhang  mit  dem  Schwerpunktthema  entstand- 
en.   Sie  verstehen  sich  als  bescheidener  Beitrag  zur  Strategiediskus- 
sion  und  wenden  sich  gegen  eine  grundsatzl iche  politische  Unterord- 
nung  des  Reproduktionsbereiches  unter  den  Produktionsbereich.   Die 
Thesen  sind  im  AKS  Hamburg  sehr  kontrovers  diskutiert  worden,  sie 
wurden  aber  mit  in  den   Info  aufgenommen  in  der  Hoffnung,  daB  der  Bei- 
trag auch  ausserhalb  des  Arbeitsfeldes  Sozialarbeit  zur  Auseinander- 
setzung  und  zur  Stellungnahme  reizt. 

Info-Kartei  zum  Arbeitsrecht  und  zur  Mitbestimmung.Kurzberichte  aus 
dem  Gewerkschafts-  und  Sozialbereich,  Spendenaufruf  zur  Unterstutzung 
von  Kindergarten  in  Portugal ,Hinweise,Kleinanzeigen  und  Redaktions- 
mitteilungen  schlieBen  dieses  Heft  ab. 

Diesem  Heft  wird  beigelegt: 

-  Spendenaufruf  "Sol idaritat  mit  Portugal" 

-  Spendenaufruf  des  SB  zur  Finanzierung  einer  Kampagne  gegen  pol 
Unterdrlickung  und  zur  GrUndung  eines  Sol idaritatsfonds 

-  Aufruf  der  Initiative  zur  Erhaltung  des  Tommy-Wei sbecker-Hauses 

Die  Arbeitsgemeinschaft  Karol inenviertel   sowie  das  Kinderhaus  in  der 
Chocoladenfabrik  zeichnen  nur  flir  die  sie  betreffenden  Projektberichte 
verantwortlich,der  AKS  Hamburg  flir  die  ubrigen  Beitrage  des  Schwer- 
punktthemas. 

Kontaktadressen: 

Arbeitskreis  Kritische  Sozialarbeit(AKS) 

2  Hamburg  13,  Heinrich  Barth  Str.   15,  Telefon:  o4o/45  71  82 

Arbeitsgemeinschaft  Karol inenviertel 

2  Hamburg  36,  Holstenglacis  7,  Telefon  o4o/34  64  06 

Kinderhaus  in  der  Chocoladenfabrik  e.V. 

2  Hamburg   ,  Winterstr.,  Telfon  o4o/39  68  88 


II   -      DARSTELLUNG  STADTTEILBEZOGENER 
ARBEITSANSATZE 


it. 


2.  KINDERHAUS  IN  DER  CHOCOLADENFABRIK  E.V. 


? .1 .    Bericht  des   Kinderhauses 


DIE  ANFANGSZEIT  IN  DER  "FABRIK" 

Im  Fr'u'hjahr  1971   griindete  eine  Elterngruppe  den  "Kindergarten  in  der 
Fabrik  e.V.".    Der  Kindergartenverein  stellte  den  Anspruch  an  sich, 
-  anders  als  die  seinerzeit  zahlreichen  Hamburger  Kinderladen  - 
nicht  die  Kinder  einiger  weniger  Informierter  Oder  Gutsituierter, 
die  hone  Beitrage  zu  zahlen  bereit  waren,   sondern  die  Kinder  der  An- 
wohner  zu  betreuen  und  zu  fordern. 

Dies  bedeutete  in  der  Lage  der  "Fabrik":  Kinder  von  deutschen  und 
auslandischen  Arbeitern  und  aus  kinderreichen  Familien  zu  fordern. 
DaD  diese  keine  hohen  Monatsbeitrage  leisten  konnten,  lag  auf  der 
Hand.  Daher  muBten  die  Eltern  eine  staatliche  Anerkennung  des  Kinder- 
gartens anstreben,  was  eine  Bezuschussung  durch  die  Jugendbehbrde 
bedeutete. 

Dem  "Kindergarten  in  der   'Fabrik'   e.V."  wurden  einige  Raume  im  Ober- 
geschoB  der  "Fabrik"  Uberlassen,  die  dann  gema'B  den  Auflagen  von 
Gesundheitsamt,  Bau-  und  Jutjendbehlirde  umgebaut  wurden. 
Eine  ausgebildete  Erzieherin  libprnahm  die  Leitung  des  Kindergartens, 
tlternmitarbeit  in  Form  von  "Dienst"  im  Kindergarten,  renelma'Biges, 
abwechselndes   Kochen  und  Putzen  der  Raume  sowie  Teilnahme  an  den 
wcichentlichen  El ternabenden  waren  Bedingungen  flir  die  Aufnahme  der 
Eltern  in  den  Kindergarten. 

Die  erste  Kindergruppe  setzte  sich  zusammen  aus  drei-bis  fiinfjahrigen 
Kindern,  deren  Eltern  entweder  den  "Kindergarten"  mit  aufgebaut  hat- 
ten  oder  Anwohner  waren.   Da  fast  alle  Eltern  Zuschusse  von  der  Ju- 
qendbehbrde  erhielten,  war  der  zu  zahlende  Pflegesatz  relativ  gering. 
Geplant  war,  daB  die  Kindergruppe  die  Vorzuge  der  "Fabrik"   (Angebo- 
te,   Raumlichkeiten)   nutzen  sollte.   Sehr  bald  stellte  sich  jedoch  her- 
aus,  daB  dies  nicht  moglich  war,   unter  anderem  aus  versicherungs- 
technischen  Grtinden,  aber  auch  wegen  der  Meinungsverschiedenheiten 
mit  der  Leitung  der  "Fabrik".   Ebensowenig  konnte  die  geplante  Aus- 
dehnung  des  Kindergartens  urn  eine     notwendige     Schulergruppe  ver- 
wirklicht  werden. 

in,  Winter  1972  spitzte  sich  die  Lage  in  der  "Fabrik"   zu. 

Auf  der  einen  Seite  die  Leitung  der  "Fabrik"   (Dietrich/Zeuner)  und 

ihr  Trend  zur  Kommerzial  isierung,  auf  der  anderen  Seite  die  Gruppe 

-   5  - 


-  4  - 


derjenigen,  die  den  anfa'nglichen  Anspruch  der  "Fabrik"  auf  Leistung 
1m  Bereich  der  Sozialarbeit  verwirklichen  wollte.  Zu  dieser  Gruppe 
gehbrte  ein  GroBteil  der  in  der  Fabrik  angestellten  Mitarbeiter, 
sowie  die  meisten  freien  Mitarbeiter.  Den  Hbhepunkt  dieser  Ausein- 
andersetzungen  bildete  ein  Streik  der  Gegner  des  Kommerzialisierungs- 
gedankens. 

W1r  Eltern  sol idarisierten  uns  mit  den  Streikenden  und  wurden  von 
der  "Fabrik"-Leitung  unter  Druck  gesetzt:  zwei  Angestellte  des  Kinder- 
gartens soil  ten  wegen  ihrer  Zugehbrigkeit  zu  der  Gruppe  der  Streiken- 
den gek'undigt  werden.  Der  Kindergarten  widersetzte  sich  dieser  Forde- 
rung  and  fand  am  n'a'chsten  Morgen  verschlossene  Raume  vor. 
Mit  Hilfe  einer  einstweiligen  Verfligung  durch  das  Amtsgericht  erzwan- 
qen  wir  die  Erlaubnis  zum  Betreten  der  Kindergartenra'ume  auf  Dauer. 
Da  sich  aus  Verhandlungen  mit  der  "Fabrik'-'-Leitung  ergab,  daB  an  eine 
weitere  Zusatnmenarbeit  nicht  mehr  zu  denken  war,  gingen  wir  daran, 
mbglichst  schnell  neue  Raume  zu  suchen.  Wir  einigten  uns  auf  den 
15.3.73  als  spatesten  Auszugstermin. 


Die  "FABRIK",  eine  alte  Maschinenfabrik  (ca.  1850  gebaut), 
nicht  mehr  ganz  in  Stand,  aber  noch  nicht  kaputt,  steht  in 
Altona,  einem  Stadtteil  Hamburg? (Haf en-,  Industrie-,  Arbei- 
tergegend) . 

2  junge  Manner  (Kunstler,  Architekt)  hatten  Beziehungen,  Geld 
und  groBe  Plane.  Sie  wollten  aus  der  Fabrik  einen  Knliller  ma- 
chen:  ein  Kultur-  und  Freizeitzentrum  flir  Altonas  Jugend. 
Es  fanden  sich  viele  junge,  idealistische  Leute,  die  fur  so 
eine  notwendige  und  auch  schicke  Sache  ihre  Arbeitskraft  und 
Ideen  hergaben.  Das  geplante  Objekt  ging  in  die  Werbemuhle: 
Rundfunk,  Fernsehen,  Zeitung,  und  in  Nu  erbluhte  es  in  der 
Hamburger  Scene. 

Als  aber  die  vielen  freiwilligen,bzw.  schlecht  bezahlten  "Mit- 
arbeiter" ein  Mitspracherecht  in  der  Planung  von  Ausgaben  und 
Angeboten  forderten,  da  sie  das  Freizeitzentrum  zugunsten  eines 
kommerzialisierten,  gewinntrachtigen  Kulturunternehmens  ver- 
schwinden  sahen,  spielte  der  inzwischen  alleinige  BoB  nicht 
mit.  Er  sammelte  seine  JUnger  urn  sich  und  entlieB  die  Vertre- 
ter'der  Mitbestimmungsforderungen  sowie  den  inzwischen  gewahl- 
ten  Betriebsrat.  Das  ging  nicht  ohne  Kampf  vor  sich.  Eine  De- 
monstration der  Altonaer  Jugend  flir  ein  selbstverwaltetes  Ju- 
gendzentrum,  Arbeitsgerichtsverfahren  und  der  RausschmiB  des 
"Kindergartens  in  der  Fabrik",  der  sich  mit  den  Forderungen 
der  Mitarbeiter  sol idarisiert  hatte,  schlossen  sich  an.  Aber 
Besitzer  Dietrich  hatte  die  Behbrden  auf  seiner  Seite  und  be- 
kam  finanzielle  Unterstiitzung. 

Heute  ist  die  Fabrik  ein  kulturelles  Unternehmen  und  natlirlich 
als  kontinuierlicher  Auf enthal  tsort  fiir  die  Altonaer  Jugend 
viel  zu  teuer.  Die  Fabrik  wird  hoch  subventioniert,  so  z.B. 
fiir  einen  unbetreuten,  angeblichen  Bauspielplatz.  Heute  spielt 
in  der  Fabrik  Alexis  Korner,  hier  spricht  Herr  Biedenkopf 
von  der  CDU  und  sonst  ist  natiirlich  alles  sehr  locker. 


Die  Suche  nach  Raumen,  die  den  Vorstellungen  von  Erweiterung  entspra- 
chen,  erwies  sich  als  auBerst  schwierig. 

Die  Verwalter  staatlicher  Gebaude  (SAGA,  Sprinkenhof  AG)  hatten  an- 
geblich  keine  geeigneten  Raume  in  dem  von  uns  geforderten  Ottenser 
Raum  -  und  das,  obwohl  viele  Hauser  leerstanden  (und  noch  stehen). 
Das  Wohnungsamt  wies  darauf  hin,  daD  bei  Privatwohnungen  fur  ein  der- 
artiges  Projekt  wie  den  Kindergarten  ein  Antrag  auf  "Zweckentfrem- 
dung"  gestellt  werden  m'uBte.  Auf  dem  privaten  Wohnungsmarkt  hatten 
wir  auch  keine  Chance.  Daraufhin  beschlossen  wir  Eltern  des  Vereins, 
zur  Selbsthilfe  zu  greifen.  Wir  durchstreiften  den  Altonaer/Ottenser 
Raum  und  begutachteten  samtliche  leerstehenden  Hauser,  beschafften 
uns  Listen  von  Abbruchhausern. 

Die  Bevblkerung  wurde  durch  Flugblatter  und  Gesprache  liber  das  Desin- 
teresse  der  Behbrden  informiert.  Es  wurden  700  Unterschriften  gesam- 
melt,  die  unser  Projekt  unterstiitzten. 


Wir  Eltern  hofften,  den  re 
gearbeitet  hatten,  zu  erwe 
einer  Schiilergruppe  ein  "K 
Ein  kleiner  Kern  von  alten 
essierten  Eltern  und  Erzie 
Inzwischen  war  es  Mai  gewo 
riickte  bedrohlich  nahe.  Un 
Ijber  das  mangel nde  Interes 
der  Plan,  einfach  in  ein  1 
derhaus  zu  gestalten. 


lativ  kleinen  Rahmen,  in  dem  wir  bisher 
item  und  statt  eines  Kindergartens  mit 
inderhaus"  flir  Ottensen  aufbauen  zu  kbnnen. 
Mitgliedern  des  Kindergartens,  rieuen  inter- 
hern  begann  nun,  aktiv  zu  werden. 
rden,  der  August  mit  seinem  Auszugstermin 
ter  diesem  Zeitdruck  und  aus  der  Emporung 
se  der  staatlichen  Stellen  heraus  entstand 
eerstehendes  Haus  zu  gehen  und  es  zum  Kin- 


Ottensen  ist  ein  Teil  Altonas,  der  von  der  Elbe,  von  einem 
qroBen  Einkaufszentrum  (Neue  City  Altona)  und  groBbiirgerli- 
chen  Wohngebieten  eingegrenzt  wird.  Es  ist  eines  der  wenigen 
Viertel,  die  ii.i  Krieg  nicht  zerstbrt  wurden.  Von  daher  ist 
die  Bausubstanz  (vor  und  nach  dem  1.  Weltkrieg  gebaut) 
noch  geschlossen  erhalten.  Charakterisiert  ist  es  durch  mitt- 
lere  und  kleine  metal  1 verarbeitende  Betriebe,  Klein-  und  Ein- 
zelhandel.  Es  wohnen  dort  hauptsachlich  untere  Angestellte 
und  Arbeiter. 


Wo  die  Bomben  nichts  angerichtet  haben,  will  j 
talistische  Sanierung  nachhelfen.  Nur  der  heft 
der  Bevblkerung  konnte  die  Flachensanierung,  d 
Zerstbrung  Ottensens  verhindern.  Stattdessen  v 
ietzt  happchenweise  durch  Teilsanierungen.  Es 
im  Prinzip  das  gleiche  wie  1m  Karolinenviertel 
Frzwungener  Wegzug  der  Stammbevbl kerung,  Zuzug 
tern  und  Studenten,  Austrocknung  der  sozialen 
Auslagerung  der  Klein-  und  Mittel betriebe  und 
Klein-  und  Einzelhandels  (durch  das  neue  Einka 
pas  gesamte  Sanierungsprojekt  befindet  sich  in 
Wohnungsbauunternehmens  SAGA. 


etzt  die  kapi- 
ige  Widerstand 
.h.  die  totale 
ersucht  man  es 
vollzieht  sich 

von  Gastarbei- 
Infrastruktur, 
Konkurse  des 
ufszentrum) . 

den  Harden  des 


7  - 


VERHANDLUNGEN  MIT  PER  SAGA  UM  DAS  HAUS  IN  PER  WINTERSTRASSE 

Pa  kam  ganz  Uberraschend  ein  Angebot  von  der  Gemeinnlitzigen  Sied- 
lungs  AG  Hamburg  (SAGA),  die  unserem  Vorhaben  plbtzlich  freundlich 
gestimmt  war:  sie  wollte  mit  uns  eine  Ortsbegehung  "unseres"  Hauses 
vornehmen.  Das  Ordnungsamt  hatte  einen  Tip  bekommen  und  ihn  an  die 
SAGA  weitergegeben. . . 

Wahrend  der  Besichtigung  des  Hauses  durch  einen  Baufachmann  und 
einen  Prokuristen  der  SAGA  verwiesen  diese  uns  an  ein  giinstigeres 
Projekt  im  gleichen  Stadtteil:  eine  leerstehende  Fabrik  in  der  Win- 
terstraBe  1.  Sofort  gingen  wir  dorthin  und  waren  von  der  alten 
"Darnpf-jZuckerwaren-  und  Chocoladenfabrik"  sogleich  angetan.  Genau 
das  waren  die  Raume,  die  wir  uns  vorgestellt  hatten,  wenn  auch  ein 
Garten  Oder  Hof  zum  Spielen  fur  die  Kinder  fehlte.  Wir  schlossen  mit 
den  Vertretern  der  SAGA  einen  mundlichen  Vorvertrag  ab.  Es  stellte 
sich  jedoch  bald  heraus,  daB  auch  mit  einem  Autolackier-Betrieb  ein 
Vorvertrag  bestand,  der  seine  Ansprliche  anmeldete. 

Inzwischen  hatten  die  Vertreter  der  Jugendbehbrde  beschlossen,  sich 
fiir  das  Projekt  einzusetzen,  da  es  einem  akuten  Notstand  in  Altona 
abzuhelfen  versprach.  AuBerdem  unterstlitzten  Politiker  einzelner 
Fraktionen  unser  Vorhaben.  Uns  schien  es,  als  ob  die  SAGA  dem  gewerb- 
lichen  Betrieb  den  Vorrang  geben  wollte,  aus  Kostengriinden.  Denn  die 
Voraussetzung  fur  die  Vermietung  des  Hauses  an  einen  Kindergarten 
war,  die  Raume  in  einen  vermietungsfahigen  Zustand  erst  zu  versetzen, 
dies  bedeutete  kostspielige  Umbauarbeiten.  Die  Verhandlungen  kamen 
ins  Stocken.  Die  Kinderhausgruppe  beschloB,  sich  wieder  an  die  Offent- 
lichkeit  zu  wenden,  informierte  die  Bewohner  der  WinterstraBe,  wandte 
sich  an  die  Politiker,  die  sie  bisher  aktiv  unterstlitzt  hatten  und 
die  Morgenpost. 

Der  Erfolg  unseres  Bemuhens  war,  daB  wir  schlieBlich  den  Zuschlag  fur 
die  Raume  erhielten.  So  konnte  endlich  mit  dem  Ausarbeiten  der  Plane 
flir  den  Umbau  begonnen  werden  und  die  Finanzierung  der  Arbeiten  ge- 
klart  werden. 

Die  Gemeinnutzige  Siedlungs  AG  Hamburg,  Jugendbehbrde  und  Bezirksaus- 
schuB  Altona  hatten  Geldmittel  in  Aussicht  gestellt.  Der  Kostenvoran- 
schlag  der  SAGA-Fachleute  betrug  ca.  200  000.-  bis  250  000.-  DM. 
Davon  ubernahm  die  Jugendbehbrde  45  000.-  DM,  die  Bezirksversammlung 
10  000.-  DM.  Die  El  tern  muBten  einen  Anteil  von  50  000  DM  in  Form  von 
Eigenleistung  erbringen,  den  Rest  trug  die  SAGA. 

DER  UMBAU  DER  ALTEN  FABRIKRKUME 

In  dem  dreistbckigen  Gebaude  waren  ca.  600  Quadratmeter  Nutzraum, 
nicht  eingeschlossen  der  Keller  und  das  DachgeschoS.  Das  Haus  war 
teilweise  in  einem  sehr  schlechten  Zustand.  Das  Dach  muBte  erneuert 
werden,  ebenso  Fenster  und  TUren.  Sanitare  Anlagen  und  eine  Heizung 
muBten  neu  eingebaut  werden. 

Die  Erfullung  dieser  Grundbedingungen  erforderte  einen  GroBteil  der 
veranschlagten  Gelder.  Samtliche  Abbrucharbeiten,  die  meisten  Maurer- 
und  alle  Malerarbeiten,  das  Erneuern  der  FuBboden,  Decken  und  Wande, 
der  Ausbau  der  Kiiche,  Bau  und  Konstruktion  der  Spielhauser  in  den 
Raumen  und  samtliche  Feinarbeiten  wurden  von  den  Eltern  und  Erzie- 
hern  des  Vereins  am  Feierabend  und  an  den  Wochenenden  geleistet. 


Verwandte  und  Freunde  halfen  tatkraftig  mit.  Deren  unentgeltl iche 
Arbeiten,  die  auch  Leistungen  enthielten,  die  norma lerweise  sehr 
kostspielig  sind  (wie  das  Zeichnen  der  Bauplane  z.B.),  sind  nicht 
in  dem  Betrag  der  geforderten  Eigenleistung  von  50  000.-  DM  enthal- 

ten. 

Insgesamt  dauerte  der  Umbau  von  Dezember  1973  bis  zum  September  1974, 

vom  Zeitpunkt  der  EntrUmpelungs  -  und  Abbrucharbeiten  an  gerechnet. 

Inzwischen  war  die  Jugendbehorde  auf  unser  Drangen  hin  dooh  heveit, 
uns  bis  zur  Fertigstellung  neuer  Raume  eine  Unterkunft  fiir  die  sohon 
bestehenden  zwei  Gruppen  zur  Verfugung  zu  stellen. 


DIE  PR0VIS0RISCHE  UNTERBRINGUNG  IM  JUGENDHEIM  BAHRENFELDER  STRASSE 

Wir  bekamen  im  April  1973  einen  Raum  im  ersten  Stock  des  Jugendhei- 
mes  Bahrenfelder  StraBe  kostenlos  zur  Verfugung  gestellt. 
Auf  der  gleichen  Etage  befand  sich  in  zwei  weiteren  Raumen  die 
"Werkstatt  flir  Behinderte"  der  Sozialbehbrde.  Das  waren  zwei  Gruppen 
mit  insgesamt  40  geistig  behinderten  Jugendl ichen,  die  eine  Art  Heim- 
arbeit  machen  -  betreut  von  zwei  Erzieherinnen.  Die  Toiletten  und 
die  Teekliche  wurden  von  alien  benutzt.  Die  Raume  waren  einzeln  mit 
Kohleofen  beheizbar.  Die  Hausmeisterin  wohnte  im  gleichen  Haus.  Sie 
hatte  ein  besonderes  Vorurteil  gegen  alles,  was  aus  der  "Fabrik" 
kam,  weil  "die  so  schmutzig  sind".  Es  widerstrebte  ihr  sehr,  diese 
Leute  in  "ihr"  Haus  aufnehmen  zu  miissen.  Einen  Eingang  weiter  war 
der  Arbeiter-Samariter-Bund  (ASB)  untergebracht.  Die  Schuppen  hinter 
dem  Haus  und  die  Pla'tze  davor  wurden  vom  ASB  genutzt.  Schuppen  und 
Kohlenkeller  reizten  sehr  zum  Versteckspiel ,  was  jedesmal  groBen 
Rrger  gab  mit  dem  ASB.  Es  war  tatsachlich  auch  gefahrlich,  auf  dem 
Hof  zu  spielen,  weil  die  Fahrer  mit  groBer  Geschwindigkeit  in  den 
Hof  hineinfuhren. 

Tni  September  1973  zogen  wir  ins  ErdgeschoB,  das  bis  dahin  tagsUber 
ungenutzt  war.  Durch  die  Unterschriftenaktion  und  Mitgl iederwerbung 
war  der  Verein  inzwischen  auf  60  Mitgl ieder  angewachsen,  die  nun  da- 
rauf  dra'ngten,  endlich  eine  Schulkindergruppe  zu  erbffnen.  Dafur 
bekamen  wir  einen  Raum  von  11  qm  fur  10  Schulkinder  von  6  bis  10  Jah- 
ren.  Fur  die  Vorschulgruppe  (11  Kinder)  hatten  wir  jetzt  einen  groBen 
Raum  von  ca.  50  qm  zur  Verfugung. 

Ein  Problem  war  die  Verpflegung.  Wir  hatten  im  Vorschulraum  eine 
Tiefkuhltruhe  stehen,  darauf  wurden  auf  einem  elektrischen  Kocher  in 
einem  Riesentopf  die  Kochbeutel  von  Dr.  Oetker  aufgetaut.  Abwaschen 
konnten  wir  dann  in  der  Kiiche. 

niese  auBeren  Bedingungen  wirkten  sich  naturlich  sehr  auf  die  Arbeit 
aus  Besonders  die  Schulkinder  hatten  darunter  zu  leiden.  Sie  wurden 
won'vielen  Seiten  standig  angegriffen  und  man  lieB  sie  spuren,  daB 
mJn   sie  da  nicht  haben  wollte.  Die  Kinder  reagierten  mit  Aggression. 
Kinder  und  Erzieher  fieberten  der  Fertigstellung  des  Kinderhauses 
entaeqen,  die  sich  von  Monat  zu  Monat  verzbgerte. 
Mnen  positiven  Aspekt  hatte  diese  Epoche  allerdmgs:  Die  Kinder  wur- 
nln  sicher  im  Umgang  mit  Behinderten.  Sie  lernten,  diesen  normal  zu 
begegnen  Diesen  Umstand  haben  wir  auch  den  Betreuermnen  der 


Behinderten  zu  verdanken.die  -  obwohl  sie  unter  unserer  Anwesenhelt 
zu  leiden  hatten  (Larm-und  Schmutzbelastigung)  -  uns  sehr  wohlwol- 
lend  und  hilfsbereit  begegneten  und  unsere  Kinder  in  die  Arbeit  und 
das  Leben  der  Behinderten  Einblick  nehmen  lieBen. 
Eine  weitere  sehr  wichtige  Erfahrung  flir  die  Kinder  wahrend  dieser 
Zeit  war,  daB  sie  die  ganzen  Schwierigkeiten  und  Belastungen,  die 
ihre  Eltern  auf  sich  nahmen,  un  das  Kinderhaus  zu  real isieren,  rait- 
erlebten  und  -erlitten.  Das  pragte  ihre  Einstellung  zu  dieser  Ein- 
richtung  Kinderhaus  erheblich.  Ihnen  wurde  kein  fertiges  Haus  vorge- 
setzt  mit  allem,  was  dazugehbrt.  Sie  kennen  die  Herkunft  jedes  Ein- 
richtungsstlickes  und  seine  Geschichte. 

Im  Frlihjahr  1974  wurden  Zaune  urn  die  beiden  Parkpl'a'tze  vor  dem  Haus 
gezogen  und  das  Gelande  konnte  nun  endlich  von  den  Kindern  "bespielt" 
werden.  Da  nur  Pflastersteine  und  eine  RoBkastanie  da  waren,  gruben 
die  Kinder  die  Pflastersteine  aus  und  schufen  sich  so  eine  Buddel- 
kiste,  auBerdem  befestigten  sie  Seile  an  der  Kastanie  zum  Schwingen. 
Beides  wurde  verboten.  Wir  besorgten  Holz  zum  Hlittenbauen,  auch  das 
gab  Rrger.  ..  . 

Nach  unserem  Auszug  sind  die  Platze  wieder  zu  Parkplatzen  zuruckver- 
wandelt  worden,  auf  Betreiben  des  ASB,  der  den  Platz  fur  seinen  Wa- 
genpark  brauchte. 

MTTBESTIHMUNG 

Bis  Dezember  1973  gab  es  wbchentlich  einen  Elternabend,  der  bestimm- 
te  Bereiche  an  Arbeitsgruppen  delegierte,  z.B.  Baugruppe,  Uffent- 
lichkeitsgruppe,  Spendengruppe,  Finanzgruppe,  Verhandlungsgruppe. 
Die  Bezugspersonengruppe  tagte  auch  wbchentlich,  r.iit  alien  Bezugs- 
personen,  die  schon  Kinderarbeit  machten  und  solchen,  die  nach  Fer- 
tigstellung  des  Kinderhauses  dort  arbeiten  wollten. 
Da  die  Mitgl iederzahl  standig  wuchs,  wurde  das  Plenum  bald  so  groB, 
daB  es  nicht  mehr  arbei tsfahig  war.  liir  muBten  andere  Mitbestimmungs- 
forr.ien  finden.  Folgendes  Modell  wurde  grob  entwickelt  und  noch  in 
der  Jugendheim-Zeit  praktiziert: 


PLENUM 


Zl 


KINDERHAUSRAT 


ELTERNGRUPPEN 


BEZUGSPERSONEN- 
GRUPPE _^____ 


Die  neue  Einrichtung  dabei  war  der  Kinderhausrat  mit  je  einem  ge 
wa'hlten  Eltern-  und  Bezugspersonenvertreter  aus  jeder  Kindergruppe. 
Die  Probleme  aus  den  Eltern-,  Bezugspersonen-  und  Kindergruppen  soil- 
ten  da  eingebracht  und  beraten  werden.  Grundsa'tzliche  Entschei- 
dungen  soil  ten  weiterhin  dem  Plenum  vorbehalten  bleiben.  Wenn  im 
Kinderhausrat  keine  Einigung  zustande  kommen  konnte,  sollte  auch  das 


Plenum  entscheiden.  ....    . 

Die  Eltern  der  Kleinkindergruppe  tagten  auch  schon  regelmaliig  und 
hatten  ihren  Vertreter  im  Kinderhausrat,  obwohl  mit  dieser  Kinder- 
gruppe noch  gar  nicht  gearbeitet  wurde.  In  den  letzten  Honaten  vor 
der  Erbffnung  des  Kinderhauses  wurden  Nachmittage  eingerichtet,  an 
denen  sich  die  Kinder  in  einer  Wohnung  trafen,  urn  sich  kennenzuler- 
nen  und  miteinander  zu  spielen.  Die  Bezugspersonen,  die  spater  in 
der  Kleinkindergruppe  arbeiten  wollten,  beteiligten  sich  bereits  an 
diesen  Treffen.  . 

Das  war  der  Vorla'ufer  unseres  heutigen  Mitbestimmungsmodells,  wel- 
ches spater  in  der  Geschaftsordnung  rechtskraftig  wurde. 

i  AIIFFNDE  FINANZIERUNG 

Jeder,  der  sein  Kind  ins  Kinderhaus  bringen  will,  muB  bei  der  Fami- 
lienfursorge  einen  Antrag  auf  Kostenbeteiligung  stellen.  Die  Fursor- 
nerin  rechnet  dann  anhand  der  Einkqmmensnachweise  aus,  welcher  El- 
ternbeitrag  fur  die  Familie  zumutbar  ist.  Der  Rest  bis  zirvollen 
Pflegesatzhbhe  wird  dann  vom  Kinderhaus  dem  Amt  flir  Jugend  in  Rech- 
nung  gestellt. 
Der  Elternbeitrag  unterscheidet  sich  nicht  von  dem  der  sta'dtischen 

Kindertagesheime. 

HIE  ER'OFFNUNG  DES  KINDERHAUSES 

Nach  der  letzten  groBen  Verhandlung  bei  der  SAGA,  dabei  wurde  die 

pndgultige  Finanziemng  des  Kinderhaus-Projektes  festgelegt,  gingen 

wir  von  der  Fertigstel lung  des  Hauses  zum  1.  April  1974  aus.  Diese 

unreal istische  Einschatzung  mag  man  unserer  mangelnden  Erfahrung  im 

Umqang  mit  SAGA-Daten  und  unserem  Uunschdenken  zugutehalten. 

Ais  wir  zu  Beginn  des  Jahres  die  dreiwbchigen  Betriebsferien  im  Jul i 

festlegten,  waren  wir  jedenfalls  der  festen  Oberzeugung,  daB  diese 

in  eine  Zeit  fallen,  in  der  die  ersten  Anfangsschwierigkeiten  der 

Kinderhaus-Praxis  uberwunden  sein  wlirden.  Der  Termin  verzbgerte  sich 

w0n  Monat  zu  Monat.  Obwohl  das  Haus  noch  nicht  fertig  war,  muSten 

wir  am  1.  August  1974  dann  erbffnen,  weil 

V  wir  ab  1.  August  Miete  bezahlen  muBten  und 

2     vicr  Bezugspersonen  ihre  Stelle  gekundigt  hatten  und  auf  die  An- 

stellung  im  Kinderhaus  angewiesen  waren. 
saw   richteten  wahrend  der  Betriebsferien  eine  Notgruppe  fur  die  Kin- 
der ein,  die  wahrend  der  Zeit  nicht  anders  untergebracht  werden  konn- 
ten,  mit  einer  Bezugsperson. 

rm   Frbffnungstag  waren  50  Kinder  da.  Das  Haus  war  immer  noch  Baustel- 
v  •  In  ie  einem  Gruppenraum  war  noch  iiber  Wochen  ein  Tischler  be- 

Uftiat     die  Holz-Spiel-Gebaude  flir  die  Kinder  zu  erstellen.  Das 
TreDPenhaus  war  nicht  gemalt  und  nicht  ausgelegt,  es  sah  sehr  un- 
Treppe nrw  ie]_  und  Bescnaft1gungsmate- 

fr6i  vorhSnden'  weil  wir  dafiir  kein  Geld  bekonmen  hatten.  Die  Putz- 
frauen  S  die  KUchenhilfe  waren  noch  nicht  da,  kein  Telefon  und  kei- 

ne0Msiartbedingungen  waren  sehr  schwierig  und  es  dauerte  einige  Wo- 
Senfb's  sich  der  Ablauf  einigermaBen  normal  isiert  hatte. 


-  11 


DAS  EROFFNUNGSFEST 

Am  12.  September  1974  feierten  wir  unsere  Erdffnung  auf  der  daf'Jr 
gesperrten  WinterstraBe,  in  Hof  und  im  Haus  zusammen  mit  den  Anwoh- 
nern.  Auf  der  StraBe  wurde  gespielt,  gemalt.  Auf  dem  Flohmarkt  ver- 
kauften  Eltern  die  Sachen,  welche  in  einer  Aktion  von  den  Kindern 
gesammelt  wurden.  Die  groBen  Schiiler  machten  Husik,  es  gab  Kaffee 
und  Kuchen,  Waffeln,  Eis,  Brause  und  Su'Bigkeiten.  Am  Abend  ging  es 
flir  die  Erwachsenen  im  Hause  weiter  mit  Musik  und  Tanz. 

Die  Nachbarn  hatten  bis  dahin  miBtrauisch  der  Entstehung  des  Kinder- 
hauses  zugeschaut.  Es  gingen  wilde  Geruchte  urn,  z.b.,  daB  eine  groBe 
Kommune  einziehen  wurde  u.a.  Es  muB  auch  seltsam  gewirkt  haben,  daB 
wochentags  Handwerker  von  einer  Firma  da  arbeiteten  und  wochenends 
Leute  kamen,  die  bei  Musik,  Bier  und  Gelachter  da  herumwerkelten. 
Beim  Kinderfest  wurde  das  Eis  gebrochen.  Wir  feierten  gemeinsam  und 
kamen  ins  Gespra'ch. 

Das  gute  Vernal tnis  zu  den  Leuten  aus  der  na'heren  Nachbarschaft  ist 
bis  heute  geblieben.  Wenn  unsere  Kinder  eine  Fensterscheibe  kaputt- 
machen,  wissen  sie,  daB  diese  ersetzt  wird.  Uenn  sie  sonst  irgend- 
welche  Beschwerden  haben,  wissen  sie,  daB  wir  versuchen,  ihre  Situa- 
tion zu  verstehen  und  den  MiBstand  zu  vera'ndern.  Die  Nachbarn  auBer- 
ten  den  Wunsch,  ofter  gemeinsam  mit  uns  zu  feiern. 

DAS  ZAHLENVERHKLTNIS  KINDER-  ERZIEHER  UND  DIE  KINDERGRUPPENGRPSSE 

Im  August  1974  fanden  noch  die  Verhandlungen  Liber  die  Kindergruppen- 
grbSe  und  die  Planstellen  statt  mit  Vertretern  der  Heimaufsicht  und 
der  Haushaltsabteilung  des  Amtes  fur  Jugend. 

Wir  waren  bei  unseren  konzeptionellen  Vorstellungen  immer  von  einer 
GruppengrbBe  von  15  Kindern  ausgegangen  und  2  Erziehern  pro  Gruppe. 
In  Hamburg  sind  jedoch  in  Schulkindergruppen  25  Kinder  und  in  Vor- 
schulgruppen  20  Kinder  ublich. 

Durch  za'hes  Argumentieren  und  Faktensammlung,  urn  zu  beweisen,  wes- 
halb  wir  nur  in  kleineren  Gruppen  arbeiten  kb'nnen,  konnten  wir  so- 
weit  Uberzeugen,  daB  der  Pflegesatz  schlieBlich  auf  der  Grundlage 
von  66  Platzen  (in  4  Gruppen)  und  64  Erzieherstunden  pro  Tage  bewil- 
1  igt  wurde. 

DIE  SATZUNG 

Als  eingetragener  Verein   (e.V.)  brauchten  wir  eine  Satzung.   Sie  wur- 
de im  Juni   1974  verabschiedet.  Dies  ist  eine  formale  Angelegenheit , 
aber  notwendig,  urn  als  eigenstandiger  Trager  einer  sozialen  Einrich- 
tung  vom  Amt  flir  Jugend  anerkannt  zu  werden.   AuBerdem  ist  unsere 
Gemeinnlitzigkeit  anerkannt,  d.h.  wir  sind  befreit  von  der  Korper- 
schaftssteuer  und  Spenden  an  uns  sind  steuerabzugsfa'hig. 
Der  Verein  ist  Mitglied  im  Deutschen  Paritatischen  Woblfahrtsverband. 

DIE  GESCHKFTSORDN.UNG 

Die  Gescha'ftsordnung  war  eine  schwere  Geburt.   Endlose  Diskussionen 
im  Plenum  und  in  Arbeitsgruppen,  Entwlirfe  und  Gegenentwurfe,  Stel- 
lungnahmen  und  Gegenstel lungnahmen  kennzeichneten  die  Situation  des 
Vereins  von  Ende  August  1974  bis  zur  endgultigen  Verabschiedung  der 

-  12  - 


Gescha'ftsordnung  durch  das  Plenum  im  Oktober  1974.  Die  Auseinander- 
setzungen  gingen  im  Wesentlichen  darum,  wie  die  Sitzverteilung  im 
Kinderhausrat  aussehen  soil: 

Die  erste  Forderung  (Eltern)  war:  4  El ternvertreter,  2  Bezugsperso- 
nen  1  Vertreter  des  technischen  Personals.  Die  zweite  Forderung 
(Bezugspersonen)  war:  4  El ternvertreter,  3  Bezugspersonen,  1  Vertre- 
ter des  technischen  Personals. 

Es  ging  also  urn  die  Machtfrage:  Wie  sollte  das  Verhaltnis  Eltern  : 
Kinderhausarbeiter  aussehen. 

Ein  weiterer  Streitpunkt:  Soil  die  konzeptionelle  Arbeit  mehr  von 
den  Eltern  Oder  mehr  von  den  Erziehern  bestimmt  werden. 
Die  Erzieher  meinten,  daB  sie  das  Konzept  mehr  bestimmen  mUBten, 
da  sie  es  leichter  haben,  das  Wohl  der  Gesamtheit  der  Kinder  zu  be- 
rLicksichtigen  als  Elternteile,  die  befangener  sind,  weil  sie  sehr 
das  Wohl  des  eigenen  Kindes  im  Auge  haben.  AuBerdem  wurde  das  Kon- 
zept dann  nur  von  gebildeten  Mittelschichtseltern  gemacht,  das  aber 
flir  alle  Kinder  anwendbar  und  gut  sein  mu'Bte. 

Die  Eltern,  die  aktiv  am  Umbau  und  Einrichtung  des  Hauses  mitgear- 
beitet  hatten,  wollten  nach  Fertigstel lung  der  Bauarbeiten  an  der 
Entwicklung  des  Erziehungskonzeptes  mitarbeiten.  Sie  flihlten  sich 
durch  den  Anspruch  der  Bezugspersonen,  die  Erziehungsanbeit  in  eige- 
ner  Kompetenz  zu  entwickeln,  in  eine  passive  Rolle  gedra'ngt.  Es  bil- 
deten  sich  Fronten  auf  beiden  Seiten,  die  die  Arbeit  (insbesondere 
die  Gestaltung  der  El ternabende,  das  Vertrauensverhaltnis)  im  Haus 
teilweise  sehr  erschwerten.  Ober  die  gemeinsame  Bewa'ltigung  von  Er- 
ziehungsproblemen  an  den  Elternabenden  sind  sich  Erzieher  und  Eltern 
wieder  nahergekommen. 

Im  Oktober  1974  kam  es  endlich  zur  Annahme  der  Gescha'ftsordnung.  Es 
wurde  liber  jeden  Punkt  einzeln  abgestimmt.  Bei  der  Frage  der  Vertre- 
^ung  im  Kinderhausrat  war  das  Ergebnis  stimmengleich.  Darum  wurde 
die  bisherige  Regelung  bis  auf  weiteres  beibehalten:  4  Eltern, 
4  Erzieher,  1  techn.  Personal.  Die  Gescha'ftsordnung  sollte  nach  einem 
Bewahrungszeitraum  wieder  diskutiert  werden.  Dies  steht  noch  aus. 

In  der  Zeit  der  Gescha'ftsordnungs-Diskussion  wurden  viele  Eltern 
frustriert  und  abgeschreckt .  Sie  konnten  die  komplizierten  Zusammen- 
hanqe  nicht  so  schnell  verstehen.  Um  dieses  Thema  endlich  von  der 
Taaesordnung  zu  haben,  waren  sowohl  die  Bezugspersonen  als  auch  die 
F1|ern  letztlich  kompromiBbereiter,  weil  man  sich  fragen  muBte,  was 
wichtiger  ist,  eine  gute  oder  etwas  weniger  gute  Gescha'ftsordnung 
7 j  haben  oder  neue  Eltern  einzuschuchtern  und  zu  verlieren. 

MifNAHMEKRITERIEN 

F  werden  nur  Kinder  aus  der  na'heren  Umgebung  aufgenommen.  Damit  soil 
,ormieden  werden,  daB  Eltern  ihre  Kinder  aus  alien  Stadtteilen  Ham- 

l   r-ns  zu  uns  bringen  und  das  Kinderhaus  ein  vergroBerter  Kinderladen 

ffw-   Intel lektuelle  wird.  Soziale  Hartefalle  werden  bevorzugt  gegen- 
hPr  einer  Aufnahme  aus  rein  padagogischen  Grlinden.  Die  Kinder  mus- 

*  VOn  der  Familienfu'rsorge  eingewiesen  werden. 

S,fnder,  deren  Geschwister  bereits  im  Kinderhaus  sind,  wird  der  Vor- 
ll   Sgeben.  Die  Entscheidung  uber  jede  Neuaufnahme  liegt  bei  der 

jeweiligen  Elterngruppe. 


13  - 


MITARBEITER 

Im  Kinderhaus  arbeiten  10  Bezugspersonen  und  jeweils  4  Jahres-  bzw. 

Hal  bj  ahrespra kt i kanten . 

Die  Bezugspersonengruppe  setzt  sich  zusammen  aus: 

1  Sozialpadagogin, 

2  Erziehern, 

1    Kinderpfleger, 

4  Angestellten  in  der  Ta'tigkeit  von  Erziehern, 

1    Lehrerin. 

Es  sind  3  Manner  und  7  Frauen  im  Alter  von  22  bis  35  Jahren. 

Die  Bezugspersonengruppe  tagt  wb'chentl  ich,  urn  die  Erziehungsarbeit 

zu  koordinieren  und  zu  planen. 

Die  Bezugspersonen  haben     ein  Recht  auf  Bildungsurlaub  (1   Woche  im 

Jahr). 

Praktikanten  werden  nur  beschaftjgt,  wenn  sie  mindestens  ein  sechs- 
monatiges  Praktikum  abzuleisten  haben,  da  ein  haufigerer  Uechsel  fur 
die  Kinder  nicht  gut  ist. 
Weiterhin  arbeiten  in  Kinderhaus: 
1  Verwaltungsangestellte  (4  Stunden) 

1  Klichenhilfe  (5  Stunden) 

2  Putzfrauen  (zusammen  7  Stunden) 

1   Hausmeister  (keine  Stundenregelung) 

3  Honorarkrafte  fur  Schularbeitenhilfe  und  Sport. 

Demnachst  wird  noch  ein  Zivildienstleistender  im  Kinderhaus  handwerk- 
liche  Arbeiten  machen.    Diese  Mitarbeiter  (auBer  Honorarkraften)  bilden 
die  Gruppe  des  technischen  Personals.  Sie  tagen  einmal   im  Monat. 

Da  die  festangestellten  Mitarbeiter  Vereinsmitglieder  sind,  und 
somit  gleichzeitig  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,   ist  die  Rechtslage 
etwas  kompliziert.   Es  kann  z.B.   kein  Betriebsrat  gewahlt  werden,  da 
die  Mitarbeiter  als  Mitglieder  des  Kinderhausrates  Entscheidungsbefug- 
nisse  haben,  die  sonst  nur  Arbeitgebern  "zustehen"    (z.B.   bei  Neuein- 
stellungen).   Deshalb  ist  es  auch  bisher  m'cht  gelungen,  eine  rechts- 
gultige  Form  von  Arbeitsvertragen  zu  entwickeln.  Alle  Mitarbeiter  ar- 
beiten bisher  nur  nach  miindlichen  Vereinbarungen,  die  allerdings 
rechtswirksam  sind. 

DIE  "HEIHLEITUIiG" 

In  der  Geschaftsordnung  kommt  ein  Heimleiter  nicht  vor,   Eine  Reihe 
der  Heimleitungsaufgaben  wird  vom  Kinderhausrat  ubernommen,  z.B.   die 
Entscheidung  Liber  die  Einstellung  von  Mitarbeitern  und  die  Vertei- 
lung  der  Ausgaben  fiir  Spiel-  und  Werkmaterial . 
Wir  merkten  aber  bald,  daD  dies  nicht  ausreicht,  da  sich  dieser  in 
der  Regel   nur  14-tagig  trifft,  und  nicht  alle  Entscheidungen  konnen 
so  lange  warten.  Wir  stellten  also  eine  Bezugsperson  taglich  4  Stun- 
den von  der  Kinderarbeit  frei   fur  besondere  Aufgaben: 

-  Elternbesuche;  ..     .  u 

-  Lehrerbesuche  mit  dem  Ziel,   eine  Obereinkunft  bezuglicn  der  Haus- 

aufgaben  zu  treffen;  _,.,     , 

-  Beobachten  von  einzelnen  Kindern,  die  in  der  Gruppe  auffalliges 
Verhalten  zeigen,  urn  dann  geeignete  Schritte  in  Absprache  mit  den 
Eltern  einzuleiten; 

-  14  - 


-  Vermittlung  von  Kindern  an  therapeutische     Einrichtungen; 

-  Zusammenarbeit  mit  den  Mitarbeitern  dieser  Einrichtungen,   urn  die 
Therapie  zu  unterstutzen; 

-  Zusammenarbeit  mit  dem  Jugendamt,  Wohnungsamt  und  Sozialamt; 

-  Laufende  Information  liber  Veranstaltungen,  die  fur  Kinder,  Eltern 
Oder  Bezugspersonen  von  Bedeutung  sind,  ebenso  uber  neue  Materia- 
lien,  Spiele,  Blicher,  Zeitschriften  usw. 

Fiir  Arbeiten  wie  Einkaufen  von  Spielmaterial  Oder  Einrichtungsgegen- 
sta'nden  kann  jeder  Mitarbeiter  im  Kinderhaus  herangezogen  werden. 
Krankheits-  oder  Urlaubsvertretungen  werden  von  alien  Bezugsperso- 
nen zu  gleichen  Teilen  gemacht.   Die  fiir  besondere  Aufgaben  freige- 
stellte  Bezugsperson  sollte  in  langeren  Intervallen  gewechselt  wer- 
den  (mindestens  1  Jahr),  damit  die  Stelle  nicht  zu  einer  Machtposi- 
tion  wird. 

REISEN 

Bisher  haben  wir  mit  den  Kindern  drei  Reisen  durchgefuhrt.  In  den 
Friihlingsferien  1974  fuhren  wir  mit  samtli.chen  Kindern,  die  zu  der 
7eit  im  Jugendheim  Bahrenfelder  StraBe  waren,  nach  Zolenspieker. 
Im  Herbst  1974  wiederholten  wir  die  Reise  fur  eine  Woche  mit  20  Kin- 
Hern  im  Alter  von  6  und  7  Jahren.  Solche  Reisen  sind  padagogisch 
von  groBem  Wert.  Gruppenprozesse  werden  beschleunigt,  well  der  tag- 
liche  Bruch  zwischen  Kinderhaus,  Elternhaus  und  Schule  nicht  statt- 
findet.  Alle  Kinder  haben  die  gleichen  Bedingungen.  Konflikten  kann 
man  nicht  mehr  so  leicht  ausweichen,  sie  werden  rascher  ausgetragen 
als  zu  Hause.  Die  Gruppensituation  hat  sich  nach  einer  solchen 
Reise  meist  erheblich  verandert. 

Im  Sommer  1975  machten  wir  mit  27  Kindern  aus  dem  Kinderhaus  zusam- 
mit  2  weiteren  Gruppen  aus  anderen  Stadtteilen  -  eine  davon  war 
'pine  Gruppe  der  AG  Karol  inenviertel  -  ein  Zeltlager  in  Wieren  bei 
Olzen.  Im  nachsten  Jahr  soil  das  Zeltlager  wiederholt  werden. 

gjmiirjcLUNG  nFR  fiRIIPPENSTRUKTUREN 

..  ersten  Jahr  waren  die  Kindergruppen  getrennt  nach  Alter,  jeweils 
,l>i  Jahrgange  zusammen  in  einer  Gruppe,  mit  Ausnahme  der  groBen 
crhiilerqruppe.  Das  brachte  einige  Nachteile  mit  sich:  die  Erzieher 
-«  den  SchUlergruppen  batten  Vorbereitungszeit,  die  anderen  nicht, 
l-c   Gruppen  waren  zu  groB,  die  Kinder  hatten  zu  wenig  Mbglichkeit, 
?/Irhalten  zu  Kindern  anderer  Altersgruppen  zu  erproben.  Deshalb 
hahpn  wir  im  August  1975  aus  der  ehemaligen  Vorschulgruppe  und  der 
i  i=inen  Schulergruppe  zwei  gemischte  Gruppen  eingenchtet. 
il   Hiesen  Gruppen  sind  nun  je  neun  Schuler  aus  dem  ersten  und  zwei- 
;1  Schuljahr  und  je  neun  Vorschul  kinder  im  Alter  von  vier  und  funf 
i  hren  FUr  jede  dieser  Kleingruppen  ist  ein  Erzieher  zustandig.  Am 
vnrmittag  sind  uber  einige  Stunden  in  beiden  Gruppen  jeweils  nur 

nn  Vorschul er  da,  urn  eine  intensivere  Forderung  der  einzelnen  Kin- 
Ufr  zu  ermbglichen.  Am  Nachmittag  sind  in  beiden  Gruppen  nur  je  neun 
Schulkinder  bei  den  Hausaufgaben  zu  betreuen.  Diese  Regelung  hat 

m-phKleinkindgruppe  umfaBt  die  Altersstufen  von  zwei  bis  vier  Jah- 
Jen  und  die  groBe  Schulergruppe  von  neun  bis  dreizehn  Jahren. 


15 


BAUEN   WIR  AUF 
DIE      EIGENE      KRAFT 


•  •  •  • 


Und  wenn  die  Mittel  nicht  ausrci  - 
chon,  urn  Betreuer  fest  anzustellen, 
sollto  man  auf  alle  Falle  darum  kam- 
fen.  Die  Uiirgerinitiative  am  Osdor- 
fer  Born  hat  nach  langem  Kampf  auch 
erreicht,  dass  zwei  Zivildienstleis- 
tende  dort  arbeiten. 

KEINE  BEREITSCHAFT  

...ABER  CUTE  BEZIEHUNGEN  I! 


Von  sich  aus  ist  die  "fabrik"  bis- 
her  offensichtlich  nicht  bereit,  den 
Bauspielplatz  zu  aktivieren  -  und 
die  Behorde  sieht  sich  aber  ange  - 
sichts  der  ausserordentlich  guten 
Beziehungen  von  Herrn  Dietrich  zu 
fiihrenden  Politikcrn  und  Journalis- 
ten  usw.  ,  nicht  in  der  Lage,  die 
"fabrik"  zu  zwingen,  den  Bauspiel- 
platz tatsachlich  in  Gang  zu  setzen! 


Wir  meinen,  dass  sich  alle  Betrof- 
fenen  dafiir  cinsetzten  sollten,  dass 
hier  eine  wirklich  notwendige  Spiel- 
mbglichkeit  auch  genutzt  werden  kann. 

Am  12.9.  waren  wir  rait  ca.  35  Kin  - 
dern  auf  dem  Platz  -  Werkzeug  und 
Holz  hatten  wir  mitgebracht.  Auch 
wenn  der  Platz  ziemlich  verkommen 
ist  (die  Sandbcrgc  sind  z.B.  so 
hart,  dass  es  selbst  mit  dem  Spaten 
kaum  nooh  moglich  ist,  darin  zu  bau- 
cnjhat  es  doch  den  Kindern  so  viel 
Spass  gemacht ,  dass  beschlossen  wur- 
de,  so  oft  wie  moglich  dorthin  zu 
gehen. 

Dieser  Platz  muss  wieder  ein  rich- 
tiger  Bauspielplatz  werden! 

Die  Vorbereitungsgruppe 
fiir  das  Strassenfest 


So  kbnnte  es  immer  sein  auf  dem  "fabrik"  -  Bauspielplatz:  die  Kinder  hammern, 
sagen  und  bauen  mit  Bcgeisterung  -  wenn  es  zu  schwierig  wird,  kann  man  einen 
Betreuer  ho] en,  der  einem  dann  weiterhilft! 


Als  ersten  Schritt  daraufhin  veranstalten  wir  im  Rahmen  eines 

grossen  Strassenfestes      fiir  Kinder  &  Jugendliche 

&  Erwachsene  am  Samstag,den   27.9.75   in   der  Winterstrasse   eine 

LATER   NEXDEMONST   RATION' 

hin  zum  Bauspielplatz. 


V.i.S.d.P.   Ute  Friese,Auflage  3ooo,Erscheinungsdatum  15.9.75,    Eigendruck 


r,R0SSE  SCHULERGRUPPE 

Als  problematisch  stellt  sich  die  Situation  der  groBen  Schiiler  dar. 
Die  altersm'a'Bige  Zusammensetzung  von  Neun-  bis  Dreizehnjahrigen 
entspricht  nicht  der  Organisationsform  einer  geschlossenen  Gruppe. 
Der  relativ  fest  gegliederte,   vorgegebene  Tagesablauf  und  die  von 
den  Eltern  erwunschte  regelma'Bige  Anwesenheit  der  Kinder  im  Kinder- 
haus  widerstrebt  den  Alteren  spiirbar.   Sie  auSern  den  Wunsch,  ihre 
Freizeit   individueller  und  selbsta'ndiger  zu  gestalten.   Fiir  sie  ware 
ein  offener  Schlilerkreis(offenes  Freizeitangebot)   als  Obergangsform 
zum  ZusammenschluB  in  Jugendgruppen  angebracht.   Da  die  Gelder  zur 
Deckung  laufender  Kosten   (Personal kosten,  Miete)  aufgrund  der  Spar- 
maBnahmen    (neue  Projekte  werden  nicht  gefordert)   nicht  bewilligt 
werden,  befinden  sich  diese  Kinder  in  einer  unerwartet  schlechten 
Situation,  die  unbedingt  geandert  werden  muB.    Kinder-  und  Jugend- 
arbeit  ist  nur  dann  sinnvoll,  wenn  sie  kontinuierlich  weitergefuhrt 
Wird.  Wir  werden  versuchen,  diesen  MiBstand  zu  heheben. 

n?pnilBUNGSPROGRAMM  IM  ELEMENTARBEREICH 

Ab  Oktober  1975  werden  wir  uns,  zusammen  mit  neun  weiteren  Kinder- 
garten    freier  Trager  in  Hamburg,  an  dem  Model lversuch  zur  Entwick- 
lung  von  Erziehungsprogrammen  fiir  drei-  bis  sechsjahrige  Kinder  be- 
teiligen,  mit  dem  Schwerpunkt  im  Bereich  des  Sozialen  Lernens.   Das 
Programm  wird  aufgrund  einer  Empfehlung  der  Bund-Lander-Kommission 
fjr  Bildungsplanung  durch  den  Bundesminister  fur  Bildung  und  Hissen- 
schaft  als  Model lversuch  gefordert. 

Es  werden  dabei   Programmeinheiten  entworfen  und  erprobt,  durch  die 
die  Kinder  auf  die  Bewaltigung  ihrer  eigenen  Lebenssituation  vorbe- 
reitet  werden  soil  en. 

pat;   STRASSFNFEST  AH  27.    SEPTEMBER  1975 

Wie  im  letzten  Jahr     wollten  wir  auch  diesmal   wieder  im  September 
in   Kinderfest  auf  der  StraBe  machen.   Wahrend  der  Fruhplanungsphase 

kam  die  Anfrage  vom  Vorbereitungsteam  der  kulturellen  Sonderveran- 
taltung  "Singen  heute",  ob  wir  uns  nicht  an  dem  geplanten  Kinder- 

ILt  auf  dem  Fischmarkt  beteiligen  wollten.  Wir  waren  jedoch  nur  an 
inem  Fest  in  unserem  Stadtteil   interessiert.  So  wurden  wir  offiziell 

h  auftraqt     dieses  Fest  durchzufuhren,  was  gleichzeitig  bedeutete, 

aI%  wir  auch  offentliche  Mittel   zur  Verfugung  hatten.  Da  vorauszu- 
thpn  war,  daB  die  Organisation  dieses  Festes  unsere  Krafte  Uber- 
+oiaen  wurde,  und  wir  auBerdem  aus  der  relativen   Isolation  im  Stadt- 

lli     herauswollten,  haben  wir  andere  Gruppen,  die  in  Altona  Sozial- 
hpit  machen,   gebeten,   sich  an  der  Vorbereitung  und  Durchfuhrung  zu 

I  tl  liaen.   Dabei   handelt  es  sich  urn  folgende  Initiatives   "Aktive 

rreizeitgestaltung  Altona"   (AFA),   "Die  Eule",  BDJ,  EulenstraBe  60, 

MieteHnitiative  Karl -Theodor- StraBe,  Kinderkeller  Zeiseweg,   Inter- 

esSengemeinschaft  Ottensen. 


„prpi  E6UNGEN  ZUM  PflDAGOGISCHEN  KONZEPT 


Folgende  Problembereiche  sind  im  Kinderhaus  noch  nicht  ausdiskutiert 
worden: 

-   17  - 


Wie  kbnnen  wir  die  bisher  nicht  aktiven  Eltern  davon  Uberzeugen, 

dai3  es  wichtig  flir  sie  und   ihre  Kinder  ist,   im  Kinderhaus  mitzu- 

arbeiten? 

Wie  kbnnen  wir  die  auslandischen  Eltern  integrieren? 

Wie  laBt  sich  Sexualerziehung  -  verstanden  als  Erziehung  zur 

Liebesfahigkeit  -  realisieren? 

Wo  kommen  die  Aggressionen  der  Kinder  her  und  wie  kann  man  damit 

umgehen? 

Wie  kann  man  das  Sozialverhal ten  der  Kinder  verbessern? 

Wie  kann  man  die  Zusammenarbeit  zwischen  Kinderhaus  und  Schule 

verbessern? 


2.2.  Satzung  des  Kinderhauses 


§  ]  NAME  UND  SITZ  DES  VEREINS 

Der  Verein  ftihrt  den  Namen  "Kinderhaus  e.V.  in  der  Chocoladenfabr  ik' 
Sitz  des  Vereins  ist  Hamburg.  Er  wird  in  das  Vereinsregister  des 
Amtsgerichts  Hamburg  eingetragen. 


§  2  ZWECK  DES  VEREINS 
Zweck  des  Vereins  ist  die  Einrichtung  u 
gartens  fur  Kinder  verschiedener  Alters 
der  sollen  in  ihrer  Entwicklung  und  Sel 
den . 

Der  Verein  verfolgt  ausschl ieBl  i ch  und 
Zwecke  im  Sinne  der  Gemeinnijtzigkei  tsve 
besondere  durch  den  Betrieb  eines  Kinde 
zuflieBenden  Mittel  und  die  etwa  erziel 
Erfullung  des  Vereinszweckes  zu  verwend 
keine  Gewinnantei le  und  in  ihrer  Eigens 
keine  sonstigen  Zuwendungen  aus  Mitteln 
durch  Verwal tungsaufgaben,  die  den  Zwec 
oder  durch  unverha'l  tni  sma'Big  hohe  Vergil 


nd  der  Betrieb  eines  Kinder- 
stufen  durch  Eltern.  Die  Kin- 
hstSndigkei t  gefordert  wer- 

unmittelbar  gemeinnutzige 
ordnung  vom  2k. 12. 1 953  ,  ins- 
r gar  tens.  Alle  dem  Verein 
ten  Uberschusse  sind  fur  die 
en,  Die  Mitglieder  erhalten 
chaft  als  Mitglieder  auch 
des  Vereins.  Niemand  darf 
ken  des  Vereins  fremd  sind, 
tungen  begiinstigt  werden. 


§  3  MITGLIEDSCHAFT 

Die  Griinder  des  Vereins  sind  die  ersten  Mitglieder.  Liber  die  Aufnah- 
me  weiterer  Mitglieder  entscheidet  die  Mi tgl iederversammlung  auf- 
grund  schr  i  f  1 1  ichen  Aufnahmeant rages .  Die  Aufnahme  ist  davon  abha'n- 
gig,  daS  in  jedem  Einzelfall  3/h   der  Mi tgl iederversammlung  zustim- 
men . 

§  k   VERLUST  DER  MITGLIEDSCHAFT 

Die  Mitgl iedschaft  endet  durch  Tod,  schriftliche  Austr i ttserklarung 
oder  durch  AusschluS.  Die  Kiindigung  der  Mi  tg  1  iedschaft  muS  mit  vier- 
telja'hrl  icher  Frist  schriftlich  gegeniiber  dem  Vorstand  erfolgen. 
Ein  Mitgl  ied,  das  durch  Kiindigung  aus  dem  Verein  ausscheidet,  hat 
keinerlei  finanzielle  Anspruche  an  den  Verein. 

Uber  den  AusschluB,  der  nur  aus  wichtigem  Grund  erfolgen  kann,  ent- 
scheidet die  Mi tgl iederversammlung  mit  einer  Mehrheit  von  3/k   der 
abgegebenen  Stimmen.  Dem  Betroffenen  ist  Gelegenheit  zu  geben,  sich 
vor  der  Mi tg I iederversammlung  mundlich  oder  schriftlich  zu  auSern. 
Der  AusschluB  wird  mit  dem  BeschluB  wirksam. 


-  18 


§  5  MITGLIEDSBEITRAG 

Uber  die  Erhebung  eines  Mi tgl iedsbei trages  entscheidet  die  Mitglie- 

derversammlung. 

§  6  SCHLICHTUNGSVERTRAG 

Die  Mitglieder  des  Vereins  schlieBen  einen  Schl ichtungsvertrag  ab. 

Der  Text  des  Vertrages  wird  von  der  Mi tgl iederversamml ung  beschlossen. 

§  7  VORSTAND 

Der  Vorstand  besteht  aus  dem  ersten  und  zweiten  Vorsitzenden  sowie 

dem  Schrif tfuhrer.  Der  Vorstand  vertritt  den  Verein  nach  auBen  und 

ist  fur  eine  ordnungsgemSBe  Geschaf  tsf  iihrung  verantwort  1  ich. 

§  8  MITGLIEDERVERSAMMLUNG 

Die  Angelegenheiten  des  Vereins  werden  -  soweit  sie  nicht  vom  Vor- 
stand zu  besorgen  sind  -  durch  BeschluBfassung  der  Mi tgl iederver- 
sammlung geordnet.  Fur  den  Betrieb  des  Kinderhauses  wird  eine  Ge- 
schaf tsordnung  erlassen. 

Die  Mi tgl iederversammlung  beschlieBt  -  soweit  die  Satzung  nichts 
anderes  vorschreibt  -mit  einer  Mehrheit  von  zwei  Dritteln  der  ab- 
eaebenen  Stimmen.  Satzungsanderungen  und  die  Vereinsauf losung  sind 
n  eine  Mehrheit  von  drei  Viertel  der  erschienenen  Mitglieder  ge- 
bunden.  Voraussetzung  fur  jede  BeschluBfassung  der  Mi tgl iederver- 
sammlung ist  die  Anwesenheit  von  mindestens  drei  Vierteln  der  Ver- 
insmi  tgl  ieder.  Ist  eine  Mi  tgl  iederversamml  ung  nicht  beschluBf  a'hig, 
kann  eine  zweite  Mi tgl  iederversammlung  einberufen  werden,  die  in 
%dem  Fall  beschluBfahig  ist.  Hierauf  ist  in  der  Einladung  hinzu- 

we  i  sen . 

nie  ordentliche  Mi tgl iederversammlung  findet  mindestens  einmal  im 
iahr  am  Sitz  des  Vereins  statt.  Weitere  Versammlungen  sind  auf  &e- 

chluS  des  Vorstandes  oder  auf  Verlangen  von  mindestens  10  %   der 
Mi tal ieder  vom  Vorstand  einzuberuf en.  Die  Einladung  muB  schriftlich 

rfolgen  und  mindestens  14  Tage  vor  dem  Si tzungstermi n  versandt  wer- 
a   n   Die  Mi tgl iederversammlung  hat  aufgrund  des  Fi nanzber ichtes  dem 
Vorstand  Entlastung  zu  erteilen.  Uber  die  Beschlusse  der  Mitgl ieder- 

ersarrmlung  ist  eine  Niederschr  if  t  zu  fertigen,  die  vom  Versammlungs- 
Teiter  und  einem  Mitgl ied  des  Vorstandes  zu  unterzei chnen  ist. 

5,  g  AUFL'dSUNG  DES  VEREINS 

Bei  Auf losung  oder  Aufhebung  des  Vereins  erhalten  die  Mitglieder 

•cnt  mehr  als  ihre  eingezahlten  Kapi taleinlagen  und  den  gemeinen 
u'rt  ihrer  geleisteten  Sacheinlagen  zuruck.  DarUberhi naus  vorhande- 

es  Vermogen  soil  an  die  Stadt  Hamburg  fallen  mit  der  Auflage,  es 
fUr  Zwecke  der  Jugendhilfe  zu  verwenden. 


19 


2.3-  Geschaf tsordnunq  des  Kinderhauses 


PLENUM 


Das  Plenum  setzt  sich  zusammen  aus  alien  aktiven  Vereinsmi tgl ie~ 
dern   (Passive  Mitglieder  sind  solche,  deren  Mi tgl i edschaf t  sich 
auf  ideelle  oder  materielle  Forderung  des  Vereins  beschrankt) . 
Es  ist  das  oberste  Entscheidungsgremium  im  Rahmen  der  Vereins- 
satzung  fur  das  Kinderhaus. 


Aufgaben: 
( 


Das  Plenum  beschlieBt  uber  grundsatzl iche  das  Kinderhaus  be- 
treffende  Probleme. 

Fur  die  Durchf  iihrung  dieser  Beschltisse  ist  der  KHR  (Kinderhaus- 
rat)  verantwortl ich. 

•  Das  Plenum  entscheidet  bei  Differenzen  zwischen  den  Gruppen, 
wenn  in  den  anderen  Gremien  eine  Regelung  nicht  moglich  ist. 

■  Das  Plenum  nimmt  den  hal bjahrl ichen  Rechenschaf tsber icht  des 
KHR's  entgegen. 

3.  Plenumss i tzungen: 

•  Ordentliche  PI  enumssi  tzungen  finden  hal  bja'hr  1  ich  statt. 

•  Bei  Bedarf  werden  auBerordent I  iche  Si tzungen  einberufen: 

-  Wenn  im  KHR  keine  Beschlusse  zustandekommen; 

-  Auf  Antrag  einer  2/3  Mehrheit  einer  Gruppe  (El terngruppen, 
Bezugspersonengruppe  (im  Sinne  der  Geschaftsordnung  die 
hauptamtl  ichen  Erzieher)  ,  Gruppe  des  technischen  Personals). 

-  Auf  Antrag  von  15  %   der  aktiven  Vereinsmi tgl ieder. 

•  Zu  den  Sitzungen  wird  mit  einer  Frist  von  \k   Tagen  vom  KHR 
schriftlich  eingeladen. 

Uber  die  Sitzungen  sind  Protokolle  anzuf ert igen. 
Die  Sitzungen  sind  prinzipiell  f Or  alle  Vereinsmi tgl ieder  of- 
fentlich.  Das  Rederecht  der  nicht  st immberecht igten  Teilnehmer 
kann  eingeschrankt  werden. 

•  Das  Plenum  beschlieBt  mit  einer  2/3  Mehrheit.  Dabei  hat  jedes 
aktive  Vereinsmitgl ied  eine  Stimme.  Fur  die  BeschluBfahigkei t 
ist  die  Anwesenheit  von  mindestens  50  %   der  St immberecht igten 
Voraussetzung.  Ist  eine  Sitzung  nicht  beschluBfahig,  wird  inner- 
halb  von  \h   Tagen  eine  neue  Sitzung  einberufen,  die  ohne  Rtick- 
sicht  auf  die  Anzahl  der  erschienenen  Mitglieder  beschluBfahig 
ist.  In  der  Einladung  hierzu  ist  auf  anstehende  Beschlusse 
hinzuweisen. 

Plenumsentscheidungen  sind  filr  alle  Vereinsmi  tgl  ieder  bindend. 


BFZUGSPERSONENGRUPPE 

1.  Die  Bezugspersonengruppe  (BP)  setzt  sich  aus  alien  Mitarbeitern 
im  padagogischen  Bereich  zusammen. 

2.  Aufgaben:  . 
•  Die  BP  regelt  im  Rahmen  des  allgemeinen  Erziehungskonzepts  una 

der  organisatorischen  Rahmenbed i ngungen  ihre  speziellen  Proble- 
me selbst. 


3. 


BemUhen  urn  oezieltes  Umsetzen  und  Wei terentwickel  n  des  Erzie- 
hungskonzepts in  die  padagogische  Al I tagsprax i s  in  Absprache 

mit  den  Eltern. 

Vereinhei tlichung  der  in  den  verschiedenen  Kindergruppen  ange- 

wandten  Er.ziehungsmethoden . 

Anleiten  von  Prakt ikanten. 

Kontaktpf lege  zwischen  Kinderhaus  und  Eltern. 

Kontrolle  iiber  die  Reparaturbediirf  t  igkei  t  von  Einrichtung  und 

Spielzeug  und  Meldung  an  die  EG  (El terngruppe) . 

Vorschlage  filr  Neuanschaffungen  an  die  EG. 

Eine  der  zusta'ndigen  BR  muB  auf  den  regelmaBigen  Sitzungen  der 

entsprechenden  EG  uber  die  Arbeit  mit  den  Kindern  berichten 

und  sich  hierauf  vorbereiten. 

Einhaltung  der  Hausordnung. 

Vorschlagsrecht  fur  die  Aufnahme,bzw.  Kiindigung  von  BP. 


e  Sitzungen 
as  Rederecht 


Die  Bezugspersonen  tagen  in  der  Regel  wochentlich.  D 

sind  prinzipiell  fur  Vereinsmi tg 1 ieder  offentlich.  D 

der  nicht  st immberecht igten  Teilnehmer  kann  eingeschrankt  werden. 

Beschlusse  und  Antrage  werden  mit  2/3  Mehrheit  der  hauptamtl ichen 

Mitarbeiter  gefaBt.  BeschluBfahigkei t :  kS  %■ 

Uber  die  Gruppensi tzungen  sind  Protokolle  anzufert igen. 

U      pie  Bezugspersonengruppe  wahlt  mit  einfacher  Mehrheit  je  Gruppe 
'  einen  st immberecht igten  Vertreter  und  einen  Stel lvertreter  in 
den  Kinderhausrat. 

Nach  Ablauf  eines  halben  Jahres  soil  ten  die  Stel lvertreter  die  Auf- 
aaben  der  st immberecht igten  Vertreter  ubernehmen,  neue  Stel lver- 
treter mlissen  gewahlt  werden.  Die  BPvertreter  sind  nach  o.a.  Wahl- 
bedingungen  jederzeit  abwahlbar.  Die  Teilnahme  von  einem  Vertre- 
ter je  Gruppe  an  den  KHR  Sitzungen  ist  verpf 1 ichtend .  Die  BP  Ver- 
treter sind  daran  gebunden,  im  Sinne  der  Beschlusse  und  Empfehlun- 

n  ihrer  Gruppe  ihre  Stimme  abzugeben.  Die  BP  Vertreter  sind 
verpfl  ichtet,  iiber  die  Arbeit  des  KHR  in  ihrer  Gruppe  zu  berichten. 

c   nie  Bezugspersonengruppe  kann  mit  2/3  Mehrheit  das  Plenum  einbe- 
rufen  und  auf  diesem  Wege  Einspruch  gegen  Beschlusse  des  KHR 
erheben. 

6   Das  Arbeitsverhaltnis  der  BPs  regelt  sich  nach  den  Best immungen 
des  Arbeitsvertrages. 


,   nie  Elternqruppen  setzen  sich  aus  den  Eltern  (Eltern  im  Sinne  der 
''  Geschaftsordnung  sind:  die  gesetzl ichen  Erziehungsberecht igten 
oder  an  ere  von  ihnen  beauftragte  Vereinsmitgl ieder  die  an  der 
Erziehung  des  betreffenden  Kindes  unmittelbar  beteiligt  sind  ) 
der  jeweiligen  Kindergruppe  zusammen. 

2-  -"DifEl  terngruppen  regeln  im  Rahmen  des  allgemeinen  Erziehungs- 
Dte  ' -satorischen  Rahmenbed i ngungen  die  spe- 


konzepts  und  der  organ  1 sa 


21  - 


2o 


ziellen  Probleme  der  jeweiligen  Kindergruppe  selbst. 
I  Bemuhen  um  die  Verwi rkl ichung  und  Wei terentwicklung  des  Er- 
zi ehungskonzepts  im  Kinderhaus  und  im  hausl ichen  Bereich  in 
Absprache  mit  den  Bezugspersonen. 

•  Kontaktpf 1 ege  zu  alien  Kinderhausmi tg I iedern  -  insbesondere  zu 
den  Gruppenmitgl iedern. 

I  Verantwortung  fur  Instandhal tung  der  Gruppenraume  und  Einrich- 

tung  (.       Spielzeug)  (Reparatur  und  Neuanschaf fungen)  . 
I  Hitwirkung  an  der  Instandhal tung  und  am  Ausbau  des  Kinderhau- 

ses-  ..   ., 

I  Vorschlagsrecht  fUr  die  Vergabe  von  Ki  nderhauspl  a'tzen,  fur  die 

Aufnahme  bzw.  Kundigunn  von  Eltern  und  Bezugspersonen  der  eige- 
nen  Gruppe. 

•  Einhaltung  der  Hausordnung. 

3.  Die  El  terngruppen  tagen  in  der  Regel  l'l-tagi.g.  Die  Sitzungen  sind 
prinzipiell  fur  Vereinsmi tgl ieder  offentiich.  Das  Rederecht  der 
nicht  stimmberechtigten  Teilnehmer  kann  eingeschrankt  werden. 

Beschlusse  werden  mit  2/3  Mehrheit  gefaBt;  dabei  konnen  pro  Kind, 
bzw.  Geschwister,  einer  Gruppe  zwei  Stimmen  abgegeben  werden. 
Voraussetzung  fur  die  BeschluBfahigkei t  ist,  daS  mindestens  50  X 
der  Kinder  der  Gruppe  vertreten  werden.  1st  die  BeschluGf ahigkei t 
nicht  gegeber,  so  ist  zum  nachsten  Treffen  personl ich  einzuladen. 
In  der  Einladung  ist  auf  anstehende  Beschlusse  hinzuweisen.  Die- 
se  Sitzung  dann  ist  ohne  Riicksicht  auf  die  Anzahl  der  Anwesenden 
beschluBfa'hig.  Uber  die  Gruppensi  tzungen  sind  Protokolle  anzufer- 
t  i  g  en  . 

It.  Die  Eltern  wa'hlen  mit  einfacher  Mehrheit  fur  ein  halhes  Jahr  den 
Elternvertreter  und  dessen  Stel lvertreter  in  den  Kinderhausrat . 
Zu  dieser  Sitzung  ist  \k   Tage  vorher  einzuladen. 

Nach  Ablauf  eines  halben  Jahres  sollte  der  Stel lvertreter  die  Auf- 
gaben  des  stimmberechtigten  Vertreters  ubernehmen,  Ein  neuer 
Stel lvertreter  muB  gewahlt  werden. 

Die  unmittelbare  Wiederwahl  zum  stimmberechtigten  El ternvertre- 
''ter  ist  ausgeschlossen. 

Die  Elternvertreter  sind  o.a.  Wahl bedingungen  jederzeit  abwahl- 

bar .  . . 

Beide  Gruppenvertreter  konnen  an  den  Ki nderhausrats 1 tzungen  teii- 
nehmen.  Die  Teilnahme  eines  Vertreters  ist  verpf  1  i.chtend . 
Die  Elternvertreter  sind  daran  gebunden,  im  Sinne  der  Beschlusse 
und  Empfehlungen  ihrer  Elterngruppe  ihre  Stimme  abzugeben.  Die 
Elternvertreter  sind  verpf 1 ichtet ,  uber  die  Arbeit  des  KHR  in 
ihrer  Gruppe  zu  berichten. 

5.  Eine  Elterngruppe  kann  mit  2/3  Mehrheit  das  Plenum  einberufen  und 
auf  diesem  Wege  Einspruch  gegen  Beschlusse  des  KHR  s  erheben. 


TECHNISCHES  PERSONAL 

].  Die  Gruppe  des  technischen  Personals  setzt  sich  zusammen  aus: 
Burokraft,  Hausmeister,  Kuchenkraft,  Putzfrauen,  Z  i v i Id ienst lei- 
stende. 


2.  Aufgaben: 


es  all- 

ahmen- 

tcl ie- 
he  ab- 

erhal b 
ei  ts~ 


.  Die  Gruppe  des  technischen  Personals  regel  t  im  Rahnien  d 
gemeinen  Erziehungskonzepts  und  der  organi sator i schen  R 
bedingungen  die  speziellen  Probleme  ihrer  Gruppe  selbst 

t  In  Abhang igkei t  vom  Arbei tsvertrag  sollen  die  Gruppenmi 
der  in  groBtmogl icher  Zusammenarbei t  ihre  Arbei tsbereic 
stimmen. 

•  Vorschlagsrecht  f  Li  r  Neuanschaf  fungen  und  Anderungen  inn 
des  Kinderhauses,  insbesondere  fur  ihren  speziellen  Arb 
bereich. 

•  Einhaltung  der  Hausordnung. 

Das  technische  Personal  tagt  in  der  Regel  monatlich.  Die  Sitzun- 
qen  sind  prinzipiell  fur  Vereinsmi tgl i eder  offentiich.  Das  Rede- 
recht der  nicht  stimmberechtigten  Teilnehmer  kann  eingeschrankt 
werden. 

L'ber  die  Sitzungen  sind  Protokolle  anzufert  igen. 
Beschlusse  werden  mit  einfacher  Mehrheit  gefaBt. 


Die  Gruppe  des 
einen  Vertrete 
Beide  Gruppenv 
Die  Tei lnahme 
eines  halben  J 
Vertreters  ube 
Die  unmittelba 
ist  ausgeschlo 
Die  Vertreter 
Die  Gruppenver 
und  Empfehlung 
;m  KHR  ist  bei 


technischen  Personals  wah 
r  und  einen  Stel lvertreter 
ertreter  konnen  an  den  KHR 
eines  Vertreters  ist  verpf 
ahres  sollte  der  Stellvert 
rnehmen  und  ein  Stellvertr 
re  Wiederwahl  zum  stimmber 
ssen. 

sind  nach  o.a.  Wahlbedingu 
treter  sind  daran  gebunden 
en  ihrer  Gruppe  im  KHR  abz 

der  monatl ichen  Sitzung  z 


It  mit  einfacher  Mehrheit 

in  den  KHR. 
-Sitzungen  teilnehmen. 
lichtend.  Nach  Ablauf 
reter  die  Aufgaben  des 
eter  nachgewahlt  werden. 
echtigten  KHR-Vertreter 

ngen  jederzeit  abwahlbar. 

im  Sinne  der  Beschlusse 

ustimmen.  Uber  die  Arbeit 
u  berichten. 


c      Die  Gruppe  des  technischen  Personals  kann  mit  2/3  Mehrheit  das 
plenum  einberufen  und  auf  diesem  Wege  Einspruch  gegen  Beschluss 
des  KHR's  erheben. 

,      Das  Arbei tsverhal tnis  regelt  sich  nach  den  Bestimmungen  des  Ar- 
bei tsvertrages. 

|/|unFRHAUSRAT 


Vertreter  und  Stel lvertreter  des  technischen  Personals 


22 


-  23  - 


2.  Aufgaben: 

•  Der  KHR  ist  im  Rahmen  des  allgemeinen  Erziehungskonzepts  und 
der  organ isator i schen  Rahmenbed ingungen  fur  die  Koordination 
des  Ablaufs  im  KH  verantwortl ich. 

•  Er  regelt  die  finanziellen  Angelegenhei ten  des  Kinderhauses  (KH) 
bildet  eine  Finanzgruppe  und  erstellt  einen  Haushat tsplan . 

Die  finanzielle  Situation  muB  jedem  KHmitglied  einsichtig  sein. 
Halbjahrl  ich  -  vor  dem  Wechsel  der  Mitglieder  -  wird  ein  Re- 
chenschaftsber icht  an  das  Plenum  erstellt. 
t  Der  KHR  vertritt  das  KH  nach  auBen. 

•  Er  ist  verantwortl ich  fur  den  Schr if tverkehr  in  Zusammenarbei t 
rait  der  Verwal tungskraf t. 

•  Der  KHR  beschl ieSt  uber  Einstellung  und  Entlassung  der  Mitar- 
beiter  und  uber  die  Vergabe  der  KH-Platze,  sowie  uber  Kundi" 
gung  von  Eltern  auf  Vorschlag  der  EG  bzw.  der  BPG. 

•  Der  KHR  ist  fur  die  sich  aus  dem  Betrieb  des  KH  ergebenden 
Behordenkontakte  zustandig. 

I  Der  KHR  sorgt  fur  die  Einberufung  der  Plenumssi tzungen 

•  Der  KHR  kann  zur  Durchfuhrung  von  Aufgaben  Arbei tsgemeinschaf- 
ten  bilden  und  die  KH  Mitglieder  zur  Mitarbeit  heranz iehen . 
Der  KHR  hat  die  Arbei ten  zu  kontrol 1 ieren. 

•  Der  KHR  ist  zustandig  fur  die  b'ffent  1  ichkei  tsarbei  t . 


3.  Der  KHR  tagt  in  der  Regel  iVtSgig.  Die  Sitzungen  sind  prinz 
fur  Vereinsmitgl ieder  offentl ich.  Das  Rederecht  der  nicht  s 
berechtigten  Teilnehmer  kann  eingeschrankt  werden. 
Beschlusse  werden  mit  2/3  Mehrheit  gefaBt. 
Die  BeschluBfa'higkeit  ist  gegeben,  wenn  alle  Gruppen  stimmb 
tigt  vertreten  sind.  Der  KHR  muB  sich  um  einen  breiten  Disk 
sionsprozeB  bemiihen,  um  nach  Moglichkeit  Einst  immigkei  t  zu 
zielen.  Kommt  kein  2/3  Mehrhei tsbeschluB  zusammen,  wird  der 
trag  in  alien  Gruppen  diskutiert  und  dann  neu  im  KHR  abgest 
Kommt  wiederum  kein  BeschluB  zustande,  muB  ein  Plenum  einbe 
werden,  das  dann  den  BeschluB  faBt. 

Uber  die  KHR-Si tzungen  sind  Protokolle  anzufertigen  und  zu 
offentl ichen. 


ipiel  1 
t  imm- 


erech- 

us- 

er- 
An- 
mmt. 

rufen 

ver- 


Jugenclub  Fasanenhof  in  Selbstverwaltung  sucht  eine(n) 

ZWEITE(N)  BILDUNGSREFERENTEN(IN) 

zum  nachstmbgl ichen  Terrain.  Der  Jc  ist  eine  Modelleinrichtung 
des  Hess.  Sozialministeriums,  die  Anstellung  erfolgt  durch  den 
Jc-Tra'gerverein.  Der  Jc  besteht  seit  drei  Jahren  und  liegt  in 
einem  Stadtteil  von  Kassel ,  im  Keller  der  Fasanenhofschule. 

Von  dem/der  Bewerber/in  wird  rabgl .  umfassende  Erfahrung  in 
zielgruppenspezifischer  politischer  Bildungsarbeit  und  Koopera- 
tionsfa'higkeit  mit  dem  anderen  Bildungsreferenten  sowie  den 
Selbstverwaltungsorganen  des  Jc  erwartet. 
Bezahlung  nach  BAT  je  nach  Ausbildung.  Bewerbungen  bis  Ende 
Februar  an:  Jc  Fasanenhof,  Hebbelstr.  (Schule) ,  35  Kassel. 


HI  -   FORMEN  DER  TRAGERSCHAFT 


Im  folgenden  Abschnitt  soil  versucht  werden,  na'her  auf  die  Stellung 
bffentlicher  und  "freier"  Tr'a'ger  (1)  von  Sozialarbeit  und  Sozial- 
padagogik und  ihr  Verha'ltnis  zum  InstitutionalisierungsprozeB  neuerer 
und  alternativer  Methoden  und  Arbei tsformen  einzugehen. 

Die  hinter  der  Entstehung  von  Initiativen,  projekten  und  Modellen 
stehenden  Zielsetzungen.ihre  Strukturen  nach  innen  und  ihre  auBeren 
Abhangigkeiten  sollen  verglichen  werden  mit  den  Formen,  Strukturen 
und  auBeren  Abhangigkeiten  bffentlicher  und  "freier"  Tr'a'ger.  Ein 
besonderes  Augenmerk  soil  dabei  auf  den  Grad  der  Demokratisierung 
(die  Durchschaubarkeit,  Kontrollmbgl ichkeit  und  EinfluBmbglichkeit) 
qegenliber  dem  Grad  der  Hierarchisierung  gelegt  werden.  Hit  diesem 
Vergleich  soil  die  Diskussion  um  eine  la'ngerfristige  Strategie  von 
alternativen  fortschrittl ichen  Arbei tsansatzen  in  der  Sozialarbeit 
und  Sozialpadagogik,  ihres  Institutional isierungsprozesses  und  einer 
entsprechenden  Ver'a'nderung  der  Strukturen  und  Formen  (einschlieBl  ich 
deren  Inhalte)  der  traditionellen  Sozialarbeit  und  Sozialpadagogik 
weiter  belebt  werden. 

Am  Beispiel  der  Arbeitsgemeinschaft  Karolinenviertel  und  des  Kinder- 
hauses Altona  wurde  deutlich,  daB  alternative,  stadtteil bezogene  Ar- 
beitsansa'tze  nicht  zufa'llig  entstanden  sind.  Sie  waren  immer  ein  Re- 
qultat  von  "iliBstanden"  oder  Disparita'ten  in  lokalen-sozialen  Berei- 
rhen  und  sind  eine  Reaktion  auf  diese.  Dennoch  bleiben  es  eben  nur 
Ansatze,  sie  sind  nicht  repra'sentativ  fur  die  gegenwartige  Situation 
.  Bereich  sozialp'a'dagogischer  Institutionen.  Ober  die  Beschreibung 
und  eine  im  Ansatz  gemachte  Analyse  der  institutionellen  Bedingungen 
hei  offentl  ichen  und  "freien"  Tra'gern  -  wobei  die  historischen  und 
cozibkonomischen  Hintergrlinde  und  Zusammenhange  lediglich  angedeutet 

erden  -     wollen  wir  aufzeigen,  welchen  Verlauf  Initiativen  genommen 
h^hen  und  nehmen,  wenn  sie  sich  selbst  zur  Institution  entwickeln 

nrt  dabei  notwendigerweise  starker  in  die  Abhangigkeit  von  den  tra- 
H^tionellen  Tra'gern,  insbesondere  den  staatl  ichen,  gelangen.  Wir  wol- 
l  n  auch  die  Versuche  der  Sozialburokratie  betrachten,  wie  sie  zu 

lner\   Formen  und  Strukturen  (bei  prinzipiell  gleichen  Inhalten  und 
2ielen)  der  sozialen  Dienste  zu  gelangen  versucht. 


25 


m„  3 


betrifft: 


5 


Sozialarbeit 


bSjiZgifecbrifr-E)r  Rnxisjjnd  AusbildungJbS 


•  •  •  © 


@  m  \  o  m'%  m  9  ^  o 


•  •<-<? 


Illusion  Gemeinwesenarbeit? 

Gewerkschaft  •  Modelle  und  Projekte  •  Biicher 


BEZUG:    Redaktion  bS,  Mittelgssse  13/12,  A  lo6o  W  i  e  n 


1.  OFFENTLICHE  TRAGER 


1  1.  Modelle  -  lokales  Engagement  bffentlicher  Trager  und 
'  die  Versuche  einer  Neustrukturierung  sozialer  Dienste 


KOMMUNALE  AUSGANGSBEDINGUNGEN 

Die  zunehmende  Zentralisation  und 
men,  als  eine  Folge  des  Zentralis 
des  Kapitals,  fuhrt  zu  einer  weit 
munalen  Selbstverwal tung.  (2)  Die 
ihren  brtlicher  Bezugen  losgelbst 
ker  werdenden  lokalen  Defizite  un 
struktur  immer  deutlicher.  uiese 
Widerspruche  im  Reproduktionsbere 
chen  Infrastrukturpolitik  (Stadte 
spekulation  und  Stadtebaufbrderun 
die  diesen  Bereich  fur  die  kapita 
mu|3,  urn  selbst  Uberlebensfahig  zu 


Konzentration  staatlicher  MaBnah- 
ations-  und  Konzentrationsprozesses 
eren  "Instrumental isierung"  der  kom- 

Verwaltung  wird  immer  mehr  von 
Damit  werden  aber  die  ohnehin  star- 
d  Disparitaten  der  sozialen  Infra- 
auftretenden  und  deutlich  werdenden 
ich  si nd  eine  Folge  der  bffentli- 
ntwicklung  und  Sanierung,  Boden- 
gsgesetz,  Uniweltzerstbrung  usw.), 
listische  Verwertung  rekonstruieren 

sein.  (3) 


Diese  aufbrechenden  Widerspruche  und  in  der  Folge  davon  entstehen- 
de  Initiativen  an  der  Basis  zwingen  die  Sozialbiirokratie,  bei 
Fortsetzung  der  allgemeinen  Zentral isationsbestrebungen,  gleichzei- 
tig  "burgernahe"  Instrumente  zu  entwickeln,  die  geeignet  sind,  die 
entstandenen  Konf 1 iktpotentiale  in  das  bestehende  System  zu  integrie- 
ren  bzw.  zu  neutral isieren. 

nFFIZITE  IM  SOZIALISATIONS-  UND  WOHNBEREICH 

Ende  dersechziger  Jahre  ist  es  die  Studentenbewegung,  die  eine  Gegen- 
offentlichkeit  herstellt  und  die  Misere  im  Sozial isationsbereich 
aufzeigt  (Bildungsnotstand).  In  Zusammenhang  damit  wird  das  gesamte 
burgerliche  Erziehungs-  und  Ausbildungssystem  in  Frage  gestellt.  Es 
bilden  sich  Initiativen  heraus,  die  alternative  Erziehungsmethoden 
und  Inhalte  entwickeln  und  sich  an  sozialnstischen  Ziel vorstel lungen 
orientieren  (z.B.  die  anti-autorit'a're  Erziehung  und  die  Kinderladen- 
bewegung,  Bauspielplatzinitiativen,  Heimkampagne  und  Jugendwohnkol- 
lektive).  Diese  Initiativen,  zwar  stark  von  Studenten  getragen,  ent- 
wickeln sich  immer  mehr  im  auBeruniversi taren  und  auBerinstitutionel- 
len  Bereich.  Sie  machen  deutlich,  da(3  es  sich  beim  sogenannten  Bil- 
Hunqsnotstand  urn  einen  klassenspezifischen  Notstand  handelt,  daB 
Hie  damit  verbundenen  Erscheinungsformen  ebenfalls  klassenspezifisch 
cind  und  daB  sie  in  den  komplexen  Zusammenhangen  der  arbeitenden  und 
lohnabhangigen  Klasse  in  ihrem  Wohnbereich  auftreten.  (4) 

parallel  bzw.  in  enger  Verbindung  zu  Initiativen  alternativer  Erzie- 
[m0  und  Sozialisation  bilden  sich  Burgerinitiativen,  'lietennitia- 
tiven  die  versuchen,  die  allgemeinen  Reproduktionsbedingungen  in 
inrem'lokalen  Zusammenhang  zu  verteidigen  (Hausbesetzungen)bzw.  zu 
verbessern.  (5) 


-  27  - 


DIE  ARBEITSORGANISATION  VON  SOZIALARBEIT  UND  SOZIALPADAGOGIK 
IM  VERHALTNIS  ZUM  LOKALEN  BEZIEHUNGSGEFLECHT 

Die  wichtigsten  Eckpfeiler  der  Sozialarbeit  und  Sozialpadagogik  sind 
der  Bereich  Fursorge  auf  der  einen  und  der  Bereich  Jugendpflege 
oder-fbrderung  auf  der  anderen  Seite,  Der  Grund  flir  diese  historisch 
entstandene  Trennung  soil  spater  noch  erbrtert  werden,  hier  soil 
nur  festgehalten  werden,  daB  sich  beide  Bereiche  nur  unwesentlich 
auf  die  speziellen  Probleme  der  Stadtteile  beziehen. 

Die  Fursorge,  die  zwar  meist  einer  drtlichen  Verwaltungseinheit  an- 
gegliedert  ist,  arbeitet  nach  dem  Prinzip  der  Reaktion  auf  "Auffal- 
ligkeit"  und  sie  ordnet  ihre  Tatigkeit  meist  nach  formalen  Gesichts- 
punkten  (Alter,  Geschlecht,  alphabetische  Reihenfolge  usw.). 
Die  bffentliche  Jugendpflege  stent  dem  kaum  nach.  Die  bffentlichen 
Einrichtungen  sind  zwar  immer  in  und  fur  bestimmte  Einzugsbereiche 
errichtet  worden,  doch  orientieren  sie  sich  mit  ihren  Angeboten  und 
mit  ihrer  Arbeit  kaum  an  den  brtlichen  Beziigen  und  Problemen.  (6) 
Ein  wesentlicher  Teil  der  dffentlichen  Jugendpflege  besteht  nach  wie 
vor  darin,  Jugendverbande  zu  subventionieren.  (7)  Die  Jugendverban- 
de  arbeiten  i.d.R.  aber  auch  nicht  nach  lokalen  Bezugspunkten,  son- 
dern  mehr  nach  iibergreifenden  (regionalen,  nationalen  oder  gar  in- 
ternationalen),  ideologischen  Gesichtspunkten  (Verbandsinteressen) . 

DIE  NOTWENDIGKEIT  DER  ENTWICKLUNG  NEUER  METHODEN  FOR  EINE  SOZIALE 
INTERVENTIONSSTRATEGIE 

Die  genannten  Mangel,  vor  allem  die  Unfahigkeit  der  nach  allgemeinen 
Gesetzen  funktionierenden  BUrokratie.auf  verscharft  auftretende, 
spezifische  Probleme  einer  Region  entsprechend  zu  reagieren,  pro- 
duziert  Folgeprobleme,  die  neue  Interventionsstrategien  der  Behbr- 
den  nbtig  machen.  (8)  Unter  diesem  Aspekt  stellt  z.B.  GWA  ein  Ver- 
such  dar,  Sozialarbeit  und  Sozialpadagogik  auf  lokaler  Ebene  zu  or- 
ganisieren.  Dabei  arbeitet  die  Sozialblirokratie  eng  mit  den  freien 
Wohlfahrtsverbanden  und  den  Kirchen  zusammen,  weil  diese  in  ihrer 
Struktur  flexibler  in  der  Ubernahme  neuer,  noch  unerprobter  Arbeits- 
formen  sind.  AuBerdem  haben  sie  in  der  Qffentlichkeit  ein  weniger 
repressives  Bild  als  die  von  obrigkeitsstaatl ichen  Strukturen  gekenn- 
zeichneten  dffentlichen  Trager. 

Die  sozialen  Probleme  in  ihrem  sozialen  Kontext  sind  es  aber  nicht 
allein,  die  die  Sozialblirokratie  dazu  zwingen,  neue  Formen  der  So- 
zialarbeit und  Sozialpadagogik  zu  entwickeln. 
Bis  in  die  Mitte  der  sechziger  Jahre  ist  der  Sozialbereich  in  der 
Offentlichkeit  kaum  beachtet  und  problematisiert  worden.  Das  Anse- 
hen  der  Sozialbehbrden  und  der  Status  und  die  Position  von  Sozial- 
arbeitern  war  sehr  gering.  (9)  Diese  Situation  schlug  sich  deutlich 
im  Persona lbestand  der  bffentlichen  Institutionen  nieder.  Viele 
Stellen  waren  unbesetzt,  der  Anteil  der  ausgebildeten  Krafte  auSerst 

Als  im  Zuge  der  Studentenbewegung  dieser  Bereich  in  das  bffentliche 
Interesse  geruckt  wurde,  setzte  gleichzeitig  ein  "run"  auf  die  so- 
zialpadagogischen  Ausbildungsstatten  ein. 

Der  Sozialblirokratie  kam  dieser  "run"  auf  die  Ausbildungsplatze 
durchaus  gelegen.  Die  sozial-liberalen  Regierungen  konnten  mit  der 


einhergehenden  Ausweitung  der  Ausbi ldungskapazitaten  und  der  Auf- 
wertung  des  Sozialarbeit-  und  Sozialpadagogi kstudiums  (Anhebung  in 
den  Status  einer  Fachhochschule)  ihren  Reformwillen  zunachst  unter 
Beweis  stellen.  Die  noch  offenen  Stellen  konnten  bald  besetzt  und 
unqualifizierte  Krafte  ausgetauscht  werden. 

Die  Trager  sozialer  Arbeit,  insbesondere  die  bffentlichen,  reagier- 
ten  damit  sowohl  auf  die  offensichtlich  gewordenen  Widerspr'u'che  im 
Bereich  der  sozialen  Infrastruktur  als  auch  auf  das  zunehmende  Kon- 
fl  iktpotential  in  diesem  Bereich. 

Parallel  zur  Ausweitung  der  Ausbildungskapazitaten  und  der  allge- 
meinen Aufwertung  des  Sozialbereiches  verlief  die  Entwicklung  und 
Einfuhrung  neuer  Arbeitsformen,  wie  der  GWA,  meist  in  Zusammenarbeit 
zwischen  "freien"  und  bffentlichen  Tragern  und  den  Ausbildungsstat- 
ten. "Model le"  wurden  entwickelt  und  Projekte  eingerichtet.  Neben 
derZielsetzung,  ein  besseres  Theorie/Praxis-Verhaltnis  herzustellen, 
wurden  im  wesentlichen  folgende  Ziele  verfolgt: 

9  Der  wachsenden  Kritik  an  der  traditionellen  Sozialarbeit  und  So- 
zialpadagogik sollte  durch  die  Erprobung"fortschrittl icher" 
Modelle  begegnet  werden,  die  auBerhalb  der  bestehenden  behbrdlichen 
Hierarchien  angesiedelt  wurden  und  in  gewissem  Umfang  kollektive 
Arbeitsformen  zulieBen.  Damit  sollte  der  "Veranderungswil le"  der 
Sozialburokratie  unter  Beweis  gestellt  werden. 

•  Die  bffentliche  Jugend-  und  Sozialhilfe  sollte  von  ihrem  repressi- 
ven  Fremdbild  befreit  und  sowohl  fiir  die  betroffene  Bevblkerung 
als  auch  fiir  die  mit  der  Ausbildung  Beschaftigten  und  fiir  die 
Sozialarbeiter  und  Sozialpadagogen  attraktiver  gemacht  werden. 

t  Man  folgte  der  Erkeiyitnis,  daB  die  bisherigen  Institutionen  mit 
-ihren  veralteten  Strukturen  unter  den  bkonomischen  Gesichtspunkten 
einer  kapital istischen  Gesellschaft  und  seines  burger! ichen  Staats- 
apperates  nicht  mehr  effektiv  genug  waren  und  sind.  So  sind  Modelle 
und  Projekte  (GWA)  auch  Teil  einer  allgemeinen  technokratischen 
Strukturreform  des  burger! ichen  Staatsapparates.  (10) 

c     Jordan  faBt  einige  "projektierte  Zielvorstellungen  fur  eine  re- 
formierte  Struktur  sozialer  Dienste"  wie  folgt  zusammen: 
1   Sicherung  einer  gerechten  und  effektiven  Leistungsverwaltung,  die 
ein  HbchstmaB  an  sozialer  Gerechtigkeit  und  sozialpol itischer 
Leistungs-  bzw.  Verwaltungseffizienz  gewa'hrleistet  (Arbeitsgrup- 
pe  Berlin:  Die  Neustrukturierung  der  sozialen  Dienste  in  Berlin, 
in  Der  Sozialarbeiter,  H  3/1973,  S.  1) 

Sicherunn  des  Anspruchs  des  BUrgers  auf  ein  optimales  Hilfsange- 
bot  durch  Rational  isierung  (.OTV:  Thesen  zur  Neustrukturierung 
der  sozialen  Dienste,  S.  11)  _    .-.,..,. 

reubestimmung  des  Verhaltnisses  von  Sozialarbeit  und  Sozialadmim- 
stration  im  Sinne  sachgerechter  Entscheidungsstruktur  (R.  Grocll: 
Organisationsmodelle  im  Bereich  der  kommunalen  Sozial-  und  Jugend- 
hilfe,  Ffm.  1972) 

Verbindung  von  Innen-  und  AuBendienst 

Ressortu'bergreifende  (interdisziplinare  und  kompetenzintegneren- 
de)  Struktur  der  sozialen  Dienste 
Teamarbeit  als  Arbeitsprinzip 


Z 


3- 


6- 


29  - 


7.  Abbau  des  Obergewichts  einzelfallorientierter  Hilfen 
(stadtteilbezogene  Arbeit)  (11) 

DIE  AMBIVALENZ  VON  REFORMEN 

Solche  Reformen  kbnnen  und  sollen  die  gesellschaftlichen  Wider- 
spriiche  nicht  Ibsen,  sie  stellen  aber  eine  Entwicklung  und  Ver- 
scharfung  dieser  Widersprliche  auf  eine  hbhere  Ebene  dar.  Auf  der 
einen  Seite  wird  das  Prinzip  der  1 inienartigen  Hierarchisierung  an 
der  Basis  durchbrochen,  werden  kollektive  Erfahrungen  in  gemeinsa- 
men  Arbeitsprozessen  ermbglicht.  Auf  der  anderen  Seite  wird  die  Di- 
stanz  zwischen  Leitern  und  Geleiteten  in  den  Institutionen  durch 
die  Zentralisation  grundsatzl icher  Entscheidungen  und  die  Entwick- 
lung perfekterer  BUrokratien  immer  grbBer.  Der  ambivalente  Charak- 
ter  solcher  Reformen  zeichnet  sich  u.a.  wie  folgt  ab: 

1.  Formal  und  z.T.  auch  real  orientieren  sich  diese  Reformen  (Model- 
le  "burgernaher"  Verwaltung)  mehr  an  den  Interessen  des  "Klientels' 
Sie  sind  so  an  den  Schreibtischen  konzipiert  worden,  daB  die  Be- 
troffenen  als  Trager  planungs-  und  arbeitsrelevanter  Daten  in 
einen  starkeren  Bezug  zu  den  sie  betreffenden  sozialen  Dienstlei- 
stungen  und  den  darin  Dienstleistenden  gesetzt  werden  (z.B. 
Trierer  Modell,  Berliner  Modell ,  Sozialstationen  in  Frankfurt). 
Damit  werden  auf  unterster  Stufe  durchaus  mehr  Einblicke  in  die 
Sozialadministration  ermbglicht  -  mehr  aber  auch  nicht. 

2.  Neben  den  Model lversuchen,  die  zentral  von  den  Behbrden  geschaf- 
fen  wurden,  entstanden  auch  "Model le"  oder  Projekte  an  der  Basis 
der  Sozialarbeit,  von  Studenten,  Berufspraktikanten  und  jungen 
Sozialarbeitern  und  Sozialpa'dagogen,  meist  mit  Unterstiitzung  des 
Ausbildungsbereiches  (z.B.  AG  Karolinenviertel ).  Diese  Initiati- 
ven  brachten  ein  gewisses  Veranderungspotential  in  die  Sozialbu- 
rokratie  ein. 

Zunachst  auBerhalb  der  traditionellen  Institution  angesiedelt, 
streben  sie  jedoch  la'ngerfristig  eine  Integration  in  die  bffent- 
lich  abgesicherte  Existenz  an  -  bei  Beibehaltung  der  jeweils  pro- 
jektspezifischen  Arbeitsweise  (z.B.  Teamarbeit,  stadtteilbezoge- 
nes  Arbeiten,  Beteiligung  der  Bevblkerung  usw.). 

3.  Wir  haben  bereits  aufgezeigt,  daft  fUr  Kommunen  erneut  die  Not- _ 
wendigkeit  besteht,  sich  wieder  mehr  mit  den  lokalen  Gegebenhei- 
ten,  Widersprlichen  und  Disparitaten  auseinanderzusetzen  (mit 
Interventionen  wie  der  GWA,  aber  auch  stadtteilbezogener  Sozial-_ 
arbeit).  Demgegenuber  gibt  es  die  allgemeine  Tendenz  der  Zentrali- 
sation und  Konzentration  bffentlicher  Aufgaben  (z.B.  Gemeinde- 
gebietsreform,  Stabil  ita'tsgesetz,  Stadtebaufbrderungsgesetz, 
Raumordnungsgesetz,  Gemeindefinanzreform  u.a.),  die  die  Prinzi- 
pien  der  kommunalen  Selbstverwaltung  immer  mehr  aushbhlen.  So 
sind  heute  ca.  80-90  I   der  Ta'tigkeiten  der  Gemeinden  reine  Auf- 
tragsangelegenheiten.  (12) 

Wenn  heute  die  Erprobung  neuer  Arbeitsformen  vor  Ort  durch  die 
SparmaBnahmen  zunachst  eingestellt  ist,  so  besteht  seitens  der  bf- 
fentlichen Verwaltung  mehr  denn  je  die  Notwendigkeit,  durch  rein^ 
finanzsparende  Rational isierungsmaBnahmen  die  inner-  und  interbe 


3o 


hbrdlichen  Strukturen  zu  verandern,  urn  damit  die  Verwaltung  zu  effek- 
tivieren.   Hier  ist  aber  die  Sozialburokratie  zunachst  noch  an  ihre 
eiqenen  Grenzen  gestoBen.   Die  bestehenden  gesetzlichen  Bestimmungen, 
insbesondere  das  JWG,  verhindern  und  behindern  eine  grundlegende 
Neuorganisation  sozialer  Dienste  betrachtl ich.  /.uCerdem  lassen  sich 
so  groBe  und  schwerfall ige  Apparate  nicht  so  schnell   urnorganisieren. 
(13)  Alternative  Arbeitsformen  an  der  Basis  haben  so  kaum  Eingang 
in  die  bestehende  Behbrdenstruktur  gefunden.   Versuche  der  Umorgani- 
sation  der  bffentlichen  Verwaltung  bewegen  sich  im  wesentlichen   im 
alten  Rahmen.   Es  handelt  sich  meist  um  Versuche,  den  oben  beschrie- 
benen  Widerspruch  zwischen  allgemeiner  Zentralisation  staatlicher 
und  bffentlicher  MaBnahmen  und  ihrer  Institutionen  auf  der  einen 
Seite  und  der  aufbrechenden  Disparitaten  in  ihren  brtlichen  Zusam- 
menhangen  in  den  Griff  zu  bekommen;  die  Entscheidungsebenen  in  der 
yffentl ichen  Verwaltung  werden  zentral isiert  und  gestrafft.die  Insti- 
tutionen und  Dienststellen  am  Ort  des  Geschehens  neu  belebt   (Zen- 
tralisation bei   gleichzeitiger  Dekonzentration) .   So  besagt  das  Prin- 
zip der  "burgernahen"  Verwaltung  lediglich,   daB  die  Distanz  zwischen 
dem  Burger  und  seiner  Institution  zwar  brtlich  verringert  wird,  nehr 
EinfluBmbglichkeiten  auf  die  Verwaltung  erhalt  der  Burger  dadurch 
nicht. 

Hamburger  Beispiele  zeigen  u.a.,  wie  schwierig  es   ist,  innerhalb 
Her  hierarchischen  Struktur  einer  Behorde  kollektiv  Interessen  wahr- 
zunehmen  und  Konflikte  zu  Ibsen.   "Der  Artikulation  und  erst  recht 
dem  Austragen  von  Konflikten  auf  horizontal er  Ebene  sind  durch  Veto- 
recht  des  Vorgesetzten  erhebliche  Grenzen  gesetzt,  versuchen  Sozial- 
arbeiter  dennoch,  sich  im  Konfliktfall   untereinander  zu  solidarisie- 
ren     so  r.ilissen  sie  erfahrungsgema'B  damit  rechnen,  daB  sie  als  "ver- 
cchwbrerische  Gruppe     entsprechenden  Sanktionen  ausgesetzt  werden". 
H4)   Allein,  dlistere  Prognosen  und  Feststellungen  zu  treffen,  reicht 
nicht  aus.  Nachdem  sich  die  Reformpol itik  der  letzten  Jahre  im  Rot- 
ctift  aufgelbst  hat,   kommt  es  zunachst  darauf  an,  die  erreichten  Po- 
citionen  zu  festigen  und  zu  verteidigen.   Weiterhin  wird  es  notwen- 
■ia  sein,  sich  auf  langere  Sicht  Gedanken  zu  machen,  wie  man  die 
mit  der  Konstitution  von  Initiativen,   Projekten  und  Modell en  ver- 
hundenen  fortschrittl  ichen  Zielsetzungen,  einer  an  den   Interessen 
Apr  Lohnabhangigen  orientierten  Sozialarbeit  und  Sozialpadagogik 
.md  einer  Demokratisierung  dieser  Arbeit  weiter  ausbauen  kann. 
in  folqenden  wollen  wir  daher  aufzeigen,  nit  welchen  Strukturen  man 

bei   den  bffentlichen  Tragern,  staatlichen  und  kommunalen  Insti- 
ftionen  zu  tun  hat  und  welche  Mbgl ichkeiten  und  Grenzen  durch  die 

inzelnen  organisationsrechtl  ichen  Bestimmungen  des  bffentlichen 
Rechts  gegeben  sind. 


1    ?,   Jugend-  und  Sozialbehbrden 

AUFGABEN 

Morh  6  5  JWG  wird  dem  Jugendamt  nur  ein  sehr  vager,  unsystematischer 
?  foabenkatalog  gegeben.   Es  gibt  keine  Vorschriften,  die  Mindestan- 
^rderu  gen  bei   den  MaBnahmen  und  Einrichtungen  festlegen,  die  fur 
i°-     Uohlfahrt  der  Jugend  erforderlich  sind.   Das  Gesetz  veranlaBt  die 
SqeSanSr  lediglich  zu  Reaktionen  bei   bestimmten,  vom  Gesetz  umris- 

-   31  - 


senen  Tatbestanden.  Aus  dem  3.  Jugendbericht  der  Bundesregierung 
von  1972  gent  hervor,  dafj  die  Jugendamter  die  gesetzl  ichen  MaBnah- 
men  nach  dem  JWG  noch  nicht  einmal  sinnvoll  erflillen  kbnnen,  da 
nicht  geniigend  Einrichtungen  der  Jugendpflege  vorhanden  sind  und 
bei  ausreichend  vorhandenen  Einrichtungen  viele  Notfalle  gar  nicht 
aufzutreten  brauchten.  Damit  kann  der  in  §  1  JWG  formulierte  An- 
spruch  auf  ein  Recht  auf  Erziehung  nicht  eingelbst  werden. 

FINANZEN  UND  PERSONAL  - 

VERGLEICH  ZU  ANDEREN  AUFGABEN  PES  STAATES 

Die  Jugend-  und  Sozialhilfe  nimmt  innerhalb  der  Sffentlichen  Verwal- 
tung  nach  wie  vor  eine  Randstellung  ein.  1973  wurden  in  Hamburg  flir 
den  Bereich  der  Familien-,  Sozial-  und  Jugendhilfe  insgesamt  nur 
ca.  7,7  %   des  Gesamthaushaltes  ausgegeben  (528.315.00C.-DM). 

Nach  dem  3.  Jugendbericht  der  Bundesregierung  sind  nur  etwa  1/3  der 
in  der  Jugendhilfe  Tatigen  fachlich  ausgebildete  Krafte-  32  %   sind 
ganz  ohne  Fachausbildung  im  bffentlichen  Dienst,  der  Rest  sind  Ver- 
waltungskrafte.  (16)  In  GroBstadten  wie  Hamburg  ist  das  Verhaltnis 
ein  wenig  glinstiger.  1973  waren  in  der  bffentlichen  und  "freien" 
Ju.jendhilfe  ca.  4  800  flitarbeiter  ta'tig,  davon  waren  12  %   Sozial- 
padagogen  und  Sozialarbeiter,  44  %   Erzieher,  32  %   Kinderpfleger 
und  12  %  "anderes  Personal".  Von  den  ca.  100  000  Beschaftigten  in 
der  bffentlichen  Verwaltung  in  Hamburg  waren  1973  in  der  Jugendhilfe 
(einschlieBlich  Richter,  Angestellte  und  Arbeiter)  4.  843  Personen 
ta'tig,  hingegen  waren  bei  der  Polizei  zur  selben  Zeit  9  565  Perso- 
nen bescha'ftigt.  (17) 

AUFBAU  DER  JUGENDBEHORDEN 

Wie  andere  Behbrden,  so  ist  auch  die  Jugendbehbrde  "arbeitsteilig 
organisiert  und  besitzt  ein  umfassendes  Reg elsy stem;  die  AutorT.tS.t8- 
und  Kontrollstruktur  ist  hierarchisch  aufgebaut,   die  Mitarbeiter 
erhalten  eine  nach  Positionen  abgestufte  Belohnung,    sachlich  rele- 
vante  Kommmikation  geschieht  vor  allem  auf  sohriftlichem  Wege  und 
schlagt  sich  in  Akten  nieder."   (18) 

Der  Grad  der  BLirokratisierung  in  der  Jugend-  und  Sozialhilfe  spie- 
gelt  sich  u.a.  in  der  inhaltlichen  Bestimmung  und  methodischen  Aus- 
richtung  der  Sozialarbeit  wider.  So  fiihrt  die  Tatsache,  c!aB  in  der 
Regel  komplexe  Problemzusammenha'nge  auseinandergerissen,  selektiert 
und  parzelliert  werden,  un  sie  in  Kategorien,  Schemata  und  Struktu- 
ren  der  behbrdl ichen  Verwaltung  einzupassen,  zur  isolierten  und  in- 
dividual isierten  Problembearbeitung.  Von  daher  la'Bt  sich  u.a.  der 
groBe  Anteil  der  Einzelfal Ihilfe  in  der  Sozialarbeit  erkla'ren.  Die 
derzeitige  Behbrdenstruktur  fbrdert  den  Fortbestand  der  Einzelfall- 
hilfe  in  ihrem  problemisol ierenden  und  selektiven  Charakter.  (19) 
Weitere  Kennzeichen  parzell ierender  Behbrdenstruktur  finden  sich 
in  der  Trennung  von  AuBen-  und  Innendienst. 

In  Bereich  der  Jugendhilfe  spricht  man  von  der  sogenannten  Zwei- 
gliedrigkeit  des  Jugendamtes,  diese  besteht  aus  Jugendwohlfahrtsaus- 
schuB  (JWA)  und  Verwaltung  (§  13  JWG).  Dennoch  sind  die  Jugendbehbr- 
den  nicht  weniger  biirokratisch  als  andere  Behbrden  auch.  Das  Kraf- 
teverha'ltnis  zwischen  den  beiden  Gliederungen  hat  sich  weiter  zu 


unqunsten  des  Jugendwohlfahrtsausschusses  verschoben.  In  Hamburg 
ist  dieses  besonders  deutlich,  wo  es  faktisch  gar  keinen  JWA  gibt. 

GRGANISATIONSSTRUKTUREN  UND  RECHTSF0RMEN 
ppR  Al  IGEMETNFN  VFRWALTUNG 

nip  deutsche  Verwaltung  ist  sowohl  horizontal,  d.h.  fachspezifisch, 
as  auch  vertikal  (hierarchisch)  gegliedert.  Der  Staat  und  die  Kom- 
munen  sind  eigenstandige  juristische  Personen  offentlichen  Rechts 
Lit  eigenen  Rechten  und  Pflichten). 

upnn  der  Staat  oder  die  Kommunen  zur  Erfiillung  lhrer  Aufgaben  eigen- 
ctandiqe  Untergl iederungen  bilden,  sind  diese  insoweit  formal  unab- 
hSnaid  als  sie  selbst  juristische  Personen  bffentlichen  Rechts, 
nit  eigenen  Rechten  und  Pflichten  (Selbstverwaltung)  sein  konnen. 
nie  Orqankompetenz  wird  in  der  Regel  autokratisch-nonokratisch  immer 
nur  von  einem  zustandigen  Leiter  wahrgenommen ,  der  fur  alles  verant- 
wortlich  zeichnet,was  in  "seiner"  Institution  geschieht  und  der 
npaenliber  alien  "Untergebenen"  weisungsbefugt  ist.  Die  verschiedenen 
kbrDerschaftsformen  de5  bffentlichen  Rechts  unterscheiden  sich  in 
der  Qua li tat  und  Quantitat  der  Selbstverwaltungsrechte.  Die  Bildung 
von  selbst'a'ndigen  Verwaltungsgl  iederungen  nennt  man  Dezentralisation 
•  Geqensatz  zur  Dekonzentration,  bei  der  lediglich  brtliche,  un- 
qelbstandige  AuBenstellen  einer  zentralen  Institution  gebildet  wer- 
den (z.B.  die  Bezirksjugendamter  in  Hamburg) . (20) 

Als  wichtigste  Kbrperschaftsformen  des  bffentlichen  Rechts  kennt 
man  die  Kbrperschaft  und  die  Anstalt  des  bffentlichen  Rechts  (dane- 
ben  gibt  es  noch  die  Stiftung,  die  allerdings  mit  der  Anstalt  zu 

Die9wichtigsten  Unterscheidungsmerkmale  zwischen  einer  Kbrperschaft 
,,nd  einer  Anstalt  sind: 

daB  die  Kbrperschaft  bffentlichen  Rechts  gegenaber  der  Anstalt  als 

Orqane  Leitung  und  Mitglieder  kennt,  die 

anstalt  hingegen  nur  eine  Leitung,  die  die  Anstalt  personen  ver- 
'  kbroert,  aber  keine  Mitglieder  hat,  sondern  nur  Benutzer  fast 

ohne  eigene  Rechte  -  jedenfalls  keine  gleichen  Rechte 

^rnerschaften  weisen  grbBere  Mitbestimmungsmoglichkeiten  im  Innen- 
"  verhaltnis  und  einen  hbheren  Grad  an  Autonomie  im  AuBenverhaltnis 

a,if  (z.B.  Hochschulen),  wahrend 

Anstalten  sowohl  innerorganisatorisch  als  auch  nach  auBen  von  der 
'  jeweils  hbheren  Instanz  abhangig  sind  (z.B.  Schulen). 


nie  verschiedenen  organisationsrechtl 
diverser  Mischformen,  beurteilt  nach 
Beteiligungsrechte  von  Mitgliedern, 
nffentlichkeit  und  Transparenz 
"  Mbglichkeit  des  Geltendmachens  subj 
_  allgemeine  Kontroll rechte 
7Piqen  durchaus  graduelle  Unterschied 
H   lierung,  der  Loslbsung  der  Leitung 
^iner  der  beschriebenen  Formen  aufge 
-ct  in  der  Regel  weniger  biirokratisch 
nfltstechnischen  Sinne  flexibler,  wei 


ichen  Modelle,  einschlieBlich 
den  Kriterien 
Mitarbeitern  und  Betroffenen 


ektiv-bffentlicher  Rechte 

ie  auf.  Das  Prinzip  der  Hierar- 
von  den  Geleiteten,  ist  in 

hoben.  Aber  eine  Kbrperschaft 
als  eine  Anstalt  und  im  haus- 

1  entscheidungskompetenter. 


33 


32 


Die  Selbstverwaltungsrechte  dieser  Kbrperschaften  erstrecken  sich 
zudem  nur  auf  die  Abstraktheit  der  jeweiligen  Institution  bzw.  deren 
Leitung,  die  stell vertretend  fur  ihre  Mitglieder  und  Mitarbeiter  ent- 
scheiden.    (21) 

Fur  die  unteren  Funktionstrager  einer  Kbrperschaft  bestehen  nur  dann 
Mitentscheidungsrechte,  wenn  sie  gleichzeitig  Mitglieder  der  Kbr- 
perschaft sind.  Alle  jene,  die  nur  indirekt  von  den  MaBnahmen  der 
Verwaltung  und  ihrer  Institutionen  betroffen  sind,  haben  nur  indi- 
rekte  Einf luBmbglichkeiten.   (22) 

Alle  bffentlichen  Einrichtungen  haben  im  Vergleich  zu  privatrecht- 
lichen  Institutionen  der  Sozial-  und  Jugendhilfe  den  Vorteil,   daB 
ihnen  gegenliber  subjektiv-bffentliche  Ansprliche  und  Rechte  gel  tend 
gemacht  werden  konnen.   Zwar  kann  sich  der  Staat  (und  die  Kommune) 
nicht  seines  bffentlichen  Auftrages  entziehen,aber  ihn  weniger  durch- 
schaubar  gestalten.  So  konnen  bffentliche  Trager  im  Rahmen  ihrer 
Organkompetenz  sogenannte  intermed.iare   (Mischformen)    Einrichtungen 
nach  dem  privaten   Kbrperschaftsrecht  bilden.    Diese  Institutionen 
bleiben  aber  im  Rahmen  des  subjektiv-bffentlichen  Benutzungsrechtes. 
(nach  §  17  der  Deutschen  Gemeindeordnung   (DGO)  und  deren  verwaltungs- 
rechtlicher  Durchsetzbarkeit. )(23)  DaB  bffentlich-rechtliche  Kbr- 
perschaften, die  als  Trager  von  sozialer  Arbeit  in  einem  Stadtteil 
auftreten  wlirden,  auch  von  auBerhalb  der  Legislative  und  Exekutive 
beeinfluBt  werden  konnen  (z.B.  Gewerkschaften  und  stadtteil bezogene 
Organisationen)   ist  zumindest  nicht  ausgeschlosse^aber  z.Zt.  wohl 
schwerlich  zu  realisieren. 

Diejeweilige  organisationsrechtliche  Form  sagt  lediglich  etwas  Liber 
das  mehr  oder  weniger  demokratische  Innenverhaltnis  aus,  nicht  aber 
iiber  das  Verha'ltnis  zur   betroffenen  Bevblkerung. 
Bei  der  Oberprlifung  der  Mbglichkeiten ,  der  Suche  nach  Llicken,  die 
die  verschiedenen  Organisationsformen  des  bffentlichen   (und  auch 
des  privaten)  Rechts  bieten  -   im  Sinne  tatsachlicher  Demokratisie- 
rung,  d.h.   der  Einheit  von  Entscheidung  und  Handlung  -   kommt  man 
immer  wieder  an  den  Ausgangspunkt  seiner  Oberlegungen  zurlick,  daB 
kollektive  Arbeitsprozesse,  die  Entscheidung  und  Handlung  nicht  tren- 
nen,  also  Formen  der  horizontalen  Arbeitsteilung,  die  die  vertikale 
aufheben,  unter  den  formalen  Bestimmungen  des  burgerl ichen  Rechts 
nicht  mbglich  sind.  Von  der  Kontakt-  und  Beratungsstelle  KantstraBe 
134,  einem  Berliner  Modell,   in  dem  Teamarbeit  ermbglicht  wurde,  wird 
entsprechend  festgestellt:    "Die   Verwaltung  raumte  dem  Teamgedanken 
zwar   . . .    einen  bestimmten  Freiraum  ein,    der  aber  sofort  seine  Gren- 
zen  fand,   sobald  an  den  Prinzipien  der  Verwaltung sordnung  geriXttelt 
wurde.   Autonomiebestrebungen  aurden  nur  insoweit  geduldet, 

a)  als  sie  die  Hierarchie  nicht  in  Frage  stellten  und 

b)  sie  den  funktionalen  Ablauf  der  Verwaltung  nicht  behindern."   (24) 
Parallel   zur  Entwicklung  kollektiver  Arbeits-  und  Institutionsfor- 
men  im  bffentlichen  Recht  ist  die  Stabilitat  und  der  Grad  der  Konti- 
nuitat  privatwirtschaftlicher  Arbeits-  und  Betriebsformen  mit  kol- 
lektiver Struktur  auch  nicht  besonders  groB-   Beispiele  dafiir  sind 
die  von  den  Gewerkschaften  gegru'ndeten  Genossenschaften,  die  sich 
inzwischen  zu  Aktiengesellschaften  entwickelt  haben   (co  op)  oder 
sogenannte     partnerschaftl iche  Betriebe  wie  das  "Ahrensburger  Modell 
der  Firma  Behrens,  dessen  genossenschaftliche  Entwicklung  ebenfalls 
riicklaufig  ist. 

-  34  - 


,3.  Der  Staat  -  die  bffentliche  Gewalt 


Mit  der  Konstitution  des  burgerl ichen  Rechtsstaates  im  18.  und  19. 
Jahrhundert  bilden  sich  nach  der  liberal istischen  Ideologie  zwei 
soziale  Spharen  -  die  des  Staates  (Politik)  und  die  der  Gesellschaft 
(Okonomie).  Die  Gesellschaft  soil  demnach  eine  von  unmittelbaren 
staatl ichen  Einflussen  freie  Sphare  sein. 

Die  Bereiche  Staat  und  Gesellschaft  stehen  danach  in  einem  Ober- 
und  Unterordnungsverhaltnis  zueinander  (Primat  der  Politik),  well 
der   Staat  alle  grundsatzlichen  kollektiven  und  Ubergreifenden,  obng- 
keitlichen-bffentlichen  Funktionen  zu  erfullen  hat  (Trager  des  Ge- 
meinwohles);  die  Gesellschaft  hingegen  besteht  aus  den  formal  gleich- 
berechtigten,  freien  Produzenten  und  Konsumenten.  Wahrend  also  die 
Gesellschaft  als  eine  staatsfreie  Sphare  angesehen  wird,  ist  der 
Staat  eine  gesell schaftsfreie  Sphare.  Bewegt  man  sich  in  ihr,  so 
begibt  man  sich  in  ein  "besonderes  Gewaltverhaltnis" . 

_BFr.HTSDUALISHUS 

nas  d.eutsche  Recht  hat  wie  andere  kontinentaleuropaischen  Lander 
seine  Urspr'unge  im  griechischen  und  rbmischen  Recht.  (25) 
Mit  der  Einteilung  in  Staat  und  Gesellschaft  vollzieht  sich  auch 
eine  Teilung  in  einen  bffentlichen  und  einen  privaten  Rechtsbereich. 
Das  bffentliche  Recht  regelt  "die  Beziehungen  des  Staates  (und  an- 
derer  Trager  bffentlicher  Gewalt)  als  Hoheitstrager  zum  Staatsbur- 
□er  die  Organisation  des  Staates  sowie  die  Beziehungen  verschiedener 
Hoheitstrager  untereinander."  (26)  Im  allgemeinen  wird  das  bffent- 
liche Recht  als  das  Recht  bezeichnet,  das  iiber  die  individuellen 
Beziehungen  hinausgeht  und  den  "Tragern  des  Allgemeininteresses" 
Men  Staat  und  seine  Hoheitstrager)  verpflichtet  und  berechtigt.im 
"allgemeinen"  Interesse  zu  handeln.  (27) 

nas  Privatrecht  hingegen  "regelt  die  Beziehungen  der  einzelnen 
niPichqestellten  Staatsburger  (Rechtsgenossen)  untereinander."  (28) 
nipser  Rechtsdualismus  ist  in  verschiedener  Hinsicht  von  Bedeutung. 
w^hPn  der  ideologischen  Bestimmung,  was  in  einer  Gesellschaft  offent- 
iirh  und  von  allgemeinem  Interesse  ist  und  was  sozusagen  die  Offent- 
lichkeit,  die  Allgemeinheit  nichts  angeht,  regelt  dieser  Dualismus 
,,nd  seine  rechtl  ichen  Bestimmungen: 

HiP  Strukturen  der  gesellschaftlichen  Institutionen, 
"  He  Weqe  und  Mittel,  wo  und  wie  sich  die  Verhaltnisse  zwischen  den 
"  institutionen,  zwischen  ihnen  und  dem  Einzelnen  und  der  einzelnen 

untereinander  gestalten.  . 

pprhttdualismus  und  parlamentarisch-reprasentative  Demokratie  geho- 
R  n  7usammen  ihre  Grundlage  ist  die  burgerl ich-kapital istische  Ge- 
"pllschanmit  hrer  Arbeitsteilung  (vertikal)  und  Trennung  von 
se  I  Hardarbeit  bzw  der  Trennung  von  Entscheidung  und  Handlung. 

nK°p?  Re  ht  d  al  ismus   hreibt  eine  Trennung  zwischen  einfachem  Burger 
De^   n»m  rtffpnt  ich  Tatiqen  (Beamte,  Staatsdiener  u.a.)  vor,  letzte- 
Urlr   sleht  all  verkbrperte9b?fentliche  Gewalt  uber  dem  einfachen  Bur- 

ger. 


35 


ENTWICKLUNG 

Die  Spharen  von  Staat  und  Politik  auf  dei-  einen  und  der  Gesellschaft 
und  O'konomie  auf  der  anderen  Seite  haben  sich  im  Laufe  ihrer  Ent- 
wicklung  immer  mehr  liberlagert. 

Die  Weiterentwicklung  des  bLirgerl  ichen  Rechtsstaates  zum  sogenannten 
demokratischen  und  sozialen  Rechtsstaat  hat  die  Widerspriiche  der 
Aufteilung  in  zwei  voneinander  getrennte  Bereiche  immer  offenkundi- 
ger  werden  lassen. 

Dem  Staat  sind  mehr  und  mehr  Furiktionen  der  sogenannten  kollektiven 
Daseinsvorsorge,  der  Planung  und  der  Steuerung  und  damit  des  Ein- 
greifens  in  die  Privatsphare  des  einzelnen  zugewachsen.  Bereiche 
aus  der  Privatsphare  sind  mehr  und  mehr  ins  offentliche  Interesse 
und  in  die  offentliche  Verantwortung  getreten  (z.B.  die  Erziehung). 
Neben  den  Bereich  der  traditionellen  Eingriffsverwaltung  ist  die 
Leistungsverwaltung  getreten.  Die  Sozialgesetzgebung  wurde  quasi 
als  dritter  Rechtsbereich  eingeflihrt,  er  ist  weder  eindeutig  bffent- 
liches  noch  eindeutig  privates  Recht. 

"Aus  der  Mitte  der  offentliah  relevanten  Privatsphare  der  biirgerli- 
ahen  Gesellschaft  bildet  sich  eine  repolitisierte  Sozialsphare,    in 
der  sich  staatliche  und  gesellschaftliehe  Institutionen  zu  einem 
einzigen,    nach  Kriterien  des  bffentlichen  und  privaten  nioht  longer 
zu  differenzierenden  Funktionszusammenhang  zusammenschlieBen. "  {29) 
"Mit  dem  Engagement  staatlicher  und  gesellsohaftlicher  Krafte  in 
intermediaren  Vereinen  titers chneiden  sich  auah  die  Sph&ren  des 
Offentliahen  und  des  Privaten  ...   Heute  bestimmen  Vorsorge  und  Vet— 
teilung  weitgehend  die  Aktivitaten  des  Sozialstaates."   (30) 
"Neben  BeWrdenorganisationen  mit  hierarchisch-hoheitlichen  Anord- 
nungsstrukturen  sind  privatreahtlioh  vevfaBte  Organisaticnen  mit  den 
Mitteln  dee  klassischen  Privatreohts  in  diese   Vorsorgeaufgaben  ein- 
geschaltet."   (31) 

Die  Aufteilung  in  ein  Sffentliches  und  ein  privates  Recht  ist  auch 
die  Grundlage  fur  die  Aufteilung  sozialer  Institutionen  unter  offent- 
liche und  "freie  "  Tragerschaft.  Mit  letztere  und  ihrem  Verhaltnis 
zu  den  bffentlichen  Tragern  wollen  wir  uns  im  folgenden  Abschnitt 
beschaftigen. 


2.  "FREIE"  TRACER 

Wir  bemlihen  uns,  in  diesem  Abs 
Oberblick  zu  geben,  in  dem  zun 
"freier  Trager"  erlautert  werd 
burgerlichen  "Institutionenwes 
rechtlichen  Tragern  der  Sozial 
deren  allgemeine  Abhangigkeit 
und  Fbrderungsrichtlinien.  Die 
im  OWG  und  die  konkrete  Real  is 
diskutieren  wir  schlieBlich  ex 
gung. 


chnitt  einen  umfassenden,  aber  knappen 
achst  Begriff  und  Sprachgebrauch 
en,  damit  im  zweiten  Schritt  die  im 
en"  mbgl ichen  Rechtsformen  von  privat- 
arbeit  dargestellt  werden  kbnnen  und 
von  den  Behdrden  durch  Anerkennungs- 
gesetzl ichen  Grundlagen  finden  sich 
ierung  der  vorhandenen  MSglichkeiten 
emplarisch  an  der  Jugendzentrumsbewe- 


-  36 


2.1.  Rechtsformen  "frpjpr"  Trader 


WAS  SIND  "FREIE"  TRKGER? 

Der  Begriff  des  "freien"Tragers  lehnt  sich  formal  an  den  sogenannten 
"Rechtsdualismus",  der  Trennung  in  einen  bffentlichen  und  einen  pri- 
vaten Bereich,  an  und  besagt  lediglich,  daB  sich  ein  Trager  (hier 
im  Sozialbereich)  des  privaten  bzw.  zivilen  Kbrperschaftsrechts  be- 
dient  und  somit  scheinbar  dem  staatl ichen,  bffentlichen  Tragern  ge- 
aenlibersteht  (s.o.)-  Eine  Ausnahme  bilden  die  Kirchen,  die  im  allge- 
meinen  Sprachgebrauch  zu  den  "freien"  Tragern  hinzugezahlt  werden, 
deren  Rechtsform  aber  formal  eine  bffentl ich-rechtliche  ist.  Die 
GrUnde  dafur  liegen  in  der  gemeinsamen  Geschichte  von  Staat  und  Kir- 
rhe  Entgegen  dem  allgemeinen  Sprachgebrauch  sind  hier  also  mit 
"freien"  Tragern  alle  die  Institutionen  der  Jugend-  und  Sozialhilfe 
aemeint,  die  sich  privatrechtlicher  Organisationsformen  bedienen 
?also  z'b.  auch  B'urgerinitiativen,  die  eingetragene  Vereine  gewor- 
den  sind,  und  nicht  nur  die  traditionellen  Verbande  der  freien  Wohl- 
fahrtspflege). 

Nat'u'rlich  ist  es  nicht  ausreichend,  "freie"  Trager  nur  nach  formellen 
Gesichtspunkten  zu  beurteilen.  Im  Zusammenhang  des  Themas  "Institu- 
tional isierung"  interessiert  uns  der  formelle  Aspekt  aber  als  ein 
wesentlicher  materieller  Aspekt,  der  die  Existenz  und  Abhangigkeit 
ieder  sozialen  Einrichtung  bestimmt.  D.h.  nicht,  daB  hier  z.B.  Dia- 
konisches  Werk  und  Ougendzentrumsinitiativen  in  einen  Topf  geschmis- 

werden  sollen,  bloB  weil  sie  sich  u.U.  derselben  Rechtsform  be- 
Hienen.  Da  sie  aber  eben  liber  diese  gemeinsame  Rechtsform  hinaus 
als  Institution  auch  Gemeinsamkeiten  aufweisen,  die  z.B.  ihr  formel- 
Ips  Verhaltnis  zur  Kommune  bzw.  zur  Dffentl ichkeit  bestimmen,  bleibt 
der  politische  Aspekt  im  engeren  Sinne  bei  der  folgenden  Erbrterung 
zunachst  unberlicksichtigt. 

pjp  RECHTSFORM  VON  PRIVATRECHTLICHEN  TRAGERN  DER  SOZIALARBEIT 

tikel  9  Abs.  1  GG  bestimmt,  daB  alle  das  Recht  haben,.  Vereine  und 
r^ellschaften  zu  bilden.  Die  Begriffe  "Verein"  und  "Gesellschaft" 
•nri  allqemein  gehalten  und  sagen  nichts  uber  die  Rechtsform,  den 
illck   und  die  Tatigkeit  dieser  Organisational  aus. 
?n  rfen  privatrechtl ichen  Kbrperschaften  gehoren  die  Vereine  und  die 
SLdalsrechtl ichen  Kbrperschaften  (AG,  Cn.bK,  Genossenschaften). 
7m  den  bffentl ich-rechtl ichen  Kbrperschaften,  deren  Entstehung  durch 
I   ,  Hffentliche  Recht  bestimmt  wird,  gehoren  die  kommunalen  Gebiets- 
kbrperschaften,  die  Kirchen,  die  Berufsgenossenschaften  und  Innun- 

flrh^ei  den  Anstalten  unterscheidet  man  zwischen  den  privatrecht- 
^Vn   und  den  bffentl  ich-rechtl  ichen.  Die  privat-recht  ichen  sind 
V-l   I?iftungen  in,  Sinne  des  BGB.  Offentl ich-rechtl  iche  Anstalten 
Ind  ula  Versicherungsanstalten  der  Inval idenversicherung  und  die 

^"d^SrPersonenndes  bffentlichen  Rechts  nehmen  hoheitsrechtli- 
J^  Idll   Semeinschaftswichtige  Aufgaben  wahr  (Bund,  Lander,  Gemein- 
che  p^Ssaemeinschaften).  Solche  des  Privatrechts  erlangen 
deP^a- hi  ketdur    e  st  atliche  Verleihung  (wirtschaftl  icher 
g*lln)  durch  GeStalgung  (Stiftung)  oder  durch  Erfullung  bestimmter 
ver    '  -  37  - 


Anforderungen,  auf  Grund  derer  die  Eintragung  in  ein  Register  erfolgt 
(nichtwirtschaftl icher  Verein). 

Diese  Rechtsformen  zeichnen  sich  alle  dadurch  aus,  daft  sie  alle 
eine  mehr  oder  minder  ausgepragte  Funktionsteilung  innerhalb  ihrer 
Mitglieder  Oder  Mitarbeiter  aufweisen.  Insbesondere  bei  der  Rechts- 
form der  juristischen  Person,  die  ir,i  Gesetz  einen  oder  mehrere  Ver- 
fiigungs-  und  Verwaltungsberechtigte  als  Vertreter  nach  innen  und 
auBen  vorschreibt,  ist  eine  hierarchische  Struktur  weitgehend  vor- 
geschrieben.  Da  aufgrund  der  Struktur  eine  gleichberechtigte  Mitar- 
beit  aller  Mitglieder  nicht  mbglich  ist,  konnen  sie  in  dem  begrenz- 
ten  Rahmen  der  Mitgliederversammlung  nur  unvoll standi ge  Informatio- 
nen  erhalten,  wodurch  eine  umfassende  Meinungsbildung  unmbglich  ge- 
macht  wird,  da  sie  sich  nicht   selbstandig  kritisch  mit  den  Fakten 
auseinandersetzen  kbnnen.  Obgleich  im  Gesetz  bestimmt  wird,  daB  bei 
der  Rechtsform  eines  Vereins  die  Mitgliederversammlung  oberstes  Or- 
gan ist,  wird  hier  eine  Scheindemokratie  praktiziert,  die  bei  Ab- 
stimmungen  ihren  Hbhepunkt  findet. 

Fur  Stiftungen  im  Sinne  des  BGB  gilt  ahnliches,  da  hier  fur  die  Be- 
stimmungen  Liber  die  Organisationsstruktur  auf  die  Vorschriften  des 
rechtsfahigen  Vereins  zurlickgegriffen  wird.  Das  Problem  stellt  sich 
jedoch  verscharft,  da  die  Stiftung  zudem  unter  bffentl ich-rechtl i- 
cher  Aufsicht  steht  und  ihr  das  genossenschaftliche  Element,  d.h. 
die  Mitgliederschaft  fehlt. 

Die  Gesellschaft  mit  beschrankter  Haftung  ist  zwar  kbrperschaftl ich 
gegliedert,  die  einzelnen  Gesellschafter  haben  jedoch  noch  weniger 
Mitbestimmungsmbglichkeiten  als  die  Mitglieder  eines  Vereins,  da  die 
Geschaftsfiihrung  hier  die  Funktion  eines  gesetzlichen  Vertreters  hat 
und  gegenliber  den  ubrigen  Gesellschaftern  nur  zur  Auskunft  verpflich- 
tet  ist,  wahrend  die  Vertretungsmacht  eines  Vereinsvorstandes  durch 
die  Satzung  beschrankt  werden  kann. 


FLir  die  Gemeinschaft  zur 
demokratischer  Organisie 
da  hier  keine  "Person"  d 
nimmt,  sondern  bestimmte 
giert  werden  kbnnen  bzw. 
Unfang  von  der  Gesamthei 
Diese  Rechtsform  wird  be 
weitgehend  nicht  anerkan 
verbande  und  Jugendgemei 
sich  eine  demokratischer 
zu  geben. 


gesamten  Hand 
rung  gegeben  a 
ie  Rechte  und 
Aufgaben  an  e 
mlissen.  Die  G 
t  der  Gesel lsc 
i  der  Einwerbu 
nt.  Eine  Ausna 
nschaften,  die 
e  Organisation 


ist  eine  grbBer 
s  fur  die  juris 
Pf 1 ichten  der  Ei 
ine  oder  mehrere 
eschaftsflihrung 
hafter  bzw.  Hitg 
ng  von  bffentl ic 
hme  bilden  nach 
dadurch  die  Cha 
sstruktur  gema'B 


e  Mbglichkeit 
tische  Person, 
nzelnen  liber- 
Personen  dele- 
geht  in  vollem 
lieder  aus. 
hen  Mitteln 
dem  JWG  Jugend- 
nce  erhalten, 
ihren  Aufgaben 


Insbesondere  in  Hessen  gibt  es  im  Rahmen 
Fbrderung  nichtinvestiver  sozialer  MaBna 
ministers  vom  17.1.1973  unter  der  Rubrik 
sozialer  MaBnahmen  ...  die  Mbglichkeit, 

"" rager  der  MaBnahnen   . . .  die  in  den  Soz 
ten  Bewohnerrate    Isein  konnen),   die  von 
anerkannt  uorden  sind,    undbhangig  davon, 
Organisation  bilden."   Bei  dieser  Alterna 
so'nstwie  zustandegekommene  Bewohnerrat  a 


Jo 


der  "Richtlinien  fur  die 
hmen"  des  Hessischen  Sozial- 

'VI  Forderung  sonstiger 
daB  It.  Punkt  1.9. 
ialen  Brennpunkten  gebilde- 
den  Gemeinden  als   Trager 

ob  sie  eine  reaktsfahiae 
tive  wu'rde  der  gewahlte  oder 
lie  Aufgaben  und  Funktionen 


DJFO-KARTEI 


Die  Praxis  der  Sozialarbeiter  wird  auch  vom  rechtlichen  Anstellungs- 
verhaltnis  bestimmt.  Wir  machten  die  Erfahrung,  daB  die  arbeitsrecht- 
lichen  Bedingungen,  sowie  die  Problematik  der  Mitbestimmung  und  an- 
dere  rechtliche  Fragen  nur  bei  wenigen  Sozialarbeitern  aktualisiert 
sind.  Sich  rait  diesen  Fragen  auseinanderzusetzen  dient  u.a.  diese 
Stichwortkartei.   Die  ersten  Karten  behandeln  daher  die  wesentlichen 
arbeitsrechtlichen  Bestimmungen.  Zusatzlich  wird  auf  die  Mitbestim- 
mungsmbglichkeiten -  eher  Unmbgl ichkeiten  -  im  Rahmen  des  Personal- 
vertretungsgesetzes  hingewiesen  und  der  sogenannte  Tendenzschutz  her- 
ausgestellt,   von  dem  Angestellte  von  "freien"  Tragern  betroffen  sind. 
In  den  nachsten  Info-Heften  sollen  weitere  relevante  rechtliche    Fra- 
qen  behandelt  werden.   Daneben  soil  ten  aber  auch  solche  Themen  z.B.   in 
Form  einer  Literaturlibersicht  behandelt  werden,  die  wir  bisher  im  In- 
fo nicht  behandeln  konnten.  Alle  Leser  sind  aufgefordert  an  einer 
solchen  Stichwortkartei  mit  Anregungen.Hinweisen.Ausarbeitungen  etc. 
mi  tzuarbeiten. 

Zur  Herstellung  der  Kartei  benbtigt  man:  DIN  A6-Karteikarten,Schere, 
Tube  .Uhu  .und  .ein  .FqtocqBie.rge.rSt.. 

INFO-KARTEI:  ARBEITSRECHTI 


RECMTSGRUNDLAGEN : 


■t-amtenverhaltnis  =  offentl.  rcchtl.  Dicnstverhaltnis  „.,.'..., 

11k  Rechte  u  Pflichten  ergeben  sich  aus  den  Beaintengcsetzcn  der  einzelnen  Bundeslander 
H  Hamburg-  hmbgGVBl  S.  9  v.  13.3.61),  dera  Beamtenrcchtsrahraengesetz  (Bundesgesetz- 
Matt  III  2030-1)  u.  div.  beamtenrechtl.  Einzelregelungen  in  Gcsetzcn  u.  Verordnungen 
(z.B.  PersVertrG  der  Bundeslander) 

i„«stellte  im  offtl.  Dienst  =  privates  Recht; jedoch  stark  an  die  offtl.rechtl.  Regclung  des 
BeamtenverhSltnisses  angeglichen.Klauseln  des  BundesangesteUtcntarifvcrtrages  (BAT) 
£„  den  Rahmenbedingungen)  stimmen  fast  wortlich  nut  den  beamtenrechtl.  Regelungcn 
ifcerein  (nach  §§3,  5  Tarifvertragsgesetz  Bestandteilc  des  Arbeitsvertrags),  wenn  keine 
Spezialrcgelungen  eingreifen  (§§  611  ff  BGB). 

A.MeSteUte  bei  freien  Tragern  =  privates  Recht  (!§  611  ff  BGB  u.  den  Arbeitsschutzge- 
«ue"  u  den  Gewohnheitsrechtssatzen  des  Arbeitsrechts  Esherrsch,  Vertragsfre-hot, 
£we"t  zwingendes  Arbeitsschutzrecht  nicht  die  Vertragsfreihe.t  absolut  begrenzt.) 


INFO-KARTEI:  ARBEITSRECHT  II 


RECHTE  u.  PFLICHTEN  aus  dem  BESCHAFTIGUNGSVERHALTNIS 

1.)       Pflicht  zur  gewissenhaften  Arbeitsleislung  =  §  611  Abs  1  DGB,  §  55  Abs  1  hmbg.BG 
Arbcitgcber  hat  die  Pflicht  zur  Besoldung/Gchaltszahlung  =  §§  49  ff 
Bundesbesoldungsgesetz,  Bcsoldungsordnung  v.  Beamtc  der  Bundeslander, 
§  611  Abs  1  BGB  in  Verbindung  mit  Gehaltstarifvertrag  (Zusiitze  zum  BAT) 
f.  Angestellte  im  offtl-  Dienst,  §  611  Abs  1  BGB  in  Verbindung  mit  Jen  Einzel- 
vereinbarungen  in  Tarifvertragen 

2.)       Gchorsamspflicht  =  §  8  Abs  2  BAT,  Beamtengesetze  der  Bundeslander, 

strafbare  Anordnungen  btauchen  nicht  ansgefiihrt  werden;  §  8  Abs  2  BAT  u. 

bci  freien  Tragern  §§  134,  138  BGB 
3.)       Trcuepnicht  =  §  §  6,8  Abs  2  BAT,  sowie  in  den  Bcamtcngcsetzen  der  einzelnen 

Bundesliinder  (s.  auch  Art.  33  Abs  5  GG) 
4.)       Schweigepflicht  =  §  9  Aiis  1  BAT,  sowie  in  den  Reamtengesetzen  der  einzelnen 

Bundeslander,  in  Behorden  sehr  oft  durch  besondere  Dienstanweisungen 

geregeh,  bci  freien  Tragern  geregelt  durch  Schweigepflicht  iiber  sog. 

Betriebsgeheimnisse 
5.)       Informationspfiicht  =  in  Behorden  geregelt  durch  Dienstanweisungen,  da 

kein  Zeugnisvcrwcigcrungsrecht  besteht  fur  SA/SP  wird  bei  Verhandlungen 

vor  Gericht  Aussagegenehmigung  erteilt  (s.  Beamtengesetze  der  Bundeslander); 

bei  freien  Tragern  siche  Arbeitsvertrag 
6.)       Recht  auf  Schutz  u,  Fursorge  =  §  13  BAT,  §  83  Betr.  VG  u.  Beamtengesetze 

(Einsicht  in  Personalakte  usw.) 
7.)       Streikrecht  =  Art.  9  GG  (Koalitionsfreiheit);  Streikrecht  fiir  Beamtc  besteht 

nach  herrschender  juristischer  Meinung  nicht  (Art.  33  Abs  4  u.  5  GG) 


INFO-KARTEI:  ARBEITSRECHT  II 


FOLGEN  VON  PFLICHTVERLETZUNGEN: 

Beamte  ■  Disziplinarverfahren  nach  den  Disziplinarordnungen  der  einzelnen  Bundesliinder; 

wird  Dienstvcrgehen  fcstgestellt  konnen  Disziplinarstrafen  ausgesprochen  werden  wie: 

Verweis,  Geldbuflc,  Gehaltskiirzung,  Dienstgradherabsetzung,  Entfernung  aus  dem  Dienst 

bci  auBerordentlich  schweren  Pflichtverletzungen. 

Angestellte  im  offtl.  Dienst  =  ist  der  Angestellte  noch  nicht  15  Jahre  im  offtl.  Dienst  u. 

noch  nicht  40  Jahre  all,  kann  ihm  fristgemafi  gekiindigt  werden.  (  §  53  BAT). 

Bci  schwerwiegendcr  Pnichtvcrlctzung  kann  er  aus  iviehtigem  Grand  fristlos  bis  14  Tagcn 

nach  Kenntnisnahme  gekiindigt  werden.  (§  54  BAT  Abs  1  u.  2). 

Auch  ansonsten  unkundbare  Angestellte  konnen  aus  wichtigem  Grund  wcgen  schwerer 

Pflichtverletzungen  gekiindigt  werden.  (§  55  Abs  1  BAT) 

Angestellte  im  privaten  Bercich  =  fristgemaft  kann  in  jedem  Fall  gekiindigt  werden 

(§  620  BGB);  fristlos  kann  bei  schweren  Pflichtverletzungen  innerhalb  von  2  Wochen 

nach  Kenntnis  dcrselben  gekiindigt  werden  (§  626  BGB). 

Angestellte  des  offtl.  Diensles  u.  bei  privaten  Arbeitgebern  konnen  nicht  disziplinarisch 

vcrfolgt  werden! 

Die  Disziplinarverfahren  der  Beamten  gehoren  vor  die  Verwaltungsgerichte;  gegen  die 

Kundigung  kann  sich  der  Angestellte  im  offtl.  Dienst  u.  bei  privaten  Arbeitgebern  durch 

Kiindigungsschutzklage  beim  Arbcitsgericht  zur  Wehr  setzen.  Dies  mufl  innerhalb 

3  Wochen  nach  Zugang  der  Kundigung  erfolgen  (§  4  Kiindigungsschutzgesetz). 


INFO-KARTEI:  MITBESTIMMUNG  I 


RECITTSGRUNnLAGEN : 

s,.„mei„-  MitbestimmungsmoglichWcitenrichten  sich  nach  dem  Personalvertretungsgesetzen 

(toVG)  taSl  BundesLder,  soweit  der  Sozialarbeiter  im  offtl.  Dienst  als  Beamter 

^"i^^naS'demBetriebsverfassungsgesetz  (BetrVG)  (BOB  I  1972  S    13),  sofem 
der  S  At.™  e  nem  Arbeitgeber  beschaftigt  ist,  der  nicht  offtl.-rechtl.  organis.ert  « 
?"SVG  f"  det  Anwendung  anf  alle  bei  Behorden,  offtl.  rechtl.  Korperschaften  und 
s.iftungen  verbeamteten  oder  angcstellten  Soz.aIarbc.ter. 
Miltuns  AnwendunKauf  Sozialarbciter,  die  bei  privaten  Arbeitgebern 

fce'Juschaften   "enfehaften,  eingetragenen  Vereinen  u.  dcrgl.)  angestellt  sind. 

Hinweis  auf  einzclnc  Mitbestimmungsmoglichkeiten:       .„...,_.  .      . 

K  Angelegenheiten:  Mitbcstimmung  bei:  Arbeitszett,  Mehrarbe.t,  Ordnung  m  der 
Dienststelle  Lage  des  Urlaubs,  UnfaUschu.z,  Aufste.lung  vo„  EnUohnungsgrundsatzen, 
Verwaltung  sozialer  Einrichtungen  (Kantine  usw.)  =  §  87  BetrVG 

Beralung  bci  **%£%W&  ^BetrVG^eTr^Lrat  mun  sich  bei  Durchfiihrung 
E%Z*2*££52£S£  cins^zln  (,  90  BetrVG,  Betr.ebsrat  ha,  Information,  u. 
Beratungsrecht  bei  Umgestaltung  der  Arbeitsplatze. 

Personelle  Angelegenheiten:  Mitbestimmung  bei: 

rT„,errichtun/u.BeratungbeiPersonalplanung(§92);Stellenausschreibung;Aufstellungvon 
Grund  Stzen  zur  Dienstpostenbewertnng  (§  93);  Erlass  von  Bcurteuungsr.chtl.n.en     §94); 
^steHuns  von  Auswahlrichtlinien  hinsichtlich  Einstellung,  Umsetzung,  Kund.gung  (§  95); 
Einstellung  von  Arbeitern  u.  Angestellten;  Versetzung  an  anderen  Arbcitsplatz; 
E^uDDierung  in  Lohn/Gehalts/Besoldungsgruppen;  Anderung  des  Arbeitsvcrtrages  (§  99); 
Fristgemafie  Entlassung  eines  Arbeiters/Angestcllten;  Anhorungsrecht  bei  frislloser  Kundigung/ 
Entlassung  (§  102). 


!NFO-KARTEI:  MITBESTIMMUNG  II 


Ausfuhrungen  zum  Tendenzschutz: 

j.a.,lirh  bestehen  bei  privaten  Arbeitgebern  die  in  der  Aufstellung  genannten 
•r^nrsrechte   Dicse  Beteiligungsrechte  sindjedoch  nach  §  118  BetrVG  eingeschrank.  fur  sog. 
BCtei SS  Zu dicsen  Tendenzbetrieben  gehoren  auch  solche  Betriebe.  die  ausschlieBlich 
Ider  uberwiegend  karitativen  oder  erzieherischen  Bestimmungen  d.enen 

^  A  n,schuu  greift  cin,  wenn  Hauptzweck  oder  iiberwiegendcr  Zweck  eines  Triigers  Sozialarbeit 
Te°/  Tendenzschutz  greift  nicht  ein,  wenn  z.B.  ein  Wirtschaflsunternehmen  ein.ge  Soz.alarbe.ler 
"•'    ,tm   ja  hier  der  Betriebszweck  Produktion  von  Wirtschaftsgiitern  .st 

em        Lirieb  sog  Tendenzbelrieb,  so  hesteht  bei  Betriebsanderungen  kern  Anhorungsrecht  u. 
I5t  em  Betrieb  sog  kcin(;  ,ntormationspflich,  des  Arbeitgebers 

Beratungsrecht  de»  ^^  Anwendung,  aher  .mmer  dann  n.cht, 

Alk  ST    Fkenar     TendeL)  des  Be.riehs  dem  entgegensteht.  D.h.  z,B„  daB  der  Be.r.el.sra.  be. 
V"Dn  f,       18„    Ktad  gungen  Versetzungen  u.a.  En.scheidungen  nicht  mitbest.mmen  kann,  wenn 
Einstellungen,  'V'nd.c.ungcn    v    rhl.ibe„  wci|  die  betreffende  Person  eine  andere  Vorslellung 
diese  deshalb  erfo Igen  ode\ ""'"^'7"' ^  a,beitern  z.B.  von  adaquaten  Erziehungsme.hoden  hat 
vo„  der  Tendenz  des  Betnebes,  also  ta»n>^ "<  Arhchf,Jr  eincn  SA  e.ngestell.  hat, 

(££££ ^r^t\erK«~t«,  ihn  deswegen  ohne  Beteiligung  des  Be.riebsra.es 
e„tlassen.  Tendenzbetriebcn  z.B.  die  Mitbestimmungsmoglichleiten  nicht  einge- 

AndererSeits  ^"^^^^Z^.  Urlaubsrege.ung  u.i,  betrifft. 
■**»•  C"  der ""ndenz'chutz  du'reb  Tarifvcrtragsrege.ungen,  Betr.ebsvere.nbarungen  u. 
^pthende  Satzungen  *£££%£!££&*,  Tendenzschntz  nur  bei  pr.vatcn 
^StSlrSlw  SSrSSj.'!*-.  einen  solchen  Tendenzschutz  n,h, 
vorsicht. 


INFO-KARTEI:  MITBESTIMMUNG  III 


Einschatzung  der  Mitbestimmungsmoglichkeiten: 

Betrachtet  man  die  Mitbestimmungsmoglichkeiten  ira  Zusammenhang,  so  crgibt  sich,  dafi  sie  im 
offt.  Dienst  u.  im  privaten  Bereich  nicht  sehr  stark  differieren.  Geneiell  kann  gesagt  werden,  dafi 
Mitbestimmungsmoglichkeiten  hinsichtlich  der  Zielsetzung  des  Betriebs/der  Diensts  telle,  sowie 
Mitbestimmungsmoglichkeiten  hinsichtlich  der  Arbeitsinhalte  nicht  bestehen.  Vielmehr  bestehen 
diese  nur  hinsichtlich  der  auficrlichen  Arbcitsbedingungen  sowie  bei  Personalangelegenheiten, 
soweit  Willkiirmafinahmen  verhindert  werden  sollen. 

Wcnn  ein  Betriebsrat/Personalrat  diese  Moglichkeiten  voll  ausschopft,  kann  er  einiges  fur  die  Be- 
schaftigten  erreichen.  Jedoch  sind  sowohl  BctrVG  als  auch  PersVG  so  angelegt,  dafi  die  Austragung 
von  Konflikten  nicht  gerade  gefdrdert  wird. 

Wenngleich  die  Mitbestimmungsmoglichkeiten  begrenzt  sind,  dienen  sie  doch  dem  Schutz  der  Ar- 
beitnehmer  vor  einseitig  voro  Arbeitgeber  oktroyierten  Anderungen  der  Arbeitsbedingungen  u. 
soUten  deshalb  genutzt  werden.  Denn  ohnc  die  Zustimmung  des  Betriebs/Personalrats  vorgenommei 
Anderungen  in  den  in  der  Aufstelhing  genannten  Angelegcnheiten  sind  unwirksam.  Die  Unwirksanv 
keit  kann  gerichtlich  geltend  gemacht  werden. 


INFO-KARTEI:  MITBESTIMMUNG  IV 


Quellen  u.  weiterftthrende  Litcratur:  PersVG  dcr  cinzclnen  Lander 
v.  27.5.68 
v.  7.4.70 
v.  29.4.74 
v.  26.7.74 
v.  5.3.74 
v.  19.2.70 
v.  24.4.72 


GesetzbJatt  (GB1)  S.  207 

GB1  S.  124 

GVB1  S.  157  ber.  28.6.74  GVB1  S.  272 

GVBI  Berlin  S.  1 669 

Brem.  GB1  S.  131  Bremischc  PersVG 

GVBI  I  S.  162 

GVBI  S.  231  geandert  27.5.74  GVBI  S.  250 
3.12.74  GVBIS.  1514 
5.   3.71   GVBIS.  93 
9.  5.73  Amtsblatt  S.  289  (SPersVG) 
17.1.74    GVBIS.  3 
17.11.72  GVBI  S.  211  (HmbgPersVG) 


Baden- Wiirttembcrg 

Anderung 

Bayern  (BayPVG) 

Berlin 

Bremen 

Hessen  (HPVG) 

Niedersachsen 

N  R  VI 

Rhld..Pfalz 

Saarland 

Schlesw.-Holst. 

Hamburg 

Arbeitsrecht: 

Weber/Bitzer:  Arbeitsrechts-  u.  Sozialfibel;  12.  Aufl.  1975;  Bund-Verlag  Koln  (fiir  Laien) 

Schaub:  Arbeitsrechtshandbuch;  2.  Aufl.  1975 

(fiir  Betriebsrate,  oder  mit  Pers-Fragen  speziell  Befafite) 

zur  Bctriebsverfassung: 

Gnade-Kehrmann-Schncider:  Betriebsverfassungsgesetz;  Kommentar 

(vom  gewerkschaftl.  Standpunkt  aus) 

Fitting-Auffarth:  Betriebsverfassungsgesetz;  Kommentar  11.  Aufl.  1974 

(sehr  ausfiihrlich,  neutral-abwagender  Standpunkt) 

Schaub:  Dcr  Bctricbsrat;  dtv  5202 

(Einftihrung  u.  Obcrblick  f.  Laien) 


der  traditionellen  Trager  Li 
der  Kirche,  die  eigenen  Hau 
dern  lediglich  die  Interess 
bei  handelt  es  sich  urn  eine 
lisierung:  nicht  mehr  die  g 
sich  der  Trager  anerkennen 
2i tSt  (dafi  er  tatsachlich  a 
dert  sich  nicht  viel,  da  di 
wieder  zurlicknehmen  kbnnen. 
rate  die  folgenden  Feststel 


bernehmen,   soweit  sie  nicht,  wie  z.B.   bei 
shalte  und  Einrichtungen  betreffen,  son- 
envermittlung  gegeniiber  dem  Staat.   Hier- 
■  qualitativ  andere  Form  der  Institutiona- 
emeinnlitzige  Funktion  und  Struktur  muB 
lassen,  sondern  nur  noch  die  Authenti- 
us  Bewohnern  besteht);  nur  faktisch  an- 
e  Gemeinderate  die  Anerkennung  einfach 
Insofern  gel  ten  auch  fiir  die  Bewohner- 
lungen. 


UIE  FREI  SIND  "FREIE"  TRAGER  - 

nils   RFISPIEL  ANFRKENNUNGSRICHTLINIEN 

rrundlaqe  fur  die  Erlangung  bffentlicher  Mittel   ist  die  Anerkennung 
der  Fbrderungswiirdigkeit.   Die  Voraussetzung  dafur  ist  in  §  9  JWG 

^SitfmUssen  die  Gewahr  fur  eine'dem  GG  fbrderliche  Arbeit  bieten. 
t  Saer  der  "freien"  Jugendhilfe  mussen  sich  sowohl   in  der  Satzung, 
is  auch  in  der  praktischen  Arbeit  fiir  die  Grundsatze  der  Verfas- 
tuna  nach  Artikel   20  GG  einsetzen. 

rO  Verwendung  der  zugewiesenen  Mittel   nach  den  Grundsatzen  einer 
nrdentlichen  Haushaltsflihrung,  d.h.   soweit  eine  finanzielle  Unter- 
ctOtzunq  gewahrt  wird,  mussen  die  zur  Verfugung  gestellten  Mittel 
fUr  den  beantragten  Zweck  rationell  ausgegeben  und  der  unterstutzen- 
den  Stelle  nachgewiesen  werden. 

crhon  mit  der  Bewilligung  bzw.   Nichtbewill igung  bestimmter  Mittel 
Sann  entscheidend  auf  die  Konzeption  EinfluB  genomraen  werden.   Daher 

nd  trotz  Subsidiaritatsprinzipszahlreiche  Aktivitaten  gerade  der 
"frpien"  Verbande  total   abhangig  von  der  dffentlichen  Forderung. 
n  p  Zustandigkeiten  und  Voraussetzungen  der  dffentlichen  Anerkennung 
werden  durch  Ausfiihrungsgesetze  der  Lander  zum  JWG  geregelt.   Die 
olrM-   inien  der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg  sehen  z.B.   vor,  daB 
a  ,.  Traaer  Ziel   und  Zweck  seiner  Tatigkeit  in  nachpr'ufbarer  Weise 
?!ctaeleqt  hat  und  bestrebt  ist,   diese  kontinuierlich  zu  verwirkli- 

11     Die  Mitgliederzahl  des  Tragers  darf  nicht  geschlossen  sein. 
r     n,i',r  nemeinnutzig  und  bereit  sein,  bei  Aufgaben  der  Jugendhilfe 

a*  »nrlPren  Traqern  zusamnenzuarbeiten  und  schlieBlich  damit  einver- 
"tanden  sein,   daB  Beauftragte  der  Behorde  seine  Einrichtungen  besu- 
chen  und  bei  Veranstaltungen  anwesend  sind. 

■     wrkennunqsverfahren  sind  ebenfalls  landesrechtlich  geregelt 
Die  Anerkennung  ist  schriftlich  mit  den  notwendigen  Nach- 

Der         und  der  Satzung  des  Tragers  beim  Jugendamt  einzureichen.   Auf 
fffordeigsid     berpr'fbareUnterlagenvorzulegen     bzw.   ist  der 
Aufforderung  s  no  uue  £  Schriftliche  Beurteilungen,  die  zur 

rrundlage'der'Entscneidu'ng  Uber  den  Antrag  angefertigt  wurden,   kon- 

«"  T  SK* SKln'vi^TtCnSatTind  subjektiv  bffentliches 
Die  Anerkennung  ist  einverwa i i     y  bedeutet,  daB  damit 

R6C^     n'Rec  t      spr        auf  finanzielle  Forderung  besteht     Nach  dfem 
auch  em  Rechtsansprucn  au  Trager"   unter  Berlicksichtigung 

Gleich  entsgr  ndsatz     ol   e     f  9  verfUgungstellen  von 

Seitskran^ndlflenUicher  Trager  gleichermaBen  gefbrdert  werden. 

-   43  - 


Es  steht  im  pfl  ichtgema'Ben  Ermessen  der  Jugendamtstrager,  ob  und  in 
welcher  Hone  die  Forderung  gewahrt  wird.  Ein  Rechtsanspruch  auf  Fdr- 
derung  in  bestimmter  Hbhe  und  Art  kann  daraus  nicht  abgeleitet  war- 
den. 

uie  politischen  Grenzen  (FDGO)  werden  und  wurden  in  Hamburg  z.B. 
deutlich  mit  der  Nichtanerkennung  der  Fbrderungswurdigkeit  der  SDAJ 
bzw.  der  Aberkennung  beim  RBJ.  (Siehe  auch  S.  62  ) 
Traditionel le  Jugendverbande  und  Jugendgemeinschaften  haben  nun  im 
Vergleich  zu  neueren  Basisansatzen,  wie  z.B.  Jugendzentrumsinitiati- 
ven  ,  die  keine  weitere  Mutter-  Organisation  Oder  -Partei  im  Hinter- 
grund  haben,  glinstigere  Voraussetzungen  flir  eine  Sffentliche  For- 
derung. Selbstverwaltungsmodelle,  die  sich  nicht  unbedingt  einer 
der  burger! ichen  Rechtsformen  und  der  damit  verbundenen  Geschafts- 
flihrung  bedienen  wollen,  werden  durch  Anerkennungsrichtlinien  oft 
so  lange  diszipl iniert,  bis  sie  eben  die  formellen  Voraussetzungen 
erflillen  (siehe  dazu  E&K  15/16  S.  51  ff). 

Durch  die  Einstellung  von  hauptamtl ichen  Mitarbeitern  (z.B.  Bildungs- 
referenten)  bei  "freien"  Tragern  und  deren  Finanzierung  aus  bffent- 
lichen  Hitteln  haben  sich  die  Behbrden  eine  weitere  Kontrol linstanz 
geschaffen,  wenn  diese  auch  hbchst  widerspruchl ichen  Charakters  ist. 
Jedenfalls  ist  die  materiel le  Existenz  des  Bildungsreferenten  noch 
sehr  viel  mehr  als  die  eines  Anstellungstragers  von  der  Fbrderungs- 
wlirdigkeit und  damit  der  Obereinstimmung  mit  der  FDGO  abhangig.  Ein 
Jugendverband  kommt  notfalls  auch  ohne  Bildungsreferenten  aus.  Am 
Beispiel  des  RBJ  in  Hamburg  wurde  deutlich,  daB  die  Behbrde  von  den 
von  ihr  finanzierten  (mitfinanzierten)  Bildungsreferenten  erwartet, 
da3  diese  im  Sinne  einer  Einschwbrung  auf  die  FDGO  (nach  Behbrden- 
interpretation)  EinfluB  auf  die  Mitglieder  des  Verbandes  ausu'bt 
(siehe  E&K  15/16,  S.  90). 

Die  Anstellung  von  Hauptamtl ichen,  die  bffentlich  finanziert  werden, 
ist  zudem  in  der  Regel  genehmigungspflichtig.  Ein  anderes  Beispiel 
flir  die  Unfreiheit  freier  Trager  ist  die  Praxis  der  Berufsverbote  - 
auch  bei  freien  Tragern. 

WAS  SAGT  DAS  JUG? 

Der  im  JWG  verwandte  Begriff  "Trager  der  freien  Jugendhilfe"  ist 
nicht  naher  definiert.  Es  wird  aufgezahlt:  "Trager  der  freien  Jugend- 
hilfe sind: 

1.  freie  Vereinigungen  der  Jugendwohlfahrt 

2.  Jugendverbande  und  sonstige  Jugendgemeinschaften 

3.  Juristische  Personen,  deren  Zweck  es  ist,  die  Jugendwohlfahrt  zu 
fbrdern 

4.  die  Kirchen  und  die  sonstigen  Religionsgemeinschaften  des  bffent- 
1 ichen  Rechts."  (§  5  JWG) 

Es  wird  weiter  festgestellt,  daB  die  Mindestvoraussetzungen  fiir  eine 
Zusammenarbeit  und  Unterstutzung  durch  bzw.  mit  den  Behbrden  Oder 
Kommunen  die  freiwillige  und  selbstandige  Obernahme  von  Aufgaben 
der  Jugendhilfe  und  die  Anerkennung  der  Gemeinniitzigkeit  sind.  Ge- 
meinniitzigkeit  ist  in  der  Gemeinnlitzigkeitsverordnung  des  Steueran- 
passungsgesetzes  definiert  als  solche  Zwecke,  durch  deren  Erfiillung 
ausschlieBlich  und  unmittelbar  die  Allgemeinheit  gefbrdert  wird,  u.a. 
insbesondere  die  Jugendpflege  und  Jugendflirsorge.  Die  Anerkennung 


der  Gemeinniitzigkeit  wird  vom  zustandigen  Finanzamt  der  Einnchtung 
vorgenommen  und  bezieht  sich  auf  die  Satzung  und  die  jeweilige  Ge- 
schaftsordnung. 

R  7  JWG  erqanzt  die  §§5  u.  18  und  regelt  das  Verhaltnis  der  offent- 
lichen zur  freien  Jugendhilfe.  Dem  Jugendamt  wird  zur  Pflicht  ge- 
maeht  "die  freiwillige  Tatigkeit  zur  Forderung  der  Jugendwohlfahrt 
Tnter   Wahrung  ihrer  Selbstandigkeit  und  ihres  satzungsgemalien  Char- 
Vakters  zu  unterstutzen,   anzuregen  und  zur  Mitarbeit  heranzuziehen.  . . 
Mp  TStiqkeit  der  einzelnen  Verbande  und  dle  der  offentlichen  Trager 
soil  koordiniert  werden.  Die  Trager  der  "freien"  Jugendhilfe  soil  en 
in  der  Gestaltung  ihrer  Arbeit  nur  verpflichtet  sein,  zum  V-ohle 
aIt   Juqend"  zu  handeln.  Eine  partnerschaftliche  Zusammenarbeit  soil 
Tn  dPr  Weise  gewahrleistet  werden,  daB  durch  den  koordinierten  Ein- 
l^z   bffentlicher  und  freier  Mittel  der  grbBtmbgl  iche  Erfolg  erzielt 
warden  soil.  Das  Gesetz  verpflichtet  die  Jugendamter  nicht  zu  akti- 
vpm  Verhalten  gegenuber  den  in  ihrem  Bereich  auftretenden  erziehe- 
rischen  Problemen,  sondern  veranlaBt  sie  lediglich  zu  Reaktionen 
hHi  bestimmten  vom  Gesetz  umrissenen  Tatbestanden.  Es  gibt  keine 
»^aesDrochene  Verpfl  ichtung  des  Jugendamtes  zur  Bereithaltung  eines 
^fferenzierten  Systems  ambulanter  Erziehungshilfen,  die  der  Bera- 
+,.no  und  Unterstutzung  der  El  tern  dienen  und  den  verschiedenen  Pro- 
hipmen  iunqer  Menschen,  anders  als  durch  Aufsicht  und  Heimunterbrin- 
auZ   qerecht  werden.  Es  gibt  auch  keine  Vorschrift,  die  eine  gewisse 
"Mindestausstattung"  des  Jugendamts-Bereichs  mit  den  "fur  die  Wohl- 
fahrt  der  Jugend  erf orderl ichen  Einrichtungen  und  Veranstaltungen 
garantiert  (s.  3.  Jugendbericht  S.  31). 

nip  Unterstutzung  der  "freien"  Trager  kann  durch  finanzielle  Mittel- 
i  .weisunq  von  Raumen,  Fachpersonal ,  fachliche  Beratung  usw.  erfolgen. 
^.Tjuqendamt  hat  weiterhin  die  Verantwortung  fur  die  sachgemaBe 
fi  ^fiihrung  der  ubertragenen  Aufgaben.  Daraus  folgt  ein  Auskunfts- 
Z\   Weisunqsrecht  gegenuber  den  "freien  Tragern",  die  diese  Aufgaben 
"hPrnommen  haben.  Durch  die  Entscheidung  des  BVerfG  vom  18.7.67 
/ttfrliruher  Urteil)  wurden  diejenigen  Bestimmungen,  die  das  Verhalt- 
(   !!ischen  bffentlicher  und  freier  Jugendhilfe  betreffen  (§5, 
?  \     667  8  9,14,15  JWG)  als  mit  dem  GG  vereinbar  erklart.  Das 
IZiliK   hat  diese  Bestimmungen,  ohne  ausdrucklich  auf  das  Subsidiari- 
^tsfrinz  p  einzugehen,  so  ausgelegt,  daB  sie  nicht  der  freien  Wohl- 
^hrtsoflege  schlechthin  einen  Vorrang  vor  der  offentlichen  Jugend- 
f  fo  pinrLmt,  vielmehr  sollte  eine  partnerschaftliche  Zusammenar- 
hl  I  in  der  We  se  gewahrleistet  werden,  daB  durch  den  koordinierten 
belt  in  der  we  se  yewan.  arbBtmbqliche  Erfolq  er- 


wu'^  ^qesprochen.  Die  Beibehaltung  des  Subsidiantatsprinzips 
rel  Sis  leh?  fragwUrdig  anzusehen,  da  nicht  etwa  die  "Erprobung 
1SQ  prVnze  tionln  undVthoden  in  der  Jugendhi  fe  (siehe  urc 


nei!erno^rlaB  fUr  den  24.  Bundesjugendplan)  bzw.  "offene  HUfe 
ffrA??prnative  fur  "ursorgeerziehung  vorrangig  gefordert  werd 
alSdern  in  erster  Linie  die  Vorherrschaft  der  "freien"  Fursorg 
bSnde  aufrechterhalten  wird. 

„0„jn.tpn  "freien"  Trager  leisten  aber,  wie  die  Statistik 
yiVnll   areseWieIbaeden  zeigl  den  Hauptteil  der  offentlichen  Er- 


44 


ziehung.  So  stehen  etwa  den  Kindern  und  Jugendlichen,  die  in  einem 
staatlichen  Heim  wohnen,  etwa  drei  bis  vier  mal  so  viele  gegeniiber, 
die  in  einem  privaten  Erziehungsheim  untergebracht  sind  und  zum 
grc'Bten  Teil  in  kirchlichen  Einrichtungen.wie  solchen  des  evangeli- 
schen  Diakom'schen  Werks  oder  des  katholischen  Caritas-Verbands. 
Diese  konfessionellen  Verbande  besitzen  auch  heute  noch  erhebliche 
Macht  und  EinfluB  auf  die  Erziehung  Minderjahriger,  welchen  sie  mit 
Hilfe  des  Staates  und  seiner  Gesetze  aus  dem  19.  Jahrhundert  heruber- 
gerettet  haben. 

Der  Staat  hat  durch  das  Subsidiaritatsprinzip  keinen  unmittelbaren 
EinfluB  auf  die  Handlungsweisen  der  freien  Trager  und  ist  darliber- 
hinaus  verpf lichtet,  die  Positionen  dieser  Institutionen  durch  ge- 
setzliche  Regelungen  zwangsweise  zu  starken.  Dies  hat  naturlich  hand- 
feste  Gr'u'nde,  denn  zum  einen  entlasten  diese  privaten  Verbande  den 
Staat  in  finanzieller  Hinsicht  und  zum  anderen  dienen  sie  als  Ideolo- 
gietrager  zur  Aufrechterhaltung  der,  Klassengesellschaft. 


2.2.  Der  ProzeB  der  Institutionalisierung 
am  Beispiel  der  Jugendzentrumsinitiativen 


Anfang  der  siebziger  Jahre,  als  die  Studentenbewegung  schon  wieder 
am  abflauen  war,  bildeten  sich  vor  allem  in  Klein-  und  Mittelstadten 
"Jugendzentrumsinitiativen".  flit  dem  Schlagwort  vom  "unabhangigen 
Jugendzentrum  in  Selbstverwaltung"  und  "Selbstorganisation"  versuch- 
ten  dort  Jugendliche,  wo  kaum  Freizeitmbglichkeiten  vorhanden  waren, 
nichtkommerzielle,  an  den  eigenen  Interessen  orientierte  Freizeit- 
alternativen  aufzubauen. 

Uns  interessiert  hier  der  Verlauf  der  Institutionalisierung  dieser 
Initiativen. 

Dem  Selbtverstandnis  nach  siedelten  sich  einige  Initiativgruppen 
bewuBt  am  Rande  des  bestehenden  burger! ichen  Systems  an.  Andere 
wurden  als  offiziell  akzeptierte  Alternativen  eingerichtet. 
Der  Anspruch  auf  Unabhangigkeit  und  Selbstverwaltung  lieB  sich  in 
der  allgeraeinen  Entwicklung  der  meisten  Initiativgruppen  nicht  vol  1 
aufrechterhalten. 

Die  Entwicklung  der  JZ-Initiativen  zeigt  sehr  deutlich,  wie  aus  Ini- 
tiativen entweder  kommunale  Einrichtungen,  Vereine  oder  Einrichtun- 
gen  freier  Trager  wurden.  Der  Anspruch  der  Unabhangigkeit  scheiterte 
nicht  zuletzt  an  der  finanziellen  Abhangigkeit  von  bffentl ichen  Zu- 
schussen. 

Neben  der  finanziellen  Absicherung  wurde  die  rechtliche  Absicherung 
notwendig.  Die  Abhangigkeit  von  Verwaltung  und  Parlamenten  verstark- 
te  gleichsam  opportunistische  Tendenzen,  die  sich  zur  Existenzsiche- 
rung  der  Taktiererei  und  dem  Geklu'ngel  mit  Vertretern  aus  Verwal- 
tung und  Parlamenten  bedienten  und  somit  die  Offentlichkeit  schon 
wieder  ausschlossen. 

Zur  materiellen  Absicherung  der  Arbeit  im  Jugendzentrum  gehbrt  auch 
die  Einstellung  von  hauptamtl ichen  Mitarbeitern,  denn  sa'mtliche 
Selbstverwaltungsversuche  hatten  und  haben  Schwierigkeiten, ihrer  Ar- 
beit Kontinuitat  zu  geben.  Viele  Experimente  versandeten,  kommerzia- 
lisierten  sich  (FABRIK). Viele  hbrten  einfach  auf  zu  existieren.  (32) 


46 


Mit  der  Grlindung  von  Vereinen,  dem  AnschluB  an  Tragervereine  bzw. 
ripr  Integration  in  die  kommunale  Jugendpflege  und  der  Einstellung 
von  hauptamtl ichen  Mitarbeitern   (Sozialarbeitern)  bildeten  sich  in 
diesen  Institutionen  Instanzen  heraus,  die  ebenfalls  hierarchisch 

%frfd7alvlZin  ist  ein  konsequentes  Abbild  biirgerUcher  QffentKch- 
Zit     Die  Mitqlieder  handeln  nicht  selbst,   sondern  uber  den  Vorstand. 
Sie  bleiben  in  ihrem  wirklichen,    canzheitlichen  Lebenszusarmenhang , 
insbesondere  ihrem  Produktionsinteresse,    auOerhalb  des   Vereine,    or~ 
■anisieren  in  ihm  aber  ein  Partialinteresse    (von  Kamnchenzucht    _ 
uhpr  Svort  bis  Politik).   Der  Verein  bildet  eine  formelle  OffentUcn- 
Z-it     in  der  nicht  der  ad  hoc  entstandene  Wille  der  Mitglieder,   son- 
dim  die  formell  im  Satzungszweck  niedergelegte,    generalisierte   Wil- 
lensbildung  regiert."   (33) 

Die  meisten  Initiativgruppen  wahlen  den  Weg  der  Vereinsgrlindung: 

'•sie  werden  durch  die  Eintragung  ins  Vereinsregister  zu  sog.   juri- 

etischen  Personen.   Als  solche  kSnnen  sie  zwar  Vertragspartner  und 

lubventionsempfanger  werden,    ihre  Beweglichkeit  aber  wird  oft  durch 

vereinsmeievei,   Uberorganisation  und  durch  interne  Auseinander- 

Ltzungen  urn  Machtpositionen  erstickt.    Oft  werden  Vereine  urn  ihrer 

selbst willen  am  Leben  erhalten,    auch  wenn  sie   langst  keinem  Inhalt 

mehr  Sinn  geben.  "  (34) 

Mit  der  personellen  und  insti tutionellen  Absicherung  bilden  sich 

drei   Ebenen  heraus: 

-n  die  Ebene  der  Konsumenten   (die  Besucher,  die  entscheidungsberech- 

tiate  Mitglieder  sein  konnen); 
2)  die  Ebene  der  Leitung   (der  Vorstand  und  die  Geschaftsfuhrung, 

npist  ein  Hauptamtlicher); 
*\  die  Ebene  der  Hauptamtl ichen   (sie  haben  aufgrund  ihrer  standigen 
'  Anwesenheit  die  dominanteste  Stellung,  sie  haben  ein  Informa- 

tionsmonopol). 
Dennoch  befinden  sich  die  Hauptamtl ichen  in  einer  doppelten  Abhan- 
^seitens  der  Mitglieder  und  des  Vorstandes,  die  die  Dienstaufsicht 
b)   sStensUder  Behorde,  die  meist  die  Gehalter  zum  groBten  Teil 

T«,SndiUfftW1derspriJche  konmt  es  darauf  an,  Ansatze  wie  Jugendzent- 
Trotz  dieiisifV.^'rdabei   zu  versuchen,  die  Beschrankung  auf  eine 
ren  auszuweiten  und  dabel   zu  versu         ,  Lernfelder  und 

^rrProdukdtionh(ies he^a2«eilbezogener  Sozialarbeit)  auszu- 

bauen- 

,,-,-      Verflussigunq  der  Institutionen    (verstanden  als  Entinstitutio- 

"Die   V/rJLusSt9^vJZPRe,uSOhaftum)   ist  deshalb  da  zu  unterstutzen, 

kann,    ^  .      Jieaey,e  Riehtung  weiet."   (35) 

febenlhrS  ^wS^SSllch-.  C^rakter  Stellen  diese  Initia- 


tiven  aber  ccuoh  Ansatze  der  unmittelbaren  Vergesellschaftung  der 
Reproduktion  des  Arbeitsvermogens  dar,   der1  Zuruaknahme  staatlicher 
Funktionen  in  die  Gesellsahaft.    Diese  sind  zu  unterscheiden  von  Fore- 
men spontan-kollektiver  Selbsthilfe,   die  dem  Staat  bestimmte  Lei- 
stungen  abnehmen,   sowie  Formen  quasistaatlicher  Privatheit,   in  denen 
Malinahmen  zwar  nicht  staatlich  durchgefuhrt,  wohl  aber  staatlich 
kontrolliert  werden   (z.B.   private  Verbande,    Vereine,   obex"  auch  Pfle- 
gemiitter,   Erziehungsbeistande  usw . ) .  Unmittelbare  Vergesellschaftung 
rneint  demgegenuber  die  Regelung,    Organisation  und  Kontrolle  von 
Funktionen,    die  filr  die  Reproduktion  des  Lebens  notwendig  sind, 
nioht  durch  eine  abgesonderte  Instanz,   sondern  kollektiv  und  durch 
die  Betroffenen  selbst.    Auah  bedeutet  dies  nicht  eine  romantische 
Ruckgangigmachung  von  Arbeitsteilung  schlechthin,   wohl  aber  die  Zu- 
riicknahme  ihrer  kapitalistisahen  Verzerrungen  und  ihre  tendenzielle 
Uberfiihrung  in  die  planmaliige  und  bewuBte  Kontrolle  der  Produsenten.  " 
(36) 


3.  SCHLUSSFOLGERUNGEN 


3.1.  Thesenartige  Zusammenfassung 


■"Freie"  und  bffentliche  Trager  sozialer  Arbeit  sind  Teile  des 
ideologischen  Staatsapparates  (37),  sie  widersprechen  sich 
nicht  grundsatzlich,  sondern  erganzen  sich.  Die  Rechtsgrundlagen, 
b'ffentliches  und  privates  Recht,  sind  gekennzeichnet  durch  die  glei- 
chen  Prinzipien  der  vertikalen  Arbeitsteilung  (Trennung  von  Entschei- 
dung  und  Handlung)  und  der  Hierarchisierung,  die  nur  die  individuel- 
le  Entscheidung  und  Verantwortung  kennt. 

■Der  Staat  und  die  Kommunen  sind  auf  der  einen  Seite  dazu  ge- 
zwungen,  gesel  Ischaftl iche  Konf 1 iktpotentiale  im  Wohnbereich 
durch  Integration  zu  neutralisieren,  d.h.  Instrumente  der  sozialen 
und  lokalen  Intervention  zu  entwickeln.  Auf  der  anderen  Seite  muB 
er  aber  die  Zentralisation  der  offentlichen  Institutionen  weiter 
vorantreiben.  Somit  dient  die  Entwicklung  kommunaler/lokaler  Inter- 
ventionsstrategien  auch  der  Absicherung  des  offentlichen  Zentralisa- 
tionsprozesses. 

■Initiativen  al ternativer,  stadtteilbezogener  Arbeitsansatze 
im  Sozialbereich,  die  von  der  Basis  her  kommen,  konnen  sich 
der  Institutionalisierung  und  teilweisen  Integration  in  den  burger- 
lichen  Staatsapparat  nicht  entziehen.  Die  von  ihnen  initiierten  Re- 
formen  gehen  einher  mit  der  gleichzeitigen  Veranderung  der  Struktu- 
ren   sozialer  Dienstleistungen,  als  Teil  einer  weiteren  Verburokra- 
tisierung  durch  technokratische  Reformen. 

Aufgabe  fortschrittlicher  Krafte  ist  es,  die  progressiven  Elemente 
dieser  vom  Skonomischen  Zwang  und  offentlichen  Druck  hervorgerufe- 
nen  Reformen  zu  starken. 


■Durch  die  Institutionalisierung  der  auf  die  Basis  bezogenen 
Sozialarbeit  und  Sozialpadagogik  sollen  in  diesem  Bereich  Ten- 
denzen  der  Vergesellschaftung  der  Reproduktion  des  Arbeitsvermogens 


unterstutzt  werden.  Diese  Tendenzen  sind  gegen  eine  weitere  B'uro- 
kratisierung,  d.h.  Entfremdung  -  auch  im  Reproduktionsbereich  -  ge- 
richtet.  Die  Burokratie  ist  "eine  der  Herrsohaft  des  Kapitals  eben- 
burtige  Herrschaftsform,   die  sich  allmahlich  auf  alle  menschlichen 
Bereiche  ausbreitet,   die  Entscheidungsfreiheit  und  Initiative  von 
immer  mehr  Menschen  irmer  drastischer  kurzt  und  dies  alles  verbirgt 
unter  dem  Deckmantel  der  Verantwortung  und  Fursorge  ftir  das  Wohl  des 
Menschen  als  Individuum  und  Gruppe.    Wahrend  der  "Kapitalist"  den 
Menschen   "nur"  urn  die  Fruahte  der  Arbeit  bestiehlt,    stellt  sich  dve 
Burokratie  vordergrundig  in  den  Dienst  der  Gemeinschaft  und  raubt 
qleichzeitig  dem  Menschen  die   Verfugung  und  Bestimmung  aber  sich  selbst. 
Der     Burokrat  herrscht  iiber  Menschen,   indem  er  ihnen  dient."   (38) 


■Die  Trager  sozialer 
Kontrolle  unterzoge 
erung  und  Undurchschauba 
besondere  der  "freien", 
der  Trager  unter  Kontrol 
qert  wird.  Diese  Vereinh 
geschehen,  eine  zentrali 
einzelnen  Institutionen 
Trager  sozialer  Arbeit  s 
betriebe  sein,  als  sozia 
Als  Rechtsform  bietet  si 
fentlichen  Rechts  an. 


Arbeit  m'ussen  mehr  der  direkten  offentlichen 
■n  werden.  Das  bedeutet,  daB  die  zur  Verschlei- 
rkeit  beitragende  Vielzahl  der  Trager,  ins- 
zugunsten  einer  starkeren  Vereinheitl ichung 
le  der  Betroffenen  aufgehoben  bzw.  verrin- 
eitlichung  soil  nicht,  wie  im  Schulbereich 
stische  sein,  sondern  eine  Verbindung  der 
bei  weitestgehenden  Selbstverwaltungsrechten. 
ollen  dabei  weniger  soziale  Dienstleistungs- 
le  Lernfelder. 
ch  hier  zunachst  die  •  Korperschaft  des  of- 


^.2.  Handlungsebenen 

nie  Ausrichtung  fortschrittlicher  Sozialarbeit  ist  nicht  losgelbst 
von  der  Repression  und  den  Kampfen  auch  in  den  anderen  gesellschaft- 
lichen  Bereichen  zu  sehen.  Auf  den  verschiedensten  Ebenen  mussen  Ak- 
tivitaten  zur  Erweiterung  und  Festigung  einer  breiten  Basis  entfal- 
tet  werden. 

crADTTEIL  UND  BEV0LKERUN6 

Tm  Stadtteil  oder  im  Arbeitsfeld  muB  die  Verbindung  von  Sozialarbei- 
tern  und  anderer  lohnabhangiger  Bevblkerung  ausgebaut  werden  (auch 
iiber  das  rechtlich  z.Zt.  mbgliche  hinausgehend) .  Gleichzeitig  mussen 
iqolierte  Tatigkeiten  der  verschiedensten  Berufsgruppen  im  Sozial- 
hpreich  (Arzte,  Juristen,  Architekten,  Sozialarbeiter,  Sozialpadago- 
npn  und  Lehrer)  starker  aufeinander  bezogen  werden.  Dabei  sollte  eine 
pnge  Verbindung  zu  fortschrittlichen  Organisationsformen  der  Bevol- 
kerung  angestrebt  und  diese  unterstutzt  werden. 

jj^r.PB  sn7TAl.FR  ARBEIT 

.inter  den  Kollegen  in  den  Institutionen  freier  und  bffentlicher 
Trager  ist  der  Widerstand  gegen  hierarchische  Strukturen  zu  verstar- 
11    urn  kollektive  Arbeitsformen  und  damit  Uberhaupt  kollektive  Le- 
hfnsformen  zu  entwickeln.  Damit  soil  sowohl  die  Qua  i tat  der  Arbeit 
JegeSber  der  lohnabhangigen  Bevblkerung  als  auch  die  Arbeltssitua- 
tion  selbst  verbessert  werden. 


AUSBILDUNGSBEREICH 

Die  Ansatze  alternativer  stadtteilbezogener  Sozialarbeit  haben  die 
Aufgabe,  eine  bessere  Verbindung  von  Theorie  und  Praxis  herzustel- 
len.  Dem  Ausbildungsbereich,  r.iit  seinem  ihm  eigenen.,  groBeren  Frei- 
raum  obliegt  dabei  die  Funktion,  Impulse  fur  eine  permanente  Erneu- 
erung  lm  Hinblick  auf  das  praktisch  Mb'gliche  und  theoretisch  Erkann- 
te  zu  bewirken. 

GEHERKSCHAFT 

Eine  wichtige  Ebene  der  Durchsetzung  fortschrittl  icher  Arbeitsansa'tze 
ist  die  Gewerkschaft.   Die  OTV  hat  1974  einen  Diskussionsentwurf ,  die 
"Thesen  zur  Neustrukturierung  der  sozialen  Dienste"  vorgelegt.   An 
diesem  Konzept,  das  die  Einrichtung  sogenannter  Regionaler  Arbeits- 
gruppen  vorsieht,  ware  teilweise  anzusetzen.  Folgende  Elemente  zeich- 
nen  die  "regionalen  Arbeitsgruppen".(RAG)  u.a.   aus: 

I  tine  regionale  Arbeitsgruppe  (RAG)  besteht  aus  einer  nicht  festge- 
legten  Anzahl   von  Mitarbeitern  des  Sozial-  und  Verwaltungsdienstes, 
die  blirgernah  Sozialarbeit  in  einera  bestimmten,  ra'umlich  abge- 
grenzten  Gebiet  leisten;  die  Trennung  von  Innen-  und  AuBendienst 
wird  aufgehoben. 

I  In  der  RAG  arbeiten  Verwaltungsfachkrafte  und  Sozialarbeiter  gleich- 
rangig  raiteinander.   Deshalb  erscheint  es  auch  notwendig,  die  ra'um- 
liche  Aufteilung  so  vorzunehmen,  dap  zwischen  Verwaltung  und  So- 
zialarbeit in  der  tagl ichen  Arbeit  unkomplizierte  Arbeitsweisen 
mbglich  sind    (z.B.   raumliche  Zusammenfassung  des  Sozialarbeiters 
und  der  Verwaltungskraft  in  Funktionseinheiten) . 

•  Die  RAG  sol  He  keine  hierarchischen  Strukturen  aufweisen,   sie 
braucht  einen  (Coordinator,  der  im  Turnus  wechselt. 

•  Die  RAG  soil  durch  das  Teamprinzip  und  durch  Fort-  und  Ueiterbil- 
dung  befahigt  werden,  auch  schwierige  fachliche  Probleme  selbstan- 
dig     zu  bewaltigen,  so  daS  korrigierende  Eingriffe  seitens  der 
Fachaufsicht  sich  weitgehend  erubrigen.   Die  Fach-  und  Dienstauf- 
sicht  verbleibt  nach  wie  vor  bei  der  zustandigen  Kbrperschaft. 

Im  Rahmen  der  Dienstaufsicht  sol  He  der  RAG  ein  mbglichst  hohes 
MaB  an  Selbstverantwortung  eingera'umt  werden. 

•  Eigenverantwortl  ichkeit  der  am  Fall     Beteiligten  muB  gegeben  sein. 
Die  RAG  entscheidet  Liber  Schwerpunktsetzung  im  Rahmen  der  Richt- 
linien  und  verteilt  die  Arbeit  nach  sachlichen  Gesichtspunkten. 

I  Die  RAG  soil   alle  ihr  gegebenen  Mbgl ichkeiten  nutzen,   um  ihre  Ar- 
beit transparent  zu  machen. 


IV  -      THESEN  ZUM  VERHALTNIS  VON 

BETRIEBS-  UND  WOHNBEREICHSARBEIT 


Innerhalb  der  Linken  wird  nach  wie  vor  die  Betriebsarbeit  als  Zen- 
tralisationspunkt  derzeitiger  und  zukUnftiger  Klassenauseinander- 
setzungen  gesehen.  Die  Arbeit  im  Wohnbereich  hat  dabei  nur  unter- 
stUtzende  Funktion  und  bleibt  der  Betriebsarbeit  untergeordnet.  Hit 
Hen  hier  vorgelegten  Thesen  wollen  wir  deutlich  machen,  daB  es  bezo- 
cen  auf  die  Schaffung  einer  herrschaftsarmen,  nichtkapital istischen 
resell schaft  zwischen  Produktions-  und  Reproduktionsbereich  keine 
Prioritatensetzung  geben  darf,  die  grundsatzl ich  den  einen  gegenuber 
rlpm  anderen  Bereich  bevorzugt.  Die  Herausstellung  ernes  Ober-  und 
ilnterordnungsverhaltnisses  beider  gesellschaftlicher  Zentralbereiche 
ctellt  eine  Schwachung  der  fortschrittl ichen  Bewegung  dar,  indem 
iiber  50  %   der  Bevblkerung  nicht  aktiv  in  die  Klassenauseinandersetzun- 
aen  einbezogen  werden,  was  in  letzter  Konsequenz  auf  eine  Manifestie- 
rung  von  Herrschaftsstrukturen  hinauslauft. 

BtGRUHDUNGSPUNKTE: 

l.  Die  fehlende  Identifikation  der  sogenannten  "Meuen  Linken"  mit 
ihrer  eigenen  Geschichte. . — 

n-ip  Studentenbewegung  setzte  an  selbsterfahrenen  gesellschaftl ichen 
vwanaen  an.  Oberall  dort,  wo  Herrschaft  und  Unterdruckung  erlebt 
.tnrden  ob  in  der  Familie,  in  der  Schule  oder  in  der  Umversitat, 
wurden'AnsStze  entwickelt,  die  Reprasentanten  der  Hacht  zu  verunsi- 
"Lrn  und  zu  erschUttern.  Nachdem  als  Konsequenz  dieser  emanzipati- 
uen  Bewegung  der  erhoffte  revolutionise  Umschwung  nicht  sofort  ein- 
trat  kam  die  groBe  Wendung  zun,  Produktionsbereich.  Jetzt  gait  nur 
nnrh  unter  Berufung  auf  die  Klassiker,  die  Betriebsstrategie,  lnsbe- 
"on5ere  unter  dem  Eindruck  der  Septemberstreiks  von  1969.  Dnese  Wen- 
H,mq  natte  auch  organisatorische  Konsequenzen  -  wurde  vorher  ver- 
cnrht  emanzipatorische  Tendenzen  in  die  Organisation  einzubauen 
ft**   nicht  helBt,  daB  Hierarchien  und  Doninanzen  uberwunden  werden 
lonnten),  wurde  nun  historische  Anleihe  bei  Lenin  genommen  und  der 
MHemokratische  Zentralismus"  in  unterschiedl icher  Auspragung  als  die 
p-nziq  wahre  Organisationsform  ubernommen.  Eine  Organisationsform 
a   p  vielleicht  den  Bkonomischen  Bedingungen  von  Anfang  des  19.  Jahr- 
t  mriPrts  entsprach,  qegeniiber  patriarchalischen  Herrschaftsformen 
ITl   fortschHttlich  war,  aber  heute  weitgehend  der  Stru  tur  der 
2nn7erne  (z.B.  Vorstand  via  Zentralkomitee)  entspricht.  Eine  sozia- 
Mctische  Alternative  muB  nicht  nur  inhaltlich,  sondern  auch  in  seiner 
Auspragung  (als  Organisationsform)  immer  liber  die  herrschende  Ge- 
cpllschaftsordnung  hinausweisen.  . 

nprzeit  werden  Aktivitaten  im  Wohnbereich  wieder  starker  forciert, 
aber  strategist  immer  der  Arbeit  im  Betrieb  nachgeordnet. 


5o 


-  51 


Konsequenz: 

Die  Einsicht  in  die  Begrenztheit  einer  Emanzipationsbewegung  ha'tte 
nicht  deren  weitgehende  Negation  zur  Folge  haben  miissen,  sondern 
deren  Erganzung  durch  die  Entwicklung  von  Ansatzen  im  Produktions- 
bereich,  wobei  jede  Weiterentwicklung  nicht  den  Ausgangspunkt  der 
Bewegung  aus  den  Augen  verlieren  dlirfte,  den  Kampf  gegen  Unterdrlik- 
kung  und  Herrschaft. 

2.  Die  Produktion  der  Ware  Arbeitskraft  -  die  Bedeutung  des  Wohn- 
bereichs  - 

die  Ware  Arbeitskraft  in  Gestalt  des  klassenbewuBten  Arbeiters,  der 
sich  darliber  im  klaren  1st, 

-  daft  er  als  Produzent  von  seinen  Produktionsmitteln  getrennt  ist, 

-  daC  die  Produktionsmittel  monopolartig  in  den  Handen  einer  Klasse 
liegen, 

-  daB  er  als  Vertreter  des  modernen  Proletariats,  als  Vertreter  der 
Arbeiterklasse,  die  notwendigen  Existenzmittel  nur  durch  seine 
Arbeitskraft  beschaffen  kann,  durch  den  Verkauf  seiner  Arbeits- 
kraft, 

die  gibt  es  nicht. 

Die  Qualicat  der  Erkerntnisse  liber  seine  Lage  und  die  Intensitat 
seines  Widerstandes  im  Betrieb  wird  abhangig  sein  von  den  konkreten 
Erfahrungen  im  Sozial isationsbereich,  von  der  Solidaritat  innerhalb 
der  Familie,  der  Interessenzusammenfassung  im  Wohnbereich,  gegen 
schlechte  Wohnbedingungen,  zu  hohe  Mieten,  flir  kleine  Klassen,  mehr 
und  bessere  Spielplatze  und  andere  Freizeiteinrichtungen. 
Dementsprechend  haben  die  Vertreter  der  Sozial isationsinstanzen  - 
Eltern,  Lehrer,  Sozialarbeiter  usw.  -  die  Aufgabe,  o.g.  Tendenzen 
zu  unterstutzen. 

3,  Das  Verhaltnis  von  Produzenten  und  Nicht-Produzenten 

Die  Produzenten,  gemeint  sind  diejenigen,  die  ihre  Ware  Arbeitskraft 
verkaufen  kbnnen  und  die  in  den  Betrieben  und  Gewerkschaften  repra- 
sentiert  sind,  stellen  an  der  Gesamtbevbl kerung  nur  knapp  40  %  dar. 
Die  Nicht-Produzenten  (ca.  60  %   der  Gesamtbevol kerung),  die  ihren 
sinnlichen  Erfahrungshintergrund  von  Herrschaft  und  Unterdrlickung 
nur  aus  dem  Wohnbereich  Ziehen,  gliedern  sich  in: 
ca.  23  %   aller  unter  15jahrigen 

15  %   aller  liber  65jahrigen 

15  %   aller  Frauen  im  erwerbsfahigen  Alter,  die  aber  nur  Haus- 

frauen  sind 
1  %   der  erwerbsfahigen  Bevol kerung,  die  wegen  Arbeitslosigkeit, 
Invaliditat  und  Krankheit  aus  dem  ArbeitsprozeB  herausfallen. 
Dazu  kommt,  daB  die  Produzenten  neben  ihrer  Betriebserfahrung  auch 
Erfahrung  im  Wohnbereich  machen,  d.h.  in  Uohnbereich  haben  100  %   der 
Bevol kerung  einen  gemeinsamen  Erfahrungshintergrund. 
Der  Verzicht,  den  Wohnbereich  strategisch  gleichbedeutend  neben  den 
Betriebsbereich  zu  stellen,  bedeutet,  die  llehrheit  der  Bevol kerung 
an  den  Rand  der  gesel Ischaftlichen  Auseinandersetzung  abzudrangen. 


-  52 


ca. 
ca. 


ca 


4.  Familie  als  feudal istisch  gepragte  Unterdriickungsinstitution 

Der  Obergang  von  Feudal ismus  zum  Kapitalismus  beruhrte  weitgehend 
nur  den  Bereich  der  Produktionsweise,  nicht  aber  das  Verhaltms 
Mann  -  Frau,  Eltern  -  Kinder.  Diese  Abhangigkeit  ist  noch  heute  stark 
feudalistisch  (du  gehbrst  mir;  nein  Kind)  gepragt.  Diese  parallel 
neben  der  kapital istischen  Herrscbaftsstruktur  laufende  Unterdruk- 
kunq  kbnnte  weilgehend  Ursache  fur  die  theoretische  Trennung  von  Be- 
trieb und  Wohnbereich  sein.  Die  Theorie  wurde  von  Mannern  geliefert 
und  dient  auch  zu  ihrer  eigenen  Herrschaftsabsicherung. 
Fs  ware  zu  uberprufen,  inwieweit  eine  erfolgreiche  Oberwindung  kapi- 
talistischer  Herrschaft  als  Voraussetzung  die  Abschaffung  feudalisti- 
Qrher  Herrschaftselemente  haben  miiBte,  Oder  inwieweit  diese  Ausein- 
andersetzungen  parallel  und  gleichzeitig  verlaufen  kbnnen. 

h.  Politische  und  organisatorische  Konseouenzen 

Die  Oberwindung  des  Kapitalismus  wird  nur  gelingen,  wenn  die  feuda- 
1  istischen  Tendenzen  abgeschafft  werden.  Voraussetzung  ist,  daB  der 
Wohnbereich  neben  dem  Betriebsbereich  eine  gleichgewichtige  Bedeu- 
tung hat  und  nicht  als  Anhangsel  weitgehend  zur  Bedeutungslosigkeit 
verklimmert.  .     , 

Dazu  muB  als  Konsequenz  ein  orgamsatonscher  Zusammenhang  geschat- 
fen  werden,  der  als  materielles  Vertretungsorgan  (Umwelt,  Mieten, 
Schule  usw.)einenGroBteil  der  Bevol  kerung  zusammenfaBt. 
Diese  Massenorganisation  kbnnte  eine  Wohnbereichsgewerkschaft  sein, 
die  die  zerspl itterten  Organisationsansatze  zu  einer  materiellen 
Und  inhaltlichen  Interessenvertretung  zusammenfuhrt. 

Traditionelle  Organisationen  sowie  neue  Organisationsansatze  sind 
z.B 


ADAC,  Frauenvereinigungen, 


zur  materiellen  Interessenvertretung 

a)  traditionelle  Ansatze  (Mieterbund, 
Verbraucherzentrale,  Kirche  usw.) 

b)  neuere  Ansatze  (Biirgerinitiativen  bezogen  auf  Mieten,  Umwelt, 
soziale  Einrichtungen,  Frauenzentren,  §  218  usw.) 

I  zur  Freizeitgestaltung 

a)  traditionelle  Ansatze  (Sportvereme,  Schutzenverein,  Sparclub, 
Kaninchenzuchter,  Taubenziichter,  Jugendverbande) 

b)  neuere  Ansatze  (KneipenfuBball ,  selbstverwaltete  Jugendzentren, 
Jugendclubs) 

nas  Mitgliedspotential  bestimmt  sich  aus  all  denjenigen,  die  nicht 
im  betrieblichen  ArbeitsprozeB  verankert  Oder  aus  lhm  ausgeschieden 
sind  (Frauen,  Rentner.  Arbeitslose) ,  sowie  auf  Heranwachsende,  die 

noch  ke^^mge^r  Doppelmitgliedschaft  im  Betrieb  und  im  Stadtteil 


-  53 


j^Bj 


bereitschaft  wird  wiederum  bestimmt  von  den  persdnlich  erfahrbaren, 
nachvollziehbaren  Widerspruchen.  Der  Erlebnissektor  ist  fur  viele 
Frauen,  Rentner,  Arbeitslose  und  Heranwachsende  nicht  unmittelbar 
der  Betrieb,  sondern  der  Wohnbereich  mit  seinen  Institutionen. 

Organisierung  in  Wohnbereichsgewerkschaften  heiBt: 

t  hochsten  quaiititativen  u'berregionalen  Organisationsgrad  auf  der 

Grundlage  eines  Minimal konsens  erreichen  fur  nicht  in  den  Parteien 

Organisierte,  sowie  parteilibergreifend. 
I  Machtfaktor  fur  die  Durchsetzung  von  Forderungen  gegenliber  Grund- 

eigentumern  und  Staat. 
•  als  DGB-Gewerkschaft  Bindeglied  zwischen  Betriebs- und  Wohnbereich 

ermbglicht  die  Entwicklung  einer  u'bergreifenden  Strategie  und 

Taktik. 


V  -       LITERATURVERZEICHNIS 


SOZIALARBEITERIN  (oder  SOZI ALARBE ITER) 

ab  1.2.1976  oder  spater  fiir 

UNABHSNGIGES  JUGENDZENTRUM  KORNSTRASSE  GESICHT. 

Wir  bieten  BAT  IVb  mit  ublichen  Zulagen  und  Frustrat ionen. 
Bewerbungen  und  Anfragen  an:  Verein  f.  angewandte  Sozial- 
arbeit,  Kornstr.  28-3o,  3  Hannover  1;  T.  o511/  7.1  5o  33  • 


ZWEI  ZIVILDIENSTLEISTENDE  GESUCHT 

fur  die  Arbeit  mit 

ARBEITSLOSEN  JUGENDL I  CHEN. 

Davon  einer  mit  handwerkl ichen  Fahigkeiten  und  Fuhrerschein 
und  der  andere  mit  Kenntnissen  im  gastronomi schen  Bereich. 
Anfragen:  06II/  73  o9  55- 


antimilitarismus 
information 


Fur   alle,    die   sich  fiir  Militarismus  und  Antimilita- 
rismus   interessieren  und  da  praktisch  arbeiten  - 
fur  Kriegsdienstgegner,  politische  Gruppen,    Lehrer 
und  Schuler: 

die  AMI   informiert   jeden  Monat   aktuell  und 

umfassend  iiber 

Zahlen,    Fakten,    Infonnationen    zu  Bundesvehr 

•  NATO,  Wirtschaft  &  Rustung,  Riistungskosten , 
Waffenhandel,  Kriegsf orschung;  Kriegsdienst- 
verveigerung,    Zivildienst,   Abrustung  etc. 

•juristische  Heuigkeiten  zum  Wehrpflicht- 
und  Soldatenrecht,    Zivildienstrecht  usw. 

•Theorieresultate   su  Militarismus   / 
Antimilitarismus ;    Buchbesprechungen 


Jedes    U,    Heft  ist   ein  THEMENHEFT  mit 

Doppelumfang,    Noch   zu  kriegen: 

EU30PAISCHE  SICHERHEIT,  FRIE DENSER ZIEHUNG 
(in  der  Schule  und   "auf  der 
Strafle"),   BUKDESWEHR  UND  GRUND- 
GESETZ,    SOLDATENRECHTE ,    ZIVIL- 
DIENST,   ZAHLEN 


Ein  Heft  kostet    1 . 30  Mark.Jahres- 
abo    19.50  Mark,    Fiir  Gruppen    { ab 
10  Exempl.)    giinstiger  Rabatt    ! 

Brigitta  Griinding 
8  Munchen    19 
Ntfrdl .Auff ahrts- 
allee  20 


kostenloses 
PROBEEX. 


(1  ) 

(2  ) 
(3  ) 

(4  ) 


(5  ) 
(6  ) 


(8  ) 
(9  ) 

(10) 


(11 


(12) 
(13) 


Der  Begriff  "freier"  Trager  steht  im  rolgenden  fur  alle  Trager 
von  Sozialarbeit  und  Sozialpadagogik,  die  sich  in  ihrer  Organi- 
sationsform  des  privaten  bzw.  zivilen  Kbrperschaftsrechts  be- 
dienen  (z.B.  Vereine,  Gesellschaften  usw.) 
Siehe  auch:  Arbeitsgruppe  "GWA"  der  Victor-Gollancz-Stiftung; 
Rahmenbedingungen  Kommunaler  Politik,  in  Material ien  zur  Jugend- 
und  Sozialarbeit  Nr.  8  (GWA-Reader) ,  1974,  S.  69 
Die  Abhangigkeit  zwischen  Produktion  und  Sffentlicher  Verwal- 
tung  ergibt  sich  u.a.  aus  der  Abhangigkeit  der  offentlichen 
Haushalte  von  der  Gewerbesteuer;  siehe  dazu:  GWA-Reader,  S.65  ff 
und  Evers/Lehmann:  Pol itisch-bkonomische  Determinanten  fur  Pla- 
nung  und  Politik  in  den  Kommunen  der  BRD,  Verlag  2ooo, Offenbach 
Die  Reaktion  der  b'u'rgerlichen  Ideologen  auf  die  "Wiederent- 
deckung"  der  Klassengesellschaft  ist  die  These  von  der  Herstel- 
lung  der  Chancengleichheit  (z.B.  kompensatorische  Erziehung) 
und  der  Verbesserung  der  Lebensqual  ita't. 
Zu  den  Initiativen  siehe  unter  Pkt.  3.2. 

In  Hamburg  sieht  die  Konzeption  fur  die  Erstellung  von  Hausern 
der  Jugend  einen  Einzugsradius  zwischen  30  000  und  50  000  Ein- 
wohnern  vor.  Kleinere  Einheiten  gelten  als  unrentabel,  da  sie 
insgesamt  mehr  Personal  erfordern.  Zwischen  den  einzelnen  Hau- 
sern gibt  es  eine  gewisse  Arbeitsteilung  mit  gezielt  uberlokalen 
Einzugsbereichen. 

Initiativen, die  ausschl ieBlich  im  lokalen  Bereich  arbeiten,  haben 
z  B  in  Hamburg  erst  in  den  letzten  Jahren  ihre  Anerkennung  als 
"Trager  der  freien  Jugendhilfe"  erhalten  (z.B.  Bauspielplatz- 
initiativen).  .       ... 

Siehe  dazu  den  3.  Jugendbericht  der  Bundesregierung  und  die  ver- 
schiedenen  Jugendberichte  einiger  Lander. 

Siehe  dazu  Elke  Funk:  Jugendamt  und  Jugendhilfe  im  Spiegel  der 
Fachliteratur,  Forschungsbericht  des  Deutschen  Jugendinstitutes, 

1973,  2.  Aufl.  ,  , 

In  Hamburq  wurde  Anfang  der  siebziger  Jahre  ein  sogecannter 
"Interbehbrdlicher  AusschuB"  gebildet  (Offiziell:  "Model le  bei 
der  Wahrnehmung  fursorgerischer  Aufgaben").  Er  setzt  sich  zusam- 
men  aus  Vertretern  der  Ausbildungsstatte  (FHS)  sowie  aus  Jugend-, 
Sozial,  Gesundheits-  und  Innenbehbrde.  Dieser  AusschuB  empfiehlt 
in  ein*  AbschluBbericht  iiber  zwei  Modelle  1975:  "Aufteilung  der 
Falle  nach  brtlich  abgegrenzten  Bereichen  zur  Vermel  dung  yon 
unnbtig  weiten  Wegen  (!)  und  die  Kenntnis. . .wichtiger  ortlicher 

E^Jordanfoberlegungen  zur  Neuorganisation  sozialer  Dienste,  in: 
Materialien  und  Ob  erlegungen  zur  Neuorganisation  der  sozia  en 
Dienste,  Anlage  zum  Protokoll  des  Fachausschusses  Jugendwohlfahrt 
der  Arbeiterwohlfahrt,  vom  11 .-12.10. 1974, S.  3) 
GWA-Reader,  S.  70 
E.  Jordan,  S.  7 


(i4; 


(15) 
(16) 

(I?) 


(18) 
(19) 
(20) 
(21) 

(22) 


(23) 
(24) 

(25) 

(26) 
(27) 

(28) 
(29) 
(30) 

(31) 


(32) 

(33) 

(34) 

(35) 

(36) 
(37) 

(38) 


Bbhnisch/Dickerhof/Kuhlen:   Das  neue  Jugendhilfegesetz,   in 
Zur  Reform  der  Jugendhilfe  Analysen  und  Alternativen, 
Deutsches  Jugendinstitut  aktuell,   1973,  S.   32  f 
Haushaltsplan  der  Freien  und  Hansestadt  Hamburg  von  1973 
Dritter  Jugendbericht,  Der  Bundesminister  flir  Jugend,  Familie 
und  Gesundheit,   1972,  S.    47 

Statistisches  Taschenbuch  '74  des  Stati'stischen  Landesamtes 
Hamburg, 5.   156;  Vgl .   Bericht  zur  Lage  der  Nation  1971; 
L.Bohnisch:    Versuch  einer  Standortbestimmung  der  kommunalen 
Jugendpflege.in:  Jugendarbeit  in  der  Diskussion.Mlinchen  1973 
DJI  aktuell    1973,   S.    31 
ebenda,  S  .   32 

G.   Plittner:   Allgemeines  Verwaltungsrecht,  S.   26 
F.   Klein:   Das  Recht  des  sozial-caritativen  Arbeitsbereiches, 
Freiburg  im  Breisgau  1959,  S.  88 

Mitglied  einer  KSrperschaft  offentlichen  Rechts  kann  man  nicht 
durch  sine  individuelle  Beitrittserklarung  werden,  so  wie  im 
Privatrecht,   sondern  nur  durch' einen  staatlichen  Hoheitsakt, 
der  in  der  Regel   fur  eine  bestimmte  Gruppe  gilt,  nicht  jedoch 
flir  einen  einzelnen.    Im  Gegensatz  zu  den  privaten  Kbrperschafts- 
formen,  sind  die  offentlichen  vom  Wandel   der  Mitglieder  i.d.R. 
unabhangig. 

R.   Scholz:   Das  Wesen  und  die  Entwicklung  der  gemeindl ichen  of- 
fentlichen Einrichtungen,  Berlin  1967,  S.    16ff 
Der  Senator  fur  Familie,  Jugend  und  Sport  (Hrsg.):  Die  Situation 
der  Trebeganger  aus  der  Sicht  der  Mitarbeiter  der  Kontakt-  und 
Beratungsstelle,  Berlin   im  August  1973,  S.   62 
J.   Habermas:  Strukturwandel  der  Dffentl  ichkeit,  Tleuwied  und 
Berlin  1971,   5.   Aufl.,  S.  42ff 
ebenda,  S.  45 

A.   Wittern:   GrundriB  des  Verwal tungsrechts,  Kciln  1970, 
S.   40 

ebenda,  S.  40 
J.   Habermas,  S.    179f 

Intermediare  Vereine  sind  Organisationsformen,  die  zwischen 
offentlichen  und  privatem  Recht  liegen.  Auch  halbstaatliche 
Vereine  genannt. 

F.  Mu'ller-Thoma:  Der  halbstaatliche  Verein,  Berlin  1974  S.  57f 
Im  Hamburg  Handbuch  73  sind  etwa  60  Einrichtungen  erwahnt,  die 
entweder  Unternehmen,  Stiftungen,  Vereine,  Korperschaften,  An- 
stalten  Oder  Stiftungen  offentlichen  Rechts  sind.  Sie  alle  er- 
flillen  offentliche  Aufgabe^aber  nur  24  sind  Sffentl  ich-recht- 
liche  Kb'rperschaftformen,  dagegen  36  privatrechtlicb;  siehe 
Hamburg  Handbuch  73,  S.   187  f 

A.   Diemer:   Leben  Lernen  Ka'mpfen,  Bericht  aus  einem  unabhanqiqen 
Jugendzentrum,   in  betrifft:   erziehung  8.   jq./Heft  7, Jul i   1975 
0.    Negt/A.    Kluqe:   dffentlichkeit  und  Erfahrung,  Ffm.    1972, S. 422 
P.  Holler:   Initiativen  im  Bereich  padaqoqisch  betreuter  Kinder- 
spielplatze,   in  Theorie  und  Praxis  der  Sozialarbeit,   Mr.   7/74 
Ch.   Marzahn/Ch.Schutte/H.    Kamp:    Konflikt  im  Jugendhaus 
Reinbek  1975,  S.   146 
ebenda,  S.   143 

L.   Althusser:    Ideologie  und   ideologische  Staatsapparate,   in 
Materialien  der  A.G.   SPAK  Nr.   10  Wiesbaden,  April   1972,  S.   4ff 
Bittner/Scha'fer/Strobel:   Spielgruppen  als  soziale  Lernfelder, 
MLinchen  1973,  S.    22/23 


KURZBERICHTE 

AUS  DEM  GEWERKSCHAFTS-  U.  SOZIALBEREICH 


nFWERKSCHAFTSAUSSCHLOSSE:  UTV  HAMBURG 

Am  15  10  1975  erhielten  6  Studenten  des  Fachbereiches  Sozialpa'dago- 
nik  der  Fachhochschule  Hamburg,  die  bei  Wahlen  zu  den  Selbstverwal- 
tunasorqanen  auf  der  SSB  (Studentenorganisation  des  KB)  Sympathisan- 
tenliste  Demokratischer  Kampf  kandidiert  hatten,  folgenden  Brief  von 
der  DTV-Bezirksverwaltung  Hamburg: 

npr  Bezirksvorstand  des  Bezirks  Hamburg  der  Gewerksohaft  OTV  hat  in 
seiner  Sitzung  am  6.10.1975  besehlossen,   gegen  Sie  ein  Aussahluliver- 
fahren  einzuleiten  und  beim  Hauptvorstand  beantragt,    Sie  aus  der  Ge- 
werksohaft OTV  auszusahlieSen. 
Thnen  wird  vorgeworfen,   dali  Sie  die   Ziele  des  Kommumstisohen  Bundes 

"rfolqen,   indem  Sie  unter  anderem  bei  der  Wahl  fur  das  Studenten- 
■Zrlament  der  Faohhoehschule  auf  der  Liste   "Demokratischer  Kampf  , 

u?  in  erster  Linie  von  der  llachwuchsorganisation  des  KomrnmisUechen 
Bundes  qetragen  wurde,   kandidiert  haben.   Mit  Ihrer  Unterschrift  vet 
ein  entsprechendes  Programm  in  einer  angegebenen  Auf  lage  von  1.6SO 
Fxemplaren  verteilt  uorden. 

rZm/a  £  4  Abs.    2  unserer  Satzung  kOnnen  Arbeitnehmer ,    die  die   Ziele 
Ls  Kommunistischen  Bundes  aktiv  unterstutzen     nicht  Mitglied  der 
rewerkschaft  OTV  sein.   Aus  diesem  Grunde  war  der  Bezirksvorstand  ge- 
zwungen,    gegen  Sie  ein  AussahluBverfahren  einzuleiten. 

in  einem  offenen  Antwortschreiben  der  6  Studenten  wurden  die  0TV- 
Mita   ieder  des  Fachbereichs  daraufhin  aufgefordert,  auf  der  Mitglie- 
!erver  amml   ng  des  Fachbereiches  am  5.11.  .liber  d  ese  AusschluBver- 
fahren  zu  diskutieren,  insbesondere  auch  im  Hinblick  darauf,  da(3 
HiP  Einleitung  der  Verfahren  gerade  rechtzeitig  gekommen  war,   urn  eine 
.wpntuelle  Kandidatur  der  betroffenen  Studenten  zu  den  ben  der  MV 
stattfindenden  Vertrauensleutewahlen  zu  verhindern. 

».,f  der  MV  am  5.11.  wurde  dann  der  Antrag  gestel It,  praktische  Sol i- 
A*ritlt  zu  Uben  und  den  gemaflregelten  Kornnil  itonen  St!-™-   und  Antrags- 

rht  7u  aestatten,  sowie  ihnen  die  Mbglichkeit  zu  geben,  bei  den 
uahlen  zu  kandidieren.   Dieser  Vorschlag  wurde  von  den  alter.  Vertrau- 
*s  euten,  MSB-Mitgliedern  und  -sympathisanten,  unter  dem  Hinweis 

nf  die  Satzung  formal   abgeblockt.   Daraufhin  wurde  der  Antrag  gestellt, 
Sie  Wahlen  zu  verschleben,  bis  das  AusschluBverfahren  geklart  sei 
2nd  solange  kcmmissarische  Vertrauensleute  einzusetzen. 

nie  Vertrauensleute,  die  die  Diskussionsleitung  der  MV  hatten,  wei- 

ItZ  sich     diesen  Antrag  zur  Abstimmung  zu  stellen! 
gerfhin  wurde  der  Antrag  gestellt,  uber  die  Tagesordnung,  in  der 
TX      a      e in  T age        nun  spunkt  enthalten  war,  insgesamt  a  zu- 
JiiJ!!!.    Die  TO  wurde  dann  mit  13  Stimmen  Mehrheit  der  MSB,  Juso, 

-   57   - 


SHB-Fraktion  angenommen.  Bei  den  Vertrauensleutewahlen  wurden  dann 
die  7  Favoriten  dieser  Fraktion  mit  Liber  60  Stimmen  gewahlt.  Eine 
Vertreterin  der  linken  Fraktion  konnte  sich  mit  44  Stimmen  nicht 
durchsetzen.  Die  unsol idarische  Haltung  der  Vertrauensleute  beider 
MV  steht  in  krassem  Widerspruch  zu  der  schriftlichen  Erklarung,  die 
sie  an  den  Bezirksvorstand  geschrieben  haben,  urn  eine  Niederschla- 
gung  der  AusschluBverfahren  zu  fordern.  Die  Preisfrage  heiBt: 
wessen  Vertrauen  miissen  die  Vertrauensleute  denn  nun  in  erster  Linie 
haben,  das  der  Mitglieder  Oder  das  des  VorstandesV 

Die  6  Studenten  sind  inzwischen  aus  der  OTV  ausgeschlossen  worden. 
Der  Hauptvorstand  hat  den  Bezirksvorstand  im  Zusammenhang  mit  dem 
AusschluBverfahren  darauf  hingewiesen,  daB  Studenten  laut  Satzung 
nicht  Mitglieder  der  OTV  sein  konnen.  Am  16.12.75  nahm  der  Bezirks- 
vorstand zustimmend  davon  Kenntnis,  daB  ab  sofort  keine  Studenten 
und  Studierende  von  den  Fachschulen  flir  Sozialpadagogik  und  vom 
Fachbereich  Sozialpadagogik  der  FHS  Hamburg  mehr  in  die  Gewerkschaft 
DTV  aufgenommen  werden. 

* 

Audi  fiir  3  Mitglieder  der  Hamburger  ESG  wurden  AusschluBantrage  ge- 
stellt.   Es  handelt  sich  urn  3  Theologen,  darunter  den  Studentenpfarrer 
Dr.   W.  Wiedenmann,  die  als  ehrenamtliche  UTV-Funktionare  im  Fachspar- 
tenvorstand  Theologen  bestimmten  Hauptamtlichen  durch  ihre  erfolg- 
reiche  gewerkschaftliche  Arbeit  unter  kirchlichen  Mitarbeitern  unan- 
genehm  geworden  sind.   Ganz  pauschal  wird  ihnen  jetzt  vorgeworfen, 
die  Ziele  einer  kommunistischen  Organisation  zu  verfolgen  -  unter 
Verzicht  darauf, ein  "gewerkschaftsschadigendes"  Verhalten  konkret 
nachzuweisen.   Bei  den  "Ermittlungen"  gegen  diese  Kollegen  schreckte 
der  zustandige  Gewerkschaftssekretar  (wie  auch  in  friiheren  Fallen) 
nicht  davor  zuru'ck,  mit  den  kirchlichen  Arbeitgebern  zusammenzuar- 
beiten. 

Die  allgemeine  diffamierende  "Chaoten"-Hetzj1  die  im  wesentlichen  zur 
Begrlindung  des  Ausschlusses  herhalten  muBte,   ist  der  OTV  inzwischen 
durch  eine  einstweilige  Verfiigung  des  Landgerichtes  Hamburg  verboten 
worden.  Die  Kollegen  werden  sich  auch  weiterhin  gegen  ihren  AusschluB 
wehren.   Sie  halten  gewerkschaftliche  Arbeit  unter  kirchlich  angestell- 
ten  Kollegen  angesichts  von  kirchlichen  SparmaBnahmen,   drohenden 
Stellenstreichungen,  der  relativen  Rechtlosigkeit  der  kirchlichen 
"Mitarbeitervertretung"  verstarkt  flir  notwendig. 


KAHLSCHLAG  GEGEN  KIRCHLICHE  LINKE   IN  HAMBURG 


Mitten  in  den  Semesterferien  1975  hat  die  seit  jeher  konservative 
Hamburger  Kirchenleitung,  fiir  deren  Bischof  Wb'lber  die  Kirche  offi- 
ziell    links  vom  Godesberger  Programm,  eigentlich  aber  weit  rechts 
davon  aufhbrt,  wieder  einmal   zugeschlagen,   Nach  Beseitigung  progres- 
siver  kirchlicher  Jugendarbeit,  nach  Vergraulung  und  Versetzung  vie- 
ler  fortschrittlicher  Pfarrer  soil   die  rechte  Friedhofsruhe  jetzt 
auch   in  die  kirchliche  Hochschularbeit  einziehen.   Verordnet  wurde 
eine  "Abmagerungskur"  mit  Tbtungsprognose:    Die  Hamburger  ESG  soil 
ihr  7-stbckiges  Haus,  nit  10  dort  wohnenden  Mitarbei terstudenten, 
mit  Saal,  Gruppenraumen,   BLiros  und  Cafeteria  verlieren,  nur  1/3  der 
Raume  darf  klinftig  noch  "mi tbenutzt"  werden.   Der  Etat  wird  urn  2/3 

-  58  - 


geklirzt,   das  restliche  Drittel    nur  nach  MaBgabe  einer  "Vereinbarung" 
von  Gnaden  der  Kirchenleitung  gewahrt.   Die  drei  jetzigen  Studenten- 
pfarrer sollen  gehen,  die  ESG  soil   nur  noch  "privater  Verein"  sein. 
-   Das  heiBt  im  Klartext,  man  will   die  Arbeit  der  Hamburger  ESG  zer- 
stbren,  aber  sagen  konnen,  daB  die  ESG  "nicht  aufgelbst"  wird. 

Statt  ihrer  (offiziell:   "neben  ihr")  werden  zwei  Pastoren  eingesetzt, 
die  von  zwei  getrennten  Ortsgemeinden  aus  -  der  eine  mit  dem  Wort, 
der  andere  mit  helfender  Tat  -  die  Kirchenleitung  und  deren  rechten 
Willen  in  der  Hochschule  reprasentieren  sollen.   Das  Ziel    ist  offen- 
sichtlich:   Nie  wieder  soil   ein  selbstandiges  Zentrum  kirchlicher 
Hochschularbeit  entstehen.   Teile  und  Herrsche     ist  das  Motto  des 
Kirchenleitungsapparats,  ganz  gleich,  ob  dabei  der  christliche  Grund- 
satz,  daB  Wort  und  Tat  zusammengehbren,  zum  Teufel  gent. 

NatLirlich  gent  es  hier  nicht  nur  urns  Sparer  der  tatsachlich  knapper 
werdenden  Kirchensteuermittel .   Es  geht  auch  nicht  nur  um  die  Strei- 
chung  der  wichtigen  Tagungsmbgl ichkeit  fur  freie  studentische  und 
nichtstudentische  Gruppen.   Es  geht  um  mehr.   Die  ESG  ist  in  Hamburg 
und  an  anderen  Orten  seit  langem  -  aus  ihrem  Verst'a'ndnis  des  Alten 
und  des  Neuen  Testaments  und  aus  ihrer  Erkenntnis  gesellschaftli- 
cher  Verha'ltnisse  heraus  -  eine  Gemeinde,  die  gegen  Unterdrlickung 
und  flir  Gerechtigkeit  politisch  Stellung  nimmt.   Sie  setzt  sich  - 
auch  zusammen  mit  anderen  -  fiir  die  Durchsetzung  und  Beibehaltung 
demokratischer  Strukturen  in  Kirche  und  Gesellschaft  ein. 
Sie  hat  auf  vielen  Ebenen,   in  Gottesdiensten,  Arbeitsgruppen,  Veran- 
staltungen  und  Aktionen  die  gesellschaftliche  Entwicklung  in  der  Bun- 
desrepublik  verfolgt  und  Veranderungen  gefordert. 
Sie  hat  zum  psychischen  El  end  von  Studenten  Stellung  bezogen,  arbei- 
tet  mit  psychisch  kranken  Studenten,  hi  1ft  mit  anderen  dem  Elend 
auslandischer  Studenten  und  Nichtstudenten  ab,  wo  sie  kann. 
Sie  tritt  fur  die  Mogl ichkeiten  der  demokratischen  und  sozialisti- 
schen  Umstrukturierung  in  den  Landern  der  dritten  Welt  ein;  bekann- 
teste  MaBnahmen  waren  u.a.   die  Blutspendeaktionen  fur  Vietnam  und 
fur  Chile. 

niese  theoretische  und  praktische  Arbeit  zu  liquidieren,  darum  geht 
es  dem  Hamburger  Kirchenrat.   Das   Konzept  dazu  ist  alt;  schon  1968 
wurde  es  vorgetragen,  konnte  damals  aber  nicht  durchgesetzt  werden. 
Jetzt  wird  ein  neuer  Anlauf  genommen.    Politischen  Druck  Liben  dabei 
konservative  "Arbeitskreise"  aus,  auch  einfluSreiche  Kirchensteuer- 
zahler,  die  von  80  %  der  Hamburger  gelesene  Springer-Presse,  ZDF- 


hier  seien  Drahtzieher  im  kirchli- 


sc 

lismus"  etc.,  ^ie  suggeneren, 
chen  Mantelchen  am  Werk.  Der  traditionelle  kirchliche  Antikommums- 
mUS  wird  mobilisiert.  Dieselben  Personen,  die  z.B.  das  politische 
Mandat  der  Studentenschaft  bestreiten,  wenden  sich  auch  gegen  poli- 
tische Parteilichkeit  der  ESG.  DaB  die  Kirchenleitung  hier  mitzieht, 
wird  ihr  unter  der  Mehrheit  der  Studenten  kaum  Freunde  machen. 

rie  ESG  hat  ihre  Arbeit  mit  ErlaB  des  Kirchenratsbeschlusses  nicht 
pinqestellt.  Ihre  Aufgaben  konnen  durch  die  vorgesehenen  Kirchenre- 
-  Hochschule  nicht  wahrgenommen  werden.  Sie  wird 


prasentanten  in  der 


-  59  - 


also  weiterarbeiten.  Daruberhinaus  hat  die  ESG  sich  jetzt  selbst 
zur  vollgliltigen  Gemeinde  erklart,  ein  Status,  der  ihr  jahrelang 
von  der  Landeskirchen  vorenthalten  wurde,  der  z.B.  das  Recht  zur 
Wahl  der  Pfarrer  und  insgesamt  eine  grdBere  Selbsta'ndigkeit  garan- 
tiert.  Sie  fordert  alle  Rechte,  die  in  der  Kirche  einer  Gemeinde 
zustehen.  Die  Gemeinderatswahlen  finden  am  14.1.76  statt. 
Die  ESG  ISBt  sich  nicht  von  Reaktionaren  aus  der  Kirche  herausdran- 
qen,  gar  Kirchenaustritt  ist  ihre  Parole  nie  gewesen.  Sie  wird  bei 
ihren  Inhalten  bleiben,  dafur  kampfen  und  erwartet  dabei  Unterstutzung 
von  vielen,  von  solchen,  die  von  ahnlichen  MaBnahmen  in  der  Kirche 
und  in  anderen  Bereichen  bedroht  oder  betroffen  sind  -  aber  auch 
von  solchen,  die  es  betroffen  macht,  was  da  geschehen  soil. 


BERUFSVERBOTE  IN  EIMRICHTJNGEN  DER  FREIEN  WOHLFAHRTSPFLEGE 

Auf  der  International  en  Tagung  des  Verbandes  fur  sozial-kul turell e 
Arbeit(VSKA)  vom  3o.lo.  -  1.11.1975  haben  Gemeinwesenarbeiter  und 
Trager  von  Gemeinwesenarbeit  aus  6  europaischen  Landern  zur  Frage  der 
politischen  Entrechtung  in  Bereichen  der  Sozialen  Arbeit  innerhalb 
der  BRD  und  Westberlin  Stellung  genommen.  Hier  ein  Auszug  aus  der 
verabschiedeten  Resolution: 

"In  der  letzten  Zeit  mehren  sich  die  Anzeichen,  daB  Trager  der  freien 
Wohlfahrtspf lege  Beruf sverbote  nach  staatlichem  Muster  in  ihren  Ein- 
richtungen  planen.  In  Westberlin  haben  sich  die  in  der  LIGA  zusammen- 
geschlossenen  Wohl  fahrtsverbande  ftir  die  politische  Uberprufung  ihrer 
Arbeitnehmer  durch  den  Westberliner  Innensenator  ausgesprochen. (S iehe 
auch  Info  Sozialarbeit  Heft  lo.Seite  hS).   Lediglich  der  Deutsche  Parl- 
tatische  Uohlfahrtsverband  hat  sich  gegen  die  Ubernahme  der  Uberpru- 
fungsverfahren  gewandt.  Das  Diakonische  Werk  hat  bereits  2  politische 
Entlassungen  vorgenommen.  Wir  verurteilen  diese  Entwicklung  innerhalb 
der  Freien  Verbande  aufs  scharfste.  Es  geht  nicht  an,  Mitarbeitern 
aus  politischen  Grunden  die  Einstellung  zu  verweigern,  sie  Verdachti- 
gungen  auszusetzen  und  zu  entlassen.  Denn:die  Existenz  der  freien 
Wohlfahrtspf lege  ist  Ausdruck  einer  notwendigen  Sel bstand igkei t  gegen- 
ijber  dem  Staat,  Ausdruck  der  Aufassung  ihrer  Trager,  daB  der  Staat  zu- 
mindest  schlechter  als  sie  selbst  in  der  Lage  ist,  die  Wohlfahrts  - 
pflege  im  Interesse  der  Bevolkerung  zu  gewa'hrlei  sten.  Freie  Trager, 
die  die  politischen  D  isz  ipl  inierungsmaBnahmen  des  Staates  iibernehmen 
und  so  die  Sel bstand igke i t  ihrer  Personalentscheidung  preisgeben,  ma- 
chen  sich  zu  staatlichen  H i If sorganen,  die  den  Namen  "Freie  Trager" 
nicht  beanspruchen  konnen. 

Die  Teilnehmer  der  International  Tagung  wenden  sich  aufs  scharfste 
gegen  die  zunehmende  politische  Entrechtung,  die  zu  einem  Kl ima  der 
Verdachtigunqen,  zu  Bespi tzelungen  und  daraus  folqenden  Entlassungen 
fuhrt.  Durch  derartige  verfassungswidr ige  MaBregelungen  wird  eine  Ar- 
beit, die  notwendigerweise  gesel lschaf tskr i t i sch  ist,  verhindert. 
Wir  fordern  alle  nationalen  und  internat ionalen  demokrat i schen  Krafte 
auf,  sich  gegen  diese  Entwicklung  mit  alien  zur  Verfugung  stehenden 
Hitteln  solidarisch  zur  Wehr  zu  setzen,  um  die  aus  ant i faschi st i schem 
demokrat isc hem  BewuBtsein  entwickelten  Grundrechte  zu  verwi rkl ichen ." 


60 


AUSSCHLUSS  DER  KPD  AUS  DER  INITIATIVGRUPPE 
SELBSTVERWALTETE  JUGEND7ENTREN  HEST-BERLIN  (IG) 

Die  IG  sieht  sich  erneut  gezwungen,  die  KPD  auszuschl ieften,  und  sich 
von  ihrer  jugendfeindl ichen  Politik  abzugrenzen.  Die  konkreten  Anlas- 
se  fur  diese  MaBnahmen  sind: 

-  Die  KPD  hat  in  ihren  Zeitungen  die  Jugendlichen  der  JZ-Initiativen 
diffamiert  und  die  IG  als  "Agentur  des  Sozial imperial ismus"  dargestellt. 
("Sie,  die  SEW,  haben  sich  neuerdings  auch  in  die  IG  . . .  eingenistet. 
Eine  Zutreiberrolle  spielen  dabei  all  die  "freischwebenden  Linken"... 
und  KBW'ler,  die  nicht  bereit  sind,  dagegen  einen  Kampf  zu  fu'hren. 

Im  Geoenteil,  sie  betreiben  selbst  eine  Politik,  die  der  SEH/FDJW 
sehr  a'hnlich  ist.  "KJ"  Mr.  17  3.9.75) 

Die  KPD  hat  die  Prismainitiative  und  andere  JZ-Initiativen  (z.B. 
in  Zehlendorf)  kaputt  gemacht,  indem  sie  die  Jugendlichen,  die  nicht 
auf  ihrer  Linie  waren,  hinauszudrangeh  versucht  und  dadurch  die 
Initiativen  irnmer  mehr  in  die  Isolation  getrieben. 

Die  KPD  hat  durch  ihre  Flugblatter,  mit  denen  sie  zu  Veranstal tun- 
nen  und  Aktionen  der  Initiative  hinmobilisierte,  in  der  Offentlich- 
keit  den  Eindruck  erweckt,  als  handele  es  sich  um  eine  KPD-Sache.  Das 
hatte  anstatt  der  angestrebten  Verankerung  eine  abschreckende  Wir- 
kung  auf  die  Jugendlichen  im  Stadtteil,  zum  Nachteil  der  ganzen 
Initiative. 

Diese  aufgezahlten  Punkte  sind  keine  Einzelbeispiele,  sondern  sind 
Erqebnisse,  die  bei  einer  konsequenten  KPDLinienpolitik  herauskommen 
mtissen.  Diese,  fur  den  JZ-Kampf  schadliche  Politik,  zeichnet  sich 
durch  folgende  Punkte  aus: 

.  Die  konkreten  Bedlirfnisse  der  Jugendlichen  werden  von  der  KPD  als 
Nebenwiderspruche  abgetan,  die  Entwicklung  neuer  Verkehrsformen  wird 
als  "nachrevolutionares  Problem"  vertagt. 

Die  KPD  reduziert  die  Funktion  der  JZ'en  auf  "Stutzpunkte  im  Klas- 
senkampf",  was  darauf  hinauslauft,  daB  das  JZ  nur  als  Parteifiliale 
der  KPD  und  als  Trainingslager  gegen  den  "Sozial imperial ismus"  ver- 
standen  wird.  ("Prisma"-Sportfest:  "Diese  ubung  sollte  dazu  dienen, 
die  Armmuskulatur  zu  starken.  Wir  brauchen  starke  Arme,  wenn  die  Pol i- 
Zei  uns  angreift,  und  wir  werden  sie  erst  recht  in  einem  nationalen 
Verteidigungskrieg  brauchen.  Zit.:  ebenda) 

-  Die  KPD  macht  die  Mitarbeit  von  Jugendlichen  in  den  Initiativen  von 
der  Anerkennung  ihrer  Plattform  und  ihres  unbedingten  Fuhrungsanspru- 
ches  abhangig.  Sie  lugt  den  Jugendlichen  vor,  ihre  Plattform  sei  die 
einzige  revolutionare,  und  daB  nur  mit  der  KPD  ein  Jugendzentrum  zu 
erreichen  ware. 

Im  Kampf  um  ein  Jugendzentrum  geht  es  der  KPD  darum,  den  SPD-Senat 
und  hauptsachlich  die  Rolle  der  SEU/FDJW  zu  entlarven.  Dies  hat  fur 
die  Jugendlichen  zur  Folge,  daB  sie  fur  die  Bestatigung  dieser  "Ent- 
larvunasstrategie"  verheizt  werden.  Selbst  im  Scheitern  des  Kampfes 
und  in'der  Resignation  der  Jugendlichen  sieht  die  KPD  einen  Erfolg, 
da  "der  wahre  Gegner  erkannt  wurde". 

na  diese  Politik  total  an  den  Bedurfnissen  der  Jugendlichen  und  an 
den  Zielen  der  JZ-Bewegung  vorbeigeht,  bzw.  ihnen  widerspricht,  und 

-  61  - 


somit  lahmend  auf  die  ganze  Bewegung  wirkt,   kann  es  keine  Zusammen- 
arbeit  mehr  zwischen  der  KPD  und  der  IG  geben.   Selbst  punktuelle 
Aktionseinheiten  scheitern  iminer  wieder  an  dem  FLihrungsanspruch  der 
KPD.   Wichtig  fur  uns  und  die  betroffenen   Initiativen  ist,  die  Folgen 
dieser  Politik  aufzuarbeiten  und  unseren  Standpunkt  in  die  Diskussion 
zu  bringen,  d.h.,  sich  positiv  von  der  KPD  abzugrenzen. 

Diese  Erklarung  wurde  u.a.   vom  Thommy-WeiBbecker-Haus, 

dem  Drugstore,  der  Putte,  von  ehemaligen  Prismabesuchern  und  dem 

Schbneberger  Jungarbeiter- und  Schlilerzentrum  unterzeichnet. 


R.B.J-KLAGE  ABGEWIESEN 

Ira  September  1974  lehnte  die  Deputation  der  Behdrde  fiir  Schule, 
Jugend-  und  Berufsbildung  den  Antrag  des  R.B.J,   auf  Verla'ngerung 
der  Anerkennung  und  Fbrderung  ab,  da  e>""m'cht  die  Gewahr  fiir  eine 
den  Zielen  des  Grundgesetzes  fbrderliche  Arbeit  bietet." 

Wir  berichteten  dariiber  im  Info  Heft  9.   Die  Klage  des  R.B.J,   gegen 
diesen  Bescheid  vor  dem  Verwaltungsgericht  Hamburg  wurde  nun  von 
dem  Gericht  abgewiesen.   Die  Urteilsbegrlindung  liegt  noch  nicht  vor 
-  wir  dlirfen  gespannt  darauf  sein,  zu  welchen  Drahtseilakten  die 
Justiz  diesmal  greifen  muB. 


THEMA:  STRAFVOLLZUG  * 

NR.8 


soeben  erschicnen: 


THEMEN: 

-  MED1ZIN  IM  KNAST 

-  UBER  POLITISCHE  GEFANGENENARBEIT 

-  ISOLATIONSHAFT  -  2  BEISPIELE 

-  POLIZEIAKTION  GEGEN  TRKONT 

-  ZU  §§  130  a.  88  a 

-  ANWALT  OHNE  HECHT 
RECHT  OHNE  ANWALT 

-  ANWALTSADRESSEN 


I-  <     L    in 

i/>  4-j    <d   e 


<£  4-   nj 
:o  a 
O  -c 

ss.    O   «— 
U    LOvD 


BLRUFSVERBOTE  AN  DER  FHS  MANNHEIM 

Das  vergangene  Sommersemester  und  in   (noch)  etwas  eingeschrankterem 
MaBe  das  jetzige  Wintersemester  sind  an  der  FHS  Mannheim  gekennzeich- 
net  durch  massive  staatliche  Eingriffe. 

l\x  Beginn  des  jonj.iersemesters  waren  alle  nebenamtl  ichen  Lehrbeauf- 
tragten  der  FHS  (ca.   50)  auf  ihre  "Verfassungstreue"   hin  Liberpruft 
worden.   u  Dozenten  erhielten  infolgedessen  noch  wahrend  des  Sommer- 
semesters  Berufsverbot  einschl ieBl ich  Hausverbot,  trotz  massiver 
Proteste  von  Seiten  der  Studenten  und  Dozenten.    In  den  Sommerferien 
folgten  2  weitere  Berufsverbote  und  wegen  sich  lang  hinziehender 
Oberprlifungen  (in  einem  Fall   seit  dem  Beginn  des  letzten  Semesters) 
kbnnen  3  Dozenten  ihre  Veranstaltungen  noch  nicht  abhalten.  Und  das 
gerade  in  Fachern,  wo  Leistungsnachweise  zu  erbringen  sind,  bzw. 
die  Voraussetzung  sind  fiir  die  AbschluBprufung. 

Eine  Ablehnungsbegriindung  zeigt,  wie  weit  das  baden-wiirttembergische 
Kultusministerium  zu  gehen  wagt,  uni'sich  treue  und  kritiklose  Unter- 
gebene  zu  schaffen.   In  der  betreffenden  Ablehnungsbegriindung  heiBt 
es: 

"Dev  von   . . .    erh.obe.ne  und  aufreohterhaltene   Vorumrf  der  Isolations— 
foltev  bedeutet  eine  ungeveahtfevtigte  tievabwuvdigung  unseres  Staa- 
tes  und  eine  verleumdevisahe  Hetze  gegen  diesen. "...    Bei  einem 
sotchen   Verhalten  von   . . .    kormt  die   Ubertragung  eines  offentliahen 
Amtes  wie  die  Erteilung  eines  lehrauftrages  nicht  in  Betvacht..  " 
Der  Betroffene  hatte  als  Unterzeichner  eines  Flugblatts  Uber  die 
Isolationshaft  fungiert.   Forr.ial  wird  er  zwar  abgelehnt  auf  Grundla- 
ge  des  Beschlusses  der  Landesregierung  zur  Frage  der  Verfassungs- 
treue,  inhaltlich  bedarf  es  jedoch  gar  nicht  erst  dieses  Vorwurfs, 
ur.1  abgelehnt  zu  werden. 

Dem  Kultusministerium  ware  es  auch  ohne  Berufsverbote  mbglich  gewe- 
sen,  die  ihm  politisch  unliebsamen  Dozenten  loszuwerden.   Ihr  arbeits- 
rechtlicher  Status  hatte  es  erlaubt,   einfach' ihren  Lehrauftrag  nicht 
mehr  zu  erneuern.    Doch  war  es  Ziel  ,   sowohl   die  Studenten  als  auch 
die  Dozenten  einzuschlichtern  und  zu  diszipl  inieren,  als  auch  den  Be- 
troffenen Schwierigkeiten  an  ihrem  eigenen  Arbeitsplatz,  teilweise 
ebenfalls   im  bffentl ichen  Dienst,  zu  machen;  die  Grundlage  zu  legen, 
sie  endgiiltig  aus  dem  Staatsdienst  zu  entfernen. 
So  wurde  inzwischen  die  Akte  mit  den  "Erkenntnissen"  iiber  einen  an 
der  FHS  nebenamtl ich  tatigen  Arbeitsrichter  dessen  Arbeitgeber,  dem 
Arbeits-   und  Sozialministerium  zugeleitet. 
Die  staatl  ichen  Eingriffe  gehen  Liber  die  Berufsverbote  hinaus. 
Dem  Kultusministerium  muBten  die  gesamten  Pr'u'fungsunterlagen  des 
Wintersemesters  74/75  Libergeben  werden.   Lira  festzustellen,  ob  die 
Behauptung  der  "politischen  Beurteilung"  stimme.  Das  Kultusministe- 
rium konnoe  diesen  verschiedentlich  aufgetauchten  Vorwurf  zwar  nicht 
erharten,   stellt  auch  hinsichtlich  der  formalen  Kriterien     offen- 
sichtlich  nur  geringfligige  Mangel   fest.   Doch  die  Inhalte  verschiede- 
ner  Vorlesungen  und  die  politische  Einstellung  von  Studenten  sind 
nun  bekannt.  Auch  Referate  haben  zuweilen  schon  dazu  herhalten  mlis- 
sen,  verfassungsfeindl iche  Erkenntnisse  zu  liefern. 

Da  auch  die  Dozentenschaft  der  FHS  fiir  das  Kultusministerium  ein 
Hindernis  darstellt  bei  der  Durchsetzung  seiner  Vorstellungen  Liber 

-  63  - 


Inhalt  und  Form  des  Studiums,  wurde  deren  Handlungsspielraum  bzw. 
das  Selbstverwaltungsrecht  der  FHS  ebenfalls  eingeschrankt.   Dies 
qeschah  einerseits  libers  tandiges  Ablehnen  von  Prlifungsordnungen 
bzw     stark  reglementierender  Vorschriften  dazu.  Andererseits  raachte 
in  diesem  Semester  das  Kultusministerium  zum  ersten  Mai  von  seinem 
in  S  19  FHG  festgelegten  Ausnahmerecht  Gebrauch,  von  sich  aus,  durch 
ubergehen  der  Berufungsvorschlage  der  FHS,  einen  Fachhochschullehrer 
zu  ernennen.   Die  beiden  von  der  FHS  vorgeschlagenen  Bewerber  natter, 
die  formal  en  Voraussetzungen  (5-jahrige  Berufspraxis)  mcht  vollstan- 
dig  erbringen  kbnnen. 

EINSCHRKNKUNG  DFR  AUSBILDUNGSFREIHEIT 

Drei  Mitgliedern  der  Projektgruppe  "Arbeit  mi t  straff all i gen  Jugend- 
lichen"  der  Fachrichtung  Sozialarbeit  ist  der  Zugang  zur  Jugendstraf- 
anstalt  Wittlich  am  10.9.1975  rait  sofortiger  Wirkung  versagt  worden. 
Als  Grund  fur  diese  MaBnahme  gab  der  Leiter  der  Strafanstalt  die 
KandidatuV  zur  Studentenparlamentswahl   1974  an.   Da  das  Kandidleren 
auf  der  von  der  Gruppe  Internationale  Marxisten  (GIM)  getragenen 
"Sozialistischen  Liste"  und  das  Teilnehmen  an  deren  Sitzungen  mcht 
die  Gewa'hr  dafUr  biete,  die  Grundordnung  der  BRD  im  Sinne  des  Grund- 
apsetzes  zu  beiahen  und  fur  dessen  Erhaltung  einzutreten,  sei  er 
"nlcht  fn  der  Lage.  die  Ableistung  eines  Projektstudiums  in  der  An- 
stalt  zu  ermbglichen". 

Auf  Deutsch-  Wer  der  zunehmenden  Verschlechterung  der  Studienbedin- 
JungS  und  der  Verscharfung  des  Leistungsdrucks  durch  Star kung  der 
verfaBten  Studentenschaft  begegnen  will,  muB  sich  auf  wesentliche 
Einscnrankungen  der  Ausbildungsfreiheit  gefaBt  machen.  SchlieBlich 
ist  das  Projektstudium  der  Teil  der  Ausbildung  des  Sozialarbeiters, 
in  dan  die  Oberprufung  und  Anwendung  der  angeeigneten  Theonen  er- 
folgen  soil . 

na  die  Studenten  sich  vor  dem  Betreten  der  Anstalt  immer  einer  tod- 
sicheren  ube?prUfung  nach  mitgefUhrten  Waffen  usw.   unterziehen  muB- 
ten  und  sich  nieohne  Beisein  von  Wachbeamten  oder  Sozialarbeitern 
mit  iuaendlichen  Strafgefangenen  aufhalten  durften,  fallen  fur  die 
ErUnXng  des  Ausschlusses  alle  mit  "Sicherheit  und  Ordnung"  zusam- 
ffingenlen  Bedenken  weg.   Die  Absicht  der  Behbrden  liegt  vielmehr 
bei   folgendem: 

1  }   Die  zunehmende  Verschlechterung  der  Bedlngungen  *»  J"9£J**E£ 

vollzuq  soil   nicht  durch  kritische  Studenten  an  die  Offentllcn 
ke  t  getragen  werden,ura  ein  Anwachsen  der  Proteste  gegen  die  un- 
menschliche  Vollzugspraxis  von  vornherein  auszuschlieBen. 
mir  eine  qrundlegende  Reform  hat  man  kein  Geld) 

2  1  Der  AusschluB  aus  der  Strafanstalt  ist  ein  Versuch,  fortschr  tt- 
20  ?  ch  dlnkende  Studenten  schon  wahrend  der  Ausbildung  zu  - 

nlinieren     Flit  Einschuchterung  wie  dieser  soil    der  Aut  lennung 
g'egen  MUtelkurzung  im  Bildungsbereich  und  wachsende  Kompnmie- 
rung  des  Studiums  von  vornherein  erstickt  werden. 

(Auszug  aus  einer  Erklarung  des  AStA  der  FHS  Koblenz,  FASTRA  im  Auf- 
trag  der  Fachschaftsvollversammlung  vom  16.10.1975,  GIM      ArDeitsKreis; 

-  64  - 


7.EUGNISVERWEIGERUNGSRECHT  FOR  ALLE  ERZIEHER  UND  SOZIALARBEITER 


Die  groBangelegte  Pol  izeirazzia  im  Drogenberatungszentrum  des  Caritas- 
Verbandes  in  Aachen  vom  Oktober  des  vergangenen  Jahres  (Kartei  und 
Akten  wurden  beschlagnahmt)  hat  wieder  einmal  mehr  als  deutlich  ge- 
macht,  daB  Klienten  zwar  Vertrauen  zum  Sozialarbeiter,  Therapeuten 
in  Institutionen  entwickeln  kbnnen  -  sie  aber  auch  damit  rechnen 
mussen,  daB  die  Beratungsinstitution  keine  Mittel  in  der  Hand  haben, 
sich  gegen  Ein-  und  Obergriffe  anderer  staatlicher  Institutionen 
wie  Polizei  und  Justiz  zu  wehren  und  das  ihnen  in  vertraulichen  Ge- 
sprachen  Anvertraute  zu  schutzen. 

Anla'Blich  dieser  Durchsuchung  fand  am  17.12.75  in  der  Karlsburg  in 
Heidelberg  auf  Initiative  von  Mitarbeitern  in  Beratungsstellen  eine 
Diskussionsveranstaltung  zum  Zeugnisverweigerungsrecht  statt.  Die 
50  Teilnehmer  haben  folgende  Resolution  verabschiedet  und  unter- 
schrieben: 

RESOLUTION 

1  Mit  Emporung  und  Besturzung  haben  wir  die  von  der  Aachener  Staats- 
anwaltschaft  und  Polizei  durchgefiihrte  GroBrazzia  und  Beschlag- 
nahmeaktion  vom  2k  .    Oktober  1975  im  Sozial-Psychologi schen  Zentrum 
Aachen  zur  Kenntnis  nehmen  mussen. 

Als  Mi tbetrof fene  protestieren  wir  einmutig  gegen  den  Durchsu- 
chungsbeschl u3  sowie  die  Beschlagnahme  und  Auswertung  von  vertrau- 
lichen Kl ientenakten.  Die  forma le  und  unangemessene  Anwendung 
straf recht I icher  Handhaben  durch  die  Staatsanwal tschaf t,  aber 
auch  deren  in  der  Abweisung  der  eingelegten  Beschwerde  enthaltene 
Rechtfert igung  stellen  einen  schweren  Schlag  gegen  die  Grundlage 
aller  methodisch  orientierten  Resozia 1 i sierungsbemuhungen  im  Rah- 
men  der  Sozialarbeit  dar. 

2  Das  gesetzliche  Hilfsangebot  des  Staates  im  Bereich  der  sozialen 
Arbeit,  das  in  seinem  Kern  ausgeht  von  einem  person! ichen  Ver- 
trauensverhaltnis  des  Klienten  zum  Berater  bzw.  Therapeuten, erfor- 
dert  zwingend  den  vollen  strafrecht I ichen  Schutz  der  vom  Klienten 
in  diesem  Verhaltnis  offenbarten  Pr ivatgeheimnisse.  Der  heutige 
Zustand  des  Zeugni szwanges  erschwert  nicht  nur  die  Entwicklung 
eines  Vertrauensverhal  tnisses  ganz  erheblich;  er  bedroht  dariiber 
hinaus  -  wie  die  Aachener  Aktion  mit  aller  Deutlichkeit  zeigt  - 
Zu  jeder  Zeit  den  Erfolg  jahrelanger  intensiver  Arbeit. 

Diesem  Zustand  muS  nunmehr  ein  Ende  gemacht  werden. 

Im  Interesse  aller  hi  If esuchenden  Klienten  fordern  wir  deshalb, 
die  im  Zuge  der  Reform  des  Strafverfahrensrechtes  geplante  Aus- 
weitung  des  Zeugni sverweigerungsrechtes  auf  Berater  und  Thera- 
peuten endlich  zu  verabschieden.  Wir  fordern  alle  Lander-Just i z- 
mini sterien,  insbesondere  das  Just izmi ni ster ium  Nordrhein-West- 
falen  auf,  im  Sinne  einer  schnellen  Abanderung  des  §  53  StPO  beim 
Bundesrat  initiativ  zu  werden.  Dabei  lehnen  wir  die  enumerative 
Reqelung  des  Zeugn  i  sverweigerungsrechtes  nach  bestimmten  Ta'tig- 
keitsmerkmalen  wie  sie  der  jetzige  Entwurf  zur  finderung  des  §  53 
StPO  vorsieht  ab,  da  sie  den  Erfordern i ssen  heutiger  Sozialarbeit 

-  65  - 


nicht  Rechnung  tragt.  In  alien  ihren  Bereichen  kommt  den  Inter- 
essen  der  Sozialarbeit  und  Jugendhilfe  gegenuber  denen  der  Straf- 
rechtspflege  der  Vorrang  zu. 


SPENDEN  FUR  PORTUGAL-SOLIDARITAT 
MIT  DEN  PORTUGIESISCHEN  KINDERN 


Eine  Beschr 
in  der  Ehe- 
f reiwi 1 1 ig 
zugen,  die 
hi  tfe  aufgr 
heutigen  Er 
heit  wieder 
freie  Berat 
aufgesucht 
Standpunkt, 
Absicherung 
Erwei terung 


ankung  des  Zeugni  sverweigerungsrechtes  auf  Ta'tigkeiten 

Jugend-,  und  Drogenberatung  wurde  Klienten,  die 
solche  Einrichtungen  aufsuchen,  gegenuber  jenen  bevor- 
im  Rahmen  der  behordl ichen  Sozialarbeit  und  Jugend- 
und  gesetzlicher  Vorschriften  betreut  werden.  Nach  dem 
fahrungsstand  m'uBte  das  dazu  fiihren,  daB  Rechtssicher- 

einmal  mehr  schichtspezif isch  zugeteilt  wilrde,  da 
ungsstellen  mehr  von  Mittel-  und  Oberschichtkl i enten 
werden.  Wir  vertreten  demgegeniiber  mit  Nachdruck  den 

daB  soziale  Arbeit  generel 1  dieser  vertrauensfordernden 

des  privaten  Bereiches  bedarf  und  fordern  deshalb  die 

des  §  53  StPO  in  folgender  Weise: 

"Zur  Verweigerung  des  Zeugnisses  sind  ferner  berechtigt 
3a)   staatl.    anerkannte  Sozialarbeiter  und  Sozialpadagogen  uber  das, 
was  ihnen  in  dieser  Eigensahaft  anvertraut  oder  bekannt  geworden 

3b)  Psy'ohologen  mit  staatl.    anerkannter  vissensohaftlicher  Abschlufr- 

prufung  uber  das,  was  ihnen  in  dieser  Eigensahaft  anvertraut 

oder  bekannt  geworden  ist, 
3c)  Heilpadagogen  und  analytisehe  Kinder-Jugendlzchen-Psychothera- 

peuten  uber  das,   was  ihnen  in  dieser  Eigensahaft  anvertraut  Oder 

bekannt  geworden  ist, 
3d)   Erzieher  uber  das,   was  ihnen  in  dieser  Eigensahaft  anvertraut 

oder  bekannt  geworden  ist.  " 

Selbstverstandlich  muB  das  Zeugni sverweigerungsrecht  der  Berufshelfer 
und  der  Personen,  die  zur  Vorbereitung  auf  den  Beruf  an  der  berufs- 
maBigen  Tatigkeit  teilnehmen,  gemaB  §  53a  StPO  gesichert  sein. 

3  Wir  erklaren  uns  mit  den  Kollegen  und  Klienten  der  Aachener  Bera- 
tunqsstelle  solidarisch  und  unterstutzen  deren  Bemuhungen  urn  die 
Fortsetzung  ihrer  Arbeit,  indem  wir  mit  ihnen  fur  das  Instrument 
des  Zeugnisverweigerungsrechtes  als  Voraussetzung  sinnvoller 
sozialer  Arbeit  kampfen. 

Wir  fordern  alle  Leser  auf,  sich  dieser  Resolution  anzuschlieflen,  sie 
zu  unterschreiben  und  an  das  Sozialpsychologische  Zentrum, 
Pondstr.  85,  5100  Aachen,  zu  schicken. 


-  66 


Portuga 
Schritt 
der  PS, 
tugal  f 

-  Saube 

-  Saube 

-  Auflo 

-  Kund  ? 
garan 

-  Verla 

-  Entla 
Eine  we 
ster  de 
Struktu 
Staates 


I    nach  dem  25.11.1975:    die   Linke    ist    in   die  Defensive  gedrangt. 
fur   Schritt    setzte  die   Rechte.unterstutzt  von   der   Fijhrung 
i hr   Ziel    die  "Normal i si erung"   des    politischen    Lebens    in   Por- 

ort   u.a. 

rung  der  Armee  von  linken  Offizieren  und  Soldaten 

rung  der  Medien 

sung  der  MFA 

gung  des  Pakts  MFA/Parteien  -'damit  wurden  die  Verfassungs- 

tien  fur  eine  soz ial ist i sche  Entwicklung  Portugals  aufgehoben 

ngerung  des  Lohnstopps  be i  steigenden  Preisen 

ssung  der  Pide-Agenten 
tere  Zielscheibe  ist  natiirlich  die  "Poder  Popular";  der  Mini- 

s  Innern  bezeichnete  z.B.  die  Mieterkommi ssionen  als  "lllegale 

ren"  und  "im  Widerspruch  stehend  zu  den  I nst i tut ionen  des 


Noch  wi  rd  aber  in  d 
Strukturen  trotz  he 
physischer  Angriffe 
I hre  pol i  t  i  schen  Ak 
die  Arbei  terklasse 
letzten  Wochen  eine 
Betrieben,  Gewerksc 
mi  tee  fur  den  Kampf 
zusammengeschlossen 
/\ufruf  von  28  Einze 
Arbe  i  terkowni  ssione 
bung)  g'bt,  obwoh' 
der  schwachenden  Ze 
vom  25-H.75  noch  k 


en  Basis-  und  Proj 
ftiger   ideologisc 

weitgehend  erhalt 
tivitaten  sind  ube 
den  Kampf  wieder  a 

Reihe  von  Anzeich 
haften  der  Intersi 

gegen  die  Erhohun 
.  Ca.  50  000  Mensc 
lgewerkschaf ten  un 
n  der  Region  Lissa 
der  ProzeB  der  Ver 
rspl i  tterung  der  A 
eine  groBen  Fortsc 


ektgruppen  gearbe 
her,  f inanz  iel 1 er 
en  gebl i eben. 
rhaupt  Voraussetz 
ufnehmen  kann,  wo 
en  (Streiks  in  ve 
ndica]  haben  sich 
g  der  Prei  se  und 
hen  versammelten 
d  dem  "prov.  Sekr 
bon"  am  17.1. 
einhei  1 1 ichung  un 
rbei  terklasse  nac 
hritte  gemacht  ha 


tet,  sind  i hre 
und  tei lwei  se 

ung  dafur,  daC 
fur  es  in  den 
rschiedenen 
zu  einem  "Ko~ 
den  Lohnstopp" 
sich  auf  einen 
etariat  der 
einer  Kundge- 
d  Uberwindung 
h  dem  Schock 
t. 


Mit    s 

neben 
geset 
stutz 
men  d 
setzu 
wuirde 
die  0 
leite 
iiRepu 

DH  'I 
-komit 
sione 
Cova 


einer  Portugal -Kampagne  hatte 

der  politischen  Auf klarungs- 

zt,  bis  zum  31.  Dezember  1975 

ung  der  portug i esischen  Linken 

es  SB-Sol idari tatsfonds  fur  Po 

ng  und  erreichte  Ende  des  Jahr 

n  73  000  DM  schwerpunktmaBig  a 

gani sat ionen  der  revol ut ionar 

t,  und  zwar  DM  10  000  an  die  A 

blica",  DM  13  000  an  die  Kommi 

000  an  die  Landkooperat ive  vo 

ee  von  Setubal  (kommunaler  Rat 

n  dieser  I ndustr iestadt) ,  DM  3 

da  Piedade,  DM  1 5  000  an  d ie  F 


sich  das  Sozial  i  st  i  sche  Biiro  - 
und  Sol i dar i tatsarbei t  -  das  Ziel 
DM  100  000  zur  direkten  Unter- 
zu  sammeln.  Das  Spendenauf kom- 
rtugal  ilberschritt  diese  Ziel- 
es  1975  ca.  120  000  DM.  Davon 
n  wichtige  Bas i sprojekte  und  an 
en  Linken  in  Portugal  weiterge- 
rbei terkommi ss ion  der  Zeitung 
ssion  von  "Radio  Renascenca", 
n  Quebradas,  DM  6  000  an  das  Kampf- 
der  Arbeiter-  und  Mi eterkommi s- 
000  an  die  Mieterkommi ss ion  von 
UR  (Front  der  revolut ionSren  Einheit) 


67 


und  DM  15  000  an  die  5UV  ("Vereinigte  Soldaten  werden  siegen"). 
Weiter  rund  DM  18  000  wurden  in  kleineren  Betragen  vor  allem  fur 
verschiedene  Projekte  des  Gesundhe i tswesens  und  fur  Projekte  auf 
dem  Lande  zur  Verfiigung  gestellt  (z.B.  DM  1  500  fur  das  Dorf  Ba  rao 
oder  DM  500  fur  die  Kooperative  Marquesa). 

Das  jetzt  noch  vorhandene  Spendengeld  von  knapp  30  000  DM  soil  in 
den  nachsten  Wochen  ebenfalls  an  konkrete  Projekte  vor  allem  auf 
dem  Lande  und  in  den  Stadtteilen  gehen  sowie  fur  die  derzeitig  be- 
sonders  wichtige  publ iz i s t i sche  Gegen informat ion  in  Portugal  verwen- 
det  werden.  In  der  gegenwart igen  Siruation  steht  die  portug ies i sche 
Linke  vor  der  Schwier igkei t  und  Notwend igkei t ,  vor  allem  die  punktu- 
ell  erreichten  und  heute  ernsthaft  gef ahrdeten  Ansatze  von  Volks- 
macht  (Poder  Popular),  also  die  Landkooperat i ve,  die  Arbeiterrate 
und  die  Se 1 bstorgan i sat  ions-  und  Sel bstverwal tungsorgane  in  den 
Stadtteilen  und  Kommunen  zu  sichern  und  die  im  Zuge  einer  "Normal  i- 
sierung"  angestrebte  Zerschlagung  bzw.  vollige  Para  1 ly 1 i s i erung  der 
linken  Bewegung  zu  verhindern.  Der  sol  i dar i schen  -  und  dabei  insbe- 
sondere  der  mater iel len  -  Unterstutzung  durch  die  westeuropa ische 
Linke  kommt  deshalb  -  auch  nach  Aussage  unserer  portug ies i schen  Ge- 
nossen  -  weiterhin  zentrale  Bedeutung  zu.  Das  SB  wird  seine  Spenden- 
aktion  fur  die  soz ial i st i sche  Bewegung  Portugals  fortfuhren,  auch 
wenn  wir  uns  -  gerade  angesichts  der  jungsten  Niederlagen,  die  die 
portugiesische  Linke  hinnehmen  muBte  -  der  eng  begrenzten  Wirkungs- 
mogl ichkei ten  dieser  Unterstutzung  durchaus  bewuBt  sind.  Die  revo- 
lutionaren  Krafte  in  Portugal  geben  -  trotz  der  enorm  ver scharf ten 
Situation  -  ihren  Kampf  nicht  auf.  Wir  sind  verpf 1 i chtet ,  unsere 
politische  und  materiel le  Unterstutzung  mit  aller  Kraft  fortzufuh- 
ren  . 


Mit  dem  folge 
wi  r  uber  den 
Leser  aufford 
Der  Bericht  e 
me  an  Versamm 
ren  Rahmen  in 
lung  durchgef 
und  der  Einri 
hrachte  DM  1 . 
wurden  Lehrma 
Tische  und  Ba 
blem  ble  ibt  d 
be  i  ten. 


nden  B 
Volksk 
ern,  d 
n tstan 
lung  en 
Erwi  t 
iihrt 
chtung 
2oo,  d 
terial 
nke  fti 
ie  Ent 


ericht  iiber  ein  soz  ial  padagog  isches  Projekt  wollen 
ndergarten  Pragal  informieren  und  alle  Info- 
eses  und  ahnliche  Projekte  zu  unterstutzen. 

d  nach  einer  Reihe  von  Besuchen  und  der  Teilnah- 
der  Kommission.  Im  letzten  Monat  wurde  im  enge- 

te  bereits  eine  Unterschr i f ten-  und  Geldsamm- 

die  der  Hilfe  der  Genossen  beim  weiteren  Ausbau 
ihres  Hauses  dienen  soil.  Diese  Sammlung  er- 

ie  direkt  nach  Pragal  geschickt  wurden.  Davon 
und  Mobel  gekauft.  Zur  Zeit  fehlen  noch  Betten, 

r  die  Kinder,  sowie  Spielzeug.  Ein  weiteres  Pro- 

lohnung  der  Mitarbeiter,  die  bisher  umsonst  ar- 


Volkskindergarten  Pragal  -  Die  Besetzung 

Im  Juni  1975  wurde  von  den  Einwohnern  des  Stadtteils  Pragal /Almada 
auf  Beschlufi  der  Einwohnerkommission  die  leerstehende  Villa  eines 
Oberst  a.D.  besetzt,  um  hier  einen  Vol kskindergarten  und  eine  Vor- 
schule  einzurichten. 

"Naahdem  wir  besahlossen  haben,   dali  wir  in  unserem  Stadttevl  evrien 
Kindergarten  brauohen,    haben  einige  Mitglieder  der  Kommission  dn.es  _ 
leersiehende  Baus  zur  Besetzung  ausgesucht.    Wir  denken,    es  soil  kein 
Haus  ungenutzt  dastehen.    Wir  haben  'eine  Nacht  mit.  dem  Oberst  vm  Baus 

-   68  - 


verbracht,    denn  er  wollte   unter  keinen   Umstitnden  da    ' raus   gehen.    Er 
muB  wohl  im   letzten  Moment  informiert  warden  sein,    und  er  hat.  alles 
■oersuaht,    urn  uns  auf  die,  Rtralie  zu  werfen,    aber  er  hat  en  nicht  ge- 
schnfft.    Nach  der  Besetzung   haben  wi.r  keine  Schwierigkeiten  mehr 
aehabt,    denn  der  Oberst  ist.  nicht  mehr  erschienen.    Wir  haben  auch 
einen  Mietvertrag  mit  ihm  manhen  wollen,    aber  er  wollte  eine  viel 
zu   hohe  Miete  haben,    und  wir  konnen  nicht,  zahlen.    Das,   was  uns  in- 
teressiert,   ist   ,    da.li  der  Kindergarten  in  Betrieb  ist,    und  darum 
kann  er  uns  da  nieht    'rauswe.rfen.  "   (aus   einem  Brief  der  Einwohner- 
kommission vom  23.11 .75) 

Wahrend  der  Nacht  der  Besetzung  hatte  der  Oberst  versucht,  mit  Hilfe 
von  Soldaten  das  Haus  raumen  zu  lassen.   Am  nachsten  Tag  gingen  Ver- 
treter  der  Einwohnerkommission  in  die  zustandige  Kaserne  und  fanden 
dort  die  Unterstutzung  eines  Hauptmanns  der  MFA.   Es  wurde  abgemacht, 
daR  die  Besetzer  das  Haus  nicht  zu  raumen  brauchen,   obwohl    keine 
Einigung  mit  dem  Oberst  Liber  die  zu  zahlende  Miete  zustande  kommt. 


Aus   einer     ungenutzten 


Villa 


wjrd  ein     Vol    kskindergarten 

Am  13.    Oktober  schliefilich  wurde  der  Kindergarten  erbffnet.    Bis 
dahin  war  viel  Arbeit  nb'tig  gewesen.   Das  Haus  muBte  entsprechend 
seiner  geplanten  Funktion  hergerichtet  werden.    In  der  Freizeit  der 
Bewohner  wurden  Decken  und  Wande  gestrichen,  Fenster  erneuert   ,  Mo- 
bil iar  und  Lehrmaterial   angeschafft.   Die  Leute  aus  dem  Stadtteil 
spendeten  Spielzeug  und  Kleidung.   Mitarbeiter  flir  den  Kindergarten 
wurden  gewonnen.    Fur  zwei   Erzieherinnen  bezahlt  der  Staat  inzwischen 
Lohn.   Dies  wurde  allerdings  erst  auf  Grund  massiven  Drucks  gegen- 
Liber  der  Regierung  erreicht.   Als  Antrage  nicht  halfen,  wurde  eine 
Demonstration  zur  Durchsetzung  ihrer  Forderungen  organisiert. 
Ein  Arzt  kommt  einmal   pro  Woche  und  behandelt  die  Kinder  kostenlos. 
Weiterhin  wurden  noch  zwei   Lehrer  verpfl ichtet,  die  ebenfalls  tei 1- 
zeitlich  arbeiten. 


Im  Kindergarten  sind  zur  Zeit  45  Kinder  im  Alter  von  wenigen  Monaten 
bis  zur  Schulfahigkeit.   Das  Haus  selbst  hat  7  Raume,  die  als  Spiel- 
zimmer,  Schlafzimmer,   Arztzimmer,  Wohnzimmer  und  Kommuni  kationsra'ume 
genul  it  werden.   Zu  dem  Grundstlick  gehb'rt  ein  etwa   500  qm  grower  Hof 
und  ein  etwas  grbBerer  Garten  mit  Swimming pool .    Der  Hof,  der  noch 
mit  Spielgeraten  fur  die  Kinder  ausgestattet  werden  soil,  dient  vor 
all  em  im  Sommer  als   Kommuni kationszentrum  fur  die  Bewohner  des   Stadt- 
teils. 


Pragal   und  seine 


E   i   n  wohnerkominission 


die 


Praaal   als  Teil    der  Arbeiterstadt  Almada   liegt  auf  der  Lissabon 
qegenuberliegenden  Seite  des  Tejo  und  hat  etwa  1   000  Einwohner, 
zumeist  im  Hafen  oder  in  Lissabon  arbeiten.   Ende  1974  fornnerte  sich 
eine  Einwohnerkommission.   Die  zur  Zeit  30  Mitglieder  wurden  von  der 

Bevblkerung  auf  Versammlungen  gewahlt.    "Es  sind  Personen  aus  ver-^ 
sohiedenen  Parteien  dabe.i  und  das  hat  niemals  Schwierigkeiten  ge  ; 
maoht     Mr  haben  geschafft,   imrner  veveint  zu  bleiben,  derm  wir  svm 
revolutionaren  Kampf,    und  die  Mitglieder  sind  niont  in 
ihre  Partei  zu  vertreten.   Uaturlioh  gibt  es  in 
der  Kommission keine  Sympathisanten  von  reaktion&ren  Parteien! 
Solche   konnen  nicht  in  der  Einwohnerkommission  eein. 
Die  Arbeit  der  Kommission  ist  nach  folgenden  Bere.ich.en  aufgetei.lt: 
Uohnungen,   Bauten,   Kindergarten,   Beleuchtung,   Kultur  und  Sport  una 
Anlagen  und  Kinderspielplatze.    Wir  haben  Versammlungen  an  3edem  Don 
nerstag.    Das   Uahnungsamt  hat  aueh  am  Mittuooh  Versamvlung,   und  }ur 
den  Beveieh  Kindergarten  ist  am  Montag  V ersammlwig .  "  (aus  dem  Brief 
vom  23.11.75) 


uns  e.img  im 
der  Kommission, 


Jedes  Mitglied  der   Kommission   ist  verpf 1 ichtet,   pro  Woche  einen  hal- 
ben  Tag   korperliche  Arbeit  flir  die  Kommission  zu  leisten.    Zu  der 
Kommission  gehbren  au(3er  den  Hafenarbeitern  auch  einige  Lehrer  und 
Studenten.   Manchmal   gibt  es  wichtige  Probleme,  die  mit  anderen  Kom- 
missionen  besprochen  werden  niissen.    Dann  organisiert  man  gemein- 
same  Versammlungen. 

Finanzielle  Unterstiitzung   -    dringender   denn    je 

er   direkten    Unterstiitzung   des    Kindergartens   durch   die   Erwit- 
uen,    wird   das    Soz  ial  i  st  i  sche   Biiro   DM   2   000   aus    seinem  Portu- 

dar  i  tats-Fonds   an   den   Kindergarten   iiberweisen.    Wir    rufen   al- 
egen   und   Genossen   auf,    fur   dieses    undahnliche   Projekte    ihre 
elle  Unterstiitzung   nicht    zu   versagen  und   Spenden   auf  das   Son- 
0    Portugal,    Michael    Schwelien,    Bank    fur    Gemeinwi r tschaf t ,    Nie- 
ung   Offenbach   Nr.    I  7^  55702 ;    fur   Zahl kartenuberweisungen    kann 
ligende  Vordruck  verwendet    werden   -   einzuzahlen.    Sachspenden 

Malstifte,    Spielzeug   etc.)    schickt    bitte   an:    Klaus    und 
icke   Borl  inghaus,    ^782    Erwi tte-St i erpe,    Hauptstr.    30. 


Neben  d 
ter  Fra 
gal -Sol 
1  e  Ko  11 
f  inanz 
derkont 
derlass 
der  bei 
(Farbe, 
Fr  i  eder 


Einen  Teil  der  eingehenden  Spenden  werden  wir  direkt  dem  Kinder- 
garten zuleiten,  den  anderen  Teil  erhalt  die  Koord in ierungskommission 
der  Mieterkommissionen  im  Stadtteil  Almada,  urn  sie  entsprechend  der 
Notwendigkei ten  an  andere  Kindergarten  zu  verteilen.  Dam i t  wollen 
wir  verhindern,  da3  jeweils  einzelne  Projekte  bevorzugt  unterstutzt 
und  andere  Projekte  leer  ausgehen,  nur  weil  wir  keine  I nformat ionen 
uber  sie  haben. 


Soz  ial  i  stisches  Bilro/Redakt  ionskol  lekti 
605  Offenbach  4,  Postfach  59' 


Info  Soz  ialarbei  t 


AKS  Frankfurt: 

GESCHICHTE  UND  FUNKTI0N  DER  S0ZIALARBEIT 

ist  wieder  erha'ltlich.  Das  7o  Seiten  umfassende  Arbe  i  tspapier 
ist  ein  Dokument  des  historischen  Sel bstverstandn i sses  und  ver- 
sucht  die  material i stische  Entwicklung  und  Funktion  von  Sozial- 
arbeit  herauszuarbe i ten.  Das  Papier  eignet  sich  besonders  als 
Einfuhrung  in  das  Studium  der  Soz ialarbe i t . 

VERTRIEB: 

'Gruppe    Jugend-   und    Sozialarbeit    Dortmund1 

c/o  Jurgen   Heinze,    46  Dortmund .Postfach  3o  ol    49 

PREIS: 

Einzelexemplar  DM  3,—  +  "M  -,6o  Versandkosten 

Nur  gegen  Vore insendung  auf  PSchKto.  173666-466  Dortmund 

Jurgen  Heinze. 


Elne  wirkliche  Praxishilfe! 

Arbeitsrecht, 
dessen  Kenntnis  heute 
niitiger  ist  denn  je,  wird  in 
Rollenspielen  kritisch 
vermittelt. 


Arbeitsrecht 
Rollenspielefur 
die  Praxis  in  Schule, 
Sozialarbeitund 
Gewerkschaft 

Josef  Brokh        - 

^* 

pad,  extra       

PRAXISHILFE 

184  S.,  DM  7,8o 
Bezug  gegen  Voreinsen- 
dung  in  Briefmarken  o. 
Verr.-Scheck  an 

pSd.  extra,  6  Frankfurt/M.,  PoBtl.  1190BG 


KRITISCHE 

KINDER  -  UND  JUGENDBUCHL  ITERATOR 

BUCHLISTE  (2o  Seiten) 

Bezug:    Carl    v.    Ossietzky-Buchhdlg . 
Bergstr.    1 
29   Oldenburg 


ARBEITSFELDMATERIALIEN 
ZUM  SOZIALBEREICH 


Timm  Kunstreich: 

DER  INSTITUTIONALISIERTE 

KONFLIKT 


Eine  exemplarische  Untersuchung  zur  Rolle 

des  Sozialarbeiters  in  dcr  Klassengesellschaf c 

am  Beispiel  der  Jugend-  und  Familienf iirsorge 

2oo  Seiten,    DM   lo,-- 

Uerlag   2ooo   GmbH 

6o5  Offenbach  4,Postfach  591 


MATERIALIEN/KLEINANZEIGEN 


I     Journal   6  Nr.  6 


erschienen;  Schwerpunktthema:   Auslanderarbeit  in 
THrrhpnamelnden;  ca.   60  Seiten,  OM  3.50;   Bezug:    Kulturkomitee  fur 
auslandische  Arbeitnehmer,  7  Stuttgart  1, 
Initiative  Jugendzentrum  in_ 


Schlosserstr.   36 
Selbstverwaltung  Garmisch-Partenkir- 
,nen     die~Geschichte  und  Analyse  einer  BUrgerinitiative,  ca. 
120  Seiten;  Selbstkostenpreis  DM  5.-  +  Porto;  Bezug:  Michael   S. 
Winter     81   Garmisch-Partenkirchen,  Gamsangerweg  2 
JuqendzentnmszejjM   "Schinderhannes"   Mr.   8  enthalt  Beitrage  zu 
Fvoblemen  im  Jugendzentrum,  Kernkraftwerke,  Chile,   Portugal   u.a.; 
40  Seiten,  DM  -.50  +  Porto   (in  Briefmarken);  Bezug:   Redaktion 
"Schinderhannes",  638  Bad  Homburg,   Landgrafenstr.    26,   Raum  12 
SeTbstyerwaUuna  ™  Jugendzentrum  -  auf  190  Seiten  wird  Uber  die 
Fntstehunn  des  Juoendzentrums,  die  Arbeit  und  die  Erfahrungen  mit 
"     Erkampfung  und  Durchsetzung  der  Selbstverwal  tung  benchtet. 


42 
1 


Geaen  Voreinsendunq  von  DM  5.-   (Briefmarken)  erhaltlich  bei: 
Verein  Juqendzentrum  e.V.   6078  Neu-Isenburg ,  Frankfurter  Str. 
FSustle  -'Presseorgan  des  Dachverbandes  der  Jugendzentren-  Mr 
pnthalt  Artikel   zur  Jugendarbei tslosigkeit,  Schulgesetze  u.a.; 
Geqen  DM  -.50  zu  beziehen  Uber:   Frank  Lutz,  7519  Walzbachtal   1, 

Documentation  der  Initiativgruppen  fur  ein  freies  und  selbstver- 
wal tetes  Jugendzentrum  -   "Die  Stickdose"   in  Solingen.   Aus  dem 
Tnhalt:  Besetzung  und  Raumung  eines  Hauses,  die  Arbeit  der  Imtia- 
tivgruppe,  DM  1-50  oder  mehr.   Kontaktadresse,  Barbara  Pfeil, 
565  Solinqen  19,  Dieselstr.    87,   Tel.    333160 

THnd  -  PSdaoogik  als  nolitische  Praxis.   Bencht  uber  ein  Letirer-, 
EFwIdisenen-  und  Jugendbi  IdungsprojekL  in  Danemark.   ^altlich 
aeqen  Voreinsendung  von  DM  1.50  in  Briefmarken  uber  SAG,  PH-Koln, 
c/o  Elisabeth  Freke,    5  Koln  60,  Gellertstr.   16. 
Freinert-Padaqoqik  -   Eine  praktische  Alternative   innerhalb  des  be- 
Ttehenden  Schul systems.   Die  Broschure  u.a.:   Die  "Freinerttechm- 
lln«-  Maurice  -  Ein  "Freinert-Lehrer"  und  seine  Klasse;  Unsere 
Piqenen  Erfahrungen  und  Versuche;   Die  Zusammenarbeit  der  Lehrer 
in  Frankreich  und  hier;  Wichtige  Bucher;  Adressen.   Erha' 


gegen 


DM  1.20  in  Briefmarken  uber  Freinert-Lehrergruppe  Freiburg, 
c/o  Christoph  Henniq,   78  Freiburg,  Klarastr.    55 
vol  -  Kreuzberger  Stadtteilzeitung.   Informationen  von  und  fur  0b- 
Hachlose  und  andere,  denen  es   in  Kreuzberg   (fast)   so  gent. 
Kg  °l   Heinzelmann,   1    Berlin  36,   Skal  itzerstr.    143,   gegen  Vor- 
einsendunq von  DM  1.60  -  Solidaritatspreis  +  Porto 
H  idesheimer  -  Stadttteilzeitung  -  Nr.  4  bringt  Beitrage  zur 
^TTt  k     nder  Gesamtschul^TTietmerziehung,  Juqendzentrum     Jugend- 
arbei tslosigkeit ;  gegen  DM  1.--    (in  Briefmarken)   zu  bezie  en  bei. 
HIZ-Redakt  on  c/o  Marqit  Hilbig,   32  Hildesheim,  Ahornweg  23 


jr  CDU- 


73 


•  Kolner  Volksblatt  -  Blirgerinitiativen  informieren  -  Nr.    12  enthalt 
Beitrage  zum  Landschaftsverband  -  Portrait  einer  verfassungsfeind- 
lichen  Organisation  -  Berichte  von  Blirgerinitiativen  etc. 
Probeexemplar  anfordern  (DM  1.40  in  Briefmarken) :   Kolner  Volks- 
blatt,  5  Kb'ln  1,  Hohenzollernring  97 

•  Perlach  AktuelT  -  Stadtteilzeitunn  -  Nr.  4  enthalt  Berichte  zu 
Mieterstreik,  Jugendarbeitlsosigkeit,  KKW  Whyl   u.a.   Erhaltlich 
geqen  DM  -.50  bei:   Redaktion  c/o  Klaus  Burner,  3  Munchen  83, 
Karl -Marx-Ring  51 

I     Psychiatrie-Patienten-Zeitunq   'Waldecho'   -  Patienten  berichten  von 
"drinnen"  und  suchen  Kontakt  nach  "drauBen";  Probenummern 
(1.-  DM  in  Briefmarken  beilegen)  durch:   P.edaktion   'Ualdecho'/ 
Waldkrankenhaus  KSppern,  6382  Friedrichsdorf/Ts.   2,   Station  M  5 

I     Nachrichtendienst  der  Gefangenenrate  -  Heft  9  ist  erschienen  und 
enthalt  Berichte  aus   in-  una  auslandischen  Gefangnissen.   Gegen 
Voreinsendung  von  DM  2.-  +  Porto  (in  Briefmarken)  bei:  Gefangenen- 
rat-Buro  Goller,  6  Frankfurt,  Glauburgstr.   75  a 

I     Thema:    Strafvollzug  Nr.   7  enthalt  Berichte  liber  Sozialtherapeuti- 
sche  Anstalten  und  Llteratur  im  Knast;  Bezug:  AG  Knast  c/o  AStA 
d.   FHS,  61   Darmstadt,  Schbferstr. 

•  Dokumentation  Abenteuerspielplatz  -  Die  Lage  nach  einem  Jahr 
Arbeit  -  Die  52  Seiten  starke  Broschure  schildert  die  Projektar- 
beit  und  die  Schwierigkeiten  durch  die  Politik  des  Senats.  Gegen 
Voreinsendung  von  DM  3.10  in  Briefmarken  erhaltlich:  AKSp  - 
Bliro  Berlin  -,   1   Berlin  31,  Kaubstr.   10 

•  In  der  Reihe  der  Materialien  der  Arbeitsgemeinschaft  sozialpol iti- 
scher  Arbeitskreise  AG  SPAK  sind  neu  erschienen: 

M  19:  Zur  alternativen  Bkonomie  1    ...  ein  Reader  verschiedener 
alternativ  zur  bestehenden  Lebens-  und  Wirtschaftsform  entwickel- 
ter,  auch  praktizierter  Modelle  ca.    200  S.,  brosch.,   7.20  DM 
(incl.   Porto) 

M  21:   Zur  Arbeit  mit  psychisch  Kranken  1    ...  mit  Beitragen  zur 
Arbeit  von  Laienhelfern  in  LKH's,  zur  Selbstorganisation  der  Be- 
troffenen,  zur  Arbeit  von  Kontakt-  und  Gruppenzentren  aufterhalb 
von  Anstalten,   Selbsterfahrungsgruppen  und  Projektgruppenberichte 
ca.   120  S.,  Brosch.,   5.70  DM  (incl.   Porto) 

H  22:   Zur  Arbeit  mit  Obdachlosen  3   ...  mit  Projektgruppenberichten 
zur  Arbeit  in  Obdach losensied lungen,  ca.    200  S. ,   brosch.,   7.20  DM 
(incl.   Porto) 

M  23:   Flir  Einflihrung  von  Tariflohn  und  Sozialversicherung  im  Knast 
..'.mit  Informationen  und  Untersuchungen  zur  momentanen  okonorm- 
schen  Situation  der  Gefangenen,  mit  einer  Einschatzung  der  geplan- 
ten  zuklinftigen  Regelung  der  Gefangenenarbeit  und  Argumente  fiir 
die  Einflihrung  von  Tariflohn  und  Sozialversicherung   im  Knast 
ca.  160  S.,  brosch.,  6.40  DM  (incl.   Porto) 
Die  Broschliren  sind  gegen  Vorauszahlung  auf  Pschkt.   Bln/W. 
5390-100  (H.   Behlau,   Sonderkonto  Publikationen)   zu  beziehen  liber 
AG  SPAK-Publikationen  -  1000  Berlin  61,  Friesenstr.   13. 
I     Wie  verhalte  ich  mich  bei   Berufsverbot,  die  von  RA  J.   Bruckner 
verfafrte  Broschlire  enthalt  Kommentierungen  zu  den  verfassungs- 
rechtlichen  Grundprinzipien,  Rechtsberatung  f.   Einstellungsgespra- 
che,  Ablehnung  und  Klindigung  aus  politischen  Grlinden,  Disziplinar- 
verfahren  etc.    Erhaltlich   in  linken  Buchladen  oder  Aktionskomitee 
gegen  Berufsverbote,   1   Berlin  33,   Ihnestr.   21    (0SI) 


-  74 


•     Neuer  Katalog  fur  1975/76  des  Zentral   Film  Verleih,   Liste  und 
Beschreibung  aller  in  diesem  nicht-kommerziellen  Verleih  erhaltli- 
chen  Filme,~Schutzgeblihr  DM  I.-  liber  Zentral    Film  Verleih  Hamburg 
e  V       2  Hamburg  36,   Karl-Iluck-Platz  9,  Tel.   040/345544. 

I     Material-  und  Arbeitsheft  zur  Praxis  in  Beruf  und  Gewerkschaft  Nr.l 
enthalt  Beitrage  zum  Thema   "Rational isierung  im  Krankenhaus" , 
ca.  40  Seiten;  gegen  Voreinsendung  v.  DM  2.-  +  Porto  (Briefmarken) 
erhaltlich  liber  AF  Gesundheitswesen  c/o  Soz.   Regionalbliro, 
7  Stuttgart,  Neckarstr.   178 

I     Materialien  zum  Projektbereich  Auslandische  Arbeiter.   Sie  enthal- 
ten  Erfahrungsberichte  von  Initiativgruppen,  Buchbesprechungen, 
Unterrichtseinheiten  und  didaktische  Materialien,   Analysen  der 
wirtschaftlichen,   sozialen  und  rechtlichen  Situation  auslandi- 
scher  Arbeiter  etc.   Nahere  Informationen  AGG,   53  Bonn,  P.heinweg  34 

I     "Trube  Tasse"  -  Erzahlunqen,  P.eportagen,  Gedichte  aus  der  Arbeits- 
welt.  Werkstatt  Stuttgart  im  Werkkreis  Literatur  d.   Arbeitwelt 
60  S.,  gegen  DM  3.-    (Briefmarken)  erhaltlich  liber  Erhard  Korn, 
714  Ludwiqsburg,   Schumannstr.    42 

,     Pnlitische  Postkarten  -  10  Motive  u.a.   Lenin  und  Krupskaja, 

Berufsverbot,   Biermann  -  Gegen  Vorauszahlung  von  DM  2.50   (Brief- 
marken)  bei:   plakat  c/o  SZ- Bliro,   7  Stuttgart  1,   Neckarstr.    178 

I     "Schbner  Wohnen"  -  Zeitung  flir  Wohngemeinschaften,  Kommunen  und 
Leute,  die  nicht  Va'nger  all  ein  leben  wollen.   Gegen  Vorauszahlung 
von  DM  1.—  bei:    "schbner  wohnen,  69  Heidelberg,  Schlosswolfsbr. 

iJeg  18a 
I     Schliler-  und  Jugendzeitschriften:   a)   Konfl  ikt-Solinger  Jugendzei- 
tung  Nr.   7  enthalt  Berichte  zu:   Jugendarbeitslosigkeit,  Berufs- 
bildungsreform,  Oberstufenreform;  Bezug  gegen  DM  1.20   (Briefmarken) 
bei:   lite  Lauterjung,  565  Solingen,  Burger  Landstr.   161; 

b)  'lobby'    lir.   2  enthalt  Beitrage  zur  Schlilermitbestimmung,  Tips 
flir  die  Freizeit,  Verhaltnis  Lehrlinge  und  Pennaler;  Bezug: 
Wolfgang  Melenk,   236  Bad  Segeberg,  Marienstr.   31; 

c)  Der  Funke  Nr.  9  bringt  Beitrage  zum  Thema  Erziehung,   Kirche, 
Jugendarbeitsschutz;  Probenummern  gegen  DM  1.50  in  Briefmarken 
Liber:   Der  Funke,  479  Paderborn,  Postfach  1570 

I     Arbeiter.juqendzentrum  -  220  S. -Dokumentation  liber  die  Erfahrungen 
"     7m  AJZ  Bielefeld.   Gegen  Vorauszahlung  von  DM  4.50  zu  beziehen  liber: 

Karin  Mbller,   48  Bielefeld,  1,  Lerchenstr.   60b 
%     "Knipperdolling"  -  Zeitung  der  Sozial istischen  Gruppe  Munster  sucht 

Austausch  von  Erfahrungen  und  Zeitungen  von  und  mit  anderen  Stadt- 

teilzeitungsprojekten.   Dieter  Schnack,  44  Munster,  Schillerstr.74a 
I     "Offensiv"  !lr.   1   -  sozial  istische  Zeitschrift  v.   Niederbayern 

und  Oberpfalz  -  berichtet  liber  die  Volksfestrede  Goppels,  Jugend- 

zentren,   Inflationstheorien.    Bezug:    "Offensiv",  844  Straubing, 

L.-Ganghofer-Str.   15 
I     piakat  zum  Maulkorbgesetz   "[litburger  Lesen  macht  dumm  und  gewalt- 

tatig"  mit  einem  Motiv  von  Klaus  Staeck;   Preis   DM  1.  —  /  bei   Abnah- 

n,e  grbSerer  Mengen  gibt  es  flir  politische  Gruppen  40  %  Rabatt; 

Bezug:Heinz  Oacobi,  8  Mlinchen  2,  Ilartin-Greifstr.   3 
a     Portugal-Sol idaritat:   Kunelschreiber/Notizblocks/Kalender 

mit  entsprechenden  Aufdrucken.   Mahere  Informationen:BDJ/RBJ, 

2  Hamburg  20,  Schrammsweg  15 

Hpimerziehung/Psychiatrie  -  eine  Dokumentation  uber  den  Landschafts- 

7erband  Rheinland,  43  Seften,  DM  2.-.   Gegen  Vorauszahlung  auf 

PSchKto.    Kbln  292339-509  SSK  e.V. 

-  75  - 


I     Frauen  in  Portugal   -  die  Sondernummer  der  Portugal-Nachrichten 
enthalt  Beitrage  zum  Abtreibungsgesetz,  Landkooperative,  Kinder- 
garten, Handarbeitskooperative,  Frauenarbeit  in  der  Industrie, 
Frauensolidaritat.   Gegen  Vorauszahlung  von  DM  2.50  (Solidaritats- 
preis)  bei:   PN  c/o  Christian  Kuls,  6  Ffm.l,  Heidestr.   31 

I     Folitische  Fortbildunq  -  Uochenendlehrgange  zum  Offentlichen 

Dienst,  Auslanderarbeit,  Schichtarbeit  etc.  -  flihrt  die  Ev.    Indu- 
strie- und  Sozialarbeit  der  Landeskirche  Hannover  durch.   Jahres- 
programm  anfordern:   Landessozialpfarramt,  3  Hannover,  Archivstr.3 

I     Grunes  Heft  zum  Berufsverbot  -  Aktion  Nr.   2  -  Berichte,  Stellung- 
nahmen,  Aktionen  und  Matenalien.   Bezug:   Aktion  Suhnezeichen, 
1   Berlin  12,   Jebenstr.   1 

I     studentenzeitungen  an  Fachhochschulen:  a)  der  Maulwurf  1//6  be- 
richtet  liber  Jugendarbeitslosigkeit,  Funktion  der  Sozialarbeit, 
Berufsverbote,   Nachrichten  etc.   Bezug:   Fachhochschule  Koblenz 
c/o  R.   Schmitt,   5411  Urbar,  Hauptstr.   102 

b)   DieZeitunq  -  Sozialistische  Zeitung  der  FHS  Emden,    Inhalt. 
Zur  Hochschulsituation,  Strukturierung  des  Studiums,  Projektarbei t 
etc.   Gegen  1."    (in  Briefmarken)  zu  beziehen  Liber  Zeitungskollek- 
tiv.  297  Emden,  Holthuser  Str.   17 

C)   jnfo  Wialarbeit   fQsterreich)   Nr.    1/Dez.    75,   Inhalt:   Zur  Orga- 
msierung,  Praktikumsberichte  etc.   Bezug:   Redaktion  Info  Sozial- 
arbeit, Ottakringerstr.   200,  A  1160  Wien 

•     Fur  .lunpndonjDDenleiter,   Lehrer.  Jugendzentren  etc.: 

Text  zur  Methodik  der  Untersuchungsarbeit  als  praktische  Moglicn- 
keit  DOlitischer  Bildung    ("exemplarisches  Lernen")  erne  Anleitung, 
wie  man  es  machen  kann,  Preis  DM  1,50  ♦  Porto,  Bestellungen  an 
BDP/BDJ,  6  Ffra  90,  Hamburger  Allee  49 

STELLENANGEBOTE 

■  Fur  ein  gepl antes  Jugendzentrum  Knntakte  mit  Sozialarbeitern   in 
Ostwestfal en/Li PPe  gesucht.  Anfragen  an  Info  Sozial arbeit.  605  Of- 
fenbach,  Postfach  591.  Anfragen  unter  Chiffre  2/26  an  SoziaHsti- 

■  FUr6die  Hejmarb&a  fRaum  K°1r^  sucnen  wir  fortschrittliche  Sozial- 
arbeiterZ-Sagogen  Te  nlcht  nur  an  einer  sozial therapeutischen 
Arbeit  interessiert  sind.   Wlinschenswert  waren  Leute,  die  Erfahrun- 
gen  in  der  Jugendarbeit  und  mit  den  Folgen  Consequent  9g"hrter 
Auseinandersetzungen  haben.   Bewerbungen  uber  Chiffre  2/2/  an  into 
Sozialarbeit,  605  Offenbach,  Postfach  591 

I     Zivildlenstlgjstgnder  mit  snzialpadaqoqischer  Vor(Aus-)BlIdunji 
7um  Sommer  Oder  Herbst  1976  von  Jugendverband  gesucht.   Nahere 
Informationen  liber  Chiffre  2/28  an  Sozialistisches  Buro 

I    SozjaMdagofleZil!  ^c^-  Wi'  a,"beite"  ™  I?amT?es  tltte*  ' 

'     stes  an  einer  Hamburger  Gesamtschule.   Kontakt:   Use  Schutz, 

20b  Hamburg  80,   Kirchwerder  Mlihlendamm  31,  Tel.:   040/72jy«J 
I     Alternativ-Versuch  eines  Kleinheimes.  (ehem     Bauer nhof •   '^^  ^^er" 
haven),  bewilligt  fur  9  Kinder   (welter  ausbaufahig)  von  trziener- 
qruppe  gegrundet.    Ich,   in  berufsbeglei tender  Erzieherausbi   dung, 
Rest  der  Grundergruppe  mit  2  Heimkindern  suche  2  ^^ZiTbt-f 
Oder  Sozialarbeiter/innen  mit  Berufserfahrung  zur  Zusarnmenarbeit 
und  Aufbau  des  Projektes.   Kontakt:  Marion  Schmidt-Hietschoic, 
Jugendhof  Steinau  e.V.,  2179  Steinau,   Sliderende  91,  Tel.: 
04756/691 

-  76  - 


I     Therap.    Kleinstheim  (vorgesehen:    6  Kinder,  4  Betreuer)   mit  WG- 
Charakter,   suchen  wir  ab  Anfang   76  einen  mannlichen  Jahresprakti- 
kanten   (Sozialpa'd.,  Sozialarb.   o.    Erzieher).    Sozialtherapeuti- 
sches   Kleinstheim,   Susanne  Nennemuth-Breymann,   6229  Rauenthal, 
Martinsthalerstr.   24 

I     Sozialpa'd.   od  Sozialarbeiter  zum  1.1.76  o.   spater  fur  kooperative 
Leitung   in  ev.    kindertagesstatte  gesucht.  Standige  Mitarbeit  bei 
Schulkindern  erwlinscht.    Kontakt:    Karin  Struck,  3008  Garbsen  1, 
Talkamp  26-28 

I     Praktikant  der  SA/ SP  gesucht,   als   Clubsekretar  des  Jugendclubs 
GieBen,  ftodelleinrichtung  des  Hess.   Sozialministeriutns, 
63  GieBen,   Kanzleiberg  9,  Tel.:   0641/306642 

I     Kinder-  und  Jugendhaus  sucht  fur  die  Arbeit  mit  "sozial   Benach- 
teiligten"  noch  einen  Erzieher(BAT  VIb),  der  schon  einmal   gemein- 
wesenbezogen  gearbeitet  hat.   Juqendhaus  Bramscherstr.  ll.Osnabrlick 

STELLENSUCHE 

I  Berufspraktikantenstelle  ab  1 .4.76  in  einem  GUA-Pro,iekt  o.a'.  ge- 
sucht, Felicitas  Rotzinger,  61  Darmstadt,  Gismarckstr.  105 

I     Sozialpadagoge  sucht  zum  1.6.76  Zivildienststelle  (Kinderladen, 

GWA,  Jugendarbeit  o.a.)  Jurgen  Siebers,  34  Gbttingen  .  Schillerstr.66 

I  Rpruf sprakti kantenstel! e  Muqend-  und  Erwachsenenarbei t)  im  Raum 
Osnabrtick  gesucht.  Zuschriften  unter  Chiffre  2/34  an  Sozialisti- 
sches Buro 

,     Rpruf sprakti kantenstel 1 e  im  Norddeutschen  Raum  gesucht.  Monika 
Nieswand,  46  Dortmund  1,  Sengsbank  29  Tel . : 0231 /1 71 317 

,     Rpruf sorakt.i kantenstel! e  fLir  VerwaUunqspraktikum  ab  September 
1976  gesucht.  Zuschriften  unter  Chiffre  2/37  an  Sozialistisches 

Bliro 
I     Historiker  und  Sozialwissenschaftler  sucht  Stelle  im  Bereich 

jx>litischer  Bildung  im  GroBraum  Bonn/Kb'ln.  Manfred  Bergmann, 

53  Bonn-Beuel,  Wilhelmstr.    34 
I     curhP  Prakt.i  kantenstel le  im  Kindergarten  o.a.   Anfang  1977; 

trfahrungen  aus  nebenberuflicher  Kinderarbeit  und  Jugendarbeit  als 

ZDL  vorhanden.   Jan  Kraft.   Friedrich-Ebert-Str.    171,  35  Kassel 
I     niol.   Padagogin  sucht  Stelle  im  Raum  Bremen  Oder  Kiel.   Prakt. 

trfahrungen:   Obdachlosenarbeit,  Kiga,  heilpad.   Heim,  Tutorien. 

Use  Onnasch,  2151    Beckdorf,   Goldbeckerstr.    14 
I     Frzieherin  sucht  Praktikumsstelle  im  Kinderheim  flir  Anerkennungs- 

jahr  ab  August  1976  innerhalb  Hessens.   H.G.   Ritz,64  Fulda.von- 

Stauffenberg-Str.    lo 

ARBEITS-/W0HNK0NTAKTE 

I     Linker  Elektronik/Video-Techniker  sucht  Kontakt  zu  Gruppen, 

die  Video   (evtl.   auch  Schmalfilm)   flir  ihre  politische  Arbeit  ver- 
wenden  und   in  denen  er  mitarbeiten  kann   (Gera'te  vorhanden). 
Christopher  Goldschmidt,  1   Berlin  33,  Vogelsang  4 

•     Snzialarbeiterin   (26)   sucht  Wohngemeinschaft  oder  Leute,  die  eine 
qrunden  wollen.   Ingrid  Becker,  6501   Budenheim,  Mainzerstr.  46, 
Tel.:   06139/6705 

1     Wer  zieht  mit  in  pine  Wohngemeinschaft    (Raum  Essen/Gelsenkirchen) . 
Willi   Lemmert,  43  Essen  12.  Tel.:   0201/353439 


77 


(berufstatige)  Mitglieder. 

(politischer  Urlaub. 


•  Wohngemeinschaft  sucht  zwei  neue 
Tel.:   0511/315408 

I     Wer  fahrt  vom  10.7.-5.8;  mit  nach  Portugal 
R.   Gerbeth,   33  Braunschweig,   Kreuzstr.    110 

•  Lehrerin/Inqenieur  suchen  Kontakt  zu  Genossen  im  GroBraum  Koblenz. 
Zuschriften  an  Klenkes  (Stichwort:  Koblenz),  51  Aachen,  Oppenhoff- 
allee  107 

I     Wir  suchen   (Ehe-)paare  mit  Kindern  flir  gemeinsames  Wohnen  in 
einem  noch  zu  wahlenden  Ort.   Karin   (27),  Klaus   (30)   und  Stefan 
(1,5)  Reisgies,  296  Aurich,  Fasanenweg  13 

•  FHS-Student  sucht  zum  Sommersemester  76  Wohngemeinschaftsplatz   in 
Mannheim  und  Umgebung.  Willy  Svoboda,  713  Mu'hl acker,  Kelterstr.48 

•  24,  linksfrustriert,  Student.  z.Zt.   im  Knast  -  suche  kein  Solida- 
ritatsgesausel ,  sondern  echte  Kommunikation  Oder  einen  Menschen. 
Ede  Kouril  jr.   Postfach  101946,  35  Kassel 

•  Gruppe  von  Erziehern  und  Sozialpadaqogen  im  Kohlenpott  sucht 
Kontakte  zu  Mitarbeitern  in  Kleinsteinrichtungen  im  Bereich 
Offentl.  Erziehung.  Hans  Ku'pper,  463  Bochum-Langendreer,  Hauptstr.u; 

•  Junglehrerin  sucht  Leute  zwecks  Aufbau  einer  Wohngemeinschaft  im 
Raum  Eberbach/Mosbach.   Hinweise  unter  Chiffre  2/5o  an  Sozial.Biiro 

I     Sozialpadaaogik/Kunst-Student  sucht  Leute  zum  Aufbau  einer  langer- 
fristigen  Wohn-  und  Arbeitsgemeinschaft.  Lido  Berenbrinker, 
3551  Unterrosphe/Wetter,  Haus  Nr.   34 

•  Suche  Leute  im  Raum  Mannheim,  die  in  der  Psvchiatrie  arbeiten  und 
mir  durch  Informationen  den  Anfang  in  diesem  Arbeitsbereich  er- 
leichtern.   Jutta  Steen.Stresemannstr.  2o,  355  Marburg/Lahn 

MATERIALIEN/ERFAHRUNGSBERICHTE  GESUCHT 

•  Zum  Aufbau  eines  Wohngemeinschaftsarchivs.  Humanes  Wohnen, 
2  HH  1,  Postfach  103121 

I     Obdachlosenarbeit,  Interessenvertretung  von  Obdachlosen,  Beratungs- 

arbeit.   D.   Dieb  acker,  44  Munster,  Am  Kreuztor  9 
I     Kinder-  u.   Elternarbeit  in  sozialen  Brennpunkten.  'largret  Klihn, 

44  Munster,  Kellermannstr.   16 
I     Die  Situation  von  ledigen  Miittern  mit  unehelichen  Kindern. 

A.  Jagenow,  44  MUnster,   Dahlweg  87 
I     Erziehungsberatung,  stadtteilbezogene  EB-Arbeit.   Reinhard  Fuchs, 

44  Munster,  Staufenstr.   la 
I     Interaktion  und  Kommunikation  bei   5-6jahrigen  Kindern. 

Rita  Hildebrandt,   35  Kassel,  Kirchweg  28 
I     Emanzipatorische  Gruppenarbeit  mit  Madchen.  Marlerie  Stelte, 

51  Aachen,  Oppenhoffallee  98 

•  "Verwahrlosung"  -  Was  verstehen  Sozialarbeiter  und  Richter  da- 
runter.  Alfred  Reckmann,  3  Hannover  72,  Wulfenroder  Str.   14c 

•  Stadtteilarbeit  mit  Kindern  und  Jugendlichen  in  sozialen  Brenn- 
punkten. Joachim  Herder,  5  Kb'ln,  Kaesenstr.   28 


REDAKTIONSMITTEILUNG 


THING  -  ZEITSCHRIFT  ZUR  Praxis  und  Theorie  fortschrittl icher 
Jugendarbeit  Nr.   8:  Jz-Treffen  in  Wetzlar,Jz   in  West- 
berlin,Jugendarbeitslosigkeitsinitiativen,Antimili- 
tarismus, Internationales  u.a.  Gegen  DM  I,—  in  Brief- 
marken  bei   ISP-Verlag,Carmer  Str. 11,   1  Berlin  12 


1.   Obersicht  liber  die  Arbeitsvorhaben  im  Arbeitsfeld  Sozialarbeit 

Auf  der  Redaktionssitzung  am  13. /14. 12. 1975  in  Gillenfeld/Eifel  wurde 
folgendes  Arbeitsprogramm  fur  das  1.  Halbjahr  1976  verabschiedet: , 

-  Themenschwerpunkte  flir  Info  Sozialarbeit  - 

Heft  12:  Institutionelle  Probleme  stadtteilbezogener  Sozialarbeit 

Heft  13:  Jugendarbeit/Jugendarbeitslosigkeit 

Heft  14:  Ausbildungssituation  von  Sozialarbeitern/-padagogen 

Heft  15:  Psychiatrie 

-  Termine  - 

13.3.   -   14.3.76  Redaktionssitzung  in  Darmstadt 
2  4.  -     4.4.76  Arbeitsseminar  zum  Thema: 

"Ausbildungssituation  von  Sozialarbeitern/-p"a'dagogen" 

Der  Schwerpunkt  der  Diskussion  soil  auf  die  gegen- 
wa'rtigen  Bedingungen  der  Ausbildungssituation  gelegt 
Ausgegangen  wird  hierbei  von  dem  bestehendeh  Miftverhaltnis 
n  Studieri-  und  Ausbildungssituation  auf  der  einen  Seite  und 
cher  Praxis  auf  der  anderen,  sowie  von  der  Frage,  welche  Kampf- 
gegenwartig  eine  Rnderung  der  Studiensituation  in  den  Fachbe- 
Sozialarbeit/-padagogik  erreichen  kbnnen  bzw.  wie  auf  Studien- 
und  -  strukturen  eingewirkt  werden  kann,  dali'die  Ausbildung 
Interessen  der  sog.   "Klienten"  der  Sozialarbeit  ausgerichtet 
eses  Seminar  richtet  sich  insbesondere  an  Vertreter  von  Stu- 
ond     Dozentgruppen  bzw.   an  die  Genossen,  die  Interesse  am  Auf- 
cher  Gruppen  im  Rahmen  des  Sozialistischen  B'uros  haben. 


werden 

zwische 

berufli 

formen 

reichen 

inhalte 

an  den 

ist.   Di 

denten- 

bau   sol 


pas  Seminar  findet  in  einer  Jugendfreizeitsta'tte  statt  in  der  aber  nur 
5o  Platze  zur  Verfligung  stehen,  bitte  meldet  Euch  daher  bis  spatestens 
15     Marz  beim  Redaktionskol lektiv  Info  Sozialarbeit,  6o5  Offenbach  4, 
Postfach  591  an.   Kosten  fur  Obernachtung  und  Essen  DM  13, 5o. 
Arbeitspapiere  werden  nach  der  Anmeldung  zugesandt. 


27.5. 
5.6. 


3o.5.76  Arbeitsfeldtagung  "Info  Sozialarbeit" 
7.6.76  Antirepressions-KongreB  in  Frankfurt 

Redaktionssitzung  kann  beim  Redaktionskol lektiv 


nas  Protokoll   der  Redaktionssitzung  Kann  Deim  KeadK.L.un^u.  .«<-.» 
info  Sozialarbeit,  6o5  Offenbach  4,  Postfach  591  angefordert  werden. 


79 


8     : 


2-   Kurzberir.ht 


uber  die  Arbeitsqrupppntagunq  des  SB  am  29. /3o 


Abwehrfmnt  MX     »■'"  gecan  werden  muB,  urn  eine  mogncnsx. 
der  BRD  aufzuba°en  9M£E  2er  rePressiven  Offensive  der  Rechten  . 
tenrat  und  den  rlSionai™  5d  ?*""  aUCh  nach  ^kussionen  im  Dele9J,e 
2973o.ll    die  S     ™S  5ent»en  auf  der  Mitgliederversammlung  am 
Sozial   st  schen  RM^c    ■   hu^eu-Auf9aben  und  realen  MBgllchkeiten  des 
drUck  ng    Al     «    "S  H"*11ck  auf  die  Abwehr  der  politischen  Unter 
Entwicklung      ™      t  sei     Sft0"-!  daD  in  der  BRD  ein  Wendepunkt  der 
der  Restoration'  fit  2 • '  daS,mit  ^m  Eintritt  in     eine  "zweite  Phase 
seien?  deref  hauntlach?  ^llh«ke  JBeWegun9  "eue  Verhaltnisse  entstande 
reichen  des  geselUchaf  tUrl  Au^rUck  eben  die  Repression  in  alien  B 
seien.  Gerade  von  <£nn!ci  DLebens>   insbesondere  die  Berufsverbote 

vorgehoben!  daHeSen  d  PpaUS  Betrieben  wurde  die  Notwendigkeit  her 
der  Gewerkschaften  fn  t„  ^PreSS]cn'  ^en  die  Politische  Elnbindunfl 
gen  die  AngHrfe  der  un? l^f6"  dT  s°z"ldeniokratischen  Pollti"^ 
Betriebsgruppen  einP  m^?-"^?^'  aber  aucn  von  sozlaldanokratischen 
fen  werden  raUsseSfl7M?H1Chst.breUe  Basis  des  Widerstandes  geschaf 
bkonomische  UnlerdrUckunn  HI  T  K°ungrel3  9e9en  die  politische  und 
daS  sich  die  Linke  nich?9hi ^    Thbares  Ins*~t  und  Signal  s 

-rh.it..  Foitas  sSiS  rjss  •«'» gegenub- <«■ Repressi 


1     Die  AktlwiSST*-  Besch1Usse  wurden'gefaBt 

punktSffilJ  a  if  die  Ka^aan:^6"  ^ch  in  na'chster  Zukunft  sch!T" 
starkere  BeteilloSnc  !  &e9en  dle  ReP^ssion.   Dazu  gehbrt  die 
dort  wo  sie  bereits  p^,^?  ltees  Vnd  Initiativen  gegen  die  Repression 
torischen  For^en  zur  flhw^6rr>  £ie  auch  die  Schaffung  von  organisj- 
unternomen  Sen  ist  ^  RePressi°".  in  Orten.  wo  noch  nichts 

SidtoSun"7  L!i^^„?in,2e"traler  KongreS  gegen  die  politische 


bezogen  werden;  es  s^lTE™     lte?s  Sollen  soweit  wle  moglich  e 
entstehen.  keineswegs  eine  Art  konkurrierender  Kampag"6 

liche  p'omischrFe^eaunc5^"',!61:"^  V°rbereitung  nrtJsse  die  inh»1* 

geklar?  werd  n :Rec  t    ?aat  FDGo'f  Vmieht  ^  wesentliche  Fragen 

^'"-"taat.HJGO.Grundgesetz.SPD  etc. 

KgnTvorgelegf  Vtifj*^  E^urf  «r  ^  Konzeption  .In* 
ionalen  Gruppen  2nd  de?L£Ei5t12'Vs?11  zun^hst  innerhalb  der  refl 
von  D.M^?^.JJ!X^ft^!^??.  SB  diskUtiert 


'^^%«^te(SM^5g^  «W  vers^