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| HEFT 16: GEWERKSCHAFTSARBEIT IN DER ÖTV (88 Seiten, DM 5—)

| HEFT 20: SOZIALARBEITERAUSBILDUNG (104 Seiten, DM 7, Herausgeber: Sozialistisches Büro, Postfach 591, 608 Offenbach 4 Verleger: Verlag 2000 GmbH Offenbach Erste Auflage: September 1978, 5000 Exemplare. | Alle Rechte bei dem Herausgeber | veins Verlag 2000 GmbH, Postfach 591, 605 Offenbach 4

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das Jahr 1978 (Heft 19 - 22) DM 15,- und DM 2,80 Versandkosten

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Let €, "2. s d OC i Pas K ) ga YT SUR] TAS | Verantwortlich: Redaktionskollektiv Info Sozialarbeit Re E, Seo Mes rote an ce qot oer etna z Presserechtlich verantwortlich: Günter Pabst Offenbach Beilagen: Einladung zur Tagung “Familienfürsorge” əə m. Druck: hbo - I ruck, Einhausen o ` i n OT ib ps i Gig ou ^ Je ( m | r i i | Vd

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INFO SOZIALARBEIT , HEFT 21

INHALT L; - Organisation und Aufgaben der Familienfürsorge 5 IIT. - Staatlicher Auftrag und Funktion des Sozialarbeiters 13 III. - Spielräume und Veränderungsmöglichkeiten 17 IV. - Der Sozialarbeiter wird an die Kette gelegt 2] V. - Rationalisierung und Arbeitsintensivierung

im Sozialbereich 37 VI. - Methodische und politische Aspekte des Verhültnisses

zu den Betroffenen im "Allgemeinen Sozialdienst" 45 VII. - Aus dem Sozialhilfealltag 49

VIII. - Die Nichterhóhung der Sozialhilfe

oder wie ein Skandal Skandale nach sich zieht 5] IX. - Gedanken über Sozialhilfe 55 d - Dokumentation über die Demokratie in einem Amt

in einer Grofistadt 58 XI. - Nur die ganz 'Aufrechten' halten durch - Sozialarbeit

und gewerkschaftliche Organisierung in der ÓTV - 74

Stellenangebote/Stellensuche 20/50

NEU IM VERLAG 2000

Marlene Neske/ Günter v. Juterzenka ZWISCHENLOSUNG: ARBEITSKOLLEKTIVE

Selbsthilfeinitiativen und Jugendarbeitslosigkeit

Zeichnungen: Christoph v. Lów

* Vorwort: Roland Roth

REIHE ROTER PAUKER, HEFT 15 Materialien für die Unterrichtspraxis

Renke Maspfuhl/ Joachim Paech (Hrsg.)

MEDIENPRAXIS:

Öffentlichkeit für Schüler und Lehrlinge!

REIHE BETRIEB UND GEWERKSCHAFTEN

Ulrich Bosse EIN BETRIEB MACHT DICHT ... WERKSSCHLIESSUNG IN KALLETAL

Betrichsstillegungen - Zentrales Problem gewerkschaltlicher Politik

INFORMATIONSDIENST GESUNDHEITSWESEN

GRUPPEN- PRAXIS

$Systemimmanente Reform oder Teil einer

sozialistischen Perspektive im Gesundheitswesen?

Bezug: Verlag 2000, Postfach 591, 605 Offenbach 4

VORBEMERKUNG ZU DIESER AUSGABE

In der Familienfürsorge(Fafü) - oder im Allgemeinen Sozialdienst(ASD), wie es in einigen Städten heißt - arbeitet ein Großteil der Sozial- arbeiter. Grund genug, sich mit der Arbeit in der Familienfürsorge auseinanderzusetzen.

Angeregt durch die Diskussion auf der Tagung des Arbeitsfeldes Sozial- arbeit im Dezember 1977, beschlossen AKS-Genossinnen und Genossen aus verschiedenen Städten, die im Bereich der Familienfürsorge arbeiten, gemeinsam ein Info zu diesem Schwerpunkt zu erarbeiten.

Um mit móglichst vielen interessierten Kollegen zu diskutieren und Erfahrungen austauschen zu kónnen, luden wir im Mürz 1978 zu einer Wochenendtagung nach Frankfurt ein.

Über 5o Kollegen aus verschiedenen Stüdten der Bundesrepublik und West- berlin nahmen an diesem Treffen teil. Sowohl die Ergebnisse der Vor- bereitungsgruppe, als auch die Diskussionsergebnisse des Tagungs- wochenendes wurden in dem vorliegenden Info verarbeitet. Hinzu kommen Beiträge von AKS-Gruppen und Einzelmitgliedern. Die Gesamterarbeitung erfolgte dann wiederum kollektiv, deshalb sind keine Autorennamen angegeben.

Eine Aufzählung verschiedener Organisationsformen im Bereich der Fafü/ ASD, die auf der Tagung dargestellt wurden, steht am Anfang, gefolgt von einer Auflistung der Tätigkeitsmerkmale der Familienfürsorge.

Der kurze historische Exkurs über den staatlichen Auftrag und die Funktion des Sozialarbeiters dient der besseren Einschätzung des heu- tigen Arbeitsauftrages und der Diskussion über Spielräume und Ver- änderungsmöglichkeiten.

Am Beispiel des Sozialdienstes Frankfurt sollen die konkreten Ver- schlechterungen der Arbeitsbedingungen und die politischen Regle- mentierungen aufgezeigt werden. Die Dokumente über die Demokratievor- stellungen einer Großstadt dürften sicher auch für eine ganze Reihe anderer Städte zutreffen.

Als Ergebnis der Diskussion um Rationalisierung und Arbeitsintensi- vierung ist das Protokoll einer Arbeitsgruppe interessant, an der sehr viele Kollegen teilgenommen und eine Liste von Merkmalen zunehmender Verschlechterungen herausgearbeitet haben.

Zum Thema "Sozialhilfe", was an dem Wochenende nicht diskutiert werden konnte, einige Gedankensplitter und ein Bericht über eine Aktion mit Sozialhilfeempfänger.

Der Artikel einer SB-Gruppe, die über die Fachgruppenarbeit in der

ÖTV München berichtet, gibt bereits einen Ausblick auf das nächste Arbeitsseminar zu dem Thema "Familienfürsorge.

Eine vollständige Aufarbeitung aller Aspekte und Fragestellungen im Zusammenhang mit der Arbeit in der Familienfürsorge war natürlich an einem Wochenende nicht zu leisten. Der Info ist deshalb als Denkan-

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stoß zu verstehen. Um die begonnene, notwendige Diskussion und die Aufarbeitung weiterer Probleme fortzuführen, wollen wir im Herbst 1978 ein weiteres Arbeitsseminar organisieren.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Familienfürsorge/Allgemeiner Sozialdienst und in angrenzenden Arbeitsbereichen arbeiten, laden wir herzlich zum Arbeitsseminar vom 2o. - 22. Oktober nach Frankfurt ein. Als Schwerpunkte für die Herbsttagung sind folgende Themenkomplexe vorgesehen:

e Politische Ansütze und Perspektiven in der Familienfürsorge

e Was hat es auf sich mit der "Professionalisierung"?

e Welche Bedeutung haben Methoden/Supervision/Fortbildung?

e Gewerkschaftliche Arbeit

Redaktionskollektiv -Arbeitsgruppe Familienfürsorge-

ARBEITSFELDMATERIALIEN ZUM SOZIALBEREICH

Timm Kunstreich: DER INSTITUTIONALISIERTE

KONFLIKT

Eine exemplarische Untersuchung zur Rolle des Sozialarbeiters in der Klassengesellschaft am Beispiel der Jugend- und Familienfürsorge

Offenbach im November 1975 - Preis zehn Mark

I. ORGANISATION UND AUFGABEN DER FAMILIENFÜRSORGE

1. ORGANISATIONSFORMEN DER FAMILIENFÜRSORGE

Die Familienfürsorge ist ein Teil der Verwaltung und von daher in der Regel hierarchisch aufgebaut. In vielen Städten wird die Familienfür- sorge seit einiger Zeit "Allgemeiner Sozialdienst" genannt. Sie wird von Kommunen, kreisfreien Stüdten und Kreisen betrieben. Die Fami- lienfürsorge ist unterschiedlichen Amtern zugeordnet und hat somit un- terschiedliche Organisationsformen und Kompetenzen.

Familienfürsorge ist Abteilung des Sozialamtes:

Sie nimmt den Außendienst (in Ausnahmen auch teilweise den Innen- dienst) für das Sozialamt, das Jugendamt und Gesundheitsamt wahr. Es besteht keine Entscheidungsbefugnis. (Eine Ausnahme bildet das Trierer Modell beim BSHG)

Familienfürsorge ist Abteilung des Jugendamtes:

Sie macht den Außendienst für Sozial- und Gesundheitsamt und In- nendienst und Außendienst für das Jugendamt. Dadurch besteht Ent- scheidungsbefugnis im Rahmen des Jugendwohlfahrtsgesetzes,z.B. An- tragsrecht beim Vormundschaftsgericht, bei Heimunterbringung, Pfle- gefamilien.

Familienfürsorge bildet eigenständiges Amt:

Sie übernimmt den Außendienst für die drei Ämter, Sozialamt, Ju-

gendamt und Gesundheitsamt und besitzt keine Entscheidungsbefug-

nis. In vielen Städten und Kreisen bestehen Übergangs- bzw. Mischformen, die auch abhängig vom Vorhandensein der besonderen sozialen Dienste sind. Der "Allgemeine Sozialdienst" ist meist sehr stark aufgesplittert (dezentralisiert). Der einzelne Sozialarbeiter ist alleine für "sei- nen"Bezirk zuständig und verantwortlich. Daraus folgt eine starke Isolierung des einzelnen Sozialarbeiters sowohl organisatorisch als auch fachlich. Ein gemeinsames Handeln von Sozialarbeitern im "All- gemeinen Sozialdienst" ist dadurch stark behindert und nur sehr schwer zu erreichen. Treffen und Arbeitsgruppen sind wáhrend der Ar- beitszeit kaum zu realisieren.

Im folgenden beschreiben wir die Organisationsformen in verschiede- nen Städten der BRD, wie sie von Teilnehmern der Tagung "Familienfür- sorge" dargestellt worden sind:

Familienfürsorge Krefeld ———...........—.... -——

Die Familienfürsorge ist neben dem Jugend- und Sozialamt ein eigen- stündiges Amt, sie hat aber Zuarbeiterfunktion für die beiden letzt- genannten Ämter. Innen- und Außendienst sind getrennt.

Der Aufiendienstsozialarbeiter ist für lo.ooo bis ll.ooo Einwohner zu- ständig. Berichte des Außendienstes sind bindend für den Innendienst. Die Sozialarbeiter hatten Interesse an der Zusammenlegung des Innen- und Außendienstes, weil sie dadurch mehr Entscheidungsbefugnis erwar- teten. Nach Diskussionen in der ÓTV-Gruppe sind sie davon abgekommen weil deutlich wurde, daf ihre Vorstellungen nicht durchgesetzt werden kónnen, sondern sogar noch als Auslóser für Rationalisierungsmafinah- men mißbraucht werden könnten.

Von der Amtsleitung werden z.Zt. die Móglichkeiten von Teamarbeit ge- prüft. (Vorsicht, Gruppenleiter!!!)

Kreisjugendamt - Sozialer Dienst - Heidelberg Á———'- »OJ-—————————————————————ÓárÁ?

Die Sozialarbeiter im Kreisjugendamt Heidelberg sind seit Mai 1977 für das Jugendamt im Innen- und Außendienst und für das Sozialamt

im Außendienst tätig. (Die Umorganisation wurde den Kollegen 4 Wo- chen vorher mitgeteilt!!) Es sind insgesamt 32 Sozialarbeiter, die

in 3 Gruppen aufgeteilt sind. Jeder Sozialarbeiter hat ca. 15.000 Einwohner (lo.ooo Einwohner werden angestrebt von den Mitarbeitern) zu betreuen in einem Umkreis von durchschnittlich 120 km. Der Leiter des sozialen Dienstes hat einen kleinen Bezirk und ist im Moment noch als Gruppenmitglied in einer Gruppe.

Die Sozialarbeiter sind mit den Stenotypistinnen in einem Großraum- büro in Heidelberg untergebracht. Sie haben nur einen separaten Ge- sprüchsraum zur Beratung. Stundenweise halten sie Sprechstunden in einem Büro in ihrem Bezirk ab. j

Neben der Beratung und den Stellungnahmen haben die Sozialarbeiter die Aufgabe, die Kostenberechnungen der wirtschaftlichen Jugendhil- fe (Heimberechnungen bis hin zu Lohnpfändungen) anzufertigen. ist eine ungeheuere Belastung nicht nur vegen der mangelnden Ausbil- dung auf diesem Gebiet, sondern auch vegen der Schvierigkeit, auf ei" ner Seite beratend, auf der anderen Seite als Geldeintreiber tätig

zu sein. Alle 2 bis 3 Wochen ist eine Dienstbesprechung, wobei z.B. eine Heim- einweisung zur Besprechungspflicht gehört.

Positiv wird gewertet, dafi die einzelnen Sozialarbeiter die Familien durchgehend betreuen. Negativ ist die große Belastung durch die Kostenberechnung der wirt- schaftlichen Jugendhilfe, die Bezirksgröße und die jeweiligen Entfer- nungen zu ihren Bezirken.

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Die in der Familienfürsorge arbeitenden Sozialarbeiter sind als eige- nes Amt "Sozialer Dienst" organisiert. Die Amtsleiterin ist Sozial- arbeiterin. Das Amt "Sozialer Dienst" untersteht einem anderen Dezer- nenten als das Jugendamt. Dies führt zwangsläufig zwischen den Ämtern zu Komplikationen.

Die Außendiensttätigkeit für das Gesundheits-, Sozial- und Jugend- amt wird vom "Sozialen Dienst" wahrgenommen. Im Bereich des Jugend- amtes begreifen sich die Sozialarbeiter des "Sozialen Dienstes" nicht nur als Auflendienst, da ihre Entscheidungen (ausgenommen finanzielle Entscheidungen) formal vom Jugendamt weitergegeben werden.

Positiv: Als eigenes Amt mit eigener Verantwortlichkeit ergeben sich Spielräume für die sozialpädagogische Arbeit, die nicht einer unmit- telbaren Kontrolle der anderen Ämter unterliegt.

Negativ: Zwischen dem Jugendamt und dem "Sozialen Dienst" gibt es, verstärkt durch die unterschiedliche Dezernatsverteilung, häufige Kompetenz- und Machtkämpfe,die die Arbeit erschweren. Der Informa- tionsaustausch zwischen den Ämtern ist zu gering.

Familienfürsorge Essen

Bis zum 1.1.1976 gehörte die Familienfürsorge als Abteilung organi- satorisch zum Sozialamt. Bei getrenntem Innen- und Außendienst nahm die Familienfürsorge den Außendienst für das Jugendamt, das Sozial- amt und zum Teil auch für das Gesundheitsamt wahr.

Ab 1.1.1976 gehórt die Familienfürsorge organisatorisch zum Jugendamt und wurde in "Allgemeiner Sozialdienst" (für das Jugendamt, Sozial- amt und Gesundheitsamt) umbenannt. Beim Allgemeinen Sozialdienst

sind z.Z. ca. 9o Sozialarbeiter(innen) beschäftigt. Jede(r) Sozialar- beiter(in) ist für einen Wohnbezirk mit durchschnittlich 7.000 Einwoh- nern zuständig. Bei der Größeneinteilung der Bezirke ist ein Gefälle von Nord nach Süd entsprechend der Infrastruktur vorhanden. Im Nor- den sind die Bezirke in der Regel kleiner, im Süden größer.

Ähnliche Aufgaben oder auch gleiche Aufgaben,die der Allgemeine So- zialdienst wahrnimmt, können auch von freien Trägern der Jugendhilfe, wie z.B. Arbeiterwohlfahrt, Caritas-Verband, Deutscher Paritätischer

Wohlfahrtsverband usw. wahrgenommen werden.

Es ist geplant der bisher rein formalen Änderung auch eine inhaltliche Änderung folgen zu lassen. Der Innen- und Außendienst sollen zusam- mengelegt werden. Das hat zur Folge, daß Doppelarbeit und mehrfache Zuständigkeiten beseitigt werden, was zum Teil für den Klienten, im wesentlichen aber für die Verwaltung,positive Folgen aufweist. Für den Bezirkssozialarbeiter bedeutet dies (da keine neuen Stellen ge- schaffen werden) jedoch bei gleichbleibenden Bezirken Mehrarbeit. Die Umorganisation dient also nicht nur den Klienten, sondern ist in erster Linie eine versteckte Rationalisierung, die damit kaschiert werden soll, daß sie für die Klienten und die Stadt gut ist. Die So- zialarbeiter werden zwar an der Planung mitbeteiligt, jedoch im üb- lichen scheindemokratischen Rahmen, wie aktuelle Ereignisse bewei- sen. Es wurde z.B. daran erneut klar, dafi die Abteilungsleitung ge- gen den Willen eines Arbeitskreises durchsetzt, daß bei Berufsanfän- gern die Leitung der Nebenstelle ein Jahr lang alle Berichte gegen-

zeichnen soll, Der Widerstand der Kollegen findet allmählich eine breitere Basis.

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Thema

QUT... Familienfürsorge Pforzheim —snıCı-C—ununuousuun—ntuh“uoıəs-—xv”“SŞ.£—n0.—.—€v——“——.—u—ı,Ç

Seit 1974 ist die Familienfürsorge in Pforzheim neu organisiert vor- den. Das Organisationsmodell vurde von der Victor-Gollancz-Stiftung erarbeitet. Die Mitarbeiter waren ständig in die Auseinandersetzung miteinbezogen.

AMTSLEITER

VERTRETER 3 REGIONALE ARBEITSGRUPPEN (AG) ZUSAMMENSETZUNG DER Jeweils DELEGIERTENKONFERENZ(DK 4 - 6 Mitarbeiter der Familienhilfe Amtsleiter l - 2 Mitarbeiter der Erziehungshilfe Vertreter

3 Delegierte der regionalen AG’s auf diese AG's sind einzelne Mitarbeiter ver- 1 Del. d. Sachgebietes Familienhilfe teilt, die in Sonderdiensten arbeiten(Erho- 1 Del. d. Sachgeb. Erziehungshilfe lungsfürsorge,TBC,Pflegekinder/ Adoptions- l Del. Amtsvormundschaft wesen, Vormundschaftswesen, 2 hauptamtl. 1 Del. Jugendpflege Erziehungsbeistände) 1 Del. d. städtischen Einrichtungen

(Kinderheime/Kitas)

Die oben aufgeführten Dienste werden von 1 Del. d. Sekretärinnen Sozialarbeitern besetzt .

Pro AG 1 1 1/2 Planstellen für Schreibkräfte

Nicht in Arbeitsgruppen: 4 Amtsvormünder mit je 1 Schreibkraft; 3 Mitarbeiter in

der J ugendpflege; 1 Mitarbeiter in der Sozialhilfe für Minderjährige; Rechnungsstelle Jede regionale Arbeitsgruppe (AG) stellt einen Delegierten bzw. Grup- pensprecher. Die regionalen AG's treffen sich wöchentlich und können Anträge in die Delegiertenkonferenz eingeben. Per Dienstanweisung kann der Jugendamtsleiter eine andere Entscheidung treffen und ist nicht unbedingt an Beschlüsse der Delegiertenkonferenz gebunden. Jeder Sozialarbeiter hat ca. 5.000 bis 8.000 Einwohner zu betreuen. Da sie wenig Berichte und Stellungnahmen zu Beihilfen machen müssen, haben sie intensivere Beratungsmöglichkeiten.

Die Machtstellung der Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft wird am Beispiel der Heimeinweisung deutlich: die inhaltliche Begrün- dung liegt bei dem Sozialarbeiter der Familienfürsorge, während die endgültige Entscheidung bei der Amtsvormundschaft und der Amtsleitung getroffen wird. Weiterhin hat die Amtsvormundschaft im Gegensatz zu den anderen Abteilungen pro Sachbearbeiter eine Schreibkraft.

Im Moment wird vonseiten des Amtsleiters überprüft, ob er Abteilungs- leiter für die einzelnen Abteilungen einsetzt (was im Modell nicht vorgesehen war), da er durch die Arbeitsgruppen und die Delegierten- konferenz keinen Überblick, d.h. Kontrolle hat.

Das Amt wehrt sich geschlossen gegen die Einführung von Abteilungs- leitern.

Es sind Fragebögen zur Arbeitsplatzbeschreibung entvickelt vorden, die jeder Mitarbeiter zur Überprüfung ausfüllen muß. In unserer Dis- kussion wurde deutlich, dap" die Arbeitsplatzbeschreibung für Rationa- lisierungsmaßnahmen benutzt werden können (siehe auch Artikel über Rationalisierung).

Positiv wird von den dortigen Mitarbeitern gesehen, daß dieses Orga- nistationsschema die regionale stadtteilbezogene Arbeit unterstützt,

- B -

Sozialhilfe in der Krise

Einleitung ` “= ul ə Sozialhilfeempfánger berichten Zwei Interviews ` E

Regelsätze Zweimal beschissen bud Auer CS ; HEFTTHEMA: AUSGABE JULI/AUGUST

Sozialhilfekürzungen Menschenwürde zu teuer U. Kramer

Projekt 1: Frankfurt Sozialhilfeberatung anders.

Projekt 2: Kóln Endlich blickt man durch

Projekt 3: Duisburg Fordern statt bitten

Sozialamt Die Helferrolle aufgeben Sozialarbeitergruppe Berlin

Sozialhilfe in den USA Wir erwarten 5000 Treffer

Francis X. Clines EU ; ^g Sozialhilfe soz. Kontrolle ob | R A 4 Der Betrugsverdacht wird universell LA .” N i Uta Rómmermann Stephan Le ibfrie d £ Rezension WA. aA "UR SOZIALAMT ; N a 1 Sozialhilfe in den USA "e Volkhard Brandes X TM | h ; Gei İ INFO LESER ERHALTEN DIESES DOPPELHEFT »1 d (102 Seiten) \ / $ , / ; d \ ; ZUM SONDERPREIS / A / i ' f VON DM5,-

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Grafik: Hilgert

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Thema

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ein intensiver Austausch in den Arbeitsgruppen (Beratung und Unter- stützung bei schwierigen Entscheidungen) gegeben ist, wenn er von dem einzelnen Mitarbeiter in Anspruch genommen wird. Negativ: Die Vorgabe von demokratischen Strukturen bedeutet nicht gleich die Demokratisierung der Arbeitsvollzüge. Demokratisierung kann erst durch das Ausschópfen der Handlungsspielräume durch die Mitarbeiter erreicht werden.

Familienfürsorge in Frankfurt

Die Familienfürsorge ist dem Jugend- und Sozialamt untergliedert. Sie nimmt neben der Beratung Aufgaben für beide Amter wahr. l Die Sozialarbeiter der Familienfürsorge sind neben der wirtschaftli- chen Sozialhilfe und -jugendhilfe, sowie der Amtsvormundschaft dezen- tral in 9 Sozialstationen tätig. Jeder Sozialarbeiter hat, nach er nem Schlüssel von Erziehungsakten und Einwohnerzahl (6.500 ca.), el- nen Bezirk zu betreuen. Der Bezirk der: Sachgebietsleiterin ist auf die einzelnen Sozialarbeiter verteilt. Innen- und Außendienst werden zusammen wahrgenommen. :

Nachdem in den anderen genannten Abteilungen der Sozialstationen Ra- tionalisierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind, läuft die Rationa- lisierung in der Familienfürsorge jetzt an.

Familienfürsorge Hamburg En EE EE EEN

Die besondere Situation des Stadtstaates macht für Auflenstehende die Organisation der Familienfürsorge schwer verständlich.

Das Bezirksjugendamt ist für die Familienfürsorge die aktenführende Dienststelle (Inndendienst) und vertritt formal das Amt für Jugend. Es untersteht direkt der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbil- dung (ministerielle Ebene). Der Innendienst besteht ohne "Wasser- kopf" aus 6 Sozialarbeitern und 12 Verwaltungssachbearbeitern.

Der Aufiendienst ist unterteilt in Familienfürsorge, weibliche Jugend- fürsorge und männliche Jugendfürsorge. Für den Außendienst Familien- fürsorge (Bezirksgröße ca. 8.000 Einwohner) ist die Arbeits- und So- zialbehörde, für die weibliche und männliche Jugendfürsorge die Be- hórde für Schule, Jugend und Bildung (Bezirksgröße ca. 14.000 bis 15.00 Einwohner) der Anstellungsträger. Die Dienst- und Fachaufsicht nimmt in der Familienfürsorge die Oberfürsorgerin und bei den Jugend- fürsorgern der Leiter des Bezirksjugendantes wahr.

Der Außendienst bekommt in regelmäßigen Abständen oder im konkreten Fall vom Innendienst die Akten, bzw. formlosen erzieherischen Betreu- ungen zur Berichterstattung zugeschickt. Stellungnahmen an das Ge- richt werden offiziell vom Innendienst abgegeben, ansonsten wird in der Regel ein Außendienstbericht mit einem kurzen Anschreiben vom Innendienst weggesandt.

In der "Geschäftsstelle Familienfürsorge" sind die Sozialarbeiter

des Innen- und Außendienstes vertreten, so daß ein Informationsaus- tausch gewährleistet ist.

Auf der Wochenendtagung wurden die Organisationsformen weiterer Städte

von Kollegen vorgestellt, konnten aber in das Info nicht aufgenommen werden, da die Beschreibungen nicht korrigiert zurückkamen.

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2. AUFGABEN UND TATIGKEITSMERKMALE DER FAMILIENFÜRSORGE

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Auftragsarbeiten für andere Amter und Institutionen

Zu den Auftragsarbeiten gehören:

6 Stellungnahme zu Anträgen im Rahmen des BSHG, z.B. Hilfe zum Lebens- unterhalt, einmalige Beihilfen, Hilfe in besonderen Lebenslagen, wie Pflegegled, Räumungsklagen, Wohnungswechsel.

6 Die überwiegende Arbeit besteht in der Kontrolle der Hilfeempfünger

z.B. ist die Beihilfe sachgerecht angelegt worden, der Bedarf tat-

sä:hlich vorhanden, besteht evtl. eine wirtschaftliche Einheit mit

einem Partner, geht der Hilfeempfänger einer Arbeit nach?

Stellungnahmen an das Gericht bzw. Jugendamt im Rahmen des BGB und

JWG: z.B. zur Regelung des elterlichen Sorgerechts und des persön-

lichen Verkehrs mit dem Kind, zu vormundschaftsgerichtlichen Maß-

nahmen, zu Namensänderung, Adoption, Pflegestelle, zur Ehemündig- keit. In Abständen werden Mündelberichte angefordert, Überprüfung der Verhältnisse in Pflegestellen (wenn nicht ein Spezialdienst die- se Aufgabe übernimmt), Heimunterbringungen.

Kontaktaufnahme wird gefordert bei Auffälligkeiten von Familien,

Z.B. Kindersvernachlissigung, -mißhandlung, Schulschwänzen, Jugend-

und Kinderkriminalität, Gewalttätigkeit bei Kindern, psychische

und geistige Störungen.

Aufnahme von Anträgen für Ferien- und Erholungsmafinahmen.

Stellungnahmen für das Gesundheitsamt: z.B. zu Anträgen auf Fami-

lienerholung, bzw. Kinder- und Mutterkuren, Berichte iiber Verhält-

nisse bei TBC-Kranken.

Persónliche Hilfestellung

Wenn der Sozialarbeiter der Familienfürsorge in "seinem" Bezirk, bzw. bei den Familien bekannt ist, erfolgt die Kontaktaufnahme oft un- mittelbar. Der Sozialarbeiter führt dabei z.B. folgende Aufgaben

durch:

0 Vermittlung bei Konflikten von Eheleuten, zwischen den Interessen von Eltern und Kindern, zwischen Hauseigentümern/Verwaltern und Mietern, zwischen Mietparteien, zwischen Sachbearbeitern von ande- ren Ämtern/Institutionen und Klienten.

® Vermittlung von Kontakten z.B. Kindergräten, Schulen, Sprachheil- ambulanzen, psychischen Diensten, Jugendzentren, Familienbildungs- einrichtungen, freien Beratungsstellen und Verbänden.

6 Der Sozialarbeiter berät in problematischen Lebenssituationen, z.B. bei Schwangerschaft, bzw. -abbruch, Ehescheidungen, Erziehungsfra- gen, schulischen und beruflichen Frage, Lohnfragen und Geldangele- genheiten, Rechtsfragen, Gesundheits- und Erholungsfragen und spe-

zielle Frauenfragen.

Eine an den Bedürfnissen der Klienten ansetzende Sozialarbeit in der Familienfürsorge ist kaum zu verwirklichen. Die Konflikte und Proble- me der Bevölkerung nehmen ständig zu, zusätzliche Planstellen werden aber nicht geschaffen. Daraus ergibt sich u.a. die Zunahme der Auf- tragsarbeiten für andere Ämter. Der Sozialarbeiter ist immer mehr

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einem Leistungsdruck ausgesetzt, denn durch die 775:5- die Leistung kontrollierbar. Die Schnelligkeit der Akten -— 5 gilt als Mağstab für gute Sozialarbeit. Beratungsgespräche 7 Klienten, die nicht aktenkundig verden, sind nicht als dy n ai zuveisen und haben für die Vervaltung keine Bedeutung. Dies ger We einigen Kollegen schon dazu, daß sie Gespräche außerhalb 5 zeit führen, um ein venig im Interesse der Xlienten arbeiten zu kön nen.

DIES IST DIE GESCHICHTE VON CASE CONNIE EINE ENGLISCHE SOZIALARBEITERIN AUF DEM WEG DURCH DIE INSTITUTION (Texte wurden sinngemäß übersetzt)

DIE ABENTEUER DER

un 1 rf) HALTET EIN!! Hört, Ihr seid eine Gemeinde

in einem Land

in dem Freiheit u. Demokratie herrscht

als Sozialarbeiterin der Stadt wird losgeschickt

Ich will Euch lehren zu sprechen

Fortsetzung Seite 16

II. STAATLICHER AUFTRAG UND FUNKTION DES SOZIALARBEITERS

Der staatliche Auftrag und die Funktion der Sozialarbeit im "Allge- meinen Sozialdienst" sind sowohl historisch ableitbar und belegbar, als auch aus Organisation und Aufgabenmerkmalen des "Allgemeinen So zialdienstes" ableitbar.

An Funktionsbestimmungen und Aufzeigen der geschichtlichen Entwick- lung der Sozialarbeit fehlt es in der "Literatur" nicht, trotzdem halten wir es für erforderlich, im Rahmen dieses Info einen kurzen historischen Abrif zu geben. Gerade in den täglichen Auseinanderset- zungen in der Praxis, bei zunehmender Rationalisierung etc. "erleich- tert" es uns, wenn wir unsere Situation im historischen Zusammenhang sehen, um Illusionen bezüglich Veränderbarkeit, Frustrationen, Erwar- tungen besser in den Griff zu bekommen (z.B. verlgeiche die Entwick- lung der Sozialarbeit in der "Krise" am Ende der zwanziger Jahre und unsere heutige "soziale" Situation in der "Krise").

HISTORISCHER ABRISS

In der vorindustriellen Zeit gab es bereits Vorläufer der institutio- nalisierten Sozialarbeit, die vor allem polizeiliche Funktionen wahr- nahm. Der Almosenempfänger war kein vollwertiger Bürger, er durfte 2.B. auch nicht wählen.

Die Reichspolizeiordnung von 1530, 1548, 1577 enthielt Bestimmungen, daß "auch die Obrigkeit Vorsehungen thue, daß eine jede Stadt und Kom- mune ihre Armen selbst ernähren und erhalten solle". (Zuständigkeit der Gemeinde - noch heute gibt es Rechtsstreit zwischen verschiede- nen Kostentrügern!) Neben der Selbsthilfe durch das bestehende so- ziale Bezugssystem (Familie, Zünfte, Gilden usw.) verteilten auch kirchliche Organisationen Almosen.

Im Zuge der industriellen Revolution mußte sich die Sozialarbeit an die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen( Mechanisierung, Tech- nologisierung, Arbeitslosigkeit) anpassen."Die sich aus der Massenar- mut, der Verelendung der gesamten Lebensverhältnisse (Wohnung, Klei - dung, Nahrung) ergebenden Störungen auch der öffentlichen Ordnung

und die Gefahr der polizeilichen Lösung dieser Zustände führte zuneh- mend dazu, daß Armenfürsorge als staatliche Aufgabe begriffen und or- ganisiert wurde."

1853 wurde die Armenpflege auf die Ortshehörden übertragen und nach dem Elberfelder System organisiert. Es wurden ehrenamtliche Armenpfle- ger eingesetzt, die für einzelne Stadtbezirke zuständig waren und Ent- scheidungsbefugnisse über die Gewährung von Armenunterstützung hatten. Armenhilfe war auch zu dieser Zeit im wesentlichen und ursprünglich Polizeimaßnahme; sie wurde repressiv gehandhabt und diente eindeutig zur Unterdrickung und auch zur Befriedung der von der Verelendung be- drohten arbeits- und mittellosen Lohnarbeitern, Bauern und Handwerk-

gesellen.

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Thema

Zu Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 2o. Jahrhunderts wurden

- einhergehend mit dem Beginn der Sozialgesetzgebung (Renten-, Kran- ken-, Arbeitslosenversicherung) - in Berlin, Worms und Düsseldorf die ersten Versuche gemacht, die zersplitterte Armenpflege personell und organisatorisch zusammenzufassen. An Aufgabenbereiche finden

sich schon zu der Zeit Bereiche, die heute noch zum "Allgemeinen So- zialdienst" gehören, wie z.B. Armen- und Waisenpflege, TBC- und Säug- lingsfürsorge, Überwachung unehelicher Kinder und Zwangszüglinge, Schul- und Wohnungspflege und Wöchnerinnenfürsorge. Es wurden die er- sten Kinderverschickungen durchgeführt und Beratung in Kinderpflege für Mütter begonnen. |

Zwischen 1899 und 1919 entstanden 26 Ausbildungsstätten für hauptamt- liche Wohlfahrtspflegerinnen. Ausgehend von diesen Ausbildungsstätten wurden die ersten reformerischen Ansätze gemacht, die in die Arbeit einen stärkeren pädagogischen Aspekt bringen sollten.

Die Tätigkeitsbereiche der Fürsorge wurden in der Folgezeit bis zum Ende der zwanziger Jahre immer weiter ausgedehnt. Der Begriff "Fa- milienfürsorge" tauchte das erste Mal 1921 auf der Tagung des Fach- ausschusses für städtisches Fürsrogewesen in Nürnberg auf. Die Reichs- fürsorgepflichtverordnung trat 1925 in Kraft und galt bis 1962. Be- dingt durch die Krise am Ende der zwanziger bis Anfang der dreißiger Jahre, wurde die Arbeit wieder auf den Stand der Armenpflege zurück- geworfen. Viele Wohlfahrtspfleger wurden selbst arbeitslos. 1932 grün- dete sich eine Arbeitsgemeinschaft marxistischer Wohlfahrtspfleger. Mit der Übernahme der Macht durch die Faschisten wurden alle Wohl- fahrtsorganisationen in einen Verband gepreßt und somit liquidiert. Die Familienfürsorge wurde dem Gesundheitsamt zugeordnet und für die Erb- und Rassenpflege mit verantwortlich.

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Frankfrt/Main.

Dr.Schm/R

Sehr geehrter Herr mme

Hierdurch teilen wir Ihnen mit, daß Ihr Kind geb, 1955 zu Frankfurt/Main, am 26.11.1944, morgens 8.00 Uhr in unserer Anstalt von seinem schweren Leiden duroh einen sunften Tod erlöst worden ist. Die Beerdigung ist auf Donnerstag, den 30.11.44 festgesetzt und fin~ det um 15.00 Uhr auf dem hiesigen Anstaltsfriedhof statt.

Sollte eine kirchliche Bestattung gewünscht werden, so steht es Ihnen frei, sich dieserhalb mit einen zustánóigen katholischen Geistliche; in Verbindung zu setzen. Falls Sie amtliche Sterbeurkunden benötigen, bitten wir, dlosu unmittelbar beim Bürgermeisteramt Erbach/Rheingauanzufordern,

lung vu, Vervollständigung unserer Akten bitten wir um baldige Ausfül- = on 1 D 1 Rückgabe des ani.Vordruoks, Heil Hitler!

Der Direktor: TV.

Geld und Wertgegenstünde kónnen beim

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Familienfürsorge in ähnlicher Struktur und gleichen Aufgabengebieten wieder aufgebaut wie vor dem Faschismus und ist z.T. heute immer noch so organisiert.

DIE HEILSARMEE MANNERHEIM

"Bchitierstioße 13, 6 29 28

DM AE ^ "EE CN

QUITTUNG

Unterschrift des Gastes

Berechtigt zum Aufenthalt im Heim von 18 Uhr bis nächsten Vormittag 9 Uhr. Ab 23 Uhr bleibt das Heim geschlossen. - Nicht übertragbar.

Heimleiter in Verwahrung gegeben werden. Für Diebstahl und zurückgelassene Sachen

wird nicht gehaítet.

Mit Hilfe dieses geschichtlichen Abrisses ist es einfacher, Paralle- len zur heutigen Sozialarbeits-Praxis zu ziehen, unsere Funktion als Sozialarbeiter in der Institution klarer zu erkennen, weitere Entwick- lungen in der Sozialarbeit einzuschätzen. Dies soll im folgenden the- senartig geschehen:

® Die Familienfürsorge (als Weiterentwicklung der Armenpflege) ent- stand aus derselben Legitimationskrise des Gesellschaftssystems heraus wie die Sozialgesetzgebung (Beruhigung der Massen(-arbeits- losen). Insbesondere die zahlreichen pädagogisch-psychosozialen Hilfen waren eher geeignet, die Fürsorglichkeit des Staates zu be- legen, als die repressive Armenpflege des 19. Jahrhunderts.

6 Die Vergesellschaftung der bisher weitgehend ehrenamtlich gelei- steten Armenpflege und die Vergesellschaftung der Lohnarbeiterri- siken (Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit) durch die Sozialgeset- ze, wurde notwendig, da die Almosenfürsorge dem Massenelend und der Gefahr der Gegenwehr der Betroffenen kaum gewachsen war.

6 Die Familienfürsorge war - trotz der als Legitimationsbasis besser geeigneten Sozialgesetzgebung - nötig, da das soziale Sicherungs- system in der Praxis kaum wirksam wurde.

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Die Betonung pádagogisch-psychosozialer Hilfen war durch die Prospe-

ritätsphase (wirtschaftlicher Aufschwung) um 1900 bedingt und mußte bei Wirtschaftskrisen wieder verstärkt der Verteilung von Fürsorge- unterstützung mit repressiv-armenpflegerischem Charakter weichen. (Vergleich mit heutiger Situation: Streichungen, Einsparungen, Ver- pflichtung zu "gemeinnütziger Arbeit", Reduzierung des Arbeitslo- sengeldes und Arbeitslosenhilfe etc.)

Die wirtschaftliche Unterstützung seitens der Familienfürsorge konn- te ebenso wie die frühere Armenpflege nichts Grundlegendes an der ökonomisch verursachten Not der Familien ändern.

Durch die Pädagogisierung der Sozialarbeit besteht die Gefahr, daß die ökonomisch bedingten psychischen Notstände individualisiert werden, Pädagogisch-psychosoziale Hilfen erwecken eher den An- schein von Reproduktionshilfe ohne repressive Elemente, lenken je- doch zugleich von ökonomischen Zusammenhängen ab und individuali- sieren massenhafte Notstände.

In Ergänzung dazu Thesen zu unserer heutigen Situation (Funktion) im "Allgemeinen Sozialdienst":

Wir handeln im Auftrag der Kommune (des Staates). Unsere Aufgabe

ist es, zu kontrollieren, zu beschönigen, verschleiern und Ver- trauen in den Sozialstaat zu produzieren. Damit tragen wir zur Er- haltung des Systems bei.

Unser staatlicher Auftrag ist, zu verhindern, daß das Gesellschafts- system in Frage gestellt wird.

Wir selbst werden dezentralisiert, isoliert und individualisiert, damit wir unsere Funktion nicht gemeinsam erfahren, gesellschafts- bezogen begreifen und gehindert werden, unsere Interessen durchzu- setzen.

Fortsetzung Seite 38

III. SPIELRAUME UND VERANDERUNGSMOGLICHKEITEN

Die Mitglieder der Diskussionsgruppe sind fast alle in der Familien- fürsorge/Sozialer Dienst mit dem durchgehenden Ansatz der Einzel- fallhilfe beschäftigt. Eine ganze Reihe von uns sind zwischen 2 und 6 Jahren im Beruf. Viele Vorstellungen von effektiver und politi- scher Arbeit,mit denen man angefangen hat, haben sich nicht verwirk- lichen lassen. Der Anpassungsprozeß hat gewirkt, aber eine ganze Por- tion Unzufriedenheit über das was und wie man arbeitet ist geblie- Den. Die Frage, gibt es Spielräume und wie kann man sie sehen und nutzen und welche Veründerungsmóglichkeiten gibt es, haben uns stark beschüftigt. Im folgenden sollen der Diskussionsverlauf und -schwer- punkt aufgezeigt werden.

Angeschnitten wurde die Fragestellung, wie sich eigentlich Sozial- arbeiter mit politischem Verständnis von Sozialarbeitern mit christ- lichem Ansatz oder Sozialarbeitern mit karitativen Handlungsvollzü- gen unterscheiden. Die Unzufriedenheit über das was man tüglich tut, ob man es will oder nicht, die Eingebundenheit von Sozialarbeit in Verwaltungsstrukturen und die damit einhergehende Festlegung und Verengung der Arbeitsmóglichkeiten drángte die Frage auf: ® Wo können vir Schwerpunkte in der Arbeit setzen, damit sie für

die Klienten und uns zufriedenstellender wird? Deutlich wurde, daß durch unterschiedlich hohe Fallbelastung alleine noch nicht notwendigerweise inhaltlich unterschiedliche, d.h. besse- re oder politische Sozialarbeit gemacht wird, sondern auch nur die- selben, uns und den Klienten mürbe machenden, Handlungsvollzüge - nur unterschiedlich intensiv. Die viel zitierten individualisierten "Spielräume" durch die unterschiedliche äußere Belastung der Arbeit, die mit intensiverer Beratung gefüllt werden, sind selten anzutref- fen, werden aber sehr gerne als lehnende Aspekte für die Arbeit in der Familienfürsorge aufgezeigt. Da sich dabei an der Arbeitssitua- tion nichts verändert, konnten wir dies nicht als Spielraum disku-

tleren.

Die meisten Sozialarbeiter "mauscheln" so vor sich hin und sind sehr isoliert. Die vorhandenen Energien werden von der täglichen Kleinarbeit aufgesogen. Das macht mit der Zeit handlungsunfähig und kaputt. Hinzu kommt, daß wir es meist mit Leuten zu tun haben, die am Rande der Gesellschaft leben, das fürbt auf uns ab.

Wenn man politisch arbeiten und halbwegs seine Kraft behalten will, darf man sich nicht übersensibilisieren für unsere kaputte Gesell- schaft. Es ist wichtig, Punkte zu finden, mit denen man einverstan- den sein kann, die zur Eigenstabilisation beitragen. Es ist wichtig, aus der resignativen Haltung heraus, in der wir uns zum Teil sehr stark befinden, wieder eine Perspektive zu bekommen. Es ist wichtig,

o 17 =

sich zu entscheiden, wo man seinen Schwerpunkt sieht, klare Ent- scheidungen zu treffen. Diese "Apelle" sind uns allen klar und doch war es notwendig, sie an dieser Stelle noch einmal zu formulieren.

In den Bereichen, in denen sich über längere Zeit mit einem bestimm- ten Arbeitsansatz nichts verändert, ist die Überlegung, wie man sich beschrünken bzw. Arbeitszeit einsparen kann für neue notwendige Ar- beitsmóglichkeiten. ® Vir diskutierten hier die schon mehrfach angesprochene Gruppenar- beit anhand der Problematik arbeitender Frauen und Unterbringung deren Kinder in Kinderkrippen. (In der Sozialarbeit haben wir es hauptsächlich mit Frauen zu tun. In der "Familienfürsorge"/"Sozia- ler Dienst" sind meist Frauen beschäftigt. Wie beraten wir unsere Geschlechtsgenossinnen, bzw. was kónnten wir aus dieser Situation machen?) Diese Problemgruppe wäre eine von vielen Möglichkeiten, eine Gruppen- arbeit aufzubauen. Hier könnte man als Sozialarbeiter etwa anregen was "weiterlebt", hinausgehend über die Probleme der täglich zu knappen Sozialhilfe. An den Inhalten der Gruppenarbeit gingen die Meinungen auseinander, Grundsätzliche Anregung von Tendenzen, die zur Selbsthilfe führen auch in dem Sinne, daß sich die Leute möglichst unabhängig von dem geldgebenden Amt machen, sind ein sehr weitgestecktes Ziel.

An dieser Stelle schlofi sich ein Exkurs über den Wert der Arbeit an Sich und Sozialhilfebezug an, der direkt im Zusammenhang mit der eigenen Auseinandersetzung steht:

9 Berät man dahingend, daß die Frauen zur Arbeit gehen, damit sie nicht so abhängig werden von der Sozialhilfe, mehr Kontakte haben aber auf Kosten der intensiven Mutter-Kind-Beziehung? Kontrovers diskutiert wurde, ob man durch Arbeit mehr Befriedigung hat als beim Sozialhilfebezug. Befriedigung durch das Gehalt, was eine relative finanzielle Unabhängigkeit bedeutet - vor allen Dingen bei Leichtlohngruppen!!! - . Was bringt das deformierende Fließband? Schafft die Arbeitswelt die gewünschte Solidarität?

Oder beraten wir mehr zur Sozialhilfeabhängigkeit "Sozialhilfe ist

dein gutes Recht" mit all ihren negativen Automatismen (siehe auch

Artikel über Sozialhilfe, Seite 55).

Die Vorstellung ist da, die Frauen in Richtung "Hilfe zur Selbsthil-

fe" aktivieren zu können, d.h., daß sie bewußt Sozialhilfe beziehen

- also nicht arbeiten gehen - und dies produktiv umsetzen kónnten.

Klar ist, daß ein solcher Prozeß sich nur durch die Stärkung in der

Gruppe vollziehen kann.

Nach der bisher streckenweise etwas euphorischen Diskussion von Mög- lichkeiten in der Arbeit mit Gruppen tauchte die konkrete Angst auf, dafi etwa eine Gruppe in einer Obdachlosensiedlung auf einmal Forde- rungen aufstellen könnte, hinter denen von Seiten des Anstellungs- trágers das unbequem werdende Engagement des Sozialarbeiters vermu- tet würde. Sind es tatsächlich die Raumprobleme, weshalb bei aller Euphorie die Gruppenarbeit doch auch etwas skeptisch, zurückhaltend aufgenommen wurde? Eine wohl noch wichtigere Rolle spielt wohl auch die eigene Angst vor der Gruppe,z.B. den Gruppenprozeß nicht in den Griff zu bekommen und auf die vielfältigsten Situationen nicht adáquat reagieren zu kónnen. Aber auch die Umstellung des eigenen

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Bezirkes auf Gruppenarbeit ist ohne die Kollegen nicht möglich, Ne- ben der normalen Arbeit im Bezirk kann man nicht noch regelmäßig Gruppenarbeit machen ohne zum Märtyrer in seiner Arbeit zu werden. Gruppenarbeit,auch mit Absegnung des Anstellungsträgers, kann jeder- zeit zu existentiellen Konflikten führen. "Die Experimente insbeson- dere der Studentenbewegung mit Obdachlosen, Arbeiterkindern und Fiir- sorgezöglingen haben gzeigt, daß der Sprung der Unterdrückten in Emanzipation nicht unvermittelt appellativ geschehen kann. Auch

der missionarische Glaube, die Arbeiter, die Deklassierten, die Kinder das "richtige revolutionäre Bewußtsein" lehren zu müssen, fiel verständlicherweise auf wenig fruchtbaren Boden." "Die Ziel- setzung "Selbstorganisation" ist kein Rezept für schnelle Erfolgs- erlebnisse." (H. Bilger, Konflikte in der Sozialarbeit, S. '54)

Ein sehr wichtiger Aspekt der Diskussion war unsere Erkenntis, daß die Gruppenarbeit denselben institutionellen Bedingungen unterliegt wie die Einzelfallhilfe. Die Frage wurde erórtert, 6 ist Sozialarbeit innerhalb der Verwaltung móglich? Wir kamen aus einer ziemlichen Ratlosigkeit von der klientorientier- ten Arbeit hier sehr schnell auf die "Feierabendpolitik", Organisie- rung in Gewerkschaften, im Arbeitskreis kritische Sozialarbeit etc. mit dem Argument, wir fordern von unseren Klienten, daß sie etwas tun, um ihre Situation zu verändern, sind aber selbst nicht bereit, für unsere Arbeitsbedingungen etwas zu tun. Hans Bilger zieht in dem oben genannten Buch auf Seite 63 folgendes Resümee: "Die Sozialarbei- ter gehören zur lohnabhängigen Klasse, Infolge ihrer privilegierten Stellung im Produktionsprozeß der Gesellschaft haben sie weitgehend ein kleinbürgerliches Bewußtsein, das sich dem Bedürfnis nach Soli- darität und Organisation widersetzt; die Sozialarbeiter sind infolge- dessen weitgehend isoliert und der Disziplinierung durch die Insti- tution hilflos ausgesetzt. Die Sozialarbeiter sind von der lohnab- hüngigen Klasse, der sie angehören, nicht nur durch ihr kleinbür- gerliches Bewußtsein, sondern auch objektiv isoliert, weil sie nicht im industriellen Produktionsprozeß stehen, der die materielle Grund- lage für Solidarität in der lohnabhängigen Klasse bildet. Die Sozial- arbeiter sind von der Klientel dadurch isoliert, daß sie ihr gegen- über Herrschaftsfunktionen ausüben; daneben auch dadurch, daß sie privilegierte Lohnarbeiter sind." Gewerkschaftliches Handeln ist daher notwendig sowie auch der Aus- tausch im Arbeitskreis kritische Sozialarbeit. Bleibt das politische Handeln des Sozialarbeiters jedoch so stark von seinem Arbeitsplatz getrennt, wird immer wieder der Frust in der Arbeit sehr groß sein. 6 Die Isolation macht ziemlich kaputt. Der Austausch mit den Kolle- gen ist sehr notwendig. Eine Veränderungan unserem Arbeitsplatz und unserer Arbeitsmöglichkeiten geht nur mit den Kollegen gemein- sam. Um Prozesse der Veränderung in Gang zu setzen bedarf es der Kommunikation und des Austausches unter den Mitarbeitern im eige- nen Betrieb sowie in politischen Gruppen.

Die Diskussionsschwerpunkte waren dann die Veränderungsmöglichkeiten in der eigenen Arbeitsgruppe.Die Gefahr, sich selbst in die Isola- tion zu argumentieren, erscheint groß. Wir haben versucht zu analy- sieren, woran es am konkreten Beispiel gelegen haben kann, daß eini- ge Kollegen, in die man Hoffnungen in gemeinsamer politischer Argu- mentation und Handeln gesetzt hatte, nicht mehr zu Diskussionen über

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lichkeiten

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Thema

Angelegenheiten in der eigenen Dienststelle bereit sind. Und das trotz zurückhaltender politischer Diskussion etwa in Dienstbespre- chungen.

Wir haben dann sehr plakative Schlußfolgerungen für unser Verhalten

in der Kollegengruppe am Arbeitsplatz zusammengetragen. Sie waren

uns sehr wichtig und sollen hier weitergegeben werden.

e Nicht die großen politischen Worte zählen, sondern das Wie der täglichen Arbeit und das Bewußtsein, daß man lebt;

e Fehler, die immer wieder - besonders bei neuen Kollegen - auftau- chen. Man selbst hat das große Problembewußtsein und glaubt, den Kollegenkreis bekehren zu können. Das Resultat ist zwangsläufig die Angst der Kollegen vor stichhaltiger Argumentation, genau die- se Angst treibt oft in die Isolation;

e Eingestehen eigener Unsicherheiten, die Kollegen um fachlichen Rat fragen kónnen,nimmt die Angst vor der angeblichen theoretischen Überlegenheit. Es ist wichtig, sich am täglichen Kaffeeklatsch zu beteiligen;

e Kollegen, die sich aus politischer Sympathie zusammentun werden oft als "rote Gruppe" isoliert oder isolieren sich selbst;

e wichtig erscheint auch, auf politische Wertungen nicht gleich poli- tisch agitativ zu reagieren, sondern móglichst fachlich sauber argumentieren, mit dem Wissen, daß hinter vielen fachlichen Dis- kussionen eine Grundeinstellung steht, die bei jeder Diskussion zum Tragen kommt;

e seine politische Einstellung natürlich nicht verleugnen.

Natürlich konnte nicht alles ausdiskutiert werden, konnten nicht alle Fragen behandelt werden. Ein Grund für uns, uns im Oktober wieder ein zentrales Treffen zu organisieren und in der lokalen Gruppe und mit Kollegen an den Fragen weiterzudiskutieren:

e Ist der'Gang durch die Institution" móglich ohne die totale Anpas- sung und Resignation?

e Wie weit darf man sich anpassen? Warum und wieweit haben wir unse- re früheren Ansprüche heruntergeschraubt? Haben wir unsere idea- listischen Ansprüche auf ein realistisches Maß gebracht oder ist das Resignation?

e Wie ist es móglich, die Handlungsbereitschaft der Kollegen zu er- hóhen?

e Können wir der Formel "Hilfe zur Selbsthilfe" tatsächlich Inhalt geben?

STELLENSUCHE

SOZIALPADAGOGE sucht zum 1.2.79 komb. ZDL/Berufsanerkennungsstelle, 6 Jahre Erfahrung in Jugendverbandsarbeit, Jugendzentren. Angebote an Sozialistisches Büro Chiffre 21

SOZIALARBEITERIN (25) sucht Stelle für Anerkennungsjahr ab Februar 1979 Margot Recker, Wolbeckerstr. 249, 44 Münster Telf. 0251/ 316 503

SOZIALPADAGOGIN sucht Stelle im Großraum Bremen, bevorzugt im Bereich Jugend- und Erwachsenenbildung. Zuschriften an Ingrid Schieder, Meuschelstr.34,

85 Nürnberg, Telf. o911/ 352 798

IV. DER SOZIALARBEITER WIRD AN DIE KETTE GELEGT

In letzter Zeit hat es für den Sozialdienst in Frankfurt Schlag auf

Schlag neue Rundverfügungen bzw. Entwürfe gegeben, die die Arbeit der

dort tätigen Sozialarbeiter neu regeln.

Kine Rundverfügung über die Behandlung "loser Vorgänge" Liegt vor,

weiterhin neue "Riehtlinien für die Pflegekinderhilfe".

Die" Handhabung von "Aktenführung" wird analog zu den "losen Vorgängen"

erarbeitet.

kin konkreter Entwurf einer Rundverfügung für die Arbeit in Stadt-

teilen mit unzureichender sozialer Infrastruktur ("Brennpunkte") Liegt

vor, ebenso der Entwurf einer Sonder-, Dienst- und Geschäftsanwei-

sung für Erziehungsbeistände.

ALL diese Verfügungen haben die Tendenz Sozialarbeit

zu vereinheitlichen,

stärker zu kontrollieren,

- Spielräume und Entscheidungsmöglichkeiten einzuschränken und damit die Hierarchisierung voranzutreiben.

Sozialanrbeit wird in immer stärkerem Maße auf rein technokratisches

Handeln reduziert mit dem Ziel einen reibungslosen Verwaltungsablauf

zu garantieren, Kontrolle effektiver durchführen zu können und lang-

fristig Kosten einzusparen.

Am Beispiel der Rundverfügung "Arbeit in Stadtteilen mit unzureichen- der sozialer Infrastruktur" und der Rundverfügung "Behandlung loser Vorgänge" soll aufgezeigt werden, welche Tendenzen steh in der Sozial- arbeit breit machen und welche Konsequenzen für eine an den Interes- sen von Betroffenen orientierte Arbeit daraus resultieren.

l. BEMERKUNGEN ZUM ENTWURF EINER NEUEN RUNDVERFÜGUNG “ARBEIT IN STADTTEILEN MIT UNZUREICHENDER SOZIALER INFRASTRUKTUR”

Ende Mai 1978 wurde zur kommunalen Sozialarbeit in den "Stadtteilen mit unzureichender sozialer Infrastruktur" der Entwurf einer neuen Rundverfügung (entspricht einer Dienstanweisung) von den Amtsleitun- gen (Sozial-, Jugend- und Dezernatsverwaltungsamt) vorgelegt.Diese Rundverfügung soll die seit Februar 76 vorliegende Rundverfügung 3/76 ersetzen.

Eine Beteiligung der praktisch tütigen Sozialarbeiter fand weder bei der Erarbeitung dieses Rundverfügungsentwurfes noch zu einem späteren Zeitpunkt statt; zu einer Besprechung über den vorliegenden Entwurf wurden nur Vorgesetzte geladen.

Es steht zu befürchten, daß die Rundverfügung unverändert oder nur kosmetisch entschärft verabschiedet wird.

- 21 =

Da wir sowohl einzelne Teile als auch den Tenor der ganzen Rundver- fügung ablehnen, werden wir im folgenden versuchen, herausragende As- pekte der neuen Anweisung genauer zu untersuchen und insbesondere den politischen Sinn der Konzeption offenzulegen.

Zuvor werden die wichtigsten Passagen referiert und in einem chroao- logischen Abriß die bisherige Entwicklung der Brennpunktarbeit dar- gestellt.

ENTWURF EINER NEUEN RUNDVERFÜGUNG

In dem Entwurf wird mit den folgenden Kapiteln die Arbeit zu fassen versucht: Geltungsbereich, Ziele, Konzeption (incl. Planung, Organi- sation und Durchführung von Mafinahmen), Organisation (incl. Beratungs- stellen, Einsatz von Haushaltsmitteln, Arbeitszeit, Aktenführung, Dienst- und Fachaufsicht), Berichterstattung (incl. Bestand der so- zialen Infrastruktur, eigene Maßnahmen, betreuter Personenkreis, Über- legungen für den nächsten Berichtszeitraum, Äußerung des Sachgebiets- leiters und des Leiters der Sozialstation) Der gesamte Text ist im Anhang 5.31 abgedruckt,

Gekennzeichnet ist die ganze Rundverfügung von Begriffsunstimmigkei- ten und Oberf?!ächlichkeiten, auf die einzugehen in diesem Rahmen aber nicht lohnt, desweiteren von Leerformeln und interpretationsmóglich- keiten, die eine eigene Untersuchung Wert wären, sowie jeder Menge von Widersprüchen.

Beginnen wir im Vorspann und im l. Kapitel:

"Die schlechte Ausgangslage von sozial schwachen Bürgern in Stadttei- Len mit unzureichender sozialer Infrastruktur machte es erforderlich, für diesen Personenkreis besonders intensive Hilfen mit dem Ziel sei- ner Integration im Wohnquartier bereitzustellen." Bei diesen Stadtteilen handelt es sich "um Wohngebiete,

toren, die die Lebensbedingungen ihrer Bewohner und insbesondere di Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen negativ bestim- men, kumulativ auftreten. Es sind Stadtteile, in denen ohne eine ge- wachsene durchmischte Bevölkerungsstruktur, ohne ausreichende sozia- Le Beziehung der Bewohner zueinander, kinderreiche Familien, aualün- dische Mitbürger, Problemfamilien und ehemalige Bewohner von Notun- terkünften und Übergangsstätten verstärkt zusammengezogen sind oder zusammenziehen."

Lasse sich niemand von diesem Feuerwerk blenden!

Zwar wird die schlechte Ausgangslage auf die Stadtteile mit unzurei- chender usw. bezogen - d.h., daß sie strukturell Bedingung für schlech- te soziale Gegebenheiten sind. Diese Erkenntnis wird aber postwendend fallengelassen, indem durch besonders intensive Hilfe eine Integra- tion in ein ohnehin sozial-infrastrukturell unzureichendes Gebiet be- werkstelligt werden soll.

Dieser bereits im l. Satz auftauchende Widerspruch ist durchgängig wiederauffindbar:

Sozio-ökonomische und sozio-ökologische Bedingungen, deren Sinn und Umfang überhaupt erst andere Mafinahmen und insbesondere deren even- tuellen Erfolg bedingen, werden als Variable zurückgestellt, zugun- sten sozialtherapeutischer Maßnahmen, Dahinter steht das Konzept, daß der Einzelne seine "Auffülligkeit/Devianz" selbst verschuldet und durch seine Behandlung diese Mängel behoben werden können; soziale

=

Infrastruktur, ökonomische Bedingungen usw. werden dabei unerheblich.

Im Kapitel "Ziele" (85.2) ist Sozialpolitik keine Gesellschaftspolitik, sondern ein Glaubensbekenntnis, dessen Leerformeln sind: Integration, Hilfe zur Selbsthilfe, eigenständiges Leben, verbesserte soziale In - frastruktur, Chancengleichheit..... "will erreichen, daß in diesen Stadtteilen sozial benachteiligte Bürger mit Bürgern in besserer so- ztaler Situation auf Dauer zusammenleben können."

Das Kapitel "Konzepte" (S.2 f) führt die Familienbehandlung ein, auf die später nach ausführlich eingegangen wird; gefordert wird: "Bei Familien, die noch nieht in das soziale Beziehungsgefecht integriert oder die aufgrund ihres Verhaltens von Obdachlosigkeit bedroht sind, soll durch verstärkte Familienberatung und Familienbehandlung sozial- integratives Verhalten erreicht werden." Ein wenig wird uns dann auch soziale Gruppen- und Gemeinwesenarbeit zugestanden, zur "soziale(n) Einbindung dieser Bürger in den jeweiligen Stadtteil". |

Hier schlägt das Einzelfallprinzip voll durch: "Auf diese Weise" (welche ist nicht ganz klar) sollen auch die Kinder "günstigere Le- benschancen erhalten": An der einzelnen Familie liegts. Und wenn die Kinder in den Neubausiedlungen und Hochhäusern reihenweise vor die Hunde gehen, wenn keine Spielmóglichkeiten vorhanden sind und sie

- wenn's hoch kommt - einen Kindergartenplatz kriegen und anschlie- fend bis zur Volljährigkeit auf der Straße liegen - dann liegt es daran, daß keine Familienberatung und -behandlung gelaufen ist. Denn in ihr liegt die Zukunft der Sozial-, Bau-, Boden-, Investitions-

und Finanzpolitik.

Die einzelnen Schritte der Mafinahmen (Planung, Organisation, Durch- führung) erscheinen sehr demokratisch, sowohl in der Bedarfsanalyse als auch der Beteiligung: "Die Planung orientiert sich in der vor- handenen Infrastruktur und dem sieh daraus ergebenden Defizit im Ver- hältnis zur Bevölkerung und des Stadtteils. Sie berücksichtigt beste- hende Einrichtungen und Maßnahmen, Planung erfolgt mit den Bürgern, den Trägern der freien Jugendhilfe und der freien Wohlfahrtspflege und den zuständigen Amtsleitungen der sozialen Ämter", Die Erfahrun- gen zeigen aber, daß sowohl Analysen als auch Beteiligungen eine klare Grenze durch die Amtsleitungen erhalten; daß nur das als Defi- zit bezeichnet werden darf, was die Amtsleitungen anerkennen; daß das Interesse der Bürger an Planung o.ä. sofort unterdrückt wird, wenn

es nicht mit den Interessen der Amtsleitungen übereinstimmt. Die"Organisation von Maßnahmen" wiederum hat zur Bedingung, daß sie "als notwendig und durchführbar angesehen"verden - von wem wohl???

In diesen Passagen findet sich die Gemeinwesenarbeit als Schulbei- spiel des Frühwarnsystems wieder; wir lehnen diese Spitzel- und Puf- ferfunktion ab. Die "Durchführung der Maßnahmen" hebt auf die Betei- ligung anderer Träger ab: "Die Durehführung von Maßnahmen durch das Team tat nicht die Regel". Im Gesamtzusammenhang dieser Rundverfügung wird an diesem Punkt deutlich: Der städtischen Sozialarbeit wird die Kontrollfunktion der Familien und Aktivitäten zudiktiert, die eigent- lichen Aktivitäten und die 'freieren' Arbeitsansütze werden nach dem

Subsidiaritätsprinzip vergeben und kontrollierbar gemacht. Im Kapitel "Organisation" (S. 4 ff) werden die Zwangs" teams" (Sozial-

arbeiter, Sachgebietsleiter, Vorsteher) in der bisherigen Kontroll- form bestütigt und eine neue Arbeitsverteilung vorgenommen, derzufol-

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Kei o Q N o fe p 3 - (eg © LL

Thema

ge, "un eine intensive Beratung und Betreuung des betroffenen Perso- nenkreises sicherzustellen, ... mindestens die Hälfte der Arbeitska- pazität der im Bezirk tätigen Sozialarbeiter im Sinne von Familien- beratung eingesetzt" wird. Man ersetze "Beratung und Betreuung" durch 'Kontrolle' - so ergibt sich der tatsächliche Sinn! Diese Formalstruk- tur lehnen wir ab: zum einen wegen der Spitzelfunktion gegenüber al- len einzelnen Familien und Personen, zum anderen deshalb, weil sich jede Arbeitsaufteilung aus der örtlichen Situation, den Arbeitsschwer- punkten, den Fähigkeiten und Interessen der einzelnen Sozialarbeiter bzw. Projekte ergibt und nicht aus der Fetischisierurg des behand- lungsbedürftigen Einzelfalles.

Die Ordnung über die Beratungsstellen (Büro im Wohnbezirk) regelt zwar, dafi z.B. diese nicht für Bürozwecke verwandt werden dürfen (?!), läßt auch Aktivitäten von uns und "anderen geeigneten Trägern" (!)

zu, verliert aber kein Wort darüber, ob beispielsweise Bewohner in Eigeninitiativen diese Räume auch - und ohne unsere Kontrolle - be- nutzen dürfen; ein plastisches Beispiel für die Denkungsart der Amts- leitungen über die Funktion der kommunalen Sozialarbeit und über den Wert von Bewohneraktivitäten.

Die Arbeitszeit wird auf 22 Uhr festgelegt, genau wissend, daß abend- liche Veranstaltungen zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht beendet sind.

Zur Aktenführung sagt der Rundverfügungsentvurf u.a. folgendes: "So- weit Familien oder Einzelpersonen Hilfen gemäß Ziffer 3 erhalten Gei, h. sozialintegrative Verhaltensbehandlung, d.Verf.), sind Akten bzw. lose Vorgänge anzulegen. Ursachen, die zur Beratung führen, Umfang und Art der Beratung sowie die Teilnahme an Maßnahmen müssen aus den Aktenvermerken zu erkennen sein."

Zu dieser Kontrolle sowie der sich aus der Pflicht zur Berichterstat- tung (S 7 ff) ergebenden Kontroll-, Registrierungs- und Meldepflicht wird an anderer Stelle noch genauer eingegangen. Wichtig ist nur,

daß das Kontrollsystem die ganze Rundverfügung durchzieht und Exzes- Se, wie sie beispielsweise im Kapitel 5.3. zutage treten: "Die im Rahmen der Integration und der Verhinderung von Obdachlosigkeit be- treuten Familien, Gruppen und Einzelpersonen sind im Bericht nament- Lieh aufzuführen...." nur die Spitze des Eisberges sind. Die Strei- chung einzelner Punkte in der Rundverfügung würde daher am Charakter des Ganzen nichts ändern; die Kontrolle des einzelnen Bewohners blie- be erhalten und die Registrierung ebenso, denn jeder, der an städti- sche Sozialarbeiter herantritt - sei es wegen Auskunft, Beratung oder Hilfen - wird automatisch registriert, ein Vorgang oder eine Akte ist über ihn anzulegen (siehe Rundverfügung 1/78).

BRENNPUNKTCHRONIK 0 Ende 1974 wurden - im Gefolge mit der Auflösung der städtischen Obdachlosenunterkünfte - Sozialarbeiter eingestellt, die jeweils

zu dritt in "Sozialen Brennpunkten" die "erforderlichen Hilfen so- »Talpädagogischer Art Leisten" sollten. "Dies beinhaltet eine ge- ztelte Familienberatung, die ergänzt werden muß dureh spezifische

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Angebote für Gruppen (Gruppenarbeit) und darüberhinaus Aktivitäten im Wohngebiet, die initiiert und koordiniert werden müssen (Gemein- wesenarbeit). Eine solche Gemeinwesenarbeit muß stadtteilbezogen sein, wenn sie das Ziel der sozialen Integration erreichen soll." (Zit: Magistratsvorlage zum Haushaltsplan); siehe auch "Bericht über die Institutionalisierung der Gemeinwesenarbeit mit Obdachlo- sen" in Info Sozialarbeit Heft 2/1973.

Anfang 1975 waren die 25 Stellen in 8 "Sozialen Brennpunkten" be- setzt. Jede Gruppe konnte eine eigene Konzeption erstellen und nach dieser in einem Erprobungszeitraum von 3 Jahren arbeiten. |

Ein gemeinsamer Arbeitskreis, den die Brennpunktmitarbeiter umge- hend forderten, wurde mit den verschiedensten Begrüdnungen bis heu- te (1978) abgelehnt.

Im Verlaufe des Jahres gab es ein Tauziehen zwischen den Sozialar- beitern und den Amtsleitungen um diverse Aktivitäten wie Bewohner- organisierungen, Veröffentlichungen, Konfliktsituationen, infra- strukturelle Maßnahmen u.a.m. Die Amtsleitungen schränkten sukzes- siv alles ein.

Im Februar 76 versuchten die Amtsleitungen, von den Brennpunkten eine genaue Aufschlüsselung der Betreuungsfälle - soweit sie ak- tenmäßig erfaßt sind - zu erhalten. Der Forderung mußte mangels

breiter Abwehr nachgegeben werden.

Im gleichen Monat wurde eine Rundverfügung (3/76) herausgegeben, die organisatorische Leitlinien zur Brennpunktarbeit festlegt; hierin wird das Team erweitert um den jeweiligen Sachgebietsleiter der Familienfürsorge und den Vorsteher der Sozialstation (-Herein- nahme der Dienst- und Fachaufsicht in die Arbeitsplanung, -organi- sation und -auswertung); die Amtsleitungen behalten sich die Mit- wirkung an der Weiterentwicklung der einzelnen Konzeptionen vor; Organisations- und Aufsichtsfragen usw. werden kleinmütig und ein- engend geklärt; die Pflicht zu einer 4-monatigen Berichterstattung

wird festgelegt.

Zu den Berichten wird im gleichen Monat ein Rahmen geliefert, demzu- . der Bestand der sozialen Infrastruktur . die Tütigkeiten des Arbeitsteams . die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

. der konzeptionelle Stand und 5. die besonderen Schwierigkeiten und Problemstellungen abgefragt werden. Der Berichtsrahmen bezieht sich zwar primär auf Gruppen- und Gemeinwesenaktivitäten, kann aber als Frühwarner und Kontrollfaktor der Bewohner und unserer Arbeit eingesetzt werden. Durch eine Berichterstattung, die vom Vertrauensverhältnis zu den Bewohnern bestimmt war, konnte diese Kontrollveriante leidlich be-

wältigt werden.

folge 1 2 )

4

Im Márz/April 76 sollen durch Benennung einzelner Familien in Zu- samnenarbeit mit Prof. Iben von der Uni Ffm Behandlungspläne usw.

für bestimme Problemgruppen erstellt werden. In einem langwierigen Kampf konnten wir diesen Versuch, Probleme sozialer Randgruppen und

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der Unterschicht zu isolieren und zu individualisieren sowie durch unser Herausdeuten und aktenmäßiges Bearbeiten einzelner Familien

diese zu stigmatisieren, abwehren. Dieses Projekt ist komplementär zur ersten Rundverfügung zu sehen. In dem uns neuvorgelegten Ent-

wurf ist diese totale Kontrolle miteinbezogen.

Im März 1976 müssen wir detaillierte Nutzungsplätze für die Projekta büros erstellen.

Zum 1.4.76 muß ein Bericht gemäß Rundverfügung 3 geliefert werden.

Versuche einzelner Sozialarbeitergruppen, eine Projektberatung zu erhalten, scheitern daran, daß die Amtsleitungen von den Beratern Einsicht in die Beratungsprotokolle fordern. Dieses Ansinnen wird sowohl von den Sozialarbeitern als auch den Beratern abgelehnt.

1.8.76 Berichtstermin 1.12.76 Berichtstermin

Im Frühjahr 77 wird von den Amtsleitungen eine Synopse (vergleichen de Zusammenstellung) der bis dahin vorliegenden 3 Berichte eines Je* den Projektes erstellt. Ziel ist eine "Zusammenschau der ER xi allen 8 Stadtteilen" und die Auskunft über Arbeitsschritte, mit denen die Realisierung des erarbeiteten Konzepts angestrebt wird", sowie schließlich eine Vereinheitlichung der Konzepte und der Ar- beit in den Brennpunkten. " Eine Korrektur, die angesichts der z.T. gravierenden Fehler ES cd nopse notwendig ist, wird von uns angefertigt; die endgültige EE arbeitete Fassung (sofern sie übehaupt noch gefertigt wurde) wurde uns nie vorgelegt.

In den zurückliegenden 2 Jahren fanden immer wieder sogenannte "Ko- ordinationsgespräche" statt. Dies waren Kontrollgespräche und Ver- Batterungen, zu denen jeweils die einzelnen Arbeitsgruppen zu der sogenannten "Koordinationsgruppe" (stellvertretende Amtsleiter Cer verschiedenen sozialen Ämter sowie der leitende Sozialarbeiter) vor- geladen wurden.

per 30.12.77 Bericht gemäß Rundverfügung

Im Mai 1977 - neben dem ohnehin fällig gewordenen Bericht - Zu satzkontrollen über die Nutzung der Räume sowie kartographische Er- fassung der Brennpunktgebiete

Juni 77: Forderung der Amtsleitung nach Herausgabe der Protokolle der Bevohnerversammlungen in einem Brennpunkt. Die Herausgabe vird von den Bewohnern und Sozialarbeitern verveigert, die Protokolle von den Bevohnern vernichtet.

Januar bis Sommer 78: Viederbesetzungssperre auf freiverdende Brenn- punktplanstellen, bis zur "Vereinheitlichung" der Arbeit.

Mirz bis Mai 1978: erneut muß ein detaillierter Nutzungsplan der Beratungsräume erstellt werden (Tag, Art, Träger, Dauer der Veran-

staltung, Zahl der Teilnehmer)

Juni 78: Vorlage des neuen Rundverfügungsentwurfes.

ZUR POLITISCHEN ENTWICKLUNG DER KOMMUNALEN SOZIALARBEIT AM BEISPIEL DER ARBEIT IN DEN *SOZIALEN BRENNPUNKTEN"

Mit dieser Rundverfügung vollzieht die Frankfurter Sozialpolitik mar-

kant und erklärtermaßen ihre endgültige Kehrtwendung. Sozialreforme-

rische Impulse, wie sie Anfang der '7o-er angedeutet wurden, sind end-

gültig über Bord geworfen.

Dabei sind die Bestrebungen der Amtsleitungen und des Dezernenten be-

zogen auf die Arbeit in Sozialen Brennpunkten nur die Spitze eines

Eisberges: hier wird versucht

- die neuen-alten Gesichtspunkte des Schuldprinzipes,

- die Unterwerfung der Bevölkerung unter staatlich verfügte Ordnungs- prinzipien,

- die Unterdrückung und Befriedung sozial Benachteiligter zugunsten des privilegierten "Gemeininteresses" usw. zu verfestigen. zur ideologischen Grundlage unseres Handelns zu machen,

- uns als Ideologieträger zu verpflichten (Sozialarbeit vertritt Staat und Gesellschaft),

- unsere Arbeit auf dieser Basis auch kontrollierbarer werden zu las- sen,

- modellhaft als Möglichkeit kommunaler Sozialarbeit in Frankfurt

E o O) C - O) = Le, (D le i 7 o le p < =) De (U | LL `

durchzuspielen. (Neuen Rundverfügungen zur Pflegekinderhilfe, Erziehungsbeistand- schaft und zur Aktenführung kommt die gleiche Funktion zu)

Die politische Veründerung der Sozialarbeit ist zwar seit langem im Gesamtbereich der Sozialarbeit in Frankfurt erkennbar, läßt sich aber an der Brennpunktarbeit besonders gut verdeutlichen:

Der Frankfurter Plan zur Auflösung der städtischen Obdachlosenunter- künfte definierte das Problem sozialer Randgruppen und der Unter- schicht als gesellschaftliches (s.Kap.| des Planes); in der Magistrats- vorlage zum Haushaltsplan - Stellenplan - (UA 4000, 1974) haben die infrastrukturellen Mängel einen schwergewichtigen Platz; selbst noch in einem Brief des ehemaligen Oberbürgermeisters Arndt vom 6.1,76 an den Jugend- und Sozialausschuß wurde die Bedeutung des Sozialen mf el- des und der Gesellschaft gegenüber der Verantwortlichkeit der sozia- len und materiellen Situation der Randgruppen und des Einzelnen her”

Thema

|

|

vorgehoben. |

Begriffe wie "Emanzipation" gaben zu dieser Zeit zwar nvr diffuse

Leitplanken und Handlungsfreiheiten, waren aber zumindest noch vor-

handen, jetzt wird nur noch die Integration gefordert, deren wo und

wie erkennbar zu Lasten der Benachteiligten gehen wird. |

Mit der. fortschreitenden Entwicklung der Gemeinwesenarbeit in Frank- furt und der verstürkten Selbstorganisation der betroffenen Bewoh- nern ging auch die Rücknahme politischer und sozialplanerischer in- frastruktureller Ansprüche und Positionen seitens der Verwaltung ein- her. Stattdessen wurde versucht, die Problemdefinitionen und Lösungsansät- | ze zu verlagern. So sollte beispielsweise ein For schungspro )ekt des | Prof. Iben erreichen, die sozialen und materiellen Probleme ganzer | Bevölkerungsgruppen auf individualisierbare und kategorisierbare Be- | reiche zu reduzieren und einem Untersuchungs- und Behandlungsmodus, der der Verwaltung dient, zuzuführen: Auswahlkriterien: I. starke Anpassungsschwierigkeiten nach ehemaliger Obdachlosigkeit

mit Konflikten in der neuen Nachbarschaft,

2. langandauernde Verweigerung von Mietzahlungen trotz ausreichenden Einkommens (BgmBerg sprach in diesem Zusammenhang von einer "An- steckungsgefahr")

3. Disorganisation der Familie mit starken Auffälligkeiten wie Alko- holabhängigkeit oder Drogenmißbrauch, Tendenzen zur Dissozialität und Delinquenz

4. Kinderreichtum bei gleichzeitiger mangelnder Erziehungskraft und notwendiger anderweitiger Unterbringung der Kinder

5. Aggression oder schwerwiegende Belästigung der Nachbarschaft

Dieser Versuch wurde von uns abgewehrt aus der Einsicht in die sozio^ ökonomischen und sozialpolitischen Bedingungen der Armut und der Ver” antwortung für den Einzelnen, seinen Möglichkeiten und Interessen.

Jetzt wird erneut und unverblümt ohne Umweg über Wissenschaft ver- sucht, Sozialarbeit den Bedürfnissen der Verwaltung anzupassen, nämlich der Befriedung, Kontrolle und Verwaltung der Armut.

Wir lehnen dieses Konzept und die hierin uns zugedachte Funktion ah,

ZUR “FAMILIENBEHANDLUNG”

Ist - wie an anderer Stelle bereits vermerkt - der Begriff "Eman- zipation" völlig aus der Konzeption verschwunden und ausschließlich durch "Integration" ersetzt, legt Punkt 3 des Rundverfügungsentwurfes das "Know-how" dazu fest: Sozialarbeit im allgemeinen Sozialdienst durch Familienberatung und Familienbehandlung. Behandlung aber setzt Krankheit voraus und definiert damit den Zustand und die Pro” - bleme von Betroffenen, - berücksichtigt die Ursachen, die Krankheit entstehen ließen, - setzt eine Vertrauensebene zwischen Patient und Behandelnden vor- aus und ist dabei auch durch absolute Schweigepflicht geschützt,

Wir lehnen Familienbehandlung ab

- da wir Klienten behördlicher Sozialarbeit nicht als krank defi- nieren,

- da die Anweisung zur datenmäßigen Erfassung von Klienten und Akten- führung über sie - die der Verfügungsbefugnis des Dienstherren unterliegen - von vornherein eine Vertrauensebene ausschliefien

- da der Kontakt ("Vertrauensebene") zwischen Sozialarbeiter und Klient bestimmt und beeinflußt wird von der Tatsache, daß wir Pflicht- aufgaben und Kontrollfunktionen auszuüben haben. Sagt doch das Ur- teil des Bundesverfassungsgerichtes vom 19.7.1972 zum Zeugnisver- weigerungsrecht von Sozialarbeitern zu unserer Rolle Grundsätzli- ches aus: "... gilt das Vertrauen des Hilfsbedürftigen weniger der Person des Sozialarbeiters als vielmehr der Institution, die hin- ter ihm steht... begegnet er seinem Klienten nicht nur als persön- licher Helfer und Berater, sondern irmer zugleich auch als Reprä- sentant von Gesellschaft und Staat."

Darüberhinaus ist zum vorgelegten Rundverfügungsentwurf in diesem

Punkt festzustellen: - daß er an keiner Stelle definiert, was unter Familienbehandlung im Rahmen behördlicher Sozialarbeit zu verstehen sein sollte;

- 28 -

- daß er die ökonomischen und sozialen Bedingungen, die Probleme entstehen ließen,außer acht läßt;

- daß er Klient und Behandelnden unter totale Kontrolle setzt;

- daß er einen Lösungszuammenhang zwischen Familienbehandlung und unzureichender sozialer Infrastruktur vortäuscht und sich somit selbst ad absurdum führt.

WARUM WIR DIE ERFOLGS- UND EFFIZIENZKONTROLLE ÜBER BEWOHNER UND SOZIALARBEITER ABLEHNEN

Nach Absatz 5.3. der Rundverfügung sollen wir verpflichtet werden,

alle Bewohner, die mit uns in Kontakt treten, wie auch den Grund des

Kontaktes in einem halbjährlichen Bericht an die Amtsleitungen nament-

lich aufzuführen. Gleichzeitig soll dieser Bericht die vorgeschlage-

nen Maßnahmen sowie die einzelnen "Behandlungsmethoden" (wieviel 7%

Arbeitsanteil pro Sozialarbeiter) beinhalten.

Diese Form von Berichten sind die totale Kontrolle, die auf drei Ebe-

nen ausgeübt wird:

1. Bewohner (namentlich)

2. Sozialarbeiter namentlich mit jeweiligem Arbeitsanteil

3. Alle im Brennpunkt stattfindenden Aktivitäten, Initiativen, Grup- pen und deren Träger

Neu daran ist die totale Kontrolle des einzelnen Bewohners, der Ge-

fahr läuft, sich in den halbjährlichen Berichtszeiträumen nicht so

verändert zu haben, wie die Amtsleitung sich das vorstellt.

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Welchen Grund gibt es für diese außergewöhnliche Kontrolle der Be-

wohner?

Ein erklärtes "Ziel" dieser neuen Rundverfügung soll sein, durch Ver-

besserung der sozialen Infrastruktur dieser Stadtteile eine "Chancen-

gleichheit dieses Bevölkerungskreises" herbeizuführen, Und ob: l

Jeder hat künftig die gleiche Chance, bei der Stadt - Amtslei- tung - in den Akten geführt zu werden.

Jeder, der künftig mit uns in Kontakt tritt, gilt als "Nicht-In- tegrierter".

Es lebe die Stigmatisierung!

Thema

Bisher wurden bereits über alle Bewohner, die z.B. eine Mietentschul- dung erhielten, sowieso beim Sozialamt Akten geführt, versehen mit einem Bericht des jeweils zustündigen Sozialarbeiters.

Desweiteren gibt es auch von den übrigen Einzelpersonen und Familien, bei denen z.B. in Ehe-, Erziehungs- oder Schulproblemen Beratungsge- sprüche erfolgten, entweder Erziehungsakten oder lose Vorgänge, die jederzeit von der Amtsleitung einsehbar sind.

Es werden also zusätzliche Daten, Namen und Problemkreise von der Amtsleitung verlangt, über deren weitere Verfügung bzw. Deutung keiner Einflufi hat. Der Bewohner mit samt seinem Anliegen ist voll "im Be- sitz" der Verwaltung und darf nur noch blind hoffen, daß man es gut mit ihm meinen wird, hat er das doch schon häufig in Ämtern erfahren!!!

Von dieser totalen Kontrolle sind jedoch nicht nur Einzelpersonen oder Familien betroffen, sondern - oder erst recht - alle Gruppen- und Gemeinwesenarbeitsinitiativen, wie es sich auch schon in der Ver- gangenheit gezeigt hat.

- 29 -

Da wurde das Prinzip der Freiwilligkeit in der Gruppenarbeit völlig aufer Acht gelassen, Bewohner sollten mehr oder weniger durch uns ge- zwungen werden, an Gruppenaktivitäten teilzunehmen, Beispiel: VHS- Kurs "Praktische Erziehungshilfe für alleinstehende Mütter", Sozial- amtsleitung in einem Brief vom 1.6.76 an die Sozialarbeiter: "Wir bitten, umgehend dafür Sorge zu tragen, daß die weiteren Kursstunden von einer entsprechenden Teilnehmerzahl besucht werden."

Bilden sich jedoch in Freiwilligkeit Bewohnergruppen mit dem Ziel, ihre Interessen durchzusetzen und ihre Lebenssituation zu verbes- sern, wird uns eine unterstützende Arbeit (in diesem Fall Gruppen- und Gemeinwesenarbeit) untersagt. Beispiel: Bildung einer Mieterini- tiative in einem Stadtteil,die u.a. in mietrechtlichen Angelegenhei- ten beraten werden wollte: "Für Sie ergibt sieh daraus die Konsequenz, daß Sie bei Kenntnis von Mißständen auf diesem Sektor entweder die Betroffenen zur Meldung beim Amt für Wohnungswesen veranlassen oder dies selbst unmittelbar tun. Es ist nicht Ihre dienstliche Aufgabe, zur Aufdeckung von Mißständen Aktionen vorzubereiten bzw. zu orga- nisieren", Sozialamtsleitung in einem Brief vom 13.1.76 an die So- zialarbeiter.

Nach all unseren bisher gemachten Erfahrungen sollen wir bzw. unsere Berichte nur Barometer für evtl.entstehende Konflikte sein!!!

In diesem Gesamtzusammenhang sei noch einmal erinnert an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.7.72, 2 BvL 7/71 zum Zeugnisver- weigerungsrecht für Sozialarbeiter:

"... Der Sozialarbeiter ist in der Regel entweder als Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst tätig oder bei einem Verband der freien Wohlfahrtspflege beschäftigt. Was er in Ausübung seines Beru- fes von dem Klienten erfährt, unterliegt daher zwangsläufig der Ver- fügungsbefugnis seines Dienstherrn oder Arbeitgebers. Dieser bestimmt, ob und welcher Gebrauch von solchen Wissen gemacht werden soll, und er hat es auch in der Hand, seinen Willen mit Richtlinien, Anordnungen oder Weisungen durchzusetzen. Angesichts dieser Sachlage gilt das Vertrauen des Hilfsbedürftigen weniger der Person des Soztalarbeiters als vielmehr der Institution, die hinter ihm steht....begegnet er sei- nem Klienten nicht nur als persönlicher Helfer und Berater, sondern immer zugleich auch als Repräsentant von Gesellschaft und Staat." Genau an dem letzten Satz wird deutlich, warum die Kontrolle, wie und was wir mit jeder Person bzw. Gruppe arbeiten, für die Amtsleitungen überprüfbar werden muß.

Es soll endlich ausgeleuchtet werden und festmachbar sein, ob,

wo und w i e jeder einzelne Sozialarbeiter Repräsenttant von Gesell- schaft und Staat ist.

Das sieht dann konkret so aus, daß der Sozialarbeiter z.B. in einem Fall von Mietverschuldung einer Familie nicht auch die hohen Mieten der sogenannten "Sozial"bauvohnungen und damit staatlicher Wohnungs- politik hinterfragt, sondern dem Einzelnen als "bóswilligen Mietver- veigerer" beizubringen hat, daß er von seinem (zwar niedrigen) Lohn als erstes die Miete abzuzwacken hat, auch auf die Gefahr hin, daß u.U. für die Versorgung der Familie zeitweise nur noch Backmargarine und Maggi-Süppchen übrigbleiben!

Immerhin (!) hat es die Stadt Frankfurt drei Jahre Mühe gekostet, die jetzigen Brennpunktsozialarbeiter endlich auf die Rolle des staat- lichen Umerziehers zu drillen.

ss Aere

Der Einsatz von zusätzlichen Sozialarbeitern in den sogenannten Brennpunkten muf sich durch die nachweisbare Erfolgskontrolle (klin- gende Münze) dieser Arbeit niederschlagen.

Jedoch: SOZIALARBEIT WIRD DA UNMÖGLICH, WO SIE VOM ERFOLGSZWANG

BESTIMMT IST und überhaupt: WA S wird von

Erfolg definiert?

WEM als

Sieht Erfolg etwa so aus, wie die sinngemäß geäußerte Vorstellung der sogenannten Koordinationsgruppe seinerzeit: "Kommen zu einer Bewohnerversammlung nur 5 Bewohner, so haben Sie

keine gute Arbei

geleistet, kommen 15 Bewohner, so kann man sagen,

L haben Sie gut gearbeitet, kommen 5o Bewohner, so ist das Aufwiege-

Lung".

Da, wo der Städtische Geldsäckel anfängt, gleich

für die Bewohner

oder die zusätzlichen Stellen der Brennpunktsozialarbeiter, ist nur noch Platz für Effizienz: Beseitung der roten Zahlen unterm Strich!

Nachtrag: Am 19.7.78 erschien der endgültige Text als Rundverfügung Nr. 16/78. Neben stilistischen und inhaltlich unerheblichen Anderungen unterscheidet sie sich vom Entwurf lediglich durch die Herausnahme des Punktes 5.3.. Dies geschah auf- grund massiver Proteste. Aber auch durch diese Streichung ändert sich nichts am Gesamtcharakter, wie er zuvor skiz-

ziert worden ist.

ANHANG:

RUNDVERFÜGUNG- ENTWURF

Entwurf 29.05.1978

DEZERNAT SOZIALES UND JUGEND Frankfurt a.M., den

Rundverfügung Nr.

Arbeit in Stadtteilen mit unzureichender sozialer Infrastruktur

Die schlechte Ausgangslage von so- zial schwachen Bürgern in Stadttei- len mit unzureichender sozialer In- frastruktur machte es erforderlich, für diesen Personenkreis besonders intensive Hilfen mit dem Ziel seiner Integration im Wohnquartier bereit- zustellen. Daher sind in verschiedenen Stadtteilen in der Vergangenheit im Rahmen des Allgemeinen Sozialdien- stes zusätzliche Sozialarbeiter in be- stimmten Wohnbereichen eingesetzt

worden, für deren Arbeit mit Rund- verfügung 3/1976 und den weiteren dazu ergangenen Bestimmungen or- ganisatorische Leitlinien festgelegt wurden.

Während der Erprobungsphase wur- de in den betroffenen Sozialstationen nach unterschiedlichen Konzepten gearbeitet. Nunmehr wird aufgrund der gewonnenen Erfahrungen die nach- stehende einheitliche Regelung für die Weiterführung der Arbeit getrof- fen.

1. Geltungsbereich

Stadtteile mit unzureichender sozialer Infrastruktur werden als solche durch das Dezernat Soziales und Jugend aus- gewiesen und kónnen zur Verbesse- rung des Angebotes sozialpádagogi- scher Hilfen ergänzend zum Allgemei- nen Sozialdienst mit zusátzlichen So-

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Thema

zialarbeitern ausgestattet werden. Es handelt sich um Wohngebiete, in de- nen Faktoren, die die Lebensbedin- gungen ihrer Bewohner und insbeson- dere die Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen nega- tiv bestimmen, kumulativ auftreten. Es sind Stadtteile, in denen ohne

eine gewachsene durchmischte Bevol- kerungsstruktur, ohne ausreichende soziale Beziehungen der Bewohner zueinander, kinderreiche Familien, ausländische Mitbürger, Problemfa- milien und ehemalige Bewohner von Notunterkünften und Übergangswohn- stätten verstärkt zusammengezogen sind oder zusammenziehen.

2. Ziele

Sozialarbeit in Stadtteilen mit unzu- reichender sozialer Infrastruktur zielt auf die Integration sozial schwacher Bürger in die übrige Bevölkerung des Wohnquartiers. Sie versteht sich als eine Hilfe zur Selbsthilfe. Die von ihr betreuten Bürger sollen die Gestaltung ihrer sozialen Beziehungen, der schu- lischen und beruflichen Ausbildung und die Sicherung ihres Lebensunter- haltes lernen, um so unabhängig von sozialpädagogischer oder wirtschaftli- cher Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen, Sie will die soziale Infra- struktur dieser Stadtteile verbessern, um so eine Chancengleichheit dieses Bevölkerungskreises herbeizuführen. Sie will erreichen, daß in diesen Stadtteilen sozial benachteiligte Bür- ger mit Bürgern in besserer sozialer Situation auf Dauer zusammenleben können.

3. Konzept

In Stadtteilen mit unzureichender sozialer Infrastruktur wird Sozialar- beit im Rahmen des Allgemeinen So- zialdienstes geleistet. Diese Sozial- arbeit geschieht durch Familienbera- tung und Familienbehandlung sowie durch Beratung von Gruppen und Ein- zelpersonen. Bei Familien, die noch nicht in das soziale Beziehungsgeflecht

integriert oder die aufgrund ihres Ver- haltens von Obdachlosigkeit bedroht sind, soll durch verstärkte Familien- beratung und Familienbehandlung so- zialintegratives Verhalten erreicht werden. Auf diese Weise soll auch er- reicht werden, daß Kinder aus diesen Familien durch Veränderung ihrer Sozialisationsbedingungen günstigere Lebenschancen erhalten. In Ergän- zung dieser intensivierten Arbeit des Allgemeinen Sozialdienstes soll unter Anwendung der methodischen An- sätze von sozialer Gruppenarbeit und Gemeinwesenarbeit die soziale Ein- bindung dieser Bürger in den jeweili- gen Stadtteil angestrebt werden. So- weit im Rahmen von sozialer Grup- penarbeit oder Gemeinwesenarbeit Honorarkräfte eingesetzt werden, be- gleiten Mitglieder des Teams diese Maß- nahme, um so die beginnende Ver- selpstándigung von Klienten als An- satz für eine integrative Sozialarbeit zu nutzen.

Das im Stadtteil tätige Team erfaßt und analysiert die sozioókologischen Gegebenheiten, stellt Defizite an so- zialer Infrastruktur fest, regt die Schaffung von Einrichtungen an, entwickelt stadtteilbezogene Hilfen für Familien und alleinstehende Per- sonen unter Beachtung der sozio- ökologischen Bedingungen, koordi- niert und regt Aktivitäten verschiede- ner Träger und Institutionen an, plant, organisiert und führt eigene Maßnah- men durch.

3.1. Planung von Maßnahmen

Die Planung orientiert sich an der vorhandenen Infrastruktur und dem sich daraus ergebenden Defizit im Verhältnis zur Bevölkerung und des Stadtteils. Sie berücksichtigt bestehen- de Einrichtungen und Maßnahmen. Planung erfolgt mit den Bürgern, den Trägern der freien Jugendhilfe und der freien Wohlfahrtspflege und den zuständigen Amtsleitungen der Sozia- len Ämter.

3.2. Organisation von Maßnahmen Die Organisation von Maßnahmen geschieht im Benehmen mit den je-

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weils zu 3.1. Beteiligten. Das Arbeits- team schafft die Voraussetzungen, damit die als notwendig und durch- führbar angesehenen Maßnahmen durchgeführt werden können.

3.3. Durchführung von Maßnahmen Die Durchführung von Maßnahmen durch das Team ist nicht die Regel. Sie kann jedoch erfolgen bis andere in der Lage sind, sie sachgerecht durch- zuführen. Es ist anzustreben, daß alle Maßnahmen soweit zweckmäßig und möglich in Verbindung oder durch Träger der freien Wohlfahrts- pflege und andere für diese Aufgabe geeignete Institutionen geleistet wer- den.

4. Organisation

In Stadtteilen, in denen ergänzende Sozialarbeit zum Allgemeinen Sozial- dienst eingerichtet wird, können in einem oder mehreren Sozialarbeiter- pezirken zusätzliche Sozialarbeiter eingesetzt werden. Sie sind eingeglie- dert in das Sachgebiet des Allgemei- nen Sozialdienstes und bilden mit dem/den Bezirkssozialarbeiter(n), dem Sachgebietsleiter des Allgemeinen Sozialdienstes und dem Leiter der So- zialstation ein Arbeitsteam.

Jeder Sozialarbeiter nimmt für einen

Teilbezirk im jeweiligen Stadtteil sowohl Aufgaben des Allgemeinen Sozialdienstes als auch ergánzende Aufgaben im Sinne der sozialen Grup- penarleit oder Gemeinwesenarbeit wahr. Um eine intensive Beratung und Betreuung des betroffenen Perso- nenkreises sicherzustellen, wird min- destens die Hälfte der Arbeitskapazi- tät der im Bezirk tätigen Sozialarbei- ter im Sinne von Familienberatung eingesetzt.

Die Arbeit des Teams dient der Ver- besserung der Arbeit im Stadtteil mit unzureichender sozialer Infrastruktur (siehe Nr. 3).

4.1. Beratungsstellen

Zur Steigerung der Effektivität der Arbeit und zur Verbesserung der In- frastruktur in den verschiedenen

Stadtteilen werden den dort tätigen Sozialarbeitern Arbeitsräume unmit- telbar im Wohnbereich ihrer Klienten zur Verfügung gestellt. In diesen Be- ratungsstellen werden alle Arbeiten erbracht, die nicht mit gleicher Ef- fizienz in der Sozialstation geleistet werden können. Die Beratungsstellen dürfen nicht für Gruppenarbeit mit Jugendlichen, zum Übernachten und. für Bürozwecke verwendet werden. Hausherr in diesen Räumen ist der Leiter der Sozialstation. Er kann den Hausherren-Auftrag an die im Stadt- teil tätigen Sozialarbeiter delegieren. Die Räume dienen der Durchführung eigener Aktivitäten. Sie können ande- ren geeigneten Trägern für deren Ak- tivitäten zur Verfügung gestellt werden, gegebenenfalls durch vertrag- liche Regelung.

Soweit es erforderlich ist, Verträge über die Nutzung der Räume durch Dritte zu schließen, ist die Zuständig- keit des Dezernatsverwaltungsamtes, Abteilung Allgemeine Verwaltung, gegeben, mit dem auch alle techni- schen Einzelheiten wegen der Räume abzuklären sind. Die zusätzlich in den genannten Stadtteilen eingesetzten Sozialarbeiter können auch Sprechstun- den in diesen Räumen abhalten, je- doch hat jeweils mindestens einer von ihnen die allgemeinen Sprechstunden in der Sozialstation wahrzunehmen. Über die Nutzung der Beratungsstelle ist ein detaillierter schriftlicher Nach- weis zu führen.

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Thema

4.9. Einsatz von Haushaltsmitteln Über die Verwendung von Haushalts- mitteln im Rahmen der Arbeit in Stadtteilen mit unzureichender sozia- ler Infrastruktur entscheidet das je- weils zuständige Fachamt auf Antrag der Sozialstation.

4.2.1. Im Rahmen der Tätigkeit von Sozialarbeitern in Stadtteilen, in de- nen eine Verbesserung der sozialen Infrastruktur erreicht werden soll, fal- len kleine Ausgaben an, die nicht als Hilfen im Einzelfall gemäß der Bestim- mungen des BSHG oder JWG anzuse- hen sind. Dabei handelt es sich vor al-

lem um die Beschaffung von Material zur Durchführung allgemeiner Lebens- beratung für Familien und Einzelper- sonen, funktioneller Erziehungsbera- tung für Familien mit Kindern und für Jugendliche und Gruppenarbeit. So können Hilfsmittel, die die Informa- tion der Bürger erleichtern, erforder- lich werden, wie beispielsweise Filz- stifte, Papier usw. Ebenso kann sich die Notwendigkeit didaktischer Hilfs- mittel, wie etwa Lernspiele, Filme u.ä., ergeben oder es werden Hilfsmittel zur Verbesserung der Kommunikation benótigt. Sofern an anderer Stelle

im Haushalt Mittel eingestellt sind, aus denen solche Ausgaben finanziert werden kónnen , rangieren diese vor den mit dieser Rundverfügung den So- zialstationen zugewiesenen Mitteln. 4.2.2. Der Leiter der Sozialstation ist für die sachgemäße Verwendung des für kleine Ausgaben monatlich zur Verfügung stehenden Betrages verant- wortlich. Ihm obliegt die Bewilligung der beabsichtigten kleinen Ausgabe. Bei Vorschußzahlungen ist deren Ab- rechnung durch die Zahlstelle der So- zialstation zu überwachen; eine Ab- rechnung solcher Belege mit der Amts- kasse ist nicht statthaft. Die endgülti- ge Ausgabe ist in Hóhe der nachgewie- senen Auslagen zu Lasten der Kennzif- fer “7822” zu verrechnen und in eine entsprechende Haushaltsüberwachungs- liste einzutragen. :

Bei Barzahlung durch die Zahlstelle hat der mit der Leitung der Sozialsta- tion beauftragte Bedienstete die Kas- senanweisung mitzuvollziehen. Bei bargeldloser Bezahlung von Rechnun- gen sind Ausgabeanweisungen für die Stadtkasse zu fertigen. Diesen ist das Original der Lieferantenrechnung bei- zufügen. Die Richtigkeit ist durch den Leiter der Sozialstation zu bescheini- gen. Die Ausgaben sind durch revi- sible Quittungen zu belegen.

4.2.3. Die zur Verfügung gestellten Beträge sind für den laufenden monatli- chen Verbrauch bestimmt. Die letzte Abrechnung und Vorlage von Rechnun- gen muß bis spätestens zum 20.12.

des jeweiligen Rechnungsjahres mit der Rechnungsführung bzw. Amtskasse vorgenommen werden.

4.2.4. In Zweifelsfállen ist durch den Leiter der Sozialstation die Entschei- dung von 50.1 bzw. 51.1 Haushaltsfragen sind mit ren.

einzuholen. 56.4 zu klä-

4.3. Arbeitszeit

Die Arbeitszeit der in Stadtteilen

mit unzureichender sozialer Infrastruk- tur tätigen Sozialarbeiter kann in Ab- änderung der allgemeinen Regelung

für den Allgemeinen Sozialdienst

über 21.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausge- dehnt werden. Hierfür ist ein Zeitaus- gleich zu schaffen. Im Interesse einer Zusammenarbeit in der Sozialstation und mit den Abteilungen des Sozial- amtes und des Jugendamtes sind Auf- gaben, die während der üblichen Dienst- zeit erledigt werden können, in die- ser durchzuführen. Entsprechend sind auch Arbeitszeitkarten zu führen.

4.4. Aktenführung

Soweit Familien oder Einzelpersonen Hilfen gemäß Ziffer 3. erhalten, sind Akten bzw. lose Vorgänge anzulegen. Ursachen, die zur Beratung führen, Umfang und Art der Beratung sowie die Teilnahme an Maßnahmen müssen aus den Aktenvermerken zu erkennen sein. Im übrigen gelten die allgemei- nen Regelungen für die Aktenführung bzw. losen Vorgänge des Dezernates Soziales und Jugend. Allgemeiner Schriftverkehr, sowie Schriftverkehr, Berichte usw. im Zusammenhang

mit Gruppenarbeit und Gemeinwe- senarbeit sind in entsprechenden Hauptakten aufzubewahren.

4.5. Dienst- und Fachaufsicht

Die Dienst- und Fachaufsicht für So- zialarbeiter in Stadtteilen mit unzu- reichender sozialer Infrastruktur ent- spricht der Regelung im Sachgebiet Allgemeiner Sozialdienst. Veröffentlichüngen bedürfen der Zu- stimmung des Leiters der Sozialsta- tion bzw. des zuständigen Amtslei- ters oder des Dezernenten.

5. Berichterstattung

In regelmäßigen Abständen ist es not- wendig, die in einem überschaubaren Zeitraum geleistete Arbeit darzustel- len, die durchgeführten Mafinahmen aufzulisten und mit detaillierten Zah- len zu belegen. Eine solche sich wieder- holende zergliedernde Untersuchung dient der Selbstkontrolle aller im Ar- beitsfeld Tätigen, ermöglicht die uner- läßliche Kontinuität der Arbeit und gibt die Grundlage für planvolles Han- deln ab. Sie gewährleistet Informatio- nen und Koordination zwischen So- zialstationen und Fachämtern. Daher ist über das in Stadtteilen mit unzu- reichender sozialer Infrastruktur er- zielte Arbeitsergebnis in halbjährli- chen Abständen erstmals zum 1.10.1978 zu berichten. Es ist

zu berichten über

5.1. Bestand der sozialen Infrastruktur Es ist eine Aufstellung der bestehen- den sozialen Infrastruktur zu erbrin- gen, gegebenenfalls fortzuschreiben oder zu berichtigen, die berücksich- tigt

5.1.1. Einrichtungen (Träger, Zweck- bestimmung, Kapazität) wie z.B. Kindergarten, Kinderkrippe, Kinder- hort, Einrichtungen für Behinderte, Erziehungsberatungsstelle, Familien- bildungsstätte, Altenclubs, Heime, Bürgerhaus, Schulen Sonder-, Grund-, Haupt-, Gesamt-, Realschulen Gym- nasien, Berufsschulen usw.

5.1.2. Maßnahmen (Träger, Zweckbe- stimmung, Kapazität) wie z.B. Schul- arbeitenhilfe, Jugend- und Erwachse- nenarbeit der Verbände, Kirchen, Vereine, Initiativen usw.

Hierbei sind Einrichtungen und Maß- nahmen von Trägern der freien Jugend- hilfe und der freien Wohlfahrtspflege und städtische Einrichtungen aufzu- führen, in denen die Mitglieder des Ar- beitsteams nicht direkt mitarbeiten. Sie sind zu untergliedern in Einrich- tungen und Maßnahmen, die im Stadt- teil vorhanden bzw. angeboten wer- den und außerhalb des jeweiligen

Stadtteils in Anspruch genommen werden.

5.2. Eigene Maßnahmen Es ist zu berichten über die Planung,

Organisation und Durchführung von Maßnahmen, die vom Arbeitsteam ge- tragen werden sowie über deren Er- folg bzw - Mißerfolg. Bei Veranstal- tungen müssen exakte Daten wie z.B. Thema, Zeitaufwand, Teilnehmerzahl

und Personalaufwand angegeben wer- den.

5.3. Betreuter Personenkreis

Die im Rahmen der Integration und der Verhinderung von Obdachlosig- keit betreuten Familien, Gruppen und Einzelpersonen sind im Bericht na- mentlich aufzuführen. Dabei ist jeweils stichwortartig Grundlage des Tätig- werdens, durchgeführte Beratungen und Maßnahmen im Rahmen der Fa- milienberatung bzw. Familienbehand- lung und die daraus abgeleiteten er- gänzenden Hilfen sozialer Gruppenar- beit und Gemeinwesenarbeit darzu- stellen . Jeder im Arbeitsteam tätige Sozialarbeiter hat eine Aussage darü- ber zu machen, welcher prozentuale Anteil seiner Arbeitszeit für Familien- beratung/-behandlung, soziale Grup- penarbeit und Gemeinwesenarbeit be- ansprucht wird.

5.4. Überlegungen für den nächsten Berichtszeitraum

Hier ist aufgrund der im Berichtszeit- raum gewonnenen Erfahrungen eine Vorschau der notwendigen Maßnah- men für den nächsten Zeitraum zu ge- ben. Auf dem Hintergrund der vorhan- denen sozialen Infrastruktur, unter Berücksichtigung der Tätigkeit des Teams und der Zusammenarbeit mit Dritten sind für Einrichtungen und Maßnahmen personelle, zeitliche und finanzielle Aussagen zu machen.

Hier ist insbesondere die Nutzung

der Beratungsräume zu berücksichti- gen.

5.5. Äußerung des Sachgebietsleiters und des Leiters der Sozialstation

Zu dem im Bericht dargestellten Ar- beitsergebnis haben sich sowohl der Leiter des Sachgebietes des Allgemei- nen Sozialdienstes als auch der Leiter der Sozialstation schriftlich abschlies- send zu äußern.

Rundverfügung Nr. 3 vom 20.2.1976 tritt ab sofort außer Kraft.

La o Q dr GE o Q e T Aën D LL.

Thema

2. BEHANDLUNG LOSER VORGÄNGE

"Erg”bt sich aus dem Gespräch des Sozialarbeiters mit einem Bürger, daß dieser die Beratung des Sozialamtes oder des Jugendamtes in An- spruch nehmen will, oder erkennt der Sozialarbeiter, daß Hilfen sofort oder in absehbarer Zeit notwendig werden, ist ein Vermerk zu fertigen.

Vermerke dienen dazu, Sachstandsdarstellungen, Entscheidungsvorschlä- ge und dergleichen kurz und prägnant festzuhalten. Sie erleichtern die Übersicht, vermeiden Gedächtnisirrtümer und geben die für eine Entscheidung maßgebenden Überlegungen wieder. Damit ist auch gewähr- leistet, daß ein Vorgang jederzeit von einem anderen Bediensteten weiter bearbeitet werden kann. Vermerke sind von dem Verfasser zu un- terschreiben. Dabei ist immer das Datum, der Name des Sachbearbeiters in Klammern anzugeben, wenn erforderlich auch die Beschäftigungsstel- Le." (aus Rundverfügung 1/78 über "lose Vorgänge")

Nach unserer Auffassung ist eine offene vertrauliche Kommunikation zwischen Sozialarbeiter und Betroffenem unvereinbar mit der Forderung, den Beratungsinhalt als Niederschrift in Form von Akten festzuschrei- ben. Daraus ergibt sich ein Widerspruch von Hilfe und Kontrolle, der sich aus den Ansprüchen der Bevölkerung und dem Selbstverständnis

des Sozialarbeiters einerseits und den behördlichen Funktionen und

der Organisation andererseits ergibt.

Individualisierung und Isolierung von Klienten und ihrer Problemlage erweist sich als äußerst fragwürdig. Inzwischen sind durch zahlreiche Aktenanalysen und Fallstudien die stigmatisierenden Definitionsprozes- se durch Institutionen der Sozialarbeit bekannt geworden. Sie führen zur Fortschreibung und damit zur Verfestigung des sogenannten abwei- chenden Verhaltens.

Die weiteren Auszüge aus dieser Rundverfügung sprechen eine deutli- che Behördensprache:

"Das Schriftgut ist mittels Einhänge-Heftstreifen (Sparordner) abzu- heften, wobei Behördenheftung anzuwenden ist, d.h. das erste Blatt des Vorganges ist der Vordruck F 1292, danach folgt das Schrifgut in chronologischer Reihenfolge, beginnend mit dem ältestens Datum. Dabei gilt das Entstehungs- bzw. Ausfertigungsdatum des Schriftstückes. Vor- druck 1292 ist vollständig auszufüllen und entsprechend während der Bearbeitung eintretender Veränderungen zu ergänzen. Die einzelnen Blätter sind durehlaufend mit Seitenzahlen zu versehen.

Jeder Vorgang erhölt eine Tagebuchnummer, die sich aus dem Eintrag ins Tagebuch ergibt. Der Eintrag ins Tagebuch erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt, an dem der Vorgang angelegt wird. Für jeden Vorgang wird eine Registerkarte angelegt. Weggelegte Vorgänge sind in Steh- ordnern jahrgangsweise in alphabetischer Reihenfolge 5 Jahre aufzube- wahren."

Ein Kommentar ist überflüssig.

*

- 56 -

V. RATIONALISIERUNG UND ARBEITSINTENSIVIERUNG IM SOZIALBEREICH

Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte vom 29.10.1971 in der Fassung vom 12.6.74 (BAT - Bundesangestelltenta- rif):

"$ 2 Begriffsbestimmung: Rationc ılisie Se e ee Tu Sinne dieses Tarifvertrages sind vom Arbettgel ber (ne

gen der Arbeitsteehnik oder wesent Ändenwigen der Arbeitstech- nik oder wesentliche Änderungen tsorgantsation, die eine rationellere 2750 mumla bezwecken, insi esondere zu Verlegungen, Zusammenlegungen, Stillegungen oder Ausgliederungen von Verwaltungen oder Betrieben bzw. von Verwaltungs- oder Betriebsteilen führen

und für Angestellte einen Wechsel der Beschäftigung oder die Been- digung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben,"

S,

Der Begriff Rationalisierung darf nicht so eng ausgelegt werden

wie dies im Rationalisierungsschutzabkommen geschieht. Die Begriffe "erheblich" und "wesentlich" sind so unpräzise, daß der Arbeitgeber (und oft genug auch der Personalrat) etwas anderes darunter verste- hen als wir.

Bei der Sammlung von Rationalisierungsmaßnahmen an unserem Arbeits- platz fiel auf, daß wir Rationalisierung (wie sie in § 2 gefaßt ist) noch kaum festmachen können (im Gegensatz zu Bereichen der Wirt- schaft und anderen Bereichen des Öffentlichen Dienstes - Schreib- dienst, Post, Bahn). Wir fanden vielmehr sehr viele Hinweise und Beobachtungen, die vir sehr wohl unter dem Begriff Rationalisierungsmafinahmen bringen kón- nen, deren einziges Ziel die Arbeitsintensivierung und Kontrolle ist.

SCHLEICHENDE FORMEN (TENDENZEN) DER RATIONALISIERUNG

6 Einführung der 40-Stunden-Woche, ohne daß auch nur eine Planstelle mehr geschaffen wurde - bei 100 Sozialarbeitern müßte bei der Ver- kürzung von wóchentlich 42 auf 40 Stunden Arbeitszeit 5 Planstel- len eingerichtet werden, um Ausgleich zu schaffen. Tatsächlich je- doch arbeiten wir nun schneller, um den gleichen (oder hóheren) Arbeitsanfall in kürzerer Zeit zu bewältigen.

Die Arbeitsintensivierung nimmt durch die fortschreitende Verarmung, psychische Erkrankungen, Suchtprobleme oder erhóhte Anforderungen durch neue Gesetze (siehe Familiengerichte oder z.B. Beratungs- pflicht erheblich)zu.

Aufgaben, die andere Abteilungen zu erledigen hätten, werden uns aufgehalst (z.B. Beratung gemäß Sozialgesetz oder "Zuständigkeit bei Mietrückständen" etc.)

Einsparungen von Planstellen im Sozialamt haben zur Folge, daß wir Aufgaben übernehmen, um den Personalmangel in diesen Abteilungen auszugleichen.

- A7

® Die Einführung von Spezialfachkräften (z.B. ee Aeren: Pflegekinderhilfe etc.) deckt bisher nicht befriedigte bedürf- nisbereiche" ab, die vom Allgemeinen Sozialdienst bisher nicht be- wältigt wurden. Konkret bedeutet Spezialisierung deshalb keine Ent“ lastung des Allgemeinen Sozialdienstes. Mit angeblicher Entlastung argumentiert aber der Arbeitgeber, wenn neue Planstellen für den Allgemeinen Sozialdienst beantragt werden. Spezialisierung bedeu- tet außerdem, daß diese Arbeit eingrenzbar und damit meßbarer und kontrollierbarer wird. Durch die unterschiedliche Bezahlung der Sozialarbeiter (hier Spezialist, dort einfacher Sozialarbeiter) kónnen diese leichter auseinanderdividiert werden.

Etateinsparungen wirken sich auch auf unsere Arbeit aus. z.B. miissen wir noch mehr und längere Berichte schreiben und zeitaufwendige Gesprüche mit Entscheidungsbefugten führen, um Beihilfen für die Betroffenen "rauszuholen".

® Immer mehr Formulare müssen von uns ausgefüllt werden, obwohl die Leistungen die gleichen bleiben oder weniger werden. In Hessen müssen für Mafinahmen der Freiwilligen Erziehungshilfe (FEH) von der Familienfürsorge seitenlange Fragebögen ausgefüllt werden. Der Zweck scheint der zu sein, durch Abschreckung von FEH-Maßnah- men Abstand zu nehmen und z.B. eher auf stüdtische Kosten eine Heimunterbringung einzuleiten. Der LWV (Landeswohlfahrtsverband) spart dadurch Geld. Der örtliche Träger wehrt sich dagegen und wird nun bald ebenfalls diese langen Fragebögen ausgefüllt sehen wollen.

. w Das war nur eine Randgruppe, doch" ^. nicht die ganze Gemeinde, sic müssen sich selbst organisieren

> "

Geet? Sie sagen, Ihr müßt Euch selbst helfen

Aber dazu brauchen

Diäten? 1

wir das Geld, unsere Steuern

irf die Gelder nicht aus dem Fenster, Du mußt wirtschaftlich damit umgehen”

Wir müssen wohl auf den

l'erngesprüche müssen laut Geschäftsanweisung von Vorgesetzten ge- nehmigt werden. In Frankfurt wurde diese Genehmigungspraxis jahre- lang nicht mehr praktiziert. Im April 1978 mußten viele Kollegen Rechenschaft ablegen, warum sie im Jahre 1976 "zu lange" Telefonate (über 50 Einheiten, also ab ca. 11,50 DM) geführt haben. (Fern- gesprüche sind nur über Anmeldung bei der Telefonzentrale möglich und von daher kontrollierbar).

® Die zunehmende "Auftragsarbeit" (für Sozialamt, für Gerichte, für Jugendamt) läßt keine Zeit für Beratung etc.

6 Zu dem enormen Arbeitsdruck durch vorgenannte Fakten kommt noch der Arbeitsdruck, dem man sich durch seinen eigenen Anspruch setzt, hinzu. Man will - trotz Zeitmangel - doch beraten, will initiativ werden, will "fortschrittliche" Ideen verwirklichen... Wir ratio- nalisieren uns also selbst, weil wir aufler der Arbeit, die von uns verlangt wird, durch den Anspruch, inhaltlich mehr zu leisten, uns tatsächlich mehr Arbeit aufhalsen als der Arbeitgeber von uns er- wartet (aber damit rechnet und einkalkuliert und deshalb nicht mehr Planstellen einrichtet!)

Hinzu kommt, daß wir uns dann ständig noch rechtfertigen müssen, ob wir tatsüchlich genug Arbeit haben (zwielichtige Statistiken führen, Zentralkartei anlegen etc.)

Notwendige Fortbildung sollen wir in der Freizeit machen; die uns bisher zugestandene Fortbildungszeit wird wieder eingeschrünkt oder ganz gekürzt; bestimmte Fortbildungsmafinahmen werden nicht anerkannt ,um dafür dienstfrei zu bekommen.

Ə Rationalisierung durch Dequalifizierung (z.B. im Heim: Erzieher werden auf Pädagogenstellen gesetzt. Tendenz oder z.T. auch schon Verwirklichung: Sozialassistenz als Handlanger des Sozialarbeiters oder aber als Ersatz?!)

Untersuchungen und Forschungen von Wissenschaftlern, Instituten, privaten Unternehmungen oder Planungsgruppen des Dezernates berei- ten langsam aber sicher Einsparungen vor (z.B. in Mannheim, wo die Sozialstation in einer großen Obdachlosensiedlung als zu bür- gernah und deshalb als zu viel-Geld-ausgebend abgeschafft werden soll)

MASSIVE EINGRIFFE AUF UNSERE ARBEIT

Verschleppung von Einstellungsverfahren

6 Stellenstop, Wiederbesetzungssperre

6 Einsparung oder Verschiebung von Planstellen In München wurde bis vor ca. 4 Jahren die "Sáuglingsfürsorge" von der Familienfürsorge geleistet - was sich meist auf ein schrift- liches Beratungsangebot an die Kindesmutter beschrünkte. (Zum einen muß heute über Ernährung etc. nicht mehr aufgeklärt werden, zum anderen gab es vordringlichere Aufgaben). Dieser Aufgabenbe- reich wurde dann wieder zurück an das Gesundheitsamt delegiert - in der Familienfürsorge wurden wegen Wegfall dieser Tätigkeit 11 Sozialarbeiterstellen gestrichen! i In Berlin wurden Planstellen reduziert, da durch die Volljährig- keit mit 18 Jahren angeblich die Betreuung der 18 bis 2ljährigen wegfiel.

Umorganisation, Umstrukturierung, Abänderung des Arbeitsgebietes Im Landkreis H. wurden in der Familienfürsorge erhebliche Umstruk- turierungen vorgenommen (Sozialarbeiterin des Jugendamtes müssen

- 39 -

jetzt auch Kosten berechnen, Unterhalt einklagen etc.).

Die Kolle-

gen wurden vier Wochen vorher erst davon informiert.

In der "Wirtschaftlichen Sozialhilfe" "neuen" Organisationsmodell ein Probelauf durchgeführt.

nach einem ® Kündigungen ® Arbeitsplatzuntersuchungen

in Frankfurt wird demnächst

Dazu gehören Untersuchung einer ganzen Organisation (deren Arbeits-

vollzüge etc.) Arbeitsfelduntersuchung (z.B.

Effizienz eines

Sozialamtes), Arbeitsplatzbeschreibung einzelner Arbeitsbereiche (Aufzeichnung jedes Arbeitsabschnittes, Statistik, Mtrichlisten)

mit dem Ziel,

die Arbeit effizienter zu machen,

Sozialleistungen

zu reduzieren, Projekte und Modelle zu streichen, Kontrolle und Druck auf den einzelnen Kollegen ausüben (Arbeitsnachweis), Mehr- arbeit durch Streichung von Planstellen etc.)

MERKBLATI

(der Amtsleitung an die Kollegen der Familienfürsorge)

2. Personalbemessung

Personalbemessung ist die Ermittlung ə des Arbeitsaufwandes ə der angemessenen Arbeitsmenge je

Mitarbeiter/je Organisationseinheit e der benötigten Arbeitsplätze. Grundlagen der Personalbemessung sind die Arbeitsmenge (wie oft ist die einzelne Arbeit in einem bestimmten Zeitraum zu erledigen? Fallzahl —) und die Bearbeitungszeit (wie lange dauert es, bis eine einzelne Arbeit Fall im Durchschnitt erledigt ist? ). Die Arbeitsmenge läßt sich anhand von Akten, Vorgängen oder auch aussagefähigen Statistiken ermitteln. Zur Feststellung der Bearbeitungszeit bieten sich eine Vielzahl von Techniken je nach Art der Tätigkeiten an. Eine Auswahl der möglichen Techniken wird nachfolgend vorgestellt: e empirische Verfahren

Städtevergleich

Qualifizierte Zeitschätzung e analytisches Verfahren

Kombination von Laufzettelver-

fahren und táglichen Arbeitsaufzeich-

nungen

3. Empirische Verfahren 3.1. Städtevergleich

Beim Städtevergleich wird verschiedenen Städten der Größenklasse 1 (über 450.000 Einwohnern) ein detaillierter Fragebogen nebst Erläuterungen, aus denen die hiesigen Verhältnisse

zu entnehmen sind, übersandt. Die Auswertung der beantworteten Frage- bogen ermóglicht einen Vergleich der eigenen Situation mit der anderer ver- gleichbarer Stádte.

Vorteile: Geringer Zeitaufwand Geringer Arbeitsaufwand Schnelles Ergebnis

Nachteile: Begrenzter Aussagewert

Ungeprüfte Ist-Zustände werden übernommen Ungenaues Ergebnis Ergebnis nicht abgesichert Vergleichbarkeit ist schwer beweisbar 3.2. Qualifizierte Zeitschátzung Die für die Erledigung der anfallenden Tätigkeiten erforderlichen Zeitaufvvün- de werden durch qualifizierte Schätzung

unter Beteiligung von Sachkennern aus dem Untersuchungsbereich ermit-

telt und nach Plausibilitätsprüfungen und ggf. Planspielen als Grundlagen für weitere Überlegungen genommen.

Vorteile: Schnelles Ergebnis Relativ geringer Zeitaufwand Nachteile: Ergebnis nicht nachvollzieh-

bar

Hohe Fehlerquote Ungeprüfte Ist-Zustände werden übernommen

4. Analytische Verfahren

4.1. Kombination von “Taglichen Arbeits- aufzeichnungen" und Laufzettelver- fahren

Die Organisationslehre bietet zur Durchfüh-

rung einer Personalbemessung neben

den empirischen auch eine Reihe analy- tischer Verfahren, deren Einsatzmög- lichkeiten jeweils begrenzt sind, an.

Für den Bereich des Allgemeinen Sozial- dienstes eignet sich hiervon die Kombi- nation von “Täglichen Arbeitsaufzeich- nungen’ und Laufzettelverfahren.

Über die **Táüglichen Arbeitsaufzeich- nungen’ werden alle nicht vorgang- bzw. fallorientierten Tätigkeiten, über das Laufzettelverfahren alle vorgang- bzw. fallorientierten Tätigkeiten mit den dafür aufgewendeten Zeitwerten erfaßt. Grund- lage für die Erfassung ist ein aus der Auf- gabengliederung erarbeiteter Tätigkeiten- katalog. Diese Technik hat die Ermitt- lung mittlerer Bearbeitungszeiten zum Ziel; sie wird durch Plausibilitätsprüfun- gen, Planspiele, Interviews und Akten- studium ergänzt. Die Mitarbeiter wirken aktiv und unmittelbar mit; die Ergeb- nisse beruhen auf ihren eigenen Feststel- lungen und Angaben zur Bearbeitungszeit.

Die einzelnen Bestandteile dieses Auf- zeichnungsverfahrens sind

4.1.1 Laufzettelverfahren

Das Laufzettelverfahren ist eine arbeits- fallbezogene Untersuchungstechnik. Dem einzelnen Arbeitsfall (Akte, Vor- gang) wird ein Laufzettel beigegeben, auf dem die im Zuge der Bearbeitung des Falles auszuführenden Tätigkeiten vom Bearbeiter mit Angabe des Zeitauf- wandes vermerkt werden. Auf dem Lauf-

zettel, der auf die besonderen Verhält- nisse des Allgemeinen Sozialdienstes abgestellt werden kann, wird nur ver- merkt, was in Verbindung mit der Akte geschieht (welcher Mitarbeiter hat welche Tätigkeit erledigt und wieviel Zeit dafür benötigt? ). Es wird daher nur ein Teil aller Tätigkeiten erfaßt. Der Laufzettel wird von den Mitarbeitern geführt, die an der Bearbeitung des Vorganges beteiligt sind,

4.1.2. Tägliche Arbeitsaufzeichnungen Die “Tägliche Arbeitsaufzeichnung" ergänzt das Laufzettelverfahren und ist die vordruckmäßige Erfassung aller nicht vorgangorientierten Tätigkeiten mit den tatsächlich jeweils aufgewen- deten Bearbeitungszeiten pro Fall eines Mitarbeiters in einem festgelegten “Aufzeichnungszeitraum”. Der Vor- druck wird von dem jeweiligen Mitar- beiter fortlaufend während der Arbeit geführt. Vorteile: Unterscheidung zwischen aktenorientierten und son- stigen Tätigkeiten

Hoher Genauigkeitsgrad Ergebnis ist methodisch abgesichert

Ergebnis ist jederzeit nach- vollziehbar

Hoher Objektivitätsgrad Feststellungen werden von den Mitarbeitern selbst getroffen und angegeben Umfangreiche Vorbereitungs- arbeiten

Belastung der Mitarbeiter während des Aufzeichnungs- zeitraumes

Umfangreiche Auswertungs- arbeiten

Nachteile:

AUSWIRKUNGEN VON SCHLEICHENDER UND MASSIVER RATIONALISIERUNG AUF DIE SOZIALARBEITER

Erhóhter Leistungsdruck

Streß

Anpassung

Angst (auch vor Arbeitsplatzverlust)

Konkurrenzverhalten

Spaltung der Sozialarbeiter

Isolierung der Sozialarbeiter

"Flucht" in Krankheit (bis hin zur Einlieferung in die Nervenklinik) Erhöhter Legitimationsdruck (Kaffeetrinken ist trotz notwendig psychischer Reproduktion nicht mehr "drin")

Verschlechterung der Leistung (qualitativ und quantitativ) Apathie

Keine Zeit zur Reflektion

Entsolidarisierung

Entpolitisierung

GEGENWEHR

Bei dem Zusammentragen der oben beschriebenen Rationalisierungsten- denzen wurde uns bewußt, wieviel Einschränkungen und Verschlechte- rungen unsere Arbeit bereits unterworfen ist ohne daß wir dies bis- her als konkrete Rationalisierung begriffen haben. Diese Erkenntnis löste bei den Teilnehmern der Gruppe, die sich mit Rationalisierung beschäftigte, Betroffenheit aus.

Bei den anschließenden Überlegungen über Gegenwehrmaßnahmen hatten wir Schwierigkeiten, Gegenwehr so generell zu diskutieren. Zumal diese Schwierigkeit und Ratlosigkeit durch die zunehmende repressi- ve Situation in der BRD zur Zeit in der gesamten Linken zu finden und nicht das Problem von Sozialarbeitern alleine ist.

Einen ersten Ansatzpunkt bei der Schaffung von Problembewußtsein sehen wir in der Vermittlung dessen, was wir gemeinsam über Rationa- lisierung und seine verschiedensten Arten und Auswirkungen heraus- gearbeitet hatten.

In der Praxis sehen wir hierbei allerdings Vermittlungsschwierigkei- ten auf uns zukommen, da sich die Kollegen in sehr unterschiedlicher Weise auf ihren Arbeitsplatz beziehen: die einen versuchen, sehr individuell durch Mehrarbeit dem Arbeitsdruck gerecht zu werden, damit der Klient keinen Schaden nehme oder Kollegen haben resigniert, ziehen sich auf die Arbeit mit den Klienten zurück und sind bestrebt, ihre methodische Arbeit zu verbessern. Wieder andere - und diese Ansicht ist häufig zu hören - glauben, daß die Arbeit "am Menschen" nicht rationalisiert werden kann. Diese Kollegen denken auch, daf man in der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber Verbesserungen errei- chen kann, wenn man Sozialarbeit nur richtig darstelle.

Notwendig ist es auch, sich Zeit zu nehmen, um sich zu wehren.

Dies geht leichter, wenn man seine Arbeit als eine politische, eine von bestimmten Bedingungen abhängige Arbeit sieht, d.h. daß die Zeit, die man für seine Interessen nimmt, sich nicht negativ auf

die "Versorgung" der Betroffenen auswirkt.

Wo es noch keine oder nur unregelmäßige Dienstbesprechungen gibt,

F- 42 -

Jahresplan 78

31 Rock märz 1978)

und Kommunikat

Beiträge zur politischen Erziehung

Asthetik

Kleine Geschichte der großen Konzerte. Sophisticated Rockfans, Punkrock als soziale Bewegung, Schwierigkeiten,

den Rock links wahrzunehmen. Hifi- Fetischismus, Soziale Bedeutung der Pop-Musik; Demokratie und Sozialismus: zur Negt-Diskussion; Bahros Kritik am realen Sozialismus

Faschismus heute? (Juni 1978)

Zum rechten Gebrauch des Faschis- musbegriffs, Widerstandsrecht und bürgerliche Verfassung, Radikale Lebensläufe, Faschismus-Nostalgie und die Rationalisierung der Unter- drückung, Symbolische Gewalt: Prozeßberichte, Gegenpraxis; Bilder- und Sprachverbote; Radikalisierungsformen des Klein- bürgertums

Geschichte schreiben (Sept. 1978)

Geschichte als kollektive Praxis, Gesellschafts- oder Sozialgeschichte? Alternative Geschichtsschreibung: der Beitrag von E. P. Thompson - Untersuchungen, Interview und Diskussion; Kapitalismus als Kultur; Der zivilisatorische ProzeB: zu Norbert Elias und Michel Foucault; Proletari- sche Kulturgeschichte bei Otto Rühle

Neue Lebensformen (Dez. 1978)

Alternative Lebenspraxis, Flucht- bewegungen: Makrobiotik, Land- kommunen und das neue Leben, Irrationalismus und neue Heilslehren - z. B. AAO, Die These vom neuen Sozialisationstyp; Kommunale Kultur- praxis: Tendenzen, Praxisformen und

Perspektiven

Asthetik und Kommunikation Redaktion

Bogotastraße 27 1000 Berlin 37

ist die Einführung wichtig, um gemeinsame Diskussionen führen zu können, wenn nötig sollten auch Kollegen aus anderen Bereichen von Zeit zu Zeit hinzukommen.

Wir sehen, dafi die Bereitschaft zur aktiven Gegenwehr auf diesem Hintergrund noch nicht oder nicht sehr ausgeprügt ist. Als ein we- sentlicher Grund kommt hier auch die Angst hinzu, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Wir glauben, dafi das Angehen von Konflikten erst wieder gemeinsam gelernt werden muß. An Punkten, die unsere Arbeit erschweren und zusützlich belasten, wie z.B. das Fehlen von Schreibkrüften (Schrift- gut geht außer Haus oder muß selbst geschrieben werden), das Fordern von Begründungen über geführte Ferngesprüche lassen sich gemeinsame Betroffenheit herstellen, um die Konflikte anzugehen.

In Berlin konnten vor ca. 4 Jahren Sozialarbeiter sich erfolgreich gegen Arbeitsplatzbemessung wehren. Die erzwungene inbaltliche Dis- kussion über die Sozialarbeit hatte den Erfolg, daf keine Stellen gestrichen wurden.

Ein weiterer Schritt wäre dann die Herstellung von Fachöffentlich- keit (Kollegen aus anderen Institutionen, wie z.B. Gericht, Erzie- hungsberatungsstelle etc.), die über die Arbeitsplatzsituation in-

formiert werden und móglicherweise ihren Einfluf geltend machen kón- nen.

Ein sehr wichtiger Punkt bei der Beschäftigung mit Rationalisierung und möglichen Gegenwehrstrategien ist das permanente Sammeln von Informationen - als Quellen hierfür kommen Personalrat, Gesamtper- sonalrat, Personalversammlungen, Gewerkschaft, AKS und Arbeitsgruppe öffentlicher Dienst im SB in Frage.

Wichtig sind Informationen aus anderen Bereichen der Stadtverwal- tung. Es hat sich gezeigt, daß Rationalisierungsmaßnahmen oft in anderen Bereichen bereits durchgesetzt wurden ehe der Sozialbereich betroffen ist. Die Ungleichzeitigkeit eines solchen Vorgehens macht gemeinsame Betroffenheit und Vorgehen fast unmöglich,

Die Frage, wer uns bei der Durchsetzung unserer Interessen am Ar- beitsplatz unterstützt, konnte nicht abschließend beantwortet wer- den.

Unsere Erfahrungen mit der Gewerkschaft ÖTV, (insbesondere deren Ver- halten auch der Fachgruppe Sozialarbeit gegenüber) zeigen uns, daß die ÖTV uns nicht aktiv gegen Rationalisierung unterstützt. Das o.g. Rationalisierungsschutzabkommen scheint die Gewerkschaft als Alibi zu benutzen und ist unseres Erachtens nicht in der Lage, bereits Rationalisierungstendenzen zu erkennen und offensiv dagegen anzu- gehen.

Trotz aller Zweifel an der offiziellen Gewerkschaftspolitik halten wir es für notwendig, auf innerbetrieblicher Ebene z.B. durch einen aktiven Vertrauensleutekörper und in der Fachgruppenarbeit basis- orientiert zu arbeiten. Hierbei ist allerdings klar die Abhängigkeit vom jeweiligen Kreisvorstand und dessen Bevormundung zu sehen, der oft genug ein aktives Handeln abblockt. Die Erfahrung mit der Ge- werkschaft und die Kritik an der Gewerkschaft machen die Arbeit

mit politischen Gruppen und Initiativen notwendig.

Die Diskussionen und Auseinandersetzungen im AKS geben Impulse, die wir bei der betrieblichen und gewerkschaftlichen Arbeit benötigen, um nicht zu resignieren.

(Siehe auch Artikel über die Gewerkschaftsarbeit "Nur die ganz 'Auf- rechten' halten durch!" auf Seite 74 )

VI. METHODISCHE UND POLITISCHE ASPEKTE DES VERHALTNISSES ZU DEN BETROFFENEN IM ALLGEMEINEN SOZIALDIENST"

Dieses Thema wurde bereits bei den Vorbereitungstreffen im kleinen Kreis diskutiert und als Ergebnis in Form eines Diskussionsvorschla- ges auf der Familienforsorge-Tagung im März 1978 eingebracht.

Da die Diskussionsgrundlage in der Arbeitsgruppe nicht verwendet wur-

de sondern von den Teilnehmern das Thema unter anderen Aspekten auf-

gegriffen wurde, sollen hier die wichtigsten Inhalte aus der Diskus- sionsgrundlage thesenartig dem Protokoll vorangestellt werden.

® In der Arbeit spiegelt sich die politische Überzeugung wider;

ə "Klient" und Sozialarbeiter befinden sich in bestimmten Fällen in der gleichen Situation, sie werden für "Versagen" oder "Unfähig- keit" individuell verantwortlich gemacht;

Es muß eine kollektive Perspektive angestrebt werden, um aus indi- vidualisierenden Prozessen herauszukommen;

® Nachbarn, Freunde, Familienmitglieder sind für den "Klienten" in der Regel wichtiger, als die Beziehung zum Sozialarbeiter;

9 Die Beziehung zwischen "Klient" und Sozialarbeiter ist fast aus- schließlich professionell bestimmt und somit häufig nicht mit ei- genen Bedürfnissen an Beziehungen in Einklang zu bringen;

Von Sozialarbeitern wird erwartet, daß sie sich innerhalb den ge- gebenen Grenzen bewegen, um sich nicht den Unwillen der Vorgesetz- ten zuzuhiehen, Sozialarbeiter neigen dazu, den Druck an das "Kli- entel" weiterzugeben.

Die Diskussion in der Arbeitsgruppe knüpfte unmittelbar an die Frage einer Kollegin in der Plenums-Diskussion an. Für sie stellte sich

das Problem, ob sie mit ihren Kollegen aus dem Stadtteilbüro in das Jugendamt übersiendeln soll, das - wie andere Ämter auch - im Rat“ haus der Stadt untergebracht ist. Im gegenwärtigen Büro ist es gemüt- licher und die Leute trauen sich leichter hin; das war die eine Über- legung. Andererseits ist es bequemer für die Klienten, ins Rathaus

zu kommen, denn die meisten von ihnen haben auch noch einen Gang zum Sozialamt, zum Wohnungsamt etc. zu machen und müssen dann keinen zu- sätzlichen Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln hinter sich bringen. Die Diskussion spitzte sich zu: wenn die Familienfürsorge im Stadt- teil bleibt, gibt es weniger Kontrolle durch die vorgesetzte Behörde, man kann besser arbeiten und der Kontakt zu den Klienten ist besser; auf der anderen Seite werden dadruch Handlungs- und Hilfsmóglichkei- ten suggeriert, die garnicht vorhanden sind, Der angeblich bessere Kontakt zum "Klientel" ist also eine Verschleierung: "dann sollen die Leute uns doch lieber gleich als das wahrnehmen, was wir sind: eine Behörde der Sozialverwaltung."

Diese Kontroverse bestimmte die Diskussion in der Arbeitsgruppe. Es ging dabei um die Frage: wie gehen die Sozialarbeiter mit ihrer wider- sprüchlichen Position um, zugleich Behörde zu sein, an gesetzlich vor- gegebene Hilfeformen im Rahmen bürokratischer Zuständigkeiten zum Zwek- ke der Kontrolle von Abweichung und Auffälligkeit gebunden zu sein und

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andererseits eine gute pädagogische oder gar politische Arbeit zu machen, die auf einer vertrauensvollen Beziehung zu den Klienten be- ruht? Welchen Stellenwert hat die "gute Arbeit" gegenüber den Arbeits- bedingungen im Amt, die zu rationeller Geldverwaltung, kurzfristigen Entscheidungen und kluger Einteilung der eigenen Krüfte unter Bedin- gungen notorischer Arbeitsüberlastung zwingen?

Das Problem tritt erst dadurch auf, daß Sozialarbeiter persönliche, politische oder pädagogisch-fachliche Verantwortung für ihre Arbeit übernehmen wollen und sich mit dem Vollzug ihrer gesetzlich fixier- ten Funktion nicht zufrieden geben wollen.

Die Arbeitsgruppe diskutierte verschiedene Lösungs- oder Vorarbei- tungsmóglichkeiten dieses Problems.

Die eine Lösung: ein Kollege sagte, er "jongliere" mit dem Problem. Auf der einen Seite stehen Arbeitsdruck und der entsprechende Zwang zu einer rationellen Zeitókonomie, die zu raschen Entscheidungen zwingt, welche institutionellen Hilfsangebote gewährt werden können. Beides führt zu einer, oft nicht einmal bewußten, kontrollierenden Haltung. Auf der anderen Seite steht die Bemühung, Probleme zu kären und die Automatik des amtlichen Eingriffs außer Kraft zu setzen.

Die andere Lósung: eine Kollegin sagte, sie fühle sich mit ihren Kli- enten solidarisch. In ihrer Arbeit drückt sich das aus, wenn sie den Klienten die Widersprüchlichkeit ihrer Rolle erklürt, auf ihre ge- setzlichen Vorschriften verweist und mit ihnen darüber verhandelt, wie beide - Klient und Sozialarbeiter - gemeinsam der Verwaltung gegenüber agieren, so daß genügend Handlunsspielraum zur Durchset- zung von Interessen gegen die Eingriffe des Jugendamtes bleibt. Ihr geht es in ihrer Arbeit darug, Wissen und Lernhilfen zu vermitteln, damit die Betroffenen ihre Situation selbst gegenüber dem Amt vertre- ten können. Dabei riskiert sie den "beruflichen Selbstmord" und nimmt das bewußt in Kauf. Sie erzählte von einer Auseinandersetzung zwischen Bewohnern einer Obdachlosensiedlung, denen die zugesagte Übersiedlung in neue Wohnungen verweigert wurde, und dem Jugend- bzw. Sozialamt. Die Sozialarbeiter waren dabei als Hilfen bei der Organisation des Widerstands aufgetreten und waren daran per Dienstanweisung gehindert worden. Sie konnten diesen Vorgang jedoch an die Bewohner der Sie- lung vermitteln.

Zwei Einwände wurden gegen diese Darstellung erhoben. Zum einen: mit welchen Familien bzw. Betroffenen kann ich solche politische Diskus- sionen führen? Die Antwort: nur mit solchen, mit denen ich bereits eine Beziehung aufgebaut habe, die solche Diskussionen nicht aufge- setzt erscheinen lassen (dann würden die Sozialarbeiter lediglich ihre Legitimationsproblem auf die Klienten abwälzen, und was haben die dann davon?

Der Alltag der Familienfürsorge behindert aber gerade die Entwicklung eines solchen Prozesses (große Fallzahlen, geringe Kontaktmóglichkei- ten, Arbeitsteilung zwischen den Ämtern ect.) Zum anderen: ist dieses Beispiel für Solidarität übertragbar in andere Bereiche von Sozial- arbeit, beispielsweise in die Probleme des Pflegekinderwesens und der Heimeinweisung? Mit wem soll der Sozialarbeiter gegen wen solidarisch sein, wenn es darum geht, ein kleines Kind aus der Nähe eines ständig betrunkenen und gewalttätigen Vaters wegzubringen, wenn er zugleich weiß, wie mies die Heime sind, wie wenig er über die Vorgeschichte der Familie weiß, wie sehr die Mutter an dem Kind hängt, wenngleich

sie ihm keine förderlichen Umstände sichern kann?

Als Sozialarbeiter geraten wir immer wieder - und offenbar ist das ein Strukturmerkmal dieses Berufs - in Situationen, die einem kei- ne Wahl lassen. In diesen Situationenverschürft sich das Problem, wie wir als Sozialarbeiter der Verantwortung gegenüber den "Klienten" gerecht werden kónnen. Die Diskussion in der Arbeitsgruppe kam an die- sem Punkt auf die Frage, was es mit dieser Verantwortung eigentlich auf sich hat. Sie wird einmal als moralisches Druckmittel der Amts- leitung gegenüber den Sozialarbeitern eingesetzt und führt zu chro- nischer Überlastung. Dabei steigert sich die Qualität der Arbeit. in- des keineswegs, vielmehr wird die Menge der Arbeit erhöht und es wer- den indirekt Stellen eingespart, die dringend erforderlich wären.

Zum anderen aber gibt es die Verantwortung aber auch als Selbst-An- spruch der Sozialarbeiter, die nicht Sozialklempner oder Kontrolleure oder Bürokraten sein wollen. Nicht zuletzt, so wurde berichtet, set- zen Klienten moralischen Druck ein, um Sozialarbeiter zu vermehrtem Einsatz zu bewegen - was zu denschwierigsten Zwickmühlen führt. Beim Offizialdelikt Kindesmißhandlung geht das Gefühl der Betroffenheit und der Verantwortung sogar unmittelbar in administrative Maßnahmen über, wenn prompt und oft panisch mittels Anzeige, Polizei, Justiz und (für das Kind) Heimeinweisung agiert wird: was in der Regel zu katastrophaler Resultaten führt und das Verantwortungsgefühl in sein Gegenteil verkehrt.

Eine Kollegin erzählte ein Beispiel für die Rolle dieses Verantwor- tungsgefühls. Darin hatte sie sich, wie sie sagte, "überengagiert" für eine Familie, in der die alleinstehende Frau mit einigen Kindern zusammenlebte und sich selbst und die Kinder bedroht hatte. Die Kol- legin versuchte, an den Schwierigkeiten der Familie zu arbeiten und den Zirkel von Lebensbedingungen und Gewalttütigkeit, den sie beob- achtete, zu durchbrechen. Sie mußte allerdings sehen, wie die Frau immer wieder in diese miesen Bedingungen zurückstrebte und das Elend von neuenm begann. Die Kollegin zog den Schluf: "Es war nótig, mich selbst zu entlasten. Offenbar wollen und brauchen diese Leute mich auch nicht... Ich würde mich nicht mehr so reinhängen in die Schwierig- keiten der Klienten. Die sollen doch verdammt nochmal selbst fertig- werden."

Diese Diskussion führte zu dem Punkt: "Sozialarbeiter sein ist ein Beruf, mit dem ich meinen Lebensunterhalt verdiene, mit dem ich mei- ne Existenz sichere. Daß meine Klienten im Elend leben, berührt nicht meine Bedürfnisse, wie ich leben will. Meine Freunde habe ich anders- wo, nicht unter meinen Klienten. Es ist eine Krankheit von Sozialar- beitern, immer bei allen Sachen helfen zu wollen (Rettungsphantasien)." Und weiter: es wurde bestritten, dafi die Arbeit eines linken Sozial- arbeiters sich von der eines christlichen Sozialarbeiters wesentlich unterscheidet - vielleicht bei einer 218-Beratung. Eine Abteilung Familienfürsorge voll mit Linken würde kaum anders arbeiten als dies in fortschrittlichen Dienststellen gegenwärtig der Fall ist.

Zu der Frage, wie unterscheidet sich unsere Arbeit von der anderer Kollegen, hatte sich auch schon die Vorbereitungsgruppe für die Ta- gung Gedanken gemacht, die hier eingeflochten werden soll.

Ein Unterschied in der täglichen Arbeit ist schwer festzumachen. Er besteht vielleicht darin, was Timm Kunstreich in seinem Buch "Der institutionalisierte Konflikt" (Verlag 2000) unter "klinischer" und solidarischer Professionalität beschrieben hat. "Klinische Professio- nalität":Kollegen orientieren sich an Methodenarbeit, Individuali- sierung der Probleme der Betroffenen. Kollegen mit "solidarischer

Professionalität" versuchen die soziale Lage der Betroffenen mit ein- zubeziehen und sich entsprechend zu verhalten.

Größere Unterschiede zu anderen Kollegen meinten wir, in unserem Ver- halten zu folgenden Problemen eher feststellen zu können: Aktivitäten bei Reduzierung von Sozialhilfeleistungen, Problematisierung von Vor- gehensweisen (Aktenführung, Hierarchie ect.), Diskussion und Durch- setzung eigener Belange, gewerkschaftliche Betätigung.

Weiter ım Protokoll:

Damit waren eine Reihe von Punkten angeschnitten. Zum einen wurde eingewandt, daß die materiellen Lebensbedingungen zwischen Klienten und Sozialarbeitern s o unterschiedlich auch wieder nicht seien: drohende Arbeitslosigkeit, drohendes Ausflippen bei der Verschärfung der Lebensbedingungen seien auch bei Sozialarbeitern durchaus möglich, Allerdings, so der Gegeneinwand, sei dann immer noch nicht gesichert, daß meine Solidarität und meine Liberalität auch so ankomme, wie sie gemeint ist. Also: ist doch ein professionelles Wissen über die Si- tuation der "Klienten", das mich zugleich distanziert und unterschei- det, Voraussetzung für eine solidarische Arbeit? Der zweite Punkt ist die Frage der Arbeitsbedingungen: inwieweit ist denn unter diesen Be- dingungen eine "alternative" unterstützende statt kontrollierende und verwaltende Sozialarbeit möglich?

Dennoch wurden einige konkrete Beispiele für eine Abschwächung kon- trollierender Vollzüge genannt, die nicht zugleich auch ein Über- engagement zur Folge haben, das sich dann wieder ins Gegenteil ver- kehrt: das eigene Handeln zur Kritik stellen, keine Heimlichkeiten gegenüber den Betroffenen; Anzeigen aufschieben oder verhindern; Be- richte, die geschrieben werden müssen, mit den Leuten besprechen oder sie ihnen mitteilen, ohne allerdings in ein lehrerhaftes Verhalten

zu verfallen, das die Solidarität wieder zu einem Über-/Unter-Ord- nungsverhältnis macht.

Zum Schluß blieben einige Fragen offen, über die weiter nachgedacht werden soll. Unter Umständen können sie in die Herbst-Tagung ein- gehen:

6 Wo sind, bei solchen Überlegungen, die umfassenden Einwände gegen die Form von Sozialarbeit geblieben, in der wir jetzt mitarbeiten?

Sind wir resignativ oder realistisch geworden?

Die Zwangsmáfigxeit der bürokratischen Organisation und der gesetz-

lichen Vorschriften der Familienfürsorge muß genauer bestimmt wer-

den, damit die Möglichkeiten einer "guten Arbeit" (sei's pädagogisch und oder politisch gemeint) konkret ermittelt werden kónnen;

® Wie sehr macht der Sozialarbeiter im Kontakt mit den Klienten die- se selbst zum Objekt (zur"Aktennotiz"), obwohl Spielräume gegenüber der verwaltungsmäßigen Umformung vorhanden wären. Das wäre die Fra- ge nach dem professionellen Selbstverständnis des Sozialarbeiters gegenüber der Sozialverwaltung und würde die Gefahr vermeiden, die Schuld an der miesten Situation auf die Verwaltung generell abzu- schieben.

Ə Schließlich inwiefern berühren die Tendenzen zur "Rationalisierung", Arbeitsplatzuntersuchung und Arbeitsintensivierung die Qualität der Arbeit und das Selbstverständnis der Sozialarbeiter? Woraus kann die Gegenwehr gegen die Verschlechterungen der Arbeitssituation ihre Argumente und ihre politische Durchsetzungsfdadhigkeit gewin- nen? Lediglich aus einer gewerkschaftlichen Orientierung und Orga- nisierung der Sozialarbeiter oder auch aus einem fachlichen Anspruch auf eine "Qualität" ihrer Arbeit?

VII. AUS DEM SOZIALHILFEALLTAG

ALS SIE ZUM FREUND ZOG, BLIEB DIE FÜRSORGEUNTERSTÜTZUNG AUS

Einer Passauer Sozialhilfeempfängerin, Mutter von drei Kindern, seit Jahren von ihrem Mann geschieden, wurde die staatliche Unterstützung gestrichen, weil sie mit einem anderen Mann zusammenlebt. Grund für diese Maßnahme ist der $ 122 des Bundessozialhilfegesetzes.

Obwohl ihr Mann vom Gericht schuldig geschieden wurde, und für den Unterhalt seiner Frau und seiner drei Kinder aufkommen müßte, erhielt Elisabeth Aigner (Name von der Redaktion geändert) von ihrem Exgatten keinen Pfennig. Er selbst ist arbeitslos und lebt von der Fürsorge. Das Passauer Sozialhilfeamt sprang ein und zahlte an Frau Aigner mo- natlich eine Unterstützung aus, die zusammen mit dem Kindergeld ge- rade zum Leben für die vierköpfige Familie ausreichte. Als Elisabeth Aigner jedoch vor kurzem einen anderen Mann kennenlernte und er zu ihr in die Wohnung zog, erhielt sie von der Sozialhilfeverwaltung einen Brief, in dem ihr mitgeteilt wurde, daß sie ab sofort mit ei- ner Kürzung eventuell sogar mit der ersatzlosen Streichung ihres bisherigen Unterstützungsgelds zu rechnen habe. Grundlage dieser Ent- scheidung sei der $ 122 des Bundessozialhilfegesetzes von 1962: "Per- sonen, die in eheähnlichen Gemeinschaften leben, dürfen hinsichtlich

der Verbesserung des Umfangs der Sozialhilfe nicht besser gestellt sein als Ehegatten".

Elisabeth Aigner ist verzweifelt. Ihr Freund verdient zwar, aber sie haben bisher nach getrennter Kasse gelebt. Jeder ist vom eigenen Geld für seinen Lebensuntehalt aufgekommen. Nachdem die Sozialhilfe- unterstützung weggefallen ist, reicht das Geld hinten und vorne nicht mehr.

Der Leiter des Passauer Sozialamtes, Herr Dangl betont, daß die So- zialhilfe schließlich keine Rentenleistung sei und eigentlich jeweils von Monat zu Monat neu gewährt wird. Ändert sich in den persönlichen Verhültnissen entscheidendes, wirke dies auch auf die Hóhe der Unter- stützungsgelder zurück. Im übrigen liege die Beweislast in einem sol- chen Fall beim Sozialhilfebedürftigen.

Was bedeutet, daß Elisabeth Aigner dem Sozialamt nachweisen muß, daß sie von ihrem Freund kein Geld bekommt. Aber auch dann werden ihre Bezüge noch gekappt. Weil man im Amt davon ausgeht, daß beispielswei-

se Strom, Heizung, Wasser usw. gemeinsam genutzt und somit auch ge” meinsam bezahlt werden müssen.

Der vor 15 Jahren formulierte Paragraph scheint stark reformbedürftig

zu sein. Wer iibernimmt in einem solchen Fall z.B. die Leistungen für Soziales oder Krankenkosten? Die mit dem Partner zusammenlebende

Frau kann sich nicht wie bei Verheirateten üblich, beim Mann mitver- sichern lassen. Ebenso bewirkt ein solches Verhältnis keiner Steuer-

erleichterungen und führt auch nicht zur Einordnung in eine günsti- gere Steuerklasse.

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Beim $ 122 des Bundessozialhilfegesetzes wird also mit zweierlei

Maß gemessen und der Schnüffelei im Privatleben wird Tür und Tor ge- öffnet. H. Dangl sieht das allerdings anders: Er glaubt, daß es in Passau viele solcher Fälle gibt, von denen das Sozialamt gar nichts wei& und sich auch nicht sonderlich darum bemüht, belastende Fakten herbeizuschaffen. Wenn allerdings ein Hinweis beim Amt eingeht, wird die Angelegenheit verfolgt. "Es ist allein eine Sache der Indizien" meint Dangl.

Im äußersten Fall kann es sogar zum Prozeß kommen, wie vor kurzem auch in Passau, bei dem das Sozilhilfeamt den kürzeren zog und zum Zahlen verdonnert wurde, nachdem nachgewiesen werden konnte, daf

das Geld des arbeitenden Partners nicht für beide zum Leben reicht. Elisabeth Aigner kann man nur raten, das "eheähnliche Verhältnis" zu- mindest pro forma wieder aufzulósen, indem ihr Freund wieder einen anderen Wohnsitz angibt oder vor Gericht zu gehen, wobei die Beweis- last allerdings bei ihr liegt.

(aus Passauer Zeitung Nr. 15)

STELLENANGEBOTE/STELLENSUCHE

Die SOZIALISTISCHE JUGEND DIE FALKEN BEZIRK HANNOVER suchen zum 1.11.1978 eine(n) Organisationssekretär(in); Bevverberkreis: Sozialarbeiter, kaufm. Angestellter, Anwaltsgehilfin etc. Bewerbung an: SJD- Die Falken, Walderseestr. 100, 3 Hannover

AKTION STRAFFALLIGENHILFE sucht für WG mit jugendlichen Straf- entlassenen engagierte(n) Sozialarbeiter(in); Anfragen an Sozial. Büro

WERKSCHULE BERLIN E.V. sucht für sofort eine Frau mit Erfahrungen in der Jugendarbeit, die längerfristig in einem Projekt mit Jugendlichen zu wohnen und arbeiten bereit ist. Anfragen: o3o/ 393 66 88

VEREIN ZUR FORDERUNG VON GEMEINWESENARBEIT MÜNCHEN sucht bis spätestens 1.1.79 für die Arbeit im Neubauviertel (Mieterinitiativen, Sozialhilfeproblematik) eine(n) Kollegen(in). Voraussetzung: abgeschlossene Ausbildung in einem pädagogischen bzw. sozial- wissenschaftlichen Beruf und Be rufs - oder Projekterfahrung. Bewerbung bis 15.10. an: Verein GWA, Müllerstr. 53/III, 8 München 5

6 AUTONOMES PROJEKT (Bildungsarbeit) im Hamburger Raum! Wir suchen Genoss(inn)en mit folgenden Qualifikationen: Bürgerliche Ökonomie,Arbeits- recht,Psychologie. Bitte schnell melden! Anfragen an Sozialistisches Büro

6 ABENTEUERSPIELPLATZ sucht 2 Mitarbeiter(innen) für die Arbeit mit Zigeunern; erwünscht: Sozialarbeiter/Pädagogen/Erzieher mit Engagement und Kooperationsbereitschaft; Bewerbungen an: ASP-Initiative Martinsburg, Post- fach 1131, 4500 Osnabrück

6 SOZIALPADAGOGIN (25), Berufserfahrung, sucht Arbeit im Raum München zum 1.1.79 oder später. Irmi Steinmetz c/o Reischmann, Alban-Stolz-Str. 18, 78 Freiburg Telf. 0761/ 508874

6 DIPL.-PADAGOGIN (27), Sonder-/Sozialpád.,GT-Ausbildung, an Familien- therapie interessiert (bisher Behindertenarbeit,JVA,Psychiatrie) sucht Stelle im Bereich Beratung oder Sozialpsychiatrie im Raum Postleitzahl 5 oder 6; Sabine Schónenberg, Rheinstr. 34, 62 Wiesbaden, Telf. 06121/ 378357

VIII. DIE NICHTERHOHUNG DER SOZIALHILFE ODER WIE EIN SKANDAL SKANDALE NACH SICH ZIEHT

Da gibt es einen Warenkorb, nein, zwei Warenkörbe, einen für den Nor- malbürger, einen für den Sozialhilfeempfänger. Der letztere ist etwas kleiner als der ərstere, aber das muß ja so sein.

Der Sozialhilfe-Warenkorb wird in Hessen (und sicherlich auch in an- deren Bundesländern) mit Hilfe des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" monatlich überprüft, denn nach ihm werden die Regelsätze der Sozialhilfe berechnet. Am 1.1.1977 wurden die Regel- sätze erhöht (in Hessen zwischen DM 8,-- bis DM 19,--). Diese enorme! Erhöhung war so groß, daß sie die Preissteigerungen von 1977 und von 1978 voll abdeckt, deshalb mußten die Regelsätze zum 1.1.1978 nicht erhöht werden, so der hessische Sozialminister Armin Claus (SPD). (1)

Wir Sozialarbeiter im "Arbeitskreis kritische Sozialarbeit Frankfurt" waren und sind da anderer Meinung. Sozialhilfe reicht weder für das Existenzminimum, noch haben die Regelsätze etwas mit der "Würde" des Menschen gemein.

Es entstand ein Flugblatt, das vor den Frankfurter Sozialstationen

- mit mehr oder weniger Behinderung durch die Leiter der Soziaista- tionen - an die Sozialhilfeempfänger verteilt wurde.

Ca. 400 Unterschriften für die Forderungen

l. sofortige Erhöhung der Sozialhilfe

2. Nichtanrechnung von Kindergeld auf die Sozialhilfe

konnten gesammelt werden. Die Unterschriften schickten wir dem hes- sischen Sozialminister, der uns beinahe postwendend am 18.4.1978 ant- wortete,

Forderung Nr. 1 ist laut Claus bereits erfüllt. Die Regelsätze sind doch zum 1.1.77 angehoben worden und eben gleich so viel, daß es für 1978 auch noch reicht... (haben die Sozialhilfeempfänger am Ende noch für Jahr 1977 zuviel bekommen?)

Zur Forderung Nr. 2 verweist Claus an den Bundesgesetzgeber. Anson- sten meint er, daß die Nichtanrechnung des Kindergeldes auf die So- zialhilfe "die Prinzipien der Sozialhilfe ernsthaft gefährden" wür- de.

Die Frankfurter Sozialbürokratie ließ sich zu dem Flugblatt auch et- was einfallen. In einem Rundschreiben wurden alle Kollegen der So- zialstationen in einem Schreiben des Dezernatsverwaltungsamtes aufge- fordert, per Unterschriftensammlung mitzuteilen, ob sie sich durch das Flugblatt, bzw. durch die Karikaturen beleidigt fühlen. Das Amt wolle prüfen, ob gegen die Herausgeber juristisch vorgegangen werden kann. Es ist wirklich beachtenswert, mit welchem Aufwand das Dezer- natsverwaltungsamt um das Wohl seiner "Mitarbeiter" bemüht ist!

Anmerkung 1: Die Regelsätze wurden mittlerweile in Hessen erhöht. Ab 1.9.1978 gibt es monatlich zwischen 3 - 5 DM mehr.

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ez Soziglamt

Wie Sie bereits gemerkt haben, ist die Sozialhilfe nicht, wie sonst üblich, N ow A zum 1. Januar erhöht worden. «MW Aa ea Diese Entscheidung wurde im Hessischen

ə , 5 MER 3" == WH Sozialministerium getroffen und der tg —— y. Uffentlichkeit nicht bekanntgegeben. aa SEA A Mit diesem Flugblatt wollen wir die ho Information nachholen.

Die Nichterhöhung trifft Sozialhilfe- Empfänger ganz besonders hart, da Sozialhilfe nur das Existenzminimum sichern soll. Sie wissen selbst, wie schwierig es ist, mit diesem Geld

zu wirtschaften.

Neben der allgemeinen Preissteigerung und der Erhöhung der Mehrwertsteuer haben sich auch die Kosten für Strom und Gas, sowie die FVV-Fahrpreise (Erhöhung von lo - 25%) drastisch erhöht.

Kindergeld- und Wohngelderhöhung bringen in Wirklichkeit keine Verbes- serung des Einkommens, sondern werden bei der Berechnung von der Sozial- hilfe abgezogen.

Für Rentner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, blieb zudem die Renten- erhöhung nicht wie bisher ein halbes Jahr anrechnungsfrei. (Die Renten- erhöhung wurde bisher von Juli - Dezember nicht abgezogen)

Dieser sogenannte "Sozialstaat" füllt seinen heruntergewirtschafteten Staatshaushalt mit Kürzungen und Besteuerungen, die auf Kosten des "kleinen Mannes" gehen.

Kindergeld und Wohngelderhöhung bedeuten lediglich Augenwischerei

Deshalb fordern wir:

l. Sofortige Erhöhung der Sozialhilfe auf einen Betrag, der der allgemeinen Kostensteigerung angepaDt ist

2. Nichtanrechnung von Kindergeld auf die Sozialnilfe

Unser gutes

Wer diese Forderungen aech ı si |

unterstützen möchte, der trage sich bitte in die Unterschriftenliste ein.

Flugblatt des AKS -

Arbeitskreis Kritisehe Sozialarbeit Kleine Hoehatr. 5, 6 Frankfurt 1 pressereehtlieh verantw.:

Sen) D |J 1 pp 1 E WT mt Günter Pabst, Frankfurt/Offenbaen Sietin amt on

Über die Karikaturen auf dem Flugblatt haben wir noch mal diskutiert und sie in einer weiteren Flugblattauflage weggelassen. Es wurde näm- lich nicht mehr über den Inhalt des Flugblattes diskutiert, sondern lediglich über die Interpretation der Karikaturen. Trotzdem sollte man zur allgemeinen Verstündigung das Fremdwort Karikatur ins Deut- sche übersetzen: caricare = überladen.

Total mifiverstanden (oder bewußt falsch interpretiert?) haben, Kolle- gen einer Sozialstation die Karikaturen auf dem Flugblatt. Das $-Zei- chen auf dem unteren Bild haben sie als Kanthaken und folglich das Verhalten der auf dem Bild dargestellten Sozialhilfeempfünger als körperliche Gewalt ausgelegt...

Es gibt noch viel Aufklärung zu tun!

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hs urs di. dx

yin imr vu

A ovy Q2 685185 212 re 9 “bə E (ji SS Der Hessische Sozialministe: BEE AP. toril 1995 eu Adolfsallee 53 und 59

(7/9 (06121) 8151 "Bu lh - ILA1- 50 0445 -= Durchwahl 815 Pernschreiber: 04106-817

In der Antwort bitte vorstenendes Ctsitisttszeidien ngedu:

lostansihrift et VVee-baqton, Üəsifaın M an

e An den Arbeitskreis Kritische Sozialarbeit ( AKS Kleine Hochstrcağə $ L 3

6000 Frankfurt am a:n 7

Betr.: Erhöhung der Sozialihilfersgelsätze

Bezug: inv öcüröolbon vom 2. April 1976

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d t * e ` Gent peehrter lerr

Für Ihr Schreiben vcm 2. April 1978 und die bcigefüzten Anlagen bedanke ich mich.

Das in der Anlare mit übersandie Flugblatt des Aa geht von falschen Voraussetzungen aus. Die Forderung zu Ziff. ^ ist bereits seit 1. 1. 1977 erfüllt. Die Forderung zu Zifi. 2

ist eine Angelerezhoeit der Bundesrerierung und des BundesSpar- lamentes und kann saf Lünderebene nicht gelöst werden.

Zunüchsc darf ich Sie auf die Rechtswrundlaren der Sozialhilfe

da

hinweisen. 3 22 des Bundessozialnilfoşesetses sieht vor, laufende Leissun. en zum Lebensunterhalt nach Regelsützen ze währt werden müssen. In Ergänzung dieses Paragraphen hat der Bundesminister für Jugend, samilie und Gesundheit am 20. Juli 1961 (8631. I 3. 515) die sogenannte Regeisatzverordnuug erlas- sen. In dieser Verordnung ist im einzeinen dargelegt, wie dio Repelsätze festzusetzen sind. Darüber hinaus bestimmt das Hes- sische Ausfü-run;s;esetz zum Bundessozislhilferesetz (4143 BSG) in $ 10, daß zuständige Landesbehörde im Sinne des $ 22 Abs. 2

3 a r a. er 3 ex H H px - . ^ K ce! * A 4 4 - 1 ct des Bundessozialhilfeszesetzes der ilessische Sozialminister ist.

(ssneto)

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IX. GEDANKEN ÜBER SOZIALHILFE

Im Verlaufe eines Jahres arbeitete im Frankfurter AKS eine Arbeits- gruppe über Fragen der Sozialhilfe.

Ausgelóst wurde der Arbeitskreis über unsere Ratlosigkeit, wie das eigentlich läuft mit dieser Sozialhilfe, was wir da tun und was die Sozialhilfeempfänger davon haben. Wir, die wir überwiegend in der Familienfürsorge beschäftigt sind, haben zwar individuell eine Praxis entwickelt, die ständigen Anträge zu befürworten, den Ruf nach Erhó- hung der Sozialhilfe auszustoßen bzw. zu unterstützen usw., sind aber über das In-den-Tag-hineinarbeiten nicht glücklich.

Um das ganze Thema etwas mehr in den Griff zu bekommen, beschäftig- ten wir uns anfangs mit dem Aufsatz "Armutspotential und Sozialhilfe in der BRD'" (Leibfried, Kritische Justiz Nr. 4/76) Neben Relikten 'wis- senschaftlichen Arbeitens', die wir dabei reaktivierten, konnten wir aus der Diskussion und Kritik dieses Textes aber auch uns handgreif- lich interessierende Fragen entwickeln, die wir zwar auch heute noch nicht beantwortet haben, deren Palette aber dennoch jetzt referiert werden kann.

Schwerpunkte der Diskussion waren:

® Das Verhältnis von Lohnarbeit und Sozialhilfe

Die Funktion der Sozialhilfe und der Sozialarbeiter

® Folgen der Abhängigkeit von dauernder Sozialhilfe

Sehr global stellten wir zuerst einmal fest, daß die Sozialhilfe (oder besser: die Situation, die jemanden zwingt, Sozialhilfe zu beantra- gen) über kurz oder lang eine Trennung zwischen den Arbeitenden und den Sozialhilfeempfängern (man beachte die Begrifflichkeit!) zur Fol- ge hat. Daraus folgert die These, daß die Sozialhilfeempfänger der gesamtgesell- schaftlichen Situationen entzogen, der (ihrer) Arbei- terklasse entfremdet werden, und von dieser auch diskriminiert wer- den. Von gesellschaftlichen und insbesondere betrieblichen Kämpfen, die auch Möglichkeiten der Organisierung und Solidarität geben, sind sie abgenabelt.

Diese These war aber viel zu plakativ, um sie konkretisieren zu kón- nen, da sowohl der Personenkreis, der in die Sozialhilfe-Mangel ge- nommen wird, zu unterschiedlich ist, als auch politische, gewerkschaft- liche Positonen einfach unhinterfragt zugrunde gelegt werden.

So ist beispielsweise die Situation eines Jugendlichen ohne Aussicht auf Ausbildung oder Arbeit sowohl im Verhältnis zur Sozialhilfe als auch bzgl. einer politischen oder gewerkschaftlichen Organisierung eine ganz andere als die einer arbeitslosen Familie oder noch anders als die Situation einer alleinerziehenden Mutter.

Andererseits brauchten wir einige Zeit bis wir feststellten, daß zwar sicherlich die verschiedenen Personenkreise, die unter dem Druck der Sozialhilfe kommen, in ihrer Differenzierung auch unterschiedliche

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Aspekte des Fertigwerdens mit ihrer Situation beinhalten, eine solche Fragestellung aber nicht weiterführt: Grundsätzlich gibt es Reaktionen, die typischerweise nach einiger Zeit des Sozialhilfeabzuges in Er - scheinung treten.

Es ist nur wenig Geld vorhanden, höchstens durch Schwarzarbeit ist die- ser Betrag aufzustocken (Tarifverhandlung oder Überstundenkloppen ent- fällt). Das heißt, daß jede Menge Energie aufgewandt werden muß, die- ses Wenige rationell und "wirtschaftlich" zu verwalten, daß sich hier- aus eine starke Fixierung auf die Leistungen und Zusatzleistungen des Sozialamtes entwickelt, daß Neid und Konkurrenz zwischen den Sozial- hilfeempfängern entsteht, daß jede Menge Energie und Tricks darauf ver- wandt werden, das Minimum zu erhalten oder gar (wenn auch nur unwesent- lich) zu überschreiten. Das Konsumverhalten explodiert: möglichst alle 2 Jahre eine neue Möbelausstattung, genaues Berechnen, wann wieder Bettwäsche beantragt werden kann u.a.m. Und aus diesen Bestrebungen erwachsen sowohl Isolation als auch die auf's Amt reduzierte und per- spektivlos werdende Energieaufwallung.

Ergänzend hierzu wirkt das Sozialamt, das mit ständigen Forderungen nach persönlichen Offenbarungseiden, mit seiner Herrlichkeit, seinen Unterwerfungsmechanismen und seinen Individualitätsleistungsansprüchen jene Erniedrigung und Spaltung weitertreibt.

Die Gesellschaft und insbesondere ihre Repräsentanten leisten dann noch das ihre, um mit Begriffen wie "arbeitsscheu" und lauten Überlegungen zur Hóhe der Sozialhilfe das Bild abzurunden.

Und dann sind wir noch am Drücker:

Als linke Sozialarbeiter haben wir immer gesagt:richtig, beantragt nur, wird alles befürwortet; es ist ja nicht eure Schuld, wenn ihr keine Arbeit habt, oder nur zu wenig verdient, also rein in die vollen,

der Staat solls büßen. Diese Haltung ist ja auch nicht ganz falsch, aber sie führt mit der Zeit in die Sackgasse. Denn nur so zu arbei- ten heißt zwar, daß wir noch in 2o Jahren alles bewilligen, es den Leuten aber dann nicht besser geht, sondern die Konkurrenz, die Ver- sorgungshaltung und auch die Abhängigkeit vom Sozialamt wächst,

Und sollten wir tatsächlich über die Krise oder die Arbeitslosigkeit o.ä. reden, dann interessiert es den Sozialhilfeempfänger wenig, wenn er gerade einen neuen Schrank beantragt.

Und so richtig aufzufordern, doch intensiv Arbeit zu suchen, wieder zu arbeiten und sich (mit unserem politischen Verständnis!) zu inte- grieren, das können wir frohen Herzens auch nicht,weil a) uns ja die Arbeit selbst stinkt und b) wir soviel über Ausbeutung, Entfremdung, niedrigen Arbeitslohn usw. wissen, daf ein Vorteil des Arbeitens ge- genüber der Sozialhilfe häufig hohl klingt.

So bewegen wir uns in der Widersprüchlichkeit der Sozialhilfe und des gesamten "sozialen Sicherungsnetzes". Einerseits lehnen wir dieses System ab, begreifen, wie nicht zuletzt durch die Sozialhilfe der Kapitalismus gefestigt bleibt und systemnotwendige Ausfälle "sozial" verarztet werden - andererseits funktionieren wir genau in diesem System, verschleiern die soziale Diskrepanz und ihre brutale Folge und zwingen die Sozialhilfeempfänger auf diese Spielregel ein.

Wir stehen vor der Wahl, ebenso restriktiv zu verfahren wie dies un- ser Arbeitgeber von uns verlangt - oder weiterhin aus dem Vollen zu schöpfen: d.h. entweder absolutes Existenzminimum oder weitere Ab- hängigkeit und Versorgungsmentalität: d.h. die Wahl zwischen dem Teufel oder dem Belzebub.

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Und wenn wir die politische Dimension in die konkrete Arbeit mit So- zialhilfeempfänger einbeziehen, so stehen wir, ohne Aussicht auf Er- folg, vor verschiedenen Alternativen: Wir kónnten die Betroffenen zur Selbstorganisation in Sachen Sozialhilfe motivieren und schulen, aber durch einen solchen Kampf wäre die Perspektive weiterhin auf die So- zialhilfe eingeengt, würde voraussichtlich eine Sozialhilfe-"Ober-- schicht", die vollständig entpolitisiert ist, weil sie nur noch im Rahmen einer massiven staatlichen Abhängigkeit kämpfen kann, ge- schaffen werden.

Die andere Möglichkeit wäre die, zuvor erwähnte Integration in den Arbeitsprozefi mit dem von uns unterstützten Ziel, durch gewerkschaft- liche und politische Arbeit an einer Verbesserung und insbesondere Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse mitzuwirken.

Eine weitere Möglichkeit (und vielleicht nicht die schlechteste) sahen wir darin, mit den Betroffenen über die Möglichkeiten von Arbeitslo- sen- und Selbsthilfeorganisationen und einem entsprechenden politi- schen Kampf gegen dieses System zu phantasieren. Dabei wird es nicht um Randgruppenstrategien gehen sondern eine Identität zumindest im politischen Kampf und der partiellen Vorwegnahme des Zieles.

Um uns aber überhaupt von der Stelle zu bewegen, fehlen uns einfach noch die realisierbaren Handlungsperspektiven für Sozialarbeiter im Amt.

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Wir würden Sie gerne rk M aber uns sind

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Dies waren keine Gemeinde-Interessen \ es war nur Klassen-Politik

Der Kampf = ist nicht zu Ende

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X. DOKUMENTATION ÜBER DIE DEMOKRATIEVORSTELLUNG IN EINEM AMT IN EINER GROSSTADT

Diese Stadt sagt, sie ist....

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FRANKFURT. DIE STADT. FUR SOZIALARBEITER.

Frankfurt 1974. Es wird hier nicht gemütlicher werden. Denn in Frankfurt stellen sich die gesellschaftlichen Probleme schneller und deutlicher. Die Stadt macht keinem was vor. Sie behagt manchem nicht. Andere kónnen woanders nicht leben. Frankfurt lebt. Ehrlich. Intensiv. Schnell. Frankfurt. Das Beispiel. Hier lernt man nie aus. Zitat aus der „Wirtschaftswoche“ vom 14.12.73: „Denn was in Frankfurt jüngste Vergangenheit, ist Gegenwart für die Republik. Und was sich in Frankfurt heute tut, steht der Nation morgen bevor. Doch ist das nicht erst seit kurzem so. Solche Vorzeitigkeit hat am Main Tradition.‘

FRANKFURT AN SIE:

Wir suchen Sozialarbeiter für unsere Sozialstation in Höchst. Sozialarbeiter mit Mut zum Experiment. Den Spielraum dafür haben 5ie.

Sozialarbeiter mit der Bereitschaft zum besonderen Engagement. Aber auch mit Humor.

Wir wollen die Familienberatung in Höchst qualifizieren..

Durch Intensivierung der jetzigen Arbeit des einzelnen Sozialarbeiters in seinem Stadtbezirk. Oder durch Umverteilung der Aufgaben nach Problembereichen.

Das läßt sich nicht durch Pläne und Programme erreichen. Und schon gar nicht mit schónen Worten. Sondern nur durch gute Arbeit vor Ort. Durch die Übernahme von mehr Verantwortung.

Durch engere Zusammenarbeit mit den Kollegen.

Beteiligte sind in diesem Konflikt:

6 Sozialarbeiter aus 3 Sozialstationen (Familienfürsorge),

die direkten Vorgesetzten: Sachgebietsleiterinnen (Oberfürsorgerinnen),

deren direkter Vorgesetzter: Sozialdezernent Berg und seine rechte Hand (im wahrsten Sinne des Wortes) Lochmann, der gleichzeitig als stellvertretender Vorsitzender mit dem Personalratsvorsitzenden Scheibinger im ÖTV-Kreisvorstand ist.

Das gewählte Beispiel Oberfürsorgerinnen-Vertretung wurde exemplarisch herausgenommen, weitere Beispiele an denen die "Demokratische" Vor- gehensweise der Amtsleitung sichtbar ist, ließe sich darstellen (plötzliche Androhung von Versetzungen wegen geringer Einwohnerzahlen, Auflösung der GWA-Gruppe ect.)

Dieses Beispiel wurde gewählt, weil es als abgeschlossen betrachtet werden kann und der Ablauf überschaubar ist. Einzelbeispiele der be- sonderen Repression wurden deshalb nicht gewählt, weil es für die Be- troffenen Folgen haben könnte (Ängste, Verlust des Arbeitsplatzes, umsetzungen, Schwarze Listen).

Die Schreiben, die hier veróffentlicht werden, wurden mit den Kolle- gen nicht besprochen und ihre Einwilligung wurde nicht eingeholt. Anhand der Auseinandersetzung der Sozialarbeiter mit der Stadt, soll die Machtausübung des Staates - hier vertreten durch das Dezernats- verwaltungsamt (Lochmann) und den Dezernenten (Berg) - und die von den Sozialarbeitern gewählten Widerstandsformen dokumentiert werden. Die Widersprüche zwischen Anspruch "mehr Demokratie wagen" und der ovjektiven Realität "autoritärer Herrschaftsstil" sollen an der Wiek- lichkeit aufgezeigt werden, wie die Mitbestimmung am Arbeitsplatz aussieht, wie unverhüllt Macht ausgeübt wird.

1. ENTSTEHUNGSGESCHICHTE IN DER SOZIALSTATION XYZ

® Februar 1973 Die bisherige Vertreterin der Sachgebietsleiterin legt ihre Vertre- tung nieder:

"Nach unseren in der Sozialstation ... schon länger bestehenden Über- legungen zu Strukturveränderungen im Sachgebiet Familienfürsorge ha- be ich mich entschlossen, die mir übertragene Vertretung der Sachge- bietsleiterin niederzulegen.

Der mir in den Vertretungszeiten zunehmend bewufitt gewordene Rollen- konflikt und Widerspruch zwischen der anders gearteten Rolle als Vor- gesetzte mit Kontroll- und Weisungsbefugnis und meiner sonstigen Rol- le als Sozialarbeiterin, die mit Kollegen(innen) auf gleicher Ebene steht, hat mich u.a. zu diesem Schritt veranlaßt.

Bei der von uns in der Unterschriftenregelung vertretenen Selbstän- digkeit und Verantwortlichkeit des jeweils zuständigen mit gleicher Qualifkation ausgestatteten Sozialarbeiters sowie bei unseren Bestre- bungen in Gruppen zu arbeiten kann ich nicht mehr die Notwendigkeit meiner Funktion während der Vertretung erkennen.

Unter Hinweis auf das beiligende Schreiben meiner Kollegen(innen) schließe ich mich dem vorgeschlagenen Versuch einer kollektiven Ver- tretung an."

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Brief der Sozialarbeiter-Kollegen

"Nach Niederlegung der Vertretung der Sachgebietsleiterin durch

Frau .... haben wir nach eingehender Diskussion im Kollegenkreis und nach gemeinsamen Gespräch zwischen Ihnen und der Sachgebietsleiterin Frau .... Sowie Frau .... beschlossen, den Versuch einer kollektiven Vertretung zu machen.

Die formalen Aufgaben kónnen nach unseren Vorstellungen im Wechsel unter gleichrangigen Sozialarbeiter(innen) wahrgenommen werden, die speziellen Aufgaben sollten je nach Möglichkeit und Fachwissen des einzelnen von der Arbeitsgruppe delegiert werden.

Die gesamte Vertretung verbunden mit der inhaltlichen Verantwortung für das Sachgebiet Familienfürsorge wird gemeinsam durch Kooperation getragen."

Schreiben der Sozialarbeiter, wie sie sich die gemeinsame Vertretung vorstellen. Die Niederlegung der Vertretung war Ergebnis eines lan- gen Diskussionsprozesses.

Mit diesem Schritt erhofften sich die Sozialarbeiter ein Abbau der

Hierarchie. Unterstützt wurde dies von der Oberfürsorgerin und vom Leiter der Sozialstation.

Verfügung des Dezernenten

"Betr.: Vertretung der Leiterin des Sachgebietes Familienfürsorge bei der Sozialstation....

Vfg.

1. Auf eigenen Antrag vird die Sozialarbeiterin, Frau.... ab sofort von der Tatigkeit als Vertreterin der Leiterin des Sachgebietes Pamilienfürsorge bei der Sozialstation .... entbunden.

Die Verfügung vom 16.2. 197o vird hiermit aufgehoben.

2. In Urlaubs- und Krankheitsfüllen sind die Aufgaben der Sachgebiets- leiterin künftig durch Sozialarbeiter im tageweisen Wechsel wahr- zunehmen. Der jeweilige Zeitplan ist nach dem Namensalphabet zu erstellen.

Während der Vertretungszeit eintretende besondere Vorkommnisse, das Sachgebiet Familienfürsorge betreffend, sind dem Leiter der

Sozialstation von dem jeweiligen Sozialarbeiter unverzüglich mit- zuteilen.

gez.: Berg"

Dieses Schreiben konnte als Erfolg gewertet werden. Die Diskussionen der Studentenbewegung ergriffen auch die Sozialarbeiter,wenn zeitlich verschoben.

Dies kann als Mitbestimmungsversuch bezeichnet werden. Der Mitbestim- mungsversuch - kann nicht als Regel bezeichnet werden - da in dem überweigenden Teil der Sozialstation weiter nach dem bisherigen hier- archischen Prinzipien gearbeitet wurde. Zur gleichen Zeit liefen Mo- dellversuche in Kitas, Theatern etc. Viele Entscheidungen wurden ge- meinsam diskutiert und getroffen. Der Informationsfluß war gut.

- 60 -

2. MEHR DEMOKRATIE WAGEN ODER DIE POLITIK DER KLEINEN SCHRITTE

Es gab einmal eine Ordnung, die für die einen die gott- gewollte war. Die Herren herrschten - die anderen

gehorchten, So einfach war das.

Heute ist das schwieriger. Wegen Demokratie und so. Kein Wunder also, daß es Leute gibt, die es wieder einfacher haben wollen.

Für sich. In besseren Salons spricht man deshalb gern den Haus-Ideologen der Oppo- sition (von Schoeck bis Schelsky) nach: Daß Demokratisierung schädlich sei fürs Volk. Logisch.

Das stört die Kreise.

Dabei sind wir nicht allein aus praktischen Gründen für

mehr Demokratie. (Jeder erfahrene Manager weiß, daß demokratische Entscheidungen vielleicht nicht die einfachsten, in aller Regel aber die besseren Entscheidungen sind.) Wir wollen einfach, daß mehr Menschen Demokratie erfahren. Und nicht nur Herren erleben. Herren von Staats wegen. Oder von gestern - nach Gutsherrenart.

Deshalb sind wir für Mit- bestimmung im Betrieb. Oder für Bürgerbeteiligung bei der Stadtplanung. So wie die Sozialdemokraten vor 100 Jahren für das allgemeine und gleiche Wahlrecht Ihres Groß- und Urgroßvaters und für das

Von Herren und Menschen.

Frauenwahlrecht gekämpft haben. Und dafür bekämpft wurden. Von den Kreisen, die meinten, Demokratisierung sei schädlich fürs Volk. Zugegeben, mehr Demokratie wagen macht Arbeit. Wenn Sie es sich gerade deshalb nicht einfach machen wollen, sollten Sie unser Regierungs- programm 1976-80 durchsehen.

Entwurf: Helmut Schmidt. Auf 56 Seiten, DIN A 4: Zahlen, Fakten, harte Aus- sagen. Von und für Menschen. Sozialdemokraten.

Wenn die Sinn und Platz für Antiquitäten haben: Kin Paar Herrenreiter-Sporen kann Ihres werden. Wir verlosen es. Einsatz 10 DM Wahlspende, Überweisen Sie den Zehner un die SPD in Bonn, Konto-Nr, 7500 bel der Sparkasse Bonn, Stichwort: ,Herrenrelter-Sporen”, (Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.)

Sollten Sie kein Losglück haben, trösten Sie sich: Sle haben Platz gespart. Und Sie haben was gegen Polit- Antiquitaten getan. Mit einer Wahlspende für die SPD.

HerrenreiterSporen, 1870.

e 22.2.1976, 3 Jahre spáter. Von der Amtsleitung:

"Vertretungsregelung im Sachgebiet Familienfürsorge

Seit einiger Zeit wird in den dortigen Sozialstationen die Vertre- tungsregelung im Sachgebiet Familienfürsorge ohne formelle Änderung der Arbeitsverteilung so gehandhabt, daß ein täglicher Wechsel in der Person des Vertretenden stattfindet. Begründet wird diese Maf- nahme im wenstlichen damit, daB einerseits die Planstellen für So- zialarbeiter einschließlich Vertreter des Sachgebietsleiters gleich bewertet sind und andererseits eine Vertretung nicht nur in Urlaubs- und Krankheitsfällen notwendig ist, da in Einzelfällen ohne Zeitver- zug Entscheidungen zu treffen sind.

Im Gegensatz zu dieser Argumentation vertreten wir die Auffassung, daB aus verschiedenen Gründen (Verantwortlichkeit, Berufserfahrung) ein kurzfristiger Wechsel in der Vertretung nicht akzeptiert werden kann. Nach unserer Meinung sollte für die Vertretung jeweils ein Zeitraum von einem Jahr festgelegt werden. Wir befinden uns in die- ser Auffassung in Übereinstimmung mit dem Personalamt.

Zur Realisierung dieser Vorstellung bitten wir um geeignete Vorschlä- ge, welche Sozialarbeiter in der dortigen Sozialstation als Vertreter des Sachgebietsleiters eingesetzt werden kónnen.

Da beabsichtigt ist, die vorgesehene Vertretungsregelung ab 1.4.1976 in Kráft zu setzen, bitten wir um Beantwortung dieses Schreibens bis spátestens 15.3.1976."

gez. Lochmann

Unterzeichnet wurde dieses Schreiben vom Leiter des Dezernatsverwal- tungsamtes Lochamnn (siehe auch Info Sozialarbeit Nr. 16) der gleich- zeitig stellvertretender Vorsitzender der ÖTV-Kreisverwaltung in F. ist.

6 30.3.1976 Antwortschreiben der betroffenen Sozialarbeiter an die Amtsleitung z.Hd. Herrn Lochmann: (In fünf anderen Stationen wurde zur gleichen Zeit die Vertretung nach altem Muster geleistet)

"Betr.: Vertretungsregelung für die Sachgebietsleiterin in der Fa- milienfürsorge Bezug: Ihr Schreiben vom 27.2.1976 an die Sozialstationen ........

Ihr obengenanntes Schreiben an die Sozialstationen ....... haben wir in den Kollegenkreisen der Familienfürsorge diskutiert. Ihre Ausführungen sind für uns uneinsichtig und bedürfen daher wei-

terer Klärung.

- Im ersten Satz Ihres Schreibens vom 27.2.1976 weisen Sie darauf hin, daß eine formelle Änderung der Arbeitsverteilung bzg. der Ver- tretungsregelung nicht erfolgte. Der Dezernent hat jedoch mit Verfü- gung vom 17.4.1973 die tageweise Rundumvertretung in den Sozialsta- tionen - ohne zeitliche Begrenzung - ge-

nehmigt und damit eine formelle Regelung getroffen.

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- Der zweite Satz Ihrer Ausführungen bleibt uns unverständlich, da wir darin keinen Zusammenhang zu unserer inhaltlichen Begründung sehen.

Im Gegensatz zu Ihrer - in keiner Weise ausreichend begründeten - Auffassung, daß ein kurzfristiger Wechsel in der Vertretung nicht akzeptiert werden kann, vertreten wir - aufgrund gesammelter ErZah- rungen - die Auffassung, daß die von Ihnen genannten "verschiede- nen Gründe” eine Änderung unserer Vertretungspraxis nicht erforder- lich machen.

U.E. ist vor einer enägültigen Entscheidung über die Vertretungsre- gelung für die Sachgebietsleitung der Familienfürsorge eine Auswer- tung aller bisher gemachten Erfahrungen otwendig.

Wir sehen daher ein gemeinsames Gespräch zwischen den Leitungen der sozialen Ämter und den betroffenen Sozialarbeitern als erforderlich an. Ein solches Vorgehen wird u.E. den Interessen aller Beteiligten - nicht zuletzt der Klienten - am ehesten gerecht."

e 4.5.1976 Brief der Sozialarbeiter an den Dezernenten Martin Berg - Hoffen auf den guten Sozialdemokraten

"Betr.: Vertretungsregelung für die Sachgebietsleiterin in der Familienfürsorge Bezug: Unser Schreiben an Herrn Lochmann vom 30.3.76

Wir hatten Ihnen eine Durchschrift unseres Schreibens an Herrn Loch- mann übersandt.

Bisher blieb unser Brief unbeantwortet. Stattdessen erging von Herrn Lochmann an die Leiter der Sozialstationen die Aufforderung, mit Ablauf des Monats April geeigente Mitarbeiter für eine Vertretung der Sachgebietsleiterin Familienfürsorge zu benennen.

Wir sehen es nicht nur als Selbstverstündlichkeit an, sondern erhe- ben Anspruch auf eine Beantwortung unserer Briege und wissen, daß auch Sie diesbezüglich derselben Meinung sind.

Wir bitten daher um Ihre Intervention."

o 21.5.1976 ğ Bis jetzt bleiben die Schreiben der Amtsleitung ohne den erwünsch-

ten Erfolg. Daraufhin wird eine härtere Gangart eingeschlagen. Die Oberfürsor- gerinnen wurden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen:

Regelung der Vertretung des Sachgebietsleiters Familienfürsorge

Schreiben der im dortigen Sachgebiet Familienfürsorge tätigen Sozialarbeiter

Mit Schreiben vom 30.3.1976 haben die im Sachgebiet Familienfürsorge der Sozialstationen .... und ....».* tütigen Sozialarbeiter ein Ge- spräch mit den Leitern der sozialen Ämtern gewünscht. In den ver- schiedenen Gesprächen und Schreiben sind die Argumente für eine Ver- tretungsregelung eingehend behandelt worden. Eine weitere Besprechung erbringt keine neuen Gesichtspunkte und ist deshalb nicht mehr er- forderlich. Wir bitten, die Sozialarbeiter in diesem Sinne zu unter-

richten.

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Nachdem von Ihnen kein Vorschlag zur Besetzung der Stellvertreter- stellen gemacht wurde, laden wir Sie und die Sachgebietsleiterin Familienfürsorge zu einem gemeinsamen Gespräch mit den Leitern der sozialen Ämter ein. Das Gespräch findet am

Dienstag, den 1. Juni 1976, 14,00 Uhr Berliner Straße 33 - 35, Zimmer 302

statt. Wir bitten, die Sachgebietsleiterin der Familienfürsorge hier- von zu unterrichten. gez. Lochmann

1. Juni 1976 Gesprüch zwischen der Amtsleitung und den Oberfürsorgerinnen; Teil- nehmer: Lochmann, Humbert (Sozialamtsleiter), Faller (Jugendamts- leiter), die Personalräte Scheibinger und Schwantje, sowie die Vor- steher und Sachgebietsleiterinnen von drei Sozialstationen.

Begrüßung durch Herrn Lochmann: "Nelmen sie nur ganz zwanglos Platz"; darauf eine Oberfürsorgerin: "Jetzt noch .......ohne Zwang"; Lochmann: Gleich brauchen sie nur noch ja oder nein zu sagen";

eine Oberfürsorgerin: "Das hate ich doch vor 30/40 Jahren schon mal gehört";

Lochmann: Dann wissen sie ja, wie es geht....."

Inhaltlich wurde nicht mehr diskutiert, sondern nur noch die Beset- zungsvorschlage erörtert.

"Die Entscneidung der Amtsleitung:

Die Vertretung der Sachgebietsleiterin .........wird vom Dezernenten per Anweisung benannt. Lochmann gab die Namen der betroffenen Kolle- ginnen bekannt:

Die Vertretung soll für 1 Jahr geregelt werden. Begründung von Loch- mann: Kontinuität sei bei der bisherigen Regelung (Rundumvertretung) nicht gewährt, sei aber notwendig.

Lochmann: Arbeitsrechtlich ist eine Anordnung móglich. Auf die Frage, ob die Anweisung der Zustimmung des Personalrates bedürfe, sagt Loch- mann, das müsse noch geprüft werden. Die anwesenden Personalräte Scheibinger und Schwantje haben sich nicht geäußert.

Zum vorgehen: die Amtsleitung hatte von vornherein aus jeder Sozial- station nur eine Kollegin als infragekommend benannt. Sachgebietslei- terinnen, Vorsteher und die Vertreter der Amtsleitungen wurden ge- fragt, ob dienstliche oder persönliche Gründe dagegen sprechen, daß die jeweils benannten Kolleginnen die Vertretung übernehmen. Solche Gründe konnten nicht benannt werden. Die Kriterien, wonach die Amts- leitung gerade diese 3 Kolleginnen bestimmt hat, sind nicht bekannt. Wahrscheinlich wurde anhand der Personalakten festgestellt, welcher Sozialarbeiter die staatliche Anerkennung am längsten hat und über welche Erfahrungen diese Kollegen verfügen. Weitere Kriterien sind von den Vertretern der Amtsleitung nicht herausgelassen worden.

Gefragt wurde, ob es denkbar wäre, daß die Vertretung nur für ein halbes Jahr geregelt würde. Eine solche Regelung wurde offen gelas- sen. Von Lochmann wurde allerdings festgestellt, daß die entsprechen- de Anweisung innerhalb von lo Tagen dem Dezernenten zur Unterschrift vorgelegt würde und zunächst von einem Jahr ausgegangen werde. Eine

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Halbjahresregelung sei dann denkbar, wenn jeweils von den Sozialar- beitern festgelegt würde, welche Kollegin die nächste Vertretungs- runde wahrnehme.

Frau.... wieß daraufhin, daß es sein könne, daß durch diese Entschei- dung der Arbeitsfrieden gestórt werden kónne. Sie fragt die Vertre- ter des Personalrats wie sie dazu stünden. Diese haben sich jedoch nicht geäußert."

Schreiben der Sozialarbeiter an den Personalrat.

An den Personalrat der Sozialen Amter

In den Sozialstationen ......und ..... soll per Anordnung jeweils

1 Kollege der Familienfürsorge zu einer einjáhrigen Oberfürsorgerin- nen-Vertretung gezwungen werden. Des gegen den seit langem erklär- ten Widerstand der Familienfürsorge-Kollegen, die in den vergange- nen Jahren die Vertretung der Sachgebietsleiter nach alphabetischer Reihenfolge tageweise im Rundumverfahren geregelt hatten.

Hierdurch teilen wir Ihnen mit, daf wir sowohl das zwangsweise Vor- gehen, als auch die geplante Regelung der Oberfürsorgerinnen-Vertre- tung weiterhin ablehnen.

Wir sehen in der Maßnahme den bewußten Versuch der Amtsleitungen,

die solidarische Zusammenarbeit an der Basis auseinanderzubrechen. Diese Regelung, die weder zum Vorteil der Sozialarbeiter noch der Klienten geschaffen werden soll, hat ausschließlich zum Ziel, hier- archische Strukturen wiederherzustellen, Aufsichts- und Kontrollfunk- tionen auf Kosten der an der Basis tätigen Sozialarbeiter sowie die Verfügungsgewalt des Dienstherren schrittweise zu verstärken.

Wir protestieren gegen die unverhüllten Bedrohungen (Arbeitslosig- keit in der Sozialarbeit), die Vorgehensweise (Anordnung, Ablehnung weiterer Diskussion), die kalkulierte Kaltstellung des Personalrates (Entscheidungsgespräche werden als Vorinformation deklariert), sowie die Spaltungsversuche (Salamitaktik: heute die Familienfürsorge, mor- gen die Erziehungsbeistandschaft, übermorgen die anderen Fachstellen)!

Wir fordern deshalb den Personalrat auf, folgende Schritte zu unter-

nehmen, um di geplante Anordnung zu verhindern, bzw. rückgängig zu

machen:

1. Ablehnung der geplanten Anordnung

2. Gespräch mit den Sozialarbeitern der betroffenen Sozialstationen auf der nächsten Sitzung am 8.6.76

3. da durch die Form der Einladung durch die Leitung des Dezernats- verwaltungsamtes der Personalrat am 2.6.76 seiner beratenden Funk- tion gem. $ 57 a (und § 64) HPVG nicht nachkommen konnte, ist

4. Verurteilung der Planung und Vorgehensweise der Amtsleitungen

5. Information über die Ereignisse und Stellungnahme an alle Kolle- gen in der Sozialverwaltung

6. Umgehende Einberufung einer Teilpersonalversammlung für Sozial- arbeiter (gem. dem Wahlversprechen der ÓTV-Kandidaten zur Perso- nal:atswahl), auf der folgende Punkte zur Diskussion stehen: a) Anordnung zur Vertretung der Sacbgebietsleiter b) Aktenzáhlung. Arbeitsbemessung in der städtischen Sozialarbeit c) Kontrolle und Anweisung bezüglich der in den sozialen Brennpunk-

ten tätigen Arbeitsgruppen

d) Änderung der Arbeits- und Sprechstundenzeiten für Sozialarbeiter

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7. Information des Gesamtpersonalrates

Nachrichtlich an alle Sozialarbeiter der Stadt Frankfurt am Main.

6 8. Juni 1976 l Nach Bekanntwerden der beabsichtigten Anordnung meldeten die Lei-

ter der drei Sozialstationen die betroffenen Kolleginnen und je ei- nen weiteren Kollegen zu einem Gespräch mit dem Personalrat (PR)

in der Sitzung am 8.6.1976 an. Nachfolgend das von den sechs Kollegen unmittelbar nach dem Raus-

schmiß verfaßte Kurzprotokoll:

"8,00 Uhr: Wir geben unsere Schreiben (an PR vom 3.6.) ab, tragen Stühle rein. Viernickel (PR) sagt, erst müsse der PR entscheiden, ob wir überhaupt teilnehmen kónnen. Wir sollen den Raum wieder verlas- sen.

Wir verlassen den Raum. Sofort wird die Tür dies Sitzungszimmers verschlossen.

8,3o Uhr: PR Stache kommt raus und sagt, ein Kollege von uns kónne reinkommen und angehört werden. Wir sollten einen Sprecher wählen. Das lehnen wir ab. Alle oder keiner.

Fünf Minuten später kommt PR Viernickel und erklärt: Heute wird An- hórung nicht möglich sein. Wir sollen am Donnerstag (10.6.), 9,3o Uhr wieder kommen. Unser "Sprecher" sollte darüber lediglich informiert werden.

Frau ..... erklärt daraufhin, sie sei Donnerstag nicht da, das sei Scheibinger seit 3.6. bekannt. Viernickel fragt, ob sie Betroffene sei.

Wir überlegen, was wir jetzt tun.

Frau ..... geht durchs Nebenzimmer ins Sitzungszimmer.Sie erklärt dem PR; daß sie Donnerstag nicht da ist. Ob das allen bekannt und mit Gegenstand der Abstimmung gewesen sei. Scheibinger sagt ja. PR Krauß schüttelt den Kopf und sagt: "Mir zumindest wars nicht bekannt". Andere äußern sich entsprechend. Dann sagt Scheibinger, sie solle rausgehen. Sie hätten eine große Tagung und das sei nicht öffentlich. Frau..... sagt: wir haben beantragt, von dem PR gemeinsam gehórt zu werden. Dieses, und daß sie Donnerstag nicht da sei, sei Scheibinger seit dem 3.6. bekannt.

Sie bittet unter diesen Gesichtspunkten nochmals abzustimmen. Scheibinger sehr gereizt: das werde nochmals abgestimmt.

Minuten später kommt Viernickel wieder raus und erklärt: Anhörung w wieder abgelehnt.

Wir fragen ihn, wie er gestimmt habe. Er fragt, wozu wir das wissen wollten. Wir: das sei wichtig zu wissen, wie die PRe sich dazu stel- len. Viernickel: Die Stimmabgabe sei geheim. Sie hätten auch geheim abgestimmt."

e 24. Juni 1976 Schriftliche Reaktion des Personalrates (wichtig zu wissen, daf der PR-Vorsitzende Scheibinger mit dem "Kollegen" Lochmann in der ÖTV-Kreisverwaltung sitzt. Sie sind dort alte Kampfgenossen.):

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"Vertretung der Sachgebietsleiterin Familienfürsorge in den obenge- nannten Sozialstationen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Zu der o.A. Angelegenheit hat uns Herr Berg inzwischen einen Entwurf einer Verwaltungsanordnung vorgelegt, nach dem er für die Sozialsta- EION. sera LAL daos ‚für die Sozialstation, sss Frau.....und für die Sozialstation..... Frau ..... zur Wahrnehmung der Vertretung der Sachgebietsleiterin der Familienfürsorge für 1 Jahr bestimmen will. Bevor diese Anordnung jedoch Rechtswirksamkeit erlangen kann, muß sich der Dienstsellenleiter mit dem Personalrat beraten. Ein Termin hierzu kann erst nach Rückkehr des Herrn Berg aus seinem Urlaub

- Ende Juli - festgesetzt werden. Da auch der Personalrat z.Z. eine Sitzungspause bis zum 3.8.1976 hat, ist in der o.a. Angelegenheit mit einer Meinungsbildung der Personalratsmitglieder vor diesem Zeit- punkt nicht zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen Scheibinger (Vorsitzender)"

6 4.8.1976 Endgültige Anordnung durch Herrn Berg:

"Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Vertretung der Leiterin des Sachgebietes Familienfürsorge in den Sozialstationen ..... und werden aufgrund des Ergebnisses der Besprechung am 1.6.1976 zwischen den Leitern der Amter 5o, 51 und 56 dem leitenden Sozial- arbeiter einerseits und den Leitern und Sachgebietsleiterinnen der Sozialstation sens und asses andererseits für die Zeit vom 9. Au- gust 1976 bis 31. Juli 1977 folgende Sozialarbeiterinnen als Vertre- tung der Leiter der Familienfürsorge bestimmt:

Sozialstation... FISH u

Sozilalstation..... Frau simas

Sozialstation ....« St gasse Den genannten Sozialarbeiterinnen ist dieses Schreiben gegen Unter:

schriftsleistung zur Kenntnis zu bringen."

e 9.8.1976 Persónliches Schreiben einer Kollegin auf die Abordnung (nicht

veróffentlicht)

e 1.9.1976 Antwort von Berg

"Vertretung des Sachgebietsleiters der Familienfürscrge Ihr Schreiben vom 9.8.1976

Sehr geehrte Frau......,

die Entwicklung der Regelung der Vertretung des Sachgebietsleiters Familienfürsorge in den Sozialstationen..... und ..... Setze ich

bei Ihnen als bekannt voraus. Nachdem aus diesen Sozialstationen

kein Besetzungsvorschlag gemacht wurde, haben die Leiter der Sozia- len Ämter am 1.6.1976 ein Gespräch mit den Leitern und den Sachge- bietsleitern Familienfürsorge dieser Sozialstationen geführt. Seitens der Amtsleiter wurden für die Besetzung der Vertreterposition Sozial- arbeiter vorgeschlagen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufser-

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fahrung die Voraussetzung bieten, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Gegen die Personen der Vorgeschlagenen wurden weder persónliche noch fachliche Bedenken geltend gemacht. Ich nehme an, daB Sie von Frau e... und Herrn..... von dieser Entscheidung unterrichtet wurden.

Die Tätigkeit des Vertreters des Sachgebietsleiters beinhaltet nicht nur die Kontrolle und Koordination von Arbeitsabläufen und die fach- gerechte Durchführung von Berufsvollzügen, sondern auch die Beratung von Kollegen in schwierigen Fällen, insbesondere der jungen Mitar-

beiter. Deshalb halte ich es für unumgänglich, daß diese Aufgabe von einem erfahrenen Mitarbeiter sach- und fachgerecht wahrgenommen wer-

den muß. Unter diesem Gesichtspunkt wurden Sie für diese Aufgabe aus- gewáhlt.

Eine eingehende Überprüfung der Frage der Anordnung der Vertretung

des Sachgebietsleiters im Sachgebiet Familienfürsorge in Urlaubs-

und Krankheitsfállen durch das Personalamt hat ergeben, daß aus recht- licher Sicht keine Bedenken bestehen. Als Beamtin stehen Sie in einem óffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zur Stadt Frankfurt am Main. Sie haben die besonderen Pflichten eines Beamten übernommen. Im Interesse einer qualifizierten Betreuung der Bürger durch das Schagebiet Familienfürsorge der betroffenen Sozialstationen sehe ich keine andere Móglichkeit, als die getroffene Entscheidung aufrechtzu- erhalten und darf Sie bitten, Ihren Beitrag zur Erfüllung dieser Aufgabe zu leisten. Mit freundlichem Gruß Berg"

6 24.8.1976

Nochmaliger Versuch, der betroffenen Sozialarbeiter inhaltlich zu argumentieren.

"Betr.: Vertretungsregelung für die Sachgebietsleiterin in der Familienfürsorge

Bezug: Unser Schreiben an Herrn Lochmann vom 30.3.1976

Sehr geehrter Herr Berg,

Sie haben mit Schreiben vom 4.8.76 eine Anordnung erlassen und für

die Dauer vom 9.8.76 bis 31.7.77 Frau..... als Vertretung der Sach- gebietsleiterin bestimmt.

Nach dem Organisationsrecht der Verwaltung steht Ihnen dies - juri- stisch betrachtet - zu. In Kenntnis der gegebenen hierarchischen Vervaltunçsstruktur und der damit verbundenen ungleichen Machtver- hältnisse und Kompetenzen haben wir keine Möglichkeit uns zu wehren, ohne mit schárferen Reaktionen Ihrerseits rechnen zu müssen, die ja zweifellos in Ihrer Macht stehen. Dies wissen Sie, setzten es in Ihrem Handeln voraus und orientieren sich in Ihren Folgeschritten daran..Wir wissen es und sehen keine andere Móglichkeit, uns dage- gen aufzulehnen, aber überzeugen kónnen Sie uns nicht.

Sie erwarten von uns in einer Organisationsform zu handeln, die wir uns nicht zu eigen machen können. Offenbar gehen Sie davon aus, daß kontroverse Auffassungen durch eine Anordnung befriedigend gelóst werden kónnen. Sie haben sich der Angelegenheit durch die Anordnung entledigt, wir aber, die anderer Auffassung sind, müssen handelnd damit umgehen, in dem Widerspruch stehend, stándig entgegen eigener Überzeugung tátig werden zu sollen.

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Nach zwischenzeitlich erfolgten Überlegungen vertraten wir nach wie vor das in der Praxis bewährte Rotationsprinzip, denken jedoch zur Wahrung der Kontinuität an eine längere Zeitdauer, z.B. an einen Wechsel von 3 Monaten. Wir móchten den Betreffenden in alphabetischer Vorgehensweise selbst bestimmen.

Mitbestimmung am Arbeitsplatz und Beteiligung von Arbeitnehmern an der Gestaltung ihrer Arbeit nimmt z.Zt. eine bedeutende Stelle in der politischen Diskussion ein. Im Gegensatz dazu erfahren wir in der Praxis eine Zunichtemachung der bei uns in Richtung Gruppenarbeit bestehenden positiven Ansátze durch Ihre Anordnung. Dies bleibt uns unverständlich.

Wir laden Sie deshalb - wie bereits in unserem Schreiben vom 30.3. 1976 - zu einem gemeinsamen Gespräch ein.

Wir sind im Gegensatz zu der im Schreiben des Herrn Lochmann vom 21. Mai 1976 vertretenen Meinung, daß sich ein weiteres Gespräch erüb- rigt, der Auffassung, daß ein nochmaliges Gespräch sinnvoll und not-

wendig ist.

e 29.9.1976 Mittlerweile waren die betroffenen Kollegen der verschiedenen

Sozialstationen auseinanderdividiert worden;

Dezernatsverwaltungsamt Frankfurt a.M. den 29.9.76 Soziales und Jugend Tel. 5488 56.12 Stu/Ro

I. Sozlalstation..... - Sachgebiet Familienfürsorge -

Vertretungsregelung für die Sachgebietsleiterin in der Familienfürsorge

Dortiges Schreiben an Herrn Bürgermeister Berg vom 23. August 1976

Mit o.g. Schreiben schlagen Sie eine Änderung der Vertretungsrege- lung des Sachgebietsleiters im Sachgebiet Familienfürsorge dahinge- hend vor, daß die Vertretung auf ein halbes Jahr beschränkt wird. Gleichzeitig teilen Sie mit, daß Herr .... bereit ist, die Vertre-

tung zu übernehmen.

Bei einem Gespräch der Amtsleiter mit den Leitern und Sachgebiets- leiterinnen Familienfürsorge der betroffenen Sozialstationen am 1.6.1976 wurde von den Amtsleitern angeboten, auch einer kürzer be- fristeten Vertretung als ein Jahr zuzustimmen, wenn ein entsprechen- der Besetzungsvorschlag gemacht wurde. Dieser Vorschlag wurde auch in ihrem Sachgebiet diskutiert und abgelehnt.

Wir freuen uns, daf Ihr Vorschlag unsere Vorstellungen von einer kontinuierlichen Vertretung des Sachgebietsleiters unterstützt. Auch wir sind der Meinung, daf die mit der Vertretung beauftragten Kolle- gen für die zu erbringende Vertretung eine Entlastung erfahren soll- ten. Leider haben unsere Bemühungen um Schaffung entsprechender Plan- stellen bisher keinen Erfolg gehabt. Eine Entlastung des Stellvertre- ters ist u.E. auch im gegenwärtigen Zeitpunkt schon möglich - durch Verkleinerung des Bezirkes und Umverteilung auf die übrigen Kollegen.

Es ist beabsichtigt, die Erfahrungen mit der getroffenen Vertretungs-

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reglung zu gegebener Zeit auszuwerten. Eine Anderung der getroffe- nen Anordnung vom 4.8.1976 wird abgelehnt.

(Lochmann)

3. BESONDERE FORMEN DER EINSCHÜCHTERUNG

e 7.9.1976 Eine Sachgebietsleiterin hatte nitunterschrieben. Von ihr wird eine besondere dienstliche Stellungnahme erwartet.

"Vertretungsregelung der Leiterin des Sachgebiets Familienfürsorge in der Sozialstation.....

Schreiben vom 24.8.1976 - Lo/Ke - und Ferngespräch vom 2.9.1976

Sehr geehrte Frau.....,

auf telefonische Anfrageerklärten Sie, daß Sie das o.g. Schreiben, das von den Mitarbeitern mit gezeichnet versehen wurde, bei Anwe- senheit unterschrieben hätten.

Als Sachgebietsleiterin des dortigen Sachgebiets Familienfürsorge

bitten wir um eine dienstliche Stellungnahme zu diesem Schreiben bis zum 15.9.1976

( Lochmann ) "

e 10.9.1976 Die Sachgebietsleiterin antwortet:

"Das Schreiben der Sozialarbeiter, deren Gruppe ich angehóre, ist Ausdruck wesentlicher offener Fragen. Es schließt mit der nochmali- gen Bitte um ein Gespräch.

Nachdem die schriftliche Anordnung am 4.8.1976 ergangen war, wurde die Reih-um-Vertretung eingestellt. Frau....übernahm meine Vertretung. Aus dem Urlaub zurückkerhend, sah ich mich nicht in der Lage, den Kollegen ihre Fragen nach dem Sinn dieser Anordnung befriedigend

zu verdeutlichen. Die Reaktion hierauf ist das Schreiben vom 24.8.76.

Aus schriftlichen und mündlichen Äußerungen ist meine Einstellung zur Frage der Stellvertretung bekannt. Sie stimmte in der Befragung am

1.6.76 weitgehend mit der Auffassung der Kollegen Frau..... e ZER A s Herrn....., Herrn ..... und Herrn ..... überein, vorallem in der Er-

kenntnis der Problematik eines solchen Anordnungsverfahrens für un- sere Sozialstationen.

Rückblick:

a) allgemein Mit Genehmigung der Reih-um-Vertretung durch den Derzernenten im Frühjhar 1973 wurde ein bereits Anfang der siebziger Jahre begon- nener EntwicklungsprozeB offiziell zugelassen. Er fórderte einer- seits das selgständige Handeln des einzelnen Sozialarbeiters im Sinne von Eigenverantwortlichkeit, machte andererseits - in Er- kenntnis der eigenen Grenzen - gegenseitige Beratung in Klein- und Großgruppen als Entscheidungshilfe für die tägliche Praxis

- 7o -

erforderlich. Die Wahrnehmung der Unterschriftsbefugnis für den laufenden Schrift-

verkehr durch den sachbearbeitenden Sozialarbeiter - siehe auch AGA I 4.4.16.8. (4) und 3.6. - seit 1970 war beispielsweise ein anderer Schritt der Sozialarbeiter..... in diese Richtung. Sie

lóste Diskussion auf breiter Ebene und Veránderungen in den üb- rigen Sachgebieten Familienfürsorge aus.

Einstellung und Stellung der Sachgebietsleitung konnten von die- sem Prozeß nicht unberührt bleiben. Sie mußten sich zwangsläufig mitverändern nicht zuletzt, weil dies sonst ein Ignorieren wesent- licher Aussagen anerkannter Fachwissenschaftler und Praktiker (z.B. Horst Eberhard Richter, Prof. Dr. med. Dr. phil. z.Zt. ge- schäftsführender Direktor des Zentrums für psychosomatische Medi- zin Justus-Liebig-Universität, Gießen, in seinem Buch: Flüchten oder Standhalten, Rowohlt-Verlag, Hamburg, 1976 - Auszug siehe Anlage) bedeutet und somit der modernen Entwicklung nicht Rech- nung getragen hätte. Außerdem würden notwendige Konsequenzen aus Fortbildungen, die die Stadt Frankfurt größtenteils initiiert und vor allem finanziert (Heimler-Kursus, Funkkolleg "Beratung in der Erziehung", Kurse des Deutschen Vereins usw.) nicht gezogen.

b) speziell

Der Veränderungsprozeß führte in letzter Zeit - und zwar vor der ergangenen Anordnung - bei einer Mehrheit der Arbeitsgruppe zu der Überlegung, die täglich wechselnde Vertretung durch eine auf ein viertel Jahr befristete abzulósen. (Regelungen dieser Art wer- den auch in anderen Organisationseinheiten praktiziert).

Zusammenfassung Als Sachgebietsleitung unterstütze ich - nun auch nach ergangener

Anordnung - diese vernünftige Regelung. Die Last der nicht ewoll- ten Vertretung würde somit den einzelnen Sozialarbeiter nur für einen

überschaubaren Zeitraum treffen.

An wesentlichen Entscheidungen wáren ohnehin stets mehrere Mitarbei- ter beteiligt.

Ich unterstütze ferner den Wunsch der Kollegen nach einem Gespräch über diese auch für den Umgang mit Klienten entscheidenden Grundsatz-

fragen sozialer Arbeit.

N.S. Ich bitte um Weiterleitung der in Anlage beigefügten Exemplare an die Fachamtsleiter und den Personalrat."

Anlage: Auszug "Flüchten oder Standhalten"S. 233/234

Jedenfalls bleibt es eine erste Bedingung für eine Humanisierung der Arbeit an der Basis, daß hier der Spielraum für Selbstbestimmung und Mitbestimmung erweitert wird und daß sich die Gruppen auf den ver- schiedenen Stufen der Hierarchien nicht gegenseitig bzw. selbst von- einander isolieren. Dabei ist es ein traditioneller Fehler, diese Forderung ausschließlich im Sinne eines Opfers zu verstehen, das die Privilegierten auf den höheren Rangstufen zu erbringen hätten. Wie in Kapitel lo dargelegt wurde, liegt es ja auch im unmittelbaren per- sönlichen Interesse der Menschen in den gehobenen Rängen, weiterhin in Aufgabenbereiche der Basis integriert zu bleiben. Deshalb wurde ja auch z.B. für die Aufsteiger in sozialen Berufen empfohlen, sich nicht ausschließlich auf überwachende und managende Aufgaben zurück-

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zuziehen, sondern weiterhin an der Praxis der Klientenversorgung teilzunehmen.

Aber natürlich kann keiner alles machen. Und es wáre ein hóchst nai- ver Gedanke, Hierarchieprobleme durch den Vorschlag vermindern zu wol- len, daß Aufsteiger zusätzlich zu den neuen Verantwortlichkeiten hó- herer Positionen auch immer noch das weiter tun sollten, was sie vor- her in den niederen Chargen gemacht hatten. Vordringlich bleibt die Forderung, bessere Verantwortungsaufteilungen durch Mitbestimmungs- reformen zu erwirken. Und dabei kommt es natürlich darauf an, daß

die Mitbestimmungslösungen sich nicht auf eine Einflußerweiterung

von Funktionärsorganisationen beschränken in welche von der Basis der Betrieb aus nur ganz ungenügend hineingewirkt werden kann.

Der Sozialarbeiter wird sich abgewóhnen, in jedem Fall die äußeren materiellen Bedingungen als das allein maßgeblicher Übel anzusehen, und der Lehrer wird nicht mehr denken, daf nur überall die rechte Lern- und Leistungsmotivation andressiert und ausgeschópft werden müßte. Auf jeden Fall werden alle erkennen, daß man bei psycho- sozialen Schwierigkeiten nicht einen bestimmten Teilbereich eines Individuums, ja nicht einmal die Einezlperson allein für sich sehen sollte, sondern daß man jeden Klienten im Gefüge seiner sozialen Be- ziehungen zu verstehen und seine Probleme in diesem komplexen Zusam- menhang anzugehen hat. Diese Erkenntnis schürft umgekehrt wieder den Blick für die Notwendigkeit sich untereinander stürker als bisher zu verbünden, weil der einzelne nicht sämtliche miteinander verknüpften Teilaufgaben lösen kann. Sofern also jemand theoretisch akzeptiert, daß die meisten psychosozialen Störungen auf einem multiplen Zusam- menwirken von innerpsychischen und sozialen Bedingursen beruhen, wird er es nicht mehr aushalten, sich in seinem ursprünglichen Spezialsek- tor abzukapseln und einzelgängerisch weiterzuarbeiten. Es wird ihn danach drängen, seine Möglichkeit in Kooperation mit Kollegen er- gänzender Berufsgruppen zu erweitern. Also: Wer die komplexe Ganz- heitlichkeit der zu bearbeitenden äußeren Probleme wiederherstellen möchte, der wünscht zugleich, sich slebst bzw. die eigenen Wirkungs- möglichkeiten durch Gruppenkooperation zu verstärken. Dabei geht es nicht nur um die Chance, daß jeder einzelne durch die Zusammenarbeit seine äußere Effektivität steigern bzw. qualitativ erweitern kann, sondern daß er zugleich auch innrlich seine Ganzheit in dem Grade

wiederzugewinnen vermag, in dem seine Arbeitsperspektive an Voll- ständigkeit gewinnt,

Der Mensch kann in sich nur die Ganzheit abbilden, die er in seinen äußeren Bezügen verwirklicht........

vlt, OT Au 9 9

REFLEXION IST BESSER ALS RESIGNATION

® Juni 1978

Das Dezernatsverwaltungsamt beantragt beim Hauptamt die Höhergrup- pierung der Sachgebietsleiter, Position nach BAT III. Die Position des stellvertretenden Sachgebietsleiters soll nach BAT IV a ange- hoben werden.

Wir hoffen, daf es uns gelungen ist darzustellen, wie sich die all- tägliche Repression im Detail äußert, Es gilt, die Handlungs- und Denkweise der Entscheidungsgewaltigen zu entlarven, lernen zu sehen und zu hören.

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Man kann ziemlich sauer werden oder deprimiert, oder das alles reich- lich lächerlich finden, für Unbeteiligte mag es ungemein erheiternd sein, für uns Beteiligte war und ist es dies nicht. Beim Zusammen- stellen der Dokumentation wurde uns das bewußt, weil unsere Nach- giebigkeit, unsere Kompromisse, unsere Feigheit offenbar wur-

den - allerdings auch unsere Ohnmacht gegenüber dem Apparat. Wir sind "denkende Arbeitnehmer". Wir haben eine Funktion zu erfüllen, die andere vorher festgelegt haben. Da läuft nicht viel mit Kreativität oder Spontanität. Wer ohne Vorstellung von hierarchischen Entschei- dungsstrukturen in den Apparat geht, hat Illusionen und wird zwangs- läufig frustriert. Es gilt durchzuhalten. Es gibt nämlich Zwänge,

zu leben, zu arbeiten, zu fressen und den ganzen Rest.

ZWANZIG De

RANDGANGE DER PÄDAGOGIK

- Yok ar or. BERATUNG IN DER KRISE 2*4 SEFT 9 OKTOBER 1978 py circa 150 SEITEN 5 DM Die Entwürfe von Beratungskonzeptionen Tür die Bereicne Schu- le,Studium,Familie,Politik,xecht,Gesundheit usw. nehmen stän- dig zu.In dieser Ausgabe Ger Zeitschrift SINUNDZWANZIG soll dem Verdacht nacngegangen verden,da3 diese Ausweitung der 3e- ratung als Strategie der Krisenbewültigung nicht funktioniert. Vielmenr scheint sie dahin zu tendieren,durch Verstärkung der Abhängigkeit des zu Beratenden dessen Kompetenzverlust zu ver- grógern.Somit läuft Beratung Gefahr,die Krisen,cie sie beheben will,unbeabsichtigt zu forcieren.

WEITERE HEFTE: DIE KRISE DES SUBJEKTS Heft 7 Januar 1978, 170 Seiten DM 6,--

AUTOBIOGRAPHIEN: ERZIEHUNGSGESCHICHTEN Heft 8 Juli 1978, 208 Seiten, DM 6,--

VERLAG: GUTTANDIN & HOPPE VERTRIEB: PROLIT—BUCHVERTRIEB, 6304 LOLLAR

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Thema

Arbeitsfeld Sozialarbeit, München NUR DIE GANZ “AUFRECHTEN” HALTEN DURCH! Sozialarbeit und gewerkschaftliche Organisierung in der OTV-München -

ENTWICKLUNG DER ABTEILUNG SOZIALARBEIT IN DER ÖTV

Die Abteilung Sozialarbeit in der ÜTV wurde mit dem Auftrag die Tä- tigkeitsmerkmale für den BAT mitauszuarbeiten vom Bundesvorstand der ÖTV ins Leben gerufen. Die Abteilung Sozialarbeit gehört zur Abtei- lung Gemeinde-Beamte und Angestellte. In der Fachgruppe sind die So- zialarbeiter über ihr Berufsfeld und nicht wie sonst im DGB üblich, über der Betrieb organisiert. Die Arbeitsbereiche und auch die in- haltlichen Probleme sind in der Sozialarbeit sehr unterschiedlich, ebenso vielfältig und differenziert ist die Trägerlandschaft.

Bis 1974 waren in der Fachgruppe Erzieher und Sozialarbeiter organi- siert, dann spaltete sich die Gruppe in die "Fachgruppe Soziale Dienste" und die "Fachgruppe Erziehungsdienst". Differenzen zwischen fortschrittlichen und traditionellen Sozialarbeitern wurden vom Kreis- vorstand genutzt, um die Gruppe zu spalten. Nur noch die Mitglieder- versammlungen wurden in einem Zeitabstand gemeinsam abgehalten. Nachdem die Führung der ÖTV dazu übergegangen war, in den Bereich

der kirchlichen Mitarbeiter vorzustoßen, kam die"Fachgruppe Kirch- liche Dienste" dazu.

In der Münchener "Fachgruppe Soziale Dienste" arbeiten Kollegen

aus Klein-, Mittel- und Großbetrieben mit. Die Teilnehmer kamen z.B. aus dem Jugendamt, der Familienfürsorge, der Jugendgerichtshilfe, der GWA, den Wohlfahrtsverbänden und anderen kleinen Verbänden.

Bis Mai '78 traf sich die Fachgruppe monatlich. Ab Mai '78 trifft sie sich alle zwei Monate. Im Durchschnitt waren es bisher 2o bis

Jo Personen, von denen etwa lo Personen die Kerngruppe bildeten, der Rest bestand aus Sozialarbeitern, die ein- oder zweimal "vorbei-

schauten", dann aber wieder weg blieben, d.h. daß ca. 2/3 der Teil- nehmer jeweils "neu" waren.

Der Fachgruppenvorstand wurde 1974 für vier Jahre gewählt und setzt sich aus fünf Kollegen zusammen. Nur er kann Sitzungen an- und ab- sagen, ebenso müssen alle Beschlüsse über den Vorstand laufen, sie

werden dann von ihm an den Sekretür bzw. an den Kreisvorstand wei- tergeleitet.

ARBEITSSCHWERPUNKTE

Jedes Jahr arbeitete die Fachgruppe bei der Erstellung der tarifli- chen Forderung mit, Berufsverbotsfälle wurden mehrmals diskutiert, das Papier der Kommunalen Spitzenverbände besprochen, der |. Mai

zum Teil vorbereitet und Probleme aus dem Fachhochschulbereich so- wie aus den Betrieben vereinzelt angesprochen. Z.B. besprach man die Situation der Kollegen aus dem Amalie-Nacken-Heim, die fristlos ge-

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kündigt worden waren, die Übergabe der Arbeiterwohlfahrt-Jugendein- richtungen an den Kreisjugendring, die Umorganisierung im Jugendamt sowie in der Familienfürsorge, die Pressekampagne gegen den Kreis- jugendring und die Einstellungspraxis bei Überprüfungen auf "Ver- fassungstreue",

Das Jugendhilferecht wurde in Ansätzen problamatisiert und jedesmal wurden die bekannten offenen Stellen mitgeteilt. Informiert wurde auch über Seminartermine, Demo-, Versammlungs-, Vertrauensleute- und Betriebsratswahltermine.

Auf Vorschlag des Vorstandes bildeten sich jedes Jahr erneut Arbeits- gruppen zu Schwerpunktthemen s.0., es wurden jedoch selten konkrete Arbeitsergebnisse wieder in die Fachgruppe eingebracht, da die Grup- pen in der Regel an der mangelnden Motivation einschliefen.

ERGEBNISSE

Die Zahl und Vielfalt der Themen erscheint zunächst beeindruckend, die Diskussionen blieben jedoch an der Oberfläche und brachten für die Kollegen keine direkte Hilfe. Die langatmigen Diskussionen führ- ten nie zur gemeinsamen Aktion. : Informationen wurden in der Regel nur von Kollegen, die in kleinen Einrichtungen starkem Druck ausgesetzt waren, eingebracht. Informa- tionen aus "Monopolinstitutionen" wurden offensichtlich zurückge- halten, obwohl einige Vorstandsmitglieder aus diesen Institutionen kamen. , So brachten die Kollegen der Jugendeinrichtungen der Arbeiterwohl- fahrt ihr Problem - nämlich die "Verschacherung" der Einrichtungen ein. Es wurde diskutiert, lamentiert und bedauert. Für die Fach- gruppe denkbare Schritte, wie z.B. eine Stellungnahme des Fachgrup- pen-Vorstandes an den Arbeiterwohlfahrts-Vorstand, die Problemati- sierung der Monopolisierung der Jugendarbeit durch den Kreisjugend- ring in der Öffentlichkeit, passierten nicht. Ahnlich erging es den wenigen studentischen Mitgliedern der Fach- gruppe, diese haben zahlreiche Anläufe unternommen, um Unterstützung von den Praktikern zu bekommen. Beispielsweise in der Frage der ge- werkschaftlichen Orientierung von Sozialarbeitér-Studenten oder in der Unterstützung durch die ÖTV bei Ausbildungs- und Praktikanten- problemen. Sie wurden in Arbeitskreise abgedrüngt mit dem Auftrag ihre Forderungen zu konkretisieren; ihre Ergebnisse wurden verbal gutgeheißen, zu einer aktiven Unterstützung bei der Durcnse zung ihrer Forderungen fühlte sich niemand verpflichtet. | $ Nicht erfolgreicher verliefen die Tarifdiskussionen. Dex en penvorstand hat die Tarifdiskussionen nie forciert, erst pus 7 Initiative einiger Kollegen wurde die Tarifdiskussion, durch Erarbeitung umfangreicher Diskussionsmaterialien, eingeleitet. n Auseinandersetzungen verliefen jeweils im Sande weil: l - der Fachgruppen-Vorstand Arbeitsaufträge, wie die Weitergabe e Diskussionspapiere und Beschlüsse, unter Berufung auf die gewer schaftliche Hierarchie, nicht ausführte. E der Sekretür bei der Ausführung und Weitergabe der Beschlüsse auf "Tauchstation" ging A und der Kreisvorstand jede Weitergabe der Informationen an andere Fachgruppen durch Verbot, ohne Begründung, verhinderte. Er konnte dafür,ebenso wenig wie der Sekretär, zur Rechenschaft gezogen werden.

= 15 =

...——A,AASAO2S-A—--—-.-..........—.uumms m uu umumu sm nmmansnıınsıssumuxuuzxxıxıuı x sgunumumumumuuuuuNuuuuN.... ıı

In einer Mitgliederversammlung wurde zu guter Letzt den Sozialarbei- tern mitgeteilt, daß sie nur Empfehlungen zu tariflichen Forderungen aussprechen dürften, d.h. daß ihre Forderungen bei der Errechnung keine Rolle spielen. War die Tarifdiskussion für die Fachgruppen- Besucher auch wichtig, damit sie im Betrieb Informationen weiterge- ben konnten, so blieben doch die Beschlüsse über die Hóhe der For- derungen ohne praktische Konsequenzen. Die Diskussionen über gemein- same Kampfformen zur Durchsetzung der tariflichen Forderungen wur- den kaum geführt, schon garnicht realisiert.

EINSCHATZUNG

Diese Situation wurde in der Fachgruppe von vielen Kollegen als un- befriedigend empfunden, eine weitere Mitarbeit in der Fachgruppe

als sinnlos angesehen.

Äußerungen wie folgende waren nicht selten: Die Fachgruppe ist ein Stammtisch, Bestätigungsrunde für Leute, die sich gerne reden hören, ständige Programmformulierung mit darauffolgendem Desinteresse, kei- ne praktischen gemeinsam durchgeführten Aktionen, kein Rückbezug zur Arbeitnehmerschaft im Betrieb, dadurch keine Verpflichtung, Ergebnis- se mitzuteilen oder Forderungen durchzusetzen; die meisten Beschlüs- se oder Stellungnahmen landen irgendwo im Papierkorb, keiner frägt

nach, was geschieht, keine Anstöße für die praktische Betriebsar- beit etc.

WIR (Genossen aus dem Arbeitsfeld Sozialarbeit im Sozialistischen Zentrum) wollten nicht gleich resigniert die Fachgruppe verlassen, sondern versuchten, dieses Unbehagen näher zu hinterfragen. Neben kontinuierlicher Mitarbeit in der Fachgruppe wurden noch Protokolle geführt, so daß eine mehrjährige Fachgruppen-Arbeit ausgewertet wer- den konnte,

Nachdem wir anfänglich die Situation in der Fachgruppe als verbes- serungsfähig betrachteten (durch bessere Vorbereitung, fundierte Ar- gumentetation, Übernahme von Arbeit und Verantwortung), ergab die verstärkte Auseinandersetzung mit den strukturellen Bedingungen in- nerhalb der ÖTV und der Fachgruppe, daß in eben dieser Struktur ei-

ne wesentliche Ursache für die unbefriedigende Situation der Fachgrup- pe liegt.

STRUKTURELLE MERKMALE DER FACHGRUPPE

Die Fachgruppe ist ein Auffangbecken für Sozialarbeiter, die in einzelnen Dienststellen zerstreut sind. Die Kollegen kommen als Individuen, sie brauchen keine Rückbindung an den Betrieb und ha- ben keinen Arbeitsauftrag. Folglich bleibt alles im Rahmen einer gewissen Unverbindlichkeit.

6 Fehlende Betroffenheit var das Resultat von stark unterschiedli- chen Einsatzbereichen als Sozialarbeiter. Die Gemeinsamkeiten bestanden in der gemeinsamen Berufsbezeichnung, ähnlicher Ausbil- dung und dem abstrakten Interesse an gewerkschaftlicher Arbeit. Über unverbindliche Resolutionen ging die Arbeit nicht hinaus.

Beschlüsse zu irgendwelchen Konflikten bleiben moralische Appelle, wenn nicht konkrete Unterstützung aus der Fachgruppe heraus folgt.

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Durch fehlende Verankerung im Betrieb steht aber hinter der Fach- gruppe keine reale Macht. Von Seiten der Gewerkschaftsführung ist der Fachgruppe keinerlei Funktion hinsichtlich Betriebsarbeit zu- gedacht.

fino traurig SCHER e

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hinfü ven

6 Die Fachgruppe ist innerhalb der gewerkschaftlichen Hierarchie vól- lig unbedeutend. Sie kann jederzeit vom Kreisvorstand stillgelegt werden (vgl. Frankfurt und Berlin). Über die Fachgruppe ist kein Aufstieg in die gewerkschaftliche Hierarchie móglich. So konnte

in der ganzen Zeit z.B. nie eindeutig geklärt werden, ob die Fach- gruppe nun einen Delgierten in die Kreisdelegiertenkonferenz wäh- len kann oder nicht, gewählt wurde jedenfalls nie; (und die Dele- gierten wählen z.B. den allmächtigen Kreisvorstand!).

Durch die starre Hierarchie in der Gewerkschaft kann nur wenig nach oben dringen. Ein Beschluß der Fachgruppe kann schon durch den eigenen Fachgruppen-Vorstand boykottiert werden, aber auch vom zuständigen Gewerkschaftssekretär und auf jeden Fall vom Kreisvor- stand; dieser ist nicht einmal zu einer Begründung verpflichtet (8.0, Tarifkonflikt).

Das heißt letztlich: sämtliche Beschlüsse einer Fachgruppe können einfach im Papierkorb landen, wenn sie dem Kreisvorstand nicht pas sen!

Die Fachgruppe ist nur sehr beschränkt ein Gremium, in dem eine Wenn man von einem Po-

politische Diskussion entfacht werden kann. litikverständnis ausgeht, daß politische Aktion als Ausdruck einer Basisaktivität begriffen werden soll, so ist die Fachgruppe eın ungünstiger Ort. Wie oben gesagt,kommen die Kollegen als isolier- te Individuen und es läßt sich eigentlich kaum eine gemeinsame Ba- sis ausmachen. Wenn aber die Fachgruppe kein Ort einer Basisver- tretung ist, so kann man darin eigentlich nur Stellvertreterpolı- tik betreiben, oder Funktionärsposten ergattern und eine dement- sprechende Politik machen.

Beim konstanten Stamm der Fachgruppe Soziale Dienste waren die po- litischen Fronten eh schon abgeklärt, so daß die politischen Dis-

. D D : > a A 1 ^ -— kussionen zum Zeremoniell geworden waren (Reduzierung auf Positions

darlegung). Selbst der erhoffte Informationsfluß findet oft nicht statt aus taktischen Gründen oder politischer Rücksichtnahme. Diskussionen mußten auch deshalb notwendigerweise an der Oberfläche bleiben, da es gefährlich in der Gewerkschaft ist, Positionen ein- zubringen, die über SPD- und DKP-Politik hinausgehen, Dies hat ein massives Mißtrauen und eine weitgehende Zurückhaltung zur Folge

Gevverkschaftsarbei

Thema

unter den Kollegen in der Fachgruppe.

è Dieses unausgesprochene Seilziehen hinter den Kulissen muß notwen- digerweise für jeden neu hinzukommenden Kollegen unverständlich sein oder nur schwer zu durchschauen sein. Entpolisierung und Resig- nation können eine logische Folge sein und somit Ursache für die riesige Fluktuation.

Unter solchen strukturellen und politischen Bedingungen in der Fachgruppe mußten auch die zahlreichen Versuche, so komplexe The- men wie z.B. Entwurf des neuen Jugendhilfegesetzes, Neuorganisation der Sozialreferatsstruktur der Stadt München etc. zu erarbeiten, notwendigerweise scheitern.

NUR DIE GANZ *AUFRECHTEN" HALTEN DURCH ...

Aufgrund dieser strukturellen Situation der Fachgruppe Soziale Dien- ste haben lediglich die Kollegen "überlebt", die entweder aus noch ziemlich unbestimmten Gründen (abstrakter Anspruch) oder aus sehr konkreten Gründen (Parteiauftrag, politische Gruppe etc.) an der Fachgruppen-Arbeit interessiert waren; oder auch Kollegen, die sich

einfach einen bestimmten Posten als Gewerkschaftsfunktionär erhoff- ten oder behalten wollten.

Folgende Konsequenzen sind daraus zu ziehen:

6 In der Fachgruppe konnten und können wir nur in sehr beschränktem Maße gewerkschaftliche Forderungen aufgreifen und durchsetzen.

Die Basis gewerkschaftlicher Organisierung ist der Betrieb. Hier kónnen gemeinsame Interessen unmittelbar ausgedriickt und durchge-

setzt werden. Dies gilt auch für die meisten Betriebe, in denen Sozialarbeiter tätig sind.

Ein Problem in diesem Bereich bilden die vielen Kleinbetriebe. Wir finden es daher für wichtig, Klarheit über die mögliche Organi- sierung der Betriebsarbeit in den Kleinbetrieben zu bekommen. Diese Diskussion und die dabei notwendige Hilfestellung sollten im Rah- men der Fachgruppe Soziale Dienste durchgeführt werden.

Ob ein stärkerer Informationsaustausch über die Betriebsarbeit in der Fachgruppe laufen wird oder kann, wird sich noch zeigen. Die Erfahrungen sprechen bisher eher nicht dafür,

Anders verhält es sich mit der Fachgruppe Kirchliche Dienste, wo eine gemeinsame Kampfebene aus den unterschiedlichsten kirchlichen Betrieben besteht. Hier geht es nämlich überhaupt erst einmal um die Durchsetzung von Tarifverträgen, Personalvertretungs- oder Be- triebsratsgesetz, Bearbeitung von Problemen des Tendenzschutzes etc.

Auch der Kreisfrauenausschuß stellt eine überbetriebliche Ebene dar, auf der gemeinsame Forderungen formuliert werden können.

ABER: BETRIEBSARBEIT IST KEIN ALLHEILMITTEL

Daß die Betriebsarbeit einen primären Stellenwert hat, wurde in - zwischen auch von der Fachgruppe Soziale Dienste (und den darin vorhandenen heimlichen und offenen Fraktionen) "formuliert". Um mehr Zeit für Betriebsarbeit zu haben, trifft sich deshalb die Fachgruppe Soziale Dienste nur noch alle 2 Monate und sie soll vor allem ein Ort

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von Erfahrungsaustausch über Betriebsarbeit sein.

Warum allerdings plötzlich von allen Seiten eine verstärkte Betriebs-

arbeit propagiert wird, hat verschiedene Gründe.

betriebsarbeit kann gemacht werden zur Mobilisierung und Vertretung der gemeinsamen Interessen der Kollegen;

Betriebsarbeit ist aber auch eine Möglichkeit, Funktionärsposten zu ergattern.

Beide politischen Strategien unterscheiden sich grundsätzlich, auch

wenn an der Oberfläche die gemeinsame Betriebsarbeit betont wird,

Von einer ausschließlichen Betonung gewerkschaftlicher Betriebsar-

beit muß noch aus einem anderen Grund gewarnt werden:

Ə Betriebsarbeit darf nicht aus Flucht vor den inhaltlichen Proble- men der Sozialarbeit gemacht werden. Wir halten im Bereich der So- zialarbeit eine Politik für falsch, die sich ausschließlich auf die betriebliche und gewerkschaftliche Durchsetzung der eigenen Arbeit- nehmerinteressen bezieht (wie dies von der DKP weitgehend prakti- ziert wird). |

Sozialarbeit hat eine politische Funktion, ob man sie für wichtig hält oder nicht, Die Arbeitnehmerinteressen des Sozialarbeiters und die des "Klienten" sind nicht identisch. Eine Durchsetzung der Arbeit- nehmerinteressen des Sozialarbeiters hat deshalb nicht schon von sich aus eine positive Bedeutung fiir den Klienten. Beim Sozialar- beiter sind z.B. an seine Arbeitszeit auch Bedingungen geknüpft, un- ter denen sich der "Klient" bewegen muß, ob dies z.B. die Amtszeit oder die Öffnungszeiten des Freizeitheimes sind.

Der Sozialarbeiter ist an der genauen Einhaltung seiner Arbeitszeit interessiert, der Jugendliche an den langen Öffnungszeiten des Frei- zeitheimes, um seine Reprodtukionsbedürf nisse zu befriedigen oder um Interessen und Initiativen aufbauen zu können.

Deshalb ist eine Vernachlässigung des Inhalts der Arbeit nicht móg- lich. Besonders in der momentanen Phase zunehmender staatlicher Re- pression, die sich auch im Sozialbereich niederschlügt, scheint uns diese Fragestellung wichtig:

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Q à p ( 0) d= ÇU d T ) x E o > o O

Thema

Welche politischen Funktionen übe ich als Sozialarbeiter konkret aus, wo bin ich durch meine a Tätigkeit ein Glied der staatlichen R i kette. : Wer längere bn ön due Sozialarbeit arbeiten (und überleben) will, muß sich diesen Fragen stellen. Oder er verfällt in einen totalen Zynismus und in ein Desinteresse gegenüber seiner Arbeit und somit. auch gegenüber den Leuten, mit denen er es zu tun hat; oder er steigt nach einer gewissen Zeit aus der Arbeit aus.

Hier soll keineswegs einem linken Caritativismus das Wort geredet werden. Es geht uns lediglich um eine ehrliche Auseinandersetzung zwischen unseren Interessen als Arbeitnehmer und den Inhalten, An- sprüchen und Möglichkeiten unserer Arbeit.

Zudem ist eine glaubhafte Betriebsarbeit wohl auch den Kollegen gegenüber nur sehr schwer zu Vertreten, wenn man ein zynisches Ver- hältnis zu seiner Berufspraxis hat, d.h. die Glaubwürdigkeit am Arbeitsplatz läßt eine Trennung von Betriebspolitik und Job nicht zu.

WEITERE PERSPEKTIVEN UNSERER GRUPPE

Wir haben hier den momentanen Diskussionsstand unserer Gruppe wieder- gegeben.

Wir haben eine relativ klare Einschützung über die Arbeit in der Fachgruppe und werden in der Fachgruppe in beschrünktem Mafie auch weiter mitarbeiten.

Wir haben noch keine klare Einschützung und wenig Erfahrungen über die Möglichkeiten der Betriebsarbeit und dem Problem der Vereinbar- keit von Arbeitnehmerpolitik und den inhaltlichen Problemen und Funk- tion der Sozialarbeit.

An diesem letzten Punkt wollen wir weiterarbeiten.

Wir wollen herausfinden, wie und in welchem Rahmen eine Auseinander- setzung um inhaltliche Fragen der Sozialarbeit und unseren Arbeit- nehmerinteressen geführt werden kann; (in der Gewerkschaft kann dies momentan kaum geschehen).

Das heißt dann auch, daß zumindest in Teilbereichen eine politische Linie der Sozialarbeit herausgearbeitet werden muß, um nicht ständig hilflos dem staatlichen Zugriff ausgeliefert zu sein.

Für uns ist es auch die Frage, wie eine Sozialarbeit und eigene Ar- beitnehmerinteressen zu vereinbaren sind, ohne daß wir dabei vor die Hunde gehen.

Wir hoffen, daß wir bis zum Herbst einige Fragestellungen und Per” spektiven konkretisiert haben. Wir werden uns dann wieder melden

in der Erwartung, daß viele Kollegen und Genossen an einer gemein- samen Arbeit mit uns interessiert sind.

TAGUNGSHINWEISE TAGUNGSHINVETSE

Aus Platzgründen müssen wir diesmal leider auf die Tagungshinweise und den Materialteil verzichten. Wer sich dennoch aktuell informieren will, lese den monatlich erscheinenden Kleinanzeigenteil in der “links”.

Über die Tagungen der AG SPAK informiert der SPAK-Tagungskalender | Anfordern bei: AG SPAK, Belfortstr. 8, 8 München 80

|. ZUR GESCHICHTE DER ARBEITERBEWEGUNG

SOZIALISTISCHE LINKE NACH DEM KRIEG

Beiträge von Fritz Lamm und anderen * Aus- |». wahl der Zeitschrift "funken" (1950 - 1959) okAls Beitrag zu einer kritischen Geschich-

te der SPD nach 1945 und über die Entwick- lung der sozialistischen Bewegung bis 1960

Reihe ZUR GESCHICHTE DER ARBEITERBEWEGUNG Heft 3 x August 1978 k Preis zehn Mark

links

Sozialistische Zeitung

bringt monatlich auf etwa 28 Seiten Informationen und Anregun- gen für die politische Arbeit, Beiträge zur sozialistischen Theo- rie und Strategie, Berichte aus der Linken international. „links“ ist illusionslos, undogmatisch eine Zeitung für Theorie der Praxis und für Praxis der Theorie.

Einzelpreis DM 2,—.

Bezugspreis, jährlich, DM 22,— + DM 6,— Versandkosten

CXDIC SS

Zeitung für SN Set Betriebs - und i Gewerkschaftsarbelt

Sprachrohr der Kollegen und Genossen, die sozialistische Be- triebs- und Gewerkschaftsarbeit machen. Informationen über die Auseinandersetzung zwischen Kapital und Arbeit. Beitrag®, die man nicht in den Gewerkschaftszeitungen findet. Einzelpreis DM 1,20.

Bezugspreis, jährlich, DM 14,— + DM 6,— Versandkosten

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