:■-■:

uoa W&3F

Suche Kontakt/Erfahrungsaustausch mit Leuten, die im Bereich Ge- meindepsychiatrie theoretisch oder praktisch arbeiten. Elisabeth Lins, 775 Konstanz, Taborweg 23

2 Diplom-Psychologinnen, Diplom-Sozial padagogin (Jugendarbeit) und Mediziner suchen Tatigkeitsbereich, gemeinsam, bzw. in glei- cher Stadt. Gemeinsame Erfahrung in fortschrittl icher Beratung, Kinder-, Jugend- u. Gruppenarbeit (auch Einzelstellenagebote er- wunscht). Zuschriften an Info Sozialarbeit

AWO-Arbeitskreis sucht noch Leute, die Interesse an einer Arbeit in einer Obdachlosensiedlung haben. Willi. Lemmert, 43 Essen 12, Altenessener Str. 277

Sozialpadagoge sucht zum 1.6.1976 Zivildienststelle im padagogi- schen Bereich (Kinderladen, Gemeinwesenarbeit, Jugendarbeit, poli- tische Bildung u.a.) Ort sekundar (evtl . Raum MLinster) Adresse: Ju'rgen Siebers, 34 Gottingen, Schillerstr. 66 Berufspraktikantin (Sozialarbeit) sucht flir das 2. Halbjahr ab 1.4.76 eine Praktikumsstel le in einem GEW-Projekt o.a. Felicitas Rotzinger, 61 Darmstadt, Bismarckstr. 105 Suche Stelle im Bereich Kinder- und Jugendarbeit (Jugendzentrum, Kindergruppe, Kita, o.a.) im Raum Frankfurt-Kassel ab Januar 1976 oder spater. Irmela Fischer, 355 Marburg, Uilhelmstr. 29 Krankengymnastin sucht zum Fruhjahr 1976 Stelle im Bereich Sozial- therapie/Psychiatrie (Therapiezentrum, Gesundheitszentrum, usw.) Marita Wagner, 44 MLinster, Marktallee 91

Suche Gruppe, in der sich Heimjugendl iche zusammengetan haben, oder andere Lehrlingsgruppe im Raum Siegburg/Bonn. Wer kennt Zeitungen, die Informationen flir Heimjugendl iche enthalten (Erfahrungen aus anderen Heimen, Kontaktmdglichkeiten etc.)? Zuschriften an: Anette Jostmeier, 5202 Hennef 1/HapperschoB, Anno-Platz ^^^^^

Inhaltsverzeichnis zum Info Sozialarbeit, Heft 12

"Institutionelle Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit" -Teil II-

2. Kinderhaus in der Schokoladenfabrik e.V.

2.1. Bericht des Kinderhauses

2.2. Satzung und Geschaftsordnung des Kinderhauses

>/%

4

J.NF0RMATI0NSDIENST SOZIALARBEIT"^^

Maorw*ic:»R1t,af3B 40

III - FORMEN DER TRAGERSCHAFT

1. Dffentliche Trager

1.1. 'lodelle - lokales Engagement offentlicher Trager und die Ver- suche einer Neustrukturierung sozialer Dienste

1.2. Jugend- und Sozialbehdrden

1.3. Der Staat - die dffentliche Gewalt

2. - "Freie Trager"

2.1. Rechtsformen "freier Trager"

2.2. Der Prozel3 der Institutional isierung am Beispiel der Jugend- zentrumsbewegung

3. SchluBfolgerungen

Schwerpunktthema: INSTITUTIONELLE PROBLEME STADTTEILBEZOGENER SOZIALARBEl-

- Zweiter Teil -

V

Offenbach im Februar 1976 _ Einfachnummer - Preis DM 4,-- m/r'J". ~T )

Dieser Informat ionsd ienst Sozialarbeit wird im Sozial i st ischen BUro von Gruppen, die im Sozial i sat ionsbereich arbeiten, herausgegeben. Der Info dient der Kommunikation und Kooperation von Genossen, die mit sozial i st i schem Anspruch im Feld der sozialen Arbeit tatig sind. Der Info enthalt neben einem Schwerpunktthema Darstel lungen iiber die Organi sat ionsmodel le und Bas i sakt i vi taten sozial i sti scher Sozialai bei ter/-padagogen, Erzieher etc. ,Kurzber ichte, I nformat ionen und Ana- lysen aus dem Sozial- und Gewerkschaf tsbereich sowie Material ien, Hinweise,Stel lenangebote und Kleinanzeigen.

Neben dem Informat ionsd ienst (erscheint viermal im Jahr) veroffent- 1 ichen wir in unregelmaBigen Abstanden Arbei tsf eldmater ial i en zum Soz ial bereich. In dieser Reihe sind bisher erschienen:

Arbei tsfeldmaterial ien (AMS)

Heft 1: Projektstudium am Bspl . Heimerz iehung,2oo S. , DM 8,

Heft 2: Arbei termadchen im Jugendzeritrum, 56 S..DM k,~

Heft 3 Knastalltag am Beispiel Mannheim, 128 S., DM 7,—

Heft 't: Der inst i tut ional i s ierte Konflikt, 2oo S., DM 1o,--

Heft 5: Soz ialpadagogik und Arbei ter interessen, k8 S., DM 3.

Heft 6: Staatliche Sozialpol itik( erscheint Anfang Marz )

Herausgeber: Sozial i stisches B'uro

6o5 Offenbach *t, Postfach 591

Verleger: Verlag 2ooo GmbH Offenbach

Erste Auflage: Februar 1976, 5ooo Exemplare

Alle Rechte bei dem Herausgeber

Vertrieb: Verlag 2ooo GmbH, 6o5 Offenbach h

Postfach 591, Hohe Str. 28 (Souterrain) Postcheck Frankfurt Nr. 61041 - 6o4

Preis: Einzel exemplar DM h,

bei Abnahme von mind, lo Stuck 2o£ Rabatt

Wei terverkSufer (Buchladen.Buchhandel ) 4o % Rabatt

jeweils zuziiglich Versandkosten

Der Info kann auch im Abonnement bezogen werden. Bezugsgebuhren filr das Jahr 1976(Heft 12 - 15) DM 15,-- + DM 2,8o

Verantwortl ich: Redakt ionskol lekt iv Info Sozialarbeit Presserechtl ich verantwortl ich: Gu'nter Pabst Offenbach Druck: hbo-druck Bensheim

K

INFO SOZIALARBEIT, Heft 12 - Zweiter Teil -

INHALT

Vorbemerkungen zum Schwerpunktthema

"lnstitutionelle Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit" Seite 3

M - DARSTELLUNG STADTTEILBEZOGENER ARBEITSANSATZE Seite 5

2 Kinderhaus in der Chocoladenfabrik e.V.

2*1. Bericht des Kinderhauses

2*2. Satzung des Kinderhauses

2.3. Geschaftsordnung des Kinderhauses

HI- FORHEN DER TRAGERSCHAFT

1 Uffentliche Trager

i'l Modelle - lokales Engagement bffentlicher Trager

und die Versuche einer Neukonstruktion sozialer Dienste

1 2. Jugend- und Sozial behbrden 1.3! Der Staat - die bffentliche Gewalt

2 "Freie" Trager 2*1. Rechtsformen "freier" Trager 2*2. Der ProzeB der Institutionalisierung " ' am Beispiel der Jugendzentrumsinitiativen

3 SchluBfolgerungen 3*1. Thesenartige Zusammenfassung 2.2. Handlungsebenen

Seite 5 Seite 5 Seite 18 Seite 2o

Seite 25

Seite 27

Seite 31 Seite 35

Seite 36 Seite 37

Seite 46

Seite 48 Seite 48 Seite 49

IV

THESEN ZUM VERHALTNIS VON BETRIEBS- UND WOHNBEREICHSARBEIT

V - LITERATURVERZEICHNIS

tNFO-KARTEI: ARBEITSRECHTS UND MITBESTIMMUNG

KURZBERICHTE AUS DEM GEWERKSCHAFTS- UND SOZIALBEREICH

<;PFNDEN FOR PORTUGAL -

SOLIDARITAT MIT DEN PORTUGIESISCHEN KINDERN

MATERIALIEN/KLEINANZEIGEN

REDAKTIONSMITTEILUNG

Seite 51 Seite 55

Seite 57

Seite 67 Seite 73 Seite 79

REIHE BETRIEB

UND GEWERKSCHAFTEN

k*^Sfe:^

Dirk Axmacher:

Kritik der Berufsausbildung

Preis sieben Mark

VORBEMERKUNG ZU DIESER AUSGABE

Hit dieser Ausgabe setzen wir das in Heft 11 begonnene Schwerpunkt- thema "Institutionel le Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit" fort. Diese Themenstellung tragt zwei wichtigen politischen Tendenzen im Bereich der Sozialarbeit Rechnung:

Die Diskussion Liber die Funktion von Sozialarbeit bleibt heute nicht mehr in dem eindimensionalen Erklarungsmuster der eindeutig staats- und herrschaftssichernden,also reaktionaren Funktion stek- ken, sondern billiat Widerspriichl ichkeit zu. Damit gilt, wie in alien anderen geseil schaftlichen Bereichen, daB neben gesellschafts- erhaltendenauch verandernde und liberwindende Elemente gegeben sind. Es kommt darauf an, diese fortschrittl iche Seite durch konsequente Ausnutzung der politischen, oekonomischen und rechtlichen Moglich- keiten auf alien Ebenen zu nutzen.

Dabei soil nicht unberijcksichtigt bleiben, daB die Entfaltung al- ternativer Ansatze durch die Unterdruckung in alien gesellschaft- lichen Bereichen zunehmend erschwert wird, bzw. wir diese Bedin - qungen starker als bisher in unsere pol itisch-beruflichen Handlungs- vollzuge einbeziehen miissen.

Die Entfaltung von Kontinuit'a't und Verbindlichkeit in Initiativen leitete Institutional isierungsprozesse ein, die heute nicht mehr qrundsatzlich abgelehnt, sondern als notwendige Konsequenz mit posi- tiven und negativen Akzenten angesehen werden. Es geht jetzt in Dis- kussionen nicht mehr darum, ob die Institutionalisierung von Initi- ativen notwendig und sinnvoll ist, sondern darum, wie die negativen Komponenten(z.B. hierarchische Struktur.finanzielle Abhangigkeit) eingegrenzt werden konnen und wie diese Organisationsphase fortent- wickelt werden kann.

Der erste Teil (Heft 11) enthalt nach einer Einflihrung in die Theraen- stellung, der Begriffsbestimmung von Gemeinwesenarbeit, stadtteilbe- zogener Sozialarbeit und Stadtteilarbeit einen ausflihrlichen Praxis- bericht liber die AG Karol inenviertel . Dargestellt und reflektiert werden die Entwicklung der AG von einer studentischen Initiative zur anerkannten Institution, ihr Konzept und ihre Arbeitsweise.

In diesem Heft wird das Projekt "Kinderhaus Chocoladenfabrik e.v." dargestellt. Beide Praxisberichte sollen durch ihren direkten sozial- padagogischen Bezug den Abstraktionsgrad und damit die Verstandnis- schwierigkeiten begrenzen, wobei die geschilderten Ansatze nicht der Sozialarbeiternormal itat in Familien- und JugendfLirsorge.Haus der Ju- gend etc. entsprechen, sondern sich als Alternativen verstehen.

Im Abschnitt "Formen der Tragerschaft" wird naher auf die Stellung bffentlicher und "freier" Trager innerhalb der Sozialarbeit und ihr

- 3 -

Verhaltnis zum Institutional isierungsprozeB neuerer und alternativer Methoden und Arbeitsformen eingegangen. Am Beispiel der Jugendzen - trumsbewegung wird der ProzeB der Institutional isierung verdeutl icht. Mbgliche Handlungsebenen fur die weitere Arbeit werden thesenartig zusammengefasst. Die Thesen zum Verhaltnis von Betriebs- und wohnbe- reichsarbeit sind im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema entstand- en. Sie verstehen sich als bescheidener Beitrag zur Strategiediskus- sion und wenden sich gegen eine grundsatzl iche politische Unterord- nung des Reproduktionsbereiches unter den Produktionsbereich. Die Thesen sind im AKS Hamburg sehr kontrovers diskutiert worden, sie wurden aber mit in den Info aufgenommen in der Hoffnung, daB der Bei- trag auch ausserhalb des Arbeitsfeldes Sozialarbeit zur Auseinander- setzung und zur Stellungnahme reizt.

Info-Kartei zum Arbeitsrecht und zur Mitbestimmung.Kurzberichte aus dem Gewerkschafts- und Sozialbereich, Spendenaufruf zur Unterstutzung von Kindergarten in Portugal ,Hinweise,Kleinanzeigen und Redaktions- mitteilungen schlieBen dieses Heft ab.

Diesem Heft wird beigelegt:

- Spendenaufruf "Sol idaritat mit Portugal"

- Spendenaufruf des SB zur Finanzierung einer Kampagne gegen pol Unterdrlickung und zur GrUndung eines Sol idaritatsfonds

- Aufruf der Initiative zur Erhaltung des Tommy-Wei sbecker-Hauses

Die Arbeitsgemeinschaft Karol inenviertel sowie das Kinderhaus in der Chocoladenfabrik zeichnen nur flir die sie betreffenden Projektberichte verantwortlich,der AKS Hamburg flir die ubrigen Beitrage des Schwer- punktthemas.

Kontaktadressen:

Arbeitskreis Kritische Sozialarbeit(AKS)

2 Hamburg 13, Heinrich Barth Str. 15, Telefon: o4o/45 71 82

Arbeitsgemeinschaft Karol inenviertel

2 Hamburg 36, Holstenglacis 7, Telefon o4o/34 64 06

Kinderhaus in der Chocoladenfabrik e.V.

2 Hamburg , Winterstr., Telfon o4o/39 68 88

II - DARSTELLUNG STADTTEILBEZOGENER ARBEITSANSATZE

it.

2. KINDERHAUS IN DER CHOCOLADENFABRIK E.V.

? .1 . Bericht des Kinderhauses

DIE ANFANGSZEIT IN DER "FABRIK"

Im Fr'u'hjahr 1971 griindete eine Elterngruppe den "Kindergarten in der Fabrik e.V.". Der Kindergartenverein stellte den Anspruch an sich, - anders als die seinerzeit zahlreichen Hamburger Kinderladen - nicht die Kinder einiger weniger Informierter Oder Gutsituierter, die hone Beitrage zu zahlen bereit waren, sondern die Kinder der An- wohner zu betreuen und zu fordern.

Dies bedeutete in der Lage der "Fabrik": Kinder von deutschen und auslandischen Arbeitern und aus kinderreichen Familien zu fordern. DaD diese keine hohen Monatsbeitrage leisten konnten, lag auf der Hand. Daher muBten die Eltern eine staatliche Anerkennung des Kinder- gartens anstreben, was eine Bezuschussung durch die Jugendbehbrde bedeutete.

Dem "Kindergarten in der 'Fabrik' e.V." wurden einige Raume im Ober- geschoB der "Fabrik" Uberlassen, die dann gema'B den Auflagen von Gesundheitsamt, Bau- und Jutjendbehlirde umgebaut wurden. Eine ausgebildete Erzieherin libprnahm die Leitung des Kindergartens, tlternmitarbeit in Form von "Dienst" im Kindergarten, renelma'Biges, abwechselndes Kochen und Putzen der Raume sowie Teilnahme an den wcichentlichen El ternabenden waren Bedingungen flir die Aufnahme der Eltern in den Kindergarten.

Die erste Kindergruppe setzte sich zusammen aus drei-bis fiinfjahrigen Kindern, deren Eltern entweder den "Kindergarten" mit aufgebaut hat- ten oder Anwohner waren. Da fast alle Eltern Zuschusse von der Ju- qendbehbrde erhielten, war der zu zahlende Pflegesatz relativ gering. Geplant war, daB die Kindergruppe die Vorzuge der "Fabrik" (Angebo- te, Raumlichkeiten) nutzen sollte. Sehr bald stellte sich jedoch her- aus, daB dies nicht moglich war, unter anderem aus versicherungs- technischen Grtinden, aber auch wegen der Meinungsverschiedenheiten mit der Leitung der "Fabrik". Ebensowenig konnte die geplante Aus- dehnung des Kindergartens urn eine notwendige Schulergruppe ver- wirklicht werden.

in, Winter 1972 spitzte sich die Lage in der "Fabrik" zu.

Auf der einen Seite die Leitung der "Fabrik" (Dietrich/Zeuner) und

ihr Trend zur Kommerzial isierung, auf der anderen Seite die Gruppe

- 5 -

- 4 -

derjenigen, die den anfa'nglichen Anspruch der "Fabrik" auf Leistung 1m Bereich der Sozialarbeit verwirklichen wollte. Zu dieser Gruppe gehbrte ein GroBteil der in der Fabrik angestellten Mitarbeiter, sowie die meisten freien Mitarbeiter. Den Hbhepunkt dieser Ausein- andersetzungen bildete ein Streik der Gegner des Kommerzialisierungs- gedankens.

W1r Eltern sol idarisierten uns mit den Streikenden und wurden von der "Fabrik"-Leitung unter Druck gesetzt: zwei Angestellte des Kinder- gartens soil ten wegen ihrer Zugehbrigkeit zu der Gruppe der Streiken- den gek'undigt werden. Der Kindergarten widersetzte sich dieser Forde- rung and fand am n'a'chsten Morgen verschlossene Raume vor. Mit Hilfe einer einstweiligen Verfligung durch das Amtsgericht erzwan- qen wir die Erlaubnis zum Betreten der Kindergartenra'ume auf Dauer. Da sich aus Verhandlungen mit der "Fabrik'-'-Leitung ergab, daB an eine weitere Zusatnmenarbeit nicht mehr zu denken war, gingen wir daran, mbglichst schnell neue Raume zu suchen. Wir einigten uns auf den 15.3.73 als spatesten Auszugstermin.

Die "FABRIK", eine alte Maschinenfabrik (ca. 1850 gebaut), nicht mehr ganz in Stand, aber noch nicht kaputt, steht in Altona, einem Stadtteil Hamburg? (Haf en-, Industrie-, Arbei- tergegend) .

2 junge Manner (Kunstler, Architekt) hatten Beziehungen, Geld und groBe Plane. Sie wollten aus der Fabrik einen Knliller ma- chen: ein Kultur- und Freizeitzentrum flir Altonas Jugend. Es fanden sich viele junge, idealistische Leute, die fur so eine notwendige und auch schicke Sache ihre Arbeitskraft und Ideen hergaben. Das geplante Objekt ging in die Werbemuhle: Rundfunk, Fernsehen, Zeitung, und in Nu erbluhte es in der Hamburger Scene.

Als aber die vielen freiwilligen,bzw. schlecht bezahlten "Mit- arbeiter" ein Mitspracherecht in der Planung von Ausgaben und Angeboten forderten, da sie das Freizeitzentrum zugunsten eines kommerzialisierten, gewinntrachtigen Kulturunternehmens ver- schwinden sahen, spielte der inzwischen alleinige BoB nicht mit. Er sammelte seine JUnger urn sich und entlieB die Vertre- ter'der Mitbestimmungsforderungen sowie den inzwischen gewahl- ten Betriebsrat. Das ging nicht ohne Kampf vor sich. Eine De- monstration der Altonaer Jugend flir ein selbstverwaltetes Ju- gendzentrum, Arbeitsgerichtsverfahren und der RausschmiB des "Kindergartens in der Fabrik", der sich mit den Forderungen der Mitarbeiter sol idarisiert hatte, schlossen sich an. Aber Besitzer Dietrich hatte die Behbrden auf seiner Seite und be- kam finanzielle Unterstiitzung.

Heute ist die Fabrik ein kulturelles Unternehmen und natlirlich als kontinuierlicher Auf enthal tsort fiir die Altonaer Jugend viel zu teuer. Die Fabrik wird hoch subventioniert, so z.B. fiir einen unbetreuten, angeblichen Bauspielplatz. Heute spielt in der Fabrik Alexis Korner, hier spricht Herr Biedenkopf von der CDU und sonst ist natiirlich alles sehr locker.

Die Suche nach Raumen, die den Vorstellungen von Erweiterung entspra- chen, erwies sich als auBerst schwierig.

Die Verwalter staatlicher Gebaude (SAGA, Sprinkenhof AG) hatten an- geblich keine geeigneten Raume in dem von uns geforderten Ottenser Raum - und das, obwohl viele Hauser leerstanden (und noch stehen). Das Wohnungsamt wies darauf hin, daD bei Privatwohnungen fur ein der- artiges Projekt wie den Kindergarten ein Antrag auf "Zweckentfrem- dung" gestellt werden m'uBte. Auf dem privaten Wohnungsmarkt hatten wir auch keine Chance. Daraufhin beschlossen wir Eltern des Vereins, zur Selbsthilfe zu greifen. Wir durchstreiften den Altonaer/Ottenser Raum und begutachteten samtliche leerstehenden Hauser, beschafften uns Listen von Abbruchhausern.

Die Bevblkerung wurde durch Flugblatter und Gesprache liber das Desin- teresse der Behbrden informiert. Es wurden 700 Unterschriften gesam- melt, die unser Projekt unterstiitzten.

Wir Eltern hofften, den re gearbeitet hatten, zu erwe einer Schiilergruppe ein "K Ein kleiner Kern von alten essierten Eltern und Erzie Inzwischen war es Mai gewo riickte bedrohlich nahe. Un Ijber das mangel nde Interes der Plan, einfach in ein 1 derhaus zu gestalten.

lativ kleinen Rahmen, in dem wir bisher item und statt eines Kindergartens mit inderhaus" flir Ottensen aufbauen zu kbnnen. Mitgliedern des Kindergartens, rieuen inter- hern begann nun, aktiv zu werden. rden, der August mit seinem Auszugstermin ter diesem Zeitdruck und aus der Emporung se der staatlichen Stellen heraus entstand eerstehendes Haus zu gehen und es zum Kin-

Ottensen ist ein Teil Altonas, der von der Elbe, von einem qroBen Einkaufszentrum (Neue City Altona) und groBbiirgerli- chen Wohngebieten eingegrenzt wird. Es ist eines der wenigen Viertel, die ii.i Krieg nicht zerstbrt wurden. Von daher ist die Bausubstanz (vor und nach dem 1. Weltkrieg gebaut) noch geschlossen erhalten. Charakterisiert ist es durch mitt- lere und kleine metal 1 verarbeitende Betriebe, Klein- und Ein- zelhandel. Es wohnen dort hauptsachlich untere Angestellte und Arbeiter.

Wo die Bomben nichts angerichtet haben, will j talistische Sanierung nachhelfen. Nur der heft der Bevblkerung konnte die Flachensanierung, d Zerstbrung Ottensens verhindern. Stattdessen v ietzt happchenweise durch Teilsanierungen. Es im Prinzip das gleiche wie 1m Karolinenviertel Frzwungener Wegzug der Stammbevbl kerung, Zuzug tern und Studenten, Austrocknung der sozialen Auslagerung der Klein- und Mittel betriebe und Klein- und Einzelhandels (durch das neue Einka pas gesamte Sanierungsprojekt befindet sich in Wohnungsbauunternehmens SAGA.

etzt die kapi- ige Widerstand .h. die totale ersucht man es vollzieht sich

von Gastarbei- Infrastruktur, Konkurse des ufszentrum) .

den Harden des

7 -

VERHANDLUNGEN MIT PER SAGA UM DAS HAUS IN PER WINTERSTRASSE

Pa kam ganz Uberraschend ein Angebot von der Gemeinnlitzigen Sied- lungs AG Hamburg (SAGA), die unserem Vorhaben plbtzlich freundlich gestimmt war: sie wollte mit uns eine Ortsbegehung "unseres" Hauses vornehmen. Das Ordnungsamt hatte einen Tip bekommen und ihn an die SAGA weitergegeben. . .

Wahrend der Besichtigung des Hauses durch einen Baufachmann und einen Prokuristen der SAGA verwiesen diese uns an ein giinstigeres Projekt im gleichen Stadtteil: eine leerstehende Fabrik in der Win- terstraBe 1. Sofort gingen wir dorthin und waren von der alten "Darnpf-jZuckerwaren- und Chocoladenfabrik" sogleich angetan. Genau das waren die Raume, die wir uns vorgestellt hatten, wenn auch ein Garten Oder Hof zum Spielen fur die Kinder fehlte. Wir schlossen mit den Vertretern der SAGA einen mundlichen Vorvertrag ab. Es stellte sich jedoch bald heraus, daB auch mit einem Autolackier-Betrieb ein Vorvertrag bestand, der seine Ansprliche anmeldete.

Inzwischen hatten die Vertreter der Jugendbehbrde beschlossen, sich fiir das Projekt einzusetzen, da es einem akuten Notstand in Altona abzuhelfen versprach. AuBerdem unterstlitzten Politiker einzelner Fraktionen unser Vorhaben. Uns schien es, als ob die SAGA dem gewerb- lichen Betrieb den Vorrang geben wollte, aus Kostengriinden. Denn die Voraussetzung fur die Vermietung des Hauses an einen Kindergarten war, die Raume in einen vermietungsfahigen Zustand erst zu versetzen, dies bedeutete kostspielige Umbauarbeiten. Die Verhandlungen kamen ins Stocken. Die Kinderhausgruppe beschloB, sich wieder an die Offent- lichkeit zu wenden, informierte die Bewohner der WinterstraBe, wandte sich an die Politiker, die sie bisher aktiv unterstlitzt hatten und die Morgenpost.

Der Erfolg unseres Bemuhens war, daB wir schlieBlich den Zuschlag fur die Raume erhielten. So konnte endlich mit dem Ausarbeiten der Plane flir den Umbau begonnen werden und die Finanzierung der Arbeiten ge- klart werden.

Die Gemeinnutzige Siedlungs AG Hamburg, Jugendbehbrde und Bezirksaus- schuB Altona hatten Geldmittel in Aussicht gestellt. Der Kostenvoran- schlag der SAGA-Fachleute betrug ca. 200 000.- bis 250 000.- DM. Davon ubernahm die Jugendbehbrde 45 000.- DM, die Bezirksversammlung 10 000.- DM. Die El tern muBten einen Anteil von 50 000 DM in Form von Eigenleistung erbringen, den Rest trug die SAGA.

DER UMBAU DER ALTEN FABRIKRKUME

In dem dreistbckigen Gebaude waren ca. 600 Quadratmeter Nutzraum, nicht eingeschlossen der Keller und das DachgeschoS. Das Haus war teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Das Dach muBte erneuert werden, ebenso Fenster und TUren. Sanitare Anlagen und eine Heizung muBten neu eingebaut werden.

Die Erfullung dieser Grundbedingungen erforderte einen GroBteil der veranschlagten Gelder. Samtliche Abbrucharbeiten, die meisten Maurer- und alle Malerarbeiten, das Erneuern der FuBboden, Decken und Wande, der Ausbau der Kiiche, Bau und Konstruktion der Spielhauser in den Raumen und samtliche Feinarbeiten wurden von den Eltern und Erzie- hern des Vereins am Feierabend und an den Wochenenden geleistet.

Verwandte und Freunde halfen tatkraftig mit. Deren unentgeltl iche Arbeiten, die auch Leistungen enthielten, die norma lerweise sehr kostspielig sind (wie das Zeichnen der Bauplane z.B.), sind nicht in dem Betrag der geforderten Eigenleistung von 50 000.- DM enthal-

ten.

Insgesamt dauerte der Umbau von Dezember 1973 bis zum September 1974,

vom Zeitpunkt der EntrUmpelungs - und Abbrucharbeiten an gerechnet.

Inzwischen war die Jugendbehorde auf unser Drangen hin dooh heveit, uns bis zur Fertigstellung neuer Raume eine Unterkunft fiir die sohon bestehenden zwei Gruppen zur Verfugung zu stellen.

DIE PR0VIS0RISCHE UNTERBRINGUNG IM JUGENDHEIM BAHRENFELDER STRASSE

Wir bekamen im April 1973 einen Raum im ersten Stock des Jugendhei- mes Bahrenfelder StraBe kostenlos zur Verfugung gestellt. Auf der gleichen Etage befand sich in zwei weiteren Raumen die "Werkstatt flir Behinderte" der Sozialbehbrde. Das waren zwei Gruppen mit insgesamt 40 geistig behinderten Jugendl ichen, die eine Art Heim- arbeit machen - betreut von zwei Erzieherinnen. Die Toiletten und die Teekliche wurden von alien benutzt. Die Raume waren einzeln mit Kohleofen beheizbar. Die Hausmeisterin wohnte im gleichen Haus. Sie hatte ein besonderes Vorurteil gegen alles, was aus der "Fabrik" kam, weil "die so schmutzig sind". Es widerstrebte ihr sehr, diese Leute in "ihr" Haus aufnehmen zu miissen. Einen Eingang weiter war der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) untergebracht. Die Schuppen hinter dem Haus und die Pla'tze davor wurden vom ASB genutzt. Schuppen und Kohlenkeller reizten sehr zum Versteckspiel , was jedesmal groBen Rrger gab mit dem ASB. Es war tatsachlich auch gefahrlich, auf dem Hof zu spielen, weil die Fahrer mit groBer Geschwindigkeit in den Hof hineinfuhren.

Tni September 1973 zogen wir ins ErdgeschoB, das bis dahin tagsUber ungenutzt war. Durch die Unterschriftenaktion und Mitgl iederwerbung war der Verein inzwischen auf 60 Mitgl ieder angewachsen, die nun da- rauf dra'ngten, endlich eine Schulkindergruppe zu erbffnen. Dafur bekamen wir einen Raum von 11 qm fur 10 Schulkinder von 6 bis 10 Jah- ren. Fur die Vorschulgruppe (11 Kinder) hatten wir jetzt einen groBen Raum von ca. 50 qm zur Verfugung.

Ein Problem war die Verpflegung. Wir hatten im Vorschulraum eine Tiefkuhltruhe stehen, darauf wurden auf einem elektrischen Kocher in einem Riesentopf die Kochbeutel von Dr. Oetker aufgetaut. Abwaschen konnten wir dann in der Kiiche.

niese auBeren Bedingungen wirkten sich naturlich sehr auf die Arbeit aus Besonders die Schulkinder hatten darunter zu leiden. Sie wurden won'vielen Seiten standig angegriffen und man lieB sie spuren, daB mJn sie da nicht haben wollte. Die Kinder reagierten mit Aggression. Kinder und Erzieher fieberten der Fertigstellung des Kinderhauses entaeqen, die sich von Monat zu Monat verzbgerte. Mnen positiven Aspekt hatte diese Epoche allerdmgs: Die Kinder wur- nln sicher im Umgang mit Behinderten. Sie lernten, diesen normal zu begegnen Diesen Umstand haben wir auch den Betreuermnen der

Behinderten zu verdanken.die - obwohl sie unter unserer Anwesenhelt zu leiden hatten (Larm-und Schmutzbelastigung) - uns sehr wohlwol- lend und hilfsbereit begegneten und unsere Kinder in die Arbeit und das Leben der Behinderten Einblick nehmen lieBen. Eine weitere sehr wichtige Erfahrung flir die Kinder wahrend dieser Zeit war, daB sie die ganzen Schwierigkeiten und Belastungen, die ihre Eltern auf sich nahmen, un das Kinderhaus zu real isieren, rait- erlebten und -erlitten. Das pragte ihre Einstellung zu dieser Ein- richtung Kinderhaus erheblich. Ihnen wurde kein fertiges Haus vorge- setzt mit allem, was dazugehbrt. Sie kennen die Herkunft jedes Ein- richtungsstlickes und seine Geschichte.

Im Frlihjahr 1974 wurden Zaune urn die beiden Parkpl'a'tze vor dem Haus gezogen und das Gelande konnte nun endlich von den Kindern "bespielt" werden. Da nur Pflastersteine und eine RoBkastanie da waren, gruben die Kinder die Pflastersteine aus und schufen sich so eine Buddel- kiste, auBerdem befestigten sie Seile an der Kastanie zum Schwingen. Beides wurde verboten. Wir besorgten Holz zum Hlittenbauen, auch das gab Rrger. .. .

Nach unserem Auszug sind die Platze wieder zu Parkplatzen zuruckver- wandelt worden, auf Betreiben des ASB, der den Platz fur seinen Wa- genpark brauchte.

MTTBESTIHMUNG

Bis Dezember 1973 gab es wbchentlich einen Elternabend, der bestimm- te Bereiche an Arbeitsgruppen delegierte, z.B. Baugruppe, Uffent- lichkeitsgruppe, Spendengruppe, Finanzgruppe, Verhandlungsgruppe. Die Bezugspersonengruppe tagte auch wbchentlich, r.iit alien Bezugs- personen, die schon Kinderarbeit machten und solchen, die nach Fer- tigstellung des Kinderhauses dort arbeiten wollten. Da die Mitgl iederzahl standig wuchs, wurde das Plenum bald so groB, daB es nicht mehr arbei tsfahig war. liir muBten andere Mitbestimmungs- forr.ien finden. Folgendes Modell wurde grob entwickelt und noch in der Jugendheim-Zeit praktiziert:

PLENUM

Zl

KINDERHAUSRAT

ELTERNGRUPPEN

BEZUGSPERSONEN- GRUPPE _^____

Die neue Einrichtung dabei war der Kinderhausrat mit je einem ge wa'hlten Eltern- und Bezugspersonenvertreter aus jeder Kindergruppe. Die Probleme aus den Eltern-, Bezugspersonen- und Kindergruppen soil- ten da eingebracht und beraten werden. Grundsa'tzliche Entschei- dungen soil ten weiterhin dem Plenum vorbehalten bleiben. Wenn im Kinderhausrat keine Einigung zustande kommen konnte, sollte auch das

Plenum entscheiden. .... .

Die Eltern der Kleinkindergruppe tagten auch schon regelmaliig und hatten ihren Vertreter im Kinderhausrat, obwohl mit dieser Kinder- gruppe noch gar nicht gearbeitet wurde. In den letzten Honaten vor der Erbffnung des Kinderhauses wurden Nachmittage eingerichtet, an denen sich die Kinder in einer Wohnung trafen, urn sich kennenzuler- nen und miteinander zu spielen. Die Bezugspersonen, die spater in der Kleinkindergruppe arbeiten wollten, beteiligten sich bereits an diesen Treffen. .

Das war der Vorla'ufer unseres heutigen Mitbestimmungsmodells, wel- ches spater in der Geschaftsordnung rechtskraftig wurde.

i AIIFFNDE FINANZIERUNG

Jeder, der sein Kind ins Kinderhaus bringen will, muB bei der Fami- lienfursorge einen Antrag auf Kostenbeteiligung stellen. Die Fursor- nerin rechnet dann anhand der Einkqmmensnachweise aus, welcher El- ternbeitrag fur die Familie zumutbar ist. Der Rest bis zirvollen Pflegesatzhbhe wird dann vom Kinderhaus dem Amt flir Jugend in Rech- nung gestellt. Der Elternbeitrag unterscheidet sich nicht von dem der sta'dtischen

Kindertagesheime.

HIE ER'OFFNUNG DES KINDERHAUSES

Nach der letzten groBen Verhandlung bei der SAGA, dabei wurde die

pndgultige Finanziemng des Kinderhaus-Projektes festgelegt, gingen

wir von der Fertigstel lung des Hauses zum 1. April 1974 aus. Diese

unreal istische Einschatzung mag man unserer mangelnden Erfahrung im

Umqang mit SAGA-Daten und unserem Uunschdenken zugutehalten.

Ais wir zu Beginn des Jahres die dreiwbchigen Betriebsferien im Jul i

festlegten, waren wir jedenfalls der festen Oberzeugung, daB diese

in eine Zeit fallen, in der die ersten Anfangsschwierigkeiten der

Kinderhaus-Praxis uberwunden sein wlirden. Der Termin verzbgerte sich

w0n Monat zu Monat. Obwohl das Haus noch nicht fertig war, muSten

wir am 1. August 1974 dann erbffnen, weil

V wir ab 1. August Miete bezahlen muBten und

2 vicr Bezugspersonen ihre Stelle gekundigt hatten und auf die An-

stellung im Kinderhaus angewiesen waren. saw richteten wahrend der Betriebsferien eine Notgruppe fur die Kin- der ein, die wahrend der Zeit nicht anders untergebracht werden konn- ten, mit einer Bezugsperson.

rm Frbffnungstag waren 50 Kinder da. Das Haus war immer noch Baustel- v In ie einem Gruppenraum war noch iiber Wochen ein Tischler be-

Uftiat die Holz-Spiel-Gebaude flir die Kinder zu erstellen. Das TreDPenhaus war nicht gemalt und nicht ausgelegt, es sah sehr un- Treppe nrw ie]_ und Bescnaft1gungsmate-

fr6i vorhSnden' weil wir dafiir kein Geld bekonmen hatten. Die Putz- frauen S die KUchenhilfe waren noch nicht da, kein Telefon und kei-

ne0Msiartbedingungen waren sehr schwierig und es dauerte einige Wo- Senfb's sich der Ablauf einigermaBen normal isiert hatte.

- 11

DAS EROFFNUNGSFEST

Am 12. September 1974 feierten wir unsere Erdffnung auf der daf'Jr gesperrten WinterstraBe, in Hof und im Haus zusammen mit den Anwoh- nern. Auf der StraBe wurde gespielt, gemalt. Auf dem Flohmarkt ver- kauften Eltern die Sachen, welche in einer Aktion von den Kindern gesammelt wurden. Die groBen Schiiler machten Husik, es gab Kaffee und Kuchen, Waffeln, Eis, Brause und Su'Bigkeiten. Am Abend ging es flir die Erwachsenen im Hause weiter mit Musik und Tanz.

Die Nachbarn hatten bis dahin miBtrauisch der Entstehung des Kinder- hauses zugeschaut. Es gingen wilde Geruchte urn, z.b., daB eine groBe Kommune einziehen wurde u.a. Es muB auch seltsam gewirkt haben, daB wochentags Handwerker von einer Firma da arbeiteten und wochenends Leute kamen, die bei Musik, Bier und Gelachter da herumwerkelten. Beim Kinderfest wurde das Eis gebrochen. Wir feierten gemeinsam und kamen ins Gespra'ch.

Das gute Vernal tnis zu den Leuten aus der na'heren Nachbarschaft ist bis heute geblieben. Wenn unsere Kinder eine Fensterscheibe kaputt- machen, wissen sie, daB diese ersetzt wird. Uenn sie sonst irgend- welche Beschwerden haben, wissen sie, daB wir versuchen, ihre Situa- tion zu verstehen und den MiBstand zu vera'ndern. Die Nachbarn auBer- ten den Wunsch, ofter gemeinsam mit uns zu feiern.

DAS ZAHLENVERHKLTNIS KINDER- ERZIEHER UND DIE KINDERGRUPPENGRPSSE

Im August 1974 fanden noch die Verhandlungen Liber die Kindergruppen- grbSe und die Planstellen statt mit Vertretern der Heimaufsicht und der Haushaltsabteilung des Amtes fur Jugend.

Wir waren bei unseren konzeptionellen Vorstellungen immer von einer GruppengrbBe von 15 Kindern ausgegangen und 2 Erziehern pro Gruppe. In Hamburg sind jedoch in Schulkindergruppen 25 Kinder und in Vor- schulgruppen 20 Kinder ublich.

Durch za'hes Argumentieren und Faktensammlung, urn zu beweisen, wes- halb wir nur in kleineren Gruppen arbeiten kb'nnen, konnten wir so- weit Uberzeugen, daB der Pflegesatz schlieBlich auf der Grundlage von 66 Platzen (in 4 Gruppen) und 64 Erzieherstunden pro Tage bewil- 1 igt wurde.

DIE SATZUNG

Als eingetragener Verein (e.V.) brauchten wir eine Satzung. Sie wur- de im Juni 1974 verabschiedet. Dies ist eine formale Angelegenheit , aber notwendig, urn als eigenstandiger Trager einer sozialen Einrich- tung vom Amt flir Jugend anerkannt zu werden. AuBerdem ist unsere Gemeinnlitzigkeit anerkannt, d.h. wir sind befreit von der Korper- schaftssteuer und Spenden an uns sind steuerabzugsfa'hig. Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritatischen Woblfahrtsverband.

DIE GESCHKFTSORDN.UNG

Die Gescha'ftsordnung war eine schwere Geburt. Endlose Diskussionen im Plenum und in Arbeitsgruppen, Entwlirfe und Gegenentwurfe, Stel- lungnahmen und Gegenstel lungnahmen kennzeichneten die Situation des Vereins von Ende August 1974 bis zur endgultigen Verabschiedung der

- 12 -

Gescha'ftsordnung durch das Plenum im Oktober 1974. Die Auseinander- setzungen gingen im Wesentlichen darum, wie die Sitzverteilung im Kinderhausrat aussehen soil:

Die erste Forderung (Eltern) war: 4 El ternvertreter, 2 Bezugsperso- nen 1 Vertreter des technischen Personals. Die zweite Forderung (Bezugspersonen) war: 4 El ternvertreter, 3 Bezugspersonen, 1 Vertre- ter des technischen Personals.

Es ging also urn die Machtfrage: Wie sollte das Verhaltnis Eltern : Kinderhausarbeiter aussehen.

Ein weiterer Streitpunkt: Soil die konzeptionelle Arbeit mehr von den Eltern Oder mehr von den Erziehern bestimmt werden. Die Erzieher meinten, daB sie das Konzept mehr bestimmen mUBten, da sie es leichter haben, das Wohl der Gesamtheit der Kinder zu be- rLicksichtigen als Elternteile, die befangener sind, weil sie sehr das Wohl des eigenen Kindes im Auge haben. AuBerdem wurde das Kon- zept dann nur von gebildeten Mittelschichtseltern gemacht, das aber flir alle Kinder anwendbar und gut sein mu'Bte.

Die Eltern, die aktiv am Umbau und Einrichtung des Hauses mitgear- beitet hatten, wollten nach Fertigstel lung der Bauarbeiten an der Entwicklung des Erziehungskonzeptes mitarbeiten. Sie flihlten sich durch den Anspruch der Bezugspersonen, die Erziehungsanbeit in eige- ner Kompetenz zu entwickeln, in eine passive Rolle gedra'ngt. Es bil- deten sich Fronten auf beiden Seiten, die die Arbeit (insbesondere die Gestaltung der El ternabende, das Vertrauensverhaltnis) im Haus teilweise sehr erschwerten. Ober die gemeinsame Bewa'ltigung von Er- ziehungsproblemen an den Elternabenden sind sich Erzieher und Eltern wieder nahergekommen.

Im Oktober 1974 kam es endlich zur Annahme der Gescha'ftsordnung. Es wurde liber jeden Punkt einzeln abgestimmt. Bei der Frage der Vertre- ^ung im Kinderhausrat war das Ergebnis stimmengleich. Darum wurde die bisherige Regelung bis auf weiteres beibehalten: 4 Eltern, 4 Erzieher, 1 techn. Personal. Die Gescha'ftsordnung sollte nach einem Bewahrungszeitraum wieder diskutiert werden. Dies steht noch aus.

In der Zeit der Gescha'ftsordnungs-Diskussion wurden viele Eltern frustriert und abgeschreckt . Sie konnten die komplizierten Zusammen- hanqe nicht so schnell verstehen. Um dieses Thema endlich von der Taaesordnung zu haben, waren sowohl die Bezugspersonen als auch die F1|ern letztlich kompromiBbereiter, weil man sich fragen muBte, was wichtiger ist, eine gute oder etwas weniger gute Gescha'ftsordnung 7 j haben oder neue Eltern einzuschuchtern und zu verlieren.

MifNAHMEKRITERIEN

F werden nur Kinder aus der na'heren Umgebung aufgenommen. Damit soil ,ormieden werden, daB Eltern ihre Kinder aus alien Stadtteilen Ham-

l r-ns zu uns bringen und das Kinderhaus ein vergroBerter Kinderladen

ffw- Intel lektuelle wird. Soziale Hartefalle werden bevorzugt gegen- hPr einer Aufnahme aus rein padagogischen Grlinden. Die Kinder mus-

* VOn der Familienfu'rsorge eingewiesen werden.

S,fnder, deren Geschwister bereits im Kinderhaus sind, wird der Vor- ll Sgeben. Die Entscheidung uber jede Neuaufnahme liegt bei der

jeweiligen Elterngruppe.

13 -

MITARBEITER

Im Kinderhaus arbeiten 10 Bezugspersonen und jeweils 4 Jahres- bzw.

Hal bj ahrespra kt i kanten .

Die Bezugspersonengruppe setzt sich zusammen aus:

1 Sozialpadagogin,

2 Erziehern,

1 Kinderpfleger,

4 Angestellten in der Ta'tigkeit von Erziehern,

1 Lehrerin.

Es sind 3 Manner und 7 Frauen im Alter von 22 bis 35 Jahren.

Die Bezugspersonengruppe tagt wb'chentl ich, urn die Erziehungsarbeit

zu koordinieren und zu planen.

Die Bezugspersonen haben ein Recht auf Bildungsurlaub (1 Woche im

Jahr).

Praktikanten werden nur beschaftjgt, wenn sie mindestens ein sechs- monatiges Praktikum abzuleisten haben, da ein haufigerer Uechsel fur die Kinder nicht gut ist. Weiterhin arbeiten in Kinderhaus: 1 Verwaltungsangestellte (4 Stunden)

1 Klichenhilfe (5 Stunden)

2 Putzfrauen (zusammen 7 Stunden)

1 Hausmeister (keine Stundenregelung)

3 Honorarkrafte fur Schularbeitenhilfe und Sport.

Demnachst wird noch ein Zivildienstleistender im Kinderhaus handwerk- liche Arbeiten machen. Diese Mitarbeiter (auBer Honorarkraften) bilden die Gruppe des technischen Personals. Sie tagen einmal im Monat.

Da die festangestellten Mitarbeiter Vereinsmitglieder sind, und somit gleichzeitig Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ist die Rechtslage etwas kompliziert. Es kann z.B. kein Betriebsrat gewahlt werden, da die Mitarbeiter als Mitglieder des Kinderhausrates Entscheidungsbefug- nisse haben, die sonst nur Arbeitgebern "zustehen" (z.B. bei Neuein- stellungen). Deshalb ist es auch bisher m'cht gelungen, eine rechts- gultige Form von Arbeitsvertragen zu entwickeln. Alle Mitarbeiter ar- beiten bisher nur nach miindlichen Vereinbarungen, die allerdings rechtswirksam sind.

DIE "HEIHLEITUIiG"

In der Geschaftsordnung kommt ein Heimleiter nicht vor, Eine Reihe der Heimleitungsaufgaben wird vom Kinderhausrat ubernommen, z.B. die Entscheidung Liber die Einstellung von Mitarbeitern und die Vertei- lung der Ausgaben fiir Spiel- und Werkmaterial . Wir merkten aber bald, daD dies nicht ausreicht, da sich dieser in der Regel nur 14-tagig trifft, und nicht alle Entscheidungen konnen so lange warten. Wir stellten also eine Bezugsperson taglich 4 Stun- den von der Kinderarbeit frei fur besondere Aufgaben:

- Elternbesuche; .. . u

- Lehrerbesuche mit dem Ziel, eine Obereinkunft bezuglicn der Haus-

aufgaben zu treffen; _,., ,

- Beobachten von einzelnen Kindern, die in der Gruppe auffalliges Verhalten zeigen, urn dann geeignete Schritte in Absprache mit den Eltern einzuleiten;

- 14 -

- Vermittlung von Kindern an therapeutische Einrichtungen;

- Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern dieser Einrichtungen, urn die Therapie zu unterstutzen;

- Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, Wohnungsamt und Sozialamt;

- Laufende Information liber Veranstaltungen, die fur Kinder, Eltern Oder Bezugspersonen von Bedeutung sind, ebenso uber neue Materia- lien, Spiele, Blicher, Zeitschriften usw.

Fiir Arbeiten wie Einkaufen von Spielmaterial Oder Einrichtungsgegen- sta'nden kann jeder Mitarbeiter im Kinderhaus herangezogen werden. Krankheits- oder Urlaubsvertretungen werden von alien Bezugsperso- nen zu gleichen Teilen gemacht. Die fiir besondere Aufgaben freige- stellte Bezugsperson sollte in langeren Intervallen gewechselt wer- den (mindestens 1 Jahr), damit die Stelle nicht zu einer Machtposi- tion wird.

REISEN

Bisher haben wir mit den Kindern drei Reisen durchgefuhrt. In den Friihlingsferien 1974 fuhren wir mit samtli.chen Kindern, die zu der 7eit im Jugendheim Bahrenfelder StraBe waren, nach Zolenspieker. Im Herbst 1974 wiederholten wir die Reise fur eine Woche mit 20 Kin- Hern im Alter von 6 und 7 Jahren. Solche Reisen sind padagogisch von groBem Wert. Gruppenprozesse werden beschleunigt, well der tag- liche Bruch zwischen Kinderhaus, Elternhaus und Schule nicht statt- findet. Alle Kinder haben die gleichen Bedingungen. Konflikten kann man nicht mehr so leicht ausweichen, sie werden rascher ausgetragen als zu Hause. Die Gruppensituation hat sich nach einer solchen Reise meist erheblich verandert.

Im Sommer 1975 machten wir mit 27 Kindern aus dem Kinderhaus zusam- mit 2 weiteren Gruppen aus anderen Stadtteilen - eine davon war 'pine Gruppe der AG Karol inenviertel - ein Zeltlager in Wieren bei Olzen. Im nachsten Jahr soil das Zeltlager wiederholt werden.

gjmiirjcLUNG nFR fiRIIPPENSTRUKTUREN

.. ersten Jahr waren die Kindergruppen getrennt nach Alter, jeweils ,l>i Jahrgange zusammen in einer Gruppe, mit Ausnahme der groBen crhiilerqruppe. Das brachte einige Nachteile mit sich: die Erzieher den SchUlergruppen batten Vorbereitungszeit, die anderen nicht, l-c Gruppen waren zu groB, die Kinder hatten zu wenig Mbglichkeit, ?/Irhalten zu Kindern anderer Altersgruppen zu erproben. Deshalb hahpn wir im August 1975 aus der ehemaligen Vorschulgruppe und der i i=inen Schulergruppe zwei gemischte Gruppen eingenchtet. il Hiesen Gruppen sind nun je neun Schuler aus dem ersten und zwei- ;1 Schuljahr und je neun Vorschul kinder im Alter von vier und funf i hren FUr jede dieser Kleingruppen ist ein Erzieher zustandig. Am vnrmittag sind uber einige Stunden in beiden Gruppen jeweils nur

nn Vorschul er da, urn eine intensivere Forderung der einzelnen Kin- Ufr zu ermbglichen. Am Nachmittag sind in beiden Gruppen nur je neun Schulkinder bei den Hausaufgaben zu betreuen. Diese Regelung hat

m-phKleinkindgruppe umfaBt die Altersstufen von zwei bis vier Jah- Jen und die groBe Schulergruppe von neun bis dreizehn Jahren.

15

BAUEN WIR AUF DIE EIGENE KRAFT

Und wenn die Mittel nicht ausrci - chon, urn Betreuer fest anzustellen, sollto man auf alle Falle darum kam- fen. Die Uiirgerinitiative am Osdor- fer Born hat nach langem Kampf auch erreicht, dass zwei Zivildienstleis- tende dort arbeiten.

KEINE BEREITSCHAFT

...ABER CUTE BEZIEHUNGEN I!

Von sich aus ist die "fabrik" bis- her offensichtlich nicht bereit, den Bauspielplatz zu aktivieren - und die Behorde sieht sich aber ange - sichts der ausserordentlich guten Beziehungen von Herrn Dietrich zu fiihrenden Politikcrn und Journalis- ten usw. , nicht in der Lage, die "fabrik" zu zwingen, den Bauspiel- platz tatsachlich in Gang zu setzen!

Wir meinen, dass sich alle Betrof- fenen dafiir cinsetzten sollten, dass hier eine wirklich notwendige Spiel- mbglichkeit auch genutzt werden kann.

Am 12.9. waren wir rait ca. 35 Kin - dern auf dem Platz - Werkzeug und Holz hatten wir mitgebracht. Auch wenn der Platz ziemlich verkommen ist (die Sandbcrgc sind z.B. so hart, dass es selbst mit dem Spaten kaum nooh moglich ist, darin zu bau- cnjhat es doch den Kindern so viel Spass gemacht , dass beschlossen wur- de, so oft wie moglich dorthin zu gehen.

Dieser Platz muss wieder ein rich- tiger Bauspielplatz werden!

Die Vorbereitungsgruppe fiir das Strassenfest

So kbnnte es immer sein auf dem "fabrik" - Bauspielplatz: die Kinder hammern, sagen und bauen mit Bcgeisterung - wenn es zu schwierig wird, kann man einen Betreuer ho] en, der einem dann weiterhilft!

Als ersten Schritt daraufhin veranstalten wir im Rahmen eines

grossen Strassenfestes fiir Kinder & Jugendliche

& Erwachsene am Samstag,den 27.9.75 in der Winterstrasse eine

LATER NEXDEMONST RATION'

hin zum Bauspielplatz.

V.i.S.d.P. Ute Friese,Auflage 3ooo,Erscheinungsdatum 15.9.75, Eigendruck

r,R0SSE SCHULERGRUPPE

Als problematisch stellt sich die Situation der groBen Schiiler dar. Die altersm'a'Bige Zusammensetzung von Neun- bis Dreizehnjahrigen entspricht nicht der Organisationsform einer geschlossenen Gruppe. Der relativ fest gegliederte, vorgegebene Tagesablauf und die von den Eltern erwunschte regelma'Bige Anwesenheit der Kinder im Kinder- haus widerstrebt den Alteren spiirbar. Sie auSern den Wunsch, ihre Freizeit individueller und selbsta'ndiger zu gestalten. Fiir sie ware ein offener Schlilerkreis(offenes Freizeitangebot) als Obergangsform zum ZusammenschluB in Jugendgruppen angebracht. Da die Gelder zur Deckung laufender Kosten (Personal kosten, Miete) aufgrund der Spar- maBnahmen (neue Projekte werden nicht gefordert) nicht bewilligt werden, befinden sich diese Kinder in einer unerwartet schlechten Situation, die unbedingt geandert werden muB. Kinder- und Jugend- arbeit ist nur dann sinnvoll, wenn sie kontinuierlich weitergefuhrt Wird. Wir werden versuchen, diesen MiBstand zu heheben.

n?pnilBUNGSPROGRAMM IM ELEMENTARBEREICH

Ab Oktober 1975 werden wir uns, zusammen mit neun weiteren Kinder- garten freier Trager in Hamburg, an dem Model lversuch zur Entwick- lung von Erziehungsprogrammen fiir drei- bis sechsjahrige Kinder be- teiligen, mit dem Schwerpunkt im Bereich des Sozialen Lernens. Das Programm wird aufgrund einer Empfehlung der Bund-Lander-Kommission fjr Bildungsplanung durch den Bundesminister fur Bildung und Hissen- schaft als Model lversuch gefordert.

Es werden dabei Programmeinheiten entworfen und erprobt, durch die die Kinder auf die Bewaltigung ihrer eigenen Lebenssituation vorbe- reitet werden soil en.

pat; STRASSFNFEST AH 27. SEPTEMBER 1975

Wie im letzten Jahr wollten wir auch diesmal wieder im September in Kinderfest auf der StraBe machen. Wahrend der Fruhplanungsphase

kam die Anfrage vom Vorbereitungsteam der kulturellen Sonderveran- taltung "Singen heute", ob wir uns nicht an dem geplanten Kinder-

ILt auf dem Fischmarkt beteiligen wollten. Wir waren jedoch nur an inem Fest in unserem Stadtteil interessiert. So wurden wir offiziell

h auftraqt dieses Fest durchzufuhren, was gleichzeitig bedeutete,

aI% wir auch offentliche Mittel zur Verfugung hatten. Da vorauszu- thpn war, daB die Organisation dieses Festes unsere Krafte Uber- +oiaen wurde, und wir auBerdem aus der relativen Isolation im Stadt-

lli herauswollten, haben wir andere Gruppen, die in Altona Sozial- hpit machen, gebeten, sich an der Vorbereitung und Durchfuhrung zu

I tl liaen. Dabei handelt es sich urn folgende Initiatives "Aktive

rreizeitgestaltung Altona" (AFA), "Die Eule", BDJ, EulenstraBe 60,

MieteHnitiative Karl -Theodor- StraBe, Kinderkeller Zeiseweg, Inter-

esSengemeinschaft Ottensen.

„prpi E6UNGEN ZUM PflDAGOGISCHEN KONZEPT

Folgende Problembereiche sind im Kinderhaus noch nicht ausdiskutiert worden:

- 17 -

Wie kbnnen wir die bisher nicht aktiven Eltern davon Uberzeugen,

dai3 es wichtig flir sie und ihre Kinder ist, im Kinderhaus mitzu-

arbeiten?

Wie kbnnen wir die auslandischen Eltern integrieren?

Wie laBt sich Sexualerziehung - verstanden als Erziehung zur

Liebesfahigkeit - realisieren?

Wo kommen die Aggressionen der Kinder her und wie kann man damit

umgehen?

Wie kann man das Sozialverhal ten der Kinder verbessern?

Wie kann man die Zusammenarbeit zwischen Kinderhaus und Schule

verbessern?

2.2. Satzung des Kinderhauses

§ ] NAME UND SITZ DES VEREINS

Der Verein ftihrt den Namen "Kinderhaus e.V. in der Chocoladenfabr ik' Sitz des Vereins ist Hamburg. Er wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.

§ 2 ZWECK DES VEREINS Zweck des Vereins ist die Einrichtung u gartens fur Kinder verschiedener Alters der sollen in ihrer Entwicklung und Sel den .

Der Verein verfolgt ausschl ieBl i ch und Zwecke im Sinne der Gemeinnijtzigkei tsve besondere durch den Betrieb eines Kinde zuflieBenden Mittel und die etwa erziel Erfullung des Vereinszweckes zu verwend keine Gewinnantei le und in ihrer Eigens keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln durch Verwal tungsaufgaben, die den Zwec oder durch unverha'l tni sma'Big hohe Vergil

nd der Betrieb eines Kinder- stufen durch Eltern. Die Kin- hstSndigkei t gefordert wer-

unmittelbar gemeinnutzige ordnung vom 2k. 12. 1 953 , ins- r gar tens. Alle dem Verein ten Uberschusse sind fur die en, Die Mitglieder erhalten chaft als Mitglieder auch des Vereins. Niemand darf ken des Vereins fremd sind, tungen begiinstigt werden.

§ 3 MITGLIEDSCHAFT

Die Griinder des Vereins sind die ersten Mitglieder. Liber die Aufnah- me weiterer Mitglieder entscheidet die Mi tgl iederversammlung auf- grund schr i f 1 1 ichen Aufnahmeant rages . Die Aufnahme ist davon abha'n- gig, daS in jedem Einzelfall 3/h der Mi tgl iederversammlung zustim- men .

§ k VERLUST DER MITGLIEDSCHAFT

Die Mitgl iedschaft endet durch Tod, schriftliche Austr i ttserklarung oder durch AusschluS. Die Kiindigung der Mi tg 1 iedschaft muS mit vier- telja'hrl icher Frist schriftlich gegeniiber dem Vorstand erfolgen. Ein Mitgl ied, das durch Kiindigung aus dem Verein ausscheidet, hat keinerlei finanzielle Anspruche an den Verein.

Uber den AusschluB, der nur aus wichtigem Grund erfolgen kann, ent- scheidet die Mi tgl iederversammlung mit einer Mehrheit von 3/k der abgegebenen Stimmen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich vor der Mi tg I iederversammlung mundlich oder schriftlich zu auSern. Der AusschluB wird mit dem BeschluB wirksam.

- 18

§ 5 MITGLIEDSBEITRAG

Uber die Erhebung eines Mi tgl iedsbei trages entscheidet die Mitglie-

derversammlung.

§ 6 SCHLICHTUNGSVERTRAG

Die Mitglieder des Vereins schlieBen einen Schl ichtungsvertrag ab.

Der Text des Vertrages wird von der Mi tgl iederversamml ung beschlossen.

§ 7 VORSTAND

Der Vorstand besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden sowie

dem Schrif tfuhrer. Der Vorstand vertritt den Verein nach auBen und

ist fur eine ordnungsgemSBe Geschaf tsf iihrung verantwort 1 ich.

§ 8 MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Angelegenheiten des Vereins werden - soweit sie nicht vom Vor- stand zu besorgen sind - durch BeschluBfassung der Mi tgl iederver- sammlung geordnet. Fur den Betrieb des Kinderhauses wird eine Ge- schaf tsordnung erlassen.

Die Mi tgl iederversammlung beschlieBt - soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt -mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der ab- eaebenen Stimmen. Satzungsanderungen und die Vereinsauf losung sind n eine Mehrheit von drei Viertel der erschienenen Mitglieder ge- bunden. Voraussetzung fur jede BeschluBfassung der Mi tgl iederver- sammlung ist die Anwesenheit von mindestens drei Vierteln der Ver- insmi tgl ieder. Ist eine Mi tgl iederversamml ung nicht beschluBf a'hig, kann eine zweite Mi tgl iederversammlung einberufen werden, die in %dem Fall beschluBfahig ist. Hierauf ist in der Einladung hinzu-

we i sen .

nie ordentliche Mi tgl iederversammlung findet mindestens einmal im iahr am Sitz des Vereins statt. Weitere Versammlungen sind auf &e-

chluS des Vorstandes oder auf Verlangen von mindestens 10 % der Mi tal ieder vom Vorstand einzuberuf en. Die Einladung muB schriftlich

rfolgen und mindestens 14 Tage vor dem Si tzungstermi n versandt wer- a n Die Mi tgl iederversammlung hat aufgrund des Fi nanzber ichtes dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Uber die Beschlusse der Mitgl ieder-

ersarrmlung ist eine Niederschr if t zu fertigen, die vom Versammlungs- Teiter und einem Mitgl ied des Vorstandes zu unterzei chnen ist.

5, g AUFL'dSUNG DES VEREINS

Bei Auf losung oder Aufhebung des Vereins erhalten die Mitglieder

•cnt mehr als ihre eingezahlten Kapi taleinlagen und den gemeinen u'rt ihrer geleisteten Sacheinlagen zuruck. DarUberhi naus vorhande-

es Vermogen soil an die Stadt Hamburg fallen mit der Auflage, es fUr Zwecke der Jugendhilfe zu verwenden.

19

2.3- Geschaf tsordnunq des Kinderhauses

PLENUM

Das Plenum setzt sich zusammen aus alien aktiven Vereinsmi tgl ie~ dern (Passive Mitglieder sind solche, deren Mi tgl i edschaf t sich auf ideelle oder materielle Forderung des Vereins beschrankt) . Es ist das oberste Entscheidungsgremium im Rahmen der Vereins- satzung fur das Kinderhaus.

Aufgaben: (

Das Plenum beschlieBt uber grundsatzl iche das Kinderhaus be- treffende Probleme.

Fur die Durchf iihrung dieser Beschltisse ist der KHR (Kinderhaus- rat) verantwortl ich.

Das Plenum entscheidet bei Differenzen zwischen den Gruppen, wenn in den anderen Gremien eine Regelung nicht moglich ist.

Das Plenum nimmt den hal bjahrl ichen Rechenschaf tsber icht des KHR's entgegen.

3. Plenumss i tzungen:

Ordentliche PI enumssi tzungen finden hal bja'hr 1 ich statt.

Bei Bedarf werden auBerordent I iche Si tzungen einberufen:

- Wenn im KHR keine Beschlusse zustandekommen;

- Auf Antrag einer 2/3 Mehrheit einer Gruppe (El terngruppen, Bezugspersonengruppe (im Sinne der Geschaftsordnung die hauptamtl ichen Erzieher) , Gruppe des technischen Personals).

- Auf Antrag von 15 % der aktiven Vereinsmi tgl ieder.

Zu den Sitzungen wird mit einer Frist von \k Tagen vom KHR schriftlich eingeladen.

Uber die Sitzungen sind Protokolle anzuf ert igen. Die Sitzungen sind prinzipiell f Or alle Vereinsmi tgl ieder of- fentlich. Das Rederecht der nicht st immberecht igten Teilnehmer kann eingeschrankt werden.

Das Plenum beschlieBt mit einer 2/3 Mehrheit. Dabei hat jedes aktive Vereinsmitgl ied eine Stimme. Fur die BeschluBfahigkei t ist die Anwesenheit von mindestens 50 % der St immberecht igten Voraussetzung. Ist eine Sitzung nicht beschluBfahig, wird inner- halb von \h Tagen eine neue Sitzung einberufen, die ohne Rtick- sicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschluBfahig ist. In der Einladung hierzu ist auf anstehende Beschlusse hinzuweisen.

Plenumsentscheidungen sind filr alle Vereinsmi tgl ieder bindend.

BFZUGSPERSONENGRUPPE

1. Die Bezugspersonengruppe (BP) setzt sich aus alien Mitarbeitern im padagogischen Bereich zusammen.

2. Aufgaben: . Die BP regelt im Rahmen des allgemeinen Erziehungskonzepts una

der organisatorischen Rahmenbed i ngungen ihre speziellen Proble- me selbst.

3.

BemUhen urn oezieltes Umsetzen und Wei terentwickel n des Erzie- hungskonzepts in die padagogische Al I tagsprax i s in Absprache

mit den Eltern.

Vereinhei tlichung der in den verschiedenen Kindergruppen ange-

wandten Er.ziehungsmethoden .

Anleiten von Prakt ikanten.

Kontaktpf lege zwischen Kinderhaus und Eltern.

Kontrolle iiber die Reparaturbediirf t igkei t von Einrichtung und

Spielzeug und Meldung an die EG (El terngruppe) .

Vorschlage filr Neuanschaffungen an die EG.

Eine der zusta'ndigen BR muB auf den regelmaBigen Sitzungen der

entsprechenden EG uber die Arbeit mit den Kindern berichten

und sich hierauf vorbereiten.

Einhaltung der Hausordnung.

Vorschlagsrecht fur die Aufnahme,bzw. Kiindigung von BP.

e Sitzungen as Rederecht

Die Bezugspersonen tagen in der Regel wochentlich. D

sind prinzipiell fur Vereinsmi tg 1 ieder offentlich. D

der nicht st immberecht igten Teilnehmer kann eingeschrankt werden.

Beschlusse und Antrage werden mit 2/3 Mehrheit der hauptamtl ichen

Mitarbeiter gefaBt. BeschluBfahigkei t : kS %■

Uber die Gruppensi tzungen sind Protokolle anzufert igen.

U pie Bezugspersonengruppe wahlt mit einfacher Mehrheit je Gruppe ' einen st immberecht igten Vertreter und einen Stel lvertreter in den Kinderhausrat.

Nach Ablauf eines halben Jahres soil ten die Stel lvertreter die Auf- aaben der st immberecht igten Vertreter ubernehmen, neue Stel lver- treter mlissen gewahlt werden. Die BPvertreter sind nach o.a. Wahl- bedingungen jederzeit abwahlbar. Die Teilnahme von einem Vertre- ter je Gruppe an den KHR Sitzungen ist verpf 1 ichtend . Die BP Ver- treter sind daran gebunden, im Sinne der Beschlusse und Empfehlun-

n ihrer Gruppe ihre Stimme abzugeben. Die BP Vertreter sind verpfl ichtet, iiber die Arbeit des KHR in ihrer Gruppe zu berichten.

c nie Bezugspersonengruppe kann mit 2/3 Mehrheit das Plenum einbe- rufen und auf diesem Wege Einspruch gegen Beschlusse des KHR erheben.

6 Das Arbeitsverhaltnis der BPs regelt sich nach den Best immungen des Arbeitsvertrages.

, nie Elternqruppen setzen sich aus den Eltern (Eltern im Sinne der '' Geschaftsordnung sind: die gesetzl ichen Erziehungsberecht igten oder an ere von ihnen beauftragte Vereinsmitgl ieder die an der Erziehung des betreffenden Kindes unmittelbar beteiligt sind ) der jeweiligen Kindergruppe zusammen.

2- -"DifEl terngruppen regeln im Rahmen des allgemeinen Erziehungs- Dte ' -satorischen Rahmenbed i ngungen die spe-

konzepts und der organ 1 sa

21 -

2o

ziellen Probleme der jeweiligen Kindergruppe selbst. I Bemuhen um die Verwi rkl ichung und Wei terentwicklung des Er- zi ehungskonzepts im Kinderhaus und im hausl ichen Bereich in Absprache mit den Bezugspersonen.

Kontaktpf 1 ege zu alien Kinderhausmi tg I iedern - insbesondere zu den Gruppenmitgl iedern.

I Verantwortung fur Instandhal tung der Gruppenraume und Einrich-

tung (. Spielzeug) (Reparatur und Neuanschaf fungen) . I Hitwirkung an der Instandhal tung und am Ausbau des Kinderhau-

ses- .. .,

I Vorschlagsrecht fUr die Vergabe von Ki nderhauspl a'tzen, fur die

Aufnahme bzw. Kundigunn von Eltern und Bezugspersonen der eige- nen Gruppe.

Einhaltung der Hausordnung.

3. Die El terngruppen tagen in der Regel l'l-tagi.g. Die Sitzungen sind prinzipiell fur Vereinsmi tgl ieder offentiich. Das Rederecht der nicht stimmberechtigten Teilnehmer kann eingeschrankt werden.

Beschlusse werden mit 2/3 Mehrheit gefaBt; dabei konnen pro Kind, bzw. Geschwister, einer Gruppe zwei Stimmen abgegeben werden. Voraussetzung fur die BeschluBfahigkei t ist, daS mindestens 50 X der Kinder der Gruppe vertreten werden. 1st die BeschluGf ahigkei t nicht gegeber, so ist zum nachsten Treffen personl ich einzuladen. In der Einladung ist auf anstehende Beschlusse hinzuweisen. Die- se Sitzung dann ist ohne Riicksicht auf die Anzahl der Anwesenden beschluBfa'hig. Uber die Gruppensi tzungen sind Protokolle anzufer- t i g en .

It. Die Eltern wa'hlen mit einfacher Mehrheit fur ein halhes Jahr den Elternvertreter und dessen Stel lvertreter in den Kinderhausrat . Zu dieser Sitzung ist \k Tage vorher einzuladen.

Nach Ablauf eines halben Jahres sollte der Stel lvertreter die Auf- gaben des stimmberechtigten Vertreters ubernehmen, Ein neuer Stel lvertreter muB gewahlt werden.

Die unmittelbare Wiederwahl zum stimmberechtigten El ternvertre- ''ter ist ausgeschlossen.

Die Elternvertreter sind o.a. Wahl bedingungen jederzeit abwahl-

bar . . .

Beide Gruppenvertreter konnen an den Ki nderhausrats 1 tzungen teii- nehmen. Die Teilnahme eines Vertreters ist verpf 1 i.chtend . Die Elternvertreter sind daran gebunden, im Sinne der Beschlusse und Empfehlungen ihrer Elterngruppe ihre Stimme abzugeben. Die Elternvertreter sind verpf 1 ichtet , uber die Arbeit des KHR in ihrer Gruppe zu berichten.

5. Eine Elterngruppe kann mit 2/3 Mehrheit das Plenum einberufen und auf diesem Wege Einspruch gegen Beschlusse des KHR s erheben.

TECHNISCHES PERSONAL

]. Die Gruppe des technischen Personals setzt sich zusammen aus: Burokraft, Hausmeister, Kuchenkraft, Putzfrauen, Z i v i Id ienst lei- stende.

2. Aufgaben:

es all-

ahmen-

tcl ie- he ab-

erhal b ei ts~

. Die Gruppe des technischen Personals regel t im Rahnien d gemeinen Erziehungskonzepts und der organi sator i schen R bedingungen die speziellen Probleme ihrer Gruppe selbst

t In Abhang igkei t vom Arbei tsvertrag sollen die Gruppenmi der in groBtmogl icher Zusammenarbei t ihre Arbei tsbereic stimmen.

Vorschlagsrecht f Li r Neuanschaf fungen und Anderungen inn des Kinderhauses, insbesondere fur ihren speziellen Arb bereich.

Einhaltung der Hausordnung.

Das technische Personal tagt in der Regel monatlich. Die Sitzun- qen sind prinzipiell fur Vereinsmi tgl i eder offentiich. Das Rede- recht der nicht stimmberechtigten Teilnehmer kann eingeschrankt werden.

L'ber die Sitzungen sind Protokolle anzufert igen. Beschlusse werden mit einfacher Mehrheit gefaBt.

Die Gruppe des einen Vertrete Beide Gruppenv Die Tei lnahme eines halben J Vertreters ube Die unmittelba ist ausgeschlo Die Vertreter Die Gruppenver und Empfehlung ;m KHR ist bei

technischen Personals wah r und einen Stel lvertreter ertreter konnen an den KHR eines Vertreters ist verpf ahres sollte der Stellvert rnehmen und ein Stellvertr re Wiederwahl zum stimmber ssen.

sind nach o.a. Wahlbedingu treter sind daran gebunden en ihrer Gruppe im KHR abz

der monatl ichen Sitzung z

It mit einfacher Mehrheit

in den KHR. -Sitzungen teilnehmen. lichtend. Nach Ablauf reter die Aufgaben des eter nachgewahlt werden. echtigten KHR-Vertreter

ngen jederzeit abwahlbar.

im Sinne der Beschlusse

ustimmen. Uber die Arbeit u berichten.

c Die Gruppe des technischen Personals kann mit 2/3 Mehrheit das plenum einberufen und auf diesem Wege Einspruch gegen Beschluss des KHR's erheben.

, Das Arbei tsverhal tnis regelt sich nach den Bestimmungen des Ar- bei tsvertrages.

|/|unFRHAUSRAT

Vertreter und Stel lvertreter des technischen Personals

22

- 23 -

2. Aufgaben:

Der KHR ist im Rahmen des allgemeinen Erziehungskonzepts und der organ isator i schen Rahmenbed ingungen fur die Koordination des Ablaufs im KH verantwortl ich.

Er regelt die finanziellen Angelegenhei ten des Kinderhauses (KH) bildet eine Finanzgruppe und erstellt einen Haushat tsplan .

Die finanzielle Situation muB jedem KHmitglied einsichtig sein. Halbjahrl ich - vor dem Wechsel der Mitglieder - wird ein Re- chenschaftsber icht an das Plenum erstellt. t Der KHR vertritt das KH nach auBen.

Er ist verantwortl ich fur den Schr if tverkehr in Zusammenarbei t rait der Verwal tungskraf t.

Der KHR beschl ieSt uber Einstellung und Entlassung der Mitar- beiter und uber die Vergabe der KH-Platze, sowie uber Kundi" gung von Eltern auf Vorschlag der EG bzw. der BPG.

Der KHR ist fur die sich aus dem Betrieb des KH ergebenden Behordenkontakte zustandig.

I Der KHR sorgt fur die Einberufung der Plenumssi tzungen

Der KHR kann zur Durchfuhrung von Aufgaben Arbei tsgemeinschaf- ten bilden und die KH Mitglieder zur Mitarbeit heranz iehen . Der KHR hat die Arbei ten zu kontrol 1 ieren.

Der KHR ist zustandig fur die b'ffent 1 ichkei tsarbei t .

3. Der KHR tagt in der Regel iVtSgig. Die Sitzungen sind prinz fur Vereinsmitgl ieder offentl ich. Das Rederecht der nicht s berechtigten Teilnehmer kann eingeschrankt werden. Beschlusse werden mit 2/3 Mehrheit gefaBt. Die BeschluBfa'higkeit ist gegeben, wenn alle Gruppen stimmb tigt vertreten sind. Der KHR muB sich um einen breiten Disk sionsprozeB bemiihen, um nach Moglichkeit Einst immigkei t zu zielen. Kommt kein 2/3 Mehrhei tsbeschluB zusammen, wird der trag in alien Gruppen diskutiert und dann neu im KHR abgest Kommt wiederum kein BeschluB zustande, muB ein Plenum einbe werden, das dann den BeschluB faBt.

Uber die KHR-Si tzungen sind Protokolle anzufertigen und zu offentl ichen.

ipiel 1 t imm-

erech-

us-

er- An- mmt.

rufen

ver-

Jugenclub Fasanenhof in Selbstverwaltung sucht eine(n)

ZWEITE(N) BILDUNGSREFERENTEN(IN)

zum nachstmbgl ichen Terrain. Der Jc ist eine Modelleinrichtung des Hess. Sozialministeriums, die Anstellung erfolgt durch den Jc-Tra'gerverein. Der Jc besteht seit drei Jahren und liegt in einem Stadtteil von Kassel , im Keller der Fasanenhofschule.

Von dem/der Bewerber/in wird rabgl . umfassende Erfahrung in zielgruppenspezifischer politischer Bildungsarbeit und Koopera- tionsfa'higkeit mit dem anderen Bildungsreferenten sowie den Selbstverwaltungsorganen des Jc erwartet. Bezahlung nach BAT je nach Ausbildung. Bewerbungen bis Ende Februar an: Jc Fasanenhof, Hebbelstr. (Schule) , 35 Kassel.

HI - FORMEN DER TRAGERSCHAFT

Im folgenden Abschnitt soil versucht werden, na'her auf die Stellung bffentlicher und "freier" Tr'a'ger (1) von Sozialarbeit und Sozial- padagogik und ihr Verha'ltnis zum InstitutionalisierungsprozeB neuerer und alternativer Methoden und Arbei tsformen einzugehen.

Die hinter der Entstehung von Initiativen, projekten und Modellen stehenden Zielsetzungen.ihre Strukturen nach innen und ihre auBeren Abhangigkeiten sollen verglichen werden mit den Formen, Strukturen und auBeren Abhangigkeiten bffentlicher und "freier" Tr'a'ger. Ein besonderes Augenmerk soil dabei auf den Grad der Demokratisierung (die Durchschaubarkeit, Kontrollmbgl ichkeit und EinfluBmbglichkeit) qegenliber dem Grad der Hierarchisierung gelegt werden. Hit diesem Vergleich soil die Diskussion um eine la'ngerfristige Strategie von alternativen fortschrittl ichen Arbei tsansatzen in der Sozialarbeit und Sozialpadagogik, ihres Institutional isierungsprozesses und einer entsprechenden Ver'a'nderung der Strukturen und Formen (einschlieBl ich deren Inhalte) der traditionellen Sozialarbeit und Sozialpadagogik weiter belebt werden.

Am Beispiel der Arbeitsgemeinschaft Karolinenviertel und des Kinder- hauses Altona wurde deutlich, daB alternative, stadtteil bezogene Ar- beitsansa'tze nicht zufa'llig entstanden sind. Sie waren immer ein Re- qultat von "iliBstanden" oder Disparita'ten in lokalen-sozialen Berei- rhen und sind eine Reaktion auf diese. Dennoch bleiben es eben nur Ansatze, sie sind nicht repra'sentativ fur die gegenwartige Situation . Bereich sozialp'a'dagogischer Institutionen. Ober die Beschreibung und eine im Ansatz gemachte Analyse der institutionellen Bedingungen hei offentl ichen und "freien" Tra'gern - wobei die historischen und cozibkonomischen Hintergrlinde und Zusammenhange lediglich angedeutet

erden - wollen wir aufzeigen, welchen Verlauf Initiativen genommen h^hen und nehmen, wenn sie sich selbst zur Institution entwickeln

nrt dabei notwendigerweise starker in die Abhangigkeit von den tra- H^tionellen Tra'gern, insbesondere den staatl ichen, gelangen. Wir wol- l n auch die Versuche der Sozialburokratie betrachten, wie sie zu

lner\ Formen und Strukturen (bei prinzipiell gleichen Inhalten und 2ielen) der sozialen Dienste zu gelangen versucht.

25

m„ 3

betrifft:

5

Sozialarbeit

bSjiZgifecbrifr-E)r Rnxisjjnd AusbildungJbS

©

@ m \ o m'% m 9 ^ o

•<-<?

Illusion Gemeinwesenarbeit?

Gewerkschaft Modelle und Projekte Biicher

BEZUG: Redaktion bS, Mittelgssse 13/12, A lo6o W i e n

1. OFFENTLICHE TRAGER

1 1. Modelle - lokales Engagement bffentlicher Trager und ' die Versuche einer Neustrukturierung sozialer Dienste

KOMMUNALE AUSGANGSBEDINGUNGEN

Die zunehmende Zentralisation und men, als eine Folge des Zentralis des Kapitals, fuhrt zu einer weit munalen Selbstverwal tung. (2) Die ihren brtlicher Bezugen losgelbst ker werdenden lokalen Defizite un struktur immer deutlicher. uiese Widerspruche im Reproduktionsbere chen Infrastrukturpolitik (Stadte spekulation und Stadtebaufbrderun die diesen Bereich fur die kapita mu|3, urn selbst Uberlebensfahig zu

Konzentration staatlicher MaBnah- ations- und Konzentrationsprozesses eren "Instrumental isierung" der kom-

Verwaltung wird immer mehr von Damit werden aber die ohnehin star- d Disparitaten der sozialen Infra- auftretenden und deutlich werdenden ich si nd eine Folge der bffentli- ntwicklung und Sanierung, Boden- gsgesetz, Uniweltzerstbrung usw.), listische Verwertung rekonstruieren

sein. (3)

Diese aufbrechenden Widerspruche und in der Folge davon entstehen- de Initiativen an der Basis zwingen die Sozialbiirokratie, bei Fortsetzung der allgemeinen Zentral isationsbestrebungen, gleichzei- tig "burgernahe" Instrumente zu entwickeln, die geeignet sind, die entstandenen Konf 1 iktpotentiale in das bestehende System zu integrie- ren bzw. zu neutral isieren.

nFFIZITE IM SOZIALISATIONS- UND WOHNBEREICH

Ende dersechziger Jahre ist es die Studentenbewegung, die eine Gegen- offentlichkeit herstellt und die Misere im Sozial isationsbereich aufzeigt (Bildungsnotstand). In Zusammenhang damit wird das gesamte burgerliche Erziehungs- und Ausbildungssystem in Frage gestellt. Es bilden sich Initiativen heraus, die alternative Erziehungsmethoden und Inhalte entwickeln und sich an sozialnstischen Ziel vorstel lungen orientieren (z.B. die anti-autorit'a're Erziehung und die Kinderladen- bewegung, Bauspielplatzinitiativen, Heimkampagne und Jugendwohnkol- lektive). Diese Initiativen, zwar stark von Studenten getragen, ent- wickeln sich immer mehr im auBeruniversi taren und auBerinstitutionel- len Bereich. Sie machen deutlich, da(3 es sich beim sogenannten Bil- Hunqsnotstand urn einen klassenspezifischen Notstand handelt, daB Hie damit verbundenen Erscheinungsformen ebenfalls klassenspezifisch cind und daB sie in den komplexen Zusammenhangen der arbeitenden und lohnabhangigen Klasse in ihrem Wohnbereich auftreten. (4)

parallel bzw. in enger Verbindung zu Initiativen alternativer Erzie- [m0 und Sozialisation bilden sich Burgerinitiativen, 'lietennitia- tiven die versuchen, die allgemeinen Reproduktionsbedingungen in inrem'lokalen Zusammenhang zu verteidigen (Hausbesetzungen)bzw. zu verbessern. (5)

- 27 -

DIE ARBEITSORGANISATION VON SOZIALARBEIT UND SOZIALPADAGOGIK IM VERHALTNIS ZUM LOKALEN BEZIEHUNGSGEFLECHT

Die wichtigsten Eckpfeiler der Sozialarbeit und Sozialpadagogik sind der Bereich Fursorge auf der einen und der Bereich Jugendpflege oder-fbrderung auf der anderen Seite, Der Grund flir diese historisch entstandene Trennung soil spater noch erbrtert werden, hier soil nur festgehalten werden, daB sich beide Bereiche nur unwesentlich auf die speziellen Probleme der Stadtteile beziehen.

Die Fursorge, die zwar meist einer drtlichen Verwaltungseinheit an- gegliedert ist, arbeitet nach dem Prinzip der Reaktion auf "Auffal- ligkeit" und sie ordnet ihre Tatigkeit meist nach formalen Gesichts- punkten (Alter, Geschlecht, alphabetische Reihenfolge usw.). Die bffentliche Jugendpflege stent dem kaum nach. Die bffentlichen Einrichtungen sind zwar immer in und fur bestimmte Einzugsbereiche errichtet worden, doch orientieren sie sich mit ihren Angeboten und mit ihrer Arbeit kaum an den brtlichen Beziigen und Problemen. (6) Ein wesentlicher Teil der dffentlichen Jugendpflege besteht nach wie vor darin, Jugendverbande zu subventionieren. (7) Die Jugendverban- de arbeiten i.d.R. aber auch nicht nach lokalen Bezugspunkten, son- dern mehr nach iibergreifenden (regionalen, nationalen oder gar in- ternationalen), ideologischen Gesichtspunkten (Verbandsinteressen) .

DIE NOTWENDIGKEIT DER ENTWICKLUNG NEUER METHODEN FOR EINE SOZIALE INTERVENTIONSSTRATEGIE

Die genannten Mangel, vor allem die Unfahigkeit der nach allgemeinen Gesetzen funktionierenden BUrokratie.auf verscharft auftretende, spezifische Probleme einer Region entsprechend zu reagieren, pro- duziert Folgeprobleme, die neue Interventionsstrategien der Behbr- den nbtig machen. (8) Unter diesem Aspekt stellt z.B. GWA ein Ver- such dar, Sozialarbeit und Sozialpadagogik auf lokaler Ebene zu or- ganisieren. Dabei arbeitet die Sozialblirokratie eng mit den freien Wohlfahrtsverbanden und den Kirchen zusammen, weil diese in ihrer Struktur flexibler in der Ubernahme neuer, noch unerprobter Arbeits- formen sind. AuBerdem haben sie in der Qffentlichkeit ein weniger repressives Bild als die von obrigkeitsstaatl ichen Strukturen gekenn- zeichneten dffentlichen Trager.

Die sozialen Probleme in ihrem sozialen Kontext sind es aber nicht allein, die die Sozialblirokratie dazu zwingen, neue Formen der So- zialarbeit und Sozialpadagogik zu entwickeln. Bis in die Mitte der sechziger Jahre ist der Sozialbereich in der Offentlichkeit kaum beachtet und problematisiert worden. Das Anse- hen der Sozialbehbrden und der Status und die Position von Sozial- arbeitern war sehr gering. (9) Diese Situation schlug sich deutlich im Persona lbestand der bffentlichen Institutionen nieder. Viele Stellen waren unbesetzt, der Anteil der ausgebildeten Krafte auSerst

Als im Zuge der Studentenbewegung dieser Bereich in das bffentliche Interesse geruckt wurde, setzte gleichzeitig ein "run" auf die so- zialpadagogischen Ausbildungsstatten ein.

Der Sozialblirokratie kam dieser "run" auf die Ausbildungsplatze durchaus gelegen. Die sozial-liberalen Regierungen konnten mit der

einhergehenden Ausweitung der Ausbi ldungskapazitaten und der Auf- wertung des Sozialarbeit- und Sozialpadagogi kstudiums (Anhebung in den Status einer Fachhochschule) ihren Reformwillen zunachst unter Beweis stellen. Die noch offenen Stellen konnten bald besetzt und unqualifizierte Krafte ausgetauscht werden.

Die Trager sozialer Arbeit, insbesondere die bffentlichen, reagier- ten damit sowohl auf die offensichtlich gewordenen Widerspr'u'che im Bereich der sozialen Infrastruktur als auch auf das zunehmende Kon- fl iktpotential in diesem Bereich.

Parallel zur Ausweitung der Ausbildungskapazitaten und der allge- meinen Aufwertung des Sozialbereiches verlief die Entwicklung und Einfuhrung neuer Arbeitsformen, wie der GWA, meist in Zusammenarbeit zwischen "freien" und bffentlichen Tragern und den Ausbildungsstat- ten. "Model le" wurden entwickelt und Projekte eingerichtet. Neben derZielsetzung, ein besseres Theorie/Praxis-Verhaltnis herzustellen, wurden im wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

9 Der wachsenden Kritik an der traditionellen Sozialarbeit und So- zialpadagogik sollte durch die Erprobung"fortschrittl icher" Modelle begegnet werden, die auBerhalb der bestehenden behbrdlichen Hierarchien angesiedelt wurden und in gewissem Umfang kollektive Arbeitsformen zulieBen. Damit sollte der "Veranderungswil le" der Sozialburokratie unter Beweis gestellt werden.

Die bffentliche Jugend- und Sozialhilfe sollte von ihrem repressi- ven Fremdbild befreit und sowohl fiir die betroffene Bevblkerung als auch fiir die mit der Ausbildung Beschaftigten und fiir die Sozialarbeiter und Sozialpadagogen attraktiver gemacht werden.

t Man folgte der Erkeiyitnis, daB die bisherigen Institutionen mit -ihren veralteten Strukturen unter den bkonomischen Gesichtspunkten einer kapital istischen Gesellschaft und seines burger! ichen Staats- apperates nicht mehr effektiv genug waren und sind. So sind Modelle und Projekte (GWA) auch Teil einer allgemeinen technokratischen Strukturreform des burger! ichen Staatsapparates. (10)

c Jordan faBt einige "projektierte Zielvorstellungen fur eine re- formierte Struktur sozialer Dienste" wie folgt zusammen: 1 Sicherung einer gerechten und effektiven Leistungsverwaltung, die ein HbchstmaB an sozialer Gerechtigkeit und sozialpol itischer Leistungs- bzw. Verwaltungseffizienz gewa'hrleistet (Arbeitsgrup- pe Berlin: Die Neustrukturierung der sozialen Dienste in Berlin, in Der Sozialarbeiter, H 3/1973, S. 1)

Sicherunn des Anspruchs des BUrgers auf ein optimales Hilfsange- bot durch Rational isierung (.OTV: Thesen zur Neustrukturierung der sozialen Dienste, S. 11) _ .-.,..,.

reubestimmung des Verhaltnisses von Sozialarbeit und Sozialadmim- stration im Sinne sachgerechter Entscheidungsstruktur (R. Grocll: Organisationsmodelle im Bereich der kommunalen Sozial- und Jugend- hilfe, Ffm. 1972)

Verbindung von Innen- und AuBendienst

Ressortu'bergreifende (interdisziplinare und kompetenzintegneren- de) Struktur der sozialen Dienste Teamarbeit als Arbeitsprinzip

Z

3-

6-

29 -

7. Abbau des Obergewichts einzelfallorientierter Hilfen (stadtteilbezogene Arbeit) (11)

DIE AMBIVALENZ VON REFORMEN

Solche Reformen kbnnen und sollen die gesellschaftlichen Wider- spriiche nicht Ibsen, sie stellen aber eine Entwicklung und Ver- scharfung dieser Widersprliche auf eine hbhere Ebene dar. Auf der einen Seite wird das Prinzip der 1 inienartigen Hierarchisierung an der Basis durchbrochen, werden kollektive Erfahrungen in gemeinsa- men Arbeitsprozessen ermbglicht. Auf der anderen Seite wird die Di- stanz zwischen Leitern und Geleiteten in den Institutionen durch die Zentralisation grundsatzl icher Entscheidungen und die Entwick- lung perfekterer BUrokratien immer grbBer. Der ambivalente Charak- ter solcher Reformen zeichnet sich u.a. wie folgt ab:

1. Formal und z.T. auch real orientieren sich diese Reformen (Model- le "burgernaher" Verwaltung) mehr an den Interessen des "Klientels' Sie sind so an den Schreibtischen konzipiert worden, daB die Be- troffenen als Trager planungs- und arbeitsrelevanter Daten in einen starkeren Bezug zu den sie betreffenden sozialen Dienstlei- stungen und den darin Dienstleistenden gesetzt werden (z.B. Trierer Modell, Berliner Modell , Sozialstationen in Frankfurt). Damit werden auf unterster Stufe durchaus mehr Einblicke in die Sozialadministration ermbglicht - mehr aber auch nicht.

2. Neben den Model lversuchen, die zentral von den Behbrden geschaf- fen wurden, entstanden auch "Model le" oder Projekte an der Basis der Sozialarbeit, von Studenten, Berufspraktikanten und jungen Sozialarbeitern und Sozialpa'dagogen, meist mit Unterstiitzung des Ausbildungsbereiches (z.B. AG Karolinenviertel ). Diese Initiati- ven brachten ein gewisses Veranderungspotential in die Sozialbu- rokratie ein.

Zunachst auBerhalb der traditionellen Institution angesiedelt, streben sie jedoch la'ngerfristig eine Integration in die bffent- lich abgesicherte Existenz an - bei Beibehaltung der jeweils pro- jektspezifischen Arbeitsweise (z.B. Teamarbeit, stadtteilbezoge- nes Arbeiten, Beteiligung der Bevblkerung usw.).

3. Wir haben bereits aufgezeigt, daft fUr Kommunen erneut die Not- _ wendigkeit besteht, sich wieder mehr mit den lokalen Gegebenhei- ten, Widersprlichen und Disparitaten auseinanderzusetzen (mit Interventionen wie der GWA, aber auch stadtteilbezogener Sozial-_ arbeit). Demgegenuber gibt es die allgemeine Tendenz der Zentrali- sation und Konzentration bffentlicher Aufgaben (z.B. Gemeinde- gebietsreform, Stabil ita'tsgesetz, Stadtebaufbrderungsgesetz, Raumordnungsgesetz, Gemeindefinanzreform u.a.), die die Prinzi- pien der kommunalen Selbstverwaltung immer mehr aushbhlen. So sind heute ca. 80-90 I der Ta'tigkeiten der Gemeinden reine Auf- tragsangelegenheiten. (12)

Wenn heute die Erprobung neuer Arbeitsformen vor Ort durch die SparmaBnahmen zunachst eingestellt ist, so besteht seitens der bf- fentlichen Verwaltung mehr denn je die Notwendigkeit, durch rein^ finanzsparende Rational isierungsmaBnahmen die inner- und interbe

3o

hbrdlichen Strukturen zu verandern, urn damit die Verwaltung zu effek- tivieren. Hier ist aber die Sozialburokratie zunachst noch an ihre eiqenen Grenzen gestoBen. Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das JWG, verhindern und behindern eine grundlegende Neuorganisation sozialer Dienste betrachtl ich. /.uCerdem lassen sich so groBe und schwerfall ige Apparate nicht so schnell urnorganisieren. (13) Alternative Arbeitsformen an der Basis haben so kaum Eingang in die bestehende Behbrdenstruktur gefunden. Versuche der Umorgani- sation der bffentlichen Verwaltung bewegen sich im wesentlichen im alten Rahmen. Es handelt sich meist um Versuche, den oben beschrie- benen Widerspruch zwischen allgemeiner Zentralisation staatlicher und bffentlicher MaBnahmen und ihrer Institutionen auf der einen Seite und der aufbrechenden Disparitaten in ihren brtlichen Zusam- menhangen in den Griff zu bekommen; die Entscheidungsebenen in der yffentl ichen Verwaltung werden zentral isiert und gestrafft.die Insti- tutionen und Dienststellen am Ort des Geschehens neu belebt (Zen- tralisation bei gleichzeitiger Dekonzentration) . So besagt das Prin- zip der "burgernahen" Verwaltung lediglich, daB die Distanz zwischen dem Burger und seiner Institution zwar brtlich verringert wird, nehr EinfluBmbglichkeiten auf die Verwaltung erhalt der Burger dadurch nicht.

Hamburger Beispiele zeigen u.a., wie schwierig es ist, innerhalb Her hierarchischen Struktur einer Behorde kollektiv Interessen wahr- zunehmen und Konflikte zu Ibsen. "Der Artikulation und erst recht dem Austragen von Konflikten auf horizontal er Ebene sind durch Veto- recht des Vorgesetzten erhebliche Grenzen gesetzt, versuchen Sozial- arbeiter dennoch, sich im Konfliktfall untereinander zu solidarisie- ren so r.ilissen sie erfahrungsgema'B damit rechnen, daB sie als "ver- cchwbrerische Gruppe entsprechenden Sanktionen ausgesetzt werden". H4) Allein, dlistere Prognosen und Feststellungen zu treffen, reicht nicht aus. Nachdem sich die Reformpol itik der letzten Jahre im Rot- ctift aufgelbst hat, kommt es zunachst darauf an, die erreichten Po- citionen zu festigen und zu verteidigen. Weiterhin wird es notwen- ■ia sein, sich auf langere Sicht Gedanken zu machen, wie man die mit der Konstitution von Initiativen, Projekten und Modell en ver- hundenen fortschrittl ichen Zielsetzungen, einer an den Interessen Apr Lohnabhangigen orientierten Sozialarbeit und Sozialpadagogik .md einer Demokratisierung dieser Arbeit weiter ausbauen kann. in folqenden wollen wir daher aufzeigen, nit welchen Strukturen man

bei den bffentlichen Tragern, staatlichen und kommunalen Insti- ftionen zu tun hat und welche Mbgl ichkeiten und Grenzen durch die

inzelnen organisationsrechtl ichen Bestimmungen des bffentlichen Rechts gegeben sind.

1 ?, Jugend- und Sozialbehbrden

AUFGABEN

Morh 6 5 JWG wird dem Jugendamt nur ein sehr vager, unsystematischer ? foabenkatalog gegeben. Es gibt keine Vorschriften, die Mindestan- ^rderu gen bei den MaBnahmen und Einrichtungen festlegen, die fur i°- Uohlfahrt der Jugend erforderlich sind. Das Gesetz veranlaBt die SqeSanSr lediglich zu Reaktionen bei bestimmten, vom Gesetz umris-

- 31 -

senen Tatbestanden. Aus dem 3. Jugendbericht der Bundesregierung von 1972 gent hervor, dafj die Jugendamter die gesetzl ichen MaBnah- men nach dem JWG noch nicht einmal sinnvoll erflillen kbnnen, da nicht geniigend Einrichtungen der Jugendpflege vorhanden sind und bei ausreichend vorhandenen Einrichtungen viele Notfalle gar nicht aufzutreten brauchten. Damit kann der in § 1 JWG formulierte An- spruch auf ein Recht auf Erziehung nicht eingelbst werden.

FINANZEN UND PERSONAL -

VERGLEICH ZU ANDEREN AUFGABEN PES STAATES

Die Jugend- und Sozialhilfe nimmt innerhalb der Sffentlichen Verwal- tung nach wie vor eine Randstellung ein. 1973 wurden in Hamburg flir den Bereich der Familien-, Sozial- und Jugendhilfe insgesamt nur ca. 7,7 % des Gesamthaushaltes ausgegeben (528.315.00C.-DM).

Nach dem 3. Jugendbericht der Bundesregierung sind nur etwa 1/3 der in der Jugendhilfe Tatigen fachlich ausgebildete Krafte- 32 % sind ganz ohne Fachausbildung im bffentlichen Dienst, der Rest sind Ver- waltungskrafte. (16) In GroBstadten wie Hamburg ist das Verhaltnis ein wenig glinstiger. 1973 waren in der bffentlichen und "freien" Ju.jendhilfe ca. 4 800 flitarbeiter ta'tig, davon waren 12 % Sozial- padagogen und Sozialarbeiter, 44 % Erzieher, 32 % Kinderpfleger und 12 % "anderes Personal". Von den ca. 100 000 Beschaftigten in der bffentlichen Verwaltung in Hamburg waren 1973 in der Jugendhilfe (einschlieBlich Richter, Angestellte und Arbeiter) 4. 843 Personen ta'tig, hingegen waren bei der Polizei zur selben Zeit 9 565 Perso- nen bescha'ftigt. (17)

AUFBAU DER JUGENDBEHORDEN

Wie andere Behbrden, so ist auch die Jugendbehbrde "arbeitsteilig organisiert und besitzt ein umfassendes Reg elsy stem; die AutorT.tS.t8- und Kontrollstruktur ist hierarchisch aufgebaut, die Mitarbeiter erhalten eine nach Positionen abgestufte Belohnung, sachlich rele- vante Kommmikation geschieht vor allem auf sohriftlichem Wege und schlagt sich in Akten nieder." (18)

Der Grad der BLirokratisierung in der Jugend- und Sozialhilfe spie- gelt sich u.a. in der inhaltlichen Bestimmung und methodischen Aus- richtung der Sozialarbeit wider. So fiihrt die Tatsache, c!aB in der Regel komplexe Problemzusammenha'nge auseinandergerissen, selektiert und parzelliert werden, un sie in Kategorien, Schemata und Struktu- ren der behbrdl ichen Verwaltung einzupassen, zur isolierten und in- dividual isierten Problembearbeitung. Von daher la'Bt sich u.a. der groBe Anteil der Einzelfal Ihilfe in der Sozialarbeit erkla'ren. Die derzeitige Behbrdenstruktur fbrdert den Fortbestand der Einzelfall- hilfe in ihrem problemisol ierenden und selektiven Charakter. (19) Weitere Kennzeichen parzell ierender Behbrdenstruktur finden sich in der Trennung von AuBen- und Innendienst.

In Bereich der Jugendhilfe spricht man von der sogenannten Zwei- gliedrigkeit des Jugendamtes, diese besteht aus Jugendwohlfahrtsaus- schuB (JWA) und Verwaltung 13 JWG). Dennoch sind die Jugendbehbr- den nicht weniger biirokratisch als andere Behbrden auch. Das Kraf- teverha'ltnis zwischen den beiden Gliederungen hat sich weiter zu

unqunsten des Jugendwohlfahrtsausschusses verschoben. In Hamburg ist dieses besonders deutlich, wo es faktisch gar keinen JWA gibt.

GRGANISATIONSSTRUKTUREN UND RECHTSF0RMEN ppR Al IGEMETNFN VFRWALTUNG

nip deutsche Verwaltung ist sowohl horizontal, d.h. fachspezifisch, as auch vertikal (hierarchisch) gegliedert. Der Staat und die Kom- munen sind eigenstandige juristische Personen offentlichen Rechts Lit eigenen Rechten und Pflichten).

upnn der Staat oder die Kommunen zur Erfiillung lhrer Aufgaben eigen- ctandiqe Untergl iederungen bilden, sind diese insoweit formal unab- hSnaid als sie selbst juristische Personen bffentlichen Rechts, nit eigenen Rechten und Pflichten (Selbstverwaltung) sein konnen. nie Orqankompetenz wird in der Regel autokratisch-nonokratisch immer nur von einem zustandigen Leiter wahrgenommen , der fur alles verant- wortlich zeichnet,was in "seiner" Institution geschieht und der npaenliber alien "Untergebenen" weisungsbefugt ist. Die verschiedenen kbrDerschaftsformen de5 bffentlichen Rechts unterscheiden sich in der Qua li tat und Quantitat der Selbstverwaltungsrechte. Die Bildung von selbst'a'ndigen Verwaltungsgl iederungen nennt man Dezentralisation Geqensatz zur Dekonzentration, bei der lediglich brtliche, un- qelbstandige AuBenstellen einer zentralen Institution gebildet wer- den (z.B. die Bezirksjugendamter in Hamburg) . (20)

Als wichtigste Kbrperschaftsformen des bffentlichen Rechts kennt man die Kbrperschaft und die Anstalt des bffentlichen Rechts (dane- ben gibt es noch die Stiftung, die allerdings mit der Anstalt zu

Die9wichtigsten Unterscheidungsmerkmale zwischen einer Kbrperschaft ,,nd einer Anstalt sind:

daB die Kbrperschaft bffentlichen Rechts gegenaber der Anstalt als

Orqane Leitung und Mitglieder kennt, die

anstalt hingegen nur eine Leitung, die die Anstalt personen ver- ' kbroert, aber keine Mitglieder hat, sondern nur Benutzer fast

ohne eigene Rechte - jedenfalls keine gleichen Rechte

^rnerschaften weisen grbBere Mitbestimmungsmoglichkeiten im Innen- " verhaltnis und einen hbheren Grad an Autonomie im AuBenverhaltnis

a,if (z.B. Hochschulen), wahrend

Anstalten sowohl innerorganisatorisch als auch nach auBen von der ' jeweils hbheren Instanz abhangig sind (z.B. Schulen).

nie verschiedenen organisationsrechtl diverser Mischformen, beurteilt nach Beteiligungsrechte von Mitgliedern, nffentlichkeit und Transparenz " Mbglichkeit des Geltendmachens subj _ allgemeine Kontroll rechte 7Piqen durchaus graduelle Unterschied H lierung, der Loslbsung der Leitung ^iner der beschriebenen Formen aufge -ct in der Regel weniger biirokratisch nfltstechnischen Sinne flexibler, wei

ichen Modelle, einschlieBlich den Kriterien Mitarbeitern und Betroffenen

ektiv-bffentlicher Rechte

ie auf. Das Prinzip der Hierar- von den Geleiteten, ist in

hoben. Aber eine Kbrperschaft als eine Anstalt und im haus-

1 entscheidungskompetenter.

33

32

Die Selbstverwaltungsrechte dieser Kbrperschaften erstrecken sich zudem nur auf die Abstraktheit der jeweiligen Institution bzw. deren Leitung, die stell vertretend fur ihre Mitglieder und Mitarbeiter ent- scheiden. (21)

Fur die unteren Funktionstrager einer Kbrperschaft bestehen nur dann Mitentscheidungsrechte, wenn sie gleichzeitig Mitglieder der Kbr- perschaft sind. Alle jene, die nur indirekt von den MaBnahmen der Verwaltung und ihrer Institutionen betroffen sind, haben nur indi- rekte Einf luBmbglichkeiten. (22)

Alle bffentlichen Einrichtungen haben im Vergleich zu privatrecht- lichen Institutionen der Sozial- und Jugendhilfe den Vorteil, daB ihnen gegenliber subjektiv-bffentliche Ansprliche und Rechte gel tend gemacht werden konnen. Zwar kann sich der Staat (und die Kommune) nicht seines bffentlichen Auftrages entziehen,aber ihn weniger durch- schaubar gestalten. So konnen bffentliche Trager im Rahmen ihrer Organkompetenz sogenannte intermed.iare (Mischformen) Einrichtungen nach dem privaten Kbrperschaftsrecht bilden. Diese Institutionen bleiben aber im Rahmen des subjektiv-bffentlichen Benutzungsrechtes. (nach § 17 der Deutschen Gemeindeordnung (DGO) und deren verwaltungs- rechtlicher Durchsetzbarkeit. )(23) DaB bffentlich-rechtliche Kbr- perschaften, die als Trager von sozialer Arbeit in einem Stadtteil auftreten wlirden, auch von auBerhalb der Legislative und Exekutive beeinfluBt werden konnen (z.B. Gewerkschaften und stadtteil bezogene Organisationen) ist zumindest nicht ausgeschlosse^aber z.Zt. wohl schwerlich zu realisieren.

Diejeweilige organisationsrechtliche Form sagt lediglich etwas Liber das mehr oder weniger demokratische Innenverhaltnis aus, nicht aber iiber das Verha'ltnis zur betroffenen Bevblkerung. Bei der Oberprlifung der Mbglichkeiten , der Suche nach Llicken, die die verschiedenen Organisationsformen des bffentlichen (und auch des privaten) Rechts bieten - im Sinne tatsachlicher Demokratisie- rung, d.h. der Einheit von Entscheidung und Handlung - kommt man immer wieder an den Ausgangspunkt seiner Oberlegungen zurlick, daB kollektive Arbeitsprozesse, die Entscheidung und Handlung nicht tren- nen, also Formen der horizontalen Arbeitsteilung, die die vertikale aufheben, unter den formalen Bestimmungen des burgerl ichen Rechts nicht mbglich sind. Von der Kontakt- und Beratungsstelle KantstraBe 134, einem Berliner Modell, in dem Teamarbeit ermbglicht wurde, wird entsprechend festgestellt: "Die Verwaltung raumte dem Teamgedanken zwar . . . einen bestimmten Freiraum ein, der aber sofort seine Gren- zen fand, sobald an den Prinzipien der Verwaltung sordnung geriXttelt wurde. Autonomiebestrebungen aurden nur insoweit geduldet,

a) als sie die Hierarchie nicht in Frage stellten und

b) sie den funktionalen Ablauf der Verwaltung nicht behindern." (24) Parallel zur Entwicklung kollektiver Arbeits- und Institutionsfor- men im bffentlichen Recht ist die Stabilitat und der Grad der Konti- nuitat privatwirtschaftlicher Arbeits- und Betriebsformen mit kol- lektiver Struktur auch nicht besonders groB- Beispiele dafiir sind die von den Gewerkschaften gegru'ndeten Genossenschaften, die sich inzwischen zu Aktiengesellschaften entwickelt haben (co op) oder sogenannte partnerschaftl iche Betriebe wie das "Ahrensburger Modell der Firma Behrens, dessen genossenschaftliche Entwicklung ebenfalls riicklaufig ist.

- 34 -

,3. Der Staat - die bffentliche Gewalt

Mit der Konstitution des burgerl ichen Rechtsstaates im 18. und 19. Jahrhundert bilden sich nach der liberal istischen Ideologie zwei soziale Spharen - die des Staates (Politik) und die der Gesellschaft (Okonomie). Die Gesellschaft soil demnach eine von unmittelbaren staatl ichen Einflussen freie Sphare sein.

Die Bereiche Staat und Gesellschaft stehen danach in einem Ober- und Unterordnungsverhaltnis zueinander (Primat der Politik), well der Staat alle grundsatzlichen kollektiven und Ubergreifenden, obng- keitlichen-bffentlichen Funktionen zu erfullen hat (Trager des Ge- meinwohles); die Gesellschaft hingegen besteht aus den formal gleich- berechtigten, freien Produzenten und Konsumenten. Wahrend also die Gesellschaft als eine staatsfreie Sphare angesehen wird, ist der Staat eine gesell schaftsfreie Sphare. Bewegt man sich in ihr, so begibt man sich in ein "besonderes Gewaltverhaltnis" .

_BFr.HTSDUALISHUS

nas d.eutsche Recht hat wie andere kontinentaleuropaischen Lander seine Urspr'unge im griechischen und rbmischen Recht. (25) Mit der Einteilung in Staat und Gesellschaft vollzieht sich auch eine Teilung in einen bffentlichen und einen privaten Rechtsbereich. Das bffentliche Recht regelt "die Beziehungen des Staates (und an- derer Trager bffentlicher Gewalt) als Hoheitstrager zum Staatsbur- □er die Organisation des Staates sowie die Beziehungen verschiedener Hoheitstrager untereinander." (26) Im allgemeinen wird das bffent- liche Recht als das Recht bezeichnet, das iiber die individuellen Beziehungen hinausgeht und den "Tragern des Allgemeininteresses" Men Staat und seine Hoheitstrager) verpflichtet und berechtigt.im "allgemeinen" Interesse zu handeln. (27)

nas Privatrecht hingegen "regelt die Beziehungen der einzelnen niPichqestellten Staatsburger (Rechtsgenossen) untereinander." (28) nipser Rechtsdualismus ist in verschiedener Hinsicht von Bedeutung. w^hPn der ideologischen Bestimmung, was in einer Gesellschaft offent- iirh und von allgemeinem Interesse ist und was sozusagen die Offent- lichkeit, die Allgemeinheit nichts angeht, regelt dieser Dualismus ,,nd seine rechtl ichen Bestimmungen:

HiP Strukturen der gesellschaftlichen Institutionen, " He Weqe und Mittel, wo und wie sich die Verhaltnisse zwischen den " institutionen, zwischen ihnen und dem Einzelnen und der einzelnen

untereinander gestalten. .

pprhttdualismus und parlamentarisch-reprasentative Demokratie geho- R n 7usammen ihre Grundlage ist die burgerl ich-kapital istische Ge- "pllschanmit hrer Arbeitsteilung (vertikal) und Trennung von se I Hardarbeit bzw der Trennung von Entscheidung und Handlung.

nK°p? Re ht d al ismus hreibt eine Trennung zwischen einfachem Burger De^ n»m rtffpnt ich Tatiqen (Beamte, Staatsdiener u.a.) vor, letzte- Urlr sleht all verkbrperte9b?fentliche Gewalt uber dem einfachen Bur-

ger.

35

ENTWICKLUNG

Die Spharen von Staat und Politik auf dei- einen und der Gesellschaft und O'konomie auf der anderen Seite haben sich im Laufe ihrer Ent- wicklung immer mehr liberlagert.

Die Weiterentwicklung des bLirgerl ichen Rechtsstaates zum sogenannten demokratischen und sozialen Rechtsstaat hat die Widerspriiche der Aufteilung in zwei voneinander getrennte Bereiche immer offenkundi- ger werden lassen.

Dem Staat sind mehr und mehr Furiktionen der sogenannten kollektiven Daseinsvorsorge, der Planung und der Steuerung und damit des Ein- greifens in die Privatsphare des einzelnen zugewachsen. Bereiche aus der Privatsphare sind mehr und mehr ins offentliche Interesse und in die offentliche Verantwortung getreten (z.B. die Erziehung). Neben den Bereich der traditionellen Eingriffsverwaltung ist die Leistungsverwaltung getreten. Die Sozialgesetzgebung wurde quasi als dritter Rechtsbereich eingeflihrt, er ist weder eindeutig bffent- liches noch eindeutig privates Recht.

"Aus der Mitte der offentliah relevanten Privatsphare der biirgerli- ahen Gesellschaft bildet sich eine repolitisierte Sozialsphare, in der sich staatliche und gesellschaftliehe Institutionen zu einem einzigen, nach Kriterien des bffentlichen und privaten nioht longer zu differenzierenden Funktionszusammenhang zusammenschlieBen. " {29) "Mit dem Engagement staatlicher und gesellsohaftlicher Krafte in intermediaren Vereinen titers chneiden sich auah die Sph&ren des Offentliahen und des Privaten ... Heute bestimmen Vorsorge und Vet— teilung weitgehend die Aktivitaten des Sozialstaates." (30) "Neben BeWrdenorganisationen mit hierarchisch-hoheitlichen Anord- nungsstrukturen sind privatreahtlioh vevfaBte Organisaticnen mit den Mitteln dee klassischen Privatreohts in diese Vorsorgeaufgaben ein- geschaltet." (31)

Die Aufteilung in ein Sffentliches und ein privates Recht ist auch die Grundlage fur die Aufteilung sozialer Institutionen unter offent- liche und "freie " Tragerschaft. Mit letztere und ihrem Verhaltnis zu den bffentlichen Tragern wollen wir uns im folgenden Abschnitt beschaftigen.

2. "FREIE" TRACER

Wir bemlihen uns, in diesem Abs Oberblick zu geben, in dem zun "freier Trager" erlautert werd burgerlichen "Institutionenwes rechtlichen Tragern der Sozial deren allgemeine Abhangigkeit und Fbrderungsrichtlinien. Die im OWG und die konkrete Real is diskutieren wir schlieBlich ex gung.

chnitt einen umfassenden, aber knappen achst Begriff und Sprachgebrauch en, damit im zweiten Schritt die im en" mbgl ichen Rechtsformen von privat- arbeit dargestellt werden kbnnen und von den Behdrden durch Anerkennungs- gesetzl ichen Grundlagen finden sich ierung der vorhandenen MSglichkeiten emplarisch an der Jugendzentrumsbewe-

- 36

2.1. Rechtsformen "frpjpr" Trader

WAS SIND "FREIE" TRKGER?

Der Begriff des "freien"Tragers lehnt sich formal an den sogenannten "Rechtsdualismus", der Trennung in einen bffentlichen und einen pri- vaten Bereich, an und besagt lediglich, daB sich ein Trager (hier im Sozialbereich) des privaten bzw. zivilen Kbrperschaftsrechts be- dient und somit scheinbar dem staatl ichen, bffentlichen Tragern ge- aenlibersteht (s.o.)- Eine Ausnahme bilden die Kirchen, die im allge- meinen Sprachgebrauch zu den "freien" Tragern hinzugezahlt werden, deren Rechtsform aber formal eine bffentl ich-rechtliche ist. Die GrUnde dafur liegen in der gemeinsamen Geschichte von Staat und Kir- rhe Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch sind hier also mit "freien" Tragern alle die Institutionen der Jugend- und Sozialhilfe aemeint, die sich privatrechtlicher Organisationsformen bedienen ?also z'b. auch B'urgerinitiativen, die eingetragene Vereine gewor- den sind, und nicht nur die traditionellen Verbande der freien Wohl- fahrtspflege).

Nat'u'rlich ist es nicht ausreichend, "freie" Trager nur nach formellen Gesichtspunkten zu beurteilen. Im Zusammenhang des Themas "Institu- tional isierung" interessiert uns der formelle Aspekt aber als ein wesentlicher materieller Aspekt, der die Existenz und Abhangigkeit ieder sozialen Einrichtung bestimmt. D.h. nicht, daB hier z.B. Dia- konisches Werk und Ougendzentrumsinitiativen in einen Topf geschmis-

werden sollen, bloB weil sie sich u.U. derselben Rechtsform be- Hienen. Da sie aber eben liber diese gemeinsame Rechtsform hinaus als Institution auch Gemeinsamkeiten aufweisen, die z.B. ihr formel- Ips Verhaltnis zur Kommune bzw. zur Dffentl ichkeit bestimmen, bleibt der politische Aspekt im engeren Sinne bei der folgenden Erbrterung zunachst unberlicksichtigt.

pjp RECHTSFORM VON PRIVATRECHTLICHEN TRAGERN DER SOZIALARBEIT

tikel 9 Abs. 1 GG bestimmt, daB alle das Recht haben,. Vereine und r^ellschaften zu bilden. Die Begriffe "Verein" und "Gesellschaft" •nri allqemein gehalten und sagen nichts uber die Rechtsform, den illck und die Tatigkeit dieser Organisational aus. ?n rfen privatrechtl ichen Kbrperschaften gehoren die Vereine und die SLdalsrechtl ichen Kbrperschaften (AG, Cn.bK, Genossenschaften). 7m den bffentl ich-rechtl ichen Kbrperschaften, deren Entstehung durch I , Hffentliche Recht bestimmt wird, gehoren die kommunalen Gebiets- kbrperschaften, die Kirchen, die Berufsgenossenschaften und Innun-

flrh^ei den Anstalten unterscheidet man zwischen den privatrecht- ^Vn und den bffentl ich-rechtl ichen. Die privat-recht ichen sind V-l I?iftungen in, Sinne des BGB. Offentl ich-rechtl iche Anstalten Ind ula Versicherungsanstalten der Inval idenversicherung und die

^"d^SrPersonenndes bffentlichen Rechts nehmen hoheitsrechtli- J^ Idll Semeinschaftswichtige Aufgaben wahr (Bund, Lander, Gemein- che p^Ssaemeinschaften). Solche des Privatrechts erlangen deP^a- hi ketdur e st atliche Verleihung (wirtschaftl icher g*lln) durch GeStalgung (Stiftung) oder durch Erfullung bestimmter ver ' - 37 -

Anforderungen, auf Grund derer die Eintragung in ein Register erfolgt (nichtwirtschaftl icher Verein).

Diese Rechtsformen zeichnen sich alle dadurch aus, daft sie alle eine mehr oder minder ausgepragte Funktionsteilung innerhalb ihrer Mitglieder Oder Mitarbeiter aufweisen. Insbesondere bei der Rechts- form der juristischen Person, die ir,i Gesetz einen oder mehrere Ver- fiigungs- und Verwaltungsberechtigte als Vertreter nach innen und auBen vorschreibt, ist eine hierarchische Struktur weitgehend vor- geschrieben. Da aufgrund der Struktur eine gleichberechtigte Mitar- beit aller Mitglieder nicht mbglich ist, konnen sie in dem begrenz- ten Rahmen der Mitgliederversammlung nur unvoll standi ge Informatio- nen erhalten, wodurch eine umfassende Meinungsbildung unmbglich ge- macht wird, da sie sich nicht selbstandig kritisch mit den Fakten auseinandersetzen kbnnen. Obgleich im Gesetz bestimmt wird, daB bei der Rechtsform eines Vereins die Mitgliederversammlung oberstes Or- gan ist, wird hier eine Scheindemokratie praktiziert, die bei Ab- stimmungen ihren Hbhepunkt findet.

Fur Stiftungen im Sinne des BGB gilt ahnliches, da hier fur die Be- stimmungen Liber die Organisationsstruktur auf die Vorschriften des rechtsfahigen Vereins zurlickgegriffen wird. Das Problem stellt sich jedoch verscharft, da die Stiftung zudem unter bffentl ich-rechtl i- cher Aufsicht steht und ihr das genossenschaftliche Element, d.h. die Mitgliederschaft fehlt.

Die Gesellschaft mit beschrankter Haftung ist zwar kbrperschaftl ich gegliedert, die einzelnen Gesellschafter haben jedoch noch weniger Mitbestimmungsmbglichkeiten als die Mitglieder eines Vereins, da die Geschaftsfiihrung hier die Funktion eines gesetzlichen Vertreters hat und gegenliber den ubrigen Gesellschaftern nur zur Auskunft verpflich- tet ist, wahrend die Vertretungsmacht eines Vereinsvorstandes durch die Satzung beschrankt werden kann.

FLir die Gemeinschaft zur demokratischer Organisie da hier keine "Person" d nimmt, sondern bestimmte giert werden kbnnen bzw. Unfang von der Gesamthei Diese Rechtsform wird be weitgehend nicht anerkan verbande und Jugendgemei sich eine demokratischer zu geben.

gesamten Hand rung gegeben a ie Rechte und Aufgaben an e mlissen. Die G t der Gesel lsc i der Einwerbu nt. Eine Ausna nschaften, die e Organisation

ist eine grbBer s fur die juris Pf 1 ichten der Ei ine oder mehrere eschaftsflihrung hafter bzw. Hitg ng von bffentl ic hme bilden nach dadurch die Cha sstruktur gema'B

e Mbglichkeit tische Person, nzelnen liber- Personen dele- geht in vollem lieder aus. hen Mitteln dem JWG Jugend- nce erhalten, ihren Aufgaben

Insbesondere in Hessen gibt es im Rahmen Fbrderung nichtinvestiver sozialer MaBna ministers vom 17.1.1973 unter der Rubrik sozialer MaBnahmen ... die Mbglichkeit,

"" rager der MaBnahnen . . . die in den Soz ten Bewohnerrate Isein konnen), die von anerkannt uorden sind, undbhangig davon, Organisation bilden." Bei dieser Alterna so'nstwie zustandegekommene Bewohnerrat a

Jo

der "Richtlinien fur die hmen" des Hessischen Sozial-

'VI Forderung sonstiger daB It. Punkt 1.9. ialen Brennpunkten gebilde- den Gemeinden als Trager

ob sie eine reaktsfahiae tive wu'rde der gewahlte oder lie Aufgaben und Funktionen

DJFO-KARTEI

Die Praxis der Sozialarbeiter wird auch vom rechtlichen Anstellungs- verhaltnis bestimmt. Wir machten die Erfahrung, daB die arbeitsrecht- lichen Bedingungen, sowie die Problematik der Mitbestimmung und an- dere rechtliche Fragen nur bei wenigen Sozialarbeitern aktualisiert sind. Sich rait diesen Fragen auseinanderzusetzen dient u.a. diese Stichwortkartei. Die ersten Karten behandeln daher die wesentlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Zusatzlich wird auf die Mitbestim- mungsmbglichkeiten - eher Unmbgl ichkeiten - im Rahmen des Personal- vertretungsgesetzes hingewiesen und der sogenannte Tendenzschutz her- ausgestellt, von dem Angestellte von "freien" Tragern betroffen sind. In den nachsten Info-Heften sollen weitere relevante rechtliche Fra- qen behandelt werden. Daneben soil ten aber auch solche Themen z.B. in Form einer Literaturlibersicht behandelt werden, die wir bisher im In- fo nicht behandeln konnten. Alle Leser sind aufgefordert an einer solchen Stichwortkartei mit Anregungen.Hinweisen.Ausarbeitungen etc. mi tzuarbeiten.

Zur Herstellung der Kartei benbtigt man: DIN A6-Karteikarten,Schere, Tube .Uhu .und .ein .FqtocqBie.rge.rSt..

INFO-KARTEI: ARBEITSRECHTI

RECMTSGRUNDLAGEN :

■t-amtenverhaltnis = offentl. rcchtl. Dicnstverhaltnis „.,.'...,

11k Rechte u Pflichten ergeben sich aus den Beaintengcsetzcn der einzelnen Bundeslander H Hamburg- hmbgGVBl S. 9 v. 13.3.61), dera Beamtenrcchtsrahraengesetz (Bundesgesetz- Matt III 2030-1) u. div. beamtenrechtl. Einzelregelungen in Gcsetzcn u. Verordnungen (z.B. PersVertrG der Bundeslander)

i„«stellte im offtl. Dienst = privates Recht; jedoch stark an die offtl.rechtl. Regclung des BeamtenverhSltnisses angeglichen.Klauseln des BundesangesteUtcntarifvcrtrages (BAT) £„ den Rahmenbedingungen) stimmen fast wortlich nut den beamtenrechtl. Regelungcn ifcerein (nach §§3, 5 Tarifvertragsgesetz Bestandteilc des Arbeitsvertrags), wenn keine Spezialrcgelungen eingreifen (§§ 611 ff BGB).

A.MeSteUte bei freien Tragern = privates Recht (!§ 611 ff BGB u. den Arbeitsschutzge- «ue" u den Gewohnheitsrechtssatzen des Arbeitsrechts Esherrsch, Vertragsfre-hot, £we"t zwingendes Arbeitsschutzrecht nicht die Vertragsfreihe.t absolut begrenzt.)

INFO-KARTEI: ARBEITSRECHT II

RECHTE u. PFLICHTEN aus dem BESCHAFTIGUNGSVERHALTNIS

1.) Pflicht zur gewissenhaften Arbeitsleislung = § 611 Abs 1 DGB, § 55 Abs 1 hmbg.BG Arbcitgcber hat die Pflicht zur Besoldung/Gchaltszahlung = §§ 49 ff Bundesbesoldungsgesetz, Bcsoldungsordnung v. Beamtc der Bundeslander, § 611 Abs 1 BGB in Verbindung mit Gehaltstarifvertrag (Zusiitze zum BAT) f. Angestellte im offtl- Dienst, § 611 Abs 1 BGB in Verbindung mit Jen Einzel- vereinbarungen in Tarifvertragen

2.) Gchorsamspflicht = § 8 Abs 2 BAT, Beamtengesetze der Bundeslander,

strafbare Anordnungen btauchen nicht ansgefiihrt werden; § 8 Abs 2 BAT u.

bci freien Tragern §§ 134, 138 BGB 3.) Trcuepnicht = § § 6,8 Abs 2 BAT, sowie in den Bcamtcngcsetzen der einzelnen

Bundesliinder (s. auch Art. 33 Abs 5 GG) 4.) Schweigepflicht = § 9 Aiis 1 BAT, sowie in den Reamtengesetzen der einzelnen

Bundeslander, in Behorden sehr oft durch besondere Dienstanweisungen

geregeh, bci freien Tragern geregelt durch Schweigepflicht iiber sog.

Betriebsgeheimnisse 5.) Informationspfiicht = in Behorden geregelt durch Dienstanweisungen, da

kein Zeugnisvcrwcigcrungsrecht besteht fur SA/SP wird bei Verhandlungen

vor Gericht Aussagegenehmigung erteilt (s. Beamtengesetze der Bundeslander);

bei freien Tragern siche Arbeitsvertrag 6.) Recht auf Schutz u, Fursorge = § 13 BAT, § 83 Betr. VG u. Beamtengesetze

(Einsicht in Personalakte usw.) 7.) Streikrecht = Art. 9 GG (Koalitionsfreiheit); Streikrecht fiir Beamtc besteht

nach herrschender juristischer Meinung nicht (Art. 33 Abs 4 u. 5 GG)

INFO-KARTEI: ARBEITSRECHT II

FOLGEN VON PFLICHTVERLETZUNGEN:

Beamte Disziplinarverfahren nach den Disziplinarordnungen der einzelnen Bundesliinder;

wird Dienstvcrgehen fcstgestellt konnen Disziplinarstrafen ausgesprochen werden wie:

Verweis, Geldbuflc, Gehaltskiirzung, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienst

bci auBerordentlich schweren Pflichtverletzungen.

Angestellte im offtl. Dienst = ist der Angestellte noch nicht 15 Jahre im offtl. Dienst u.

noch nicht 40 Jahre all, kann ihm fristgemafi gekiindigt werden. ( § 53 BAT).

Bci schwerwiegendcr Pnichtvcrlctzung kann er aus iviehtigem Grand fristlos bis 14 Tagcn

nach Kenntnisnahme gekiindigt werden. 54 BAT Abs 1 u. 2).

Auch ansonsten unkundbare Angestellte konnen aus wichtigem Grund wcgen schwerer

Pflichtverletzungen gekiindigt werden. 55 Abs 1 BAT)

Angestellte im privaten Bercich = fristgemaft kann in jedem Fall gekiindigt werden

620 BGB); fristlos kann bei schweren Pflichtverletzungen innerhalb von 2 Wochen

nach Kenntnis dcrselben gekiindigt werden 626 BGB).

Angestellte des offtl. Diensles u. bei privaten Arbeitgebern konnen nicht disziplinarisch

vcrfolgt werden!

Die Disziplinarverfahren der Beamten gehoren vor die Verwaltungsgerichte; gegen die

Kundigung kann sich der Angestellte im offtl. Dienst u. bei privaten Arbeitgebern durch

Kiindigungsschutzklage beim Arbcitsgericht zur Wehr setzen. Dies mufl innerhalb

3 Wochen nach Zugang der Kundigung erfolgen 4 Kiindigungsschutzgesetz).

INFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG I

RECITTSGRUNnLAGEN :

s,.„mei„- MitbestimmungsmoglichWcitenrichten sich nach dem Personalvertretungsgesetzen

(toVG) taSl BundesLder, soweit der Sozialarbeiter im offtl. Dienst als Beamter

^"i^^naS'demBetriebsverfassungsgesetz (BetrVG) (BOB I 1972 S 13), sofem der S At.™ e nem Arbeitgeber beschaftigt ist, der nicht offtl.-rechtl. organis.ert « ?"SVG f" det Anwendung anf alle bei Behorden, offtl. rechtl. Korperschaften und s.iftungen verbeamteten oder angcstellten Soz.aIarbc.ter. Miltuns AnwendunKauf Sozialarbciter, die bei privaten Arbeitgebern

fce'Juschaften "enfehaften, eingetragenen Vereinen u. dcrgl.) angestellt sind.

Hinweis auf einzclnc Mitbestimmungsmoglichkeiten: .„...,_. . .

K Angelegenheiten: Mitbcstimmung bei: Arbeitszett, Mehrarbe.t, Ordnung m der Dienststelle Lage des Urlaubs, UnfaUschu.z, Aufste.lung vo„ EnUohnungsgrundsatzen, Verwaltung sozialer Einrichtungen (Kantine usw.) = § 87 BetrVG

Beralung bci **%£%W& ^BetrVG^eTr^Lrat mun sich bei Durchfiihrung E%Z*2*££52£S£ cins^zln (, 90 BetrVG, Betr.ebsrat ha, Information, u. Beratungsrecht bei Umgestaltung der Arbeitsplatze.

Personelle Angelegenheiten: Mitbestimmung bei:

rT„,errichtun/u.BeratungbeiPersonalplanung(§92);Stellenausschreibung;Aufstellungvon Grund Stzen zur Dienstpostenbewertnng 93); Erlass von Bcurteuungsr.chtl.n.en §94); ^steHuns von Auswahlrichtlinien hinsichtlich Einstellung, Umsetzung, Kund.gung 95); Einstellung von Arbeitern u. Angestellten; Versetzung an anderen Arbcitsplatz; E^uDDierung in Lohn/Gehalts/Besoldungsgruppen; Anderung des Arbeitsvcrtrages 99); Fristgemafie Entlassung eines Arbeiters/Angestcllten; Anhorungsrecht bei frislloser Kundigung/ Entlassung 102).

!NFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG II

Ausfuhrungen zum Tendenzschutz:

j.a.,lirh bestehen bei privaten Arbeitgebern die in der Aufstellung genannten •r^nrsrechte Dicse Beteiligungsrechte sindjedoch nach § 118 BetrVG eingeschrank. fur sog. BCtei SS Zu dicsen Tendenzbetrieben gehoren auch solche Betriebe. die ausschlieBlich Ider uberwiegend karitativen oder erzieherischen Bestimmungen d.enen

^ A n,schuu greift cin, wenn Hauptzweck oder iiberwiegendcr Zweck eines Triigers Sozialarbeit Te°/ Tendenzschutz greift nicht ein, wenn z.B. ein Wirtschaflsunternehmen ein.ge Soz.alarbe.ler "•' ,tm ja hier der Betriebszweck Produktion von Wirtschaftsgiitern .st

em Lirieb sog Tendenzbelrieb, so hesteht bei Betriebsanderungen kern Anhorungsrecht u. I5t em Betrieb sog kcin(; ,ntormationspflich, des Arbeitgebers

Beratungsrecht de» ^^ Anwendung, aher .mmer dann n.cht,

Alk ST Fkenar TendeL) des Be.riehs dem entgegensteht. D.h. z,B„ daB der Be.r.el.sra. be. V"Dn f, 18„ Ktad gungen Versetzungen u.a. En.scheidungen nicht mitbest.mmen kann, wenn Einstellungen, 'V'nd.c.ungcn v rhl.ibe„ wci| die betreffende Person eine andere Vorslellung diese deshalb erfo Igen ode\ ""'"^'7"' ^ a,beitern z.B. von adaquaten Erziehungsme.hoden hat vo„ der Tendenz des Betnebes, also ta»n>^ "< Arhchf,Jr eincn SA e.ngestell. hat,

(££££ ^r^t\erK«~t«, ihn deswegen ohne Beteiligung des Be.riebsra.es e„tlassen. Tendenzbetriebcn z.B. die Mitbestimmungsmoglichleiten nicht einge-

AndererSeits ^"^^^^Z^. Urlaubsrege.ung u.i, betrifft. ■**»• C" der ""ndenz'chutz du'reb Tarifvcrtragsrege.ungen, Betr.ebsvere.nbarungen u. ^pthende Satzungen *£££%£!££&*, Tendenzschntz nur bei pr.vatcn ^StSlrSlw SSrSSj.'!*-. einen solchen Tendenzschutz n,h, vorsicht.

INFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG III

Einschatzung der Mitbestimmungsmoglichkeiten:

Betrachtet man die Mitbestimmungsmoglichkeiten ira Zusammenhang, so crgibt sich, dafi sie im offt. Dienst u. im privaten Bereich nicht sehr stark differieren. Geneiell kann gesagt werden, dafi Mitbestimmungsmoglichkeiten hinsichtlich der Zielsetzung des Betriebs/der Diensts telle, sowie Mitbestimmungsmoglichkeiten hinsichtlich der Arbeitsinhalte nicht bestehen. Vielmehr bestehen diese nur hinsichtlich der auficrlichen Arbcitsbedingungen sowie bei Personalangelegenheiten, soweit Willkiirmafinahmen verhindert werden sollen.

Wcnn ein Betriebsrat/Personalrat diese Moglichkeiten voll ausschopft, kann er einiges fur die Be- schaftigten erreichen. Jedoch sind sowohl BctrVG als auch PersVG so angelegt, dafi die Austragung von Konflikten nicht gerade gefdrdert wird.

Wenngleich die Mitbestimmungsmoglichkeiten begrenzt sind, dienen sie doch dem Schutz der Ar- beitnehmer vor einseitig voro Arbeitgeber oktroyierten Anderungen der Arbeitsbedingungen u. soUten deshalb genutzt werden. Denn ohnc die Zustimmung des Betriebs/Personalrats vorgenommei Anderungen in den in der Aufstelhing genannten Angelegcnheiten sind unwirksam. Die Unwirksanv keit kann gerichtlich geltend gemacht werden.

INFO-KARTEI: MITBESTIMMUNG IV

Quellen u. weiterftthrende Litcratur: PersVG dcr cinzclnen Lander v. 27.5.68 v. 7.4.70 v. 29.4.74 v. 26.7.74 v. 5.3.74 v. 19.2.70 v. 24.4.72

GesetzbJatt (GB1) S. 207

GB1 S. 124

GVB1 S. 157 ber. 28.6.74 GVB1 S. 272

GVBI Berlin S. 1 669

Brem. GB1 S. 131 Bremischc PersVG

GVBI I S. 162

GVBI S. 231 geandert 27.5.74 GVBI S. 250 3.12.74 GVBIS. 1514 5. 3.71 GVBIS. 93 9. 5.73 Amtsblatt S. 289 (SPersVG) 17.1.74 GVBIS. 3 17.11.72 GVBI S. 211 (HmbgPersVG)

Baden- Wiirttembcrg

Anderung

Bayern (BayPVG)

Berlin

Bremen

Hessen (HPVG)

Niedersachsen

N R VI

Rhld..Pfalz

Saarland

Schlesw.-Holst.

Hamburg

Arbeitsrecht:

Weber/Bitzer: Arbeitsrechts- u. Sozialfibel; 12. Aufl. 1975; Bund-Verlag Koln (fiir Laien)

Schaub: Arbeitsrechtshandbuch; 2. Aufl. 1975

(fiir Betriebsrate, oder mit Pers-Fragen speziell Befafite)

zur Bctriebsverfassung:

Gnade-Kehrmann-Schncider: Betriebsverfassungsgesetz; Kommentar

(vom gewerkschaftl. Standpunkt aus)

Fitting-Auffarth: Betriebsverfassungsgesetz; Kommentar 11. Aufl. 1974

(sehr ausfiihrlich, neutral-abwagender Standpunkt)

Schaub: Dcr Bctricbsrat; dtv 5202

(Einftihrung u. Obcrblick f. Laien)

der traditionellen Trager Li der Kirche, die eigenen Hau dern lediglich die Interess bei handelt es sich urn eine lisierung: nicht mehr die g sich der Trager anerkennen 2i tSt (dafi er tatsachlich a dert sich nicht viel, da di wieder zurlicknehmen kbnnen. rate die folgenden Feststel

bernehmen, soweit sie nicht, wie z.B. bei shalte und Einrichtungen betreffen, son- envermittlung gegeniiber dem Staat. Hier- qualitativ andere Form der Institutiona- emeinnlitzige Funktion und Struktur muB lassen, sondern nur noch die Authenti- us Bewohnern besteht); nur faktisch an- e Gemeinderate die Anerkennung einfach Insofern gel ten auch fiir die Bewohner- lungen.

UIE FREI SIND "FREIE" TRAGER -

nils RFISPIEL ANFRKENNUNGSRICHTLINIEN

rrundlaqe fur die Erlangung bffentlicher Mittel ist die Anerkennung der Fbrderungswiirdigkeit. Die Voraussetzung dafur ist in § 9 JWG

^SitfmUssen die Gewahr fur eine'dem GG fbrderliche Arbeit bieten. t Saer der "freien" Jugendhilfe mussen sich sowohl in der Satzung, is auch in der praktischen Arbeit fiir die Grundsatze der Verfas- tuna nach Artikel 20 GG einsetzen.

rO Verwendung der zugewiesenen Mittel nach den Grundsatzen einer nrdentlichen Haushaltsflihrung, d.h. soweit eine finanzielle Unter- ctOtzunq gewahrt wird, mussen die zur Verfugung gestellten Mittel fUr den beantragten Zweck rationell ausgegeben und der unterstutzen- den Stelle nachgewiesen werden.

crhon mit der Bewilligung bzw. Nichtbewill igung bestimmter Mittel Sann entscheidend auf die Konzeption EinfluB genomraen werden. Daher

nd trotz Subsidiaritatsprinzipszahlreiche Aktivitaten gerade der "frpien" Verbande total abhangig von der dffentlichen Forderung. n p Zustandigkeiten und Voraussetzungen der dffentlichen Anerkennung werden durch Ausfiihrungsgesetze der Lander zum JWG geregelt. Die olrM- inien der Freien und Hansestadt Hamburg sehen z.B. vor, daB a ,. Traaer Ziel und Zweck seiner Tatigkeit in nachpr'ufbarer Weise ?!ctaeleqt hat und bestrebt ist, diese kontinuierlich zu verwirkli-

11 Die Mitgliederzahl des Tragers darf nicht geschlossen sein. r n,i',r nemeinnutzig und bereit sein, bei Aufgaben der Jugendhilfe

a* »nrlPren Traqern zusamnenzuarbeiten und schlieBlich damit einver- "tanden sein, daB Beauftragte der Behorde seine Einrichtungen besu- chen und bei Veranstaltungen anwesend sind.

wrkennunqsverfahren sind ebenfalls landesrechtlich geregelt Die Anerkennung ist schriftlich mit den notwendigen Nach-

Der und der Satzung des Tragers beim Jugendamt einzureichen. Auf fffordeigsid berpr'fbareUnterlagenvorzulegen bzw. ist der Aufforderung s no uue £ Schriftliche Beurteilungen, die zur

rrundlage'der'Entscneidu'ng Uber den Antrag angefertigt wurden, kon-

«" T SK* SKln'vi^TtCnSatTind subjektiv bffentliches Die Anerkennung ist einverwa i i y bedeutet, daB damit

R6C^ n'Rec t spr auf finanzielle Forderung besteht Nach dfem auch em Rechtsansprucn au Trager" unter Berlicksichtigung

Gleich entsgr ndsatz ol e f 9 verfUgungstellen von

Seitskran^ndlflenUicher Trager gleichermaBen gefbrdert werden.

- 43 -

Es steht im pfl ichtgema'Ben Ermessen der Jugendamtstrager, ob und in welcher Hone die Forderung gewahrt wird. Ein Rechtsanspruch auf Fdr- derung in bestimmter Hbhe und Art kann daraus nicht abgeleitet war- den.

uie politischen Grenzen (FDGO) werden und wurden in Hamburg z.B. deutlich mit der Nichtanerkennung der Fbrderungswurdigkeit der SDAJ bzw. der Aberkennung beim RBJ. (Siehe auch S. 62 ) Traditionel le Jugendverbande und Jugendgemeinschaften haben nun im Vergleich zu neueren Basisansatzen, wie z.B. Jugendzentrumsinitiati- ven , die keine weitere Mutter- Organisation Oder -Partei im Hinter- grund haben, glinstigere Voraussetzungen flir eine Sffentliche For- derung. Selbstverwaltungsmodelle, die sich nicht unbedingt einer der burger! ichen Rechtsformen und der damit verbundenen Geschafts- flihrung bedienen wollen, werden durch Anerkennungsrichtlinien oft so lange diszipl iniert, bis sie eben die formellen Voraussetzungen erflillen (siehe dazu E&K 15/16 S. 51 ff).

Durch die Einstellung von hauptamtl ichen Mitarbeitern (z.B. Bildungs- referenten) bei "freien" Tragern und deren Finanzierung aus bffent- lichen Hitteln haben sich die Behbrden eine weitere Kontrol linstanz geschaffen, wenn diese auch hbchst widerspruchl ichen Charakters ist. Jedenfalls ist die materiel le Existenz des Bildungsreferenten noch sehr viel mehr als die eines Anstellungstragers von der Fbrderungs- wlirdigkeit und damit der Obereinstimmung mit der FDGO abhangig. Ein Jugendverband kommt notfalls auch ohne Bildungsreferenten aus. Am Beispiel des RBJ in Hamburg wurde deutlich, daB die Behbrde von den von ihr finanzierten (mitfinanzierten) Bildungsreferenten erwartet, da3 diese im Sinne einer Einschwbrung auf die FDGO (nach Behbrden- interpretation) EinfluB auf die Mitglieder des Verbandes ausu'bt (siehe E&K 15/16, S. 90).

Die Anstellung von Hauptamtl ichen, die bffentlich finanziert werden, ist zudem in der Regel genehmigungspflichtig. Ein anderes Beispiel flir die Unfreiheit freier Trager ist die Praxis der Berufsverbote - auch bei freien Tragern.

WAS SAGT DAS JUG?

Der im JWG verwandte Begriff "Trager der freien Jugendhilfe" ist nicht naher definiert. Es wird aufgezahlt: "Trager der freien Jugend- hilfe sind:

1. freie Vereinigungen der Jugendwohlfahrt

2. Jugendverbande und sonstige Jugendgemeinschaften

3. Juristische Personen, deren Zweck es ist, die Jugendwohlfahrt zu fbrdern

4. die Kirchen und die sonstigen Religionsgemeinschaften des bffent- 1 ichen Rechts." 5 JWG)

Es wird weiter festgestellt, daB die Mindestvoraussetzungen fiir eine Zusammenarbeit und Unterstutzung durch bzw. mit den Behbrden Oder Kommunen die freiwillige und selbstandige Obernahme von Aufgaben der Jugendhilfe und die Anerkennung der Gemeinniitzigkeit sind. Ge- meinniitzigkeit ist in der Gemeinnlitzigkeitsverordnung des Steueran- passungsgesetzes definiert als solche Zwecke, durch deren Erfiillung ausschlieBlich und unmittelbar die Allgemeinheit gefbrdert wird, u.a. insbesondere die Jugendpflege und Jugendflirsorge. Die Anerkennung

der Gemeinniitzigkeit wird vom zustandigen Finanzamt der Einnchtung vorgenommen und bezieht sich auf die Satzung und die jeweilige Ge- schaftsordnung.

R 7 JWG erqanzt die §§5 u. 18 und regelt das Verhaltnis der offent- lichen zur freien Jugendhilfe. Dem Jugendamt wird zur Pflicht ge- maeht "die freiwillige Tatigkeit zur Forderung der Jugendwohlfahrt Tnter Wahrung ihrer Selbstandigkeit und ihres satzungsgemalien Char- Vakters zu unterstutzen, anzuregen und zur Mitarbeit heranzuziehen. . . Mp TStiqkeit der einzelnen Verbande und dle der offentlichen Trager soil koordiniert werden. Die Trager der "freien" Jugendhilfe soil en in der Gestaltung ihrer Arbeit nur verpflichtet sein, zum V-ohle aIt Juqend" zu handeln. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit soil Tn dPr Weise gewahrleistet werden, daB durch den koordinierten Ein- l^z bffentlicher und freier Mittel der grbBtmbgl iche Erfolg erzielt warden soil. Das Gesetz verpflichtet die Jugendamter nicht zu akti- vpm Verhalten gegenuber den in ihrem Bereich auftretenden erziehe- rischen Problemen, sondern veranlaBt sie lediglich zu Reaktionen hHi bestimmten vom Gesetz umrissenen Tatbestanden. Es gibt keine »^aesDrochene Verpfl ichtung des Jugendamtes zur Bereithaltung eines ^fferenzierten Systems ambulanter Erziehungshilfen, die der Bera- +,.no und Unterstutzung der El tern dienen und den verschiedenen Pro- hipmen iunqer Menschen, anders als durch Aufsicht und Heimunterbrin- auZ qerecht werden. Es gibt auch keine Vorschrift, die eine gewisse "Mindestausstattung" des Jugendamts-Bereichs mit den "fur die Wohl- fahrt der Jugend erf orderl ichen Einrichtungen und Veranstaltungen garantiert (s. 3. Jugendbericht S. 31).

nip Unterstutzung der "freien" Trager kann durch finanzielle Mittel- i .weisunq von Raumen, Fachpersonal , fachliche Beratung usw. erfolgen. ^.Tjuqendamt hat weiterhin die Verantwortung fur die sachgemaBe fi ^fiihrung der ubertragenen Aufgaben. Daraus folgt ein Auskunfts- Z\ Weisunqsrecht gegenuber den "freien Tragern", die diese Aufgaben "hPrnommen haben. Durch die Entscheidung des BVerfG vom 18.7.67 /ttfrliruher Urteil) wurden diejenigen Bestimmungen, die das Verhalt- ( !!ischen bffentlicher und freier Jugendhilfe betreffen (§5, ? \ 667 8 9,14,15 JWG) als mit dem GG vereinbar erklart. Das IZiliK hat diese Bestimmungen, ohne ausdrucklich auf das Subsidiari- ^tsfrinz p einzugehen, so ausgelegt, daB sie nicht der freien Wohl- ^hrtsoflege schlechthin einen Vorrang vor der offentlichen Jugend- f fo pinrLmt, vielmehr sollte eine partnerschaftliche Zusammenar- hl I in der We se gewahrleistet werden, daB durch den koordinierten belt in der we se yewan. arbBtmbqliche Erfolq er-

wu'^ ^qesprochen. Die Beibehaltung des Subsidiantatsprinzips rel Sis leh? fragwUrdig anzusehen, da nicht etwa die "Erprobung 1SQ prVnze tionln undVthoden in der Jugendhi fe (siehe urc

nei!erno^rlaB fUr den 24. Bundesjugendplan) bzw. "offene HUfe ffrA??prnative fur "ursorgeerziehung vorrangig gefordert werd alSdern in erster Linie die Vorherrschaft der "freien" Fursorg bSnde aufrechterhalten wird.

„0„jn.tpn "freien" Trager leisten aber, wie die Statistik yiVnll areseWieIbaeden zeigl den Hauptteil der offentlichen Er-

44

ziehung. So stehen etwa den Kindern und Jugendlichen, die in einem staatlichen Heim wohnen, etwa drei bis vier mal so viele gegeniiber, die in einem privaten Erziehungsheim untergebracht sind und zum grc'Bten Teil in kirchlichen Einrichtungen.wie solchen des evangeli- schen Diakom'schen Werks oder des katholischen Caritas-Verbands. Diese konfessionellen Verbande besitzen auch heute noch erhebliche Macht und EinfluB auf die Erziehung Minderjahriger, welchen sie mit Hilfe des Staates und seiner Gesetze aus dem 19. Jahrhundert heruber- gerettet haben.

Der Staat hat durch das Subsidiaritatsprinzip keinen unmittelbaren EinfluB auf die Handlungsweisen der freien Trager und ist darliber- hinaus verpf lichtet, die Positionen dieser Institutionen durch ge- setzliche Regelungen zwangsweise zu starken. Dies hat naturlich hand- feste Gr'u'nde, denn zum einen entlasten diese privaten Verbande den Staat in finanzieller Hinsicht und zum anderen dienen sie als Ideolo- gietrager zur Aufrechterhaltung der, Klassengesellschaft.

2.2. Der ProzeB der Institutionalisierung am Beispiel der Jugendzentrumsinitiativen

Anfang der siebziger Jahre, als die Studentenbewegung schon wieder am abflauen war, bildeten sich vor allem in Klein- und Mittelstadten "Jugendzentrumsinitiativen". flit dem Schlagwort vom "unabhangigen Jugendzentrum in Selbstverwaltung" und "Selbstorganisation" versuch- ten dort Jugendliche, wo kaum Freizeitmbglichkeiten vorhanden waren, nichtkommerzielle, an den eigenen Interessen orientierte Freizeit- alternativen aufzubauen.

Uns interessiert hier der Verlauf der Institutionalisierung dieser Initiativen.

Dem Selbtverstandnis nach siedelten sich einige Initiativgruppen bewuBt am Rande des bestehenden burger! ichen Systems an. Andere wurden als offiziell akzeptierte Alternativen eingerichtet. Der Anspruch auf Unabhangigkeit und Selbstverwaltung lieB sich in der allgeraeinen Entwicklung der meisten Initiativgruppen nicht vol 1 aufrechterhalten.

Die Entwicklung der JZ-Initiativen zeigt sehr deutlich, wie aus Ini- tiativen entweder kommunale Einrichtungen, Vereine oder Einrichtun- gen freier Trager wurden. Der Anspruch der Unabhangigkeit scheiterte nicht zuletzt an der finanziellen Abhangigkeit von bffentl ichen Zu- schussen.

Neben der finanziellen Absicherung wurde die rechtliche Absicherung notwendig. Die Abhangigkeit von Verwaltung und Parlamenten verstark- te gleichsam opportunistische Tendenzen, die sich zur Existenzsiche- rung der Taktiererei und dem Geklu'ngel mit Vertretern aus Verwal- tung und Parlamenten bedienten und somit die Offentlichkeit schon wieder ausschlossen.

Zur materiellen Absicherung der Arbeit im Jugendzentrum gehbrt auch die Einstellung von hauptamtl ichen Mitarbeitern, denn sa'mtliche Selbstverwaltungsversuche hatten und haben Schwierigkeiten, ihrer Ar- beit Kontinuitat zu geben. Viele Experimente versandeten, kommerzia- lisierten sich (FABRIK). Viele hbrten einfach auf zu existieren. (32)

46

Mit der Grlindung von Vereinen, dem AnschluB an Tragervereine bzw. ripr Integration in die kommunale Jugendpflege und der Einstellung von hauptamtl ichen Mitarbeitern (Sozialarbeitern) bildeten sich in diesen Institutionen Instanzen heraus, die ebenfalls hierarchisch

%frfd7alvlZin ist ein konsequentes Abbild biirgerUcher QffentKch- Zit Die Mitqlieder handeln nicht selbst, sondern uber den Vorstand. Sie bleiben in ihrem wirklichen, canzheitlichen Lebenszusarmenhang , insbesondere ihrem Produktionsinteresse, auOerhalb des Vereine, or~ ■anisieren in ihm aber ein Partialinteresse (von Kamnchenzucht _ uhpr Svort bis Politik). Der Verein bildet eine formelle OffentUcn- Z-it in der nicht der ad hoc entstandene Wille der Mitglieder, son- dim die formell im Satzungszweck niedergelegte, generalisierte Wil- lensbildung regiert." (33)

Die meisten Initiativgruppen wahlen den Weg der Vereinsgrlindung:

'•sie werden durch die Eintragung ins Vereinsregister zu sog. juri-

etischen Personen. Als solche kSnnen sie zwar Vertragspartner und

lubventionsempfanger werden, ihre Beweglichkeit aber wird oft durch

vereinsmeievei, Uberorganisation und durch interne Auseinander-

Ltzungen urn Machtpositionen erstickt. Oft werden Vereine urn ihrer

selbst willen am Leben erhalten, auch wenn sie langst keinem Inhalt

mehr Sinn geben. " (34)

Mit der personellen und insti tutionellen Absicherung bilden sich

drei Ebenen heraus:

-n die Ebene der Konsumenten (die Besucher, die entscheidungsberech-

tiate Mitglieder sein konnen); 2) die Ebene der Leitung (der Vorstand und die Geschaftsfuhrung,

npist ein Hauptamtlicher); *\ die Ebene der Hauptamtl ichen (sie haben aufgrund ihrer standigen ' Anwesenheit die dominanteste Stellung, sie haben ein Informa-

tionsmonopol). Dennoch befinden sich die Hauptamtl ichen in einer doppelten Abhan- ^seitens der Mitglieder und des Vorstandes, die die Dienstaufsicht b) sStensUder Behorde, die meist die Gehalter zum groBten Teil

T«,SndiUfftW1derspriJche konmt es darauf an, Ansatze wie Jugendzent- Trotz dieiisifV.^'rdabei zu versuchen, die Beschrankung auf eine ren auszuweiten und dabel zu versu , Lernfelder und

^rrProdukdtionh(ies he^a2«eilbezogener Sozialarbeit) auszu-

bauen-

,,-,- Verflussigunq der Institutionen (verstanden als Entinstitutio-

"Die V/rJLusSt9^vJZPRe,uSOhaftum) ist deshalb da zu unterstutzen,

kann, ^ . Jieaey,e Riehtung weiet." (35)

febenlhrS ^wS^SSllch-. C^rakter Stellen diese Initia-

tiven aber ccuoh Ansatze der unmittelbaren Vergesellschaftung der Reproduktion des Arbeitsvermogens dar, der1 Zuruaknahme staatlicher Funktionen in die Gesellsahaft. Diese sind zu unterscheiden von Fore- men spontan-kollektiver Selbsthilfe, die dem Staat bestimmte Lei- stungen abnehmen, sowie Formen quasistaatlicher Privatheit, in denen Malinahmen zwar nicht staatlich durchgefuhrt, wohl aber staatlich kontrolliert werden (z.B. private Verbande, Vereine, obex" auch Pfle- gemiitter, Erziehungsbeistande usw . ) . Unmittelbare Vergesellschaftung rneint demgegenuber die Regelung, Organisation und Kontrolle von Funktionen, die filr die Reproduktion des Lebens notwendig sind, nioht durch eine abgesonderte Instanz, sondern kollektiv und durch die Betroffenen selbst. Auah bedeutet dies nicht eine romantische Ruckgangigmachung von Arbeitsteilung schlechthin, wohl aber die Zu- riicknahme ihrer kapitalistisahen Verzerrungen und ihre tendenzielle Uberfiihrung in die planmaliige und bewuBte Kontrolle der Produsenten. " (36)

3. SCHLUSSFOLGERUNGEN

3.1. Thesenartige Zusammenfassung

■"Freie" und bffentliche Trager sozialer Arbeit sind Teile des ideologischen Staatsapparates (37), sie widersprechen sich nicht grundsatzlich, sondern erganzen sich. Die Rechtsgrundlagen, b'ffentliches und privates Recht, sind gekennzeichnet durch die glei- chen Prinzipien der vertikalen Arbeitsteilung (Trennung von Entschei- dung und Handlung) und der Hierarchisierung, die nur die individuel- le Entscheidung und Verantwortung kennt.

■Der Staat und die Kommunen sind auf der einen Seite dazu ge- zwungen, gesel Ischaftl iche Konf 1 iktpotentiale im Wohnbereich durch Integration zu neutralisieren, d.h. Instrumente der sozialen und lokalen Intervention zu entwickeln. Auf der anderen Seite muB er aber die Zentralisation der offentlichen Institutionen weiter vorantreiben. Somit dient die Entwicklung kommunaler/lokaler Inter- ventionsstrategien auch der Absicherung des offentlichen Zentralisa- tionsprozesses.

■Initiativen al ternativer, stadtteilbezogener Arbeitsansatze im Sozialbereich, die von der Basis her kommen, konnen sich der Institutionalisierung und teilweisen Integration in den burger- lichen Staatsapparat nicht entziehen. Die von ihnen initiierten Re- formen gehen einher mit der gleichzeitigen Veranderung der Struktu- ren sozialer Dienstleistungen, als Teil einer weiteren Verburokra- tisierung durch technokratische Reformen.

Aufgabe fortschrittlicher Krafte ist es, die progressiven Elemente dieser vom Skonomischen Zwang und offentlichen Druck hervorgerufe- nen Reformen zu starken.

■Durch die Institutionalisierung der auf die Basis bezogenen Sozialarbeit und Sozialpadagogik sollen in diesem Bereich Ten- denzen der Vergesellschaftung der Reproduktion des Arbeitsvermogens

unterstutzt werden. Diese Tendenzen sind gegen eine weitere B'uro- kratisierung, d.h. Entfremdung - auch im Reproduktionsbereich - ge- richtet. Die Burokratie ist "eine der Herrsohaft des Kapitals eben- burtige Herrschaftsform, die sich allmahlich auf alle menschlichen Bereiche ausbreitet, die Entscheidungsfreiheit und Initiative von immer mehr Menschen irmer drastischer kurzt und dies alles verbirgt unter dem Deckmantel der Verantwortung und Fursorge ftir das Wohl des Menschen als Individuum und Gruppe. Wahrend der "Kapitalist" den Menschen "nur" urn die Fruahte der Arbeit bestiehlt, stellt sich dve Burokratie vordergrundig in den Dienst der Gemeinschaft und raubt qleichzeitig dem Menschen die Verfugung und Bestimmung aber sich selbst. Der Burokrat herrscht iiber Menschen, indem er ihnen dient." (38)

■Die Trager sozialer Kontrolle unterzoge erung und Undurchschauba besondere der "freien", der Trager unter Kontrol qert wird. Diese Vereinh geschehen, eine zentrali einzelnen Institutionen Trager sozialer Arbeit s betriebe sein, als sozia Als Rechtsform bietet si fentlichen Rechts an.

Arbeit m'ussen mehr der direkten offentlichen ■n werden. Das bedeutet, daB die zur Verschlei- rkeit beitragende Vielzahl der Trager, ins- zugunsten einer starkeren Vereinheitl ichung le der Betroffenen aufgehoben bzw. verrin- eitlichung soil nicht, wie im Schulbereich stische sein, sondern eine Verbindung der bei weitestgehenden Selbstverwaltungsrechten. ollen dabei weniger soziale Dienstleistungs- le Lernfelder. ch hier zunachst die Korperschaft des of-

^.2. Handlungsebenen

nie Ausrichtung fortschrittlicher Sozialarbeit ist nicht losgelbst von der Repression und den Kampfen auch in den anderen gesellschaft- lichen Bereichen zu sehen. Auf den verschiedensten Ebenen mussen Ak- tivitaten zur Erweiterung und Festigung einer breiten Basis entfal- tet werden.

crADTTEIL UND BEV0LKERUN6

Tm Stadtteil oder im Arbeitsfeld muB die Verbindung von Sozialarbei- tern und anderer lohnabhangiger Bevblkerung ausgebaut werden (auch iiber das rechtlich z.Zt. mbgliche hinausgehend) . Gleichzeitig mussen iqolierte Tatigkeiten der verschiedensten Berufsgruppen im Sozial- hpreich (Arzte, Juristen, Architekten, Sozialarbeiter, Sozialpadago- npn und Lehrer) starker aufeinander bezogen werden. Dabei sollte eine pnge Verbindung zu fortschrittlichen Organisationsformen der Bevol- kerung angestrebt und diese unterstutzt werden.

jj^r.PB sn7TAl.FR ARBEIT

.inter den Kollegen in den Institutionen freier und bffentlicher Trager ist der Widerstand gegen hierarchische Strukturen zu verstar- 11 urn kollektive Arbeitsformen und damit Uberhaupt kollektive Le- hfnsformen zu entwickeln. Damit soil sowohl die Qua i tat der Arbeit JegeSber der lohnabhangigen Bevblkerung als auch die Arbeltssitua- tion selbst verbessert werden.

AUSBILDUNGSBEREICH

Die Ansatze alternativer stadtteilbezogener Sozialarbeit haben die Aufgabe, eine bessere Verbindung von Theorie und Praxis herzustel- len. Dem Ausbildungsbereich, r.iit seinem ihm eigenen., groBeren Frei- raum obliegt dabei die Funktion, Impulse fur eine permanente Erneu- erung lm Hinblick auf das praktisch Mb'gliche und theoretisch Erkann- te zu bewirken.

GEHERKSCHAFT

Eine wichtige Ebene der Durchsetzung fortschrittl icher Arbeitsansa'tze ist die Gewerkschaft. Die OTV hat 1974 einen Diskussionsentwurf , die "Thesen zur Neustrukturierung der sozialen Dienste" vorgelegt. An diesem Konzept, das die Einrichtung sogenannter Regionaler Arbeits- gruppen vorsieht, ware teilweise anzusetzen. Folgende Elemente zeich- nen die "regionalen Arbeitsgruppen".(RAG) u.a. aus:

I tine regionale Arbeitsgruppe (RAG) besteht aus einer nicht festge- legten Anzahl von Mitarbeitern des Sozial- und Verwaltungsdienstes, die blirgernah Sozialarbeit in einera bestimmten, ra'umlich abge- grenzten Gebiet leisten; die Trennung von Innen- und AuBendienst wird aufgehoben.

I In der RAG arbeiten Verwaltungsfachkrafte und Sozialarbeiter gleich- rangig raiteinander. Deshalb erscheint es auch notwendig, die ra'um- liche Aufteilung so vorzunehmen, dap zwischen Verwaltung und So- zialarbeit in der tagl ichen Arbeit unkomplizierte Arbeitsweisen mbglich sind (z.B. raumliche Zusammenfassung des Sozialarbeiters und der Verwaltungskraft in Funktionseinheiten) .

Die RAG sol He keine hierarchischen Strukturen aufweisen, sie braucht einen (Coordinator, der im Turnus wechselt.

Die RAG soil durch das Teamprinzip und durch Fort- und Ueiterbil- dung befahigt werden, auch schwierige fachliche Probleme selbstan- dig zu bewaltigen, so daS korrigierende Eingriffe seitens der Fachaufsicht sich weitgehend erubrigen. Die Fach- und Dienstauf- sicht verbleibt nach wie vor bei der zustandigen Kbrperschaft.

Im Rahmen der Dienstaufsicht sol He der RAG ein mbglichst hohes MaB an Selbstverantwortung eingera'umt werden.

Eigenverantwortl ichkeit der am Fall Beteiligten muB gegeben sein. Die RAG entscheidet Liber Schwerpunktsetzung im Rahmen der Richt- linien und verteilt die Arbeit nach sachlichen Gesichtspunkten.

I Die RAG soil alle ihr gegebenen Mbgl ichkeiten nutzen, um ihre Ar- beit transparent zu machen.

IV - THESEN ZUM VERHALTNIS VON

BETRIEBS- UND WOHNBEREICHSARBEIT

Innerhalb der Linken wird nach wie vor die Betriebsarbeit als Zen- tralisationspunkt derzeitiger und zukUnftiger Klassenauseinander- setzungen gesehen. Die Arbeit im Wohnbereich hat dabei nur unter- stUtzende Funktion und bleibt der Betriebsarbeit untergeordnet. Hit Hen hier vorgelegten Thesen wollen wir deutlich machen, daB es bezo- cen auf die Schaffung einer herrschaftsarmen, nichtkapital istischen resell schaft zwischen Produktions- und Reproduktionsbereich keine Prioritatensetzung geben darf, die grundsatzl ich den einen gegenuber rlpm anderen Bereich bevorzugt. Die Herausstellung ernes Ober- und ilnterordnungsverhaltnisses beider gesellschaftlicher Zentralbereiche ctellt eine Schwachung der fortschrittl ichen Bewegung dar, indem iiber 50 % der Bevblkerung nicht aktiv in die Klassenauseinandersetzun- aen einbezogen werden, was in letzter Konsequenz auf eine Manifestie- rung von Herrschaftsstrukturen hinauslauft.

BtGRUHDUNGSPUNKTE:

l. Die fehlende Identifikation der sogenannten "Meuen Linken" mit ihrer eigenen Geschichte. .

n-ip Studentenbewegung setzte an selbsterfahrenen gesellschaftl ichen vwanaen an. Oberall dort, wo Herrschaft und Unterdruckung erlebt .tnrden ob in der Familie, in der Schule oder in der Umversitat, wurden'AnsStze entwickelt, die Reprasentanten der Hacht zu verunsi- "Lrn und zu erschUttern. Nachdem als Konsequenz dieser emanzipati- uen Bewegung der erhoffte revolutionise Umschwung nicht sofort ein- trat kam die groBe Wendung zun, Produktionsbereich. Jetzt gait nur nnrh unter Berufung auf die Klassiker, die Betriebsstrategie, lnsbe- "on5ere unter dem Eindruck der Septemberstreiks von 1969. Dnese Wen- H,mq natte auch organisatorische Konsequenzen - wurde vorher ver- cnrht emanzipatorische Tendenzen in die Organisation einzubauen ft** nicht helBt, daB Hierarchien und Doninanzen uberwunden werden lonnten), wurde nun historische Anleihe bei Lenin genommen und der MHemokratische Zentralismus" in unterschiedl icher Auspragung als die p-nziq wahre Organisationsform ubernommen. Eine Organisationsform a p vielleicht den Bkonomischen Bedingungen von Anfang des 19. Jahr- t mriPrts entsprach, qegeniiber patriarchalischen Herrschaftsformen ITl fortschHttlich war, aber heute weitgehend der Stru tur der 2nn7erne (z.B. Vorstand via Zentralkomitee) entspricht. Eine sozia- Mctische Alternative muB nicht nur inhaltlich, sondern auch in seiner Auspragung (als Organisationsform) immer liber die herrschende Ge- cpllschaftsordnung hinausweisen. .

nprzeit werden Aktivitaten im Wohnbereich wieder starker forciert, aber strategist immer der Arbeit im Betrieb nachgeordnet.

5o

- 51

Konsequenz:

Die Einsicht in die Begrenztheit einer Emanzipationsbewegung ha'tte nicht deren weitgehende Negation zur Folge haben miissen, sondern deren Erganzung durch die Entwicklung von Ansatzen im Produktions- bereich, wobei jede Weiterentwicklung nicht den Ausgangspunkt der Bewegung aus den Augen verlieren dlirfte, den Kampf gegen Unterdrlik- kung und Herrschaft.

2. Die Produktion der Ware Arbeitskraft - die Bedeutung des Wohn- bereichs -

die Ware Arbeitskraft in Gestalt des klassenbewuBten Arbeiters, der sich darliber im klaren 1st,

- daft er als Produzent von seinen Produktionsmitteln getrennt ist,

- daC die Produktionsmittel monopolartig in den Handen einer Klasse liegen,

- daB er als Vertreter des modernen Proletariats, als Vertreter der Arbeiterklasse, die notwendigen Existenzmittel nur durch seine Arbeitskraft beschaffen kann, durch den Verkauf seiner Arbeits- kraft,

die gibt es nicht.

Die Qualicat der Erkerntnisse liber seine Lage und die Intensitat seines Widerstandes im Betrieb wird abhangig sein von den konkreten Erfahrungen im Sozial isationsbereich, von der Solidaritat innerhalb der Familie, der Interessenzusammenfassung im Wohnbereich, gegen schlechte Wohnbedingungen, zu hohe Mieten, flir kleine Klassen, mehr und bessere Spielplatze und andere Freizeiteinrichtungen. Dementsprechend haben die Vertreter der Sozial isationsinstanzen - Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter usw. - die Aufgabe, o.g. Tendenzen zu unterstutzen.

3, Das Verhaltnis von Produzenten und Nicht-Produzenten

Die Produzenten, gemeint sind diejenigen, die ihre Ware Arbeitskraft verkaufen kbnnen und die in den Betrieben und Gewerkschaften repra- sentiert sind, stellen an der Gesamtbevbl kerung nur knapp 40 % dar. Die Nicht-Produzenten (ca. 60 % der Gesamtbevol kerung), die ihren sinnlichen Erfahrungshintergrund von Herrschaft und Unterdrlickung nur aus dem Wohnbereich Ziehen, gliedern sich in: ca. 23 % aller unter 15jahrigen

15 % aller liber 65jahrigen

15 % aller Frauen im erwerbsfahigen Alter, die aber nur Haus-

frauen sind 1 % der erwerbsfahigen Bevol kerung, die wegen Arbeitslosigkeit, Invaliditat und Krankheit aus dem ArbeitsprozeB herausfallen. Dazu kommt, daB die Produzenten neben ihrer Betriebserfahrung auch Erfahrung im Wohnbereich machen, d.h. in Uohnbereich haben 100 % der Bevol kerung einen gemeinsamen Erfahrungshintergrund. Der Verzicht, den Wohnbereich strategisch gleichbedeutend neben den Betriebsbereich zu stellen, bedeutet, die llehrheit der Bevol kerung an den Rand der gesel Ischaftlichen Auseinandersetzung abzudrangen.

- 52

ca. ca.

ca

4. Familie als feudal istisch gepragte Unterdriickungsinstitution

Der Obergang von Feudal ismus zum Kapitalismus beruhrte weitgehend nur den Bereich der Produktionsweise, nicht aber das Verhaltms Mann - Frau, Eltern - Kinder. Diese Abhangigkeit ist noch heute stark feudalistisch (du gehbrst mir; nein Kind) gepragt. Diese parallel neben der kapital istischen Herrscbaftsstruktur laufende Unterdruk- kunq kbnnte weilgehend Ursache fur die theoretische Trennung von Be- trieb und Wohnbereich sein. Die Theorie wurde von Mannern geliefert und dient auch zu ihrer eigenen Herrschaftsabsicherung. Fs ware zu uberprufen, inwieweit eine erfolgreiche Oberwindung kapi- talistischer Herrschaft als Voraussetzung die Abschaffung feudalisti- Qrher Herrschaftselemente haben miiBte, Oder inwieweit diese Ausein- andersetzungen parallel und gleichzeitig verlaufen kbnnen.

h. Politische und organisatorische Konseouenzen

Die Oberwindung des Kapitalismus wird nur gelingen, wenn die feuda- 1 istischen Tendenzen abgeschafft werden. Voraussetzung ist, daB der Wohnbereich neben dem Betriebsbereich eine gleichgewichtige Bedeu- tung hat und nicht als Anhangsel weitgehend zur Bedeutungslosigkeit verklimmert. . ,

Dazu muB als Konsequenz ein orgamsatonscher Zusammenhang geschat- fen werden, der als materielles Vertretungsorgan (Umwelt, Mieten, Schule usw.)einenGroBteil der Bevol kerung zusammenfaBt. Diese Massenorganisation kbnnte eine Wohnbereichsgewerkschaft sein, die die zerspl itterten Organisationsansatze zu einer materiellen Und inhaltlichen Interessenvertretung zusammenfuhrt.

Traditionelle Organisationen sowie neue Organisationsansatze sind z.B

ADAC, Frauenvereinigungen,

zur materiellen Interessenvertretung

a) traditionelle Ansatze (Mieterbund, Verbraucherzentrale, Kirche usw.)

b) neuere Ansatze (Biirgerinitiativen bezogen auf Mieten, Umwelt, soziale Einrichtungen, Frauenzentren, § 218 usw.)

I zur Freizeitgestaltung

a) traditionelle Ansatze (Sportvereme, Schutzenverein, Sparclub, Kaninchenzuchter, Taubenziichter, Jugendverbande)

b) neuere Ansatze (KneipenfuBball , selbstverwaltete Jugendzentren, Jugendclubs)

nas Mitgliedspotential bestimmt sich aus all denjenigen, die nicht im betrieblichen ArbeitsprozeB verankert Oder aus lhm ausgeschieden sind (Frauen, Rentner. Arbeitslose) , sowie auf Heranwachsende, die

noch ke^^mge^r Doppelmitgliedschaft im Betrieb und im Stadtteil

- 53

j^Bj

bereitschaft wird wiederum bestimmt von den persdnlich erfahrbaren, nachvollziehbaren Widerspruchen. Der Erlebnissektor ist fur viele Frauen, Rentner, Arbeitslose und Heranwachsende nicht unmittelbar der Betrieb, sondern der Wohnbereich mit seinen Institutionen.

Organisierung in Wohnbereichsgewerkschaften heiBt:

t hochsten quaiititativen u'berregionalen Organisationsgrad auf der

Grundlage eines Minimal konsens erreichen fur nicht in den Parteien

Organisierte, sowie parteilibergreifend. I Machtfaktor fur die Durchsetzung von Forderungen gegenliber Grund-

eigentumern und Staat. als DGB-Gewerkschaft Bindeglied zwischen Betriebs- und Wohnbereich

ermbglicht die Entwicklung einer u'bergreifenden Strategie und

Taktik.

V - LITERATURVERZEICHNIS

SOZIALARBEITERIN (oder SOZI ALARBE ITER)

ab 1.2.1976 oder spater fiir

UNABHSNGIGES JUGENDZENTRUM KORNSTRASSE GESICHT.

Wir bieten BAT IVb mit ublichen Zulagen und Frustrat ionen. Bewerbungen und Anfragen an: Verein f. angewandte Sozial- arbeit, Kornstr. 28-3o, 3 Hannover 1; T. o511/ 7.1 5o 33

ZWEI ZIVILDIENSTLEISTENDE GESUCHT

fur die Arbeit mit

ARBEITSLOSEN JUGENDL I CHEN.

Davon einer mit handwerkl ichen Fahigkeiten und Fuhrerschein und der andere mit Kenntnissen im gastronomi schen Bereich. Anfragen: 06II/ 73 o9 55-

antimilitarismus information

Fur alle, die sich fiir Militarismus und Antimilita- rismus interessieren und da praktisch arbeiten - fur Kriegsdienstgegner, politische Gruppen, Lehrer und Schuler:

die AMI informiert jeden Monat aktuell und

umfassend iiber

Zahlen, Fakten, Infonnationen zu Bundesvehr

NATO, Wirtschaft & Rustung, Riistungskosten , Waffenhandel, Kriegsf orschung; Kriegsdienst- verveigerung, Zivildienst, Abrustung etc.

•juristische Heuigkeiten zum Wehrpflicht- und Soldatenrecht, Zivildienstrecht usw.

•Theorieresultate su Militarismus / Antimilitarismus ; Buchbesprechungen

Jedes U, Heft ist ein THEMENHEFT mit

Doppelumfang, Noch zu kriegen:

EU30PAISCHE SICHERHEIT, FRIE DENSER ZIEHUNG (in der Schule und "auf der Strafle"), BUKDESWEHR UND GRUND- GESETZ, SOLDATENRECHTE , ZIVIL- DIENST, ZAHLEN

Ein Heft kostet 1 . 30 Mark.Jahres- abo 19.50 Mark, Fiir Gruppen { ab 10 Exempl.) giinstiger Rabatt !

Brigitta Griinding 8 Munchen 19 Ntfrdl .Auff ahrts- allee 20

kostenloses PROBEEX.

(1 )

(2 ) (3 )

(4 )

(5 ) (6 )

(8 ) (9 )

(10)

(11

(12) (13)

Der Begriff "freier" Trager steht im rolgenden fur alle Trager von Sozialarbeit und Sozialpadagogik, die sich in ihrer Organi- sationsform des privaten bzw. zivilen Kbrperschaftsrechts be- dienen (z.B. Vereine, Gesellschaften usw.) Siehe auch: Arbeitsgruppe "GWA" der Victor-Gollancz-Stiftung; Rahmenbedingungen Kommunaler Politik, in Material ien zur Jugend- und Sozialarbeit Nr. 8 (GWA-Reader) , 1974, S. 69 Die Abhangigkeit zwischen Produktion und Sffentlicher Verwal- tung ergibt sich u.a. aus der Abhangigkeit der offentlichen Haushalte von der Gewerbesteuer; siehe dazu: GWA-Reader, S.65 ff und Evers/Lehmann: Pol itisch-bkonomische Determinanten fur Pla- nung und Politik in den Kommunen der BRD, Verlag 2ooo, Offenbach Die Reaktion der b'u'rgerlichen Ideologen auf die "Wiederent- deckung" der Klassengesellschaft ist die These von der Herstel- lung der Chancengleichheit (z.B. kompensatorische Erziehung) und der Verbesserung der Lebensqual ita't. Zu den Initiativen siehe unter Pkt. 3.2.

In Hamburg sieht die Konzeption fur die Erstellung von Hausern der Jugend einen Einzugsradius zwischen 30 000 und 50 000 Ein- wohnern vor. Kleinere Einheiten gelten als unrentabel, da sie insgesamt mehr Personal erfordern. Zwischen den einzelnen Hau- sern gibt es eine gewisse Arbeitsteilung mit gezielt uberlokalen Einzugsbereichen.

Initiativen, die ausschl ieBlich im lokalen Bereich arbeiten, haben z B in Hamburg erst in den letzten Jahren ihre Anerkennung als "Trager der freien Jugendhilfe" erhalten (z.B. Bauspielplatz- initiativen). . ...

Siehe dazu den 3. Jugendbericht der Bundesregierung und die ver- schiedenen Jugendberichte einiger Lander.

Siehe dazu Elke Funk: Jugendamt und Jugendhilfe im Spiegel der Fachliteratur, Forschungsbericht des Deutschen Jugendinstitutes,

1973, 2. Aufl. , ,

In Hamburq wurde Anfang der siebziger Jahre ein sogecannter "Interbehbrdlicher AusschuB" gebildet (Offiziell: "Model le bei der Wahrnehmung fursorgerischer Aufgaben"). Er setzt sich zusam- men aus Vertretern der Ausbildungsstatte (FHS) sowie aus Jugend-, Sozial, Gesundheits- und Innenbehbrde. Dieser AusschuB empfiehlt in ein* AbschluBbericht iiber zwei Modelle 1975: "Aufteilung der Falle nach brtlich abgegrenzten Bereichen zur Vermel dung yon unnbtig weiten Wegen (!) und die Kenntnis. . .wichtiger ortlicher

E^Jordanfoberlegungen zur Neuorganisation sozialer Dienste, in: Materialien und Ob erlegungen zur Neuorganisation der sozia en Dienste, Anlage zum Protokoll des Fachausschusses Jugendwohlfahrt der Arbeiterwohlfahrt, vom 11 .-12.10. 1974, S. 3) GWA-Reader, S. 70 E. Jordan, S. 7

(i4;

(15) (16)

(I?)

(18) (19) (20) (21)

(22)

(23) (24)

(25)

(26) (27)

(28) (29) (30)

(31)

(32)

(33)

(34)

(35)

(36) (37)

(38)

Bbhnisch/Dickerhof/Kuhlen: Das neue Jugendhilfegesetz, in Zur Reform der Jugendhilfe Analysen und Alternativen, Deutsches Jugendinstitut aktuell, 1973, S. 32 f Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg von 1973 Dritter Jugendbericht, Der Bundesminister flir Jugend, Familie und Gesundheit, 1972, S. 47

Statistisches Taschenbuch '74 des Stati'stischen Landesamtes Hamburg, 5. 156; Vgl . Bericht zur Lage der Nation 1971; L.Bohnisch: Versuch einer Standortbestimmung der kommunalen Jugendpflege.in: Jugendarbeit in der Diskussion.Mlinchen 1973 DJI aktuell 1973, S. 31 ebenda, S . 32

G. Plittner: Allgemeines Verwaltungsrecht, S. 26 F. Klein: Das Recht des sozial-caritativen Arbeitsbereiches, Freiburg im Breisgau 1959, S. 88

Mitglied einer KSrperschaft offentlichen Rechts kann man nicht durch sine individuelle Beitrittserklarung werden, so wie im Privatrecht, sondern nur durch' einen staatlichen Hoheitsakt, der in der Regel fur eine bestimmte Gruppe gilt, nicht jedoch flir einen einzelnen. Im Gegensatz zu den privaten Kbrperschafts- formen, sind die offentlichen vom Wandel der Mitglieder i.d.R. unabhangig.

R. Scholz: Das Wesen und die Entwicklung der gemeindl ichen of- fentlichen Einrichtungen, Berlin 1967, S. 16ff Der Senator fur Familie, Jugend und Sport (Hrsg.): Die Situation der Trebeganger aus der Sicht der Mitarbeiter der Kontakt- und Beratungsstelle, Berlin im August 1973, S. 62 J. Habermas: Strukturwandel der Dffentl ichkeit, Tleuwied und Berlin 1971, 5. Aufl., S. 42ff ebenda, S. 45

A. Wittern: GrundriB des Verwal tungsrechts, Kciln 1970, S. 40

ebenda, S. 40 J. Habermas, S. 179f

Intermediare Vereine sind Organisationsformen, die zwischen offentlichen und privatem Recht liegen. Auch halbstaatliche Vereine genannt.

F. Mu'ller-Thoma: Der halbstaatliche Verein, Berlin 1974 S. 57f Im Hamburg Handbuch 73 sind etwa 60 Einrichtungen erwahnt, die entweder Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Korperschaften, An- stalten Oder Stiftungen offentlichen Rechts sind. Sie alle er- flillen offentliche Aufgabe^aber nur 24 sind Sffentl ich-recht- liche Kb'rperschaftformen, dagegen 36 privatrechtlicb; siehe Hamburg Handbuch 73, S. 187 f

A. Diemer: Leben Lernen Ka'mpfen, Bericht aus einem unabhanqiqen Jugendzentrum, in betrifft: erziehung 8. jq./Heft 7, Jul i 1975 0. Negt/A. Kluqe: dffentlichkeit und Erfahrung, Ffm. 1972, S. 422 P. Holler: Initiativen im Bereich padaqoqisch betreuter Kinder- spielplatze, in Theorie und Praxis der Sozialarbeit, Mr. 7/74 Ch. Marzahn/Ch.Schutte/H. Kamp: Konflikt im Jugendhaus Reinbek 1975, S. 146 ebenda, S. 143

L. Althusser: Ideologie und ideologische Staatsapparate, in Materialien der A.G. SPAK Nr. 10 Wiesbaden, April 1972, S. 4ff Bittner/Scha'fer/Strobel: Spielgruppen als soziale Lernfelder, MLinchen 1973, S. 22/23

KURZBERICHTE

AUS DEM GEWERKSCHAFTS- U. SOZIALBEREICH

nFWERKSCHAFTSAUSSCHLOSSE: UTV HAMBURG

Am 15 10 1975 erhielten 6 Studenten des Fachbereiches Sozialpa'dago- nik der Fachhochschule Hamburg, die bei Wahlen zu den Selbstverwal- tunasorqanen auf der SSB (Studentenorganisation des KB) Sympathisan- tenliste Demokratischer Kampf kandidiert hatten, folgenden Brief von der DTV-Bezirksverwaltung Hamburg:

npr Bezirksvorstand des Bezirks Hamburg der Gewerksohaft OTV hat in seiner Sitzung am 6.10.1975 besehlossen, gegen Sie ein Aussahluliver- fahren einzuleiten und beim Hauptvorstand beantragt, Sie aus der Ge- werksohaft OTV auszusahlieSen. Thnen wird vorgeworfen, dali Sie die Ziele des Kommumstisohen Bundes

"rfolqen, indem Sie unter anderem bei der Wahl fur das Studenten- ■Zrlament der Faohhoehschule auf der Liste "Demokratischer Kampf ,

u? in erster Linie von der llachwuchsorganisation des KomrnmisUechen Bundes qetragen wurde, kandidiert haben. Mit Ihrer Unterschrift vet ein entsprechendes Programm in einer angegebenen Auf lage von 1.6SO Fxemplaren verteilt uorden.

rZm/a £ 4 Abs. 2 unserer Satzung kOnnen Arbeitnehmer , die die Ziele Ls Kommunistischen Bundes aktiv unterstutzen nicht Mitglied der rewerkschaft OTV sein. Aus diesem Grunde war der Bezirksvorstand ge- zwungen, gegen Sie ein AussahluBverfahren einzuleiten.

in einem offenen Antwortschreiben der 6 Studenten wurden die 0TV- Mita ieder des Fachbereichs daraufhin aufgefordert, auf der Mitglie- !erver amml ng des Fachbereiches am 5.11. .liber d ese AusschluBver- fahren zu diskutieren, insbesondere auch im Hinblick darauf, da(3 HiP Einleitung der Verfahren gerade rechtzeitig gekommen war, urn eine .wpntuelle Kandidatur der betroffenen Studenten zu den ben der MV stattfindenden Vertrauensleutewahlen zu verhindern.

».,f der MV am 5.11. wurde dann der Antrag gestel It, praktische Sol i- A*ritlt zu Uben und den gemaflregelten Kornnil itonen St!-™- und Antrags-

rht 7u aestatten, sowie ihnen die Mbglichkeit zu geben, bei den uahlen zu kandidieren. Dieser Vorschlag wurde von den alter. Vertrau- *s euten, MSB-Mitgliedern und -sympathisanten, unter dem Hinweis

nf die Satzung formal abgeblockt. Daraufhin wurde der Antrag gestellt, Sie Wahlen zu verschleben, bis das AusschluBverfahren geklart sei 2nd solange kcmmissarische Vertrauensleute einzusetzen.

nie Vertrauensleute, die die Diskussionsleitung der MV hatten, wei-

ItZ sich diesen Antrag zur Abstimmung zu stellen! gerfhin wurde der Antrag gestellt, uber die Tagesordnung, in der TX a e in T age nun spunkt enthalten war, insgesamt a zu- JiiJ!!!. Die TO wurde dann mit 13 Stimmen Mehrheit der MSB, Juso,

- 57 -

SHB-Fraktion angenommen. Bei den Vertrauensleutewahlen wurden dann die 7 Favoriten dieser Fraktion mit Liber 60 Stimmen gewahlt. Eine Vertreterin der linken Fraktion konnte sich mit 44 Stimmen nicht durchsetzen. Die unsol idarische Haltung der Vertrauensleute beider MV steht in krassem Widerspruch zu der schriftlichen Erklarung, die sie an den Bezirksvorstand geschrieben haben, urn eine Niederschla- gung der AusschluBverfahren zu fordern. Die Preisfrage heiBt: wessen Vertrauen miissen die Vertrauensleute denn nun in erster Linie haben, das der Mitglieder Oder das des VorstandesV

Die 6 Studenten sind inzwischen aus der OTV ausgeschlossen worden. Der Hauptvorstand hat den Bezirksvorstand im Zusammenhang mit dem AusschluBverfahren darauf hingewiesen, daB Studenten laut Satzung nicht Mitglieder der OTV sein konnen. Am 16.12.75 nahm der Bezirks- vorstand zustimmend davon Kenntnis, daB ab sofort keine Studenten und Studierende von den Fachschulen flir Sozialpadagogik und vom Fachbereich Sozialpadagogik der FHS Hamburg mehr in die Gewerkschaft DTV aufgenommen werden.

*

Audi fiir 3 Mitglieder der Hamburger ESG wurden AusschluBantrage ge- stellt. Es handelt sich urn 3 Theologen, darunter den Studentenpfarrer Dr. W. Wiedenmann, die als ehrenamtliche UTV-Funktionare im Fachspar- tenvorstand Theologen bestimmten Hauptamtlichen durch ihre erfolg- reiche gewerkschaftliche Arbeit unter kirchlichen Mitarbeitern unan- genehm geworden sind. Ganz pauschal wird ihnen jetzt vorgeworfen, die Ziele einer kommunistischen Organisation zu verfolgen - unter Verzicht darauf, ein "gewerkschaftsschadigendes" Verhalten konkret nachzuweisen. Bei den "Ermittlungen" gegen diese Kollegen schreckte der zustandige Gewerkschaftssekretar (wie auch in friiheren Fallen) nicht davor zuru'ck, mit den kirchlichen Arbeitgebern zusammenzuar- beiten.

Die allgemeine diffamierende "Chaoten"-Hetzj1 die im wesentlichen zur Begrlindung des Ausschlusses herhalten muBte, ist der OTV inzwischen durch eine einstweilige Verfiigung des Landgerichtes Hamburg verboten worden. Die Kollegen werden sich auch weiterhin gegen ihren AusschluB wehren. Sie halten gewerkschaftliche Arbeit unter kirchlich angestell- ten Kollegen angesichts von kirchlichen SparmaBnahmen, drohenden Stellenstreichungen, der relativen Rechtlosigkeit der kirchlichen "Mitarbeitervertretung" verstarkt flir notwendig.

KAHLSCHLAG GEGEN KIRCHLICHE LINKE IN HAMBURG

Mitten in den Semesterferien 1975 hat die seit jeher konservative Hamburger Kirchenleitung, fiir deren Bischof Wb'lber die Kirche offi- ziell links vom Godesberger Programm, eigentlich aber weit rechts davon aufhbrt, wieder einmal zugeschlagen, Nach Beseitigung progres- siver kirchlicher Jugendarbeit, nach Vergraulung und Versetzung vie- ler fortschrittlicher Pfarrer soil die rechte Friedhofsruhe jetzt auch in die kirchliche Hochschularbeit einziehen. Verordnet wurde eine "Abmagerungskur" mit Tbtungsprognose: Die Hamburger ESG soil ihr 7-stbckiges Haus, nit 10 dort wohnenden Mitarbei terstudenten, mit Saal, Gruppenraumen, BLiros und Cafeteria verlieren, nur 1/3 der Raume darf klinftig noch "mi tbenutzt" werden. Der Etat wird urn 2/3

- 58 -

geklirzt, das restliche Drittel nur nach MaBgabe einer "Vereinbarung" von Gnaden der Kirchenleitung gewahrt. Die drei jetzigen Studenten- pfarrer sollen gehen, die ESG soil nur noch "privater Verein" sein. - Das heiBt im Klartext, man will die Arbeit der Hamburger ESG zer- stbren, aber sagen konnen, daB die ESG "nicht aufgelbst" wird.

Statt ihrer (offiziell: "neben ihr") werden zwei Pastoren eingesetzt, die von zwei getrennten Ortsgemeinden aus - der eine mit dem Wort, der andere mit helfender Tat - die Kirchenleitung und deren rechten Willen in der Hochschule reprasentieren sollen. Das Ziel ist offen- sichtlich: Nie wieder soil ein selbstandiges Zentrum kirchlicher Hochschularbeit entstehen. Teile und Herrsche ist das Motto des Kirchenleitungsapparats, ganz gleich, ob dabei der christliche Grund- satz, daB Wort und Tat zusammengehbren, zum Teufel gent.

NatLirlich gent es hier nicht nur urns Sparer der tatsachlich knapper werdenden Kirchensteuermittel . Es geht auch nicht nur um die Strei- chung der wichtigen Tagungsmbgl ichkeit fur freie studentische und nichtstudentische Gruppen. Es geht um mehr. Die ESG ist in Hamburg und an anderen Orten seit langem - aus ihrem Verst'a'ndnis des Alten und des Neuen Testaments und aus ihrer Erkenntnis gesellschaftli- cher Verha'ltnisse heraus - eine Gemeinde, die gegen Unterdrlickung und flir Gerechtigkeit politisch Stellung nimmt. Sie setzt sich - auch zusammen mit anderen - fiir die Durchsetzung und Beibehaltung demokratischer Strukturen in Kirche und Gesellschaft ein. Sie hat auf vielen Ebenen, in Gottesdiensten, Arbeitsgruppen, Veran- staltungen und Aktionen die gesellschaftliche Entwicklung in der Bun- desrepublik verfolgt und Veranderungen gefordert. Sie hat zum psychischen El end von Studenten Stellung bezogen, arbei- tet mit psychisch kranken Studenten, hi 1ft mit anderen dem Elend auslandischer Studenten und Nichtstudenten ab, wo sie kann. Sie tritt fur die Mogl ichkeiten der demokratischen und sozialisti- schen Umstrukturierung in den Landern der dritten Welt ein; bekann- teste MaBnahmen waren u.a. die Blutspendeaktionen fur Vietnam und fur Chile.

niese theoretische und praktische Arbeit zu liquidieren, darum geht es dem Hamburger Kirchenrat. Das Konzept dazu ist alt; schon 1968 wurde es vorgetragen, konnte damals aber nicht durchgesetzt werden. Jetzt wird ein neuer Anlauf genommen. Politischen Druck Liben dabei konservative "Arbeitskreise" aus, auch einfluSreiche Kirchensteuer- zahler, die von 80 % der Hamburger gelesene Springer-Presse, ZDF-

hier seien Drahtzieher im kirchli-

sc

lismus" etc., ^ie suggeneren, chen Mantelchen am Werk. Der traditionelle kirchliche Antikommums- mUS wird mobilisiert. Dieselben Personen, die z.B. das politische Mandat der Studentenschaft bestreiten, wenden sich auch gegen poli- tische Parteilichkeit der ESG. DaB die Kirchenleitung hier mitzieht, wird ihr unter der Mehrheit der Studenten kaum Freunde machen.

rie ESG hat ihre Arbeit mit ErlaB des Kirchenratsbeschlusses nicht pinqestellt. Ihre Aufgaben konnen durch die vorgesehenen Kirchenre- - Hochschule nicht wahrgenommen werden. Sie wird

prasentanten in der

- 59 -

also weiterarbeiten. Daruberhinaus hat die ESG sich jetzt selbst zur vollgliltigen Gemeinde erklart, ein Status, der ihr jahrelang von der Landeskirchen vorenthalten wurde, der z.B. das Recht zur Wahl der Pfarrer und insgesamt eine grdBere Selbsta'ndigkeit garan- tiert. Sie fordert alle Rechte, die in der Kirche einer Gemeinde zustehen. Die Gemeinderatswahlen finden am 14.1.76 statt. Die ESG ISBt sich nicht von Reaktionaren aus der Kirche herausdran- qen, gar Kirchenaustritt ist ihre Parole nie gewesen. Sie wird bei ihren Inhalten bleiben, dafur kampfen und erwartet dabei Unterstutzung von vielen, von solchen, die von ahnlichen MaBnahmen in der Kirche und in anderen Bereichen bedroht oder betroffen sind - aber auch von solchen, die es betroffen macht, was da geschehen soil.

BERUFSVERBOTE IN EIMRICHTJNGEN DER FREIEN WOHLFAHRTSPFLEGE

Auf der International en Tagung des Verbandes fur sozial-kul turell e Arbeit(VSKA) vom 3o.lo. - 1.11.1975 haben Gemeinwesenarbeiter und Trager von Gemeinwesenarbeit aus 6 europaischen Landern zur Frage der politischen Entrechtung in Bereichen der Sozialen Arbeit innerhalb der BRD und Westberlin Stellung genommen. Hier ein Auszug aus der verabschiedeten Resolution:

"In der letzten Zeit mehren sich die Anzeichen, daB Trager der freien Wohlfahrtspf lege Beruf sverbote nach staatlichem Muster in ihren Ein- richtungen planen. In Westberlin haben sich die in der LIGA zusammen- geschlossenen Wohl fahrtsverbande ftir die politische Uberprufung ihrer Arbeitnehmer durch den Westberliner Innensenator ausgesprochen. (S iehe auch Info Sozialarbeit Heft lo.Seite hS). Lediglich der Deutsche Parl- tatische Uohlfahrtsverband hat sich gegen die Ubernahme der Uberpru- fungsverfahren gewandt. Das Diakonische Werk hat bereits 2 politische Entlassungen vorgenommen. Wir verurteilen diese Entwicklung innerhalb der Freien Verbande aufs scharfste. Es geht nicht an, Mitarbeitern aus politischen Grunden die Einstellung zu verweigern, sie Verdachti- gungen auszusetzen und zu entlassen. Denn:die Existenz der freien Wohlfahrtspf lege ist Ausdruck einer notwendigen Sel bstand igkei t gegen- ijber dem Staat, Ausdruck der Aufassung ihrer Trager, daB der Staat zu- mindest schlechter als sie selbst in der Lage ist, die Wohlfahrts - pflege im Interesse der Bevolkerung zu gewa'hrlei sten. Freie Trager, die die politischen D isz ipl inierungsmaBnahmen des Staates iibernehmen und so die Sel bstand igke i t ihrer Personalentscheidung preisgeben, ma- chen sich zu staatlichen H i If sorganen, die den Namen "Freie Trager" nicht beanspruchen konnen.

Die Teilnehmer der International Tagung wenden sich aufs scharfste gegen die zunehmende politische Entrechtung, die zu einem Kl ima der Verdachtigunqen, zu Bespi tzelungen und daraus folqenden Entlassungen fuhrt. Durch derartige verfassungswidr ige MaBregelungen wird eine Ar- beit, die notwendigerweise gesel lschaf tskr i t i sch ist, verhindert. Wir fordern alle nationalen und internat ionalen demokrat i schen Krafte auf, sich gegen diese Entwicklung mit alien zur Verfugung stehenden Hitteln solidarisch zur Wehr zu setzen, um die aus ant i faschi st i schem demokrat isc hem BewuBtsein entwickelten Grundrechte zu verwi rkl ichen ."

60

AUSSCHLUSS DER KPD AUS DER INITIATIVGRUPPE SELBSTVERWALTETE JUGEND7ENTREN HEST-BERLIN (IG)

Die IG sieht sich erneut gezwungen, die KPD auszuschl ieften, und sich von ihrer jugendfeindl ichen Politik abzugrenzen. Die konkreten Anlas- se fur diese MaBnahmen sind:

- Die KPD hat in ihren Zeitungen die Jugendlichen der JZ-Initiativen diffamiert und die IG als "Agentur des Sozial imperial ismus" dargestellt. ("Sie, die SEW, haben sich neuerdings auch in die IG . . . eingenistet. Eine Zutreiberrolle spielen dabei all die "freischwebenden Linken"... und KBW'ler, die nicht bereit sind, dagegen einen Kampf zu fu'hren.

Im Geoenteil, sie betreiben selbst eine Politik, die der SEH/FDJW sehr a'hnlich ist. "KJ" Mr. 17 3.9.75)

Die KPD hat die Prismainitiative und andere JZ-Initiativen (z.B. in Zehlendorf) kaputt gemacht, indem sie die Jugendlichen, die nicht auf ihrer Linie waren, hinauszudrangeh versucht und dadurch die Initiativen irnmer mehr in die Isolation getrieben.

Die KPD hat durch ihre Flugblatter, mit denen sie zu Veranstal tun- nen und Aktionen der Initiative hinmobilisierte, in der Offentlich- keit den Eindruck erweckt, als handele es sich um eine KPD-Sache. Das hatte anstatt der angestrebten Verankerung eine abschreckende Wir- kung auf die Jugendlichen im Stadtteil, zum Nachteil der ganzen Initiative.

Diese aufgezahlten Punkte sind keine Einzelbeispiele, sondern sind Erqebnisse, die bei einer konsequenten KPDLinienpolitik herauskommen mtissen. Diese, fur den JZ-Kampf schadliche Politik, zeichnet sich durch folgende Punkte aus:

. Die konkreten Bedlirfnisse der Jugendlichen werden von der KPD als Nebenwiderspruche abgetan, die Entwicklung neuer Verkehrsformen wird als "nachrevolutionares Problem" vertagt.

Die KPD reduziert die Funktion der JZ'en auf "Stutzpunkte im Klas- senkampf", was darauf hinauslauft, daB das JZ nur als Parteifiliale der KPD und als Trainingslager gegen den "Sozial imperial ismus" ver- standen wird. ("Prisma"-Sportfest: "Diese ubung sollte dazu dienen, die Armmuskulatur zu starken. Wir brauchen starke Arme, wenn die Pol i- Zei uns angreift, und wir werden sie erst recht in einem nationalen Verteidigungskrieg brauchen. Zit.: ebenda)

- Die KPD macht die Mitarbeit von Jugendlichen in den Initiativen von der Anerkennung ihrer Plattform und ihres unbedingten Fuhrungsanspru- ches abhangig. Sie lugt den Jugendlichen vor, ihre Plattform sei die einzige revolutionare, und daB nur mit der KPD ein Jugendzentrum zu erreichen ware.

Im Kampf um ein Jugendzentrum geht es der KPD darum, den SPD-Senat und hauptsachlich die Rolle der SEU/FDJW zu entlarven. Dies hat fur die Jugendlichen zur Folge, daB sie fur die Bestatigung dieser "Ent- larvunasstrategie" verheizt werden. Selbst im Scheitern des Kampfes und in'der Resignation der Jugendlichen sieht die KPD einen Erfolg, da "der wahre Gegner erkannt wurde".

na diese Politik total an den Bedurfnissen der Jugendlichen und an den Zielen der JZ-Bewegung vorbeigeht, bzw. ihnen widerspricht, und

- 61 -

somit lahmend auf die ganze Bewegung wirkt, kann es keine Zusammen- arbeit mehr zwischen der KPD und der IG geben. Selbst punktuelle Aktionseinheiten scheitern iminer wieder an dem FLihrungsanspruch der KPD. Wichtig fur uns und die betroffenen Initiativen ist, die Folgen dieser Politik aufzuarbeiten und unseren Standpunkt in die Diskussion zu bringen, d.h., sich positiv von der KPD abzugrenzen.

Diese Erklarung wurde u.a. vom Thommy-WeiBbecker-Haus,

dem Drugstore, der Putte, von ehemaligen Prismabesuchern und dem

Schbneberger Jungarbeiter- und Schlilerzentrum unterzeichnet.

R.B.J-KLAGE ABGEWIESEN

Ira September 1974 lehnte die Deputation der Behdrde fiir Schule, Jugend- und Berufsbildung den Antrag des R.B.J, auf Verla'ngerung der Anerkennung und Fbrderung ab, da e>""m'cht die Gewahr fiir eine den Zielen des Grundgesetzes fbrderliche Arbeit bietet."

Wir berichteten dariiber im Info Heft 9. Die Klage des R.B.J, gegen diesen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht Hamburg wurde nun von dem Gericht abgewiesen. Die Urteilsbegrlindung liegt noch nicht vor - wir dlirfen gespannt darauf sein, zu welchen Drahtseilakten die Justiz diesmal greifen muB.

THEMA: STRAFVOLLZUG *

NR.8

soeben erschicnen:

THEMEN:

- MED1ZIN IM KNAST

- UBER POLITISCHE GEFANGENENARBEIT

- ISOLATIONSHAFT - 2 BEISPIELE

- POLIZEIAKTION GEGEN TRKONT

- ZU §§ 130 a. 88 a

- ANWALT OHNE HECHT RECHT OHNE ANWALT

- ANWALTSADRESSEN

I- < L in

i/> 4-j <d e

4- nj :o a O -c

ss. O «— U LOvD

BLRUFSVERBOTE AN DER FHS MANNHEIM

Das vergangene Sommersemester und in (noch) etwas eingeschrankterem MaBe das jetzige Wintersemester sind an der FHS Mannheim gekennzeich- net durch massive staatliche Eingriffe.

l\x Beginn des jonj.iersemesters waren alle nebenamtl ichen Lehrbeauf- tragten der FHS (ca. 50) auf ihre "Verfassungstreue" hin Liberpruft worden. u Dozenten erhielten infolgedessen noch wahrend des Sommer- semesters Berufsverbot einschl ieBl ich Hausverbot, trotz massiver Proteste von Seiten der Studenten und Dozenten. In den Sommerferien folgten 2 weitere Berufsverbote und wegen sich lang hinziehender Oberprlifungen (in einem Fall seit dem Beginn des letzten Semesters) kbnnen 3 Dozenten ihre Veranstaltungen noch nicht abhalten. Und das gerade in Fachern, wo Leistungsnachweise zu erbringen sind, bzw. die Voraussetzung sind fiir die AbschluBprufung.

Eine Ablehnungsbegriindung zeigt, wie weit das baden-wiirttembergische Kultusministerium zu gehen wagt, uni'sich treue und kritiklose Unter- gebene zu schaffen. In der betreffenden Ablehnungsbegriindung heiBt es:

"Dev von . . . erh.obe.ne und aufreohterhaltene Vorumrf der Isolations— foltev bedeutet eine ungeveahtfevtigte tievabwuvdigung unseres Staa- tes und eine verleumdevisahe Hetze gegen diesen. "... Bei einem sotchen Verhalten von . . . kormt die Ubertragung eines offentliahen Amtes wie die Erteilung eines lehrauftrages nicht in Betvacht.. " Der Betroffene hatte als Unterzeichner eines Flugblatts Uber die Isolationshaft fungiert. Forr.ial wird er zwar abgelehnt auf Grundla- ge des Beschlusses der Landesregierung zur Frage der Verfassungs- treue, inhaltlich bedarf es jedoch gar nicht erst dieses Vorwurfs, ur.1 abgelehnt zu werden.

Dem Kultusministerium ware es auch ohne Berufsverbote mbglich gewe- sen, die ihm politisch unliebsamen Dozenten loszuwerden. Ihr arbeits- rechtlicher Status hatte es erlaubt, einfach' ihren Lehrauftrag nicht mehr zu erneuern. Doch war es Ziel , sowohl die Studenten als auch die Dozenten einzuschlichtern und zu diszipl inieren, als auch den Be- troffenen Schwierigkeiten an ihrem eigenen Arbeitsplatz, teilweise ebenfalls im bffentl ichen Dienst, zu machen; die Grundlage zu legen, sie endgiiltig aus dem Staatsdienst zu entfernen. So wurde inzwischen die Akte mit den "Erkenntnissen" iiber einen an der FHS nebenamtl ich tatigen Arbeitsrichter dessen Arbeitgeber, dem Arbeits- und Sozialministerium zugeleitet. Die staatl ichen Eingriffe gehen Liber die Berufsverbote hinaus. Dem Kultusministerium muBten die gesamten Pr'u'fungsunterlagen des Wintersemesters 74/75 Libergeben werden. Lira festzustellen, ob die Behauptung der "politischen Beurteilung" stimme. Das Kultusministe- rium konnoe diesen verschiedentlich aufgetauchten Vorwurf zwar nicht erharten, stellt auch hinsichtlich der formalen Kriterien offen- sichtlich nur geringfligige Mangel fest. Doch die Inhalte verschiede- ner Vorlesungen und die politische Einstellung von Studenten sind nun bekannt. Auch Referate haben zuweilen schon dazu herhalten mlis- sen, verfassungsfeindl iche Erkenntnisse zu liefern.

Da auch die Dozentenschaft der FHS fiir das Kultusministerium ein Hindernis darstellt bei der Durchsetzung seiner Vorstellungen Liber

- 63 -

Inhalt und Form des Studiums, wurde deren Handlungsspielraum bzw. das Selbstverwaltungsrecht der FHS ebenfalls eingeschrankt. Dies qeschah einerseits libers tandiges Ablehnen von Prlifungsordnungen bzw stark reglementierender Vorschriften dazu. Andererseits raachte in diesem Semester das Kultusministerium zum ersten Mai von seinem in S 19 FHG festgelegten Ausnahmerecht Gebrauch, von sich aus, durch ubergehen der Berufungsvorschlage der FHS, einen Fachhochschullehrer zu ernennen. Die beiden von der FHS vorgeschlagenen Bewerber natter, die formal en Voraussetzungen (5-jahrige Berufspraxis) mcht vollstan- dig erbringen kbnnen.

EINSCHRKNKUNG DFR AUSBILDUNGSFREIHEIT

Drei Mitgliedern der Projektgruppe "Arbeit mi t straff all i gen Jugend- lichen" der Fachrichtung Sozialarbeit ist der Zugang zur Jugendstraf- anstalt Wittlich am 10.9.1975 rait sofortiger Wirkung versagt worden. Als Grund fur diese MaBnahme gab der Leiter der Strafanstalt die KandidatuV zur Studentenparlamentswahl 1974 an. Da das Kandidleren auf der von der Gruppe Internationale Marxisten (GIM) getragenen "Sozialistischen Liste" und das Teilnehmen an deren Sitzungen mcht die Gewa'hr dafUr biete, die Grundordnung der BRD im Sinne des Grund- apsetzes zu beiahen und fur dessen Erhaltung einzutreten, sei er "nlcht fn der Lage. die Ableistung eines Projektstudiums in der An- stalt zu ermbglichen".

Auf Deutsch- Wer der zunehmenden Verschlechterung der Studienbedin- JungS und der Verscharfung des Leistungsdrucks durch Star kung der verfaBten Studentenschaft begegnen will, muB sich auf wesentliche Einscnrankungen der Ausbildungsfreiheit gefaBt machen. SchlieBlich ist das Projektstudium der Teil der Ausbildung des Sozialarbeiters, in dan die Oberprufung und Anwendung der angeeigneten Theonen er- folgen soil .

na die Studenten sich vor dem Betreten der Anstalt immer einer tod- sicheren ube?prUfung nach mitgefUhrten Waffen usw. unterziehen muB- ten und sich nieohne Beisein von Wachbeamten oder Sozialarbeitern mit iuaendlichen Strafgefangenen aufhalten durften, fallen fur die ErUnXng des Ausschlusses alle mit "Sicherheit und Ordnung" zusam- ffingenlen Bedenken weg. Die Absicht der Behbrden liegt vielmehr bei folgendem:

1 } Die zunehmende Verschlechterung der Bedlngungen J"9£J**E£

vollzuq soil nicht durch kritische Studenten an die Offentllcn ke t getragen werden,ura ein Anwachsen der Proteste gegen die un- menschliche Vollzugspraxis von vornherein auszuschlieBen. mir eine qrundlegende Reform hat man kein Geld)

2 1 Der AusschluB aus der Strafanstalt ist ein Versuch, fortschr tt- 20 ? ch dlnkende Studenten schon wahrend der Ausbildung zu -

nlinieren Flit Einschuchterung wie dieser soil der Aut lennung g'egen MUtelkurzung im Bildungsbereich und wachsende Kompnmie- rung des Studiums von vornherein erstickt werden.

(Auszug aus einer Erklarung des AStA der FHS Koblenz, FASTRA im Auf- trag der Fachschaftsvollversammlung vom 16.10.1975, GIM ArDeitsKreis;

- 64 -

7.EUGNISVERWEIGERUNGSRECHT FOR ALLE ERZIEHER UND SOZIALARBEITER

Die groBangelegte Pol izeirazzia im Drogenberatungszentrum des Caritas- Verbandes in Aachen vom Oktober des vergangenen Jahres (Kartei und Akten wurden beschlagnahmt) hat wieder einmal mehr als deutlich ge- macht, daB Klienten zwar Vertrauen zum Sozialarbeiter, Therapeuten in Institutionen entwickeln kbnnen - sie aber auch damit rechnen mussen, daB die Beratungsinstitution keine Mittel in der Hand haben, sich gegen Ein- und Obergriffe anderer staatlicher Institutionen wie Polizei und Justiz zu wehren und das ihnen in vertraulichen Ge- sprachen Anvertraute zu schutzen.

Anla'Blich dieser Durchsuchung fand am 17.12.75 in der Karlsburg in Heidelberg auf Initiative von Mitarbeitern in Beratungsstellen eine Diskussionsveranstaltung zum Zeugnisverweigerungsrecht statt. Die 50 Teilnehmer haben folgende Resolution verabschiedet und unter- schrieben:

RESOLUTION

1 Mit Emporung und Besturzung haben wir die von der Aachener Staats- anwaltschaft und Polizei durchgefiihrte GroBrazzia und Beschlag- nahmeaktion vom 2k . Oktober 1975 im Sozial-Psychologi schen Zentrum Aachen zur Kenntnis nehmen mussen.

Als Mi tbetrof fene protestieren wir einmutig gegen den Durchsu- chungsbeschl u3 sowie die Beschlagnahme und Auswertung von vertrau- lichen Kl ientenakten. Die forma le und unangemessene Anwendung straf recht I icher Handhaben durch die Staatsanwal tschaf t, aber auch deren in der Abweisung der eingelegten Beschwerde enthaltene Rechtfert igung stellen einen schweren Schlag gegen die Grundlage aller methodisch orientierten Resozia 1 i sierungsbemuhungen im Rah- men der Sozialarbeit dar.

2 Das gesetzliche Hilfsangebot des Staates im Bereich der sozialen Arbeit, das in seinem Kern ausgeht von einem person! ichen Ver- trauensverhaltnis des Klienten zum Berater bzw. Therapeuten, erfor- dert zwingend den vollen strafrecht I ichen Schutz der vom Klienten in diesem Verhaltnis offenbarten Pr ivatgeheimnisse. Der heutige Zustand des Zeugni szwanges erschwert nicht nur die Entwicklung eines Vertrauensverhal tnisses ganz erheblich; er bedroht dariiber hinaus - wie die Aachener Aktion mit aller Deutlichkeit zeigt - Zu jeder Zeit den Erfolg jahrelanger intensiver Arbeit.

Diesem Zustand muS nunmehr ein Ende gemacht werden.

Im Interesse aller hi If esuchenden Klienten fordern wir deshalb, die im Zuge der Reform des Strafverfahrensrechtes geplante Aus- weitung des Zeugni sverweigerungsrechtes auf Berater und Thera- peuten endlich zu verabschieden. Wir fordern alle Lander-Just i z- mini sterien, insbesondere das Just izmi ni ster ium Nordrhein-West- falen auf, im Sinne einer schnellen Abanderung des § 53 StPO beim Bundesrat initiativ zu werden. Dabei lehnen wir die enumerative Reqelung des Zeugn i sverweigerungsrechtes nach bestimmten Ta'tig- keitsmerkmalen wie sie der jetzige Entwurf zur finderung des § 53 StPO vorsieht ab, da sie den Erfordern i ssen heutiger Sozialarbeit

- 65 -

nicht Rechnung tragt. In alien ihren Bereichen kommt den Inter- essen der Sozialarbeit und Jugendhilfe gegenuber denen der Straf- rechtspflege der Vorrang zu.

SPENDEN FUR PORTUGAL-SOLIDARITAT MIT DEN PORTUGIESISCHEN KINDERN

Eine Beschr in der Ehe- f reiwi 1 1 ig zugen, die hi tfe aufgr heutigen Er heit wieder freie Berat aufgesucht Standpunkt, Absicherung Erwei terung

ankung des Zeugni sverweigerungsrechtes auf Ta'tigkeiten

Jugend-, und Drogenberatung wurde Klienten, die solche Einrichtungen aufsuchen, gegenuber jenen bevor- im Rahmen der behordl ichen Sozialarbeit und Jugend- und gesetzlicher Vorschriften betreut werden. Nach dem fahrungsstand m'uBte das dazu fiihren, daB Rechtssicher-

einmal mehr schichtspezif isch zugeteilt wilrde, da ungsstellen mehr von Mittel- und Oberschichtkl i enten werden. Wir vertreten demgegeniiber mit Nachdruck den

daB soziale Arbeit generel 1 dieser vertrauensfordernden

des privaten Bereiches bedarf und fordern deshalb die

des § 53 StPO in folgender Weise:

"Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt 3a) staatl. anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpadagogen uber das, was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut oder bekannt geworden

3b) Psy'ohologen mit staatl. anerkannter vissensohaftlicher Abschlufr-

prufung uber das, was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut

oder bekannt geworden ist, 3c) Heilpadagogen und analytisehe Kinder-Jugendlzchen-Psychothera-

peuten uber das, was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut Oder

bekannt geworden ist, 3d) Erzieher uber das, was ihnen in dieser Eigensahaft anvertraut

oder bekannt geworden ist. "

Selbstverstandlich muB das Zeugni sverweigerungsrecht der Berufshelfer und der Personen, die zur Vorbereitung auf den Beruf an der berufs- maBigen Tatigkeit teilnehmen, gemaB § 53a StPO gesichert sein.

3 Wir erklaren uns mit den Kollegen und Klienten der Aachener Bera- tunqsstelle solidarisch und unterstutzen deren Bemuhungen urn die Fortsetzung ihrer Arbeit, indem wir mit ihnen fur das Instrument des Zeugnisverweigerungsrechtes als Voraussetzung sinnvoller sozialer Arbeit kampfen.

Wir fordern alle Leser auf, sich dieser Resolution anzuschlieflen, sie zu unterschreiben und an das Sozialpsychologische Zentrum, Pondstr. 85, 5100 Aachen, zu schicken.

- 66

Portuga Schritt der PS, tugal f

- Saube

- Saube

- Auflo

- Kund ? garan

- Verla

- Entla Eine we ster de Struktu Staates

I nach dem 25.11.1975: die Linke ist in die Defensive gedrangt. fur Schritt setzte die Rechte.unterstutzt von der Fijhrung i hr Ziel die "Normal i si erung" des politischen Lebens in Por-

ort u.a.

rung der Armee von linken Offizieren und Soldaten

rung der Medien

sung der MFA

gung des Pakts MFA/Parteien -'damit wurden die Verfassungs-

tien fur eine soz ial ist i sche Entwicklung Portugals aufgehoben

ngerung des Lohnstopps be i steigenden Preisen

ssung der Pide-Agenten tere Zielscheibe ist natiirlich die "Poder Popular"; der Mini-

s Innern bezeichnete z.B. die Mieterkommi ssionen als "lllegale

ren" und "im Widerspruch stehend zu den I nst i tut ionen des

Noch wi rd aber in d Strukturen trotz he physischer Angriffe I hre pol i t i schen Ak die Arbei terklasse letzten Wochen eine Betrieben, Gewerksc mi tee fur den Kampf zusammengeschlossen /\ufruf von 28 Einze Arbe i terkowni ssione bung) g'bt, obwoh' der schwachenden Ze vom 25-H.75 noch k

en Basis- und Proj ftiger ideologisc

weitgehend erhalt tivitaten sind ube den Kampf wieder a

Reihe von Anzeich haften der Intersi

gegen die Erhohun . Ca. 50 000 Mensc lgewerkschaf ten un n der Region Lissa der ProzeB der Ver rspl i tterung der A eine groBen Fortsc

ektgruppen gearbe her, f inanz iel 1 er en gebl i eben. rhaupt Voraussetz ufnehmen kann, wo en (Streiks in ve ndica] haben sich g der Prei se und hen versammelten d dem "prov. Sekr bon" am 17.1. einhei 1 1 ichung un rbei terklasse nac hritte gemacht ha

tet, sind i hre und tei lwei se

ung dafur, daC fur es in den rschiedenen zu einem "Ko~ den Lohnstopp" sich auf einen etariat der einer Kundge- d Uberwindung h dem Schock t.

Mit s

neben geset stutz men d setzu wuirde die 0 leite iiRepu

DH 'I -komit sione Cova

einer Portugal -Kampagne hatte

der politischen Auf klarungs-

zt, bis zum 31. Dezember 1975

ung der portug i esischen Linken

es SB-Sol idari tatsfonds fur Po

ng und erreichte Ende des Jahr

n 73 000 DM schwerpunktmaBig a

gani sat ionen der revol ut ionar

t, und zwar DM 10 000 an die A

blica", DM 13 000 an die Kommi

000 an die Landkooperat ive vo

ee von Setubal (kommunaler Rat

n dieser I ndustr iestadt) , DM 3

da Piedade, DM 1 5 000 an d ie F

sich das Sozial i st i sche Biiro - und Sol i dar i tatsarbei t - das Ziel DM 100 000 zur direkten Unter- zu sammeln. Das Spendenauf kom- rtugal ilberschritt diese Ziel- es 1975 ca. 120 000 DM. Davon n wichtige Bas i sprojekte und an en Linken in Portugal weiterge- rbei terkommi ss ion der Zeitung ssion von "Radio Renascenca", n Quebradas, DM 6 000 an das Kampf- der Arbeiter- und Mi eterkommi s- 000 an die Mieterkommi ss ion von UR (Front der revolut ionSren Einheit)

67

und DM 15 000 an die 5UV ("Vereinigte Soldaten werden siegen"). Weiter rund DM 18 000 wurden in kleineren Betragen vor allem fur verschiedene Projekte des Gesundhe i tswesens und fur Projekte auf dem Lande zur Verfiigung gestellt (z.B. DM 1 500 fur das Dorf Ba rao oder DM 500 fur die Kooperative Marquesa).

Das jetzt noch vorhandene Spendengeld von knapp 30 000 DM soil in den nachsten Wochen ebenfalls an konkrete Projekte vor allem auf dem Lande und in den Stadtteilen gehen sowie fur die derzeitig be- sonders wichtige publ iz i s t i sche Gegen informat ion in Portugal verwen- det werden. In der gegenwart igen Siruation steht die portug ies i sche Linke vor der Schwier igkei t und Notwend igkei t , vor allem die punktu- ell erreichten und heute ernsthaft gef ahrdeten Ansatze von Volks- macht (Poder Popular), also die Landkooperat i ve, die Arbeiterrate und die Se 1 bstorgan i sat ions- und Sel bstverwal tungsorgane in den Stadtteilen und Kommunen zu sichern und die im Zuge einer "Normal i- sierung" angestrebte Zerschlagung bzw. vollige Para 1 ly 1 i s i erung der linken Bewegung zu verhindern. Der sol i dar i schen - und dabei insbe- sondere der mater iel len - Unterstutzung durch die westeuropa ische Linke kommt deshalb - auch nach Aussage unserer portug ies i schen Ge- nossen - weiterhin zentrale Bedeutung zu. Das SB wird seine Spenden- aktion fur die soz ial i st i sche Bewegung Portugals fortfuhren, auch wenn wir uns - gerade angesichts der jungsten Niederlagen, die die portugiesische Linke hinnehmen muBte - der eng begrenzten Wirkungs- mogl ichkei ten dieser Unterstutzung durchaus bewuBt sind. Die revo- lutionaren Krafte in Portugal geben - trotz der enorm ver scharf ten Situation - ihren Kampf nicht auf. Wir sind verpf 1 i chtet , unsere politische und materiel le Unterstutzung mit aller Kraft fortzufuh- ren .

Mit dem folge wi r uber den Leser aufford Der Bericht e me an Versamm ren Rahmen in lung durchgef und der Einri hrachte DM 1 . wurden Lehrma Tische und Ba blem ble ibt d be i ten.

nden B Volksk ern, d n tstan lung en Erwi t iihrt chtung 2oo, d terial nke fti ie Ent

ericht iiber ein soz ial padagog isches Projekt wollen ndergarten Pragal informieren und alle Info- eses und ahnliche Projekte zu unterstutzen.

d nach einer Reihe von Besuchen und der Teilnah- der Kommission. Im letzten Monat wurde im enge-

te bereits eine Unterschr i f ten- und Geldsamm-

die der Hilfe der Genossen beim weiteren Ausbau ihres Hauses dienen soil. Diese Sammlung er-

ie direkt nach Pragal geschickt wurden. Davon und Mobel gekauft. Zur Zeit fehlen noch Betten,

r die Kinder, sowie Spielzeug. Ein weiteres Pro-

lohnung der Mitarbeiter, die bisher umsonst ar-

Volkskindergarten Pragal - Die Besetzung

Im Juni 1975 wurde von den Einwohnern des Stadtteils Pragal /Almada auf Beschlufi der Einwohnerkommission die leerstehende Villa eines Oberst a.D. besetzt, um hier einen Vol kskindergarten und eine Vor- schule einzurichten.

"Naahdem wir besahlossen haben, dali wir in unserem Stadttevl evrien Kindergarten brauohen, haben einige Mitglieder der Kommission dn.es _ leersiehende Baus zur Besetzung ausgesucht. Wir denken, es soil kein Haus ungenutzt dastehen. Wir haben 'eine Nacht mit. dem Oberst vm Baus

- 68 -

verbracht, denn er wollte unter keinen Umstitnden da ' raus gehen. Er muB wohl im letzten Moment informiert warden sein, und er hat. alles ■oersuaht, urn uns auf die, Rtralie zu werfen, aber er hat en nicht ge- schnfft. Nach der Besetzung haben wi.r keine Schwierigkeiten mehr aehabt, denn der Oberst ist. nicht mehr erschienen. Wir haben auch einen Mietvertrag mit ihm manhen wollen, aber er wollte eine viel zu hohe Miete haben, und wir konnen nicht, zahlen. Das, was uns in- teressiert, ist , da.li der Kindergarten in Betrieb ist, und darum kann er uns da nieht 'rauswe.rfen. " (aus einem Brief der Einwohner- kommission vom 23.11 .75)

Wahrend der Nacht der Besetzung hatte der Oberst versucht, mit Hilfe von Soldaten das Haus raumen zu lassen. Am nachsten Tag gingen Ver- treter der Einwohnerkommission in die zustandige Kaserne und fanden dort die Unterstutzung eines Hauptmanns der MFA. Es wurde abgemacht, daR die Besetzer das Haus nicht zu raumen brauchen, obwohl keine Einigung mit dem Oberst Liber die zu zahlende Miete zustande kommt.

Aus einer ungenutzten

Villa

wjrd ein Vol kskindergarten

Am 13. Oktober schliefilich wurde der Kindergarten erbffnet. Bis dahin war viel Arbeit nb'tig gewesen. Das Haus muBte entsprechend seiner geplanten Funktion hergerichtet werden. In der Freizeit der Bewohner wurden Decken und Wande gestrichen, Fenster erneuert , Mo- bil iar und Lehrmaterial angeschafft. Die Leute aus dem Stadtteil spendeten Spielzeug und Kleidung. Mitarbeiter flir den Kindergarten wurden gewonnen. Fur zwei Erzieherinnen bezahlt der Staat inzwischen Lohn. Dies wurde allerdings erst auf Grund massiven Drucks gegen- Liber der Regierung erreicht. Als Antrage nicht halfen, wurde eine Demonstration zur Durchsetzung ihrer Forderungen organisiert. Ein Arzt kommt einmal pro Woche und behandelt die Kinder kostenlos. Weiterhin wurden noch zwei Lehrer verpfl ichtet, die ebenfalls tei 1- zeitlich arbeiten.

Im Kindergarten sind zur Zeit 45 Kinder im Alter von wenigen Monaten bis zur Schulfahigkeit. Das Haus selbst hat 7 Raume, die als Spiel- zimmer, Schlafzimmer, Arztzimmer, Wohnzimmer und Kommuni kationsra'ume genul it werden. Zu dem Grundstlick gehb'rt ein etwa 500 qm grower Hof und ein etwas grbBerer Garten mit Swimming pool . Der Hof, der noch mit Spielgeraten fur die Kinder ausgestattet werden soil, dient vor all em im Sommer als Kommuni kationszentrum fur die Bewohner des Stadt- teils.

Pragal und seine

E i n wohnerkominission

die

Praaal als Teil der Arbeiterstadt Almada liegt auf der Lissabon qegenuberliegenden Seite des Tejo und hat etwa 1 000 Einwohner, zumeist im Hafen oder in Lissabon arbeiten. Ende 1974 fornnerte sich eine Einwohnerkommission. Die zur Zeit 30 Mitglieder wurden von der

Bevblkerung auf Versammlungen gewahlt. "Es sind Personen aus ver-^ sohiedenen Parteien dabe.i und das hat niemals Schwierigkeiten ge ; maoht Mr haben geschafft, imrner veveint zu bleiben, derm wir svm revolutionaren Kampf, und die Mitglieder sind niont in ihre Partei zu vertreten. Uaturlioh gibt es in der Kommission keine Sympathisanten von reaktion&ren Parteien! Solche konnen nicht in der Einwohnerkommission eein. Die Arbeit der Kommission ist nach folgenden Bere.ich.en aufgetei.lt: Uohnungen, Bauten, Kindergarten, Beleuchtung, Kultur und Sport una Anlagen und Kinderspielplatze. Wir haben Versammlungen an 3edem Don nerstag. Das Uahnungsamt hat aueh am Mittuooh Versamvlung, und }ur den Beveieh Kindergarten ist am Montag V ersammlwig . " (aus dem Brief vom 23.11.75)

uns e.img im der Kommission,

Jedes Mitglied der Kommission ist verpf 1 ichtet, pro Woche einen hal- ben Tag korperliche Arbeit flir die Kommission zu leisten. Zu der Kommission gehbren au(3er den Hafenarbeitern auch einige Lehrer und Studenten. Manchmal gibt es wichtige Probleme, die mit anderen Kom- missionen besprochen werden niissen. Dann organisiert man gemein- same Versammlungen.

Finanzielle Unterstiitzung - dringender denn je

er direkten Unterstiitzung des Kindergartens durch die Erwit- uen, wird das Soz ial i st i sche Biiro DM 2 000 aus seinem Portu-

dar i tats-Fonds an den Kindergarten iiberweisen. Wir rufen al- egen und Genossen auf, fur dieses undahnliche Projekte ihre elle Unterstiitzung nicht zu versagen und Spenden auf das Son- 0 Portugal, Michael Schwelien, Bank fur Gemeinwi r tschaf t , Nie- ung Offenbach Nr. I 7^ 55702 ; fur Zahl kartenuberweisungen kann ligende Vordruck verwendet werden - einzuzahlen. Sachspenden

Malstifte, Spielzeug etc.) schickt bitte an: Klaus und icke Borl inghaus, ^782 Erwi tte-St i erpe, Hauptstr. 30.

Neben d ter Fra gal -Sol 1 e Ko 11 f inanz derkont derlass der bei (Farbe, Fr i eder

Einen Teil der eingehenden Spenden werden wir direkt dem Kinder- garten zuleiten, den anderen Teil erhalt die Koord in ierungskommission der Mieterkommissionen im Stadtteil Almada, urn sie entsprechend der Notwendigkei ten an andere Kindergarten zu verteilen. Dam i t wollen wir verhindern, da3 jeweils einzelne Projekte bevorzugt unterstutzt und andere Projekte leer ausgehen, nur weil wir keine I nformat ionen uber sie haben.

Soz ial i stisches Bilro/Redakt ionskol lekti 605 Offenbach 4, Postfach 59'

Info Soz ialarbei t

AKS Frankfurt:

GESCHICHTE UND FUNKTI0N DER S0ZIALARBEIT

ist wieder erha'ltlich. Das 7o Seiten umfassende Arbe i tspapier ist ein Dokument des historischen Sel bstverstandn i sses und ver- sucht die material i stische Entwicklung und Funktion von Sozial- arbeit herauszuarbe i ten. Das Papier eignet sich besonders als Einfuhrung in das Studium der Soz ialarbe i t .

VERTRIEB:

'Gruppe Jugend- und Sozialarbeit Dortmund1

c/o Jurgen Heinze, 46 Dortmund .Postfach 3o ol 49

PREIS:

Einzelexemplar DM 3,— + "M -,6o Versandkosten

Nur gegen Vore insendung auf PSchKto. 173666-466 Dortmund

Jurgen Heinze.

Elne wirkliche Praxishilfe!

Arbeitsrecht, dessen Kenntnis heute niitiger ist denn je, wird in Rollenspielen kritisch vermittelt.

Arbeitsrecht Rollenspielefur die Praxis in Schule, Sozialarbeitund Gewerkschaft

Josef Brokh -

^*

pad, extra

PRAXISHILFE

184 S., DM 7,8o Bezug gegen Voreinsen- dung in Briefmarken o. Verr.-Scheck an

pSd. extra, 6 Frankfurt/M., PoBtl. 1190BG

KRITISCHE

KINDER - UND JUGENDBUCHL ITERATOR

BUCHLISTE (2o Seiten)

Bezug: Carl v. Ossietzky-Buchhdlg . Bergstr. 1 29 Oldenburg

ARBEITSFELDMATERIALIEN ZUM SOZIALBEREICH

Timm Kunstreich:

DER INSTITUTIONALISIERTE

KONFLIKT

Eine exemplarische Untersuchung zur Rolle

des Sozialarbeiters in dcr Klassengesellschaf c

am Beispiel der Jugend- und Familienf iirsorge

2oo Seiten, DM lo,--

Uerlag 2ooo GmbH

6o5 Offenbach 4,Postfach 591

MATERIALIEN/KLEINANZEIGEN

I Journal 6 Nr. 6

erschienen; Schwerpunktthema: Auslanderarbeit in THrrhpnamelnden; ca. 60 Seiten, OM 3.50; Bezug: Kulturkomitee fur auslandische Arbeitnehmer, 7 Stuttgart 1, Initiative Jugendzentrum in_

Schlosserstr. 36 Selbstverwaltung Garmisch-Partenkir- ,nen die~Geschichte und Analyse einer BUrgerinitiative, ca. 120 Seiten; Selbstkostenpreis DM 5.- + Porto; Bezug: Michael S. Winter 81 Garmisch-Partenkirchen, Gamsangerweg 2 JuqendzentnmszejjM "Schinderhannes" Mr. 8 enthalt Beitrage zu Fvoblemen im Jugendzentrum, Kernkraftwerke, Chile, Portugal u.a.; 40 Seiten, DM -.50 + Porto (in Briefmarken); Bezug: Redaktion "Schinderhannes", 638 Bad Homburg, Landgrafenstr. 26, Raum 12 SeTbstyerwaUuna Jugendzentrum - auf 190 Seiten wird Uber die Fntstehunn des Juoendzentrums, die Arbeit und die Erfahrungen mit " Erkampfung und Durchsetzung der Selbstverwal tung benchtet.

42 1

Geaen Voreinsendunq von DM 5.- (Briefmarken) erhaltlich bei: Verein Juqendzentrum e.V. 6078 Neu-Isenburg , Frankfurter Str. FSustle -'Presseorgan des Dachverbandes der Jugendzentren- Mr pnthalt Artikel zur Jugendarbei tslosigkeit, Schulgesetze u.a.; Geqen DM -.50 zu beziehen Uber: Frank Lutz, 7519 Walzbachtal 1,

Documentation der Initiativgruppen fur ein freies und selbstver- wal tetes Jugendzentrum - "Die Stickdose" in Solingen. Aus dem Tnhalt: Besetzung und Raumung eines Hauses, die Arbeit der Imtia- tivgruppe, DM 1-50 oder mehr. Kontaktadresse, Barbara Pfeil, 565 Solinqen 19, Dieselstr. 87, Tel. 333160

THnd - PSdaoogik als nolitische Praxis. Bencht uber ein Letirer-, EFwIdisenen- und Jugendbi IdungsprojekL in Danemark. ^altlich aeqen Voreinsendung von DM 1.50 in Briefmarken uber SAG, PH-Koln, c/o Elisabeth Freke, 5 Koln 60, Gellertstr. 16. Freinert-Padaqoqik - Eine praktische Alternative innerhalb des be- Ttehenden Schul systems. Die Broschure u.a.: Die "Freinerttechm- lln«- Maurice - Ein "Freinert-Lehrer" und seine Klasse; Unsere Piqenen Erfahrungen und Versuche; Die Zusammenarbeit der Lehrer in Frankreich und hier; Wichtige Bucher; Adressen. Erha'

gegen

DM 1.20 in Briefmarken uber Freinert-Lehrergruppe Freiburg, c/o Christoph Henniq, 78 Freiburg, Klarastr. 55 vol - Kreuzberger Stadtteilzeitung. Informationen von und fur 0b- Hachlose und andere, denen es in Kreuzberg (fast) so gent. Kg °l Heinzelmann, 1 Berlin 36, Skal itzerstr. 143, gegen Vor- einsendunq von DM 1.60 - Solidaritatspreis + Porto H idesheimer - Stadttteilzeitung - Nr. 4 bringt Beitrage zur ^TTt k nder Gesamtschul^TTietmerziehung, Juqendzentrum Jugend- arbei tslosigkeit ; gegen DM 1.-- (in Briefmarken) zu bezie en bei. HIZ-Redakt on c/o Marqit Hilbig, 32 Hildesheim, Ahornweg 23

jr CDU-

73

Kolner Volksblatt - Blirgerinitiativen informieren - Nr. 12 enthalt Beitrage zum Landschaftsverband - Portrait einer verfassungsfeind- lichen Organisation - Berichte von Blirgerinitiativen etc. Probeexemplar anfordern (DM 1.40 in Briefmarken) : Kolner Volks- blatt, 5 Kb'ln 1, Hohenzollernring 97

Perlach AktuelT - Stadtteilzeitunn - Nr. 4 enthalt Berichte zu Mieterstreik, Jugendarbeitlsosigkeit, KKW Whyl u.a. Erhaltlich geqen DM -.50 bei: Redaktion c/o Klaus Burner, 3 Munchen 83, Karl -Marx-Ring 51

I Psychiatrie-Patienten-Zeitunq 'Waldecho' - Patienten berichten von "drinnen" und suchen Kontakt nach "drauBen"; Probenummern (1.- DM in Briefmarken beilegen) durch: P.edaktion 'Ualdecho'/ Waldkrankenhaus KSppern, 6382 Friedrichsdorf/Ts. 2, Station M 5

I Nachrichtendienst der Gefangenenrate - Heft 9 ist erschienen und enthalt Berichte aus in- una auslandischen Gefangnissen. Gegen Voreinsendung von DM 2.- + Porto (in Briefmarken) bei: Gefangenen- rat-Buro Goller, 6 Frankfurt, Glauburgstr. 75 a

I Thema: Strafvollzug Nr. 7 enthalt Berichte liber Sozialtherapeuti- sche Anstalten und Llteratur im Knast; Bezug: AG Knast c/o AStA d. FHS, 61 Darmstadt, Schbferstr.

Dokumentation Abenteuerspielplatz - Die Lage nach einem Jahr Arbeit - Die 52 Seiten starke Broschure schildert die Projektar- beit und die Schwierigkeiten durch die Politik des Senats. Gegen Voreinsendung von DM 3.10 in Briefmarken erhaltlich: AKSp - Bliro Berlin -, 1 Berlin 31, Kaubstr. 10

In der Reihe der Materialien der Arbeitsgemeinschaft sozialpol iti- scher Arbeitskreise AG SPAK sind neu erschienen:

M 19: Zur alternativen Bkonomie 1 ... ein Reader verschiedener alternativ zur bestehenden Lebens- und Wirtschaftsform entwickel- ter, auch praktizierter Modelle ca. 200 S., brosch., 7.20 DM (incl. Porto)

M 21: Zur Arbeit mit psychisch Kranken 1 ... mit Beitragen zur Arbeit von Laienhelfern in LKH's, zur Selbstorganisation der Be- troffenen, zur Arbeit von Kontakt- und Gruppenzentren aufterhalb von Anstalten, Selbsterfahrungsgruppen und Projektgruppenberichte ca. 120 S., Brosch., 5.70 DM (incl. Porto)

H 22: Zur Arbeit mit Obdachlosen 3 ... mit Projektgruppenberichten zur Arbeit in Obdach losensied lungen, ca. 200 S. , brosch., 7.20 DM (incl. Porto)

M 23: Flir Einflihrung von Tariflohn und Sozialversicherung im Knast ..'.mit Informationen und Untersuchungen zur momentanen okonorm- schen Situation der Gefangenen, mit einer Einschatzung der geplan- ten zuklinftigen Regelung der Gefangenenarbeit und Argumente fiir die Einflihrung von Tariflohn und Sozialversicherung im Knast ca. 160 S., brosch., 6.40 DM (incl. Porto) Die Broschliren sind gegen Vorauszahlung auf Pschkt. Bln/W. 5390-100 (H. Behlau, Sonderkonto Publikationen) zu beziehen liber AG SPAK-Publikationen - 1000 Berlin 61, Friesenstr. 13. I Wie verhalte ich mich bei Berufsverbot, die von RA J. Bruckner verfafrte Broschlire enthalt Kommentierungen zu den verfassungs- rechtlichen Grundprinzipien, Rechtsberatung f. Einstellungsgespra- che, Ablehnung und Klindigung aus politischen Grlinden, Disziplinar- verfahren etc. Erhaltlich in linken Buchladen oder Aktionskomitee gegen Berufsverbote, 1 Berlin 33, Ihnestr. 21 (0SI)

- 74

Neuer Katalog fur 1975/76 des Zentral Film Verleih, Liste und Beschreibung aller in diesem nicht-kommerziellen Verleih erhaltli- chen Filme,~Schutzgeblihr DM I.- liber Zentral Film Verleih Hamburg e V 2 Hamburg 36, Karl-Iluck-Platz 9, Tel. 040/345544.

I Material- und Arbeitsheft zur Praxis in Beruf und Gewerkschaft Nr.l enthalt Beitrage zum Thema "Rational isierung im Krankenhaus" , ca. 40 Seiten; gegen Voreinsendung v. DM 2.- + Porto (Briefmarken) erhaltlich liber AF Gesundheitswesen c/o Soz. Regionalbliro, 7 Stuttgart, Neckarstr. 178

I Materialien zum Projektbereich Auslandische Arbeiter. Sie enthal- ten Erfahrungsberichte von Initiativgruppen, Buchbesprechungen, Unterrichtseinheiten und didaktische Materialien, Analysen der wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Situation auslandi- scher Arbeiter etc. Nahere Informationen AGG, 53 Bonn, P.heinweg 34

I "Trube Tasse" - Erzahlunqen, P.eportagen, Gedichte aus der Arbeits- welt. Werkstatt Stuttgart im Werkkreis Literatur d. Arbeitwelt 60 S., gegen DM 3.- (Briefmarken) erhaltlich liber Erhard Korn, 714 Ludwiqsburg, Schumannstr. 42

, Pnlitische Postkarten - 10 Motive u.a. Lenin und Krupskaja,

Berufsverbot, Biermann - Gegen Vorauszahlung von DM 2.50 (Brief- marken) bei: plakat c/o SZ- Bliro, 7 Stuttgart 1, Neckarstr. 178

I "Schbner Wohnen" - Zeitung flir Wohngemeinschaften, Kommunen und Leute, die nicht Va'nger all ein leben wollen. Gegen Vorauszahlung von DM 1.— bei: "schbner wohnen, 69 Heidelberg, Schlosswolfsbr.

iJeg 18a I Schliler- und Jugendzeitschriften: a) Konfl ikt-Solinger Jugendzei- tung Nr. 7 enthalt Berichte zu: Jugendarbeitslosigkeit, Berufs- bildungsreform, Oberstufenreform; Bezug gegen DM 1.20 (Briefmarken) bei: lite Lauterjung, 565 Solingen, Burger Landstr. 161;

b) 'lobby' lir. 2 enthalt Beitrage zur Schlilermitbestimmung, Tips flir die Freizeit, Verhaltnis Lehrlinge und Pennaler; Bezug: Wolfgang Melenk, 236 Bad Segeberg, Marienstr. 31;

c) Der Funke Nr. 9 bringt Beitrage zum Thema Erziehung, Kirche, Jugendarbeitsschutz; Probenummern gegen DM 1.50 in Briefmarken Liber: Der Funke, 479 Paderborn, Postfach 1570

I Arbeiter.juqendzentrum - 220 S. -Dokumentation liber die Erfahrungen " 7m AJZ Bielefeld. Gegen Vorauszahlung von DM 4.50 zu beziehen liber:

Karin Mbller, 48 Bielefeld, 1, Lerchenstr. 60b % "Knipperdolling" - Zeitung der Sozial istischen Gruppe Munster sucht

Austausch von Erfahrungen und Zeitungen von und mit anderen Stadt-

teilzeitungsprojekten. Dieter Schnack, 44 Munster, Schillerstr.74a I "Offensiv" !lr. 1 - sozial istische Zeitschrift v. Niederbayern

und Oberpfalz - berichtet liber die Volksfestrede Goppels, Jugend-

zentren, Inflationstheorien. Bezug: "Offensiv", 844 Straubing,

L.-Ganghofer-Str. 15 I piakat zum Maulkorbgesetz "[litburger Lesen macht dumm und gewalt-

tatig" mit einem Motiv von Klaus Staeck; Preis DM 1. / bei Abnah-

n,e grbSerer Mengen gibt es flir politische Gruppen 40 % Rabatt;

Bezug:Heinz Oacobi, 8 Mlinchen 2, Ilartin-Greifstr. 3 a Portugal-Sol idaritat: Kunelschreiber/Notizblocks/Kalender

mit entsprechenden Aufdrucken. Mahere Informationen:BDJ/RBJ,

2 Hamburg 20, Schrammsweg 15

Hpimerziehung/Psychiatrie - eine Dokumentation uber den Landschafts-

7erband Rheinland, 43 Seften, DM 2.-. Gegen Vorauszahlung auf

PSchKto. Kbln 292339-509 SSK e.V.

- 75 -

I Frauen in Portugal - die Sondernummer der Portugal-Nachrichten enthalt Beitrage zum Abtreibungsgesetz, Landkooperative, Kinder- garten, Handarbeitskooperative, Frauenarbeit in der Industrie, Frauensolidaritat. Gegen Vorauszahlung von DM 2.50 (Solidaritats- preis) bei: PN c/o Christian Kuls, 6 Ffm.l, Heidestr. 31

I Folitische Fortbildunq - Uochenendlehrgange zum Offentlichen

Dienst, Auslanderarbeit, Schichtarbeit etc. - flihrt die Ev. Indu- strie- und Sozialarbeit der Landeskirche Hannover durch. Jahres- programm anfordern: Landessozialpfarramt, 3 Hannover, Archivstr.3

I Grunes Heft zum Berufsverbot - Aktion Nr. 2 - Berichte, Stellung- nahmen, Aktionen und Matenalien. Bezug: Aktion Suhnezeichen, 1 Berlin 12, Jebenstr. 1

I studentenzeitungen an Fachhochschulen: a) der Maulwurf 1//6 be- richtet liber Jugendarbeitslosigkeit, Funktion der Sozialarbeit, Berufsverbote, Nachrichten etc. Bezug: Fachhochschule Koblenz c/o R. Schmitt, 5411 Urbar, Hauptstr. 102

b) DieZeitunq - Sozialistische Zeitung der FHS Emden, Inhalt. Zur Hochschulsituation, Strukturierung des Studiums, Projektarbei t etc. Gegen 1." (in Briefmarken) zu beziehen Liber Zeitungskollek- tiv. 297 Emden, Holthuser Str. 17

C) jnfo Wialarbeit fQsterreich) Nr. 1/Dez. 75, Inhalt: Zur Orga- msierung, Praktikumsberichte etc. Bezug: Redaktion Info Sozial- arbeit, Ottakringerstr. 200, A 1160 Wien

Fur .lunpndonjDDenleiter, Lehrer. Jugendzentren etc.:

Text zur Methodik der Untersuchungsarbeit als praktische Moglicn- keit DOlitischer Bildung ("exemplarisches Lernen") erne Anleitung, wie man es machen kann, Preis DM 1,50 Porto, Bestellungen an BDP/BDJ, 6 Ffra 90, Hamburger Allee 49

STELLENANGEBOTE

Fur ein gepl antes Jugendzentrum Knntakte mit Sozialarbeitern in Ostwestfal en/Li PPe gesucht. Anfragen an Info Sozial arbeit. 605 Of- fenbach, Postfach 591. Anfragen unter Chiffre 2/26 an SoziaHsti-

FUr6die Hejmarb&a fRaum K°1r^ sucnen wir fortschrittliche Sozial- arbeiterZ-Sagogen Te nlcht nur an einer sozial therapeutischen Arbeit interessiert sind. Wlinschenswert waren Leute, die Erfahrun- gen in der Jugendarbeit und mit den Folgen Consequent 9g"hrter Auseinandersetzungen haben. Bewerbungen uber Chiffre 2/2/ an into Sozialarbeit, 605 Offenbach, Postfach 591

I Zivildlenstlgjstgnder mit snzialpadaqoqischer Vor(Aus-)BlIdunji 7um Sommer Oder Herbst 1976 von Jugendverband gesucht. Nahere Informationen liber Chiffre 2/28 an Sozialistisches Buro

I SozjaMdagofleZil! ^c^- Wi' a,"beite" I?amT?es tltte* '

' stes an einer Hamburger Gesamtschule. Kontakt: Use Schutz,

20b Hamburg 80, Kirchwerder Mlihlendamm 31, Tel.: 040/72jy«J I Alternativ-Versuch eines Kleinheimes. (ehem Bauer nhof '^^ ^^er" haven), bewilligt fur 9 Kinder (welter ausbaufahig) von trziener- qruppe gegrundet. Ich, in berufsbeglei tender Erzieherausbi dung, Rest der Grundergruppe mit 2 Heimkindern suche 2 ^^ZiTbt-f Oder Sozialarbeiter/innen mit Berufserfahrung zur Zusarnmenarbeit und Aufbau des Projektes. Kontakt: Marion Schmidt-Hietschoic, Jugendhof Steinau e.V., 2179 Steinau, Sliderende 91, Tel.: 04756/691

- 76 -

I Therap. Kleinstheim (vorgesehen: 6 Kinder, 4 Betreuer) mit WG- Charakter, suchen wir ab Anfang 76 einen mannlichen Jahresprakti- kanten (Sozialpa'd., Sozialarb. o. Erzieher). Sozialtherapeuti- sches Kleinstheim, Susanne Nennemuth-Breymann, 6229 Rauenthal, Martinsthalerstr. 24

I Sozialpa'd. od Sozialarbeiter zum 1.1.76 o. spater fur kooperative Leitung in ev. kindertagesstatte gesucht. Standige Mitarbeit bei Schulkindern erwlinscht. Kontakt: Karin Struck, 3008 Garbsen 1, Talkamp 26-28

I Praktikant der SA/ SP gesucht, als Clubsekretar des Jugendclubs GieBen, ftodelleinrichtung des Hess. Sozialministeriutns, 63 GieBen, Kanzleiberg 9, Tel.: 0641/306642

I Kinder- und Jugendhaus sucht fur die Arbeit mit "sozial Benach- teiligten" noch einen Erzieher(BAT VIb), der schon einmal gemein- wesenbezogen gearbeitet hat. Juqendhaus Bramscherstr. ll.Osnabrlick

STELLENSUCHE

I Berufspraktikantenstelle ab 1 .4.76 in einem GUA-Pro,iekt o.a'. ge- sucht, Felicitas Rotzinger, 61 Darmstadt, Gismarckstr. 105

I Sozialpadagoge sucht zum 1.6.76 Zivildienststelle (Kinderladen,

GWA, Jugendarbeit o.a.) Jurgen Siebers, 34 Gbttingen . Schillerstr.66

I Rpruf sprakti kantenstel! e Muqend- und Erwachsenenarbei t) im Raum Osnabrtick gesucht. Zuschriften unter Chiffre 2/34 an Sozialisti- sches Buro

, Rpruf sprakti kantenstel 1 e im Norddeutschen Raum gesucht. Monika Nieswand, 46 Dortmund 1, Sengsbank 29 Tel . : 0231 /1 71 317

, Rpruf sorakt.i kantenstel! e fLir VerwaUunqspraktikum ab September 1976 gesucht. Zuschriften unter Chiffre 2/37 an Sozialistisches

Bliro I Historiker und Sozialwissenschaftler sucht Stelle im Bereich

jx>litischer Bildung im GroBraum Bonn/Kb'ln. Manfred Bergmann,

53 Bonn-Beuel, Wilhelmstr. 34 I curhP Prakt.i kantenstel le im Kindergarten o.a. Anfang 1977;

trfahrungen aus nebenberuflicher Kinderarbeit und Jugendarbeit als

ZDL vorhanden. Jan Kraft. Friedrich-Ebert-Str. 171, 35 Kassel I niol. Padagogin sucht Stelle im Raum Bremen Oder Kiel. Prakt.

trfahrungen: Obdachlosenarbeit, Kiga, heilpad. Heim, Tutorien.

Use Onnasch, 2151 Beckdorf, Goldbeckerstr. 14 I Frzieherin sucht Praktikumsstelle im Kinderheim flir Anerkennungs-

jahr ab August 1976 innerhalb Hessens. H.G. Ritz,64 Fulda.von-

Stauffenberg-Str. lo

ARBEITS-/W0HNK0NTAKTE

I Linker Elektronik/Video-Techniker sucht Kontakt zu Gruppen,

die Video (evtl. auch Schmalfilm) flir ihre politische Arbeit ver- wenden und in denen er mitarbeiten kann (Gera'te vorhanden). Christopher Goldschmidt, 1 Berlin 33, Vogelsang 4

Snzialarbeiterin (26) sucht Wohngemeinschaft oder Leute, die eine qrunden wollen. Ingrid Becker, 6501 Budenheim, Mainzerstr. 46, Tel.: 06139/6705

1 Wer zieht mit in pine Wohngemeinschaft (Raum Essen/Gelsenkirchen) . Willi Lemmert, 43 Essen 12. Tel.: 0201/353439

77

(berufstatige) Mitglieder.

(politischer Urlaub.

Wohngemeinschaft sucht zwei neue Tel.: 0511/315408

I Wer fahrt vom 10.7.-5.8; mit nach Portugal R. Gerbeth, 33 Braunschweig, Kreuzstr. 110

Lehrerin/Inqenieur suchen Kontakt zu Genossen im GroBraum Koblenz. Zuschriften an Klenkes (Stichwort: Koblenz), 51 Aachen, Oppenhoff- allee 107

I Wir suchen (Ehe-)paare mit Kindern flir gemeinsames Wohnen in einem noch zu wahlenden Ort. Karin (27), Klaus (30) und Stefan (1,5) Reisgies, 296 Aurich, Fasanenweg 13

FHS-Student sucht zum Sommersemester 76 Wohngemeinschaftsplatz in Mannheim und Umgebung. Willy Svoboda, 713 Mu'hl acker, Kelterstr.48

24, linksfrustriert, Student. z.Zt. im Knast - suche kein Solida- ritatsgesausel , sondern echte Kommunikation Oder einen Menschen. Ede Kouril jr. Postfach 101946, 35 Kassel

Gruppe von Erziehern und Sozialpadaqogen im Kohlenpott sucht Kontakte zu Mitarbeitern in Kleinsteinrichtungen im Bereich Offentl. Erziehung. Hans Ku'pper, 463 Bochum-Langendreer, Hauptstr.u;

Junglehrerin sucht Leute zwecks Aufbau einer Wohngemeinschaft im Raum Eberbach/Mosbach. Hinweise unter Chiffre 2/5o an Sozial.Biiro

I Sozialpadaaogik/Kunst-Student sucht Leute zum Aufbau einer langer- fristigen Wohn- und Arbeitsgemeinschaft. Lido Berenbrinker, 3551 Unterrosphe/Wetter, Haus Nr. 34

Suche Leute im Raum Mannheim, die in der Psvchiatrie arbeiten und mir durch Informationen den Anfang in diesem Arbeitsbereich er- leichtern. Jutta Steen.Stresemannstr. 2o, 355 Marburg/Lahn

MATERIALIEN/ERFAHRUNGSBERICHTE GESUCHT

Zum Aufbau eines Wohngemeinschaftsarchivs. Humanes Wohnen, 2 HH 1, Postfach 103121

I Obdachlosenarbeit, Interessenvertretung von Obdachlosen, Beratungs-

arbeit. D. Dieb acker, 44 Munster, Am Kreuztor 9 I Kinder- u. Elternarbeit in sozialen Brennpunkten. 'largret Klihn,

44 Munster, Kellermannstr. 16 I Die Situation von ledigen Miittern mit unehelichen Kindern.

A. Jagenow, 44 MUnster, Dahlweg 87 I Erziehungsberatung, stadtteilbezogene EB-Arbeit. Reinhard Fuchs,

44 Munster, Staufenstr. la I Interaktion und Kommunikation bei 5-6jahrigen Kindern.

Rita Hildebrandt, 35 Kassel, Kirchweg 28 I Emanzipatorische Gruppenarbeit mit Madchen. Marlerie Stelte,

51 Aachen, Oppenhoffallee 98

"Verwahrlosung" - Was verstehen Sozialarbeiter und Richter da- runter. Alfred Reckmann, 3 Hannover 72, Wulfenroder Str. 14c

Stadtteilarbeit mit Kindern und Jugendlichen in sozialen Brenn- punkten. Joachim Herder, 5 Kb'ln, Kaesenstr. 28

REDAKTIONSMITTEILUNG

THING - ZEITSCHRIFT ZUR Praxis und Theorie fortschrittl icher Jugendarbeit Nr. 8: Jz-Treffen in Wetzlar,Jz in West- berlin,Jugendarbeitslosigkeitsinitiativen,Antimili- tarismus, Internationales u.a. Gegen DM I,— in Brief- marken bei ISP-Verlag,Carmer Str. 11, 1 Berlin 12

1. Obersicht liber die Arbeitsvorhaben im Arbeitsfeld Sozialarbeit

Auf der Redaktionssitzung am 13. /14. 12. 1975 in Gillenfeld/Eifel wurde folgendes Arbeitsprogramm fur das 1. Halbjahr 1976 verabschiedet: ,

- Themenschwerpunkte flir Info Sozialarbeit -

Heft 12: Institutionelle Probleme stadtteilbezogener Sozialarbeit

Heft 13: Jugendarbeit/Jugendarbeitslosigkeit

Heft 14: Ausbildungssituation von Sozialarbeitern/-padagogen

Heft 15: Psychiatrie

- Termine -

13.3. - 14.3.76 Redaktionssitzung in Darmstadt 2 4. - 4.4.76 Arbeitsseminar zum Thema:

"Ausbildungssituation von Sozialarbeitern/-p"a'dagogen"

Der Schwerpunkt der Diskussion soil auf die gegen- wa'rtigen Bedingungen der Ausbildungssituation gelegt Ausgegangen wird hierbei von dem bestehendeh Miftverhaltnis n Studieri- und Ausbildungssituation auf der einen Seite und cher Praxis auf der anderen, sowie von der Frage, welche Kampf- gegenwartig eine Rnderung der Studiensituation in den Fachbe- Sozialarbeit/-padagogik erreichen kbnnen bzw. wie auf Studien- und - strukturen eingewirkt werden kann, dali'die Ausbildung Interessen der sog. "Klienten" der Sozialarbeit ausgerichtet eses Seminar richtet sich insbesondere an Vertreter von Stu- ond Dozentgruppen bzw. an die Genossen, die Interesse am Auf- cher Gruppen im Rahmen des Sozialistischen B'uros haben.

werden

zwische

berufli

formen

reichen

inhalte

an den

ist. Di

denten-

bau sol

pas Seminar findet in einer Jugendfreizeitsta'tte statt in der aber nur 5o Platze zur Verfligung stehen, bitte meldet Euch daher bis spatestens 15 Marz beim Redaktionskol lektiv Info Sozialarbeit, 6o5 Offenbach 4, Postfach 591 an. Kosten fur Obernachtung und Essen DM 13, 5o. Arbeitspapiere werden nach der Anmeldung zugesandt.

27.5. 5.6.

3o.5.76 Arbeitsfeldtagung "Info Sozialarbeit" 7.6.76 Antirepressions-KongreB in Frankfurt

Redaktionssitzung kann beim Redaktionskol lektiv

nas Protokoll der Redaktionssitzung Kann Deim KeadK.L.un^u. .«<-.» info Sozialarbeit, 6o5 Offenbach 4, Postfach 591 angefordert werden.

79

8 :

2- Kurzberir.ht

uber die Arbeitsqrupppntagunq des SB am 29. /3o

Abwehrfmnt MX »■'" gecan werden muB, urn eine mogncnsx. der BRD aufzuba°en 9M£E 2er rePressiven Offensive der Rechten . tenrat und den rlSionai™ 5d ?*"" aUCh nach ^kussionen im Dele9J,e 2973o.ll die S ™S 5ent»en auf der Mitgliederversammlung am Sozial st schen RM^c hu^eu-Auf9aben und realen MBgllchkeiten des drUck ng Al « "S H"*11ck auf die Abwehr der politischen Unter Entwicklung t sei Sft0"-! daD in der BRD ein Wendepunkt der der Restoration' fit 2 ' daS,mit ^m Eintritt in eine "zweite Phase seien? deref hauntlach? ^llh«ke JBeWegun9 "eue Verhaltnisse entstande reichen des geselUchaf tUrl Au^rUck eben die Repression in alien B seien. Gerade von <£nn!ci DLebens> insbesondere die Berufsverbote

vorgehoben! daHeSen d PpaUS Betrieben wurde die Notwendigkeit her der Gewerkschaften fn t„ ^PreSS]cn' ^en die Politische Elnbindunfl gen die AngHrfe der un? l^f6" dT s°z"ldeniokratischen Pollti"^ Betriebsgruppen einP m^?-"^?^' aber aucn von sozlaldanokratischen fen werden raUsseSfl7M?H1Chst.breUe Basis des Widerstandes geschaf bkonomische UnlerdrUckunn HI T K°ungrel3 9e9en die politische und daS sich die Linke nich?9hi ^ Thbares Ins*~t und Signal s

-rh.it.. Foitas sSiS rjss •«'» gegenub- <«■ Repressi

1 Die AktlwiSST*- Besch1Usse wurden'gefaBt

punktSffilJ a if die Ka^aan:^6" ^ch in na'chster Zukunft sch!T" starkere BeteilloSnc ! &e9en dle ReP^ssion. Dazu gehbrt die dort wo sie bereits p^,^? ltees Vnd Initiativen gegen die Repression torischen For^en zur flhw^6rr> £ie auch die Schaffung von organisj- unternomen Sen ist ^ RePressi°". in Orten. wo noch nichts

SidtoSun"7 L!i^^„?in,2e"traler KongreS gegen die politische

bezogen werden; es s^lTE™ lte?s Sollen soweit wle moglich e entstehen. keineswegs eine Art konkurrierender Kampag"6

liche p'omischrFe^eaunc5^"',!61:"^ V°rbereitung nrtJsse die inh»1*

geklar? werd n :Rec t ?aat FDGo'f Vmieht ^ wesentliche Fragen

^'"-"taat.HJGO.Grundgesetz.SPD etc.

KgnTvorgelegf Vtifj*^ E^urf «r ^ Konzeption .In* ionalen Gruppen 2nd de?L£Ei5t12'Vs?11 zun^hst innerhalb der refl von D.M^?^.JJ!X^ft^!^??. SB diskUtiert

'^^%«^te(SM^5g^ «W vers^